1 Schul- und Hausordnung - Bildungszentrum Lesachtal ng nu Schu Hausor d n d -l u BILDUNGSZENTRUM LESACHTAL Neue Mittelschule Lesachtal mit der angeschlossenen Volksschule Lesachtal 9654 St. Lorenzen / Les. 103 04716 210 04716 210 32 [email protected] www.bz-lesachtal.at 2 Schul- und Hausordnung - Bildungszentrum Lesachtal Als SchülerInnen des Bildungszentrums Lesachtal wollen wir uns Mitschülern und Erwachsenen gegenüber möglichst höflich, hilfsbereit und verständnisvoll verhalten. Wir grüßen uns und machen es uns zur Gewohnheit Bitte und Danke zu sagen. Wir reden so miteinander, dass wir nicht beleidigen oder verletzen. Alle erwachsenen Personen sprechen wir mit dem „Sie-Wort“ an. Wir Lehrerinnen und Lehrer… • versuchen, Arztbesuche nach Möglichkeit an schulfreien Nachmittagen zu organisieren • geben eineTurnbefreiung schriftlich bekannt • verwenden das Mitteilungsheft als wichtiges Kommunikationsmittel, unterschreiben Mitteilungen und kontrollieren das Heft regelmäßig • beschaffen rechtzeitig die notwendigen Schulsachen und überprüfen sie in Abständen auf Vollständigkeit • übernehmen die Haftung für mutwillig beschädigtes Schuleigentum • bemühen uns um Zusammenarbeit in allen pädagogischen Belangen beaufsichtigen Ihr Kind • 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn, während des Unterrichts und in den Pausen Wir Schülerinnen und Schüler… Auf demSchulweg: Wir.. informieren Sie • bei Unfällen, bei Stundenplanänderungen • rechtzeitig über Schularbeits- und Testtermine und über den Lernerfolg • bei Gefährdung des positiven Schulabschlusses Ihres Kindes • bei auftretenden Erziehungsschwierigkeiten • über Schulveranstaltungen (Ort, Zeitpunkte, Kosten, ...) • Sie erreichen uns • benützen Gehwege (wo vorhanden) und halten uns an die Verkehrsregeln • Fahrschüler warten diszipliniert an der Bushaltestelle und benehmen uns im Bus rücksichtsvoll • stellen die Fahrräder ausschließlich in die dafür vorgesehenen Ständer • wollen auch den Schulweg sauber halten (Abfälle!) • an den Elternsprechtagen, während der Sprechstunden oder nach Terminvereinbarungen Im Schulhaus: Wir... Wir Eltern… • schicken unsere Kinder rechtzeitig und regelmäßig zur Schule • informieren die Schule zeitgerecht mündlich/ schriftlich/per SMS über die Ursache des Fernbleibens • fragen, wenn unser Kind aus einem besonderen Grund der Schule fernbleiben muss, vorher um Erlaubnis (für einzelne Stunden beim betreffenden Lehrer/bei der betreffenden Lehrerin, für einen Tag beim Klassenvorstand und für länger als einen Tag beim Direktor). Bei unerlaubtem Fernbleiben zählen die Fehlstunden als unentschuldigt. • reinigen, bevor wir die Schule betreten, gründlich die Schuhe und betreten die Unterrichtsräume durch die Garderobe und nur mit den Hausschuhen • sind für Sauberkeit und Ordnung in unsereren Klassenzimmern, in Gängen und in der Garderobe verantwortlich • hinterlassen unseren Arbeitsplatz sauber und verwahren unsere Unterrichtsgegenstände ausschließlich in unseren Kästen • lärmen, laufen und raufen im Schulhaus nicht und wechseln die Stockwerke nur mit Erlaubnis einer Lehrperson • verbringen die Pausen in den Klassen oder der Aula und warten bei Klassenwechsel (BSP, EH, BE, EDV, PH, CH), bis uns der Lehrer abholt • benützen die WC– Anlagen nicht als Aufenthaltsräume und achten besonders auf Reinlichkeit • verhalten uns ruhig, wenn die Glocke zum Stundenbeginn ertönt Schul- und Hausordnung - Bildungszentrum Lesachtal • melden Beschädigungen und missbräuchliche Verwendung von Gegenständen sofort dem Klassenvorstand. (Schadenswiedergutmachung bei mutwilligen Beschädigungen!) • lassen das Eigentum unserer MitschülerInnen in Ruhe (Schulsachen sind Privatsachen!) Verschiedenes: Wir… • wechseln wöchentlich (jeweils zwei SchülerInnen, deren Namen durch Anschlag im Klassenzimmer ersichtlich sind) die Klassenordner. Sie sind auch für das Löschen der Tafeln in den Gruppenräumen verantwortlich • bedienen Fenster und Verdunkelungen nur mit Sondererlaubnis • betreten bestimmte Räume (PH, WE, Küche, Bibliothek, Turnsaal, EDV, Lehrmittelräume, Kopierraum, Räume der Musikschule) nur unter Aufsicht eines Lehrers • verlassen nach dem Unterricht das Schulhaus bzw. das Schulgelände. Fahrschüler dürfen sich in der Aula aufhalten, solange sie sich an die Hausordnung halten (bei Verstößen gegen die Hausordnung verliert der Schüler diese Erlaubnis) • melden (Klassensprecher oder ein anderer Schüler), sollte einmal eine Lehrperson nach Beginn der Unterrichtsstunde nicht erscheinen, dies im Konferenzzimmer oder in der Direktion • verlassen während der Unterrichtszeit das Schulhaus nur mit Sondererlaubnis • achten auf eine saubere Trennung der Abfälle und verwenden die dafür vorgesehenen Behälter auf den Gängen • essen, trinken und raufen nicht, wenn wir auf der Couch sitzen. Die Couch ist kein Turngerät, sondern ein Sitzmöbel. • halten uns in Katastrophenfällen an den angeschlagenen und erprobten Alarmplan • beachten die Hausordnung auch am Nachmittag, wenn wir uns als Musikschüler im Schulgebäude aufhalten Folgende Verbote sind von uns zu beachten: • Kein Kaugummi im Schulgebäude und am Schulgelände • Handys sind im Schulgebäude und am Schulgelände ausgeschaltet und in der Schultasche (bei Verstößen wird das Gerät in der Direktion hinterlegt und kann dort von den Eltern abgeholt werden) • Keine Zigaretten, kein Alkohol (einschließlich 3 Energy–Drinks) • Keine anstößigen Inhalte auf Speichermedien im Schulbereich und bei Schulveranstaltungen • Keine gefährlichen Gegenstände im Schulbereich • Absichtliche Körperverletzung, Diebstahl und Cybermobbing sind Strafdelikte und werden zur Anzeige gebracht • Keine Kopfbedeckungen (Schildkappen, Kapuzen) Bei Missachtung der Verhaltensvereinbarungen und der Hausordnung • Der (die) Klassenlehrer(in) führt ein klärendes Gespräch. • Der (die) Schüler(in) erhält eine Nachdenkpause. • Der (die) Schüler(in) macht sich Gedanken über sein (ihr) Verhalten und hält diese schriftlich fest. • Es erfolgt eine Mitteilung an die Eltern im Mitteilungsheft. • Es erfolgt eine Eintragung in das Klassenbuch. • Verursachte Schäden sind vom (von der) Schüler(in) selbst zu bereinigen bzw. die Kosten sind von den Eltern zu tragen. • Der (die) Schüler(in) kann von Schulveranstaltungen oder ähnlichen Veranstaltungen ausgeschlossen werden und zum Beispiel einem anderen Unterricht zugeführt werden. • Ein Verstoß gegen die Verhaltensvereinbarungen und die Hausordnung kann zu folgenden Maßnahmen führen: • klärendes Gespräch – Aufforderung – Ermahnung – Zurechtweisung – Elterngespräch mit Schulleitung – Verwarnung – Ausschluss von der Schule
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