Hausordnung

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Schul- und Hausordnung - Bildungszentrum Lesachtal
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BILDUNGSZENTRUM LESACHTAL
Neue Mittelschule Lesachtal
mit der angeschlossenen Volksschule Lesachtal
9654 St. Lorenzen / Les. 103
 04716 210
 04716 210 32
 [email protected]
www.bz-lesachtal.at
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Schul- und Hausordnung - Bildungszentrum Lesachtal
Als SchülerInnen des Bildungszentrums Lesachtal wollen wir uns Mitschülern und Erwachsenen
gegenüber möglichst höflich, hilfsbereit und verständnisvoll verhalten. Wir grüßen uns und machen es uns zur Gewohnheit Bitte und Danke zu
sagen. Wir reden so miteinander, dass wir nicht
beleidigen oder verletzen. Alle erwachsenen Personen sprechen wir mit dem „Sie-Wort“ an.
Wir Lehrerinnen
und Lehrer…
• versuchen, Arztbesuche nach Möglichkeit an
schulfreien Nachmittagen zu organisieren
• geben eineTurnbefreiung schriftlich bekannt
• verwenden das Mitteilungsheft als wichtiges
Kommunikationsmittel, unterschreiben Mitteilungen und kontrollieren das Heft regelmäßig
• beschaffen rechtzeitig die notwendigen Schulsachen und überprüfen sie in Abständen auf
Vollständigkeit
• übernehmen die Haftung für mutwillig beschädigtes Schuleigentum
• bemühen uns um Zusammenarbeit in allen
pädagogischen Belangen
beaufsichtigen Ihr Kind
• 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn, während
des Unterrichts und in den Pausen
Wir Schülerinnen
und Schüler…
Auf demSchulweg: Wir..
informieren Sie
• bei Unfällen, bei Stundenplanänderungen
• rechtzeitig über Schularbeits- und Testtermine
und über den Lernerfolg
• bei Gefährdung des positiven Schulabschlusses Ihres Kindes
• bei auftretenden Erziehungsschwierigkeiten
• über Schulveranstaltungen (Ort, Zeitpunkte,
Kosten, ...)
•
Sie erreichen uns
• benützen Gehwege (wo vorhanden) und halten
uns an die Verkehrsregeln
• Fahrschüler warten diszipliniert an der Bushaltestelle und benehmen uns im Bus rücksichtsvoll
• stellen die Fahrräder ausschließlich in die dafür vorgesehenen Ständer
• wollen auch den Schulweg sauber halten (Abfälle!)
• an den Elternsprechtagen, während der
Sprechstunden oder nach Terminvereinbarungen
Im Schulhaus: Wir...
Wir Eltern…
• schicken unsere Kinder rechtzeitig und regelmäßig zur Schule
• informieren die Schule zeitgerecht mündlich/
schriftlich/per SMS über die Ursache des Fernbleibens
• fragen, wenn unser Kind aus einem besonderen Grund der Schule fernbleiben muss,
vorher um Erlaubnis (für einzelne Stunden
beim betreffenden Lehrer/bei der betreffenden
Lehrerin, für einen Tag beim Klassenvorstand
und für länger als einen Tag beim Direktor).
Bei unerlaubtem Fernbleiben zählen die Fehlstunden als unentschuldigt.
• reinigen, bevor wir die Schule betreten, gründlich die Schuhe und betreten die Unterrichtsräume durch die Garderobe und nur mit den
Hausschuhen
• sind für Sauberkeit und Ordnung in unsereren
Klassenzimmern, in Gängen und in der Garderobe verantwortlich
• hinterlassen unseren Arbeitsplatz sauber und
verwahren unsere Unterrichtsgegenstände
ausschließlich in unseren Kästen
• lärmen, laufen und raufen im Schulhaus nicht
und wechseln die Stockwerke nur mit Erlaubnis einer Lehrperson
• verbringen die Pausen in den Klassen oder
der Aula und warten bei Klassenwechsel (BSP,
EH, BE, EDV, PH, CH), bis uns der Lehrer
abholt
• benützen die WC– Anlagen nicht als Aufenthaltsräume und achten besonders auf Reinlichkeit
• verhalten uns ruhig, wenn die Glocke zum
Stundenbeginn ertönt
Schul- und Hausordnung - Bildungszentrum Lesachtal
• melden Beschädigungen und missbräuchliche Verwendung von Gegenständen sofort
dem Klassenvorstand. (Schadenswiedergutmachung bei mutwilligen Beschädigungen!)
• lassen das Eigentum unserer MitschülerInnen
in Ruhe (Schulsachen sind Privatsachen!)
Verschiedenes: Wir…
• wechseln wöchentlich (jeweils zwei SchülerInnen, deren Namen durch Anschlag im
Klassenzimmer ersichtlich sind) die Klassenordner. Sie sind auch für das Löschen der
Tafeln in den Gruppenräumen verantwortlich
• bedienen Fenster und Verdunkelungen nur
mit Sondererlaubnis
• betreten bestimmte Räume (PH, WE, Küche,
Bibliothek, Turnsaal, EDV, Lehrmittelräume,
Kopierraum, Räume der Musikschule) nur
unter Aufsicht eines Lehrers
• verlassen nach dem Unterricht das Schulhaus
bzw. das Schulgelände. Fahrschüler dürfen
sich in der Aula aufhalten, solange sie sich
an die Hausordnung halten (bei Verstößen
gegen die Hausordnung verliert der Schüler
diese Erlaubnis)
• melden (Klassensprecher oder ein anderer
Schüler), sollte einmal eine Lehrperson nach
Beginn der Unterrichtsstunde nicht erscheinen, dies im Konferenzzimmer oder in der
Direktion
• verlassen während der Unterrichtszeit das
Schulhaus nur mit Sondererlaubnis
• achten auf eine saubere Trennung der Abfälle und verwenden die dafür vorgesehenen
Behälter auf den Gängen
• essen, trinken und raufen nicht, wenn wir auf
der Couch sitzen. Die Couch ist kein Turngerät, sondern ein Sitzmöbel.
• halten uns in Katastrophenfällen an den angeschlagenen und erprobten Alarmplan
• beachten die Hausordnung auch am Nachmittag, wenn wir uns als Musikschüler im
Schulgebäude aufhalten
Folgende Verbote sind von uns zu beachten:
• Kein Kaugummi im Schulgebäude und am
Schulgelände
• Handys sind im Schulgebäude und am Schulgelände ausgeschaltet und in der Schultasche (bei Verstößen wird das Gerät in der
Direktion hinterlegt und kann dort von den
Eltern abgeholt werden)
• Keine Zigaretten, kein Alkohol (einschließlich
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Energy–Drinks)
• Keine anstößigen Inhalte auf Speichermedien
im Schulbereich und bei Schulveranstaltungen
• Keine gefährlichen Gegenstände im Schulbereich
• Absichtliche Körperverletzung, Diebstahl und
Cybermobbing sind Strafdelikte und werden
zur Anzeige gebracht
• Keine Kopfbedeckungen (Schildkappen, Kapuzen)
Bei Missachtung der Verhaltensvereinbarungen und der Hausordnung
• Der (die) Klassenlehrer(in) führt ein klärendes
Gespräch.
• Der (die) Schüler(in) erhält eine Nachdenkpause.
• Der (die) Schüler(in) macht sich Gedanken über sein (ihr) Verhalten und hält diese
schriftlich fest.
• Es erfolgt eine Mitteilung an die Eltern im
Mitteilungsheft.
• Es erfolgt eine Eintragung in das Klassenbuch.
• Verursachte Schäden sind vom (von der)
Schüler(in) selbst zu bereinigen bzw. die Kosten sind von den Eltern zu tragen.
• Der (die) Schüler(in) kann von Schulveranstaltungen oder ähnlichen Veranstaltungen
ausgeschlossen werden und zum Beispiel
einem anderen Unterricht zugeführt werden.
•
Ein Verstoß gegen die Verhaltensvereinbarungen und die Hausordnung kann zu folgenden
Maßnahmen führen:
• klärendes Gespräch – Aufforderung – Ermahnung – Zurechtweisung – Elterngespräch mit
Schulleitung – Verwarnung – Ausschluss von
der Schule