Neukircher Nachrichten Jahrgang 2017 Donnerstag, 5. Januar 2017 Donnerstag, 5. Januar 2017 Seite 1 Nummer 1 Seite 2 Donnerstag, 5. Januar 2017 Neukircher Nachrichten Notrufe Feuerwehr + Rettungsdienst 112 Polizei110 Suchtberatung der Diakonie: Diensthabende Ärzte TettnangerZuckerle (für Diabeteserkrankung) 1 Telefonnummer für alle!! 116 117 ist die neue Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst Eine Übersicht der Notfallpraxen finden Sie auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg: http://www.kvbawue.de/buerger/notfallpraxen/ Bei Notfällen, zum Beispiel Ohnmacht, Herzinfarkt, akuten Blutungen oder Vergiftungen, alarmieren Sie bitte sofort den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112. Apotheken 06.01.17 A. am Waltersbühl, Wangen, Steig A., Lindau, Marien A., Eriskirch (10-13 Uhr und 18-19 Uhr) 07.01.17 Bären A., Tettnang, Engel A., Wangen, Huberesch A., Ravensburg 08.01.17 Rochus A., Wangen ( 11-12 Uhr und 18.30-19.30 Uhr), Raphael A., Meckenbeuren (10-13 Uhr und 18-19 Uhr) Info: Apotheken ohne Zeitangabe sind diejenigen mit Volldienst! Allgemeiner Notfalldienst: 116117 Kinderärztlicher Notfalldienst: 01801 929 -290 /-291 /-293 /-206 Augenärztlicher Notfalldienst: 01801 92 93 46 HNO-ärztlicher Notfalldienst: 0180 6077211 Friedrichshafen (Allgemeiner Notfalldienst) Klinikum Friedrichshafen GmbH, Röntgenstraße 2, 88048 Friedrichshafen Sa, So und FT 08-21 Uhr Zahnärztlicher Notfalldienst: Der ärztliche Bereitschaftsdienst für Zahnärzte ist von 10:00 - 11:00 Uhr und 16:00 - 17:00 Uhr Zu erfragen unter der Telefonnr. 01805/911620 (Festnetz 0,14 €/min, Mobilfunk max. 42 cent/Minute; Bandansage) Friedrichshafen (Allgemeiner Notfalldienst) Klinikum Friedrichshafen GmbH, Röntgenstraße 2, 88048 Friedrichshafen Sa, So und FT 08-21 Uhr Tettnang (Allgemeiner Notfalldienst) Klinik Tettnang GmbH, Emil-Münch-Str. 16, 88069 Tettnang Sa, So und FT 08 - 21 Uhr Überlingen (Allgemeiner Notfalldienst) HELIOS Spital Überlingen GmbH, Härlenweg 1, 88662 Überlingen Sa, So und FT 08 - 21 Uhr Voranmeldung Montag - Freitag in Friedrichshafen, Tel.-Nr. (07541) 950180 Treffpunkt: Jeden letzten Dienstag im Monat im Schulungsraum des Bodensee-Krankenhauses in Tettnang. Kontakt: Waltraud Holder, Telefon (07543) 953143 Frauen helfen Frauen Friedrichshafen, Ailinger Straße 38/1, neben dem Hallenbad, Telefon (07541) 21800. Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr, freitags 15.00 - 17.00 Uhr. Allgemeiner Sozialer Dienst/ Jugendamt Bodenseekreis Beratung für Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Familien Ansprechpartner: Frau Ulrike Stecher, Tel. (07541) 2040-5497 Selbsthilfe-Sucht-Tettnang Kreuzbund (für Suchtkranke und Angehörige) Telefon (07542) 1777, Georg Mahler, www.suchthilfe-tettnang.de AWO Frauen- und Kinderschutzhaus, Beschützendes Haus Bodenseekreis Festnetz 07541/4893626 [email protected], www.frauenhaus-bodenseekreis.de Stromstörung EnBW: 0800- 3629477 Gasstörung Thüga Oberschwaben: 0800- 7750001 Zweckverband Haslach-Wasserversorgung Bei Störungen in der Trinkwasserversorgung Telefon (07528) 920960 Störfallnummer Straßenbeleuchtung Neukirch Störfallnummer bei Problemen mit der Straßenbeleuchtung: Tel.: 07542 9379 299. Sie werden automatisch mit dem Leitstand verbunden, wo Mitarbeiter des Regionalwerks 365 Tage im Jahr 24 Stunden für Sie da sind. Neukircher Nachrichten Donnerstag, 5. Januar 2017 Seite 3 Veranstaltungs- und Hinweiskalender der Gemeinde Neukirch für den Monat Januar 2017 Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am Dienstag, 17. Januar 2017 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in Neukirch ö. S. Tagesordnung: 1. Kindergarten Neukirch - Errichtung Fluchttreppe wegen Brandschutzauflage - Vergabe der Arbeiten 2. Feuerwehrbedarfsplan und Fahrzeugersatzbeschaffung TSV durch ein HLF 10 - Vorstellung Fortschreibung Feuerwehrbedarfsplan - Vorstellung und Beschlussfassung Beschaffung eines HLF 10 für das TSF - Bildung eines Ausschusses zur Beschaffung eines neuen Fahrzeuges 3. Bürgermeisterwahl 2017 - Festlegung Wahltermin - Bildung des Gemeindewahlausschusses - sonstige Regularien 4. Bericht der Kämmerei über den Vollzug der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2016 mit Beschlussfassung zur Festsetzung und Übertragung von Haushaltsresten 5. Beschluss über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gem. § 78 Abs. 4 GemO 6.Bürgerfragestunde 7. Anfragen, Bekanntgaben, Verschiedenes Reinhold Schnell Bürgermeister Mi-Fr 04.-06.01.Kolpingfamilie, Theater, Mehrzweckhalle neukirch Sa 07.01.Narrenverein HO-LA-GI, Fasnetseröffnung, Feuerwehrhaus neukirch Sa 07.01.Kolpingfamilie, Abbau Theater, Mehrzweckhalle Neukirch Do 12.01.Hockstube Neukirch, Hockstube, Haus St. Silvester Fr 13.01.Mineralienfreunde, Jahreshauptversammlung Fr 13.01.Altkolping, Stammtisch, Hopfendolde Wildpoltsweiler So 15.01.Mineralienfreunde neukirch e.V., Stand auf der Börse, Friedrichshafen Di 17.01.Gemeinde Neukirch, Gemeinderatssitzung, Sitzungssaal, Rathaus Neukirch Di 17.01.Sozialverband Deutschland, Vorstandssitzung Fr 20.01.Narrenverein HO-LA-GI, Jugendball (18-22 Uhr), Feuerwehrhaus Neukirch So 22.01.TSV Neukirch, Abteilung Jugend, Kinderball, Mehrzweckhalle Neukirch Do 26.01.Narrenverein HO-LA-GI, Bodenlegen für Hexenball, Mehrzweckhalle Fr 27.01.Narrenverein HO-LA-GI, Aufbau Hexenball, Mehrzweckhalle Neukirch Sa 28.01.Narrenverein HO-LA-GI, Hexenball und Narrenbaumstellen Mehrzweckhalle Neukirch So 29.01.Narrenverein HO-LA-GI, Umzug, Neukirch Fundamt Auf dem Fundamt wurde am 21.12.2016 folgende Fundsache angezeigt: Fundgegenstand: Schlüssel an einem Schlüsselring mit Kleeblatteinfassung aus Gummi Fundzeit-/Ort: KW 51, Buchenstraße/Fichtenstraße Auf dem Fundamt wurde am 23.12.2016 folgende Fundsache angezeigt: Fundgegenstand: Kinderspielzeugpistole Fundzeit-/Ort: KW 51, Wald hinter dem Neukircher Kindergarten Freundliche Grüße Ihr Fundamt Tel. 07528 92092-12, Frau Daniela Baumann Bürgermeisteramt Neukirch, EG, Zimmer Nr. 1, Schulstraße 3, 88099 Neukirch Herausgeber: Bürgermeisteramt Neukirch, 88099 Neukirch (Bodenseekreis), Schulstraße 3 Telefon: (0 75 28) 9 20 92 - 0, Fax (0 75 28) 9 20 92 - 44 Homepage: www.neukirch-gemeinde.de E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag 7.30 - 12.00 Uhr, Donnerstag 16.30 - 18.30 Uhr und Freitag 7.30 - 12.30 Uhr Verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Inhalt: Bürgermeister Reinhold Schnell oder sein Vertreter im Amt. Herstellung und Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-10 Verantwortlich für den Anzeigenteil: Ralf Berti, E-Mail: [email protected] Anzeigenberatung: Tel. (07154) 82 22-70, -71, -72 Anzeigenschluss: Montag, 8.00 Uhr Erscheint wöchentlich freitags. Bezugsgebühr jährlich 20,70 €. Seite 4 Donnerstag, 5. Januar 2017 Neukircher Nachrichten Neukircher Nachrichten Donnerstag, 5. Januar 2017 Amtliche Bekanntmachung des Einwohnermeldeamtes Einrichtung von Übermittlungssperren nach § 42 Absatz 3 Satz 2 und § 50 Absatz 5 BMG Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG auf das Recht, der Datenübermittlung nach § 42 Absatz 2 BMG widersprechen zu können. Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 BMG, § 6 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz und § 18 Meldeverordnung aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Religionsgesellschaften. Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts an die jeweilige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft. Diese Zweckbindung wird dem Empfänger bei der Übermittlung mitgeteilt. Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen. Er gilt bis zu seinem Widerruf. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 50 Absatz 5 BMG auf das Recht, der Datenübermittlung nach § 50 Absatz 2 BMG zu widersprechen. Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 BMG Auskunft erteilen über 1. Familienname, 2. Vornamen, 3. Doktorgrad, 4. Anschrift sowie 5. Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung Baden Württemberg dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffene Person gemeldet ist, einzulegen. Er gilt bis zu seinem Widerruf. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 50 Absatz 5 BMG auf das Recht, der Datenübermittlung nach § 50 Absatz 3 BMG an Adressbuchverlage widersprechen zu können. Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 3 BMG Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 50 Absatz 5 BMG auf das Recht, der Datenübermittlung nach § 50 Absatz 1 BMG an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene zu widersprechen. Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 1 BMG Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. 1. Familienname, 2. Vornamen, 3. Doktorgrad und 4. derzeitige Anschriften. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen. Er gilt bis zu seinen Widerruf. Ihr Einwohnermeldeamt Neukirch Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium Seite 5 Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffene Person gemeldet ist, einzulegen. Er gilt bis zu seinem Widerruf. Für die Einrichtung o. g. Übermittlungssperren im Melderegister Neukirch ist ein Widerspruch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Neukirch, Einwohnermeldeamt, EG Zimmer Nr. 1, Schulstraße 3, 88099 Neukirch, einzulegen. Seite 6 Donnerstag, 5. Januar 2017 Neukircher Nachrichten Bücherei Neukirch Öffnungszeiten: Montag: 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr Dienstag: 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr Donnerstag: 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr Freitag: 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr Unser Telefon während den Öffnungszeiten: 07528 975 76 81 Die Ausstellung eines Leseausweises sowie die Ausleihe von Medien sind kostenlos. Rund um die Uhr steht unsere e-Book-Ausleihe zur Verfügung Klicken Sie jederzeit: www.libell-e.de Neukircher verschenken …… Um einen Beitrag zur Müllvermeidung zu leisten, möchten wir allen Neukirchern die Möglichkeit geben, kostenlos Gegenstände u.a. im Amtsblatt zu veröffentlichen, welche nicht mehr benötigt werden und verschenkt werden sollen. Und wie mache ich das? • wenn Sie etwas zu verschenken haben, melden Sie sich bitte bis jeweils montags, 10:00 Uhr bei Frau Hagen telefonisch unter 07528/920920 oder per E-Mail: [email protected]. • Bitte benennen Sie den Artikel und geben Ihre Telefonnummer an. • Ihr Artikel wird im nächsten Amtsblatt kostenlos unter der Rubrik „Neukircher Verschenken“ veröffentlicht • Achtung: die zu verschenkenden Gegenstände werden nur einmal veröffentlicht! Beim Wunsch einer nochmaligen Veröffentlichung können Sie sich dann telefonisch nochmals bei Frau Hagen melden. Spruch der Woche: Über Vergangenes mach dir keine Sorgen, dem Kommenden wende dich zu! Aus China Weihnachtsbaumnetze in Restmülltonne Die Weihnachtsbaumnetze sind in der Restmülltonne zu entsorgen, teilt das Abfallwirtschaftsamt des Bodenseekreises mit. Werden die Netze hingegen in den Gelben Sack getan, bereiten die langen Fasern der Netze den Verwertungsbetrieben erhebliche Schwierigkeiten. Die Netze verhaken sich in den Zerkleinerungsmaschinen, die dann häufig gestoppt werden müssen, um das Gewirr aus Netz und Faser aufwendig zu entfernen. Tafeln statt Weihnachtspost Weihnachtspost aus dem Landratsamt an Persönlichkeiten und Kooperationspartner wird es traditionsgemäß auch in diesem Jahr nicht geben. Das eingesparte Geld in Höhe von 2.000 Euro wird jedes Jahr an eine soziale und wohltätige Einrichtung gespendet. Dieses Jahr werden die vier Tafel-Läden im Bodenseekreis in Friedrichshafen, Überlingen, Tettnang und Markdorf mit je 500 Euro unterstützt. Die Tafeln sammeln regelmäßig noch gute Lebensmittel wie Brot, Wurst, Käse, Obst, Molkereiprodukte, Kaffee, Tee, Teigwaren, Babynahrung, Süßigkeiten und vieles mehr. Groß- und Einzelhändler, Einkaufsmärkte und landwirtschaftliche Betriebe aus dem Bodenseekreis unterstützen sie dabei. Dutzende ehrenamtliche Helfer sorgen dafür, dass die Waren abgeholt und in den Läden angeboten werden können. Sie werden dann zu sehr günstigen Preisen an berechtigte Menschen mit niedrigem Einkommen verkauft. Neukircher Nachrichten Donnerstag, 5. Januar 2017 Seite 7 LSG „Tettnanger Wald“: Einwendungen werden nun bearbeitet Das Verfahren zur Schaffung eines erweiterten Landschaftsschutzgebietes „Tettnanger Wald“ geht in die nächste wichtige Phase. Nachdem der zweite Verordnungsentwurf des Landratsamts bis zum 2. Dezember 2016 offengelegt wurde und Betroffene, Bürger und Institutionen ihre Einwendungen dazu einbringen konnten, werden diese Argumente und Kritikpunkte nun sorgfältig geprüft und abgewogen. Es kann aktuell noch nicht abgeschätzt werden, wann diese arbeitsintensive Phase abgeschlossen sein wird. Die bearbeitenden Experten im Landratsamt rechnen mit mehreren Monaten. Nahezu 100 Stellungnahmen von Privatpersonen und Trägern öffentlicher Belange, beispielsweise Verbände oder Tourismusorganisationen, haben fristgerecht eine Stellungnahme zum aktuellen Verordnungsentwurf abgegeben. „Wir haben die eingegangenen Kritikpunkte zunächst einmal grob gesichtet, um einen Überblick zu bekommen“, sagt Irmtraud Schuster, die zuständige Dezernentin für Umwelt und Technik des Landratsamts. „Viele Landwirte fürchten, dass ihre Entwicklungsmöglichkeiten durch die Bestimmungen der Schutzgebietsverordnung eingeschränkt werden. Andere Rückmeldungen drehen sich um ganz konkrete Fragen, wie beispielsweise der baulichen Entwicklung der im Schutzgebiet vorhandenen Hofstellen oder die Nutzung privater Flächen als Bauland“, so Schuster weiter. Die Bandbreite sei also sehr groß. Im nächsten Schritt würden die Einwendungen nun im Detail bearbeitet, erklärt die Dezernentin. „Am Ende müssen die sich entgegenstehenden Interessen und Argumente abgewogen sein, um zu rechtlich tragfähigen Regelungen zu kommen“, so Schuster weiter. Ergebnis dieses Verfahrensschrittes ist dann ein überarbeiteter Verordnungsentwurf. Auch erhält jeder Einwender eine individuelle Antwort. Einen Zeitpunkt dafür kann das Landratsamt jetzt aber noch nicht nennen. Ob danach ein weiterer Verfahrensschritt erforderlich sein wird, ist derzeit ebenfalls noch nicht absehbar. Zum Hintergrund: Das Landratsamt beabsichtigt, auf dem Gebiet der Stadt Tettnang sowie der Gemeinden Langenargen und Eriskirch ein Landschaftsschutzgebiet „Tettnanger Wald“ auszuweisen. Das neue Schutzgebiet soll deutlich größer geschnitten sein als das bisherige aus den 1950er Jahren. Ziel ist es unter anderem, den veränderten Bedingungen und Erkenntnissen Rechnung zu tragen, ein Refugium für Flora und Fauna zu sichern sowie ein wichtiges Naherholungsgebiet für die Bevölkerung zu erhalten. Falsch ist in diesem Zusammenhang aber die Behauptung, das vergrößerte Schutzgebiet sei ein Ausgleich für den geplanten Nassabbau in der Kiesgrube. Das hierfür erforderliche Planfeststellungsverfahren läuft unabhängig davon und beginnt gerade erst. Die Unterlagen der letzten Auslegung und weitere Informationen zum geplanten Landschaftsschutzgebiet unter: www.bodenseekreis.de/umwelt-landnutzung/natur-landschaftsschutz/schutzgebiete.html Öffnungszeiten Pfarrbüro, Martin-Luther-Str. 7, 88069 Tettnang Montag bis Donnerstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr Tel. 0 75 42/74 55, Fax 0 75 42/9 39 61 02 [email protected] Kirchenpflege: Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr, Tel. 0 75 42/9 39 61 05 Gemeindebüro: Montag bis Donnerstag 9.15 bis 11.00 Uhr Gottesdienste in Neukirch: Sonntag, 5. Februar 2017: 11.00 Uhr Gottesdienst im Gemeindehaus Wir laden die Gemeindemitglieder aus Neukirch ganz herzlich zum Einführungs-Gottesdienst von Kantor Stefan Göttelmann am 22. Januar um 9.30 Uhr in die Schlosskirche Tettnang ein. Wir wünschen Ihnen ein gesundes und gesegnetes Jahr 2017 und freuen uns auf die Begegnungen mit Ihnen! Mit herzlichen Grüßen Pfarrerin M. Kleinknecht-Wagner, Pfarrer Th. Wagner Wir laden herzlich ein zu folgenden Gottesdiensten und Veranstaltungen. Alle Veranstaltungen, wenn nicht anders angegeben, im Martin-Luther-Gemeindehaus, Martin-Luther-Str. 7, Tettnang: Freitag, 13. Januar: Jeden 2. und 4. Freitag im Monat: 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr Jungschar (Klasse 1-4). Samstag, 14. Januar: 18.30 Uhr Abend-Gottesdienst in der Klinik Tettnang. Sonntag, 15. Januar, 2.n.Epiph.: 9.30 Uhr Gottesdienst in der Schlosskirche. Gleichzeitig Kinderkirche im Schloss. Gaben für die Weltmission. Montag, 16. Januar: 18.30 Uhr Besuchsdienstkreis Dienstag, 17. Januar: 14.30 Uhr Herzliche Einladung zum Frauenkreis, Gedanken zur Jahreslosung mit Pfrin. Martina Kleinknecht-Wagner und eine Einführung in das Thema des diesjährigen Weltgebetstags durch Pfrin. Christel Hildebrand, Stuttgart, „Mama besucht uns“ – das Leben philippinischer Frauen. 20.00 Uhr Probe Kirchenchor. Mittwoch, 18. Januar: 14.30 Uhr Konfirmanden-Unterricht Gruppe 1. 16.00 Uhr Konfirmandenunterricht Gruppe 2. 19.00 Uhr Flötenkreis. Was sonst noch interessiert: Ökumenische Bibelwoche 2017 „Matthäusevangelium“ Freitag, 20.01.2017, 20.00 Uhr Matthäusevangelium im Film „Das erste Evangelium“ von Pier Paolo Pasolini ( St. Gallus-Kirche) Freitag, 27.01.2017, 20.00 Uhr: Musikalische Begegnung mit der Matthäuspassion (St.-Gallus-Kirche) Sonntag, 29.01.2017, 10.00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst (Schlosskirche) Projektsingen Taizélieder mit Joachim Hillebrand. Donnerstag, 19.01.17 und Donnerstag, 26.01.17, jeweils 19.30 Uhr, Schlosskirche Tettnang. Seite 8 Donnerstag, 5. Januar 2017 Montag, 30.01.17 Sternenkinder-Gruppe - eine Gesprächsmöglichkeit für Eltern, die ihr Kind verloren haben. Im Martin-Luther-Gemeindehaus trifft sich seit einiger Zeit die Sternenkinder-Gruppe. Das sind Eltern, die ihr Kind verloren haben. Sie begegnen sich in einem geschützten Rahmen, nehmen sich Zeit, um über ihre Erfahrungen zu sprechen und stärken sich so auf ihrem Weg. Wer eine Möglichkeit zum Gespräch und der Begegnung sucht, ist herzlich eingeladen, vorbeizuschauen Der nächste Termin ist der 30. Januar 2017, 19.00 Uhr im Martin-Luther-Gemeindehaus Kontakt: Pfarrerin Martina Kleinknecht-Wagner, Tel. 07542/7455. Freitag, 03.02.2017 „Nacht der Lichter“ 19.00 Uhr Taizé-Gottesdienst in der evangelischen Schlosskirche Tettnang. Dienstag, 17. Januar 2017 „Leben ist Veränderung – Neues wagen“, Treffen für Frauen aus dem ländlichen Raum. 9.30 Uhr bis ca. 16.00 Uhr Martin-Luther-Gemeindehaus Weingarten, Abt-Hyller-Str. 17, 88250 Weingarten. (Info: Irmgard Wahl, Tel. 0751/41755) Seelsorgeeinheit Argental Dekan Reinhard Hangst, Laimnau Tel.: (0 75 43) 62 44, Fax: 5 49 55 Öffnungszeiten des Pfarrbüros: Mo, bis Fr, 9 - 11 Uhr Do. 15 - 16.30 Uhr Pfarrbüro Neukirch Tel.: (0 75 28) 22 62, Fax: 91 52 63 Öffnungszeiten des Pfarrbüros: Di, Do, Fr, 9 bis 11 Uhr Pfarrer Sebastian Powath Laimnau Tel: (0 75 43) 9344918 Gemeindereferentin Michaela Hertnagel, Laimnau Tel.: (0 75 43) 91 32 57 Kirchenpflege GKG Argental: Frau I. Holzhauser Tel. (07543) 3004501 Redaktion Kirchenanzeiger, Büro der Seelsorgeeinheit Tel.: (0 75 43) 50133, [email protected] Website: www.se-argental.de Gottesdienste und Veranstaltungen Vom 7. bis einschl. 15. Januar 2017 Samstag, 7. Januar 16.00 Uhr Neukirch Rosenkranz 17.30 Uhr Obereisenbach Rosenkranz für geistl. Berufe 18.00 Uhr Obereisenbach Eucharistiefeier 18.00 Uhr Wildpoltsweiler Eucharistiefeier 19.00 Uhr Obereisenbach Anbetung Sonntag, 8. Januar - Taufe des Herrn 8.30 Uhr Hiltensweiler Eucharistiefeier 8.30 Uhr Tannau Eucharistiefeier 10.00 Uhr Krumbach Eucharistiefeier 10.00 Uhr Laimnau Eucharistiefeier 10.00 Uhr Goppertsweiler Eucharistiefeier 10.00 Uhr Neukirch Eucharistiefeier Dienstag, 10. Januar 8.00 Uhr Laimnau Schülergottesdienst 8.00 Uhr Hiltensweiler Wortgottesdienst anschl. Frühstück im Pfarrhaus 18.00 Uhr Krumbach Eucharistiefeier 18.00 Uhr Neukirch Eucharistiefeier Mittwoch, 11. Januar 8.00 Uhr Obereisenbach Schülergottesdienst 18.00 Uhr Goppertsweiler Eucharistiefeier für Hermann Muth Donnerstag, 12. Januar 7.50 Uhr Neukirch Schülergottesdienst 18.00 Uhr Hiltensweiler Eucharistiefeier 18.00 Uhr Tannau Eucharistiefeier Neukircher Nachrichten Freitag, 13. Januar 18.00 Uhr Laimnau Eucharistiefeier 18.00 Uhr Obereisenbach Eucharistiefeier Samstag, 14. Januar 18.00 Uhr Tannau Eucharistiefeier 18.30 Uhr Obereisenbach Rosenkranz für geistl. Berufe Sonntag, 15. Januar - 2. Sonntag im Jahreskreis 8.30 Uhr Neukirch Eucharistiefeier 8.30 Uhr Laimnau Eucharistiefeier 8.30 Uhr Goppertsweiler Eucharistiefeier 10.00 Uhr Hiltensweiler Eucharistiefeier 10.00 Uhr Krumbach Eucharistiefeier 10.00 Uhr Obereisenbach Eucharistiefeier 10.00 Uhr Wildpoltsweiler Eucharistiefeier 11.30 Uhr Laimnau Tauffeier von Jana Luisa Heimpel 17.00 Uhr Neukirch Konzert mit dem Bläserquartett „Was Neues“ Hockstube Neukirch Am Do., den 12. Januar 2017, um 14 Uhr, treffen wir uns im Haus St. Silvester. Herr Helmut Butscher wird uns an diesem Nachmittag mit seinem geschichtl. Vortrag über Gauner und Unholde, die in unserer Gegend ihr Unwesen trieben, berichten. Dazu möchten wir Sie ganz herzlich im neuen Jahr begrüßen. Das Hockstubenteam Erwachsenenbildung der Seelsorgeeinheit Argental Sonntag, 15. Januar 2017, um 17 Uhr, in Neukirch Festliche Musik mit dem Bläserquartett „Was Neues“ in der Kirche St. Maria Rosenkranzkönigin Das Bläserquartett „Was Neues“ wurde 1997 gegründet. Alle Musiker kommen aus dem Raum Ravensburg/Bodenseekreis und spielen Blechbläsermusik der unterschiedlichen Epochen. Eintritt frei, Spenden willkommen. Gottesdienst-Ordnung Für die Pfarrgemeinde St. Stephanus von Haslach vom 07.01. – 15.01.2017 Samstag, 07.01. - Herz-Mariä-Samstag 17:00 Uhr Vorabendmesse im Heim St. Konrad Sonntag, 08.01. - Taufe des Herrn 9:45 Uhr Rosenkranzgebet 10:15 Uhr Eucharistiefeier Montag, 09.01. 19:00 Uhr Hl. Messe im Heim St. Konrad Dienstag, 10.01. 7:45 Uhr Hl. Messe im Heim St. Konrad Donnerstag, 12.01. 7:45 Uhr Hl. Messe im Heim St. Konrad 20:00 Uhr Ökumenische Lichternacht in der Rosenkranzkapelle von St. Konrad Freitag, 13.01. 18:30 Uhr Rosenkranzgebet 19:00 Uhr Abendmesse (Jahrtagsmesse für Franz Rittler) Samstag, 14.01. 17:00 Uhr Vorabendmesse im Heim St. Konrad Sonntag, 15.01. - 2. Sonntag im Jahreskreis 8:30 Uhr Rosenkranzgebet 9:00 Uhr Eucharistiefeier Neukircher Nachrichten Donnerstag, 5. Januar 2017 Seite 9 vergangenen 26 Jahre als Festdame und einen kleinen Blumengruß überreichen. Herzliche Einladung zur ökumenischen Nacht der Lichter in Haslach Wir laden euch/Sie ein zu einer meditativen Taizé-Lichternacht für Jung und Alt am Donnerstag, 12. Januar 2017, 20 Uhr, in der Rosenkranzkapelle des Heimes St. Konrad in Haslach-Wangen. Über viele und besonders auch über junge und junggebliebene taizé-begeisterte Mitfeiernde würden wir uns sehr freuen. Wir möchten uns aber nicht nur bei Ingrid bedanken, sondern auch bei unserer Fahnenmutter Monika Stocker. Monika hat in monatelanger Arbeit und in mühevoller Kleinstarbeit zwei Abbilder unserer Musikanten und Musikantinnen gestaltet und uns an unserer Weihnachtsfeier geschenkt. Wir danken dir Monika für die wirklich schönen Puppen, sie gleichen unseren Musikanten und Musikantinnen wirklich sehr und wir sind sehr stolz darauf und werden die zwei Puppen in Ehren halten. Musikverein Wildpoltsweiler e.V. Vielen Dank! Wir, die Schnurranter vom Musikverein Wildpoltsweiler möchten Ihnen allen für die vielen offenen Türen und die Unterstützung bei unserem diesjährigen Schnurranten bedanken. Für das neue Jahr 2017 wünschen wir Ihnen viel Gesundheit, Glück und Freude. Wir hoffen, dass wir Sie auch im neuen Jahr bei vielen unserer Auftritte und Veranstaltungen begrüßen dürfen. Ihr Musikverein Wildpoltsweiler Zum guten Schluss möchten wir noch unseren zwei Jungmusikanten Anna Müller und Gregor Härle gratulieren, die den D1-Lehrgang erfolgreich bestanden haben. Wir und eure Jugendleiterinnen Sabine Hagg und Sabrina Wellhäuser sind stolz auf euch und wünschen euch noch viel Spaß beim Musizieren und bei uns im Verein. Musikverein Wildpoltsweiler e.V. An unserer Weihnachtsfeier am 17.12.2016 verabschiedeten wir unsere Festdame Ingrid Ray. Nach 26 Jahren gab sie ihre Aufgabe an Ramona Gührer, ihre Nachfolgerin ab. Ingrid trotzte allen Wetterkapriolen, wie Hitze, Regen oder Kälte und repräsentierte unseren Verein in den ganzen vergangenen 26 Jahren super und sehr charmant. Wir möchten uns deshalb nochmals recht herzlich für die jahrelange Treue und Hilfsbereitschaft bei allen unseren Veranstaltungen und Auftritten bedanken und hoffen, dass wir Ingrid noch oft auf unseren Veranstaltungen sehen werden. Als kleines Dankeschön konnten wir Ingrid ein Fotobuch ihrer S O Z I A LV E R B A N D OrtsverbandNeukirch Neukirch Ortsverband Der Ortsverband informiert: VdK warnt Rentner vor Betrügern Der Sozialverband VdK warnt vor Betrügern, die unter dem Vorwand, von einem „VdK-Sozialdienst“ zu kommen, bei äl- Seite 10 Donnerstag, 5. Januar 2017 teren Menschen vorsprechen. Bei derartigen Fällen in Bayern war von anstehenden „Rentennachzahlungen“ die Rede. Vorab sollten die so Angesprochenen jedoch eine „Bearbeitungsgebühr“ von mehreren Tausend Euro überweisen! Die vorgelegten gefälschten Schreiben mit VdK-Logo und VdK-Adressbestandteilen wollten den Anschein erwecken, offizielle VdK-Briefe zu sein. Der VdK rät zur Vorsicht. Auf keinen Fall sollten die angeschriebenen oder direkt angesprochenen Menschen irgendeine Zahlung tätigen oder Daten von sich preisgeben. Vielmehr sollten sie den VdK (www.vdk.de) und die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV) und gegebenenfalls auch die Polizei informieren. Die DRV warnt auf ihren Internetseiten (www.deutsche-rentenversicherung-bw. de) noch vor weiteren Betrügereien. Im Zweifel kann man sich an die kostenlose DRV-Servicenummer 0800 1000 4800 wenden. Zudem gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung den Gratisflyer „Vorsicht Trickbetrüger“. Am 06.01.2017 kein Wochenmarkt !!! Am 23.12.2016 und 30.12.2016 ist wie gewohnt Wochenmarkt in Neukirch, damit sich alle Marktbesucher über die Feiertage/Jahreswechsel noch mit frischen Waren eindecken können. Am 06.01.2017 findet kein Wochenmarkt in Neukirch statt. Die Marktbeschicker freuen sich wieder auf Ihren Besuch ab dem 13.01.2017. Alle Marktbeschicker wünschen frohe und gesegnete Weihnachtsfeiertage und einen guten Start ins neue Jahr! Wir alle wünschen Ihnen einen schönen Markttag! Schäferhof Broger, 07520/6822 Bauernhofprodukte Max Hagg, 07528/2294 Wolfgang Heilig 07542/3054 Bäckerei Straub, 07543/6411 Stiftung Liebenau „Liebenauer Landleben“ Klostermetzgerei „Reute“, 07524/708249 MEICHLE Feinkost und Fisch Hagnau, 07532/808540 Bäckerei Klaus Denzel, Vogt, 07529/7797 Käse- und Molkereiprodukte Eilers GbR 07541/53417 Neukircher Nachrichten Kinderkleiderbasar Obereisenbach/Krumbach Verkaufsnummernvergabe am Montag, den 16.01.2017 Am Samstag, den 11.03.2017 findet von 13.30 Uhr -15.30 Uhr wieder der Frühjahr-Sommerbasar in der Mehrzweckhalle in Obereisenbach statt. Wer etwas verkaufen möchte bekommt Infos und Kundennummer am Montag, den 16.01.2017, unter folgenden Telefonnummern. 8.30 Uhr - 10.00 Uhr 0152/51051564 17.00 Uhr - 19.00 Uhr 0152/51051565 Weiterbildungsangebote finden Sie im Internet unter www.vhs-bodenseekreis.de oder lassen Sie sich bei uns beraten unter Tel. 07541 204-5425 / -5246 / -5431. 70 Jahre vhs im Bodenseekreis – das neue Frühjahrsprogramm 2017 der Volkshochschule Bodenseekreis im Jubiläumsjahr Frühlingsstimmung im Dezember - kurz vor den ruhigen Tagen zwischen den Jahren erscheint das neue Programmheft der Volkshochschule Bodenseekreis. Das umfangreiche Frühjahrsprogramm - betitelt mit einer bunten Collage aus Programmheften der letzten 70 Jahre - liegt in Banken, Rathäusern und Geschäften aus, im Internet steht das vollständige Angebot unter www.vhs-bodenseekreis.de. Hier können sich Kursteilnehmer zudem ein eigenes Kundenkonto einrichten und dadurch ihre gebuchten Kurse immer im Blick haben. Die Kurse, Vorträge und Seminare sind nach den Angebotsbereichen „Junge vhs, Allgemeine Bildung, Kultur und Gestalten, Gesundheit, Sprachen und Beruf“ sortiert. In der Allgemeinen Bildung gibt es im Reformationsjahr 2017 Vorträge zu Reformation und Martin Luther. Auch die Euregio-Seminarreihe widmet sich dem Thema „Reformation in der Bodenseeregion“ mit zahlreichen Veranstaltungen. Vorträge zu relevanten Rechtsfragen werden bei der vhs immer stärker nachgefragt, das Angebot beschäftigt sich mit den Themen Erbschaft, Vorsorgevollmacht, Scheidung und Unterhalt. Stark vertreten ist im Frühjahresprogramm wieder die Rubrik Natur und Garten mit Kursen zur Gartenplanung, Biogarten und einigen Natur-, Kräuter- und Waldexkursionen. Für angehende Tagespflegeeltern bietet die Volkshochschule in Kooperation mit dem Jugendamt Qualifizierungskurse an. Seminare über den sinnvollen Umgang mit den neuen Medien sind für alle Eltern gedacht. In der Abteilung Kultur und Gestalten stimmen neue Kurse zu verschiedenen Tanzformen wie Irish Dance, Yoga Dance, Zandunga und Hula-Tanz sowie Mundharmonika, Weidenflechten und Literaturspaziergänge auf den Frühling und die wärmeren Tage ein. Das Angebot der Gesundheitskurse glänzt vor allem durch einige neue Kurse unter der Überschrift „Entspannung“: Moderne Formen von Yoga, Meditation, Tai Chi und Qi Gong werden in vielen Ge- Neukircher Nachrichten Donnerstag, 5. Januar 2017 meinden des Kreises angeboten. Die aktuellen Bewegungskurse für Rücken oder Fitness berücksichtigen inzwischen immer häufiger das moderne Faszientraining. Im reichhaltigen Programm der Sprachenschule finden sich Englischkurse in verschiedenen Niveaus, sortiert nach den Themen „Urlaub“, „Grundkurse“, „Auffrischung“, Geschäftsenglisch und „Englisch für Senioren“. Diese Rubriken gibt es auch in Französisch, Spanisch und Italienisch. Das Angebot an Arabischkursen wurde aufgrund der regen Nachfrage ausgebaut. Wer möchte, kann an der vhs auch Chinesisch, Japanisch, Niederländisch, Norwegisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Schwedisch, Türkisch oder Ungarisch lernen. Unter der Überschrift der beruflichen Bildung haben sich bei der vhs aktuelle Themen rund um die Computernutzung des modernen Berufslebens bewährt. Zusätzlich gibt es viele Kurse zu den nicht-technischen Anforderungen guten Arbeitens und auch einiges zur Erhaltung von Gesundheit und Energie in stressigen Berufen. Hier finden sich Trainings für Selbstund Büroorganisation ebenso wie Seminare zum Führen und Leiten oder zur Gesprächsführung. Anmeldungen und weitere Informationen erhalten Sie in der vhs-Zentrale im Landratsamt unter den Telefonnummern 07541 204-5425, 204-5431 und 204-5246. LUBW informiert über Kartierergebnisse sowie Maßnahmen zum Artenschutz und zur Flächenpflege Naturschutz-Info 2/2016 veröffentlicht Das Naturschutz-Info 2/2016 der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg ist jetzt erschienen. In dieser Ausgabe informiert die LUBW über Kartierergebnisse und aktuelle Maßnahmen zum Artenschutz und zur Flächenpflege. Zusätzlich liegt dem Naturschutz-Info das aktuelle Verzeichnis der baden-württembergischen Behörden für Naturschutz, Umweltschutz und der Naturschutzbeauftragten bei. Naturschutz-Info 2/2016 – Themenübersicht: ARTEN UND LEBENSRÄUME • Artenschutz am Haus – Werbung für ein Dauerthema • Landesweite Artenkartierung – Amphibien und Reptilien: Rückblick auf das zweite Kartierjahr und weitere Ergebnisse • Reptil des Jahres 2017 – die Blindschleiche • Eurasischer Luchs – seltene Katze in Baden-Württemberg • Prävention: Vom Wolf und dem Schutz von Herden • Offenland-Biotopkartierung in Baden-Württemberg – Ergebnisse der Jahre 2010–2015 • Floristische Kartierung: Überdüngung und Klimawandel als Ursachen für Artensterben LANDSCHAFTSPFLEGE UND LANDSCHAFTSENTWICKLUNG • Grinden – waldfreie Bergheiden im Nationalpark Schwarzwald • Statusbericht eines Regionalmarkenprozesses • LEV Landkreis Rottweil – vom Schwarzwald über den Neckar bis zum Albtrauf • LEV Landkreis Reutlingen – sichert Vielfalt auf der Schwäbischen Alb und im Albvorland • 14 Jahre für die Region – PLENUM Heckengäu läuft zum Jahresende 2016 aus • Es muss mehr geweidet werden! • Landschaftspflegetag auf den Gültlinger Heiden NATUR IM NETZ • Daten & Fakten – neues Angebot des Bundesamtes für Naturschutz AKTIV UND UNTERWEGS • Moorschutzkonzeption Baden-Württemberg: Planungen in den Pilotgebieten sind angelaufen Seite 11 • Deutschlandweiter Fachkongress zum Naturschutz und Landnutzung • Jahrestagung der Naturschutzbeauftragten 2016 – Naturschützer als Brückenbauer • Erste Maßnahme für den Biotopverbund umgesetzt – Trockenmauer ist wieder Lebensraum für Reptilien und Insekten KURZ UND BÜNDIG • Umressortierung: Der Naturschutz verstärkt das Umweltministerium • Wagnis wurde belohnt! – Auszeichnung für Vogelschutz in Streuobstwiesen NEUERSCHEINUNGEN BEILAGEN • Broschüre „Grüne Infrastruktur. Biotopverbund in Baden-Württemberg“ • Faltblatt „EnBW-Förderprogramm. Impulse für die Vielfalt. Amphibien und Reptilien. Förderjahr 2017“ • Verzeichnis der Behörden für Naturschutz, Umweltschutz und der Naturschutzbeauftragten in Baden-Württemberg Naturschutz-Info der LUBW Das Naturschutz-Info wird von der LUBW herausgegeben und ist die gemeinsame Fachzeitschrift der baden-württembergischen Naturschutzverwaltung. Die Publikation informiert über rechtliche Aspekte, Entwicklungen, Projekte und Vorgehensweisen im baden-württembergischen Naturschutz. Die Zielgruppen sind haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter aller Fachstellen im Land sowie alle am Naturschutz Interessierten. Das Heft steht im Bestellshop der LUBW kostenlos als PDF-Dateien zur Verfügung oder kann kostenpflichtig als Druckausgabe für 3 Euro bestellt werden, zuzüglich Versandkostenpausschale von 3 Euro, ins Ausland von 5 Euro. Für einen Bezug des Heftes als Abonnement wenden Sie sich bitte per E-Mail an: [email protected]. Beobachten, bewerten, beraten: LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Die LUBW ist das Kompetenzzentrum des Landes Baden-Württemberg in Fragen des Umwelt- und Naturschutzes, des technischen Arbeitsschutzes, des Strahlenschutzes und der Produktsicherheit. Rund 550 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Naturwissenschaft, Ingenieurwesen und Technik sowie in Laboren und Verwaltung setzen in der LUBW ihr Fachwissen dafür ein, Lösungen für immer komplexer werdende Umweltprobleme zu finden. Zahlreiche Messnetze im Land liefern Daten über den Zustand von Luft, Wasser und Boden. Auch Radioaktivität wird regelmäßig überprüft. In Umweltproben wird die chemische, radiologische oder biologische Zusammensetzung analysiert. Kartierungen von Fauna und Flora liefern Aussagen über den Zustand von Natur und Landschaft. Die medienübergreifende Umweltbeobachtung gibt Auskunft über den Zustand der Ökosysteme. Die LUBW untersucht auch Lärm und elektromagnetische Felder. Bei Bedarf initiieren sie auch die Entwicklung neuer analytischer Verfahren. Die Daten und deren Bewertung gibt die LUBW an Politik und Verwaltung, an Unternehmen sowie an interessierte Bürgerinnen und Bürger weiter. Die LUBW ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts. Ihr Hauptsitz ist in Karlsruhe. Außenstellen befinden sich in Stuttgart und Langenargen am Bodensee. Weitere Information unter http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de Seite 12 Donnerstag, 5. Januar 2017 Pflegende Angehörige „Segensfeier zum Jahresauftakt“ Zum Jahresauftakt laden wir alle Pflegende Angehörige nach Tettnang ein. In der Tettnanger St. Galluskirche gestaltet Diakon Michael Hagelstein am Montag, 23. Januar 2017, um 14.30 Uhr, die „Segensfeier zum Jahresauftakt“. Anschließend genießen wir in einer gemütlichen Runde Kaffee und Kuchen im Gemeindezentrum St. Gallus. Organisiert wird die Segensfeier von den Gruppen für Pflegende Angehörige im Dekanat Friedrichshafen. Um besser planen zu können, bitten wir um Anmeldung bei: Edgar Störk, Caritas-Zentrum Friedrichshafen, Tel. 07541/3000-0. Gastschülerprogramm Schüler aus Lateinamerika suchen dringend die Gastfamilien! Lernen Sie einmal die neuen Länder in Lateinamerika ganz praktisch durch Aufnahme eines Gastschülers kennen. Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit der Schule aus Mexiko sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa Familien, die offen sind, Schüler als „Kind auf Zeit“ bei sich aufzunehmen, um mit und durch den Gast den eigenen Alltag neu zu erleben. Die Familienaufenthaltsdauer für die Schüler aus Mexiko/Guadalajara vom 17.01.2017 - 12.04.2017. Dabei ist die Teilnahme am Unterricht eines Gymnasiums oder einer Realschule am jeweiligen Wohnort der Gastfamilie für den Gast verpflichtend. Die Schüler sind zwischen 13 und 14 Jahre alt und sprechen Deutsch als Fremdsprache. Ein viertägiges Seminar vor dem Familienaufenthalt soll die Gastschüler auf das Familienleben bei Ihnen vorbereiten und die Basis für eine aktuelle und lebendige Beziehung zum deutschen Sprachraum aufbauen helfen. Der Gegenbesuch ist möglich. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Nähere Informationen erteilen gerne Herr Liebscher unter Telefon 0711-625138 Handy 0172-6326322, Frau Sellmann und Frau Obrant unter Telefon 0711-6586533, Fax 0711-625168, E-Mail: [email protected], www.gastschuelerprogramm.de Gemeinde Amtzell - Landkreis Ravensburg Die Gemeinde Amtzell sucht für die Kinderkrippe Sonnenblumenhaus zum schnellstmöglichen Zeitpunkt Eine/n staatlich anerkannte/n Erzieher/in oder andere pädagogische Fachkraft in Zweitkraftfunktion, für die Zeit einer Mutterschaftsvertretung, mit einem Beschäftigungsumfang von 34 Std./Woche. Außerdem suchen wir Eine/n staatlich anerkannte/n Erzieher/in oder andere pädagogische Fachkraft zur Unterstützung einer der Krippengruppen, ebenfalls für die Zeit einer Mutterschaftsvertretung, mit einem Beschäftigungsumfang von 11 Std./Woche. Die Kinderkrippe Sonnenblumenhaus wurde im September 2013 mit drei Krippengruppen in einem modernen Neubau eröffnet und 2014 mit einer betreuten Spielgruppe erweitert. In den vier Gruppen werden Kinder ab 12 Monaten bis zu drei Jahren betreut. Wir wünschen uns eine verantwortungsvolle, zuverlässige und teamfähige Fachkraft, die gerne selbstständig und zielorientiert arbeitet und eine Ausbildung als Erzieher/in oder Kinderpfleger/in abgeschlossen hat. Wir bieten interessante, vielseitige und verantwortungsvolle Arbeitsplätze sowie eine Bezahlung nach TVöD SuE 4. Wenn Sie Freude an der Arbeit mit Kindern unter drei Jahren und Verständnis für die Bedürfnisse von Kleinkindern und deren Familien haben, freuen wir uns auf Ihre aussagefähige Bewerbung. Bitte richten Sie diese bis spätestens 18.01.2017 an das Bürgermeisteramt Amtzell, Waldburger Str. 4, 88279 Amtzell. Neukircher Nachrichten Für Auskünfte stehen Ihnen die Leiterin der Kinderkrippe Sonnenblumenhaus Frau Antje Le Cossec (Tel. 07520/923565) und der Hauptamtsleiter Herr Clemens Stadler (Tel. 07520/950-17) gerne zur Verfügung. Häge-Schmiede Am Samstag, 7. Januar, um 20.00 Uhr, ist Roman Weltzien mit dem Kabarett „Brainwashed! Mein Gehirn macht mich fertig!“ in der Häge-Schmiede. Menschen, Biere, Sensationen!!! Immer wieder zusteigen, immer wieder dabei sein! „Beste Unterhaltung!“ findet sogar die Presse. Und die muss es ja wissen. In knapp 2 Stunden legt er dem Zuschauer das eigene gemarterte Hirn zu Füßen. Vollgestopft mit überflüssigen Informationen, die seine körpereigene Festplatte irgendwo aufgeschnappt und gegen seinen Willen abgespeichert hat. Dabei taucht der Comedian in die Gefühlswelt einer schwulen Diesellok, enttarnt ein Terrornetzwerk islamistischer Singvögel und wagt sich an eine Neuinterpretation des Pichelsteiner Eintopfes. Nachdem er den Suppenkasper bei der Präpositionen-Masturbation erwischt hat, schaut er auf die Rückseite einer Fahrkarte, findet das passende Geschenk für einen Dämonen-Kindergeburtstag und erklärt wie Musicals sein Wahlverhalten beeinflussen. Wenn Roman nicht mehr weiter weiß, liest er auch schon mal aus seinem Tagebuch vor oder lässt sich zu einem Liedchen hinreißen. Ab und zu ist auch sein best buddy Tyler-Maddox mit von der Partie und performt eigene brettharte Styles. „Romans Disziplin leidet häufig unter seinem großen Mitteilungsbedürfnis.“ Das bescheinigte ihm schon seine Lehrerin im Zeugnis der ersten Klasse. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Und so macht er grundsätzlich Witze über alles. Außer Tiernahrung. Dabei zieht er übrigens den erhobenen Mittelfinger dem Zeigefinger vor. Lassen Sie sich von ihm den Wirsing dünsten, den zerebralen Acker überdüngen, die Knolle kontaminieren, die Festplatte neu formatieren, die Rübe auf links ziehen. Kopfwäsche ohne nass zu werden. Karten gibt es im Vorverkauf im Gästeamt, Bindstraße 10, Tel. 0 75 22 / 74-211, Reservierungen macht Maria Neumann, Email: [email protected], Telefonnummer 0 75 22 / 29 131 oder über www.reservix.de oder die Abendkasse im Weberzunfthaus-Café, Zunfthausgasse 9/1, ist ab 18 Uhr geöffnet und unter der Telefonnummer 07522 / 913627 erreichbar. GESCHÄFTSANZEIGEN Bosch Vermögensmanagement provisionsfrei - unabhängig - transparent Geldanlage | Zweitmeinung | Family Office ab einem Anlagevolumen von 250.000 € www.honorarberatung-bosch.de 07520/915088 Suche Waldgrundstück in der Umgebung Tettnang / Neukirch Tel.: 0162 - 7800522
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