KW 01 vom 05.01.2017

Neukircher Nachrichten
Jahrgang 2017
Donnerstag, 5. Januar 2017
Donnerstag, 5. Januar 2017
Seite 1
Nummer 1
Seite 2
Donnerstag, 5. Januar 2017
Neukircher Nachrichten
Notrufe
Feuerwehr + Rettungsdienst
112
Polizei110
Suchtberatung der Diakonie:
Diensthabende Ärzte
TettnangerZuckerle (für Diabeteserkrankung)
1 Telefonnummer für alle!!
116 117 ist die neue Rufnummer
für den ärztlichen Bereitschaftsdienst
Eine Übersicht der Notfallpraxen finden Sie auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg:
http://www.kvbawue.de/buerger/notfallpraxen/
Bei Notfällen, zum Beispiel Ohnmacht, Herzinfarkt, akuten
Blutungen oder Vergiftungen, alarmieren Sie bitte sofort den
Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.
Apotheken
06.01.17
A. am Waltersbühl, Wangen, Steig A., Lindau, Marien A.,
Eriskirch (10-13 Uhr und 18-19 Uhr)
07.01.17
Bären A., Tettnang, Engel A., Wangen, Huberesch A.,
Ravensburg
08.01.17
Rochus A., Wangen ( 11-12 Uhr und 18.30-19.30 Uhr),
Raphael A., Meckenbeuren (10-13 Uhr und 18-19 Uhr)
Info: Apotheken ohne Zeitangabe sind diejenigen mit Volldienst!
Allgemeiner Notfalldienst:
116117
Kinderärztlicher Notfalldienst: 01801 929 -290 /-291 /-293 /-206
Augenärztlicher Notfalldienst: 01801 92 93 46
HNO-ärztlicher Notfalldienst: 0180 6077211 Friedrichshafen
(Allgemeiner Notfalldienst) Klinikum Friedrichshafen GmbH,
Röntgenstraße 2,
88048 Friedrichshafen Sa, So und FT 08-21 Uhr
Zahnärztlicher Notfalldienst:
Der ärztliche Bereitschaftsdienst für Zahnärzte ist von
10:00 - 11:00 Uhr und 16:00 - 17:00 Uhr
Zu erfragen unter der Telefonnr. 01805/911620
(Festnetz 0,14 €/min, Mobilfunk max. 42 cent/Minute;
Bandansage)
Friedrichshafen (Allgemeiner Notfalldienst)
Klinikum Friedrichshafen GmbH, Röntgenstraße 2,
88048 Friedrichshafen
Sa, So und FT 08-21 Uhr
Tettnang (Allgemeiner Notfalldienst)
Klinik Tettnang GmbH, Emil-Münch-Str. 16,
88069 Tettnang
Sa, So und FT 08 - 21 Uhr
Überlingen (Allgemeiner Notfalldienst)
HELIOS Spital Überlingen GmbH, Härlenweg 1,
88662 Überlingen
Sa, So und FT 08 - 21 Uhr
Voranmeldung Montag - Freitag in Friedrichshafen,
Tel.-Nr. (07541) 950180
Treffpunkt: Jeden letzten Dienstag im Monat im Schulungsraum
des Bodensee-Krankenhauses in Tettnang.
Kontakt: Waltraud Holder, Telefon (07543) 953143
Frauen helfen Frauen
Friedrichshafen, Ailinger Straße 38/1, neben dem Hallenbad,
Telefon (07541) 21800. Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr, freitags 15.00 - 17.00 Uhr.
Allgemeiner Sozialer Dienst/
Jugendamt Bodenseekreis
Beratung für Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Familien
Ansprechpartner: Frau Ulrike Stecher, Tel. (07541) 2040-5497
Selbsthilfe-Sucht-Tettnang Kreuzbund
(für Suchtkranke und Angehörige) Telefon (07542) 1777,
Georg Mahler, www.suchthilfe-tettnang.de
AWO Frauen- und Kinderschutzhaus,
Beschützendes Haus Bodenseekreis
Festnetz 07541/4893626
[email protected],
www.frauenhaus-bodenseekreis.de
Stromstörung
EnBW: 0800- 3629477
Gasstörung
Thüga Oberschwaben: 0800- 7750001
Zweckverband Haslach-Wasserversorgung
Bei Störungen in der Trinkwasserversorgung
Telefon (07528) 920960
Störfallnummer Straßenbeleuchtung Neukirch
Störfallnummer bei Problemen mit der Straßenbeleuchtung: Tel.:
07542 9379 299. Sie werden automatisch mit dem Leitstand
verbunden, wo Mitarbeiter des Regionalwerks 365 Tage im Jahr
24 Stunden für Sie da sind.
Neukircher Nachrichten
Donnerstag, 5. Januar 2017
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Veranstaltungs- und Hinweiskalender
der Gemeinde Neukirch für den Monat
Januar 2017
Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am Dienstag, 17. Januar 2017
um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des
Rathauses in Neukirch
ö. S.
Tagesordnung:
1. Kindergarten Neukirch
- Errichtung Fluchttreppe wegen Brandschutzauflage
- Vergabe der Arbeiten
2. Feuerwehrbedarfsplan und Fahrzeugersatz­beschaffung
TSV durch ein HLF 10
- Vorstellung Fortschreibung Feuerwehrbedarfsplan
- Vorstellung und Beschlussfassung Beschaffung eines
HLF 10 für das TSF
- Bildung eines Ausschusses zur Beschaffung eines
neuen Fahrzeuges
3. Bürgermeisterwahl 2017
- Festlegung Wahltermin
- Bildung des Gemeindewahlausschusses
- sonstige Regularien
4. Bericht der Kämmerei über den Vollzug der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2016 mit Beschlussfassung zur
Festsetzung und Übertragung von Haushaltsresten
5. Beschluss über die Annahme von Spenden, Schenkungen
und ähnlichen Zuwendungen gem. § 78 Abs. 4 GemO
6.Bürgerfragestunde
7. Anfragen, Bekanntgaben, Verschiedenes
Reinhold Schnell
Bürgermeister
Mi-Fr 04.-06.01.Kolpingfamilie, Theater, Mehrzweckhalle neukirch
Sa
07.01.Narrenverein HO-LA-GI, Fasnetseröffnung, Feuerwehrhaus neukirch
Sa
07.01.Kolpingfamilie, Abbau Theater, Mehrzweckhalle Neukirch
Do
12.01.Hockstube Neukirch, Hockstube,
Haus St. Silvester
Fr
13.01.Mineralienfreunde, Jahreshauptversammlung Fr
13.01.Altkolping, Stammtisch,
Hopfendolde Wildpoltsweiler
So
15.01.Mineralienfreunde neukirch e.V., Stand
auf der Börse, Friedrichshafen
Di
17.01.Gemeinde Neukirch, Gemeinderatssitzung, Sitzungssaal, Rathaus
Neukirch
Di
17.01.Sozialverband Deutschland,
Vorstandssitzung Fr
20.01.Narrenverein HO-LA-GI, Jugendball
(18-22 Uhr), Feuerwehrhaus Neukirch
So
22.01.TSV Neukirch, Abteilung Jugend,
Kinderball, Mehrzweckhalle Neukirch
Do
26.01.Narrenverein HO-LA-GI, Bodenlegen
für Hexenball, Mehrzweckhalle Fr
27.01.Narrenverein HO-LA-GI, Aufbau
Hexenball, Mehrzweckhalle Neukirch
Sa
28.01.Narrenverein HO-LA-GI, Hexenball
und Narrenbaumstellen
Mehrzweckhalle Neukirch
So
29.01.Narrenverein HO-LA-GI, Umzug,
Neukirch
Fundamt
Auf dem Fundamt wurde am 21.12.2016 folgende Fundsache angezeigt:
Fundgegenstand:
Schlüssel an einem Schlüsselring mit Kleeblatteinfassung
aus Gummi
Fundzeit-/Ort:
KW 51, Buchenstraße/Fichtenstraße
Auf dem Fundamt wurde am 23.12.2016 folgende Fundsache angezeigt:
Fundgegenstand:
Kinderspielzeugpistole
Fundzeit-/Ort:
KW 51, Wald hinter dem Neukircher Kindergarten
Freundliche Grüße
Ihr Fundamt
Tel. 07528 92092-12, Frau Daniela Baumann
Bürgermeisteramt Neukirch, EG, Zimmer Nr. 1,
Schulstraße 3, 88099 Neukirch
Herausgeber:
Bürgermeisteramt Neukirch,
88099 Neukirch (Bodenseekreis), Schulstraße 3
Telefon: (0 75 28) 9 20 92 - 0, Fax (0 75 28) 9 20 92 - 44
Homepage: www.neukirch-gemeinde.de
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag 7.30 - 12.00 Uhr, Donnerstag
16.30 - 18.30 Uhr und Freitag 7.30 - 12.30 Uhr
Verantwortlich
für den amtlichen und redaktionellen Inhalt:
Bürgermeister Reinhold Schnell
oder sein Vertreter im Amt.
Herstellung und Vertrieb:
Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG
Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim
Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-10
Verantwortlich für den Anzeigenteil:
Ralf Berti, E-Mail: [email protected]
Anzeigenberatung: Tel. (07154) 82 22-70, -71, -72
Anzeigenschluss: Montag, 8.00 Uhr
Erscheint wöchentlich freitags.
Bezugsgebühr jährlich 20,70 €.
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Donnerstag, 5. Januar 2017
Neukircher Nachrichten
Neukircher Nachrichten
Donnerstag, 5. Januar 2017
Amtliche Bekanntmachung des
Einwohnermeldeamtes
Einrichtung von Übermittlungssperren
nach § 42 Absatz 3 Satz 2 und § 50 Absatz 5 BMG
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine
öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft
Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG auf
das Recht, der Datenübermittlung nach § 42 Absatz 2 BMG
widersprechen zu können.
Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 BMG, § 6 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz und § 18 Meldeverordnung aufgeführten Daten
der Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Religionsgesellschaften.
Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort,
Geschlecht oder derzeitigen Anschriften.
Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert
nicht die Übermittlung von Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts an die jeweilige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft. Diese Zweckbindung wird dem Empfänger bei
der Übermittlung mitgeteilt.
Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen. Er gilt bis zu seinem Widerruf.
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 50 Absatz 5 BMG auf das
Recht, der Datenübermittlung nach § 50 Absatz 2 BMG zu
widersprechen. Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50
Absatz 2 BMG Auskunft erteilen über
1. Familienname,
2. Vornamen,
3. Doktorgrad,
4. Anschrift sowie
5. Datum und Art des Jubiläums.
Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der
Meldeverordnung Baden Württemberg dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem
Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums.
Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.
Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die
betroffene Person gemeldet ist, einzulegen. Er gilt bis zu seinem Widerruf.
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 50 Absatz 5 BMG auf das
Recht, der Datenübermittlung nach § 50 Absatz 3 BMG an
Adressbuchverlage widersprechen zu können. Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 3 BMG Adressbuchverlagen
zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
Auskunft erteilen über
Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 50 Absatz 5 BMG auf das
Recht, der Datenübermittlung nach § 50 Absatz 1 BMG an
Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen
auf staatlicher und kommunaler Ebene zu widersprechen. Die
Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 1 BMG Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher
und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die
Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl
oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen
Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu
vernichten.
1. Familienname,
2. Vornamen,
3. Doktorgrad und
4. derzeitige Anschriften.
Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.
Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen. Er gilt bis zu seinen Widerruf.
Ihr Einwohnermeldeamt Neukirch
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an
das Staatsministerium
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Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von
Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden.
Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.
Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die
betroffene Person gemeldet ist, einzulegen. Er gilt bis zu seinem Widerruf.
Für die Einrichtung o. g. Übermittlungssperren im Melderegister Neukirch ist ein Widerspruch schriftlich oder
mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung
Neukirch, Einwohnermeldeamt, EG Zimmer Nr. 1, Schulstraße 3, 88099 Neukirch, einzulegen.
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Donnerstag, 5. Januar 2017
Neukircher Nachrichten
Bücherei Neukirch
Öffnungszeiten:
Montag:
9:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Dienstag: 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag: 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Freitag:
9:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Unser Telefon während den Öffnungszeiten:
07528 975 76 81
Die Ausstellung eines Leseausweises sowie die Ausleihe von Medien sind kostenlos.
Rund um die Uhr steht unsere e-Book-Ausleihe zur
Verfügung
Klicken Sie jederzeit: www.libell-e.de
Neukircher verschenken ……
Um einen Beitrag zur Müllvermeidung zu leisten,
möchten wir allen Neukirchern die Möglichkeit
geben, kostenlos Gegenstände u.a. im Amtsblatt zu
veröffentlichen, welche nicht mehr benötigt werden
und verschenkt werden sollen.
Und wie mache ich das?
• wenn Sie etwas zu verschenken haben, melden Sie
sich bitte bis jeweils montags, 10:00 Uhr bei Frau Hagen telefonisch unter 07528/920920 oder per E-Mail:
[email protected].
• Bitte benennen Sie den Artikel und geben Ihre Telefonnummer an.
• Ihr Artikel wird im nächsten Amtsblatt kostenlos unter
der Rubrik „Neukircher Verschenken“ veröffentlicht
• Achtung: die zu verschenkenden Gegenstände werden nur einmal veröffentlicht! Beim Wunsch einer
nochmaligen Veröffentlichung können Sie sich dann
telefonisch nochmals bei Frau Hagen melden.
Spruch der Woche:
Über Vergangenes mach dir keine Sorgen, dem
Kommenden wende dich zu!
Aus China
Weihnachtsbaumnetze in Restmülltonne
Die Weihnachtsbaumnetze sind in der Restmülltonne zu entsorgen, teilt das Abfallwirtschaftsamt des Bodenseekreises
mit. Werden die Netze hingegen in den Gelben Sack getan,
bereiten die langen Fasern der Netze den Verwertungsbetrieben erhebliche Schwierigkeiten. Die Netze verhaken sich
in den Zerkleinerungsmaschinen, die dann häufig gestoppt
werden müssen, um das Gewirr aus Netz und Faser aufwendig zu entfernen.
Tafeln statt Weihnachtspost
Weihnachtspost aus dem Landratsamt an Persönlichkeiten
und Kooperationspartner wird es traditionsgemäß auch in
diesem Jahr nicht geben. Das eingesparte Geld in Höhe von
2.000 Euro wird jedes Jahr an eine soziale und wohltätige Einrichtung gespendet. Dieses Jahr werden die vier Tafel-Läden
im Bodenseekreis in Friedrichshafen, Überlingen, Tettnang
und Markdorf mit je 500 Euro unterstützt. Die Tafeln sammeln regelmäßig noch gute Lebensmittel wie Brot, Wurst,
Käse, Obst, Molkereiprodukte, Kaffee, Tee, Teigwaren, Babynahrung, Süßigkeiten und vieles mehr. Groß- und Einzelhändler, Einkaufsmärkte und landwirtschaftliche Betriebe aus
dem Bodenseekreis unterstützen sie dabei. Dutzende ehrenamtliche Helfer sorgen dafür, dass die Waren abgeholt und in
den Läden angeboten werden können. Sie werden dann zu
sehr günstigen Preisen an berechtigte Menschen mit niedrigem Einkommen verkauft.
Neukircher Nachrichten
Donnerstag, 5. Januar 2017
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LSG „Tettnanger Wald“: Einwendungen werden nun bearbeitet
Das Verfahren zur Schaffung eines erweiterten Landschaftsschutzgebietes „Tettnanger Wald“ geht in die nächste wichtige
Phase. Nachdem der zweite Verordnungsentwurf des Landratsamts bis zum 2. Dezember 2016 offengelegt wurde und
Betroffene, Bürger und Institutionen ihre Einwendungen dazu
einbringen konnten, werden diese Argumente und Kritikpunkte
nun sorgfältig geprüft und abgewogen. Es kann aktuell noch
nicht abgeschätzt werden, wann diese arbeitsintensive Phase abgeschlossen sein wird. Die bearbeitenden Experten im
Landratsamt rechnen mit mehreren Monaten.
Nahezu 100 Stellungnahmen von Privatpersonen und Trägern
öffentlicher Belange, beispielsweise Verbände oder Tourismusorganisationen, haben fristgerecht eine Stellungnahme zum
aktuellen Verordnungsentwurf abgegeben. „Wir haben die eingegangenen Kritikpunkte zunächst einmal grob gesichtet, um
einen Überblick zu bekommen“, sagt Irmtraud Schuster, die
zuständige Dezernentin für Umwelt und Technik des Landratsamts. „Viele Landwirte fürchten, dass ihre Entwicklungsmöglichkeiten durch die Bestimmungen der Schutzgebietsverordnung eingeschränkt werden. Andere Rückmeldungen drehen
sich um ganz konkrete Fragen, wie beispielsweise der baulichen Entwicklung der im Schutzgebiet vorhandenen Hofstellen oder die Nutzung privater Flächen als Bauland“, so Schuster weiter. Die Bandbreite sei also sehr groß.
Im nächsten Schritt würden die Einwendungen nun im Detail
bearbeitet, erklärt die Dezernentin. „Am Ende müssen die sich
entgegenstehenden Interessen und Argumente abgewogen
sein, um zu rechtlich tragfähigen Regelungen zu kommen“,
so Schuster weiter. Ergebnis dieses Verfahrensschrittes ist
dann ein überarbeiteter Verordnungsentwurf. Auch erhält jeder Einwender eine individuelle Antwort. Einen Zeitpunkt dafür kann das Landratsamt jetzt aber noch nicht nennen. Ob
danach ein weiterer Verfahrensschritt erforderlich sein wird,
ist derzeit ebenfalls noch nicht absehbar.
Zum Hintergrund: Das Landratsamt beabsichtigt, auf dem Gebiet der Stadt Tettnang sowie der Gemeinden Langenargen
und Eriskirch ein Landschaftsschutzgebiet „Tettnanger Wald“
auszuweisen. Das neue Schutzgebiet soll deutlich größer geschnitten sein als das bisherige aus den 1950er Jahren. Ziel
ist es unter anderem, den veränderten Bedingungen und Erkenntnissen Rechnung zu tragen, ein Refugium für Flora und
Fauna zu sichern sowie ein wichtiges Naherholungsgebiet für
die Bevölkerung zu erhalten. Falsch ist in diesem Zusammenhang aber die Behauptung, das vergrößerte Schutzgebiet sei
ein Ausgleich für den geplanten Nassabbau in der Kiesgrube. Das hierfür erforderliche Planfeststellungsverfahren läuft
unabhängig davon und beginnt gerade erst.
Die Unterlagen der letzten Auslegung und weitere Informationen zum geplanten Landschaftsschutzgebiet unter:
www.bodenseekreis.de/umwelt-landnutzung/natur-landschaftsschutz/schutzgebiete.html
Öffnungszeiten Pfarrbüro,
Martin-Luther-Str. 7, 88069 Tettnang
Montag bis Donnerstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Tel. 0 75 42/74 55, Fax 0 75 42/9 39 61 02
[email protected]
Kirchenpflege: Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr,
Tel. 0 75 42/9 39 61 05
Gemeindebüro: Montag bis Donnerstag 9.15 bis 11.00 Uhr
Gottesdienste in Neukirch:
Sonntag, 5. Februar 2017: 11.00 Uhr Gottesdienst im
Gemeindehaus
Wir laden die Gemeindemitglieder aus Neukirch ganz
herzlich zum Einführungs-Gottesdienst von Kantor
Stefan Göttelmann am 22. Januar um 9.30 Uhr in die
Schlosskirche Tettnang ein.
Wir wünschen Ihnen ein gesundes und gesegnetes Jahr
2017 und freuen uns auf die Begegnungen mit Ihnen!
Mit herzlichen Grüßen
Pfarrerin M. Kleinknecht-Wagner, Pfarrer Th. Wagner
Wir laden herzlich ein zu folgenden Gottesdiensten und
Veranstaltungen. Alle Veranstaltungen, wenn nicht anders angegeben, im Martin-Luther-Gemeindehaus, Martin-Luther-Str. 7, Tettnang:
Freitag, 13. Januar: Jeden 2. und 4. Freitag im Monat: 15.30
Uhr bis 17.00 Uhr Jungschar (Klasse 1-4).
Samstag, 14. Januar: 18.30 Uhr Abend-Gottesdienst in der
Klinik Tettnang.
Sonntag, 15. Januar, 2.n.Epiph.: 9.30 Uhr Gottesdienst in
der Schlosskirche. Gleichzeitig Kinderkirche im Schloss. Gaben für die Weltmission.
Montag, 16. Januar: 18.30 Uhr Besuchsdienstkreis
Dienstag, 17. Januar: 14.30 Uhr Herzliche Einladung zum
Frauenkreis, Gedanken zur Jahreslosung mit Pfrin. Martina
Kleinknecht-Wagner und eine Einführung in das Thema des
diesjährigen Weltgebetstags durch Pfrin. Christel Hildebrand,
Stuttgart, „Mama besucht uns“ – das Leben philippinischer
Frauen. 20.00 Uhr Probe Kirchenchor.
Mittwoch, 18. Januar: 14.30 Uhr Konfirmanden-Unterricht
Gruppe 1. 16.00 Uhr Konfirmandenunterricht Gruppe 2. 19.00
Uhr Flötenkreis.
Was sonst noch interessiert:
Ökumenische Bibelwoche 2017 „Matthäusevangelium“
Freitag, 20.01.2017, 20.00 Uhr Matthäusevangelium im Film
„Das erste Evangelium“ von Pier Paolo Pasolini ( St. Gallus-Kirche)
Freitag, 27.01.2017, 20.00 Uhr: Musikalische Begegnung mit
der Matthäuspassion (St.-Gallus-Kirche)
Sonntag, 29.01.2017, 10.00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst
(Schlosskirche)
Projektsingen Taizélieder mit Joachim Hillebrand. Donnerstag, 19.01.17 und Donnerstag, 26.01.17, jeweils 19.30
Uhr, Schlosskirche Tettnang.
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Donnerstag, 5. Januar 2017
Montag, 30.01.17 Sternenkinder-Gruppe - eine Gesprächsmöglichkeit für Eltern, die ihr Kind verloren haben. Im Martin-Luther-Gemeindehaus trifft sich seit einiger Zeit die Sternenkinder-Gruppe. Das sind Eltern, die ihr Kind verloren haben. Sie begegnen sich in einem geschützten Rahmen, nehmen sich Zeit, um über ihre Erfahrungen zu sprechen und
stärken sich so auf ihrem Weg.
Wer eine Möglichkeit zum Gespräch und der Begegnung
sucht, ist herzlich eingeladen, vorbeizuschauen
Der nächste Termin ist der 30. Januar 2017, 19.00 Uhr im Martin-Luther-Gemeindehaus
Kontakt: Pfarrerin Martina Kleinknecht-Wagner, Tel.
07542/7455.
Freitag, 03.02.2017 „Nacht der Lichter“ 19.00 Uhr Taizé-Gottesdienst in der evangelischen Schlosskirche Tettnang.
Dienstag, 17. Januar 2017 „Leben ist Veränderung – Neues wagen“, Treffen für Frauen aus dem ländlichen Raum.
9.30 Uhr bis ca. 16.00 Uhr Martin-Luther-Gemeindehaus Weingarten, Abt-Hyller-Str. 17, 88250 Weingarten. (Info: Irmgard
Wahl, Tel. 0751/41755)
Seelsorgeeinheit Argental
Dekan Reinhard Hangst, Laimnau
Tel.: (0 75 43) 62 44, Fax: 5 49 55
Öffnungszeiten des Pfarrbüros:
Mo, bis Fr, 9 - 11 Uhr
Do. 15 - 16.30 Uhr
Pfarrbüro Neukirch
Tel.: (0 75 28) 22 62, Fax: 91 52 63
Öffnungszeiten des Pfarrbüros:
Di, Do, Fr, 9 bis 11 Uhr
Pfarrer Sebastian Powath
Laimnau Tel: (0 75 43) 9344918
Gemeindereferentin Michaela Hertnagel, Laimnau
Tel.: (0 75 43) 91 32 57
Kirchenpflege GKG Argental: Frau I. Holzhauser
Tel. (07543) 3004501
Redaktion Kirchenanzeiger, Büro der Seelsorgeeinheit
Tel.: (0 75 43) 50133, [email protected]
Website: www.se-argental.de
Gottesdienste und Veranstaltungen
Vom 7. bis einschl. 15. Januar 2017
Samstag, 7. Januar
16.00 Uhr Neukirch Rosenkranz
17.30 Uhr Obereisenbach Rosenkranz für geistl. Berufe
18.00 Uhr Obereisenbach Eucharistiefeier
18.00 Uhr Wildpoltsweiler Eucharistiefeier
19.00 Uhr Obereisenbach Anbetung
Sonntag, 8. Januar - Taufe des Herrn
8.30 Uhr Hiltensweiler Eucharistiefeier
8.30 Uhr Tannau Eucharistiefeier
10.00 Uhr Krumbach Eucharistiefeier
10.00 Uhr Laimnau Eucharistiefeier
10.00 Uhr Goppertsweiler Eucharistiefeier
10.00 Uhr Neukirch Eucharistiefeier
Dienstag, 10. Januar
8.00 Uhr Laimnau Schülergottesdienst
8.00 Uhr Hiltensweiler Wortgottesdienst
anschl. Frühstück im Pfarrhaus
18.00 Uhr Krumbach Eucharistiefeier
18.00 Uhr Neukirch Eucharistiefeier
Mittwoch, 11. Januar
8.00 Uhr Obereisenbach Schülergottesdienst
18.00 Uhr Goppertsweiler Eucharistiefeier
für Hermann Muth
Donnerstag, 12. Januar
7.50 Uhr Neukirch Schülergottesdienst
18.00 Uhr Hiltensweiler Eucharistiefeier
18.00 Uhr Tannau Eucharistiefeier
Neukircher Nachrichten
Freitag, 13. Januar
18.00 Uhr Laimnau Eucharistiefeier
18.00 Uhr Obereisenbach Eucharistiefeier
Samstag, 14. Januar
18.00 Uhr Tannau Eucharistiefeier
18.30 Uhr Obereisenbach Rosenkranz für geistl. Berufe
Sonntag, 15. Januar - 2. Sonntag im Jahreskreis
8.30 Uhr Neukirch Eucharistiefeier
8.30 Uhr Laimnau Eucharistiefeier
8.30 Uhr Goppertsweiler Eucharistiefeier
10.00 Uhr Hiltensweiler Eucharistiefeier
10.00 Uhr Krumbach Eucharistiefeier
10.00 Uhr Obereisenbach Eucharistiefeier
10.00 Uhr Wildpoltsweiler Eucharistiefeier
11.30 Uhr Laimnau Tauffeier von Jana Luisa Heimpel
17.00 Uhr Neukirch Konzert mit dem Bläserquartett „Was
Neues“
Hockstube Neukirch
Am Do., den 12. Januar 2017, um 14 Uhr,
treffen wir uns im Haus St. Silvester. Herr
Helmut Butscher wird uns an diesem Nachmittag mit seinem geschichtl. Vortrag über
Gauner und Unholde, die in unserer Gegend
ihr Unwesen trieben, berichten. Dazu möchten wir Sie ganz
herzlich im neuen Jahr begrüßen.
Das Hockstubenteam
Erwachsenenbildung der Seelsorgeeinheit
Argental
Sonntag, 15. Januar 2017, um 17 Uhr, in Neukirch
Festliche Musik mit dem Bläserquartett „Was Neues“ in
der Kirche St. Maria Rosenkranzkönigin
Das Bläserquartett „Was Neues“ wurde 1997 gegründet. Alle
Musiker kommen aus dem Raum Ravensburg/Bodenseekreis
und spielen Blechbläsermusik der unterschiedlichen Epochen.
Eintritt frei, Spenden willkommen.
Gottesdienst-Ordnung
Für die Pfarrgemeinde St. Stephanus von
Haslach
vom 07.01. – 15.01.2017
Samstag, 07.01. - Herz-Mariä-Samstag
17:00 Uhr Vorabendmesse im Heim St. Konrad
Sonntag, 08.01. - Taufe des Herrn
9:45 Uhr Rosenkranzgebet
10:15 Uhr Eucharistiefeier
Montag, 09.01.
19:00 Uhr Hl. Messe im Heim St. Konrad
Dienstag, 10.01.
7:45 Uhr Hl. Messe im Heim St. Konrad
Donnerstag, 12.01.
7:45 Uhr Hl. Messe im Heim St. Konrad
20:00 Uhr Ökumenische Lichternacht in der Rosenkranzkapelle von St. Konrad
Freitag, 13.01.
18:30 Uhr Rosenkranzgebet
19:00 Uhr Abendmesse (Jahrtagsmesse für Franz Rittler)
Samstag, 14.01.
17:00 Uhr Vorabendmesse im Heim St. Konrad
Sonntag, 15.01. - 2. Sonntag im Jahreskreis
8:30 Uhr Rosenkranzgebet
9:00 Uhr Eucharistiefeier
Neukircher Nachrichten
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vergangenen 26 Jahre als Festdame und einen kleinen Blumengruß überreichen.
Herzliche Einladung zur ökumenischen Nacht der Lichter in Haslach
Wir laden euch/Sie ein zu einer meditativen Taizé-Lichternacht für Jung und
Alt am Donnerstag, 12. Januar 2017, 20
Uhr, in der Rosenkranzkapelle des Heimes St. Konrad in
Haslach-Wangen.
Über viele und besonders auch über junge und junggebliebene taizé-begeisterte Mitfeiernde würden wir uns sehr
freuen.
Wir möchten uns aber nicht nur
bei Ingrid bedanken, sondern
auch bei unserer Fahnenmutter
Monika Stocker. Monika hat in
monatelanger Arbeit und in mühevoller Kleinstarbeit zwei Abbilder
unserer Musikanten und Musikantinnen gestaltet und uns an unserer Weihnachtsfeier geschenkt.
Wir danken dir Monika für die
wirklich schönen Puppen, sie
gleichen unseren Musikanten und
Musikantinnen wirklich sehr und
wir sind sehr stolz darauf und werden die zwei Puppen in Ehren halten.
Musikverein
Wildpoltsweiler e.V.
Vielen Dank!
Wir, die Schnurranter vom Musikverein Wildpoltsweiler
möchten Ihnen allen für die vielen offenen Türen und die
Unterstützung bei unserem diesjährigen Schnurranten bedanken.
Für das neue Jahr 2017 wünschen wir Ihnen viel Gesundheit, Glück und Freude. Wir hoffen, dass wir Sie auch im
neuen Jahr bei vielen unserer Auftritte und Veranstaltungen begrüßen dürfen.
Ihr Musikverein Wildpoltsweiler
Zum guten Schluss möchten wir noch unseren zwei Jungmusikanten Anna Müller und Gregor Härle gratulieren, die den
D1-Lehrgang erfolgreich bestanden haben. Wir und eure Jugendleiterinnen Sabine Hagg und Sabrina Wellhäuser sind
stolz auf euch und wünschen euch noch viel Spaß beim Musizieren und bei uns im Verein.
Musikverein
Wildpoltsweiler e.V.
An unserer Weihnachtsfeier am 17.12.2016 verabschiedeten
wir unsere Festdame Ingrid Ray. Nach 26 Jahren gab sie ihre
Aufgabe an Ramona Gührer, ihre Nachfolgerin ab.
Ingrid trotzte allen Wetterkapriolen, wie Hitze, Regen oder Kälte und repräsentierte unseren Verein in den ganzen vergangenen 26 Jahren super und sehr charmant.
Wir möchten uns deshalb nochmals recht herzlich für die jahrelange Treue und Hilfsbereitschaft bei allen unseren Veranstaltungen und Auftritten bedanken und hoffen, dass wir Ingrid noch oft auf unseren Veranstaltungen sehen werden. Als
kleines Dankeschön konnten wir Ingrid ein Fotobuch ihrer
S O Z I A LV E R B A N D
OrtsverbandNeukirch
Neukirch
Ortsverband
Der Ortsverband informiert:
VdK warnt Rentner vor Betrügern
Der Sozialverband VdK warnt vor Betrügern, die unter dem
Vorwand, von einem „VdK-Sozialdienst“ zu kommen, bei äl-
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teren Menschen vorsprechen. Bei derartigen Fällen in Bayern
war von anstehenden „Rentennachzahlungen“ die Rede. Vorab sollten die so Angesprochenen jedoch eine „Bearbeitungsgebühr“ von mehreren Tausend Euro überweisen! Die vorgelegten gefälschten Schreiben mit VdK-Logo und VdK-Adressbestandteilen wollten den Anschein erwecken, offizielle
VdK-Briefe zu sein. Der VdK rät zur Vorsicht. Auf keinen Fall
sollten die angeschriebenen oder direkt angesprochenen Menschen irgendeine Zahlung tätigen oder Daten von sich preisgeben. Vielmehr sollten sie den VdK (www.vdk.de) und die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV) und gegebenenfalls auch die Polizei informieren. Die DRV warnt auf
ihren Internetseiten (www.deutsche-rentenversicherung-bw.
de) noch vor weiteren Betrügereien. Im Zweifel kann man sich
an die kostenlose DRV-Servicenummer 0800 1000 4800 wenden. Zudem gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung
den Gratisflyer „Vorsicht Trickbetrüger“.
Am 06.01.2017 kein Wochenmarkt !!!
Am 23.12.2016 und 30.12.2016 ist wie gewohnt Wochenmarkt in Neukirch, damit sich alle Marktbesucher über die
Feiertage/Jahreswechsel noch mit frischen Waren eindecken können.
Am 06.01.2017 findet kein Wochenmarkt in Neukirch statt.
Die Marktbeschicker freuen sich wieder auf Ihren Besuch
ab dem 13.01.2017.
Alle Marktbeschicker wünschen frohe und gesegnete
Weihnachtsfeiertage und einen guten Start ins neue Jahr!
Wir alle wünschen Ihnen einen schönen Markttag!
Schäferhof Broger,
07520/6822
Bauernhofprodukte
Max Hagg, 07528/2294
Wolfgang Heilig
07542/3054
Bäckerei Straub,
07543/6411
Stiftung Liebenau
„Liebenauer Landleben“
Klostermetzgerei „Reute“,
07524/708249
MEICHLE Feinkost und Fisch
Hagnau, 07532/808540
Bäckerei Klaus Denzel,
Vogt, 07529/7797
Käse- und Molkereiprodukte
Eilers GbR
07541/53417
Neukircher Nachrichten
Kinderkleiderbasar Obereisenbach/Krumbach
Verkaufsnummernvergabe am Montag, den 16.01.2017
Am Samstag, den 11.03.2017 findet von 13.30 Uhr -15.30 Uhr
wieder der Frühjahr-Sommerbasar in der Mehrzweckhalle in
Obereisenbach statt.
Wer etwas verkaufen möchte bekommt Infos und Kundennummer am Montag, den 16.01.2017, unter folgenden Telefonnummern.
8.30 Uhr - 10.00 Uhr
0152/51051564
17.00 Uhr - 19.00 Uhr 0152/51051565
Weiterbildungsangebote finden Sie im Internet unter
www.vhs-bodenseekreis.de
oder lassen Sie sich bei uns beraten unter
Tel. 07541 204-5425 / -5246 / -5431.
70 Jahre vhs im Bodenseekreis – das neue
Frühjahrsprogramm 2017 der Volkshochschule Bodenseekreis im Jubiläumsjahr
Frühlingsstimmung im Dezember - kurz vor den ruhigen Tagen zwischen den Jahren erscheint das neue Programmheft
der Volkshochschule Bodenseekreis. Das umfangreiche Frühjahrsprogramm - betitelt mit einer bunten Collage aus Programmheften der letzten 70 Jahre - liegt in Banken, Rathäusern und Geschäften aus, im Internet steht das vollständige
Angebot unter www.vhs-bodenseekreis.de. Hier können sich
Kursteilnehmer zudem ein eigenes Kundenkonto einrichten
und dadurch ihre gebuchten Kurse immer im Blick haben. Die
Kurse, Vorträge und Seminare sind nach den Angebotsbereichen „Junge vhs, Allgemeine Bildung, Kultur und Gestalten,
Gesundheit, Sprachen und Beruf“ sortiert.
In der Allgemeinen Bildung gibt es im Reformationsjahr 2017
Vorträge zu Reformation und Martin Luther. Auch die Euregio-Seminarreihe widmet sich dem Thema „Reformation in der
Bodenseeregion“ mit zahlreichen Veranstaltungen.
Vorträge zu relevanten Rechtsfragen werden bei der vhs immer stärker nachgefragt, das Angebot beschäftigt sich mit
den Themen Erbschaft, Vorsorgevollmacht, Scheidung und
Unterhalt.
Stark vertreten ist im Frühjahresprogramm wieder die Rubrik
Natur und Garten mit Kursen zur Gartenplanung, Biogarten
und einigen Natur-, Kräuter- und Waldexkursionen. Für angehende Tagespflegeeltern bietet die Volkshochschule in Kooperation mit dem Jugendamt Qualifizierungskurse an. Seminare über den sinnvollen Umgang mit den neuen Medien sind
für alle Eltern gedacht. In der Abteilung Kultur und Gestalten
stimmen neue Kurse zu verschiedenen Tanzformen wie Irish
Dance, Yoga Dance, Zandunga und Hula-Tanz sowie Mundharmonika, Weidenflechten und Literaturspaziergänge auf
den Frühling und die wärmeren Tage ein. Das Angebot der
Gesundheitskurse glänzt vor allem durch einige neue Kurse
unter der Überschrift „Entspannung“: Moderne Formen von
Yoga, Meditation, Tai Chi und Qi Gong werden in vielen Ge-
Neukircher Nachrichten
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meinden des Kreises angeboten. Die aktuellen Bewegungskurse für Rücken oder Fitness berücksichtigen inzwischen
immer häufiger das moderne Faszientraining. Im reichhaltigen Programm der Sprachenschule finden sich Englischkurse in verschiedenen Niveaus, sortiert nach den Themen „Urlaub“, „Grundkurse“, „Auffrischung“, Geschäftsenglisch und
„Englisch für Senioren“. Diese Rubriken gibt es auch in Französisch, Spanisch und Italienisch. Das Angebot an Arabischkursen wurde aufgrund der regen Nachfrage ausgebaut. Wer
möchte, kann an der vhs auch Chinesisch, Japanisch, Niederländisch, Norwegisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch,
Schwedisch, Türkisch oder Ungarisch lernen.
Unter der Überschrift der beruflichen Bildung haben sich bei
der vhs aktuelle Themen rund um die Computernutzung des
modernen Berufslebens bewährt. Zusätzlich gibt es viele Kurse zu den nicht-technischen Anforderungen guten Arbeitens
und auch einiges zur Erhaltung von Gesundheit und Energie
in stressigen Berufen. Hier finden sich Trainings für Selbstund Büroorganisation ebenso wie Seminare zum Führen und
Leiten oder zur Gesprächsführung.
Anmeldungen und weitere Informationen erhalten Sie in der
vhs-Zentrale im Landratsamt unter den Telefonnummern
07541 204-5425, 204-5431 und 204-5246.
LUBW informiert über Kartierergebnisse sowie Maßnahmen zum Artenschutz und zur Flächenpflege
Naturschutz-Info 2/2016 veröffentlicht
Das Naturschutz-Info 2/2016 der LUBW Landesanstalt für
Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg ist
jetzt erschienen. In dieser Ausgabe informiert die LUBW über
Kartierergebnisse und aktuelle Maßnahmen zum Artenschutz
und zur Flächenpflege. Zusätzlich liegt dem Naturschutz-Info das aktuelle Verzeichnis der baden-württembergischen Behörden für Naturschutz, Umweltschutz und der Naturschutzbeauftragten bei.
Naturschutz-Info 2/2016 – Themenübersicht:
ARTEN UND LEBENSRÄUME
• Artenschutz am Haus – Werbung für ein Dauerthema
• Landesweite Artenkartierung – Amphibien und Reptilien:
Rückblick auf das zweite Kartierjahr und weitere Ergebnisse
• Reptil des Jahres 2017 – die Blindschleiche
• Eurasischer Luchs – seltene Katze in Baden-Württemberg
• Prävention: Vom Wolf und dem Schutz von Herden
• Offenland-Biotopkartierung in Baden-Württemberg – Ergebnisse der Jahre 2010–2015
• Floristische Kartierung: Überdüngung und Klimawandel als
Ursachen für Artensterben
LANDSCHAFTSPFLEGE UND LANDSCHAFTSENTWICKLUNG
• Grinden – waldfreie Bergheiden im Nationalpark Schwarzwald
• Statusbericht eines Regionalmarkenprozesses
• LEV Landkreis Rottweil – vom Schwarzwald über den Neckar bis zum Albtrauf
• LEV Landkreis Reutlingen – sichert Vielfalt auf der Schwäbischen Alb und im Albvorland
• 14 Jahre für die Region – PLENUM Heckengäu läuft zum
Jahresende 2016 aus
• Es muss mehr geweidet werden!
• Landschaftspflegetag auf den Gültlinger Heiden
NATUR IM NETZ
• Daten & Fakten – neues Angebot des Bundesamtes für Naturschutz
AKTIV UND UNTERWEGS
• Moorschutzkonzeption Baden-Württemberg: Planungen in
den Pilotgebieten sind angelaufen
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• Deutschlandweiter Fachkongress zum Naturschutz und
Landnutzung
• Jahrestagung der Naturschutzbeauftragten 2016 – Naturschützer als Brückenbauer
• Erste Maßnahme für den Biotopverbund umgesetzt – Trockenmauer ist wieder Lebensraum für Reptilien und Insekten
KURZ UND BÜNDIG
• Umressortierung: Der Naturschutz verstärkt das Umweltministerium
• Wagnis wurde belohnt! – Auszeichnung für Vogelschutz in
Streuobstwiesen
NEUERSCHEINUNGEN
BEILAGEN
• Broschüre „Grüne Infrastruktur. Biotopverbund in Baden-Württemberg“
• Faltblatt „EnBW-Förderprogramm. Impulse für die Vielfalt.
Amphibien und Reptilien. Förderjahr 2017“
• Verzeichnis der Behörden für Naturschutz, Umweltschutz
und der Naturschutzbeauftragten in Baden-Württemberg
Naturschutz-Info der LUBW
Das Naturschutz-Info wird von der LUBW herausgegeben und
ist die gemeinsame Fachzeitschrift der baden-württembergischen Naturschutzverwaltung. Die Publikation informiert über
rechtliche Aspekte, Entwicklungen, Projekte und Vorgehensweisen im baden-württembergischen Naturschutz. Die Zielgruppen sind haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter aller Fachstellen im Land sowie alle am Naturschutz Interessierten. Das
Heft steht im Bestellshop der LUBW kostenlos als PDF-Dateien zur Verfügung oder kann kostenpflichtig als Druckausgabe für 3 Euro bestellt werden, zuzüglich Versandkostenpausschale von 3 Euro, ins Ausland von 5 Euro.
Für einen Bezug des Heftes als Abonnement wenden Sie sich
bitte per E-Mail an: [email protected].
Beobachten, bewerten, beraten:
LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg
Die LUBW ist das Kompetenzzentrum des Landes Baden-Württemberg in Fragen des Umwelt- und Naturschutzes, des technischen Arbeitsschutzes, des Strahlenschutzes
und der Produktsicherheit.
Rund 550 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Naturwissenschaft, Ingenieurwesen und Technik sowie in Laboren und
Verwaltung setzen in der LUBW ihr Fachwissen dafür ein,
Lösungen für immer komplexer werdende Umweltprobleme
zu finden.
Zahlreiche Messnetze im Land liefern Daten über den Zustand
von Luft, Wasser und Boden. Auch Radioaktivität wird regelmäßig überprüft. In Umweltproben wird die chemische, radiologische oder biologische Zusammensetzung analysiert.
Kartierungen von Fauna und Flora liefern Aussagen über den
Zustand von Natur und Landschaft. Die medienübergreifende Umweltbeobachtung gibt Auskunft über den Zustand der
Ökosysteme. Die LUBW untersucht auch Lärm und elektromagnetische Felder. Bei Bedarf initiieren sie auch die Entwicklung neuer analytischer Verfahren.
Die Daten und deren Bewertung gibt die LUBW an Politik und
Verwaltung, an Unternehmen sowie an interessierte Bürgerinnen und Bürger weiter.
Die LUBW ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen
Rechts. Ihr Hauptsitz ist in Karlsruhe. Außenstellen befinden
sich in Stuttgart und Langenargen am Bodensee.
Weitere Information unter http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de
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Donnerstag, 5. Januar 2017
Pflegende Angehörige
„Segensfeier zum Jahresauftakt“
Zum Jahresauftakt laden wir alle Pflegende Angehörige nach
Tettnang ein. In der Tettnanger St. Galluskirche gestaltet Diakon Michael Hagelstein am Montag, 23. Januar 2017, um
14.30 Uhr, die „Segensfeier zum Jahresauftakt“.
Anschließend genießen wir in einer gemütlichen Runde Kaffee und Kuchen im Gemeindezentrum St. Gallus.
Organisiert wird die Segensfeier von den Gruppen für Pflegende Angehörige im Dekanat Friedrichshafen.
Um besser planen zu können, bitten wir um Anmeldung
bei: Edgar Störk, Caritas-Zentrum Friedrichshafen, Tel.
07541/3000-0.
Gastschülerprogramm
Schüler aus Lateinamerika suchen dringend die Gastfamilien!
Lernen Sie einmal die neuen Länder in Lateinamerika ganz
praktisch durch Aufnahme eines Gastschülers kennen. Im
Rahmen eines Gastschülerprogramms mit der Schule aus Mexiko sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa Familien, die
offen sind, Schüler als „Kind auf Zeit“ bei sich aufzunehmen,
um mit und durch den Gast den eigenen Alltag neu zu erleben.
Die Familienaufenthaltsdauer für die Schüler aus Mexiko/Guadalajara vom 17.01.2017 - 12.04.2017.
Dabei ist die Teilnahme am Unterricht eines Gymnasiums oder
einer Realschule am jeweiligen Wohnort der Gastfamilie für
den Gast verpflichtend. Die Schüler sind zwischen 13 und 14
Jahre alt und sprechen Deutsch als Fremdsprache.
Ein viertägiges Seminar vor dem Familienaufenthalt soll die
Gastschüler auf das Familienleben bei Ihnen vorbereiten und
die Basis für eine aktuelle und lebendige Beziehung zum deutschen Sprachraum aufbauen helfen. Der Gegenbesuch ist
möglich. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Nähere Informationen erteilen gerne Herr Liebscher unter Telefon 0711-625138 Handy 0172-6326322, Frau Sellmann und Frau Obrant unter Telefon 0711-6586533, Fax
0711-625168, E-Mail: [email protected],
www.gastschuelerprogramm.de
Gemeinde Amtzell - Landkreis Ravensburg
Die Gemeinde Amtzell sucht für die Kinderkrippe Sonnenblumenhaus zum schnellstmöglichen Zeitpunkt
Eine/n staatlich anerkannte/n Erzieher/in oder andere
pädagogische Fachkraft
in Zweitkraftfunktion, für die Zeit einer Mutterschaftsvertretung, mit einem Beschäftigungsumfang von 34 Std./Woche.
Außerdem suchen wir
Eine/n staatlich anerkannte/n Erzieher/in oder andere
pädagogische Fachkraft
zur Unterstützung einer der Krippengruppen, ebenfalls für die
Zeit einer Mutterschaftsvertretung, mit einem Beschäftigungsumfang von 11 Std./Woche.
Die Kinderkrippe Sonnenblumenhaus wurde im September
2013 mit drei Krippengruppen in einem modernen Neubau eröffnet und 2014 mit einer betreuten Spielgruppe erweitert. In
den vier Gruppen werden Kinder ab 12 Monaten bis zu drei
Jahren betreut.
Wir wünschen uns eine verantwortungsvolle, zuverlässige und
teamfähige Fachkraft, die gerne selbstständig und zielorientiert arbeitet und eine Ausbildung als Erzieher/in oder Kinderpfleger/in abgeschlossen hat.
Wir bieten interessante, vielseitige und verantwortungsvolle
Arbeitsplätze sowie eine Bezahlung nach TVöD SuE 4.
Wenn Sie Freude an der Arbeit mit Kindern unter drei Jahren
und Verständnis für die Bedürfnisse von Kleinkindern und deren Familien haben, freuen wir uns auf Ihre aussagefähige Bewerbung. Bitte richten Sie diese bis spätestens 18.01.2017
an das Bürgermeisteramt Amtzell, Waldburger Str. 4, 88279
Amtzell.
Neukircher Nachrichten
Für Auskünfte stehen Ihnen die Leiterin der Kinderkrippe Sonnenblumenhaus Frau Antje Le Cossec (Tel. 07520/923565) und
der Hauptamtsleiter Herr Clemens Stadler (Tel. 07520/950-17)
gerne zur Verfügung.
Häge-Schmiede
Am Samstag, 7. Januar, um 20.00 Uhr, ist Roman Weltzien mit
dem Kabarett „Brainwashed! Mein Gehirn macht mich fertig!“
in der Häge-Schmiede. Menschen, Biere, Sensationen!!! Immer wieder zusteigen, immer wieder dabei sein! „Beste Unterhaltung!“ findet sogar die Presse. Und die muss es ja wissen. In knapp 2 Stunden legt er dem Zuschauer das eigene
gemarterte Hirn zu Füßen. Vollgestopft mit überflüssigen Informationen, die seine körpereigene Festplatte irgendwo aufgeschnappt und gegen seinen Willen abgespeichert hat. Dabei taucht der Comedian in die Gefühlswelt einer schwulen
Diesellok, enttarnt ein Terrornetzwerk islamistischer Singvögel und wagt sich an eine Neuinterpretation des Pichelsteiner
Eintopfes. Nachdem er den Suppenkasper bei der Präpositionen-Masturbation erwischt hat, schaut er auf die Rückseite
einer Fahrkarte, findet das passende Geschenk für einen Dämonen-Kindergeburtstag und erklärt wie Musicals sein Wahlverhalten beeinflussen. Wenn Roman nicht mehr weiter weiß,
liest er auch schon mal aus seinem Tagebuch vor oder lässt
sich zu einem Liedchen hinreißen. Ab und zu ist auch sein best
buddy Tyler-Maddox mit von der Partie und performt eigene
brettharte Styles. „Romans Disziplin leidet häufig unter seinem
großen Mitteilungsbedürfnis.“ Das bescheinigte ihm schon seine Lehrerin im Zeugnis der ersten Klasse. Daran hat sich bis
heute nichts geändert. Und so macht er grundsätzlich Witze über alles. Außer Tiernahrung. Dabei zieht er übrigens den
erhobenen Mittelfinger dem Zeigefinger vor. Lassen Sie sich
von ihm den Wirsing dünsten, den zerebralen Acker überdüngen, die Knolle kontaminieren, die Festplatte neu formatieren,
die Rübe auf links ziehen.
Kopfwäsche ohne nass
zu werden. Karten gibt
es im Vorverkauf im Gästeamt, Bindstraße 10, Tel.
0 75 22 / 74-211, Reservierungen macht Maria Neumann, Email: [email protected], Telefonnummer 0 75 22 / 29
131 oder über www.reservix.de oder die Abendkasse im Weberzunfthaus-Café, Zunfthausgasse 9/1,
ist ab 18 Uhr geöffnet und
unter der Telefonnummer
07522 / 913627 erreichbar.
GESCHÄFTSANZEIGEN
Bosch Vermögensmanagement
provisionsfrei - unabhängig - transparent
Geldanlage | Zweitmeinung | Family Office
ab einem Anlagevolumen von 250.000 €
www.honorarberatung-bosch.de 07520/915088
Suche Waldgrundstück in der
Umgebung Tettnang / Neukirch
Tel.: 0162 - 7800522