Name des Universitätslehrganges

International Relations and Mobility Programmes
WELCOME CENTER
Checkliste für internationale
Doktoratsstudierende mit Dienstverhältnis
Diese Checkliste zeigt Ihnen die wichtigsten Punkte, die Sie vor, während Ihres
Aufenthaltes und vor dem Verlassen der TU Graz beachten sollten. Ausgangslage: Sie
haben ein Einladungsschreiben oder ein Jobangebot von einem Institut oder einer
Serviceeinheit der TU Graz erhalten.
Vor dem Aufenthalt
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Informieren Sie sich über Stellenangebote an der TU Graz (Offene Stellen oder
Webseiten der Institute)
Informieren Sie sich über das Doktoratsstudienangebot der TU Graz sowie die
Zulassungsbestimmungen für internationale StudienwerberInnen.
Bewerben Sie sich für die ausgeschriebene Stelle, führen Sie das Interview durch,
akzeptieren Sie die Postion
Klären Sie die Rahmenbedingungen Ihres Aufenthalts (Arbeitsbeginn,
Aufenthaltsdauer,
Tätigkeitsfeld,…)
sowie
gegebenenfalls
die
für
das
Anstellungsverhältnis notwendigen Unterlagen an der TU Graz ab.
Reichen Sie fristgerecht die Unterlagen für die Zulassung zum Studium per Post
oder persönlich beim Studienservice ein.
Informieren Sie sich, ob Sie (und Ihre Familie) für den Aufenthalt in Österreich
einen Einreise- und Aufenthaltstitel benötigen.
Erkundigen Sie sich, ob Ihre Versicherung die direkte Deckung der Kosten für
ärztliche Behandlungen in Österreich übernimmt und schließen Sie gegebenenfalls
eine Krankenversicherung ab (bei einem Dienstverhältnis mit der TU Graz über
der Geringfügigkeitsgrenze von 415,72 Euro monatlich sind Sie ab Dienstbeginn in
Österreich kranken-, unfall- und pensionsversichert). Mehr Informationen:
National Health Service – Medical Assistance – Multilingual Doctors
Suchen Sie sich eine Wohnung oder Unterkunft in Graz (Unterkunftsliste).
Bei Bedarf
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Bei der Suche von Betreuungsmöglichkeiten für Kinder und Schulen unterstützt Sie
die TU Graz Kinderbetreuung.
Das Dual Career Service fördert und unterstützt Doppelkarrierepaare.
Während des Aufenthalts
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Unterschreiben Sie den Mietvertrag bzw. die Wohnrechtsvereinbarung.
Für Personen, die in Österreich wohnen, besteht die Meldepflicht („Meldezettel“).
Die Anmeldung erfolgt am Service Center der Stadt Graz.
www.tugraz.at/go/welcome-center
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WELCOME CENTER
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Für Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in Graz ist das Amt der Steiermärkischen
Landesregierung die zuständige Behörde für die Beantragung, Abholung und
Verlängerung des Aufenthaltstitels.
Als MitarbeiterIn der TU Graz unterzeichnen Sie an Ihrem ersten Arbeitstag den
Dienstvertrag
in
der
Personalabteilung.
Drittstaatenangehörige
die
sichtvermerkfrei nach Österreich einreisen dürfen, können ihren Vertrag erst
unterschreiben sobald sie ihren Aufenthaltstitel erhalten haben.
Bei organisatorischen Angelegenheiten (wie Arbeitsplatz, Email-Account, TU Graz
Card etc.) wenden Sie sich an das jeweilige Institut bzw. an die jeweilige
Serviceeinheit der TU Graz.
Nehmen Sie am Einführungstag für neue Mitarbeitende teil, der über die interne
Weiterbildung angeboten wird.
Die HTU Graz berät Sie zum Studien- und Prüfungsrecht.
Wenn Ihr Aufenthalt an der TU Graz länger dauert, berücksichtigen Sie bitte
folgende Informationen:
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Als EWR-BürgerIn oder als SchweizerIn benötigen Sie ab einem Aufenthalt
von drei Monaten eine Anmeldebescheinigung.
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Als Drittstaatsangehöriger halten Sie bitte die Verlängerungsfristen für
Ihren Aufenthaltstitel ein. Der Antrag auf Verlängerung muss vor Ablauf
des alten Aufenthaltstitels gestellt werden.
Bei Bedarf
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Schließen Sie eine Selbstversicherung für Studierende bei der Steiermärkischen
Gebietskrankenkasse ab (STGKK). Achtung: Beachten Sie zuerst die
Voraussetzungen für die Selbstversicherung für Studierende und ob Sie berechtigt
sind, sich dafür zu bewerben zuerst auf der Webseite.
Eröffnen Sie ein Bankkonto in Österreich.
Schließen Sie einen Vertrag bei einem österreichischen Mobilfunkbetreiber ab.
Melden Sie Ihre Fernseh- bzw. Radioempfangsgeräte bei der GIS (Gebühren Info
Service) an.
Folgende Services stehen Ihnen auf der TU Graz unter anderem zur Verfügung:
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Bibliothek der TU Graz
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DeinCopyShop der HTU Graz bzw. das Druck- und Kopierzentrum der TU
Graz
Nach dem Aufenthalt
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Beachten Sie die Kündigungsfristen für Ihre Unterkunft/Wohnung und kündigen
Sie rechtzeitig den Mietvertrag (zumeist drei Monate!).
Besuchen Sie vor Ihrer Abreise das Meldeamt (siehe Meldepflicht in Österreich)
um sich ordnungsgemäß abzumelden.
www.tugraz.at/go/welcome-center
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Bei Bedarf
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Kündigen Sie vor Ihrer Abreise rechtzeitig das österreichische Bankkonto, die GIS
Anmeldung, die Versicherung (STGKK) sowie den Mobilfunkvertrag.
Drittstaatsangehörige müssen ihre Aufenthaltsbewilligung an das Amt der
Steiermärkischen Landesregierung zurückgeben.
Das Welcome Center der TU Graz unterstützt Sie gerne!
Als Mitarbeiterin und Mitarbeiter der TU Graz können Sie das Serviceangebot vom Club
International (CINT) kostenlos nutzen.
Das Welcome Center der TU Graz stellt auf Wunsch gerne den Kontakt her!
www.tugraz.at/go/welcome-center