Kombi-Auftrag Strom- und Erdgas-Anschluss

Sichere Energieversorgung
für Ihr Zuhause
EWE NETZ Hausanschluss Strom und Erdgas
Heizen, kochen, fernsehen und vieles mehr: Ohne Strom
und Erdgas geht zu Hause gar nichts. Deshalb sorgt
EWE NETZ dafür, dass beide Energieträger sicher zu Ihnen
nach Hause kommen.
Durch unsere langjährige Erfahrung als Netzbetreiber sind
wir regional wie überregional für hohe Qualität und Zuverlässigkeit bekannt. Wir treiben den Bau und Betrieb leistungsfähiger Strom- und Gasnetze konsequent voran und bieten
unseren Kunden nicht nur höchste Technikstandards, sondern
auch größtmögliche Versorgungssicherheit.
Profitieren Sie von unserer Kompetenz und beauftragen Sie
EWE NETZ mit der Herstellung Ihrer Hausanschlüsse für
Strom und Erdgas.
Unsere Leistungen
• Herstellung eines Strom- und Erdgashausanschlusses
für Ihr Eigenheim
• 24/7-Überwachung des Strom- und Gasnetzes – also
rund um die Uhr
• Qualifiziertes Störungsmanagement durch erfahrene
Meister und Techniker
EWE NETZ GmbH
Cloppenburger Str. 302, 26133 Oldenburg
T 0441 4808-0, F 0441 4808-1195
[email protected], www.ewe-netz.de
Ihre Vorteile
• Sie profitieren von höchsten Sicherheitsstandards und
maximaler Verfügbarkeit.
• Die Strom- und Gasnetze von EWE NETZ gehören
zu den sichersten in ganz Deutschland.
• Die Kosten bleiben dank eines günstigen Pauschalpreises
planbar.
• Bei Fragen oder Problemen sind wir als direkter
Ansprechpartner für Sie vor Ort.
Was wir von Ihnen benötigen
Einen ausgefüllten Auftrag zur Herstellung des Strom- und
Erdgashausanschlusses
Einen Lageplan, auf dem das Gebäude eingezeichnet ist und
einen Grundrissplan mit der Lage des Anschlussraumes
Und rechtzeitig vor Inbetriebsetzung: eine Fertigstellungsanzeige Ihres Installateurs, der im Installateurverzeichnis von EWE NETZ eingetragen ist
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Auftrag Erdgas/Strom-Netzanschluss
Bearbeitung kann nur erfolgen,
wenn alle Datenfelder ausgefüllt
sind.
Auftragsnummer:
A. Anschrift des Kunden (Anschlussnehmer)
B. Angaben zum Anschlussobjekt
Name, Vorname, Firma
Postleitzahl
Straße, Hausnummer
Ortsteil
Postleitzahl
Straße, Hausnummer
Ort
Ort
Baugebiet (Optional)
E-Mail
Telefon
Geburtsdatum
Ich bin (Wir sind) Bauleistender im Sinne des § 13b Umsatzsteuergesetzes
(Nachweis erforderlich).
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C. Ich erteile EWE NETZ für das vorgenannte Anschlussobjekt folgenden Auftrag (Eigenerzeugungsanlagen müssen zusätzlich
angemeldet werden). Die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 % ist in allen Preisangaben bereits enthalten.
Herstellung eines Strom-Netzanschlusses in Niederspannung
Wohnhaus mit
Ich beauftrage folgenden Strom-Netzanschluss (Auswahl
erforderlich):
Wohnung(en)
Gewerbe:
mit insgesamt
Bitte hier Ihre Auswahl vornehmen!
Zählerplätzen
Erfolgt sechs Monate nach Herstellung des Netzanschlusses keine Stromlieferung, wird für die Vorhaltung der Anschlussanlage ein Vorhaltepreis in
Höhe von 42,52 Euro pro Jahr berechnet.
* In diesem Preis ist ein Baukostenzuschuss (BKZ) gemäß Punkt 2 der
Ergänzenden Bedingungen der EWE NETZ GmbH zur NAV enthalten.
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Herstellung eines Baustromanschlusses. Der Anschlusspreis beträgt 178,50 Euro.
Der Baustromanschluss wird mit einem von EWE NETZ bereitgestellten Anschlussübergabeschrank hergestellt. Dieser Preis gilt nur in Verbindung mit der Herstellung eines
Strom-Netzanschlusses. Ab dem 7. Monat der Nutzung des Schrankes wird ein zusätzlicher monatlicher Nutzungspreis von 20 Euro berechnet.
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Herstellung eines Erdgas-Netzanschlusses in Niederdruck
(Übergabedruck 23 mbar)
Wohnhaus mit
Ich beauftrage folgenden Erdgas-Netzanschluss (Auswahl
Bitte hier Ihre Auswahl vornehmen!
Wohnung(en)
Gewerbe:
mit insgesamt
erforderlich):
Zählerplätzen
Erfolgt sechs Monate nach Herstellung des Netzanschlusses kein Erdgastransport,
wird für der Anschlussanlage ein Vorhaltepreis in Höhe von 67,12 Euro pro Jahr
berechnet.

Wichtige Informationen zur Auftragserteilung
Grundlage des Auftrages ist die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung
(Niederspannungsanschlussverordnung – NAV)“ vom 1.11.2006, die „Ergänzende Bedingungen der EWE NETZ GmbH zur NAV“, die „Technischen Anschlussbedingungen für den
Anschluss an das Niederspannungsnetz der EWE NETZ GmbH", die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung
in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV)“ vom 1.11.2006, die „Ergänzende Bedingungen der EWE NETZ GmbH zur NDAV“, die „Technischen
Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederdrucknetz der EWE NETZ GmbH“ und die "Allgemeine Vertragsbedingungen für Verkauf, Werklieferungs-, Werk- und
Dienstleistungen der EWE NETZ GmbH" in den jeweils gültigen Fassungen. Sofern die Netzanschlüsse nicht zu den o. g. Bedingungen hergestellt werden können, bitte ich um
Zusendung eines gesonderten Angebotes. Der Netzanschlussvertrag ist erst dann geschlossen, wenn EWE NETZ den Auftrag schriftlich bestätigt hat. Die im Zusammenhang mit
dem Vertragsverhältnis anfallenden personenbezogenen Daten werden nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zweckbezogen verarbeitet und genutzt.
Hinweis: Die Überbauung von erdverlegten Gasleitungen ist aus Sicherheitsgründen unzulässig. Für die Inbetriebsetzung der Anschlussanlage und den Einbau der
Messeinrichtung benötigen wir eine Fertigstellungsanzeige/einen Inbetriebsetzungsantrag eines im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenen Installateurs.
Wichtige Unterlagen bei Neu- bzw. Umbauten:
Einen maßstabsgerechter/bemaßter Lageplan (Katasterplan, Bebauungsplan o. ä.) auf dem das Gebäude eingezeichnet ist, habe ich beigefügt.
Einen Grundrissplan, auf dem die Lage des Anschlussraumes ersichtlich ist, habe ich beigefügt.

Mit der Zusendung der Auftragsbestätigung sowie der Rechnungen an meine oben genannte E-Mail-Adresse bin ich einverstanden.
Ort, Datum

Unterschrift (Anschlussnehmer)
D. Sepa-Lastschriftenmandat
Hiermit ermächtige ich die EWE NETZ GmbH, Cloppenburger Str. 302, 26133 Oldenburg (Gläubiger-Identifikationsnummer: DE13ZZZ00000023597), fällige Beträge
von meinem Konto wiederkehrend mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der EWE NETZ GmbH auf mein Konto gezogenen
Lastschriften einzulösen. Den Nachweis des SEPA-Lastschriftmandates gegenüber der Bank erbringt die EWE NETZ GmbH. Dieses Mandat gilt für alle bestehenden
und zukünftigen Aufträge. Hinweis: Innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, kann die Erstattung des Lastschriftbetrages vom Kontoinhaber verlangt
werden. Es gelten dabei die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

IBAN
Kontoinhaber(in) (falls abweichend vom Rechnungsempfänger)
Name und Sitz des Kreditinstituts
Straße, Hausnummer (Kontoinhaber)
Ort, Datum
Postleitzahl
E. Einverständnis des Haus- und Grundstückseigentümers
Ort (Kontoinhaber)
Unterschrift (Kontoinhaber)
(Ist erforderlich, falls Kunde und Haus- oder Grundstückseigentümer nicht identisch sind.)
Das Einverständnis zur Herstellung des Strom- und des Erdgas-Netzanschlusses erfolgt unter Anerkennung der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bzw. der
Niederdruckanschlussverordnung (NDAV).
Name, Vorname
Geburtsdatum
Straße, Hausnummer
Telefon
Postleitzahl
E-Mail
Ort
Ort, Datum

F. Terminwunsch
Telefax
Unterschrift (Haus- Grundstückseigentümer)
Kalenderwoche
Bitte denken Sie an eine Kopie für Ihre Unterlagen.
n
Ergänzende Bedingungen
der EWE NETZ GmbH (EWE NETZ) zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) vom 1. November 2006.
1
Netzanschluss in Niederspannung (§ 1 bis 9 NAV)
1.1.
Für die Herstellung oder Änderung eines Netzanschlusses sind die allgemeinen EWE
NETZ-Formulare zu verwenden. Netzanschlüsse stehen im Eigentum von EWE NETZ und
sind kein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks bzw. Gebäudes.
1.2.
Der Anschlussnehmer erstattet EWE NETZ die Kosten für die Herstellung eines Netzanschlusses. EWE NETZ erhebt die Netzanschlusskosten für Standardnetzanschlüsse
grundsätzlich pauschal auf Grundlage der durchschnittlich für vergleichbare Netzanschlüsse entstehenden Kosten. Eigenleistungen des Anschlussnehmers sind im Vorfeld
mit EWE NETZ abzustimmen und werden dann angemessen berücksichtigt.
Pauschaler Kostenbeitrag für die Vorhaltung des Netzanschlusses pro Jahr
1.069,75 Euro
6
In allen anderen Fällen werden die Netzanschlusskosten gesondert ermittelt.
1.4.
Treten bei der Herstellung eines Netzanschlusses besondere Erschwernisse auf, z.B.
Durchbruch durch alte Fundamente, Dükerung, Grundwasserabsenkung, Kreuzungen
etc., so werden hierdurch entstehende Mehrkosten nach tatsächlichem Aufwand zusätzlich berechnet.
1.5.
Kosten für Änderungen des Netzanschlusses, die durch Änderung oder Erweiterung der
Kundenanlage erforderlich oder aus anderen Gründen vom Anschlussnehmer veranlasst
werden, sind EWE NETZ vom Anschlussnehmer nach tatsächlichem Aufwand zu erstatten.
2
Baukostenzuschuss (§ 11 NAV)
2.1
Der Anschlussnehmer zahlt an EWE NETZ für den Netzanschluss an das Elektrizitätsversorgungsnetz von EWE NETZ bzw. bei Erhöhung seiner Leistungsanforderung am Netzanschluss einen Zuschuss zu den Kosten für die Erstellung oder Verstärkung der örtlichen
Verteilungsanlagen des Niederspannungsnetzes einschließlich der Transformatorenstationen, die dem Versorgungsbereich zuzuordnen sind, in dem der Netzanschluss erfolgt
(Baukostenzuschuss).
2.2
Ein Baukostenzuschuss für den Netzanschluss am Niederspannungsnetz wird nur für den
Teil der Leistungsanforderung erhoben, der eine Leistungsanforderung von 30 kW, unter
Beachtung der Regelung gemäß § 16 (2) NAV, übersteigt.
2.4
Der Baukostenzuschuss für den Netzanschluss am Niederspannungsnetz wird pauschal
berechnet und beträgt:
Euro (ohne USt)
Euro (inkl. USt)
- bis 30 kW
ohne Berechnung
- bis 40 kW
310,30 Euro
- bis 50 kW
620,60 Euro
738,51 Euro
- bis 60 kW
930,90 Euro
1.107,77 Euro
Der Baukostenzuschuss für einen Netzanschluss mit höheren Leistungen, oder einen
Netzanschluss am Mittelspannungsnetz, wird gesondert ermittelt.
3
Inbetriebsetzung der Kundenanlage (§ 14 NAV)
3.1
Nur ein im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragener Installateur darf die
erstmalige sowie jede weitere Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Kundenanlage) beantragen, wenn diese und der Netzanschluss fertiggestellt sind. Hierfür ist der allgemeine EWE NETZ-Vordruck für die Fertigstellung einer
Kundenanlage zu verwenden.
3.2
7
Der erstmalige Inbetriebsetzungsversuch der Kundenanlage nach Herstellung bzw.
Änderung des Netzanschlusses ist stets kostenfrei. Scheitert ein Inbetriebsetzungsversuch aufgrund vor Ort festgestellter Mängel an der Kundenanlage oder aus anderen vom
Anschlussnehmer- / -nutzer zu vertretenden Gründen, so zahlt der Anschlussnehmer- / nutzer an EWE NETZ für jeden weiteren Inbetriebsetzungsversuch einen pauschalen Kostenbeitrag:
Weitere Inbetriebsetzungsversuche
Euro (ohne USt)
Euro (inkl. USt)
65,00 Euro
77,35 Euro
7.1
4
Euro (ohne USt)
Euro (inkl. USt)
65,00 Euro
77,35 Euro
Technische Anschlussbedingungen (§ 20 NAV)
Der Netzanschluss, die Kundenanlage sowie alle daran angeschlossenen Verbrauchsgeräte und Eigenanlagen sind nach den Technischen Anschlussbedingungen von EWE
NETZ zu errichten und zu betreiben.
Vorhaltung des Netzanschlusses
Erfolgt binnen sechs Kalendermonaten nach Herstellung des Netzanschlusses aus vom
Anschlussnehmer zu vertretenden Gründen kein Einbau einer Messeinrichtung, erstattet
der Anschlussnehmer der EWE NETZ die Kosten für die Vorhaltung des Netzanschlusses
für die Zeit ab dem siebten Kalendermonat, längstens jedoch bis eine Messeinrichtung
eingebaut wird. Entsprechendes gilt für die Zeit zwischen Beendigung der Anschlussnutzung und Wiederaufnahme der Anschlussnutzung, soweit kein Zähler eingebaut ist.
(unterliegt nicht der USt)
65,00 Euro
77,35 Euro
50,00 Euro
(unterliegt nicht der USt)
50,00 Euro
59,50 Euro
Arbeiten während der Regelarbeitszeit
7.2
Euro (ohne USt)
65,00 Euro
65,00 Euro
65,00 Euro
65,00 Euro
Euro (inkl. USt)
(unterliegt nicht der USt)
77,35 Euro
77,35 Euro
77,35 Euro
Zuschläge für Arbeiten außerhalb der Regelarbeitszeit
Für Arbeiten außerhalb der Regelarbeitszeit (nur in begründeten Ausnahmefällen) werden
zusätzlich zu den vorgenannten Pauschalen folgende Zuschläge erhoben:
Unterbrechung
Unterbrechung i.A. eines Lieferanten
Wiederherstellung
Wiederherstellung i.A. eines Lieferanten
7.3
Euro (ohne USt)
25,00 Euro
25,00 Euro
25,00 Euro
25,00 Euro
Euro (inkl. USt)
(unterliegt nicht der USt)
29,75 Euro
29,75 Euro
29,75 Euro
Vergebliche Versuche
Scheitert ein Unterbrechungs- bzw. Wiederherstellungsversuch aus vom Anschlussnehmer- / -nutzer zu vertretenden Gründen, so zahlt der Anschlussnehmer- / -nutzer
der EWE NETZ grundsätzlich einen pauschalen Kostenbeitrag:
Pauschaler Kostenbeitrag für
gescheiterte Unterbrechungs- bzw.
Wiederherstellungsversuche
Gescheiterte Unterbrechungs- bzw.
Wiederherstellungsversuche i.A. eines
Lieferanten
Euro (ohne USt)
Euro (inkl. USt)
50,00 Euro
(unterliegt nicht der USt)
50,00 Euro
59,50 Euro
7.4
Stornierung eines Kassier- / Sperr- / Entsperrauftrages
Wird ein Kassier- / Sperr- / Entsperrauftrag storniert, bevor die Beauftragten von EWE
NETZ die Fahrt angetreten haben, so zahlt der Anschlussnehmer- / -nutzer bzw. der Lieferant der EWE NETZ einen pauschalen Kostenbeitrag:
Euro (ohne USt)
Euro (inkl. USt)
7.5
Besondere Kosten bei Außensperrungen
Werden besondere Arbeiten erforderlich, z.B. die physische Abtrennung des Netzanschlusses (Außensperrung) oder die Wiederherstellung des Netzanschlusses nach einer
physischen Abtrennung, ist EWE NETZ berechtigt, anstelle der vorgenannten Pauschalen
die Kosten nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für gescheiterte Versuche, sofern der Anschlussnehmer- / -nutzer das Scheitern zu vertreten
hat. Ein Versuch ist kostenpflichtig, sobald die Beauftragten von EWE NETZ die Fahrt zum
Netzanschluss angetreten haben.
8
Umsatzsteuer
Stornokosten
20,00 Euro
23,80 Euro
Maßgeblich sind die jeweiligen Preise ohne Umsatzsteuer. Die jeweils gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer (zurzeit 19 Prozent) wird zusätzlich berechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bei der jeweiligen Position vermerkt ist.
9
Gültigkeit / Änderungen
Diese Ergänzenden Bedingungen treten mit Wirkung zum 1. April 2016 in Kraft.
Oldenburg, im März 2016
5
65,00 Euro
Regelarbeitszeit: Mo. - Do. 8:00 - 16:30 Uhr und Fr. 8:00 - 13:00 Uhr mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage.
Für das Auswechseln schadhafter Hausanschlusssicherungen oder Sicherungen vor der
Messeinrichtung aufgrund vom Anschlussnehmer- / -nutzer zu vertretenden Gründen,
werden von EWE NETZ pauschal berechnet:
Auswechseln schadhafter HA-Sicherungen
Euro (inkl. USt)
(unterliegt nicht der USt)
Unterbrechung und Wiederherstellung des Netzanschlusses
und der Anschlussnutzung (§ 24 NAV)
Unterbrechung
Unterbrechung i.A. eines Lieferanten
Wiederherstellung
Wiederherstellung i.A. eines Lieferanten
Gescheiterte Inbetriebsetzungsversuche unterliegen nicht der Umsatzsteuer.
3.3
Euro (ohne USt)
3,74 Euro
EWE NETZ erhebt grundsätzlich pauschale Kostenbeiträge für die Unterbrechung sowie
die Wiederherstellung des Netzanschlusses bzw. der Anschlussnutzung. Dem Anschlussnehmer- / -nutzer ist der Nachweis geringerer Kosten für die Unterbrechung sowie Wiederherstellung des Netzanschlusses bzw. der Anschlussnutzung gestattet.
369,26 Euro
2.5
Zahlungsverzug (§ 23 NAV)
Schriftliche Mahnung
Einziehung vor Ort durch einen Beauftragten von EWE NETZ
Einziehung vor Ort durch EWE NETZ
i.A. eines Lieferanten
Einziehungsversuch vor Ort durch
einen Beauftragten von EWE NETZ
Einziehungsversuch vor Ort durch EWE
NETZ i.A. eines Lieferanten
Als Baukostenzuschuss entfallen für den Netzanschluss am Niederspannungsnetz 50
Prozent der Kosten für die Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteilungsanlagen
des Niederspannungsnetzes einschließlich der Transformatorenstationen, die dem Versorgungsbereich zuzuordnen sind, in dem der Netzanschluss erfolgt.
2.3
42,52 Euro
Für jede Mahnung fälliger Rechnungsbeträge oder Abschlagszahlungen werden von
EWE NETZ pauschale Kosten berechnet. Dem Anschlussnehmer- / -nutzer ist der Nachweis geringerer Mahnkosten gestattet.
1.273,00 Euro
1.3.
Euro (inkl. USt)
35,73 Euro
Der Kostenbeitrag wird anteilig nach Tagen berechnet, sofern die kostenpflichtige Vorhaltung des Netzanschlusses weniger als ein Jahr andauert.
Ein Standardnetzanschluss ist auf eine Leistung bis 30 kW ausgelegt und umfasst eine
Anschlussleitung bis 30 m Länge, gemessen ab Abzweig der Anschlussleitung an der Verteilleitung.
Euro (ohne USt) Euro (inkl. USt)
Kosten für einen Standardnetzanschluss
Euro (ohne USt)
EWE NETZ GmbH
Cloppenburger Str. 302
26133 Oldenburg
www.ewe-netz.de
n
Ergänzende Bedingungen
der EWE NETZ GmbH (EWE NETZ) zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) vom 1. November 2006.
6
1
Netzanschluss in Niederdruck (§ 1 bis 9 NDAV)
1.1
Für die Herstellung oder Änderung eines Netzanschlusses sind die allgemeinen EWE
NETZ-Formulare zu verwenden. Netzanschlüsse stehen im Eigentum von EWE NETZ und
sind kein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks bzw. Gebäudes.
1.2
Der Anschlussnehmer erstattet EWE NETZ die Kosten für die Herstellung eines Netzanschlusses. EWE NETZ erhebt die Netzanschlusskosten für Standardnetzanschlüsse
grundsätzlich pauschal auf Grundlage der durchschnittlich für vergleichbare Netzanschlüsse entstehenden Kosten. Eigenleistungen des Anschlussnehmers sind im Vorfeld
mit EWE NETZ abzustimmen und werden dann angemessen berücksichtigt.
EWE NETZ erhebt grundsätzlich pauschale Kostenbeiträge für die Unterbrechung sowie
die Wiederherstellung des Netzanschlusses bzw. der Anschlussnutzung. Dem Anschlussnehmer- / -nutzer ist der Nachweis geringerer Kosten für die Unterbrechung sowie Wiederherstellung des Netzanschlusses bzw. der Anschlussnutzung gestattet.
6.1
Kosten für einen Standardnetzanschluss
991,60 Euro
1.3
In allen anderen Fällen werden die Netzanschlusskosten gesondert ermittelt.
1.4
Treten bei der Herstellung eines Netzanschlusses besondere Erschwernisse auf, z.B.
Durchbruch durch alte Fundamente, Dükerung, Grundwasserabsenkung, Kreuzungen
etc., so werden hierdurch entstehende Mehrkosten nach tatsächlichem Aufwand zusätzlich berechnet.
1.5
Kosten für Änderungen des Netzanschlusses, die durch Änderung oder Erweiterung der
Kundenanlage erforderlich oder aus anderen Gründen vom Anschlussnehmer veranlasst
werden, sind EWE NETZ vom Anschlussnehmer nach tatsächlichem Aufwand zu erstatten.
2
Inbetriebsetzung der Kundenanlage (§ 14 NDAV)
2.1
Nur ein im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragener Installateur darf die
erstmalige sowie jede weitere Inbetriebsetzung der Gasanlage hinter der Hauptabsperreinrichtung bzw. Gasdruckregelgerät (Kundenanlage) beantragen, wenn diese und der
Netzanschluss fertiggestellt sind. Hierfür ist der allgemeine EWE NETZ-Vordruck für die
Fertigstellung einer Kundenanlage zu verwenden.
2.2
Der erstmalige Inbetriebsetzungsversuch der Kundenanlage nach Herstellung bzw.
Änderung des Netzanschlusses ist stets kostenfrei. Scheitert ein Inbetriebsetzungsversuch aufgrund vor Ort festgestellter Mängel an der Kundenanlage oder aus anderen vom
Anschlussnehmer- / -nutzer zu vertretenden Gründen, so zahlt der Anschlussnehmer- / nutzer an EWE NETZ für jeden weiteren Inbetriebsetzungsversuch einen pauschalen Kostenbeitrag:
Euro (ohne USt)
Euro (inkl. USt)
Weitere Inbetriebsetzungsversuche
65,00 Euro
6.2
6.3
Euro (ohne USt)
Pauschaler Kostenbeitrag für
gescheiterte Unterbrechungs- bzw.
Wiederherstellungsversuche
Gescheiterte Unterbrechungs- bzw.
Wiederherstellungsversuche i.A. eines
Lieferanten
6.4
Euro (ohne USt)
Euro (inkl. USt)
56,40 Euro
50,00 Euro
59,50 Euro
20,00 Euro
Euro (inkl. USt)
23,80 Euro
6.5
Besondere Kosten bei Außensperrungen
Werden besondere Arbeiten erforderlich, z.B. die physische Abtrennung des Netzanschlusses (Außensperrung) oder die Wiederherstellung des Netzanschlusses nach einer
physischen Abtrennung, ist EWE NETZ berechtigt, anstelle der vorgenannten Pauschalen
die Kosten nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für gescheiterte Versuche, sofern der Anschlussnehmer- / -nutzer das Scheitern zu vertreten
hat. Ein Versuch ist kostenpflichtig, sobald die Beauftragten von EWE NETZ die Fahrt zum
Netzanschluss angetreten haben.
7
Umsatzsteuer
Maßgeblich sind die jeweiligen Preise ohne Umsatzsteuer. Die jeweils gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer (zurzeit 19 Prozent) wird zusätzlich berechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bei der jeweiligen Position vermerkt ist.
8
Gültigkeit / Änderungen
67,12 Euro
Oldenburg, im März 2016
Der Kostenbeitrag wird anteilig nach Tagen berechnet, sofern die kostenpflichtige Vorhaltung des Netzanschlusses weniger als ein Jahr andauert.
Zahlungsverzug (§ 23 NDAV)
Für jede Mahnung fälliger Rechnungsbeträge oder Abschlagszahlungen werden von
EWE NETZ pauschale Kosten berechnet. Dem Anschlussnehmer- / -nutzer ist der
Nachweis geringerer Mahnkosten gestattet.
Schriftliche Mahnung
Einziehung vor Ort durch einen Beauftragten von EWE NETZ
Einziehung vor Ort durch EWE NETZ
i.A. eines Lieferanten
Einziehungsversuch vor Ort durch
einen Beauftragten von EWE NETZ
Einziehungsversuch vor Ort durch EWE
NETZ i.A. eines Lieferanten
(unterliegt nicht der USt)
Diese Ergänzenden Bedingungen treten mit Wirkung zum 1. April 2016 in Kraft.
Pauschaler Kostenbeitrag für die Vorhaltung
des Netzanschlusses pro Jahr
5
Euro (inkl. USt)
50,00 Euro
Euro (ohne USt)
Vorhaltung des Netzanschlusses
Erfolgt binnen sechs Kalendermonaten nach Herstellung des Netzanschlusses aus vom
Anschlussnehmer zu vertretenden Gründen kein Einbau einer Messeinrichtung, erstattet
der Anschlussnehmer der EWE NETZ die Kosten für die Vorhaltung des Netzanschlusses
für die Zeit ab dem siebten Kalendermonat, längstens jedoch bis eine Messeinrichtung
eingebaut wird. Entsprechendes gilt für die Zeit zwischen Beendigung der Anschlussnutzung und Wiederaufnahme der Anschlussnutzung, soweit kein Zähler eingebaut ist.
Euro (inkl. USt)
(unterliegt nicht der USt)
29,75 Euro
29,75 Euro
29,75 Euro
Stornierung eines Kassier- / Sperr- / Entsperrauftrages
Wird ein Kassier- / Sperr- / Entsperrauftrag storniert, bevor die Beauftragten von EWE
NETZ die Fahrt angetreten haben, so zahlt der Anschlussnehmer- / -nutzer bzw. der Lieferant der EWE NETZ einen pauschalen Kostenbeitrag:
Stornokosten
Der Netzanschluss, die Kundenanlage sowie alle daran angeschlossenen Verbrauchsgeräte und Eigenanlagen sind nach den Technischen Anschlussbedingungen von EWE
NETZ zu errichten und zu betreiben.
4
Euro (ohne USt)
25,00 Euro
25,00 Euro
25,00 Euro
25,00 Euro
Vergebliche Versuche
Scheitert ein Unterbrechungs- bzw. Wiederherstellungsversuch aus vom Anschlussnehmer- / -nutzer zu vertretenden Gründen, so zahlt der Anschlussnehmer- / -nutzer
der EWE NETZ grundsätzlich einen pauschalen Kostenbeitrag:
77,35 Euro
Technische Anschlussbedingungen (§ 20 NDAV)
Euro (inkl. USt)
(unterliegt nicht der USt)
77,35 Euro
77,35 Euro
77,35 Euro
Zuschläge für Arbeiten außerhalb der Regelarbeitszeit
Für Arbeiten außerhalb der Regelarbeitszeit (nur in begründeten Ausnahmefällen) werden
zusätzlich zu den vorgenannten Pauschalen folgende Zuschläge erhoben:
Unterbrechung
Unterbrechung i.A. eines Lieferanten
Wiederherstellung
Wiederherstellung i.A. eines Lieferanten
Gescheiterte Inbetriebssetzungsversuche unterliegen nicht der Umsatzsteuer.
3
Euro (ohne USt)
65,00 Euro
65,00 Euro
65,00 Euro
65,00 Euro
Regelarbeitszeit: Mo. - Do. 8:00 - 16:30 Uhr und Fr. 8:00 - 13:00 Uhr mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage.
Euro (inkl. USt)
1.180,00 Euro
Arbeiten während der Regelarbeitszeit
Unterbrechung
Unterbrechung i.A. eines Lieferanten
Wiederherstellung
Wiederherstellung i.A. eines Lieferanten
Ein Standardnetzanschluss ist auf eine Leistung bis 70 kW ausgelegt und umfasst eine
Anschlussleitung bis 30 m Länge, gemessen ab Abzweig der Anschlussleitung an der Verteilleitung. Der Nenn-Ausgangsdruck von Gasdruckregelgeräten an Standardnetzanschlüssen beträgt bei Neuanschlüssen und Netzanschlusserneuerungen 23 mbar.
Euro (ohne USt)
Unterbrechung und Wiederherstellung des Netzanschlusses und der Anschlussnutzung (§ 24 NDAV)
Euro (ohne USt)
3,74 Euro
Euro (inkl. USt)
(unterliegt nicht der USt)
65,00 Euro
(unterliegt nicht der USt)
65,00 Euro
77,35 Euro
50,00 Euro
(unterliegt nicht der USt)
50,00 Euro
59,50 Euro
EWE NETZ GmbH
Cloppenburger Str. 302
26133 Oldenburg
www.ewe-netz.de
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