Sichere Energieversorgung für Ihr Zuhause EWE NETZ Hausanschluss Strom und Erdgas Heizen, kochen, fernsehen und vieles mehr: Ohne Strom und Erdgas geht zu Hause gar nichts. Deshalb sorgt EWE NETZ dafür, dass beide Energieträger sicher zu Ihnen nach Hause kommen. Durch unsere langjährige Erfahrung als Netzbetreiber sind wir regional wie überregional für hohe Qualität und Zuverlässigkeit bekannt. Wir treiben den Bau und Betrieb leistungsfähiger Strom- und Gasnetze konsequent voran und bieten unseren Kunden nicht nur höchste Technikstandards, sondern auch größtmögliche Versorgungssicherheit. Profitieren Sie von unserer Kompetenz und beauftragen Sie EWE NETZ mit der Herstellung Ihrer Hausanschlüsse für Strom und Erdgas. Unsere Leistungen • Herstellung eines Strom- und Erdgashausanschlusses für Ihr Eigenheim • 24/7-Überwachung des Strom- und Gasnetzes – also rund um die Uhr • Qualifiziertes Störungsmanagement durch erfahrene Meister und Techniker EWE NETZ GmbH Cloppenburger Str. 302, 26133 Oldenburg T 0441 4808-0, F 0441 4808-1195 [email protected], www.ewe-netz.de Ihre Vorteile • Sie profitieren von höchsten Sicherheitsstandards und maximaler Verfügbarkeit. • Die Strom- und Gasnetze von EWE NETZ gehören zu den sichersten in ganz Deutschland. • Die Kosten bleiben dank eines günstigen Pauschalpreises planbar. • Bei Fragen oder Problemen sind wir als direkter Ansprechpartner für Sie vor Ort. Was wir von Ihnen benötigen Einen ausgefüllten Auftrag zur Herstellung des Strom- und Erdgashausanschlusses Einen Lageplan, auf dem das Gebäude eingezeichnet ist und einen Grundrissplan mit der Lage des Anschlussraumes Und rechtzeitig vor Inbetriebsetzung: eine Fertigstellungsanzeige Ihres Installateurs, der im Installateurverzeichnis von EWE NETZ eingetragen ist Auftrag Erdgas/Strom-Netzanschluss Bearbeitung kann nur erfolgen, wenn alle Datenfelder ausgefüllt sind. Auftragsnummer: A. Anschrift des Kunden (Anschlussnehmer) B. Angaben zum Anschlussobjekt Name, Vorname, Firma Postleitzahl Straße, Hausnummer Ortsteil Postleitzahl Straße, Hausnummer Ort Ort Baugebiet (Optional) E-Mail Telefon Geburtsdatum Ich bin (Wir sind) Bauleistender im Sinne des § 13b Umsatzsteuergesetzes (Nachweis erforderlich). C. Ich erteile EWE NETZ für das vorgenannte Anschlussobjekt folgenden Auftrag (Eigenerzeugungsanlagen müssen zusätzlich angemeldet werden). Die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 % ist in allen Preisangaben bereits enthalten. Herstellung eines Strom-Netzanschlusses in Niederspannung Wohnhaus mit Ich beauftrage folgenden Strom-Netzanschluss (Auswahl erforderlich): Wohnung(en) Gewerbe: mit insgesamt Bitte hier Ihre Auswahl vornehmen! Zählerplätzen Erfolgt sechs Monate nach Herstellung des Netzanschlusses keine Stromlieferung, wird für die Vorhaltung der Anschlussanlage ein Vorhaltepreis in Höhe von 42,52 Euro pro Jahr berechnet. * In diesem Preis ist ein Baukostenzuschuss (BKZ) gemäß Punkt 2 der Ergänzenden Bedingungen der EWE NETZ GmbH zur NAV enthalten. Herstellung eines Baustromanschlusses. Der Anschlusspreis beträgt 178,50 Euro. Der Baustromanschluss wird mit einem von EWE NETZ bereitgestellten Anschlussübergabeschrank hergestellt. Dieser Preis gilt nur in Verbindung mit der Herstellung eines Strom-Netzanschlusses. Ab dem 7. Monat der Nutzung des Schrankes wird ein zusätzlicher monatlicher Nutzungspreis von 20 Euro berechnet. Herstellung eines Erdgas-Netzanschlusses in Niederdruck (Übergabedruck 23 mbar) Wohnhaus mit Ich beauftrage folgenden Erdgas-Netzanschluss (Auswahl Bitte hier Ihre Auswahl vornehmen! Wohnung(en) Gewerbe: mit insgesamt erforderlich): Zählerplätzen Erfolgt sechs Monate nach Herstellung des Netzanschlusses kein Erdgastransport, wird für der Anschlussanlage ein Vorhaltepreis in Höhe von 67,12 Euro pro Jahr berechnet. Wichtige Informationen zur Auftragserteilung Grundlage des Auftrages ist die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV)“ vom 1.11.2006, die „Ergänzende Bedingungen der EWE NETZ GmbH zur NAV“, die „Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der EWE NETZ GmbH", die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV)“ vom 1.11.2006, die „Ergänzende Bedingungen der EWE NETZ GmbH zur NDAV“, die „Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederdrucknetz der EWE NETZ GmbH“ und die "Allgemeine Vertragsbedingungen für Verkauf, Werklieferungs-, Werk- und Dienstleistungen der EWE NETZ GmbH" in den jeweils gültigen Fassungen. Sofern die Netzanschlüsse nicht zu den o. g. Bedingungen hergestellt werden können, bitte ich um Zusendung eines gesonderten Angebotes. Der Netzanschlussvertrag ist erst dann geschlossen, wenn EWE NETZ den Auftrag schriftlich bestätigt hat. Die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis anfallenden personenbezogenen Daten werden nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zweckbezogen verarbeitet und genutzt. Hinweis: Die Überbauung von erdverlegten Gasleitungen ist aus Sicherheitsgründen unzulässig. Für die Inbetriebsetzung der Anschlussanlage und den Einbau der Messeinrichtung benötigen wir eine Fertigstellungsanzeige/einen Inbetriebsetzungsantrag eines im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenen Installateurs. Wichtige Unterlagen bei Neu- bzw. Umbauten: Einen maßstabsgerechter/bemaßter Lageplan (Katasterplan, Bebauungsplan o. ä.) auf dem das Gebäude eingezeichnet ist, habe ich beigefügt. Einen Grundrissplan, auf dem die Lage des Anschlussraumes ersichtlich ist, habe ich beigefügt. Mit der Zusendung der Auftragsbestätigung sowie der Rechnungen an meine oben genannte E-Mail-Adresse bin ich einverstanden. Ort, Datum Unterschrift (Anschlussnehmer) D. Sepa-Lastschriftenmandat Hiermit ermächtige ich die EWE NETZ GmbH, Cloppenburger Str. 302, 26133 Oldenburg (Gläubiger-Identifikationsnummer: DE13ZZZ00000023597), fällige Beträge von meinem Konto wiederkehrend mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der EWE NETZ GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Den Nachweis des SEPA-Lastschriftmandates gegenüber der Bank erbringt die EWE NETZ GmbH. Dieses Mandat gilt für alle bestehenden und zukünftigen Aufträge. Hinweis: Innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, kann die Erstattung des Lastschriftbetrages vom Kontoinhaber verlangt werden. Es gelten dabei die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. IBAN Kontoinhaber(in) (falls abweichend vom Rechnungsempfänger) Name und Sitz des Kreditinstituts Straße, Hausnummer (Kontoinhaber) Ort, Datum Postleitzahl E. Einverständnis des Haus- und Grundstückseigentümers Ort (Kontoinhaber) Unterschrift (Kontoinhaber) (Ist erforderlich, falls Kunde und Haus- oder Grundstückseigentümer nicht identisch sind.) Das Einverständnis zur Herstellung des Strom- und des Erdgas-Netzanschlusses erfolgt unter Anerkennung der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bzw. der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV). Name, Vorname Geburtsdatum Straße, Hausnummer Telefon Postleitzahl E-Mail Ort Ort, Datum F. Terminwunsch Telefax Unterschrift (Haus- Grundstückseigentümer) Kalenderwoche Bitte denken Sie an eine Kopie für Ihre Unterlagen. n Ergänzende Bedingungen der EWE NETZ GmbH (EWE NETZ) zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) vom 1. November 2006. 1 Netzanschluss in Niederspannung (§ 1 bis 9 NAV) 1.1. Für die Herstellung oder Änderung eines Netzanschlusses sind die allgemeinen EWE NETZ-Formulare zu verwenden. Netzanschlüsse stehen im Eigentum von EWE NETZ und sind kein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks bzw. Gebäudes. 1.2. Der Anschlussnehmer erstattet EWE NETZ die Kosten für die Herstellung eines Netzanschlusses. EWE NETZ erhebt die Netzanschlusskosten für Standardnetzanschlüsse grundsätzlich pauschal auf Grundlage der durchschnittlich für vergleichbare Netzanschlüsse entstehenden Kosten. Eigenleistungen des Anschlussnehmers sind im Vorfeld mit EWE NETZ abzustimmen und werden dann angemessen berücksichtigt. Pauschaler Kostenbeitrag für die Vorhaltung des Netzanschlusses pro Jahr 1.069,75 Euro 6 In allen anderen Fällen werden die Netzanschlusskosten gesondert ermittelt. 1.4. Treten bei der Herstellung eines Netzanschlusses besondere Erschwernisse auf, z.B. Durchbruch durch alte Fundamente, Dükerung, Grundwasserabsenkung, Kreuzungen etc., so werden hierdurch entstehende Mehrkosten nach tatsächlichem Aufwand zusätzlich berechnet. 1.5. Kosten für Änderungen des Netzanschlusses, die durch Änderung oder Erweiterung der Kundenanlage erforderlich oder aus anderen Gründen vom Anschlussnehmer veranlasst werden, sind EWE NETZ vom Anschlussnehmer nach tatsächlichem Aufwand zu erstatten. 2 Baukostenzuschuss (§ 11 NAV) 2.1 Der Anschlussnehmer zahlt an EWE NETZ für den Netzanschluss an das Elektrizitätsversorgungsnetz von EWE NETZ bzw. bei Erhöhung seiner Leistungsanforderung am Netzanschluss einen Zuschuss zu den Kosten für die Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteilungsanlagen des Niederspannungsnetzes einschließlich der Transformatorenstationen, die dem Versorgungsbereich zuzuordnen sind, in dem der Netzanschluss erfolgt (Baukostenzuschuss). 2.2 Ein Baukostenzuschuss für den Netzanschluss am Niederspannungsnetz wird nur für den Teil der Leistungsanforderung erhoben, der eine Leistungsanforderung von 30 kW, unter Beachtung der Regelung gemäß § 16 (2) NAV, übersteigt. 2.4 Der Baukostenzuschuss für den Netzanschluss am Niederspannungsnetz wird pauschal berechnet und beträgt: Euro (ohne USt) Euro (inkl. USt) - bis 30 kW ohne Berechnung - bis 40 kW 310,30 Euro - bis 50 kW 620,60 Euro 738,51 Euro - bis 60 kW 930,90 Euro 1.107,77 Euro Der Baukostenzuschuss für einen Netzanschluss mit höheren Leistungen, oder einen Netzanschluss am Mittelspannungsnetz, wird gesondert ermittelt. 3 Inbetriebsetzung der Kundenanlage (§ 14 NAV) 3.1 Nur ein im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragener Installateur darf die erstmalige sowie jede weitere Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Kundenanlage) beantragen, wenn diese und der Netzanschluss fertiggestellt sind. Hierfür ist der allgemeine EWE NETZ-Vordruck für die Fertigstellung einer Kundenanlage zu verwenden. 3.2 7 Der erstmalige Inbetriebsetzungsversuch der Kundenanlage nach Herstellung bzw. Änderung des Netzanschlusses ist stets kostenfrei. Scheitert ein Inbetriebsetzungsversuch aufgrund vor Ort festgestellter Mängel an der Kundenanlage oder aus anderen vom Anschlussnehmer- / -nutzer zu vertretenden Gründen, so zahlt der Anschlussnehmer- / nutzer an EWE NETZ für jeden weiteren Inbetriebsetzungsversuch einen pauschalen Kostenbeitrag: Weitere Inbetriebsetzungsversuche Euro (ohne USt) Euro (inkl. USt) 65,00 Euro 77,35 Euro 7.1 4 Euro (ohne USt) Euro (inkl. USt) 65,00 Euro 77,35 Euro Technische Anschlussbedingungen (§ 20 NAV) Der Netzanschluss, die Kundenanlage sowie alle daran angeschlossenen Verbrauchsgeräte und Eigenanlagen sind nach den Technischen Anschlussbedingungen von EWE NETZ zu errichten und zu betreiben. Vorhaltung des Netzanschlusses Erfolgt binnen sechs Kalendermonaten nach Herstellung des Netzanschlusses aus vom Anschlussnehmer zu vertretenden Gründen kein Einbau einer Messeinrichtung, erstattet der Anschlussnehmer der EWE NETZ die Kosten für die Vorhaltung des Netzanschlusses für die Zeit ab dem siebten Kalendermonat, längstens jedoch bis eine Messeinrichtung eingebaut wird. Entsprechendes gilt für die Zeit zwischen Beendigung der Anschlussnutzung und Wiederaufnahme der Anschlussnutzung, soweit kein Zähler eingebaut ist. (unterliegt nicht der USt) 65,00 Euro 77,35 Euro 50,00 Euro (unterliegt nicht der USt) 50,00 Euro 59,50 Euro Arbeiten während der Regelarbeitszeit 7.2 Euro (ohne USt) 65,00 Euro 65,00 Euro 65,00 Euro 65,00 Euro Euro (inkl. USt) (unterliegt nicht der USt) 77,35 Euro 77,35 Euro 77,35 Euro Zuschläge für Arbeiten außerhalb der Regelarbeitszeit Für Arbeiten außerhalb der Regelarbeitszeit (nur in begründeten Ausnahmefällen) werden zusätzlich zu den vorgenannten Pauschalen folgende Zuschläge erhoben: Unterbrechung Unterbrechung i.A. eines Lieferanten Wiederherstellung Wiederherstellung i.A. eines Lieferanten 7.3 Euro (ohne USt) 25,00 Euro 25,00 Euro 25,00 Euro 25,00 Euro Euro (inkl. USt) (unterliegt nicht der USt) 29,75 Euro 29,75 Euro 29,75 Euro Vergebliche Versuche Scheitert ein Unterbrechungs- bzw. Wiederherstellungsversuch aus vom Anschlussnehmer- / -nutzer zu vertretenden Gründen, so zahlt der Anschlussnehmer- / -nutzer der EWE NETZ grundsätzlich einen pauschalen Kostenbeitrag: Pauschaler Kostenbeitrag für gescheiterte Unterbrechungs- bzw. Wiederherstellungsversuche Gescheiterte Unterbrechungs- bzw. Wiederherstellungsversuche i.A. eines Lieferanten Euro (ohne USt) Euro (inkl. USt) 50,00 Euro (unterliegt nicht der USt) 50,00 Euro 59,50 Euro 7.4 Stornierung eines Kassier- / Sperr- / Entsperrauftrages Wird ein Kassier- / Sperr- / Entsperrauftrag storniert, bevor die Beauftragten von EWE NETZ die Fahrt angetreten haben, so zahlt der Anschlussnehmer- / -nutzer bzw. der Lieferant der EWE NETZ einen pauschalen Kostenbeitrag: Euro (ohne USt) Euro (inkl. USt) 7.5 Besondere Kosten bei Außensperrungen Werden besondere Arbeiten erforderlich, z.B. die physische Abtrennung des Netzanschlusses (Außensperrung) oder die Wiederherstellung des Netzanschlusses nach einer physischen Abtrennung, ist EWE NETZ berechtigt, anstelle der vorgenannten Pauschalen die Kosten nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für gescheiterte Versuche, sofern der Anschlussnehmer- / -nutzer das Scheitern zu vertreten hat. Ein Versuch ist kostenpflichtig, sobald die Beauftragten von EWE NETZ die Fahrt zum Netzanschluss angetreten haben. 8 Umsatzsteuer Stornokosten 20,00 Euro 23,80 Euro Maßgeblich sind die jeweiligen Preise ohne Umsatzsteuer. Die jeweils gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer (zurzeit 19 Prozent) wird zusätzlich berechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bei der jeweiligen Position vermerkt ist. 9 Gültigkeit / Änderungen Diese Ergänzenden Bedingungen treten mit Wirkung zum 1. April 2016 in Kraft. Oldenburg, im März 2016 5 65,00 Euro Regelarbeitszeit: Mo. - Do. 8:00 - 16:30 Uhr und Fr. 8:00 - 13:00 Uhr mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage. Für das Auswechseln schadhafter Hausanschlusssicherungen oder Sicherungen vor der Messeinrichtung aufgrund vom Anschlussnehmer- / -nutzer zu vertretenden Gründen, werden von EWE NETZ pauschal berechnet: Auswechseln schadhafter HA-Sicherungen Euro (inkl. USt) (unterliegt nicht der USt) Unterbrechung und Wiederherstellung des Netzanschlusses und der Anschlussnutzung (§ 24 NAV) Unterbrechung Unterbrechung i.A. eines Lieferanten Wiederherstellung Wiederherstellung i.A. eines Lieferanten Gescheiterte Inbetriebsetzungsversuche unterliegen nicht der Umsatzsteuer. 3.3 Euro (ohne USt) 3,74 Euro EWE NETZ erhebt grundsätzlich pauschale Kostenbeiträge für die Unterbrechung sowie die Wiederherstellung des Netzanschlusses bzw. der Anschlussnutzung. Dem Anschlussnehmer- / -nutzer ist der Nachweis geringerer Kosten für die Unterbrechung sowie Wiederherstellung des Netzanschlusses bzw. der Anschlussnutzung gestattet. 369,26 Euro 2.5 Zahlungsverzug (§ 23 NAV) Schriftliche Mahnung Einziehung vor Ort durch einen Beauftragten von EWE NETZ Einziehung vor Ort durch EWE NETZ i.A. eines Lieferanten Einziehungsversuch vor Ort durch einen Beauftragten von EWE NETZ Einziehungsversuch vor Ort durch EWE NETZ i.A. eines Lieferanten Als Baukostenzuschuss entfallen für den Netzanschluss am Niederspannungsnetz 50 Prozent der Kosten für die Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteilungsanlagen des Niederspannungsnetzes einschließlich der Transformatorenstationen, die dem Versorgungsbereich zuzuordnen sind, in dem der Netzanschluss erfolgt. 2.3 42,52 Euro Für jede Mahnung fälliger Rechnungsbeträge oder Abschlagszahlungen werden von EWE NETZ pauschale Kosten berechnet. Dem Anschlussnehmer- / -nutzer ist der Nachweis geringerer Mahnkosten gestattet. 1.273,00 Euro 1.3. Euro (inkl. USt) 35,73 Euro Der Kostenbeitrag wird anteilig nach Tagen berechnet, sofern die kostenpflichtige Vorhaltung des Netzanschlusses weniger als ein Jahr andauert. Ein Standardnetzanschluss ist auf eine Leistung bis 30 kW ausgelegt und umfasst eine Anschlussleitung bis 30 m Länge, gemessen ab Abzweig der Anschlussleitung an der Verteilleitung. Euro (ohne USt) Euro (inkl. USt) Kosten für einen Standardnetzanschluss Euro (ohne USt) EWE NETZ GmbH Cloppenburger Str. 302 26133 Oldenburg www.ewe-netz.de n Ergänzende Bedingungen der EWE NETZ GmbH (EWE NETZ) zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) vom 1. November 2006. 6 1 Netzanschluss in Niederdruck (§ 1 bis 9 NDAV) 1.1 Für die Herstellung oder Änderung eines Netzanschlusses sind die allgemeinen EWE NETZ-Formulare zu verwenden. Netzanschlüsse stehen im Eigentum von EWE NETZ und sind kein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks bzw. Gebäudes. 1.2 Der Anschlussnehmer erstattet EWE NETZ die Kosten für die Herstellung eines Netzanschlusses. EWE NETZ erhebt die Netzanschlusskosten für Standardnetzanschlüsse grundsätzlich pauschal auf Grundlage der durchschnittlich für vergleichbare Netzanschlüsse entstehenden Kosten. Eigenleistungen des Anschlussnehmers sind im Vorfeld mit EWE NETZ abzustimmen und werden dann angemessen berücksichtigt. EWE NETZ erhebt grundsätzlich pauschale Kostenbeiträge für die Unterbrechung sowie die Wiederherstellung des Netzanschlusses bzw. der Anschlussnutzung. Dem Anschlussnehmer- / -nutzer ist der Nachweis geringerer Kosten für die Unterbrechung sowie Wiederherstellung des Netzanschlusses bzw. der Anschlussnutzung gestattet. 6.1 Kosten für einen Standardnetzanschluss 991,60 Euro 1.3 In allen anderen Fällen werden die Netzanschlusskosten gesondert ermittelt. 1.4 Treten bei der Herstellung eines Netzanschlusses besondere Erschwernisse auf, z.B. Durchbruch durch alte Fundamente, Dükerung, Grundwasserabsenkung, Kreuzungen etc., so werden hierdurch entstehende Mehrkosten nach tatsächlichem Aufwand zusätzlich berechnet. 1.5 Kosten für Änderungen des Netzanschlusses, die durch Änderung oder Erweiterung der Kundenanlage erforderlich oder aus anderen Gründen vom Anschlussnehmer veranlasst werden, sind EWE NETZ vom Anschlussnehmer nach tatsächlichem Aufwand zu erstatten. 2 Inbetriebsetzung der Kundenanlage (§ 14 NDAV) 2.1 Nur ein im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragener Installateur darf die erstmalige sowie jede weitere Inbetriebsetzung der Gasanlage hinter der Hauptabsperreinrichtung bzw. Gasdruckregelgerät (Kundenanlage) beantragen, wenn diese und der Netzanschluss fertiggestellt sind. Hierfür ist der allgemeine EWE NETZ-Vordruck für die Fertigstellung einer Kundenanlage zu verwenden. 2.2 Der erstmalige Inbetriebsetzungsversuch der Kundenanlage nach Herstellung bzw. Änderung des Netzanschlusses ist stets kostenfrei. Scheitert ein Inbetriebsetzungsversuch aufgrund vor Ort festgestellter Mängel an der Kundenanlage oder aus anderen vom Anschlussnehmer- / -nutzer zu vertretenden Gründen, so zahlt der Anschlussnehmer- / nutzer an EWE NETZ für jeden weiteren Inbetriebsetzungsversuch einen pauschalen Kostenbeitrag: Euro (ohne USt) Euro (inkl. USt) Weitere Inbetriebsetzungsversuche 65,00 Euro 6.2 6.3 Euro (ohne USt) Pauschaler Kostenbeitrag für gescheiterte Unterbrechungs- bzw. Wiederherstellungsversuche Gescheiterte Unterbrechungs- bzw. Wiederherstellungsversuche i.A. eines Lieferanten 6.4 Euro (ohne USt) Euro (inkl. USt) 56,40 Euro 50,00 Euro 59,50 Euro 20,00 Euro Euro (inkl. USt) 23,80 Euro 6.5 Besondere Kosten bei Außensperrungen Werden besondere Arbeiten erforderlich, z.B. die physische Abtrennung des Netzanschlusses (Außensperrung) oder die Wiederherstellung des Netzanschlusses nach einer physischen Abtrennung, ist EWE NETZ berechtigt, anstelle der vorgenannten Pauschalen die Kosten nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für gescheiterte Versuche, sofern der Anschlussnehmer- / -nutzer das Scheitern zu vertreten hat. Ein Versuch ist kostenpflichtig, sobald die Beauftragten von EWE NETZ die Fahrt zum Netzanschluss angetreten haben. 7 Umsatzsteuer Maßgeblich sind die jeweiligen Preise ohne Umsatzsteuer. Die jeweils gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer (zurzeit 19 Prozent) wird zusätzlich berechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bei der jeweiligen Position vermerkt ist. 8 Gültigkeit / Änderungen 67,12 Euro Oldenburg, im März 2016 Der Kostenbeitrag wird anteilig nach Tagen berechnet, sofern die kostenpflichtige Vorhaltung des Netzanschlusses weniger als ein Jahr andauert. Zahlungsverzug (§ 23 NDAV) Für jede Mahnung fälliger Rechnungsbeträge oder Abschlagszahlungen werden von EWE NETZ pauschale Kosten berechnet. Dem Anschlussnehmer- / -nutzer ist der Nachweis geringerer Mahnkosten gestattet. Schriftliche Mahnung Einziehung vor Ort durch einen Beauftragten von EWE NETZ Einziehung vor Ort durch EWE NETZ i.A. eines Lieferanten Einziehungsversuch vor Ort durch einen Beauftragten von EWE NETZ Einziehungsversuch vor Ort durch EWE NETZ i.A. eines Lieferanten (unterliegt nicht der USt) Diese Ergänzenden Bedingungen treten mit Wirkung zum 1. April 2016 in Kraft. Pauschaler Kostenbeitrag für die Vorhaltung des Netzanschlusses pro Jahr 5 Euro (inkl. USt) 50,00 Euro Euro (ohne USt) Vorhaltung des Netzanschlusses Erfolgt binnen sechs Kalendermonaten nach Herstellung des Netzanschlusses aus vom Anschlussnehmer zu vertretenden Gründen kein Einbau einer Messeinrichtung, erstattet der Anschlussnehmer der EWE NETZ die Kosten für die Vorhaltung des Netzanschlusses für die Zeit ab dem siebten Kalendermonat, längstens jedoch bis eine Messeinrichtung eingebaut wird. Entsprechendes gilt für die Zeit zwischen Beendigung der Anschlussnutzung und Wiederaufnahme der Anschlussnutzung, soweit kein Zähler eingebaut ist. Euro (inkl. USt) (unterliegt nicht der USt) 29,75 Euro 29,75 Euro 29,75 Euro Stornierung eines Kassier- / Sperr- / Entsperrauftrages Wird ein Kassier- / Sperr- / Entsperrauftrag storniert, bevor die Beauftragten von EWE NETZ die Fahrt angetreten haben, so zahlt der Anschlussnehmer- / -nutzer bzw. der Lieferant der EWE NETZ einen pauschalen Kostenbeitrag: Stornokosten Der Netzanschluss, die Kundenanlage sowie alle daran angeschlossenen Verbrauchsgeräte und Eigenanlagen sind nach den Technischen Anschlussbedingungen von EWE NETZ zu errichten und zu betreiben. 4 Euro (ohne USt) 25,00 Euro 25,00 Euro 25,00 Euro 25,00 Euro Vergebliche Versuche Scheitert ein Unterbrechungs- bzw. Wiederherstellungsversuch aus vom Anschlussnehmer- / -nutzer zu vertretenden Gründen, so zahlt der Anschlussnehmer- / -nutzer der EWE NETZ grundsätzlich einen pauschalen Kostenbeitrag: 77,35 Euro Technische Anschlussbedingungen (§ 20 NDAV) Euro (inkl. USt) (unterliegt nicht der USt) 77,35 Euro 77,35 Euro 77,35 Euro Zuschläge für Arbeiten außerhalb der Regelarbeitszeit Für Arbeiten außerhalb der Regelarbeitszeit (nur in begründeten Ausnahmefällen) werden zusätzlich zu den vorgenannten Pauschalen folgende Zuschläge erhoben: Unterbrechung Unterbrechung i.A. eines Lieferanten Wiederherstellung Wiederherstellung i.A. eines Lieferanten Gescheiterte Inbetriebssetzungsversuche unterliegen nicht der Umsatzsteuer. 3 Euro (ohne USt) 65,00 Euro 65,00 Euro 65,00 Euro 65,00 Euro Regelarbeitszeit: Mo. - Do. 8:00 - 16:30 Uhr und Fr. 8:00 - 13:00 Uhr mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage. Euro (inkl. USt) 1.180,00 Euro Arbeiten während der Regelarbeitszeit Unterbrechung Unterbrechung i.A. eines Lieferanten Wiederherstellung Wiederherstellung i.A. eines Lieferanten Ein Standardnetzanschluss ist auf eine Leistung bis 70 kW ausgelegt und umfasst eine Anschlussleitung bis 30 m Länge, gemessen ab Abzweig der Anschlussleitung an der Verteilleitung. Der Nenn-Ausgangsdruck von Gasdruckregelgeräten an Standardnetzanschlüssen beträgt bei Neuanschlüssen und Netzanschlusserneuerungen 23 mbar. Euro (ohne USt) Unterbrechung und Wiederherstellung des Netzanschlusses und der Anschlussnutzung (§ 24 NDAV) Euro (ohne USt) 3,74 Euro Euro (inkl. USt) (unterliegt nicht der USt) 65,00 Euro (unterliegt nicht der USt) 65,00 Euro 77,35 Euro 50,00 Euro (unterliegt nicht der USt) 50,00 Euro 59,50 Euro EWE NETZ GmbH Cloppenburger Str. 302 26133 Oldenburg www.ewe-netz.de
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