Ausland Meine Zeit in der Slowakischen Republik – Arbeit und Rente europaweit > Welche Renten Sie erhalten können > Wie Sie Ihren Rentenantrag stellen > Wo Sie Rat und Hilfe bekommen Leben und arbeiten in Europa Europa rückt zusammen. Es ist also nichts Ungewöhnliches mehr, wenn Berufstätige in verschiedenen europäischen Staaten leben und arbeiten. Wenn auch Sie im Ausland gearbeitet haben, werden Sie im Laufe Ihres Lebens vielleicht Mitglied in verschiedenen Systemen der Sozialen Sicher heit gewesen sein. Sie können sich über Ihre Ansprüche in allen Ländern bei den dortigen Sozialversicherungsträgern informieren und umfassend beraten lassen. Liegt Ihr Aufenthalt im Ausland aber schon länger zurück, werden Sie vielleicht den näheren Kontakt verloren haben. Hier hilft Ihnen unsere Broschüre. Sie soll Ihnen einen Überblick über die Leistungen der Sozial versicherung in der Slowakischen Republik geben. Die Broschüre wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Trotzdem können wir für die Informationen zum ausländischen Recht leider keine Haftung für die Richtigkeit übernehmen. Bitte wenden Sie sich für verbindliche Rechts auskünfte an die jeweils zuständigen Stellen vor Ort. 720 3. Auflage (9/2016) Inhaltsverzeichnis 4 8 9 11 13 16 21 23 Rentenversicherung in der Slowakischen Republik Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte Invalidenrenten bieten Schutz Die slowakische Altersrente So sind Hinterbliebene versorgt Die Höhe Ihrer Rente – wie gerechnet wird Ihr Rentenantrag – das sollten Sie wissen Zusätzliche Leistungen der slowakischen Sozialversicherung 25 Ihre Ansprechpartner 28 Nur einen Schritt entfernt: Ihre Rentenversicherung Rentenversicherung in der Slowakischen Republik Das slowakische Rentensystem baut auf drei Säulen auf: Grundbaustein und damit die erste Säule ist die Grundrentenversicherung. Die zweite Säule basiert auf einer inzwischen freiwilligen Einzahlung in einen Alters sicherungsfonds auf Kapitalbasis. Die dritte Säule ist die private Vorsorge. Erste Säule – Grundrentenversicherung Die Rentenversicherung deckt die Risiken Alter, Invali dität und Tod ab. Darüber hinaus werden auch Leistun gen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gezahlt. Die Adresse finden Sie auf der Seite 25. Zuständiger Träger ist die slowakische Sozialversiche rungsanstalt Sociálna Poisťovňa, die ihren Sitz in Bratislava hat. Die gesetzliche Grundrentenversicherung setzt sich zum einen aus der allgemeinen Rentenversicherung und zum anderen aus verschiedenen Sondersystemen für bestimmte Berufsgruppen zusammen. Die allgemeine Rentenversicherung ist für die Alters sicherung der Arbeitnehmer zuständig. Sondersysteme bestehen für > Berufssoldaten, > Zollbeamte 4 sowie für Angehörige >> des Polizeikorps, >> der Eisenbahnpolizei, >> des Nachrichtendienstes, >> des Korps der Justiz- und Gefängnisaufseher, >> des Staatsschutzes, >> der freiwilligen Feuerwehr, >> des Bergrettungsdienstes. Aus diesen Sondersystemen werden bei Erfüllung der geforderten Mindestversicherungszeit – es sind regel mäßig 15 Jahre Dienstzeit erforderlich – Renten auf grund der geleisteten Dienstjahre ermittelt. Bei Nichterfüllung der Mindestversicherungszeit erhal ten diese Personen keine Rente aus dem Sondersystem, sondern aus der allgemeinen Rentenversicherung. Es besteht aber auch die Möglichkeit, eine Rente aus einem Sondersystem und aus der allgemeinen Rentenversiche rung zu erhalten. Haben Sie beispielsweise eine Beschäftigung als Polizist und anschließend eine Beschäftigung als Arbeitnehmer ausgeübt, erhalten Sie eine Rente aus dem Sondersystem (wegen der Beschäftigung als Polizist) und aus der allge meinen Rentenversicherung (wegen einer anschließen den Beschäftigung als Arbeitnehmer). Die Grundrentenversicherung wird im Umlageverfahren – überwiegend aus den Beiträgen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer – finanziert. Zur ersten Säule der Alterssicherung gehört auch die Krankenversicherung der pflicht- und freiwillig ver sicherten Personen. Wer nach slowakischem Recht zu diesem Personenkreis gehört, erfahren Sie im Kapitel „Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte“ ab Seite 8. 5 Zweite Säule – Alterssicherungsfonds Im Jahr 2005 wurden als zweite Säule die Alterssiche rungsfonds eingeführt. Es handelt sich dabei um ein kapitalgedecktes Rentenansparsystem, das von privaten Fondsgesellschaften durchgeführt wird. Diese Fonds gesellschaften schließen mit den Versicherten Verträge und führen die jeweiligen Rentenkonten. Vom 1. Januar 2005 an wurden alle Arbeitnehmer, die zuvor nicht rentenversichert waren, gesetzlich ver pflichtet, eine kapitalgedeckte Rentenversicherung abzuschließen. Das galt beispielsweise auch für Per sonen, die in der Zeit vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2009 zum ersten Mal eine Beschäftigung aufnahmen. Wer 2005 bereits Mitglied in der allgemei nen Rentenversicherung war, konnte bis Juli 2006 wählen, ob er zusätzlich zur Grundrentenversiche rung (erste Säule) in einen Rentenfonds einzahlen wollte. Seit dem 1. Januar 2010 ist ein Eintritt in die zweite Säule freiwillig. Versicherte, die bereits vor 2010 Beiträge in einen Alterssicherungsfonds entrichtet hatten, konnten für einen begrenzten Zeitraum aus dieser Versicherung austreten. Danach war ein Austritt – sowohl für diesen als auch für alle anderen Personen kreise – nicht mehr möglich. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber und vom Arbeit nehmer getragen und von der Sozialversicherungs anstalt an die Fondgesellschaften weitergeleitet. Dritte Säule – private Vorsorge Leistungen aus der Grundrentenversicherung und den Alterssicherungsfonds sollen durch die dritte Säule der Alterssicherung ergänzt werden: durch die private Vor sorge. Versicherte können dazu bei privaten Versiche rungsgesellschaften freiwillig entsprechende persön 6 liche Konten eröffnen. Diese Privatrentenverträge unterliegen der Kapitalisierung. Unser Tipp: Planen Sie rechtzeitig. Lassen Sie sich zu Ihren persönlichen Möglichkeiten der Altersvorsorge in der zweiten und dritten Säule von den jeweiligen Stellen, zum Beispiel dem Rentenversicherungs träger, Ihrem Arbeitgeber oder einer Versicherungsgesellschaft, beraten. Unter bestimmten Bedingungen können Sie beispielsweise Zuschüsse von Ihrem Arbeitgeber zu Ihrer privaten Vorsorge erhalten. 7 Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte In der slowakischen Rentenversicherung sind grundsätzlich alle Personen versicherungspflichtig, die eine Beschäftigung ausüben. Als Pflichtversicherte gelten daher insbesondere >> Beschäftigte, die krankenversichert sind, >> selbständig erwerbstätige Personen, deren Einkünf te einen gesetzlich bestimmten Mindestbetrag überschreiten. Als selbständig erwerbstätig gelten zum Beispiel Land-, Forst- und Wasserwirte, Künst ler, die eine Tätigkeit nach dem Autorengesetz ausüben, und Sportler, deren Sport ihr erwerbs mäßiger Beruf ist. >> Personen, die persönlich und ganztägig ein Kind bis zu dessen 6. Lebensjahr betreuen oder bis zu dessen 18. Lebensjahr, wenn das Kind eine Behin derung hat, >> Soldaten des Vorbereitungsdienstes und >> Personen, die einem der Sondersysteme zuzuord nen sind. Freiwillig versichern können sich >> Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet und einen festen Wohnsitz auf dem Gebiet der slowa kischen Republik oder eine befristete oder un befristete Aufenthaltsgenehmigung haben >> bei einem pflichtversicherten Selbständigen mit arbeitende Personen. Dazu zählen beispielsweise Ehegatten von Landwirten, Gewerbetreibenden und Künstlern, sofern sie sich an deren Tätigkeit betei ligen und es sich nicht um ein vertraglich verein bartes Arbeitsverhältnis handelt. 8 Invalidenrenten bieten Schutz Eine Invalidenrente soll Sie immer dann unterstützen, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder Behinderung dauerhaft Ihrer Arbeit nicht mehr nach gehen können. Sie haben einen Anspruch auf eine Invalidenrente, wenn Sie >> mindestens 40 Prozent erwerbsgemindert sind, >> infolge Ihres schlechten Gesundheitszustandes min destens ein Jahr nicht erwerbsfähig sein können und >> die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) erfüllt haben. Näheres zu den Vor aussetzungen für Altersrenten finden Sie ab Seite 11. Wie Ihre Rente berechnet wird, erfahren Sie ab Seite 16. Sie können die Invalidenrente nur erhalten, wenn Sie bei Eintritt der Invalidität noch nicht die Voraussetzungen für eine Altersrente oder eine vorzeitige Altersrente erfüllen. Die Rente wird nur als volle Invalidenrente geleistet. Eine teilweise Invalidenrente gibt es nach slowakischem Recht nicht. Die Höhe Ihrer Invalidenrente hängt von dem Prozentsatz der Erwerbsminderung ab. Wartezeit Die notwendige Wartezeit ist abhängig von Ihrem Alter bei Eintritt der Invalidität. 9 Erforderliche Wartezeit Lebensalter bei Eintritt der Invalidität Wartezeit bis zu 20 Jahre weniger als 1 Jahr über 20 bis 24 Jahre mindestens 1 Jahr über 24 bis 28 Jahre mindestens 2 Jahre über 28 bis 34 Jahre mindestens 5 Jahre über 34 bis 40 Jahre mindestens 8 Jahre über 40 bis 45 Jahre mindestens 10 Jahre über 45 Jahre mindestens 15 Jahre Vom 1. Januar 2010 an werden die Versicherungsjahre im gesamten Zeitraum vor Eintritt der Invalidität berück sichtigt. Zuvor zählten für die Wartezeit nur die letzten zehn Versicherungsjahre vor Eintritt der Invalidität. Die Wartezeit müssen Sie nicht erfüllt haben, wenn bei Ihnen die Invalidität aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit eingetreten ist. Für diesen Perso nenkreis ist es nicht erforderlich, dass überhaupt Beiträge zur slowakischen Rentenversicherung gezahlt wurden. Auch Personen, die bereits von Geburt an behindert sind oder beispielsweise Schüler, die vor ihrem 18. Lebens jahr invalide geworden sind, brauchen die Wartezeit nicht zu erfüllen. Ihr Anspruch auf eine Invalidenrente beginnt am ersten Tag des Monats, in dem die Diagnose der Invalidität gestellt wurde, jedoch nicht vor dem vollendeten 18. Lebensjahr. Die Rente kann entweder für die Dauer der Invalidität oder bis zur Gewährung einer Altersrente gezahlt wer den. 10 Die slowakische Altersrente Um in der Slowakischen Republik eine Altersrente zu erhalten, müssen Sie ein bestimmtes Lebensalter erreicht und eine Wartezeit von mindestens 15 Jahren zurückgelegt haben. Welches Renten alter ab 2018 gelten wird, hängt von der weiteren Entwick lung der Lebens erwartung in der Slowakischen Republik ab. Bis zum 31. Dezember 2016 können Frauen und Männer grundsätzlich eine Altersrente erhalten, wenn sie ihr 62. Lebensjahr vollendet haben. Vom 1. Januar 2017 an wird das Renteneintrittsalter schrittweise erhöht. Im Jahr 2017 gilt sowohl für Frauen als auch für Männer, die ab 1955 geboren sind, ein Rentenalter von 62 Jahren und 76 Tagen. Für Frauen können jedoch noch andere Altersgrenzen gelten – je nachdem, wie viele Kinder sie erzogen haben. Frühestmögliches Rentenalter bei Frauen (Angaben in Jahren + Monaten) Geburtsjahr Anzahl der erzogenen Kinder kinderlos 1953 62 1 Kind 60 + 6 2 Kinder 58 + 9 3 bis 4 5 und mehr Kinder Kinder 57 55 + 3 1954 62 61 + 3 59 + 6 57 + 9 56 1955 62 + 76 Tage 62 + 76 Tage 60 + 3 58 + 6 56 + 9 1956 62 + 76 Tage 62 + 76 Tage 61 59 + 3 57 + 6 1957 62 + 76 Tage 62 + 76 Tage 61 + 9 60 58 + 3 1958 62 + 76 Tage 62 + 76 Tage 62 + 76 Tage 60 + 9 59 1959 62 + 76 Tage 62 + 76 Tage 62 + 76 Tage 61 + 6 59 + 9 1960 62 + 76 Tage 62 + 76 Tage 62 + 76 Tage 62 + 76 Tage 60 + 6 1961 62 + 76 Tage 62 + 76 Tage 62 + 76 Tage 62 + 76 Tage 61 + 3 1962 und älter 62 + 76 Tage 62 + 76 Tage 62 + 76 Tage 62 + 76 Tage 62 + 76 Tage Unser Tipp: Ihr aktuelles Renteneintrittsalter können Sie anhand Ihres Geburts datums auf der Internetseite des slowakischen Trägers ermitteln. 11 Vorzeitige Altersrente Frauen und Männer können ihre Altersrente auch vorzeitig in Anspruch nehmen. Der Anspruch auf die vorgezogene Altersrente kann nur entstehen, wenn Ihnen bis zum Erreichen des regulären Rentenalters nicht mehr als 2 Jahre fehlen und Sie mindestens 15 Jahre rentenversichert gewesen sind. Ihre vorzeitige Altersrente muss höher sein als das 1,2Fache des Existenzminimums für eine Person. Im Jahr 2016 belief sich das Existenzminimum für eine Person auf monatlich 198,09 Euro. Bitte beachten Sie: Nehmen Sie eine vorzeitige Altersrente in An spruch, mindert sich der Rentenbetrag der vorzei tigen Altersrente um 0,5 Prozent für je 30 Tage, die bis zum Erreichen der für Sie maßgebenden Alters grenze fehlen. Unser Tipp: Ihr slowakischer Rentenversicherungsträger berät Sie gern über Ihre persönlichen Ansprüche. Die Kontakt daten finden Sie auf Seite 25. 12 So sind Hinterbliebene versorgt Nach dem Tod des Ehepartners können Sie eine Witwen- oder Witwerrente erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Auch als Kind des Verstorbenen können Sie eine Rente bekommen. Witwerrenten gibt es erst seit 2004. Sie können in der Slowakischen Republik eine Witwenoder Witwerrente beziehen, wenn >> Ihr Ehepartner gestorben ist (zum Zeitpunkt des Todes muss eine rechtsgültige Ehe bestanden haben), >> der Verstorbene im Zeitpunkt seines Todes einen Anspruch auf eine gesetzlich vorgesehene Alters-, Invalidenrente oder vorzeitige Altersrente hatte oder gehabt hätte oder >> der Tod aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit eingetreten ist. Die Witwen- oder Witwerrente wird für die Dauer von zwölf Monaten nach dem Tod des Ehepartners gezahlt. Unter bestimmten Umständen können Sie die Rente auch für mehr als zwölf Monate erhalten. Das ist beispielweise dann der Fall, wenn Sie >> zu mehr als 70 Prozent erwerbsunfähig sind, >> ein unterhaltspflichtiges Kind (Altersgrenze 26 Jah re) betreuen, 13 mindestens drei Kinder erzogen haben oder 52 Jahre alt sind und zwei Kinder erzogen haben oder > bereits selbst das Rentenalter erreicht haben. > > Bitte beachten Sie: Wenn Sie neben Ihrer Hinterbliebenenrente eine Altersrente beziehen, wird Ihnen die Hinterbliebe nenrente nicht in voller Höhe ausgezahlt. Bitte lesen Sie auch das Kapitel „Die Höhe Ihrer Rente – wie gerechnet wird“. Geschiedene können nur dann eine Witwen oder Witwerrente beziehen, wenn sie vor dem 1. Januar 2004 geschieden wurden und der Verstorbene vor dem 1. Januar 2004 Unterhalt geleistet hatte. Die Voraussetzun gen für einen mehr als zwölfmonatigen Rentenbezug kön nen Sie ab Seite 13 nachlesen. Der Anspruch auf Witwen oder Witwerrente erlischt, wenn Sie erneut heiraten, bereits zwölf Monate lang die Rente bezogen haben oder die Voraussetzungen für eine über zwölf Monate hinausgehende Rentenzahlung wegfallen. Waisenrente Leibliche und adoptierte Kinder eines verstorbenen Versicherten können eine Waisenrente erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Einen Anspruch auf Waisenrente haben jedoch nur unversorgte Kinder. Ein Kind gilt als unversorgt bis zum Ende der Schul pflicht und darüber hinaus längstens bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres, wenn es sich beispielsweise in der Schul oder Berufsausbildung befindet. Für Pflegekinder besteht kein Anspruch auf Waisen rente. 14 Eine Waisenrente kann erhalten, wessen verstorbene(r) Mutter/Vater (Adoptivmutter/Adoptivvater) >> Bezieher einer Altersrente, vorzeitigen Altersrente oder einer Invalidenrente gewesen ist oder >> die für die Entstehung des Anspruchs auf Altersoder Invalidenrente erforderliche Anzahl von Ver sicherungsjahren zurückgelegt hat oder >> infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrank heit gestorben ist. Stirbt auch der zweite Elternteil, wird eine Vollwaisen rente gezahlt. Der Anspruch auf Waisenrente besteht bis zum Ab schluss der Pflichtgrundschule. Er verlängert sich bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres, wenn sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung befindet, die Berufsausbildung durch Krankheit oder Unfall unter brochen wird oder wenn das Kind wegen einer dau ernden Erkrankung keine Beschäftigung ausüben kann. 15 Die Höhe Ihrer Rente – wie gerechnet wird Bei der Berechnung Ihrer Rente aus der slowakischen Rentenversicherung werden unter anderem die Höhe der Beiträge und die Anzahl der zurück gelegten Versicherungsjahre zugrunde gelegt. Altersrenten Die Höhe Ihrer Altersrente ist grundsätzlich abhängig von der Höhe der während Ihres gesamten Versiche rungslebens durch Beiträge versicherten Arbeitsentgel te. Daneben fließen weitere Faktoren in die Rentenbe rechnung ein. Die monatliche Rente wird mit folgender Formel ermittelt: Durchschnittliche persönliche x Entgeltpunkte Der Höchstwert der durchschnittlichen persönlichen Ent geltpunkte sinkt von Jahr zu Jahr. 2018 wird er vor aussichtlich nur noch 2,30 Entgelt punkte betragen. Rentenversicherungszeit x aktueller Rentenwert = monatliche Rente Die durchschnittlichen persönlichen Entgeltpunkte werden als Verhältnis des jährlichen Bruttoeinkommens des Versicherten zum durchschnittlichen Jahreseinkom men in der Slowakei bestimmt. Sie können für jedes Jahr aber höchstens drei Entgeltpunkte erhalten; für das Jahr 2015 sogar nur 2,51 Entgeltpunkte. Mit der Rentenversicherungszeit ist die Anzahl der zurückgelegten Versicherungsjahre gemeint. Zu den 16 Zu den Rentenver sicherungszeiten zählen auch Zeiten in anderen EULändern. Versicherungsjahren zählen neben den Zeiten der Pflichtversicherung aufgrund einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit beispielsweise auch Zeiten, in denen Sie Mutterschaftsgeld, Krankengeld oder Eltern schaftsgeld erhalten oder ein Kind bis zum Alter von sechs Jahren betreut haben. 2016 beträgt der aktuelle Renten wert 10,99 Euro. Der aktuelle Rentenwert beträgt 1,25 Prozent des durchschnittlichen Monatseinkommens in der Slowakei in dem Jahr vor dem Rentenbeginn. Beispiel: Vladimir H. hat 30 Jahre in der Slowakei gearbeitet und immer ein hohes Einkommen erzielt. Seine Altersrente begann 2016 und wurde wie folgt berechnet: 2,51 durchschnittliche Entgeltpunkte × 30 Jahre × 10,99 Euro = 827,55 Euro Vorzeitige Altersrente Die vorzeitige Altersrente wird zunächst wie die normale Altersrente berechnet. Anschließend wird sie um 0,5 Prozent für jeweils 30 Tage vor dem normalen Rentenbeginn gekürzt. Diese Kürzung bleibt bei Er reichen des normalen Rentenalters bestehen. Beispiel: Vladimir H. nimmt seine Altersrente um 120 Tage vorzeitig in Anspruch. Von seiner monatlichen Rente werden daher zwei Prozent abgezogen. Statt 827,55 Euro bekommt er nur noch 810,99 Euro. Aufschub von Altersrenten Nehmen Sie Ihre Altersrente noch nicht in Anspruch, obwohl Sie alle Voraussetzungen erfüllt haben, kann sich Ihre spätere Rente erhöhen. Für je 30 Tage, um die die 17 Rente aufgeschoben wird, erhöht sich die Altersrente um 0,5 Prozent. Diesen „Bonus“ können Sie aber nur bean spruchen, wenn Sie in dieser Zeit weiter arbeiten. Unser Tipp: Ab 2016 haben Bezieher einer slowakischen und einer tschechischen Altersrente unter bestimmten Voraus setzungen einen Anspruch auf die Auszahlung eines einmaligen Ausgleichsbetrages zur Rente. Nähere Informationen erhalten Sie hierzu vom slowakischen Rentenversicherungsträger. Invalidenrente Ihre Invalidenrente wird wie eine Altersrente berech net. Zusätzlich hängt die Höhe Ihrer Invalidenrente noch davon ab, um wie viel Prozent Ihre Erwerbsfähig keit gemindert ist. Das gilt jedoch nur bei einer Minde rung der Erwerbsfähigkeit von 40 bis 70 Prozent. Sind Sie zum Beispiel zu 60 Prozent erwerbsgemindert, wird Ihre Invalidenrente in Höhe von 60 Prozent ge leistet. Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von über 70 Prozent wird die Prozentrate bei der Berech nung der Rente hingegen nicht berücksichtigt. Sind Sie also beispielsweise zu 71 Prozent erwerbsgemindert, erhalten Sie die Invalidenrente in Höhe von 100 Prozent. Renten an Hinterbliebene Die Höhe der Witwen und Witwerrenten beträgt 60 Pro zent der Alters oder Invalidenrente, auf die der Verstor bene zum Zeitpunkt seines Todes Anspruch hatte oder gehabt hätte. Beziehen Sie eine slowakische Altersrente und gleichzei tig eine slowakische Hinterbliebenenrente, wird Ihnen die höhere Rente in voller Höhe und die niedrigere Rente in Höhe der Hälfte gezahlt. 18 Vor dem 1. Januar 2004 Geschiedene können ihre Rente höchstens in Höhe des bisherigen Unterhalts bekommen. Die Höhe der Waisenrente für Halbwaisen und Vollwai sen beträgt 40 Prozent der Alters oder Invalidenrente, auf die der verstorbene Elternteil zum Zeitpunkt seines Todes Anspruch hatte oder gehabt hätte. Beziehen Sie eine slowakische Invalidenrente aufgrund einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mehr als 70 Prozent, kann für Sie kein Anspruch auf eine slowa kische Waisenrente bestehen. Ist Ihre Erwerbsfähigkeit jedoch höchstens um 70 Prozent oder weniger gemin dert, können Sie daneben auch eine Waisenrente erhal ten. Allerdings werden Ihnen dann nicht beide Renten in voller Höhe gezahlt: Die höhere von beiden Renten steht Ihnen in voller Höhe zu, die niedrigere Rente er halten Sie aber nur in Höhe der Hälfte. Bitte beachten Sie: Der Höchstbetrag für alle Berechtigten (Witwen/ Witwer und Waisen) beträgt 100 Prozent der Rente des Versicherten. Würde die Summe der Hinter bliebenenrenten diesen Wert übersteigen, werden sie proportional verringert. Besteuerung Die Renten in der Slowakischen Republik unterliegen keiner Besteuerung. Rentenanpassung Die slowakischen Renten werden zurzeit jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres angepasst. Die Anpassung erfolgt entsprechend dem durchschnittlichen jährlichen Anstieg der Verbraucherpreise und dem jährlichen Anstieg des Durchschnittseinkommens in der Wirtschaft 19 des Vorjahres. Beide Werte werden vom Statistischen Amt für das jeweilige Kalenderjahr ermittelt. Rente und Hinzuverdienst Beziehen Sie eine slowakische Rente, dürfen Sie neben dem Rentenbezug weiter arbeiten. Beachten Sie bitte, dass bei Invalidenrenten jedoch nach Art der Weiter beschäftigung geprüft wird, ob eine Besserung Ihres Gesundheitszustandes eingetreten ist. Falls sich Ihr Gesundheitszustand gebessert hat, kann Ihnen die Rente gekürzt oder ganz entzogen werden. 20 Ihr Rentenantrag – das sollten Sie wissen Leistungen aus der slowakischen Rentenversicherung erhalten Sie – ebenso wie Renten aus der deutschen Rentenversicherung – grundsätzlich nur auf Antrag. Der Rentenantrag ist in der Regel auch für den Zeitpunkt des Beginns Ihrer Rente von Bedeutung. Die Anschriften aller zuständigen Träger finden Sie im Kapitel „Ihre Ansprechpartner“ ab Seite 25. Wollen Sie aus Deutschland und der Slowakischen Republik eine Rente beziehen, müssen Sie nicht bei allen beteiligten Versicherungsträgern einen Antrag stellen. Ein Antrag gilt gleichzeitig für alle Träger. Wenn Sie in Deutschland wohnen, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Träger in Deutschland. Er leitet Ihren Antrag – gegebenenfalls auch nach weiteren Ermittlungen – an den slowakischen Rentenversiche rungsträger weiter. Grundsätzlich beginnt die Rente mit dem Tag, an dem alle Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört auch die rechtzeitige Antragstellung. Wie wird die Rente gezahlt? Wenn Sie Ihren Rentenantrag gestellt haben und Ihnen die Rente bewilligt wurde, erhalten Sie sie in zwölf Monatsbeträgen ausgezahlt. 21 Die Überweisung der Rente erfolgt direkt auf Ihr Konto. Auf Wunsch können Sie auch einen Scheck bekommen. Die Zahlung erfolgt monatlich im Voraus. Beispiel: Karel B. bekommt am 10. August 2016 seine Rente über wiesen. Hierbei handelt es sich um die Rentenzahlung für die Zeit vom 10. August 2016 bis 9. September 2016. Wohnen Sie nicht in der Slowakischen Republik, wird der Versicherungsträger einmal jährlich von Ihnen eine Lebensbescheinigung fordern. Das entsprechende Formular bekommen Sie automatisch zugesandt. Damit Sie Ihre Rente aus der Slowakischen Republik immer reibungslos erhalten können, sollten Sie nicht vergessen, diese Bescheinigung rechtzeitig zurück zusenden. 22 Zusätzliche Leistungen der slowakischen Sozialversicherung Neben den verschiedenen Renten gewährt die slowakische Sozialversiche rungsanstalt weitere Leistungen. Zu den weiteren Leistungen zählen beispielsweise Arbeitslosengeld, Erziehungsleistungen, Krankengeld, Sterbegeld und die Finanzierung von Rehabilitations maßnahmen. Für die Prüfung, ob ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, und die Auszahlung dieser Leistung ist die Sozialversicherungsanstalt zuständig. Für einen An spruch auf Arbeitslosengeld müssen Sie während der letzten drei Jahre (vier Jahre bei befristeter Beschäfti gung) mindestens zwei Jahre in der Arbeitslosenver sicherung versichert gewesen sein. Das Arbeitslosengeld wird längstens für sechs Monate (vier Monate für Arbeit nehmer mit befristeten Arbeitsverträgen) gezahlt und kann danach erneut erst wieder nach Ablauf von drei Jahren bewilligt werden. Erziehungsleistungen sollen die Eltern eines Kindes bis zum Alter von drei Jahren (bei Gesundheitsproblemen bis sechs Jahren) finanziell unterstützen und so eine optimale Versorgung des Kindes gewährleisten. 23 Krankengeld wird während der ersten zehn Krankheits tage (Kalendertage) vom Arbeitgeber gezahlt. Ab dem elften Tag der Erkrankung haben Sie Anspruch auf Krankengeld von der Sozialversicherungsanstalt. Kran kengeld wird höchstens für 52 Wochen gezahlt. Wenn Sie bei Ihrer Arbeit in Ihrer Gesundheit geschädigt sind, haben Sie Anspruch auf eine medizinische Leistung zur Rehabilitation. Mit ihr sollen Krankheiten und Behinderungen vermieden werden. Die medizinische Rehabilitation erfolgt nach den ärztlichen Vorgaben in speziellen Einrichtungen. Stirbt ein Versicherter, wird ein Sterbegeld an die Per son, die die Beisetzung organisiert hat, gezahlt. Voraus setzung hierfür ist, dass der ständige oder vorüberge hende Wohnsitz (länger als 90 Tage) des Verstorbenen und der Person, die die Beisetzung organisiert hat, in der Slowakei gewesen ist. Das Sterbegeld beträgt pauschal 79,67 Euro. Unser Tipp: Möchten Sie zu den zusätzlichen Leistungen nähere Informationen oder eine Auskunft in eigener Sache, wenden Sie sich bitte direkt an den slowakischen Rentenversicherungsträger. Die Anschrift finden Sie im folgenden Kapitel. 24 Ihre Ansprechpartner Ob und ab wann Sie Anspruch auf eine Rente aus der Slowakischen Republik haben, kann rechtsverbindlich nur vom slowakischen Rentenversicherungs träger beurteilt werden. Setzen Sie sich bitte deshalb rechtzeitig mit ihm in Verbindung: Sociálna poisťovňa, ústredie Ulica 29 augusta 8 - 10 81363 BRATISLAVA 1 SLOWAKISCHE REPUBLIK Telefon (00421) 259248112 E-Mail [email protected] Internet www.socpoist.sk Selbstverständlich können Sie sich auch an die zustän digen deutschen Versicherungsträger wenden. Für Ihre Fragen und Anträge im Verhältnis zur Slowakischen Republik sind in Deutschland folgende Versicherungs träger zuständig: >> Deutsche Rentenversicherung Bund, >> Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und >> Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd. 25 Haben Sie Ihren letzten deutschen Beitrag an die Deut sche Rentenversicherung Bund (ehemals Bundesversiche rungsanstalt für Angestellte) gezahlt, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Telefon Fax EMail Internet Rentenversicherung Bund 030 8650 030 86527240 meinefrage@drvbund.de www.deutscherentenversicherungbund.de Haben Sie zu irgendeinem Zeitpunkt mindestens einen deutschen Beitrag zur Deutschen Rentenversicherung KnappschaftBahnSee (ehemals Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse) gezahlt, ist Ihr Ansprechpartner die Deutsche Telefon Fax EMail Internet Rentenversicherung KnappschaftBahnSee 0234 3040 0234 30466050 [email protected] www.deutscherentenversicherung knappschaftbahnsee.de Haben Sie Ihren letzten deutschen Beitrag an einen Regionalträger (ehemals Landesversicherungsanstalten) gezahlt, ist für Sie Ansprechpartner die 26 Deutsche Telefon Fax EMail Internet Rentenversicherung Bayern Süd 0871 810 0871 812140 service@drvbayernsued.de www.deutscherentenversicherung bayernsued.de Haben Sie noch keine deutschen Beiträge gezahlt, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversiche rung Bund. Sie ermittelt für Sie den zuständigen Träger. Bitte beachten Sie: Die Antwort auf die Frage, welcher Träger für Sie zuständig ist, wurde hier nur vereinfacht darge stellt. Sie haben aber keine Nachteile, wenn Sie Ihre Anfrage oder Ihren Antrag an einen unzustän digen Versicherungsträger richten. Er wird Ihr Anliegen an den zuständigen Träger weiterleiten. Wie Sie mit der Deutschen Rentenversicherung in Kontakt treten können, steht im Kapitel „Nur einen Schritt entfernt: Ihre Rentenversicherung“. 27 Nur einen Schritt entfernt: Ihre Rentenversicherung Sie haben noch Fragen? Sie benötigen Informationen oder wünschen eine individuelle Beratung? Wir sind für Sie da: kompetent, neutral, kostenlos. Mit unseren Informationsbroschüren Unser Angebot an Broschüren ist breit gefächert. Was Sie interessiert, kön nen Sie auf www.deutscherentenversicherung.de bestellen oder herunter laden. Hier weisen wir auch auf besondere Beratungsangebote hin. Am Telefon Ihre Fragen beantworten wir am kostenlosen Servicetelefon. Dort können Sie auch Informationsmaterial und Formulare bestellen oder den passenden Ansprechpartner vor Ort erfragen. Sie erreichen uns unter 0800 1000 4800. Im Internet Unser Angebot unter www.deutscherentenversicherung.de steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Sie können sich über viele Themen in formieren sowie Vordrucke und Broschüren herunterladen oder bestellen. Mit unseren OnlineDiensten können Sie sicher von zu Hause aus Ihre Angelegenheiten erledigen. Im persönlichen Gespräch Ihre nächstgelegene Auskunfts und Beratungsstelle finden Sie auf der Startseite unseres Internets oder Sie erfragen sie am Servicetelefon. Dort können Sie auch bequem einen Termin vereinbaren oder Sie buchen ihn online. Mobil hilft Ihnen unsere App iRente. Versichertenberater und Versichertenälteste Auch unsere ehrenamtlich tätigen Versichertenberater und Versicherten ältesten sind in unmittelbarer Nachbarschaft für Sie da und helfen Ihnen beispielsweise beim Ausfüllen von Antragsformularen. Ihr kurzer Draht zu uns 0800 1000 4800 (kostenlose Nummer für Deutschland) www.deutscherentenversicherung.de info@deutscherentenversicherung.de 28 Mehrsprachige Beratungen können wir leider nur auf den Internationalen Beratungstagen anbieten. Die Termine finden Sie im Internet. Unsere Partner In den Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation beraten wir Sie in allen Fragen zur Rehabilitation zusammen mit anderen Leistungsträgern. Auch bei den Versicherungsämtern der Städte und Gemeinden können Sie Ihren Rentenantrag stellen, Vordrucke erhalten oder Ihre Versicherungs unterlagen weiterleiten lassen. Die Träger der Deutschen Rentenversicherung Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Gartenstraße 105 76135 Karlsruhe Telefon 0721 825-0 Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd Am Alten Viehmarkt 2 84028 Landshut Telefon 0871 81-0 Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg Bertha-von-Suttner-Straße 1 15236 Frankfurt (Oder) Telefon 0335 551-0 Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover Lange Weihe 6 30880 Laatzen Telefon 0511 829-0 Deutsche Rentenversicherung Hessen Städelstraße 28 60596 Frankfurt am Main Telefon 069 6052-0 Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland Georg-Schumann-Straße 146 04159 Leipzig Telefon 0341 550-55 Deutsche Rentenversicherung Nord Ziegelstraße 150 23556 Lübeck Telefon 0451 485-0 29 Deutsche Rentenversicherung Nordbayern Wittelsbacherring 11 95444 Bayreuth Telefon 0921 6070 Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen Huntestraße 11 26135 Oldenburg Telefon 0441 9270 Deutsche Rentenversicherung Rheinland Königsallee 71 40215 Düsseldorf Telefon 0211 9370 Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Eichendorffstraße 46 67346 Speyer Telefon 06232 170 Deutsche Rentenversicherung Saarland MartinLutherStraße 24 66111 Saarbrücken Telefon 0681 30930 Deutsche Rentenversicherung Schwaben Dieselstraße 9 86154 Augsburg Telefon 0821 5000 Deutsche Rentenversicherung Westfalen Gartenstraße 194 48147 Münster Telefon 0251 2380 Deutsche Rentenversicherung Bund Ruhrstraße 2 10709 Berlin Telefon 030 8650 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Pieperstraße 1428 44789 Bochum Telefon 0234 3040 QR Code ist eine eingetragene Marke der Denso Wave Incorporated. 30 Impressum Herausgeber: Deutsche Rentenversicherung Bund Geschäftsbereich Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation 10709 Berlin, Ruhrstraße 2 Postanschrift: 10704 Berlin Telefon: 030 8650, Fax: 030 86527379 Internet: www.deutscherentenversicherung.de EMail: drv@drvbund.de DeMail: DeMail@drvbund.demail.de Fotos: Bildarchiv Deutsche Rentenversicherung Bund Druck: Fa. H. Heenemann GmbH & Co., Berlin 3. Auflage (9/2016), Nr. 720 Diese Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Rentenversicherung; sie wird grundsätzlich kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Die gesetzliche Rente ist und bleibt der wichtigste Baustein für die Alterssicherung. Kompetenter Partner in Sachen Altersvorsorge ist die Deutsche Rentenversicherung. Sie betreut mehr als 53 Millionen Versicherte und fast 21 Millionen Rentner. Die Broschüre ist Teil unseres u mfangreichen Beratungsangebotes. Wir informieren. Wir beraten. Wir helfen. Die Deutsche Rentenversicherung.
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