Traveller Compliance: Andere Länder, andere Sitten Keyfacts - Strafzahlungen steigen 2017 - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - Dabei könnten relevante Daten in Sekunden abgerufen werden 04. Januar 2017 Wirtschaft ist heute zweifelsfrei international. Die Globalisierung hat durch die Digitalisierung an Fahrt gewonnen. Mittlerweile ist es normal, dass die Mitarbeiter der Unternehmen zu Kunden in andere Länder reisen, damit Projekte schnell und zügig umgesetzt werden können. Da beginnen die Probleme allerdings: Oftmals wissen Unternehmen und Kunden nicht, welche gesetzlichen Auflagen sie zu beachten haben, wenn es zu Auslandstätigkeiten kommt. Für die Unternehmen steht nicht wenig auf dem Spiel: Dabei sind Sanktionszahlungen das kleinere Übel. Nicht selten landen diese Vorstöße in der Presse, die Folge können irreparable Reputationsschäden sein. Viele Unternehmen sind mitunter einfach zu überambitioniert und wollen mit aller Macht auch auf ausländischen Märkten aktiv werden. Dabei überschreiten sie oft leider nicht nur Ländergrenzen, sondern auch gesetzliche. 1/4 Experten-Interview mit Thorsten Beduhn: Dabei können viele der anstehenden Arbeiten bereits vor Projektbeginn geregelt werden. Die Mannschaft, die im Ausland aktiv werden soll, kann beispielsweise bereits alle wichtigen Dokumente bereits im Heimatland beantragen. Denn selbst in der Europäischen Union und trotz der Freizügigkeit sind Europäer beispielsweise an Karenzzeiten zur Registrierung gebunden, wenn sie im Nachbarland arbeiten wollen. So muss man sich beispielsweise vor Arbeitsbeginn in Österreich registrieren, dieser Vorgang musste in der Regel spätestens sieben Tage vor Arbeitsbeginn erfolgen. Im Prinzip handelt es sich um eine Formalie, aber sie muss erledigt werden. Nehmen Mitarbeiter die Arbeit ohne die benötigten Dokumente auf, drohen Geldbußen bis zu 10.000 Euro. Fatal daran ist, dass diese Regelungen wenig bekannt sind. Es gibt jedoch auch gute Nachrichten: Zum neuen Jahr wird die Registrierungszeit von den genannten sieben Tagen auf einen Tag verkürzt, im Gegenzug steigen allerdings die Strafen. Das ist auch nur ein Teilaspekt der Problemstellungen, die sich bei der Auslandstätigkeit und Auslandsprojekten auftun. Dazu kommen Fragen zur Unternehmens- und Individualsteuer, zur Sozialversicherung, Immigration und dem Arbeitsrecht. Und auch das ist noch nicht alles: Gibt es Marktzugangsbeschränkungen, liegen gegen einige der reisenden Mitarbeiter private 2/4 Einreiseverbote vor? Alles Fragen, die man sich mitunter nicht stellt, besonders dann nicht, wenn es schnell gehen muss. Es ist daher unerlässlich, dass die Compliance-Anforderungen an beide Parteien, also den Auftraggeber im betreffenden Ausland und den Auftragnehmer, der mit seinen Mitarbeitern in diesem Ausland tätig werden will, so transparent und so umfangreich wie möglich sind. Wer öfter reist, kann bestimmte Aufgaben automatisieren oder sie zumindest soweit vorbereiten, dass Administrationsaufgaben weniger aufwendig sind. Zusammengefasst »Viele Unternehmen sind mitunter einfach zu überambitioniert und wollen mit aller Macht auch auf ausländischen Märkten aktiv werden. Dabei überschreiten sie oft leider nicht nur Ländergrenzen, sondern auch gesetzliche.« Unternehmen haben für Dienstreisen, anders als bei Entsendungen, noch gar keine richtigen Prozesse aufgesetzt. Zumeist werden sie spontan fällig, sind an spezielle Aufträge gebunden. Experte Thorsten Beduhn erklärt in seinem Meinungsstück, was dies für die betroffenen Unternehmen und deren Mitarbeiter bedeutet. Thorsten Beduhn Director, Global Mobility Services Tax ÄHNLICHER ARTIKEL 3/4 VIDEOS Sicher Dienstreisen! Dienstreisen passieren häufig spontan. Ein Unternehmen sollte trotzdem die Prozesse organisieren, damit es keine Fehler macht. › MEHR © KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KMPG International Cooperative ("KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Recht vorbehalten. 4/4
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