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Gemeindepersonal
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20. Dezember 2016 / ssc
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Personal (gesamt)
Personal (gesamt)
30. März 2010 / dso
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über die Festtage
Der Gemeindebetrieb bleibt zwischen Weihnachten und Neujahr vom Montag, 26. Dezember 2016, bis
und mit Dienstag, 3. Januar 2017, geschlossen. Ab Mittwoch, 4. Januar 2017, 9.00 Uhr, nimmt die
Verwaltung wieder ihren Betrieb auf. Die Pikettdienstnummern für technische Notfälle sowie für das
Bestattungswesen sind über die Hauptnummer der Gemeindeverwaltung, 061 816 90 60 (Bandansage),
zu erfahren. Der Gemeinderat und das Personal der Gemeinde wünschen der Bevölkerung frohe Festtage
und einen guten Start ins neue Jahr.
Rechnungseingabe 2016
Nur noch ein paar Wochen und das Jahr 2016 geht zu Ende. Somit verfallen auch die im Budget 2016
vorgesehenen Kredite. Damit die Abteilung Finanzen die laufende Rechnung rechtzeitig abschliessen
kann, benötigt diese sämtliche noch ausstehende Rechnungen für Warenlieferungen und ausgeführte
Arbeiten, welche das Jahr 2016 betreffen. Der Gemeinderat bittet, diese Rechnungen bis spätestens 10.
Januar 2017 bei der Abteilung Finanzen einzureichen. Später eintreffende Rechnungen können in der
Rechnung 2016 nicht mehr berücksichtigt werden.
Fangstatistik 2016 und Fischerkarte 2017
Alle bisherigen Inhaber einer Fischerkarte 2016 – unabhängig von einer allfälligen Verlängerung – sind
gesetzlich verpflichtet, ihre Fangstatistik bis spätestens 31. Januar 2017 dem Fischereiaufseher, Herr
Simon Burkard, abzugeben bzw. per Post zuzustellen (Ahornweg 22, 4323 Wallbach). Am Samstag, 7.
Januar 2017, zwischen 9.00 und 11.30 Uhr, werden im Pumpihuus (Vereinslokal der
Rheingenossenschaft, unterhalb des Altersheim Rinau) vorhandene Fischerkarten verlängert. Die
Verlängerung erfolgt nur gegen Abgabe der ausgefüllten Fischstatistik. Am gleichen Tag können auch
neue Karten bezogen werden. Bezugsberechtigt sind ausschliesslich Einwohnerinnen und Einwohner von
Kaiseraugst. Jeder Fischer, welcher eine Fischereiberechtigung erwerben will, muss seinen SaNa-Ausweis
(Sachkundennachweis) vorweisen. Jugendliche zwischen dem 9. und 11. Altersjahr dürfen ohne
Fischerkarte, jedoch nur unter Aufsicht eines Erwachsenen mit SaNa-Ausweis und gültiger Fischerkarte
fischen. Ab dem 12. Alterjahr ist ein SaNa-Ausweis vorzuweisen. Für die neue Fischerkarte wird ein
Passfoto benötigt.
Für weitere Auskünfte ist Herr Simon Burkard unter der Nummer 079 722 85 29 oder per Mail
[email protected] erreichbar.
Festtage
Die Gemeindeverwaltung wird ab dem 26. Dezember 2016 bis und mit zum 3. Januar 2017 geschlossen
sein. Der Gemeinderat wünscht der Bevölkerung für die kommenden Festtage alles Gute und einen guten
Rutsch ins neue Jahr.
Der Gemeinderat