Vorbereitungslehrgänge für die staatl. Fischerprüfung 2017 Schulungsgebühren + Prüfungsgebühr: Schulungsort: Frühjahrslehrgang Frühjahrslehrgang Erwachsene Kinder / Jugendliche 185,-- € 135,-- € (150,-- € + 35,-- €) (100,-- € + 35,-- €) Gehörlosenzentrum Karlsruhe, Im Jagdgrund 8, 76189 Karlsruhe (Daxlanden) Zur Anmeldung downloaden Sie bitte für jeden Teilnehmer das „Anmeldeformular“ und das Formular „Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten“, füllen beide vollständig und leserlich aus und schicken sie per Post oder FAX oder als Anhang mit e-mail an: Anglerverein Karlsruhe e.V. Herderstr. 6 76185 Karlsruhe FAX-Nr. 0721-5310152 e-mail: [email protected] IBAN: DE93 6606 0300 0000 0072 18 BIC: GENODE61KA3 Die Kursgebühr überweisen Sie bitte auf das Konto 7218 bei der Spar- und Kreditbank Karlsruhe (66060300). Verwendungszweck: „Frühjahrskurs 2017“ oder erteilen Sie uns Einzugsermächtigung für das Lastschriftverfahren. Aus der Überweisung muss der angemeldete Lehrgangsteilnehmer erkennbar sein. Nach Eingang der Anmeldung und der Kursgebühr erhalten Sie vom Anglerverein Karlsruhe eine schriftliche Anmeldebestätigung. Andere Anmeldungen: Meyers Angelladen, im Schlehert 26, 76187 Karlsruhe (0721-5310211) zur Ladenzeit Geschäftsstelle AVK, Herderstr. 6, 76185 Karlsruhe (Mittwochs 17.00 bis 20.00 Uhr) nach telefonischer Terminvereinbarung mit der Geschäftsstelle des Vereins (0721-591845) Lehrgangshinweise 1. Bei Teilnehmern unter 18 Jahren muss die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen. 2. Der Teilnehmer verzichtet während des gesamten Lehrgangs auf die Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen dem Landesfischereiverband, dem Fischereiverein sowie der Schulungsleitung gegenüber für Personen- und Sachschäden, soweit dem Schaden eine nicht vorsätzliche Handlung zu Grunde liegt. 3. Lehrgangsgebühren können nur bis sieben Tage vor Beginn des Vorbereitungslehrgangs zurück erstattet werden. 4. Nach erfolgter Anmeldung zur Prüfung, kann die Prüfungsgebühr nicht mehr erstattet werden. 5. Die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang muss sich auf alle Prüfungsgebiete erstrecken, mit der jeweiligen Mindeststundenzahl in allen Sachgebieten und mindestens 30 Stunden dauern, da sonst eine Zulassung zur staatlichen Fischerprüfung nicht möglich ist. 6. Die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang wird dem Lehrgangsteilnehmer durch den vom Lehrgangsleiter ausgestellten „Nachweis über die Teilnahme“ bestätigt. Dieser Nachweis (gemäß § 16 der Landesfischereiverordnung) gilt als Zulassung zur Prüfung und ist zusammen mit dem Personalausweis zur Prüfung mit zu bringen. 7. Die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Dem Datenschutz gem. Bundesdatenschutzgesetz wird Rechnung getragen. Frühjahrskurs 2017 Tag Samstag Sonntag Datum 08.04.2017 09.04.2017 Uhrzeit 08.30 - 17.50 Uhr 08.30 - 18.30 Uhr Unterrichtsstunden zzgl. Pausen 7 8 Samstag 22.04.2017 14.30 – 18.30 Uhr 4 Samstag Sonntag 29.04.2017 30.04.2017 08.30 - 18.30 Uhr 08.30 – 17.20 Uhr 8 7 Gesamt: 34 Prüfung (Stadt und Land): Samstag, 13.05.2017 von 10 - 12 Uhr im Gehörlosenzentrum Karlsruhe, Im Jagdgrund 8, 76189 Karlsruhe
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