GESAMTREVISION DER NUTZUNGSPLANUNG, DÜRRENÄSCH Die rechtskräftige Nutzungsplanung von Dürrenäsch wurde in den Grundzügen im Jahr 1997 durch die Gemeindeversammlung beschlossen und in den Jahren 2000 und 2009 teilrevidiert. Aufgrund von veränderten Bedürfnissen seitens der Gemeinde, Änderungen an der übergeordneten Gesetzgebungen und dem Erreichen des Planungshorizonts von 15 Jahren ist eine Gesamtrevision der Nutzungsplanung beschlossen worden, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Aufgabe Als ländlicher Entwicklungsraum soll die Gemeinde ihre Entwicklung auf ihr spezifisches Potential auslegen. Es sollen insbesondere der Ortskern und das Ortsbild aufgewertet und eine Erneuerung von innen heraus angetrieben werden. Dazu werden die bestehenden Planungsinstrumente zielführend überarbeitet, damit diese am Ende des gesamten Planungsprozesses beschlossen, genehmigt und in Kraft gesetzt werden können. Als grundlegendes Lenkungsund Koordinationsdokument wird ein Ortsplanungsleitbild verwendet. Vorgehen Als Teil eines iterativen Planungsprozesses werden in einem ersten Schritt Ziele und Massnahmen für die Bereiche Siedlungsentwicklung, Orts- und Quartierbild, Mobilität und Umwelt, Natur und Landschaft, Wirtschaft sowie Gesellschaft im Ortsplanungsleitbild zusammengestellt. Anschliessend wird anhand der Ziele und Massnahmen für jeden Sachbereich eine konkrete räumliche Umsetzung ausgearbeitet. Zusammengefasst werden die Änderungen in einem Interventionsplan, aus welchem die am besten geeigneten Interventionen in die grundeigentümerverbindlichen Planungsinstrumente überführt werden. Ergebnis Hauptprodukt der Gesamtrevision der Nutzungsplanung sind der Bauzonenplan, der Kulturlandplan und die Bau- und Nutzungsordnung (BNO). Eine Übersicht über die gesamten Planungsabläufe gibt der Planungsbericht nach Art. 47 Raumplanungsverordnung. Bearbeitung Auftraggeber: Gemeinde Dürrenäsch Zeitraum: seit 2014 AG FÜR RAUMENTWICKLUNG Powered by TCPDF (www.tcpdf.org) WWW.PLANAR.CH
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