Pressemitteilung

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Ab 1. Januar: Neuerungen beim städtischen E-Mobilitäts-Förderprogramm
(28.12.2016) Ab 1. Januar 2017 gibt es Neuerungen beim städtischen ElektromobilitätsFörderprogramm „München e-mobil“. Auch Privatpersonen profitieren von den Förderungen
für E-Mobilität: Zum Beispiel gibt es Geld für Schnellladesäulen auf privatem Grund sowie
jetzt neu eine Förderung für privat genutzte Lastenpedelecs und E-Roller. Ebenso sind nun
Wohnungseigentümergemeinschaften in München antragsberechtigt für eine
Ladeinfrastruktur. Münchner Unternehmen, freiberuflich Tätige und gemeinnützig anerkannte
Organisationen können weiterhin Förderanträge für Ladesäulen, sowie für zwei-, drei- und
vierrädrige E-Leichtfahrzeuge beantragen und ab 1. Januar 2017 auch für
Beratungsleistungen. Letztere werde auch für Privatpersonen gefördert.
„E-Mobilität ist die Chance für sauberen und leisen Verkehr in unserer schnell wachsenden
Stadt. Deshalb wollen wir, dass möglichst viele von unserem städtischen Förderprogramm
profitieren und haben es daher weiter für Privatpersonen geöffnet. Gemeinsam bringen wir
die Verkehrswende in München voran - hin zu sauberer und leiser moderner E-Mobilität. Ich
kann nur alle ermuntern unsere Förderung zu nutzen“, sagt die Münchner Umweltreferentin
Stephanie Jacobs.
Ab 1. Januar 2017 können Anträge für Folgende Förderungen gestellt werden:
Pedelecs
Förderanträge können stellen: Münchner Unternehmen, freiberuflich Tätige, gemeinnützig
anerkannte Organisationen
- Förderung: 25 % der Nettoanschaffungskosten, maximal 500 Euro
Landeshauptstadt München, Referat für Gesundheit und Umwelt, Pressestelle, Bayerstraße 28a, 80335 München
Dr. Alois Maderspacher - Pressesprecher, Tel. 089-2 33-4 75 09, E-Mail: [email protected]
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Lastenpedelecs
- Förderanträge können stellen: Münchner Privatpersonen, Unternehmen, freiberuflich
Tätige, gemeinnützig anerkannte Organisationen
- Förderung: 25 % der Nettoanschaffungskosten, maximal 1000 Euro
- Abwrackbonus: Bei Kauf eines Lastenpedelecs und gleichzeitiger Stilllegung eines
kraftstoffbetriebenen Fahrzeugs bis zu 1000 Euro.
Zwei- und dreirädrige E-Roller der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L4e
- Förderanträge können stellen: Münchner Privatpersonen, Unternehmen, freiberuflich
Tätige, gemeinnützig anerkannte Organisationen
- Förderung: 25 % der Nettoanschaffungskosten, maximal 1000 Euro
- Abwrackbonus: Bei Kauf eines E-Rollers und gleichzeitiger Stilllegung eines
kraftstoffbetriebenen Fahrzeugs bis zu 1000 Euro.
- Ökobonus: Bei Nachweis, dass das geförderte Fahrzeug mit Ökostrom geladen wird: 200
Euro
Drei- und vierrädrige E-Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen L5e bis L7e
- Förderanträge können stellen: Münchner Unternehmen, freiberuflich Tätige, gemeinnützig
anerkannte Organisationen
- Förderung: 25 % der Nettoanschaffungskosten, maximal 3000 Euro
- Abwrackbonus: Bei Kauf eines drei- oder vierrädrigen E-Fahrzeuges der Klasse L5e bis L7e
und gleichzeitiger Stilllegung eines kraftstoffbetriebenen Fahrzeugs bis zu 1000 Euro.
- Ökobonus: Bei Nachweis, dass das geförderte Fahrzeug mit Ökostrom geladen wird: 500
Euro
Landeshauptstadt München, Referat für Gesundheit und Umwelt, Pressestelle, Bayerstraße 28a, 80335 München
Dr. Alois Maderspacher - Pressesprecher, Tel. 089-2 33-4 75 09, E-Mail: [email protected]
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Maximale Förderzahl bei Fahrzeugen: Pro Antragsteller können pro Kalenderjahr jeweils
bis zu 20 Fahrzeuge gefördert werden. Als Stichtag gilt der Tag, an dem die
Antragsunterlagen vollständig eingegangen sind.
Ladeinfrastruktur
Gefördert werden Kauf sowie Leasing von Ladeinfrastruktur auf nicht öffentlich zugänglichen
Privatgrund.
- Förderanträge können stellen: Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften,
Unternehmen, freiberuflich Tätige, gemeinnützig anerkannte Organisationen
- Förderung: Gefördert werden 20% der Gesamtkosten (ohne Mehrwertsteuer) bis zu einer
maximalen Fördersumme von 1.500 Euro pro Ladepunkt für AC-Normalladesäulen und 5.000
Euro pro Ladepunkt für DC-Schnellladesäulen.
Maximale Förderzahl bei Ladeinfrastruktur: Pro Antragsteller können pro Kalenderjahr bis
zu sechs Ladepunkte gefördert werden. Als Stichtag gilt der Tag, an dem die
Antragsunterlagen vollständig eingegangen sind.
Beratungsleistungen
- Förderanträge können stellen: Privatpersonen, Unternehmen, freiberuflich Tätige,
gemeinnützig anerkannte Organisationen
Förderung: Gefördert wird die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch zertifizierte
Berater zum Thema Elektromobilität. Die Beratung muss dabei mindestens einen der
folgenden Punkte beinhalten:
•
Einsatz von Elektrofahrzeugen (Sowohl E-Pkw als auch Lastenpedelecs, etc.)
•
Installation von Ladeinfrastruktur
•
Systemintegration von Elektromobilität in dezentrale Energieversorgungsstrukturen
Die Beratungen sollen durch eine Potentialanalyse dem Antragsteller die Möglichkeiten des
Einsatzes von Elektromobilität aufzeigen. Ebenfalls enthalten sein muss eine
Wirtschaftlichkeitsrechnung und eine Ökobilanz.
Landeshauptstadt München, Referat für Gesundheit und Umwelt, Pressestelle, Bayerstraße 28a, 80335 München
Dr. Alois Maderspacher - Pressesprecher, Tel. 089-2 33-4 75 09, E-Mail: [email protected]
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Gefördert werden 80% der Beratungsleistung (netto Beraterhonorar) bis zu einer maximalen
gesamten Fördersumme von 6000 Euro pro Beratungsleistung. Das maximal förderfähige
Beraterhonorar beträgt 800 Euro pro Tag.
Antragsformulare gibt es auf www.muenchen.de/emobil
Förderung durch "München e-mobil"
Fördertatbestände
Förderung
Maximale Förderhöhe
Antragsberechtigt
Gewerbe** Privat
ja
nein
Ökobonus
Abwrackbonus*
nein
ja
ja
200 Euro
ja
500 Euro
nein
nein
ja
500Euro/1000 Euro
ja
500 Euro/1000 Euro
ja
500 Euro/1000 Euro
nein
ja
nein
nein
Pedelecs
500 Euro
Lastenpedelecs
1000 Euro
ja
ja
1000 Euro
ja
ja
3000 Euro
ja
nein
6000 Euro
1500 Euro pro AC-Ladepunkt
5000 Euro pro DC-Ladepunkt
ja
ja
L1e bis L4e (2- und 3-rädrige
Leichtfahrzeuge)
L5e bis L7e (3- und 4-rädrige
Leichtfahrzeuge)
Beratungsangebot
25% der Nettokosten
Ladeinfrastruktur
20% der Nettokosten
80% der Nettokosten
nein
*Abwrackbonus: Höhe richtet sich nach dem verschrotteten Fahrzeug (Leichtfahrzeug: 500€ , PKW: 1000€)
**Der Antragstellerbereich Gewerbe enthält: Unternehmen, freiberuflich Tätige und gemeinnützige Organisationen
Ende.
Landeshauptstadt München, Referat für Gesundheit und Umwelt, Pressestelle, Bayerstraße 28a, 80335 München
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