Pressemitteilung Ab 1. Januar: Neuerungen beim städtischen E-Mobilitäts-Förderprogramm (28.12.2016) Ab 1. Januar 2017 gibt es Neuerungen beim städtischen ElektromobilitätsFörderprogramm „München e-mobil“. Auch Privatpersonen profitieren von den Förderungen für E-Mobilität: Zum Beispiel gibt es Geld für Schnellladesäulen auf privatem Grund sowie jetzt neu eine Förderung für privat genutzte Lastenpedelecs und E-Roller. Ebenso sind nun Wohnungseigentümergemeinschaften in München antragsberechtigt für eine Ladeinfrastruktur. Münchner Unternehmen, freiberuflich Tätige und gemeinnützig anerkannte Organisationen können weiterhin Förderanträge für Ladesäulen, sowie für zwei-, drei- und vierrädrige E-Leichtfahrzeuge beantragen und ab 1. Januar 2017 auch für Beratungsleistungen. Letztere werde auch für Privatpersonen gefördert. „E-Mobilität ist die Chance für sauberen und leisen Verkehr in unserer schnell wachsenden Stadt. Deshalb wollen wir, dass möglichst viele von unserem städtischen Förderprogramm profitieren und haben es daher weiter für Privatpersonen geöffnet. Gemeinsam bringen wir die Verkehrswende in München voran - hin zu sauberer und leiser moderner E-Mobilität. Ich kann nur alle ermuntern unsere Förderung zu nutzen“, sagt die Münchner Umweltreferentin Stephanie Jacobs. Ab 1. Januar 2017 können Anträge für Folgende Förderungen gestellt werden: Pedelecs Förderanträge können stellen: Münchner Unternehmen, freiberuflich Tätige, gemeinnützig anerkannte Organisationen - Förderung: 25 % der Nettoanschaffungskosten, maximal 500 Euro Landeshauptstadt München, Referat für Gesundheit und Umwelt, Pressestelle, Bayerstraße 28a, 80335 München Dr. Alois Maderspacher - Pressesprecher, Tel. 089-2 33-4 75 09, E-Mail: [email protected] Seite 1 von 4 Lastenpedelecs - Förderanträge können stellen: Münchner Privatpersonen, Unternehmen, freiberuflich Tätige, gemeinnützig anerkannte Organisationen - Förderung: 25 % der Nettoanschaffungskosten, maximal 1000 Euro - Abwrackbonus: Bei Kauf eines Lastenpedelecs und gleichzeitiger Stilllegung eines kraftstoffbetriebenen Fahrzeugs bis zu 1000 Euro. Zwei- und dreirädrige E-Roller der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L4e - Förderanträge können stellen: Münchner Privatpersonen, Unternehmen, freiberuflich Tätige, gemeinnützig anerkannte Organisationen - Förderung: 25 % der Nettoanschaffungskosten, maximal 1000 Euro - Abwrackbonus: Bei Kauf eines E-Rollers und gleichzeitiger Stilllegung eines kraftstoffbetriebenen Fahrzeugs bis zu 1000 Euro. - Ökobonus: Bei Nachweis, dass das geförderte Fahrzeug mit Ökostrom geladen wird: 200 Euro Drei- und vierrädrige E-Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen L5e bis L7e - Förderanträge können stellen: Münchner Unternehmen, freiberuflich Tätige, gemeinnützig anerkannte Organisationen - Förderung: 25 % der Nettoanschaffungskosten, maximal 3000 Euro - Abwrackbonus: Bei Kauf eines drei- oder vierrädrigen E-Fahrzeuges der Klasse L5e bis L7e und gleichzeitiger Stilllegung eines kraftstoffbetriebenen Fahrzeugs bis zu 1000 Euro. - Ökobonus: Bei Nachweis, dass das geförderte Fahrzeug mit Ökostrom geladen wird: 500 Euro Landeshauptstadt München, Referat für Gesundheit und Umwelt, Pressestelle, Bayerstraße 28a, 80335 München Dr. Alois Maderspacher - Pressesprecher, Tel. 089-2 33-4 75 09, E-Mail: [email protected] Seite 2 von 4 Maximale Förderzahl bei Fahrzeugen: Pro Antragsteller können pro Kalenderjahr jeweils bis zu 20 Fahrzeuge gefördert werden. Als Stichtag gilt der Tag, an dem die Antragsunterlagen vollständig eingegangen sind. Ladeinfrastruktur Gefördert werden Kauf sowie Leasing von Ladeinfrastruktur auf nicht öffentlich zugänglichen Privatgrund. - Förderanträge können stellen: Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, freiberuflich Tätige, gemeinnützig anerkannte Organisationen - Förderung: Gefördert werden 20% der Gesamtkosten (ohne Mehrwertsteuer) bis zu einer maximalen Fördersumme von 1.500 Euro pro Ladepunkt für AC-Normalladesäulen und 5.000 Euro pro Ladepunkt für DC-Schnellladesäulen. Maximale Förderzahl bei Ladeinfrastruktur: Pro Antragsteller können pro Kalenderjahr bis zu sechs Ladepunkte gefördert werden. Als Stichtag gilt der Tag, an dem die Antragsunterlagen vollständig eingegangen sind. Beratungsleistungen - Förderanträge können stellen: Privatpersonen, Unternehmen, freiberuflich Tätige, gemeinnützig anerkannte Organisationen Förderung: Gefördert wird die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch zertifizierte Berater zum Thema Elektromobilität. Die Beratung muss dabei mindestens einen der folgenden Punkte beinhalten: • Einsatz von Elektrofahrzeugen (Sowohl E-Pkw als auch Lastenpedelecs, etc.) • Installation von Ladeinfrastruktur • Systemintegration von Elektromobilität in dezentrale Energieversorgungsstrukturen Die Beratungen sollen durch eine Potentialanalyse dem Antragsteller die Möglichkeiten des Einsatzes von Elektromobilität aufzeigen. Ebenfalls enthalten sein muss eine Wirtschaftlichkeitsrechnung und eine Ökobilanz. Landeshauptstadt München, Referat für Gesundheit und Umwelt, Pressestelle, Bayerstraße 28a, 80335 München Dr. Alois Maderspacher - Pressesprecher, Tel. 089-2 33-4 75 09, E-Mail: [email protected] Seite 3 von 4 Gefördert werden 80% der Beratungsleistung (netto Beraterhonorar) bis zu einer maximalen gesamten Fördersumme von 6000 Euro pro Beratungsleistung. Das maximal förderfähige Beraterhonorar beträgt 800 Euro pro Tag. Antragsformulare gibt es auf www.muenchen.de/emobil Förderung durch "München e-mobil" Fördertatbestände Förderung Maximale Förderhöhe Antragsberechtigt Gewerbe** Privat ja nein Ökobonus Abwrackbonus* nein ja ja 200 Euro ja 500 Euro nein nein ja 500Euro/1000 Euro ja 500 Euro/1000 Euro ja 500 Euro/1000 Euro nein ja nein nein Pedelecs 500 Euro Lastenpedelecs 1000 Euro ja ja 1000 Euro ja ja 3000 Euro ja nein 6000 Euro 1500 Euro pro AC-Ladepunkt 5000 Euro pro DC-Ladepunkt ja ja L1e bis L4e (2- und 3-rädrige Leichtfahrzeuge) L5e bis L7e (3- und 4-rädrige Leichtfahrzeuge) Beratungsangebot 25% der Nettokosten Ladeinfrastruktur 20% der Nettokosten 80% der Nettokosten nein *Abwrackbonus: Höhe richtet sich nach dem verschrotteten Fahrzeug (Leichtfahrzeug: 500€ , PKW: 1000€) **Der Antragstellerbereich Gewerbe enthält: Unternehmen, freiberuflich Tätige und gemeinnützige Organisationen Ende. Landeshauptstadt München, Referat für Gesundheit und Umwelt, Pressestelle, Bayerstraße 28a, 80335 München Dr. Alois Maderspacher - Pressesprecher, Tel. 089-2 33-4 75 09, E-Mail: [email protected] Seite 4 von 4
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