Grosse Waldbrandgefahr ALARMIEREN (118) – RETTEN

Présidence du Conseil d'Etat
Chancellerie - IVS
Präsidium des Staatsrates
Kanzlei - IVS
29. Dezember 2016
Warnung: Grosse Waldbrandgefahr
(IVS).- Seit mehreren Wochen hat es nicht mehr ausgiebig geregnet oder
geschneit. Die Böden sind stark ausgetrocknet und es liegt vielerorts kein Schnee
im Flur- und Waldbereich. Bei dieser trockenen Witterung, den teils
aufkommenden Winden und den für die Jahreszeit hohen Temperaturen herrscht
eine grosse Gefahr von Wald-und Flurbränden.
Verschiedene Flur- und Waldbrände mussten durch die Feuerwehren in den letzten
Tagen in der südlichen Schweiz gelöscht werden. Erst grössere Niederschläge, egal in
welcher Form, können die angespannte Lage entscheidend verbessern. Im Wallis betrifft
die grosse Brandgefahr besonders die sonnenexponierten Regionen unterhalb der
Schneegrenze, wo keine Schneereife aufkommt.
Die Bevölkerung wird aufgerufen, beim Umgang mit offenem Feuer und dem
Abfeuern von Feuerwerk Vorsicht walten zu lassen. Das Abfeuern von Feuerwerk
sollte in sicherem Abstand zu Waldflächen oder in dafür von den Gemeinden
bezeichneten Orten stattfinden. Bei einsetzenden Winden sollte auf das Abfeuern
von Feuerwerkskörpern verzichtet werden. Setzen Sie sich dafür ein, dass bei den
Aktivitäten zur Jahreswende Wälder, Wiesen, Brachlandschaften, Maiensässe und
Wohnzonen von Bränden verschont bleiben.
Bei einem Brandausbruch handeln Sie nach dem Grundsatz:
ALARMIEREN (118) – RETTEN – LÖSCHEN