GZ 02Z031730M Ausgabe 12 · Dezember 2016 P.b.b. – Absender: Wirtschaftskammer Burgenland, Robert-Graf-Platz 1, 7000 Eisenstadt Bild: cazaam.at Servicemagazin der Wirtschaftskammer Burgenland WIRTSCHAFTSPARLAMENT Die heimische Wirtschaft muss sich tagtäglich vielfältigen Herausforderungen stellen. Im Wirtschaftsparlament in der Wirtschaftskammer in Eisenstadt wurden daher Maßnahmen zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Burgenland in Angriff genommen. Lesen Sie mehr über die Weichenstellungen für 2017! Herausforderung als Chance Schau Im Burgenland gibt es mehr als 17.000 Unternehmen. Einkaufen im Burgenland Was liegt näher? Firmen A-Z wko.at/bgld Burgenlands Unternehmen sichern die Nahversorgung, Arbeitsplätze und Wohlstand. + Standpunkt Vieles erreicht Mit welchem Gefühl blicken Sie auf 2016 zurück? Vieles wurde erreicht und noch vieles ist zu tun. Der Ruf der Wirtschaft nach gezielten Investitionsimpulsen wurde gehört. Mit dem von der Regierung vorgelegten Wirtschaftspaket können zahlreiche Forderungen der Wirtschaftskammer zur Stützung der heimischen Klein- und Mittelbetriebe und des Wirtschaftsstandortes realisiert werden. Dieses Paket ist ein gutes und überfälliges Signal der Stärkung und der Ermutigung für den Standort. Die vorgeschlagenen Investitionsanreize und Finanzierungserleichterungen bedeuten angesichts des nach wie vor nur bescheidenen Wachstums einen Rückenwind für die Klein- und Mittelbetriebe. Mit der nun beschlossenen Investitionszuwachs prämie für 2017 und 2018 – dotiert mit insgesamt 175 Millionen Euro – konnte die Wirtschaftskammer eine zentrale Forderung durchsetzen. Investitionen von rund 1,2 Milliarden Euro sollen ausgelöst und rund 25.000 Arbeitsplätze geschaffen werden. Große Hoffnungen setze ich auch in die Vereinfachungen bei Anlagenbewilligungen. Nun übernimmt die Gewerbebehörde die Koordination aller Bereiche, einschließlich Bau-, Wasser- und Naturschutzrecht, und erlässt einen einzigen Genehmigungsbescheid. Das Problem widersprüchlicher Auflagen durch unterschiedliche Behörden wird damit wegfallen. Diese Maßnahmen sollen für 2017 mehr unternehmerische Freiräume bringen. Hoffen wir es! Peter Nemeth, Präsident Mit dem von der Regierung vorgelegten Wirtschaftspaket können zahlreiche Forderungen der Wirtschaftskammer zur Stützung der heimischen Kleinund Mittelbetriebe und des Wirtschaftsstandortes realisiert werden. WIRTSCHAFTSBAROMETER Fotos: WKB, Adobe / cazaam.at Quelle: WKÖ-Wirtschaftsbarometer, Sonderauswertung Burgenland Investitionsanreize notwendig Welche Rahmenbedingungen wären aus Ihrer Sicht notwendig, um Anreize für Investitionen zu schaffen? 44% 57% 62% +++ Folgen Sie uns auf +++ 76% 84% 76 % 62 % 57 % 44 % Weitere Senkung der Lohnnebenkosten Unternehmenssteuern senken Steuerliche Anreize Verwaltungsvereinfachung und –beschleunigung Direktförderungen Nr. 12 · Dezember 2016 facebook /wirtschaftskammer.burgenland twitter 84% /wkburgenland Newsletter-Anmeldung [email protected] BURGENLANDS WIRTSCHAFT 3 COVER Herausforderung Burgenlands Wirtschaft hat Zukunft! Bei der Meisterfeier wurden die Meisterbriefe und Befähigungsurkunden dieses Jahrgangs übergeben. In dieser Ausgabe lesen Sie mehr über die Herausforderungen an den Wirtschaftsstandort und mögliche Antworten darauf. Teams der Wirtschaftskammer besuchen die Bürgermeister und Gemeindevertreter im ganzen Land, um noch mehr für das Thema Wirtschaft im Burgenland zu sensibilisieren. 2017 wird unsere Besuchsoffensive bei den Unternehmen in den Bezirken Güssing, Oberpullendorf und Oberwart fortgesetzt. Es gibt viel zu tun! Ich freue mich mit Ihnen auf das Kommende! Bleiben Sie uns als Leser treu! als Chance S chwerpunktthemen des Wirtschaftsparlaments in der Wirtschaftskammer in Eisenstadt waren die Gewerbeordnungsnovelle, die Ausbildung sowie die Rahmenbedingungen und Aktivitäten der Wirtschaftskammer für den Standort Burgenland. Gewerbeordnung: Änderungen mit Bedacht „Derzeit sind viele Dinge im Umbruch – das bringt auch viele Chancen. Wir müssen damit jedoch klug umgehen. Eine große Herausforderung ist die Gewerbeordnungsnovellierung“, so Präsident Peter Nemeth. Außer Streit steht, dass sich auch die Interessensvertretung – so wie jedes erfolgreiche Unternehmen – den sich ändernden Marktbedingungen anpassen muss. „Qualität ist der Schlüssel zum Erfolg“, so Nemeth. „Das betrifft Österreichs Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen, die weltweit für ihre Qualität bekannt sind, ebenso wie das duale Ausbildungssystem, das mit der Änderung der Gewerbeordnung nicht in Gefahr gebracht werden darf. Es soll hier nicht der gleiche Fehler gemacht werden wie bei der Registrierkassenpflicht, wo Stück für Stück nachgebessert wurde. Die Änderungen müssen mit Bedacht auf die langfristigen Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft und die Ausbildung erfolgen“, betont Nemeth weiter. Burgenland als Klassenbester – steigende Exporte Die burgenländische Wirtschaft hat sich bietende Chancen in den letzten Jahren bravourös verwertet. „Im Burgenland haben wir es geschafft, den Anschluss zu finden und in manchen Bereichen sogar Klassenbester zu werden“, lobt Wirtschaftskammerpräsident Nemeth. „Die burgenländische Exportwirtschaft leistet mit rund zwei Milliarden Euro Exportvolumen schon jetzt Beachtliches. Harald Schermann Chefredakteur Anträge zum Wirtschaftsparlament Impressum Herausgeber: Wirtschaftskammer Burgenland, Robert-Graf-Platz 1, 7000 Eisenstadt, Tel. 05/90 907-45 11, Fax: DW 45 15, [email protected] Chefredakteur: Dkfm. Dr. Harald Schermann (DW 45 10) Chefredakteur-Stv.: Mag. Doris Granabetter, MA (DW 46 10) Redaktion: Markus Treiber (DW 45 13) Abo-Verwaltung/Sekretariat: Dagmar Kaplan (DW 45 11) Verlag, Produktion und Anzeigen: tuba-verlag, Evang. Kirchengasse 5/26B, 7400 Oberwart, Tel. 05/71 01 – 200 [email protected], [email protected] Grafik/Layout: Claudia Zamanian, cazaam.at Druck: Wograndl Herstellungsort: Eisenstadt Auflage: 15.000 Stück Bei mit Business News gekennzeichneten Artikeln handelt es sich um entgeltliche Einschaltungen. 4 BURGENLANDS WIRTSCHAFT Gewerbeordnung – Modernisierung ja, Kahlschlag nein Die Bundesregierung plant, die Gewerbeordnung zu novellieren, den Zugang zum Unternehmertum zu erleichtern und bürokratische Hürden zu senken. Dabei dürfen jedoch Qualifikation, Qualität und Ausbildung nicht beeinträchtigt werden. Arbeitszeitflexibilisierung Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sollen für maßgeschneiderte Arbeitszeitmodelle geschaffen sowie die Entscheidungskompetenz auf betrieblicher und individueller Ebene gestärkt werden. Erleichterungen im Arbeitnehmerschutz Die Bürokratie im Bereich des Arbeitnehmerschutzes soll abgebaut und in die Eigenverantwortung des Arbeitnehmers übertragen sowie die Haftungen für Unternehmer reduziert werden. Innungsmeister Gerhard Köppel, ÖWB Spartenobfrau Kommerzialrätin Andrea Gottweis, ÖWB Spartenobmann-Stv. Innungsmeister Anton Putz, ÖWB Nr. 12 · Dezember 2016 TAGUNG Die Delegierten trafen sich zum Burgenländischen Wirtschaftsparlament in der Wirtschaftskammer in Eisenstadt. Im Fokus standen etwa die Gewerbeordnungsnovelle und die Maßnahmen zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Burgenland. Und ich bin überzeugt, beim Export geht noch mehr“, so Nemeth weiter, der in diesem Zusammenhang einmal mehr eine landeseigene Internationalisierungsförderung einforderte. Ebenso kritisierte er Handelsschranken und Ausgrenzungen. Die Wirtschaftskammer hat kürzlich die Zahlen der aktuellen Kaufkraftstudie vorgestellt. „Danach retten die ungarischen Konsumenten ganz eindeutig unsere Handelsbilanz. Wir müssen uns weiter öffnen, müssen unsere Märkte erweitern – im Handel und Tourismus ebenso wie im produzierenden Gewerbe und in der Industrie. Handelsbarrieren sind hier die falsche Antwort“, betont Peter Nemeth. Investitionsförderung für KMU im Bereich Gastronomie und Hotellerie Die Bundesregierung plant, die Gewerbeordnung zu novellieren, den Zugang zum Unternehmertum zu erleichtern und bürokratische Hürden zu senken. Dabei dürfen jedoch Qualifikation, Qualität und Ausbildung nicht beeinträchtigt werden. Internationalisierungsförderung für burgenländische Betriebe Die Wirtschaftskammer soll sich bei der Burgenländischen Landesregierung für eine rasche Beschlussfassung neuer Richtlinien für eine Internationalisierungsförderung des Landes einsetzen. Erhöhung der Mindesthandels spannen für Trafikanten und Tabakverkaufsstellen Ein neues Spannenmodell des Bundesgremiums der Tabaktrafikanten soll zur Anhebung der Handelsspannen rasch umgesetzt werden. Steuerliche Anreize für investierende Betriebe Investitionsanregende Maßnahmen, beispielsweise die vorzeitige Abschreibung von Abnutzungsgütern im ersten Jahr, sollen als Dauerrecht eingeführt werden. Ebenso soll die vorzeitige Abschreibung auch für immaterielle Güter ermöglicht werden. Spartenobmann-Stv. Martina Wende, ÖWB Spartenobmann-Stv. Manfred Gerger, Industrie Kommerzialrat Peter Springsits, SWV Kommerzialrat Siegfried Fleischacker, SWV Nr. 12 · Dezember 2016 WK-Aktivitäten für den Wirtschaftsstandort Gemeinsam mit dem Land Burgenland wurde ein Standort-Dialog gestartet. Themen sind: Infrastruktur und Verkehr, Arbeitsmarkt und Fachkräfte, Standort-Wettbewerb, Verfahren und Bürokratie, Dienstleistungen, Förderungen, die Positionierung des Wirtschaftsstandorts und die Pflege des Unternehmerimages in der Öffentlichkeit. Im Rahmen einer GemeindeBesuchsoffensive werden die Gemeindevertreter in allen 171 Gemeinden des Burgenlands über verschiedene Themen aus der Wirtschaft informiert und für die Anliegen der regionalen Unternehmer sensibilisiert. Durch diese Besuchstour möchte die Wirtschaftskammer Burgenland aktiv zur Stärkung des Unternehmerimages beitragen, aber auch mit konkreten Angeboten die Gemeinden unterstützen. Wir müssen uns weiter öffnen und unsere Märkte erweitern – Handelsbarrieren sind die falsche Antwort. BURGENLANDS WIRTSCHAFT 5 ON TOUR Neufeld Bürgermeister Michael Lampel mit dem WK-Besuchsteam, Anton Bauer und Franz Nechansky Neusiedl/See Bürgermeister Kurt Lentsch mit dem WK-Besuchsteam, Harald Pokorny und Hannes Mosonyi Mattersburg Bürgermeisterin Ingrid Salamon mit dem WK-Besuchsteam, Anton Bauer und Kommerzialrat Alfred Bieberle Eisenstadt Bürgermeister Thomas Steiner und Präsident Peter Nemeth Oberpullendorf Bürgermeister Rudolf Geißler mit dem WK-Besuchsteam, Alexander Kraill, Kommerzialrat Stefan Kneisz und Innungsmeister Herbert Baumrock Oberwart Bürgermeister Georg Rosner mit dem WK-Besuchtsteam, Ronald Rasser und Gerald Guttmann Gemeinde-Checks Güssing Bürgermeister Vinzenz Knor mit dem WK-Besuchsteam, Thomas Novoszel und Kommerzialrat Wolfgang Ivancsics Jennersdorf Vizebürgermeister Bernhard Hirczy und Bürgermeister Willi Thomas mit Thomas Novoszel Die Wirtschaftskammer Burgenland startet eine neue Besuchsoffensive. Wirtschaftskammervertreter informieren die Bürgermeister und Amtmänner aller 171 burgenländischen Gemeinden über Maßnahmen zur Stärkung der regionalen Wirtschaft. Regionales Engagement sorgt für Lebensqualität, sichert Arbeitsplätze direkt vor der Haustür und stärkt das Burgenland als Wirtschaftsstandort. Durch die Besuchstour möchte die Wirtschaftskammer Burgenland aktiv zur Stärkung des Unternehmerimages beitragen, aber auch mit konkreten Angeboten die Gemeinden als wichtige Auftraggeber der regionalen Wirtschaft unterstützen. „Als Wirtschaftskammer ist es uns wichtig, die Gemeindevertreter über verschiedenste Themen aus der Wirtschaft zu informieren und für die Anliegen der regionalen Unternehmer zu sensibilisieren“, erklärt Wirtschaftskammerpräsident Peter Nemeth, „gehören die Kommunen doch zu den wichtigsten regionalen Auftragsgebern.“ Das Info- und Service-Package für Gemeinden beinhaltet Informationen zu: • Schau auf’s Burgenland • Anliegen der regionalen Unternehmen • WKO Firmen A - Z Einbindung • Vergabe-Praktiken auf der Gemeinde-Homepage • WIFI Schulungsangebot • Prozess bei der Pfuschermeldung • Alles rund um’s Bauen – Handwerkerbonus, … Mehr Informationen finden Sie auf http://wko.at/bgld Kommerzialrat EHRUNG In Anerkennung seiner Verdienste wurde dem Golser Unternehmer Gerhard Kast der Berufstitel „Kommerzialrat“ verliehen. Foto: Mädl G erhard Kast legte 1979 an der HTL Mödling die Matura ab und stieg nach der Ableistung seines Präsenzdienstes in das Familienunternehmen seines Vaters in Gols ein. Die Zimmerei Kast ist ein Unternehmen mit Tradition und gilt als Pionier des ökologischen Holzbaus im Burgenland. Die ersten Aufzeichnungen über Zimmermeister Franz Kast stammen aus dem Jahr 1877. 1990 übernahm Gerhard Kast das Familienunternehmen. Der Neo-Kommerzialrat setzt sich als Innungsmeister der Landesinnung Holzbau Burgenland und als Innungsmeister-Stellvertreter der Bundesinnung für die Anliegen seiner Branchen ein. „Die Firma Kast gehört zweifelsohne zu den Leitbetrieben der Region. Der Fortbestand des Unternehmens über Generationen hinweg zeugt von unternehmerischem Geschick, Weitblick und Engagement“, so Präsident Peter Nemeth. Die Unternehmerfamilie Kast mit Präsident Peter Nemeth und Direktor Rainer Ribing Geht an die Arbeit. Nicht ins Geld. 0 % Anzahlung + Servicevertrag + Versicherung + 4-Jahres-Wertpaket = Der Sprinter mit sensationeller All-In-Leasing-Rate Sprinter WORKER Kastenwagen 214 CDI, 105 kW (143 PS), RS 3.665 mm, mit Hochdach und Klimapaket Euro 429,–/mtl.* All-In-Leasing-Rate monatlich. * Unverbindliches Nutzenleasingangebot von Mercedes-Benz Financial Services Austria GmbH; Laufzeit 48 Monate; Laufleistung 10.000 km p.a.; Anzahlung 0 %; Restwert garantiert; sämtliche Werte exkl. NoVA und MwSt. Kalkulationsbasis: Sprinter 214 CDI Worker Kastenwagen – Kaufpreis exkl. USt. € 33.720,–. Inklusive Servicepaket Best Basic. Versicherungsangebot (Vollkasko & Haftpflicht) von Mercedes-Benz Financial Services Austria GmbH; Angebot gültig bis 31.12.2016 bzw. bis auf Widerruf bei allen teilnehmenden Händlern. Irrtümer, Tippfehler & Änderungen vorbehalten. 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Juni 2017 im Wiener Museumsquartier die Exportpreise 2017 verliehen. „An diesem Abend stehen Österreichs Top-Exporteure im Mittelpunkt, egal, ob Großunternehmen oder KMU“, sagt Walter Koren, Leiter der Außenwirtschaft Austria. Exporteure sorgen für Wachstum & Wohlstand Die Exportpreise würdigen alljährlich überdurchschnittliches Engagement heimischer Unternehmer im Ausland. Koren dazu: „Die Leistungen unserer Exportwirtschaft können gar nicht genug gewürdigt werden. Denn mit ihren großen Erfolgen auf internationalen Märkten sorgen diese Unternehmen für Wachstum, Arbeitsplätze und Wohlstand in Österreich.“ Preisvergabe in sechs Kategorien Die Vergabe der Exportpreise erfolgt durch eine unabhängige Expertenjury unter dem Vorsitz von WKÖ-Präsident Christoph Leitl. Beurteilt werden die Exportleistungen der vergangenen Jahre. Vergeben wird der Preis in sechs Kategorien: Gewerbe & Handwerk, Handel, Industrie, Information & Consulting, Tourismus & Freizeitwirtschaft und Transport & Verkehr. Darüber hinaus wird mit dem Global Player Award ein Sonderpreis für die erfolgreiche Internationalisierung eines Unternehmens verliehen. + Infos/Anmeldung AUSSENWIRTSCHAFT Exporttag T 05/90 900-4344 [email protected] exportpreis.at + Schwerpunkte und Veranstaltungen ...für Investoren und (Neu)Exporteure Albanien: B2B-Plattform – treffen Sie Firmenvertreter aus Albanien. Wien, 13. 12. 2016. ...für branchenspezifisch Interessierte Deutschland: Wirtschaftsmission zu führenden deutschen Luftfahrtunternehmen. Stuttgart, 30. 1. – 1. 2. 2017. Spanien: Austria Showcase - präsentieren Sie Ihre Firma auf der internationalen Leitmesse der IKT-Branche, dem Mobile World Congress (MWC) 2017. Barcelona, 27. 2. – 2. 3. 2017. ...für Fernmärkte USA: Marktsondierungsreise „Technologie-Innovationen im Silicon Valley – Wie tickt das Valley?“, San Francisco, 23. – 27. 1. 2017. Iran: Gruppenausstellung auf der Project Iran 2017. Die Messe bietet die Chance, den iranischen Markt zu evaluieren, Industriekontakte und Geschäftspartner zu finden. Teheran, 25. – 28. 4. 2017. Infos zu allen Veranstaltungen: Tel. 08 00/39 76 78, wko.at/aussenwirtschaft/veranstaltungen 8 BURGENLANDS WIRTSCHAFT Nr. 12 · Dezember 2016 „Sich selbst am Riemen reißen“ ARBEITSPROGRAMM Wie tickt Österreich und wie kann es wirtschaftlich wieder durchstarten? Das stand im Zentrum des Wirtschaftsparlamentes der WKÖ. Bild: WKÖ/Leithner C hristoph Badelt, Chef des Wirtschaftsforschungsinstituts (WIFO), konstatierte, dass sich die Situation der österreichischen Wirtschaft zwiespältig darstellt: „Auf der einen Seite gibt es nach wie vor starke positive Botschaften: Österreich ist noch immer eines der reichsten Länder der Welt. In den letzten Jahren haben wir zwar geschwächelt, aber in den nächsten Jahren gleichen wir uns mit einem Wirtschaftswachstum von rund 1,5 Prozent wieder Deutschland und dem Durchschnitt der EU an.“ Auf der anderen Seite zeigen diverse internationale Rankings ein differenziertes Bild. „Da kommen die traditionellen Probleme Österreichs – Strukturprobleme, die hohe Steuer- und Abgabenbelastung, ein nur langsamer Rückgang der Staatsschulden – heraus“, so der WIFO-Chef. Um wirtschaftlich wieder durchzustarten, braucht Österreich die richtigen Rahmenbedingungen. Hier hat die Regierung in den vergangenen Monaten „ein paar Zeichen in die richtige Richtung gesetzt“, wenngleich der Eindruck besteht, dass es ihr leichter fällt, Nr. 12 · Dezember 2016 WIFO-Chef Christoph Badelt, der die Festrede im Wirtschaftsparlament hielt, und WKÖ-Präsident Christoph Leitl Förderungen zu beschließen als Strukturreformen, betont Christoph Badelt. Notwendig ist zudem eine andere Erwartungshaltung – bei den Unternehmen wie in der Bevölkerung: „Glauben wir wirklich daran, dass wir es zurück zur Spitze schaffen können? Da muss sich jeder auch selbst am Riemen reißen.“ WKÖ-Präsident Christoph Leitl zeigte mehrere Ansatzpunkte auf, die notwendig sind, um „Österreich zurück an die Spitze zu bringen“ – von Investitionsimpulsen bis zu notwendigen Entlastungen der Wirtschaft. Auch darf man den Prozess der Digitalisierung nicht ängstlich abwarten, sondern muss die Betriebe und ihre Mitarbeiter kompetent begleiten. Dies gilt auch bei Änderungen in der Wirtschaftskammer-Organisation, betonte der WKÖPräsident. Was die Entlastung von Mitgliedsbetrieben betrifft, ist etwa die Einbeziehung von Investitionen bei der Berechnung der Kammer-Umlage 1 zu überdenken, wenn die WKÖ selbst eine weitergehende Investitionsoffensive von der Politik verlangt. Und wer eine Senkung der Lohnnebenkosten fordert, muss dies auch bei einer Neugestaltung der Kammer-Umlage 2 berücksichtigen. Die Fachorganisationen sind von einer Reduktion der Grundumlagen infolge der Gewerbeordnungsreform betroffen. Nicht zuletzt gilt es, Großbeitragszahler zu entlasten. Christoph Leitl dazu: „Über diese Eckpunkte wollen wir im ersten Quartal 2017 mit den wahlwerbenden Gruppen in der Wirtschaftskammer reden und einen gemeinsamen Vorschlag erarbeiten. Hier ersuche ich um konstruktive Mitwirkung.“ wko.at BURGENLANDS WIRTSCHAFT 9 Karosseriebau und Karosserielackiertechnik Gastgewerbe Fremdenführer Gas-, Sanitär-, Heizungstechnik Meisterliches Burgenland Kosmetik Holzbau Maler und Anstreicher sowie Tapezierer und Dekorateure Autobusgewerbe KFZ-Technik Friseur und Perückenmacher sowie Stylist Immobilienmakler Taxi und Mietwagengewerbe Elektrotechnik Güterbeförderungsgewerbe FESTLICH Kürzlich ging die große burgenländische Meisterfeier im Festsaal der Wirtschaftskammer Burgenland in Eisenstadt über die Bühne. 318 Meisterbriefe und Befähigungsurkunden in 23 Berufen wurden verliehen. I m Rahmen der burgenländischen Meisterfeier erhielten 318 Jungmeister ihre Meisterbriefe beziehungsweise Befähigungsurkunden. „Die Meisterprüfung, oder auch Befähigungsprüfung, ist die wichtigste fachliche Qualifikation, um Jungunternehmer zu werden. Die Anzahl der Kandidaten bei den Jungmeisterinnen und Jungmeistern zeigt, dass diese Form der Ausbildung gefragter ist als je zuvor. Im Burgenland sind wir stolz auf 318 neue Meisterinnen und Meister ihrer Branche“, freut sich Wirtschaftskammer-Präsident Peter Nemeth. „Die Meisterprüfung ist ein Qualitätsnachweis, der die fachlichen Kompetenzen und unternehmerischen Fähigkeiten der Absolventen bescheinigt. Dadurch sind die Absolventen bestens für die Selbstständigkeit oder eine Führungsposition gerüstet. Unternehmen mit dem Qualitätssiegel ‚Meisterbetrieb’ genießen höchstes Vertrauen in der Gesellschaft“, so Wirtschaftskammer-Vizepräsident Paul Kraill, der gemeinsam mit Landeshauptmann Hans Niessl die Verleihung vornahm. Zu den beliebtesten Berufen zählen heuer das Taxi- und Mietwagengewerbe mit 59 Absolventen, das Güterbeförderungsgewerbe mit 49 Absolventen und das Gastgewerbe mit 40 Absolventen. Fußpflege Massage Steinmetz Baumeister Metalltechnik Denkmal- Fassaden-, Gebäudereinigung Spengler Handel im Burgenland TREND Die Kaufkrafteigenbindung ist mit 75,6 Prozent im Burgenland – laut einer von der Wirtschaftskammer Burgenland in Auftrag gegebenen Studie – niedriger als in den Jahren davor. Abflüsse werden vor allem in die Steiermark, nach Niederösterreich und in den Online-Handel verzeichnet. D ie burgenländische Handelsstatistik wird positiv von den Kaufkraftzuflüssen der ungarischen Konsumenten beeinflusst. Hier ortet Kommerzialrätin Andrea Gottweis, Obfrau der Sparte Handel, Potenzial: „Das Bemühen um den ungarischen Kunden soll mit Werbekampagnen in Ungarn und einer Stärkung der Sprachkompetenz intensiviert werden.“ Ungleichgewicht Innenstadt-/Peripherielagen „80 Prozent der Handelsflächen im Burgenland sind in Streuund Peripherielagen. Das ist österreichweit der schlechteste Wert. In Salzburg sind es 33 Prozent und in Vorarlberg 31 Prozent“, zitiert Gottweis aus der Studie. „Da braucht es einen klaren politischen Willen mit entsprechenden Maßnahmen“, betont sie. Neuer Lehrberuf ECommerce-Handel Seit 2009 hat sich der Wert verdreifacht. Es werden bereits 90 Millionen Euro Umsatz im Internet gemacht. „Es ist wichtig, im World Wide Web präsent zu sein. Auch die Ausbildung wird laufend angepasst. Ganz neu soll der Lehrberuf E-Commerce-Kaufmann kommen“, verspricht Spartenobfrau Gottweis. Weihnachten: Christkind ist spendabler E Spartenobfrau Kommerzialrätin Andrea Gottweis 12 BURGENLANDS WIRTSCHAFT twa 220.000 Burgenländer (ab 15 Jahren), das sind 89 Prozent der Bevölkerung, werden auch heuer Weihnachtspräsente verschenken. Jeder Dritte wird allerdings den Großteil seiner Geschenke erst in der zweiten DezemberHälfte besorgen. „Im Vorjahr betrug der Umsatz im Weihnachtsgeschäft im burgenländischen Einzelhandel rund 45 Millionen Euro. Diesen Wert peilen wir auch heuer wieder an“, berichtet Spartenobfrau Kommerzialrätin Andrea Gottweis. Ein realistische Ziel, wenn man bedenkt, dass das vorgesehene Weihnachtsbudget bei durchschnittlich 360 Euro pro Geschenkekäufer liegt. Besonders spendabel zeigen sich wieder die Christkindln zwischen 50 und 59 Jahren. Sehr ausgabenfreudig ist auch die Generation 60+, wenn auch mit etwas geringerem Budget als im Vorjahr. Dafür greifen die 40- bis 49-Jährigen heuer beim Schenken tiefer in die Tasche. Das Ranking der meistgekauften Präsente führen Gutscheine und Bücher an, gefolgt von Bekleidung, Spielwaren und Kosmetika. Jeder Zweite (55 Prozent) informiert sich vor dem Geschenkekauf im Internet. Der Einkauf erfolgt dann aber doch eher im Ladengeschäft. „Nur“ jeder Dritte (38 Prozent) plant, die Geschenke teilweise im Internet zu kaufen, so wie auch im Vorjahr. wko.at/bgld/handel Geplante Ausgaben1 der Österreicherinnen und Österreicher, die Weihnachtsgeschenke einkaufen Geschenkekäufer/innen weiblich männlich 15 – 29 Jahre 30 – 39 40 – 49 50 – 59 60+ { { { { { { { { 0 360 350 360 340 350 360 n 2015 n 2016 230 220 330 320 400 360 430 430 400 410 100 € 200 € Durchschnittliche Ausgaben pro Geschenkekäufer/in (für alle gekauften Weihnachtsgeschenke zusammen, in Euro, gerundete Werte 300 € 400 € 500 € 1 Quelle: KMU Forschung Austria Nr. 12 · Dezember 2016 Foto: WKB GESCHENKE 360 Euro – um 10 Euro mehr als im Vorjahr – beträgt laut einer Studie der KMU Forschung Austria das vorgesehene Weihnachtsbudget pro Geschenkekäufer in diesem Jahr. Foto: WKÖ Robert Kratky und Sandra König von Ö3 geben gemeinsam mit WKÖ-Präsident Christoph Leitl und Bundesspartenobmann Peter Buchmüller den Startschuss zum Ö3-Christmas-Shopping. Ö3-Christmas-Shopping GEWINNSPIEL Hitradio Ö3 und der Handel unterstützen heuer zum neunten Mal das Weihnachtsgeschäft mit der Aktion „Das große Ö3-Christmas-Shopping“. D er österreichische Handel und Ö3 zahlen mehrmals täglich die Weihnachtseinkäufe der Österreicher. Damit haben auch heuer alle Christkindln und Weihnachtsmänner die Möglichkeit, ihr Weihnachtsbudget aufzubessern. „Wir wollen damit auf das vielfältige Angebot aufmerksam machen und die Menschen motivieren, ihre Einkäufe im heimischen Handel zu erledigen“, so WKÖ-Präsident Christoph Leitl und Handelsobmann Peter Buchmüller zu den Intentionen der vorweihnachtlichen Aktion. Ich kann mein Business digitalisieren. Mit dem A1 Marketplace, der Online Plattform für digitale Business Produkte und Services von A1. Der A1 Marketplace – Einfach besser fürs Geschäft. • Optimal zusammenarbeiten mit den Office Produkten • Einfach zum professionellen Online-Auftritt • Datensicherung in zertifizierten Rechenzentren • Serverkapazität aus Österreich flexibel nutzen Einfach alles. Einfach A1. A1.net/marketplace Nr.A1_Marketplace_Kammernachrichten_200x125abf_ET1811_INP.indd 12 · Dezember 2016 1 BURGENLANDS WIRTSCHAFT 13 09.11.16 12:21 PRÄSENTATION Die Landesinnung der Metalltechniker Burgenland hat mit der Künstlerin Eva-Maria Biribauer einen Lehrberufspräsentationskoffer entwickelt, um die Lehrberufe der Metalltechnik attraktiver zu präsentieren. ie Landesinnung der Metalltechniker will die duale Ausbildung verstärkt bewerben. „Aus diesem Grund entstand die Idee eines Lehrberufspräsentationskoffers, der bei diversen Aktivitäten in den Schulen eingesetzt werden kann“, erklärt Landesinnungsmeister Markus Marchhart. Der Präsentationskoffer steht auch den Lehrbetrieben zur Verfügung. wko.at/bgld/metalltechniker Foto: WKB Metalltechnik kunstvoll D Landesinnungsmeister Markus Marchhart, Künstlerin Eva-Maria Biribauer und Lehrlingswart Martin Steinhäufl präsentierten den Lehrberufspräsentationskoffer. + Der kurze Blick auf Burgenlands Wirtschaft schaft organisierte für die Mitgliedsbetriebe einen Herbstausflug nach Wien. Auf dem Programm standen eine Führung durch die Confiserie Heindl (im Bild), das Technische Museum, ein Besuch der Wiener Wies’n und die „Time STREM 1955 gründete Stefan Schweitzer einen Tischlereibetrieb. 1987 übernahm Sohn Stefan junior den Betrieb. Jetzt folgen dessen Söhne: Stefan und Andreas Schweitzer gründeten die Bauund Möbeltischlerei Schweitzer GmbH und führen die Tradition fort. Im Bild: Stefan 14 BURGENLANDS WIRTSCHAFT Travel – Magic Vienna History Tour“, eine Zeitreise in die Vergangenheit Wiens. www.allhauer-wirtschaft.at Schweitzer, Andreas und Stefan Schweitzer, Seniorchef Stefan Schweitzer und Kommerzialrat Wolfgang Ivancsics MOSCHENDORF Vor 80 Jahren gründete der Großvater des Brüderpaars Josef und Kurt Schwarz einen Steinmetzbetrieb. Heute steht bereits die vierte Generation in den Startlöchern. Kurt Schwarz hat nun gleichzeitig mit seinen Söhnen Martin und Markus die Steinmetzmeisterprüfung abgelegt. Damit verfügt der Betrieb nun inklusive Josef Schwarz über vier Meister. Der Familienbetrieb stellte damit die Weichen für seinen nachhaltigen Fortbestand. Im Bild: Markus, Christine, Kurt, Martin und Josef Schwarz www.stein-schwarz.at PARNDORF Daniel Hochrainer lud zur Eröffnung seines Unternehmens „Auto-Teile4you“. Im Bild mit Robert Franz und Charlotte Jautz von der Regionalstelle Neusiedl/See STEGERSBACH Christina Gerwert eröffnete die Boutique „That’s Me“. Thomas Novoszel und Vizepräsident Klaus Sagmeister gratulierten zur Geschäftseröffnung. Nr. 12 · Dezember 2016 Fotos: WKB, Bergbauer ALLHAU Die Allhauer Wirt- Winterfit mit Streusplitt S Fotos: WKB, Adobe IDEAL Streusplitt als regionales Produkt eignet sich besonders gut für den optimalen Winterdienst. Clemens Weinhandl treusplitt wird in burgenländischen Rohstoffbetrieben unter strengen, eigens dafür vorgesehenen Vorschriften vor Ort gewonnen. „Die Transportwege sind kurz und die sofortige Verfügbarkeit ist stets gewährleistet. Das reduziert die Transportkosten und sichert regionale Arbeitsplätze. Weit größere Schäden verursacht Streusalz an straßennahen Böden, Grund- und Oberflächenwasser, Pflastersteinen oder Pfoten von Haustieren. Von der Feinstaubbelastung, die der Transport von nicht regional verfügbarem Tausalz verursacht, und den Schäden durch Autokorrosion, hervorgerufen durch Streusalz, ganz zu schweigen!“, stellt Clemens Weinhandl von der Pinkataler Schotterwerke GmbH als Vertreter seiner Branche fest. „Streusplitt ist deshalb für das regionale ländliche Straßennetz von großer Bedeutung“, betont er. AUVA – der Partner für die Unternehmen VERISCHERUNG Unternehmen zahlen Unfallversicherungsbeiträge an die AUVA. Dafür erbringt sie neben der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten auch andere wichtige Leistungen für die Unternehmen, die in manchen Fällen sogar existenzrettend sein können. Bezahlte Einschaltung Foto: AUVA/R.Gryc M it der Dienstgeberhaftpflichtablöse werden die Unternehmen von ihrer Pflicht enthoben, Haftungen für Arbeitsunfälle und für das Auftreten von Berufskrankheiten von Arbeitnehmern zu übernehmen. Dies bedeutet, dass die Kosten für Behandlung, Rehabilitation, Rentenzahlung, Schmerzensgeld, die oft hunderttausende Euro betragen können, von der AUVA getragen werden. Die Nr. 12 · Dezember 2016 Bedrohung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, insbesondere von kleineren Betrieben, durch verunfallte oder erkrankte Arbeitnehmer wird so von der AUVA abgefangen. Vor allem für Klein- und Mittelbetriebe kann das sogar die Rettung des Betriebes bedeuten. Ebenso wichtig für die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens ist der sogenannte Zuschuss für die Entgeltfortzahlung durch die AUVA. Klein- und Mittelbetriebe, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, bekommen einen Zuschuss zu den Lohn- und Gehaltszahlungen, die bei längerer Krankheit oder bei Arbeitsunfähigkeit nach einem Arbeitsunfall beziehungsweise bei einer Berufskrankheit an den Arbeitnehmer zu leisten sind. Als Unternehmer sind Sie bei der AUVA auch selbst für den Fall eines Arbeitsunfalles und einer Berufskrankheit gesetzlich pflichtversichert. Damit haben Sie Anspruch auf beste Heilbehandlung und Rehabilitation sowie auf eine Versehrtenrente. Der gesetzlich vorgeschriebene Beitrag ist jedoch relativ niedrig – und damit auch die Höhe der auszuzahlenden Leistungen. Für selbständig Erwerbstätige bietet die AUVA deshalb eine freiwillige Höherversicherung an. Bei Zahlung des doppelten oder des 2,5-fachen Betrages des Pflichtbeitrages erhöht sich die Versehrtenrente entsprechend. Der Jahresbeitrag für die Pflichtversicherung beträgt im Jahr 2016 etwa 109 Euro. www.auva.at/geld BURGENLANDS WIRTSCHAFT 15 WIFI ANDERS ALS ALLE ANDEREN. NACHGEFRAGT Gesucht: kreative Köpfe IDEENREICH Seit Oktober 2016 bietet das WIFI Burgenland in Kooperation mit der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation der WK Burgenland erfolgreich eine neue – im Burgenland einzigartige – Kreativ-Ausbildung an. D ie Creative Design Academy war bereits zwei Monate vor Kursstart restlos ausgebucht. Für den nächsten Starttermin im Jänner gibt es ebenfalls nur mehr wenige Plätze. In zwei Semestern Luis Siegl Obmann der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation der Wirtschaftskammer Burgenland � � � �� � �� � und drei umfangreichen Modulen erwerben die Lehrgangsteilnehmer Wissen rund um das Thema Werbung sowie über das praktische Gestalten von Werbemitteln für Druck und Internet. Natürlich sind auch Social Media ein wichtiger Teil der Ausbildung. Während der gesamten Ausbildungszeit profitieren die Teilnehmer vom Know-how erfahrener Werbe- und Marketingexperten, mit denen sie verschiedenste Projekte umsetzen. Mit der kombinierten Wissensvermittlung „on location“ im www.bgld.wifi.at � Das WIFI Burgenland wünscht Ihnen frohe Weihnachten und viel Erfolg im kommenden Jahr. � � WIFI Eisenstadt (zwei Abende die Woche) und gleichzeitigem „learning by doing“ von zu Hause aus ist die CDA auch in Sachen Flexibilität die ideale Ausbildungsform. Den Absolventen steht eine Karriere in der Werbung offen: als selbständige/r Werbefachmann/frau oder als erfolgreiche/r Mitarbeiter/in in einer Werbeagentur oder Marketingabteilung. Nächster Starttermin ist der 23. Jänner 2017. � 16 BURGENLANDS WIRTSCHAFT � � � � � � � Ing. Jochen Bognar Institutsleiter � � Mag. Manfred Schweiger Institutsleiter-Stv. Nr. 12 · Dezember 2016 Fotos: WIFI, Adobe Creative Design Academy „Um in der Werbewirtschaft Fuß zu fassen, sich zu etablieren, bedarf es vieler fachübergreifender Disziplinen als Basis. Die 2-semestrige Creative Design Academy als berufsbegleitender Lehrgang in Eisenstadt bietet Ihnen diese Möglichkeit und vor allem einen umfassenden Einblick in diverse Tätigkeiten in der Werbebranche. Ihnen werden alle notwendigen strategischen Zusammenhänge der Marktkommunikation aufgezeigt und praxisnah von Profis aus der Werbebranche vorgetragen.“ Foto: WKB Durch den Verkauf von Lebkuchensternen wurden von den Bäckern und ihren Kunden bisher 155.000 Euro gesammelt. Lebkuchensterne B Blickfang JUBILÄUM Die Werbeagen- tur Blickfang von Tanja Dittrich feiert das 15-jährige Jubiläum. Sie ist vor vier Jahren sowohl mit ihrer Agentur als auch privat nach Rechnitz übersiedelt. Anlässlich des Firmenjubiläums gibt es eine besondere Überraschung für die Blickfang-Kunden. Anstatt eine große Firmenfeier zu veranstalten, bekommt jeder Kunde einen 50-Euro-Gutschein geschenkt! ereits zum 19. Mal unterstützen Burgenlands Bäcker „Licht ins Dunkel“. 34 burgenländische Bäckermeister backen diesmal dafür. „Im Burgenland sind die Licht-ins-Dunkel-Leb98 x 64: bereits ein fikuchensterne xer Bestandteil der Vorweihnachtszeit. Die Lebkuchensterne werden sehr gerne gekauft und oft weitergeschenkt. Damit können Burgenlands Bäckermeister Jahr für Jahr einen Zuschuss zur großen Hilfsaktion von ,Licht ins Dunkel‘ beisteuern,“ freut sich die Innungsmeisterin Klaudia Pichler-Schmaldienst. Sie dankt ihren fleißigen Kollegen und den treuen Bäckerkunden für ihre Unterstützung. „Ihre Firmen-App“ APPs und eShops alsPräsentieren Grundlage Sie Ihre Produkte und Dienstleistungen für den wirtschaftlichen Erfolg u. v. m. € ein – 2015€ wurden bereits Warum erstellen wir APPs? Die Mrd.einmalig: 99,– inkl. USt. Nutzung des Internets verla- zehn Mrd. € über das Internet gert sich auf mobile Endgeräte eingekauft. Aus diesem Grund – in Österreich gibt es 5,5 Mio. erstellen wir eShops für einmaSmartphone- und Tablet-User. Ei- lige 49 € plus 5-10 Prozent VerLUTSCH-CONSULTING ne eigene Firmen-APP öffnet den mittlungsgebühr und verknüpfen Tel. +43-1-3941001 - [email protected] - www.lutsch.at Zugang zur immer größer werdiese u.a. mit unserer eCommerce denden mobilen Zielgruppe – und Plattform. das für 99 € inkl. MwSt. Warum Information: erstellen wir eShops? Die Österwww.lutsch.at reicher kaufen jährlich um 100 98 x 58: www.blickfang.at Business News AKTION Burgenlands Bäckermeister stellen sich auch heuer in den Dienst der guten Sache und backen für „Licht ins Dunkel“. „Ihre Firmen-App“ Präsentieren Sie Ihre Produkte und Dienstleistungen u. v. m. Foto: Blickfang einmalig: € 99,– inkl. USt. LUTSCH-CONSULTING Tel. +43-1-3941001 - [email protected] - www.lutsch.at Tanja Dittrich Nr. 12 · Dezember 2016 92 x 65: BURGENLANDS WIRTSCHAFT 17 Erlebnis für alle Sinne B Ihr Ansprechpartner für die Planung Ihres perfekten Events: Katharina Kainrath Opernlounge & Events Tel. 0664/96 57 930 [email protected] Buchung Ticketbüro pan.event GmbH Tel. 0 26 82/65 065 [email protected] Esterházyplatz 4 A-7000 Eisenstadt www.operimsteinbruch.at 18 BURGENLANDS WIRTSCHAFT uchbar bereits ab 2 und für bis zu 200 Personen, bietet die stilvolle Bühne einen gediegenen Rahmen für ungestörte Empfänge, Jubiläen oder repräsentative Events für Sie und Ihre Gäste. Verbringen Sie einen unvergesslichen Abend in der atemberaubenden Kulisse des Steinbruchs und lassen Sie sich von 12. Juli bis 19. August 2017 von einer der beliebtesten Opern Giuseppe Verdis in die gleichsam spannende wie tragische Welt des Hofnarren Rigoletto und seiner Tochter Gilda entführen. Tauchen Sie in eines der besten Sujets ein, das der bekannte Komponist jemals in Musik umgesetzt hat, und genießen Sie den Abend auf einer der atemberaubendsten Freiluftbühnen der Welt. Die schroffe Felslandschaft des Steinbruchs bietet dabei eine beeindruckende Kulisse für Verdis Meisterwerk. Halb Tragödie, halb romantisches Schauermärchen, ist „Rigoletto“ eine außergewöhnliche Verschmelzung von Realem und Fantastischem und damit der ideale Stoff für den international gefragten Regisseur Philippe Arlaud, der 2017 das erste Mal im Steinbruch St. Margarethen inszeniert. Selbstverständlich kommen auch die kulinarischen Genüsse nicht zu kurz: In der Saison 2017 bedeutet dies eine innovative Liaison italienischer und pannonischer Küche, die selbst den verwöhntesten Gourmets ein zufriedenes Lächeln auf die Lippen zaubert. Stilechte Rezepte aus Rigolettos Heimat, veredelt durch hochwertigste saisonale Köstlichkeiten aus der Region, treffen auf edle Tropfen aus dem Weingut Esterházy. Für Sie und Ihre Gäste ist das Beste schließlich gerade gut genug. Weitere Infos zu Ablauf, Einlass und Buchungen der unterschiedlichen Packages finden Sie auf www.operimsteinbruch.at Nr. 12 · Dezember 2016 Business News Fotos: ZVG OPERNLOUNGE Sie möchten Ihren langjährigen Kunden eine Freude machen oder im besonderen Rahmen auf neue Geschäftsbeziehungen anstoßen? Dann ist ein gelungener Abend auf der unvergleichlichen Panoramaterrasse der Opernlounge im Steinbruch St. Margarethen genau das Richtige für Sie! Foto: BetriebsFitService/Viktor Fertsak Gesunde Unternehmen NETZWERK „Gesunde Betriebe im Burgenland“, das war das Motto des Themenabends des Projekts „BetriebsFitService“ im Kalandahaus beim Weingut Esterházy in Trausdorf. D ie Sportunion lud mit ihren Partnern in das Kalandahaus beim Weingut Esterházy in Trausdorf zu einer Veranstaltung des Projekts „BetriebsFitService“ ein. Gelegenheit, sich beim Netzwerken über ihre Erfahrungen zu unterhalten. Ein Programmhighlight war der Vortrag des Ultra-Distanz-Radfahrers Michael Strasser. Nachhaltigkeit Bonuskarten-Vorteile ABSCHLUSS Die Wissensvermittlung und die Nachhaltigkeit des Projekts „BetriebsFitService“ standen im Mittelpunkt eines Workshops im WIFI Eisenstadt. PAGRO DISKONT ist DER professionelle Ansprechpartner für Papier, Büro und Haushalt mit umfassendem Sortiment in Top-Qualität zu günstigen Preisen. M it dem BetriebsFitService setzen die burgenländischen Betriebe gezielt Maßnahmen für mehr Gesundheit am Arbeitsplatz um. Die Projektleiter Fotos: Sportunion, Adobe Unter den Gästen waren mehr als 15 teilnehmende Betriebe, die in ihren Unternehmen für gesündere Arbeitsverhältnisse sorgen. Die Unternehmer und ihre Mitarbeiter nützten die Weingut-Esterházy-Leiter Stefan Tscheppe, Sportunion-Vizepräsident Bernhard Prenner, Johannes Ernst, Andrea Bischel, Frau-in-derWirtschaft-Landesvorsitzende Franziska Huber, WKDirektor-Stv. Ulf Schneller, SVA-Landesdirektor HansPeter Prattinger der BetriebsFitService-Betriebe nutzten die 1-tägige Weiterbildung im WIFI Burgenland zum Austausch und zur Wissensvermittlung in der betrieblichen Gesundheitsförderung. Unter der Leitung von Helga Pesserer wurden die Projektleiter auf den Projektabschluss in den einzelnen Betrieben vorbereitet, um die Nachhaltigkeit der Maßnahmen zu gewährleisten. BetriebsFitService-Projektkoordinator Christoph Schnitter und Helga Pesserer mit den acht Projektleitern der einzelnen Betriebe im WIFI in Eisenstadt Nr. 12 · Dezember 2016 M it rund 140 Standorten und online auf www.pagro.at ist der österreichische Experte für alle Unternehmen der ideale Partner: Mit der FirmenBonuskarte zahlt sich jeder Einkauf bei PAGRO DISKONT aus. Mit der kostenlosen Bonuskarte kommen Unternehmen in den Genuss von vielen Vorteilen: zehn Prozent Willkommensbonus, spezielle Angebote, Zahlung auf Ziel, bis zu zwölf Prozent Jahresrabatt und vieles mehr. Der PAGRO-DISKONTOnline-Shop macht das Einkaufen zusätzlich einfach: OnlineBestellungen können in Filialen reserviert oder größere Produktmengen an eine gewünschte Adresse geliefert werden. Mit der kostenlosen PAGRODISKONTBonuskarte kommen Unternehmen in den Genuss von vielen Vorteilen Bezahlte Einschaltung www.pagro.at BURGENLANDS WIRTSCHAFT 19 BERATUNG Gründung leicht gemacht START-UP Ob alleine, im kleinen Kreis oder gleich in Form eines größeren Betriebs: Eine Unternehmensgründung stellt das erste Erfolgskapital der eigenen Unternehmensgeschichte dar. Daher empfiehlt sich stets eine frühzeitige Konsultation erfahrener Experten. R echtliche Beratung, Gestaltung und Prüfung von Gründungs- und Beteiligungskonzepten oder gleich eine ganzheitliche Betreuung inklusive wirtschaftlicher Zielsetzung und Wachstumsstrategie: Mit professioneller Hilfe fällt der Start in die Selbstständigkeit von Anfang an wesentlich leichter. Die Gründung eines neuen Unternehmens eröffnet schließlich nicht nur einen großen Gestaltungsspielraum für die Umsetzung eigener Ideen, sondern birgt auch einiges an Gefahren. Rechtliche Fallstricke stellen nicht selten ein erhebliches Risiko sowohl für das Start-upUnternehmen selbst als auch für die Gründer und natürlich eventuelle Investoren dar. Eine rechtzeitige Auswahl kompetenter Berater spielt daher von Beginn an eine wesentliche Rolle für die erfolgreiche Positionierung und zukünftige Entwicklung des eigenen Unternehmens. Vom Steuerberater, Notar und Rechtsanwalt des Vertrauens sollten bereits vor IHR NOTAR Dr. Peter EISELE der Gründung eine umfassende Betreuung und Organisation des eigenen Vorhabens stattfinden. Schließlich gehört zu einem erfolgreichen Betrieb nicht nur die berühmte zündende Idee, sondern auch die rechtzeitige Wahl der Rechtsform, eine umfassende Planung, eine sorgfältige Buchhaltung und die Abklärung offener Fragen zur Sozialversicherung. Nur so können eine optimale Vorbereitung auf zukünftige steuerliche und Als zertifizierter Steuerberater mit eFIBU Gütesiegel bieten wir mehr als Buchhaltung: (tag)aktuelle Auswertungen bestes Preis-/Leistungsverhältnis Öffentlicher Notar ISO-zertifiziertes Langzeitarchiv sicherer & schneller Datenaustausch Hauptplatz 1 (1. UG) 7540 Güssing Tel. 0 33 22/42 3 84 Fax 0 33 22/42 3 84-30 [email protected] Mehr Informationen finden Sie unter www.ewt.co.at Kanzleistunden: Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr, Sa 8.00-10.00 Uhr 20 BURGENLANDS WIRTSCHAFT Nr. 11 · November 2016 SPECIAL KOMMENTAR Im ersten Halbjahr 2016 haben 16.324 Personen* den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt. Eine professionelle Beratung vermindert das Risiko zu scheitern erheblich. Foto: Adobe *Quelle WKO, ohne selbständige Personenbetreuer bürokratische Belastungen sowie eine rechtzeitige Absicherung eigener Überlegungen und die lückenlose Durchführung sämtlicher bürokratischer Aufwände gewährleistet werden. Die kompetente Beratung durch die burgenländischen Experten befreit die Gründer von der zeitintensiven Beschäftigung mit aufwendigen Formalitäten wie der Erstellung von Vertragsentwürfen oder der Beantwortung komplexer Rechtsfragen. Man spart dadurch wertvolle Zeit für das Wesentliche: eine optimale Umsetzung der eigenen Geschäftsidee. + Informationen Eine erste Anlaufstelle für angehende Unternehmer ist das Gründerservice Wirtschaftskammer Burgenland Robert-Graf-Platz 1 7000 Eisenstadt Tel. 05/90 907-20 00 www.gruenderservice.at/bgld BUCHTIPP www.hatvagner.at Zivilrecht | Strafrecht Wirtschaftsrecht Vertragsabwicklungen Scheidungen Handbuch Importund Exportrecht Dieses Handbuch bietet eine umfassende Darstellung der wesentlichen rechtlichen Aspekte des Import- und Exportgeschäfts. Die Aufarbeitung juristischer Fragestellungen betreffend das Außenhandelsgeschäft bietet allen Unternehmen – egal ob Neueinsteigern im Außenhandel oder schon erfahrenen Exporteuren – ein solides rechtliches Grundlagenwissen für die tägliche Praxis. RECHTSANWALT MAG. CHRISTOPH HATVAGNER Handbuch Importund Exportrecht Georg Huber/ Michael Huetz, Linde Verlag, 528 Seiten, 68 Euro DER RICHTIGE PARTNER, UM AN IHR RECHT ZU KOMMEN! Dr. Johann Gneist, Gneist Consulting Team Keine Steuertipps vom Christkind! Ist Ihnen schon einmal aufgefallen, dass regelmäßig am Ende des Jahres in den Medien Tipps auftauchen, wie man noch schnell die Voraussetzungen für eine „günstigere Besteuerung“ des ablaufenden Geschäftsjahres schafft. Oft gehen diese Tipps geradezu mit „Appellen“ einher, dieses und jenes zu tun... Das kann ganz schön stressen und zu echter Unsicherheit führen, ob man alles richtig gemacht hat – und das gerade zum Weihnachtsfest! Daher geben wir Ihnen heute KEINE TIPPS. Unsere Kunden wissen, dass sie das ganze Jahr über rundum bestens betreut sind und dass wir nicht nur am Ende des Jahres mit guten Tipps an sie herantreten. Ich nütze daher diesen Platz, um Ihnen im Namen aller GCT-Mitarbeiter ein ruhiges und entspanntes Weihnachtsfest und für das neue (Wirtschafts-) Jahr 2017 viel beruflichen Erfolg und privates Glück zu wünschen. WIR werden auch 2017 für unsere Kunden mit aller Kraft da sein und sie in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen optimal unterstützen – und zwar das ganze Jahr über. www.gct-beratungszentrum.at ISBN 978-3-7073-1932-3 BURGENLANDS WIRTSCHAFT 21 Nr. 11 · November 2016 serat_2016_98x125_RZ.indd 1 B U S I N ES S S OFTWA RE VOR ORT PARTNER 19.09.16 15:38 SPECIAL Mehr Konzentration! ONLINE-UMFRAGEN Effizient und kostengünstig, das macht Online-Umfragen besonders beliebt. Dass die Ergebnisse nicht immer die Realität abbilden, liegt möglicherweise an der mangelnden Konzentration der Teilnehmer. O nline-Umfragen sind ein beliebtes Mittel, schnell und kostengünstig Prognosen abgeben zu können – egal, ob zur Wahl zum Präsidenten der USA oder zur Bundespräsidentenwahl in Österreich. Nicht immer ist das Ergebnis treffsicher. Warum das so ist, darüber zerbrechen sich viele Wissenschafter den Kopf. Eine Studie an der Universität Wien hat kürzlich untersucht, ob die mangelnde Aufmerksamkeit der Befragten eine mögliche Fehlerquelle sei. Um dies zu überprüfen, wurden in die Fragebogen sogenannte Attention Checks eingebaut. Es hat sich gezeigt, dass Teilnehmer an Online-Umfragen rascher lesen. Das wendet sich im Hinblick auf das Ergebnis allerdings zum Nachteil. Beispielsweise wurde ersucht, auf die Antwortmöglichkeit „Paris“ oder „Lissabon“ zu klicken. Obwohl allen Teilnehmern die beim ersten Mal falsch lagen, eine zweite Chance gegeben wurde, mussten 20 bis 37 Prozent auch dann von der Befragung ausgeschlossen Doris Granabetter Burgenlands Wirtschaft, Praxistipp werden. Daran sollten Sie beim Ausfüllen der nächsten OnlineBefragung denken! Also: Konzentrieren Sie sich bitte! Studie „Wen interessiert eigentlich noch die Qualität der Online-Umfragen?“, Wolfgang Mayerhofer, transfer 3/2016 7210 Mattersburg | Druckweg 1 Tel.: 02626/62216 [email protected] www.wograndl.com Wir suchen nach GoldenPixelAward printissimo DruckvorstufentechnikerIn DruckerIn BuchbinderIn Bewerbungen können Sie uns per Email an [email protected] zukommen lassen. A u s Ö STE R R E I C H – f ü r ÖS TERREIC H und U MWELT FREU NDLIC H s o w ie s o ! 22 BURGENLANDS WIRTSCHAFT Nr. 12 · Dezember 2016 Jubiläen am Bau Die Hörmann Gruppe ist ein expandierendes Unternehmen der Bauzulieferindustrie mit internationaler Ausrichtung. In 26 hochspezialisierten Werken stellen wir Tore, Türen, Zargen und Antriebe für Europa, Nordamerika und Asien her. Mit mehr als 6.000 Mitarbeitern wird in unserem 100%igen Familienunternehmen ein Umsatz von über 1 Milliarde Euro erreicht. FEIERN In der Baubranche wurden kürzlich runde Betriebsjubiläen gefeiert: 50 Jahre Kienzl Bau, 60 Jahre Waha und 50 Jahre Baufirma Krutzler. EISENSTADT Die Innung Bau gratulierte der Geschäftsleitung der Firma Dipl. Ing. A. Kienzl Bau zum 50-jährigen Jubiläum. Im Bild: Landesinnungsmeister Gerhard Köppel mit den Geschäftsführern Eduard Tschida und Leopold Pauschenwein Zur Verstärkung unserer Montageorganisation suchen wir Montagebetriebe in ganz Österreich Innovation voranbringen – Ihr Aufgabengebiet: • Fachgerechte Montage von Toren, Türen, Antrieben und Steuerungen • Elektronische und mechanische Arbeiten • Service und Wartung von Toranlagen Bodenständig und erfolgreich – Grundvoraussetzungen: ST. MARGARETHEN Kommerzialrat Andreas Waha lud zum 60-Jahr-Jubiläum der Baufirma Waha. Wirtschaftskammerpräsident Peter Nemeth überreichte eine Ehrenurkunde und gratulierte auch den langjährigen Mitarbeitern. • Ihr Gewerbe ist angemeldet (Schlosserei von Vorteil) • Sie haben Erfahrung in der Montage von Garagen- und Industrietoren, Brandschutztüren und Automatiktüren inkl. interner Verkabelung und Leerverrohrung unserer Komponenten • Sie sind im Besitz eines Montagebusses inkl. geprüftem Handwerkzeug, Gerüst und Hebebühne • Ihre Monteure besitzen einen Staplerschein • Ihre Mitarbeiter sind belastbar, höflich und lösungsorientiert Als Familienunternehmen denken wir langfristig – Sie auch? Fotos: WKB, BVZ • Wir bieten eine strukturierte Einarbeitung und • Wir bieten ein umfassendes Schulungsprogramm mit Weiterbildungsmöglichkeiten • Sie arbeiten gemeinsam mit engagierten und hilfsbereiten Kollegen. Sie sind interessiert? Dann senden Sie bitte eine Firmenvorstellung und Ihre aussagekräftigen Unterlagen inkl. Referenzen an: 50-jährige Firmenjubiläum. Landesinnungsmeister Gerhard Köppel gratulierte der Unternehmerfamilie und den Mitarbeitern. HA 5080 OBERLOISDORF Die Firma Krutzler feierte kürzlich das HÖRMANN AUSTRIA GmbH Michael Adam [email protected] BURGENLANDS WIRTSCHAFT 23 Nr. 12 · Dezember 2016 Hoermann_98x260_KnWi_4716.indd 1 21.11.2016 12:55:41 Verlässliche Partner D er Trend zum Kurzurlaub, die politische Lage rund um Europa und der demografische Wandel in der Gesellschaft kommen dem Bustourismus zugute. Besonders die Zielgruppe „50plus“ Spartenobmann Martin Horvath ortet einen Trend zu Busreisen. schätzt den Komfort von organisierten Busreisen. Für sie zählen entspanntes Reisen und ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Außerdem wird auf Flexibilität gesetzt – Urlaub von der Stange ist Vergangenheit. Der Mittransport eines Fahrrades, ein Stopp im Freizeitpark oder bei der Aussichtsplattform – der Kunde ist beim Busreisen nach wie vor „König“. Themenreisen Busreisen werden aber auch von anderen Zielgruppen gerne gebucht. „Vor allem Eventoder Sportreisen werden stark nachgefragt“, berichtet Martin Horvath, Obmann der Fachgruppe der Autobusunternehmen. Singles: Zielgruppen mit Zukunftspotenzial Zukunftspotenzial besitzt auch die Zielgruppe der Singles. Alleinstehende möchten ihren Urlaub gerne im Kreis gleichgesinnter Reisender verbringen und auf Gruppenreisen neue Bekannte kennenlernen. „Der Preis ist längst nicht mehr das entscheidende Kriterium für eine Busreise. Was bei den Gästen zählt, sind der Erlebniswert, Organisation und Service“, so Martin Horvath. Fotos: WKB, Adobe BUSUNTERNEHMEN 60 burgenländische Autobusunternehmen mit einer Flotte von 350 Bussen sind verlässliche Partner bei der Personenbeförderung und trumpfen mit tollen Angeboten auf. Beim Branchentreff der Busunternehmen konnte erfolgreich Bilanz gezogen werden. Tanken Sie auf! Burgenlands Tankstellen 135 Tankstellen im Burgenland versorgen nicht nur die Autofahrer mit Treibstoffen, sondern werden immer wichtiger für die Nahversorgung. I 24 BURGENLANDS WIRTSCHAFT m Burgenland gibt es 135 Tankstellen, die eine immens wichtige Funktion haben: Sie versorgen Autofahrer, Pendler und den Wirtschaftsverkehr mit Treibstoff und garantieren so die Aufrechterhaltung des Wirtschaftskreislaufes. Daneben hat ein über viele Jahre hinweg wirkender sozialer und gesellschaftspolitischer Veränderungsprozess ein neues Dienstleistungsangebot an Tankstellen entstehen lassen. „Der Trend der Tankstelle geht hin zur Multifunktionalität. Der Tankstellenunternehmer wird immer mehr zum Nahversorger“, beschreibt Tanja Stöckl, Obfrau der Fachgruppe Tankstellen in der Wirtschaftskammer, den Veränderungsprozess. „Die burgenländischen Tankstellen sind fast rund um die Uhr für ihre Kunden da – von fünf Uhr morgens, wenn die ersten Pendler tanken, bis spät in die Nacht hinein. Wir sind Dienstleister, Nahversorger und Kommunikationszentrum für die Bevölkerung. Die Kunden können bei uns sozusagen auch ihre Seele auftanken. Mittlerweile haben 70 Prozent der Tankstellen einen Shopbereich, 60 Prozent einen Waschplatz für das Auto, 42 Prozent einen Gastronomiebereich, 22 Prozent bieten ein Service rund um das Auto an, 20 Prozent haben eine Trafik und 45 Prozent bieten zusätzliche Dienstleistung wie Fahrradservice, Postpartner und einen Bankomat service an. Nr. 12 · Dezember 2016 Im Dienste der Sicherheit ADVENTZEIT ist auch die Zeit von Weihnachtsfeiern, Adventmärkten und Punschständen. 115 Taxi- und 60 Busunternehmer tragen besonders in der Vorweihnachtszeit zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr bei. Sie bringen ihre Fahrgäste sicher nach Hause. L assen Sie Ihr Auto stehen und genießen Sie einen gemütlichen Abend mit Kollegen und Freunden – sei es bei der Firmenweihnachtsfeier, auf einem Adventmarkt oder beim Maturaball. Nehmen Sie ein Taxi oder bestellen Sie einen Autobus. Eine Führerscheinabnahme oder ein Autounfall mit all seinen Folgen kommt um ein Vielfaches teurer“, nennt Martin Horvath, Obmann der Busunternehmen in der Wirtschaftskammer Burgenland, gute Gründe für eine Beförderung mit Taxi oder Bus. 115 Taxi- und 60 Busunternehmer mit einem Fuhrpark von 750 Fahrzeugen bieten im Burgenland ihre Dienste an. Gerade bei Weihnachtsfeiern oder bei Bällen, wo kein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht, bringen sie die Gäste sicher und gesund nach Hause. Sie leisten somit einen enormen Beitrag zur Verkehrssicherheit. „Besonders stolz sind wir darauf, dass wir unsere Beförderungsdienste flächendeckend im ganzen Burgenland – von Kittsee bis Kalch – anbieten können. Es gibt keinen Grund, sich nicht ein Taxi oder einen Bus für den Transport zu rufen beziehungsweise zu bestellen. Denn die Kosten stehen in keiner Relation zum Sicherheitsrisiko gegenüber anderen und sich selbst“, rechnet Patrick Poten, Obmann der Fachgruppe Taxi, vor. Patrick Poten, Obmann der burgenländischen Taxiinnung, bringt gemeinsam mit seinen Branchenkollegen alle sicher nach Hause, nicht nur in der Weihnachtszeit. erfüllen wichtige Funktionen + Informationen Interessensvertretung der Tankstellen: Majda Rizvanovic von der Wirtschaftskammer Österreich, Obmann-Stellvertreter Johann Dorner, Obfrau Tanja Stöckl, Fachverbandsobmann Klaus Brunnbauer, Ausschussmitglied Christian Bogner, Patrick Dorner von der Wirtschaftskammer Burgenland Nr. 12 · Dezember 2016 Sparte Transport und Verkehr Bernhard Dillhof Robert-Graf-Platz 1 7000 Eisenstadt T 05/90 907-3520 wko.at/bgld/verkehr BURGENLANDS WIRTSCHAFT 25 SERVICE + FACTS Energieausweis Ja, nach dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG 2012) ist man verpflichtet, bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung eines Objekts dem Käufer oder Bestandnehmer einen Energieausweis vorzulegen. Der Energieausweis darf zu diesem Zeitpunkt höchstens 10 Jahre alt sein und muss spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss ausgehändigt werden. Kennzahlen bereits im Inserat angeben Wird ein Gebäude oder Nutzungsobjekt in der Zeitung oder auf einer Internetseite zu Kauf, Miete oder Pacht angeboten, müssen außerdem bereits in der Anzeige der Heizwärmebedarf und der Gesamtenergieeffizienzfaktor angegeben sein. Diese Pflicht gilt sowohl für Verkäufer, Vermieter und Verpächter als auch für den von diesen beauftragten Immobilienmakler. Die im Energieausweis angegebenen Kennzahlen gelten als vereinbarte Eigenschaften im Sinne der Gewährleistung. Wird der Energieausweis nicht rechtzeitig vorgelegt, gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Energieeffizienz als vereinbart. Bei Nichteinhaltung der Vorlege- und Aushändigungspflicht droht eine Geldstrafe von bis zu 1450 Euro. Eine weitere Rechtsfolge der unterlassenen Aushändigung des Energieausweises ist, dass der Käufer oder Bestandnehmer die Aushändigung gerichtlich erzwingen kann oder selbst einen Energieausweis einholen und die ihm daraus entstandenen angemessenen Kosten innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluss ersetzt begehren kann. Kein Energieausweis für abbruchreife Gebäude Ausgenommen von der Pflicht, einen Energieausweis vorzulegen, sind folgende Gebäudekategorien: ■■ Gebäude, die nur frostfrei gehalten werden ■■ objektiv abbruchreife Gebäude ■■ Gebäude für religiöse Zwecke ■■ provisorisch für maximal zwei Jahre errichtete Gebäude ■■ Industrieanlagen und Werkstätten, deren Innenraumklima durch Abwärme aufgebracht wird ■■ landwirtschaftliche Nutzgebäude ■■ Ferienhäuser (Energiebedarf unter einem Jahresviertel) ■■ freistehende Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche 26 BURGENLANDS WIRTSCHAFT Nr. 12 · Dezember 2016 Foto: WKO PRAXISTIPP Ich möchte ein Haus vermieten. Stimmt es, dass ich dafür einen Energieausweis vorlegen muss? Foto: Bilderbox Dr. Ramin Ilbeygui, Facharzt für Orthopädie und orthopädische Chirurgie, Arzt für Allgemeinmedizin – Eisenstadt und Frauenkirchen www.orthopraxis.at Keine 500er bitte! PRAXISTIPP Darf die Annahme von großen EuroBanknoten verweigert werden? Nein, das ist nicht erlaubt. Die rechtliche Basis dafür ist die so genannte „Euro-Verordnung“ der Europäischen Union über die Einführung des Euro. In ihr wird bestimmt, dass alle EuroBanknoten und Euro-Münzen die Eigenschaft eines gesetzlichen Zahlungsmittels haben. Annahmezwang für alle Euro-Banknoten In Österreich ist im Euro-Gesetz festgehalten, dass seit 1. Jänner 2002 in der Republik Österreich auf Euro lautende Banknoten sowie auf Euro und Cent lautende Münzen gesetzliche Zahlungsmittel sind, deren Annahme grundsätzlich nicht verweigert werden darf. Zudem ist die unbeschränkte Annahmeverpflichtung für Banknoten im Nationalbankgesetz angeordnet. Darin heißt es, dass die von der Österreichischen Nationalbank, der EZB und von den nationalen Zen tralbanken der Mitgliedstaaten ausgegebenen auf Euro lautenden Banknoten „gesetzliche Zahlungsmittel“ sind und „zum vollen Nennwert unbeschränkt angenommen werden müssen, soweit die Verpflichtung nicht in bestimmten Zahlungsmitteln zu erfüllen ist“. Es besteht also prinzipiell Annahmezwang für Euro-Banknoten und Euro-Münzen, aber kein Vertragszwang. Das heißt, es bedarf der ausdrücklichen Einwilligung beider Vertragspartner, um einen gültigen Vertrag abzuschließen. Es könnte sich also ein Verkäufer dazu entscheiden, einen Kaufvertrag nicht abzuschließen. In der Regel sollte aber der Hinweis, dass für den Verkäufer eine gesetzliche Annahmeverpflichtung besteht, zur ordnungsgemäßen Geschäftsabwicklung führen. Nicht einfach „auf Urlaub schicken“ PRAXISTIPP Ist der Urlaubsantritt zu vereinbaren? Oder kann ich meine Dienstnehmer „auf Urlaub schicken“? D er Zeitpunkt des Urlaubs antritts sowie die Urlaubsdauer sind zwischen dem Dienstgeber und dem Dienstnehmer, unter Berücksichtigung der betrieblichen Interessen und der Erholungsmöglichkeiten des Dienstnehmers, konkret zu vereinbaren. Der Dienstgeber hat aufgrund der Fürsorgepflicht die Gesundheit und die Erholungsmöglichkeiten des Dienstnehmers zu Nr. 12 · Dezember 2016 berücksichtigen. Umgekehrt muss auch der Dienstnehmer den Urlaub an die Betriebserfordernisse anpassen. Die Vereinbarung ist an keine Formvorschriften gebunden. Jedoch ist es ratsam, eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen. „Horten“ nicht erlaubt Es kann weder der Dienstgeber den Dienstnehmer „auf Urlaub schicken“, also den Urlaubsverbrauch einseitig anordnen, noch kann sich der Arbeitnehmer ohne Zustimmung des Arbeitgebers einfach Urlaub „nehmen“. Auch ein „Horten“ von Urlaubsansprüchen ist unzulässig und widerspricht dem Erholungszweck. Die Urlaubsvereinbarung hat so zu erfolgen, dass der Urlaub möglichst bis zum Ende des Urlaubsjahres, in dem der Anspruch entstanden ist, verbraucht wird. Unverbrauchter Urlaub wird in das nächste Jahr übertragen und verjährt nach Ablauf von zwei Jahren ab dem Ende des Urlaubsjahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Wird der zustehende Urlaub bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses nicht verbraucht, so gebührt dem Arbeitnehmer für den nicht verbrauchten Urlaub eine Ersatzleistung. Wenn der Boden schwankt… Schwindel Man unterscheidet eine Vielzahl verschiedener Schwindelarten. Denn Schwindel ist eine Erkrankung, die viele verschiedene Ursachen haben kann. In Frage kommen zum Beispiel Gelenksstellungen im Halswirbelsäulenbereich, Fehlinformationen des Gleichgewichtsorganes im Innenohr und der Augen oder eine Verarbeitungsstörung dieser Informationen. Eine „Schwindelwahrnehmung“ entsteht aufgrund eines Konflikts zwischen unterschiedlichen Meldungen von verschiedenen Sinnesorganen. Diese werden als Erregungsmuster an der Hirnrinde weitergegeben. Die Folge: Schwindelgefühl! Symptome Ein Schwindelgefühl, das in Zusammenhang mit der Halswirbelsäule steht, wird als „Zervikogener Schwindel“ bezeichnet. Bei Betroffenen tritt dabei das Gefühl von Orientierungs- und Gleichgewichtsstörungen auf. Zumeist handelt es sich um einen „Schwankschwindel“ oder es treten Gangunsicherheiten auf. Ein „Drehschwindel“ ist eher selten. Ursachen für die Halswirbelsäulenprobleme können zum Beispiel ein Unfall, altersbedingte Veränderungen oder angeborene Fehlstellungen der Halswirbelsäule sein. Therapie ist möglich: Orthopäden können helfen! Der Leidensdruck der Betroffenen ist groß. Leider dauert es oftmals lange, bis die richtige Diagnose getroffen und eine entsprechende Therapie eingeleitet wird. Bei Schwindelgefühlen, bei denen keine Ursache festgestellt wurde, kann der Facharzt für Orthopädie oftmals helfen. Dieser kann über eine Untersuchung des Bewegungsapparats, speziell der Halswirbelsäule und der Kiefergelenke, die Diagnose treffen. Die gute Nachricht für Betroffene: Zervikogener Schwindel kann behandelt werden! Dabei kommen Maßnahmen der manuellen Medizin, Massage oder Elektrotherapie, teilweise auch Medikamente zum Einsatz. BURGENLANDS WIRTSCHAFT 27 SERVICE + FACTS Bonus, Malus vermeidbar für über 55-Jährige bis Juni 2017 ab. Steigt die Beschäftigung Älterer weiter so wie in den vergangenen Jahren, könnten diese Ziele erreicht und das neue Bonus-Malus-System verhindert werden. Malus Falls dieses Modell jedoch wirksam wird, würde ab 1. Jänner 2018 für Unternehmen, die weniger Mitarbeiter im Alter von 55 plus beschäftigen als der Schnitt ihrer Branche, bei Beendigung von Dienstverhältnissen die doppelte Auflösungsabgabe (Malus) anfallen. Bonus Der Bonus würde bei Unternehmen, deren 55-plus-Anteil im Schnitt ihrer Branche oder darüber liegt, eine Senkung des Arbeitgeberbeitrages zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) in der Höhe von 0,1 Prozentpunkten bringen. Um Dienstgeber mit mindestens 25 Mitarbeitern eingehender über dieses Modell zu informieren, haben diese Betriebe Anfang Oktober ein Schrei ben vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger, der künftig einmal jährlich den Anteil älterer Personen (55 Lebensjahre und älter) an allen vollversicherten Beschäftigten festzustellen hat, bekommen. Günstiger Zeitpunkt zur Beschäftigung Älterer Die erfreuliche Beschäftigungsentwicklung älterer Die Beschäftigung Älterer steigt in Österreich weiterhin überdurchschnittlich. 28 BURGENLANDS WIRTSCHAFT Nr. 12 · Dezember 2016 Foto: WKO Z um Vergleich: Im Durchschnitt aller Altersgruppen ist im selben Zeitraum die Beschäftigung lediglich um 1,46 Prozent gestiegen. Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, die Beschäftigung Älterer zu steigern, und daher im Herbst 2015 ein neues Bonus-Malus-Modell für Betriebe ab 25 Mitarbeitern beschlossen. Ob dieses Modell tatsächlich wirksam wird, hängt vom Erreichen der Beschäftigungsziele 50+ KOMPETENZ MOTIVATION FÖRDERUNG Österreichs Wirtschaft beschäftigt mehr ältere Menschen denn je: Die Beschäftigung der über 55-Jährigen ist im ersten Halbjahr 2016 um 11 Prozent gestiegen. Arbeitnehmer bestätigt die Position der Wirtschaftskammerorganisation, dass Anreize für Unternehmen besser wirken als bürokratische Modelle und Strafen. Nun gilt es, diesen Trend fortzusetzen und so das neue Bonus-Malus-System zu verhindern. Lohnkostenzuschuss ausgeweitet Um Anreize für die Beschäftigung Älterer zu schaffen, hat die Wirtschaftskammer erreicht, dass die Mittel für die Eingliederungsbeihilfe des Arbeitsmarktservice (AMS) in Form eines Lohnkostenzuschusses für Unternehmer, die ältere Arbeitslose (50+) einstellen, ausgeweitet worden sind. Gerade jetzt wäre ein guter Zeitpunkt, älteren Arbeitslosen, die durch das AMS förderbar sind, eine Chance zu geben. Eine kostenfreie Unternehmensberatung, unter anderem zu Fragen des Altersmanagements, bietet die Impulsberatung des AMS an. + Verhandlungserfolg der WKO Der Hintergrund des neuen Modells: Das Regierungsübereinkommen aus 2013 sah noch verpflichtende Quoten für die Beschäftigung über 55-Jähriger vor. Bei Nichterfüllung hätten hohe Strafzahlungen von mehreren tausend Euro gedroht. Die Wirtschaftskammer lehnte diese Quotenvorgabe als massiven Eingriff in die Autonomie der Betriebsführung strikt ab und konnte dieses Modell mit hohen Strafzahlungen verhindern! Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer ab 55 Jahren anzuheben. Folgende Zielwerte sollen zum Stichtag 30. Juni 2017 erreicht werden: Für 55- bis 59-jährige Männer:73,6 Prozent (Wert Juni 2016: 73,8 Prozent) Für 60- bis 64-jährige Männer:33,1 Prozent (Wert Juni 2016: 32,6 Prozent) Für 55- bis 59-jährige Frauen: 60,1 Prozent (Wert Juni 2016: 59,4 Prozent. + Der kurze Blick auf Burgenlands Wirtschaft STOOB Innungsmeisterin Martina Mohapp feierte ihren 50. Geburtstag mit einem großen Fest. Im Bild mit Präsident Peter Nemeth, Direktor Rainer Ribing, Ulf Schneller und den Vertreterinnen von Frau in der Wirtschaft ELTENDORF Die Junge Wirtschaft Jennersdorf lud zum traditionellen „Wein trifft auf Kulinarik“ erstmalig in die Uhudlerei Mirth ein. Im Bild: Sonja Wagner, Bernhard Hirczy, Stefan Wiener, Oliver Freismuth, Mario Lang, Kristina Katzbeck, Thomas Himler, Matthias Mirth, Walter Kirnbauer, Michael Allacher und Bezirksvorsitzender Maximilian Poten MARKT ALLHAU Die Familien Großschedl und Gradwohl haben die Firma „Die Ölmühle GmbH“ gegründet und das Mühlengebäude der Familie Großschedl umgebaut und saniert. Bei der Eröffnung und dem Tag der offenen Tür kamen viele Gäste, um die neue Ölmühle zu besichtigen und regionale Erzeugnisse zu verkosten. www.dieoelmuehle.at Fotos: WKB, BVZ/Grabner PINKAFELD „Das monatliche JW-Cafe – ein lockeres Treffen von Jungunternehmern – wird heuer mit einem interessanten Betriebsbesuch oder einem anderen Event veranstaltet“, erklärt Bezirksvorsitzender Georg Schranz. Das aktuelle JW-Cafe fand bei suxxess solution statt. Im Bild: Florian Piff, Bernd Hochwarter, Georg Schranz und Wilfried Drexler mit den Besuchern OBERWART Günter Kavan feierte sein 20-jähriges Jubiläum als selbstständiger Finanzdienstleister, Versicherungs- und Vermögensberater. Spartenobfrau Kommerzialrätin An drea Gottweis und Georg Rosner gratulierten. Nr. 12 · Dezember 2016 BURGENLANDS WIRTSCHAFT 29 Grundumlagen 2017 Grundumlagen 2017 Gemäß § 141 Abs. 5 Wirtschaftskammergesetz (WKG) in der geltenden Fassung wird verlautbart: I. Kammerumlage Das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Burgenland hat in der Sitzung vom 22.11.2016 die Höhe der gemäß § 122 Abs. 7 WKG einzuhebenden Kammerumlage (Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag) für das Jahr 2017 mit 0,29 % der Beitragsgrundlage beschlossen. II. Grundumlage Die Grundumlagen für die nachstehend angeführten Fachgruppen wurden von den Fachgruppentagungen (FGT) gemäß § 123 Abs. 3 Wirtschaftskammergesetz (WKG) beschlossen. Die Genehmigung durch das Präsidium der Wirtschaftskammer Burgenland erfolgte am 22.11.2016. Die Beschlussfassung der Grundumlagen für die Fachvertretungen erfolgte gemäß § 123 Abs. 5 WKG durch die Fachverbandsausschüsse (FV-AS), die Genehmigung durch das Erweiterte Präsidium der Wirtschaftskammer Österreich erfolgte am 23.11.2016. III. Grundumlagen mit Wertsicherungsklausel Bei wertgesicherten Grundumlagen werden die tatsächlich zur Vorschreibung gelangenden Beträge ausgewiesen. Hinweise zur Grundumlage a) Grundumlagen, die mit einem festen Betrag gemäß § 123 Abs. 10 Z 2 WKG festgesetzt wurden, sind gemäß § 123 Abs. 12 WKG von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und eingetragenen Erwerbsgesellschaften (nunmehr nur mehr OG und KG) in einfacher Höhe, von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten. b) Die Grundumlage ist eine unteilbare Jahresumlage und ist grundsätzlich pro Berechtigung zu entrichten. Sie ist daher auch für das Kalenderjahr zu entrichten, in dem die Berechtigung erworben wird oder erlischt (§ 123 Abs. 9 WKG). Besteht die Mitgliedschaft zu einer Fachgruppe nicht länger als die Hälfte eines Kalenderjahres, so ist die Grundumlage für dieses Kalenderjahr nur in halber Höhe zu entrichten. Für ruhende Berechtigungen gilt, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr zutrifft und nichts anderes geregelt ist, die Grundumlage in halber Höhe festgesetzt (§ 123 Abs. 14 WKG). Bei verpachteten Berechtigungen ist die Grundumlage nur vom Pächter zu entrichten (§ 123 Abs. 7 WKG). Die Grundumlagen werden einen Monat nach Vorschreibung fällig (§ 127 (1) WKG). Sparte Gewerbe und Handwerk Fachorganisation Höhe 101 LI Bau Baumeister; Baumeister spezialisiert auf Planung, Berechnung und Leitung; Baumeister eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten; Baumeister eingeschränkt auf sonstige Gebiete; Maurermeister: Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres Höchstbetrag Mindestbetrag Erdbeweger (Deichgräber); Erdbau; Betonbohren und –schneiden (Teilgewerbe): Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres Höchstbetrag Mindestbetrag Die Grundumlage wird pro Berechtigung vorgeschrieben. Wenn auf einem Standort mehrere Berechtigungen in der gleichen Fachgruppe bestehen, kommt vorrangig die Grundumlage jenes Berufszweiges mit der höheren Grundumlage zur Vorschreibung. Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird jeweils 50% des Grundumlagenmindestbetrages des betreffenden Berufszweiges vorgeschrieben. angepasste wertgesicherte Beträge *) 103 LI der Dachdecker, Glaser und Spengler Dachdecker (€ 195,-- Sockelbetrag, € 66,-- Normenbezug) Höchstbetrag + Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied Schilfdecker (€ 195,-- Sockelbetrag) Höchstbetrag + Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied Spengler (€ 195,-- Sockelbetrag, € 66,-- Normenbezug) Höchstbetrag + Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied Glaser; Glasbeleger; Flachglasschleifer (€ 160,-- Sockelbetrag, € 66,-- Normenbezug) + Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied Hohlglasschleifer und Hohlglasveredler, sonstige Berechtigungen im Bereich Glaser + Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied Die Grundumlage wird pro Berechtigung vorgeschrieben. Wenn auf einem Standort mehrere Berechtigungen in der gleichen Fachgruppe bestehen, kommt vorrangig die Grundumlage jenes Berufszweiges mit der höheren Grundumlage zur Vorschreibung. Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird jeweils 30 BURGENLANDS WIRTSCHAFT Beschluss FGT 15.10.2010 FGT 23.09.2016 2‰ € 4.323,00 € 481,00 2‰ € 4.323,00 € 439,00 € € € € € € € € € € € € € 261,00 714,00 2‰ 24,13 195,00 714,00 2‰ 24,13 261,00 714,00 2‰ 24,13 226,00 0,5 ‰ 24,71 160,00 0,5 ‰ 24,71 Nr. 12 · Dezember 2016 Grundumlagen 2017 Fachorganisation Höhe Beschluss 50 % des Grundumlagensockelbetrages des betreffenden Berufszweiges vorgeschrieben. Ruhende Mitglieder sind vom Normenbezug ausgeschlossen angepasste wertgesicherte Beträge *) 104 LI der Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker Hafner (Ofensetzer); Platten- und Fliesenleger (pro Standort) + Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied Keramiker (pro Standort) + Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied Wenn auf einem Standort mehrere Berechtigungen in der gleichen Fachgruppe bestehen, kommt vorrangig die Grundumlage jenes Berufszweiges mit der höheren Grundumlage zur Vorschreibung. angepasste wertgesicherte Beträge *) 105 LI der Maler und Tapezierer Maler (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied Tapezierer und Dekorateure (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres Sattler (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres angepasste wertgesicherte Beträge *) 106 LI der Bauhilfsgewerbe Pflasterer + Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres Bodenleger (umfassend Bodenleger, Belagsverleger usw.); Estrichhersteller; Anbringung von Kunststoffbelägen auf Bauteilen aller Art + Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied Alle anderen Berufszweige + Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres Die Grundumlage wird pro Berechtigung vorgeschrieben. Wenn auf einem Standort mehrere Berechtigungen in der gleichen Fachgruppe bestehen, kommt vorrangig die Grundumlage jenes Berufszweiges mit der höheren Grundumlage zur Vorschreibung. Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird jeweils 50 % des Grundumlagensockelbetrages des betreffenden Berufszweiges vorgeschrieben. angepasste wertgesicherte Beträge *) Steinmetze - Grundbetrag pro Berechtigung - ein Anteil von der an die Gebietskrankenkasse zu leistenden entsprechenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen des vergangenen Jahres ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG 107 LI Holzbau Alle Berufszweige (€ 487,-- Sockelbetrag und € 83,-- Normenbezug) + Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres Die Grundumlage wird pro Berechtigung vorgeschrieben. Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird jeweils 50 % des Grundumlagensockelbetrages vorgeschrieben. angepasste wertgesicherte Beträge *) 108 LI der Tischler und Holzgestalter (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied Höchstbetrag Sockelbetrag Binder Sockelbetrag Bildhauer, Bürsten- und Pinselmacher, Drechsler, Korb- und Möbelflechter, Spielzeughersteller Zuschlag vom SV-Beitrag angepasste wertgesicherte Beträge *) 110 LI der Metalltechniker Schlosser; Schmiede; Fahrzeugbau (pro Standort) (€ 217,-- Sockelbetrag + € 42 Normenbezug) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied Landmaschinentechniker (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres € € € € € € € € 324,00 6‰ 32,00 208,00 6‰ 32,00 137,00 0,40 % 33,00 296,00 0,1 % 143,00 0% € 219,00 2‰ € 235,00 0‰ 62,06 240,00 2‰ € € € 08.10.2015 FGT 04.11.2016 FGT 10.12.2015 FGT 20.03.2015 FGT 28.08.2015 FGT 04.09.2015 355,00 0,4 % € 177,50 € 570,00 2‰ € 221,00 0,65 % 27,62 3.553,00 201,00 180,00 € € € € FGT 0,5 % € 259,00 € € 0,15 % 23,62 217,00 0,15 % BURGENLANDS WIRTSCHAFT 31 Nr. 12 · Dezember 2016 Grundumlagen 2017 Fachorganisation Höhe + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied Metalldesigner; Oberflächentechniker und Gießer (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres angepasste wertgesicherte Beträge *) € € Beschluss 23,62 121,00 0,1 % 111 LI der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker (pro Standort) € 271,00 + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres 0% Der Sockelbetrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe und von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten. Die Grundumlage wird pro Berechtigung vorgeschrieben. Wenn auf einem Standort mehrere Berechtigungen in der gleichen Fachgruppe bestehen (Gas- und Sanitärtechnik; Heizungs- und Lüftungstechnik), wird der Sockelbetrag nur einmal vorgeschrieben. angepasste wertgesicherte Beträge *) 112 LI der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres Blitzschutzbauer Wertsicherungsklausel **) (Ausgangsbasis Jänner 2016) 113 FV der Kunststoffverarbeiter - Fixbetrag pro Berechtigung (inkl. Zeitungsbeitrag von € 26,07) - ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG - Anteil von der an eine GKK zu leistende Sozialversicherungsbeitragssumme (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) des vergangenen Jahres € € 260,00 0,22 % 190,00 FGT 13.10.2015 FGT 20.10.2015 FV-AS 16.09.2010 € € 171,70 72,50 0,15 % 114 LI der Mechatroniker (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres angepasste wertgesicherte Beträge *) € 195,00 0,03 % FGT 17.09.2015 115 LI der Fahrzeugtechnik (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres Der Sockelbetrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe und von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten. angepasste wertgesicherte Beträge *) € 285,00 0% FGT 12.10.2015 FV-AS 03.06.2016 FGT 06.10.2015 116 FV der Kunsthandwerke - ein fester Betrag pro Berechtigung mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG für: 1. Gold- und Silberschmiede, Uhrmacher und Erzeuger von Waren nach Gablonzer Art (darin enthalten sind einmalig € 15,00 für den Jahresbezug der Fachzeitung „uhren & juwelen“): 2. Musikinstrumentenerzeuger: 3. der Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeuger: 4. Erzeuger kunstgewerblicher Gegenstände und Modeschmuckerzeuger: € 132,30 € € € 172,00 108,00 92,00 - Anteil von der an eine Gebietskrankenkasse zu leistenden Sozialversicherungsbeitragssumme für: 1. Gold- und Silberschmiede, Uhrmacher und Erzeuger von Waren nach Gablonzer Art: 2. Musikinstrumentenerzeuger: 3. der Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeuger: 4. Erzeuger kunstgewerblicher Gegenstände und Modeschmuckerzeuger: - ein Mitarbeiterzuschlag für: 1. Gold- und Silberschmiede, Uhrmacher und Erzeuger von Waren nach Gablonzer Art: 2. Musikinstrumentenerzeuger: 3. der Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeuger: 4. Erzeuger kunstgewerblicher Gegenstände und Modeschmuckerzeuger: 117 LI Mode und Bekleidungstechnik Kürschner; Präparatoren; Gerber und Lederfärber + Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres Kleidermacher; Hersteller von graphischen Entwürfen; Kleider- und Kostümverleih; Änderungsschneiderei; Hutmacher; sonstige Berechtigungen im Bereich Bekleidungsgewerbe + Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres Stricker; Maschinstricker; Wirker; Weber; Lampenschirmerzeuger aus textilem Material + Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres Textilreiniger; Färber; Teppichreiniger und –aufbewahrer; Wäscher; Mietwaschküchen; sonstige Berechtigungen im Bereich Textilreiniger und Wäscher 32 BURGENLANDS WIRTSCHAFT 1‰ 0‰ 0‰ 0‰ € € € € 0,00 0,00 4,90 0,00 € 255,00 0‰ € 225,00 5‰ 208,00 € 2‰ € 145,00 Nr. 12 · Dezember 2016 Grundumlagen 2017 Fachorganisation Höhe Beschluss + Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres 0‰ Übernahmestellen für Textilreinigung € 69,00 + Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres 0‰ Die Grundumlage wird pro Berechtigung vorgeschrieben. Wenn auf einem Standort mehrere Berechtigungen in der gleichen Fachgruppe bestehen, kommt vorrangig die Grundumlage jenes Berufszweiges mit der höheren Grundumlage zur Vorschreibung. Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird jeweils 50 % des Grundumlagensockelbetrages des betreffenden Berufszweiges vorgeschrieben. Wertsicherungsklausel **) (Ausgangsbasis Jänner 2016) 118 LI der Gesundheitsberufe (pro Standort) Augenoptiker, Kontaktlinsenoptiker, Hörgeräteakustiker Bandagisten und Orthopädietechniker, Miederwarenerzeuger Orthopädieschuhmacher Schuhmacher und Reparaturen von Schuhen Zahntechniker + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres Ein Mitglied das am selben Standort mehrere Berechtigungen besitzt, mit denen es der Landesinnung angehört, hat für diesen Standort höchstens den Betrag von 639,00 Euro zu entrichten. Wertsicherungsklausel **) (Ausgangsbasis Jänner 2017) 119 LI der Lebensmittelgewerbe (pro Standort) Die Anzahl der Gewerbeberechtigungen und dabei ein fester Betrag gestaffelt je Berechtigungsart (1. Berechtigung, 2. Berechtigung und jede weitere Berechtigung bzw. Betriebsstätte) für die Berechtigungsarten Bäcker, Fleischer, Konditoren, Müller, Mischfutterhersteller, Molker und Käser sowie die sonstigen Berechtigungsarten im Nahrungs- und Genussmittelgewerbe; jedenfalls ist ein fester Betrag als Mindestbetrag festzulegen, wobei für eingeschränkte Berechtigungen ein anderer Mindestbeitrag festgesetzt werden kann. € € € € € 639,00 639,00 639,00 212,00 639,00 0% € 326,00 Die SV-Beitragsversicherungssumme des vorangegangenen Jahres und davon ein Prozentsatz je Stufe, wobei bei mehreren Stufen die Euro-Beträge, die sich aus dem Prozentsatz ergeben, zu addieren sind, für die Berechtigungsarten Bäcker, Fleischer, Konditoren, Müller, Mischfutterhersteller, Molker und Käser sowie die sonstigen Berechtigungsarten im Nahrungs- und Genussmittelgewerbe. € 0,12 Die Futtermittel-Produktionsmenge nach der Produktkategorie (F1/F2/F3) und davon ein €-Betrag pro Jahrestonne, wobei die Produktionsstatistik der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe des zweitvorangegangenen Jahres herangezogen wird. € 0,12 Die angelieferte Rohmilch und davon ein nach der Menge gestaffelter Betrag, wobei die nach der Milchmeldeverordnung verpflichtende Meldung an die Agrarmarkt Austria des zweitvorangegangenen Jahres herangezogen wird. € 0,00 120 LI der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres angepasste wertgesicherte Beträge *) 121 LI der Gärtner und Floristen Landschaftsgärtner, Gärtner (einschließlich Friedhofsgärtner), Floristen (pro Standort) Werbebeitrag für Landschaftsgärtner, Gärtner (einschl.Friedhofsgärtner) (pro Standort) Werbebeitrag für Floristen (pro Standort) Kleinhandel mit Schnittblumen, Gartenpflege (pro Standort) Werbebeitrag für Kleinhandel mit Schnittblumen, Gartenpflege (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres Der feste Betrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe und von juristischen Personen in zweifacher Höhe zu entrichten angepasste wertgesicherte Beträge *) 122 FV der Berufsfotografen Fester Betrag mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG für folgende Berechtigungsarten: - Berufsfotografen, Pressefotografen und Fotodesigner 06.10.2016 FGT 29.9.2016 FGT 28.09.2015 FGT 09.09.2015 FV-AS 06.05.2013 0,30 % Die Vermahlungsmenge und davon ein €-Betrag pro Jahrestonne, wobei, wenn eine Meldung an die Agrarmarkt Austria vorliegt, die Vermahlungsstatistik der Agrarmarkt Austria des zweitvorangegangenen Jahres herangezogen wird. Höchstbetrag des Sockelbetrages plus variablen Betrag pro Mitglied angepasste wertgesicherte Beträge *) FGT € 18.168,00 € 188,00 0,15 % € 217,00 € € € € 163,00 141,00 195,00 55,00 0% € 214,00 BURGENLANDS WIRTSCHAFT 33 Nr. 12 · Dezember 2016 Grundumlagen 2017 Fachorganisation Höhe € € € € 194,00 0,00 5,00 150,00 123 LI der Chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres Der feste Betrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe und von juristischen Personen in zweifacher Höhe zu entrichten angepasste wertgesicherte Beträge *) € 131,00 124 LI der Friseure (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres + Haftpflichtversicherung pro Standort angepasste wertgesicherte Beträge *) € - Kopieranstalten und sonstige Mitglieder - Fixer Beitrag der Sozialversicherungssumme - Fixer Betrag pro Mitarbeiter - Fixer Betrag pro außerhalb der Betriebsstätte aufgestellten, einschlägigen Automaten Unbefristete Wertsicherung aller in Euro festgesetzten Umlagenbeträge. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 oder ein an seine Stelle tretender Index. Für die Wertsicherungsberechnung sind die endgültigen Indexwerte heranzuziehen. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für Jänner 2014. Ändert sich der Index, verglichen zur Ausgangsbasis, um 3,5 % oder mehr, so werden die Umlagenbeträge entsprechend der errechneten Änderung für das darauffolgende Kalenderjahr angepasst. Die Umlagenbeträge werden immer auf den nächsten, ganzen Euro-Betrag aufgerundet. Als neue Bezugsgröße bzw. Basis für die Berechnung des neuen Spielraums gilt jener Monat, in dem der Schwellenwert erstmals erreicht, bzw. überschritten wurde. Veränderungsraten sind auf eine Dezimale zu berechnen. 125A LI der Rauchfangkehrer (pro Standort) pro Berechtigung ein fester Betrag + pro Mitarbeiter ein fester Betrag + der steuerpflichtige Jahresumsatz der sicherheitsrelevanten Tätigkeiten des zweitvorangegangenen Jahres und davon 5 ‰ Höchstbetrag Mindestbetrag Betrag pro ruhender Berechtigung Wird die entsprechende Umsatzsteuererklärung nicht bis 31. Jänner des Vorschreibungsjahres vorgelegt, wird der Umsatz der sicherheitsrelevanten Tätigkeiten durch die Landesinnung geschätzt. Bei Neuerrichtung im Vorschreibungsjahr ist für dieses Jahr für das Folgejahr die zuletzt vom Übergeber entrichtete Umlage zu bezahlen. Die Grundumlage wird auf volle Euro abgerundet. Wertsicherungsklausel **) (Ausgangsbasis Jänner 2017) 125B LI der Bestatter pro Berechtigung + pro Mitarbeiter ein fester Betrag + der steuerpflichtige Jahresumsatz des zweitvorangegangenen Jahres und davon ein Prozentsatz + Zuschlag pro Sterbefall des vorangegangenen Geschäftsjahres Jedem Mitgliedsbetrieb werden für Aus- und Weiterbildung € 50,-- pro Jahr refundiert, die mit dem Sockelbetrag für den Hauptstandort eingehoben werden. Wertsicherungsklausel **) Beschluss FGT 25.09.2015 FGT 14.09.2015 FGT 28.9.2016 FGT 13.10.2016 0,2 % € € € 249,00 0,55 % 52,00 0,00 0,00 € 2.000,00 € 850,00 € 425,00 € € 205,00 0,00 0% € 5,00 126 FG der gewerblichen Dienstleister (pro Standort) Wertsicherungsklausel **) (Ausgangsbasis Jänner 2016) € 96,00 FGT 24.09.2015 127 FG Personenberatung und Personenbetreuung (pro Standort) Wertsicherungsklausel **) (Ausgangsbasis Jänner 2016) € 96,00 FGT 06.10.2015 128 FG der persönlichen Dienstleister (pro Standort) Wertsicherungsklausel **) (Ausgangsbasis Jänner 2016) € 135,00 FGT 05.10.2015 FV-AS 08.-09.09.2015 129 FV der Film- und Musikwirtschaft Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag, aber nur für die erste einen solchen Betrag auslösende Berechtigung, für jede weitere derartige Berechtigung Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG € € € 4,80 ‰ 165,00 0,00 82,50 *) Angepasste wertgesicherte Beträge: Bei den ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um die tatsächlich zur Vorschreibung gelangenden Beträge. Neue Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist der Dezember 2013. (Für 108 – Tischler und der Holzgestaltenden Gewerbe der Mai 2016.) 34 BURGENLANDS WIRTSCHAFT Nr. 12 · Dezember 2016 Grundumlagen 2017 **) Wertsicherungsklausel Gewerbe und Handwerk: Es wird ausdrücklich die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge beschlossen (Sockelbetrag und Werbebeitrag, sofern beschlossen). Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 oder ein an seine Stelle tretender Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für Jänner 2011 (für 104 Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker der März 2012, für 108 – Tischler und der Holzgestaltenden Gewerbe der Jänner 2012, für 112 Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker, für 117 – Mode und Bekleidungstechnik, für 126 – Gewerbliche Dienstleister, für 127 – Personenberatung und Personenbetreuung, für 128 – Persönliche Dienstleister der Jänner 2016, für 118 – Gesundheitsberufe, für 125a – Rauchfangkehrer der Jänner 2017). Wird der Index, verglichen zur Ausgangsbasis, in einem Monat um 3,5% oder mehr überschritten, werden die Umlagensätze entsprechend der errechneten Steigerung im darauffolgenden Kalenderjahr angehoben, wobei die Beträge auf den nächsten ganzen €-Betrag aufgerundet werden. Als neue Bezugsgröße bzw. Basis für die Berechnung des neuen Spielraums gilt jener Monat, in dem der Schwellenwert erstmals erreicht bzw. überschritten worden ist. Sparte Industrie Fachorganisation Höhe 201 FV Bergwerke und Stahl Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des vorangegangenen Jahres Mindestbetrag Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG 202 FV der Mineralölindustrie Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG 203 FV der Stein- und keramischen Industrie Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag gem. § 2 UO für ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG 204 FV der Glasindustrie Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG 205 FV der Chemischen Industrie Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des vorangegangenen Jahres Mindestbetrag Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG 207 FV der industriellen Hersteller von Produkten aus Papier und Karton Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des vorangegangenen Jahres Mindestbetrag Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG 209 FV der Bauindustrie 1. Pro Mitglied ein fester Betrag für folgende Kategorien: - Mitglieder, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) unterliegen: - Töchter von Mitgliedern, die dem BUAG unterliegen - Mitglieder, die nicht dem BUAG unterliegen: - Töchter von Mitgliedern, die nicht dem BUAG unterliegen Beschluss € € 1,35 ‰ 145,00 72,50 € € 1,7 ‰ 145,00 14,50 € € 3,6 ‰ 145,00 72,50 € € 1,84 ‰ 145,00 72,50 € € 2,0 ‰ 145,00 72,50 € € 2,8 ‰ 145,00 72,50 30.05.2016 FV-AS 08.06.2016 FV-AS 14.09.2016 FV-AS 31.05.2016 FV-AS 08.06.2016 FV-AS 13.06.2016 FV-AS 30.05.2016 € 2.180,19 € 0,00 € 2.180,19 € 0,00 2. Zuschlagsleistung des Vorjahres (inkl. anteiliger Zuschlagsleistung von AbstellungsARGEN*) gem. §§ 21 und §§ 21a BUAG (Sachbereich Urlaub) – davon ein Prozentsatz für folgende Kategorien: - Mitglieder, die dem BUAG unterliegen - Töchter von Mitgliedern, die dem BUAG unterliegen - Mitglieder, die nicht dem BUAG unterliegen - Töchter von Mitgliedern, die nicht dem BUAG unterliegen 0,40 % 0,40 % 0,00 % 0,00 % 3. Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und –gehaltssumme – davon ein Promillesatz für folgende Kategorien: - Mitglieder, die dem BUAG unterliegen - Töchter von Mitgliedern, die dem BUAG unterliegen - Mitglieder, die nicht dem BUAG unterliegen - Töchter von Mitgliedern, die nicht dem BUAG unterliegen 0,0 ‰ 0,0 ‰ 0,4 ‰ 0,4 ‰ Mindestbetrag: Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG FV-AS € € 0,00 0,00 *Abstellungs-ARGEN sind Arbeitsgemeinschaften, bei denen sich die Mitarbeiter im Verrechnungs- und Sozialversicherungsstand der ARGE befinden. Die Aufteilung der Zuschlagsleistung der Abstellungs-ARGEN erfolgt kalenderjährlich nach den Beschäftigtenanteilen der ARGE-Partner im Monat Dezember. BURGENLANDS WIRTSCHAFT 35 Nr. 12 · Dezember 2016 Grundumlagen 2017 Fachorganisation Höhe 210 FV der Holzindustrie Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des vorangegangenen Jahres für: Sägeindustrie Holzverarbeitende Industrie sowie alle übrigen Mitglieder: -pro fm Rundholzeinsatz (ausgenommen Industrieholz) des vorangegangenen Jahres -Mindestbeitrag -ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG 211 FV der Nahrungs- und Genussmittelindustrie (Lebensmittelindustrie) Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG € € € 2,0 ‰ 3,29 ‰ 0,30 145,00 72,50 € € 3,7 ‰ 145,00 72,50 212 FV der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie -Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des vorangegangenen Jahres für Berufsgruppe Bekleidungsindustrie Berufszweig Wäschereien, Färbereien, chemische Reinigungsbetriebe und Mietwäschereien, die in Form eines Industriebetriebs geführt werden Berufsgruppe Textilindustrie Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie Berufsgruppe Leder erzeugende Industrie -Mindestbetrag für alle Mitglieder Berufsgruppe Bekleidungsindustrie Berufszweig Wäschereien, Färbereien, chemische Reinigungsbetriebe und Mietwäschereien, die in Form eines Industriebetriebs geführt werden Berufsgruppe Textilindustrie Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie Berufsgruppe Leder erzeugende Industrie -ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG Berufsgruppe Bekleidungsindustrie Berufszweig Wäschereien, Färbereien, chemische Reinigungsbetriebe und Mietwäschereien, die in Form eines Industriebetriebs geführt werden Berufsgruppe Textilindustrie Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie Berufsgruppe Leder erzeugende Industrie 213 FV der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des vorangegangenen Jahres Mindestbetrag Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG 215 FV der NE-Metallindustrie Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des vorangegangenen Jahres Mindestbetrag Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG 216 FV der Maschinen-, Metallwaren- und Gießereiindustrie (ab 01.01.2017 FV der metalltechnischen Industrie) Kommunalsteuerpflichtige Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres für Maschinen- und Metallwarenindustrie Gießereiindustrie Mindestbetrag Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG 217 FV der Fahrzeugindustrie Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG 218 FV der Elektro- und Elektronikindustrie Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG 36 BURGENLANDS WIRTSCHAFT Beschluss FV-AS 02.06.2016 (gilt auch für 2016) FV-AS 31.05.2016 FV-AS 12.05.2016 FV-AS 11.05.2016 FV-AS 31.05.2016 FV-AS 21.09.2016 FV-AS 24.06.2016 FV-AS 15.06.2016 3,70 ‰ 2,10 ‰ 2,30 ‰ 2,40 ‰ 1,70 ‰ € 240,00 € € € € 240,00 150,00 200,00 145,00 € 120,00 € € € € 120,00 75,00 100,00 72,50 € € 5,77 ‰ 150,00 75,00 € € 2,70 ‰ 145,00 72,50 € € 1,0 ‰ 3,6 ‰ 145,00 72,50 € € 0,83 ‰ 145,00 72,50 € € 1,25 ‰ 145,00 72,50 Nr. 12 · Dezember 2016 Grundumlagen 2017 Sparte Handel Fachorganisation Höhe 301 LG des Lebensmittelhandels Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften € 302 LG der Tabaktrafikanten Die Berechnung erfolgt aufgrund des erzielten Bruttoumsatzes mit Tabakwaren des vergangenen Jahres für folgende Berechtigungsarten a) Tabakfachgeschäfte, b) Tabakverkaufsstellen, c) Tabakwarengroßhandel, d) alle sonstigen Berechtigungsarten Klasse 1 Bis zu € 50.000,00 Klasse 2 Bis zu € 90.000,00 Klasse 3 Bis zu € 180.000,00 Klasse 4 Bis zu € 250.000,00 Klasse 5 Bis zu € 350.000,00 Klasse 6 Bis zu € 500.000,00 Klasse 7 Bis zu € 700.000,00 Klasse 8 Ab € 700.000,00 Lottokollekturen: Bruttoumsatz des vergangenen Jahres mit Produkten der Österreichischen Lotterien Klasse 1 Bis zu € 1.000.000,00 Klasse 2 Ab € 1.000.000,00 Die Beträge werden auf volle Euro gerundet. 303 LG des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *) 304A LG des Weinhandels Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *) 304B LG des Agrarhandels Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *) 305 LG des Energiehandels Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *) 306 LG des Markt-, Straßen- und Wanderhandels Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *) 307 LG des Außenhandels Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *) 308 LG des Handels mit Mode und Freizeitartikeln Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *) 309 LG des Direktvertriebs Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *) Beschluss 106,00 € € € € € € € € 40,00 80,00 150,00 250,00 350,00 400,00 480,00 550,00 € € 40,00 50,00 € 125,00 € 227,00 € 152,00 € 211,00 € 141,00 € 118,00 € 152,00 € 130,00 FGT 21.10.2010 FGT 18.09.2016 FGT 29.09.2010 FGT 16.08.2010 FGT 19.10.2010 FGT 19.10.2010 FGT 17.09.2015 FGT 28.10.2010 FGT 14.10.2010 FGT 18.10.2010 BURGENLANDS WIRTSCHAFT 37 Nr. 12 · Dezember 2016 Grundumlagen 2017 Fachorganisation 310 LG des Papier- und Spielwarenhandels Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften 311 LG der Handelsagenten Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *) 312 FV des Juwelen-, Uhren-, Kunst-, Antiquitäten-und Briefmarkenhandels Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerbeberechtigung, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften. Keine Umsatzstaffelung. 313 LG des Baustoff-, Eisen-, Hartwaren- und Holzhandels Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften Handel mit pyrotechnischen Artikeln Fester Betrag (keine Rechtsformstaffelung) Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *) 314 LG des Handels mit Maschinen, Computersystemen, Sekundärrohstoffen, technischem und industriellem Bedarf (ab 01.01.2017 LG des Maschinen- und Technologiehandels) Handel mit Maschinen, Computersystemen, technischem und industriellem Bedarf Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *) Sekundärrohstoffhandel Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften 315 LG des Fahrzeughandels Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *) 316 FV des Foto-, Optik- und Medizinproduktehandels Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften 317 LG des Elektro- und Einrichtungsfachhandels Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *) 318 LG des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels 1. Fester Betrag Altwarenhandel alle anderen Berechtigungen angepasster wertgesicherter Betrag *) 2. Fester Betrag für folgende Berechtigungs-, Sortimenter- und Mitgliedschaftsarten: a. Einfachsortimenter sowie eingeschränktes Handelsgewerbe b. Mehrfachsortimenter sowie uneingeschränktes Handelsgewerbe c. Nebenbetreute Berechtigungen bzw. Listenmitgliedschaften 3. Fester Betrag für ausschließlich auf Grundlage des Fern- und AuswärtsgeschäfteGesetzes (FAGG) getätigte Umsätze, gestaffelt nach Anzahl der für diesen Unternehmensbereich tätigen Beschäftigten: 0 bis 10 Beschäftigte/11 bis 100 Beschäftigte/mehr als 100 Beschäftigte 38 BURGENLANDS WIRTSCHAFT Höhe € 110,00 € 141,00 € 147,00 € 140,00 € 84,00 € 133,00 € 120,00 € 180,00 € 111,00 € 184,00 € 110,00 € 120,00 € € € € 0,00 0,00 0,00 0,00 Beschluss FGT 13.10.2010 FGT 28.09.2015 FV-AS 12.05.2016 FGT 13.10.2015 FGT 05.10.2015 FGT 18.10.2010 FV-AS 25.05.2016 FGT 22.10.2010 FGT 12.10.2016 Nr. 12 · Dezember 2016 Grundumlagen 2017 Fachorganisation Höhe Beschluss 320 LG der Versicherungsagenten FGT Fester Betrag € 123,00 Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften 24.09.2015 *) Angepasste wertgesicherte Beträge: Bei den ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um die tatsächlich zur Vorschreibung gelangenden Beträge. Neue Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist der Dezember 2013. Wertsicherungsklausel Handel: Es wird ausdrücklich die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge beschlossen. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 oder ein an seine Stelle tretender Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für Jänner 2011. Wird der Index, verglichen zur Ausgangsbasis, in einem Monat um 3,5 % oder mehr überschritten, werden die Umlagensätze entsprechend der errechneten Steigerung im darauffolgenden Kalenderjahr angehoben, wobei die Beträge auf den nächsten ganzen €-Betrag aufgerundet werden. Als neue Bezugsgröße bzw. Basis für die Berechnung des neuen Spielraums gilt jener Monat, in dem der Schwellenwert erstmals erreicht bzw. überschritten worden ist. Sparte Bank und Versicherung Fachorganisation Höhe 401 FV der Banken und Bankiers Die kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres und davon ein Hebesatz für folgende Betriebsarten: • Betriebsart Banken und Bankiers: • Betriebsart Casinos Austria AG: • Betriebsart Österreichische Lotterien GmbH: • Betriebsart Klassenlotteriegeschäftsstellen: • alle sonstigen Betriebsarten im Fachverband: Beschluss FV-AS 06.10.2016 FV-AS 06.09.2016 FV-AS 12.09.2016 FV-AS 24.05.2016 1,194 ‰ 0,000 ‰ 0,000 ‰ 0,000 ‰ 1,194 ‰ Die Umsatzerlöse der Spielbanken des zweitvorangegangenen Jahres und davon ein Hebesatz für folgende Betriebsarten: • Betriebsart Banken und Bankiers: • Betriebsart Casinos Austria AG: • Betriebsart Österreichische Lotterien GmbH: • Betriebsart Klassenlotteriegeschäftsstellen: • alle sonstigen Betriebsarten im Fachverband: 0,000 ‰ 0,302 ‰ 0,000 ‰ 0,000 ‰ 0,000 ‰ Die Umsatzerlöse aller Lotterien-Ausspielungen ausgenommen der Klassenlotterie des zweitvorangegangenen Jahres und davon ein Hebesatz für folgende Betriebsarten: • Betriebsart Banken und Bankiers: • Betriebsart Casinos Austria AG: • Betriebsart Österreichische Lotterien GmbH: • Betriebsart Klassenlotteriegeschäftsstellen: • alle sonstigen Betriebsarten im Fachverband: 0,000 ‰ 0,000 ‰ 0,047 ‰ 0,000 ‰ 0,000 ‰ Die Umsatzerlöse der Klassenlotterie des zweitvorangegangenen Jahres und davon ein Hebesatz für folgende Betriebsarten: • Betriebsart Banken und Bankiers: • Betriebsart Casinos Austria AG: • Betriebsart Österreichische Lotterien GmbH: • Betriebsart Klassenlotteriegeschäftsstellen: • alle sonstigen Betriebsarten im Fachverband: 0,000 ‰ 0,000 ‰ 0,000 ‰ 0,140 ‰ 0,000 ‰ € 7,00 € 3,50 Mindestbetrag: Ganzjährig ruhende Berechtigung: 402 FV der Sparkassen Kommunalsteuerpflichtige Brutto- Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG 403 FV der Volksbanken Kommunalsteuerpflichtige Brutto- Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG 404 FV der Raiffeisenbanken Kommunalsteuerpflichtige Brutto- Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG € € 1,141 ‰ 7,00 3,00 € € 1,325 ‰ 60,00 30,00 € € 1,300 ‰ 60,00 30,00 BURGENLANDS WIRTSCHAFT 39 Nr. 12 · Dezember 2016 Grundumlagen 2017 Fachorganisation Höhe 405 FV der Landes-Hypothekenbanken Kommunalsteuerpflichtige Brutto- Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG 406 FV der Versicherungsunternehmen Die kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres exkl. Provisionen für - Kleine Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit Mindestbetrag ganzjährig ruhende Berechtigungen - alle übrigen Versicherungsunternehmen Mindestbetrag ganzjährig ruhende Berechtigungen Das Gesamtvermögen (Summe aus Sicherheits-, Risiko- und freien Rücklagen) zum Geschäftsjahresende in dem der Grundumlagenvorschreibung zweitvorangegangenen Jahr für - Kleine Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im Bereich Sach- und Rückversicherung Mindestbetrag Höchstbetrag ganzjährig ruhende Berechtigungen - Kleine Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im Bereich Viehversicherung Mindestbetrag Höchstbetrag ganzjährig ruhende Berechtigungen - alle übrigen Versicherungsunternehmen Mindestbetrag Höchstbetrag ganzjährig ruhende Berechtigungen 1,10 ‰ 60,00 30,00 € € € € € € Beschluss FV-AS 03.06.2016 FV-AS 28.09.2016 0,00 ‰ 0,00 0,00 1,15 ‰ 60,00 30,00 4,60 ‰ € 25,44 € 7.000,00 € 12,00 3,80 ‰ € 25,44 € 4.542,05 € 12,00 0,00 ‰ € 0,00 € 0,00 € 0,00 Sparte Transport und Verkehr Fachorganisation 501 FV der Schienenbahnen Für die Berechtigungen Hauptbahnen, Nebenbahnen, Straßenbahnen, Oberleitungsomnibus, Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie alle übrigen Berechtigungsarten, einschließlich Waggonverleiher und nicht öffentliche Eisenbahnen gilt Folgendes pro Berechtigung: a) ein fester Betrag von € b) ein Anteil v.T. der sozialversicherungspflichtigen Lohn- und Gehaltssumme des vorangegangenen Jahres auf Basis folgender Staffelung: -) Lohn-Gehaltssumme von € 1 bis € 30 Mio. ein Anteil von -) Lohn- und Gehaltssumme von mehr als € 30 Mio. ein Anteil von c) ein Zuschlag pro Beschäftigten gemäß Personalstand zum 01.01. des Jahres sowie einen Mindestbetrag von Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG Der feste Betrag unterliegt der Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG. 502 FG der Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtunternehmungen 1. Pro Berechtigung (Konzession) ein fester Betrag für folgende Berechtigungs- und Betriebsarten: a) Berechtigung (Konzession) nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz gestaffelt nach Anzahl der Berechtigungen Gruppe 1: erste Berechtigung Gruppe 2: ab der zweiten Berechtigung und für jede weitere b) Berechtigung nach dem Kraftfahrliniengesetz gestaffelt nach Anzahl der Berechtigungen Gruppe 1: erste Berechtigung Gruppe 2: ab der zweiten Berechtigung und für jede weitere c) Konzessionierte Personen- und Frachtschifffahrt i. auf anderen Gewässern als der Donau (Schiffe/Motorboote) ii. konzessionierte Donauschifffahrt (auf der gesamten Donau) iii. konzessionierte Donauschifffahrt (beschränkt auf ein Bundesland) d) Überfuhren (Seilfähren, Motorbootfähren, Zillenüberfuhren) e) Floßfahrt, Rafting f) Hochseeschifffahrt g) Hafenbetriebe / Umschlagbetriebe h) Segelschulen i) Schiffsführerschulen / Motorbootschulen 40 BURGENLANDS WIRTSCHAFT Höhe € Beschluss FV-AS 26.05.2011 FGT 19.09.2016 200,00 0,9 ‰ 0,3 ‰ € 0,00 € 0,00 die Hälfte € € 100,00 100,00 € 100 € 100 € € 100,00 100,00 € 100 € 100 € € € € € € € € € 141,00 141,00 141,00 141,00 141,00 141,00 141,00 141,00 141,00 € 141 € 141 € 141 € 141 € 141 € 141 € 141 € 141 Nr. 12 · Dezember 2016 Grundumlagen 2017 Fachorganisation j) k) l) m) n) o) p) q) r) s) 2. a) b) c) d) Höhe Vermietung von Schiffen Erbringung sonstiger Leistungen im Bereich der Schifffahrt (zB Vertretung von Schifffahrtsunternehmungen, Erbringung sonstiger Leistungen mit Fahrzeuge nach § 77 Abs. 1 Z. 7 Schifffahrtsgesetz) Luftverkehrsgenehmigung gem. VO (EWG) 2407/92 bzw. 1008/08 Luftverkehrsgenehmigung gemäß § 102 Luftfahrtgesetz Flugplätze I. Flughäfen II. Flugfelder Repräsentanzen von Luftfahrtunternehmungen Luftfahrzeug-Vermietung (motorisierte Luftfahrzeuge) Flugschulen Beförderungen mit nicht motorisierten Luftfahrzeugen (zB Paragleiter, Ballon) Alle anderen Berechtigungs- und Betriebsarten Pro Beförderungsmittel ein Betrag für folgende Kategorien: Je Omnibus (lt. Konzessionsumfang gem. Gelegenheitsverkehrsgesetz) / je eingesetztem Omnibus gemäß Kraftfahrliniengesetz Je Flugzeug einmotorig, bis 2.000 kg / einmotorig, mehr als 2.000 kg bis 5.700 kg / mehrmotorig, bis 5.700 kg / ein- und mehrmotorig, mehr als 5.700 kg bis 14.000 kg / mehrmotorig, mehr als 14.000 kg bis 20.000 kg / mehrmotorig, mehr als 20.000 kg / Drehflügler (Hubschrauber) / Motorsegler (gemäß Luftfahrzeugregister der Rep. Österreich zum 01.01. des Jahres) / je nicht motorisiertem Luftfahrzeug Je Fahrzeug zur gewerblichen Beförderung gemäß Schifffahrtsgesetz / bis 12 Personen Beförderungskapazität / 13 bis 50 Personen Beförderungskapazität / 51 bis 150 Personen Beförderungskapazität / 151 bis 250 Personen Beförderungskapazität / 251 bis 400 Personen Beförderungskapazität / über 400 Personen Beförderungskapazität / Frachtschiff Für alle anderen Beförderungsmittel € € 141,00 141,00 € € 207,00 207,00 € € € € € € € 207,00 207,00 207,00 207,00 207,00 207,00 207,00 € 86,00 € 12,00 € 34,00 € 34,00 Beschluss € 141 € 141 € 207 € 207 € 207 € 207 € 207 € 207 € 207 € 207 € 86 € 12 € 34 € 34 Rechtsformstaffelung für Berechtigungen 1.l, m, n, o, p, q, r, s (BG Luftfahrt) Der feste Betrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe, von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten. angepasste wertgesicherte Beträge *) 503 FV der Seilbahnen Fester Betrag mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG für alle Berechtigungsarten: 1. Kabinenbahnen und Kombilifte 2. Sesselbahnen/-lifte mit 2 Kategorien - 1er und 2er - ab 3er 3. Schlepplifte mit 2 Kategorien: - bis 300 m - ab 300 m 4. Bandförderer oder Sonstige Fester Betrag gestaffelt nach der Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen mit mehreren Kategorien Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG 504 FV der Spedition und Logistik Fester Betrag mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs 12 WKG pro Berechtigung Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG 505 FG für die Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen 1. Pro Berechtigung ein fester Betrag für folgende Berechtigungsarten: a. Berechtigung nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz (Taxigewerbe / Mietwagengewerbe / Gästewagengewerbe) gestaffelt nach Anzahl der Berechtigungen Gruppe 1: erste Berechtigung Gruppe 2: ab der zweiten Berechtigung und für jede weitere b. Berechtigung zum Vermieten von beweglichen Sachen (Kraftfahrzeugverleih) c. Berechtigung für das Fiaker und Pferde Mietwagen-Gewerbe d. Alle anderen Berechtigungsarten 2. Pro Beförderungsmittel ein Betrag für folgende Kategorien: a. Je Fahrzeug laut Konzessionsumfang nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz (Taxigewerbe / Mietwagengewerbe / Gästewagengewerbe) b. Je eingesetztem Fahrzeug laut KFG zum Vermieten von beweglichen Sachen (Kraftfahrzeugverleih) c. Je Beförderungsmittel laut Konzessionsumfang für das Fiaker und Pferde Mietwagen-Gewerbe d. Für alle anderen Beförderungsmittel € 0,00 € € 0,00 0,00 € € 90,00 0,00 FV-AS 09.10.2015 FV-AS 03.06.2016 FGT 30.08.2016 € 0,00 jeweils die Hälfte € 207,00 jeweils die Hälfte € € € € € 100,00 100,00 190,00 100,00 100,00 € 40,00 € 0,00 € € 40,00 40,00 BURGENLANDS WIRTSCHAFT 41 Nr. 12 · Dezember 2016 Grundumlagen 2017 Fachorganisation Höhe Beschluss Rechtsformstaffelung für Berechtigungen 1.b. (Berechtigung zum Vermieten von beweglichen Sachen - Kraftfahrzeugverleih) Der feste Betrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe, von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten. Wertsicherungsklausel **) (Ausgangsbasis Dezember 2013) 506 FG für das Güterbeförderungsgewerbe Pro Berechtigung ein fester Betrag für folgende Berechtigungsarten: Klasse 1: Konzession zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs oder solchen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3 500 kg übersteigt Klasse 2: Gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs oder solchen Kraftfahrzeugen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3 500 kg nicht übersteigt. Bei: a) uneingeschränkter Berechtigung b) eingeschränkter Berechtigung Klasse 3: Alle sonstigen Berechtigungen Pro Beförderungsmittel ein fester Betrag für folgende Berechtigungsarten: Klasse 1: Konzession zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs oder solchen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3 500 kg übersteigt: a) für den innerstaatlichen Verkehr (pro Kfz laut Konzessionsumfang) b) für den grenzüberschreitenden Verkehr (pro Kfz laut Konzessionsumfang) Klasse 2: Gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs oder solchen Kraftfahrzeugen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3 500 kg nicht übersteigt. Bei: a) uneingeschränkter Berechtigung b) eingeschränkter Berechtigung Klasse 3: Alle sonstigen Berechtigungen (pro eingesetztem Beförderungsmittel) Rechtsformstaffelung Der feste Betrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe, von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten. € 153,00 € € € 175,00 175,00 175,00 € € 23,00 23,00 € € € 0,00 0,00 0,00 FGT 05.11.2016 FV-AS 04.06.2014 angepasste wertgesicherte Beträge *) 507 FV der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs Berufszweig Fahrschulen - fester Betrag pro genehmigten Standort € 974,85 - für den ersten genehmigten Außenkurs des vergangenen Jahres € 100,00 Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG Hälfte Berufszweig Fahrzeug- und Transportbegleitung - fester Betrag pro Berechtigung mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG Ganzjährig € 179,58 ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG Hälfte Sonstige Berufszweige - fester Betrag pro Berechtigung mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG € 179,58 - Anteil von der an eine GKK zu leistende Sozialversicherungsbeitragssumme (Dienstgeber- und 1,5 ‰ Dienstnehmeranteil) des vergangenen Jahres 1) Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG Hälfte ) Jährliche Valorisierung des Fixbetrages pro Standort bzw. Berechtigung: Die ab dem Jahr 2015 festgesetzten Fixbeträge werden mit dem von Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex (VPI) 2010 oder einem an seine Stelle tretenden Index wertgesichert. Die Berechnung der Fixbeträge findet jährlich, jeweils in der zweiten Jahreshälfte statt. Gültig sind die berechneten Fixbeträge für das gesamte nächste Kalenderjahr. Bei der Berechnung werden die aktuell gültigen Fixbeträge um die prozentuelle Veränderung des veröffentlichten VPI-Jahresdurchschnittes des Kalendervorjahres zu jenem des Kalendervorvorjahres angepasst. Die Veränderung wird auf eine Kommastelle berechnet und der berechnete Fixbetrag auf ganze Cent kaufmännisch gerundet. Die erstmalige Berechnung findet mit dem VPI 2010 im zweiten Halbjahr 2015 für die im Jahr 2016 erfolgende Vorschreibung mit der Veränderung des VPI 2010Jahresdurchschnittes 2014 zum VPI 2010-Jahresdurchschnittes 2013 statt. Die daraus berechneten Fixbeträge gelten dann für das gesamte Kalenderjahr 2016. 1 ) Sozialversicherungsbeitragssumme: An die Gebietskrankenkasse zu leistende Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil). Zu den Sozialversicherungsbeiträgen zählen neben den Beiträgen zur Pensions-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung auch im Wege der Gebietskrankenkasse eingehobene Sonderbeiträge, wie z.B. der Wohnbauförderungsbeitrag, der Schlechtwetterentschädigungsbeitrag oder der Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz. 42 BURGENLANDS WIRTSCHAFT Nr. 12 · Dezember 2016 Grundumlagen 2017 Fachorganisation Höhe 508 FG der Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen 1. Pro Berechtigung und dafür ein fester Betrag für folgende Berechtigungsarten ●: a) Servicegewerbe b) Tankstellengewerbe c) Garagierungsgewerbe - Halten von Räumen (zB Hoch- und Tiefgaragen) - Abstellflächen im Freien d) alle sonstigen Berechtigungsarten 2. Nach der Anzahl der Zapfauslässe und dafür ein fester Betrag für folgende Klassen: 1 – 3 Zapfauslässe, 4 – 6 Zapfauslässe sowie über 6 Zapfauslässe 3. Nach der Gesamteinstellfläche in Räumen in m² (zB Hoch- und Tiefgaragen) bzw. Anzahl der Stellplätze und dafür ein fester Betrag mit folgenden Klassen: bis 200 m2 bzw. bis zu 8 Stellplätze bis 400 m² bzw. bis zu 16 Stellplätze bis 800 m² bzw. bis zu 32 Stellplätze bis 1.500 m² bzw. bis zu 60 Stellplätze bis 3.000 m² bzw. bis zu 120 Stellplätze über 3.000 m² bzw. mehr als 120 Stellplätze Zur Umrechnung Stellplatz in m² gilt: Sofern lediglich die Anzahl der Stellplätze bekannt ist, gilt als Umrechnungsschlüssel 25 m² pro Stellplatz (inklusive Zu- und Abfahrten, Rangierflächen etc). 4. Entgeltliche Abstellflächen im Freien pro m² bzw. pro Stellplatz und dafür ein fester Betrag Umrechnung Stellplatz in m²: Sofern lediglich die Anzahl der Stellplätze bekannt ist, gilt als Umrechnungsschlüssel 25 m² (inklusive Zu- und Abfahrten, Rangierflächen etc) pro Stellplatz. Beschluss FGT € € 224,00 265,00 € € € 340,00 224,00 224,00 € € € 0,00 0,00 0,00 € € € € € € 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 € 0,00 05.10.2016 ● Kombinierte Betriebe (Betriebe mit den Gewerbeberechtigungen „Tankstellengewerbe“ und „Servicegewerbe“ am selben Standort) werden in 1.b) eingestuft. Rechtsformstaffelung für alle Berechtigungen Der feste Betrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe, von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten. angepasste wertgesicherte Beträge *) *) Angepasste wertgesicherte Beträge: Bei den ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um die tatsächlich zur Vorschreibung gelangenden Beträge. Neue Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist der Dezember 2013. **) Wertsicherungsklausel Transport und Verkehr: Es wird ausdrücklich die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge beschlossen. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex Jänner 2005 oder ein an seine Stelle tretender Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für Jänner 2011 (für 502 Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtsunternehmungen, für 505 – Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen, für 506 Güterbeförderungsgewerbe der Dezember 2013). Wird der Index in einem Monat um 3,5 Prozent oder mehr überschritten, werden die Umlagensätze entsprechend der errechneten Steigerung im darauffolgenden Kalenderjahr angehoben, wobei die Beträge auf den nächsten ganzen Euro-Betrag aufgerundet werden. Als neue Bezugsgröße bzw. Basis für die Berechnung des neuen Spielraums gilt jener Monat, in dem der Schwellenwert erstmals erreicht bzw. überschritten worden ist. Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft Fachorganisation Höhe 601 FG Gastronomie I. FOOD/ mit Schwerpunkt Verabreichung von Speisen € (davon € 10,00 für anwaltliche Vertretung bei Betriebsanlageverfahren) Bis zu 50 Plätze 51 – 100 Plätze 101 – 200 Plätze 201 - 250 Plätze 251 – 300 Plätze 301 – 400 Plätze Über 400 Plätze € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 195,00 Beschluss FGT 26.05.2015 Kat. 1) zB.: Gasthäuser, Restaurants, Kaffeerestaurants, Bahnhofrestaurants/-wirtschaften, Kantinen, Imbissstuben, Speisehäuser, Gasthöfe bis 8 Betten, Rasthäuser bis 8 Betten, Gastwirtschaften, Grillrestaurants, Volksküchen, Diätküchen, Werksküchen, Almgasthäuser, Bistros, Pizzerien, Heurigenrestaurants; Kat. 2) zB.: Jausenstationen, Buffets, Eisdielen, Eisbuffets, Eisstuben, Eisbetriebe, freies (Gast-) Gewerbe, Kioske, mobiles freies Gastgewerbe, Partyservice und Catering, BURGENLANDS WIRTSCHAFT 43 Nr. 12 · Dezember 2016 Grundumlagen 2017 Fachorganisation Höhe Beschluss Lieferküchen, Schutzhütten ohne Beherbergung, Würstelstände, Heurigenbuffets; II. BEVERAGE/ mit Schwerpunkt Getränkeausschank (davon € 10,00 für anwaltliche Vertretung bei Betriebsanlageverfahren) Bis zu 50 Plätze 51 – 100 Plätze 101 – 200 Plätze 201 - 250 Plätze 251 – 300 Plätze 301 – 400 Plätze Über 400 Plätze € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 195,00 € 195,00 € 195,00 € 0,00 € 0,00 € € € € € € € € 13,00 12,00 11,00 10,00 10,00 8,00 8,00 7,00 Kat. 1) zB.: Kaffeehäuser, Espressi, Cafes, Cafe-Konditoreien, Kaffeesalons, Kaffeeschänken, Teehäuser, Espresso-Buffets; Kat. 2) zB.: Milchgaststätten, Bierkeller/-ausschankbetriebe, Weindielen/-ausschankbetriebe, Branntweinschänken, Automatenausschank, Bierstuben, Pubs, Weinstuben, Likörstuben; III. ENTERTAINMENT/ Betriebe mit Unterhaltung im Mittelpunkt (davon € 10,00 für anwaltliche Vertretung bei Betriebsanlageverfahren) Bis zu 50 Plätze 51 – 100 Plätze 101 – 200 Plätze 201 - 250 Plätze 251 – 300 Plätze 301 – 400 Plätze Über 400 Plätze € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 zB.: Bars, Diskotheken, Nachtklubs, Tanzcafes, Tanzdielen; IV. Sonstige Betriebsarten (davon € 10,00 für anwaltliche Vertretung bei Betriebsanlageverfahren) Bis zu 50 Plätze 51 – 100 Plätze 101 – 200 Plätze 201 - 250 Plätze 251 – 300 Plätze 301 – 400 Plätze Über 400 Plätze € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 Plätze, die der Verabreichung bzw. dem Ausschank gewidmet sind angepasste wertgesicherte Beträge *) 602 FG Hotellerie a) Je Betriebsart ein fester Betrag für folgende Betriebsarten: a) Hotels b) Hotel Garni c) Gasthöfe mit Beherbergung ab 9 Gästebetten´ d) Pensionen e) Frühstückspensionen f) Schutzhütten g) Jugendherbergen, Schüler- und Studentenheime h) Appartementhäuser, Ferienwohnungen, Feriendörfer i) Freies Beherbergungsgewerbe (bis 10 Betten) j) Alle sonstigen Betriebsarten b) Die Bettenanzahl und dafür ein Betrag gestaffelt nach folgenden Klassen: Klasse 1 Nichtbetrieb Klasse 2 bis 25 Betten Klasse 3 bis 50 Betten Klasse 4 bis 100 Betten Klasse 5 bis 150 Betten Klasse 6 bis 200 Betten Klasse 7 bis 300 Betten Klasse 8 bis 400 Betten Klasse 9 bis 500 Betten Klasse 10 bis 600 Betten Klasse 11 bis 700 Betten Klasse 12 bis 1000 Betten Klasse 13 über 1000 Betten c) Ein Betrag für klassifizierte Beherbergungsbetriebe und für nicht klassifizierte Beherbergungsbetriebe 5 pro Bett 4S pro Bett 4 pro Bett 3S pro Bett 3 pro Bett 2S pro Bett 2 pro Bett 1S pro Bett 44 BURGENLANDS WIRTSCHAFT FGT 26.05.2015 Nr. 12 · Dezember 2016 Grundumlagen 2017 Fachorganisation Höhe 1 pro Bett Nicht klassifiziert Mindestumlage (davon € 10,-- für anwaltliche Vertretung bei Betriebsanlageverfahren) Höchstgrenze der Grundumlage Beschluss € 7,00 € 9,00 € 210,00 € 4.136,00 angepasste wertgesicherte Beträge *) 603 FG der Gesundheitsbetriebe 1. Pro Betrieb ein fester Betrag für folgende Betriebsarten: Die Beträge sind nach folgenden Betriebsarten getrennt auszuweisen, wobei die Möglichkeit besteht, verschiedene Kategorien mit den gleichen Beträgen festzusetzen. a) b) c) d) e) f) g) h) i) j) k) l) m) n) o) Privatspitäler (bettenführend), Sanatorien, Kurbetriebe, Reha-Betriebe, Ambulatorien für bildgebende Diagnostik (CT/MR/NUK) Ambulatorien für physikalische Therapie, sonstige Ambulatorien und Tageskliniken, Altenheime und Pflegeeinrichtungen, sonstige Gesundheitsbetriebe (z.B.: Nutzer von Heilvorkommen etc.), Freibäder, Natur-, See- und Strandbäder, Hallenbäder, Hallenbäder und Freibäder, Thermal- und Mineralbäder Wannen- und Brausebäder Saunas und Dampfbäder. FGT € € € € € € € € € € € € € € € 287,00 287,00 287,00 185,00 185,00 185,00 287,00 287,00 172,00 172,00 172,00 172,00 172,00 172,00 110,00 € 0,00 2. Pro im Unternehmen beschäftigter Mitarbeiter bzw. je Anzahl der Mitarbeiter nach folgender Staffelung ein Betrag: 0 bis 10 Mitarbeiter 11 bis 25 Mitarbeiter 26 bis 50 Mitarbeiter 51 bis 100 Mitarbeiter über 100 Mitarbeiter 3. Die im vorvergangenen Jahr erzielten und bewerteten LKF-Punkte und davon ein Hebesatz (Promillesatz). 4. Je Gerät zur Schnittbilddiagnostik (CT/MRT), welches extramural betrieben wird, und dafür ein Betrag. a) CT b) MRT € € 115,00 230,00 Je Bett, welches für die dauerhafte Pflege von betagten Bewohnern zur Verwendung gelangt, und dafür ein Betrag nach folgender Bettenstaffelung: 1 bis 20 Betten 21 bis 40 Betten 41 bis 70 Betten 71 bis 100 Betten über 100 Betten € € € € € 52,00 73,00 94,00 104,00 125,00 € 0,00 5. 6. Je Anzahl der Kästchen/ Kabinen ein Betrag nach folgender Staffelung: 0 bis 50 Kästchen/ Kabinen 51 bis 100 Kästchen/ Kabine 101 bis 500 Kästchen/ Kabinen über 500 Kästchen/ Kabinen 14.10.2015 1‰ angepasste wertgesicherte Beträge *) BURGENLANDS WIRTSCHAFT 45 Nr. 12 · Dezember 2016 Grundumlagen 2017 Fachorganisation Höhe 604 FV der Reisebüros Vorschreibung 2017 vorbehaltlich Änderungen Dezember-Index 2016 Beschluss FVAS 07.06.2016 Beschlusswert (Ausgangsbasis September 2006) Pro Voll- und Teilberechtigung und dafür je ein fester Betrag Vollberechtigungen € 255,00 € 220,00 Sonstige Teilberechtigungen € 145,00 € 125,00 sowie je nach Anzahl der Beschäftigten und dafür ein gestaffelter Betrag mit folgenden Kategorien: Beschäftigte Bis 2 3–7 8 – 15 16 – 25 26 – 50 51 – 100 Über 100 Vollberechtigungen Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Sonstige Teilberechtigungen Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge basiert auf dem Verbraucherpreisindex mit der Basis 2000 = 100 (VPI 2000) oder, sollte dieser nicht mehr verlautbart werden, auf einem an seine Stelle tretenden Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für September 2006. Liegt die Dezembernotierung des der Vorschreibung vorangehenden Jahres um 5 % oder mehr über der Ausgangsnotierung, werden die Umlagensätze in €-Beträgen entsprechend der errechneten Steigerung angehoben, wobei die Beiträge auf den nächsten ganzen €-Betrag aufgerundet werden. Die für die Valorisierung berücksichtigte Dezember-notierung des VPI ist die Ausgangsnotierung für die Wertanpassung gemäß der oben angeführten 5 % Klausel. 605 FV der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe 1. Pro Berechtigung ein fester Betrag für folgende Betriebsarten: Vorschreibung 2017 vorbehaltlich Änderungen Dezember-Index 2016 FVAS 12.05.2016 Beschlusswerte* (Ausgangsbasis September 2006) € € € € € € € € € € € € € € 59,00 175,00 175,00 175,00 175,00 175,00 175,00 150,00 150,00 131,00 131,00 131,00 131,00 131,00 € € € € € € € 50,00 150,00 150,00 150,00 150,00 150,00 150,00 2. Pro Geschäft ein Betrag für folgende Kategorien 1. Kindergeschäfte 2. Schieß- und Spielgeschäfte 3. Kleinfahrgeschäfte (bis 20 Personen/Sitzplätze oder 12 Frontmeter) 4. Großfahrgeschäfte (über 20 Personen/Sitzplätze oder über 12 Frontmeter) € € € € 42,00 59,00 88,00 129,00 € € € € 35,00 50,00 75,00 110,00 3. Pro Vorführraum im Betrieb ein Betrag gestaffelt nach folgenden Personenanzahlen Vorführraum 0 bis 100 Personen Vorführraum 101 bis 350 Personen Vorführraum 351 bis 500 Personen Vorführraum 501 bis 1000 Personen Vorführraum 1001 bis 2000 Personen € € € € € 59,00 82,00 105,00 129,00 151,00 € € € € € 50,00 70,00 90,00 110,00 130,00 a) b) c) d) e) f) g) h) i) j) k) l) m) n) Schausteller Freizeitparks und Tierparks Theater, Varietees und Kabaretts Peepshows Schaubergwerke Veranstaltungszentren Zirkusse und Tierschauen KinoBetriebe, die den Filmbezugsbedingungen unterliegen KinoBetriebe, die nicht den Filmbezugsbedingungen unterliegen Vermittlung von Dienstverträgen für unselbständige Künstler (Künstleragentur) Vermittlung von Werkverträgen für selbständige Künstler (Künstlermanagement) Vermittlung selbständiger Begleitpersonen (Begleitagenturen) Kartenbüros sonstige Berechtigungen im Bereich der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe 46 BURGENLANDS WIRTSCHAFT Nr. 12 · Dezember 2016 Grundumlagen 2017 Fachorganisation Höhe € Vorführraum über 2000 Personen 4. Der Brutto Vorjahresumsatz aus der Anwendung der Filmbezugsbedingungen und davon ein Hebesatz (Promillesatz) 5. Pro Saal zur Vorführung von Filmen aus der Anwendung der Filmbezugsbedingungen und dafür ein fester Betrag Beschluss € 175,00 150,00 1,8 ‰ € 0,00 Die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge basiert auf dem Verbraucherpreisindex mit der Basis 2000 = 100 (VPI 2000) oder, sollte dieser nicht mehr verlautbart werden, auf einem an seine Stelle tretenden Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für September 2006. Liegt die Dezembernotierung des der Vorschreibung vorangehenden Jahres um 5 % oder mehr über der Ausgangsnotierung, werden die Umlagensätze in €-Beträgen entsprechend der errechneten Steigerung angehoben, wobei die Beiträge auf den nächsten ganzen €-Betrag aufgerundet werden. Die für die Valorisierung berücksichtigte Dezembernotierung des VPI ist die Ausgangsnotierung für die Wertanpassung gemäß der oben angeführten 5 % Klausel. angepasste wertgesicherte Beträge *) 606 FG der Freizeit- und Sportbetriebe FGT 1. Je Berechtigung ein fester Betrag für folgende Berechtigungsarten: a) Fremdenführer, b) Reisebetreuer (Reiseleiter, Reisebegleiter), c) Fitnessbetriebe (Fitnessstudios, gewerbliche Vermietung von Fitnessgeräten, Fitnesscenter), d) Fitnesstrainer (Sportberatung und Sportmanagement mit Ausnahme der den Unternehmensberatern, Ernährungsberatern und Lebens- und Sozialberatern vorbehaltenen Tätigkeiten), e) Figurstudios, f) Gewerblicher Sportbetrieb - Tennis, Badminton und Squash, g) Gewerblicher Sportbetrieb - Bahnengolf, h) Gewerblicher Sportbetrieb – Golfplatz, i) Sonstige gewerbliche Sportbetriebe, Sportveranstaltungen, j) Pferde- und Reittrainer, Reitschulen, k) Reitställe, Pferdepensionen, Betrieb von Reithallen, l) Bootsvermieter, Bootseinsteller, Vermietung und Vermittlung von Schwimmkörpern jeglicher Art m) Vermietung von Booten bis 12 m Länge auf Binnengewässern (insbes.Segel-und Motorboote), n) Segelschulen, o) Organisation und Vermittlung von Veranstaltungen, Kongressorganisation, p) Vermittlung von Dienstverträgen für unselbständige Sportler, q) Vermittlung von Werkverträgen für selbständige Sportler, r) Durchführung von Veranstaltungen, s) Organisation, Veranstaltung und Betrieb von Messen, t) Organisation und Durchführung von Führungen, u) Betrieb von Campingplätzen, v) Anbieten persönlicher Dienste auf öffentlichen oder nicht öffentlichen Plätzen– Platzdienstgewerbe, w) Tanzschulen, x) Modelagenturen inklusive Casting-Agenturen, Vermittlung von Komparsen, Statisten und Stuntmen, Tiermodelagenturen, y) Privatgeschäftsvermittlung im Bereich von Tourismus und Freizeitwirtschaft (Vermittlung von Messe-Betreuungspersonal, Sprachkursen, Erlebnismöglichkeiten und Jagden, Fremdenführervermittlung, Vermittlung von Sponsoren), z) Buchmacher, Totalisateure, Wettkommissäre (Wettbüros), aa) Wettterminals (Wettannahmeautomaten), bb) Vermittlung von Kunden an Buchmacher, Wettbüros unter Ausschluss der Tippannahme (Wett-Vermittlung), cc) Automatenbetriebe, Spielautomatenkaufleute: Aufstellen und Betrieb von Spielautomaten und Spielapparaten, dd) Halten erlaubter Spiele, Dauerveranstaltung nach Landes-Veranstaltungsgesetz, (Betrieb von Billardtischen, Kegelbahnen, Darts-Scheiben), ee) Halten erlaubter Kartenspiele ohne Bankhalter (Kartencasinos), ff) Casinos und Spielbanken, sofern sie nicht ausdrücklich einem anderen Fachverband zugeordnet werden, gg) Solarien hh) Sonstige Berechtigungen im Bereich der Freizeit- und Sportbetriebe. 2. Nach Standplätzen und dafür ein Betrag 3. Je Betriebsstätte und dafür ein Betrag 4. Je Glücksspielapparat und dafür ein Betrag € € € € 131,00 131,00 131,00 131,00 € € € € € € € € 131,00 131,00 131,00 131,00 131,00 131,00 131,00 131,00 € € € € € € € € € € 131,00 131,00 131,00 131,00 131,00 131,00 131,00 131,00 131,00 131,00 € € 131,00 131,00 € 131,00 € € € 39,00 39,00 131,00 € 207,00 € 131,00 € € 131,00 131,00 € € 131,00 131,00 € € € 0,00 0,00 0,00 30.09.2016 BURGENLANDS WIRTSCHAFT 47 Nr. 12 · Dezember 2016 Grundumlagen 2017 Fachorganisation 5. 6. 7. 8. Je Je Je Je Unterhaltungsspielapparat und dafür ein Betrag Bestrahlungsgerät und dafür ein Betrag Standort mit reiner Bürotätigkeit und dafür ein Betrag Campingstellplatz a) mit bis zu 150 Stellplätzen und dafür ein Betrag b) mit über 150 Stellplätzen und dafür ein Betrag Höhe € € € € Beschluss 0,00 0,00 0,00 0,00 angepasste wertgesicherte Beträge *) *) Angepasste wertgesicherte Beträge: Bei den ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um die tatsächlich zur Vorschreibung gelangenden Beträge. Neue Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist der Dezember 2013. Wertsicherungsklausel Tourismus und Freizeitwirtschaft: Es wurde ausdrücklich die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge für alle Fachgruppen der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft beschlossen. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 oder ein an seine Stelle tretender Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für Jänner 2011. Wird der Index verglichen zur Ausgangsbasis, in einem Monat um 3,5% oder mehr überschritten (Jahresdurchschnitt), werden die Umlagensätze entsprechend der errechneten Steigerung im darauffolgenden Kalenderjahr angehoben, wobei die Beträge auf den nächsten ganzen €-Betrag aufgerundet werden. Als neue Bezugsgröße bzw. Basis für die Berechnung des neuen Spielraums gilt jener Monat, in dem der Schwellenwert erstmals erreicht bzw. überschritten worden ist. Sparte Information und Consulting Fachorganisation 701 FV Entsorgungs- und Ressourcenmanagement Fester Betrag pro Berechtigung mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Absatz 12 WKG Für ganzjährig ruhende Berechtigungen wird die Grundumlage in halber Höhe festgesetzt. Höhe FV-AS 19.05.2015 FV-AS 22.10.2015 FGT 29.09.2010 163,00 FGT 18.10.2010 244,00 FGT 01.10.2010 FV-AS 06.05.2016 FGT 06.10.2010 FV-AS 19.05.2016 FGT 30.09.2015 € 180,00 € 350,00 € 0,00 € € € € € € 247,00 154,00 61,00 49,00 37,00 24,00 € 705 FG Ingenieurbüros € Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird die Grundumlage mit Euro 0,festgesetzt. Die Grundumlage unterliegt ab 1.01.2011 der Staffelung nach der Rechtsform. angepasster wertgesicherter Betrag *) 702 FV Finanzdienstleister Fester Betrag pro Berechtigung mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Absatz 12 WKG Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort Für ganzjährig ruhende Berechtigungen wird die Grundumlage in halber Höhe festgesetzt. 703 FG Werbung und Marktkommunikation Werbeagentur (Werbeberater und Werbungsmittler) alle übrigen als Stammberechtigung je als 1. Zusatzberechtigung als 2. Zusatzberechtigung als 3. Zusatzberechtigung als 4. Zusatzberechtigung Die Grundumlage unterliegt der Staffelung nach der Rechtsform. 704 FG Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie Die Grundumlage unterliegt der Staffelung nach der Rechtsform. Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird die Grundumlage mit Euro 0,- festgesetzt. angepasster wertgesicherter Betrag *) 706 FV Druck - Fester Betrag pro Berechtigung - Anteil von den Sozialversicherungsbeiträgen des zweitvorangegangen Jahres Die Grundumlage ist für ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG in halber Höhe zu entrichten. € 138,90 0,6 ‰ 707 FG der Immobilien- und Vermögenstreuhänder € Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird die Grundumlage mit Euro 0,festgesetzt. Die Grundumlage unterliegt auch weiterhin der Staffelung nach der Rechtsform. angepasster wertgesicherter Betrag *) 217,00 708 FV der Buch- und Medienwirtschaft Fester Betrag pro Berechtigung mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG Die Grundumlage ist für ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG in halber Höhe zu entrichten. 709 FG der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten 1. Fester Satz: Der feste Satz der Grundumlage wird mit null Euro festgelegt. 48 BURGENLANDS WIRTSCHAFT Beschluss € 144,00 € 0,00 Nr. 12 · Dezember 2016 Grundumlagen 2017 Fachorganisation Höhe 2. Variable Grundumlage: a) Die Bemessungsgrundlage für die variable Grundumlage sind die von den Mitgliedern jährlich an die GKK geleisteten Sozialversicherungsbeiträge gemäß den nachstehend angeführten Klassen (herangezogen werden die Sozialversicherungsbeiträge des dem Jahr der Vorschreibung vorangegangenen Kalenderjahres). Die sich daraus ergebende Grundumlage beträgt: Klasse 1: Nichtbetrieb (ruhende Gewerbeberechtigung) Klasse 2: SV-Beiträge € 0 bis € 1.500,Klasse 3: SV-Beiträge € 1.501,- bis 3.500,Klasse 4: SV-Beiträge € 3.501,- bis 7.000,Klasse 5: SV-Beiträge € 7.001,- bis 14.000,Klasse 6: SV-Beiträge € 14.001,- bis 21.000,Klasse 7: SV-Beiträge € 21.001,- bis 29.000,Klasse 8: SV-Beiträge € 29.001,- bis 36.000,Klasse 9: SV-Beiträge € 36.001,- bis 50.000,Klasse 10: SV-Beiträge € 50.001,- bis 70.000,Klasse 11: SV-Beiträge € 70.001,- bis 90.000,Klasse 12: SV-Beiträge € 90.001,- bis 120.000,Klasse 13: SV-Beiträge € 120.001,- bis 160.000,Klasse 14: SV-Beiträge € 160.001,- bis 210.000,Klasse 15: SV-Beiträge € 210.001,- bis 290.000,Klasse 16: SV-Beiträge € 290.001,- bis 450.000,Klasse 17: SV-Beiträge € 450.001,- bis 650.000,Klasse 18: SV-Beiträge € 650.001,- bis 1.000.000,b) Für jene Mitglieder, die dem Finanzamt eine Meldung gem. § 109 a EStG zu erstatten haben, wird dem sich aus lit. a ergebenden Betrag pro Mitarbeiter ein Betrag in der Höhe von EUR 37,-zugeschlagen. 710 FV der Telekommunikations-und Rundfunkunternehmungen - Promillesatz der Sozialversicherungsbeitragssumme (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) des vorangegangenen Jahres bis zu einem Beitragsvolumen von Euro 10 Mio. - Promillesatz der Sozialversicherungsbeitragssumme (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) des vorangegangenen Jahres für das über Euro 10 Mio. hinausgehende Beitragsvolumen - Mindestbetrag (nur für die erste Berechtigung) - Mindestbetrag für jede weitere Berechtigung € € € € € € € € € € € € € € € € € € Beschluss 150,00 300,00 350,00 400,00 500,00 600,00 800,00 1.000,00 1.200,00 1.400,00 1.600,00 2.000,00 2.500,00 3.000,00 4.000,00 5.000,00 6.000,00 6.500,00 FV-AS 13.10.2016 3,0 ‰ € € 0,5 ‰ 400,00 0,00 *) Angepasste wertgesicherte Beträge: Bei den ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um die tatsächlich zur Vorschreibung gelangenden Beträge. Neue Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist der Dezember 2013. Wertsicherungsklausel Information und Consulting: Es wird ausdrücklich die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge beschlossen. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 oder ein an seine Stelle tretender Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für Jänner 2011. Wird der Index, verglichen zur Ausgangsbasis, in einem Monat um 3,5 Prozent oder mehr überschritten, werden die Umlagensätze entsprechend der errechneten Steigerung im darauffolgenden Kalenderjahr angehoben, wobei die Beträge auf den nächsten ganzen Euro-Betrag aufgerundet werden. Als neue Bezugsgröße beziehungsweise Basis für die Berechnung des neuen Spielraums gilt jener Monat, in dem der Schwellenwert erstmals erreicht beziehungsweise überschritten worden ist. ÄNDERUNGEN DER HAUSHALTSORDNUNG VERLAUTBARUNG Das Erweiterte Präsidium der Wirtschaftskammer Österreich hat am 23. 11. 2016 Änderungen der Haushaltsordnung beschlossen. Die Novelle liegt bei der Wirtschaftskammer Österreich in der Abteilung Recht und Organe des Generalsekretariats, in 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63, Zone A, 8. Stock, Zimmer A8 08 sowie in der Wirtschaftskammer Burgenland, 7000 Eisenstadt, Robert-Graf-Platz 1, Stabstelle Recht und Organe, 4. Stock, Zimmer 414, während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Kammermitglieder auf. Beschluss über die Errichtung und den Widerruf von Fachgruppen in der Wirtschaftskammer Burgenland – Verlautbarung Das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Burgenland hat am 22. 11. 2016 einstimmig den Beschluss über die Errichtung und den Widerruf von Fachgruppen gemäß § 43 Abs. 1 WKG gefasst. Dieser Beschluss wurde vom Erweiterten Präsidium der Wirtschaftskammer Österreich am 23. 11. 2016 genehmigt. Der Beschluss liegt gemäß § 36 Abs. 2 GO während der Dienststunden in der Wirtschaftskammer Burgenland, 7000 Eisenstadt, Robert-Graf-Platz 1, Stabstelle Recht und Organe, 4. Stock, Zimmer 414, für die Mitglieder zur Einsichtnahme auf. BURGENLANDS WIRTSCHAFT 49 Nr. 12 · Dezember 2016 Grundumlagen 2017 5/26 s se g a g n he averla am Kirc b ftsk cha ang. ice@ tu v irts E W · f f g er o a d l · er 0 zin aga ba-v – 20 em vic g: tu / 7101 n Ser u t 5 r tre 8 5 8 · 0 nve eige /60 33 z n A 6 0 67 Tel. r me Bur gen lan d O 400 B·7 b er w ar t Mein Marktplatz www.ams.at/jobroom AMS. Vielseitig wie das Leben. Bezahlte Anzeige Personalsuche im Internet JOBBÖRSE SUCHEN DRINGEND Heizungs-Service-Techniker/in mit Englischkenntnissen, [email protected] KFZ – MASCHINEN Suche LKWs und Lieferwagen, Bj. 1965 bis 2012. 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Klaus Hofmann und Herbert Andert Geschäftsführer St. Martins Therme & Lodge, Frauenkirchen. Dass Thermalwasser gut fürs Wohlbefinden sein kann, weiß jeder. Dass es auch gut für die Umwelt sein kann, sollte jeder wissen. Die St. Martins Therme & Lodge nützt diese Wärme für die Heizung, produziert Energie mit einem Blockheizkraftwerk der Energie Burgenland und deckt damit einen Großteil ihres Strombedarfs ab. Ein Musterbeispiel, weit über die Grenzen des Burgenlandes hinaus. www.energieburgenland.at
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