Nr. 12/2016

GZ 02Z031730M
Ausgabe 12 · Dezember 2016
P.b.b. – Absender: Wirtschaftskammer Burgenland, Robert-Graf-Platz 1, 7000 Eisenstadt
Bild: cazaam.at
Servicemagazin der Wirtschaftskammer Burgenland WIRTSCHAFTSPARLAMENT Die heimische Wirtschaft muss sich tagtäglich
vielfältigen Herausforderungen stellen. Im
Wirtschaftsparlament in der Wirtschaftskammer
in Eisenstadt wurden daher Maßnahmen zur
Sicherung des Wirtschaftsstandortes Burgenland
in Angriff genommen. Lesen Sie mehr über die
Weichenstellungen für 2017!
Herausforderung
als Chance
Schau
Im Burgenland gibt es mehr
als 17.000 Unternehmen.
Einkaufen im
Burgenland Was liegt
näher?
Firmen A-Z
wko.at/bgld
Burgenlands Unternehmen sichern die
Nahversorgung, Arbeitsplätze und Wohlstand.
+ Standpunkt
Vieles erreicht
Mit welchem Gefühl blicken Sie auf 2016 zurück?
Vieles wurde erreicht und noch vieles ist zu tun.
Der Ruf der Wirtschaft nach gezielten Investitionsimpulsen wurde gehört.
Mit dem von der Regierung vorgelegten Wirtschaftspaket können zahlreiche Forderungen
der Wirtschaftskammer zur Stützung der heimischen Klein- und Mittelbetriebe und des
Wirtschaftsstandortes realisiert werden.
Dieses Paket ist ein gutes und überfälliges Signal der Stärkung und der Ermutigung für den
Standort. Die vorgeschlagenen Investitionsanreize und Finanzierungserleichterungen bedeuten angesichts des nach wie vor nur bescheidenen Wachstums einen Rückenwind für die
Klein- und Mittelbetriebe.
Mit der nun beschlossenen Investitionszuwachs­
prämie für 2017 und 2018 – dotiert mit insgesamt
175 Millionen Euro – konnte die Wirtschaftskammer eine zentrale Forderung durchsetzen.
Investitionen von rund 1,2 Milliarden Euro sollen
ausgelöst und rund 25.000 Arbeitsplätze geschaffen werden. Große Hoffnungen setze ich auch in
die Vereinfachungen bei Anlagenbewilligungen.
Nun übernimmt die Gewerbebehörde die Koordination aller Bereiche, einschließlich Bau-, Wasser- und Naturschutzrecht, und erlässt einen einzigen Genehmigungsbescheid. Das Problem widersprüchlicher Auflagen durch unterschiedliche Behörden wird damit wegfallen.
Diese Maßnahmen sollen für 2017 mehr unternehmerische Freiräume bringen. Hoffen wir es!
Peter Nemeth, Präsident
Mit dem von der
Regierung vorgelegten Wirtschaftspaket
können zahlreiche
Forderungen der
Wirtschaftskammer
zur Stützung der
heimischen Kleinund Mittelbetriebe
und des Wirtschaftsstandortes realisiert
werden.
WIRTSCHAFTSBAROMETER
Fotos: WKB, Adobe / cazaam.at
Quelle: WKÖ-Wirtschaftsbarometer, Sonderauswertung Burgenland
Investitionsanreize notwendig
Welche Rahmenbedingungen wären aus Ihrer Sicht notwendig,
um Anreize für Investitionen zu schaffen?
44%
57%
62%
+++ Folgen Sie uns auf +++
76%
84%
76 %
62 %
57 %
44 %
Weitere Senkung der Lohnnebenkosten
Unternehmenssteuern senken
Steuerliche Anreize
Verwaltungsvereinfachung und –beschleunigung
Direktförderungen
Nr. 12 · Dezember 2016 facebook
/wirtschaftskammer.burgenland
twitter
84%
/wkburgenland
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BURGENLANDS WIRTSCHAFT
3
COVER
Herausforderung
Burgenlands Wirtschaft hat
Zukunft! Bei der Meisterfeier wurden die Meisterbriefe
und Befähigungsurkunden
dieses Jahrgangs übergeben.
In dieser Ausgabe lesen Sie
mehr über die Herausforderungen an den Wirtschaftsstandort und mögliche
Antworten darauf. Teams
der Wirtschaftskammer
besuchen die Bürgermeister und Gemeindevertreter
im ganzen Land, um noch
mehr für das Thema Wirtschaft im Burgenland zu
sensibilisieren. 2017 wird
unsere Besuchsoffensive bei
den Unternehmen in den
Bezirken Güssing, Oberpullendorf und Oberwart fortgesetzt. Es gibt viel zu tun!
Ich freue mich mit Ihnen
auf das Kommende! Bleiben Sie uns als Leser treu!
als Chance
S
chwerpunktthemen des
Wirtschaftsparlaments
in der Wirtschaftskammer in Eisenstadt waren die
Gewerbeordnungsnovelle, die
Ausbildung sowie die Rahmenbedingungen und Aktivitäten
der Wirtschaftskammer für
den Standort Burgenland.
Gewerbeordnung:
Änderungen mit
Bedacht
„Derzeit sind viele Dinge im
Umbruch – das bringt auch viele Chancen. Wir müssen damit
jedoch klug umgehen. Eine große Herausforderung ist die Gewerbeordnungsnovellierung“,
so Präsident Peter Nemeth. Außer Streit steht, dass sich auch
die Interessensvertretung – so
wie jedes erfolgreiche Unternehmen – den sich ändernden
Marktbedingungen anpassen
muss.
„Qualität ist der Schlüssel zum
Erfolg“, so Nemeth. „Das betrifft
Österreichs Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen, die weltweit für ihre Qualität bekannt sind, ebenso wie
das duale Ausbildungssystem,
das mit der Änderung der Gewerbeordnung nicht in Gefahr
gebracht werden darf. Es soll
hier nicht der gleiche Fehler gemacht werden wie bei der Registrierkassenpflicht, wo Stück
für Stück nachgebessert wurde.
Die Änderungen müssen mit
Bedacht auf die langfristigen
Auswirkungen auf die regionale
Wirtschaft und die Ausbildung
erfolgen“, betont Nemeth weiter.
Burgenland als
Klassenbester –
steigende Exporte
Die burgenländische Wirtschaft hat sich bietende Chancen in den letzten Jahren bravourös verwertet. „Im Burgenland haben wir es geschafft,
den Anschluss zu finden und
in manchen Bereichen sogar
Klassenbester zu werden“, lobt
Wirtschaftskammerpräsident
Nemeth.
„Die burgenländische Exportwirtschaft leistet mit rund zwei
Milliarden Euro Exportvolumen schon jetzt Beachtliches.
Harald Schermann
Chefredakteur
Anträge zum Wirtschaftsparlament
Impressum
Herausgeber:
Wirtschaftskammer Burgenland,
Robert-Graf-Platz 1, 7000 Eisenstadt,
Tel. 05/90 907-45 11, Fax: DW 45 15,
[email protected]
Chefredakteur:
Dkfm. Dr. Harald Schermann (DW 45 10)
Chefredakteur-Stv.:
Mag. Doris Granabetter, MA (DW 46 10)
Redaktion:
Markus Treiber (DW 45 13)
Abo-Verwaltung/Sekretariat:
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tuba-verlag, Evang. Kirchengasse 5/26B,
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Bei mit Business News gekennzeichneten
Artikeln handelt es sich um entgeltliche Einschaltungen.
4
BURGENLANDS WIRTSCHAFT Gewerbeordnung – Modernisierung
ja, Kahlschlag nein
Die Bundesregierung plant, die Gewerbeordnung zu novellieren, den Zugang zum
Unternehmertum zu erleichtern und bürokratische Hürden zu senken. Dabei dürfen
jedoch Qualifikation, Qualität und Ausbildung nicht beeinträchtigt werden.
Arbeitszeit­flexibilisierung
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen
sollen für maßgeschneiderte Arbeitszeitmodelle geschaffen sowie die Entscheidungskompetenz auf betrieblicher und individueller Ebene gestärkt werden.
Erleichterungen im
Arbeitnehmerschutz
Die Bürokratie im Bereich des Arbeitnehmerschutzes soll abgebaut und in die Eigenverantwortung des Arbeitnehmers
übertragen sowie die Haftungen für Unternehmer reduziert werden.
Innungsmeister
Gerhard Köppel, ÖWB
Spartenobfrau Kommerzialrätin
Andrea Gottweis, ÖWB
Spartenobmann-Stv.
Innungsmeister Anton Putz, ÖWB
Nr. 12 · Dezember 2016
TAGUNG Die Delegierten trafen sich zum Burgenländischen
Wirtschaftsparlament in der Wirtschaftskammer in Eisenstadt.
Im Fokus standen etwa die Gewerbeordnungsnovelle und die
Maßnahmen zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Burgenland.
Und ich bin überzeugt, beim
Export geht noch mehr“, so
Nemeth weiter, der in diesem
Zusammenhang einmal mehr
eine landeseigene Internationalisierungsförderung
einforderte. Ebenso kritisierte er
Handelsschranken und Ausgrenzungen.
Die Wirtschaftskammer hat
kürzlich die Zahlen der aktuellen Kaufkraftstudie vorgestellt.
„Danach retten die ungarischen
Konsumenten ganz eindeutig unsere Handelsbilanz. Wir
müssen uns weiter öffnen, müssen unsere Märkte erweitern
– im Handel und Tourismus
ebenso wie im produzierenden
Gewerbe und in der Industrie.
Handelsbarrieren sind hier die
falsche Antwort“, betont Peter
Nemeth.
Investitionsförderung für KMU
im Bereich Gastronomie und
Hotellerie
Die Bundesregierung plant, die Gewerbeordnung zu novellieren, den Zugang zum
Unternehmertum zu erleichtern und bürokratische Hürden zu senken. Dabei dürfen
jedoch Qualifikation, Qualität und Ausbildung nicht beeinträchtigt werden.
Internationalisierungsförderung
für burgenländische Betriebe
Die Wirtschaftskammer soll sich bei der
Burgenländischen Landesregierung für
eine rasche Beschlussfassung neuer
Richtlinien für eine Internationalisierungsförderung des Landes einsetzen.
Erhöhung der Mindesthandels­
spannen für Trafikanten und
­Tabakverkaufsstellen
Ein neues Spannenmodell des Bundesgremiums der Tabaktrafikanten soll zur
Anhebung der Handelsspannen rasch
umgesetzt werden.
Steuerliche Anreize
für investierende Betriebe
Investitionsanregende Maßnahmen, beispielsweise die vorzeitige Abschreibung
von Abnutzungsgütern im ersten Jahr,
sollen als Dauerrecht eingeführt werden.
Ebenso soll die vorzeitige Abschreibung
auch für immaterielle Güter ermöglicht
werden.
Spartenobmann-Stv.
Martina Wende, ÖWB
Spartenobmann-Stv.
Manfred Gerger, Industrie
Kommerzialrat
Peter Springsits, SWV
Kommerzialrat
Siegfried Fleischacker, SWV
Nr. 12 · Dezember 2016 WK-Aktivitäten für den
Wirtschaftsstandort
Gemeinsam mit dem Land Burgenland wurde ein Standort-Dialog gestartet.
Themen sind: Infrastruktur
und Verkehr, Arbeitsmarkt und
Fachkräfte, Standort-Wettbewerb, Verfahren und Bürokratie, Dienstleistungen, Förderungen, die Positionierung des
Wirtschaftsstandorts und die
Pflege des Unternehmerimages
in der Öffentlichkeit.
Im Rahmen einer GemeindeBesuchsoffensive werden die
Gemeindevertreter in allen 171
Gemeinden des Burgenlands
über
verschiedene Themen aus der
Wirtschaft informiert
und für die Anliegen
der regionalen Unternehmer sensibilisiert.
Durch diese Besuchstour möchte die Wirtschaftskammer Burgenland aktiv zur Stärkung
des Unternehmerimages
beitragen, aber auch mit
konkreten Angeboten die
Gemeinden unterstützen.
Wir müssen uns weiter öffnen und unsere Märkte erweitern – Handelsbarrieren
sind die falsche Antwort.
BURGENLANDS WIRTSCHAFT
5
ON
TOUR
Neufeld Bürgermeister Michael Lampel mit dem
WK-Besuchsteam, Anton Bauer und
Franz Nechansky
Neusiedl/See Bürgermeister Kurt Lentsch
mit dem WK-Besuchsteam, Harald Pokorny
und Hannes Mosonyi
Mattersburg Bürgermeisterin Ingrid Salamon mit
dem WK-Besuchsteam, Anton Bauer und
Kommerzialrat Alfred Bieberle
Eisenstadt Bürgermeister Thomas Steiner
und Präsident Peter Nemeth
Oberpullendorf Bürgermeister Rudolf Geißler mit dem
WK-Besuchsteam, Alexander
Kraill, Kommerzialrat Stefan
Kneisz und Innungsmeister
Herbert Baumrock
Oberwart Bürgermeister Georg Rosner
mit dem WK-Besuchtsteam, Ronald Rasser
und Gerald Guttmann
Gemeinde-Checks
Güssing Bürgermeister Vinzenz Knor mit dem
WK-Besuchsteam, Thomas Novoszel und
Kommerzialrat Wolfgang Ivancsics
Jennersdorf Vizebürgermeister Bernhard Hirczy
und Bürgermeister Willi Thomas
mit Thomas Novoszel
Die Wirtschaftskammer Burgenland startet eine neue Besuchsoffensive.
Wirtschaftskammervertreter informieren die Bürgermeister und Amtmänner
aller 171 burgenländischen Gemeinden über Maßnahmen zur Stärkung der
regionalen Wirtschaft.
Regionales Engagement sorgt für Lebensqualität, sichert Arbeitsplätze
direkt vor der Haustür und stärkt das Burgenland als Wirtschaftsstandort.
Durch die Besuchstour möchte die Wirtschaftskammer Burgenland aktiv
zur Stärkung des Unternehmerimages beitragen, aber auch mit konkreten
Angeboten die Gemeinden als wichtige Auftraggeber der regionalen Wirtschaft unterstützen. „Als Wirtschaftskammer ist es uns wichtig, die Gemeindevertreter über verschiedenste Themen aus der Wirtschaft zu informieren
und für die Anliegen der regionalen Unternehmer zu sensibilisieren“, erklärt
Wirtschaftskammerpräsident Peter Nemeth, „gehören die Kommunen doch
zu den wichtigsten regionalen Auftragsgebern.“
Das Info- und Service-Package für Gemeinden beinhaltet Informationen zu:
• Schau auf’s Burgenland
• Anliegen der regionalen Unternehmen
• WKO Firmen A - Z Einbindung
• Vergabe-Praktiken
auf der Gemeinde-Homepage
• WIFI Schulungsangebot
• Prozess bei der Pfuschermeldung
• Alles rund um’s Bauen –
Handwerkerbonus, …
Mehr Informationen
finden Sie auf http://wko.at/bgld
Kommerzialrat
EHRUNG In Anerkennung
seiner Verdienste wurde
dem Golser Unternehmer
Gerhard Kast der Berufstitel „Kommerzialrat“
verliehen.
Foto: Mädl
G
erhard Kast legte 1979
an der HTL Mödling
die Matura ab und stieg
nach der Ableistung seines Präsenzdienstes in das Familienunternehmen seines Vaters in
Gols ein. Die Zimmerei Kast
ist ein Unternehmen mit Tradition und gilt als Pionier des
ökologischen Holzbaus im Burgenland. Die ersten Aufzeichnungen über Zimmermeister
Franz Kast stammen aus dem
Jahr 1877. 1990 übernahm Gerhard Kast das Familienunternehmen. Der Neo-Kommerzialrat setzt sich als Innungsmeister der Landesinnung
Holzbau Burgenland und als
Innungsmeister-Stellvertreter der Bundesinnung für die
Anliegen seiner Branchen ein.
„Die Firma Kast gehört zweifelsohne zu den Leitbetrieben
der Region. Der Fortbestand
des Unternehmens über Generationen hinweg zeugt von
unternehmerischem Geschick,
Weitblick und Engagement“, so
Präsident Peter Nemeth.
Die Unternehmerfamilie Kast
mit Präsident Peter Nemeth
und Direktor Rainer Ribing
Geht an die Arbeit. Nicht ins Geld.
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BURGENLANDS WIRTSCHAFT
7
18.11.16 10:26
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RAMPENLICHT Am 26.
Juni 2017 werden jene
Unternehmen geehrt, die
durch ihr internationales
Engagement zum wirtschaftlichen Aufschwung
Österreichs beitragen. Bewerbungen sind ab sofort
möglich.
I
m Rahmen der Exporters‘
Nite werden am 26. Juni 2017
im Wiener Museumsquartier die Exportpreise 2017 verliehen. „An diesem Abend stehen
Österreichs
Top-Exporteure
im Mittelpunkt, egal, ob Großunternehmen oder KMU“, sagt
Walter Koren, Leiter der Außenwirtschaft Austria.
Exporteure sorgen für
Wachstum & Wohlstand
Die Exportpreise würdigen alljährlich überdurchschnittliches
Engagement heimischer Unternehmer im Ausland. Koren
dazu: „Die Leistungen unserer
Exportwirtschaft können gar
nicht genug gewürdigt werden.
Denn mit ihren großen Erfolgen
auf internationalen Märkten
sorgen diese Unternehmen für
Wachstum, Arbeitsplätze und
Wohlstand in Österreich.“
Preisvergabe in
sechs Kategorien
Die Vergabe der Exportpreise
erfolgt durch eine unabhängige
Expertenjury unter dem Vorsitz
von WKÖ-Präsident Christoph
Leitl. Beurteilt werden die Exportleistungen der vergangenen
Jahre. Vergeben wird der Preis
in sechs Kategorien: Gewerbe
& Handwerk, Handel, Industrie, Information & Consulting,
Tourismus & Freizeitwirtschaft
und Transport & Verkehr. Darüber hinaus wird mit dem Global Player Award ein Sonderpreis für die erfolgreiche Internationalisierung eines Unternehmens verliehen.
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8
BURGENLANDS WIRTSCHAFT Nr. 12 · Dezember 2016
„Sich selbst am
Riemen reißen“
ARBEITSPROGRAMM
Wie tickt Österreich und
wie kann es wirtschaftlich wieder durchstarten?
Das stand im Zentrum des
Wirtschaftsparlamentes
der WKÖ.
Bild: WKÖ/Leithner
C
hristoph Badelt, Chef
des
Wirtschaftsforschungsinstituts (WIFO), konstatierte, dass sich die
Situation der österreichischen
Wirtschaft zwiespältig darstellt: „Auf der einen Seite gibt
es nach wie vor starke positive Botschaften: Österreich ist
noch immer eines der reichsten
Länder der Welt. In den letzten Jahren haben wir zwar geschwächelt, aber in den nächsten Jahren gleichen wir uns mit
einem Wirtschaftswachstum
von rund 1,5 Prozent wieder
Deutschland und dem Durchschnitt der EU an.“
Auf der anderen Seite zeigen
diverse internationale Rankings ein differenziertes Bild.
„Da kommen die traditionellen
Probleme Österreichs – Strukturprobleme, die hohe Steuer- und Abgabenbelastung, ein
nur langsamer Rückgang der
Staatsschulden – heraus“, so
der WIFO-Chef.
Um wirtschaftlich wieder
durchzustarten, braucht Österreich die richtigen Rahmenbedingungen. Hier hat die Regierung in den vergangenen
Monaten „ein paar Zeichen in
die richtige Richtung gesetzt“,
wenngleich der Eindruck besteht, dass es ihr leichter fällt,
Nr. 12 · Dezember 2016 WIFO-Chef Christoph Badelt, der die Festrede im Wirtschaftsparlament hielt, und WKÖ-Präsident Christoph Leitl
Förderungen zu beschließen
als Strukturreformen, betont
Christoph Badelt. Notwendig
ist zudem eine andere Erwartungshaltung – bei den Unternehmen wie in der Bevölkerung: „Glauben wir wirklich
daran, dass wir es zurück zur
Spitze schaffen können? Da
muss sich jeder auch selbst am
Riemen reißen.“
WKÖ-Präsident Christoph Leitl
zeigte mehrere Ansatzpunkte auf, die notwendig sind, um
„Österreich zurück an die Spitze zu bringen“ – von Investitionsimpulsen bis zu notwendigen Entlastungen der Wirtschaft. Auch darf man den Prozess der Digitalisierung nicht
ängstlich abwarten, sondern
muss die Betriebe und ihre Mitarbeiter kompetent begleiten.
Dies gilt auch bei Änderungen
in der Wirtschaftskammer-Organisation, betonte der WKÖPräsident. Was die Entlastung
von Mitgliedsbetrieben betrifft,
ist etwa die Einbeziehung von
Investitionen bei der Berechnung der Kammer-Umlage 1
zu überdenken, wenn die WKÖ
selbst eine weitergehende Investitionsoffensive von der Politik verlangt.
Und wer eine Senkung der
Lohnnebenkosten
fordert,
muss dies auch bei einer Neugestaltung der Kammer-Umlage 2 berücksichtigen. Die Fachorganisationen sind von einer
Reduktion der Grundumlagen
infolge der Gewerbeordnungsreform betroffen. Nicht zuletzt
gilt es, Großbeitragszahler zu
entlasten. Christoph Leitl dazu: „Über diese Eckpunkte wollen wir im ersten Quartal 2017
mit den wahlwerbenden Gruppen in der Wirtschaftskammer
reden und einen gemeinsamen
Vorschlag erarbeiten. Hier ersuche ich um konstruktive Mitwirkung.“
wko.at
BURGENLANDS WIRTSCHAFT
9
Karosseriebau und Karosserielackiertechnik
Gastgewerbe
Fremdenführer
Gas-, Sanitär-, Heizungstechnik
Meisterliches
Burgenland
Kosmetik
Holzbau
Maler und Anstreicher sowie Tapezierer und Dekorateure
Autobusgewerbe
KFZ-Technik
Friseur und Perückenmacher sowie Stylist
Immobilienmakler
Taxi und Mietwagengewerbe
Elektrotechnik
Güterbeförderungsgewerbe
FESTLICH Kürzlich ging
die große burgenländische
Meisterfeier im Festsaal
der Wirtschaftskammer
Burgenland in Eisenstadt
über die Bühne. 318 Meisterbriefe und Befähigungsurkunden in 23 Berufen
wurden verliehen.
I
m Rahmen der burgenländischen Meisterfeier erhielten
318 Jungmeister ihre Meisterbriefe beziehungsweise Befähigungsurkunden.
„Die Meisterprüfung, oder auch
Befähigungsprüfung, ist die
wichtigste fachliche Qualifikation, um Jungunternehmer zu
werden. Die Anzahl der Kandidaten bei den Jungmeisterinnen und Jungmeistern zeigt,
dass diese Form der Ausbildung gefragter ist als je zuvor.
Im Burgenland sind wir stolz
auf 318 neue Meisterinnen und
Meister ihrer Branche“, freut
sich Wirtschaftskammer-Präsident Peter Nemeth. „Die Meisterprüfung ist ein Qualitätsnachweis, der die fachlichen
Kompetenzen und unternehmerischen Fähigkeiten der Absolventen bescheinigt. Dadurch
sind die Absolventen bestens
für die Selbstständigkeit oder
eine Führungsposition gerüstet. Unternehmen mit dem
Qualitätssiegel ‚Meisterbetrieb’
genießen höchstes Vertrauen
in der Gesellschaft“, so Wirtschaftskammer-Vizepräsident
Paul Kraill, der gemeinsam mit
Landeshauptmann Hans Niessl
die Verleihung vornahm.
Zu den beliebtesten Berufen
zählen heuer das Taxi- und
Mietwagengewerbe mit 59 Absolventen, das Güterbeförderungsgewerbe mit 49 Absolventen und das Gastgewerbe mit
40 Absolventen.
Fußpflege
Massage
Steinmetz
Baumeister
Metalltechnik
Denkmal- Fassaden-, Gebäudereinigung
Spengler
Handel im
Burgenland
TREND Die Kaufkrafteigenbindung ist mit 75,6
Prozent im Burgenland
– laut einer von der Wirtschaftskammer Burgenland in Auftrag gegebenen
Studie – niedriger als in
den Jahren davor. Abflüsse werden vor allem in die
Steiermark, nach Niederösterreich und in den Online-Handel verzeichnet.
D
ie
burgenländische
Handelsstatistik wird
positiv von den Kaufkraftzuflüssen der ungarischen
Konsumenten beeinflusst. Hier
ortet Kommerzialrätin Andrea
Gottweis, Obfrau der Sparte
Handel, Potenzial: „Das Bemühen um den ungarischen Kunden soll mit Werbekampagnen
in Ungarn und einer Stärkung
der Sprachkompetenz intensiviert werden.“
Ungleichgewicht Innenstadt-/Peripherielagen
„80 Prozent der Handelsflächen
im Burgenland sind in Streuund Peripherielagen. Das ist
österreichweit der schlechteste Wert. In Salzburg sind es 33
Prozent und in Vorarlberg 31
Prozent“, zitiert Gottweis aus
der Studie. „Da braucht es einen klaren politischen Willen
mit entsprechenden Maßnahmen“, betont sie.
Neuer Lehrberuf ECommerce-Handel
Seit 2009 hat sich der Wert verdreifacht. Es werden bereits 90
Millionen Euro Umsatz im Internet gemacht. „Es ist wichtig,
im World Wide Web präsent
zu sein. Auch die Ausbildung
wird laufend angepasst. Ganz
neu soll der Lehrberuf E-Commerce-Kaufmann kommen“,
verspricht Spartenobfrau Gottweis.
Weihnachten: Christkind ist spendabler
E
Spartenobfrau Kommerzialrätin
Andrea Gottweis
12 BURGENLANDS WIRTSCHAFT twa 220.000 Burgenländer (ab 15 Jahren), das
sind 89 Prozent der Bevölkerung, werden auch heuer
Weihnachtspräsente verschenken. Jeder Dritte wird allerdings
den Großteil seiner Geschenke
erst in der zweiten DezemberHälfte besorgen.
„Im Vorjahr betrug der Umsatz
im Weihnachtsgeschäft im burgenländischen
Einzelhandel
rund 45 Millionen Euro. Diesen
Wert peilen wir auch heuer wieder an“, berichtet Spartenobfrau
Kommerzialrätin Andrea Gottweis. Ein realistische Ziel, wenn
man bedenkt, dass das vorgesehene Weihnachtsbudget bei
durchschnittlich 360 Euro pro
Geschenkekäufer liegt. Besonders spendabel zeigen sich wieder die Christkindln zwischen
50 und 59 Jahren. Sehr ausgabenfreudig ist auch die Generation 60+, wenn auch mit etwas
geringerem Budget als im Vorjahr. Dafür greifen die 40- bis
49-Jährigen heuer beim Schenken tiefer in die Tasche.
Das Ranking der meistgekauften Präsente führen Gutscheine
und Bücher an, gefolgt von Bekleidung, Spielwaren und Kosmetika. Jeder Zweite (55 Prozent) informiert sich vor dem
Geschenkekauf im Internet. Der
Einkauf erfolgt dann aber doch
eher im Ladengeschäft. „Nur“ jeder Dritte (38 Prozent) plant, die
Geschenke teilweise im Internet
zu kaufen, so wie auch im Vorjahr.
wko.at/bgld/handel
Geplante Ausgaben1 der Österreicherinnen und Österreicher,
die Weihnachtsgeschenke einkaufen
Geschenkekäufer/innen
weiblich
männlich
15 – 29
Jahre
30 – 39
40 – 49
50 – 59
60+
{
{
{
{
{
{
{
{
0
360
350
360
340
350
360
n 2015
n 2016
230
220
330
320
400
360
430
430
400
410
100 €
200 €
Durchschnittliche Ausgaben pro Geschenkekäufer/in (für alle gekauften
Weihnachtsgeschenke zusammen, in Euro, gerundete Werte 300 €
400 €
500 €
1
Quelle: KMU Forschung Austria
Nr. 12 · Dezember 2016
Foto: WKB
GESCHENKE 360 Euro
– um 10 Euro mehr als im
Vorjahr – beträgt laut einer
Studie der KMU Forschung
Austria das vorgesehene
Weihnachtsbudget pro Geschenkekäufer in diesem
Jahr.
Foto: WKÖ
Robert Kratky und Sandra König von Ö3 geben gemeinsam
mit WKÖ-Präsident Christoph
Leitl und Bundesspartenobmann Peter Buchmüller den
Startschuss zum Ö3-Christmas-Shopping.
Ö3-Christmas-Shopping
GEWINNSPIEL Hitradio Ö3
und der Handel unterstützen heuer zum neunten Mal
das Weihnachtsgeschäft
mit der Aktion „Das große
Ö3-Christmas-Shopping“.
D
er österreichische Handel und Ö3 zahlen
mehrmals täglich die
Weihnachtseinkäufe der Österreicher. Damit haben auch heuer alle Christkindln und Weihnachtsmänner die Möglichkeit,
ihr Weihnachtsbudget aufzubessern. „Wir wollen damit auf
das vielfältige Angebot aufmerksam machen und die Menschen motivieren, ihre Einkäufe im heimischen Handel zu
erledigen“, so WKÖ-Präsident
Christoph Leitl und Handelsobmann Peter Buchmüller zu den
Intentionen der vorweihnachtlichen Aktion.
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12 · Dezember 2016 1
BURGENLANDS WIRTSCHAFT
13
09.11.16 12:21
PRÄSENTATION Die Landesinnung der Metalltechniker Burgenland hat mit
der Künstlerin Eva-Maria
Biribauer einen Lehrberufspräsentationskoffer
entwickelt, um die Lehrberufe der Metalltechnik attraktiver zu präsentieren.
ie Landesinnung der
Metalltechniker will
die duale Ausbildung
verstärkt bewerben. „Aus diesem Grund entstand die Idee
eines Lehrberufspräsentationskoffers, der bei diversen Aktivitäten in den Schulen eingesetzt werden kann“, erklärt
Landesinnungsmeister Markus
March­hart. Der Präsentationskoffer steht auch den Lehrbetrieben zur Verfügung.
wko.at/bgld/metalltechniker
Foto: WKB
Metalltechnik
kunstvoll
D
Landesinnungsmeister Markus Marchhart, Künstlerin Eva-Maria
Biribauer und Lehrlingswart Martin Steinhäufl präsentierten den
Lehrberufspräsentationskoffer.
+ Der kurze Blick auf Burgenlands Wirtschaft
schaft organisierte für die Mitgliedsbetriebe einen Herbstausflug nach Wien. Auf dem
Programm standen eine Führung
durch die Confiserie Heindl (im
Bild), das Technische Museum,
ein Besuch der
Wiener Wies’n
und die „Time
STREM 1955
gründete Stefan
Schweitzer einen
Tischlereibetrieb.
1987 übernahm
Sohn Stefan junior den Betrieb.
Jetzt folgen dessen Söhne: Stefan und Andreas
Schweitzer gründeten die Bauund Möbeltischlerei Schweitzer GmbH und führen die
Tradition fort. Im Bild: Stefan
14 BURGENLANDS WIRTSCHAFT Travel – Magic Vienna History
Tour“, eine Zeitreise in die Vergangenheit Wiens.
www.allhauer-wirtschaft.at
Schweitzer, Andreas und Stefan Schweitzer, Seniorchef Stefan Schweitzer und Kommerzialrat Wolfgang Ivancsics
MOSCHENDORF Vor 80
Jahren gründete der Großvater des Brüderpaars Josef und
Kurt Schwarz einen Steinmetzbetrieb. Heute steht bereits die
vierte Generation in den Startlöchern. Kurt Schwarz hat nun
gleichzeitig mit seinen Söhnen
Martin und Markus die Steinmetzmeisterprüfung abgelegt.
Damit verfügt der Betrieb nun
inklusive Josef Schwarz über
vier Meister. Der Familienbetrieb stellte damit die Weichen für seinen nachhaltigen
Fortbestand. Im Bild: Markus,
Christine, Kurt, Martin und Josef Schwarz
www.stein-schwarz.at
PARNDORF Daniel
Hochrainer lud zur Eröffnung seines
Unternehmens „Auto-Teile4you“.
Im Bild mit Robert Franz und
Charlotte Jautz von der Regionalstelle Neusiedl/See
STEGERSBACH Christina
Gerwert eröffnete die Boutique
„That’s Me“. Thomas Novoszel und Vizepräsident Klaus
Sagmeister gratulierten zur
Geschäftseröffnung.
Nr. 12 · Dezember 2016
Fotos: WKB, Bergbauer
ALLHAU Die Allhauer Wirt-
Winterfit mit
Streusplitt
S
Fotos: WKB, Adobe
IDEAL Streusplitt als regionales
Produkt eignet sich besonders gut
für den optimalen Winterdienst.
Clemens Weinhandl
treusplitt wird in burgenländischen Rohstoffbetrieben unter strengen, eigens dafür vorgesehenen
Vorschriften vor Ort gewonnen.
„Die Transportwege sind kurz
und die sofortige Verfügbarkeit ist stets gewährleistet. Das
reduziert die Transportkosten
und sichert regionale Arbeitsplätze. Weit größere Schäden
verursacht Streusalz an straßennahen Böden, Grund- und
Oberflächenwasser,
Pflastersteinen oder Pfoten von
Haustieren. Von der Feinstaubbelastung, die der Transport
von nicht regional verfügbarem
Tausalz verursacht, und den
Schäden durch Autokorrosion,
hervorgerufen durch Streusalz,
ganz zu schweigen!“, stellt Clemens Weinhandl von der Pinkataler Schotterwerke GmbH
als Vertreter seiner Branche
fest.
„Streusplitt ist deshalb für das
regionale ländliche Straßennetz von großer Bedeutung“,
betont er.
AUVA – der Partner für die Unternehmen
VERISCHERUNG Unternehmen zahlen Unfallversicherungsbeiträge an
die AUVA. Dafür erbringt
sie neben der Verhütung
von Arbeitsunfällen und
Berufskrankheiten auch
andere wichtige Leistungen für die Unternehmen,
die in manchen Fällen sogar existenzrettend sein
können.
Bezahlte Einschaltung Foto: AUVA/R.Gryc
M
it der Dienstgeberhaftpflichtablöse
werden die Unternehmen von ihrer Pflicht enthoben, Haftungen für Arbeitsunfälle und für das Auftreten von
Berufskrankheiten von Arbeitnehmern zu übernehmen. Dies
bedeutet, dass die Kosten für
Behandlung,
Rehabilitation,
Rentenzahlung, Schmerzensgeld, die oft hunderttausende
Euro betragen können, von der
AUVA getragen werden. Die
Nr. 12 · Dezember 2016 Bedrohung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, insbesondere von kleineren Betrieben, durch verunfallte oder erkrankte Arbeitnehmer wird so
von der AUVA abgefangen. Vor
allem für Klein- und Mittelbetriebe kann das sogar die Rettung des Betriebes bedeuten.
Ebenso wichtig für die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens ist der sogenannte Zuschuss für die Entgeltfortzahlung durch die AUVA.
Klein- und Mittelbetriebe, die
bestimmte Voraussetzungen
erfüllen, bekommen einen Zuschuss zu den Lohn- und Gehaltszahlungen, die bei längerer Krankheit oder bei Arbeitsunfähigkeit nach einem
Arbeitsunfall beziehungsweise
bei einer Berufskrankheit an
den Arbeitnehmer zu leisten
sind.
Als Unternehmer sind Sie bei
der AUVA auch selbst für den
Fall eines Arbeitsunfalles und
einer Berufskrankheit gesetzlich pflichtversichert. Damit
haben Sie Anspruch auf beste
Heilbehandlung und Rehabilitation sowie auf eine Versehrtenrente. Der gesetzlich vorgeschriebene Beitrag ist jedoch
relativ niedrig – und damit
auch die Höhe der auszuzahlenden Leistungen. Für selbständig Erwerbstätige bietet
die AUVA deshalb eine freiwillige Höherversicherung an. Bei
Zahlung des doppelten oder
des 2,5-fachen Betrages des
Pflichtbeitrages erhöht sich
die Versehrtenrente entsprechend. Der Jahresbeitrag für
die Pflichtversicherung beträgt
im Jahr 2016 etwa 109 Euro.
www.auva.at/geld
BURGENLANDS WIRTSCHAFT 15
WIFI
ANDERS
ALS ALLE ANDEREN.
NACHGEFRAGT
Gesucht:
kreative Köpfe
IDEENREICH Seit Oktober 2016 bietet das WIFI
Burgenland in Kooperation
mit der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation der WK Burgenland
erfolgreich eine neue – im
Burgenland einzigartige –
Kreativ-Ausbildung an.
D
ie Creative Design Academy war bereits zwei
Monate vor Kursstart
restlos ausgebucht. Für den
nächsten Starttermin im Jänner
gibt es ebenfalls nur mehr wenige Plätze. In zwei Semestern
Luis Siegl
Obmann der Fachgruppe Werbung
und Marktkommunikation der
Wirtschaftskammer Burgenland
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und drei umfangreichen Modulen erwerben die Lehrgangsteilnehmer Wissen rund um das
Thema Werbung sowie über
das praktische Gestalten von
Werbemitteln für Druck und
Internet. Natürlich sind auch
Social Media ein wichtiger Teil
der Ausbildung.
Während der gesamten Ausbildungszeit profitieren die Teilnehmer vom Know-how erfahrener Werbe- und Marketingexperten, mit denen sie verschiedenste Projekte umsetzen.
Mit der kombinierten Wissensvermittlung „on location“ im
www.bgld.wifi.at
�
Das WIFI Burgenland wünscht Ihnen
frohe Weihnachten und
viel Erfolg im kommenden Jahr.
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WIFI Eisenstadt (zwei Abende
die Woche) und gleichzeitigem
„learning by doing“ von zu Hause aus ist die CDA auch in Sachen Flexibilität die ideale Ausbildungsform.
Den Absolventen steht eine
Karriere in der Werbung offen: als selbständige/r Werbefachmann/frau oder als
erfolgreiche/r Mitarbeiter/in in
einer Werbeagentur oder Marketingabteilung.
Nächster Starttermin
ist der 23. Jänner 2017.
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16 BURGENLANDS WIRTSCHAFT �
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Ing. Jochen Bognar
Institutsleiter
�
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Mag. Manfred Schweiger
Institutsleiter-Stv.
Nr. 12 · Dezember 2016
Fotos: WIFI, Adobe
Creative Design
Academy
„Um in der Werbewirtschaft Fuß zu fassen, sich
zu etablieren, bedarf es
vieler fachübergreifender
Disziplinen als Basis. Die
2-semestrige Creative Design Academy als berufsbegleitender Lehrgang in Eisenstadt bietet Ihnen diese
Möglichkeit und vor allem
einen umfassenden Einblick in diverse Tätigkeiten
in der Werbebranche. Ihnen werden alle notwendigen strategischen Zusammenhänge der Marktkommunikation aufgezeigt und
praxisnah von Profis aus
der Werbebranche vorgetragen.“
Foto: WKB
Durch den Verkauf von
Lebkuchensternen wurden
von den Bäckern und ihren
Kunden bisher 155.000 Euro
gesammelt.
Lebkuchensterne
B
Blickfang
JUBILÄUM Die Werbeagen-
tur Blickfang von Tanja Dittrich feiert das 15-jährige Jubiläum. Sie ist vor vier Jahren sowohl mit ihrer Agentur
als auch privat nach Rechnitz
übersiedelt. Anlässlich des Firmenjubiläums gibt es eine besondere Überraschung für die
Blickfang-Kunden. Anstatt eine große Firmenfeier zu veranstalten, bekommt jeder Kunde
einen 50-Euro-Gutschein geschenkt!
ereits zum 19. Mal unterstützen Burgenlands
Bäcker „Licht ins Dunkel“. 34 burgenländische Bäckermeister backen diesmal
dafür. „Im Burgenland sind
die
Licht-ins-Dunkel-Leb98 x 64: bereits ein fikuchensterne
xer Bestandteil der Vorweihnachtszeit. Die Lebkuchensterne werden sehr gerne gekauft
und oft weitergeschenkt. Damit können Burgenlands Bäckermeister Jahr für Jahr einen
Zuschuss zur großen Hilfsaktion von ,Licht ins Dunkel‘
beisteuern,“ freut sich die Innungsmeisterin Klaudia Pichler-Schmaldienst. Sie dankt ihren fleißigen Kollegen und den
treuen Bäckerkunden für ihre
Unterstützung.
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auch heuer in den Dienst
der guten Sache und
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Tanja Dittrich
Nr. 12 · Dezember 2016 92 x 65:
BURGENLANDS WIRTSCHAFT 17
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für bis zu 200 Personen,
bietet die stilvolle Bühne einen gediegenen Rahmen
für ungestörte Empfänge, Jubiläen oder repräsentative Events
für Sie und Ihre Gäste. Verbringen Sie einen unvergesslichen
Abend in der atemberaubenden
Kulisse des Steinbruchs und
lassen Sie sich von 12. Juli bis 19.
August 2017 von einer der beliebtesten Opern Giuseppe Verdis in die gleichsam spannende
wie tragische Welt des Hofnarren Rigoletto und seiner Tochter Gilda entführen. Tauchen
Sie in eines der besten Sujets
ein, das der bekannte Komponist jemals in Musik umgesetzt hat, und genießen Sie den
Abend auf einer der atemberaubendsten Freiluftbühnen der
Welt.
Die schroffe Felslandschaft
des Steinbruchs bietet dabei
eine beeindruckende Kulisse
für Verdis Meisterwerk. Halb
Tragödie, halb romantisches
Schauermärchen, ist „Rigoletto“ eine außergewöhnliche Verschmelzung von Realem und
Fantastischem und damit der
ideale Stoff für den international gefragten Regisseur Philippe Arlaud, der 2017 das erste Mal im Steinbruch St. Margarethen inszeniert. Selbstverständlich kommen auch die
kulinarischen Genüsse nicht zu
kurz: In der Saison 2017 bedeutet dies eine innovative Liaison
italienischer und pannonischer
Küche, die selbst den verwöhntesten Gourmets ein zufriedenes Lächeln auf die Lippen zaubert. Stilechte Rezepte aus Rigolettos Heimat, veredelt durch
hochwertigste saisonale Köstlichkeiten aus der Region, treffen auf edle Tropfen aus dem
Weingut Esterházy. Für Sie und
Ihre Gäste ist das Beste schließlich gerade gut genug.
Weitere Infos zu Ablauf, Einlass und Buchungen der unterschiedlichen Packages finden
Sie auf
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Nr. 12 · Dezember 2016
Business News Fotos: ZVG
OPERNLOUNGE Sie
möchten Ihren langjährigen Kunden eine Freude
machen oder im besonderen Rahmen auf neue
Geschäftsbeziehungen
anstoßen? Dann ist ein gelungener Abend auf der unvergleichlichen Panoramaterrasse der Opernlounge
im Steinbruch St. Margarethen genau das Richtige
für Sie!
Foto: BetriebsFitService/Viktor Fertsak
Gesunde
Unternehmen
NETZWERK „Gesunde Betriebe im Burgenland“, das war das Motto
des Themenabends des
Projekts „BetriebsFitService“ im Kalandahaus
beim Weingut Esterházy
in Trausdorf.
D
ie Sportunion lud mit
ihren Partnern in das
Kalandahaus
beim
Weingut Esterházy in Trausdorf
zu einer Veranstaltung des Projekts „BetriebsFitService“ ein.
Gelegenheit, sich beim Netzwerken über ihre Erfahrungen
zu unterhalten. Ein Programmhighlight war der Vortrag des
Ultra-Distanz-Radfahrers Michael Strasser.
Nachhaltigkeit
Bonuskarten-Vorteile
ABSCHLUSS Die Wissensvermittlung und die Nachhaltigkeit des Projekts „BetriebsFitService“ standen
im Mittelpunkt eines Workshops im WIFI Eisenstadt.
PAGRO DISKONT ist DER
professionelle Ansprechpartner für Papier, Büro und
Haushalt mit umfassendem
Sortiment in Top-Qualität
zu günstigen Preisen.
M
it dem BetriebsFitService
setzen die burgenländischen Betriebe gezielt Maßnahmen für mehr Gesundheit am Arbeitsplatz um. Die Projektleiter
Fotos: Sportunion, Adobe
Unter den Gästen waren mehr
als 15 teilnehmende Betriebe,
die in ihren Unternehmen für
gesündere Arbeitsverhältnisse
sorgen. Die Unternehmer und
ihre Mitarbeiter nützten die
Weingut-Esterházy-Leiter
Stefan Tscheppe, Sportunion-Vizepräsident Bernhard
Prenner, Johannes Ernst,
Andrea Bischel, Frau-in-derWirtschaft-Landesvorsitzende Franziska Huber, WKDirektor-Stv. Ulf Schneller,
SVA-Landesdirektor HansPeter Prattinger
der BetriebsFitService-Betriebe
nutzten die 1-tägige Weiterbildung im WIFI Burgenland zum
Austausch und zur Wissensvermittlung in der betrieblichen Gesundheitsförderung. Unter der
Leitung von Helga Pesserer wurden die Projektleiter auf den Projektabschluss in den einzelnen
Betrieben vorbereitet, um die
Nachhaltigkeit der Maßnahmen
zu gewährleisten.
BetriebsFitService-Projektkoordinator Christoph Schnitter und
Helga Pesserer mit den acht Projektleitern der einzelnen Betriebe
im WIFI in Eisenstadt
Nr. 12 · Dezember 2016 M
it rund 140 Standorten
und online auf www.pagro.at ist der österreichische Experte für alle Unternehmen der
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BURGENLANDS WIRTSCHAFT 19
BERATUNG
Gründung
leicht gemacht
START-UP Ob alleine, im
kleinen Kreis oder gleich
in Form eines größeren
Betriebs: Eine Unternehmensgründung stellt das
erste Erfolgskapital der
eigenen Unternehmensgeschichte dar. Daher
empfiehlt sich stets eine
frühzeitige Konsultation
erfahrener Experten.
R
echtliche Beratung, Gestaltung und Prüfung
von Gründungs- und
Beteiligungskonzepten
oder
gleich eine ganzheitliche Betreuung inklusive wirtschaftlicher Zielsetzung und Wachstumsstrategie: Mit professioneller Hilfe fällt der Start in
die Selbstständigkeit von Anfang an wesentlich leichter. Die
Gründung eines neuen Unternehmens eröffnet schließlich
nicht nur einen großen Gestaltungsspielraum für die Umsetzung eigener Ideen, sondern
birgt auch einiges an Gefahren. Rechtliche Fallstricke stellen nicht selten ein erhebliches
Risiko sowohl für das Start-upUnternehmen selbst als auch
für die Gründer und natürlich
eventuelle Investoren dar. Eine rechtzeitige Auswahl kompetenter Berater spielt daher
von Beginn an eine wesentliche
Rolle für die erfolgreiche Positionierung und zukünftige Entwicklung des eigenen Unternehmens. Vom Steuerberater,
Notar und Rechtsanwalt des
Vertrauens sollten bereits vor
IHR NOTAR
Dr. Peter EISELE
der Gründung
eine umfassende Betreuung und
Organisation des eigenen Vorhabens stattfinden.
Schließlich gehört zu einem erfolgreichen Betrieb nicht nur
die berühmte zündende Idee,
sondern auch die rechtzeitige
Wahl der Rechtsform, eine umfassende Planung, eine sorgfältige Buchhaltung und die Abklärung offener Fragen zur Sozialversicherung. Nur so können eine optimale Vorbereitung
auf zukünftige steuerliche und
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20 BURGENLANDS WIRTSCHAFT Nr. 11 · November 2016
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KOMMENTAR
Im ersten Halbjahr 2016 haben
16.324 Personen* den Schritt in
die Selbstständigkeit gewagt. Eine
professionelle Beratung vermindert das
Risiko zu scheitern erheblich.
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bürokratische Belastungen sowie eine rechtzeitige Absicherung eigener Überlegungen und
die lückenlose Durchführung
sämtlicher bürokratischer Aufwände gewährleistet werden.
Die kompetente Beratung durch
die burgenländischen Experten befreit die Gründer von der
zeit­intensiven Beschäftigung
mit aufwendigen Formalitäten wie der Erstellung von Vertragsentwürfen oder der Beantwortung komplexer Rechtsfragen. Man spart dadurch wertvolle Zeit für das Wesentliche:
eine optimale Umsetzung der
eigenen Geschäftsidee.
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Fragestellungen
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im Außenhandel oder schon
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Keine
Steuertipps
vom Christkind!
Ist Ihnen schon einmal aufgefallen, dass regelmäßig am Ende des
Jahres in den Medien Tipps auftauchen, wie man noch schnell die
Voraussetzungen für eine „günstigere Besteuerung“ des ablaufenden Geschäftsjahres schafft. Oft
gehen diese Tipps geradezu mit
„Appellen“ einher, dieses und jenes zu tun... Das kann ganz schön
stressen und zu echter Unsicherheit führen, ob man alles richtig
gemacht hat – und das gerade
zum Weihnachtsfest! Daher geben
wir Ihnen heute KEINE TIPPS.
Unsere Kunden wissen, dass sie
das ganze Jahr über rundum bestens betreut sind und dass wir
nicht nur am Ende des Jahres mit
guten Tipps an sie herantreten.
Ich nütze daher diesen Platz, um
Ihnen im Namen aller GCT-Mitarbeiter ein ruhiges und entspanntes Weihnachtsfest und für das
neue (Wirtschafts-) Jahr 2017 viel
beruflichen Erfolg und privates
Glück zu wünschen. WIR werden
auch 2017 für unsere Kunden mit
aller Kraft da sein und sie in allen
steuerlichen und wirtschaftlichen
Belangen optimal unterstützen –
und zwar das ganze Jahr über.
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Dass die Ergebnisse nicht
immer die Realität abbilden, liegt möglicherweise
an der mangelnden Konzentration der Teilnehmer.
O
nline-Umfragen sind
ein beliebtes Mittel,
schnell und kostengünstig Prognosen abgeben
zu können – egal, ob zur Wahl
zum Präsidenten der USA oder
zur Bundespräsidentenwahl in
Österreich. Nicht immer ist das
Ergebnis treffsicher. Warum das
so ist, darüber zerbrechen sich
viele Wissenschafter den Kopf.
Eine Studie an der Universität
Wien hat kürzlich untersucht,
ob die mangelnde Aufmerksamkeit der Befragten eine mögliche Fehlerquelle sei. Um dies
zu überprüfen, wurden in die
Fragebogen sogenannte Attention Checks eingebaut. Es hat
sich gezeigt, dass Teilnehmer an
Online-Umfragen rascher lesen.
Das wendet sich im Hinblick
auf das Ergebnis allerdings zum
Nachteil. Beispielsweise wurde
ersucht, auf die Antwortmöglichkeit „Paris“ oder „Lissabon“
zu klicken. Obwohl allen Teilnehmern die beim ersten Mal
falsch lagen, eine zweite Chance gegeben wurde, mussten 20
bis 37 Prozent auch dann von
der Befragung ausgeschlossen
Doris
Granabetter
Burgenlands
Wirtschaft,
Praxistipp
werden. Daran sollten Sie beim
Ausfüllen der nächsten OnlineBefragung denken! Also: Konzentrieren Sie sich bitte!
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22 BURGENLANDS WIRTSCHAFT Nr. 12 · Dezember 2016
Jubiläen
am Bau
Die Hörmann Gruppe ist ein expandierendes Unternehmen der
Bauzulieferindustrie mit internationaler Ausrichtung. In 26 hochspezialisierten
Werken stellen wir Tore, Türen, Zargen und Antriebe für Europa, Nordamerika
und Asien her. Mit mehr als 6.000 Mitarbeitern wird in unserem 100%igen
Familienunternehmen ein Umsatz von über 1 Milliarde Euro erreicht.
FEIERN In der Baubranche
wurden kürzlich runde
Betriebsjubiläen gefeiert:
50 Jahre Kienzl Bau,
60 Jahre Waha und
50 Jahre Baufirma Krutzler.
EISENSTADT Die Innung
Bau gratulierte der Geschäftsleitung der Firma Dipl. Ing. A.
Kienzl Bau zum 50-jährigen
Jubiläum. Im Bild: Landesinnungsmeister Gerhard Köppel mit den Geschäftsführern
Eduard Tschida und Leopold
Pauschenwein
Zur Verstärkung unserer Montageorganisation suchen wir
Montagebetriebe
in ganz Österreich
Innovation voranbringen – Ihr Aufgabengebiet:
• Fachgerechte Montage von Toren, Türen, Antrieben und Steuerungen
• Elektronische und mechanische Arbeiten
• Service und Wartung von Toranlagen
Bodenständig und erfolgreich – Grundvoraussetzungen:
ST. MARGARETHEN Kommerzialrat Andreas Waha lud zum
60-Jahr-Jubiläum der Baufirma Waha. Wirtschaftskammerpräsident Peter Nemeth überreichte eine Ehrenurkunde und gratulierte
auch den langjährigen Mitarbeitern.
• Ihr Gewerbe ist angemeldet (Schlosserei von Vorteil)
• Sie haben Erfahrung in der Montage von Garagen- und Industrietoren,
Brandschutztüren und Automatiktüren inkl. interner Verkabelung und
Leerverrohrung unserer Komponenten
• Sie sind im Besitz eines Montagebusses inkl. geprüftem Handwerkzeug,
Gerüst und Hebebühne
• Ihre Monteure besitzen einen Staplerschein
• Ihre Mitarbeiter sind belastbar, höflich und lösungsorientiert
Als Familienunternehmen denken wir langfristig – Sie auch?
Fotos: WKB, BVZ
• Wir bieten eine strukturierte Einarbeitung und
• Wir bieten ein umfassendes Schulungsprogramm
mit Weiterbildungsmöglichkeiten
• Sie arbeiten gemeinsam mit engagierten und hilfsbereiten Kollegen.
Sie sind interessiert? Dann senden Sie bitte eine Firmenvorstellung und
Ihre aussagekräftigen Unterlagen inkl. Referenzen an:
50-jährige Firmenjubiläum. Landesinnungsmeister Gerhard Köppel gratulierte der Unternehmerfamilie und den Mitarbeitern.
HA 5080
OBERLOISDORF Die Firma Krutzler feierte kürzlich das
HÖRMANN AUSTRIA GmbH
Michael Adam
[email protected]
BURGENLANDS WIRTSCHAFT 23
Nr. 12 · Dezember 2016 Hoermann_98x260_KnWi_4716.indd 1
21.11.2016 12:55:41
Verlässliche
Partner
D
er Trend zum Kurzurlaub, die politische Lage rund um Europa und
der demografische Wandel in
der Gesellschaft kommen dem
Bustourismus zugute. Besonders die Zielgruppe „50plus“
Spartenobmann Martin
Horvath ortet einen Trend zu
Busreisen.
schätzt den Komfort von organisierten Busreisen. Für sie zählen entspanntes Reisen und ein
gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Außerdem wird auf Flexibilität gesetzt – Urlaub von der
Stange ist Vergangenheit. Der
Mittransport eines Fahrrades,
ein Stopp im Freizeitpark oder
bei der Aussichtsplattform –
der Kunde ist beim Busreisen
nach wie vor „König“.
Themenreisen
Busreisen werden aber auch
von anderen Zielgruppen gerne gebucht. „Vor allem Eventoder Sportreisen werden stark
nachgefragt“, berichtet Martin
Horvath, Obmann der Fachgruppe der Autobusunternehmen.
Singles: Zielgruppen
mit Zukunftspotenzial
Zukunftspotenzial besitzt auch
die Zielgruppe der Singles. Alleinstehende möchten ihren
Urlaub gerne im Kreis gleichgesinnter Reisender verbringen
und auf Gruppenreisen neue
Bekannte kennenlernen. „Der
Preis ist längst nicht mehr das
entscheidende Kriterium für eine Busreise. Was bei den Gästen zählt, sind der Erlebniswert,
Organisation und Service“, so
Martin Horvath.
Fotos: WKB, Adobe
BUSUNTERNEHMEN
60 burgenländische Autobusunternehmen mit einer
Flotte von 350 Bussen sind
verlässliche Partner bei
der Personenbeförderung
und trumpfen mit tollen
Angeboten auf. Beim Branchentreff der Busunternehmen konnte erfolgreich
Bilanz gezogen werden.
Tanken Sie auf! Burgenlands Tankstellen
135 Tankstellen im Burgenland versorgen nicht
nur die Autofahrer mit
Treibstoffen, sondern werden immer wichtiger für
die Nahversorgung.
I
24 BURGENLANDS WIRTSCHAFT m Burgenland gibt es 135
Tankstellen, die eine immens wichtige Funktion haben: Sie versorgen Autofahrer,
Pendler und den Wirtschaftsverkehr mit Treibstoff und garantieren so die Aufrechterhaltung des Wirtschaftskreislaufes. Daneben hat ein über viele
Jahre hinweg wirkender sozialer und gesellschaftspolitischer
Veränderungsprozess ein neues Dienstleistungsangebot an
Tankstellen entstehen lassen.
„Der Trend der Tankstelle geht
hin zur Multifunktionalität.
Der Tankstellenunternehmer
wird immer mehr zum Nahversorger“, beschreibt Tanja Stöckl,
Obfrau der Fachgruppe Tankstellen in der Wirtschaftskammer, den Veränderungsprozess.
„Die burgenländischen Tankstellen sind fast rund um die
Uhr für ihre Kunden da – von
fünf Uhr morgens, wenn die
ersten Pendler tanken, bis spät
in die Nacht hinein. Wir sind
Dienstleister,
Nahversorger
und Kommunikationszentrum
für die Bevölkerung. Die Kunden können bei uns sozusagen auch ihre Seele auftanken.
Mittlerweile haben 70 Prozent
der Tankstellen einen Shopbereich, 60 Prozent einen Waschplatz für das Auto, 42 Prozent
einen Gastronomiebereich, 22
Prozent bieten ein Service rund
um das Auto an, 20 Prozent haben eine Trafik und 45 Prozent
bieten zusätzliche Dienstleistung wie Fahrradservice, Postpartner und einen Bankomat­
service an.
Nr. 12 · Dezember 2016
Im Dienste
der Sicherheit
ADVENTZEIT ist auch die
Zeit von Weihnachtsfeiern, Adventmärkten und
Punschständen. 115 Taxi- und 60 Busunternehmer tragen besonders in
der Vorweihnachtszeit zu
mehr Sicherheit im Straßenverkehr bei. Sie bringen
ihre Fahrgäste sicher nach
Hause.
L
assen Sie Ihr Auto stehen und genießen Sie einen gemütlichen Abend
mit Kollegen und Freunden
– sei es bei der Firmenweihnachtsfeier, auf einem Adventmarkt oder beim Maturaball.
Nehmen Sie ein Taxi oder bestellen Sie einen Autobus. Eine Führerscheinabnahme oder
ein Autounfall mit all seinen
Folgen kommt um ein Vielfaches teurer“, nennt Martin
Horvath, Obmann der Busunternehmen in der Wirtschaftskammer Burgenland, gute
Gründe für eine Beförderung
mit Taxi oder Bus.
115 Taxi- und 60 Busunternehmer mit einem Fuhrpark von
750 Fahrzeugen bieten im Burgenland ihre Dienste an. Gerade bei Weihnachtsfeiern oder
bei Bällen, wo kein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht, bringen sie die
Gäste sicher und gesund nach
Hause. Sie leisten somit einen
enormen Beitrag zur Verkehrssicherheit.
„Besonders stolz sind wir darauf, dass wir unsere Beförderungsdienste flächendeckend
im ganzen Burgenland – von
Kittsee bis Kalch – anbieten
können. Es gibt keinen Grund,
sich nicht ein Taxi oder einen
Bus für den Transport zu rufen
beziehungsweise zu bestellen.
Denn die Kosten stehen in keiner Relation zum Sicherheitsrisiko gegenüber anderen und
sich selbst“, rechnet Patrick Poten, Obmann der Fachgruppe
Taxi, vor.
Patrick Poten, Obmann der
burgenländischen Taxiinnung,
bringt gemeinsam mit seinen
Branchenkollegen alle sicher
nach Hause, nicht nur in der
Weihnachtszeit.
erfüllen wichtige Funktionen
+ Informationen
Interessensvertretung der Tankstellen: Majda Rizvanovic von der Wirtschaftskammer Österreich,
Obmann-Stellvertreter Johann Dorner, Obfrau Tanja Stöckl, Fachverbandsobmann Klaus Brunnbauer,
Ausschussmitglied Christian Bogner, Patrick Dorner von der Wirtschaftskammer Burgenland
Nr. 12 · Dezember 2016 Sparte Transport und Verkehr
Bernhard Dillhof
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
T 05/90 907-3520
wko.at/bgld/verkehr
BURGENLANDS WIRTSCHAFT 25
SERVICE + FACTS
Energieausweis
Ja,
nach dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG 2012) ist man
verpflichtet, bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung eines Objekts dem Käufer oder
Bestandnehmer einen Energieausweis vorzulegen.
Der Energieausweis darf zu diesem Zeitpunkt höchstens 10
Jahre alt sein und muss spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss ausgehändigt werden.
Kennzahlen bereits
im Inserat angeben
Wird ein Gebäude oder Nutzungsobjekt in der Zeitung
oder auf einer Internetseite zu Kauf, Miete oder Pacht
angeboten, müssen außerdem bereits in der Anzeige
der Heizwärmebedarf und der
Gesamt­energieeffizienzfaktor
angegeben sein. Diese Pflicht
gilt sowohl für Verkäufer, Vermieter und Verpächter als auch
für den von diesen beauftragten Immobilienmakler.
Die im Energieausweis angegebenen Kennzahlen gelten
als vereinbarte Eigenschaften
im Sinne der Gewährleistung.
Wird der Energieausweis nicht
rechtzeitig vorgelegt, gilt zumindest eine dem Alter und der
Art des Gebäudes entsprechende Energieeffi­zienz als vereinbart. Bei Nichteinhaltung der
Vorlege- und Aushändigungspflicht droht eine Geldstrafe
von bis zu 1450 Euro.
Eine weitere Rechtsfolge der
unterlassenen Aushändigung
des Energieausweises ist, dass
der Käufer oder Bestandnehmer die Aushändigung gerichtlich erzwingen kann oder selbst
einen Energieausweis einholen
und die ihm daraus entstandenen angemessenen Kosten innerhalb von drei Jahren nach
Vertragsabschluss ersetzt begehren kann.
Kein Energieausweis
für abbruchreife
Gebäude
Ausgenommen von der Pflicht,
einen Energieausweis vorzulegen, sind folgende Gebäudekategorien:
■■ Gebäude, die nur frostfrei
gehalten werden
■■ objektiv abbruchreife
Gebäude
■■ Gebäude für religiöse
Zwecke
■■ provisorisch für maximal
zwei Jahre errichtete
Gebäude
■■ Industrieanlagen und
Werkstätten, deren
Innenraumklima durch
Abwärme aufgebracht wird
■■ landwirtschaft­liche
Nutzgebäude
■■ Ferienhäuser
(Energiebedarf unter
einem Jahresviertel)
■■ freistehende Gebäude
mit weniger als
50 Quadratmetern
Nutzfläche
26 BURGENLANDS WIRTSCHAFT Nr. 12 · Dezember 2016
Foto: WKO
PRAXISTIPP Ich möchte ein Haus vermieten.
Stimmt es, dass ich dafür
einen Energieausweis vorlegen muss?
Foto: Bilderbox
Dr. Ramin Ilbeygui, Facharzt für Orthopädie
und orthopädische Chirurgie, Arzt für Allgemeinmedizin – Eisenstadt und Frauenkirchen
www.orthopraxis.at
Keine 500er bitte!
PRAXISTIPP Darf die Annahme von großen EuroBanknoten verweigert
werden?
Nein,
das ist nicht
erlaubt. Die
rechtliche Basis dafür ist die so
genannte „Euro-Verordnung“
der Europäischen Union über
die Einführung des Euro. In ihr
wird bestimmt, dass alle EuroBanknoten und Euro-Münzen
die Eigenschaft eines gesetzlichen Zahlungsmittels haben.
Annahmezwang für
alle Euro-Banknoten
In Österreich ist im Euro-Gesetz festgehalten, dass seit
1. Jänner 2002 in der Repu­blik
Österreich auf Euro lautende
Banknoten sowie auf Euro und
Cent lautende Münzen gesetzliche Zahlungsmittel sind, deren Annahme grundsätzlich
nicht verweigert werden darf.
Zudem ist die unbeschränkte Annahmeverpflichtung für
Banknoten im Nationalbankgesetz angeordnet. Darin heißt
es, dass die von der Österreichischen Nationalbank, der EZB
und von den nationalen Zen­
tralbanken der Mitgliedstaaten ausgegebenen auf Euro lautenden Banknoten „gesetzliche
Zahlungsmittel“ sind und „zum
vollen Nennwert unbeschränkt
angenommen werden müssen,
soweit die Verpflichtung nicht
in bestimmten Zahlungsmitteln zu erfüllen ist“.
Es besteht also prinzipiell Annahmezwang für Euro-Banknoten und Euro-Münzen, aber
kein Vertragszwang. Das heißt,
es bedarf der ausdrücklichen
Einwilligung beider Vertragspartner, um einen gültigen Vertrag abzuschließen.
Es könnte sich also ein Verkäufer dazu entscheiden, einen
Kaufvertrag nicht abzuschließen. In der Regel sollte aber der
Hinweis, dass für den Verkäufer eine gesetzliche Annahmeverpflichtung besteht, zur ordnungsgemäßen Geschäftsabwicklung führen.
Nicht einfach „auf Urlaub schicken“
PRAXISTIPP Ist der Urlaubsantritt zu vereinbaren? Oder kann ich meine
Dienstnehmer „auf Urlaub
schicken“?
D
er Zeitpunkt des Urlaubs­
antritts sowie die Urlaubsdauer sind zwischen dem
Dienstgeber und dem Dienstnehmer, unter Berücksichtigung der betrieblichen Interessen und der Erholungsmöglichkeiten des Dienstnehmers, konkret zu vereinbaren.
Der Dienstgeber hat aufgrund
der Fürsorgepflicht die Gesundheit und die Erholungsmöglichkeiten des Dienstnehmers zu
Nr. 12 · Dezember 2016 berücksichtigen.
Umgekehrt
muss auch der Dienstnehmer
den Urlaub an die Betriebserfordernisse anpassen. Die Vereinbarung ist an keine Formvorschriften gebunden. Jedoch
ist es ratsam, eine schriftliche
Vereinbarung abzuschließen.
„Horten“ nicht erlaubt
Es kann weder der Dienstgeber
den Dienstnehmer „auf Urlaub
schicken“, also den Urlaubsverbrauch einseitig anordnen,
noch kann sich der Arbeitnehmer ohne Zustimmung des Arbeitgebers einfach Urlaub „nehmen“. Auch ein „Horten“ von Urlaubsansprüchen ist unzulässig
und widerspricht dem Erholungszweck. Die Urlaubsvereinbarung hat so zu erfolgen, dass
der Urlaub möglichst bis zum
Ende des Urlaubsjahres, in dem
der Anspruch entstanden ist,
verbraucht wird. Unverbrauchter Urlaub wird in das nächste
Jahr übertragen und verjährt
nach Ablauf von zwei Jahren ab
dem Ende des Urlaubsjahres, in
dem der Anspruch entstanden
ist.
Wird der zustehende Urlaub bis
zur Beendigung des Dienstverhältnisses nicht verbraucht, so
gebührt dem Arbeitnehmer für
den nicht verbrauchten Urlaub
eine Ersatzleistung.
Wenn der Boden
schwankt…
Schwindel
Man unterscheidet eine Vielzahl verschiedener Schwindelarten. Denn
Schwindel ist eine Erkrankung, die viele
verschiedene Ursachen haben kann. In
Frage kommen zum Beispiel Gelenksstellungen im Halswirbelsäulenbereich,
Fehlinformationen des Gleichgewichtsorganes im Innenohr und der Augen
oder eine Verarbeitungsstörung dieser
Informationen. Eine „Schwindelwahrnehmung“ entsteht aufgrund eines
Konflikts zwischen unterschiedlichen
Meldungen von verschiedenen Sinnesorganen. Diese werden als Erregungsmuster an der Hirnrinde weitergegeben.
Die Folge: Schwindelgefühl!
Symptome
Ein Schwindelgefühl, das in Zusammenhang mit der Halswirbelsäule steht,
wird als „Zervikogener Schwindel“ bezeichnet. Bei Betroffenen tritt dabei das
Gefühl von Orientierungs- und Gleichgewichtsstörungen auf. Zumeist handelt es sich um einen „Schwankschwindel“ oder es treten Gangunsicherheiten
auf. Ein „Drehschwindel“ ist eher selten. Ursachen für die Halswirbelsäulenprobleme können zum Beispiel ein Unfall, altersbedingte Veränderungen oder
angeborene Fehlstellungen der Halswirbelsäule sein.
Therapie ist möglich:
Orthopäden können helfen!
Der Leidensdruck der Betroffenen ist
groß. Leider dauert es oftmals lange,
bis die richtige Diagnose getroffen und
eine entsprechende Therapie eingeleitet wird.
Bei Schwindelgefühlen, bei denen keine Ursache festgestellt wurde, kann
der Facharzt für Orthopädie oftmals
helfen. Dieser kann über eine Untersuchung des Bewegungsapparats, speziell der Halswirbelsäule und der Kiefergelenke, die Diagnose treffen.
Die gute Nachricht für Betroffene: Zervikogener Schwindel kann behandelt
werden! Dabei kommen Maßnahmen
der manuellen Medizin, Massage oder
Elektrotherapie, teilweise auch Medikamente zum Einsatz.
BURGENLANDS WIRTSCHAFT 27
SERVICE + FACTS
Bonus, Malus
vermeidbar
für über 55-Jährige bis Juni 2017
ab. Steigt die Beschäftigung Älterer weiter so wie in den vergangenen Jahren, könnten diese
Ziele erreicht und das neue Bonus-Malus-System verhindert
werden.
Malus
Falls dieses Modell jedoch wirksam wird, würde ab 1. Jänner 2018 für Unternehmen, die
weniger Mitarbeiter im Alter
von 55 plus beschäftigen als
der Schnitt ihrer Branche, bei
Beendigung von Dienstverhältnissen die doppelte Auflösungsabgabe (Malus) anfallen.
Bonus
Der Bonus würde bei Unternehmen, deren 55-plus-Anteil im
Schnitt ihrer Branche oder darüber liegt, eine Senkung des
Arbeitgeberbeitrages zum Familienlastenausgleichsfonds
(FLAF) in der Höhe von 0,1 Prozentpunkten bringen.
Um Dienstgeber mit mindestens
25
Mitarbeitern
eingehender über dieses Modell zu informieren, haben diese Betriebe Anfang Oktober ein
Schrei­
ben vom Hauptverband
der Sozialversicherungsträger,
der künftig einmal jährlich den
Anteil älterer Personen (55 Lebensjahre und älter) an allen
vollversicherten Beschäftigten
festzustellen hat, bekommen.
Günstiger Zeitpunkt zur
Beschäftigung Älterer
Die erfreuliche Beschäftigungsentwicklung
älterer
Die Beschäftigung Älterer
steigt in Österreich weiterhin
überdurchschnittlich.
28 BURGENLANDS WIRTSCHAFT Nr. 12 · Dezember 2016
Foto: WKO
Z
um Vergleich: Im Durchschnitt aller Altersgruppen ist im selben Zeitraum die Beschäftigung lediglich um 1,46 Prozent gestiegen.
Die Bundesregierung hat es
sich zum Ziel gesetzt, die Beschäftigung Älterer zu steigern,
und daher im Herbst 2015 ein
neues Bonus-Malus-Modell für
Betriebe ab 25 Mitarbeitern beschlossen.
Ob dieses Modell tatsächlich
wirksam wird, hängt vom Erreichen der Beschäftigungsziele
50+
KOMPETENZ
MOTIVATION
FÖRDERUNG Österreichs Wirtschaft beschäftigt mehr ältere
Menschen denn je: Die Beschäftigung der über 55-Jährigen ist
im ersten Halbjahr 2016 um 11 Prozent gestiegen.
Arbeitnehmer bestätigt die
Position der Wirtschaftskammerorganisation, dass Anreize
für Unternehmen besser wirken als bürokratische Modelle
und Strafen. Nun gilt es, diesen
Trend fortzusetzen und so das
neue Bonus-Malus-System zu
verhindern.
Lohnkostenzuschuss
ausgeweitet
Um Anreize für die Beschäftigung Älterer zu schaffen, hat die
Wirtschaftskammer erreicht,
dass die Mittel für die Eingliederungsbeihilfe des Arbeitsmarktservice (AMS) in Form
eines Lohnkostenzuschusses
für Unternehmer, die ältere Arbeitslose (50+) einstellen, ausgeweitet worden sind.
Gerade jetzt wäre ein guter Zeitpunkt, älteren Arbeitslosen, die
durch das AMS förderbar sind,
eine Chance zu geben. Eine kostenfreie
Unternehmensberatung, unter anderem zu Fragen
des Altersmanagements, bietet
die Impulsberatung des AMS an.
+ Verhandlungserfolg der WKO
Der Hintergrund des neuen Modells: Das Regierungsübereinkommen aus 2013
sah noch verpflichtende Quoten für die Beschäftigung über 55-Jähriger vor. Bei
Nichterfüllung hätten hohe Strafzahlungen von mehreren tausend Euro gedroht.
Die Wirtschaftskammer lehnte diese Quotenvorgabe als massiven Eingriff in die
Autonomie der Betriebsführung strikt ab und konnte dieses Modell mit hohen
Strafzahlungen verhindern!
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Beschäftigungsquote
älterer Arbeitnehmer ab 55 Jahren anzuheben.
Folgende Zielwerte sollen zum Stichtag 30. Juni 2017 erreicht werden:
Für 55- bis 59-jährige Männer:73,6 Prozent (Wert Juni 2016: 73,8 Prozent)
Für 60- bis 64-jährige Männer:33,1 Prozent (Wert Juni 2016: 32,6 Prozent)
Für 55- bis 59-jährige Frauen: 60,1 Prozent (Wert Juni 2016: 59,4 Prozent.
+ Der kurze Blick auf Burgenlands Wirtschaft
STOOB Innungsmeisterin Martina Mohapp
feierte ihren 50. Geburtstag mit einem großen
Fest. Im Bild mit Präsident Peter Nemeth, Direktor Rainer Ribing, Ulf
Schneller und den Vertreterinnen von Frau in
der Wirtschaft
ELTENDORF Die Junge Wirtschaft Jennersdorf lud zum traditionellen „Wein trifft
auf Kulinarik“ erstmalig in die Uhudlerei
Mirth ein. Im Bild: Sonja Wagner, Bernhard
Hirczy, Stefan Wiener, Oliver Freismuth,
Mario Lang, Kristina Katzbeck, Thomas
Himler, Matthias Mirth, Walter Kirnbauer,
Michael Allacher und Bezirksvorsitzender
Maximilian Poten
MARKT ALLHAU Die Familien Großschedl und Gradwohl haben die Firma „Die
Ölmühle GmbH“ gegründet und das Mühlengebäude der Familie Großschedl umgebaut und saniert. Bei der Eröffnung und
dem Tag der offenen Tür kamen viele Gäste, um die neue Ölmühle zu besichtigen und
regionale Erzeugnisse zu verkosten.
www.dieoelmuehle.at
Fotos: WKB, BVZ/Grabner
PINKAFELD „Das monatliche JW-Cafe
– ein lockeres Treffen von Jungunternehmern – wird heuer mit einem interessanten
Betriebsbesuch oder einem anderen Event
veranstaltet“, erklärt Bezirksvorsitzender
Georg Schranz. Das aktuelle JW-Cafe fand
bei suxxess solution statt. Im Bild: Florian
Piff, Bernd Hochwarter, Georg Schranz und
Wilfried Drexler mit den Besuchern
OBERWART Günter Kavan feierte sein
20-jähriges Jubiläum als
selbstständiger Finanzdienstleister, Versicherungs- und Vermögensberater. Spartenobfrau
Kommerzialrätin An­
drea Gottweis und Georg Rosner gratulierten.
Nr. 12 · Dezember 2016 BURGENLANDS WIRTSCHAFT 29
Grundumlagen 2017
Grundumlagen 2017
Gemäß § 141 Abs. 5 Wirtschaftskammergesetz (WKG) in der geltenden Fassung wird verlautbart:
I. Kammerumlage
Das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Burgenland hat in der Sitzung vom 22.11.2016 die Höhe der gemäß § 122 Abs. 7 WKG
einzuhebenden Kammerumlage (Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag) für das Jahr 2017 mit 0,29 % der Beitragsgrundlage beschlossen.
II. Grundumlage
Die Grundumlagen für die nachstehend angeführten Fachgruppen wurden von den Fachgruppentagungen (FGT) gemäß § 123 Abs. 3
Wirtschaftskammergesetz (WKG) beschlossen. Die Genehmigung durch das Präsidium der Wirtschaftskammer Burgenland erfolgte am 22.11.2016.
Die Beschlussfassung der Grundumlagen für die Fachvertretungen erfolgte gemäß § 123 Abs. 5 WKG durch die Fachverbandsausschüsse (FV-AS),
die Genehmigung durch das Erweiterte Präsidium der Wirtschaftskammer Österreich erfolgte am 23.11.2016.
III. Grundumlagen mit Wertsicherungsklausel
Bei wertgesicherten Grundumlagen werden die tatsächlich zur Vorschreibung gelangenden Beträge ausgewiesen.
Hinweise zur Grundumlage
a) Grundumlagen, die mit einem festen Betrag gemäß § 123 Abs. 10 Z 2 WKG festgesetzt wurden, sind gemäß § 123 Abs. 12 WKG von physischen
Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und eingetragenen Erwerbsgesellschaften (nunmehr nur mehr OG und KG) in
einfacher Höhe, von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten.
b) Die Grundumlage ist eine unteilbare Jahresumlage und ist grundsätzlich pro Berechtigung zu entrichten. Sie ist daher auch für das
Kalenderjahr zu entrichten, in dem die Berechtigung erworben wird oder erlischt (§ 123 Abs. 9 WKG). Besteht die Mitgliedschaft zu einer
Fachgruppe nicht länger als die Hälfte eines Kalenderjahres, so ist die Grundumlage für dieses Kalenderjahr nur in halber Höhe zu entrichten. Für
ruhende Berechtigungen gilt, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr zutrifft und nichts anderes geregelt ist, die Grundumlage in
halber Höhe festgesetzt (§ 123 Abs. 14 WKG). Bei verpachteten Berechtigungen ist die Grundumlage nur vom Pächter zu entrichten (§ 123 Abs. 7
WKG). Die Grundumlagen werden einen Monat nach Vorschreibung fällig (§ 127 (1) WKG).
Sparte Gewerbe und Handwerk
Fachorganisation
Höhe
101 LI Bau
Baumeister; Baumeister spezialisiert auf Planung, Berechnung und Leitung;
Baumeister eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten; Baumeister eingeschränkt
auf sonstige Gebiete; Maurermeister:
Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres
Höchstbetrag
Mindestbetrag
Erdbeweger (Deichgräber); Erdbau; Betonbohren und –schneiden (Teilgewerbe):
Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres
Höchstbetrag
Mindestbetrag
Die Grundumlage wird pro Berechtigung vorgeschrieben.
Wenn auf einem Standort mehrere Berechtigungen in der gleichen Fachgruppe bestehen,
kommt vorrangig die Grundumlage jenes Berufszweiges mit der höheren Grundumlage
zur Vorschreibung. Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird jeweils
50% des Grundumlagenmindestbetrages des betreffenden Berufszweiges vorgeschrieben.
angepasste wertgesicherte Beträge *)
103 LI der Dachdecker, Glaser und Spengler
Dachdecker (€ 195,-- Sockelbetrag, € 66,-- Normenbezug)
Höchstbetrag
+ Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres
+ Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied
Schilfdecker (€ 195,-- Sockelbetrag)
Höchstbetrag
+ Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres
+ Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied
Spengler (€ 195,-- Sockelbetrag, € 66,-- Normenbezug)
Höchstbetrag
+ Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres
+ Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied
Glaser; Glasbeleger; Flachglasschleifer (€ 160,-- Sockelbetrag, € 66,-- Normenbezug)
+ Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres
+ Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied
Hohlglasschleifer und Hohlglasveredler, sonstige Berechtigungen im Bereich Glaser
+ Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres
+ Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied
Die Grundumlage wird pro Berechtigung vorgeschrieben.
Wenn auf einem Standort mehrere Berechtigungen in der gleichen Fachgruppe bestehen,
kommt vorrangig die Grundumlage jenes Berufszweiges mit der höheren Grundumlage
zur Vorschreibung. Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird jeweils
30 BURGENLANDS WIRTSCHAFT Beschluss
FGT
15.10.2010
FGT
23.09.2016
2‰
€ 4.323,00
€
481,00
2‰
€ 4.323,00
€
439,00
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
261,00
714,00
2‰
24,13
195,00
714,00
2‰
24,13
261,00
714,00
2‰
24,13
226,00
0,5 ‰
24,71
160,00
0,5 ‰
24,71
Nr. 12 · Dezember 2016
Grundumlagen 2017
Fachorganisation
Höhe
Beschluss
50 % des Grundumlagensockelbetrages des betreffenden Berufszweiges vorgeschrieben.
Ruhende Mitglieder sind vom Normenbezug ausgeschlossen
angepasste wertgesicherte Beträge *)
104 LI der Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker
Hafner (Ofensetzer); Platten- und Fliesenleger (pro Standort)
+ Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres
+ Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied
Keramiker (pro Standort)
+ Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres
+ Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied
Wenn auf einem Standort mehrere Berechtigungen in der gleichen Fachgruppe bestehen,
kommt vorrangig die Grundumlage jenes Berufszweiges mit der höheren Grundumlage
zur Vorschreibung.
angepasste wertgesicherte Beträge *)
105 LI der Maler und Tapezierer
Maler (pro Standort)
+ Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres
+ Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied
Tapezierer und Dekorateure (pro Standort)
+ Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres
Sattler (pro Standort)
+ Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres
angepasste wertgesicherte Beträge *)
106 LI der Bauhilfsgewerbe
Pflasterer
+ Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres
Bodenleger (umfassend Bodenleger, Belagsverleger usw.); Estrichhersteller;
Anbringung von Kunststoffbelägen auf Bauteilen aller Art
+ Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres
+ Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied
Alle anderen Berufszweige
+ Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres
Die Grundumlage wird pro Berechtigung vorgeschrieben.
Wenn auf einem Standort mehrere Berechtigungen in der gleichen Fachgruppe bestehen,
kommt vorrangig die Grundumlage jenes Berufszweiges mit der höheren Grundumlage
zur Vorschreibung. Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird jeweils
50 % des Grundumlagensockelbetrages des betreffenden Berufszweiges vorgeschrieben.
angepasste wertgesicherte Beträge *)
Steinmetze
- Grundbetrag pro Berechtigung
- ein Anteil von der an die Gebietskrankenkasse zu leistenden entsprechenden
Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen des vergangenen Jahres
ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
107 LI Holzbau
Alle Berufszweige (€ 487,-- Sockelbetrag und € 83,-- Normenbezug)
+ Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres
Die Grundumlage wird pro Berechtigung vorgeschrieben.
Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird jeweils
50 % des Grundumlagensockelbetrages vorgeschrieben.
angepasste wertgesicherte Beträge *)
108 LI der Tischler und Holzgestalter (pro Standort)
+ Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres
+ Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied
Höchstbetrag
Sockelbetrag Binder
Sockelbetrag Bildhauer, Bürsten- und Pinselmacher, Drechsler, Korb- und Möbelflechter,
Spielzeughersteller
Zuschlag vom SV-Beitrag
angepasste wertgesicherte Beträge *)
110 LI der Metalltechniker
Schlosser; Schmiede; Fahrzeugbau (pro Standort) (€ 217,-- Sockelbetrag + € 42
Normenbezug)
+ Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres
+ Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied
Landmaschinentechniker (pro Standort)
+ Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres
€
€
€
€
€
€
€
€
324,00
6‰
32,00
208,00
6‰
32,00
137,00
0,40 %
33,00
296,00
0,1 %
143,00
0%
€
219,00
2‰
€
235,00
0‰
62,06
240,00
2‰
€
€
€
08.10.2015
FGT
04.11.2016
FGT
10.12.2015
FGT
20.03.2015
FGT
28.08.2015
FGT
04.09.2015
355,00
0,4 %
€
177,50
€
570,00
2‰
€
221,00
0,65 %
27,62
3.553,00
201,00
180,00
€
€
€
€
FGT
0,5 %
€
259,00
€
€
0,15 %
23,62
217,00
0,15 %
BURGENLANDS WIRTSCHAFT 31
Nr. 12 · Dezember 2016 Grundumlagen 2017
Fachorganisation
Höhe
+ Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied
Metalldesigner; Oberflächentechniker und Gießer (pro Standort)
+ Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres
angepasste wertgesicherte Beträge *)
€
€
Beschluss
23,62
121,00
0,1 %
111 LI der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker (pro Standort)
€
271,00
+ Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres
0%
Der Sockelbetrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften,
Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher
Höhe und von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten.
Die Grundumlage wird pro Berechtigung vorgeschrieben.
Wenn auf einem Standort mehrere Berechtigungen in der gleichen Fachgruppe bestehen (Gas- und
Sanitärtechnik; Heizungs- und Lüftungstechnik), wird der Sockelbetrag nur einmal vorgeschrieben.
angepasste wertgesicherte Beträge *)
112 LI der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker (pro Standort)
+ Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres
Blitzschutzbauer
Wertsicherungsklausel **) (Ausgangsbasis Jänner 2016)
113 FV der Kunststoffverarbeiter
- Fixbetrag pro Berechtigung (inkl. Zeitungsbeitrag von € 26,07)
- ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
- Anteil von der an eine GKK zu leistende Sozialversicherungsbeitragssumme
(Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) des vergangenen Jahres
€
€
260,00
0,22 %
190,00
FGT
13.10.2015
FGT
20.10.2015
FV-AS
16.09.2010
€
€
171,70
72,50
0,15 %
114 LI der Mechatroniker (pro Standort)
+ Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres
angepasste wertgesicherte Beträge *)
€
195,00
0,03 %
FGT
17.09.2015
115 LI der Fahrzeugtechnik (pro Standort)
+ Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres
Der Sockelbetrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften,
Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher
Höhe und von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten.
angepasste wertgesicherte Beträge *)
€
285,00
0%
FGT
12.10.2015
FV-AS
03.06.2016
FGT
06.10.2015
116 FV der Kunsthandwerke
- ein fester Betrag pro Berechtigung mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG
für:
1. Gold- und Silberschmiede, Uhrmacher und Erzeuger von Waren nach Gablonzer Art
(darin enthalten sind einmalig € 15,00 für den Jahresbezug der Fachzeitung „uhren &
juwelen“):
2. Musikinstrumentenerzeuger:
3. der Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeuger:
4. Erzeuger kunstgewerblicher Gegenstände und Modeschmuckerzeuger:
€
132,30
€
€
€
172,00
108,00
92,00
- Anteil von der an eine Gebietskrankenkasse zu leistenden Sozialversicherungsbeitragssumme für:
1. Gold- und Silberschmiede, Uhrmacher und Erzeuger von Waren nach Gablonzer Art:
2. Musikinstrumentenerzeuger:
3. der Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeuger:
4. Erzeuger kunstgewerblicher Gegenstände und Modeschmuckerzeuger:
- ein Mitarbeiterzuschlag für:
1. Gold- und Silberschmiede, Uhrmacher und Erzeuger von Waren nach Gablonzer Art:
2. Musikinstrumentenerzeuger:
3. der Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeuger:
4. Erzeuger kunstgewerblicher Gegenstände und Modeschmuckerzeuger:
117 LI Mode und Bekleidungstechnik
Kürschner; Präparatoren; Gerber und Lederfärber
+ Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres
Kleidermacher; Hersteller von graphischen Entwürfen; Kleider- und Kostümverleih;
Änderungsschneiderei; Hutmacher; sonstige Berechtigungen im Bereich Bekleidungsgewerbe
+ Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres
Stricker; Maschinstricker; Wirker; Weber; Lampenschirmerzeuger aus textilem
Material
+ Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres
Textilreiniger; Färber; Teppichreiniger und –aufbewahrer; Wäscher;
Mietwaschküchen; sonstige Berechtigungen im Bereich Textilreiniger und Wäscher
32 BURGENLANDS WIRTSCHAFT 1‰
0‰
0‰
0‰
€
€
€
€
0,00
0,00
4,90
0,00
€
255,00
0‰
€
225,00
5‰
208,00
€
2‰
€
145,00
Nr. 12 · Dezember 2016
Grundumlagen 2017
Fachorganisation
Höhe
Beschluss
+ Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres
0‰
Übernahmestellen für Textilreinigung
€
69,00
+ Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres
0‰
Die Grundumlage wird pro Berechtigung vorgeschrieben.
Wenn auf einem Standort mehrere Berechtigungen in der gleichen Fachgruppe bestehen, kommt vorrangig die
Grundumlage jenes Berufszweiges mit der höheren Grundumlage zur Vorschreibung. Für jede weitere Berechtigung am
gleichen Standort wird jeweils 50 % des Grundumlagensockelbetrages des betreffenden Berufszweiges vorgeschrieben.
Wertsicherungsklausel **) (Ausgangsbasis Jänner 2016)
118 LI der Gesundheitsberufe (pro Standort)
Augenoptiker, Kontaktlinsenoptiker, Hörgeräteakustiker
Bandagisten und Orthopädietechniker, Miederwarenerzeuger
Orthopädieschuhmacher
Schuhmacher und Reparaturen von Schuhen
Zahntechniker
+ Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres
Ein Mitglied das am selben Standort mehrere Berechtigungen besitzt,
mit denen es der Landesinnung angehört, hat für diesen Standort höchstens den Betrag
von 639,00 Euro zu entrichten.
Wertsicherungsklausel **) (Ausgangsbasis Jänner 2017)
119 LI der Lebensmittelgewerbe (pro Standort)
Die Anzahl der Gewerbeberechtigungen und dabei ein fester Betrag gestaffelt je
Berechtigungsart (1. Berechtigung, 2. Berechtigung und jede weitere Berechtigung bzw.
Betriebsstätte) für die Berechtigungsarten Bäcker, Fleischer, Konditoren, Müller,
Mischfutterhersteller, Molker und Käser sowie die sonstigen Berechtigungsarten im
Nahrungs- und Genussmittelgewerbe; jedenfalls ist ein fester Betrag als Mindestbetrag
festzulegen, wobei für eingeschränkte Berechtigungen ein anderer Mindestbeitrag
festgesetzt werden kann.
€
€
€
€
€
639,00
639,00
639,00
212,00
639,00
0%
€
326,00
Die SV-Beitragsversicherungssumme des vorangegangenen Jahres und davon ein
Prozentsatz je Stufe, wobei bei mehreren Stufen die Euro-Beträge, die sich aus dem
Prozentsatz ergeben, zu addieren sind, für die Berechtigungsarten Bäcker, Fleischer,
Konditoren, Müller, Mischfutterhersteller, Molker und Käser sowie die sonstigen
Berechtigungsarten im Nahrungs- und Genussmittelgewerbe.
€
0,12
Die Futtermittel-Produktionsmenge nach der Produktkategorie (F1/F2/F3) und davon ein
€-Betrag pro Jahrestonne, wobei die Produktionsstatistik der Bundesinnung der
Lebensmittelgewerbe des zweitvorangegangenen Jahres herangezogen wird.
€
0,12
Die angelieferte Rohmilch und davon ein nach der Menge gestaffelter Betrag, wobei die
nach der Milchmeldeverordnung verpflichtende Meldung an die Agrarmarkt Austria des
zweitvorangegangenen Jahres herangezogen wird.
€
0,00
120 LI der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure (pro Standort)
+ Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres
angepasste wertgesicherte Beträge *)
121 LI der Gärtner und Floristen
Landschaftsgärtner, Gärtner (einschließlich Friedhofsgärtner), Floristen (pro
Standort)
Werbebeitrag für Landschaftsgärtner, Gärtner (einschl.Friedhofsgärtner) (pro Standort)
Werbebeitrag für Floristen (pro Standort)
Kleinhandel mit Schnittblumen, Gartenpflege (pro Standort)
Werbebeitrag für Kleinhandel mit Schnittblumen, Gartenpflege (pro Standort)
+ Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres
Der feste Betrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften,
Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher
Höhe und von juristischen Personen in zweifacher Höhe zu entrichten
angepasste wertgesicherte Beträge *)
122 FV der Berufsfotografen
Fester Betrag mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG für folgende
Berechtigungsarten:
- Berufsfotografen, Pressefotografen und Fotodesigner
06.10.2016
FGT
29.9.2016
FGT
28.09.2015
FGT
09.09.2015
FV-AS
06.05.2013
0,30 %
Die Vermahlungsmenge und davon ein €-Betrag pro Jahrestonne, wobei, wenn eine
Meldung an die Agrarmarkt Austria vorliegt, die Vermahlungsstatistik der Agrarmarkt
Austria des zweitvorangegangenen Jahres herangezogen wird.
Höchstbetrag des Sockelbetrages plus variablen Betrag pro Mitglied
angepasste wertgesicherte Beträge *)
FGT
€ 18.168,00
€
188,00
0,15 %
€
217,00
€
€
€
€
163,00
141,00
195,00
55,00
0%
€
214,00
BURGENLANDS WIRTSCHAFT 33
Nr. 12 · Dezember 2016 Grundumlagen 2017
Fachorganisation
Höhe
€
€
€
€
194,00
0,00
5,00
150,00
123 LI der Chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger
(pro Standort)
+ Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres
Der feste Betrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften,
Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher
Höhe und von juristischen Personen in zweifacher Höhe zu entrichten
angepasste wertgesicherte Beträge *)
€
131,00
124 LI der Friseure (pro Standort)
+ Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres
+ Haftpflichtversicherung pro Standort
angepasste wertgesicherte Beträge *)
€
- Kopieranstalten und sonstige Mitglieder
- Fixer Beitrag der Sozialversicherungssumme
- Fixer Betrag pro Mitarbeiter
- Fixer Betrag pro außerhalb der Betriebsstätte aufgestellten, einschlägigen Automaten
Unbefristete Wertsicherung aller in Euro festgesetzten Umlagenbeträge.
Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria
monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 oder ein an seine Stelle tretender
Index. Für die Wertsicherungsberechnung sind die endgültigen Indexwerte heranzuziehen. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für Jänner
2014. Ändert sich der Index, verglichen zur Ausgangsbasis, um 3,5 % oder mehr, so
werden die Umlagenbeträge entsprechend der errechneten Änderung für das darauffolgende Kalenderjahr angepasst. Die Umlagenbeträge werden immer auf den nächsten,
ganzen Euro-Betrag aufgerundet. Als neue Bezugsgröße bzw. Basis für die Berechnung
des neuen Spielraums gilt jener Monat, in dem der Schwellenwert erstmals erreicht,
bzw. überschritten wurde. Veränderungsraten sind auf eine Dezimale zu berechnen.
125A LI der Rauchfangkehrer (pro Standort)
pro Berechtigung ein fester Betrag
+ pro Mitarbeiter ein fester Betrag
+ der steuerpflichtige Jahresumsatz der sicherheitsrelevanten Tätigkeiten des
zweitvorangegangenen Jahres und davon 5 ‰
Höchstbetrag
Mindestbetrag
Betrag pro ruhender Berechtigung
Wird die entsprechende Umsatzsteuererklärung nicht bis 31. Jänner des Vorschreibungsjahres vorgelegt, wird der Umsatz der sicherheitsrelevanten Tätigkeiten durch die
Landesinnung geschätzt. Bei Neuerrichtung im Vorschreibungsjahr ist für dieses Jahr für
das Folgejahr die zuletzt vom Übergeber entrichtete Umlage zu bezahlen. Die
Grundumlage wird auf volle Euro abgerundet.
Wertsicherungsklausel **) (Ausgangsbasis Jänner 2017)
125B LI der Bestatter
pro Berechtigung
+ pro Mitarbeiter ein fester Betrag
+ der steuerpflichtige Jahresumsatz des zweitvorangegangenen Jahres und davon
ein Prozentsatz
+ Zuschlag pro Sterbefall des vorangegangenen Geschäftsjahres
Jedem Mitgliedsbetrieb werden für Aus- und Weiterbildung € 50,-- pro Jahr refundiert,
die mit dem Sockelbetrag für den Hauptstandort eingehoben werden.
Wertsicherungsklausel **)
Beschluss
FGT
25.09.2015
FGT
14.09.2015
FGT
28.9.2016
FGT
13.10.2016
0,2 %
€
€
€
249,00
0,55 %
52,00
0,00
0,00
€ 2.000,00
€
850,00
€
425,00
€
€
205,00
0,00
0%
€
5,00
126 FG der gewerblichen Dienstleister (pro Standort)
Wertsicherungsklausel **) (Ausgangsbasis Jänner 2016)
€
96,00
FGT
24.09.2015
127 FG Personenberatung und Personenbetreuung (pro Standort)
Wertsicherungsklausel **) (Ausgangsbasis Jänner 2016)
€
96,00
FGT
06.10.2015
128 FG der persönlichen Dienstleister (pro Standort)
Wertsicherungsklausel **) (Ausgangsbasis Jänner 2016)
€
135,00
FGT
05.10.2015
FV-AS
08.-09.09.2015
129 FV der Film- und Musikwirtschaft
Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres
Mindestbetrag, aber nur für die erste einen solchen Betrag auslösende Berechtigung,
für jede weitere derartige Berechtigung
Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
€
€
€
4,80 ‰
165,00
0,00
82,50
*) Angepasste wertgesicherte Beträge: Bei den ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um die tatsächlich zur Vorschreibung gelangenden
Beträge. Neue Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist der Dezember 2013. (Für 108 – Tischler und der Holzgestaltenden Gewerbe der Mai
2016.)
34 BURGENLANDS WIRTSCHAFT Nr. 12 · Dezember 2016
Grundumlagen 2017
**) Wertsicherungsklausel Gewerbe und Handwerk:
Es wird ausdrücklich die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge beschlossen (Sockelbetrag und Werbebeitrag, sofern
beschlossen). Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex
2005 oder ein an seine Stelle tretender Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für Jänner 2011 (für 104 Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker der März 2012, für 108 – Tischler und der Holzgestaltenden Gewerbe der Jänner 2012, für 112 Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker, für 117 – Mode und Bekleidungstechnik, für 126 – Gewerbliche Dienstleister, für 127 –
Personenberatung und Personenbetreuung, für 128 – Persönliche Dienstleister der Jänner 2016, für 118 – Gesundheitsberufe, für 125a –
Rauchfangkehrer der Jänner 2017). Wird der Index, verglichen zur Ausgangsbasis, in einem Monat um 3,5% oder mehr überschritten, werden die
Umlagensätze entsprechend der errechneten Steigerung im darauffolgenden Kalenderjahr angehoben, wobei die Beträge auf den nächsten
ganzen €-Betrag aufgerundet werden. Als neue Bezugsgröße bzw. Basis für die Berechnung des neuen Spielraums gilt jener Monat, in dem der
Schwellenwert erstmals erreicht bzw. überschritten worden ist.
Sparte Industrie
Fachorganisation
Höhe
201 FV Bergwerke und Stahl
Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des vorangegangenen Jahres
Mindestbetrag
Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
202 FV der Mineralölindustrie
Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres
Mindestbetrag
Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
203 FV der Stein- und keramischen Industrie
Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres
Mindestbetrag gem. § 2 UO
für ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
204 FV der Glasindustrie
Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres
Mindestbetrag
Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
205 FV der Chemischen Industrie
Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des vorangegangenen Jahres
Mindestbetrag
Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
207 FV der industriellen Hersteller von Produkten aus Papier und Karton
Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des vorangegangenen Jahres
Mindestbetrag
Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
209 FV der Bauindustrie
1. Pro Mitglied ein fester Betrag für folgende Kategorien:
- Mitglieder, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) unterliegen:
- Töchter von Mitgliedern, die dem BUAG unterliegen
- Mitglieder, die nicht dem BUAG unterliegen:
- Töchter von Mitgliedern, die nicht dem BUAG unterliegen
Beschluss
€
€
1,35 ‰
145,00
72,50
€
€
1,7 ‰
145,00
14,50
€
€
3,6 ‰
145,00
72,50
€
€
1,84 ‰
145,00
72,50
€
€
2,0 ‰
145,00
72,50
€
€
2,8 ‰
145,00
72,50
30.05.2016
FV-AS
08.06.2016
FV-AS
14.09.2016
FV-AS
31.05.2016
FV-AS
08.06.2016
FV-AS
13.06.2016
FV-AS
30.05.2016
€ 2.180,19
€
0,00
€ 2.180,19
€
0,00
2. Zuschlagsleistung des Vorjahres (inkl. anteiliger Zuschlagsleistung von AbstellungsARGEN*) gem. §§ 21 und §§ 21a BUAG (Sachbereich Urlaub) – davon ein Prozentsatz
für folgende Kategorien:
- Mitglieder, die dem BUAG unterliegen
- Töchter von Mitgliedern, die dem BUAG unterliegen
- Mitglieder, die nicht dem BUAG unterliegen
- Töchter von Mitgliedern, die nicht dem BUAG unterliegen
0,40 %
0,40 %
0,00 %
0,00 %
3. Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und –gehaltssumme – davon ein
Promillesatz für folgende Kategorien:
- Mitglieder, die dem BUAG unterliegen
- Töchter von Mitgliedern, die dem BUAG unterliegen
- Mitglieder, die nicht dem BUAG unterliegen
- Töchter von Mitgliedern, die nicht dem BUAG unterliegen
0,0 ‰
0,0 ‰
0,4 ‰
0,4 ‰
Mindestbetrag:
Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
FV-AS
€
€
0,00
0,00
*Abstellungs-ARGEN sind Arbeitsgemeinschaften, bei denen sich die Mitarbeiter im
Verrechnungs- und Sozialversicherungsstand der ARGE befinden. Die Aufteilung der Zuschlagsleistung der Abstellungs-ARGEN erfolgt kalenderjährlich nach den Beschäftigtenanteilen der
ARGE-Partner im Monat Dezember.
BURGENLANDS WIRTSCHAFT 35
Nr. 12 · Dezember 2016 Grundumlagen 2017
Fachorganisation
Höhe
210 FV der Holzindustrie
Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des vorangegangenen Jahres
für:
Sägeindustrie
Holzverarbeitende Industrie sowie alle übrigen Mitglieder:
-pro fm Rundholzeinsatz (ausgenommen Industrieholz) des vorangegangenen Jahres
-Mindestbeitrag
-ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
211 FV der Nahrungs- und Genussmittelindustrie (Lebensmittelindustrie)
Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres
Mindestbetrag
Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
€
€
€
2,0 ‰
3,29 ‰
0,30
145,00
72,50
€
€
3,7 ‰
145,00
72,50
212 FV der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie
-Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des vorangegangenen
Jahres für
Berufsgruppe Bekleidungsindustrie
Berufszweig Wäschereien, Färbereien, chemische Reinigungsbetriebe und
Mietwäschereien, die in Form eines Industriebetriebs geführt werden
Berufsgruppe Textilindustrie
Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie
Berufsgruppe Leder erzeugende Industrie
-Mindestbetrag für alle Mitglieder
Berufsgruppe Bekleidungsindustrie
Berufszweig Wäschereien, Färbereien, chemische Reinigungsbetriebe und
Mietwäschereien, die in Form eines Industriebetriebs geführt werden
Berufsgruppe Textilindustrie
Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie
Berufsgruppe Leder erzeugende Industrie
-ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
Berufsgruppe Bekleidungsindustrie
Berufszweig Wäschereien, Färbereien, chemische Reinigungsbetriebe und
Mietwäschereien, die in Form eines Industriebetriebs geführt werden
Berufsgruppe Textilindustrie
Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie
Berufsgruppe Leder erzeugende Industrie
213 FV der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen
Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des vorangegangenen Jahres
Mindestbetrag
Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
215 FV der NE-Metallindustrie
Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des vorangegangenen Jahres
Mindestbetrag
Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
216 FV der Maschinen-, Metallwaren- und Gießereiindustrie (ab 01.01.2017 FV der
metalltechnischen Industrie)
Kommunalsteuerpflichtige Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres für
Maschinen- und Metallwarenindustrie
Gießereiindustrie
Mindestbetrag
Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
217 FV der Fahrzeugindustrie
Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres
Mindestbetrag
Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
218 FV der Elektro- und Elektronikindustrie
Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres
Mindestbetrag
Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
36 BURGENLANDS WIRTSCHAFT Beschluss
FV-AS
02.06.2016
(gilt auch
für 2016)
FV-AS
31.05.2016
FV-AS
12.05.2016
FV-AS
11.05.2016
FV-AS
31.05.2016
FV-AS
21.09.2016
FV-AS
24.06.2016
FV-AS
15.06.2016
3,70 ‰
2,10 ‰
2,30 ‰
2,40 ‰
1,70 ‰
€
240,00
€
€
€
€
240,00
150,00
200,00
145,00
€
120,00
€
€
€
€
120,00
75,00
100,00
72,50
€
€
5,77 ‰
150,00
75,00
€
€
2,70 ‰
145,00
72,50
€
€
1,0 ‰
3,6 ‰
145,00
72,50
€
€
0,83 ‰
145,00
72,50
€
€
1,25 ‰
145,00
72,50
Nr. 12 · Dezember 2016
Grundumlagen 2017
Sparte Handel
Fachorganisation
Höhe
301 LG des Lebensmittelhandels
Fester Betrag
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten,
Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften
€
302 LG der Tabaktrafikanten
Die Berechnung erfolgt aufgrund des erzielten Bruttoumsatzes mit Tabakwaren des
vergangenen Jahres für folgende Berechtigungsarten a) Tabakfachgeschäfte,
b) Tabakverkaufsstellen, c) Tabakwarengroßhandel, d) alle sonstigen Berechtigungsarten
Klasse 1 Bis zu
€
50.000,00
Klasse 2 Bis zu
€
90.000,00
Klasse 3 Bis zu
€
180.000,00
Klasse 4 Bis zu
€
250.000,00
Klasse 5 Bis zu
€
350.000,00
Klasse 6 Bis zu
€
500.000,00
Klasse 7 Bis zu
€
700.000,00
Klasse 8 Ab
€
700.000,00
Lottokollekturen:
Bruttoumsatz des vergangenen Jahres mit Produkten der Österreichischen Lotterien
Klasse 1 Bis zu
€
1.000.000,00
Klasse 2 Ab
€
1.000.000,00
Die Beträge werden auf volle Euro gerundet.
303 LG des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie
Chemikalien und Farben
Fester Betrag
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten,
Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften
angepasster wertgesicherter Betrag *)
304A LG des Weinhandels
Fester Betrag
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten,
Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften
angepasster wertgesicherter Betrag *)
304B LG des Agrarhandels
Fester Betrag
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten,
Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften
angepasster wertgesicherter Betrag *)
305 LG des Energiehandels
Fester Betrag
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten,
Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften
angepasster wertgesicherter Betrag *)
306 LG des Markt-, Straßen- und Wanderhandels
Fester Betrag
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten,
Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften
angepasster wertgesicherter Betrag *)
307 LG des Außenhandels
Fester Betrag
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten,
Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften
angepasster wertgesicherter Betrag *)
308 LG des Handels mit Mode und Freizeitartikeln
Fester Betrag
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten,
Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften
angepasster wertgesicherter Betrag *)
309 LG des Direktvertriebs
Fester Betrag
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten,
Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften
angepasster wertgesicherter Betrag *)
Beschluss
106,00
€
€
€
€
€
€
€
€
40,00
80,00
150,00
250,00
350,00
400,00
480,00
550,00
€
€
40,00
50,00
€
125,00
€
227,00
€
152,00
€
211,00
€
141,00
€
118,00
€
152,00
€
130,00
FGT
21.10.2010
FGT
18.09.2016
FGT
29.09.2010
FGT
16.08.2010
FGT
19.10.2010
FGT
19.10.2010
FGT
17.09.2015
FGT
28.10.2010
FGT
14.10.2010
FGT
18.10.2010
BURGENLANDS WIRTSCHAFT 37
Nr. 12 · Dezember 2016 Grundumlagen 2017
Fachorganisation
310 LG des Papier- und Spielwarenhandels
Fester Betrag
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten,
Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften
311 LG der Handelsagenten
Fester Betrag
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten,
Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften
angepasster wertgesicherter Betrag *)
312 FV des Juwelen-, Uhren-, Kunst-, Antiquitäten-und Briefmarkenhandels
Fester Betrag
Keine Unterscheidung nach Gewerbeberechtigung, Sortimenten,
Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften. Keine Umsatzstaffelung.
313 LG des Baustoff-, Eisen-, Hartwaren- und Holzhandels
Fester Betrag
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten,
Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften
Handel mit pyrotechnischen Artikeln
Fester Betrag (keine Rechtsformstaffelung)
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten,
Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften
angepasster wertgesicherter Betrag *)
314 LG des Handels mit Maschinen, Computersystemen, Sekundärrohstoffen,
technischem und industriellem Bedarf (ab 01.01.2017 LG des Maschinen- und
Technologiehandels)
Handel mit Maschinen, Computersystemen, technischem
und industriellem Bedarf
Fester Betrag
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten,
Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften
angepasster wertgesicherter Betrag *)
Sekundärrohstoffhandel
Fester Betrag
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten,
Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften
315 LG des Fahrzeughandels
Fester Betrag
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten,
Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften
angepasster wertgesicherter Betrag *)
316 FV des Foto-, Optik- und Medizinproduktehandels
Fester Betrag
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten,
Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften
317 LG des Elektro- und Einrichtungsfachhandels
Fester Betrag
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten,
Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften
angepasster wertgesicherter Betrag *)
318 LG des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels
1. Fester Betrag
Altwarenhandel
alle anderen Berechtigungen
angepasster wertgesicherter Betrag *)
2. Fester Betrag für folgende Berechtigungs-, Sortimenter- und Mitgliedschaftsarten:
a. Einfachsortimenter sowie eingeschränktes Handelsgewerbe
b. Mehrfachsortimenter sowie uneingeschränktes Handelsgewerbe
c. Nebenbetreute Berechtigungen bzw. Listenmitgliedschaften
3. Fester Betrag für ausschließlich auf Grundlage des Fern- und AuswärtsgeschäfteGesetzes (FAGG) getätigte Umsätze, gestaffelt nach Anzahl der für diesen
Unternehmensbereich tätigen Beschäftigten: 0 bis 10 Beschäftigte/11 bis 100
Beschäftigte/mehr als 100 Beschäftigte
38 BURGENLANDS WIRTSCHAFT Höhe
€
110,00
€
141,00
€
147,00
€
140,00
€
84,00
€
133,00
€
120,00
€
180,00
€
111,00
€
184,00
€
110,00
€
120,00
€
€
€
€
0,00
0,00
0,00
0,00
Beschluss
FGT
13.10.2010
FGT
28.09.2015
FV-AS
12.05.2016
FGT
13.10.2015
FGT
05.10.2015
FGT
18.10.2010
FV-AS
25.05.2016
FGT
22.10.2010
FGT
12.10.2016
Nr. 12 · Dezember 2016
Grundumlagen 2017
Fachorganisation
Höhe
Beschluss
320 LG der Versicherungsagenten
FGT
Fester Betrag
€
123,00
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften
24.09.2015
*) Angepasste wertgesicherte Beträge: Bei den ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um die tatsächlich zur Vorschreibung gelangenden
Beträge. Neue Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist der Dezember 2013.
Wertsicherungsklausel Handel:
Es wird ausdrücklich die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge beschlossen. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit
dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 oder ein an seine Stelle tretender Index. Erstmalige
Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für Jänner 2011. Wird der Index, verglichen zur Ausgangsbasis, in einem Monat um 3,5 %
oder mehr überschritten, werden die Umlagensätze entsprechend der errechneten Steigerung im darauffolgenden Kalenderjahr angehoben, wobei
die Beträge auf den nächsten ganzen €-Betrag aufgerundet werden. Als neue Bezugsgröße bzw. Basis für die Berechnung des neuen Spielraums
gilt jener Monat, in dem der Schwellenwert erstmals erreicht bzw. überschritten worden ist.
Sparte Bank und Versicherung
Fachorganisation
Höhe
401 FV der Banken und Bankiers
Die kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres und davon
ein Hebesatz für folgende Betriebsarten:
• Betriebsart Banken und Bankiers:
• Betriebsart Casinos Austria AG:
• Betriebsart Österreichische Lotterien GmbH:
• Betriebsart Klassenlotteriegeschäftsstellen:
• alle sonstigen Betriebsarten im Fachverband:
Beschluss
FV-AS
06.10.2016
FV-AS
06.09.2016
FV-AS
12.09.2016
FV-AS
24.05.2016
1,194 ‰
0,000 ‰
0,000 ‰
0,000 ‰
1,194 ‰
Die Umsatzerlöse der Spielbanken des zweitvorangegangenen Jahres und davon ein
Hebesatz für folgende Betriebsarten:
• Betriebsart Banken und Bankiers:
• Betriebsart Casinos Austria AG:
• Betriebsart Österreichische Lotterien GmbH:
• Betriebsart Klassenlotteriegeschäftsstellen:
• alle sonstigen Betriebsarten im Fachverband:
0,000 ‰
0,302 ‰
0,000 ‰
0,000 ‰
0,000 ‰
Die Umsatzerlöse aller Lotterien-Ausspielungen ausgenommen der Klassenlotterie des
zweitvorangegangenen Jahres und davon ein Hebesatz für folgende Betriebsarten:
• Betriebsart Banken und Bankiers:
• Betriebsart Casinos Austria AG:
• Betriebsart Österreichische Lotterien GmbH:
• Betriebsart Klassenlotteriegeschäftsstellen:
• alle sonstigen Betriebsarten im Fachverband:
0,000 ‰
0,000 ‰
0,047 ‰
0,000 ‰
0,000 ‰
Die Umsatzerlöse der Klassenlotterie des zweitvorangegangenen Jahres und davon ein
Hebesatz für folgende Betriebsarten:
• Betriebsart Banken und Bankiers:
• Betriebsart Casinos Austria AG:
• Betriebsart Österreichische Lotterien GmbH:
• Betriebsart Klassenlotteriegeschäftsstellen:
• alle sonstigen Betriebsarten im Fachverband:
0,000 ‰
0,000 ‰
0,000 ‰
0,140 ‰
0,000 ‰
€ 7,00
€ 3,50
Mindestbetrag:
Ganzjährig ruhende Berechtigung:
402 FV der Sparkassen
Kommunalsteuerpflichtige Brutto- Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres
Mindestbetrag
Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
403 FV der Volksbanken
Kommunalsteuerpflichtige Brutto- Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres
Mindestbetrag
Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
404 FV der Raiffeisenbanken
Kommunalsteuerpflichtige Brutto- Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres
Mindestbetrag
Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
€
€
1,141 ‰
7,00
3,00
€
€
1,325 ‰
60,00
30,00
€
€
1,300 ‰
60,00
30,00
BURGENLANDS WIRTSCHAFT 39
Nr. 12 · Dezember 2016 Grundumlagen 2017
Fachorganisation
Höhe
405 FV der Landes-Hypothekenbanken
Kommunalsteuerpflichtige Brutto- Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres
Mindestbetrag
Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
406 FV der Versicherungsunternehmen
Die kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres exkl.
Provisionen für
- Kleine Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
Mindestbetrag
ganzjährig ruhende Berechtigungen
- alle übrigen Versicherungsunternehmen
Mindestbetrag
ganzjährig ruhende Berechtigungen
Das Gesamtvermögen (Summe aus
Sicherheits-, Risiko- und freien Rücklagen) zum Geschäftsjahresende in dem der
Grundumlagenvorschreibung zweitvorangegangenen Jahr für
- Kleine Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im Bereich Sach- und
Rückversicherung
Mindestbetrag
Höchstbetrag
ganzjährig ruhende Berechtigungen
- Kleine Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im Bereich Viehversicherung
Mindestbetrag
Höchstbetrag
ganzjährig ruhende Berechtigungen
- alle übrigen Versicherungsunternehmen
Mindestbetrag
Höchstbetrag
ganzjährig ruhende Berechtigungen
1,10 ‰
60,00
30,00
€
€
€
€
€
€
Beschluss
FV-AS
03.06.2016
FV-AS
28.09.2016
0,00 ‰
0,00
0,00
1,15 ‰
60,00
30,00
4,60 ‰
€
25,44
€ 7.000,00
€
12,00
3,80 ‰
€
25,44
€ 4.542,05
€
12,00
0,00 ‰
€
0,00
€
0,00
€
0,00
Sparte Transport und Verkehr
Fachorganisation
501 FV der Schienenbahnen
Für die Berechtigungen Hauptbahnen, Nebenbahnen, Straßenbahnen, Oberleitungsomnibus,
Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie alle übrigen Berechtigungsarten, einschließlich
Waggonverleiher und nicht öffentliche Eisenbahnen gilt Folgendes pro Berechtigung:
a) ein fester Betrag von €
b) ein Anteil v.T. der sozialversicherungspflichtigen Lohn- und Gehaltssumme des
vorangegangenen Jahres auf Basis folgender Staffelung:
-) Lohn-Gehaltssumme von € 1 bis € 30 Mio. ein Anteil von
-) Lohn- und Gehaltssumme von mehr als € 30 Mio. ein Anteil von
c) ein Zuschlag pro Beschäftigten gemäß Personalstand zum 01.01. des Jahres
sowie einen Mindestbetrag von
Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
Der feste Betrag unterliegt der Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG.
502 FG der Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtunternehmungen
1. Pro Berechtigung (Konzession) ein fester Betrag für folgende Berechtigungs- und
Betriebsarten:
a) Berechtigung (Konzession) nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz gestaffelt nach Anzahl der
Berechtigungen
Gruppe 1: erste Berechtigung
Gruppe 2: ab der zweiten Berechtigung und für jede weitere
b) Berechtigung nach dem Kraftfahrliniengesetz gestaffelt nach Anzahl der Berechtigungen
Gruppe 1: erste Berechtigung
Gruppe 2: ab der zweiten Berechtigung und für jede weitere
c) Konzessionierte Personen- und Frachtschifffahrt
i.
auf anderen Gewässern als der Donau (Schiffe/Motorboote)
ii.
konzessionierte Donauschifffahrt (auf der gesamten Donau)
iii.
konzessionierte Donauschifffahrt (beschränkt auf ein Bundesland)
d) Überfuhren (Seilfähren, Motorbootfähren, Zillenüberfuhren)
e) Floßfahrt, Rafting
f)
Hochseeschifffahrt
g) Hafenbetriebe / Umschlagbetriebe
h) Segelschulen
i)
Schiffsführerschulen / Motorbootschulen
40 BURGENLANDS WIRTSCHAFT Höhe
€
Beschluss
FV-AS
26.05.2011
FGT
19.09.2016
200,00
0,9 ‰
0,3 ‰
€
0,00
€
0,00
die Hälfte
€
€
100,00
100,00
€ 100
€ 100
€
€
100,00
100,00
€ 100
€ 100
€
€
€
€
€
€
€
€
€
141,00
141,00
141,00
141,00
141,00
141,00
141,00
141,00
141,00
€ 141
€ 141
€ 141
€ 141
€ 141
€ 141
€ 141
€ 141
Nr. 12 · Dezember 2016
Grundumlagen 2017
Fachorganisation
j)
k)
l)
m)
n)
o)
p)
q)
r)
s)
2.
a)
b)
c)
d)
Höhe
Vermietung von Schiffen
Erbringung sonstiger Leistungen im Bereich der Schifffahrt (zB Vertretung von
Schifffahrtsunternehmungen, Erbringung sonstiger Leistungen mit Fahrzeuge
nach § 77 Abs. 1 Z. 7 Schifffahrtsgesetz)
Luftverkehrsgenehmigung gem. VO (EWG) 2407/92 bzw. 1008/08
Luftverkehrsgenehmigung gemäß § 102 Luftfahrtgesetz
Flugplätze
I.
Flughäfen
II.
Flugfelder
Repräsentanzen von Luftfahrtunternehmungen
Luftfahrzeug-Vermietung (motorisierte Luftfahrzeuge)
Flugschulen
Beförderungen mit nicht motorisierten Luftfahrzeugen (zB Paragleiter, Ballon)
Alle anderen Berechtigungs- und Betriebsarten
Pro Beförderungsmittel ein Betrag für folgende Kategorien:
Je Omnibus (lt. Konzessionsumfang gem. Gelegenheitsverkehrsgesetz) / je eingesetztem
Omnibus gemäß Kraftfahrliniengesetz
Je Flugzeug einmotorig, bis 2.000 kg / einmotorig, mehr als 2.000 kg bis 5.700 kg /
mehrmotorig, bis 5.700 kg / ein- und mehrmotorig, mehr als 5.700 kg bis 14.000 kg /
mehrmotorig, mehr als 14.000 kg bis 20.000 kg / mehrmotorig, mehr als 20.000 kg /
Drehflügler (Hubschrauber) / Motorsegler (gemäß Luftfahrzeugregister der Rep. Österreich
zum 01.01. des Jahres) / je nicht motorisiertem Luftfahrzeug
Je Fahrzeug zur gewerblichen Beförderung gemäß Schifffahrtsgesetz / bis 12 Personen
Beförderungskapazität / 13 bis 50 Personen Beförderungskapazität / 51 bis 150 Personen
Beförderungskapazität / 151 bis 250 Personen Beförderungskapazität / 251 bis 400 Personen
Beförderungskapazität / über 400 Personen Beförderungskapazität / Frachtschiff
Für alle anderen Beförderungsmittel
€
€
141,00
141,00
€
€
207,00
207,00
€
€
€
€
€
€
€
207,00
207,00
207,00
207,00
207,00
207,00
207,00
€
86,00
€
12,00
€
34,00
€
34,00
Beschluss
€ 141
€ 141
€ 207
€ 207
€ 207
€ 207
€ 207
€ 207
€ 207
€ 207
€ 86
€ 12
€ 34
€ 34
Rechtsformstaffelung für Berechtigungen 1.l, m, n, o, p, q, r, s (BG Luftfahrt)
Der feste Betrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe, von
juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten.
angepasste wertgesicherte Beträge *)
503 FV der Seilbahnen
Fester Betrag mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG für alle Berechtigungsarten:
1. Kabinenbahnen und Kombilifte
2. Sesselbahnen/-lifte mit 2 Kategorien
- 1er und 2er
- ab 3er
3. Schlepplifte mit 2 Kategorien:
- bis 300 m
- ab 300 m
4. Bandförderer oder Sonstige
Fester Betrag gestaffelt nach der Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen
mit mehreren Kategorien
Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
504 FV der Spedition und Logistik
Fester Betrag mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs 12 WKG pro Berechtigung
Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
505 FG für die Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen
1. Pro Berechtigung ein fester Betrag für folgende Berechtigungsarten:
a. Berechtigung nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz (Taxigewerbe / Mietwagengewerbe /
Gästewagengewerbe) gestaffelt nach Anzahl der Berechtigungen
Gruppe 1: erste Berechtigung
Gruppe 2: ab der zweiten Berechtigung und für jede weitere
b. Berechtigung zum Vermieten von beweglichen Sachen (Kraftfahrzeugverleih)
c. Berechtigung für das Fiaker und Pferde Mietwagen-Gewerbe
d. Alle anderen Berechtigungsarten
2. Pro Beförderungsmittel ein Betrag für folgende Kategorien:
a. Je Fahrzeug laut Konzessionsumfang nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz (Taxigewerbe /
Mietwagengewerbe / Gästewagengewerbe)
b. Je eingesetztem Fahrzeug laut KFG zum Vermieten von beweglichen Sachen
(Kraftfahrzeugverleih)
c. Je Beförderungsmittel laut Konzessionsumfang für das Fiaker und Pferde Mietwagen-Gewerbe
d. Für alle anderen Beförderungsmittel
€
0,00
€
€
0,00
0,00
€
€
90,00
0,00
FV-AS
09.10.2015
FV-AS
03.06.2016
FGT
30.08.2016
€
0,00
jeweils die
Hälfte
€
207,00
jeweils die Hälfte
€
€
€
€
€
100,00
100,00
190,00
100,00
100,00
€
40,00
€
0,00
€
€
40,00
40,00
BURGENLANDS WIRTSCHAFT 41
Nr. 12 · Dezember 2016 Grundumlagen 2017
Fachorganisation
Höhe
Beschluss
Rechtsformstaffelung für Berechtigungen 1.b. (Berechtigung zum Vermieten von
beweglichen Sachen - Kraftfahrzeugverleih)
Der feste Betrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe, von
juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten.
Wertsicherungsklausel **) (Ausgangsbasis Dezember 2013)
506 FG für das Güterbeförderungsgewerbe
Pro Berechtigung ein fester Betrag für folgende Berechtigungsarten:
Klasse 1: Konzession zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen des
Straßenverkehrs oder solchen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten
zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3 500 kg übersteigt
Klasse 2: Gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs oder
solchen Kraftfahrzeugen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen
Gesamtgewichte insgesamt 3 500 kg nicht übersteigt. Bei:
a) uneingeschränkter Berechtigung
b) eingeschränkter Berechtigung
Klasse 3: Alle sonstigen Berechtigungen
Pro Beförderungsmittel ein fester Betrag für folgende Berechtigungsarten:
Klasse 1: Konzession zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen des
Straßenverkehrs oder solchen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten
zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3 500 kg übersteigt:
a) für den innerstaatlichen Verkehr (pro Kfz laut Konzessionsumfang)
b) für den grenzüberschreitenden Verkehr (pro Kfz laut Konzessionsumfang)
Klasse 2: Gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs oder
solchen Kraftfahrzeugen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen
Gesamtgewichte insgesamt 3 500 kg nicht übersteigt. Bei:
a) uneingeschränkter Berechtigung
b) eingeschränkter Berechtigung
Klasse 3: Alle sonstigen Berechtigungen (pro eingesetztem Beförderungsmittel)
Rechtsformstaffelung
Der feste Betrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe, von
juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten.
€
153,00
€
€
€
175,00
175,00
175,00
€
€
23,00
23,00
€
€
€
0,00
0,00
0,00
FGT
05.11.2016
FV-AS
04.06.2014
angepasste wertgesicherte Beträge *)
507 FV der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs
Berufszweig Fahrschulen
- fester Betrag pro genehmigten Standort
€
974,85
- für den ersten genehmigten Außenkurs des vergangenen Jahres
€
100,00
Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
Hälfte
Berufszweig Fahrzeug- und Transportbegleitung
- fester Betrag pro Berechtigung mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG Ganzjährig
€
179,58 
ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
Hälfte
Sonstige Berufszweige
- fester Betrag pro Berechtigung mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG
€
179,58 
- Anteil von der an eine GKK zu leistende Sozialversicherungsbeitragssumme (Dienstgeber- und
1,5 ‰
Dienstnehmeranteil) des vergangenen Jahres 1)
Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
Hälfte

) Jährliche Valorisierung des Fixbetrages pro Standort bzw. Berechtigung:
Die ab dem Jahr 2015 festgesetzten Fixbeträge werden mit dem von Statistik Austria verlautbarten
Verbraucherpreisindex (VPI) 2010 oder einem an seine Stelle tretenden Index wertgesichert. Die Berechnung der
Fixbeträge findet jährlich, jeweils in der zweiten Jahreshälfte statt. Gültig sind die berechneten Fixbeträge für
das gesamte nächste Kalenderjahr. Bei der Berechnung werden die aktuell gültigen Fixbeträge um die prozentuelle
Veränderung des veröffentlichten VPI-Jahresdurchschnittes des Kalendervorjahres zu jenem des
Kalendervorvorjahres angepasst. Die Veränderung wird auf eine Kommastelle berechnet und der berechnete
Fixbetrag auf ganze Cent kaufmännisch gerundet. Die erstmalige Berechnung findet mit dem VPI 2010 im zweiten
Halbjahr 2015 für die im Jahr 2016 erfolgende Vorschreibung mit der Veränderung des VPI 2010Jahresdurchschnittes 2014 zum VPI 2010-Jahresdurchschnittes 2013 statt. Die daraus berechneten Fixbeträge
gelten dann für das gesamte Kalenderjahr 2016.
1
) Sozialversicherungsbeitragssumme:
An die Gebietskrankenkasse zu leistende Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen (Dienstgeber- und
Dienstnehmeranteil).
Zu
den
Sozialversicherungsbeiträgen
zählen
neben
den
Beiträgen
zur
Pensions-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung auch im Wege der Gebietskrankenkasse eingehobene
Sonderbeiträge, wie z.B. der Wohnbauförderungsbeitrag, der Schlechtwetterentschädigungsbeitrag oder der
Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz.
42 BURGENLANDS WIRTSCHAFT Nr. 12 · Dezember 2016
Grundumlagen 2017
Fachorganisation
Höhe
508 FG der Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen
1. Pro Berechtigung und dafür ein fester Betrag für folgende Berechtigungsarten ●:
a) Servicegewerbe
b) Tankstellengewerbe
c) Garagierungsgewerbe
- Halten von Räumen (zB Hoch- und Tiefgaragen)
- Abstellflächen im Freien
d) alle sonstigen Berechtigungsarten
2. Nach der Anzahl der Zapfauslässe und dafür ein fester Betrag für folgende Klassen:
1 – 3 Zapfauslässe,
4 – 6 Zapfauslässe sowie
über 6 Zapfauslässe
3. Nach der Gesamteinstellfläche in Räumen in m² (zB Hoch- und Tiefgaragen) bzw. Anzahl
der Stellplätze und dafür ein fester Betrag mit folgenden Klassen:
bis 200 m2 bzw. bis zu 8 Stellplätze
bis 400 m² bzw. bis zu 16 Stellplätze
bis 800 m² bzw. bis zu 32 Stellplätze
bis 1.500 m² bzw. bis zu 60 Stellplätze
bis 3.000 m² bzw. bis zu 120 Stellplätze
über 3.000 m² bzw. mehr als 120 Stellplätze
Zur Umrechnung Stellplatz in m² gilt: Sofern lediglich die Anzahl der Stellplätze bekannt ist, gilt
als Umrechnungsschlüssel 25 m² pro Stellplatz (inklusive Zu- und Abfahrten, Rangierflächen etc).
4. Entgeltliche Abstellflächen im Freien pro m² bzw. pro Stellplatz und dafür ein fester
Betrag
Umrechnung Stellplatz in m²: Sofern lediglich die Anzahl der Stellplätze bekannt ist, gilt als
Umrechnungsschlüssel 25 m² (inklusive Zu- und Abfahrten, Rangierflächen etc) pro Stellplatz.
Beschluss
FGT
€
€
224,00
265,00
€
€
€
340,00
224,00
224,00
€
€
€
0,00
0,00
0,00
€
€
€
€
€
€
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
€
0,00
05.10.2016
●
Kombinierte Betriebe (Betriebe mit den Gewerbeberechtigungen „Tankstellengewerbe“ und
„Servicegewerbe“ am selben Standort) werden in 1.b) eingestuft.
Rechtsformstaffelung für alle Berechtigungen
Der feste Betrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe, von
juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten.
angepasste wertgesicherte Beträge *)
*) Angepasste wertgesicherte Beträge: Bei den ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um die tatsächlich zur Vorschreibung gelangenden
Beträge. Neue Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist der Dezember 2013.
**) Wertsicherungsklausel Transport und Verkehr:
Es wird ausdrücklich die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge beschlossen. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit
dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex Jänner 2005 oder ein an seine Stelle tretender Index. Erstmalige
Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für Jänner 2011 (für 502 Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtsunternehmungen, für 505 –
Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen, für 506 Güterbeförderungsgewerbe der Dezember 2013). Wird der Index in einem Monat um 3,5
Prozent oder mehr überschritten, werden die Umlagensätze entsprechend der errechneten Steigerung im darauffolgenden Kalenderjahr
angehoben, wobei die Beträge auf den nächsten ganzen Euro-Betrag aufgerundet werden. Als neue Bezugsgröße bzw. Basis für die Berechnung
des neuen Spielraums gilt jener Monat, in dem der Schwellenwert erstmals erreicht bzw. überschritten worden ist.
Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
Fachorganisation
Höhe
601 FG Gastronomie
I. FOOD/ mit Schwerpunkt Verabreichung von Speisen
€
(davon € 10,00 für anwaltliche Vertretung bei Betriebsanlageverfahren)
Bis zu 50
Plätze
51 – 100
Plätze
101 – 200
Plätze
201 - 250
Plätze
251 – 300
Plätze
301 – 400
Plätze
Über 400
Plätze
€ 0,00
€ 0,00
€ 0,00
€ 0,00
€ 0,00
€ 0,00
€ 0,00
195,00
Beschluss
FGT
26.05.2015
Kat. 1) zB.: Gasthäuser, Restaurants, Kaffeerestaurants, Bahnhofrestaurants/-wirtschaften,
Kantinen, Imbissstuben, Speisehäuser, Gasthöfe bis 8 Betten, Rasthäuser bis 8 Betten,
Gastwirtschaften, Grillrestaurants, Volksküchen, Diätküchen,
Werksküchen, Almgasthäuser, Bistros, Pizzerien, Heurigenrestaurants;
Kat. 2) zB.: Jausenstationen, Buffets, Eisdielen, Eisbuffets, Eisstuben, Eisbetriebe, freies
(Gast-) Gewerbe, Kioske, mobiles freies Gastgewerbe, Partyservice und Catering,
BURGENLANDS WIRTSCHAFT 43
Nr. 12 · Dezember 2016 Grundumlagen 2017
Fachorganisation
Höhe
Beschluss
Lieferküchen, Schutzhütten ohne Beherbergung, Würstelstände, Heurigenbuffets;
II. BEVERAGE/ mit Schwerpunkt Getränkeausschank
(davon € 10,00 für anwaltliche Vertretung bei Betriebsanlageverfahren)
Bis zu 50
Plätze
51 – 100
Plätze
101 – 200
Plätze
201 - 250
Plätze
251 – 300
Plätze
301 – 400
Plätze
Über 400
Plätze
€ 0,00
€ 0,00
€ 0,00
€ 0,00
€ 0,00
€ 0,00
€ 0,00
€
195,00
€
195,00
€
195,00
€
0,00
€
0,00
€
€
€
€
€
€
€
€
13,00
12,00
11,00
10,00
10,00
8,00
8,00
7,00
Kat. 1) zB.: Kaffeehäuser, Espressi, Cafes, Cafe-Konditoreien, Kaffeesalons, Kaffeeschänken,
Teehäuser, Espresso-Buffets;
Kat. 2) zB.: Milchgaststätten, Bierkeller/-ausschankbetriebe, Weindielen/-ausschankbetriebe,
Branntweinschänken, Automatenausschank, Bierstuben, Pubs, Weinstuben, Likörstuben;
III. ENTERTAINMENT/ Betriebe mit Unterhaltung im Mittelpunkt
(davon € 10,00 für anwaltliche Vertretung bei Betriebsanlageverfahren)
Bis zu 50
Plätze
51 – 100
Plätze
101 – 200
Plätze
201 - 250
Plätze
251 – 300
Plätze
301 – 400
Plätze
Über 400
Plätze
€ 0,00
€ 0,00
€ 0,00
€ 0,00
€ 0,00
€ 0,00
€ 0,00
zB.: Bars, Diskotheken, Nachtklubs, Tanzcafes, Tanzdielen;
IV. Sonstige Betriebsarten
(davon € 10,00 für anwaltliche Vertretung bei Betriebsanlageverfahren)
Bis zu 50
Plätze
51 – 100
Plätze
101 – 200
Plätze
201 - 250
Plätze
251 – 300
Plätze
301 – 400
Plätze
Über 400
Plätze
€ 0,00
€ 0,00
€ 0,00
€ 0,00
€ 0,00
€ 0,00
€ 0,00

Plätze, die der Verabreichung bzw. dem Ausschank gewidmet sind
angepasste wertgesicherte Beträge *)
602 FG Hotellerie
a) Je Betriebsart ein fester Betrag für folgende Betriebsarten:
a) Hotels
b) Hotel Garni
c) Gasthöfe mit Beherbergung ab 9 Gästebetten´
d) Pensionen
e) Frühstückspensionen
f)
Schutzhütten
g) Jugendherbergen, Schüler- und Studentenheime
h) Appartementhäuser, Ferienwohnungen, Feriendörfer
i)
Freies Beherbergungsgewerbe (bis 10 Betten)
j)
Alle sonstigen Betriebsarten
b) Die Bettenanzahl und dafür ein Betrag gestaffelt nach
folgenden Klassen:
Klasse 1 Nichtbetrieb
Klasse 2 bis 25 Betten
Klasse 3 bis 50 Betten
Klasse 4 bis 100 Betten
Klasse 5 bis 150 Betten
Klasse 6 bis 200 Betten
Klasse 7 bis 300 Betten
Klasse 8 bis 400 Betten
Klasse 9 bis 500 Betten
Klasse 10 bis 600 Betten
Klasse 11 bis 700 Betten
Klasse 12 bis 1000 Betten
Klasse 13 über 1000 Betten
c) Ein Betrag für klassifizierte Beherbergungsbetriebe und für nicht
klassifizierte Beherbergungsbetriebe
5 pro Bett
4S pro Bett
4 pro Bett
3S pro Bett
3 pro Bett
2S pro Bett
2 pro Bett
1S pro Bett
44 BURGENLANDS WIRTSCHAFT FGT
26.05.2015
Nr. 12 · Dezember 2016
Grundumlagen 2017
Fachorganisation
Höhe
1 pro Bett
Nicht klassifiziert
Mindestumlage (davon € 10,-- für anwaltliche Vertretung bei Betriebsanlageverfahren)
Höchstgrenze der Grundumlage
Beschluss
€
7,00
€
9,00
€
210,00
€ 4.136,00
angepasste wertgesicherte Beträge *)
603 FG der Gesundheitsbetriebe
1. Pro Betrieb ein fester Betrag für folgende Betriebsarten:

Die Beträge sind nach folgenden Betriebsarten getrennt auszuweisen, wobei die
Möglichkeit besteht, verschiedene Kategorien mit den gleichen Beträgen festzusetzen.
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
h)
i)
j)
k)
l)
m)
n)
o)
Privatspitäler (bettenführend), Sanatorien,
Kurbetriebe,
Reha-Betriebe,
Ambulatorien für bildgebende Diagnostik (CT/MR/NUK)
Ambulatorien für physikalische Therapie,
sonstige Ambulatorien und Tageskliniken,
Altenheime und Pflegeeinrichtungen,
sonstige Gesundheitsbetriebe (z.B.: Nutzer von Heilvorkommen etc.),
Freibäder,
Natur-, See- und Strandbäder,
Hallenbäder,
Hallenbäder und Freibäder,
Thermal- und Mineralbäder
Wannen- und Brausebäder
Saunas und Dampfbäder.
FGT
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
287,00
287,00
287,00
185,00
185,00
185,00
287,00
287,00
172,00
172,00
172,00
172,00
172,00
172,00
110,00
€
0,00
2.
Pro im Unternehmen beschäftigter Mitarbeiter bzw. je Anzahl der Mitarbeiter
nach folgender Staffelung ein Betrag:
0 bis 10 Mitarbeiter
11 bis 25 Mitarbeiter
26 bis 50 Mitarbeiter
51 bis 100 Mitarbeiter
über 100 Mitarbeiter
3.
Die im vorvergangenen Jahr erzielten und bewerteten LKF-Punkte und davon ein
Hebesatz (Promillesatz).
4.
Je Gerät zur Schnittbilddiagnostik (CT/MRT), welches extramural betrieben wird,
und dafür ein Betrag.
a)
CT
b)
MRT
€
€
115,00
230,00
Je Bett, welches für die dauerhafte Pflege von betagten Bewohnern zur
Verwendung gelangt, und dafür ein Betrag nach folgender Bettenstaffelung:
1 bis 20 Betten
21 bis 40 Betten
41 bis 70 Betten
71 bis 100 Betten
über 100 Betten
€
€
€
€
€
52,00
73,00
94,00
104,00
125,00
€
0,00
5.
6.
Je Anzahl der Kästchen/ Kabinen ein Betrag nach folgender Staffelung:
0 bis 50 Kästchen/ Kabinen
51 bis 100 Kästchen/ Kabine
101 bis 500 Kästchen/ Kabinen
über 500 Kästchen/ Kabinen
14.10.2015
1‰
angepasste wertgesicherte Beträge *)
BURGENLANDS WIRTSCHAFT 45
Nr. 12 · Dezember 2016 Grundumlagen 2017
Fachorganisation
Höhe
604 FV der Reisebüros

Vorschreibung 2017
vorbehaltlich
Änderungen
Dezember-Index 2016
Beschluss
FVAS
07.06.2016

Beschlusswert
(Ausgangsbasis
September
2006)
Pro Voll- und Teilberechtigung und dafür je ein fester Betrag
Vollberechtigungen
€
255,00
€ 220,00
Sonstige Teilberechtigungen
€
145,00
€ 125,00

sowie je nach Anzahl der Beschäftigten und dafür ein gestaffelter Betrag mit
folgenden Kategorien:
Beschäftigte
Bis 2
3–7
8 – 15
16 – 25
26 – 50
51 – 100
Über 100
Vollberechtigungen
Euro
0,00
Euro
0,00
Euro
0,00
Euro
0,00
Euro
0,00
Euro
0,00
Euro
0,00
Sonstige
Teilberechtigungen
Euro
0,00
Euro
0,00
Euro
0,00
Euro
0,00
Euro
0,00
Euro
0,00
Euro
0,00

Die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge basiert auf dem Verbraucherpreisindex mit
der Basis 2000 = 100 (VPI 2000) oder, sollte dieser nicht mehr verlautbart werden, auf einem an seine Stelle
tretenden Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für September 2006.
Liegt die Dezembernotierung des der Vorschreibung vorangehenden Jahres um 5 % oder mehr über der
Ausgangsnotierung, werden die Umlagensätze in €-Beträgen entsprechend der errechneten Steigerung
angehoben, wobei die Beiträge auf den nächsten ganzen €-Betrag aufgerundet werden. Die für die
Valorisierung berücksichtigte Dezember-notierung des VPI ist die Ausgangsnotierung für die Wertanpassung
gemäß der oben angeführten 5 % Klausel.
605 FV der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe
1. Pro Berechtigung ein fester Betrag für folgende Betriebsarten:
Vorschreibung 2017
vorbehaltlich
Änderungen
Dezember-Index 2016
FVAS
12.05.2016
Beschlusswerte*
(Ausgangsbasis
September
2006)
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
59,00
175,00
175,00
175,00
175,00
175,00
175,00
150,00
150,00
131,00
131,00
131,00
131,00
131,00
€
€
€
€
€
€
€
50,00
150,00
150,00
150,00
150,00
150,00
150,00
2. Pro Geschäft ein Betrag für folgende Kategorien
1. Kindergeschäfte
2. Schieß- und Spielgeschäfte
3. Kleinfahrgeschäfte (bis 20 Personen/Sitzplätze oder 12 Frontmeter)
4. Großfahrgeschäfte (über 20 Personen/Sitzplätze oder über 12 Frontmeter)
€
€
€
€
42,00
59,00
88,00
129,00
€
€
€
€
35,00
50,00
75,00
110,00
3. Pro Vorführraum im Betrieb ein Betrag gestaffelt nach folgenden Personenanzahlen
Vorführraum 0 bis 100 Personen
Vorführraum 101 bis 350 Personen
Vorführraum 351 bis 500 Personen
Vorführraum 501 bis 1000 Personen
Vorführraum 1001 bis 2000 Personen
€
€
€
€
€
59,00
82,00
105,00
129,00
151,00
€
€
€
€
€
50,00
70,00
90,00
110,00
130,00
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
h)
i)
j)
k)
l)
m)
n)
Schausteller
Freizeitparks und Tierparks
Theater, Varietees und Kabaretts
Peepshows
Schaubergwerke
Veranstaltungszentren
Zirkusse und Tierschauen
KinoBetriebe, die den Filmbezugsbedingungen unterliegen
KinoBetriebe, die nicht den Filmbezugsbedingungen unterliegen
Vermittlung von Dienstverträgen für unselbständige Künstler (Künstleragentur)
Vermittlung von Werkverträgen für selbständige Künstler (Künstlermanagement)
Vermittlung selbständiger Begleitpersonen (Begleitagenturen)
Kartenbüros
sonstige Berechtigungen im Bereich der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe
46 BURGENLANDS WIRTSCHAFT Nr. 12 · Dezember 2016
Grundumlagen 2017
Fachorganisation
Höhe
€
Vorführraum über 2000 Personen
4. Der Brutto Vorjahresumsatz aus der Anwendung der Filmbezugsbedingungen
und davon ein Hebesatz (Promillesatz)
5. Pro Saal zur Vorführung von Filmen aus der Anwendung der
Filmbezugsbedingungen und dafür ein fester Betrag
Beschluss
€
175,00
150,00
1,8 ‰
€
0,00

Die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge basiert auf dem Verbraucherpreisindex mit der Basis 2000 = 100
(VPI 2000) oder, sollte dieser nicht mehr verlautbart werden, auf einem an seine Stelle tretenden Index. Erstmalige
Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für September 2006.
Liegt die Dezembernotierung des der Vorschreibung vorangehenden Jahres um 5 % oder mehr über der Ausgangsnotierung,
werden die Umlagensätze in €-Beträgen entsprechend der errechneten Steigerung angehoben, wobei die Beiträge auf den
nächsten ganzen €-Betrag aufgerundet werden. Die für die Valorisierung berücksichtigte Dezembernotierung des VPI ist die
Ausgangsnotierung für die Wertanpassung gemäß der oben angeführten 5 % Klausel.
angepasste wertgesicherte Beträge *)
606 FG der Freizeit- und Sportbetriebe
FGT
1. Je Berechtigung ein fester Betrag für folgende Berechtigungsarten:
a) Fremdenführer,
b) Reisebetreuer (Reiseleiter, Reisebegleiter),
c) Fitnessbetriebe (Fitnessstudios, gewerbliche Vermietung von Fitnessgeräten, Fitnesscenter),
d) Fitnesstrainer (Sportberatung und Sportmanagement mit Ausnahme der den
Unternehmensberatern, Ernährungsberatern und Lebens- und Sozialberatern vorbehaltenen
Tätigkeiten),
e) Figurstudios,
f) Gewerblicher Sportbetrieb - Tennis, Badminton und Squash,
g) Gewerblicher Sportbetrieb - Bahnengolf,
h) Gewerblicher Sportbetrieb – Golfplatz,
i) Sonstige gewerbliche Sportbetriebe, Sportveranstaltungen,
j) Pferde- und Reittrainer, Reitschulen,
k) Reitställe, Pferdepensionen, Betrieb von Reithallen,
l) Bootsvermieter, Bootseinsteller, Vermietung und Vermittlung von Schwimmkörpern jeglicher
Art
m) Vermietung von Booten bis 12 m Länge auf Binnengewässern (insbes.Segel-und Motorboote),
n) Segelschulen,
o) Organisation und Vermittlung von Veranstaltungen, Kongressorganisation,
p) Vermittlung von Dienstverträgen für unselbständige Sportler,
q) Vermittlung von Werkverträgen für selbständige Sportler,
r) Durchführung von Veranstaltungen,
s) Organisation, Veranstaltung und Betrieb von Messen,
t) Organisation und Durchführung von Führungen,
u) Betrieb von Campingplätzen,
v) Anbieten persönlicher Dienste auf öffentlichen oder nicht öffentlichen Plätzen–
Platzdienstgewerbe,
w) Tanzschulen,
x) Modelagenturen inklusive Casting-Agenturen, Vermittlung von Komparsen, Statisten und
Stuntmen, Tiermodelagenturen,
y) Privatgeschäftsvermittlung im Bereich von Tourismus und Freizeitwirtschaft (Vermittlung
von Messe-Betreuungspersonal, Sprachkursen, Erlebnismöglichkeiten und Jagden,
Fremdenführervermittlung, Vermittlung von Sponsoren),
z) Buchmacher, Totalisateure, Wettkommissäre (Wettbüros),
aa) Wettterminals (Wettannahmeautomaten),
bb) Vermittlung von Kunden an Buchmacher, Wettbüros unter Ausschluss der Tippannahme
(Wett-Vermittlung),
cc) Automatenbetriebe, Spielautomatenkaufleute: Aufstellen und Betrieb von Spielautomaten
und Spielapparaten,
dd) Halten erlaubter Spiele, Dauerveranstaltung nach Landes-Veranstaltungsgesetz, (Betrieb
von Billardtischen, Kegelbahnen, Darts-Scheiben),
ee) Halten erlaubter Kartenspiele ohne Bankhalter (Kartencasinos),
ff) Casinos und Spielbanken, sofern sie nicht ausdrücklich einem anderen Fachverband
zugeordnet werden,
gg) Solarien
hh) Sonstige Berechtigungen im Bereich der Freizeit- und Sportbetriebe.
2. Nach Standplätzen und dafür ein Betrag
3. Je Betriebsstätte und dafür ein Betrag
4. Je Glücksspielapparat und dafür ein Betrag
€
€
€
€
131,00
131,00
131,00
131,00
€
€
€
€
€
€
€
€
131,00
131,00
131,00
131,00
131,00
131,00
131,00
131,00
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
131,00
131,00
131,00
131,00
131,00
131,00
131,00
131,00
131,00
131,00
€
€
131,00
131,00
€
131,00
€
€
€
39,00
39,00
131,00
€
207,00
€
131,00
€
€
131,00
131,00
€
€
131,00
131,00
€
€
€
0,00
0,00
0,00
30.09.2016
BURGENLANDS WIRTSCHAFT 47
Nr. 12 · Dezember 2016 Grundumlagen 2017
Fachorganisation
5.
6.
7.
8.
Je
Je
Je
Je
Unterhaltungsspielapparat und dafür ein Betrag
Bestrahlungsgerät und dafür ein Betrag
Standort mit reiner Bürotätigkeit und dafür ein Betrag
Campingstellplatz
a) mit bis zu 150 Stellplätzen und dafür ein Betrag
b) mit über 150 Stellplätzen und dafür ein Betrag
Höhe
€
€
€
€
Beschluss
0,00
0,00
0,00
0,00
angepasste wertgesicherte Beträge *)
*) Angepasste wertgesicherte Beträge: Bei den ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um die tatsächlich zur Vorschreibung gelangenden
Beträge. Neue Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist der Dezember 2013.
Wertsicherungsklausel Tourismus und Freizeitwirtschaft:
Es wurde ausdrücklich die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge für alle Fachgruppen der Sparte Tourismus und
Freizeitwirtschaft beschlossen. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte
Verbraucherpreisindex 2005 oder ein an seine Stelle tretender Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für
Jänner 2011. Wird der Index verglichen zur Ausgangsbasis, in einem Monat um 3,5% oder mehr überschritten (Jahresdurchschnitt), werden die
Umlagensätze entsprechend der errechneten Steigerung im darauffolgenden Kalenderjahr angehoben, wobei die Beträge auf den nächsten ganzen
€-Betrag aufgerundet werden. Als neue Bezugsgröße bzw. Basis für die Berechnung des neuen Spielraums gilt jener Monat, in dem der
Schwellenwert erstmals erreicht bzw. überschritten worden ist.
Sparte Information und Consulting
Fachorganisation
701 FV Entsorgungs- und Ressourcenmanagement
Fester Betrag pro Berechtigung mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Absatz 12 WKG
Für ganzjährig ruhende Berechtigungen wird die Grundumlage in halber Höhe
festgesetzt.
Höhe
FV-AS
19.05.2015
FV-AS
22.10.2015
FGT
29.09.2010
163,00
FGT
18.10.2010
244,00
FGT
01.10.2010
FV-AS
06.05.2016
FGT
06.10.2010
FV-AS
19.05.2016
FGT
30.09.2015
€
180,00
€
350,00
€
0,00
€
€
€
€
€
€
247,00
154,00
61,00
49,00
37,00
24,00
€
705 FG Ingenieurbüros
€
Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird die Grundumlage mit Euro 0,festgesetzt. Die Grundumlage unterliegt ab 1.01.2011 der Staffelung nach der Rechtsform.
angepasster wertgesicherter Betrag *)
702 FV Finanzdienstleister
Fester Betrag pro Berechtigung mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Absatz 12 WKG
Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort
Für ganzjährig ruhende Berechtigungen wird die Grundumlage in halber Höhe festgesetzt.
703 FG Werbung und Marktkommunikation
Werbeagentur (Werbeberater und Werbungsmittler)
alle übrigen als Stammberechtigung je
als 1. Zusatzberechtigung
als 2. Zusatzberechtigung
als 3. Zusatzberechtigung
als 4. Zusatzberechtigung
Die Grundumlage unterliegt der Staffelung nach der Rechtsform.
704 FG Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie
Die Grundumlage unterliegt der Staffelung nach der Rechtsform. Für jede weitere
Berechtigung am gleichen Standort wird die Grundumlage mit Euro 0,- festgesetzt.
angepasster wertgesicherter Betrag *)
706 FV Druck
- Fester Betrag pro Berechtigung
- Anteil von den Sozialversicherungsbeiträgen des zweitvorangegangen Jahres
Die Grundumlage ist für ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG in
halber Höhe zu entrichten.
€
138,90
0,6 ‰
707 FG der Immobilien- und Vermögenstreuhänder
€
Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird die Grundumlage mit Euro 0,festgesetzt. Die Grundumlage unterliegt auch weiterhin der Staffelung nach der Rechtsform.
angepasster wertgesicherter Betrag *)
217,00
708 FV der Buch- und Medienwirtschaft
Fester Betrag pro Berechtigung mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG
Die Grundumlage ist für ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG in halber
Höhe zu entrichten.
709 FG der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten
1. Fester Satz: Der feste Satz der Grundumlage wird mit null Euro festgelegt.
48 BURGENLANDS WIRTSCHAFT Beschluss
€
144,00
€
0,00
Nr. 12 · Dezember 2016
Grundumlagen 2017
Fachorganisation
Höhe
2. Variable Grundumlage:
a) Die Bemessungsgrundlage für die variable Grundumlage sind die von den Mitgliedern
jährlich an die GKK geleisteten Sozialversicherungsbeiträge gemäß den nachstehend
angeführten Klassen (herangezogen werden die Sozialversicherungsbeiträge des dem
Jahr der Vorschreibung vorangegangenen Kalenderjahres). Die sich daraus ergebende
Grundumlage beträgt:
Klasse 1: Nichtbetrieb (ruhende Gewerbeberechtigung)
Klasse 2: SV-Beiträge
€ 0 bis € 1.500,Klasse 3: SV-Beiträge
€ 1.501,- bis 3.500,Klasse 4: SV-Beiträge
€ 3.501,- bis 7.000,Klasse 5: SV-Beiträge
€ 7.001,- bis 14.000,Klasse 6: SV-Beiträge
€ 14.001,- bis 21.000,Klasse 7: SV-Beiträge
€ 21.001,- bis 29.000,Klasse 8: SV-Beiträge
€ 29.001,- bis 36.000,Klasse 9: SV-Beiträge
€ 36.001,- bis 50.000,Klasse 10: SV-Beiträge
€ 50.001,- bis 70.000,Klasse 11: SV-Beiträge
€ 70.001,- bis 90.000,Klasse 12: SV-Beiträge
€ 90.001,- bis 120.000,Klasse 13: SV-Beiträge
€ 120.001,- bis 160.000,Klasse 14: SV-Beiträge
€ 160.001,- bis 210.000,Klasse 15: SV-Beiträge
€ 210.001,- bis 290.000,Klasse 16: SV-Beiträge
€ 290.001,- bis 450.000,Klasse 17: SV-Beiträge
€ 450.001,- bis 650.000,Klasse 18: SV-Beiträge
€ 650.001,- bis 1.000.000,b) Für jene Mitglieder, die dem Finanzamt eine Meldung gem. § 109 a EStG zu erstatten
haben, wird dem sich aus lit. a ergebenden Betrag pro Mitarbeiter ein Betrag in der Höhe
von EUR 37,-zugeschlagen.
710 FV der Telekommunikations-und Rundfunkunternehmungen
- Promillesatz der Sozialversicherungsbeitragssumme (Dienstgeber- und
Dienstnehmeranteil) des vorangegangenen Jahres bis zu einem Beitragsvolumen von
Euro 10 Mio.
- Promillesatz der Sozialversicherungsbeitragssumme (Dienstgeber- und
Dienstnehmeranteil) des vorangegangenen Jahres für das über Euro 10 Mio.
hinausgehende Beitragsvolumen
- Mindestbetrag (nur für die erste Berechtigung)
- Mindestbetrag für jede weitere Berechtigung
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
Beschluss
150,00
300,00
350,00
400,00
500,00
600,00
800,00
1.000,00
1.200,00
1.400,00
1.600,00
2.000,00
2.500,00
3.000,00
4.000,00
5.000,00
6.000,00
6.500,00
FV-AS
13.10.2016
3,0 ‰
€
€
0,5 ‰
400,00
0,00
*) Angepasste wertgesicherte Beträge: Bei den ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um die tatsächlich zur Vorschreibung gelangenden
Beträge. Neue Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist der Dezember 2013.
Wertsicherungsklausel Information und Consulting: Es wird ausdrücklich die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge
beschlossen. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005
oder ein an seine Stelle tretender Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für Jänner 2011. Wird der Index,
verglichen zur Ausgangsbasis, in einem Monat um 3,5 Prozent oder mehr überschritten, werden die Umlagensätze entsprechend der errechneten
Steigerung im darauffolgenden Kalenderjahr angehoben, wobei die Beträge auf den nächsten ganzen Euro-Betrag aufgerundet werden. Als neue
Bezugsgröße beziehungsweise Basis für die Berechnung des neuen Spielraums gilt jener Monat, in dem der Schwellenwert erstmals erreicht
beziehungsweise überschritten worden ist.
ÄNDERUNGEN
DER HAUSHALTSORDNUNG
VERLAUTBARUNG
Das Erweiterte Präsidium der Wirtschaftskammer Österreich
hat am 23. 11. 2016 Änderungen der Haushaltsordnung beschlossen.
Die Novelle liegt bei der Wirtschaftskammer Österreich in der
Abteilung Recht und Organe des Generalsekretariats, in 1045
Wien, Wiedner Hauptstraße 63, Zone A, 8. Stock, Zimmer A8 08
sowie in der Wirtschaftskammer Burgenland, 7000 Eisenstadt,
Robert-Graf-Platz 1, Stabstelle Recht und Organe, 4. Stock, Zimmer 414, während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die
Kammermitglieder auf.
Beschluss über die Errichtung und den Widerruf von Fachgruppen in der Wirtschaftskammer Burgenland – Verlautbarung
Das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Burgenland
hat am 22. 11. 2016 einstimmig den Beschluss über die Errichtung und den Widerruf von Fachgruppen gemäß § 43 Abs. 1 WKG
gefasst. Dieser Beschluss wurde vom Erweiterten Präsidium
der Wirtschaftskammer Österreich am 23. 11. 2016 genehmigt.
Der Beschluss liegt gemäß § 36 Abs. 2 GO während der Dienststunden in der Wirtschaftskammer Burgenland, 7000 Eisenstadt, Robert-Graf-Platz 1, Stabstelle Recht und Organe, 4.
Stock, Zimmer 414, für die Mitglieder zur Einsichtnahme auf.
BURGENLANDS WIRTSCHAFT 49
Nr. 12 · Dezember 2016 Grundumlagen 2017
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