und Prüfungsleistungen im WiSe 2016/17

Anmeldung von Studienleistungen und Prüfungsleistungen im
Wintersemester 2016/17
Sehr geehrte Studierende des BA Soziale Arbeit,
nachfolgend erhalten Sie Information zur Anmeldung von Studien- und Prüfungsleistungen:
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Wenn Sie Prüfungsleistungen und Studienleistungen erbringen wollen, müssen diese vorher in
HISPOS angemeldet werden.
Die Frist zur Anmeldung von Prüfungsleistungen endet für dieses Semester am 31. Januar 2017.
Ausnahme: Modulprüfung Modul 2 (BA SA), aus organisatorischen Gründen (E-Klausur) endet die
Anmeldefrist bereits am 25.01.2017.
Die Anmeldung von Studienleistungen ist bis zum Ende des Verwaltungssemesters (31. März 2017) möglich.
(Empfehlenswert ist jedoch eine zeitnahe Anmeldung bis zum Ende der Veranstaltungszeit, i.d.R. Mitte Februar)
Bitte beachten Sie, dass Sie nur innerhalb der Fristen bereits angemeldete Studien- oder Prüfungsleistungen
abmelden können. Rücktritte aus wichtigen Gründen (wie Krankheit, Unfall, Erkrankung oder Tod naher Familienangehöriger) sind auf schriftlichen, begründeten Antrag und unter Beifügung von Nachweisen (Attest) an
den Prüfungsausschuss möglich.
Für Klausurprüfungen gilt: Eine Abmeldung ist ohne Angabe von Gründen generell bis zum Vortag der Prüfung
möglich, i. d. R. direkt in HISPOS oder ggfs. über das Prüfungsbüro Sozialwesen. Achtung, diese Regelung betrifft nur Klausuren, nicht andere Prüfungsleistungen!
Dem Modulhandbuch können Sie entnehmen, in welchem Format (Vorlesung, Seminar, Werkstatt) Sie welche
Leistung (Prüfungsleistung oder Studienleistung) anmelden müssen. In der Anlage erhalten Sie eine Kurzübersicht über die Studien- und Prüfungsleistungen in den einzelnen Modulen.
Hinweise:
1. Wenn Sie eine Prüfungsleistung anmelden, beinhaltet das zugleich eine Anmeldung als Studienleistung
in der betreffenden Veranstaltung. Falls Sie sich später von der Prüfungsleistung abmelden, müssen
Sie sich gegebenenfalls wieder gesondert zur Studienleistung anmelden.
2. Um einen Nachweis über den erfolgreichen Anmeldevorgang zu haben, empfehlen wir, die Seite "Info
über angemeldete Leistungen" auszudrucken.
3. Eine Sonderfrist gilt für Blockveranstaltungen, die erst nach der Anmeldefrist, d.h. nach dem 31.1.2017
stattfinden: Die Anmeldung zu Studien- und Prüfungsleistungen ist in diesen Fällen bis 14 Tage nach
der Veranstaltung möglich. Die Prüfungsanmeldung ist hierbei nicht über HIS POS möglich, sondern
muss direkt beim Prüfungsbüro Sozialwesen per E-Mail (mit Angabe der Matrikelnummer, Veranstaltungsnummer, Modulname und Name des Lehrenden) oder persönlich in der Sprechstunde vorgenommen werden.
Eine Anleitung zur Prüfungsanmeldung (ggf. auch -abmeldung) finden Sie auch hier:
http://www.uni-kassel.de/its-handbuch/studierendenmanagement/studierendenmanagement/hilfe-fuer-studierende/pruefungsverwaltung.html
Für weitergehende Informationen steht Ihnen auch das Team des Servicepoints zur Seite, hier der Link:
http://www.uni-kassel.de/fb01/institute/sozialwesen/service/servicepoint.html
Hier geht's zur Anmeldung: https://portal.uni-kassel.de/
Mit freundlichen Grüßen
Heidi Winter
Studiengangkoordination BA Soziale Arbeit
[email protected]
Stand: Dezember 2016