Wartung, Inspektion der Löscheinrichtungen - 3101

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Öffentliche Ausschreibung für VOL Dienstleistung
a) Auftraggeber:
Landeshauptstadt München;
Baureferat, Verwaltung und Recht,
Submissionsbüro
Friedenstr. 40, Eingang Gammelsdorfer-/Ecke Trausnitzstraße
Zimmer Nr. 0.243
81671 München
Telefax: 089/233-6 02 15
b) Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A
c) Art und Umfang der Leistung – Vergabe-Nr: J60419916
Wartung und Inspektion der Löscheinrichtungen
Die Ausschreibung umfasst die Prüfung/Inspektion sowie die wiederkehrende
Prüfung/Wartung nach Kontrollbuch und DIN 14462:2012-9 durch einen Sachkundigen und
die Wartungsarbeiten an den Feuerlöscheinrichtungen für die Münchner Straßentunnels.
Die Überprüfung (Sachkundigenprüfung) auf Grundlage des zu erstellenden Kontrollbuchs
sowie die DIN 14462:2012-9 umfasst die Löschwasserversorgung, TrinkwasserHygieneanforderungen, Überflurhydranten, Wandhydranten nass/trocken,
Feuerlöschleitungen nass/trocken.
Mängel am technischen Anlagenbestand entsprechend den derzeitigen, technischen
Ausstattunganforderungen sind zu dokumentieren und dem Betreiber mitzuteilen.
Bei insgesamt fünf (Innsbrucker-Ring-Tunnel, Brudermühltunnel, Candidtunnel,
Petueltunnel und Richard-Strauss-Tunnel) der 13 Tunnel ist im Rahmen der
wiederkehrenden Prüfung/Wartung eine Sachverständigen - Abnahme nach Art. 12 BayBO
durch einen Prüfsachverständigen gemäß PrüfVBau durchzuführen. Bei Tunnelbauwerken,
deren Baujahr/Nachrüstung vor 2002 (Biedersteintunnel und Landshuter-Allee-Tunnel)
liegt, muss keine Sachverständigen-Abnahme durchgeführt werden, da sie gemäß der
Verordnung über Prüfungen sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen (SPrüfV)
Bestandsschutz besitzen und hier nur die wiederkehrende Prüfung und Wartung nach DIN
14462 und Kontrollbuch durch einen Sachkundigen durchgeführt werden muss. Bei den
restlichen vier Tunnelbauwerken (Altstadtringtunnel, Trappentreutunnel,
Heckenstallertunnel und Luise-Kieselbach-Tunnel) liegt die Sachverständigen-Abnahme
bereits vor und es muss hier auch nur die wiederkehrende Prüfung/Wartung nach
Kontrollbuch und DIN 14462:2012-9 durch einen Sachkundigen durchgeführt werden.
Ort der Lieferung (Empfangs- oder Montagestelle):
München
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d) Aufteilung in Lose:
nein
Varianten: nicht zugelassen
e) Liefer-/Ausführungsfrist: Sofort nach Auftragserteilung - 31.12.2017
f)
Anforderung der Verdingungsunterlagen:
Fax: 089/233-60215
E-Mail: [email protected]
Adresse: siehe a)
Öffnungszeiten: Mo - Fr 9.00 bis 12.00 Uhr
g) Einsichtnahme
Die Verdingungsunterlagen können unter der Anschrift zu Buchst. a) eingesehen werden.
h) Kostenbeitrag für die Verdingungsunterlagen EUR 34,00
Erstattung: nein
Abholung/Versendung der Verdingungsunterlagen nur bei Nachweis einer Überweisung
unter Hinweis auf den Verwendungszweck 91254301010016 und der Vergabe-Nr. (siehe b)
Geldinstitut: HypoVereinsbank
IBAN: DE43700202700002754070
BIC: HYVEDEMMXXX
Empfänger: Kassen- u. Steueramt, München
Schecks oder Bargeld werden nicht angenommen.
i)
Ende der Angebotsfrist und Ort der Angebotsabgabe:
Dienstag, 31.01.2017, 13.50 Uhr
Angebote sind zu richten an: Anschrift siehe a)
j)
Geforderte Sicherheiten:
keine
k) Wesentliche Zahlungsbedingungen:
Zahlungsbedingungen gemäß Verdingungsunterlagen.
l)
Geforderte Eignungsnachweise:
Angaben zur Ausführung von Leistungen aus den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind (vergleichbare Leistungen sind: Referenzen aus
den letzten 3 Geschäftsjahren über laufende oder abgeschlossene Dienstleistungen, in
denen als Sachkundiger die Prüfung/Inspektion sowie die wiederkehrende
Prüfung/Wartung nach Kontrollbuch und DIN 14462:2012-9 durchgeführt wurden.)
Der Auftraggeber wird ggf. auch eigene Erfahrungen und Kenntnisse bei der Beurteilung
der Eignung des Bewerbers/Bieters heranziehen. Die Abgabe einer bestimmten Anzahl an
Referenzen ist nicht verpflichtend.
Mindestvoraussetzung für die Eignung ist der Nachweis einer Referenz, die die
vorgenannten Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllt.
Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit wird die
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Nachforderung von Unterlagen gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A vorbehalten.
m) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist:
Der/die Bieter/-in ist/sind bis zum 01.03.2017 an sein/ihr Angebot gebunden.
n) Nicht berücksichtigte Angebote:
Der/die Bieter/-in unterliegt mit seinem/ihrem Angebot den Bestimmungen über nicht
berücksichtigte Angebote (§ 19 VOL)
o) Sonstige Angaben:
Auskünfte erteilen:
- zum technischen Inhalt: Herr Haensel, Abt. J324, Tel: 089/233-61556
- zur Ausgabe der Unterlagen: Frau Horn / Frau Mertens,
Tel: 089/233-60204 / 089/233-60282
München, 19.12.2017
Landeshauptstadt München