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Instandhaltung
• In der Schweiz verlieren jährlich mehr als 10 Menschen beim Instandhalten von
Maschinen und Anlagen ihr Leben.
• Bis zu 20 Prozent aller Berufsunfälle sind auf fehlende oder nicht
ordnungsgemässe Instandhaltung zurückzuführen.
• Störungsbehebungen gehören zu den risikoreichsten Tätigkeiten.
• Die lebenswichtigen Regeln verbessern die Sicherheit und den Gesundheitsschutz
am Arbeitsplatz.
Instandhalten heisst: Regeln einhalten – konsequent
Instandhaltungsarbeiten sind gefährlich. Die Unfallursachen sind besonders vielfältig. Die Betroffenen
werden beispielsweise von Anlageteilen eingezogen oder gequetscht, stürzen ab, erleiden
Stromschläge, ersticken oder werden Opfer von Explosionen. Das muss nicht sein!
• Deshalb hat die Suva die acht lebenswichtigen Regeln für das Instandhaltungspersonal erarbeitet.
• Gefordert sind jedoch alle: Die Regeln richten sich ebenso an die Maschinenbediener und das Kader
der Produktion.
• Besonders die Führungspersonen tragen eine grosse Verantwortung, denn Unfallprävention im Betrieb
ist Chefsache!
Hauptsächliche Gefahren
Die Gefahren bei der Instandhaltung sind vielfältig:
• mangelhafte Arbeitsorganisation
• mechanische Gefahren (z. B. eingeklemmt, von einer Last erschlagen werden)
• Abstürze
• Elektrizität
• gefährliche Atmosphäre (Brände, Explosionen, Vergiftungen, Ersticken)
Besonders gefährlich wird es immer dann, wenn wegen einer Maschinenstörung die Produktion stillsteht.
Unfallursachen
Die Unfallabklärungen der Suva ergeben die folgenden Unfallursachen:
• mangelhafte Planung und Arbeitsvorbereitung
• fehlende Instruktion der Mitarbeitenden
• Stress und Zeitdruck
Suva, ID 1-A39-E12-34B, Ausgabe 15.12.2016
https://www.suva.ch/de-ch/praevention/sachthemen/instandhaltung, Erzeugungsdatum 08.01.2017
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• fehlende Kontrolle und Durchsetzung der Sicherheitsregeln
• Fehlen von technischen Sonderbetriebseinrichtungen
• die Maschine war nicht ausgeschaltet
• die Maschine war gegen unerwarteten Anlauf nicht gesichert
• manipulierte Schutzeinrichtungen
Massnahmen
Um die Unfallursachen zu bekämpfen, sind vor allem die Führungskräfte gefordert:
• Instandhaltungsarbeiten müssen geplant und auf die Gefahren hin beurteilt werden.
• Setzen Sie Fachleute ein, welche die Maschinen und das sichere Arbeiten kennen.
• Produktionsmitarbeiter sind in der Regel nicht ausgebildet für das Beheben von Produktionsstörungen.
Das ist Sache von Profis.
Schauen Sie sich dazu die Unfallbeispiele zu den grössten Risiken bei Instandhaltungsarbeiten an.
Die Unfallbeispiele lassen sich auch für Schulungen und Instruktionen einsetzen.
Aktuelle Informationen zur sicheren Instandhaltung finden Sie hier .
Sicherheits­Charta
Arbeiten darf nicht lebensgefährlich sein. Die Sicherheits­Charta ist Ihr Bekenntnis zu sicheren und
gesunden Arbeitsplätzen und der Wille, dieses Bekenntnis im Arbeitsalltag in die Tat umzusetzen – ohne
Wenn und Aber. Hier geht's zur Sicherheits­Charta. Handeln
Lebenswichtige Regeln
• Stellen Sie fest, welche lebenswichtigen Regeln für Ihren Betrieb relevant sind.
• Instruieren Sie die Mitarbeitenden in den lebenswichtigen Regeln.
• Legitimieren Sie Ihre Mitarbeitenden, Stopp zu sagen, wenn eine lebenswichtige Regel verletzt wird.
• Kontrollieren Sie das Einhalten der lebenswichtigen Regeln und setzen Sie diese wenn nötig durch –
auch im hektischen Arbeitsalltag.
Die acht lebenswichtigen Regeln der Instandhaltung
Suva, ID 1-A39-E12-34B, Ausgabe 15.12.2016
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1. Wir planen Instandhaltungsarbeiten
2. Wir verzichten auf Improvisationen –
sorgfältig.
auch beim Beheben von Störungen. Arbeitnehmer: Ich bringe meine
Arbeitnehmer: Ich arbeite nach Plan,
Erkenntnisse und Erfahrungen ein, die
verwende die richtigen Hilfsmittel und die
der Sicherheit dienen.
Persönliche Schutzausrüstung. Bei
gefährlichen Situationen sage ich STOPP
Vorgesetzter: Ich kläre ab, welche
und informiere den Vorgesetzten.
Gefahren bei den vorgesehenen Arbeiten
auftreten können. Ich sorge für ein
Vorgesetzter: Ich dulde keine
geplantes Vorgehen!
Improvisationen. Auf Mängel reagiere ich
sofort. Ich kontrolliere regelmässig, ob
die Mitarbeitenden die Sicherheitsregeln
einhalten.
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3. Vor Beginn der Arbeit schalten wir die
Anlage aus und sichern sie. Arbeitnehmer: Bevor ich an der Anlage
4. Wir sorgen dafür, dass von
arbeite, schalte ich alle Energiequellen
vorhandenen Energien keine Gefahr
und Materialströme aus. Ich sichere die
ausgeht. Anlage mit meinem persönlichen
Vorhängeschloss.
Arbeitnehmer: Ich sage STOPP, wenn
ich gefährliche Energien erkenne (z. B.
Vorgesetzter: Ich stelle sicher, dass
ungesicherte, angehobene Last). An
geeignete Abschalteinrichtungen
laufenden Anlagen arbeite ich nur, wenn
vorhanden sind und diese
geeignete Sonderbetriebseinrichtungen
vorschriftsgemäss benutzt werden.
für meine Sicherheit vorhanden sind (z.
B. Zustimmtaste).
Vorgesetzter: Ich lege fest, wie
gefährliche Energien zu sichern sind.
Arbeiten an laufenden Anlagen lasse ich
nur zu, wenn die erforderlichen
Sonderbetriebseinrichtungen vorhanden
sind.
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5. Wir sichern uns gegen Absturz. 6. Wir führen Arbeiten an elektrischen
Einrichtungen nur mit geschultem und
Arbeitnehmer: Ist eine Absturzgefahr
berechtigtem Personal aus. vorhanden, sage ich STOPP! Ich arbeite
nur mit geeigneten Hilfsmitteln.
Arbeitnehmer: Droht Gefahr durch
elektrischen Strom, sage ich STOPP!
Vorgesetzter: Bei Arbeiten in der Höhe
sorge ich für sichere Zugänge und
Vorgesetzter: Ich setze geschultes und
Arbeitsplätze. Ich akzeptiere keine
berechtigtes Personal ein und fordere
Improvisationen!
meine Mitarbeitenden auf, bei
Unsicherheiten die Arbeiten einzustellen
und mich zu informieren
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7. Wir entfernen brennbare Stoffe oder
8. In engen Räumen verhindern wir mit
sorgen dafür, dass sich diese nicht
einem Absaugventilator Explosionen und
entzünden können.
Vergiftungen. Arbeitnehmer: In Bereichen mit
Arbeitnehmer: Ich arbeite in engen
Explosionsgefahr (Ex­Zonen) oder
Räumen nur, wenn meine Sicherheit
Brandgefahr führe ich
gewährleistet ist (Absaugventilator,
Instandhaltungsarbeiten erst aus, wenn
Schadstoffmessung, Überwachung durch
mir der zuständige Betriebsleiter die
zweite Person).
Erlaubnis dafür erteilt hat.
Vorgesetzter: Ich sorge dafür, dass nur
Vorgesetzter: Ich spreche die
gut instruierte Mitarbeitende in engen
Explosions­ und Brandschutz ­
Räumen arbeiten. Ich stelle ihnen die
massnahmen mit dem verantwortlichen
nötigen Arbeits­ und Rettungsmittel zur
Betriebsleiter und meinen Mitarbeitenden
Verfügung.
ab.
Acht lebenswichtige Regeln für die Instandhaltung von Maschinen und Anlagen. Faltprospekt Acht lebenswichtige Regeln für die Instandhaltung. Instruktionshilfe Lernprogramm starten Die Lebenswichtigen Regeln basieren auf den Bestimmungen des Unfallversicherungsgesetzes und der
zugehörigen Verordnung.
Regel 1: Instandhaltung sorgfältig planen
• UVG, Art. 82 ; Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer
• VUV, Art. 3 ; Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen
• VUV, Art. 6 ; Information und Anleitung der Arbeitnehmer
• VUV, Art. 8 ; Vorkehren bei Arbeiten mit besonderen Gefahren
Regel 2: Nicht improvisieren
• VUV, Art. 11 ; Pflichten des Arbeitnehmers
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• VUV, Art. 37 ; Instandhaltung und Abfallbeseitigung
Regel 3: Anlage immer ausschalten und sichern
• VUV, Art. 30¹ ; Steuer­ und Schalteinrichtungen
• VUV, Art. 43 ; Arbeiten an Arbeitsmitteln
Nutzen Sie unser vielfältiges Angebot
Die Suva unterstützt Sie mit den folgenden Angeboten, um die acht lebenswichtigen Regeln der
Instandhaltung in Ihrem Betrieb umzusetzen:
Schulungsunterlagen für die Durchführung eigener Schulungen
Mit den Schulungsunterlagen können Sie die «Acht lebenswichtigen Regeln für die Instandhaltung» im
eigenen Betrieb schulen. Sie haben die folgenden Möglichkeiten:
Instruktion am Arbeitsplatz: Standardlektionen von 30 bis 45 Minuten pro lebenswichtige Regel. Die
Suva empfiehlt, alle 2 Wochen eine Regel zu instruieren.
Betriebsinterner Workshop: Workshop­Programm für die Schulung aller acht Regeln an einem halben
Tag.
• Für beide Schulungsvarianten stehen Ihnen Anleitungen und eine Powerpoint­Präsentation mit
Informationen zu den Unfallschwerpunkten und lebenswichtigen Regeln zur Verfügung.
• Vorgesetzte (Technik und Produktion) und Instandhaltungsfachleute lernen die lebenswichtigen Regeln
kennen und wie sie diese bei der Arbeit umsetzen können.
Einen Einblick in das Workshopprogramm gibt Ihnen die Powerpoint­Präsentation «Sichere
Instandhaltung betrifft uns alle! » mit wertvollen Informationen und Tipps im Notizenteil.
Die Suva empfiehlt Ihnen, einen Suva­Workshop zu besuchen. Sie erfahren praxisorientiert und eins zu
eins, wie Sie die Kampagne im Betrieb erfolgreich umsetzen können.
Suva­Workshop «Sichere Instandhaltung» Die regionalen Workshops richten sich an die Führungspersonen der Instandhaltung und Produktion
sowie Sicherheitsbeauftragte, KOPAS, Instandhaltungsfachleute. Im halbtägigen Workshop lernen Sie
mehr über Ihre Verantwortlichkeiten bezüglich Arbeitssicherheit. In Kleingruppen lernen Sie die
lebenswichtigen Regeln anhand von Praxisbeispielen kennen. Und Sie erarbeiten Strategien, wie Sie die
lebenswichtigen Regeln im eigenen Betrieb instruieren und durchsetzen können.
Hier geht’s zur Anmeldung .
Hier finden Sie das Programm der Workshops.
Einen Einblick in den Workshop «Sichere Instandhaltung» vermittelt Ihnen der folgende Film.
Best Practice: Gefahren erkennen, Massnahmen ergreifen
Jedes Unternehmen hat eigene Gefahren und braucht spezifische Massnahmen. Trotzdem ist es sinnvoll
zu sehen, wie andere Betriebe ihre Probleme rund um die Instandhaltung gut und vorbildlich gelöst
haben. Hier einige Beispiele:
Interview mit Rolf Piana , Leiter Instandhaltung der Briefsortierungsanlagen.
Suva, ID 1-A39-E12-34B, Ausgabe 15.12.2016
https://www.suva.ch/de-ch/praevention/sachthemen/instandhaltung, Erzeugungsdatum 08.01.2017
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Die Lizenz zum Stopp sagen Sichere Instandhaltung Sie möchten mehr wissen?
• Informationen zu Sicherheitsprodukten finden Sie auf der Internet­Plattform Sapros , wo Sie die
Produkte auch bestellen können.
• Seite des «Schweizerischen Verbands für Facility Management und Maintenance» .
• Die EU­Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU­OSHA) in Bilbao hat das
Thema Instandhaltung (Maintenance) als Schwerpunkt in der Arbeitssicherheit definiert. Als
Unterstützung bietet die EU­OSHA auf ihrer Seite zahlreiche Unterlagen und Hilfsmittel an.
• Die Schweiz beteiligt sich an dieser Kampagne und lancierte im Oktober 2011 eine Schulungsaktion
zum Thema «Sichere Instandhaltung». Die Aktion steht unter der Leitung des Staatssekretariats für
Wirtschaft SECO und wird von der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit
EKAS finanziert. Weitere Informationen dazu finden Sie hier Suva, ID 1-A39-E12-34B, Ausgabe 15.12.2016
https://www.suva.ch/de-ch/praevention/sachthemen/instandhaltung, Erzeugungsdatum 08.01.2017
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