Instandhaltung • In der Schweiz verlieren jährlich mehr als 10 Menschen beim Instandhalten von Maschinen und Anlagen ihr Leben. • Bis zu 20 Prozent aller Berufsunfälle sind auf fehlende oder nicht ordnungsgemässe Instandhaltung zurückzuführen. • Störungsbehebungen gehören zu den risikoreichsten Tätigkeiten. • Die lebenswichtigen Regeln verbessern die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Instandhalten heisst: Regeln einhalten – konsequent Instandhaltungsarbeiten sind gefährlich. Die Unfallursachen sind besonders vielfältig. Die Betroffenen werden beispielsweise von Anlageteilen eingezogen oder gequetscht, stürzen ab, erleiden Stromschläge, ersticken oder werden Opfer von Explosionen. Das muss nicht sein! • Deshalb hat die Suva die acht lebenswichtigen Regeln für das Instandhaltungspersonal erarbeitet. • Gefordert sind jedoch alle: Die Regeln richten sich ebenso an die Maschinenbediener und das Kader der Produktion. • Besonders die Führungspersonen tragen eine grosse Verantwortung, denn Unfallprävention im Betrieb ist Chefsache! Hauptsächliche Gefahren Die Gefahren bei der Instandhaltung sind vielfältig: • mangelhafte Arbeitsorganisation • mechanische Gefahren (z. B. eingeklemmt, von einer Last erschlagen werden) • Abstürze • Elektrizität • gefährliche Atmosphäre (Brände, Explosionen, Vergiftungen, Ersticken) Besonders gefährlich wird es immer dann, wenn wegen einer Maschinenstörung die Produktion stillsteht. Unfallursachen Die Unfallabklärungen der Suva ergeben die folgenden Unfallursachen: • mangelhafte Planung und Arbeitsvorbereitung • fehlende Instruktion der Mitarbeitenden • Stress und Zeitdruck Suva, ID 1-A39-E12-34B, Ausgabe 15.12.2016 https://www.suva.ch/de-ch/praevention/sachthemen/instandhaltung, Erzeugungsdatum 08.01.2017 Seite 1 • fehlende Kontrolle und Durchsetzung der Sicherheitsregeln • Fehlen von technischen Sonderbetriebseinrichtungen • die Maschine war nicht ausgeschaltet • die Maschine war gegen unerwarteten Anlauf nicht gesichert • manipulierte Schutzeinrichtungen Massnahmen Um die Unfallursachen zu bekämpfen, sind vor allem die Führungskräfte gefordert: • Instandhaltungsarbeiten müssen geplant und auf die Gefahren hin beurteilt werden. • Setzen Sie Fachleute ein, welche die Maschinen und das sichere Arbeiten kennen. • Produktionsmitarbeiter sind in der Regel nicht ausgebildet für das Beheben von Produktionsstörungen. Das ist Sache von Profis. Schauen Sie sich dazu die Unfallbeispiele zu den grössten Risiken bei Instandhaltungsarbeiten an. Die Unfallbeispiele lassen sich auch für Schulungen und Instruktionen einsetzen. Aktuelle Informationen zur sicheren Instandhaltung finden Sie hier . SicherheitsCharta Arbeiten darf nicht lebensgefährlich sein. Die SicherheitsCharta ist Ihr Bekenntnis zu sicheren und gesunden Arbeitsplätzen und der Wille, dieses Bekenntnis im Arbeitsalltag in die Tat umzusetzen – ohne Wenn und Aber. Hier geht's zur SicherheitsCharta. Handeln Lebenswichtige Regeln • Stellen Sie fest, welche lebenswichtigen Regeln für Ihren Betrieb relevant sind. • Instruieren Sie die Mitarbeitenden in den lebenswichtigen Regeln. • Legitimieren Sie Ihre Mitarbeitenden, Stopp zu sagen, wenn eine lebenswichtige Regel verletzt wird. • Kontrollieren Sie das Einhalten der lebenswichtigen Regeln und setzen Sie diese wenn nötig durch – auch im hektischen Arbeitsalltag. Die acht lebenswichtigen Regeln der Instandhaltung Suva, ID 1-A39-E12-34B, Ausgabe 15.12.2016 https://www.suva.ch/de-ch/praevention/sachthemen/instandhaltung, Erzeugungsdatum 08.01.2017 Seite 2 1. Wir planen Instandhaltungsarbeiten 2. Wir verzichten auf Improvisationen – sorgfältig. auch beim Beheben von Störungen. Arbeitnehmer: Ich bringe meine Arbeitnehmer: Ich arbeite nach Plan, Erkenntnisse und Erfahrungen ein, die verwende die richtigen Hilfsmittel und die der Sicherheit dienen. Persönliche Schutzausrüstung. Bei gefährlichen Situationen sage ich STOPP Vorgesetzter: Ich kläre ab, welche und informiere den Vorgesetzten. Gefahren bei den vorgesehenen Arbeiten auftreten können. Ich sorge für ein Vorgesetzter: Ich dulde keine geplantes Vorgehen! Improvisationen. Auf Mängel reagiere ich sofort. Ich kontrolliere regelmässig, ob die Mitarbeitenden die Sicherheitsregeln einhalten. Suva, ID 1-A39-E12-34B, Ausgabe 15.12.2016 https://www.suva.ch/de-ch/praevention/sachthemen/instandhaltung, Erzeugungsdatum 08.01.2017 Seite 3 3. Vor Beginn der Arbeit schalten wir die Anlage aus und sichern sie. Arbeitnehmer: Bevor ich an der Anlage 4. Wir sorgen dafür, dass von arbeite, schalte ich alle Energiequellen vorhandenen Energien keine Gefahr und Materialströme aus. Ich sichere die ausgeht. Anlage mit meinem persönlichen Vorhängeschloss. Arbeitnehmer: Ich sage STOPP, wenn ich gefährliche Energien erkenne (z. B. Vorgesetzter: Ich stelle sicher, dass ungesicherte, angehobene Last). An geeignete Abschalteinrichtungen laufenden Anlagen arbeite ich nur, wenn vorhanden sind und diese geeignete Sonderbetriebseinrichtungen vorschriftsgemäss benutzt werden. für meine Sicherheit vorhanden sind (z. B. Zustimmtaste). Vorgesetzter: Ich lege fest, wie gefährliche Energien zu sichern sind. Arbeiten an laufenden Anlagen lasse ich nur zu, wenn die erforderlichen Sonderbetriebseinrichtungen vorhanden sind. Suva, ID 1-A39-E12-34B, Ausgabe 15.12.2016 https://www.suva.ch/de-ch/praevention/sachthemen/instandhaltung, Erzeugungsdatum 08.01.2017 Seite 4 5. Wir sichern uns gegen Absturz. 6. Wir führen Arbeiten an elektrischen Einrichtungen nur mit geschultem und Arbeitnehmer: Ist eine Absturzgefahr berechtigtem Personal aus. vorhanden, sage ich STOPP! Ich arbeite nur mit geeigneten Hilfsmitteln. Arbeitnehmer: Droht Gefahr durch elektrischen Strom, sage ich STOPP! Vorgesetzter: Bei Arbeiten in der Höhe sorge ich für sichere Zugänge und Vorgesetzter: Ich setze geschultes und Arbeitsplätze. Ich akzeptiere keine berechtigtes Personal ein und fordere Improvisationen! meine Mitarbeitenden auf, bei Unsicherheiten die Arbeiten einzustellen und mich zu informieren Suva, ID 1-A39-E12-34B, Ausgabe 15.12.2016 https://www.suva.ch/de-ch/praevention/sachthemen/instandhaltung, Erzeugungsdatum 08.01.2017 Seite 5 7. Wir entfernen brennbare Stoffe oder 8. In engen Räumen verhindern wir mit sorgen dafür, dass sich diese nicht einem Absaugventilator Explosionen und entzünden können. Vergiftungen. Arbeitnehmer: In Bereichen mit Arbeitnehmer: Ich arbeite in engen Explosionsgefahr (ExZonen) oder Räumen nur, wenn meine Sicherheit Brandgefahr führe ich gewährleistet ist (Absaugventilator, Instandhaltungsarbeiten erst aus, wenn Schadstoffmessung, Überwachung durch mir der zuständige Betriebsleiter die zweite Person). Erlaubnis dafür erteilt hat. Vorgesetzter: Ich sorge dafür, dass nur Vorgesetzter: Ich spreche die gut instruierte Mitarbeitende in engen Explosions und Brandschutz Räumen arbeiten. Ich stelle ihnen die massnahmen mit dem verantwortlichen nötigen Arbeits und Rettungsmittel zur Betriebsleiter und meinen Mitarbeitenden Verfügung. ab. Acht lebenswichtige Regeln für die Instandhaltung von Maschinen und Anlagen. Faltprospekt Acht lebenswichtige Regeln für die Instandhaltung. Instruktionshilfe Lernprogramm starten Die Lebenswichtigen Regeln basieren auf den Bestimmungen des Unfallversicherungsgesetzes und der zugehörigen Verordnung. Regel 1: Instandhaltung sorgfältig planen • UVG, Art. 82 ; Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer • VUV, Art. 3 ; Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen • VUV, Art. 6 ; Information und Anleitung der Arbeitnehmer • VUV, Art. 8 ; Vorkehren bei Arbeiten mit besonderen Gefahren Regel 2: Nicht improvisieren • VUV, Art. 11 ; Pflichten des Arbeitnehmers Suva, ID 1-A39-E12-34B, Ausgabe 15.12.2016 https://www.suva.ch/de-ch/praevention/sachthemen/instandhaltung, Erzeugungsdatum 08.01.2017 Seite 6 • VUV, Art. 37 ; Instandhaltung und Abfallbeseitigung Regel 3: Anlage immer ausschalten und sichern • VUV, Art. 30¹ ; Steuer und Schalteinrichtungen • VUV, Art. 43 ; Arbeiten an Arbeitsmitteln Nutzen Sie unser vielfältiges Angebot Die Suva unterstützt Sie mit den folgenden Angeboten, um die acht lebenswichtigen Regeln der Instandhaltung in Ihrem Betrieb umzusetzen: Schulungsunterlagen für die Durchführung eigener Schulungen Mit den Schulungsunterlagen können Sie die «Acht lebenswichtigen Regeln für die Instandhaltung» im eigenen Betrieb schulen. Sie haben die folgenden Möglichkeiten: Instruktion am Arbeitsplatz: Standardlektionen von 30 bis 45 Minuten pro lebenswichtige Regel. Die Suva empfiehlt, alle 2 Wochen eine Regel zu instruieren. Betriebsinterner Workshop: WorkshopProgramm für die Schulung aller acht Regeln an einem halben Tag. • Für beide Schulungsvarianten stehen Ihnen Anleitungen und eine PowerpointPräsentation mit Informationen zu den Unfallschwerpunkten und lebenswichtigen Regeln zur Verfügung. • Vorgesetzte (Technik und Produktion) und Instandhaltungsfachleute lernen die lebenswichtigen Regeln kennen und wie sie diese bei der Arbeit umsetzen können. Einen Einblick in das Workshopprogramm gibt Ihnen die PowerpointPräsentation «Sichere Instandhaltung betrifft uns alle! » mit wertvollen Informationen und Tipps im Notizenteil. Die Suva empfiehlt Ihnen, einen SuvaWorkshop zu besuchen. Sie erfahren praxisorientiert und eins zu eins, wie Sie die Kampagne im Betrieb erfolgreich umsetzen können. SuvaWorkshop «Sichere Instandhaltung» Die regionalen Workshops richten sich an die Führungspersonen der Instandhaltung und Produktion sowie Sicherheitsbeauftragte, KOPAS, Instandhaltungsfachleute. Im halbtägigen Workshop lernen Sie mehr über Ihre Verantwortlichkeiten bezüglich Arbeitssicherheit. In Kleingruppen lernen Sie die lebenswichtigen Regeln anhand von Praxisbeispielen kennen. Und Sie erarbeiten Strategien, wie Sie die lebenswichtigen Regeln im eigenen Betrieb instruieren und durchsetzen können. Hier geht’s zur Anmeldung . Hier finden Sie das Programm der Workshops. Einen Einblick in den Workshop «Sichere Instandhaltung» vermittelt Ihnen der folgende Film. Best Practice: Gefahren erkennen, Massnahmen ergreifen Jedes Unternehmen hat eigene Gefahren und braucht spezifische Massnahmen. Trotzdem ist es sinnvoll zu sehen, wie andere Betriebe ihre Probleme rund um die Instandhaltung gut und vorbildlich gelöst haben. Hier einige Beispiele: Interview mit Rolf Piana , Leiter Instandhaltung der Briefsortierungsanlagen. Suva, ID 1-A39-E12-34B, Ausgabe 15.12.2016 https://www.suva.ch/de-ch/praevention/sachthemen/instandhaltung, Erzeugungsdatum 08.01.2017 Seite 7 Die Lizenz zum Stopp sagen Sichere Instandhaltung Sie möchten mehr wissen? • Informationen zu Sicherheitsprodukten finden Sie auf der InternetPlattform Sapros , wo Sie die Produkte auch bestellen können. • Seite des «Schweizerischen Verbands für Facility Management und Maintenance» . • Die EUAgentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EUOSHA) in Bilbao hat das Thema Instandhaltung (Maintenance) als Schwerpunkt in der Arbeitssicherheit definiert. Als Unterstützung bietet die EUOSHA auf ihrer Seite zahlreiche Unterlagen und Hilfsmittel an. • Die Schweiz beteiligt sich an dieser Kampagne und lancierte im Oktober 2011 eine Schulungsaktion zum Thema «Sichere Instandhaltung». Die Aktion steht unter der Leitung des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO und wird von der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS finanziert. Weitere Informationen dazu finden Sie hier Suva, ID 1-A39-E12-34B, Ausgabe 15.12.2016 https://www.suva.ch/de-ch/praevention/sachthemen/instandhaltung, Erzeugungsdatum 08.01.2017 . Seite 8
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