Preisliste Anzeigen - Schwäbische Zeitung

PREISLISTE
2 0
1 7
Ihre Ansprechpartner
Reinhard Hofer
Anzeigenleitung
Marco Floridia
Leitung Zentrales Auftragsmanagement
Tel. 0751 2955-1100
Fax 0751 2955-991109
[email protected]
Tel. 0751 2955-1142
Fax 0751 2955-991149
[email protected]
Verena Schildgen
Leitung Zentrale Service Vermarktung
Melissa Veeser
Anzeigenannahme
Tel. 0751 2955-1110
Fax 0751 2955-991119
[email protected]
Tel. 0751 2955-1116
Fax 0751 2955-991119
[email protected]
Isabel Nann
Anzeigenannahme
Tel. 0751 2955-1115
Fax 0751 2955-991119
[email protected]
Schwäbischer Verlag GmbH & Co. KG Drexler, Gessler, Karlstraße 16, 88212 Ravensburg,
Telefon 0751 2955-0, Fax 0751 2955-991109, [email protected], www.schwäbische.de
Ausgaben, Auflagen und Verbreitungsgebiet
Zis-Nr.
Gesamtausgabe
100267
Verkaufte Auflage Verbreitete Auflage
166.279
170.024
Teilausgaben
Teilausgabe A
100250
85.889
87.918
Teilausgabe B
100111
53.137
54.392
Teilausgabe C
100412
27.253
27.714
Teilausgabe AB
101646
139.026
142.310
Teilausgabe AC
101939
113.142
115.632
Teilausgabe BC
102006
80.390
82.106
Bezirksausgaben
01Friedrichshafen/Markdorf
100465
14.264
14.767
04Leutkirch
100907
9.857
10.059
07Lindau
Lindauer Zeitung
100539
6.858
7.015
10Ravensburg
101735
23.285
23.804
15 Bad Saulgau/Pfullendorf
101262
10.011
10.194
17Tettnang
101127
6.975
7.139
21 Bad Waldsee
101521
5.613
5.739
25Wangen
101310
9.026
9.201
30Biberach
101115
19.542
19.795
35Ehingen
100382
6.345
6.516
39Laupheim
101357
7.220
7.316
41Riedlingen
101750
6.870
6.977
45 Ulm (Alb-Donau/Laichingen/Ehingen/Laupheim)
100525
16.762
17.128
69Ellwangen/Aalen
Ipf- u. Jagst-Zeitung/Aalener Nachrichten
100297
9.963
10.492
55Sigmaringen/Meßkirch
100985
7.473
7.639
58Tuttlingen/Spaichingen/Trossingen
Gränzbote/Heuberger Bote/Trossinger Zeitung
101023
19.780
20.075
Preisliste Nr. 69 | gültig ab 01. Januar 2017 • Verlagsort: 88212 Ravensburg | Nielsen 3b
Ansprechpartner
Verbreitungsgebiet
Quelle: IVW II/2016
Ausgaben
Allgemeine Verlagsangaben
Schwäbischer Verlag GmbH & Co. KG
Drexler, Gessler
Karlstraße 16
88212 Ravensburg
Postfach 1460
88184 Ravensburg
Tel. 0751 2955-0
Fax 0751 2955-991109
Ftp-Server
ftp.schwaebische-zeitung.de
(Die Zugangsdaten erhalten Sie
bei dem/der bei uns zuständigen
Anzeigen-Ansprechpartner/in)
E-Mail
[email protected]
Anzeigenberatung
Telefonische Anzeigenannahme
0751 2955-1118
Auftragserfassung und -bearbeitung
Tel. 0751 2955-1130
Tel. 0751 2955-1131
Fax 0751 2955-991139
Für eine optimale Bearbeitung Ihrer
Aufträge senden Sie diese bitte an
[email protected] (Beilagen)
bzw. an
[email protected] (Anzeigen)
Sonderveröffentlichungen/
Reise und Erholung
0751 2955-1118
Prospektbeilagen
0751 2955-1140
0751 2955-1142
Erscheinungsweise
Schwäbische Zeitung: werktags, morgens
Schwäbische Märkte: samstags
Südfinder: mittwochs
Geschäftsbedingungen
Verträge werden zu den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für Anzeigen
und Zeitschriften und zu den zusätzlichen
Geschäftsbedingungen des Verlags
ausgeführt.
Bankverbindungen:
BW Bank Stuttgart
IBAN: DE96 6005 0101 0004 5403 53
BIC: SOLADEST600
Volksbank Ulm-Biberach
IBAN: DE15 6309 0100 0012 2000 00
BIC: ULMVDE66XXX
Kreissparkasse Ravensburg
IBAN: DE32 6505 0110 0017 4011 11
BIC: SOLADES1RVB
Schlusstermine
Anzeigenaufträge und Druckunter­lagen:
1. Schwäbische Zeitung
Montagsausgabe:
freitags, 15 Uhr
Dienstags- bis Freitagsausgabe:
Jeweils vortags, 10 Uhr
Samstagsausgabe:
Stellenmarkt: donnerstags, 16 Uhr
Heiraten: donnerstags, 16 Uhr
Geschäftsanzeigen: freitags, 10 Uhr
2. Schwäbische Märkte
donnerstags, 16 Uhr
3. Südfinder
dienstags, 10 Uhr
Farbanzeigen
Zwei Tage vor Erscheinen
Aufnahmemöglichkeiten, Platzierung,
Farben unter Vorbehalt und nach Absprache.
Ausnahme
Bei Sonderbeilagen und Sonderveröffentlichungen gelten separate Schlusstermine.
Rücktrittstermine
Wie Anzeigenschlusszeiten
Chiffre-Gebühr
Bei Abholung oder Postzusendung 8,00 €,
inkl. MwSt. Die Chiffre-Gebühr wird als
Verwaltungspauschale auch erhoben,
wenn keine Offerten eingehen.
Zahlungsbedingungen
Sofort nach Rechnungserhalt
Rabatte
Für die Auftragserfüllung zählen alle
Anzeigen-Millimeter oder alle AnzeigenStückzahlen der Schwäbischen Zeitung
und deren Kombinationen. Diese Rabattzusage gilt auch bei Anzeigenschaltungen
im Südfinder; eine Anrechnung dieser Anzeigen auf den oben genannten Auftragsumfang ist jedoch nicht möglich.
Malstaffel
ab 12 Anzeigen ab 24 Anzeigen
ab 52 Anzeigen
10 %
15 %
20 %
Mengenstaffel
1.000 mm 3.000 mm 5.000 mm 10.000 mm 20.000 mm 40.000 mm 60.000 mm 80.000 mm 100.000 mm 120.000 mm 3%
5%
10 %
15 %
20 %
21 %
22 %
23 %
24 %
25 %
Alle weiteren Informationen finden Sie
unter www.schwäbisch-media.de
Technische Angaben
Satzspiegel
320 mm breit × 480 mm hoch
Strichbreite
positiv mindestens 0,10 mm
negativ mindestens 0,15 mm
Spaltenzahl
Anzeigenteil: 7 Spalten
Textteil: 6 Spalten (gilt nur für Schwäbische
Zeitung, nicht für Südfinder)
Umrechnungsfaktor: 1,2
(von Text- in Anzeigenspalten)
Druckverfahren Offset Rotationsdruck-Positivplatte
Spaltenbreiten
Anzeigenteil
Proofunterlagen
4c-Farbanzeigen und -bildern sowie
Duplex-Vorlagen und autotypischen
Farbanzeigen sind zwei farbverbindliche
Andrucke dem Auftrag beizulegen.
Andernfalls kann keine Garantie für Farbverbindlichkeit übernommen werden.
Textteil
(nur für
Schwäbische Zeitung)
1 Spalte 2 Spalten
3 Spalten
4 Spalten
5 Spalten
6 Spalten
7 Spalten
44,4 mm
90,3 mm
136,2 mm
182,2 mm
228,1 mm
274,0 mm
320,0 mm
50 mm
104 mm
158 mm
212 mm
266 mm
320 mm
Panoramaanzeigen 1/1 Seite
670 mm breit × 480 mm hoch
Grundschrift
Geschäftsanzeigen (Pica-Punkte):
Helvetica New 55 Roman, 8 Pt
Rasterweite 40 L/cm (102 lpi)
Rasterform gemäßigter Kettenpunkt
Auflösung 1270 dpi
Schwarzform skelettartig angelegt
Tonwertumfang Mind. 15 % in den Lichtern, höchstens
90 % in den zeichnenden Tiefen.
Farben
Farben nach der Europanorm-Farbskala,
maximale Farbdeckung bei CMYK 240 %.
Sämtliche Schmuckfarben werden aus
CMYK-Prozessfarben aufgebaut.
Die beim Aufbau von Schmuckfarben
verfahrensbedingten Abweichungen vom
Originalton sowie geringfügige Abweichungen im Farbton bei 4c-An­zeigen berechtigen nicht zu Ersatzan­sprüchen oder
Preisnachlässen.
Preisliste Nr. 69 | gültig ab 01. Januar 2017 • Verlagsort: 88212 Ravensburg | Nielsen 3b
Allg. u. technische
Verlagsangaben
Digitale Druckunterlagen:
Druckunterlagen
Geschlossene Datei im Format Postscript,
EPS, PDF oder PDF/X. Bitte fügen Sie keine
Passkreuze oder andere Textinformationen
Ihrer Anzeigendatei hinzu. Zur CMYKGenerierung verwenden Sie bitte das ICCProfil ISONewspaper26v4.icc für 26 %
Tonwertzunahme.
(Download unter www.schwaebische.de/icc).
Weitere Angaben erfahren Sie in unserer
Broschüre „Tipps zur digitalen Anzeige“.
Diese können Sie auch im Internet unter
www.schwaebische.de/DruckvorlagenTipps
abrufen.
Farben
4c-Anzeigen dürfen nur die Prozessfarben
cyan, magenta, yellow und black enthalten. Der maximale Farbauftrag gem. ISO
12647-3 (derzeit max. 240 %) sollte eingehalten werden, andernfalls können Farbabweichungen durch eine automatische
Begrenzung des Farbauftrags entstehen.
Schmuckfarbenanzeigen dürfen nur eine
Volltonfarbe enthalten. Als Farbname muss
„HKS“ mit zweistelliger Farbnummer, z. B.
HKS03, verwendet werden.
Schriften
Sämtliche Schriften müssen eingebunden
werden. Lieferungen von offenen
Dateien auf Anfrage.
Datenträger
CD oder DVD
Begleitunterlagen
Ausdruck des zu belichtenden Dokuments,
zwei farbverbindliche Prüfdrucke mit
Kontrollmessfeldern (z. B. FOGRA-Medienkeil), Erscheinungstermin, Aus­gabe,
Anzeigengröße, Ansprechpartner mit Telefonnummer. Getrennt von den digitalen
Druckunter­lagen muss eine schriftliche
Auftrags­erteilung mit allen für die Abwicklung erforderlichen Angaben erfolgen.
Diese Angaben erfüllen mindestens die
Anforderungen des Bundesverbandes
Druck.
Platzierungsbedingungen und Sonderformate
Satzspiegel: 480 mm hoch, 320 mm breit, 1/1 Seite: 3360 mm
Anzeigenart
Mindestgröße
Maximalgröße
Gestaltete Anzeige im
Anzeigenteil, sw und farbig
-
-
Anzeigenseite
Textteilanzeige
1 Tsp./20 mm
2 Tsp./80 mm
redaktionelle Seite,
Anzeige wird von mindestens
3 Seiten Redaktion umgeben
separater Textteil-mm-Preis
Blatthohe Anzeige auf
Textseiten
1 Tsp./480 mm
5 Tsp./480 mm
redaktionelle Seite
Umrechnungsfaktor: 1,2
7-sp./80 mm
7-sp./380 mm
redaktionelle Seite,
blattbreite Anzeigen unter
80 mm können nur im
Anzeigenteil platziert werden
Eckfeld-Anzeige auf
Textseiten
756 mm
-
redaktionelle Seite
Panorama-Anzeige auf
Textseiten
15-sp./240 mm
15-sp./480 mm
redaktionelle Seite
Tunnel-Anzeige
6 Tsp./120 mm
8 Tsp./240 mm
redaktionelle Seite
Blattbreite Anzeige auf
Textseiten
Hinweis
Anmerkung zur Berechnung
Umrechnungsfaktor: 1,2
Berechnungsbeispiel:
3 Tsp./210 mm x 1,2 = 756 mm
15 Spalten x Anzeigenhöhe x
mm-Preis
Umrechnungsfaktor: 1,2
Anzeigenbreite plus 1 Spalte x
1,2 x mm-Preis
Beispielhafte Platzierung
Anzeigenart
Mindestgröße
Maximalgröße
Titelkopf-Anzeige
1 Tsp./45 mm
1 Tsp./45 mm
Titelseite
separater Titelkopf-mm-Preis,
siehe aktuelle Preisliste
Griffeck-Anzeige auf
der Titelseite
2 Tsp./95 mm
2 Tsp./95 mm
Titelseite, Anzeige wird von
2 Seiten Redaktion umgeben
separater Griffeck-mm-Preis,
siehe aktuelle Preisliste
-
redaktionelle Seite
Preise auf Anfrage
Platzierung auf Textseite:
Umrechnungsfaktor: 1,2
PR-Anzeige
Gesamt-/Teilausgaben: 1/4 Seite
Bezirksausgaben:
ohne Begrenzung
Hinweis
Anmerkung zur Berechnung
L-Anzeige
1 Tsp./455 mm
+ 4 Tsp./80 mm
-
Text- und
Anzeigenseite möglich
Satelliten-Anzeige
5 x 1-sp./50 mm
-
Anzeigenseite
Flexform-Anzeige
ab 840 mm
-
redaktionelle Seite
Umrechnungsfaktor: 1,2
Kreis-Anzeige
3 Tsp./158 mm
6 Tsp./320 mm
redaktionelle Seite
Umrechnungsfaktor: 1,2
Weitere Anzeigenformate auf Anfrage. Kontakt: 0751 2955-1118
Preisliste Nr. 69 | gültig ab 01. Januar 2017 • Verlagsort: 88212 Ravensburg | Nielsen 3b
AnzeigenSonderformate
Beispielhafte Platzierung
Grundpreise FÜR WERBEAGENTUREN
Anzeigenteil
Gesamt/Teilausgaben
Gesamt
A
B
C
AB
AC
BC
sw-mm-Preis
Preis 1/1 Seite
9,98
33.532,80
6,58
22.108,80
3,59
12.062,40
2,74
9.206,40
8,39
28.190,40
7,84
26.342,40
5,11
17.169,60
Farb-mm-Preis (1, 2 und 3 ZF)
Preis 1/1 Seite
12,47
41.899,20
8,21
27.585,60
4,48
15.052,80
3,42
11.491,20
10,48
35.212,80
9,79
32.894,40
6,38
21.436,80
Textteilanzeige
sw-mm-Preis
39,91
26,31
14,35
10,96
33,55
31,34
20,42
Textteilanzeige
Farb-mm-Preis (1, 2 und 3 ZF)
49,86
32,85
17,93
13,71
41,91
39,15
25,51
Titelkopf-/Griffeckanzeige
Festgrößen, sw-mm-Preis
59,86
39,46
21,53
16,45
50,33
47,01
30,64
Titelkopf-/Griffeckanzeige
Festgrößen, Farb-mm-Preis
(1, 2 und 3 ZF)
74,79
49,28
26,88
20,55
62,86
58,73
38,27
Preise in €, zzgl. MwSt.
Schwäbische Märkte
Die perfekte Erweiterung
für Ihre Anzeigenwerbung,
siehe Seite
„Schwäbische Märkte“.
Berechnungsbeispiel Grundpreise
Blatthohe Anzeigen auf einer Anzeigenseite, z. B. 2-spaltig/blatthoch
Grundpreis für die Gesamtausgabe:
2 × 480 mm = 960 mm × mm-Preis von 9,98 € = 9.580,80 €
Direktpreise FÜR HANDEL, HANDWERK, GEWERBE UND INDUSTRIE
Anzeigenteil
Gesamt/Teilausgaben
Gesamt
A
B
C
AB
AC
BC
sw-mm-Preis
Preis 1/1 Seite
8,48
28.492,80
5,59
18.782,40
3,05
10.248,00
2,33
7.828,80
7,13
23.956,80
6,66
22.377,60
4,34
14.582,40
Farb-mm-Preis (1, 2 und 3 ZF)
Preis 1/1 Seite
10,60
35.616,00
6,98
23.452,80
3,81
12.801,60
2,91
9.777,60
8,91
29.937,60
8,32
27.955,20
5,42
18.211,20
Textteilanzeige
sw-mm-Preis
33,92
22,36
12,20
9,32
28,52
26,64
17,36
Textteilanzeige
Farb-mm-Preis (1, 2 und 3 ZF)
42,38
27,92
15,24
11,65
35,62
33,28
21,68
Titelkopf-/Griffeckanzeige,
Festgrößen, sw-mm-Preis
50,88
33,54
18,30
13,98
42,78
39,96
26,04
Titelkopf-/Griffeckanzeige,
Festgrößen, Farb-mm-Preis
(1, 2 und 3 ZF)
63,57
41,89
22,85
17,47
53,43
49,92
32,53
Preise in €, zzgl. MwSt.
Schwäbische Märkte
Berechnungsbeispiel Direktpreise
Blatthohe Anzeigen auf einer Textseite, z. B. 2-textspaltig/blatthoch
Größe: 2-spaltig/blatthoch = 90 × 480 mm
Direktpreis für die Gesamtausgabe:
2 × 480 mm = 960 mm × 1,2 = 1.152 mm × mm-Preis von 8,48 € = 9.768,96 €
Preisliste Nr. 69 | gültig ab 01. Januar 2017 • Verlagsort: 88212 Ravensburg | Nielsen 3b
Gesamt-/
Teilausgaben
ist ein redaktionelles Produkt
und erreicht dadurch alle
Nicht-Abonnenten- und
Werbeverweigerer-Haushalte,
siehe Seite
„Schwäbische Märkte“.
Stellenmarkt am Samstag, Grundpreise FÜR WERBEAGENTUREN
Anzeigenteil
SZ + Schwäbische Märkte
+ schwäbische.de/jobs
Gesamt / Teilausgaben
Gesamt
A
B
C
sw-mm-Preis
Preis 1/1 Seite
11,95
40.152,00
7,95
26.712,00
4,44
14.918,40
3,46
11.625,60
Farb-mm-Preis (1, 2 und 3 ZF)
Preis 1/1 Seite
15,00
50.400,00
9,98
33.532,80
5,56
18.681,60
4,33
14.548,80
Textteilanzeige
sw-mm-Preis
47,81
31,81
17,74
13,84
Textteilanzeige
Farb-mm-Preis (1, 2 und 3 ZF)
60,01
39,88
22,27
17,32
Titelkopf-/Griffeckanzeige,
Festgrößen, sw-mm-Preis
71,72
47,72
26,61
20,75
Titelkopf-/Griffeckanzeige,
Festgrößen, Farb-mm-Preis
(1, 2 und 3 ZF)
90,02
59,84
33,40
25,96
Preise in €, zzgl. MwSt.
inkl. Schwäbische Märkte
Ihre Anzeige erscheint zusätzlich am gleichen Erscheinungstag
in Schwäbische Märkte (Gesamtauflage ca. 220.600 Exemplare).
Verteilung an alle Nicht-Abonnenten.
+
inkl. schwäbische.de/jobs
Ihre Anzeige wird zusätzlich 30 Tage auf schwäbische.de/jobs
veröffentlicht. Gegen eine Gebühr iHv 275 € erscheint Ihre Anzeige online
Top-platziert (farblich markiert, in der Trefferliste ganz oben).
+
+
Stellenmarkt am Samstag, Direktpreise FÜR HANDEL, HANDWERK, GEWERBE UND INDUSTRIE
Anzeigenteil
SZ + Schwäbische Märkte
+ schwäbische.de/jobs
Gesamt / Teilausgaben
Gesamt
A
B
C
sw-mm-Preis
Preis 1/1 Seite
10,16
34.137,60
6,76
22.713,60
3,77
12.667,20
2,94
9.878,40
Farb-mm-Preis (1, 2 und 3 ZF)
Preis 1/1 Seite
12,75
42.840,00
8,48
28.492,80
4,73
15.892,80
3,68
12.364,80
Textteilanzeige
sw-mm-Preis
40,64
27,04
15,08
11,76
Textteilanzeige
Farb-mm-Preis (1, 2 und 3 ZF)
51,01
33,90
18,93
14,72
Titelkopf-/Griffeckanzeige,
Festgrößen, sw-mm-Preis
60,96
40,56
22,62
17,64
Titelkopf-/Griffeckanzeige,
Festgrößen, Farb-mm-Preis
(1, 2 und 3 ZF)
inkl. schwäbische.de/jobs
76,52
50,86
28,39
22,07
Ihre Anzeige wird zusätzlich 30 Tage auf schwäbische.de/jobs
veröffentlicht. Gegen eine Gebühr iHv 275 € erscheint Ihre Anzeige online
Top-platziert (farblich markiert, in der Trefferliste ganz oben).
Preise in €, zzgl. MwSt.
Preisliste Nr. 69 | gültig ab 01. Januar 2017 • Verlagsort: 88212 Ravensburg | Nielsen 3b
inkl. Schwäbische Märkte
Ihre Anzeige erscheint zusätzlich am gleichen Erscheinungstag
in Schwäbische Märkte (Gesamtauflage ca. 220.600 Exemplare).
Verteilung an alle Nicht-Abonnenten.
+
Grundpreise FÜR WERBEAGENTUREN
Anzeigenteil
01
Friedrichshafen/
Markdorf
sw-mm-Preis
Preis 1/1 Seite
Farb-mm-Preis
(1, 2 und 3 ZF)
Preis 1/1 Seite
Textteilanzeige
sw-mm-Preis
Textteilanzeige
Farb-mm-Preis
(1, 2 und 3 ZF)
04
Leutkirch
Bezirksausgaben
10
15
Ravensburg
Bad Saulgau/
Pfullendorf
07
Lindau
25
Wangen
1,39
4.670,40
1,24
4.166,40
1,93
6.484,80
1,53
5.140,80
1,13
3.796,80
1,09
3.662,40
1,34
4.502,40
2,04
6.854,40
1,74
5.846,40
1,54
5.174,40
2,41
8.097,60
1,92
6.451,20
1,41
4.737,60
1,36
4.569,60
1,68
5.644,80
6,49
5,55
4,94
7,72
6,12
4,52
4,38
5,36
8,14
6,98
6,18
9,67
7,65
5,62
5,47
6,73
30
Biberach
Textteilanzeige
Farb-mm-Preis
(1, 2 und 3 ZF)
21
Bad Waldsee
1,62
5.443,20
Anzeigenteil
sw-mm-Preis
Preis 1/1 Seite
Farb-mm-Preis
(1, 2 und 3 ZF)
Preis 1/1 Seite
Textteilanzeige
sw-mm-Preis
17
Tettnang
35
Ehingen
39
Laupheim
Bezirksausgaben
41
45
Riedlingen
Ulm (Alb-Donau/
Ehingen/
Laupheim)
69
Ellwangen/
Aalen
55
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Preisliste Nr. 69 | gültig ab 01. Januar 2017 • Verlagsort: 88212 Ravensburg | Nielsen 3b
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Schwäbische Zeitung – Reise und Erholung
Die Informationsquelle für die Urlaubs- und Freizeitplanung
Erscheinungsweise:wöchentlich freitags in der Gesamtausgabe
Anzeigenschluss:mittwochs, 15 Uhr
Schwäbische Zeitung
„Reise und Erholung“
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Schwäbische Märkte
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Zeitung „Reise und Erholung“
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1,33
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Erscheinungsweise:wöchentlich samstags
Südfinder „Freizeit und Reisen“
4,38
5,47
3,72
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Reise-Kombi
Schwäbische Zeitung + Südfinder
Südfinder – Freizeit und Reisen
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Erscheinungsweise: 14-tägig, mittwochs Südfinder Kompakt
Anzeigenschluss:freitags, 10 Uhr
Schwäbische Märkte
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Sonderthemen Schwäbische Zeitung:
Freizeitmagazine, Ausflugstipps für die Region,
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Sonderthemen Südfinder
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Themenbereich Reisemarkt
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Tel. 0751 2955-1125
Fax 0751 2955-991119
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55 %
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Stadtillustrierte
adressierte
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%
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Plakate
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%
%
im Briefkasten
Basis: Bevölkerung ab 14 Jahren
im Anzeigenblatt
in der Zeitung
Quelle: ZMG Bevölkerungsumfrage 2015
Direktverteilung
%
Hörfunk
%
Prospektbeilagen in der Zeitung
Drei Viertel der Zeitungsleser bewahren Prospektbeilagen
manchmal auf oder nehmen sie gleich zum Einkaufen mit
ins Geschäft. Frauen nutzen diese Möglichkeit deutlich
häufiger als Männer. Quelle: ZMG-Bevölkerungsumfrage 2015
%
TV
Internet
Basis: Bevölkerung ab 14 Jahren
Quelle: ZMG Bevölkerungsumfrage 2015
Preisliste Nr. 69 | gültig ab 01. Januar 2017 • Verlagsort: 88212 Ravensburg | Nielsen 3b
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20 g
25 g
30 g
35 g
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jede weiteren 5 g
110,00
118,00
126,00
133,00
140,00
148,00
152,00
+ 4,00
93,50
100,30
107,10
113,05
119,00
125,80
129,20
+ 3,40
20 g
25 g
30 g
35 g
40 g
45 g
50 g
jede weiteren 5 g
59,59
63,59
67,59
71,59
75,59
79,59
81,59
+ 2,00
50,65
54,05
57,45
60,85
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67,65
69,35
+ 1,70
20 g
25 g
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jede weiteren 5 g
67,18
70,18
73,18
76,18
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97.300 Expl.
60.350 Expl.
31.100 Expl.
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111.150
64.750
44.700
Friedrichshafen/Markdorf
Leutkirch
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Ravensburg
Bad Saulgau/Pfullendorf
Tettnang
Bad Waldsee
Wangen
16.700 Expl.
11.350 Expl.
7.800 Expl.
25.800 Expl.
11.150 Expl.
8.050 Expl.
6.350 Expl.
10.100 Expl.
17.700 Expl.
12.200 Expl.
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6.850 Expl.
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12.250
12.250
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12.300
9.100
7.950
8.050
Biberach
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Riedlingen
Ulm/Laichingen/Ehingen/Laupheim
Aalen/Ellwangen
21.700 Expl.
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7.250 Expl.
8.350 Expl.
8.100 Expl.
19.600 Expl.
12.200 Expl.
24.000
16.600
9.500
10.150
30.600
–
Sigmaringen/Meßkirch
Tuttlingen/Spaichingen/Trossingen
8.450 Expl.
22.650 Expl.
8.900 Expl.
23.850 Expl.
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Preisliste Nr. 69 | gültig ab 01. Januar 2017 • Verlagsort: 88212 Ravensburg | Nielsen 3b
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75.250
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16
Exemplare
Zeitungspapier 60g/m2
1/1 Seite
Exemplare
1/2 Seite
12
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20
40
10.000
64,92
92,28
136,80
176,76
25.000
51,12
73,01
102,24
144,72
50.000
45,94
66,60
90,72
134,02
100.000
43,56
63,40
84,96
128,66
Preisbeispiele ohne Layout/Gestaltung, Druckvorlagen werden geliefert, Preise zzgl. MwSt.
1/1 Seite: Rheinisches Vollformat (320 x 480 mm)
1/2 Seite: Rheinisches Halbformat (228 x 320 mm)
Ihre Anzeige zum Anfassen
Wir drucken Ihren Flyer auf Hochglanzpapier und
verteilen diesen z. B. in der Schwäbischen Zeitung,
Schwäbische Märkte und/oder Südfinder.
Hochglanzpapier: DIN A4 oder DIN A5
Format:Hoch- oder Querformat
Papier:170g/m2
Druck: 4-farbig, ein- oder beidseitig
Menge: ab 5.000 Stück
Weitere Formate auf Anfrage.
/ 1.0 00 St.
/ 1.0 00 St.
/ 1.0 00 St.
Preisliste Nr. 69 | gültig ab 01. Januar 2017 • Verlagsort: 88212 Ravensburg | Nielsen 3b
/ 1.0 00 St.
/ 1.0 00 St.
/ 1.0 00 St.
/ 1.0 00 St.
/ 1.0 00 St.
/ 1.0 00 St.
Ihr Aufkleber (Memostick) auf unserer Titelseite
Layout
Druck
Verteilung
ab 86,70 € /1.000 Stück
MemoStick-Preise
Preise für Standardformate inklusive Druck
Grundpreise1
pro 1.000 St.
Direktpreise2
pro 1.000 St.
Schwäbische Zeitung
154,00
130,90
Schwäbische Märkte
102,00
86,70
Südfinder
109,00
92,65
Preise zzgl. MwSt. 1) für Werbeagenturen 2) für Handel, Handwerk, Gewerbe und Industrie
Prospektbeilagen – Weitere Angaben
Sonstige Angaben
1.Belegungsmöglichkeiten:
Teilbelegung nach belegbaren Ausgaben sowie
nach Touren, Orten/Gemeinden, nach Stadtgebieten oder nach Landkreisen sind möglich. In
Postvertriebsstücken werden Beilagen nur bei
Belegung von ganzen Ausgaben beigelegt. Teilbelegungszuschlag zur geplanten Auflage:
200 Ex. je teilbelegter Ausgabe.
2.Beilegetermine:
Montag bis Samstag
3.Mindestzahl:
1.000 Ex.
4.Beilagenhinweis:
In der belegten Ausgabe für Schwäbische Zeitung und Schwäbische Märkte erfolgt ein kostenloser Beilagenhinweis im Anzeigenteil,
dessen Formulierung im Ermessen des Verlages liegt.
5. Höhere Gewalt:
Eine Termingarantie oder Haftung im Falle
höherer Gewalt oder technischer Störungen
kann nicht übernommen werden, ebenso
nicht für Einsteckfehler im technischen Bereich (Toleranzgrenze 2 %).
6.Konkurrenzausschluss:
Konkurrenzausschluss und Alleinbelegung ist
aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht
möglich. Ist für eine oder mehrere Ausgaben
an einem bestimmten Tag eine Verlagsbeilage
Bestandteil der Zeitung, behält sich der Verlag
das Recht vor, die Prospekte dort beizulegen.
7.Verbundbeilagen:
Verbundbeilagen, bei denen mehrere Firmen
verschiedener Herstellergruppen bzw. werblich ergänzende Einzelhandelsfirmen beteiligt
sind, werden zum gültigen Beilagenpreis zzgl.
eines Aufschlags von 25 % je beteiligter Firma
berechnet.
8.Aufmachung:
Fremdbeilagen dürfen durch Format oder Aufmachung beim Leser nicht den Eindruck eines
Bestandteiles der Zeitung erwecken oder
Fremdanzeigen enthalten. Zeitungsgleiche
oder zeitungsähnliche Fremdbeilagen werden
nur dann angenommen, wenn diese auf Seite 1
oben den deutlichen Vermerk tragen: „Eine
Beilage der Firma XY“. Mindestumfang 8 Seiten. Bei Prospekten mit einer oder mehrerer
innen liegender Beilagen ist eine vorherige Prüfung auf maschinelle Durchführbarkeit zwingend erforderlich. Je eingelegter Beilage
kann ein Aufschlag in Höhe von 20 % erhoben werden.
9.Rücktrittstermine:
Abbestellungen oder Änderungen bereits erteilter Aufträge bedürfen auch bei telefonischer Ankündigung für deren Wirksamkeit
der rechtzeitigen schriftlichen Mitteilung an
den Verlag. Letzter Rücktrittstermin: Zwei
Wochen vor Beilegung. Bei Unterschreitung
dieser Frist fällt ein Ausfallhonorar in Höhe von
50 % auf der Basis der niedrigsten Gewichtsstufe an.
10.Anlieferung:
Montag bis Donnerstag 8.00-12.00 Uhr und
13.00-17.00 Uhr, Freitag 8.00 bis 13.00 Uhr,
Preisliste Nr. 69 | gültig ab 01. Januar 2017 • Verlagsort: 88212 Ravensburg | Nielsen 3b
mindestens 4 Werktage vor Verteiltermin frei
Haus an die vom Verlag in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferanschrift. Bei Terminunterschreitung ist eine Ausführung des
Beilagenauftrages leider nicht möglich. Bitte
achten Sie darauf, dass die Beilagen in einwandfreiem Zustand angeliefert werden. Bei
der Entgegennahme der Lieferung kann die
Stückzahl und der einwandfreie Zustand der
einzelnen Beilagen nicht geprüft werden.
Diese Überprüfung bleibt dem Tag der Beilegung vorbehalten.
Bei Warenanlieferungen in nicht unmittelbar
maschinentauglicher Form (gebündelt, verschränkt, unsachgemäß transportiert) behalten wir uns vor, den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand mit ca. € 3,00 pro 1.000 Ex. zu
berechnen (je nach Arbeitsaufwand).
Empfehlungen für die
technische Beschaffenheit
von Fremdbeilagen*
11.Lieferanschriften:
Druckhaus
Ulm-Oberschwaben GmbH & Co. KG
Siemensstraße 10
89079 Ulm (Donautal)
2.Einzelblätter:
•Einzelblätter im Format DIN A6 dürfen ein
Gewicht von 3 g (Papiergewicht 170 g/m²)
nicht unterschreiten.
•Einzelblätter mit Formaten größer als DIN
A6 bis DIN A4 müssen ein Gewicht von
mind. 8 g (Papiergewicht von 120 g/m²)
aufweisen.
•Größere Formate mit einem Papiergewicht
von mindestens 60 g/m² sind auf eine
Größe im Bereich DIN A4 (210 x 297 mm)
zu falzen.
Druckhaus
Ulm-Oberschwaben GmbH & Co. KG
Herknerstraße 15
88250 Weingarten (Industriegebiet Welte-Nord)
Multipac
Alfred-Krupp-Str. 8
73479 Ellwangen-Neunheim
*diese Richtlinien stützen sich auf die Em­
pfehlungen für die Beschaffenheit von
Fremdbeilagen in Tageszeitungen, herausgegeben vom Bundesverband Druck und Medien e. V.
Angaben zum Produkt:
1.Format:
• Höchstformat:
350 x 250 mm (BxH)
• Mindestformat:
105 x 148 mm (BxH)
Die geschlossene Kante muss an der langen
Seite liegen. Größere Formate können verwendet werden, wenn sie auf das Höchstformat gefalzt sind.
3. Mehrseitige Beilagen:
•Beilagen im Maximalformat (z. B. auf Zeitungspapier) müssen einen Mindestumfang von 8 Seiten haben. Bei geringerem
Umfang (4 und 6 Seiten) ist ein Papierge-
wicht von mindestens 120 g/m² erforderlich oder diese Beilagen sind nochmals zu
falzen.
4.Gewichte:
•Das Gewicht einer Beilage soll 60 g/Exemplar nicht überschreiten. Liegt es darüber,
ist eine Rückfrage beim Verlag erforderlich.
Richtlinien zur Verarbeitung:
5.Falzarten:
•Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch,
Wickel- oder Mittenfalz verarbeitet sein.
Leporello (Z) und Altarfalz können schwerwiegende Probleme verursachen und sind
deshalb nicht zu verarbeiten.
•Mehrseitige Beilagen (Ausnahme: DIN A5
148 x 210) müssen den Falz an der langen
Seite haben.
6.Beschnitt:
•Alle Beilagen müssen rechtwinklig und
formatgleich geschnitten sein.
•Beilagen dürfen keinen durch stumpfe
Messer verursachten ausgefransten
Schnitt aufweisen.
7. Angeklebte Produkte (z. B. Postkarten):
•Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen anzukleben. Sie müssen dabei
im Falz bündig zum Kopf oder Fuß der
Beilage angeklebt werden.
•Es sollte keine Punkt-, sondern nur
Strichleimung angewendet werden.
•Bei allen Beilagen mit außen angeklebten
Produkten ist eine Abstimmung mit dem
Verlag notwendig.
•Die maschinelle Verarbeitung von Beilagen mit Sonderformaten, Warenmustern
oder -proben ist ohne vorherige technische Prüfung durch den Verlag nicht
möglich.
8.Draht-Rückenheftung:
•Die Draht-Rückenheftung sollte möglichst vermieden werden. Bei Verwendung muss die Drahtstärke der Rückenstärke der Beilage angemessen und darf
keinesfalls stärker als diese sein. Die
Klammerung muss ordentlich ausgeführt
sein.
•Dünne Beilagen sollten grundsätzlich mit
Rücken- oder Falzleimung hergestellt
werden.
Richtlinien für Verpackung und Transport:
9.Anlieferungszustand:
•Die angelieferten Beilagen müssen so angeliefert werden, dass eine sofortige maschinelle Verarbeitung gewährleistet ist,
ohne dass eine zusätzliche manuelle Aufbereitung notwendig ist.
•Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen
können nicht verarbeitet werden.
•Beilagen mit umgeknickten Ecken bzw.
Kanten, Quetschfalten oder mit verlagertem (runden) Rücken sind nicht verarbeitbar.
10.Lagen:
•Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sollen eine Höhe von 80-100 mm aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind.
•Eine Vorsortierung wegen zu dünner Lagen darf nicht notwendig sein.
•Das Verschnüren oder Verpacken einzelner Lagen ist nicht erwünscht und auch
nicht zweckmäßig.
11.Palettierung:
•Die Beilagen müssen sauber auf stabilen
Mehrwegpaletten gestapelt sein.
•Beilagen müssen gegen Transportschäden (mechanische Beanspruchung) und
gegen Eindringen von Feuchtigkeit geschützt sein.
•Das Durchbiegen der Lagen kann durch
einen stabilen Karton zwischen den Lagen vermieden werden. Der Stapel erhält
gleichzeitig mehr Festigkeit.
•Wird der Palettenstapel umreift oder
schutzverpackt, dürfen die Kanten der
Beilagen nicht beschädigt oder umgebogen werden.
•Jede Palette muss analog zum Lieferschein deutlich und sichtbar mit einer
Palettenkarte mit Inhalts- und Mengenangabe gekennzeichnet sein.
Hinweise zum Materialeinsatz:
12.Packmitteleinsatz:
•Die Verpackung ist auf das notwendige,
zweckdienliche Minimum zu beschränken.
13.Einsatz von recyclingfähigem Ver­
packungsmaterial:
•Paletten und Deckelbretter sind im Mehrwegverfahren zu nutzen.
• Palettenbänder sollen aus Stahl sein.
•Kunststoffmaterialien müssen aus PE sein.
• Die Kartonagen müssen recyclingfähig sein.
•Als Verpackungsmaterial darf kein Verbundmaterial eingesetzt werden.
Richtlinien zur Abwicklung:
14. Begleitpapiere (Lieferscheine):
•Um die Lieferung nach Annahme korrekt
zuzuordnen, muss die Anlieferung
grundsätzlich mit einem Lieferschein erfolgen, der folgende Angaben enthalten
sollte:
- Zu belegender Zeitungstitel
- Gebuchter Verteiltermin
- Auftraggeber der Beilage
-
B eilagentitel, Artikelnummer oder
Motiv
- Absender und Empfänger
- Anzahl der Paletten
-Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen
- Textgleichheit zwischen Lieferschein
und Palettenkarte
- Raum für Vermerke
•Bei Selbstanlieferungen verwenden Sie
zwingend die der Auftragsbestätigung
beigefügten Lieferpapiere.
15. Lieferung von Paketen:
•Eine ausreichende Kennzeichnung der
Pakete ist erforderlich. (Bsp.: Bezeichnung
Kunde und Motiv, Auflage und Umfang
der Lieferung (Paket 1 von 4).
•Ein Lieferschein ist dem Paket oder einer
Lieferscheintasche beizufügen.
•Bei Lieferungen durch Internetdruckereien wenden Sie sich bitte vorab an den
Verlag.
•In Paketen sind unterschiedliche Prospektmotive nicht gestattet.
Schwäbische Märkte
ABDECKBLATT FÜR NICHT-ABONNENTENHAUSHALTE DER SCHWÄBISCHEN ZEITUNG
Schwäbische Märkte ist ein redaktionelles Produkt, ergänzt durch Job,
Auto, Immobilien, Markt, Veranstaltungen und Geschäftsanzeigen.
Schwäbische Märkte wird kostenlos an Nicht-Abonnenten-Haushalte
im Verbreitungsgebiet der Schwäbischen Zeitung verteilt.
Als redaktionelles Produkt erreicht es ebenfalls die Werbeverweigerer-Haushalte. Ihre Werbebotschaft trifft die Zielgruppe vor der Kaufentscheidung.
Günstige Kombinationspreise mit Schwäbische Zeitung/ Südfinder.
Erscheinungstermin: wöchentlich, samstags
Anzeigenschluss: donnerstags, 16 Uhr
Preisliste Nr. 69 | gültig ab 01. Januar 2017 • Verlagsort: 88212 Ravensburg | Nielsen 3b
Schwäbische
Märkte
Schwäbische Märkte, Anzeigenpreise
Belegung/Auflage
Stellenmarkt
Geschäftsanzeigen + Veranstaltungen + Sonderthemen + Kollektive
Grundsätzlich in Kombination mit dem Stellenmarkt der Tagesausgabe
(Gesamt- und Teilausgaben)
Anschlusspreis an Belegung Schwäbische Zeitung und/oder Südfinder
Grundpreise je mm/1-sp.
Direktpreise je mm/1-sp.
sw-mmPreis
Farb-mm-Preis
(1, 2 und 3 ZF)
sw-mmPreis
Farb-mm-Preis
(1, 2 und 3 ZF)
Gesamtausgabe
11,95
15,00
010,16
12,75
Teilausgabe A
07,95
09,98
0 6,76
08,48
Teilausgabe B
04,44
05,56
0 3,77
04,73
Teilausgabe C
03,46
04,33
0 2,94
Schwäbische Zeitung +
Schwäbische Märkte
Direktpreis für Handel, Handwerk, Gewerbe und Industrie
Grundpreis für Werbeagenturen
03,68
Preise in €, zzgl. MwSt.
Auflagen:
Gesamtausgabe: 220.600 Expl.
Teilausgabe A: 111.150 Expl.
Teilausgabe B: 64.750 Expl.
Teilausgabe C: 44.700 Expl.
Verteilung im Erscheinungsgebiet der Schwäbischen Zeitung
Ausgenommen: Regionen Aalen/Ellwangen, Meßkirch, Pfullendorf,
Markdorf und Teile von Laichingen und Ehingen.
Grundpreise
Schwäbische Märkte
Gesamtausgabe
Direktpreise
Farb-mm-Preis
Farb-mm-Preis
sw-mm-Preis
sw-mm-Preis
(1, 2 und 3 ZF)
(1, 2 und 3 ZF)
2,99
3,74
2,54
3,18
Teilausgabe A
1,97
2,46
1,68
2,09
Teilausgabe B
1,08
1,34
0,92
1,14
Teilausgabe C
0,82
1,03
0,70
0,87
Teilausgabe AB
2,52
3,14
2,14
2,67
Teilausgabe AC
2,35
2,94
2,00
2,50
Teilausgabe BC
1,53
1,91
1,30
Direktpreis für Handel, Handwerk, Gewerbe und Industrie
Grundpreis für Werbeagenturen
1,63
Preise in €, zzgl. MwSt.
Anschlusspreis „Reise & Erholung“ für Schwäbische Märkte Gesamtausgabe
sw-mm-Preis
Farb-mm-Preis
(1, 2 und 3 ZF)
Grundpreis
1,56
Direktpreis
1,33
2,00
1,70
Direktpreis für Handel, Handwerk, Gewerbe und Industrie
Grundpreis für Werbeagenturen
Preise in €, zzgl. MwSt.
Der Marktplatz für das Leben im Süden
Ausgaben
Oberschwaben
RV
(Ravensburg/Weingarten/Bad Waldsee)
Allgäu
ALLG
(Wangen/Leutkirch/Isny/Bad Wurzach)
Bodensee
FN
(Friedrichshafen/Markdorf/Tettnang)
Lindau/Westallgäu
LI
(Lindau/Lindenberg/Weiler)
Sigmaringen/Bad Saulgau
SIG
(Sigmaringen/Saulgau/Pfullendorf)
Tuttlingen
TUT
(Tuttlingen/Trossingen/Spaichingen)
Biberach
BC
(Biberach/Laupheim)
Auflagen
63.300
35.500
70.700
29.500
57.100
57.900
58.900
RIE
Riedlingen
16.300
EH
Ehingen
27.600
OA
Ostalb
(Aalen/Ellwangen)
75.000
Gesamtauflage
Erscheinungstermin: wöchentlich, mittwochs
Anzeigenschluss: dienstags, 10 Uhr
491.800
Ihr Ansprechpartner
für Südfinder
Südfinder Wochenzeitung OHG
Karlstraße 16, 88212 Ravensburg
Tel. 0751 2955-0
[email protected]
www.suedfinder.de
Lukas Bruns
Geschäftsführung Südfinder
Tel. 0751 2955-1170
Fax 0751 2955-991179
[email protected]
facebook.com/suedfinder
Preisliste Nr. 69 | gültig ab 01. Januar 2017 • Verlagsort: 88212 Ravensburg | Nielsen 3b
Südfinder
Gesamt
Kompakt
RV, ALLG, FN, LI, TUT, SIG, BC, RIE, EH, OA
RV, ALLG, FN, LI, TUT, SIG, BC, RIE, EH
Anzeigenpreise – Gesamt
Anzeigenpreise – Kompakt
Grundpreis
Direktpreis
Grundpreis
Direktpreis
8,87
7,54
sw-mm-Preis
7,78
6,61
9,50
Farb-mm-Preis
(1, 2 und 3 ZF)
9,79
sw-mm-Preis
Farb-mm-Preis
(1, 2 und 3 ZF)
11,18
8,32
Preise in €, zzgl. MwSt.
Auflage: 491.800 Exemplare
Preise in €, zzgl. MwSt.
Auflage: 416.800 Exemplare
Ellwangen (Jagst)
OA
Bopfingen
Aalen
Schelkingen
Altheim
Ehingen
Schelkingen
Altheim
Ehingen
Lauterach
Gammertingen
Wehingen
RIE
Gosheim
Trossingen
TUT
Sigmaringen
Bärenthal
Fridingen
Tuttlingen
Geisingen
Worndorf
SIG
Bad Saulgau
Ostrach
Wilhelmsdorf
Leipferdingen
Weingarten
FN
Immenstaad
Aichstetten
Wolfegg
Leutkirch
Kißlegg
Vogt
Waldburg
Amtzell
Tettnang
Wangen
Friedrichshafen
Langenargen
Bodensee
Spaichingen
Kressbronn
Wasserburg
Lindau
Scheidegg
Sigmaringen
Fridingen
Immendingen
Worndorf
Argenbühl
Isny
LI
RIE
SIG
Pfullendorf
Bad Schussenried
Ostrach
Bad Wurzach
Bad Waldsee
Illmensee
Wilhelmsdorf
Weingarten
FN
Immenstaad
RV
Ravensburg
Markdorf
Meersburg
Aitrach
Aichstetten
Wolfegg
Leutkirch
Kißlegg
Vogt
Waldburg
Amtzell
Tettnang
Friedrichshafen
Kressbronn
Wasserburg
ALLG
Argenbühl
Isny
Wangen
Langenargen
Bodensee
Rot a.d.R.
Eberhardzell
Aulendorf
Altshausen
Leipferdingen
Kirchdorf
BC
Bad Buchau
Bad Saulgau
Kirchberg
Biberach
Ertingen
Herbertingen
Krauchenwies
Schwendi
Schemmerhofen
Mengen
Salem
ALLG
Heimenkirch
Lindenberg
Stetten a.k.M.
Bärenthal
Tuttlingen
Aitrach
RV
Ravensburg
Markdorf
Meersburg
Geisingen
Bad Wurzach
Bad Waldsee
Illmensee
Salem
Wurmlingen
Aulendorf
Altshausen
Immendingen
TUT
Leibertingen
Rot a.d.R.
Eberhardzell
Riedlingen
Kirchdorf
BC
Bad Schussenried
Herbertingen
Krauchenwies
Pfullendorf
Trossingen
Laupheim
Obermarchtal
Zwiefalten
Veringenstadt
Achstetten
Munderkingen
Hayingen
Gosheim
Schwendi
Kirchberg
Biberach
Ertingen
Bad Buchau
Mengen
Wehingen
Laupheim
Schemmerhofen
Riedlingen
Stetten a.k.M.
Gammertingen
Achstetten
Leibertingen
Spaichingen
Wurmlingen
EH
Munderkingen
Obermarchtal
Hayingen
Zwiefalten
Veringenstadt
EH
Lauterach
Lindau
Heimenkirch
Lindenberg
Scheidegg
LI
Einzelausgaben GRUNDPREISE
Ausgaben Südfinder
Oberschwaben
(RV)
sw-mm-Preis
Farb-mm-Preis
(1, 2 und 3 ZF)
Textteilanzeigen
sw und farbig, mm-Preis
Allgäu
(ALLG)
Bodensee
(FN)
Lindau/
Westallgäu
(LI)
Sigmaringen/ Tuttlingen
Bad Saulgau (TUT)
(SIG)
Biberach
(BC)
Riedlingen
(RIE)
Ehingen
(EH)*
Ostalb
(OA)
2,02
1,25
1,69
1,34
1,65
1,72
1,82
1,14
1,66
1,79
2,54
1,56
2,13
1,74
2,05
2,15
2,29
1,44
2,08
2,25
4,05
2,49
3,39
2,68
3,29
3,44
3,65
2,28
3,32
* Einzelbelegung nur zusammen mit der Schwäbischen Zeitung, Ausgabe Ehingen, möglich.
3,58
Preise in €, zzgl. MwSt.
Einzelausgaben DIREKTPREISE
Ausgaben Südfinder
Oberschwaben
(RV)
sw-mm-Preis
Farb-mm-Preis
(1, 2 und 3 ZF)
Textteilanzeigensw und
farbig, mm-Preis
Allgäu
(ALLG)
Bodensee
(FN)
Lindau/
Westallgäu
(LI)
Sigmaringen/ Tuttlingen
Bad Saulgau (TUT)
(SIG)
Biberach
(BC)
Riedlingen
(RIE)
Ehingen
(EH)*
Ostalb
(OA)
1,72
1,06
1,44
1,14
1,40
1,46
1,55
0,97
1,41
1,52
2,16
1,33
1,81
1,48
1,74
1,83
1,95
1,22
1,77
1,91
3,44
2,12
2,88
2,28
2,80
2,92
3,10
1,94
2,82
* Einzelbelegung nur zusammen mit der Schwäbischen Zeitung, Ausgabe Ehingen, möglich.
Eckfeldanzeigen
Eckfeldanzeigen werden mit
20 % Aufschlag berechnet.
Spaltenbreite: 44 mm
Mindestgröße: 630 mm
Bsp.: 3 Sp. x 210 mm = 630 mm
Kombinationsnachlass
bei Belegung von mehreren
Einzelausgaben:
2 Ausgaben 20 %
3 Ausgaben 25 %
4 Ausgaben 30 %
5 und mehr Ausgaben 38 %
Preisliste Nr. 69 | gültig ab 01. Januar 2017 • Verlagsort: 88212 Ravensburg | Nielsen 3b
3,04
Preise in €, zzgl. MwSt.
Gestaltete Privatanzeigen
und Vereinspreise:
25 % Nachlass auf den Direktpreis
Stellenmarkt Kombinationen
GRUNDPREISE
Ausgaben Südfinder
RV + ALLG
FN + LI
BC + RIE + SIG
BC + RIE + SIG + TUT
RV + FN + ALLG + LI
EHG + BC + RIE
Kompakt
TUT + SIG TUT + SIG + FN ALLG + LI
98.800
100.200
132.300
190.200
199.000
102.800
416.800
115.000
185.700
65.000
sw-mm-Preis
2,06
1,85
2,42
2,92
3,16
2,02
5,26
2,13
2,72
1,64
Farb-mm-Preis
(1, 2 und 3 ZF)
2,59
2,31
3,02
3,64
3,96
2,54
6,56
2,66
3,40
2,04
Auflage
Preise in €, zzgl. MwSt.
DIREKTPREISE
Ausgaben Südfinder
RV + ALLG
FN + LI
BC + RIE + SIG
BC + RIE + SIG + TUT
RV + FN + ALLG + LI
EHG + BC + RIE
Kompakt
TUT + SIG TUT + SIG + FN ALLG + LI
98.800
100.200
132.300
190.200
199.000
102.800
416.800
115.000
185.700
65.000
sw-mm-Preis
1,75
1,57
2,06
2,48
2,69
1,72
4,47
1,81
2,31
1,39
Farb-mm-Preis
(1, 2 und 3 ZF)
2,20
1,96
2,57
3,09
3,37
2,16
5,58
2,26
2,89
1,73
Auflage
Preise in €, zzgl. MwSt.
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Süd Kombination
Nord Kombination 3
EH, Laupheimer Anzeiger,
Laichinger Anzeiger, Iller-Anzeiger
RV, ALLG, FN, LI, SIG
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Anzeigenpreise – Süd Kombination
Grundpreis
Direktpreis
4,69
3,99
5,02
sw-mm-Preis
Farb-mm-Preis
(1, 2 und 3 ZF)
5,91
Grundpreis
Direktpreis
sw-mm-Preis
2,55
2,17
Farb-mm-Preis
(1, 2 und 3 ZF)
3,16
2,69
Preise in €, zzgl. MwSt.
Preise in €, zzgl. MwSt.
Auflage: 256.100 Exemplare
Auflage: 98.700 Exemplare
Gammertingen
Veringenstadt
Nellingen
Sigmaringen
Westerheim
Stetten a.k.M.
Merklingen
Laichingen
Mengen
Leibertingen
SIG
Pfullendorf
Laichinger
Anzeiger
Herbertingen
Krauchenwies
Bad Saulgau
Heroldstatt
Ostrach
Aulendorf
Altshausen
Illmensee
Bad Wurzach
Bad Waldsee
Wilhelmsdorf
Weingarten
Salem
Schelkingen
FN
Ravensburg
Markdorf
Meersburg
Immenstaad
Aitrach
RV
Aichstetten
Wolfegg
Vogt
Amtzell
Friedrichshafen
Kressbronn
Wasserburg
ALLG
Argenbühl
Isny
Lindau
Heimenkirch
Lindenberg
Scheidegg
Pfaffenhofen
Altheim
Ehingen
Wangen
Langenargen
Bodensee
Kißlegg
Waldburg
Tettnang
Allmendingen
Leutkirch
LI
Preisliste Nr. 69 | gültig ab 01. Januar 2017 • Verlagsort: 88212 Ravensburg | Nielsen 3b
Lauterach
Untermarchtal
Obermarchtal
EH
Erbach
Oberdischingen
Öpfingen
Munderkingen Griesingen
Emerkingen
Unterstadion
Oberstadion
Senden
Illerkirchberg
Illerrieden
Ersingen
Laupheimer
Anzeiger
Laupheim
Ingerkingen
Burgrieden
Mietingen
Iller-Anzeiger
Weißenhorn
Vöhringen
Roggenburg
Bellenberg
Dietenheim
Buch
Illertissen
Unterroth
Regglisweiler
Schwendi Wain
Schemmerhofen
Äpfingen
Schönebürg
Huggenlaubach
Maselheim
Altenstadt
Media-Analyse LESERSTRUKTUREN SCHWÄBISCHE ZEITUNG
Reichweiten im Hauptverbreitungsgebiet
BundesLeser pro Ausgabe Schwäbische Zeitung durchschnitt
Merkmale
Reichweite
in %
absolut
Basis
48,8
464.000
Geschlecht
Männer
47,4
223.000
Frauen
50,2
241.000
Altersgruppen
14 - 19 Jahre
18,1
17.000
20 - 29 Jahre
19,2
24.000
30 - 39 Jahre
45,2
59.000
40 - 49 Jahre
51,6
84.000
50 - 59 Jahre
55,8
93.000
60 - 69 Jahre
65,2
85.000
70 Jahre und älter
70,4
104.000
Berufstätigkeit
in Ausbildung
19,9
25.000
berufstätig
48,1
265.000
Pensionär, Rentner
68,1
141.000
nicht berufstätig, keine Angabe
50,3
32.000
Beruf des Hauptverdieners (jetziger oder früher)
Lokale/regionale Kompetenz
Medien für lokale und regionale Informationen
Zusammen- Zusammensetzung in % setzung in %
100
100
48
52
49
51
4
5
13
18
20
18
22
7
14
14
17
18
13
18
5
57
30
7
12
55
25
8
52,1
9.000
2
2
Selbständige bis 49 Beschäftigte (inkl.
Befragtem), selbständige Landwirte
54,2
43.000
9
7
leitende Angestellte und Beamte
sonstige Angestellte und Beamte
Facharbeiter
sonstige Arbeiter
54,7
45,9
52,5
35,7
57.000
184.000
143.000
23.000
12
40
31
5
10
45
25
8
63 %
Internet
39 %
lokaler Hörfunk
33 %
Amts- und Gemeindeblätter
29 %
kostenlose Anzeigenblätter
20 %
Stadtmagazin/Szeneblätter
16 %
20 %
18 %
22 %
19 %
21 %
20 %
unverzichtbar
sinnvoll, aber nicht unbedingt notwendig
Basis: Bevölkerung ab 14 Jahren
Quelle: ZMG Bevölkerungsumfrage 2015
Anzeigen in der Zeitung sind glaubwürdig und nützlich
Stimme voll und ganz/teilweise zu
Quelle: MA ’16
Selbständige ab 50 Beschäftigte
(inkl. Befragtem), Freiberufler
lokale/regionale Tageszeitungen
Geschäfte, die mit Anzeigen in
der Zeitung werben, sind seriös
81 %
Anzeigen in der Zeitung sind
glaubwürdig und zuverlässig
81 %
Anzeigen in der Zeitung helfen mit,
preiswerte Angebote auszuwählen
78 %
Basis: Bevölkerung ab 14 Jahren
Quelle: ZMG Bevölkerungsumfrage 2015
Reichweiten im Hauptverbreitungsgebiet
BundesLeser pro Ausgabe Schwäbische Zeitung durchschnitt
Merkmale
Reichweite
in %
Haushaltsnettoeinkommen
bis unter 1.000 Euro
49,6
1.000 bis unter 1.250 €
67,2
1.250 bis unter 1.500 €
41,4
1.500 bis unter 2.000 €
48,7
2.000 bis unter 2.500 €
49,6
2.500 € und mehr
48,3
Kinder im Haushalt
bis unter 2 Jahre
43,9
2 bis 3 Jahre
43,4
4 bis 5 Jahre
51,2
6 bis 11 Jahre
48,9
12 bis 13 Jahre
48,7
14 bis 17 Jahre
33,4
Wohnungsart
im eigenen Haus
58,8
in eigener Eigentumswohnung
43,2
zur Miete, Untermiete
37,1
Kurzreise in den letzten 12 Monaten
ja
46,6
Letzte größere Fernreise
innerhalb der letzten 12 Monate
46,5
absolut
Zusammen- Zusammensetzung in % setzung in %
13.000
16.000
17.000
59.000
83.000
275.000
3
4
4
13
18
59
7
5
7
16
17
47
21.000
28.000
25.000
62.000
42.000
50.000
4
6
5
13
9
11
3
4
4
10
6
13
293.000
25.000
146.000
63
5
32
40
6
54
186.000
40
41
294.000
63
59
Werbung ist Gestaltungshilfe für den Einkaufszettel
Einstellungen zur Werbung: stimme voll und ganz/eher zu
Werbung schafft einen
guten Überblick über die
Vielzahl der Angebote
65 %
Durch Werbung bin ich schon
öfter auf interessante Produkte
aufmerksam geworden
59 %
Wenn ich über neue Anschaffungen
nachdenke, achte ich mehr auf die
Anzeigen und Werbung dazu
58 %
Ich informiere mich gern über
Sonderangebote in Tageszeitungen
und Tageszeitungsbeilagen
57 %
Basis: Bevölkerung ab 14 Jahren
Quelle: ZMG Bevölkerungsumfrage 2015
Ihre Ansprechpartnerin
für Media-Daten
Angela Müller
Service Vermarktung
Tel. 0751 2955-1112
Fax 0751 2955-991119
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Auszüge aus MA ’16 der Arbeitsgemeinschaft Media Analyse e. V. (AG.MA)
Preisliste Nr. 69 | gültig ab 01. Januar 2017 • Verlagsort: 88212 Ravensburg | Nielsen 3b
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Verena Schildgen
Tel. 0751 2955-1110
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Januar Winter und Freizeit
Tagungen, Seminare & Veranstaltungen
Bildung, Ausbildung, Weiterbildung
Februar
Steuerrecht
Job & Karriere: Öffentliche Verwaltung
Hier spielt die Musik
März
Zahngesundheit
Winter und Freizeit
Musterhäuser - Wir bauen für Sie...
Busreisen
e-Bike
Messemagazin IBO Friedrichshafen
Die eigenen 4 Wände - Rund um Bauen
und Wohnen
Geldanlagen - besser vorsorgen
LIVE dabei! Das Veranstaltungsmagazin
JOB & Karriere: Gesundheit, Pflege &
Soziales
Regionalspecial | Schwarzwald
April
Tag des Fertighauses
FreiZeit Geniessen | Frühling
Job & Karriere: Logistik
Erlebnis & Shopping in Dornbirn
Immobilien
Kreuzfahrten
65 Jahre Baden - Württemberg
Ratgeber Recht: Arbeitsrecht
Regionenspecial Bayerischer Wald
KarriereStart - Magazin
Mai
Fachärzte-Beilage 2017 (Facharztfinder)
Busreisen
Bildung, Ausbildung, Weiterbildung
Bauplatz- und Immobilienführer
Ausflugstipps zu Pfingsten
MATCH RACE 2017
Job & Karriere: Vertrieb & Verkauf
Juni
Ausflugstipps zu Pfingsten
LIVE dabei! Das Veranstaltungsmagazin
Arbeiten in Österreich
Job & Karriere: Ausbildung in Arztpraxen
Tagungen, Seminare & Veranstaltungen
Die eigenen 4 Wände - Rund um Bauen
und Wohnen
Job & Karriere: IT-Berufe
Ratgeber Recht: Erbrecht
Juli
Ausbildungsoffensive 2017
Senioren - Leben & Wohnen mit Service
FreiZeit Geniessen | Sommer
Sonderserie: Sommerzeit
August
Sonderserie: Sommerzeit
September
FreiZeit Geniessen | Herbst
Tag des Friedhofs (17.09.2017)
Bildung, Ausbildung, Weiterbildung
Gewerbeimmobilien
Der Bauplatzführer
Tag der Zahngesundheit
Oktober
Kreuzfahrten
Die eigenen 4 Wände - Rund um Bauen
und Wohnen
Musterhäuser – Wir bauen für Sie
Ratgeber Recht: Unfall- und Verkehrsrecht
Job & Karriere: Ingenieure & Konstrukteure
November
LIVE dabei! Das Veranstaltungsmagazin
Busreisen
Ratgeber Recht: Familienrecht
Jahreskalender
FreiZeit Geniessen | Winter
Bildung, Ausbildung, Weiterbildung
Das Handwerk | Sonderbeilage
Dezember
Musical- & Kulturreisen
Arbeiten in Österreich
Winter und Freizeit
Jahresrückblick – Das war 2017
Monatliche Sonderseiten, z. B.
Rechtsanwälte
(jeden letzten Dienstag im Monat)
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(jeden 1. Dienstag im Monat)
Ratgeber Gesundheit
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Preisliste Nr. 69 | gültig ab 01. Januar 2017 • Verlagsort: 88212 Ravensburg | Nielsen 3b
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Ihre Ansprechpartner für Ihre Werbeplanung:
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Sabrina Hölzl
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Tel.0751 2955-1183
[email protected]
Sebastian Striegel
Themenmanagement
Veranstaltungen
Tel.0751 2955-1123
[email protected]
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Tel.0751 2955-1125
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Tel.0751 2955-1122
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Die Schwäbisch Media Digital GmbH & Co. KG hat mit der Digitalagentur
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Preisliste Nr. 69 | gültig ab 01. Januar 2017 • Verlagsort: 88212 Ravensburg | Nielsen 3b
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und
Zeitschriften
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer
oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer
Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner
Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten
Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige
innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in
Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere
Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so
hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger
weiterer Rechtspflichten, den Unterschied
zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass
dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen,
die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an
bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig
beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber
noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden
kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht
auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden
in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass
dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit
mindestens drei Seiten an den Text und nicht
an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die
aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht
als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche
vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich
kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge
– auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des
Inhalts, der Herkunft oder der technischen
Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen,
wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist.
Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für
den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der
Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen,
die durch Format oder Aufmachung beim Leser
den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung
oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen
enthalten, werden nicht angenommen.
Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen
oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag
unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf
Zahlungsminderung oder eine einwandfreie
Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem
der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.
Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat
der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver
Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind
– auch bei telefonischer Auftragserteilung –
ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus
Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind
beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren
Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies
gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters
und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung
des Verlages für Schäden wegen des Fehlens
zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet
der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe
Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den
übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die
Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang
nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur
Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei
nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von
vier Wochen nach Eingang von Rechnung und
Beleg geltend gemacht werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber
trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der
zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften
gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung
leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst
aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der
aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang
der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen,
sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.
Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden
Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die
weitere Ausführung des laufenden Auftrages
bis zur Bezahlung zurückstellen und für die
restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag
berechtigt, auch während der Laufzeit eines
Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer
Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich
vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu
machen.
15. Verbraucherschlichtungsverfahren: Die
Schwäbischer Verlag GmbH & Co. KG Drexler,
Gessler nimmt nicht am Verbraucherschlichtungsverfahren teil.
16. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf
Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und
Umfang des Anzeigenauftrages werden elektronisch Anzeigenausschnitte, Belegseiten
oder vollständige Belegnummern geliefert.
Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden,
so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche
Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
17. Kosten für die Anfertigung bestellter
Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber
gewünschte oder zu vertretende erhebliche
Änderungen ursprünglich vereinbarter Aus­
führun­gen hat der Auftraggeber zu tragen.
18. Aus einer Auflagenminderung kann bei
einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein
Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der
ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres
die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn
eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften
gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen
Kalenderjahres unterschritten wird. Eine
Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preis-
minderung berechtigter Mangel, wenn sie bei
einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v.
H., bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren
15 v. H., bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H., bei einer Auflage über 500 000
Exemplaren 5 v. H. beträgt. Darüber hinaus
sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so
rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser
vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
19. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für
die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe
der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe
auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge
auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht
abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle
Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne
dazu verpflichtet zu sein. „Dem Verlag kann
einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige
Format DIN A4 (Gewicht 80 g) überschreiten,
sowie Waren, Bücher-, Katalogsendungen und
Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung
kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.“
Der Verlag kann darüberhinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder
der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren.
Preisliste Nr. 69 | gültig ab 01. Januar 2017 • Verlagsort: 88212 Ravensburg | Nielsen 3b
20. Druckunterlagen werden nur auf besonderer Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet
drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
21. Der Auftraggeber willigt ein, dass alle Traueranzeigen, die in den Tageszeitungen des
Schwäbischen Verlags erscheinen, zusätzlich
und ohne weitere Kosten für den Auftraggeber
auch auf dem Online-Trauerportal http://trauer.schwaebische.de/ des Schwäbischen Verlags
veröffentlicht werden. Der Auftraggeber hat
die Möglichkeit der Online-Veröffentlichung
jederzeit zu widersprechen. Der Widerspruch
ist zu richten an [email protected].
22. Für den Fall, dass aufgrund gesetzlicher
Neuregelungen im Bereich des Tarifvertragsund/oder Arbeitsrechts, die erheblichen Einfluss auf die Kosten des Auftragnehmers hinsichtlich der Zustellung/Verteilung haben,
insbesondere die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns im Bereich der Werbungsverteilung, eine Neukalkulation der Vergütungskonditionen erforderlich wird, so
verpflichten sich die Parteien, auf Anforderung
einer der Parteien über die Höhe der Vergütung neu zu verhandeln. Kann eine Einigung
hinsichtlich der Höhe der Vergütung nicht erzielt werden, so steht beiden Parteien ein sofortiges Sonderkündigungsrecht zu.
23. Der Verlag bietet seinen Kunden umfassende Dienstleistungen im Werbemarkt an.
Um diese Dienstleistungen – auch über den
Zweck des jeweils abgeschlossenen Vertrages
hinaus – in allen Fragen zu den Dienstleistungen des Verlags zu ermöglichen, willigt der
Auftraggeber ein, dass der Verlag die unten
aufgeführten Daten des Auftraggebers für die
Datenverarbeitung verwendet und zur künftigen Werbung gegenüber dem Auftraggeber,
insbesondere durch personalisierte Werbung,
verwendet und nutzt. Soweit der Verlag für
diese Zwecke Berater einsetzt, die ausschließlich für den Verlag tätig sind, können diese
Angaben zum gleichen Zweck auch an diese
zuständigen Berater zur dortigen Datenverarbeitung und -nutzung übermittelt werden.
Verwendet, genutzt und übermittelt werden
dürfen: Personalien (Name, Anschrift, E-MailAdresse, Telefon, Fax). Die vorstehende
Einwilligungserklärung ist freiwillig und kann
– ohne Einfluss auf die Geschäftsbeziehung –
jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
24. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im
Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei
Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt
sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten
nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder
gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers,
auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der
Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem
Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als
Gerichts­­stand der Sitz des Verlages vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und
Zeitschriften
a) Der Verlag wendet bei der Entgegennahme
und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn
er vom Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wird. Der Inserent verpflichtet sich, die
Kosten der Veröffent­lichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu
tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils
gültigen Anzeigen­tarifs.
b) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung
für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit
der für die Insertion zur Verfügung gestellten
Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber
obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter
freizustellen, die diesen aus der Ausführung
des Vertrags, auch wenn er nicht rechtzeitig
sistiert wurde, gegen den Verlag erwachsen.
Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und
Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie
Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen nicht rechtzeitig sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen den Verlag zu. Der Auftraggeber
hält den Verlag auch von allen Ansprüchen aus
Verstößen gegen das Urheberrecht frei.
c) Konzernnachlass wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen gewährt,
und zwar ab einer Beteiligung von mehr als 50 %.
Keine Anwendung findet er zum Beispiel beim
Zusammenschluss verschiedener selbstständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des
öffentlichen Rechts beteiligt sind.
d) Anzeigen und Beilagen, die von Werbeagenturen bzw. Werbungsmittlern in Auftrag gegeben werden, werden immer zu den entsprechenden Grundpreisen berechnet. Die
Mittlerprovision wird aus dem Kunden-Nettobetrag berechnet. Für Anzeigen und Beilagen,
die zu ermäßigten Preisen berechnet werden,
erhalten Werbeagenturen und Werbungsmittler keine Provision.
e) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen
bzw. bei fernmündlich veranlassten Änderungen sowie für Fehler infolge undeutlicher Niederschrift übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Das
gleiche gilt bei Auftragserteilung per Telefax.
f) Digitale Druckunterlagen müssen den Erfordernissen unserer Betriebssysteme vollständig
entsprechen. Für fehlerhafte Dateien, fehlende
schriftliche Auf­trags­unterlagen mit allen für
die Abwicklung erforderlichen Angaben sowie
für Fehler, die auf die Übertragung oder den
Versand zurückzuführen sind, übernimmt der
Verlag keine Haftung.
g) Der Anzeigenteil dieser Zeitung wird nach
typographischen Gesichtspunkten gesetzt und
umbrochen. Daraus ergeben sich für die Gestaltung bestimmter rubrizierter Anzeigen gewisse Regeln, deren Berücksichtigung der Verlag sich vorbehält.
h) Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen.
Bei Abbestellung einer Anzeige kann der Ver­lag
die entstandenen Satzkosten berechnen.
i) Fälle höherer Gewalt wie auch Arbeitskampfmaßnahmen entbinden den Verlag von der
Verpflichtung auf Erfüllung von Verträgen und
Leistung von Schadensersatz.
j) Die Gewährung einer Agentur-Provision
bleibt den Werbungsmittlern vorbehalten, die
unabhängig vom Werbungstreibenden sind.
Die Werbungsmittler und Werbeagenturen
sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlags zu halten. Anzeigen- und Beila­genaufträge, für die
ermäßigte Preise in Anspruch genommen werden, sind nicht provisionsfähig. Die vom Verlag
gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
k) Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen und Kollektiven Sonderpreise festzulegen.
l) Neue Anzeigen- und Beilagenpreise treten
mit dem aus der Preisliste ersichtlichen Zeitpunkt in Kraft. Dies gilt auch für laufende Verträge. Für Anzeigenverträge von Nichtkaufleuten, die vor Bekanntgabe der neuen Preisliste
erteilt wurden, gilt der alte Preis, sofern die
Anzeige oder Beilage innerhalb von vier Monaten erscheinen soll.
m) Der Ausschluss von Anzeigen und Beilagen
konkurrierender Unternehmen kann nicht zur
Bedingung gemacht werden.
n) Der Verlag behält sich vor, Beilagenaufträge
ganz oder teilweise abzulehnen, falls die Beilagen nicht maschinell verarbeitet werden können.
o) Bei Abbestellung einer gesetzten Anzeige
werden die Satzkosten berechnet. Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen, rechtzeitig
zum Anzeigenannahmeschluss.
p) Bei Zifferanzeigen ist der Auftraggeber verpflichtet, die den Zuschriften beigegebenen
Anlagen zurückzusenden.
q) Der Verlag behält sich das Recht vor, Anzeigenaufträge, die keine gestalterischen Elemente enthalten, den Regelungen der Rechtschreibreform anzupassen; was auch für
schriftliche Fließsatzanzeigenaufträge gilt.
Änderungen des Anzeigenauftrags, die zur
Umsetzung der Rechtschreibreform notwendig sind, berechtigen den Auftraggeber nicht
zur Reklamation und vermögen keine Ansprüche zu begründen.
r) Einzelbelege und Belegseiten erfolgen auf
Wunsch und nur für Anzeigen ab einer Größe
über 280 × 200 mm.
s) Fehlende oder fehlerhaft gedruckte Kontroll­
angaben werden nicht als Fehler in der Ausführung des Anzeigenauftrages anerkannt, sofern
nichts Abweichendes vereinbart ist.
t) Vom Verlag gestaltete Anzeigen und Titelköpfe dürfen ohne seine Einwilligung nicht für
eine Reproduktion anderen Werbeträgern weitergegeben oder weiterverwendet werden.
u) Der Auftraggeber ist damit einverstanden,
dass die von ihm stammenden Angaben ergän­
zend zu der Veröffentlichung in der oder in den
Druckschriften sowohl in elektronischen Medien verbreitet, als auch in Marktanalysen verarbeitet werden.
Entsprechend § 26 BDSG weist der Verlag darauf hin, dass die Vertragsdaten in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen
auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung
hinaus.
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45 Ulm
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58 Spaichingen
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