Säule 3a – doppelt profitieren im Jahr der Pensionierung

Säule 3a – doppelt profitieren
im Jahr der Pensionierung
Andreas freut sich auf seine Pensionierung im Jahr 2017 – endlich Zeit für den Garten und die Enkel. Zudem möchte er mit seiner Frau Irma nach Kanada reisen und
seinen Sohn besuchen. Seit längerer Zeit hat sich Andreas mit seiner Pensionierung
befasst und alle notwendigen Schritte eingeleitet. Andreas und Irma haben zudem
finanziell vorgesorgt und jeweils in die Säule 3a einbezahlt. Im letzten Erwerbsjahr
profitiert Andreas sogar von einer doppelten Einzahlung in die Säule 3a und spart
damit Steuern. Wie geht das?
Das gebundene Vorsorgesparen im
Rahmen der Säule 3a ist für Erwerbstätige mit einem AHV-pflichtigen Einkommen eine wichtige und nicht mehr
wegzudenkende Ergänzung zur AHV
(1. Säule) und Pensionskasse (2. Säule). Mit dem so angesparten Guthaben
lässt sich beispielsweise eine Frühpensionierung überbrücken. Oder die
Hypothek auf dem Eigenheim bei Beendigung der Berufstätigkeit auf ein
sinnvolles Niveau reduzieren. Ein ganz
wesentlicher Vorteil der Säule 3a ist die
volle Abzugsfähigkeit der einbezahlten
Beiträge vom steuerbaren Einkommen
im jeweiligen Jahr. Dadurch lässt sich
die Steuerbelastung – je nach Progressionsstufe – erheblich reduzieren.
für Frauen. Wer über sein AHV-Alter
hinaus berufstätig bleibt, kann auch
weiterhin in die Säule 3a einzahlen:
Männer bis 70, Frauen bis 69. Berufstätige mit Pensionskassenanschluss
dürfen in diesem Jahr maximal 6768
Franken pro Jahr einzahlen. Wer nicht
obligatorisch einer Pensionskasse unterstellt ist, darf bis 20 Prozent seines
Einkommens aufwenden, pro Jahr maximal 33 840 Franken.
Doppelt profitieren
Wer die Berufstätigkeit nicht mit dem
Erreichen des AHV-Alters beendet,
sondern noch bis Jahresende weiterarbeitet, darf zwei Mal in die Säule 3a
einzahlen. Voraussetzung ist jedoch,
dass er nicht mehr in seine Pensionskasse einzahlen und den Bezug der
Altersleistungen nicht aufschieben
kann. Für die Zeitspanne bis zum Erreichen des Pensionsalters zahlt er den
Maximalbeitrag von 6768 Franken ein
und für die restlichen Monate bis zum
Jahresende zusätzlich 20 Prozent des
in dieser Zeit erzielten Netto-Einkommens, zusammen jedoch höchstens
33 840 Franken. Aber aufgepasst! Die
erste Einzahlung muss bei Männern
vor dem 65. und bei Frauen vor dem
64. Geburtstag erfolgen. Sonst könnte
das Steueramt den Abzug verweigern.
Die doppelte Nutzung der Säule 3a
im Jahr der Pensionierung lohnt sich
auch für Andreas. Er spart Steuern –
ein schöner Betrag, den er für die Reise
nach Kanada einsetzen wird.
Ende der Einzahlungen
Normalerweise endet die Beitragszahlung in die Säule 3a mit der Aufgabe der
Erwerbstätigkeit, spätestens jedoch im
Alter von 65 für Männer respektive 64
Steuerersparnis am Beispiel von Andreas:
Berufstätig mit Pensionskassenanschluss. Geburtsdatum 1. Juni 1952. Verheiratet,
katholisch und wohnhaft in Cham. AHV-Jahreseinkommen 120 000 Franken.
Zeitraum
Anteilmässiger
AHV-Lohn
Beitrag Säule 3a
Steuerersparnis
(Grenzsteuersatz 15 %)
01.01.2017 – 30.06.2017
CHF 60’000.–
CHF 6’768.–
CHF 1’015.–
01.07.2017 – 31.12.2017
CHF 60’000.–
CHF 11’280.–
CHF 1’692.–
Total Steuerersparnis
CHF 2’707.–
Rolf Schäppi, Leiter Finanzplanung
und Steuern, Zuger Kantonalbank