Säule 3a – doppelt profitieren im Jahr der Pensionierung Andreas freut sich auf seine Pensionierung im Jahr 2017 – endlich Zeit für den Garten und die Enkel. Zudem möchte er mit seiner Frau Irma nach Kanada reisen und seinen Sohn besuchen. Seit längerer Zeit hat sich Andreas mit seiner Pensionierung befasst und alle notwendigen Schritte eingeleitet. Andreas und Irma haben zudem finanziell vorgesorgt und jeweils in die Säule 3a einbezahlt. Im letzten Erwerbsjahr profitiert Andreas sogar von einer doppelten Einzahlung in die Säule 3a und spart damit Steuern. Wie geht das? Das gebundene Vorsorgesparen im Rahmen der Säule 3a ist für Erwerbstätige mit einem AHV-pflichtigen Einkommen eine wichtige und nicht mehr wegzudenkende Ergänzung zur AHV (1. Säule) und Pensionskasse (2. Säule). Mit dem so angesparten Guthaben lässt sich beispielsweise eine Frühpensionierung überbrücken. Oder die Hypothek auf dem Eigenheim bei Beendigung der Berufstätigkeit auf ein sinnvolles Niveau reduzieren. Ein ganz wesentlicher Vorteil der Säule 3a ist die volle Abzugsfähigkeit der einbezahlten Beiträge vom steuerbaren Einkommen im jeweiligen Jahr. Dadurch lässt sich die Steuerbelastung – je nach Progressionsstufe – erheblich reduzieren. für Frauen. Wer über sein AHV-Alter hinaus berufstätig bleibt, kann auch weiterhin in die Säule 3a einzahlen: Männer bis 70, Frauen bis 69. Berufstätige mit Pensionskassenanschluss dürfen in diesem Jahr maximal 6768 Franken pro Jahr einzahlen. Wer nicht obligatorisch einer Pensionskasse unterstellt ist, darf bis 20 Prozent seines Einkommens aufwenden, pro Jahr maximal 33 840 Franken. Doppelt profitieren Wer die Berufstätigkeit nicht mit dem Erreichen des AHV-Alters beendet, sondern noch bis Jahresende weiterarbeitet, darf zwei Mal in die Säule 3a einzahlen. Voraussetzung ist jedoch, dass er nicht mehr in seine Pensionskasse einzahlen und den Bezug der Altersleistungen nicht aufschieben kann. Für die Zeitspanne bis zum Erreichen des Pensionsalters zahlt er den Maximalbeitrag von 6768 Franken ein und für die restlichen Monate bis zum Jahresende zusätzlich 20 Prozent des in dieser Zeit erzielten Netto-Einkommens, zusammen jedoch höchstens 33 840 Franken. Aber aufgepasst! Die erste Einzahlung muss bei Männern vor dem 65. und bei Frauen vor dem 64. Geburtstag erfolgen. Sonst könnte das Steueramt den Abzug verweigern. Die doppelte Nutzung der Säule 3a im Jahr der Pensionierung lohnt sich auch für Andreas. Er spart Steuern – ein schöner Betrag, den er für die Reise nach Kanada einsetzen wird. Ende der Einzahlungen Normalerweise endet die Beitragszahlung in die Säule 3a mit der Aufgabe der Erwerbstätigkeit, spätestens jedoch im Alter von 65 für Männer respektive 64 Steuerersparnis am Beispiel von Andreas: Berufstätig mit Pensionskassenanschluss. Geburtsdatum 1. Juni 1952. Verheiratet, katholisch und wohnhaft in Cham. AHV-Jahreseinkommen 120 000 Franken. Zeitraum Anteilmässiger AHV-Lohn Beitrag Säule 3a Steuerersparnis (Grenzsteuersatz 15 %) 01.01.2017 – 30.06.2017 CHF 60’000.– CHF 6’768.– CHF 1’015.– 01.07.2017 – 31.12.2017 CHF 60’000.– CHF 11’280.– CHF 1’692.– Total Steuerersparnis CHF 2’707.– Rolf Schäppi, Leiter Finanzplanung und Steuern, Zuger Kantonalbank
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