Stellungnahme Radverkehrsanbindung zwischen Dom und Köln Hbf. Position des VCD Regionalverband Köln, Arbeitskreis Radverkehr Die vor kurzer Zeit vorgenommene Umsetzung der Verkehrsführung zwischen Dom, Hauptbahnhof und Philharmonie stellt keine Verbesserung für den Radverkehr dar, da dem Rad- und Fußverkehr bei dieser Lösung zu wenig Platz eingeräumt wird. Darüber hinaus bietet sie keine ausreichende Sicherheit. Die jetzt umgesetzte Gestaltung der Verkehrsführung beruht auf einem Beschluss des Verkehrsausschusses vom April 2014, also noch bevor das Radverkehrskonzept Innenstadt (RVKI) auf mehreren Bürgerveranstaltungen und Facharbeitskreisen erarbeitet und dann im Juni 2016 verabschiedet wurde. Die neue Verkehrsführung entspricht nicht dem vom Verkehrsausschuss beschlossenen RVKI. Auch bei Politik und Verwaltung muss es möglich sein, einen Beschluss, der auf Grund von neuen Entwicklungen nicht mehr mit den heutigen Vorstellungen übereinstimmt, zu revidieren. Betreffend des Domumfeldes sollten folgende Maßnahmen umgesetzt werden: 1. Trankgasse Für den MIV auf der Trankgasse (Richtung Frankenplatz) wird nur eine Fahrspur zur Verfügung gestellt. Dem Radverkehr wird der neu gewonnene Platz zugesprochen. 2. Frankenplatz Wie bei der Trankgasse wird die einspurige Verkehrsführung für den MIV fortgesetzt, die restliche Breite dem Radverkehr zugesprochen. Dies ist eine wichtige Zuführung zum Rheinufer. Nach RVKI ist hier eine MIV-Vorrang-Straße mit eigener Radverkehrsinfrastruktur (gelb) vorgesehen. 3. Trankgasse Von der Trankgasse wird für Radfahrer eine reguläre Abbiegemöglichkeit zur Johannisstraße eingerichtet. Diese Verbindung ermöglicht die direkte Anbindung zur Radstation und weiter zur künftigen Rampe an der Nordseite der Hohenzollernbrücke. 4. Trankgasse An der Trankgasse vor der Ampel (vom Rhein kommend, am Ende der Bahntunnels Richtung Dom) wird ein angeführter Schutzstreifen und eine Aufstellfläche für links- sowie rechtsabbiegende Radfahrer eingerichtet. 5. Johannisstraße Die Radverkehrsanbindung von der Johannisstraße zur Straße „Am Domhof“ erfolgt auf direktem Weg also ohne Umweg über die Fußgängerampel. Nach dem RVKI ist diese Verbindung eine Rad-Vorrang-Straße (grün). 6. Am Domhof Die Straße „Am Domhof“ wird so gestaltet (z.B. als Einbahnstraße), dass eine Behinderung des Radverkehrs durch den MIV nicht gegeben ist. Nach dem RVKI ist diese Verbindung eine Rad-Vorrang-Straße (grün). VCD Regionalverband Köln e. V. Melchiorstraße 3 50670 Köln Tel. 0221-739 39 33 www.vcd-koeln.de
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