Straßenbaufacharbeiter/in

Landeshauptstadt Dresden Im Regiebetrieb Zentrale Technische Dienstleistungen, Straßenmeisterei Süd und Straßenmeisterei Nord der Landeshauptstadt Dresden sind die Stellen mit der Stellenbezeichnung Straßenbaufacharbeiter/in (Beschäftigte bzw. Beschäftigter EntgGr. 05 EGO) [Chiffre ‐ Nr.: 27161203] ab dem 01.02.2017 unbefristet bzw. ab sofort als Krankheitsvertretung befristet für 6 Monate zu besetzen. Wesentliche Inhalte - Durchführung von Straßenbauarbeiten im Reparaturbereich einschließlich aller Vor‐ und Nebenarbeiten wie Richten und Verlegen -
von Borden, Verlegen von Betonplatten und ‐pflaster, Flickarbeiten mit bituminösem Kalt‐ oder Heißmischgut Auswahl, Einsatz und Wartung geeigneter Verdichtungs‐, Aufbruch‐ und Schneidetechnik Sicherung bzw. Setzen von Stützmauern unter 2m Reparaturarbeiten an Einbauten im öffentlichen Verkehrsraum durch Heben und Senken von Deckeln, Kappen und Schächten, Vorarbeiten für Reparaturen an Geländern, Zäunen, Verkehrsleiteinrichtungen, Leitpfosten u.a. Unterhaltung von Nebenanlagen wie Pflegearbeiten an Leiteinrichtungen, Instandhaltung und Reinigung von Gräben und Durchlässen, Montage von Verkehrsleiteinrichtungen und Montage von Hochwasserschutzanlagen Durchführung von Absperr‐ u. Sicherungsmaßnahmen an Schad‐ u. Baustellen, sowie in Havariesituationen Einsatz im Straßenwinterdienst wie maschinelle Lade‐, Streu‐ und Räumarbeiten Erforderliche Ausbildung - Facharbeiter/in im Straßenbau oder gleichwertige Ausbildung Sonstige Anforderungen - Führerschein Klasse CE - Berechtigungsschein für Baumaschinen und Geräte Erwartungen - Bereitschaft zum Schichtdienst, zum Straßenwinterdienst, zur Rufbereitschaft und anderen Einsätzen - Kenntnisse von Baumaschinen, Straßenbau mit Nebenanlagen und umfassende Kenntnisse zu GAB, VSG, StVO und RSA - Kooperationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität, Selbstständigkeit und Verantwortungsfähigkeit, Urteils‐ und Problemlösefähigkeit, Zielorientierung Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Bewerbungsfrist: 17.01.2017