Rundschreiben 2016

Offene Kinderund Jugendarbeit
Ehrenamtliche
Jugendverbands- und
Jugendgruppen-arbeit
Aufsuchende
Jugendarbeit
Kinder und
Jugendschutz
Grundausbildung/
Fortbildung
Team Kinder – und Jugendarbeit
Offenes Singen
Förderung
Ferienfreizeiten
Dezentrale
Treffpunkte
Förderung
Gruppenarbeit
Bootsverleih
©
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Kinder- und Jugendarbeit im Kreis
Olpe, hiermit stellen wir Ihnen das Rundschreiben für das Jahr 2017 zur Verfügung.
Es enthält wichtige Informationen und Terminhinweise für die Kinder- und
Jugendarbeit in den kommenden Monaten.
Das finden Sie auf den nächsten Seiten:
1. Zusammenfassung wichtiger Termine für das Jahr 2017
2. Sitzungstermine des Jugendhilfeausschusses 2017
3. Förderung der Gruppenarbeit für 2018
4. Förderung der dezentralen offenen Jugendtreffs für 2018
5. Betriebskostenförderung OT / KOT 2018
6. Qualitätsdialog Offene Jugendarbeit 2016 / 2017
7. Sonderurlaub 2017 / 2018
8. Internationale Jugendbegegnungen 2017
9. Häuser für Ferienfreizeiten und Bildungsveranstaltungen
10. Kurse zur Grundausbildung und Fortbildung in 2017
11. Offenes Singen auf der Burg Bilstein in 2017
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12. Vorlesewettbewerb 2017
13. Fördermöglichkeiten erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
14. Jugendleitercard
15. Serviceleistungen des Kreisjugendamtes – Bootsverleih, …
16. Kinder- und Jugendförderplan (KJP NRW)
17. Veränderungen im Jugendamt – Fachdienst 51 (Kinder- u. Jugendarbeit)
Kreis Olpe, Der Landrat, Postfach 1560, 57445 Olpe
Fachdienst Finanzielle Jugendhilfen
Dienstgebäude: Westfälische Str. 75, 57462 Olpe
Tel.: 02761/81-0
Fachdienst-Fax: 02761/81-333
Internet: www.kreis-olpe.de
„Die
Die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Olpe sind
Bunt
und
Aber wer macht sich schon Gedanken darüber, wie diese organisiert werden und regelmäßig
bei den Kindern- und Jugendlichen ankommen? Der Kreis Olpe muss dafür sorgen, dass die
Angebote und die Förderung ankommen. Das steht sogar im Gesetz. Und er stellt dafür
jährlich ca. 1,9 Mio. € zur Verfügung.
Doch ohne die vielen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den
unterschiedlichen Jugendverbänden, -gruppen, -einrichtungen und Vereinen ist Jugendarbeit
im Kreis Olpe nicht denkbar, das ändert sich auch nicht durch die hohe Summe der
Förderung.
Es ist die Zusammenarbeit zwischen dem Kreis Olpe und den engagierten (jungen)
Menschen, die Mischung aus Förderung / Beratung auf der einen und die tatsächliche Arbeit
mit den Kindern und Jugendlichen auf der anderen Seite.
Nur so kann Jugendarbeit funktionieren. So trägt sie dazu bei, Selbstbestimmung zu fördern,
neue Fähigkeiten zu entdecken und ausprobieren oder einfach Gemeinschaft erleben und
selbst leben zu können.
Als „Team Kinder- und Jugendarbeit“ möchten wir dafür Sorge tragen, dass die ehren- und
hauptamtliche Kinder- und Jugendarbeit bunt und vielfältig bleibt. Und dass die vielen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ansprechpartner finden, die ihrerseits auch im Sinne der
vielen jungen Menschen mit Rat und Tat zur Verfügung stehen.
Übrigens: Im kommenden Jahr feiert der Kreis Olpe bereits sein 200-jähriges Bestehen. Am
10.06.2017 findet rund um das Kreishaus ein großes Familienfest statt. Auch wenn wir selbst
noch nicht 200 Jahre alt werden, laden wir schon jetzt ein, unseren Stand zu besuchen.
Darüber hinaus werden wir auch noch rechtzeitig über damit verbundene Aktionen
informieren.
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(v.l. Katrin Kühr - Jugendschutzfachkraft; Frank Melcher – Offene und Aufsuchende Kinder- und
Jugendarbeit; Dietke Kieserling – Förderung von Ferienfreizeiten und Gruppenförderung; Matthias
Heer - Ehrenamtliche Jugendverbands- und Jugendgruppenarbeit; Julia Richter - Offene und
Aufsuchende Kinder- und Jugendarbeit; Angelika Majer – Förderung dezentrale Treffpunkte, Singen
Burg Bilstein, Vorlesewettbewerb)
1. Zusammenfassung wichtiger Termine für 2017:
vor Beginn
Anträge auf Förderung von Ferienfreizeiten mit Kindern und
Jugendlichen (3-20 Tage)
vor Beginn
Anträge auf Förderung
Herbstferienaktionen
vor Beginn
Finanzierung
von
Referenten
Informationsveranstaltungen
zu
Themen (vgl. Fachplan, Kap. 8.11.1)
für
Seminare
und
jugendschutzrelevanten
vor Beginn
Finanzierung von Projekten mit
Inhalten (vgl. Fachplan, Kap. 8.11.2)
jugendschutzrelevanten
01.10.2017:
Anträge auf Förderung der Gruppenarbeit mit qualifizierten
ehrenamtlichen Mitarbeitern/innen für 2017
Bitte denken Sie an die jährlichen Weiterbildungen.
01.11.2017:
Förderung der dezentralen offenen Treffs mit qualifizierten
ehrenamtlichen Mitarbeitern/innen, Antragstermin für 2018
Bitte denken Sie auch hier an die jährlichen Weiterbildungen.
von
Sommer-
und
/
oder
Die erforderlichen Anträge stehen als ausfüllbare pdf – Datei auf der Homepage des Kreises
Olpe zur Verfügung: www.kreis-olpe.de  Bürgerservice  Kinder, Jugend und Familie
 Kinder- und Jugendarbeit bzw. Kinder- und Jugendschutz  Finanzierung
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2. Sitzungstermine des Jugendhilfeausschusses in 2017
Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Olpe beschließt die Förderungsrichtlinien für die
Jugendhilfe einschließlich der Jugendarbeit im Kreis Olpe und berät und entscheidet über
Anträge aus der Jugendarbeit.
Förderanträge hinsichtlich des Kapitels 8 des Fachplans Kinder- und Jugendarbeit,
Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit, die im JHA beraten und beschlossen werden,
müssen rechtzeitig (mindestens 6 Wochen vor dem JHA - Termin) vorgelegt werden.
Die Sitzungstermine für 2017:
•
•
•
•
14.02.2017
23.05.2017
29.08.2017
14.11.2017
Die öffentliche Sitzung findet um 16.30 Uhr im Kreishaus in Olpe oder in anderen
Einrichtungen statt. Die genauen Tagungsorte und evtl. Terminabweichungen entnehmen
Sie bitte der Tagespresse oder der Homepage des Kreises Olpe (www.kreis-olpe.de 
Politik u. Verwaltung  Kreistagsinformationssystem  Sitzungen)
3. Förderung der Gruppenarbeit mit qualifizierten ehrenamtlichen Mitarbeitern /
innen 2018
Die Förderung der regelmäßigen Gruppenarbeit mit Kindern und Jugendlichen der
Jugendgruppen und –verbände durch den Kreis Olpe orientiert sich ausschließlich an der
Zahl der Gruppenmitglieder und –leiter und wird „pro Kopf“ berechnet.
Der Jugendverband auf Ortsebene stellt einen Gesamtantrag für alle Gruppen (neue
Formulare:  www.kreis-olpe.de  Bürgerservice  Kinder, Jugend und Familie 
Kinder- und Jugendarbeit) und fügt die notwendigen Antragsunterlagen bei. Sofern
Unterlagen
(Teilnahmebescheinigungen
über
absolvierte
Kurse
und
Weiterbildungsveranstaltungen) im Original vorliegen, werden diese nach Einsicht durch den
zuständigen Sachbearbeiter zurückgegeben. Bitte denken Sie daran, den Sichtvermerk
(Stempel / Unterschrift) des Jugendverbandsvorsitzenden bzw. Jugendseelsorgers einzuholen, sowie ggf. einen Nachweis über die Mitgliedschaft in Ihrem Verband (Beitragsrechnung,
Bestätigung, etc.) beizulegen. Bei Verbandsgruppen erhöht sich der Pauschalzuschuss um
25 %.
Auszug aus der Förderrichtlinie: „…Eine Gruppe muss aus mindestens 6 Mitgliedern im
Alter von 6 bis zum vollendeten 19. Lebensjahr und 1 Gruppenleiter/in bestehen. Dasselbe
gilt für junge Erwachsene bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, soweit sie sich in Ausbildung
befinden, arbeitslos sind oder Wehr- / Zivildienst ableisten.
Je qualifiziertem/r Gruppenleiter/in werden maximal 10 Teilnehmer/innen gefördert, ab
dem/der 11. Teilnehmer/in (bzw. ab dem/der 21., …) ist ein/e weitere/r qualifizierte/r
Gruppenleiter/in erforderlich.
Die Förderung orientiert sich an der tatsächlichen Gruppenstärke (inkl. Leitung) und wird pro
Kopf für jede Person berechnet.
Die Antragsunterlagen sind bis zum 01.10. des laufenden Jahres (für das Folgejahr)
vollständig, d.h. mit folgenden Unterlagen einzureichen:
•
•
•
•
•
Mitgliederliste inkl. Anschriften und Geburtsdaten,
Programm,
Aus- und Fortbildungsnachweise des/der Gruppenleiter/s,
Sichtvermerk (Stempel und Unterschrift) des Trägers,
Angabe des Ortes und des Zeitpunktes der Gruppenstunde(n),
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• persönlich unterzeichnete Selbstverpflichtungserklärung (sofern noch nicht vorgelegt),
• erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (sofern noch nicht vorgelegt), sowie der
• Nachweis über den Besuch einer Informationsveranstaltung zum Thema „Schutz vor
Kindeswohlgefährdung“ (sofern noch nicht vorgelegt). (…)“
Näheres hierzu entnehmen Sie bitte Kap. 5 bzw. Kap. 8 des Fachplans Kinder- und
Jugendarbeit.
Unvollständige Anträge können nach erfolgter Benachrichtigung innerhalb einer bestimmten
Frist ergänzt werden. Der Zuschuss staffelt sich wie folgt:
• bei wöchentlichen Treffen (mind. 36-mal / Jahr)
40,00 € pro Person
• bei zweiwöchentlichen Treffen (mind. 18-mal / Jahr)
30,00 € pro Person
• bei monatlichen Treffen (mind. 10-mal / Jahr)
20,00 € pro Person
Die Anträge müssen spätestens zum 01.10.2017 im Jugendamt vorliegen, spätere
Eingänge werden bei der Förderung nicht berücksichtigt.
Anträge von neu gegründeten Gruppen können auch im Laufe des Jahres gestellt werden.
Die Förderung erfolgt in solchen Fällen unter Berücksichtigung des Antragsdatums.
Information: Frau Dietke Kieserling, Tel.: 02761 / 81-431, Email: [email protected]
4. Förderung von Jugendtreffs (Förderung der dezentralen offenen Jugendarbeit
mit qualifizierten Mitarbeitern / innen: Dezentrale Treffs) 2018
Letzter Termin für die Antragstellung für das Jahr 2018 ist der 01.11.2017 (Eingangsstempel
beim Fachdienst Finanzielle Jugendhilfen). Im Jahr 2017 geförderte Einrichtungen erhalten
ca. Mitte September die Antragsunterlagen. Träger, die nicht in diesem Jahr gefördert
wurden, können die Anträge beim Fachdienst Finanzielle Jugendhilfen anfordern oder im
Internet (Kreis Olpe  Bürgerservice  Kinder, Jugend und Familie  Kinder- und
Jugendarbeit) herunterladen.
Grundförderung
a) bei mindestens 36 Wochen pro Jahr und 3 Stunden wöchentlicher Öffnungszeit an mindestens 1 Tag mit mindestens 1
qualifizierten Mitarbeiter/in
= 800,00 €
b) bei mindestens 36 Wochen pro Jahr und 5 Stunden wöchentlicher Öffnungszeit an mindestens 2 Tagen mit mindestens 1
qualifizierten Mitarbeiter/in
= 1.600,00 €
c) bei mindestens 36 Wochen pro Jahr und 7 Stunden wöchentlicher Öffnungszeit an mindestens 3 Tagen mit mindestens 1
qualifizierten Mitarbeiter/in
= 2.400,00 €
Zusatzförderung
a) bei einer ständig zur Verfügung stehenden Mindestfläche
von 100 qm, ohne Verkehrsfläche und Sanitärbereich
= 250,00 €
b) Förderung der/s zweiten und dritten qualifizierten Mitarbeiters/in,
in Anlehnung an die Anforderungen für „regelmäßige Gruppenförderung“ zusätzlich je
= 200,00 €
Voraussetzung für die Betriebskostenförderung ist die Anwesenheit einer/eines qualifizierten
Mitarbeiterin/ Mitarbeiters während der Öffnungszeiten.
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Wird ein zweiter oder dritter qualifizierter Mitarbeiter/in gefördert, müssen auf die
Altersgruppen abgestimmte themenspezifische Angebote vorgehalten werden (Themenschwerpunkte: politische und soziale Bildung, schul- und arbeitsweltbezogene-, kulturelle-,
sportlich und freizeitorientierte-, medienbezogene-, interkulturelle Kinder- und Jugendarbeit,
Kinder- und Jugenderholung, geschlechterdifferenzierte Mädchen- und Jungenarbeit,
gezielte präventive Angebote).
Bitte denken Sie bei der Antragsstellung an die Vorlage einer persönlich unterzeichneten
Selbstverpflichtungserklärung, eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, sowie
den Nachweis über den Besuch einer Informationsveranstaltung zum Thema „Schutz vor
Kindeswohlgefährdung“. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte Kap. 5 bzw. Kap. 8 des
Fachplans Kinder- und Jugendarbeit.
Information: Frau Angelika Majer, Tel.: 02761 / 81-586, E-Mail: [email protected]
5. Betriebskostenförderung OT / KOT
Der Kreis Olpe fördert die Betriebskosten der im Fachplan ausgewiesenen Jugendfreizeiteinrichtungen mit hauptamtlichen Personal (OT´s und KOT´s). Voraussetzung ist, dass die
Einrichtungen sich sowohl an den vereinbarten Qualitätsstandards (gem. Kap. 3.4 Fachplan),
als auch an den seitens des JHA festgelegten Zielen und Kennzahlen orientieren. Das
jährliche Antragsdatum für die Betriebskostenförderungen der OT´s und KOT´s ist der 01.10.
des lfd. Jahres. Die Verwendungsnachweise für das Jahr 2017 sollten bis spätestens zum
28.02.2018 vorliegen.
Bitte beachten Sie, dass gem. dem Fachplan Kinder- und Jugendarbeit, Kap. 8.5.1 alle
erforderlichen Unterlagen für die jeweiligen Honorarkräfte (Führungszeugnis und
Selbstverpflichtungserklärung) mit dem Antrag oder spätestens dem Verwendungsnachweis eingereicht werden.
Information: Herr Frank Melcher, Tel.: 02761 / 81-412, E-Mail: [email protected].
Frau Julia Richter, Tel.: 02761 / 81-351, E-Mail: [email protected]
6. Qualitätsdialog Offene Jugendarbeit 2016 / 2017
Die jährlichen Qualitätsdialoge zur Überprüfung der Qualitätsstandards und Kennzahlen der
Offenen Kinder- und Jugendarbeit werden nach den Sommerferien 2017 stattfinden. Die
genauen Termine für die einzelnen Träger werden durch den öffentlichen Träger (Fachdienst
Finanzielle Jugendhilfe) noch bekannt gegeben. Die erforderlichen Unterlagen sind
spätestens bis zum 15.07.2017 einzureichen.
Information: Herr Frank Melcher Tel.: 02761 / 81-412, E-Mail: [email protected].
Frau Julia Richter, Tel.: 02761 / 81-351, E-Mail: [email protected]
7. Sonderurlaub 2017
Im öffentlichen Dienst kann unter bestimmten Umständen Sonderurlaub für ehrenamtliche
Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit gewährt werden (§ 29 Abs. 3 TVöD bzw.
Sonderurlaubsverordnung). Nähere Auskünfte können hier eingeholt werden. Darüber
hinaus ermöglicht das Sonderurlaubsgesetz in Nordrhein-Westfalen bis zu 8 Arbeitstage
unbezahlten Sonderurlaub (Besuch von Kursen, Betreuertätigkeit etc.). Der Verdienstausfall
wird vom Träger der Maßnahme beim Landesjugendamt beantragt.
Entsprechende Anträge sind in der Regel über die Jugendverbände (Spitzenverband), oder
bei anderen Trägern direkt beim Landesjugendamt zu stellen. Vordrucke können beim
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Jugendamt angefordert werden. Es ist sinnvoll, die Anträge frühzeitig zu stellen, um eine
rechtzeitige Bearbeitung zu ermöglichen.
Die vollständigen Antragsunterlagen sind dem Landesjugendamt spätestens bis zum
30.04.2017
01.10.2017
31.01.2018
(für Maßnahmen in den Sommerferien 2017)
(für Maßnahmen in den Winterferien 2017/18)
(für Maßnahmen in den Osterferien 2018)
vorzulegen.
Änderungen zum Antrag sind dem Landesjugendamt spätestens 4 Wochen vor
Maßnahmenbeginn mitzuteilen!
Beratung und Information: Herr Matthias Heer, Tel.: 02761/81-344, E-Mail: [email protected]
8. Internationale Jugendbegegnungen
Planen Sie eine internationale Jugendbegegnung, sollten Sie sehr frühzeitig mit Ihrem
Spitzenverband bzw. mit uns Verbindung aufnehmen, um die unterschiedlichen
Voranmeldetermine und Richtlinien zu berücksichtigen:
- Bundesjugendplan,
- Deutsch-Französisches-Jugendwerk (DFJ),
- Deutsch-Polnisches-Jugendwerk (DPJW) und
- Auswärtiges Amt.
In der Regel liegen die Antragsfristen für Projekte im laufenden Jahr im Herbst des
Vorjahres. Es besteht aber auch die Möglichkeit, Maßnahmen nachträglich anzumelden (bis
Juni des lfd. Jahres), sofern diese in der zweiten Jahreshälfte stattfinden. Eine Förderung
erfolgt jedoch nur dann, wenn Rest- oder Rücklaufmittel zur Verfügung stehen.
Notwendige Antragsunterlagen können der Internetseite www.lwl.org  Internationale
Jugendarbeit – entnommen werden.
Kennen Sie die „Nachweise International“? Die Nachweise International dokumentieren und
bescheinigen die Teilnahme, das Engagement und die Kompetenzen von Jugendlichen in
internationalen Projekten und tragen so zur Weiterentwicklung und Qualitätssteigerung der
internationalen Jugendarbeit bei. Der Erfolg dieses Instrumentes hängt auch von dessen
breiter Akzeptanz und Verwendung ab. Weitere Informationen finden Sie unter www.openthe-world.net.
Die geplanten internationalen Begegnungen sind über den jeweiligen Spitzenverband
anzumelden.
Information: Herr Matthias Heer, Tel.: 02761 / 81-344, E-Mail: [email protected]
9. Häuser für Ferienfreizeiten und Bildungsveranstaltungen
Zur Planung von Freizeiten oder Bildungsmaßnahmen stehen im Jugendamt aktuelle
Häuserverzeichnisse, Prospekte und Arbeitshilfen zur Verfügung.
Ansprechpartner: Herr Matthias Heer, Tel.: 02761 / 81-344, E-Mail: [email protected]
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10. Kurse zur Grundausbildung und Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen
Aus- und Fortbildungsangebote, die von verschiedenen Trägern vorgehalten werden, finden Sie
auf der hhomepage des Kreises Olpe und am Ende dieses newsletters.
Information und Anmeldung: Herr Matthias Heer, Tel. 02761 / 81-344, E-Mail: [email protected]
11. Offenes Singen auf der Burg Bilstein 2017
Für Kinder- und Jugendgruppen sowie Familien und Interessierte bietet das Kreisjugendamt seit
Jahren unter der Leitung von Siegfried Knappstein das Offene Singen an.
Die Betreuung von jüngeren Kindern und ein Gottesdienstangebot gehören ebenfalls zum
Programm. Das Offene Singen beginnt samstags um 17:00 Uhr und endet sonntags ca. 15:30
Uhr. In dem Umkostenbeitrag von 10,00 € pro Person sind Übernachtung und Mahlzeiten
enthalten.
Termine
Frühjahrssingen:
Herbstsingen:
Weihnachtssingen:
13.05. - 14.05.2017
07.10. - 08.10.2017
25.11. - 26.11.2017
Näheres können Sie unserer Homepage entnehmen oder bei Frau Angelika Majer, Tel.: 02761 /
81-586, E-Mail: [email protected] erfragen. Anmeldungen nimmt Frau Majer entgegen.
Die Termine für 2018 werden beim Herbstsingen 2017 vereinbart.
12. Vorlesewettbewerb auf der Burg Bilstein 2017
Am 05.03.2017 findet der Kreisentscheid des Vorlesewettbewerbs auf der Burg Bilstein statt.
Hier treten die Vorleser der weiterführenden Schulen des Kreises Olpe gegeneinander an.
Information: Frau Angelika Majer, Tel.: 02761 / 81-586, E-Mail: [email protected]
13. Fördermöglichkeiten des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
Die aktuellen Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Kreishomepage unter: www.kreis-olpe.de
 Bürgerservice  Kinder, Jugend und Familie  Kinder- und Jugendschutz  Finanzen
Nähere Informationen erteilt: Frau Katrin Kühr, Tel.: 02761/81-457, E-Mail: [email protected]
14. “Jugendleitercard” für ehrenamtliche Mitarbeiter / innen aus der Jugendarbeit
Die Jugendleitercard (Juleica) muss online beantragt werden.
Wie ist der grundsätzliche Ablauf der Beantragung?
Der / die Jugendleiter/in stellt seinen / ihren Antrag nach einer einmaligen Registrierung in
einem Onlineformular auf der Internetseite www.juleica.de. Dabei müssen dieselben Angaben
wie bisher gemacht, sowie eine individuelle, gültige E-Mailadresse angegeben werden.
Wenn der Antrag entsprechend vollständig gestellt ist, wird zunächst der Träger per E-Mail
benachrichtigt, den der / die Antragsteller/in als den Träger angegeben hat, bei dem er / sie
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ehrenamtlich tätig ist. Dieser loggt sich dann ein und genehmigt den Antrag. Anschließend wird
der öffentliche Träger (Jugendamt), der für den entsprechenden freien Träger zuständig ist,
automatisch benachrichtigt und muss den Antrag analog genehmigen.
Beratung und Information: Herr Matthias Heer, Tel.: 02761 / 81-344, E-Mail: [email protected]
15. Serviceleistungen des Kreisjugendamtes
a)
Kanuverleih (Kanadier à 4 Plätze) für die Jugendarbeit
Der Kreis Olpe verleiht in Zusammenarbeit mit dem Josefshaus Olpe sechs 4-er Kanadier
(inkl. Rettungswesten etc.) und einen entsprechenden Bootsanhänger für Aktivitäten der
Jugendarbeit (Biggesee, Flusswanderungen, usw.).
Die Kanadier sind auf dem Gelände des Josefshauses in Drolshagen (Stupperhof)
stationiert und werden von dort aus für Aktivitäten der Kinder- und Jugendarbeit
(Jugendverbände, -gruppen und -einrichtungen, Schulen) vermietet.
Verleihpreise:
Je Kanadier (inkl. Rettungswesten):
Bootsanhänger:
2,00 € / Tag
10,00 € / Tag
Interessenten wenden sich zunächst an das Kreisjugendamt: Herr Matthias Heer, Tel.:
02761/81-344, E-Mail: [email protected]
b)
c)
Verleih vom Material zu jugendschutzrechtlichen Themen
Für die hauptamtliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen können je nach
Präventionsschwerpunkt Materialien ausgeliehen werden.
Für weitergehende Informationen oder Fragen steht Ihnen Frau Katrin Kühr, Tel.:
02761/ 81-457, E-Mail: [email protected] zur Verfügung.
Verleih Buttonmaschine
Für den Einsatz in der Jugendarbeit stellt der Kreisjugendring Olpe eine
Buttonmaschine zur Verfügung. Der Verleih ist kostenlos, lediglich 0,20 € je
Buttonrohling werden als Materialkostenbeitrag erhoben. Eine frühzeitige
Terminabsprache wird empfohlen.
Information und Verleih: Frau Dietke Kieserling, Tel.: 02761/81-431, E-Mail:
[email protected]
d)
Verleih von GPS- Geräten
Der Kreis Olpe verleiht in Zusammenarbeit mit dem Turnverein Olpe drei GPS-Geräte,
Ansprechpartner ist Thorsten Kämpfer, Am Mühlenteich 1, 57462 Olpe, Tel.: 015115589276
Verleihpreise je Tag / Gerät:
Bei einer Ausleihe für einen Tag
Bei einer Ausleihe für ein Wochenende (3 Tage)
Bei einer Ausleihe für eine Woche (7 Tage)
Kaution
4,00 €
3,00 €
2,00 €
50,00 €
Beratung und Information: Herr Matthias Heer, Tel.: 02761 / 81-344, E-Mail:
[email protected]
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e)
Verleih von Medienpaketen
Für die Kinder- und Jugendarbeit stehen 3 Medienpakete mit folgendem Inhalt zur
Verfügung: Notebook, Camcorder, Videobeamer und Digitalkamera. Die Geräte können
einzeln oder als Komplettpaket bei den folgenden Einrichtungen ausgeliehen werden:
• OT Lorenz-Jaeger-Haus Olpe, Frankfurter Straße 24, 57462 Olpe, Tel.:
02761/83640
• Jugendzentrum Attendorn, Heggener Weg 9, 57439 Attendorn, Tel.: 02722/959350
• KOT New KOMMA, Bürgermeister-Beckmann-Platz 5, 57368 Altenhundem,
Tel.: 02723/717940
Bei Bedarf empfehlen wir
Einrichtungen.
eine
frühzeitige Kontaktaufnahme mit
einer
der
Beratung und Information: Herr Matthias Heer, Tel.: 02761/81-344, E-Mail:
[email protected]
16.
Kinder und Jugendförderplan (KJP NRW)
Den kompletten Kinder- und Jugendförderplan, die Richtlinien, die entsprechenden
Antragsvordrucke zur Förderung sowie die Ansprechpartner im Landesjugendamt finden Sie
unter www.lwl.landesjugendamt.de  unsere Themen von A-Z
 Kinder- und
Jugendförderplan NRW.
Sofern Sie Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Fachdienstes jederzeit gerne zur
Verfügung.
Die Fristen und Vordrucke für die Anträge auf Förderung von Einzelprojekten gem. Kinderund Jugendförderplan des Landes NRW können der Internetseite www.lwl.org/kjpp
entnommen werden.
17.
Veränderungen im Jugendamt
Die Ansprechpartner in der Offenen und Aufsuchenden Jugendarbeit sind folgend aufgeteilt:
Julia Richter
Olpe
Wenden
Drolshagen
Finnentrop
Frank Melcher
Attendorn
Grevenbrück
Lennestadt
Kirchhundem
Das Kreishaus Olpe wird in den kommenden Jahren grundlegend renoviert. Davon betroffen ist
auch der Bereich, in dem der Fachdienst Finanzielle Jugendhilfen untergebracht ist.
Vorübergehend sind Matthias Heer (Büro 1.039), Frank Melcher und Julia Richter (Büro 1.041)
im mittleren Bauteil auf der Ebene 1 finden. Die Telefonnummern ändern sich nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Das Team „Kinder- und Jugendarbeit“
gez. Julia Richter
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Aus- und Fortbildungsangebote für ehrenamtliche
Mitarbeiter/innen aus der Jugendarbeit im Kreis
Olpe im Jahr 2017
Monat
Januar
Datum*
14.01.2017
Veranstaltung / Ort
1. Hilfe Kurs
Februar
März
27. – 28.01.
17. – 19.02.
11.03.
1. Hilfe Kurs
Grundkurs Gruppenleitung Teil 1
„Kompakt“
18.03.
Fortbildung Jugendfeuerwehr Kreis Olpe
Kreis Olpe
25.03.
Fortbildung „Spielen“
Kreisjugendring
24. – 26.03.
Grundkurs Gruppenleitung Teil 2
CAJ
April
Mai
24. – 26.03.
07. – 09.04.
19. – 21.05.
Grundkurs Gruppenleitung Teil 1
Grundkurs Gruppenleitung Teil 2
Grundkurs Gruppenleitung Teil 3
BDKJ
BDKJ
CAJ
Juni
24. – 28.05.
14. – 18.06.
Grundkurs Gruppenleitung
Grundkurs Treffpunktleitung
Juli
28.06.
01.07.
Info „Schutz vor Kindeswohlgefährdung“
Fortbildung „Fahrsicherheitstraining“
Kreis Olpe
Kreis Olpe /
Trägerwerk
Kreis Olpe
Kreis Olpe
04.07.
Info „Schutz vor Kindeswohlgefährdung“
Kreis Olpe
07. – 09.07.
23. – 27.10.
Kanusicherheitstraining
Grundkurs für Gruppenleiter/innen
Jugendhof / BDKJ
BDKJ
14.10.
Fortbildung Treffmitarbeiter/innen
Kreis Olpe /
Trägerwerk
ab 11.10.
Grundkurs Gruppenleitung
Kreis Olpe /
Jugendfeuerwehr
Kreis Olpe
Oktober
November 25.11.
Träger
Fortbildung „Kreatives Gestalten“
Trägerwerk / AJA u.
KOT Drolshagen
Jugendhof / BDKJ
CAJ
BDKJ
* Stand: Dezember 2016
Ansprechpartner / Information / Anmeldung:
Institution
Kreis Olpe - Jugendamt
BDKJ Kreisverband Olpe
Ev. Jugend Olpe
Jugendhof Olpe
Trägerwerk e. V.
Lennestadt
CAJ
Kreisjugendring Olpe
Kontaktpers.
Matthias Heer
Barbara Kliche
Lisa Lendzian
Georg Hunold
Kristina Schulte
Telefon
02761 - 81344
02761 - 5646
02761 - 40248
02761 - 6081126
016090951854
Alexander Franz
Stefan Kämpfer
02761 - 4926
01775601241
- 11 -
E-mail
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]