Offene Kinderund Jugendarbeit Ehrenamtliche Jugendverbands- und Jugendgruppen-arbeit Aufsuchende Jugendarbeit Kinder und Jugendschutz Grundausbildung/ Fortbildung Team Kinder – und Jugendarbeit Offenes Singen Förderung Ferienfreizeiten Dezentrale Treffpunkte Förderung Gruppenarbeit Bootsverleih © Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Olpe, hiermit stellen wir Ihnen das Rundschreiben für das Jahr 2017 zur Verfügung. Es enthält wichtige Informationen und Terminhinweise für die Kinder- und Jugendarbeit in den kommenden Monaten. Das finden Sie auf den nächsten Seiten: 1. Zusammenfassung wichtiger Termine für das Jahr 2017 2. Sitzungstermine des Jugendhilfeausschusses 2017 3. Förderung der Gruppenarbeit für 2018 4. Förderung der dezentralen offenen Jugendtreffs für 2018 5. Betriebskostenförderung OT / KOT 2018 6. Qualitätsdialog Offene Jugendarbeit 2016 / 2017 7. Sonderurlaub 2017 / 2018 8. Internationale Jugendbegegnungen 2017 9. Häuser für Ferienfreizeiten und Bildungsveranstaltungen 10. Kurse zur Grundausbildung und Fortbildung in 2017 11. Offenes Singen auf der Burg Bilstein in 2017 -1- 12. Vorlesewettbewerb 2017 13. Fördermöglichkeiten erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 14. Jugendleitercard 15. Serviceleistungen des Kreisjugendamtes – Bootsverleih, … 16. Kinder- und Jugendförderplan (KJP NRW) 17. Veränderungen im Jugendamt – Fachdienst 51 (Kinder- u. Jugendarbeit) Kreis Olpe, Der Landrat, Postfach 1560, 57445 Olpe Fachdienst Finanzielle Jugendhilfen Dienstgebäude: Westfälische Str. 75, 57462 Olpe Tel.: 02761/81-0 Fachdienst-Fax: 02761/81-333 Internet: www.kreis-olpe.de „Die Die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Olpe sind Bunt und Aber wer macht sich schon Gedanken darüber, wie diese organisiert werden und regelmäßig bei den Kindern- und Jugendlichen ankommen? Der Kreis Olpe muss dafür sorgen, dass die Angebote und die Förderung ankommen. Das steht sogar im Gesetz. Und er stellt dafür jährlich ca. 1,9 Mio. € zur Verfügung. Doch ohne die vielen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den unterschiedlichen Jugendverbänden, -gruppen, -einrichtungen und Vereinen ist Jugendarbeit im Kreis Olpe nicht denkbar, das ändert sich auch nicht durch die hohe Summe der Förderung. Es ist die Zusammenarbeit zwischen dem Kreis Olpe und den engagierten (jungen) Menschen, die Mischung aus Förderung / Beratung auf der einen und die tatsächliche Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen auf der anderen Seite. Nur so kann Jugendarbeit funktionieren. So trägt sie dazu bei, Selbstbestimmung zu fördern, neue Fähigkeiten zu entdecken und ausprobieren oder einfach Gemeinschaft erleben und selbst leben zu können. Als „Team Kinder- und Jugendarbeit“ möchten wir dafür Sorge tragen, dass die ehren- und hauptamtliche Kinder- und Jugendarbeit bunt und vielfältig bleibt. Und dass die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ansprechpartner finden, die ihrerseits auch im Sinne der vielen jungen Menschen mit Rat und Tat zur Verfügung stehen. Übrigens: Im kommenden Jahr feiert der Kreis Olpe bereits sein 200-jähriges Bestehen. Am 10.06.2017 findet rund um das Kreishaus ein großes Familienfest statt. Auch wenn wir selbst noch nicht 200 Jahre alt werden, laden wir schon jetzt ein, unseren Stand zu besuchen. Darüber hinaus werden wir auch noch rechtzeitig über damit verbundene Aktionen informieren. -2- (v.l. Katrin Kühr - Jugendschutzfachkraft; Frank Melcher – Offene und Aufsuchende Kinder- und Jugendarbeit; Dietke Kieserling – Förderung von Ferienfreizeiten und Gruppenförderung; Matthias Heer - Ehrenamtliche Jugendverbands- und Jugendgruppenarbeit; Julia Richter - Offene und Aufsuchende Kinder- und Jugendarbeit; Angelika Majer – Förderung dezentrale Treffpunkte, Singen Burg Bilstein, Vorlesewettbewerb) 1. Zusammenfassung wichtiger Termine für 2017: vor Beginn Anträge auf Förderung von Ferienfreizeiten mit Kindern und Jugendlichen (3-20 Tage) vor Beginn Anträge auf Förderung Herbstferienaktionen vor Beginn Finanzierung von Referenten Informationsveranstaltungen zu Themen (vgl. Fachplan, Kap. 8.11.1) für Seminare und jugendschutzrelevanten vor Beginn Finanzierung von Projekten mit Inhalten (vgl. Fachplan, Kap. 8.11.2) jugendschutzrelevanten 01.10.2017: Anträge auf Förderung der Gruppenarbeit mit qualifizierten ehrenamtlichen Mitarbeitern/innen für 2017 Bitte denken Sie an die jährlichen Weiterbildungen. 01.11.2017: Förderung der dezentralen offenen Treffs mit qualifizierten ehrenamtlichen Mitarbeitern/innen, Antragstermin für 2018 Bitte denken Sie auch hier an die jährlichen Weiterbildungen. von Sommer- und / oder Die erforderlichen Anträge stehen als ausfüllbare pdf – Datei auf der Homepage des Kreises Olpe zur Verfügung: www.kreis-olpe.de Bürgerservice Kinder, Jugend und Familie Kinder- und Jugendarbeit bzw. Kinder- und Jugendschutz Finanzierung -3- 2. Sitzungstermine des Jugendhilfeausschusses in 2017 Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Olpe beschließt die Förderungsrichtlinien für die Jugendhilfe einschließlich der Jugendarbeit im Kreis Olpe und berät und entscheidet über Anträge aus der Jugendarbeit. Förderanträge hinsichtlich des Kapitels 8 des Fachplans Kinder- und Jugendarbeit, Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit, die im JHA beraten und beschlossen werden, müssen rechtzeitig (mindestens 6 Wochen vor dem JHA - Termin) vorgelegt werden. Die Sitzungstermine für 2017: • • • • 14.02.2017 23.05.2017 29.08.2017 14.11.2017 Die öffentliche Sitzung findet um 16.30 Uhr im Kreishaus in Olpe oder in anderen Einrichtungen statt. Die genauen Tagungsorte und evtl. Terminabweichungen entnehmen Sie bitte der Tagespresse oder der Homepage des Kreises Olpe (www.kreis-olpe.de Politik u. Verwaltung Kreistagsinformationssystem Sitzungen) 3. Förderung der Gruppenarbeit mit qualifizierten ehrenamtlichen Mitarbeitern / innen 2018 Die Förderung der regelmäßigen Gruppenarbeit mit Kindern und Jugendlichen der Jugendgruppen und –verbände durch den Kreis Olpe orientiert sich ausschließlich an der Zahl der Gruppenmitglieder und –leiter und wird „pro Kopf“ berechnet. Der Jugendverband auf Ortsebene stellt einen Gesamtantrag für alle Gruppen (neue Formulare: www.kreis-olpe.de Bürgerservice Kinder, Jugend und Familie Kinder- und Jugendarbeit) und fügt die notwendigen Antragsunterlagen bei. Sofern Unterlagen (Teilnahmebescheinigungen über absolvierte Kurse und Weiterbildungsveranstaltungen) im Original vorliegen, werden diese nach Einsicht durch den zuständigen Sachbearbeiter zurückgegeben. Bitte denken Sie daran, den Sichtvermerk (Stempel / Unterschrift) des Jugendverbandsvorsitzenden bzw. Jugendseelsorgers einzuholen, sowie ggf. einen Nachweis über die Mitgliedschaft in Ihrem Verband (Beitragsrechnung, Bestätigung, etc.) beizulegen. Bei Verbandsgruppen erhöht sich der Pauschalzuschuss um 25 %. Auszug aus der Förderrichtlinie: „…Eine Gruppe muss aus mindestens 6 Mitgliedern im Alter von 6 bis zum vollendeten 19. Lebensjahr und 1 Gruppenleiter/in bestehen. Dasselbe gilt für junge Erwachsene bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, soweit sie sich in Ausbildung befinden, arbeitslos sind oder Wehr- / Zivildienst ableisten. Je qualifiziertem/r Gruppenleiter/in werden maximal 10 Teilnehmer/innen gefördert, ab dem/der 11. Teilnehmer/in (bzw. ab dem/der 21., …) ist ein/e weitere/r qualifizierte/r Gruppenleiter/in erforderlich. Die Förderung orientiert sich an der tatsächlichen Gruppenstärke (inkl. Leitung) und wird pro Kopf für jede Person berechnet. Die Antragsunterlagen sind bis zum 01.10. des laufenden Jahres (für das Folgejahr) vollständig, d.h. mit folgenden Unterlagen einzureichen: • • • • • Mitgliederliste inkl. Anschriften und Geburtsdaten, Programm, Aus- und Fortbildungsnachweise des/der Gruppenleiter/s, Sichtvermerk (Stempel und Unterschrift) des Trägers, Angabe des Ortes und des Zeitpunktes der Gruppenstunde(n), -4- • persönlich unterzeichnete Selbstverpflichtungserklärung (sofern noch nicht vorgelegt), • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (sofern noch nicht vorgelegt), sowie der • Nachweis über den Besuch einer Informationsveranstaltung zum Thema „Schutz vor Kindeswohlgefährdung“ (sofern noch nicht vorgelegt). (…)“ Näheres hierzu entnehmen Sie bitte Kap. 5 bzw. Kap. 8 des Fachplans Kinder- und Jugendarbeit. Unvollständige Anträge können nach erfolgter Benachrichtigung innerhalb einer bestimmten Frist ergänzt werden. Der Zuschuss staffelt sich wie folgt: • bei wöchentlichen Treffen (mind. 36-mal / Jahr) 40,00 € pro Person • bei zweiwöchentlichen Treffen (mind. 18-mal / Jahr) 30,00 € pro Person • bei monatlichen Treffen (mind. 10-mal / Jahr) 20,00 € pro Person Die Anträge müssen spätestens zum 01.10.2017 im Jugendamt vorliegen, spätere Eingänge werden bei der Förderung nicht berücksichtigt. Anträge von neu gegründeten Gruppen können auch im Laufe des Jahres gestellt werden. Die Förderung erfolgt in solchen Fällen unter Berücksichtigung des Antragsdatums. Information: Frau Dietke Kieserling, Tel.: 02761 / 81-431, Email: [email protected] 4. Förderung von Jugendtreffs (Förderung der dezentralen offenen Jugendarbeit mit qualifizierten Mitarbeitern / innen: Dezentrale Treffs) 2018 Letzter Termin für die Antragstellung für das Jahr 2018 ist der 01.11.2017 (Eingangsstempel beim Fachdienst Finanzielle Jugendhilfen). Im Jahr 2017 geförderte Einrichtungen erhalten ca. Mitte September die Antragsunterlagen. Träger, die nicht in diesem Jahr gefördert wurden, können die Anträge beim Fachdienst Finanzielle Jugendhilfen anfordern oder im Internet (Kreis Olpe Bürgerservice Kinder, Jugend und Familie Kinder- und Jugendarbeit) herunterladen. Grundförderung a) bei mindestens 36 Wochen pro Jahr und 3 Stunden wöchentlicher Öffnungszeit an mindestens 1 Tag mit mindestens 1 qualifizierten Mitarbeiter/in = 800,00 € b) bei mindestens 36 Wochen pro Jahr und 5 Stunden wöchentlicher Öffnungszeit an mindestens 2 Tagen mit mindestens 1 qualifizierten Mitarbeiter/in = 1.600,00 € c) bei mindestens 36 Wochen pro Jahr und 7 Stunden wöchentlicher Öffnungszeit an mindestens 3 Tagen mit mindestens 1 qualifizierten Mitarbeiter/in = 2.400,00 € Zusatzförderung a) bei einer ständig zur Verfügung stehenden Mindestfläche von 100 qm, ohne Verkehrsfläche und Sanitärbereich = 250,00 € b) Förderung der/s zweiten und dritten qualifizierten Mitarbeiters/in, in Anlehnung an die Anforderungen für „regelmäßige Gruppenförderung“ zusätzlich je = 200,00 € Voraussetzung für die Betriebskostenförderung ist die Anwesenheit einer/eines qualifizierten Mitarbeiterin/ Mitarbeiters während der Öffnungszeiten. -5- Wird ein zweiter oder dritter qualifizierter Mitarbeiter/in gefördert, müssen auf die Altersgruppen abgestimmte themenspezifische Angebote vorgehalten werden (Themenschwerpunkte: politische und soziale Bildung, schul- und arbeitsweltbezogene-, kulturelle-, sportlich und freizeitorientierte-, medienbezogene-, interkulturelle Kinder- und Jugendarbeit, Kinder- und Jugenderholung, geschlechterdifferenzierte Mädchen- und Jungenarbeit, gezielte präventive Angebote). Bitte denken Sie bei der Antragsstellung an die Vorlage einer persönlich unterzeichneten Selbstverpflichtungserklärung, eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, sowie den Nachweis über den Besuch einer Informationsveranstaltung zum Thema „Schutz vor Kindeswohlgefährdung“. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte Kap. 5 bzw. Kap. 8 des Fachplans Kinder- und Jugendarbeit. Information: Frau Angelika Majer, Tel.: 02761 / 81-586, E-Mail: [email protected] 5. Betriebskostenförderung OT / KOT Der Kreis Olpe fördert die Betriebskosten der im Fachplan ausgewiesenen Jugendfreizeiteinrichtungen mit hauptamtlichen Personal (OT´s und KOT´s). Voraussetzung ist, dass die Einrichtungen sich sowohl an den vereinbarten Qualitätsstandards (gem. Kap. 3.4 Fachplan), als auch an den seitens des JHA festgelegten Zielen und Kennzahlen orientieren. Das jährliche Antragsdatum für die Betriebskostenförderungen der OT´s und KOT´s ist der 01.10. des lfd. Jahres. Die Verwendungsnachweise für das Jahr 2017 sollten bis spätestens zum 28.02.2018 vorliegen. Bitte beachten Sie, dass gem. dem Fachplan Kinder- und Jugendarbeit, Kap. 8.5.1 alle erforderlichen Unterlagen für die jeweiligen Honorarkräfte (Führungszeugnis und Selbstverpflichtungserklärung) mit dem Antrag oder spätestens dem Verwendungsnachweis eingereicht werden. Information: Herr Frank Melcher, Tel.: 02761 / 81-412, E-Mail: [email protected]. Frau Julia Richter, Tel.: 02761 / 81-351, E-Mail: [email protected] 6. Qualitätsdialog Offene Jugendarbeit 2016 / 2017 Die jährlichen Qualitätsdialoge zur Überprüfung der Qualitätsstandards und Kennzahlen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit werden nach den Sommerferien 2017 stattfinden. Die genauen Termine für die einzelnen Träger werden durch den öffentlichen Träger (Fachdienst Finanzielle Jugendhilfe) noch bekannt gegeben. Die erforderlichen Unterlagen sind spätestens bis zum 15.07.2017 einzureichen. Information: Herr Frank Melcher Tel.: 02761 / 81-412, E-Mail: [email protected]. Frau Julia Richter, Tel.: 02761 / 81-351, E-Mail: [email protected] 7. Sonderurlaub 2017 Im öffentlichen Dienst kann unter bestimmten Umständen Sonderurlaub für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit gewährt werden (§ 29 Abs. 3 TVöD bzw. Sonderurlaubsverordnung). Nähere Auskünfte können hier eingeholt werden. Darüber hinaus ermöglicht das Sonderurlaubsgesetz in Nordrhein-Westfalen bis zu 8 Arbeitstage unbezahlten Sonderurlaub (Besuch von Kursen, Betreuertätigkeit etc.). Der Verdienstausfall wird vom Träger der Maßnahme beim Landesjugendamt beantragt. Entsprechende Anträge sind in der Regel über die Jugendverbände (Spitzenverband), oder bei anderen Trägern direkt beim Landesjugendamt zu stellen. Vordrucke können beim -6- Jugendamt angefordert werden. Es ist sinnvoll, die Anträge frühzeitig zu stellen, um eine rechtzeitige Bearbeitung zu ermöglichen. Die vollständigen Antragsunterlagen sind dem Landesjugendamt spätestens bis zum 30.04.2017 01.10.2017 31.01.2018 (für Maßnahmen in den Sommerferien 2017) (für Maßnahmen in den Winterferien 2017/18) (für Maßnahmen in den Osterferien 2018) vorzulegen. Änderungen zum Antrag sind dem Landesjugendamt spätestens 4 Wochen vor Maßnahmenbeginn mitzuteilen! Beratung und Information: Herr Matthias Heer, Tel.: 02761/81-344, E-Mail: [email protected] 8. Internationale Jugendbegegnungen Planen Sie eine internationale Jugendbegegnung, sollten Sie sehr frühzeitig mit Ihrem Spitzenverband bzw. mit uns Verbindung aufnehmen, um die unterschiedlichen Voranmeldetermine und Richtlinien zu berücksichtigen: - Bundesjugendplan, - Deutsch-Französisches-Jugendwerk (DFJ), - Deutsch-Polnisches-Jugendwerk (DPJW) und - Auswärtiges Amt. In der Regel liegen die Antragsfristen für Projekte im laufenden Jahr im Herbst des Vorjahres. Es besteht aber auch die Möglichkeit, Maßnahmen nachträglich anzumelden (bis Juni des lfd. Jahres), sofern diese in der zweiten Jahreshälfte stattfinden. Eine Förderung erfolgt jedoch nur dann, wenn Rest- oder Rücklaufmittel zur Verfügung stehen. Notwendige Antragsunterlagen können der Internetseite www.lwl.org Internationale Jugendarbeit – entnommen werden. Kennen Sie die „Nachweise International“? Die Nachweise International dokumentieren und bescheinigen die Teilnahme, das Engagement und die Kompetenzen von Jugendlichen in internationalen Projekten und tragen so zur Weiterentwicklung und Qualitätssteigerung der internationalen Jugendarbeit bei. Der Erfolg dieses Instrumentes hängt auch von dessen breiter Akzeptanz und Verwendung ab. Weitere Informationen finden Sie unter www.openthe-world.net. Die geplanten internationalen Begegnungen sind über den jeweiligen Spitzenverband anzumelden. Information: Herr Matthias Heer, Tel.: 02761 / 81-344, E-Mail: [email protected] 9. Häuser für Ferienfreizeiten und Bildungsveranstaltungen Zur Planung von Freizeiten oder Bildungsmaßnahmen stehen im Jugendamt aktuelle Häuserverzeichnisse, Prospekte und Arbeitshilfen zur Verfügung. Ansprechpartner: Herr Matthias Heer, Tel.: 02761 / 81-344, E-Mail: [email protected] -7- 10. Kurse zur Grundausbildung und Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen Aus- und Fortbildungsangebote, die von verschiedenen Trägern vorgehalten werden, finden Sie auf der hhomepage des Kreises Olpe und am Ende dieses newsletters. Information und Anmeldung: Herr Matthias Heer, Tel. 02761 / 81-344, E-Mail: [email protected] 11. Offenes Singen auf der Burg Bilstein 2017 Für Kinder- und Jugendgruppen sowie Familien und Interessierte bietet das Kreisjugendamt seit Jahren unter der Leitung von Siegfried Knappstein das Offene Singen an. Die Betreuung von jüngeren Kindern und ein Gottesdienstangebot gehören ebenfalls zum Programm. Das Offene Singen beginnt samstags um 17:00 Uhr und endet sonntags ca. 15:30 Uhr. In dem Umkostenbeitrag von 10,00 € pro Person sind Übernachtung und Mahlzeiten enthalten. Termine Frühjahrssingen: Herbstsingen: Weihnachtssingen: 13.05. - 14.05.2017 07.10. - 08.10.2017 25.11. - 26.11.2017 Näheres können Sie unserer Homepage entnehmen oder bei Frau Angelika Majer, Tel.: 02761 / 81-586, E-Mail: [email protected] erfragen. Anmeldungen nimmt Frau Majer entgegen. Die Termine für 2018 werden beim Herbstsingen 2017 vereinbart. 12. Vorlesewettbewerb auf der Burg Bilstein 2017 Am 05.03.2017 findet der Kreisentscheid des Vorlesewettbewerbs auf der Burg Bilstein statt. Hier treten die Vorleser der weiterführenden Schulen des Kreises Olpe gegeneinander an. Information: Frau Angelika Majer, Tel.: 02761 / 81-586, E-Mail: [email protected] 13. Fördermöglichkeiten des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes Die aktuellen Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Kreishomepage unter: www.kreis-olpe.de Bürgerservice Kinder, Jugend und Familie Kinder- und Jugendschutz Finanzen Nähere Informationen erteilt: Frau Katrin Kühr, Tel.: 02761/81-457, E-Mail: [email protected] 14. “Jugendleitercard” für ehrenamtliche Mitarbeiter / innen aus der Jugendarbeit Die Jugendleitercard (Juleica) muss online beantragt werden. Wie ist der grundsätzliche Ablauf der Beantragung? Der / die Jugendleiter/in stellt seinen / ihren Antrag nach einer einmaligen Registrierung in einem Onlineformular auf der Internetseite www.juleica.de. Dabei müssen dieselben Angaben wie bisher gemacht, sowie eine individuelle, gültige E-Mailadresse angegeben werden. Wenn der Antrag entsprechend vollständig gestellt ist, wird zunächst der Träger per E-Mail benachrichtigt, den der / die Antragsteller/in als den Träger angegeben hat, bei dem er / sie -8- ehrenamtlich tätig ist. Dieser loggt sich dann ein und genehmigt den Antrag. Anschließend wird der öffentliche Träger (Jugendamt), der für den entsprechenden freien Träger zuständig ist, automatisch benachrichtigt und muss den Antrag analog genehmigen. Beratung und Information: Herr Matthias Heer, Tel.: 02761 / 81-344, E-Mail: [email protected] 15. Serviceleistungen des Kreisjugendamtes a) Kanuverleih (Kanadier à 4 Plätze) für die Jugendarbeit Der Kreis Olpe verleiht in Zusammenarbeit mit dem Josefshaus Olpe sechs 4-er Kanadier (inkl. Rettungswesten etc.) und einen entsprechenden Bootsanhänger für Aktivitäten der Jugendarbeit (Biggesee, Flusswanderungen, usw.). Die Kanadier sind auf dem Gelände des Josefshauses in Drolshagen (Stupperhof) stationiert und werden von dort aus für Aktivitäten der Kinder- und Jugendarbeit (Jugendverbände, -gruppen und -einrichtungen, Schulen) vermietet. Verleihpreise: Je Kanadier (inkl. Rettungswesten): Bootsanhänger: 2,00 € / Tag 10,00 € / Tag Interessenten wenden sich zunächst an das Kreisjugendamt: Herr Matthias Heer, Tel.: 02761/81-344, E-Mail: [email protected] b) c) Verleih vom Material zu jugendschutzrechtlichen Themen Für die hauptamtliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen können je nach Präventionsschwerpunkt Materialien ausgeliehen werden. Für weitergehende Informationen oder Fragen steht Ihnen Frau Katrin Kühr, Tel.: 02761/ 81-457, E-Mail: [email protected] zur Verfügung. Verleih Buttonmaschine Für den Einsatz in der Jugendarbeit stellt der Kreisjugendring Olpe eine Buttonmaschine zur Verfügung. Der Verleih ist kostenlos, lediglich 0,20 € je Buttonrohling werden als Materialkostenbeitrag erhoben. Eine frühzeitige Terminabsprache wird empfohlen. Information und Verleih: Frau Dietke Kieserling, Tel.: 02761/81-431, E-Mail: [email protected] d) Verleih von GPS- Geräten Der Kreis Olpe verleiht in Zusammenarbeit mit dem Turnverein Olpe drei GPS-Geräte, Ansprechpartner ist Thorsten Kämpfer, Am Mühlenteich 1, 57462 Olpe, Tel.: 015115589276 Verleihpreise je Tag / Gerät: Bei einer Ausleihe für einen Tag Bei einer Ausleihe für ein Wochenende (3 Tage) Bei einer Ausleihe für eine Woche (7 Tage) Kaution 4,00 € 3,00 € 2,00 € 50,00 € Beratung und Information: Herr Matthias Heer, Tel.: 02761 / 81-344, E-Mail: [email protected] -9- e) Verleih von Medienpaketen Für die Kinder- und Jugendarbeit stehen 3 Medienpakete mit folgendem Inhalt zur Verfügung: Notebook, Camcorder, Videobeamer und Digitalkamera. Die Geräte können einzeln oder als Komplettpaket bei den folgenden Einrichtungen ausgeliehen werden: • OT Lorenz-Jaeger-Haus Olpe, Frankfurter Straße 24, 57462 Olpe, Tel.: 02761/83640 • Jugendzentrum Attendorn, Heggener Weg 9, 57439 Attendorn, Tel.: 02722/959350 • KOT New KOMMA, Bürgermeister-Beckmann-Platz 5, 57368 Altenhundem, Tel.: 02723/717940 Bei Bedarf empfehlen wir Einrichtungen. eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit einer der Beratung und Information: Herr Matthias Heer, Tel.: 02761/81-344, E-Mail: [email protected] 16. Kinder und Jugendförderplan (KJP NRW) Den kompletten Kinder- und Jugendförderplan, die Richtlinien, die entsprechenden Antragsvordrucke zur Förderung sowie die Ansprechpartner im Landesjugendamt finden Sie unter www.lwl.landesjugendamt.de unsere Themen von A-Z Kinder- und Jugendförderplan NRW. Sofern Sie Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Fachdienstes jederzeit gerne zur Verfügung. Die Fristen und Vordrucke für die Anträge auf Förderung von Einzelprojekten gem. Kinderund Jugendförderplan des Landes NRW können der Internetseite www.lwl.org/kjpp entnommen werden. 17. Veränderungen im Jugendamt Die Ansprechpartner in der Offenen und Aufsuchenden Jugendarbeit sind folgend aufgeteilt: Julia Richter Olpe Wenden Drolshagen Finnentrop Frank Melcher Attendorn Grevenbrück Lennestadt Kirchhundem Das Kreishaus Olpe wird in den kommenden Jahren grundlegend renoviert. Davon betroffen ist auch der Bereich, in dem der Fachdienst Finanzielle Jugendhilfen untergebracht ist. Vorübergehend sind Matthias Heer (Büro 1.039), Frank Melcher und Julia Richter (Büro 1.041) im mittleren Bauteil auf der Ebene 1 finden. Die Telefonnummern ändern sich nicht. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Das Team „Kinder- und Jugendarbeit“ gez. Julia Richter - 10 - Aus- und Fortbildungsangebote für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen aus der Jugendarbeit im Kreis Olpe im Jahr 2017 Monat Januar Datum* 14.01.2017 Veranstaltung / Ort 1. Hilfe Kurs Februar März 27. – 28.01. 17. – 19.02. 11.03. 1. Hilfe Kurs Grundkurs Gruppenleitung Teil 1 „Kompakt“ 18.03. Fortbildung Jugendfeuerwehr Kreis Olpe Kreis Olpe 25.03. Fortbildung „Spielen“ Kreisjugendring 24. – 26.03. Grundkurs Gruppenleitung Teil 2 CAJ April Mai 24. – 26.03. 07. – 09.04. 19. – 21.05. Grundkurs Gruppenleitung Teil 1 Grundkurs Gruppenleitung Teil 2 Grundkurs Gruppenleitung Teil 3 BDKJ BDKJ CAJ Juni 24. – 28.05. 14. – 18.06. Grundkurs Gruppenleitung Grundkurs Treffpunktleitung Juli 28.06. 01.07. Info „Schutz vor Kindeswohlgefährdung“ Fortbildung „Fahrsicherheitstraining“ Kreis Olpe Kreis Olpe / Trägerwerk Kreis Olpe Kreis Olpe 04.07. Info „Schutz vor Kindeswohlgefährdung“ Kreis Olpe 07. – 09.07. 23. – 27.10. Kanusicherheitstraining Grundkurs für Gruppenleiter/innen Jugendhof / BDKJ BDKJ 14.10. Fortbildung Treffmitarbeiter/innen Kreis Olpe / Trägerwerk ab 11.10. Grundkurs Gruppenleitung Kreis Olpe / Jugendfeuerwehr Kreis Olpe Oktober November 25.11. Träger Fortbildung „Kreatives Gestalten“ Trägerwerk / AJA u. KOT Drolshagen Jugendhof / BDKJ CAJ BDKJ * Stand: Dezember 2016 Ansprechpartner / Information / Anmeldung: Institution Kreis Olpe - Jugendamt BDKJ Kreisverband Olpe Ev. Jugend Olpe Jugendhof Olpe Trägerwerk e. V. Lennestadt CAJ Kreisjugendring Olpe Kontaktpers. Matthias Heer Barbara Kliche Lisa Lendzian Georg Hunold Kristina Schulte Telefon 02761 - 81344 02761 - 5646 02761 - 40248 02761 - 6081126 016090951854 Alexander Franz Stefan Kämpfer 02761 - 4926 01775601241 - 11 - E-mail [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected]
© Copyright 2024 ExpyDoc