1. Vorsitzender Aik Boymann Königsberger Str. 2 34346 Hann. Münden/ Hedemünden 05545 / 969538 0151 65105808 Verein der Fischfreunde e.V., Königsberger Str. 2, 34346 Hedemünden Fabian Zindel Am Felde 25 34346 Hann. Münden _ Sehr geehrte Fischfreundin, Sehr geehrter Fischfreund, zur Jahreshauptversammlung am 03.03.2017 im Bistro voie1 im Bahnhof (Adam von Trott zu Solz-Platz 2), um 20.00 Uhr laden wir Sie herzlich ein! Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Begrüßung und Verlesen der letzten Niederschrift Ehrungen Berichte des Vorstandes Entlastung des Vorstandes Neuwahlen Beschluss der neuen Satzung (Siehe Anhang) Proklamation des Anglerkönigs Sonstiges Am 01.01.2017 ab 9.00 Uhr wird es im Vereinsheim wieder einen Neujahrsempfang mit kostenloser Verpflegung geben, bei dem Sie auch Ihre Angelscheine käuflich erwerben können. Bis zum 05.02.2017 besteht ebenfalls die Möglichkeit, jeden Sonntag von 10 bis 12 Uhr Ihren Angelschein im Vereinsheim zu kaufen. Mit herzlichen Grüßen ! Termine 2017 29.04.2017 –Angelflohmarkt 10.06.2017 –Gemeinschaftsfischen 22.09.2017 –Mitgliederversammlung 16.09.2017 –Gemeinschaftsfischen 07.10.2017 –Oktoberfest(nur mit Anmeldung) -Treffen 12.00Uhr Vereinsheim -Treffen 07.00Uhr Vereinsheim -Treffen 20.00Uhr Vereinsheim -Treffen 07.00Uhr Vereinsheim -Treffen 18.00Uhr Vereinsheim Bankverbindung: Sparkasse Münden, BLZ 260 514 50, Konto 12658 BIC: NOLADE21HMU, IBAN: DE72 2605 1450 0000 0126 58 Hann. Münden den 20.11.2016 Wir wünschen allen Fischfreundinnen und Fischfreunden ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr 2017 Mehr über unseren Verein finden Sie bei www.fischfreunde-muenden.de Satzungsänderung 2016 Liebe Fischfreundinnen und Fischfreunde. Wie bereits auf der Mitgliederversammlung im September 2016 angekündigt wurde, musste unsere Satzung aufgrund von neuen Bestimmungen des Finanzamts bei einigen Formulierungen geändert werden. Dabei haben wir Sie auch weitere Anpassungen vorgenommen und nicht mehr aktuelle Passagen geändert oder gelöscht. Hier aufgeführt sind die Geänderten Passagen und Einträge zur Ansicht. Abgestimmt wird darüber auf der Jahreshauptversammlung. § 1 Name und Sitz des Vereins 5. §2 Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke i. S. d. Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck und Aufgaben des Vereins 1. Zweck des Vereins ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a) den Schutz der Gewässer und der Umwelt b) die Hege und Pflege des Fischbestandes c) die Wahrnehmung und Förderung der Interessen der Angelfischer d) die Ausbreitung des waidgerechten Fischens mit der Angel e) die Pflege der Beziehungen zu den deutschen Gewässer-, Landschafts-, Natur-, Jagd- und Tierschutzverbänden, f) die Schaffung, Erhaltung und den Ausbau von Angelmöglichkeiten g) die Förderung des Wurfturniersports h) die Unterrichtung der Öffentlichkeit §3 Mitgliedschaft 4. §4 Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Gesamtvorstand. Der Antrag ist von dem Bewerber schriftlich zu stellen. Minderjährige bedürfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters durch Unterschrift auf dem Antrag. Die Ablehnung eines Antrages bedarf keiner Begründung. Beendigung der Mitgliedschaft 2. Die freiwillige Kündigung der Mitgliedschaft muss unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten dem Vorstand gegenüber schriftlich erklärt werden. Dem Kündigungsschreiben sind der Fischerpass und der Erlaubnisschein mit eingetragenem Fangergebnis beizufügen. Im Voraus entrichtete Beiträge werden nicht erstattet. 3. Ausschluss Der Ausschluss als Mitglied des Vereins kann erfolgen, wenn ein Mitglied a) gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat, c) mit dem Jahresbeitrag nach Ende Februar des laufendenden Jahres, ohne Angaben von Gründen im Rückstand ist Bankverbindung: Sparkasse Münden, BLZ 260 514 50, Konto 12658 BIC: NOLADE21HMU, IBAN: DE72 2605 1450 0000 0126 58 Hann. Münden den 20.11.2016 §6 Der Vorstand 5. Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende sind berechtigt, den Verein allein gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Im Innenverhältnis ist der 2. Vorsitzende verpflichtet, von seinem Vertretungsrecht nur dann Gebrauch zu machen, wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist. §8 Ehrengericht Das Ehrengericht besteht aus drei Mitgliedern des Vereins.[…] §9 Mitgliederversammlung 1. Es werden jährlich in der Regel zwei Mitgliederversammlungen abgehalten.[…] §15 Auflösung 1. Der Verein kann nur durch eine eigens hierzu einberufene Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von Dreiviertel der erschienenen Mitglieder aufgelöst werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. 2. Im Falle der Auflösung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Naturpark Münden e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. Vereinsbeschlüsse Einige alte Beschlüsse, z.B. im Zusammenhang mit dem Klusteich, wurden gelöscht. Neu ist folgender Absatz: Raubfisch Schonzeit Das Fischen in der Raubfischschonzeit (01.02 – 31.05) ist nur mit der Friedfisch,- bzw. mit der Fliegenrute (Trocken,- Nassfliege, Nymphe) gestattet. Jegliche Fischimitation, oder ein toter Köderfisch sind während der Raubfischschonzeit grundsätzlich verboten. (Vorstandsbeschluss vom 14.09.2016) Die Gesamte Satzung wird auch vorher noch auf unserer Homepage veröffentlicht und kann dort nachgelesen werden. Mit freundlichen Grüßen Aik Boymann 1.Vorsitzener Matthias Radziwinski 1.Kassenwart Bankverbindung: Sparkasse Münden, BLZ 260 514 50, Konto 12658 BIC: NOLADE21HMU, IBAN: DE72 2605 1450 0000 0126 58 Hann. Münden den 20.11.2016
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