Einladung downloaden - Fischfreunden zu den 3 Strömen eV


1. Vorsitzender
Aik Boymann
Königsberger Str. 2
34346 Hann. Münden/
Hedemünden
05545 / 969538
0151 65105808
Verein der Fischfreunde e.V., Königsberger Str. 2, 34346 Hedemünden
Fabian Zindel
Am Felde 25
34346 Hann. Münden
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Sehr geehrte Fischfreundin, Sehr geehrter Fischfreund,
zur
Jahreshauptversammlung am 03.03.2017
im Bistro voie1 im Bahnhof (Adam von Trott zu Solz-Platz 2), um 20.00 Uhr
laden wir Sie herzlich ein!
Tagesordnung:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Begrüßung und Verlesen der letzten Niederschrift
Ehrungen
Berichte des Vorstandes
Entlastung des Vorstandes
Neuwahlen
Beschluss der neuen Satzung (Siehe Anhang)
Proklamation des Anglerkönigs
Sonstiges
Am 01.01.2017 ab 9.00 Uhr wird es im Vereinsheim wieder einen Neujahrsempfang mit kostenloser
Verpflegung geben, bei dem Sie auch Ihre Angelscheine käuflich erwerben können. Bis zum
05.02.2017 besteht ebenfalls die Möglichkeit, jeden Sonntag von 10 bis 12 Uhr Ihren Angelschein im
Vereinsheim zu kaufen.
Mit herzlichen Grüßen
!
Termine 2017
29.04.2017 –Angelflohmarkt
10.06.2017 –Gemeinschaftsfischen
22.09.2017 –Mitgliederversammlung
16.09.2017 –Gemeinschaftsfischen
07.10.2017 –Oktoberfest(nur mit Anmeldung)
-Treffen 12.00Uhr Vereinsheim
-Treffen 07.00Uhr Vereinsheim
-Treffen 20.00Uhr Vereinsheim
-Treffen 07.00Uhr Vereinsheim
-Treffen 18.00Uhr Vereinsheim
Bankverbindung: Sparkasse Münden, BLZ 260 514 50, Konto 12658
BIC: NOLADE21HMU, IBAN: DE72 2605 1450 0000 0126 58
Hann. Münden den 20.11.2016
Wir wünschen allen Fischfreundinnen und Fischfreunden
ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr 2017
Mehr über unseren Verein finden Sie bei www.fischfreunde-muenden.de
Satzungsänderung 2016
Liebe Fischfreundinnen und Fischfreunde. Wie bereits auf der Mitgliederversammlung im
September 2016 angekündigt wurde, musste unsere Satzung aufgrund von neuen
Bestimmungen des Finanzamts bei einigen Formulierungen geändert werden. Dabei
haben wir Sie auch weitere Anpassungen vorgenommen und nicht mehr aktuelle
Passagen geändert oder gelöscht. Hier aufgeführt sind die Geänderten Passagen und
Einträge zur Ansicht. Abgestimmt wird darüber auf der Jahreshauptversammlung.
§ 1
Name und Sitz des Vereins
5.
§2
Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke i. S. d. Abschnitts
„Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck und Aufgaben des Vereins
1.
Zweck des Vereins ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
a) den Schutz der Gewässer und der Umwelt
b) die Hege und Pflege des Fischbestandes
c) die Wahrnehmung und Förderung der Interessen der Angelfischer
d) die Ausbreitung des waidgerechten Fischens mit der Angel
e) die Pflege der Beziehungen zu den deutschen Gewässer-, Landschafts-, Natur-,
Jagd- und Tierschutzverbänden,
f) die Schaffung, Erhaltung und den Ausbau von Angelmöglichkeiten
g) die Förderung des Wurfturniersports
h) die Unterrichtung der Öffentlichkeit
§3
Mitgliedschaft
4.
§4
Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Gesamtvorstand. Der Antrag ist von
dem Bewerber schriftlich zu stellen. Minderjährige bedürfen der Zustimmung des
gesetzlichen Vertreters durch Unterschrift auf dem Antrag. Die Ablehnung eines Antrages
bedarf keiner Begründung.
Beendigung der Mitgliedschaft
2.
Die freiwillige Kündigung der Mitgliedschaft muss unter Einhaltung einer Frist von drei
Monaten dem Vorstand gegenüber schriftlich erklärt werden. Dem Kündigungsschreiben sind
der Fischerpass und der Erlaubnisschein mit eingetragenem Fangergebnis beizufügen. Im
Voraus entrichtete Beiträge werden nicht erstattet.
3.
Ausschluss
Der Ausschluss als Mitglied des Vereins kann erfolgen, wenn ein Mitglied
a) gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat,
c) mit dem Jahresbeitrag nach Ende Februar des laufendenden Jahres, ohne Angaben von
Gründen im Rückstand ist
Bankverbindung: Sparkasse Münden, BLZ 260 514 50, Konto 12658
BIC: NOLADE21HMU, IBAN: DE72 2605 1450 0000 0126 58
Hann. Münden den 20.11.2016
§6
Der Vorstand
5.
Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende sind berechtigt, den Verein allein gerichtlich und
außergerichtlich zu vertreten. Im Innenverhältnis ist der 2. Vorsitzende verpflichtet, von
seinem Vertretungsrecht nur dann Gebrauch zu machen, wenn der 1. Vorsitzende verhindert
ist.
§8
Ehrengericht
Das Ehrengericht besteht aus drei Mitgliedern des Vereins.[…]
§9
Mitgliederversammlung
1.
Es werden jährlich in der Regel zwei Mitgliederversammlungen abgehalten.[…]
§15
Auflösung
1.
Der Verein kann nur durch eine eigens hierzu einberufene Mitgliederversammlung mit einer
Mehrheit von Dreiviertel der erschienenen Mitglieder aufgelöst werden. Sofern die
Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der 1. Vorsitzende und der
2. Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.
2.
Im Falle der Auflösung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des
Vereins an den Naturpark Münden e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für
gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
Vereinsbeschlüsse
Einige alte Beschlüsse, z.B. im Zusammenhang mit dem Klusteich, wurden gelöscht. Neu
ist folgender Absatz:
Raubfisch Schonzeit
Das Fischen in der Raubfischschonzeit (01.02 – 31.05) ist nur mit der Friedfisch,- bzw. mit der Fliegenrute
(Trocken,- Nassfliege, Nymphe) gestattet.
Jegliche Fischimitation, oder ein toter Köderfisch sind während der Raubfischschonzeit grundsätzlich
verboten.
(Vorstandsbeschluss vom 14.09.2016)
Die Gesamte Satzung wird auch vorher noch auf unserer Homepage veröffentlicht und
kann dort nachgelesen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Aik Boymann
1.Vorsitzener
Matthias Radziwinski
1.Kassenwart
Bankverbindung: Sparkasse Münden, BLZ 260 514 50, Konto 12658
BIC: NOLADE21HMU, IBAN: DE72 2605 1450 0000 0126 58
Hann. Münden den 20.11.2016