Hypothekarbank Lenzburg AG 5600 Lenzburg 1 | Telefon +41 62 885 11 11 BC 8307 | PC 50-69-8 | HYPLCH22 [email protected] | www.hbl.ch | CHE-105.779.532 MWST Lenzburg, 31. Dezember 2016 An unsere Kundinnen und Kunden Zum Jahreswechsel Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde Gerne nehmen wir den Jahreswechsel zum Anlass, Ihnen für die Geschäftsbeziehung, die wir mit Ihnen pflegen dürfen und das Vertrauen, das Sie uns entgegenbringen, herzlich zu danken. Erneut schauen wir auf ein intensives Jahr zurück und beleuchten nachfolgend einige Ereignisse und Entwicklungen, die das HypiJahr geprägt haben. Wirtschaftliches Umfeld Die Wirtschaft der Schweiz konnte 2016 moderat wachsen. Die wichtigsten Konjunkturindikatoren deuten auch für das nächste Jahr auf ein anhaltendes Wirtschaftswachstum in der Grössenordnung von +1.5 % hin. Insbesondere der Arbeitsmarkt dürfte im kommenden Jahr leicht positive Impulse erhalten. Vor dem Hintergrund einer leicht verbesserten Konjunktur ist auch mit einer minimalen Inflation zu rechnen. Wir schauen positiv auf das neue Jahr und die sich bietenden Chancen. Märkte und Zinsen Im Jahr 2016 entsprach die Entwicklung an den Finanzmärkten einem eigentlichen Steigerungslauf. Nach heftigen Verwerfungen zu Beginn des Jahres konnten die Aktienmärkte im Verlaufe des Jahres immer besser Tritt fassen. Phasen politischer Unsicherheit rund um die Brexit-Abstimmung in Grossbritannien und die Wahl des neuen Präsidenten Donald Trump in den USA brachten nur während kurzer Zeit erhöhte Volatilität an den Finanzmärkten. Der Trend hin zu höheren Aktienkursen und Obligationenrenditen hat sich zum Jahresende 2016 noch einmal akzentuiert. In einem stabilen konjunkturellen Umfeld ist es auch seitens der SNB zu keinen neuen Impulsen gekommen. Sie hat ihre expansive Geldpolitik fortgeführt. Für das Jahr 2017 positionieren wir uns für leicht steigende Zinsen, etwas höhere Aktienmärkte und einen stabilen Schweizer Franken. Neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die grundlegenden Bestimmungen der gegenseitigen Beziehung zwischen Kunde und Bank. Sie werden per 1. Januar 2017 an die neuesten allgemeinen Entwicklungen im Bankgeschäft angepasst. Dabei haben wir uns bewusst von den Grundsätzen «einfach und kundenfreundlich» leiten lassen. Die wesentlichen Änderungen beziehen sich auf die neu formulierte geschäftsübliche Sorgfalt der Bank, auf die Mitteilungspflicht des Kunden bei Änderung seines Wohnorts (seiner steuerlichen Ansässigkeit), auf die Möglichkeit zwischen Bank und Kunde über moderne Kanäle zu kommunizieren (z.B. SMS oder mobile Applikationen), auf die allfällige Einführung von Negativzinsen, auf die Aufhebung von Geschäftsbeziehungen und schliesslich auf die Einhaltung rechtlicher Vorschriften durch den Kunden. Wir erlauben uns, Ihnen die neuen AGB als Beilage zum vorliegenden Schreiben zu zustellen. Sie sind auch auf www.hbl.ch/AGB publiziert. Seite 2 von 2 Gebührenberechnung im Wertschriftengeschäft Bis anhin haben wir die Gebühren für die Aufbewahrung und Verwaltung von Wertschriften jeweils gegen Jahresende für ein ganzes Jahr berechnet. Im Sinne der Transparenz werden wir ab 2017 die Depotgebühren sowie die Kosten für Vermögensverwaltungsmandate quartalsweise ermitteln und belasten. Hypi als Informatikdienstleister Seit einigen Jahren nutzen mehrere Regionalbanken erfolgreich unsere IT-Plattform Finstar. Zusammen mit weiteren Service-Angeboten für Drittinstitute bilden diese Dienstleistungen einen wichtigen Teil unseres Geschäftsmodells. Per Jahresanfang 2016 hat mit der Sallfort Privatbank AG erstmals eine auf das Vermögensverwaltungsgeschäft spezialisierte Bank auf die Finstar-Plattform migriert. Im vierten Quartal durfte das Team der Hypi für die SBB-Personalkasse die Verarbeitung übernehmen, somit wurde erstmals eine «Nichtbank» als Kundin gewonnen. Wir versprechen uns auch in diesem Bereich weitere Wachstumschancen. Hypi Innovationen In diesem Berichtsjahr konnten wir zusammen mit Partnern ausserordentlich viele, innovative digitale Lösungen für unsere Kunden realisieren. Das Newsportal www.finews.ch wählte unsere Bank im Dezember sogar zur «digitalsten Bank der Schweiz». Davon profitieren die Privatkunden gleichermassen wie die Firmenkunden. So kann man einfach per Smartphone-App Kunde der Hypi werden, kann mittels Twint-App mobil bezahlen und hat mit der Finanztool-App seine Finanzen jederzeit unter Kontrolle. Firmen können mit HypiPlan neu die gesamte Planung einfach online erledigen und mit HypiCash bieten wir als erste Bank in der Schweiz ein Online-Factoring per Crowdlending an. Darüber hinaus haben wir uns auch ganz in Tradition der Hypi mit Innovationen für die Allgemeinheit befasst. Eine solche Innovation ist die neue Plattform www.ideenkicker.ch. In Zusammenarbeit mit dem Lebensraum Lenzburg Seetal ist eine Plattform entstanden, auf der Gelder für Projekte aus der Bevölkerung gesammelt werden können. Das erste Projekt «Aaresteg Holderbank-Veltheim» konnte bereits erfolgreich finanziert werden. Unser Dank an Sie – Vertrauen verbindet Der stetige Wandel wird uns weiterhin begleiten. Auch im Jahr 2017 werden wir unseren Kunden genau zuhören, um zu erfahren, was sie von ihrer Bank erwarten. Wir sind gut gerüstet, die sich verändernden Kundenbedürfnisse zeitnah aufzunehmen und gezielt auf künftige Entwicklungen zu reagieren. Die Agilität unseres überschaubaren Betriebs, die solide Ertrags- und Eigenkapitalsituation sowie das Engagement und die Motivation unserer Mitarbeitenden bilden verlässliche Grundlagen, um zuversichtlich ins neue Jahr zu starten. Wir nehmen die kommenden Herausforderungen gerne an und danken Ihnen für das Vertrauen. Mit den besten Wünschen für ein erfolgreiches und glückliches neues Jahr. Ihre Hypothekarbank Lenzburg AG Marianne Wildi Rolf Bohnenblust Roger Brechbühler Sascha Hostettler Vorsitzende der Geschäftsleitung Leiter Finanz- und Risikomanagement Leiter Privat- und Gewerbekunden Leiter Anlage- und Unternehmenskunden Beilage: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend «AGB») regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Bankkunden oder der Bankkundin (nachstehend «Kunde») und der Hypothekarbank Lenzburg AG (nachstehend «Bank»), soweit keine speziellen Vereinbarungen getroffen werden. Für einzelne Geschäftsarten gelten neben diesen AGB die separaten vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der Bank sowie die von der Bank erlassenen, separaten Bedingungen und Reglemente. 1. Sorgfalt Der Kunde verpflichtet sich, seine Bankdokumente sorgfältig und sicher aufzubewahren, damit Unberechtigte nicht auf die darin enthaltenen Informationen zugreifen können. Erteilt der Kunde der Bank Zahlungsaufträge oder Kaufs-/Verkaufsaufträge mit Bezug auf Effekten, Devisen, Edelmetalle oder Derivate, beachtet er sämtliche Vorsichtsmassnahmen, die das Risiko von Betrügereien oder dergleichen minimieren. Insbesondere hält er Zugangscodes geheim, um Missbräuche zu verhindern. Schäden, die auf einer Verletzung dieser Sorgfaltspflichten beruhen, trägt der Kunde. Die Bank trifft ihrerseits angemessene Massnahmen, um Betrügereien und dergleichen zu erkennen und zu verhindern. Verletzt sie dabei die geschäftsübliche Sorgfalt, übernimmt sie den eingetretenen Schaden. Tritt ein Schaden ein, ohne dass die Bank oder der Kunde Sorgfaltspflichten verletzt haben, trägt ihn diejenige Partei, deren Einflussbereich er zuzurechnen ist. 2. Handlungsunfähigkeit des Vertreters Der Kunde hat die Bank unverzüglich schriftlich zu informieren, sollte sein Vertreter handlungsunfähig werden. Die Haftung für allfällige Schäden, die aus einer Unterlassung dieser Informationspflicht entstehen, trägt der Kunde. 3. Mitteilungen Der Kunde hat alle für die Geschäftsverbindung wesentlichen Tatsachen, namentlich Änderungen seines Namens, seiner Adresse oder seiner steuerlichen Ansässigkeit sowie den Widerruf erteilter Vollmachten oder Zeichnungsberechtigungen der Bank unverzüglich schriftlich oder auf andere geeignete Weise anzuzeigen. Mitteilungen der Bank gelten als erfolgt, wenn sie an die letzte vom Kunden schriftlich bekanntgegebene Adresse versandt oder zu seiner Verfügung gehalten worden sind. Sobald elektronische Dokumente für den Kunden bzw. dessen Bevollmächtigte auf der E-Banking-Umgebung abrufbar sind, gelten diese als zugestellt. 4. Kommunikation Die Bank ist ermächtigt, via Post, Telefon sowie elektronische Kanäle (z. B. E-Mail, Fax, SMS, E-Banking, mobile Applikationen und andere elektronische Kanäle) an die vom Kunden oder seinen Bevollmächtigten gegenüber der Bank benutzten oder explizit angegebenen Nutzer-Adressen (z. B. E-Mail-Adresse oder Mobiltelefonnummer bei mobiler Applikation) zu kommunizieren. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass unverschlüsselte E-Mails und andere ungeschützte elektronische Kommunikationskanäle gegen Zugriffe durch unbefugte Drittpersonen nicht gesichert sind und daher entsprechende Risiken bergen, z. B. mangelnde Vertraulichkeit, Manipulation von Inhalt oder Absenderdaten, Fehlleitung, Verzögerung oder Viren. 5. Mangelhafte Ausführung von Aufträgen Wenn infolge Nichtausführung oder mangelhafter Ausführung von Aufträgen (Börsenaufträge ausgenommen) Schaden entsteht, haftet die Bank lediglich für den Zinsausfall. Ausgenommen sind Fälle, in denen der Kunde die Bank auf die drohende Gefahr eines über den Zinsausfall hinausgehenden Schadens aufmerksam gemacht hat. Erteilt der Kunde verschiedene Aufträge, deren Gesamtbetrag sein verfügbares Guthaben bzw. seine Kreditlimite übersteigt, ist die Bank berechtigt, ohne Rücksicht auf Datum oder zeitlichen Eingang nach freiem Ermessen zu entscheiden, welche Vergütungen ganz oder teilweise auszuführen sind. Betreffend Vorgehen bei Kontoüberziehung wird ferner auf die Bestimmungen des Konsumkreditgesetzes (KKG) verwiesen. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 6. Beanstandungen Beanstandungen betreffend die Ausführung oder Nichtausführung von Aufträgen jeder Art, betreffend Konto-, Depot- oder anderer Vermögensausweise, betreffend Bewertung von Guthaben oder bezüglich anderer Mitteilungen der Bank sind nach Empfang der diesbezüglichen Anzeige so rasch wie möglich, indessen in jedem Fall innerhalb von 30 Tagen seit Zustellung anzubringen. Unterbleibt eine solche Beanstandung, so gelten die Ausführung oder Nichtausführung des Auftrags und die entsprechende Mitteilung sowie sämtliche weiteren Mitteilungen als genehmigt. 7. Wechsel, Checks und andere Papiere Die Bank ist berechtigt, diskontierte oder gutgeschriebene unbezahlte Wechsel, Checks und andere Papiere zurückzubelasten. Trotzdem bleiben ihr die wechselrechtlichen, checkrechtlichen oder anderen Ansprüche auf Zahlung des vollen Betrages der Wechsel, Checks und anderer Papiere mit Nebenforderungen gewahrt, und zwar gegen jeden aus dem Wechsel, Check und anderem Papier Verpflichteten bis zur Begleichung eines vorhandenen Schuldsaldos. 8. Verrechnungs-, Retentions- und Pfandrechte Für sämtliche bestehenden und künftigen, im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Bank stehenden Forderungen (inkl. Negativzinsen, Guthabengebühren etc.) hat die Bank an allen Guthaben und Vermögenswerten des Kunden, die sie für Rechnung des Kunden bei sich selbst oder anderswo hält, aufbewahrt oder verbucht hat, ein wahlweises Verrechnungs-, Retentions- und/oder Pfandrecht, und zwar ohne Rücksicht auf Fälligkeit oder Währung. Dies gilt auch für Kredite und Darlehen mit speziellen oder ohne Sicherheiten sowie für die bei ausländischen Banken geführten Treuhandkonti, die auf den Namen der Bank lauten, jedoch auf Rechnung und Gefahr des Kunden geführt werden. Die Bank ist zur zwangsrechtlichen oder freihändigen Verwertung der Pfänder berechtigt, sobald der Kunde mit seinen Leistungen im Verzug ist. Sie kann verpfändete Vermögenswerte für sich selbst oder für ihre Kunden erwerben. 9. Zinsen, Margen, Kommissionen, Preise, Gebühren, Steuern, Abgaben und Spesen Die Gebühren und Konditionen der Bank richten sich nach dem jeweils geltenden Tarif. Die Bank behält sich dessen jederzeitige Änderung vor. Der Kunde wird auf geeignete Weise über die Änderung informiert, z. B. via Internet, in Prospekten, in Kundenzonen der Bank. Die Bank behält sich vor, ihre Zins- und Kommissionsansätze, Margen, Preise, Gebühren und Spesentarife jederzeit, insbesondere bei geänderten Marktverhältnissen bzw. Kosten, abzuändern und dem Kunden hiervon Kenntnis zu geben. Die Bank ist zur Abänderung der Ansätze jedoch (namentlich bei plötzlichen oder raschen Änderungen der Marktverhältnisse) nicht verpflichtet. Weiter ist die Bank berechtigt, Negativzinsen, Guthabengebühren o.ä. auch auf vormals gebührenfreie Guthaben einzuführen und/oder diese zu erhöhen (z. B. bei negativen Zinsverhältnissen). Allfällige Steuern und Abgaben, welche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhoben werden oder welche die Bank aufgrund von schweizerischem Recht, Staatsverträgen oder von vertraglichen Vereinbarungen mit ausländischen Stellen einbehalten muss, sowie die bei der Bank im Rahmen ihrer Leistungserbringung für den Kunden anfallenden Spesen gehen zu Lasten des Kunden. 10. Fremdwährungen Die den Guthaben in fremder Währung entsprechenden Gegenanlagen werden auf den Namen der Bank, jedoch auf Rechnung und Gefahr des Kunden, bei Korrespondenzbanken in- oder ausserhalb des betreffenden Währungsgebietes angelegt. Der Kunde trägt insbesondere das Risiko von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften und Beschränkungen (bis hin zu konfiskatorischen oder ähnlichen behördlichen Massnahmen) sowie allfällige Steuern und Lasten in den beteiligten Ländern. Die Gutschriften und Belastungen von Fremdwährungsbeträgen erfolgen in Schweizer Franken zum Kurs jenes Tages, an welchem der Seite 1/2 Hypothekarbank Lenzburg AG, 1.1.2017 Betrag für die Bank gutgeschrieben bzw. belastet wird, es sei denn, der Kunde habe rechtzeitig gegenteilige Anweisungen gegeben oder sei Inhaber eines Kontos in der entsprechenden Fremdwährung. 11. Auslagerung von Dienstleistungen oder Geschäftsbereichen («Outsourcing») Die Bank ist berechtigt, Dienstleistungen oder Geschäftsbereiche (z. B. Erhebung und Administration von Kundendaten, Druck und Versand von Bankdokumenten) ganz oder teilweise an andere Unternehmen innerhalb der Schweiz auszulagern. 12. Bearbeitung, Aufzeichnung und Weitergabe von Daten Damit die Bank die Kundenbedürfnisse ermitteln und den Kundeninteressen gerecht werden kann, benötigt sie unter Beachtung des Datenschutzrechtes gewisse Daten. Dies setzt eine systematische Sammlung und Auswertung von Kundendaten durch die Bank oder aber von der Bank beauftragten und dem Bankkundengeheimnis unterstellten Dritten voraus, womit sich der Kunde einverstanden erklärt. Im Börsen- und Anlagebereich können branchenüblich Telefongespräche aufgezeichnet und als Beweismittel verwendet werden. Weitere Aufzeichnungen erfolgen nur soweit dies der Branchenübung oder technischen Notwendigkeiten (z. B. Alarmorganisation) entspricht. Der Kunde erteilt ferner die Zustimmung, dass seine Daten im Rahmen von Kooperationen, der Entwicklung von Software oder im Rahmen anderer Dienstleistungen von Dritten bearbeitet werden dürfen. 13. Zahlungsverkehr rate vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der Bank sowie die von der Bank erlassenen, separaten Bedingungen und Reglemente. Unterlässt es der Kunde, auch nach einer von der Bank angesetzten angemessenen Nachfrist, der Bank mitzuteilen, wohin die von ihm bei der Bank hinterlegten Vermögenswerte und/oder verbuchten Guthaben zu transferieren sind, kann die Bank diese Vermögenswerte physisch ausliefern oder sie liquidieren und den Erlös sowie noch vorhandene Guthaben des Kunden mit befreiender Wirkung in Form eines Checks in einer von ihr bestimmten Währung an die letzte vom Kunden schriftlich bekannt gegebene Adresse schicken. 18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit der Bank unterstehen dem schweizerischen Recht. Lenzburg ist ordentlicher Gerichtsstand und Erfüllungs- und Betreibungsort, soweit es die zwingenden in- und ausländischen gesetzlichen Bestimmungen zulassen. Die Bank hat indessen das Recht, den Kunden beim zuständigen Gericht seines Wohnsitzes/Sitzes oder jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen. 19. Inkrafttreten und Änderungen der AGB Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle bisherigen und treten per sofort in Kraft. Die Bank behält sich jederzeitige Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Diese werden dem Kunden auf dem Zirkularweg oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch innert 30 Tagen als genehmigt. Für die Abwicklung des in- und ausländischen Zahlungsverkehrs bzw. von Wertschriftentransfers werden unter anderem Name, Adresse und Kontonummer des Auftraggebers angegeben. Ohne diese Angaben werden insbesondere Zahlungen ins Ausland zurückgewiesen. Ausnahmsweise kann auch bei Transaktionen innerhalb der Schweiz (z. B. Zahlungen in einer Fremdwährung) nicht ausgeschlossen werden, dass diese über internationale Kanäle abgewickelt werden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ins Ausland übermittelte Zahlungsverkehrsdaten nicht durch das schweizerische Recht geschützt sind. Speziell im Rahmen der internationalen Terrorund Geldwäschereibekämpfung können ausländische Gesetze und Regulierungen die Weitergabe dieser Daten an Behörden oder andere Dritte vorsehen. Zwecks Wahrung der geschäftsüblichen Sorgfalt, der Gewähr für einwandfreie Geschäftsführung und/oder der Einhaltung in- und ausländischer Rechtsvorschriften und Gesetze kann die Bank bestimmte Zahlungsaufträge und Bargeldauszahlungen begrenzen oder verweigern. 14. Einhaltung rechtlicher Vorschriften und Gesetze Der Kunde ist für die Einhaltung der auf ihn anwendbaren gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen verantwortlich. Dies beinhaltet unter anderem auch die Verpflichtung zur Steuerdeklaration. 15. Gleichstellung der Samstage mit staatlich anerkannten Feiertagen Im Geschäftsverkehr mit der Bank werden die Samstage einem staatlich anerkannten Feiertag gleichgestellt. 16. Meldepflichten Auf Grund gesetzlicher Bestimmungen und internationaler Abkommen ist die Bank in gewissen Fällen zu Meldungen, beispielsweise im Steuerbereich, verpflichtet. Solche Meldungen können erfolgen, ohne dass der Kunde zustimmen oder in Kenntnis gesetzt werden muss. 17. Aufhebung von Geschäftsbeziehungen Bestehende Geschäftsbeziehungen, insbesondere auch zugesagte, erteilte und/oder benutzte Kredite, können durch den Kunden und die Bank mit sofortiger Wirkung aufgehoben bzw. gekündigt werden. Allfällige Forderungen werden dadurch unmittelbar zur Rückzahlung fällig. Vorbehalten bleiben anderslautende sepaAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Seite 2/2 Hypothekarbank Lenzburg AG, 1.1.2017
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