Kundenbrief zum Jahreswechsel inkl. AGB

Hypothekarbank Lenzburg AG
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Lenzburg, 31. Dezember 2016
An unsere Kundinnen und Kunden
Zum Jahreswechsel
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde
Gerne nehmen wir den Jahreswechsel zum Anlass, Ihnen für die Geschäftsbeziehung, die wir mit Ihnen
pflegen dürfen und das Vertrauen, das Sie uns entgegenbringen, herzlich zu danken. Erneut schauen wir auf
ein intensives Jahr zurück und beleuchten nachfolgend einige Ereignisse und Entwicklungen, die das HypiJahr geprägt haben.
Wirtschaftliches Umfeld
Die Wirtschaft der Schweiz konnte 2016 moderat wachsen. Die wichtigsten Konjunkturindikatoren deuten auch
für das nächste Jahr auf ein anhaltendes Wirtschaftswachstum in der Grössenordnung von +1.5 % hin.
Insbesondere der Arbeitsmarkt dürfte im kommenden Jahr leicht positive Impulse erhalten. Vor dem
Hintergrund einer leicht verbesserten Konjunktur ist auch mit einer minimalen Inflation zu rechnen. Wir
schauen positiv auf das neue Jahr und die sich bietenden Chancen.
Märkte und Zinsen
Im Jahr 2016 entsprach die Entwicklung an den Finanzmärkten einem eigentlichen Steigerungslauf. Nach
heftigen Verwerfungen zu Beginn des Jahres konnten die Aktienmärkte im Verlaufe des Jahres immer besser
Tritt fassen. Phasen politischer Unsicherheit rund um die Brexit-Abstimmung in Grossbritannien und die Wahl
des neuen Präsidenten Donald Trump in den USA brachten nur während kurzer Zeit erhöhte Volatilität an den
Finanzmärkten. Der Trend hin zu höheren Aktienkursen und Obligationenrenditen hat sich zum Jahresende
2016 noch einmal akzentuiert. In einem stabilen konjunkturellen Umfeld ist es auch seitens der SNB zu keinen
neuen Impulsen gekommen. Sie hat ihre expansive Geldpolitik fortgeführt. Für das Jahr 2017 positionieren wir
uns für leicht steigende Zinsen, etwas höhere Aktienmärkte und einen stabilen Schweizer Franken.
Neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die grundlegenden Bestimmungen der gegenseitigen
Beziehung zwischen Kunde und Bank. Sie werden per 1. Januar 2017 an die neuesten allgemeinen
Entwicklungen im Bankgeschäft angepasst. Dabei haben wir uns bewusst von den Grundsätzen «einfach und
kundenfreundlich» leiten lassen. Die wesentlichen Änderungen beziehen sich auf die neu formulierte
geschäftsübliche Sorgfalt der Bank, auf die Mitteilungspflicht des Kunden bei Änderung seines Wohnorts
(seiner steuerlichen Ansässigkeit), auf die Möglichkeit zwischen Bank und Kunde über moderne Kanäle zu
kommunizieren (z.B. SMS oder mobile Applikationen), auf die allfällige Einführung von Negativzinsen, auf die
Aufhebung von Geschäftsbeziehungen und schliesslich auf die Einhaltung rechtlicher Vorschriften durch den
Kunden. Wir erlauben uns, Ihnen die neuen AGB als Beilage zum vorliegenden Schreiben zu zustellen. Sie
sind auch auf www.hbl.ch/AGB publiziert.
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Gebührenberechnung im Wertschriftengeschäft
Bis anhin haben wir die Gebühren für die Aufbewahrung und Verwaltung von Wertschriften jeweils gegen
Jahresende für ein ganzes Jahr berechnet. Im Sinne der Transparenz werden wir ab 2017 die Depotgebühren
sowie die Kosten für Vermögensverwaltungsmandate quartalsweise ermitteln und belasten.
Hypi als Informatikdienstleister
Seit einigen Jahren nutzen mehrere Regionalbanken erfolgreich unsere IT-Plattform Finstar. Zusammen mit
weiteren Service-Angeboten für Drittinstitute bilden diese Dienstleistungen einen wichtigen Teil unseres
Geschäftsmodells. Per Jahresanfang 2016 hat mit der Sallfort Privatbank AG erstmals eine auf das
Vermögensverwaltungsgeschäft spezialisierte Bank auf die Finstar-Plattform migriert. Im vierten Quartal durfte
das Team der Hypi für die SBB-Personalkasse die Verarbeitung übernehmen, somit wurde erstmals eine
«Nichtbank» als Kundin gewonnen. Wir versprechen uns auch in diesem Bereich weitere Wachstumschancen.
Hypi Innovationen
In diesem Berichtsjahr konnten wir zusammen mit Partnern ausserordentlich viele, innovative digitale
Lösungen für unsere Kunden realisieren. Das Newsportal www.finews.ch wählte unsere Bank im Dezember
sogar zur «digitalsten Bank der Schweiz». Davon profitieren die Privatkunden gleichermassen wie die
Firmenkunden. So kann man einfach per Smartphone-App Kunde der Hypi werden, kann mittels Twint-App
mobil bezahlen und hat mit der Finanztool-App seine Finanzen jederzeit unter Kontrolle. Firmen können mit
HypiPlan neu die gesamte Planung einfach online erledigen und mit HypiCash bieten wir als erste Bank in der
Schweiz ein Online-Factoring per Crowdlending an. Darüber hinaus haben wir uns auch ganz in Tradition der
Hypi mit Innovationen für die Allgemeinheit befasst. Eine solche Innovation ist die neue Plattform
www.ideenkicker.ch. In Zusammenarbeit mit dem Lebensraum Lenzburg Seetal ist eine Plattform entstanden,
auf der Gelder für Projekte aus der Bevölkerung gesammelt werden können. Das erste Projekt «Aaresteg
Holderbank-Veltheim» konnte bereits erfolgreich finanziert werden.
Unser Dank an Sie – Vertrauen verbindet
Der stetige Wandel wird uns weiterhin begleiten. Auch im Jahr 2017 werden wir unseren Kunden genau
zuhören, um zu erfahren, was sie von ihrer Bank erwarten. Wir sind gut gerüstet, die sich verändernden
Kundenbedürfnisse zeitnah aufzunehmen und gezielt auf künftige Entwicklungen zu reagieren. Die Agilität
unseres überschaubaren Betriebs, die solide Ertrags- und Eigenkapitalsituation sowie das Engagement und
die Motivation unserer Mitarbeitenden bilden verlässliche Grundlagen, um zuversichtlich ins neue Jahr zu
starten. Wir nehmen die kommenden Herausforderungen gerne an und danken Ihnen für das Vertrauen.
Mit den besten Wünschen für ein erfolgreiches und glückliches neues Jahr.
Ihre Hypothekarbank Lenzburg AG
Marianne Wildi
Rolf Bohnenblust
Roger Brechbühler
Sascha Hostettler
Vorsitzende der
Geschäftsleitung
Leiter Finanz- und
Risikomanagement
Leiter Privat- und
Gewerbekunden
Leiter Anlage- und
Unternehmenskunden
Beilage:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend «AGB»)
regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Bankkunden
oder der Bankkundin (nachstehend «Kunde») und der Hypothekarbank Lenzburg AG (nachstehend «Bank»), soweit keine speziellen Vereinbarungen getroffen werden. Für einzelne Geschäftsarten gelten neben diesen AGB die separaten vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der Bank sowie die von
der Bank erlassenen, separaten Bedingungen und Reglemente.
1. Sorgfalt
Der Kunde verpflichtet sich, seine Bankdokumente sorgfältig und
sicher aufzubewahren, damit Unberechtigte nicht auf die darin
enthaltenen Informationen zugreifen können. Erteilt der Kunde der
Bank Zahlungsaufträge oder Kaufs-/Verkaufsaufträge mit Bezug
auf Effekten, Devisen, Edelmetalle oder Derivate, beachtet er
sämtliche Vorsichtsmassnahmen, die das Risiko von Betrügereien
oder dergleichen minimieren. Insbesondere hält er Zugangscodes
geheim, um Missbräuche zu verhindern. Schäden, die auf einer
Verletzung dieser Sorgfaltspflichten beruhen, trägt der Kunde.
Die Bank trifft ihrerseits angemessene Massnahmen, um Betrügereien und dergleichen zu erkennen und zu verhindern. Verletzt sie
dabei die geschäftsübliche Sorgfalt, übernimmt sie den eingetretenen Schaden.
Tritt ein Schaden ein, ohne dass die Bank oder der Kunde Sorgfaltspflichten verletzt haben, trägt ihn diejenige Partei, deren
Einflussbereich er zuzurechnen ist.
2. Handlungsunfähigkeit des Vertreters
Der Kunde hat die Bank unverzüglich schriftlich zu informieren,
sollte sein Vertreter handlungsunfähig werden. Die Haftung für
allfällige Schäden, die aus einer Unterlassung dieser Informationspflicht entstehen, trägt der Kunde.
3. Mitteilungen
Der Kunde hat alle für die Geschäftsverbindung wesentlichen
Tatsachen, namentlich Änderungen seines Namens, seiner Adresse oder seiner steuerlichen Ansässigkeit sowie den Widerruf
erteilter Vollmachten oder Zeichnungsberechtigungen der Bank
unverzüglich schriftlich oder auf andere geeignete Weise anzuzeigen. Mitteilungen der Bank gelten als erfolgt, wenn sie an die
letzte vom Kunden schriftlich bekanntgegebene Adresse versandt
oder zu seiner Verfügung gehalten worden sind. Sobald elektronische Dokumente für den Kunden bzw. dessen Bevollmächtigte
auf der E-Banking-Umgebung abrufbar sind, gelten diese als
zugestellt.
4. Kommunikation
Die Bank ist ermächtigt, via Post, Telefon sowie elektronische
Kanäle (z. B. E-Mail, Fax, SMS, E-Banking, mobile Applikationen
und andere elektronische Kanäle) an die vom Kunden oder seinen
Bevollmächtigten gegenüber der Bank benutzten oder explizit
angegebenen Nutzer-Adressen (z. B. E-Mail-Adresse oder Mobiltelefonnummer bei mobiler Applikation) zu kommunizieren.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass unverschlüsselte E-Mails
und andere ungeschützte elektronische Kommunikationskanäle
gegen Zugriffe durch unbefugte Drittpersonen nicht gesichert sind
und daher entsprechende Risiken bergen, z. B. mangelnde Vertraulichkeit, Manipulation von Inhalt oder Absenderdaten, Fehlleitung, Verzögerung oder Viren.
5. Mangelhafte Ausführung von Aufträgen
Wenn infolge Nichtausführung oder mangelhafter Ausführung von
Aufträgen (Börsenaufträge ausgenommen) Schaden entsteht,
haftet die Bank lediglich für den Zinsausfall. Ausgenommen sind
Fälle, in denen der Kunde die Bank auf die drohende Gefahr eines
über den Zinsausfall hinausgehenden Schadens aufmerksam
gemacht hat.
Erteilt der Kunde verschiedene Aufträge, deren Gesamtbetrag
sein verfügbares Guthaben bzw. seine Kreditlimite übersteigt, ist
die Bank berechtigt, ohne Rücksicht auf Datum oder zeitlichen
Eingang nach freiem Ermessen zu entscheiden, welche Vergütungen ganz oder teilweise auszuführen sind.
Betreffend Vorgehen bei Kontoüberziehung wird ferner auf die
Bestimmungen des Konsumkreditgesetzes (KKG) verwiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
6. Beanstandungen
Beanstandungen betreffend die Ausführung oder Nichtausführung
von Aufträgen jeder Art, betreffend Konto-, Depot- oder anderer
Vermögensausweise, betreffend Bewertung von Guthaben oder
bezüglich anderer Mitteilungen der Bank sind nach Empfang der
diesbezüglichen Anzeige so rasch wie möglich, indessen in jedem
Fall innerhalb von 30 Tagen seit Zustellung anzubringen. Unterbleibt eine solche Beanstandung, so gelten die Ausführung oder
Nichtausführung des Auftrags und die entsprechende Mitteilung
sowie sämtliche weiteren Mitteilungen als genehmigt.
7. Wechsel, Checks und andere Papiere
Die Bank ist berechtigt, diskontierte oder gutgeschriebene unbezahlte Wechsel, Checks und andere Papiere zurückzubelasten.
Trotzdem bleiben ihr die wechselrechtlichen, checkrechtlichen
oder anderen Ansprüche auf Zahlung des vollen Betrages der
Wechsel, Checks und anderer Papiere mit Nebenforderungen
gewahrt, und zwar gegen jeden aus dem Wechsel, Check und
anderem Papier Verpflichteten bis zur Begleichung eines vorhandenen Schuldsaldos.
8. Verrechnungs-, Retentions- und Pfandrechte
Für sämtliche bestehenden und künftigen, im Zusammenhang mit
der Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Bank stehenden
Forderungen (inkl. Negativzinsen, Guthabengebühren etc.) hat die
Bank an allen Guthaben und Vermögenswerten des Kunden, die
sie für Rechnung des Kunden bei sich selbst oder anderswo hält,
aufbewahrt oder verbucht hat, ein wahlweises Verrechnungs-,
Retentions- und/oder Pfandrecht, und zwar ohne Rücksicht auf
Fälligkeit oder Währung. Dies gilt auch für Kredite und Darlehen
mit speziellen oder ohne Sicherheiten sowie für die bei ausländischen Banken geführten Treuhandkonti, die auf den Namen der
Bank lauten, jedoch auf Rechnung und Gefahr des Kunden geführt werden.
Die Bank ist zur zwangsrechtlichen oder freihändigen Verwertung
der Pfänder berechtigt, sobald der Kunde mit seinen Leistungen
im Verzug ist. Sie kann verpfändete Vermögenswerte für sich
selbst oder für ihre Kunden erwerben.
9. Zinsen, Margen, Kommissionen, Preise, Gebühren, Steuern, Abgaben und Spesen
Die Gebühren und Konditionen der Bank richten sich nach dem
jeweils geltenden Tarif. Die Bank behält sich dessen jederzeitige
Änderung vor. Der Kunde wird auf geeignete Weise über die
Änderung informiert, z. B. via Internet, in Prospekten, in Kundenzonen der Bank.
Die Bank behält sich vor, ihre Zins- und Kommissionsansätze,
Margen, Preise, Gebühren und Spesentarife jederzeit, insbesondere bei geänderten Marktverhältnissen bzw. Kosten, abzuändern
und dem Kunden hiervon Kenntnis zu geben. Die Bank ist zur
Abänderung der Ansätze jedoch (namentlich bei plötzlichen oder
raschen Änderungen der Marktverhältnisse) nicht verpflichtet.
Weiter ist die Bank berechtigt, Negativzinsen, Guthabengebühren
o.ä. auch auf vormals gebührenfreie Guthaben einzuführen
und/oder diese zu erhöhen (z. B. bei negativen Zinsverhältnissen).
Allfällige Steuern und Abgaben, welche im Zusammenhang mit
der Geschäftsbeziehung erhoben werden oder welche die Bank
aufgrund von schweizerischem Recht, Staatsverträgen oder von
vertraglichen Vereinbarungen mit ausländischen Stellen einbehalten muss, sowie die bei der Bank im Rahmen ihrer Leistungserbringung für den Kunden anfallenden Spesen gehen zu Lasten
des Kunden.
10. Fremdwährungen
Die den Guthaben in fremder Währung entsprechenden Gegenanlagen werden auf den Namen der Bank, jedoch auf Rechnung
und Gefahr des Kunden, bei Korrespondenzbanken in- oder
ausserhalb des betreffenden Währungsgebietes angelegt.
Der Kunde trägt insbesondere das Risiko von gesetzlichen oder
behördlichen Vorschriften und Beschränkungen (bis hin zu konfiskatorischen oder ähnlichen behördlichen Massnahmen) sowie
allfällige Steuern und Lasten in den beteiligten Ländern. Die Gutschriften und Belastungen von Fremdwährungsbeträgen erfolgen
in Schweizer Franken zum Kurs jenes Tages, an welchem der
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Betrag für die Bank gutgeschrieben bzw. belastet wird, es sei
denn, der Kunde habe rechtzeitig gegenteilige Anweisungen
gegeben oder sei Inhaber eines Kontos in der entsprechenden
Fremdwährung.
11. Auslagerung von Dienstleistungen oder Geschäftsbereichen («Outsourcing»)
Die Bank ist berechtigt, Dienstleistungen oder Geschäftsbereiche
(z. B. Erhebung und Administration von Kundendaten, Druck und
Versand von Bankdokumenten) ganz oder teilweise an andere
Unternehmen innerhalb der Schweiz auszulagern.
12. Bearbeitung, Aufzeichnung und Weitergabe von Daten
Damit die Bank die Kundenbedürfnisse ermitteln und den Kundeninteressen gerecht werden kann, benötigt sie unter Beachtung
des Datenschutzrechtes gewisse Daten. Dies setzt eine systematische Sammlung und Auswertung von Kundendaten durch die
Bank oder aber von der Bank beauftragten und dem Bankkundengeheimnis unterstellten Dritten voraus, womit sich der Kunde
einverstanden erklärt.
Im Börsen- und Anlagebereich können branchenüblich Telefongespräche aufgezeichnet und als Beweismittel verwendet werden.
Weitere Aufzeichnungen erfolgen nur soweit dies der Branchenübung oder technischen Notwendigkeiten (z. B. Alarmorganisation) entspricht. Der Kunde erteilt ferner die Zustimmung, dass
seine Daten im Rahmen von Kooperationen, der Entwicklung von
Software oder im Rahmen anderer Dienstleistungen von Dritten
bearbeitet werden dürfen.
13. Zahlungsverkehr
rate vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der
Bank sowie die von der Bank erlassenen, separaten Bedingungen
und Reglemente.
Unterlässt es der Kunde, auch nach einer von der Bank angesetzten angemessenen Nachfrist, der Bank mitzuteilen, wohin die von
ihm bei der Bank hinterlegten Vermögenswerte und/oder verbuchten Guthaben zu transferieren sind, kann die Bank diese Vermögenswerte physisch ausliefern oder sie liquidieren und den Erlös
sowie noch vorhandene Guthaben des Kunden mit befreiender
Wirkung in Form eines Checks in einer von ihr bestimmten Währung an die letzte vom Kunden schriftlich bekannt gegebene
Adresse schicken.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit der Bank unterstehen
dem schweizerischen Recht. Lenzburg ist ordentlicher Gerichtsstand und Erfüllungs- und Betreibungsort, soweit es die
zwingenden in- und ausländischen gesetzlichen Bestimmungen
zulassen. Die Bank hat indessen das Recht, den Kunden beim
zuständigen Gericht seines Wohnsitzes/Sitzes oder jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
19. Inkrafttreten und Änderungen der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle bisherigen und treten per sofort in Kraft. Die Bank behält sich jederzeitige Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Diese werden dem Kunden auf dem Zirkularweg oder auf andere
geeignete Weise bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch
innert 30 Tagen als genehmigt.
Für die Abwicklung des in- und ausländischen Zahlungsverkehrs
bzw. von Wertschriftentransfers werden unter anderem Name,
Adresse und Kontonummer des Auftraggebers angegeben. Ohne
diese Angaben werden insbesondere Zahlungen ins Ausland
zurückgewiesen. Ausnahmsweise kann auch bei Transaktionen
innerhalb der Schweiz (z. B. Zahlungen in einer Fremdwährung)
nicht ausgeschlossen werden, dass diese über internationale
Kanäle abgewickelt werden.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ins Ausland übermittelte
Zahlungsverkehrsdaten nicht durch das schweizerische Recht
geschützt sind. Speziell im Rahmen der internationalen Terrorund Geldwäschereibekämpfung können ausländische Gesetze
und Regulierungen die Weitergabe dieser Daten an Behörden
oder andere Dritte vorsehen.
Zwecks Wahrung der geschäftsüblichen Sorgfalt, der Gewähr für
einwandfreie Geschäftsführung und/oder der Einhaltung in- und
ausländischer Rechtsvorschriften und Gesetze kann die Bank
bestimmte Zahlungsaufträge und Bargeldauszahlungen begrenzen oder verweigern.
14. Einhaltung rechtlicher Vorschriften und Gesetze
Der Kunde ist für die Einhaltung der auf ihn anwendbaren gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen verantwortlich. Dies
beinhaltet unter anderem auch die Verpflichtung zur Steuerdeklaration.
15. Gleichstellung der Samstage mit staatlich anerkannten
Feiertagen
Im Geschäftsverkehr mit der Bank werden die Samstage einem
staatlich anerkannten Feiertag gleichgestellt.
16. Meldepflichten
Auf Grund gesetzlicher Bestimmungen und internationaler Abkommen ist die Bank in gewissen Fällen zu Meldungen, beispielsweise im Steuerbereich, verpflichtet. Solche Meldungen
können erfolgen, ohne dass der Kunde zustimmen oder in Kenntnis gesetzt werden muss.
17. Aufhebung von Geschäftsbeziehungen
Bestehende Geschäftsbeziehungen, insbesondere auch zugesagte, erteilte und/oder benutzte Kredite, können durch den Kunden und die Bank mit sofortiger Wirkung aufgehoben bzw. gekündigt werden. Allfällige Forderungen werden dadurch unmittelbar
zur Rückzahlung fällig. Vorbehalten bleiben anderslautende sepaAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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