Bekanntmachung zur EinfĂĽhrung einer

Bekanntmachung
Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung
gemäß § 88 Zuständigkeitsverordnung (ZustV)
in Verbindung mit § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
für das Gebiet des Marktes Giebelstadt
Die Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt übernimmt ab 01.01.2017 für das
Gebiet des Marktes Giebelstadt nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes die
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden und von Ordnungswidrigkeiten, die Verstöße gegen
die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen. Die Bußgeldstelle befindet sich im Rathaus Giebelstadt, Zimmer 1.12.