Bekanntmachung Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung gemäß § 88 Zuständigkeitsverordnung (ZustV) in Verbindung mit § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) für das Gebiet des Marktes Giebelstadt Die Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt übernimmt ab 01.01.2017 für das Gebiet des Marktes Giebelstadt nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden und von Ordnungswidrigkeiten, die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen. Die Bußgeldstelle befindet sich im Rathaus Giebelstadt, Zimmer 1.12.
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