Checkliste Nostrifizierung Studium Humanmedizin aus Drittstaaten Voraussetzung für den Antrag auf Nostrifizierung: ist ein abgeschlossenes Studium der allgemeinen Humanmedizin in einem Drittstaat welches grundsätzlich mit jenem in Österreich gleichwertig ist. Antragstellung: 1. Es ist nur ein Antrag auf Nostrifizierung an einer Universität in Österreich möglich (Wien, Graz, Innsbruck) 2. Zusammenstellung der Unterlagen soweit vorhanden: Diplom, Trankskript (Studienplan), Maturazeugnis, Zusammenfassung der wissenschaftlichen Arbeit, Meldezettel, Heiratsurkunde, Reisepass. Die Dokumente müssen gerichtlich beeidet in Deutsch übersetzt sein. An Kosten fallen bei Arabisch bspw. ca. € 600,- an. Die Dokumente müssen auch den zwischenstaatlichen Beglaubigungsvorschriften entsprechen (ev. Kosten für Beglaubigungen). 3. Deutschkurse zur Vorbereitung auf den Stichprobentest (ca. Niveau B2), Kosten € 1600,4. Antragstellung an der ausgewählten Universität (Nostrifizierungstaxe € 150,-) 5. Vergleichsverfahren der Studienpläne durch die Universität 6. Stichprobentest an der Universität Wien: dabei werden ca. 250 Fragen in allen klinischen Fächern (Multiple Choice) gestellt. Der Test wird 3x jährlich durchgeführt. 7. Nach Abschluss des Vergleichsverfahrens und des Stichprobentests ergeht der Nostrifizierungsbescheid an den/die AntragstellerIn (wenn dieser negativ ausfällt, dann ist keine Nostrifizierung in Österreich möglich) 8. Wenn der Bescheid positiv ist, dann muss sich der/die Nostrifizierende an der Universität als außerordentliche/r StudentIn anmelden - die Dauer hängt von der Anzahl der Prüfungen ab (mind. 4 Prüfungen in Wien: Rezeptierkunde, Hygiene+Präventivmedizin, Epidemiologie+Sozialmedizin 1 und Medizinrecht). Die Universität gibt eine Frist von bis zu 8 Semester, Studiengebühren € 382,56 pro Semester/für AsylwerberInnen € 756,12 9. Wenn alle Prüfungen und ev. die Diplomarbeit abgeschlossen sind, wird von der Universität eine Bestätigung über die Nostrifizierung ausgestellt. 10. Eintragung bei der Österreichischen Ärztekammer: vor Eintragung in die Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer sind entsprechende Deutschkenntnisse nachzuweisen - für Personen die bereits das Deutschzertifikat B2 haben und dann die medizinische Deutschprüfung C1 bei der Akademie der Ärztekammer absolvieren fallen Kosten in Höhe von ca. € 900,- an. In der Folge wird von der Österreichischen Ärztekammer anhand entsprechenden Unterlagen (Ausbildungsunterlagen, Bestätigungen von Krankenanstalten, wo sie/er als Ärztin/Arzt gearbeitet hat, usw) bewertet, wie weit die postpromotionelle Ausbildung mit jener der postpromotionellen Ausbildung in Österreich vergleichbar ist. Auf Basis dieser Bewertung werden der Kollegin/dem Kollegen Zeiten und Fächer vorgeschrieben, die in Österreich noch in der Ausbildung zu absolvieren/wiederholen sind. Zusätzlich ist auch noch eine Prüfung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin oder zum jeweiligen Sonderfach, das von der Ärztin/vom Arzt absolviert wurde, abzulegen. Kostenpunkt bis zu € 900,-. Nützliche Links zum Thema: http://www.anlaufstelle-anerkennung.at/ http://media.anlaufstelleanerkennung.at/AMS_Infotag_Pr%C3%A4sentation%20MedUniWien.pdf http://media.anlaufstelleanerkennung.at/AMS_Infotag_Pr%C3%A4sentation%20%C3%96%C3%84K.pdf https://www.arztakademie.at/pruefungen/oeaek-sprachpruefung-deutsch/ http://www.aerztekammer.at/ausbildung-im-ausland-anrechnung-in-osterreich http://www.migrare.at/cms1/index.php/angbote-kompetenzzentrum/astanlaufstelle Danke für die Unterstützung beim Erarbeiten dieses Leitfadens an migrare – Zentrum für MigrantInnen OÖ, die OÖ Ärztekammer und das Arbeitsmarktservice Oö! Mit freundlicher Unterstützung: 2
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