Checkliste Nostrifizierung Studium Humanmedizin aus Drittstaaten

Checkliste Nostrifizierung Studium Humanmedizin
aus Drittstaaten
Voraussetzung für den Antrag auf Nostrifizierung:
ist ein abgeschlossenes Studium der allgemeinen Humanmedizin in einem
Drittstaat welches grundsätzlich mit jenem in Österreich gleichwertig ist.
Antragstellung:
1. Es ist nur ein Antrag auf Nostrifizierung an einer Universität in Österreich
möglich (Wien, Graz, Innsbruck)
2. Zusammenstellung der Unterlagen soweit vorhanden:
Diplom, Trankskript (Studienplan), Maturazeugnis, Zusammenfassung der
wissenschaftlichen Arbeit, Meldezettel, Heiratsurkunde, Reisepass. Die
Dokumente müssen gerichtlich beeidet in Deutsch übersetzt sein. An
Kosten fallen bei Arabisch bspw. ca. € 600,- an. Die Dokumente müssen
auch den zwischenstaatlichen Beglaubigungsvorschriften entsprechen (ev.
Kosten für Beglaubigungen).
3. Deutschkurse zur Vorbereitung auf den Stichprobentest (ca. Niveau B2),
Kosten € 1600,4. Antragstellung an der ausgewählten Universität (Nostrifizierungstaxe €
150,-)
5. Vergleichsverfahren der Studienpläne durch die Universität
6. Stichprobentest an der Universität Wien: dabei werden ca. 250 Fragen in
allen klinischen Fächern (Multiple Choice) gestellt. Der Test wird 3x
jährlich durchgeführt.
7. Nach Abschluss des Vergleichsverfahrens und des Stichprobentests ergeht
der Nostrifizierungsbescheid an den/die AntragstellerIn (wenn dieser
negativ ausfällt, dann ist keine Nostrifizierung in Österreich möglich)
8. Wenn der Bescheid positiv ist, dann muss sich der/die Nostrifizierende an
der Universität als außerordentliche/r StudentIn anmelden - die Dauer
hängt von der Anzahl der Prüfungen ab (mind. 4 Prüfungen in Wien:
Rezeptierkunde, Hygiene+Präventivmedizin, Epidemiologie+Sozialmedizin
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und Medizinrecht). Die Universität gibt eine Frist von bis zu 8 Semester,
Studiengebühren € 382,56 pro Semester/für AsylwerberInnen € 756,12
9. Wenn alle Prüfungen und ev. die Diplomarbeit abgeschlossen sind, wird
von der Universität eine Bestätigung über die Nostrifizierung ausgestellt.
10. Eintragung bei der Österreichischen Ärztekammer: vor Eintragung in die
Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer sind entsprechende
Deutschkenntnisse nachzuweisen - für Personen die bereits das
Deutschzertifikat B2 haben und dann die medizinische Deutschprüfung C1
bei der Akademie der Ärztekammer absolvieren fallen Kosten in Höhe von
ca. € 900,- an.
In der Folge wird von der Österreichischen Ärztekammer anhand
entsprechenden Unterlagen (Ausbildungsunterlagen, Bestätigungen von
Krankenanstalten, wo sie/er als Ärztin/Arzt gearbeitet hat, usw) bewertet,
wie
weit
die
postpromotionelle
Ausbildung
mit
jener
der
postpromotionellen Ausbildung in Österreich vergleichbar ist. Auf Basis
dieser Bewertung werden der Kollegin/dem Kollegen Zeiten und Fächer
vorgeschrieben, die in Österreich noch in der Ausbildung zu
absolvieren/wiederholen sind. Zusätzlich ist auch noch eine Prüfung zum
Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin oder zum jeweiligen Sonderfach, das
von der Ärztin/vom Arzt absolviert wurde, abzulegen. Kostenpunkt bis zu €
900,-.
Nützliche Links zum Thema:
http://www.anlaufstelle-anerkennung.at/
http://media.anlaufstelleanerkennung.at/AMS_Infotag_Pr%C3%A4sentation%20MedUniWien.pdf
http://media.anlaufstelleanerkennung.at/AMS_Infotag_Pr%C3%A4sentation%20%C3%96%C3%84K.pdf
https://www.arztakademie.at/pruefungen/oeaek-sprachpruefung-deutsch/
http://www.aerztekammer.at/ausbildung-im-ausland-anrechnung-in-osterreich
http://www.migrare.at/cms1/index.php/angbote-kompetenzzentrum/astanlaufstelle
Danke für die Unterstützung beim Erarbeiten dieses Leitfadens an migrare –
Zentrum für MigrantInnen OÖ, die OÖ Ärztekammer und das Arbeitsmarktservice
Oö!
Mit freundlicher Unterstützung:
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