Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 22.11.2016 * 2. Vorbescheid zur Errichtung eines landwirtschaftlichen Aussiedlerhofs mit Bullenstall, Bergehalle, Maschinenhalle und Betriebsleiterwohnhaus und Altenteilerwohnhaus nordwestlich von Anzing 3. Gewerbepark 8 e; Neubau einer Produktionsküche mit Lager und Verwaltungsbereich 4. Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Mühldorfer Straße; Angebot der Bayernwerk AG vom 06.12.2016 5. Verschiedenes, Wünsche, Anträge und Bekanntgaben - Errichtung einer Werbeanlage für den Lidl-Markt auf dem Grundstück Gewerbepark 3* * = Beschluss TOP 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 22.11.2016 Beschluss: 7:0 Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 22.11.2016 wird genehmigt. TOP 2 Vorbescheid zur Errichtung eines landwirtschaftlichen Aussiedlerhofs mit Bullenstall, Bergehalle, Maschinenhalle und Betriebsleiterwohnhaus und Altenteilerwohnhaus nordwestlich von Anzing Vortrag: Nach dem vorliegenden Antrag sind auf einer Gesamtfläche von 35.807 m² folgende Gebäude mit einer Gesamtgrundfläche von 4.710 m² vorgesehen: Bullenstall 1.800 m², Bergehalle 1.750 m², Maschinenhalle 800 m², Wohnhaus 260 m², Garage 100 m². Die Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, bewertet den Standort des geplanten Aussiedlerhofes positiv. Die für das BV erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen sollen im Moos, angrenzend an die Sempt, bereitgestellt werden. Beschlussvorschlag: 7:0 Dem Antrag auf Vorbescheid wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die verkehrliche Erschließung kann über die unbefestigte Gemeindeverbindungsstraße Anzing - Ranharting erfolgen. In dieser Straße liegt auch ein Abwasserkanal (Druckleitung) des gKu VE München Ost. Nach Auskunft der Wasserversorgung Anzing - Forstinning kann die Wasserversorgung sichergestellt werden. Die anfallenden Kosten, auch die für den Bereich der öffentlichen Straße, sind vom Antragsteller zu übernehmen. TOP 3 Gewerbepark 8 e; Neubau einer Produktionsküche mit Lager und Verwaltungsbereich Die Untere Bauaufsichtsbehörde hat bei einer ersten Prüfung festgestellt, dass das Vorhaben dem Bebauungsplan in mehrfacher Hinsicht widerspricht. So wurde beispielsweise die bebaubare Grundstücksfläche i.S. BauNVO § 19 fehlermittelt, da die Grünfläche an der Ostseite des Grundstücks nicht in Abzug gebracht wurde. Zudem kann von der Ortsrandeingrünung (Planungsgrundzug) nicht befreit werden. Der beauftragte Planer hat am 15.12.2016 mitgeteilt, dass er am 09.01.2017 bei der Gemeinde in Anzing einen vollständigen neuen Bauantrag einreichen wird. Die Gemeinde beabsichtigt, den Bebauungsplan im Bereich der im Abschnitt GE 2 liegenden Grundstücke zu ändern. Der Änderungsbeschluss soll am 03.01.2017 gefasst werden. Nach Norden hin soll die Grünfläche entsprechend dem westlich angrenzenden Nachbargrundstück der Firma Lidl verringert werden. Im Osten soll auf die Ausweisung einer Grünfläche verzichtet werden. Als Ersatz dafür soll in der Nähe der Sempt eine Fläche zur Verfügung gestellt werden. Der Vorsitzende berichtet anhand von zwei Grundrissplänen über die Sach- und Rechtslage. Der Bauausschuss nimmt dies zur Kenntnis. TOP 4 Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Mühldorfer Straße; Angebot der Bayernwerk AG vom 06.12.2016 Vortrag: Die Verwaltung hat die Bayernwerk AG gebeten, ein Angebot für den Neubau einer Brennstelle vorzulegen. Das Angebot beinhaltet den Neubau einer Leuchte des Typs Siteco SL mini mit einer Lichtmasthöhe von 7 m zum Komplettpreis von 4.079,55 Euro einschließlich 19 % Mehrwertsteuer. Die Leuchte soll gegenüber des Wohnhauses Mühldorfer Straße 10 nördlich der Kreisstraße EBE 5 aufgestellt werden. Über diese Angelegenheit wird beraten. Der Bauausschuss schlägt vor, ein erweitertes Angebot einzuholen, dass den Neubau von insgesamt zwei Leuchten enthält. TOP 5 Verschiedenes, Wünsche, Anträge und Bekanntgaben Errichtung einer Werbeanlage für den Lidl-Markt auf dem Grundstück Gewerbepark 3 Vortrag: Die Antragstellerin beabsichtigt, östlich der Zufahrt zum Lebensmittelmarkt eine Werbeanlage mit einer Gesamthöhe von 5,99 m und einer Breite von 2,10 m aufzustellen. Der Bebauungsplan steht dem Vorhaben nicht entgegen. Beschluss: 7:0 Dem Vorhaben wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Ende der öffentlichen Sitzung: 19.20 Uhr
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