Hausordnung des Stadtarchivs Hannover 1. In allen Räumen, insbesondere im Lesesaal, haben sich die Benutzerinnen und Benutzer so zu verhalten, dass keine andere Person gestört oder belästigt wird. Telefone dürfen im Lesesaal nicht benutzt werden und sind lautlos zu stellen. Rauchen ist in allen Räumen nicht gestattet. 2. Garderobe, Schirme, Taschen und andere Behältnisse dürfen nicht in den Lesesaal mitgenommen werden. Sie sind außerhalb des Lesesaals in den dafür vorgesehenen Räumen oder Schließfächern aufzubewahren. Die Landeshauptstadt Hannover übernimmt keine Haftung für Wertsachen oder sonstige persönliche Gegenstände der Besucherinnen und Besucher. 3. Das vorgelegte Archivgut ist mit größter Sorgfalt zu behandeln. Es dürfen keine Veränderungen am Archivgut vorgenommen werden. Zum Schutz des Archivguts ist es im Lesesaal untersagt, zu essen oder zu trinken. Schreibmaterialien sind auf Abstand zum Archivgut zu halten. Hände sind gegebenenfalls vor dem Benutzen des Archivguts zu reinigen. 4. Beim Verlassen des Lesesaals sind das benutzte Archivgut sowie sonstige Arbeitsmittel des Stadtarchivs zurückzugeben oder in Absprache mit der Aufsicht zu hinterlassen. Auf Verlangen ist der Aufsicht Einsicht in mitgebrachte Taschen, andere Behältnisse und Unterlagen zu gewähren. 5. Die Anweisungen des Personals des Stadtarchivs Hannover sind für alle Besucherinnen und Besucher verbindlich. Das Hausrecht übt die Archivleitung oder ihre jeweilige Vertretung aus. 6. Wer gegen die Hausordnung verstößt, kann von der Benutzung des Stadtarchivs Hannover ausgeschlossen werden. Dr. Cornelia Regin, Archivleiterin 15. Dezember 2016
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