Hausordnung des Stadtarchivs Hannover

Hausordnung des Stadtarchivs Hannover
1.
In allen Räumen, insbesondere im Lesesaal, haben sich die Benutzerinnen und
Benutzer so zu verhalten, dass keine andere Person gestört oder belästigt wird. Telefone
dürfen im Lesesaal nicht benutzt werden und sind lautlos zu stellen. Rauchen ist in allen
Räumen nicht gestattet.
2.
Garderobe, Schirme, Taschen und andere Behältnisse dürfen nicht in den Lesesaal
mitgenommen werden. Sie sind außerhalb des Lesesaals in den dafür vorgesehenen
Räumen oder Schließfächern aufzubewahren. Die Landeshauptstadt Hannover übernimmt
keine Haftung für Wertsachen oder sonstige persönliche Gegenstände der Besucherinnen
und Besucher.
3.
Das vorgelegte Archivgut ist mit größter Sorgfalt zu behandeln. Es dürfen keine
Veränderungen am Archivgut vorgenommen werden. Zum Schutz des Archivguts ist es
im Lesesaal untersagt, zu essen oder zu trinken. Schreibmaterialien sind auf Abstand zum
Archivgut zu halten. Hände sind gegebenenfalls vor dem Benutzen des Archivguts zu
reinigen.
4.
Beim Verlassen des Lesesaals sind das benutzte Archivgut sowie sonstige
Arbeitsmittel des Stadtarchivs zurückzugeben oder in Absprache mit der Aufsicht zu
hinterlassen. Auf Verlangen ist der Aufsicht Einsicht in mitgebrachte Taschen, andere
Behältnisse und Unterlagen zu gewähren.
5.
Die Anweisungen des Personals des Stadtarchivs Hannover sind für alle
Besucherinnen und Besucher verbindlich. Das Hausrecht übt die Archivleitung oder ihre
jeweilige Vertretung aus.
6.
Wer gegen die Hausordnung verstößt, kann von der Benutzung des Stadtarchivs
Hannover ausgeschlossen werden.
Dr. Cornelia Regin, Archivleiterin
15. Dezember 2016