Explosions und Brandschutz • Arbeitnehmende können durch Explosionen schwer verletzt oder getötet werden. • Beim Arbeiten mit brennbaren Stoffen können Explosionen auftreten. • Klären Sie ab, ob in Ihrem Arbeitsumfeld brennbare Stoffe vorhanden sind und treffen Sie entsprechende Schutzmassnahmen. Wann besteht Explosionsgefahr? Bei Arbeiten mit leichtbrennbaren Flüssigkeiten, brennbaren Gasen oder Stäuben kann sich eine explosionsfähige Atmosphäre bilden. Liegt gleichzeitig eine Zündquelle wie eine offene Flamme oder elektrische Funken vor kann diese gezündet werden. Im Freien führt eine solche Zündung zu einer Verpuffung. In Apparaten oder Räumen hingegen zu einer Explosion. Für die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre gelten die folgenden Voraussetzungen: • Vorhandensein eines brennbaren Stoffes • Dispersionsgrad des brennbaren Stoffes (bei Stoffen in gas oder dampfförmigem Zustand ist ein ausreichender Dispersionsgrad naturgemäss gegeben, bei Nebeln und Stäuben muss die Teilchengrösse kleiner als 0.5 mm sein) • Konzentration des brennbaren Stoffes in der Luft innerhalb des Explosionsbereichs Falls brennbare Stoffe im Arbeitsbereich vorliegen, braucht es Massnahmen, um Explosionen oder Brände zu verhindern. Diese werden unterteilt in vorbeugenden und konstruktiven Explosionsschutz. Mehr dazu unter Handeln. Flüssiggas Suva, ID 1-099-878-BC8, Ausgabe 15.12.2016 https://www.suva.ch/de-ch/praevention/sachthemen/explosions--und-brandschutz, Erzeugungsdatum 08.01.2017 Seite 1 Als Flüssiggas werden die chemischen Stoffe Propan und Butan sowie deren Gemische bezeichnet. Diese Gase und deren Gemische bleiben bei Raumtemperatur unter vergleichsweise geringem Druck flüssig. Sie werden daher auch Liquefied Petroleum Gas (LPG) genannt. Flüssiggas ist brennbar und kann mit Luft oder Sauerstoff explosionsfähige Gemische bilden. Es besteht daher Explosionsgefahr, wenn Flüssiggas wegen Undichtheiten unbemerkt entweicht. Flüssiggas zu Brennzwecken ist aus diesem Grund odoriert (mit Riechstoffen versetzt). Beim Umgang mit Flüssiggas gelten die grundsätzlichen Schutzmassnahmen des Explosionsschutzes. Diese sind in Richtlinien und Merkblättern beschrieben. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Arbeitskreises LPG . Erd und Biogas Hauptbestandteil von Erdgas und Biogas ist Methan. Dieses ist brennbar und kann mit Luft oder Sauerstoff explosionsfähige Gemische bilden. Es besteht daher Explosionsgefahr, wenn Erdgas/Biogas wegen Undichtheiten unbemerkt entweicht. Erdgas ist aus diesem Grund odoriert (mit Riechstoffen versetzt). Beim Umgang mit Erdgas/Biogas gelten die grundsätzlichen Schutzmassnahmen des Explosionsschutzes. Diese sind in Merkblättern der Suva sowie in Publikationen des Schweizerischen Vereins des Gas und Wasserfaches (SVGW) beschrieben. DruckgeräteverwendungsVerordnung Die Druckgeräteverwendungsverordnung (DGVV) regelt die Anforderungen an die Aufstellung, den Betrieb und die Instandhaltung von Druckgeräten. Konkretisiert wird die DGVV in der EKASRichtlinie Druckgeräte . Betriebe müssen Druckgeräte vor der Inbetriebnahme sowie bei wesentlichen Änderungen der Suva schriftlich melden. Die Meldung kann mit einem der Meldeformulare erfolgen und muss die wichtigsten Angaben für die Beurteilung des Aufstellungsorts und die Festlegung der Inspektionsintervalle enthalten. Richtlinie und Formulare zur DruckgeräteverwendungsVerordnung Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmenden Der Artikel 29 (Zündquellen) sowie Art. 36 (Explosions und Brandgefahr) der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) fordern, dass der Arbeitgeber Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmenden trifft. Das Merkblatt Explosionsschutz beschreibt die zu treffenden Massnahmen bei Arbeiten mit brennbaren Stoffen. Handeln Suva, ID 1-099-878-BC8, Ausgabe 15.12.2016 https://www.suva.ch/de-ch/praevention/sachthemen/explosions--und-brandschutz, Erzeugungsdatum 08.01.2017 Seite 2 Handeln So können Explosionen verhindert werden Falls brennbare Stoffe im Arbeitsbereich vorliegen, sind Massnahmen in der unten aufgeführten Reihenfolge zu treffen: • Vorbeugender Explosionsschutz 1. Bildung explosionsfähiger Atmosphäre verhindern oder einschränken (primärer Explosionsschutz) 2. Vermeiden von Zündquellen (sekundärer Explosionsschutz) • Konstruktiver Explosionsschutz 3. Falls sich weder die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre verhindern noch alle potentielle Zündquellen vermeiden lassen, muss die Explosionsgefahr auf ein unbedenkliches Mass reduziert werden (tertiärer Explosionsschutz). Bildung explosionsfähiger Atmosphäre verhindern oder einschränken Wenn mit der Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre gerechnet werden muss, sind Schutzmassnahmen zu treffen, die das Entstehen einer solchen Atmosphäre verhindern oder einschränken. Die üblichsten Schutzmassnahmen sind: • Ersatz der leichtbrennbaren Flüssigkeiten bzw. der brennbaren Gase und Stäube durch solche, die keine explosionsfähige Atmosphäre zu bilden vermögen • Verwendung geschlossener Systeme, die verhindern, dass explosionsfähige Atmosphäre ausserhalb von Apparaturen auftreten kann • Lüftungsmassnahmen, welche die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre verhindern oder einschränken • Vermeiden von Staubansammlungen, um die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre durch Aufwirbeln von Staubablagerungen zu verhindern Weitere Publikationen zum Thema explosionsfähige Atmosphäre Vermeiden von Zündquellen In explosionsgefährdeten Bereichen sind grundsätzlich zuerst die Zündquellen zu vermeiden oder zu entfernen. Ist dies nicht möglich, müssen Zündquellen unwirksam gemacht oder die Wahrscheinlichkeit ihres Wirksamwerdens verringern werden. Unter der Vielzahl möglicher Zündquellen sind aufgrund der praktischen Erfahrung die folgenden von Bedeutung: • Flammen • heisse Oberflächen • elektrische Betriebsmittel • statische Elektrizität • mechanisch erzeugte Funken • Blitzschlag • chemische Reaktionen Eine Zündquelle ist eine Energiequelle, die eine explosionsfähige Atmosphäre entzünden kann. Die Suva, ID 1-099-878-BC8, Ausgabe 15.12.2016 https://www.suva.ch/de-ch/praevention/sachthemen/explosions--und-brandschutz, Erzeugungsdatum 08.01.2017 Seite 3 Zündquellen unterscheiden sich aufgrund ihrer Energie (Zündwirksamkeit) voneinander. Eine Zündquelle wird als wirksam bezeichnet, wenn sie die explosionsfähige Atmosphäre entzünden kann. Die explosionsfähige Atmosphäre ist ausserdem unterschiedlich zündempfindlich. Es gibt eine Vielzahl von verschiedenen Zündquellen. Weitere Publikationen zum Thema Zündquellen Konstruktive Massnahmen Möglicherweise sind die Massnahmen des vorbeugenden Explosionsschutzes bei der Handhabung brennbarer Gase, Flüssigkeiten und Stäube technisch nicht realisierbar, nicht oder ungenügend wirksam oder zu aufwändig. Für solche Fälle bieten sich konstruktive Massnahmen an, welche die Explosion nicht verhindern, aber deren Wirkung auf ein unbedenkliches Mass beschränken. Folgende konstruktive Massnahmen können ergriffen werden: • explosionsfeste Bauweise • Explosionsdruckentlastung • Explosionsunterdrückung • explosionstechnische Entkopplung Weitere Publikationen zum Thema konstruktive Massnahmen Dokumentation der Explosionsschutzmassnahmen Der Arbeitgeber stellt aufgrund einer ganzheitlichen Beurteilung des Arbeitsplatzes sicher, dass die Arbeitsmittel und sämtliches Installationsmaterial für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen geeignet sind. Bei Änderungen, Erweiterungen und/oder Umgestaltungen in explosionsgefährdeten Bereichen trifft der Arbeitgeber Massnahmen, damit diese die Mindestvorschriften des Explosionsschutzes erfüllen. Die Dokumentation zeigt übersichtlich, dass • die Explosionsrisiken ermittelt wurden • ein Schutzkonzept vorliegt, welches die notwendigen Massnahmen beschreibt • ExZonen festgelegt wurden und dass diese gekennzeichnet sind • die Mitarbeiter befähigt sind, die notwendigen Massnahmen vor Ort umzusetzen Weitere Publikationen zum Thema Dokumentation Explosionsschutz Suva, ID 1-099-878-BC8, Ausgabe 15.12.2016 https://www.suva.ch/de-ch/praevention/sachthemen/explosions--und-brandschutz, Erzeugungsdatum 08.01.2017 Seite 4
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