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Explosions­ und Brandschutz
• Arbeitnehmende können durch Explosionen schwer verletzt oder getötet werden.
• Beim Arbeiten mit brennbaren Stoffen können Explosionen auftreten.
• Klären Sie ab, ob in Ihrem Arbeitsumfeld brennbare Stoffe vorhanden sind und
treffen Sie entsprechende Schutzmassnahmen.
Wann besteht Explosionsgefahr?
Bei Arbeiten mit leichtbrennbaren Flüssigkeiten, brennbaren Gasen oder Stäuben kann sich eine
explosionsfähige Atmosphäre bilden. Liegt gleichzeitig eine Zündquelle wie eine offene Flamme oder
elektrische Funken vor kann diese gezündet werden. Im Freien führt eine solche Zündung zu einer
Verpuffung. In Apparaten oder Räumen hingegen zu einer Explosion. Für die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre gelten die folgenden Voraussetzungen: • Vorhandensein eines brennbaren Stoffes
• Dispersionsgrad des brennbaren Stoffes (bei Stoffen in gas­ oder dampfförmigem Zustand ist ein
ausreichender Dispersionsgrad naturgemäss gegeben, bei Nebeln und Stäuben muss die
Teilchengrösse kleiner als 0.5 mm sein)
• Konzentration des brennbaren Stoffes in der Luft innerhalb des Explosionsbereichs
Falls brennbare Stoffe im Arbeitsbereich vorliegen, braucht es Massnahmen, um Explosionen oder
Brände zu verhindern. Diese werden unterteilt in vorbeugenden und konstruktiven Explosionsschutz.
Mehr dazu unter Handeln.
Flüssiggas
Suva, ID 1-099-878-BC8, Ausgabe 15.12.2016
https://www.suva.ch/de-ch/praevention/sachthemen/explosions--und-brandschutz, Erzeugungsdatum 08.01.2017
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Als Flüssiggas werden die chemischen Stoffe Propan und Butan sowie deren Gemische bezeichnet.
Diese Gase und deren Gemische bleiben bei Raumtemperatur unter vergleichsweise geringem Druck
flüssig. Sie werden daher auch Liquefied Petroleum Gas (LPG) genannt.
Flüssiggas ist brennbar und kann mit Luft oder Sauerstoff explosionsfähige Gemische bilden. Es besteht
daher Explosionsgefahr, wenn Flüssiggas wegen Undichtheiten unbemerkt entweicht. Flüssiggas zu
Brennzwecken ist aus diesem Grund odoriert (mit Riechstoffen versetzt).
Beim Umgang mit Flüssiggas gelten die grundsätzlichen Schutzmassnahmen des Explosionsschutzes.
Diese sind in Richtlinien und Merkblättern beschrieben.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Arbeitskreises LPG .
Erd­ und Biogas
Hauptbestandteil von Erdgas und Biogas ist Methan. Dieses ist brennbar und kann mit Luft oder
Sauerstoff explosionsfähige Gemische bilden. Es besteht daher Explosionsgefahr, wenn Erdgas/Biogas
wegen Undichtheiten unbemerkt entweicht. Erdgas ist aus diesem Grund odoriert (mit Riechstoffen
versetzt). Beim Umgang mit Erdgas/Biogas gelten die grundsätzlichen Schutzmassnahmen des
Explosionsschutzes. Diese sind in Merkblättern der Suva sowie in Publikationen des
Schweizerischen Vereins des Gas­ und Wasserfaches (SVGW) beschrieben. Druckgeräteverwendungs­Verordnung
Die Druckgeräteverwendungsverordnung (DGVV) regelt die Anforderungen an die Aufstellung, den
Betrieb und die Instandhaltung von Druckgeräten. Konkretisiert wird die DGVV in der EKAS­Richtlinie
Druckgeräte .
Betriebe müssen Druckgeräte vor der Inbetriebnahme sowie bei wesentlichen Änderungen der Suva
schriftlich melden. Die Meldung kann mit einem der Meldeformulare erfolgen und muss die wichtigsten
Angaben für die Beurteilung des Aufstellungsorts und die Festlegung der Inspektionsintervalle enthalten.
Richtlinie und Formulare zur Druckgeräteverwendungs­Verordnung
Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmenden
Der Artikel 29 (Zündquellen) sowie Art. 36 (Explosions­ und Brandgefahr) der Verordnung über die
Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) fordern, dass der Arbeitgeber Massnahmen zum
Schutz der Arbeitnehmenden trifft.
Das Merkblatt Explosionsschutz beschreibt die zu treffenden Massnahmen bei Arbeiten mit
brennbaren Stoffen.
Handeln
Suva, ID 1-099-878-BC8, Ausgabe 15.12.2016
https://www.suva.ch/de-ch/praevention/sachthemen/explosions--und-brandschutz, Erzeugungsdatum 08.01.2017
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Handeln
So können Explosionen verhindert werden
Falls brennbare Stoffe im Arbeitsbereich vorliegen, sind Massnahmen in der unten aufgeführten
Reihenfolge zu treffen:
• Vorbeugender Explosionsschutz 1. Bildung explosionsfähiger Atmosphäre verhindern oder einschränken (primärer Explosionsschutz) 2. Vermeiden von Zündquellen (sekundärer Explosionsschutz)
• Konstruktiver Explosionsschutz 3. Falls sich weder die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre verhindern noch alle potentielle
Zündquellen vermeiden lassen, muss die Explosionsgefahr auf ein unbedenkliches Mass reduziert
werden (tertiärer Explosionsschutz).
Bildung explosionsfähiger Atmosphäre verhindern oder einschränken
Wenn mit der Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre gerechnet werden muss, sind
Schutzmassnahmen zu treffen, die das Entstehen einer solchen Atmosphäre verhindern oder
einschränken. Die üblichsten Schutzmassnahmen sind:
• Ersatz der leichtbrennbaren Flüssigkeiten bzw. der brennbaren Gase und Stäube durch solche, die
keine explosionsfähige Atmosphäre zu bilden vermögen
• Verwendung geschlossener Systeme, die verhindern, dass explosionsfähige Atmosphäre ausserhalb
von Apparaturen auftreten kann
• Lüftungsmassnahmen, welche die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre verhindern oder
einschränken
• Vermeiden von Staubansammlungen, um die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre durch Aufwirbeln
von Staubablagerungen zu verhindern
Weitere Publikationen zum Thema explosionsfähige Atmosphäre
Vermeiden von Zündquellen
In explosionsgefährdeten Bereichen sind grundsätzlich zuerst die Zündquellen zu vermeiden oder zu
entfernen. Ist dies nicht möglich, müssen Zündquellen unwirksam gemacht oder die Wahrscheinlichkeit
ihres Wirksamwerdens verringern werden. Unter der Vielzahl möglicher Zündquellen sind aufgrund der
praktischen Erfahrung die folgenden von Bedeutung:
• Flammen
• heisse Oberflächen
• elektrische Betriebsmittel
• statische Elektrizität
• mechanisch erzeugte Funken
• Blitzschlag
• chemische Reaktionen
Eine Zündquelle ist eine Energiequelle, die eine explosionsfähige Atmosphäre entzünden kann. Die
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Zündquellen unterscheiden sich aufgrund ihrer Energie (Zündwirksamkeit) voneinander. Eine Zündquelle
wird als wirksam bezeichnet, wenn sie die explosionsfähige Atmosphäre entzünden kann. Die
explosionsfähige Atmosphäre ist ausserdem unterschiedlich zündempfindlich. Es gibt eine Vielzahl von
verschiedenen Zündquellen.
Weitere Publikationen zum Thema Zündquellen
Konstruktive Massnahmen
Möglicherweise sind die Massnahmen des vorbeugenden Explosionsschutzes bei der Handhabung
brennbarer Gase, Flüssigkeiten und Stäube technisch nicht realisierbar, nicht oder ungenügend wirksam
oder zu aufwändig.
Für solche Fälle bieten sich konstruktive Massnahmen an, welche die Explosion nicht verhindern, aber
deren Wirkung auf ein unbedenkliches Mass beschränken.
Folgende konstruktive Massnahmen können ergriffen werden:
• explosionsfeste Bauweise
• Explosionsdruckentlastung
• Explosionsunterdrückung
• explosionstechnische Entkopplung
Weitere Publikationen zum Thema konstruktive Massnahmen Dokumentation der Explosionsschutzmassnahmen
Der Arbeitgeber stellt aufgrund einer ganzheitlichen Beurteilung des Arbeitsplatzes sicher, dass die
Arbeitsmittel und sämtliches Installationsmaterial für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen
geeignet sind.
Bei Änderungen, Erweiterungen und/oder Umgestaltungen in explosionsgefährdeten Bereichen trifft der
Arbeitgeber Massnahmen, damit diese die Mindestvorschriften des Explosionsschutzes erfüllen.
Die Dokumentation zeigt übersichtlich, dass
• die Explosionsrisiken ermittelt wurden
• ein Schutzkonzept vorliegt, welches die notwendigen Massnahmen beschreibt
• Ex­Zonen festgelegt wurden und dass diese gekennzeichnet sind
• die Mitarbeiter befähigt sind, die notwendigen Massnahmen vor Ort umzusetzen
Weitere Publikationen zum Thema Dokumentation Explosionsschutz Suva, ID 1-099-878-BC8, Ausgabe 15.12.2016
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