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Maschinensicherheit und
Maschinensteuerungen
• Maschinen dürfen bei bestimmungsgemässer und sorgfältiger Verwendung Leben
und Gesundheit der Benutzer und Dritter nicht gefährden.
• Eine Maschine muss den grundlegenden Sicherheits­ und
Gesundheitsanforderungen entsprechen.
• Als Hersteller sind Sie verpflichtet, eine Risikobeurteilung und Risikominderung
vorzunehmen.
• Beachten Sie beim Kauf einer Maschine, dass sie für den vorgesehenen Einsatz
geeignet, sicherheitskonform und bedienerfreundlich ist.
• Manipulieren Sie nie Sicherheitseinrichtungen an Maschinen.
Sicherheit geht vor
Maschinen dürfen nur in Verkehr gebracht und betrieben werden, wenn sie bei normaler oder bei
vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und die Gesundheit der Verwenderinnen
und Verwender und Dritter nicht oder nur geringfügig gefährden. Produktesicherheitsgesetz (PrSG)
Inverkehrbringer (Hersteller, Importeure oder Händler) von Produkten, sind dafür verantwortlich, dass
ihre Produkte den Vorgaben des Produktesicherheitsgesetzes (PrSG ) und der Verordnung über die
Suva, ID D-246-936-625, Ausgabe 15.12.2016
https://www.suva.ch/de-ch/praevention/sachthemen/maschinensicherheit-und-maschinensteuerungen, Erzeugungsdatum 08.01.2017
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Produktesicherheit (PrSV ) entsprechen.
Maschinenverordnung (MaschV) und Maschinenrichtlinie
In der Maschinenverordnung werden das Inverkehrbringen und die Marktüberwachung gemäss
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geregelt. Für die Anwendung der Maschinenrichtlinie steht ein
Leitfaden zur Verfügung.
EKAS­Richtlinie 6512: Arbeitsmittel
Die EKAS­Richtlinie Arbeitsmittel zeigt auf, wie die Vorschriften über die Sicherheit und den Schutz
der Gesundheit der Arbeitnehmenden beim Einsetzen, Verwenden und Instandhalten von Arbeitsmitteln
erfüllten werden können.
Handeln
So sorgen Sie für Maschinensicherheit
Erfahren Sie hier, worauf Sie als Hersteller und Anwender von Maschinen achten müssen, um die Maschinensicherheit zu
gewährleisten.
Hersteller
Belegen Sie die Produktesicherheit
Als Hersteller tragen Sie grundsätzlich die Verantwortung für die Sicherheit von Maschinen. Sie
müssen die geltenden gesetzlichen Vorschriften beachten und die Risiken beurteilen. Darauf gestützt,
wählen Sie Lösungen, die dem Stand der europäischen Normen entsprechen. Beim Inverkehrbringen eines Produkts müssen Sie nachweisen können, dass es die Sicherheit und
Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Diesen Nachweis müssen Sie durch eine
Risikobeurteilung, Prüfung oder andere geeignete Methode erbringen und in den technischen
Unterlagen dokumentieren.
Die Suva überwacht als eines der Kontrollorgane die Einhaltung der Bestimmungen des
Produktesicherheitsgesetzes. Mehr dazu erfahren Sie unter «Produktesicherheit: Die Suva stellt die
Marktüberwachung sicher» .
Erstellen Sie ein Sicherheitskonzept
Die Schutzeinrichtungen des Produktes / Maschine müssen so gestaltet sein, damit man diese nicht
mit einfachen Mitteln umgehen (manipulieren) kann. An die Schutzeinrichtungen im Gefahrenbereich
einer Presse stellen sich höhere sicherheitstechnische Anforderungen als an die Steuerung eines
einfachen Förderbandes. Dennoch ist in beiden Fällen ein Sicherheitskonzept erforderlich. Daraus
wird unter anderem ersichtlich, welche Schutzeinrichtungen und Schalteinrichtungen benötigt werden
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und in welchem Umfang und in welcher Qualität sie auszuführen sind.
Stellen Sie eine Konformitätserklärung aus
Für Produkte, für welche es europäische Richtlinien gibt, müssen Sie die entsprechende
Konformitätserklärung ausstellen. In dieser erklären und bescheinigen Sie als Inverkehrbringer, mit
welchen grundlegenden Sicherheits­ und Gesundheitsanforderungen das Produkt konform ist. Zudem
bestätigen Sie, dass die Konformitätsbewertung korrekt durchgeführt wurde. Gegebenenfalls müssen
Sie auch Übereinstimmungen mit anderen Richtlinien, denen die Maschine ebenfalls entspricht, in
der Konformitätserklärung aufführen.
Die grundlegenden Sicherheits­ und Gesundheitsanforderungen für Maschinen sind in der
Maschinenrichtlinie definiert. Bezüglich Maschinensteuerungen fordert die Maschinenrichtlinie
insbesondere, dass Fehler in der Hard­ oder Software nicht zu Gefährdungen führen dürfen.
Einen Überblick über die Anforderungen finden Sie in folgenden Publikationen:
• CE­Konformität von Maschinen – Schritt für Schritt • Sicherheit von Maschinen – Das Wichtigste zur Risikobeurteilung CE15­1
• Sicherheit von Maschinen – Das Wichtigste zur Risikominderung • Sicherheitsfunktionen für Maschinen – Das Wichtigste in Kürze Europäische Normen definieren detaillierte Anforderungen entsprechend dem zurzeit bekannten
Stand der Technik. Sie werden mit Bezug auf die Maschinenrichtlinie erarbeitet und im Amtsblatt der
EU gelistet.
Sind Ihre Produkte sicher? Die Suva unterstützt Sie beim Erreichen der CE­Konformität:
Produktzertifizierung Anwender
Achtung bei der Maschinenbeschaffung
Mit der Beschaffung sicherer Maschinen schützen Sie Leben und Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden.
Zudem ersparen Sie sich kostspielige Nachrüstungen, die an Maschinen mit Sicherheitsmängel
notwendig sind. Vor dem Kauf ist es darum empfehlenswert, folgende vier Fragen abzuklären:
1. Ist das Arbeitsmittel für den vorgesehen Einsatz tatsächlich geeignet?
2. Ist es sicherheitskonform?
3. Sind negative Auswirkungen auf die Arbeitsumgebung zu erwarten?
4. Ist es bedienerfreundlich?
Details zur Beschaffung erfahren Sie in der Kurzinformation «Sichere Maschinen beschaffen – aber
wie?» . Überprüfen Sie vor der Inbetriebnahme mindestens folgende Punkte:
• Konformitätserklärung vorhanden?
• Betriebsanleitung mitgeliefert, und zwar in der erforderlichen Sprache?
Suva, ID D-246-936-625, Ausgabe 15.12.2016
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• Keine offensichtlichen Mängel vorhanden (z. B. Schutzeinrichtungen nicht angebracht, nicht
gesicherte Gefahrenstellen, fehlende Kennzeichnung)?
• Trenneinrichtung (z. B. Hauptschalter) vorhanden?
• Instruktion der Arbeitnehmenden erfolgt?
Unterstützung zur Abnahme erhalten Sie aus «Abnahmecheckliste für Arbeitsmittel» Achten Sie auf Mängel
Als Hilfsmittel dazu dienen ebenfalls die Factsheets «Schalteinrichtungen in Maschinensteuerungen» . Haben Sie eine Maschine eingekauft, welche erhebliche Mängel aufweist, so können Sie diese bei
der Marktüberwachung melden. Im Grundsatz kann jede Person als Marktbeobachter Produkte
melden, bei denen Sicherheitsmängel vermutet oder erkannt werden.
Halten Sie Ihre Maschinen instand
Mit der Beschaffung einer konformen Maschine haben Sie als Betreiber eine sichere Maschine
eingekauft. Nun liegt es an Ihnen, die Maschine gemäss den Herstellerangaben zu bedienen und zu
warten. Nur eine instandgehaltene Maschine gewährleistet eine sichere und unfallfreie Bedienung.
Instandhaltung sorgfältig planen, nicht improvisieren, auf besondere Gefahren achten:
Instandhaltung Manipulieren Sie nie die Schutzeinrichtungen
Noch immer werden in zahlreichen Unternehmen die Schutzeinrichtungen unwirksam gemacht
(manipuliert). Die Mitarbeitenden und Vorgesetzten gehen dabei ein grosses Risiko ein. Bei einem
Unfall drohen gravierende oder gar tödliche Verletzungen. Weitere Informationen zum Manipulieren
von Schutzeinrichtungen finden Sie in der Publikation Manipulieren von Schutzeinrichtungen . Suva, ID D-246-936-625, Ausgabe 15.12.2016
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