Maschinensicherheit und Maschinensteuerungen • Maschinen dürfen bei bestimmungsgemässer und sorgfältiger Verwendung Leben und Gesundheit der Benutzer und Dritter nicht gefährden. • Eine Maschine muss den grundlegenden Sicherheits und Gesundheitsanforderungen entsprechen. • Als Hersteller sind Sie verpflichtet, eine Risikobeurteilung und Risikominderung vorzunehmen. • Beachten Sie beim Kauf einer Maschine, dass sie für den vorgesehenen Einsatz geeignet, sicherheitskonform und bedienerfreundlich ist. • Manipulieren Sie nie Sicherheitseinrichtungen an Maschinen. Sicherheit geht vor Maschinen dürfen nur in Verkehr gebracht und betrieben werden, wenn sie bei normaler oder bei vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und die Gesundheit der Verwenderinnen und Verwender und Dritter nicht oder nur geringfügig gefährden. Produktesicherheitsgesetz (PrSG) Inverkehrbringer (Hersteller, Importeure oder Händler) von Produkten, sind dafür verantwortlich, dass ihre Produkte den Vorgaben des Produktesicherheitsgesetzes (PrSG ) und der Verordnung über die Suva, ID D-246-936-625, Ausgabe 15.12.2016 https://www.suva.ch/de-ch/praevention/sachthemen/maschinensicherheit-und-maschinensteuerungen, Erzeugungsdatum 08.01.2017 Seite 1 Produktesicherheit (PrSV ) entsprechen. Maschinenverordnung (MaschV) und Maschinenrichtlinie In der Maschinenverordnung werden das Inverkehrbringen und die Marktüberwachung gemäss Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geregelt. Für die Anwendung der Maschinenrichtlinie steht ein Leitfaden zur Verfügung. EKASRichtlinie 6512: Arbeitsmittel Die EKASRichtlinie Arbeitsmittel zeigt auf, wie die Vorschriften über die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden beim Einsetzen, Verwenden und Instandhalten von Arbeitsmitteln erfüllten werden können. Handeln So sorgen Sie für Maschinensicherheit Erfahren Sie hier, worauf Sie als Hersteller und Anwender von Maschinen achten müssen, um die Maschinensicherheit zu gewährleisten. Hersteller Belegen Sie die Produktesicherheit Als Hersteller tragen Sie grundsätzlich die Verantwortung für die Sicherheit von Maschinen. Sie müssen die geltenden gesetzlichen Vorschriften beachten und die Risiken beurteilen. Darauf gestützt, wählen Sie Lösungen, die dem Stand der europäischen Normen entsprechen. Beim Inverkehrbringen eines Produkts müssen Sie nachweisen können, dass es die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Diesen Nachweis müssen Sie durch eine Risikobeurteilung, Prüfung oder andere geeignete Methode erbringen und in den technischen Unterlagen dokumentieren. Die Suva überwacht als eines der Kontrollorgane die Einhaltung der Bestimmungen des Produktesicherheitsgesetzes. Mehr dazu erfahren Sie unter «Produktesicherheit: Die Suva stellt die Marktüberwachung sicher» . Erstellen Sie ein Sicherheitskonzept Die Schutzeinrichtungen des Produktes / Maschine müssen so gestaltet sein, damit man diese nicht mit einfachen Mitteln umgehen (manipulieren) kann. An die Schutzeinrichtungen im Gefahrenbereich einer Presse stellen sich höhere sicherheitstechnische Anforderungen als an die Steuerung eines einfachen Förderbandes. Dennoch ist in beiden Fällen ein Sicherheitskonzept erforderlich. Daraus wird unter anderem ersichtlich, welche Schutzeinrichtungen und Schalteinrichtungen benötigt werden Suva, ID D-246-936-625, Ausgabe 15.12.2016 https://www.suva.ch/de-ch/praevention/sachthemen/maschinensicherheit-und-maschinensteuerungen, Erzeugungsdatum 08.01.2017 Seite 2 und in welchem Umfang und in welcher Qualität sie auszuführen sind. Stellen Sie eine Konformitätserklärung aus Für Produkte, für welche es europäische Richtlinien gibt, müssen Sie die entsprechende Konformitätserklärung ausstellen. In dieser erklären und bescheinigen Sie als Inverkehrbringer, mit welchen grundlegenden Sicherheits und Gesundheitsanforderungen das Produkt konform ist. Zudem bestätigen Sie, dass die Konformitätsbewertung korrekt durchgeführt wurde. Gegebenenfalls müssen Sie auch Übereinstimmungen mit anderen Richtlinien, denen die Maschine ebenfalls entspricht, in der Konformitätserklärung aufführen. Die grundlegenden Sicherheits und Gesundheitsanforderungen für Maschinen sind in der Maschinenrichtlinie definiert. Bezüglich Maschinensteuerungen fordert die Maschinenrichtlinie insbesondere, dass Fehler in der Hard oder Software nicht zu Gefährdungen führen dürfen. Einen Überblick über die Anforderungen finden Sie in folgenden Publikationen: • CEKonformität von Maschinen – Schritt für Schritt • Sicherheit von Maschinen – Das Wichtigste zur Risikobeurteilung CE151 • Sicherheit von Maschinen – Das Wichtigste zur Risikominderung • Sicherheitsfunktionen für Maschinen – Das Wichtigste in Kürze Europäische Normen definieren detaillierte Anforderungen entsprechend dem zurzeit bekannten Stand der Technik. Sie werden mit Bezug auf die Maschinenrichtlinie erarbeitet und im Amtsblatt der EU gelistet. Sind Ihre Produkte sicher? Die Suva unterstützt Sie beim Erreichen der CEKonformität: Produktzertifizierung Anwender Achtung bei der Maschinenbeschaffung Mit der Beschaffung sicherer Maschinen schützen Sie Leben und Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden. Zudem ersparen Sie sich kostspielige Nachrüstungen, die an Maschinen mit Sicherheitsmängel notwendig sind. Vor dem Kauf ist es darum empfehlenswert, folgende vier Fragen abzuklären: 1. Ist das Arbeitsmittel für den vorgesehen Einsatz tatsächlich geeignet? 2. Ist es sicherheitskonform? 3. Sind negative Auswirkungen auf die Arbeitsumgebung zu erwarten? 4. Ist es bedienerfreundlich? Details zur Beschaffung erfahren Sie in der Kurzinformation «Sichere Maschinen beschaffen – aber wie?» . Überprüfen Sie vor der Inbetriebnahme mindestens folgende Punkte: • Konformitätserklärung vorhanden? • Betriebsanleitung mitgeliefert, und zwar in der erforderlichen Sprache? Suva, ID D-246-936-625, Ausgabe 15.12.2016 https://www.suva.ch/de-ch/praevention/sachthemen/maschinensicherheit-und-maschinensteuerungen, Erzeugungsdatum 08.01.2017 Seite 3 • Keine offensichtlichen Mängel vorhanden (z. B. Schutzeinrichtungen nicht angebracht, nicht gesicherte Gefahrenstellen, fehlende Kennzeichnung)? • Trenneinrichtung (z. B. Hauptschalter) vorhanden? • Instruktion der Arbeitnehmenden erfolgt? Unterstützung zur Abnahme erhalten Sie aus «Abnahmecheckliste für Arbeitsmittel» Achten Sie auf Mängel Als Hilfsmittel dazu dienen ebenfalls die Factsheets «Schalteinrichtungen in Maschinensteuerungen» . Haben Sie eine Maschine eingekauft, welche erhebliche Mängel aufweist, so können Sie diese bei der Marktüberwachung melden. Im Grundsatz kann jede Person als Marktbeobachter Produkte melden, bei denen Sicherheitsmängel vermutet oder erkannt werden. Halten Sie Ihre Maschinen instand Mit der Beschaffung einer konformen Maschine haben Sie als Betreiber eine sichere Maschine eingekauft. Nun liegt es an Ihnen, die Maschine gemäss den Herstellerangaben zu bedienen und zu warten. Nur eine instandgehaltene Maschine gewährleistet eine sichere und unfallfreie Bedienung. Instandhaltung sorgfältig planen, nicht improvisieren, auf besondere Gefahren achten: Instandhaltung Manipulieren Sie nie die Schutzeinrichtungen Noch immer werden in zahlreichen Unternehmen die Schutzeinrichtungen unwirksam gemacht (manipuliert). Die Mitarbeitenden und Vorgesetzten gehen dabei ein grosses Risiko ein. Bei einem Unfall drohen gravierende oder gar tödliche Verletzungen. Weitere Informationen zum Manipulieren von Schutzeinrichtungen finden Sie in der Publikation Manipulieren von Schutzeinrichtungen . Suva, ID D-246-936-625, Ausgabe 15.12.2016 https://www.suva.ch/de-ch/praevention/sachthemen/maschinensicherheit-und-maschinensteuerungen, Erzeugungsdatum 08.01.2017 Seite 4
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