Information zur Einbringung von Wahlvorschlägen

Ärztekammerwahl 2017
Information zur Einbringung von Wahlvorschlägen
Rechtliche Grundlage: §§ 28 ff Ärztekammer- Wahlordnung
Wahlvorschläge
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Ein Wahlvorschlag hat Folgendes zu enthalten:
eine unterscheidbare Listenbezeichnung mit allfälliger Kurzbezeichnung (mit nicht mehr als
fünf Buchstaben, die ein Wort ergeben können)
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ein Verzeichnis der Namen der wahlwerbenden Personen für den betreffenden Wahlkörper,
und zwar in der beantragten Reihenfolge mit fortlaufender Nummer unter Angabe von Vorund Familienname, Geburtsdatum, Anschrift und Berufsbezeichnung lt. Ärzteliste am
Wahlstichtag
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eigenhändig unterschriebene Zustimmungserklärungen im Original
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weiters die Nennung eines Zustellungsbevollmächtigten (andernfalls gilt jene Person als
zustellungsbevollmächtigt, die als erste im Wahlvorschlag gereiht ist)
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und die erforderlichen Unterstützungserklärungen (Unterstützungen für einen Wahlkörper
können nur von Personen abgegeben werden, die diesem Wahlkörper angehören).
Anzahl der Kandidaten
Ein Wahlvorschlag darf höchstens doppelt so viele Wahlwerber enthalten, als Kammerräte für
den betreffenden Wahlkörper zu wählen sind.
Sektion ÄrztInnen für Allgemeinmedizin: 8 Mandate / max. 16 Kandidaten
Sektion FachärztInnen: 7 Mandate / max. 14 Kandidaten
Sektion zur selbständigen Berufsausübung berechtigte ÄrztInnen: 21 Mandate / max. 42
Kandidaten
Sektion TurnusärztInnen: 9 Mandate / max. 18 Kandidaten
Unterstützungserklärungen
Unterstützungen für einen Wahlkörper können nur von Personen abgegeben werden, die für den
betreffenden Wahlkörper wahlberechtigt sind, also zum Wahlstichtag diesem Wahlkörper
angehören. Von einem Wahlberechtigen kann nur eine Unterstützungserklärung abgegeben
werden.
Anzahl der Unterstützungserklärungen
Wenn eine wahlwerbende Gruppe in allen Wahlkörpern kandidiert, sind mindestens halb so
viele Unterstützungserklärungen notwendig als Kammerräte in die Vollversammlung zu wählen
sind (45 Kammerräte, also 23 Unterstützungen).
Wenn eine wahlwerbende Gruppe nur in einzelnen Wahlkörpern oder in einem Wahlkörper
kandidiert, ist jeder einzelne Wahlvorschlag von zumindest so vielen wahlberechtigten Personen
zu unterstützen, als Kammerräte in den betreffenden Wahlkörper zu wählen sind.
Sektion ÄrztInnen für Allgemeinmedizin: 8 Unterstützungserklärungen
Sektion FachärztInnen: 7 Unterstützungserklärungen
Sektion zur selbständigen Berufsausübung berechtigte ÄrztInnen: 21
Unterstützungserklärungen
Sektion TurnusärztInnen: 9 Unterstützungserklärungen
Zustimmungserklärungen
Die wahlwerbenden Personen auf der Liste des jeweiligen Wahlvorschlags haben die Aufnahme
in den Wahlvorschlag mit ihrer Unterschrift zu bestätigen. Diese Unterschrift ist im Original
vorzulegen. Gleichzeitig können sie den Wahlvorschlag unterstützen.
Sie können gerne in der Ärztekammer Musterformulare anfordern: Auf den Musterformularen sind
der Einfachheit halber sowohl die Zustimmungserklärungen als auch die
Unterstützungserklärungen vorgesehen, d.h. in diesem Fall sind dann zwei Unterschriften
notwendig.
Einbringen der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge sind spätestens am 35. Tag vor dem Wahltag bis 12 Uhr beim Vorsitzenden
der Wahlkommission beim Amt der OÖ Landesregierung, LDZ, Zi. 4 C 721, Bahnhofplatz 1, 4021
Linz einzubringen.
Die Wahlvorschläge werden von der Wahlkommission geprüft und falls sie mangelhaft sind, wird
zur Behebung der Mängel eine relativ kurze Frist gesetzt. In der Vergangenheit hat sich immer
wieder gezeigt, dass Unklarheiten bestanden bzw. die Wahlvorschläge mangelhaft waren.
Es wird daher ganz dringend empfohlen, die Wahlvorschläge ehestmöglich beim
Vorsitzenden der Wahlkommission einzubringen!
Nähere Auskünfte: Dr. Maria Leitner, Tel. 0732/77 83 71-257 oder [email protected]
Alle Infos betreffend Wahl, insbesondere Formulare für Wahlvorschläge und Unterstützungs- und
Zustimmungserklärungen finden Sie auch auf der Homepage gleich auf der Startseite unter
www.aekooe.at/ Ärztekammer-Wahl 2017.