20161013 Preisblatt NNE Strom 2017 vorl

Voraussichtliche Entgelte für den Netzzugang nach § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG
zum Elektrizitätsversorgungsnetz der Stadtwerke Deidesheim GmbH ab 1. Januar 2017
Die Stadtwerke Deidesheim GmbH weist darauf hin, dass wegen der derzeit noch nicht vollständigen Datengrundlage von einer Veröffentlichung
verbindlicher Netzentgelte für das Jahr 2017 gemäß § 20 Abs. 1 S. 1 EnWG abgesehen wurde. Stattdessen erfolgt eine Veröffentlichung
voraussichtlicher Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG. Die verbindlichen Entgelte des Jahres 2017 können von den vorstehenden voraussichtlichen
Netzentgelten abweichen.
Zählpunkte mit registrierender Leistungsmessung
Entgelt für Netznutzung
Jahresbenutzungsdauer <= 2500 Stunden
Jahresleistungspreissystem
Jahresbenutzungsdauer > 2500 Stunden
Jahresleistungspreis
Arbeitspreis
Jahresleistungspreis
Arbeitspreis
€ / kW und Jahr
ct / kWh
€ / kW und Jahr
ct / kWh
Mittelspannung
9,82
4,16
103,33
0,42
Umspannung MS/NS
2,22
5,83
147,97
0,00
Niederspannung
2,85
5,81
93,46
2,20
Monatsleistungspreis
Arbeitspreis
€ / kW und Monat
ct / kWh
Mittelspannung
17,22
0,42
Umspannung MS/NS
24,66
0,00
Niederspannung
15,58
2,20
Anschlussnetzebene:
Entgelt für Netznutzung
Monatsleistungspreissystem
Anschlussnetzebene:
Entgelt für Messung, Messstellenbetrieb
und Abrechnung
Messstellenbetrieb
€ / Zähler und Jahr
Mittelspannung
621,00
Umspannung MS/NS
442,24
Niederspannung
442,24
Zählpunkte ohne Leistungsmessung
Entgelt für Netznutzung
Anschluss:
Arbeitspreis
ct / kWh
Niederspannung
6,21
Speicherheizungen und unterbrechbare
Verbrauchseinrichtungen
3,11
Entgelt für
Messstellenbetrieb
Messstellenbetrieb
€ / Zähler und Jahr
Eintarifzähler
13,36
Zweitarifzähler
33,39
Unterjährige Ablesungen, welche durch einen Lieferantenwechsel verursacht werden, werden nicht gesondert in Rechnung gestellt.
Bei einer abweichenden Mess- und Entnahmeebene werden die bei der Messung nicht erfassten Verluste durch einen angemessenen Korrekturfaktor bei den Messwerten
berücksichtigt. Dieses Verfahren entspricht der Regelung in § 6 Nr. 7 des Netznutzungsvertrages der Bundesnetzagentur (BK6-13-042). Der angewandte Korrekturfaktor kann
bei den Stadtwerke Deidesheim GmbH erfragt werden.
Entgelt für Jahresmehr-
Die jeweils aktuellen Entgelte für Mehr- und Mindermengen sind auf den Internetseiten
und Jahresmindermengen
der Stadtwerke Deidesheim GmbH veröffentlich: www.stadtwerke-deidesheim.de
Weitere Entgelte
Konzessionsabgabe
ct / kWh
KAV § 2 Abs. 2 Nr.1 a)
0,610
gemäß jeweils gültiger Konzessionsabgabenverordnung (KAV).
KAV § 2 Abs. 2 Nr.1 b)
1,320
Für den Nachweis der Unterschreitung des Mindestpreises bedarf es des
KAV § 2 Abs. 3 Nr.1
0,110
Testats eines gemeinsam zu bestellenden Wirtschaftsprüfers.
KWK-Umlage 2016
ct / kWh
gemäß § 26 Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) in der jeweils gültigen Fassung.
Letztverbrauchergruppe A
0,445
für die ersten 1.000.000 kWh
Letztverbrauchergruppe B
0,040
über 1.000.000 kWh
Letztverbrauchergruppe C
§ 19-Umlage 2016
0,030
ct / kWh
über 1.000.000 kWh (produzierendes Gewerbe und Stromkosten > 4 % des Jahresumsatzes)
gemäß der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) in der jeweils gültigen Fassung.
Letztverbrauchergruppe A
0,378
für die ersten 1.000.000 kWh
Letztverbrauchergruppe B
0,050
über 1.000.000 kWh
Letztverbrauchergruppe C
Offshore-Umlage 2016
0,025
ct / kWh
über 1.000.000 kWh (produzierendes Gewerbe und Stromkosten > 4 % des Jahresumsatzes)
gemäß §17 Energiewirtschaftgesetz (EnWG) in der jeweils gültigen Fassung.
Letztverbrauchergruppe A
0,040
für die ersten 1.000.000 kWh
Letztverbrauchergruppe B
0,027
über 1.000.000 kWh
Letztverbrauchergruppe C
Umlage für abschaltbare Lasten 2016
0,025
ct / kWh
über 1.000.000 kWh (produzierendes Gewerbe und Stromkosten > 4 % des Jahresumsatzes)
gemäß § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) in der jeweils gültigen Fassung
Sobald feststeht, ob und in welcher Höhe die Umlage erhoben wird, werden wir die Umlage an dieser
Stelle ergänzen und entsprechend der Vorgaben ansetzen.
für alle Letztverbraucher
0,000
Die KWK-Umlage, § 19-Umlage, Offshore-Umlage und die Umlage für abschaltbare Lasten werden analog den noch ausstehenden Veröffentlichungen für 2017 erhoben.
Nähere Informationen zu den Umlagen finden Sie auf der Seite http://www.netztransparenz.de
Die Entgelte verstehen sich zuzüglich der zum Leistungszeitpunkt jeweils gültigen Umsatzsteuer.