Voraussichtliche Entgelte für den Netzzugang nach § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG zum Elektrizitätsversorgungsnetz der Stadtwerke Deidesheim GmbH ab 1. Januar 2017 Die Stadtwerke Deidesheim GmbH weist darauf hin, dass wegen der derzeit noch nicht vollständigen Datengrundlage von einer Veröffentlichung verbindlicher Netzentgelte für das Jahr 2017 gemäß § 20 Abs. 1 S. 1 EnWG abgesehen wurde. Stattdessen erfolgt eine Veröffentlichung voraussichtlicher Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG. Die verbindlichen Entgelte des Jahres 2017 können von den vorstehenden voraussichtlichen Netzentgelten abweichen. Zählpunkte mit registrierender Leistungsmessung Entgelt für Netznutzung Jahresbenutzungsdauer <= 2500 Stunden Jahresleistungspreissystem Jahresbenutzungsdauer > 2500 Stunden Jahresleistungspreis Arbeitspreis Jahresleistungspreis Arbeitspreis € / kW und Jahr ct / kWh € / kW und Jahr ct / kWh Mittelspannung 9,82 4,16 103,33 0,42 Umspannung MS/NS 2,22 5,83 147,97 0,00 Niederspannung 2,85 5,81 93,46 2,20 Monatsleistungspreis Arbeitspreis € / kW und Monat ct / kWh Mittelspannung 17,22 0,42 Umspannung MS/NS 24,66 0,00 Niederspannung 15,58 2,20 Anschlussnetzebene: Entgelt für Netznutzung Monatsleistungspreissystem Anschlussnetzebene: Entgelt für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung Messstellenbetrieb € / Zähler und Jahr Mittelspannung 621,00 Umspannung MS/NS 442,24 Niederspannung 442,24 Zählpunkte ohne Leistungsmessung Entgelt für Netznutzung Anschluss: Arbeitspreis ct / kWh Niederspannung 6,21 Speicherheizungen und unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen 3,11 Entgelt für Messstellenbetrieb Messstellenbetrieb € / Zähler und Jahr Eintarifzähler 13,36 Zweitarifzähler 33,39 Unterjährige Ablesungen, welche durch einen Lieferantenwechsel verursacht werden, werden nicht gesondert in Rechnung gestellt. Bei einer abweichenden Mess- und Entnahmeebene werden die bei der Messung nicht erfassten Verluste durch einen angemessenen Korrekturfaktor bei den Messwerten berücksichtigt. Dieses Verfahren entspricht der Regelung in § 6 Nr. 7 des Netznutzungsvertrages der Bundesnetzagentur (BK6-13-042). Der angewandte Korrekturfaktor kann bei den Stadtwerke Deidesheim GmbH erfragt werden. Entgelt für Jahresmehr- Die jeweils aktuellen Entgelte für Mehr- und Mindermengen sind auf den Internetseiten und Jahresmindermengen der Stadtwerke Deidesheim GmbH veröffentlich: www.stadtwerke-deidesheim.de Weitere Entgelte Konzessionsabgabe ct / kWh KAV § 2 Abs. 2 Nr.1 a) 0,610 gemäß jeweils gültiger Konzessionsabgabenverordnung (KAV). KAV § 2 Abs. 2 Nr.1 b) 1,320 Für den Nachweis der Unterschreitung des Mindestpreises bedarf es des KAV § 2 Abs. 3 Nr.1 0,110 Testats eines gemeinsam zu bestellenden Wirtschaftsprüfers. KWK-Umlage 2016 ct / kWh gemäß § 26 Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) in der jeweils gültigen Fassung. Letztverbrauchergruppe A 0,445 für die ersten 1.000.000 kWh Letztverbrauchergruppe B 0,040 über 1.000.000 kWh Letztverbrauchergruppe C § 19-Umlage 2016 0,030 ct / kWh über 1.000.000 kWh (produzierendes Gewerbe und Stromkosten > 4 % des Jahresumsatzes) gemäß der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) in der jeweils gültigen Fassung. Letztverbrauchergruppe A 0,378 für die ersten 1.000.000 kWh Letztverbrauchergruppe B 0,050 über 1.000.000 kWh Letztverbrauchergruppe C Offshore-Umlage 2016 0,025 ct / kWh über 1.000.000 kWh (produzierendes Gewerbe und Stromkosten > 4 % des Jahresumsatzes) gemäß §17 Energiewirtschaftgesetz (EnWG) in der jeweils gültigen Fassung. Letztverbrauchergruppe A 0,040 für die ersten 1.000.000 kWh Letztverbrauchergruppe B 0,027 über 1.000.000 kWh Letztverbrauchergruppe C Umlage für abschaltbare Lasten 2016 0,025 ct / kWh über 1.000.000 kWh (produzierendes Gewerbe und Stromkosten > 4 % des Jahresumsatzes) gemäß § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) in der jeweils gültigen Fassung Sobald feststeht, ob und in welcher Höhe die Umlage erhoben wird, werden wir die Umlage an dieser Stelle ergänzen und entsprechend der Vorgaben ansetzen. für alle Letztverbraucher 0,000 Die KWK-Umlage, § 19-Umlage, Offshore-Umlage und die Umlage für abschaltbare Lasten werden analog den noch ausstehenden Veröffentlichungen für 2017 erhoben. Nähere Informationen zu den Umlagen finden Sie auf der Seite http://www.netztransparenz.de Die Entgelte verstehen sich zuzüglich der zum Leistungszeitpunkt jeweils gültigen Umsatzsteuer.
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