AGB_Fotoausarbeitung_(neue PKS-Nummer)16.12.16

Fotoausarbeitung
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Gültig ab 01.01.2017
AGB Fotoausarbeitung
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Fotoausarbeitung
Gültig ab 01.01.2017
(Ausgabe Nr. 1/2017)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Dienstleistungsbereich der Fotoausarbeitung
(AGB Fotoausarbeitung)
1. Diese AGB gelten für die Ausarbeitung von Fotos des Auftraggebers; mündliche Nebenabreden gelten nicht.
2. Die Ausfolgung der ausgearbeiteten Fotos erfolgt nur gegen Übergabe des Abholscheins; wird dieser nicht übergeben, so können die Fotos an die Person ausgefolgt werden, die ihre Identität nachweist (z.B Führerschein) und
den Inhalt der Fotoausarbeitung beschreibt (Motivbeschreibung). Die ausgearbeiteten Fotos sind bei Abholung in
der Post-Geschäftsstelle bar zu bezahlen.
3. Alle uns übergebenen Aufträge werden möglichst kurzfristig ausgeführt, ein bestimmter Liefertermin kann jedoch
nicht verbindlich zugesagt werden.
4. Wir nehmen bei allen übergebenen Aufträgen an, dass der Auftraggeber urheberrechtlich zur Erteilung dieses
Auftrages berechtigt ist; sämtliche Folgen aus einer mangelhaften Berechtigung sind vom Auftraggeber zu tragen,
der die Post diesbezüglich zur Gänze schad- und klaglos hält.
5. Wir behalten uns vor, Aufträge, die nicht binnen drei Monaten ab Bestellung abgeholt werden, zu vernichten.
6. Bei Verlust von Filmen, Bildern und sonstigem Fotomaterial, das der Post zur Ausarbeitung übergeben wurde, wird
Ersatz nur in der Höhe des Materialwertes geleistet. Bei Beschädigung von Filmen, Bildern und sonstigem Fotomaterial, das der Post zur Ausarbeitung übergeben wurde bzw. mangelhafter oder beschädigter Fotoausarbeitung
wird, wenn Sie den Schaden innerhalb von zehn Tagen ab Übernahme unter Vorlage des beschädigten Gegenstandes bzw. der mangelhaften/beschädigten Fotoausarbeitungen schriftlich geltend gemacht haben, Ersatz nur in
der Höhe des Materialwertes geleistet. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern iSd § 1 KSchG für Schäden an Sachen, die die Post zur Bearbeitung übernommen hat, wobei die Haftung jedoch mit maximal EUR 100,00 pro Auftrag begrenzt ist. Die Haftung für höhere Gewalt, für Folgeund Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
Die Rückgabe von Einzelbildern ist nur unmittelbar nach der Übernahme von in Post-Geschäftsstellen abgeholten
Aufträgen möglich; die Rückgabe von Einzelbildern aus dem Prepaid-Service ist jedoch ausgeschlossen.
7. Für den Versand der Fotos gelten die für die jeweilige Sendungsart (Brief, Paket, EMS) anwendbaren Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Österreichische Post AG in ihrer jeweils geltenden Fassung.
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AGB Fotoausarbeitung
Österreichische Post AG
Postkundenservice
Hotline Tel.: 0800 010 100
www.post.at/kundenservice
Haidingergasse 1, 1030 Wien
www.post.at
Rechtsform: Aktiengesellschaft
Sitz in politischer Gemeinde Wien
FN 180219d des Handelsgerichts Wien
Druck- und Satzfehler vorbehalten. Stand Jänner 2017