Anmeldung Sachkundeprüfung § 34a

Informationen
089 5116-1585
IHK Akademie München
Orleansstraße 10 - 12, 81669 München
Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach
§ 34a Gewerbeordnung, schriftlicher Teil am:
¨ 19.01.2017 (Anmeldeschluss: � 28.12.2016�)
¨ 16.02.2017 (Anmeldeschluss: � 25.01.2017�)
¨ 16.03.2017 (Anmeldeschluss: � 22.02.2017�)
¨ 20.04.2017 (Anmeldeschluss: � 29.03.2017�)
¨ 18.05.2017 (Anmeldeschluss: � 26.04.2017�)
¨ 22.06.2017 (Anmeldeschluss: �31.05.2017�)
¨ mündliche Wiederholungsprüfung
Vorname
Name
Geburtsdatum
Geburtsort
Straße PLZ
Anmeldung
Die Anmeldung muss bis zum Anmeldeschluss in Textform bei der
IHK München eingegangen sein: Email, Fax oder Brief. Die Teilnahme zu einem bestimmten Termin ist für die IHK München erst
verbindlich, wenn der Termin schriftlich von ihr bestätigt wurde.
Rücktritt
Der Teilnehmer kann schriftlich den Rücktritt erklären. Geht diese
Erklärung zumindest 14 Tage vor der Prüfung bei der IHK für
München und Oberbayern ein, werden in der Regel keine Gebühren
berechnet. Bei späterem Eingang der Rücktrittserklärung kann die
Gebühr entsprechend des bereits entstandenen Aufwandes ermäßigt werden, in der Regel um 50 %. Bei Absagen am Prüfungstag
oder Nichtantritt ist eine Ermäßigung in der Regel nicht möglich.
Falls eine Sachkundeprüfung durch die IHK abgesagt werden muss,
werden bezahlte Gebühren erstattet. Weitere Ansprüche sind
ausgeschlossen.
Veranstaltungsort
IHK Akademie München
Orleansstraße 10 - 12, 81669 München
(Auslagerungen werden in der Anmeldebestätigung mitgeteilt)
im Bewachungsgewerbe
für besondere Bewachungstätigkeiten
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Termine für das 1. Halbjahr 2017
Orleansstraße
Bus: 54, 55
62,145,155
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Telefon privat
Sachkundeprüfung gemäß
§ 34 a Gewerbeordnung
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Sachkundeprüfung
Wohnort
Gasteig
PLZ
Gestaltung: Word Wide KG, München; Bildnachweis: Max Lautenschläger, © Deutsche Bahn AG, © Alex White - Fotolia.com
Anmeldung
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Bus: 62
Kustermannpark
Bus: 55, 145, 155
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Bus: 54
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Der Gebührenbescheid geht an:
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Rosenheim
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St.-Martin-Straße
Voraus für die Wirtschaft.
Zweck der Sachkundeprüfung
Die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen müssen die für die
Ausübung ihrer Tätigkeiten notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnisse sowie deren
praktische Anwendung kennen. Zweck der Sachkundeprüfung ist
es, gegenüber den zuständigen Vollzugsbehörden den Nachweis zu
erbringen, diese Kenntnisse in einem Umfang erworben zu haben,
die die eigenverantwortliche Durchführung dieser Bewachungsaufgaben ermöglicht.
Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe für besondere Bewachungstätigkeiten
Einführung
Seit Januar 2003 ist eine Sachkundeprüfung für folgende Bewachungstätigkeiten nachzuweisen:
1. Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Haus rechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (Citystreife)
2. Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektiv)
3. Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen
Diskotheken (Türsteher)
Neu ab Dezember 2016 sachkundepflichtig sind:�
� 4. Bewachung von Flüchtlingsunterkünften in leitender Funktion�
5. Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in
leitender Funktion
� 6. Gewerbetreibende (Bewachungsunternehmer)�
Alleine die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe ist für
die Aufnahme einer Tätigkeit in diesen Bereichen nicht
ausreichend.
Befreiung
Befreit von der Sachkundeprüfung sind Personen, die
§§ am 1.1. 2003 seit mind. 3 Jahren befugt und ohne
Unterbrechung im Bewachungsgewerbe tätig sind
oder folgende Prüfung nachweisen können:
§§ Geprüfte/r Werkschutzfachkraft / Werkschutzmeister
§§ Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
§§ Fachkraft / Servicekraft / Meister für Schutz und Sicherheit
§§ Laufbahnprüfung zumindest für den mittleren Dienst bei:
Polizeivollzug, auch Bundesgrenzschutz/Bundespolizei,
Justizvollzug, teilweise Zolldienst, Feldjäger in der Bundeswehr
Sachgebiete der Sachkundeprüfung
§§ Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
einschließlich Gewerberecht, Datenschutzrecht
§§ Bürgerliches Gesetzbuch
§§ Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang
mit Waffen
Termine
19.01.2017
(Anmeldeschluss: � 28.12.2016�)
16.02.2017
(Anmeldeschluss:
� 25.01.2017�)
16.03.2017
(Anmeldeschluss:
22.02.2017�)
20.04.2017
(Anmeldeschluss:
29.03.2017)
18.05.2017
(Anmeldeschluss:
� 26.04.2017�)
22.06.2017
(Anmeldeschluss:
� 31.05.2017�)
§§ Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherheitsdienste
§§ Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahren situationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
§§ Grundzüge der Sicherheitstechnik
Vorbereitung zur Prüfung
Die Vorbereitung zur Sachkundeprüfung ist nicht verbindlich
geregelt. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit des Selbstlernens,
ansonsten bieten Bildungsträger Vorbereitungskurse an. Hierzu
kann eine gesonderte Information angefordert werden.
Ablauf der Sachkundeprüfung
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen
Prüfungsteil. Der schriftliche Teil dauert 120 Minuten und wird im
Multiple-Choice-Verfahren durchgeführt. Nach bestandener schriftlicher Prüfung folgt zeitnah darauf der mündliche Teil.
Der Termin wird bei bestandener schriftlicher Prüfung mitgeteilt.
Im mündlichen Prüfungsteil werden etwa 4 Teilnehmer je Gruppe
ca. 1 Stunde geprüft.
Teilnahmegebühr
i.d.R. 150,- €
(nach § 2 Abs. 3 UStG 1999 umsatzsteuerfrei)
Die Gebühr ist im Anschluß an den schriftlichen
Prüfungstermin zu entrichten.
Prüfungsnachweis
Der Kandidat erhält nach der Sachkundeprüfung eine Bescheinigung der IHK gemäß § 34a Gewerbeordnung, wenn er sowohl im
schriftlichen als auch mündlichen Teil der Prüfung mindestens
50 % der Gesamtpunkte erreicht hat. Die Prüfung darf wiederholt
werden.
WENN SIE NOCH FRAGEN HABEN,
BERATEN WIR SIE GERNE.
Carmen Lochner
089 5116-1540
[email protected]
Hans Schranner
089 5116-1545
[email protected]