Berufständische Versorgungswerke - Lern-Ware

Berufständische Versorgungswerke
Für einen Mitarbeiter, der in einem berufständischen Versorgungswerk rentenversichert ist, stehen
folgende Beitragsgruppenschlüssel zur Verfügung.
0-Versorgungswerk
Der Arbeitgeber überweist den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil an das Versorgungswerk
(Firmenzahler).
Beispiel: Der Mitarbeiter erhält 1.350 EUR Gehalt. Der Arbeitgeber und Arbeitnehmer – Anteil beträgt
134,33 EUR. Die Beitragsabrechnung des Versorgungswerkes zeigt Beträge:
0-Versorgungwerk halber Beitrag
Der Mitarbeiter ist in Rente. Der Arbeitgeber ist verpflichtet. den halben Beitrag AG an das
Versorgungswerk zu entrichten (Firmenzahler).
Beispiel: Der Mitarbeiter erhält 1.350 EUR Gehalt. Der AG - Anteil beträgt 134,33 EUR.
Die Beitragsabrechnung des Versorgungswerkes zeigt folgende Beträge:
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0-Versorgungswerk mit Option
Diese Einstellung ist nur bei geringfügig beschäftigten Mitarbeitern auszuwählen, die in einem
Versorgungswerk mit Option (inkl. Erhöhung des Rentenanteils) rentenversichert sind und der
Arbeitgeber die Beiträge an das Versorgungswerk übermittelt (Firmenzahler).
Beispiel: Der geringfügige beschäftigte Mitarbeiter erhält ein Arbeitsentgelt in Höhe von 400 EUR.
Der Arbeitgeber - Anteil beträgt 60 EUR. Durch die Angabe mit Option wird ein AN-Anteil von 19,60
EUR ausgewiesen.
Die Beitragsabrechnung des Versorgungswerkes zeigt folgende Beträge:
Hinweis: Für rentenversichert – ohne Option - ist die Knappschaft zuständig.
0-Versorgungswerk Selbstzahler
Der Mitarbeiter erhält den AG-Zuschuss mit seiner Lohnabrechnung und überweist selbst den
kompletten Anteil (Arbeitgeber- + Arbeitnehmeranteil) an das Versorgungswerk. Der Arbeitgeber
überweist keine Beiträge an das Versorgungswerk (Selbstzahler).
Beispiel: Der Mitarbeiter erhält 1.350 EUR Gehalt. Der AG – Anteil beträgt 134,33 EUR.
Die Lohnart 9117 wird automatisch erzeugt und wird unter Netto – Bezüge / Netto – Abzüge
ausgewiesen.
0-Versorgung.werk Eigenbetrag
Einige Versorgungswerke bieten einen individuellen Beitrag an. Die kompletten Beiträge überweist der
Arbeitgeber. Der Gesamtbeitrag wird in das vorgegebene Feld Beitrag eingetragen. Der Pflichtanteil
wird automatisch berechnet (Firmenzahler).
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Beispiel: Der Mitarbeiter erhält 1.500 EUR Gehalt und führt freiwillige Mehrbeiträge in Höhe von z. B.
110 % der Pflichtbeiträge ab. Der Beitrag 328,35 EUR wird in den Stammdaten in das vorgegebene
Feld eingetragen. Der Pflicht Anteil des AG wird automatisch errechnet und ist auf der Beitragsabrechnung ersichtlich.
0-Versorgung.werk Eigenbetrag Selbstzahler
Gleiche Berechnungsart wie bei der Einstellung „0-Versorgung.werk Eigenbetrag“ (Selbstzahler).
Der Mitarbeiter erhält den AG-Zuschuss mit seiner Lohnabrechnung und überweist selbst den
kompletten Anteil (AN + AG-Anteil) an das Versorgungswerk. Der Arbeitgeber überweist keine
Beiträge an das Versorgungswerk.
0-Versorgungswerk mit Option Selbstzahler
Diese Einstellung ist nur bei geringfügig beschäftigten Mitarbeiter auszuwählen, die in einem
Versorgungswerk mit Option (inkl. Erhöhung des Rentenanteils) rentenversichert sind und selbst die
Beiträge dem Versorgungswerk zukommen lassen (Selbstzahler).
Beispiel: Der geringfügige Mitarbeiter erhält 400 EUR Gehalt. Der Arbeitgeber - Anteil beträgt 60
EUR.
Der Mitarbeiter erhält den Arbeitgeber - Zuschuss mit der Lohnabrechnung und überweist seine
Beiträge an das Versorgungswerk selbst.
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