Berufständische Versorgungswerke Für einen Mitarbeiter, der in einem berufständischen Versorgungswerk rentenversichert ist, stehen folgende Beitragsgruppenschlüssel zur Verfügung. 0-Versorgungswerk Der Arbeitgeber überweist den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil an das Versorgungswerk (Firmenzahler). Beispiel: Der Mitarbeiter erhält 1.350 EUR Gehalt. Der Arbeitgeber und Arbeitnehmer – Anteil beträgt 134,33 EUR. Die Beitragsabrechnung des Versorgungswerkes zeigt Beträge: 0-Versorgungwerk halber Beitrag Der Mitarbeiter ist in Rente. Der Arbeitgeber ist verpflichtet. den halben Beitrag AG an das Versorgungswerk zu entrichten (Firmenzahler). Beispiel: Der Mitarbeiter erhält 1.350 EUR Gehalt. Der AG - Anteil beträgt 134,33 EUR. Die Beitragsabrechnung des Versorgungswerkes zeigt folgende Beträge: http://www.lexware.de/support 1 0-Versorgungswerk mit Option Diese Einstellung ist nur bei geringfügig beschäftigten Mitarbeitern auszuwählen, die in einem Versorgungswerk mit Option (inkl. Erhöhung des Rentenanteils) rentenversichert sind und der Arbeitgeber die Beiträge an das Versorgungswerk übermittelt (Firmenzahler). Beispiel: Der geringfügige beschäftigte Mitarbeiter erhält ein Arbeitsentgelt in Höhe von 400 EUR. Der Arbeitgeber - Anteil beträgt 60 EUR. Durch die Angabe mit Option wird ein AN-Anteil von 19,60 EUR ausgewiesen. Die Beitragsabrechnung des Versorgungswerkes zeigt folgende Beträge: Hinweis: Für rentenversichert – ohne Option - ist die Knappschaft zuständig. 0-Versorgungswerk Selbstzahler Der Mitarbeiter erhält den AG-Zuschuss mit seiner Lohnabrechnung und überweist selbst den kompletten Anteil (Arbeitgeber- + Arbeitnehmeranteil) an das Versorgungswerk. Der Arbeitgeber überweist keine Beiträge an das Versorgungswerk (Selbstzahler). Beispiel: Der Mitarbeiter erhält 1.350 EUR Gehalt. Der AG – Anteil beträgt 134,33 EUR. Die Lohnart 9117 wird automatisch erzeugt und wird unter Netto – Bezüge / Netto – Abzüge ausgewiesen. 0-Versorgung.werk Eigenbetrag Einige Versorgungswerke bieten einen individuellen Beitrag an. Die kompletten Beiträge überweist der Arbeitgeber. Der Gesamtbeitrag wird in das vorgegebene Feld Beitrag eingetragen. Der Pflichtanteil wird automatisch berechnet (Firmenzahler). http://www.lexware.de/support 2 Beispiel: Der Mitarbeiter erhält 1.500 EUR Gehalt und führt freiwillige Mehrbeiträge in Höhe von z. B. 110 % der Pflichtbeiträge ab. Der Beitrag 328,35 EUR wird in den Stammdaten in das vorgegebene Feld eingetragen. Der Pflicht Anteil des AG wird automatisch errechnet und ist auf der Beitragsabrechnung ersichtlich. 0-Versorgung.werk Eigenbetrag Selbstzahler Gleiche Berechnungsart wie bei der Einstellung „0-Versorgung.werk Eigenbetrag“ (Selbstzahler). Der Mitarbeiter erhält den AG-Zuschuss mit seiner Lohnabrechnung und überweist selbst den kompletten Anteil (AN + AG-Anteil) an das Versorgungswerk. Der Arbeitgeber überweist keine Beiträge an das Versorgungswerk. 0-Versorgungswerk mit Option Selbstzahler Diese Einstellung ist nur bei geringfügig beschäftigten Mitarbeiter auszuwählen, die in einem Versorgungswerk mit Option (inkl. Erhöhung des Rentenanteils) rentenversichert sind und selbst die Beiträge dem Versorgungswerk zukommen lassen (Selbstzahler). Beispiel: Der geringfügige Mitarbeiter erhält 400 EUR Gehalt. Der Arbeitgeber - Anteil beträgt 60 EUR. Der Mitarbeiter erhält den Arbeitgeber - Zuschuss mit der Lohnabrechnung und überweist seine Beiträge an das Versorgungswerk selbst. http://www.lexware.de/support 3
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