Herbstakademie 2016 auf Sylt Du erwartest Recht: Das Autohaus und die Ansprüche des Herstellers oder Ober sticht Unter? Referent: Prof. Dr. F. Christian Genzow, Köln 4. November 2016 Seite 2 Ober sticht Unter? • A. Allgemeiner Überblick I. • • • → → → Keine gesetzlichen Vorschriften für Händler- und Serviceverträge Das selbst geschaffene Recht: Der Formularvertrag Die Gerichte: • • • - • → Die Rechtsordnung Vertragsklauseln (57 zu 72); Unsicherheiten (Fiat LG-OLG); Nicht-Urteile Vertriebsrecht ist zugleich Kartellrecht 4. November 2016 Seite 3 Ober sticht Unter? II. Die wirtschaftliche Lage 1. Der Hersteller • - Vom Milliardengewinn (Mercedes/BMW) zu hohen Verlusten (Citroen/Peugeot); einziges Ziel: so viel Autos vermarkten wie möglich; • - Problemstellung: Der Direktverkauf unter Händlereinstandspreis; • - Problemstellung: Image und Produktpalette erfolgsentscheidend; • - Neue Problemstellung: Offenlegung der Roherträge? • - Neue Problemstellung: Diesel und Elektrik? • - Zielsetzung: Alle Daten beim Hersteller ! • - Zielsetzung: Vertriebssysteme verändern ! 4. November 2016 Seite 4 Ober sticht Unter? 2. Der Handel - NW und GW brummen; Zinsen im Keller, aber Geld wird → Geschäftsmodell ist marode - Unwägbarkeit: Die Abhängigkeit vom Hersteller. - Der ständige Zwang zu Investitionen – Amortisation mehr als zweifelhaft. - Der größte Wettbewerber ist der Hersteller selbst. 4. November 2016 nicht verdient. Seite 5 Ober sticht Unter? III. Die Lobby 1. Regierung: Dieselgate hat das Auto zum Buh-Mann gemacht. 2. Die Vereinigung der Hersteller und Importeure sind stärker denn je (nicht ohne Risiko: siehe Spanien). 3. Die Vereinigungen der Händler sind schwächer denn je – und schwächen den ZDK. 4. November 2016 Seite 6 Ober sticht Unter? IV. Fazit: Ober sticht Unter ? 4. November 2016 Seite 7 Ober sticht Unter? B. Die Ansprüche der Beteiligten I. Ansprüche des Herstellers 1. Die Standards 2. Vertragsschluss maßgebend; Änderungen während des Vertrages ?; Konsequenzen bei Nichterfüllung; Investitionen und Amortisationen. Zielerreichung - Für Hersteller und Mitarbeiter hoch bedeutend; einseitige Festsetzung (leider) üblich. 3. Wettbewerbsfabrikate möglich ? Nur Größe ist entscheidend. 4. November 2016 Seite 8 Ober sticht Unter? 4. Verkauf an nicht autorisierte Wiederverkäufer Hohes Fehlverhalten des Handels, vor allem der herstellereigenen Retail-Betriebe. 5. Die Gleichbehandlung → 6. größte Lüge des Herstellers. Das Revisionsrecht Missbrauch nicht ausgeschlossen. 7. „Einverständliche“ Beendigung. Einvernehmen über Kündigungszeit und Ausgleichsanspruch notwendig. 4. November 2016 Seite 9 Ober sticht Unter? II. Ansprüche des Handels 1. Gleichbehandlung? 2. Zusagen beweisbar ? 3. Gewährleistung/Rücktritt ZDK-Verhaltensmaßregeln 4. Problem: Direktverkauf Verkauf unter Händler-EK 4. November 2016 Seite 10 Ober sticht Unter? 5. Ansprüche bei Trennung - Die ordentliche Kündigung: „§ 174 BGB beachten“. Die außerordentliche Kündigung: „§ 314 BGB beachten“. 6. Ansprüche bei Vertragsende - 4. November 2016 Rücknahme von Vertragsware; der Ausgleichsanspruch – die neue Berechnung; Investitionsersatz. Seite 11 Ober sticht Unter? III. Fazit zu B. Ober sticht Unter – nur nicht nach der Trennung 4. November 2016 Seite 12 Ober sticht Unter? • C. Ratschläge • → Wer fragt, der führt; • → Unrecht nicht dulden; • → Zusammenstehen ist alles; • → und zum guten Schluss: Die Stellungnahme der österreichischen Wettbewerbsbehörde. 4. November 2016 Seite 13 Ober sticht Unter? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit christian. [email protected] 4. November 2016
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