Vortrag Prof. Genzow - Herbstakademie Sylt

Herbstakademie 2016 auf Sylt
Du erwartest Recht:
Das Autohaus und die Ansprüche des Herstellers
oder
Ober sticht Unter?
Referent: Prof. Dr. F. Christian Genzow, Köln
4. November 2016
Seite 2
Ober sticht Unter?
•
A. Allgemeiner Überblick
I.
•
•
•
→
→
→
Keine gesetzlichen Vorschriften für Händler- und Serviceverträge
Das selbst geschaffene Recht: Der Formularvertrag
Die Gerichte:
• • • -
•
→
Die Rechtsordnung
Vertragsklauseln (57 zu 72);
Unsicherheiten (Fiat LG-OLG);
Nicht-Urteile
Vertriebsrecht ist zugleich Kartellrecht
4. November 2016
Seite 3
Ober sticht Unter?
II. Die wirtschaftliche Lage
1. Der Hersteller
•
-
Vom Milliardengewinn (Mercedes/BMW) zu hohen Verlusten
(Citroen/Peugeot); einziges Ziel: so viel Autos vermarkten wie
möglich;
•
-
Problemstellung: Der Direktverkauf unter Händlereinstandspreis;
•
-
Problemstellung: Image und Produktpalette erfolgsentscheidend;
•
-
Neue Problemstellung: Offenlegung der Roherträge?
•
-
Neue Problemstellung: Diesel und Elektrik?
•
-
Zielsetzung: Alle Daten beim Hersteller !
•
-
Zielsetzung: Vertriebssysteme verändern !
4. November 2016
Seite 4
Ober sticht Unter?
2. Der Handel
-
NW und GW brummen; Zinsen im Keller, aber Geld wird
→
Geschäftsmodell ist marode
-
Unwägbarkeit: Die Abhängigkeit vom Hersteller.
-
Der ständige Zwang zu Investitionen – Amortisation mehr als
zweifelhaft.
-
Der größte Wettbewerber ist der Hersteller selbst.
4. November 2016
nicht verdient.
Seite 5
Ober sticht Unter?
III. Die Lobby
1. Regierung: Dieselgate hat das Auto zum Buh-Mann gemacht.
2.
Die Vereinigung der Hersteller und Importeure sind stärker denn je
(nicht ohne Risiko: siehe Spanien).
3.
Die Vereinigungen der Händler sind schwächer denn je – und
schwächen den ZDK.
4. November 2016
Seite 6
Ober sticht Unter?
IV. Fazit:
Ober sticht Unter ?
4. November 2016
Seite 7
Ober sticht Unter?
B. Die Ansprüche der Beteiligten
I.
Ansprüche des Herstellers
1. Die Standards
2.
Vertragsschluss maßgebend;
Änderungen während des Vertrages ?;
Konsequenzen bei Nichterfüllung;
Investitionen und Amortisationen.
Zielerreichung
-
Für Hersteller und Mitarbeiter hoch bedeutend;
einseitige Festsetzung (leider) üblich.
3. Wettbewerbsfabrikate möglich ?
Nur Größe ist entscheidend.
4. November 2016
Seite 8
Ober sticht Unter?
4.
Verkauf an nicht autorisierte Wiederverkäufer
Hohes Fehlverhalten des Handels, vor allem der herstellereigenen
Retail-Betriebe.
5.
Die Gleichbehandlung
→
6.
größte Lüge des Herstellers.
Das Revisionsrecht
Missbrauch nicht ausgeschlossen.
7.
„Einverständliche“ Beendigung.
Einvernehmen über Kündigungszeit und Ausgleichsanspruch
notwendig.
4. November 2016
Seite 9
Ober sticht Unter?
II.
Ansprüche des Handels
1. Gleichbehandlung?
2. Zusagen
beweisbar ?
3.
Gewährleistung/Rücktritt
ZDK-Verhaltensmaßregeln
4. Problem: Direktverkauf
Verkauf unter Händler-EK
4. November 2016
Seite 10
Ober sticht Unter?
5. Ansprüche bei Trennung
-
Die ordentliche Kündigung: „§ 174 BGB beachten“.
Die außerordentliche Kündigung: „§ 314 BGB beachten“.
6. Ansprüche bei Vertragsende
-
4. November 2016
Rücknahme von Vertragsware;
der Ausgleichsanspruch – die neue Berechnung;
Investitionsersatz.
Seite 11
Ober sticht Unter?
III. Fazit zu B.
Ober sticht Unter – nur nicht nach der Trennung
4. November 2016
Seite 12
Ober sticht Unter?
• C.
Ratschläge
•
→
Wer fragt, der führt;
•
→
Unrecht nicht dulden;
•
→
Zusammenstehen ist alles;
•
→
und zum guten Schluss:
Die Stellungnahme der österreichischen Wettbewerbsbehörde.
4. November 2016
Seite 13
Ober sticht Unter?
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit
christian. [email protected]
4. November 2016