GZ: FF/7660/SA-GA-WG-LG/1/2015-3 Gegenstand: Wasserbezugsgebühren, 1.1.2017 Zählermieten, Wertsicherung, ab KUNDMACHUNG Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fürstenfeld hat in seiner Sitzung am 31. August 2015 die Wassergebührenverordnung mit Wirksamkeit ab 1.1.2016 beschlossen und darin eine Wertsicherung der Wassergebührensätze gemäß § 15 festgelegt. Die Gebührensätze werden unter Berücksichtigung der vom Land Steiermark, Abt. 7 bekannt gegebenen Indexsteigerung von 0,9 % per 1.1.2017 wie folgt angepasst: § 10 Seite 1 Für die gemäß § 7 Abs. 2 des Steiermärkischen Gemeindewasserleitungsgesetzes 1971 aufgestellten Wasserzähler wird eine Wasserzählergebühr erhoben (§ 5 Abs. 2 des Steiermärkischen Gemeindewasserleitungsgesetzes 1971). Die jährliche Wasserzählergebühr ergibt sich aus der Nenndurchflussmenge je Stunde des Wasserzählers und beträgt § 13 (1) (2) Die jährliche Wasserbezugsgebühr wird nach dem ermittelten Wasserverbrauch berechnet. Die Wasserbezugsgebühr ergibt sich aus der Vervielfachung des ermittelten Wasserverbrauches in Kubikmeter mit dem Gebührensatz. Der Gebührensatz beträgt je Kubikmeter € 1,41. § 16 Allen obigen Angaben wird die gesetzliche Umsatzsteuer zugerechnet. Der Bürgermeister: Werner Gutzwar elektronisch unterfertigt Angeschlagen am: 14.12.2016 Abgenommen am: 29.12.2016 Nachrichtlich: Maier Adolf, Ing. (BA) FF/7660/SA-GA-WG-LG/1/2015-3 - Stadtgemeinde Fürstenfeld - Seite 2 Riegler Franz (WVA) Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie unter http://www.fuerstenfeld.at/buergerservice/egovernment/amtssignatur/
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