kundmachung - Stadtgemeinde Fürstenfeld

GZ: FF/7660/SA-GA-WG-LG/1/2015-3
Gegenstand: Wasserbezugsgebühren,
1.1.2017
Zählermieten,
Wertsicherung,
ab
KUNDMACHUNG
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fürstenfeld hat in seiner Sitzung am
31. August 2015 die Wassergebührenverordnung mit Wirksamkeit ab 1.1.2016
beschlossen und darin eine Wertsicherung der Wassergebührensätze gemäß § 15
festgelegt.
Die Gebührensätze werden unter Berücksichtigung der vom Land Steiermark, Abt. 7
bekannt gegebenen Indexsteigerung von 0,9 % per 1.1.2017 wie folgt angepasst:
§ 10
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Für die gemäß § 7 Abs. 2 des Steiermärkischen Gemeindewasserleitungsgesetzes
1971 aufgestellten Wasserzähler wird eine Wasserzählergebühr erhoben (§ 5 Abs. 2
des Steiermärkischen Gemeindewasserleitungsgesetzes 1971). Die jährliche
Wasserzählergebühr ergibt sich aus der Nenndurchflussmenge je Stunde des
Wasserzählers und beträgt
§ 13
(1)
(2)
Die jährliche Wasserbezugsgebühr wird nach dem ermittelten Wasserverbrauch
berechnet. Die Wasserbezugsgebühr ergibt sich aus der Vervielfachung des
ermittelten Wasserverbrauches in Kubikmeter mit dem Gebührensatz.
Der Gebührensatz beträgt je Kubikmeter € 1,41.
§ 16
Allen obigen Angaben wird die gesetzliche Umsatzsteuer zugerechnet.
Der Bürgermeister:
Werner Gutzwar
elektronisch unterfertigt
Angeschlagen am: 14.12.2016
Abgenommen am: 29.12.2016
Nachrichtlich:
Maier Adolf, Ing. (BA)
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Riegler Franz (WVA)
Informationen zur Prüfung der
elektronischen Signatur und des Ausdrucks
finden Sie unter
http://www.fuerstenfeld.at/buergerservice/egovernment/amtssignatur/