Marktbote 13/2016 vom 23. Dezember 2016

Ausgabe Nr. 13/2016 vom 23. Dezember 2016
PÖT TMESER
MARKTBOTE
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes
Internet: www.vg-poettmes.de
Kindergarten
Spatzennest
schmückte
Christbaum
Mit viel Spaß gestalteten
die Kinder unseres
Kindergartens Spatzennest
zusammen mit ihren
Erzieherinnen liebevoll in
den Farben rot und weiß
unseren Christbaum
im Rathaus
mit selbstbemalten
Christbaumkugeln,
Zuckerstangen und
Holzsternen.
Wir vom Rathaus
bedanken uns
für den wunderschön
dekorierten Baum.
Frohe Weihnachten
Die Redaktion wünscht allen Leserinnen und Lesern des Pöttmeser Marktboten aus den Gemeindebereichen
Pöttmes und Baar eine besinnliche Weihnachtszeit und für das neue Jahr viel Glück und Gesundheit.
Die erste Ausgabe im neuen Jahr erscheint am Freitag, den 27. Januar 2017.
Redaktionsschluss für Texte von Vereinen, Organisationen und Anzeigen ist am Dienstag, den 17. Januar 2017.
Franz Schindele, Stefan Hummel, Petra Bichlmaier
2
Pöttmeser
Marktbote
Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016
Schlossbrauerei Unterbaar
Hauptstr. 18
86674 Baar/Schwaben
Tel.: 0 82 76 / 58 98--0
Fax.: 0 82 76 / 58 98--55
ZAHNARZTPRAXIS
D R. R O D E C K I & D R. B E C K E R T
HAUSBESUCHE
KINDERZAHNHEILKUNDE
OZONTHERAPIE
SCHIENENTHERAPIE
ZAHNERSATZ
IMPLANTATE
ÄSTHETISCHE ZAHNHEILKUNDE
PROPHYLAXE
www.unterbaarer.de
@m_r`bLjŠNJLjLJLJdžKŮooh`nŠO`g`ajinjNJDŽLJDžljnjǃǃŠA\snjNJDŽLJDžljnjǃDŽ
diaj;u\ci\muo(mj_`^fd)_`Šrrr)u\ci\muo(mj_`^fd)_`
Wir machen Urlaub vom 02.01. bis 13.01. Wir wünschen …
ALLEN UNSEREN PATIENTEN FROHE WEIHNACHTEN
… und eine besinnliche Adventszeit. Bis 30.12. können Sie Termine für Ihre Vorsorgeuntersuchung vereinbaren.
Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016
Pöttmeser
Durchwahlnummern der Verwaltungsgemeinschaft
Notrufe
Notruf / Feuer / Notarzt
Polizei Aichach
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Feuerwehr Pöttmes (nicht ständig besetzt!)
112
08251/8989-0
116 117
08253/7008
Störungsdienste
Kläranlage Pöttmes
während der Dienstzeit
Kläranlage Baar
während der Dienstzeit
08253/6968
außerhalb der Dienstzeit
08276/1719 oder
0171/8765740
0171/8765740
Bauhof Pöttmes
während und ausserhalb der Dienstzeit
Fax
08253/997633
08253/9279991
Bauhof Baar
während der Dienstzeit
Fax
außerhalb der Dienstzeit
Wasserwerk Pöttmes
während der Dienstzeit
außerhalb der Dienstzeit
3
Pinnwand
Marktbote
08276/1273 oder
0171/8765740
08276/5893688
0171/8765740
08253/997635
0170/7079308
08253/928169 oder
08253/6849
Wasserverbände
WZV Thierhaupten
WZV Arnbachgruppe
0171/7863212
08252/4731
Rufbereitschaftsdienst 0151/57121976
WZV Magnusgruppe
0179/5930932
WZV Daxberggruppe
0170/9 333 416
08253/7449
Sonstige
Kabelfernsehen
0731/87585
E.ON Bayern
0180/2192091
Kundenservice E.ON
0180/2192071
Bayernwerk (Notdienst)
0941/28003366
Lechwerke
0800/5396380 (24 h)
Erdgas Schwaben
0800/1828384
Tyczka Totalgaz:
08171/627-478
Kontakttelefone
Rathaus Pöttmes
08253/9998-0
Bürgerbüro Baar
08276/1057
Internet:
http://www.vg-poettmes.de
E-mail:
[email protected]
Grundschule Pöttmes
08253/99799-0
Mittelschule Pöttmes
08253/99799-0
Wirtschaftsschule Pöttmes
08253/9279610
Grundschule Baar
08276/680
Grund- u. Mittelschule Thierhaupten
08271/3809
VHS Pöttmes
08253/1345
Jugendtreff
08253/9976640
Mobil 0170/2901632
Kindergarten Spatzennest
08253/444
Kindergarten St. Peter & Paul
08253/6176
Kinderhaus Wurzelkinder
08253/1568
Kindergarten St. Laurentius Baar
08276/5214
Kinderhort Adlerhor(s)t
08253/9279584
Mobil 0160/93071477
Caritas Pflegezentrum St. Hildegard
08253/99520-500
Kirchen
Katholisches Pfarramt Pöttmes
08253/203
Katholisches Pfarramt Echsheim
08253/1400
Katholisches Pfarramt Thierhaupten
08271/2444
Evangelisches Pfarramt Ludwigsmoos
08433/920077
Vermittlung
Telefax Rathaus
Bichlmaier Petra
Fesenmeir Peter
Hallwirth Klaus
Härtl Sigrid
Helfer Alois
Hummel Stefan
Kaltenstadler Christine
Keller-Sattich Silvia
Kessel Christina
Lichtenstern Christine
Mayer Elisabeth
Maile Daniel
Pfundmeier Maria
Reichhold Melanie
Schleger Brigitte
Schütz Elisabeth
Seitle Elke
Strohhofer Gerlinde
Wolf Stefan
Zaja Marion
Bürgerbüro
Bauamt, Verkehr
Hausmeister
Kasse
Kämmerei
Geschäftsstellenleiter
Bürgerbüro
Lohnbüro
Kasse
Kasse
Bürgerbüro
Bauamt
Bürgerbüro
Bürgerbüro
Standesamt
Renten, Sozialwesen
Sitzungsdienst
Steuern, Abgaben
Bauamt
Bauamt
08253/9998- 0
08253/9998-50
9998-34
9998-32
9998-31
9998-21
9998-14
9998-13
9998-19
9998-17
9998-16
9998-35
9998-19
9998-29
9998-18
9998-20
9998-11
9998-15
9998-33
9998-22
9998-23
9998-24
Rathaus - Terminvereinbarungen
Terminvereinbarung für Rentensachen:
08253/9998-15 bei Elisabeth Schütz
Terminvereinbarung für Brautpaare zur Eheschließung:
08253/9998-11 bei Brigitte Schleger
Termine vormittags nur von 7.30 bis 11.30 Uhr und nachmittags am Dienstag von 13.00 bis 16.30 und am Donnerstag von 13.00 bis 17.30 Uhr nur nach
telefonischer Vereinbarung.
Öffnungszeiten
Rathaus:
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
7.30 - 12.00 Uhr
7.30 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr
7.30 - 12.00 Uhr
7.30 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr
7.30 - 12.00 Uhr
Der behindertengerechte Eingang befindet sich auf der
Rückseite des Rathauses. Parkplätze sind dort vorhanden.
Marktbücherei Pöttmes:
Telefon:
08253/997270
E-mail:
[email protected]
Internet:
www.marktbuecherei.poettmes.net
Mittwoch:
09.00 - 11.00 Uhr und 17.00 - 19.00 Uhr
Freitag:
09.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
In den Ferien ist jeweils am Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.
Bauschuttannahme Pöttmes: (Nähe Fa. Baierl)
Die Bauschuttannahme ist von 01. Dezember 2016 bis 28. Februar
2017 geschlossen.
Außerhalb der Öffnungszeiten nach Rücksprache mit der Firma Baierl
(08253/214).
Grüngutannahme Schorn:
Im Dezember und Januar am ersten Samstag im Monat von 13.00 Uhr
bis 15.00 Uhr geöffnet. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Annahme auch nach
telefonischer Vereinbarung (08253/9998-19) unter Aufpreis möglich.
Grüngutannahme Baar:
Die Grüngutannahme ist von 01. Dezember 2016 bis 28. Februar
2017 geschlossen.
In dringenden Fällen unter Absprache mit der VG Pöttmes (08253/9998-19).
Wertstoffsammelstelle Pöttmes, Sackergrundweg 1:
Mittwoch:
16.00 - 18.00 Uhr
Freitag:
14.00 - 17.00 Uhr
Samstag:
10.00 - 14.00 Uhr
Wertstoffsammelstelle Baar: Samstag: 13.00 - 15.00 Uhr
Geschirrverleih des BRK Pöttmes:
Geschirrbestellungen nur unter Tel. 08253/1673 (Barbara Neff)
4
Pinnwand
Pöttmeser
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Für das Gemeindegebiet Pöttmes gilt für die nächsten Wochen
folgender Notfalldienstplan (Tel. 116 117):
24.12.
Dr. Glück, Kühbach
25.12.
Dr. M. Junghans, Spitalplatz 21, AIC
26.12.
Dr. Schindele, Pöttmes
31.12. - 01.01.
Ärztezentrum Aichach
06.01.
Dr. M. Junghans, Spitalplatz 21, AIC
07.01. - 08.01.
Ärztehaus Aichach
Notfallsprechstunden: Samstag, Sonntag und an den Feiertagen.
Die Dienstzeit des diensthabenden Arztes erhalten Sie telefonisch unter der
Telefonnummer 116 117. Bitte setzen Sie sich vor der Inanspruchnahme des
ärztlichen Notdienstes immer mit der KVB-Zentrale in Verbindung.
KVB-Zentrale 116 117
Marktbote
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
20.01.
21.01.
22.01.
23.01.
24.01.
25.01.
26.01.
27.01.
28.01.
29.01.
Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016
St. Stephanus–Ehekirchen
Marien–SOB, Schwalbanger–Neuburg
Stadt–AIC, St.-Josef–Neuburg
Rathaus–SOB, Brüder–Neuburg
Wittelsbacher–AIC, Donau–Neuburg
Ring–SOB, Easy–Neuburg
Bären–AIC, Elisen–Neuburg
Engelhardt–SOB, Elisen–Nassenfels
Easy–AIC, Engel–Neuburg
Kreuz–SOB, Karls–Karlshuld
Dr. med. Edmund Schindele
Pöttmes, von Gumppenberg­Str. 38, Tel.: 08253/1616
(für ambulante ärztliche Versorgung = Bereitschaftsdienst)
Rettungsleitstelle 112 (Notarzt)
Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst
24.12. (Heiligabend)
Dr. Weingut, SOB,  08252/4746
25.12. (1.Weihnachtstag) Dr. Schmiz, ND,  08431/41017
26.12.
Dr. Schob, Karlshuld,  08454/2121
27.12. - 28.12.
Dr. Rodecki, Pöttmes,  08253/7011
29.12. - 30.12.
Dr. Schweiger, ND,  08431/44988
31.12.
Dr. Dengler, SOB,  08252/1605
01.01.
Dr. Ackermann, Rennertshofen,  08434/1555
02.01. - 03.01.
Dr. Glöggler, ND,  08431/41515
04.01.
Dr. Bednarik, AIC,  08251/2855
05.01.
Dr. Hartmann, SOB,  08252/907030
06.01.
Dr. Beyrle, AIC,  08251/1313
07.01. - 08.01.
Dr. Bernat, Ehekirchen,  08435/757
14.01. - 15.01.
Dr. Dengler, SOB,  08252/1605
21.01.
Dr. Dulcic, SOB,  08252/4440
Informationen über Änderungen im Dienstplan erhalten Sie im
Internet unter www.notdienst-zahn.de oder auch bei der Bezirksstelle Oberbayern unter der Telefonnummer 089/72401-555.
Apotheken Notdienstplan
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
23.12.
24.12.
25.12.
26.12.
27.12.
28.12.
29.12.
30.12.
31.12.
01.01.
02.01.
03.01.
04.01.
05.01.
06.01.
07.01.
08.01.
09.01.
10.01.
11.01.
12.01.
13.01.
14.01.
15.01.
16.01.
17.01.
18.01.
19.01.
Wittelsbacher–AIC, Engel–Neuburg
Kreuz–SOB, Karls–Karlshuld
Bären–AIC, Marien–Neuburg
Lenbach–SOB, Ostend–Neuburg
Easy–AIC, Rosen–Neuburg
Marien–SOB, Schwalbanger–Neuburg
Markt–Pöttmes
Rathaus–SOB, Brüder–Neuburg
Marien–Pöttmes
Ring–SOB, Easy–Neuburg
Marien–AIC, Elisen–Neuburg
Engelhardt–SOB, Elisen–Nassenfels
St. Stephanus–Ehekirchen
Kreuz–SOB, Karls–Karlshuld
Stadt–AIC, Marien–Neuburg
Lenbach–SOB, Ostend–Neuburg
Wittelsbacher–AIC, Rosen–Neuburg
Marien–SOB, Schwalbanger–Neuburg
Bären–AIC, St.-Josef–Neuburg
Rathaus–SOB, Brüder–Neuburg
Easy–AIC, Donau–Neuburg
Ring–SOB, Easy–Neuburg
Markt–Pöttmes
Engelhardt–SOB, Elisen–Nassenfels
Marien–Pöttmes
Kreuz–SOB, Karls–Karlshuld
Marien–AIC, Marien–Neuburg
Lenbach–SOB, Ostend–Neuburg
Unsere Praxis ist am 30.12.2016 geschlossen:
Vertretung:
Ärztehaus Aichach
Ärztezentrum Aichach
Ärztl. Bereitschaftsdienst, Tel. 116 117
Wir wünschen Ihnen ein gesegnetes,
frohes Weihnachtsfest
und alles Gute im neuen Jahr
Praxis
Dr. med. /Univ. Prishtina
H. Kerolli
Pöttmes
Unsere Praxis ist vom 23.12.2016 bis
01.01.2017 wegen Urlaub geschlossen.
Vertretung: alle anwesenden Ärzte
Wir wünschen unseren Patienten
ein frohes Weihnachtsfest und ein
gesundes, glückliches neues Jahr.
Pöttmeser
Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016
Marktbote
Aus dem Rathaus
5
Sprechtage
Einwohnermeldeamt
Bürgermeister-Sprechstunde
Geburt:
1. Bürgermeister Schindele hält donnerstags von 16.00 bis
18.00 Uhr im Rathaus Bürgersprechstunden ab. Terminvereinbarungen bitte unter der Rufnummer 08253/9998-11.
Das Einwohnermeldeamt Pöttmes verzeichnete in den vergangenen Wochen folgende Geburten zur Veröffentlichung:
10.11. Gabrica Leonis, Pöttmes; Eltern: Kushtrim und Shkurte
Gabrica, geb. Obrazhda
13.11. Lämmle Victoria Maria, Grimolzhausen; Eltern: Reinhard Josef und Carola Lämmle, geb. Berthold
21.11. Grüner Emilia Marie, Pöttmes; Eltern: Stefan und Birgit
Grüner, geb. Riedelsberger
30.11. Arndt Lina-Katharina, Pöttmes; Eltern: Stephan und
Ilona Arndt, geb. Richter
Bürgerbüro Baar
Das Baarer Bürgerbüro ist im Januar an folgenden Dienstagen von
16.00 bis 17.00 Uhr mit Mitarbeitern der Verwaltungsgemeinschaft
Pöttmes besetzt:
 Dienstag, den 10. Januar 2017  Dienstag, den 31. Januar 2017
Die Bürgerinnen und Bürger aus Baar können in dieser Zeit ihre Verwaltungsangelegenheiten erledigen. 1. Bürgermeister Kandler ist im
Regelfall jeden Dienstag ab 17.00 Uhr im Bürgerbüro anzutreffen.
AOK-Sprechtage
Wichtig für alle Mitglieder der AOK Bayern!
In Pöttmes finden keine AOK-Sprechtage mehr statt. Bitte wenden
Sie sich an die Geschäftsstellen in Aichach, Schrobenhausen und
Neuburg sowie an die Service-Telefone und Hotlines.
Schwangerenberatung
Meldung von Geburten zur Veröffentlichung
Wegen der Umstellung auf elektronische Mitteilungen zwischen den Standes- und Einwohnermeldeämtern ist es leider nicht mehr ersichtlich, welche
Geburten veröffentlicht werden dürfen.
Wenn Sie gerne möchten, dass Ihr Neugeborenes im Marktboten erscheint,
melden Sie sich bitte im Einwohnermeldeamt.
Standesamt
In Pöttmes finden auch Außensprechstunden der staatlichen Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen des Landkreises AichachFriedberg statt. Bitte vorherige telefonische Terminvereinbarung
unter Tel. 08251/92428 in der Schwangerenberatungsstelle Aichach.
Eheschließungen:
Notar-Sprechtag
Der nächste Sprechtag der Aichacher Notare findet am Montag,
den 02. Januar 2017 in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr im
Sprechzimmer des Rathauses Pöttmes statt.
Um telefonische Voranmeldung im Notariat wird gebeten.
Notare Dr. Thomas Kilian u. Armin Riedel, Stadtplatz 28/II, 86551
Aichach, Tel.: 08251/8743-0, Telefax 08251/8743-11.
Im Monat November waren im Standesamt Pöttmes folgende
Sterbefälle zur Veröffentlichung zu beurkunden:
01.11.: Anna Theresia Helfer geb. Reeg, Pertenau
18.11.: Josef Holdenried, Pöttmes
19.11.: Kaspar Wenger, Eiselsried
24.11.: Theresia Hedorfer geb. Kopold, Axtbrunn
26.11.: Paul Xaver Ottinger, Immendorf
Fachberatung für behinderte Menschen
Pässe
Das bayerische Rote Kreuz bietet im Rahmen seiner offenen Behindertenarbeit eine Außensprechstunde für behinderte Menschen in Pöttmes am 24. Januar 2017 von 11.00 - 12.00 Uhr im
Rathaus an. Telefonische Auskunft erhalten Sie unter der Nummer 08251/8856-0.
Das Passamt der Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes teilt mit, dass
alle bis 02. Dezember 2016 beantragten Reisepässe während der
Dienststunden von den Antragstellern abgeholt werden können.
Sollte jemand nicht selbst kommen können, kann mit der Abholung mittels Vollmacht (im Passamt erhältlich) auch eine andere
Person beauftragt werden.
Finanzamt-Sprechtag
Bitte wenden Sie sich bei Bedarf direkt an das Finanzamt Augsburg-Land in 86152 Augsburg, Sieglindenstr. 19, Tel.: 0821/506-02.
Das Service-Zentrum im Finanzamt Augsburg-Land hat folgende
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 7.30 bis 13.00 Uhr und
zusätzlich jeden Donnerstag von 14.00 bis 17.30 Uhr.
Per E-Mail können Sie das Finanzamt Augsburg-Land unter
[email protected] erreichen.
Im Monat November waren keine Eheschließungen zur Veröffentlichung zu verzeichnen.
Sterbefälle:
Zu- und Wegzüge
Das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes
teilt mit, dass im Monat November 34 Personen im Gemeindebereich Pöttmes zugezogen und 36 Personen weggezogen sind.
In Baar sind im Monat November 4 Personen zugezogen und 9
Personen weggezogen.
Nachruf
Der Markt Pöttmes trauert um sein ehemaliges Gemeinderatsmitglied
Herrn Paul Ottinger
Herr Ottinger war langjähriges Gemeinderatsmitglied und Ortssprecher aus Immendorf, dieses Amt hat er
mit großem Engagement wahrgenommen.
Außerdem war Herr Ottinger von 1993 bis 2003 beim Markt Pöttmes als Fahrer des gemeindlichen Kindergarten-Mobils angestellt. Er hat diese Aufgabe stets sehr zuverlässig und pflichtbewusst ausgeführt.
Wir danken ihm für seinen Einsatz und werden ihm stets ein ehrendes Gedenken bewahren.
Unser Mitgefühl gilt seiner Familie.
Für den Markt Pöttmes
Franz Schindele
1. Bürgermeister
6
Pöttmeser
Marktbote
Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016
Hausarzt geht in Ruhestand
Hiermit darf ich bekannt geben, dass ich meine hausärztliche Tätigkeit nach
34 Jahren zum Ende des Jahres 2016 aufgeben werde.
Ich bedanke mich bei den unzähligen Patienten für Ihr Vertrauen und auch für Ihr
Verständnis, wenn die Wartezeiten manchmal etwas länger waren.
Den Hausarzt-Kollegen in Pöttmes und Ehekirchen danke ich für die gute
Zusammenarbeit und die Vertretung in Urlaubszeiten.
Meiner Nachfolgerin, Frau Dr. Mallison, die noch eine gewisse Zeit von meiner
Frau unterstützt wird, wünsche ich viel Geduld und Glück bei ihrer Tätigkeit als
Hausärztin in und um Pöttmes, unserem lebenswerten „Paradies“.
Allen Mitmenschen wünsche ich eine gute Gesundheit,
auch wenn leider nicht alles in unserer Hand liegt.
Schöne Weihnachtsfeiertage und ein Gutes Neues Jahr 2017 !
Dr. med. Friedrich Wetzel
———————————————————————————————
PRAXISÜBERNAHME
Ich freue mich, Sie ab Januar 2017 als Hausärztin zusammen mit dem Ihnen
vertrauten Praxisteam in den gewohnten Räumen begrüßen zu dürfen.
Dr. med. Rita Mallison
Fachärztin für Allgemeinmedizin
Neuburger Straße 8
86554 Pöttmes
Tel. 08253-292  Fax 08253-7326
Mein großer Dank gilt Herrn und Frau Dr. Wetzel,
die mir ihr Lebenswerk überlassen.
Ich freue mich auf Ihren Besuch als Ärztin für die ganze Familie
Tierarztpraxis Pöttmes
Wir wünschen Ihnen
besinnliche Weihnachtstage
und ein glückliches
und zufriedenes Jahr 2017.
Groß- und Kleintiere
Dr. med. vet. Silke Bartel
Erdweg 6  Pöttmes
Tel 0 82 53 / 414 95 43
Sprechstunde nach
telefonischer Voranmeldung
Montag - Samstag 10 - 12 Uhr
Montag - Freitag
17 - 18 Uhr
Apotheke
spezielle
hn
Za behandlung
Erscheinungstermine + Preise:
Info unter: www.giszas-druck.de
St.
tephanus
Heike Ortner • Neuburger Str. 5 • 86676 Ehekirchen
Tel. 0 84 35/94 19 89 8 • Fax 0 84 35/94 19 89 9
Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016
Pöttmeser
Neujahrsempfang 2017
Sehr geehrte Vereinsvorstände,
am Freitag, den 13. Januar 2017 findet um 19.00
Uhr im Kultursaal des Rathauses der diesjährige
Neujahrsempfang mit musikalischer Umrahmung für die Vereinsvorsitzenden aus dem Gemeindebereich Pöttmes statt.
Wie schon zur Tradition geworden ist, darf ich Sie hierzu recht herzlich einladen, damit wir wieder einmal ins Gespräch kommen. Ich
verzichte auch dieses Jahr darauf, Ihnen allen persönlich eine schriftliche Einladung zu diesem Empfang zu senden.
Wir bitten Sie hiermit, auf der Homepage des Marktes Pöttmes die
Vorstände zu kontrollieren, damit, falls sich Änderungen ergeben
haben, diese berichtigt werden können (www.markt-poettmes.de).
Weiter möchten wir Sie darum bitten, bereits alle bekannten
Termine für 2017 vor dem Neujahrsempfang dem Markt Pöttmes
bekannt zu geben unter Tel. 08253/9998-34 oder E-Mail:
[email protected].
Langjährige Vorstände melden:
Abschließend noch eine Bitte an Sie. Überprüfen Sie Ihre Unterlagen und teilen Sie mir umgehend mit, wenn Ihr Verein über einen
Vorsitzenden oder Stellvertreter, Kassier, Schriftführer, Sportleiter
oder Jugendleiter verfügt, der bereits seit 15 und mehr Jahren die
Geschicke des Vereins lenkt, damit diese Person entsprechend geehrt werden kann. Im Anschluss daran darf ich Sie wieder zu einer
kleinen Brotzeit einladen. Ich freue mich auf Ihr Kommen.
Franz Schindele, Erster Bürgermeister
Energieberatung im Landratsamt
Aichach-Friedberg
Für alle Fragen zu den Themen Strom- und Energieeinsparung, erneuerbare Energien und Fördermöglichkeiten bei Neu- und Altbau.
Termine: 19.01.2017, 16.02.2017, 16.03.2017, 20.04.2017,
18.05.2017, 22.06.2017, 20.07.2017, 17.08.2017,
21.09.2017, 19.10.2017, 16.11.2017, 14.12.2017
jeweils von 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr im Landratsamt Aichach-Friedberg, Münchener Str. 9, 86551 Aichach.
Eine Anmeldung für die halbstündige Einzelberatung ist erforderlich,
entweder im Landratsamt unter Tel. 08251/92-100 oder in der Zentrale
der Regionalen Energieagentur Di. bis Do. von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
unter Tel. 0821/324-7300 oder online: http//beratungstermin.rea-augsburg.de bis zum jeweiligen Vortag des Beratungstermines.
Marktbücherei Pöttmes
Wir machen Weihnachtsferien!
Während der Weihnachtsferien ist die Marktbücherei
nur am 30. Dezember 2016 vormittags von 09.00 Uhr
bis 12.00 Uhr geöffnet.
Das Büchereiteam wünscht allen großen und
kleinen Lesern frohe Weihnachten und einen
guten Rutsch ins neue Jahr!
Dr. med. Anton Wohlfart
Ehekirchen
Arzt für Allgemeinmedizin - Naturheilkunde
Unsere Praxis ist
vom 2. - 5. Januar 2017
geschlossen.
Vertretung:
alle anwesenden Ärzte in Pöttmes
Marktbote
Aus dem Rathaus
7
Sitzungskalender
Termin für die nächste Sitzung des
Marktgemeinderates Pöttmes
Die nächste Sitzung des Marktgemeinderates Pöttmes findet am
Dienstag, den 07. Februar 2017 statt. Beginn ist um 19.00 Uhr
im Kultur- und Sitzungssaal des Rathauses.
Termin für die nächste Sitzung des Bau- und
Umweltausschusses Pöttmes
Im Januar 2017 findet voraussichtlich keine Sitzung des Pöttmeser
Bau- und Umweltschusses statt.
Die nächste Sitzung des Pöttmeser Bau- und Umweltausschusses
findet am Dienstag, den 14. Febuar 2017 statt. Beginn ist um 18.00
Uhr im Besprechungszimmer (1. Stock, Zimmer 106) des Rathauses.
Bauanträge rechtzeitig einreichen
Behandelt werden in dieser Sitzung nur Anträge und Bauanträge
aus dem Gemeindebereich Pöttmes, die bis spätestens Montag,
den 06. Februar 2017 um 11.30 Uhr im gemeindlichen Bauamt in
Pöttmes eingegangen sind.
Termin für die nächste
Gemeinderatssitzung Baar (Schwaben)
Die nächste Sitzung des Gemeinderates Baar (Schwaben) findet
am Donnerstag, den 19. Januar 2017 statt. Beginn ist um 19.30
Uhr im Feuerwehrhaus in Baar.
Bauanträge rechtzeitig einreichen
Behandelt werden in dieser Sitzung nur Anträge und Bauanträge
aus dem Gemeindebereich Baar (Schwaben), die bis spätestens
Dienstag, den 10. Januar 2017 um 17.00 Uhr in der Anlaufstelle
in Baar (Schwaben) bzw. spätestens Mittwoch, 11. Januar 2017 um
11.30 Uhr im gemeindlichen Bauamt in Pöttmes eingereicht werden.
Neue Öffnungszeiten der Anlaufstelle
in Baar (Schwaben) ab Januar 2017
Ab Januar 2017 gelten in der VG-Anlaufstelle in Baar (Schwaben)
neue Öffnungszeiten.
Das Baarer Bürgerbüro ist ab dem 09.01.2017
grundsätzlich an 2 Dienstagen im Monat von 16 bis 17 Uhr
mit Mitarbeitern der Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes besetzt.
Die Bürgerinnen und Bürger aus Baar können in dieser Zeit ihre
Verwaltungsangelegenheiten (Formulare Abfallwirtschaft zur Abholung von Sperrmüll und Kühlgeräten sowie den Erwerb von Müllsäcken) erledigen.
Zur Sprechstunde von Ersten Bürgermeister Kandler gibt es keine
Änderung. Dieser wird weiterhin im Regelfall dienstags ab 17 Uhr
im Bürgerbüro anzutreffen sein.
Zusätzlich besteht für alle Baarer Bürgerinnen und Bürger auch die
Möglichkeit, alle Dienst- und Serviceleistungen der Verwaltung in
Pöttmes in Anspruch zu nehmen.
Das Rathaus Pöttmes hat
Montag – Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich
Dienstag von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr, sowie
Donnerstag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
An folgenden Dienstagen ist die VG-Anlaufstelle von 16 bis 17 Uhr
in Baar (Schwaben) besetzt:
10. Januar
04. April
04. Juli
24. Oktober
31. Januar
25. April
25. Juli
14. November
07. Februar 02. Mai
12. September 28. November
07. März
30. Mai
26. September 12. Dezember
28. März
27. Juni
10. Oktober
Bürgerbüro Baar in den Weihnachtsferien geschlossen!
Während der Weihnachtsferien vom 26. Dezember 2016 bis
06. Januar 2017 ist das Bürgerbüro Baar nicht besetzt. Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baar werden gebeten, sich in dieser
Zeit direkt an die Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes zu wenden oder
an den 1. Bürgermeister Kandler unter der Telefonnummer 08276/220.
8
Aus dem Rathaus
Pöttmeser
Marktbote
Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016
Räum- und Streudienst
Müll aktuell
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
unser gemeindlicher Winterdienst bemüht sich nach
Kräften, unsere Straßen und Plätze in einen verkehrssicheren Zustand
zu bringen. Wir bitten Sie um Verständnis, dass es bei extremen Witterungsbedingungen wie starkem Schneefall oder Eisregen trotz aller Bemühungen zu Behinderungen kommen kann.
Wir weisen darauf hin, dass der Gemeinderat 2004 beschlossen hat,
den Winterdienst eingeschränkt durchzuführen. Das bedeutet, dass in
den Seiten- und Wohnstraßen in der Regel nachrangig geräumt und
kein Salz gestreut wird. Bedenken Sie bitte auch, dass in manchen Gemeinden und Städten auf Nebenstraßen überhaupt kein Winterdienst
stattfindet.
Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht werden zuerst die Schulbusstrecken, Hauptverbindungsstraßen und Gefällestrecken angefahren. Unsere Bauhofarbeiter sind teilweise bereits ab 03.00 Uhr morgens
im Einsatz und müssen nach und nach unser großes Gemeindegebiet
abfahren. Unsere Gemeinde als zweitgrößte Flächengemeinde (82 km²)
im Landkreis und mit seinen 13 Ortsteilen hat ein sehr umfangreiches
Straßennetz.
Alle Autofahrer werden wieder gebeten, ihre Fahrzeuge möglichst nicht
auf der Straße zu parken, um dem Winterdienst die Arbeit zu erleichtern.
Für die Bauhofarbeiter ist es oft nicht einfach, mit den Einsatzfahrzeugen an parkenden Fahrzeugen vorbei zu kommen.
Alle Grundstückseigentümer bzw. die zuständigen Mieter werden daran
erinnert, dass nach der gemeindlichen Verordnung die Pflicht besteht,
die Gehwege entlang der Grundstücke werktags von 07.00 Uhr und an
den Feiertagen von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr so oft zu räumen bzw. zu
streuen, wie es erforderlich ist. Ist in Ihrer Straße kein Gehweg, muss
ein ausreichend breiter Streifen für Fußgänger am Rand der Straße gesichert werden.
Ich wünsche Ihnen liebe Bürgerinnen und Bürger einen unfallfreien Winter und bitte Sie nochmals um Ihr Verständnis, dass trotz aller Bemühungen es dennoch immer wieder zu Behinderungen kommen kann.
Dem Winterpersonal danke ich für das große Engagement.
Markt Pöttmes
Ihr Erster Bürgermeister, Franz Schindele
Reklamationen über nicht geleerte Mülltonnen sind nur innerhalb
von 24 Stunden bei der Fa. Remondis unter  08251/8979-0 möglich.
Winterdienst der Gemeinde Baar (Schwaben)
Bereits seit dem Winter 2005/2006 wird der Winterdienst im gesamten
Baarer Gemeindegebiet eingeschränkt. Dies bedeutet, dass Seitenund Wohnstraßen zwar weiterhin geräumt, aber nicht mehr gestreut
werden.
Weiter gestreut werden die Schulbusstrecken, sowie die Hauptverkehrsstraßen. Selbstverständlich wird auch weiterhin an Gefällestrecken gestreut. Der eingeschränkte Winterdienst schließt allerdings die
Streuung auf Seiten- und Wohnstraßen nicht komplett aus. Bei extremen Wettersituationen, wie beispielsweise Eisregen, wird bei Bedarf
auch auf diesen Strecken gestreut. Im Hinblick auf die derzeit hohen
Energiekosten, aber auch im Sinne des Umweltschutzes, weniger Salz
in die Natur einzubringen, traf der Gemeinderat Baar Anfang des Jahres
2006 die Entscheidung, im Baarer Gemeindegebiet den eingeschränkten Winterdienst durchzuführen. Um Beachtung wird gebeten.
Gemeinde Baar (Schwaben)
Leonhard Kandler, Erster Bürgermeister
EINLADUNG
Liebe Sportkameradin, lieber Sportkamerad!
Zur diesjährigen Jahreshauptversammlung
der Abteilung Fußball
darf ich Sie am Samstag, den 14.01.2017 um 19.30 Uhr
im TSV Clubheim recht herzlich einladen.
Tagesordnung: 1. Begrüßung; 2. Totenehrung; 3. Berichte, a) des
Abteilungsleiters, b) des Kassiers, c) der Kassenprüfer, d) des Schriftführers, e) des Jugendleiters; 4. Aussprache zu den Berichten;
5. Verschiedenes, Wünsche und Anträge.
Über ein zahlreiches Erscheinen unserer Mitglieder
würde ich mich sehr freuen.
Mit sportlichen Grüßen, Both Thomas, Abteilungsleiter
Abfuhrtermine 240-Liter Papiertonne (4-wöchig) für
Markt Pöttmes und Gemeinde Baar (Schwaben) 2016 + 2017
am Fr 30.12.16
und
Do 26.01.17
 Pöttmes (Hauptort)  Abenberg  Au  Aumühle  Batzmühle
 Bleitzhof  Dieß  Dießmühle  Eiselsried  Grimolzhausen
 Gumppenberg  Kühnhausen  Maiermühle  Neumühle
 Pertenau  Schnellmannskreuth  Schorn  Sedlbrunn
 Seeanger  St. Othmar  Wagesenberg
am Do 29.12.16
und
Mi 25.01.17
 Ebenried  Echsheim  Gundelsdorf  Handzell  Immendorf
 Koppenzell  Mandlach  Obermühle  Osterzhausen
 Reicherstein  Siegersberg  Stuben  Wiesenbach  Baar
Änderung der Biotonnenleerung in den
Weihnachtsferien
Aufgrund der Weihnachtsfeiertage ändert sich der Abfuhrtag für die
Biotonne in Pöttmes einschließlich der Ortsteile und in der Gemeinde Baar von Montag, den 26. Dezember 2016 auf Dienstag,
den 27. Dezember 2016. Der Abfuhrtag für die Restmülltonne
ändert sich nicht. Bitte stellen Sie Ihre Restmüll- und Biotonnen ab
06.00 Uhr zur Leerung bereit!
Aufgrund des Feiertages (Heilige Drei Könige) verschieben sich die
Leerungen der Restmüll- und Biotonne nicht.
Wertstoffsammelstellen
Werstoffsammelstellen Pöttmes und Baar
Öffnungszeiten über die Feiertage
Die Wertstoffsammelstelle Pöttmes ist am Samstag, den 24. Dezember 2016 (Heilig Abend) und Freitag, den 06. Januar 2017
(Heilige Drei Könige) geschlossen.
Es gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten:
 Mittwochs
von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
 Freitags
von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
 Samstags
von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Wertstoffsammelstelle Baar
Die Wertstoffsammelstelle ist am Samstag, den 24. Dezember
2016 (Heilig Abend) und am 31. Dezember 2016 (Silvester) geschlossen.
Annahme von Christbäumen in den
Grüngutannahmestellen Baar und Pöttmes
Auch heuer können die Christbäume an der Grüngutannahmestelle
Baar und Pöttmes für 1,00 € pro Baum abgegeben werden.
Es werden nur Christbäume von Privathaushalten angenommen.
Gewerbliche Anlieferungen, gegen Entgelt eingesammelte Christbäume und ähnliches werden nicht angenommen. Die Anlieferung
ist nur während der gewöhnlichen Öffnungszeiten möglich.
Abgabe Baar
Während der Öffnungszeiten der Wertstoffsammelstelle, also am
Samstag, den 07. Januar 2017 und am Samstag, den 04. Februar 2017 von 13.00 bis 15.00 Uhr.
Abgabe Pöttmes
Während der allgemeinen Öffnungszeiten der Grüngutannahme
Schorn, also am Samstag, den 07. Januar 2017 und am Samstag, den 04. Februar 2017 von 13.00 bis 15.00 Uhr.
Dabei bitten wir zu beachten, dass die Weihnachtsbäume nur angenommen werden können, wenn sie vollständig abgeleert und frei
von Weihnachtsschmuck oder Lametta sind. Christbäume, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, müssen leider zurückgewiesen werden.
Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016
Pöttmeser
Markt Pöttmes
Aus dem Rathaus
Marktbote
9
Markt Pöttmes
BEKANNTMACHUNG
BEKANNTMACHUNG
BÜRGERVERSAMMLUNG
Ortsversammlungen 2017
Am Donnerstag, den 02.02.2017 findet um 19.00 Uhr im
Kultursaal des Rathauses in Pöttmes
eine Bürgerversammlung statt.
TAGESORDNUNG:
1) Bericht des 1. Bürgermeisters
2) Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten mit den Bürgern
Alle Bürgerinnen und Bürger der Marktgemeinde Pöttmes sind zu
dieser Versammlung recht herzlich eingeladen.
Pöttmes, 05.12.2016
MARKT PÖTTMES
Termine der Ortsversammlungen
Schorn, Gasthaus Linde, 09.02. um 19.00 Uhr
Grimolzhausen, Schützenheim, 10.02. um 19.00 Uhr
Ebenried, Kirchenwirt, 12.02. Um 19.00 Uhr
Osterzhausen, Pfarrhaus, 13.02. um 19.00 Uhr
Schnellmannskreuth, Sportheim, 15.02. um 19.00 Uhr
Wiesenbach, Feuerwehrhaus, 16.02. um 19.00 Uhr
Kühnhausen, Feuerwehrhaus, 17.02. um 19.00 Uhr
Reicherstein, Landgasthof Brummer, 19.02. um 19.00 Uhr
Echsheim, Gemeinschaftshaus, 20.02. um 19.00 Uhr
Franz Schindele
1. Bürgermeister
Vergabe von Bauplätzen im
Baugebiet „Zeintl“
der Gemeinde Baar
Die Bewerbung muss persönlich oder durch einen bevollmächtigten
Vertreter bei Bürgermeister Kandler erfolgen. Der Grundstückspreis
beträgt 128,00 €/m² zzgl. 1,25 €/m² Herstellungsbeitrag für die
Wasserversorgung des WZV Thierhaupten und 1.000,00 € für die
Erdgasteilerschließung. Den aktuellen Stand der freien Bauplätze
können Sie auf der Homepage der Gemeinde Baar unter Baugebiete einsehen.
Gundelsdorf, Gasthaus „Zur Post“, 21.02. um 19.00 Uhr
Handzell, Gasthaus Jägerwirt, 22.02. um 19.00 Uhr
Auf der Tagesordnung stehen jeweils folgende Punkte:
1) Bericht des Ersten Bürgermeisters
2) Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten mit den Bürgern
Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, an der in
ihrer Ortschaft stattfindenden Bürgerversammlung teilzunehmen.
Pöttmes, 05.12.2016
Franz Schindele
1. Bürgermeister
Marktbücherei Pöttmes
Unser Buchtipp des Monats
Himmelhorn
Der neunte Fall der Bestsellerautoren Volker Klüpfel und Michael
Kobr führt den Kult-Kommissar Kluftinger in die Allgäuer Alpen,
genauer gesagt auf das Himmelhorn, einen der gefährlichsten Berge
des Allgäus. Natürlich liebt Klufti die Berge – wenn sie kässpatzenförmig auf seinem Teller aufragen. Doch der
neueste Streich von Gesundheitsfetischist
Langhammer befördert den Kommissar samt
E-Bike tief in die Allgäuer Alpen, wo die beiden
prompt auf drei Leichen stoßen: Ein bekannter
Dokumentarfilmer und zwei einheimische Bergführer, die einen Film über die Erstbesteigung
des Himmelhorns drehen wollten. Wie es
scheint, waren sie dem als äußerst gefährlich
geltenden Gipfel nicht gewachsen. Die Ermittlungen im Umfeld der Toten führt Klufti in sehr
abgelegene Alpentäler und zu deren starrköpfigen Bewohnern, die
noch wortkarger sind als er.
Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihr Büchereiteam
Fundtiere
Die Gemeinde Baar (Schwaben) und der Markt Pöttmes
haben mit dem Tierheim Lechleite in Derching einen Fundtiervertrag
abgeschlossen.
Sollten Sie ein Tier finden, ist unverzüglich das Fundbüro der VG
Pöttmes bzw. der Bauhof Baar zu benachrichtigen. Die weitere Unterbringung des Tieres im Tierheim Lechleite wird dann von der Verwaltung veranlasst.
Die Rufnummern finden Sie auf dem Schwarzen Brett Seite 3.
Hinweis: Sollten Fundtiere außerhalb der gemeindlichen Öffnungszeiten gefunden werden, dürfen diese Tiere nicht einfach in der
Kleintierklinik in Augsburg auf Kosten der Gemeinde abgegeben
werden. Wenn Fundtiere dort abgegeben werden, sind die Kosten
selbst zu tragen!
10
Aus dem Rathaus
Pöttmeser
Sehr geehrte
Bürgerinnen
und Bürger,
ein gutes und ereignisreiches
Jahr geht zu Ende und die
Weihnachtsfeiertage stehen
vor der Tür. Wir dürfen uns
auf ein paar schöne Tage im
Familien- und Freundeskreis
freuen. Es ist auch die Zeit,
um auf das Jahr 2016 zurück
zu schauen und einen Blick
auf das Kommende zu werfen. Gemeinsam haben wir,
mit dem Marktgemeinderat,
den Beschäftigten der Gemeinde und dem großem Engagement der Ehrenamtlichen, viel für
unsere Heimatgemeinde erreicht. So konnten wir wichtige Strukturmaßnahmen verwirklichen bzw. in die Wege leiten.
Mit dem Bau des neuen Kindergartens „Klapperstorch“ und der Erweiterung des Kinderhorts „Adlerhor(s)t“ können wir jetzt für unsere
„Kleinsten“ beste Betreuungsmöglichkeiten anbieten und dem steigenden Bedarf gerecht werden. Zudem sind wir stolz, dass wir mit
dem Erweiterungsbau des Seniorenheims „St. Hildegard“ eine qualitativ hochwertige und beliebte Einrichtung haben, die mit 60 Bewohnern vollständig belegt ist. Mit diesen sozialen Einrichtungen
werden wir unserem Anspruch gerecht, eine familienfreundliche
Gemeinde zu sein. In diesem Zusammenhang haben wir auch die
Chance genutzt, eine umweltfreundliche zentrale Biomasse-Heizungsanlage für die Schule, für das Bürger- und Sozialzentrum und
für das Pflegeheim zu errichten, wovon alle profitieren. Mit Stolz
konnten wir als erste Gemeinde im Landkreis die Auszeichnung als
„Fair Trade“ Gemeinde entgegennehmen. Damit wird uns attestiert,
dass wir uns mit unserem umweltbewussten Handeln für weltweite
Gerechtigkeit einsetzen.
Aufgrund der großen Nachfrage haben wir das Baugebiet „Nördlich
der Unterfeldstraße“ komplett erschlossen, um insbesondere ortsansässigen Familien Bauland anbieten zu können, wobei Familien
mit Kindern weiterhin einen Kaufpreisnachlass erhalten. Um auch
in den Ortsteilen Bauland zur Verfügung zu stellen, werden, nachdem die erforderlichen Grundstücke in Echsheim am Badanger und
in Gundelsdorf in der Karitzstraße erworben werden konnten, Baugebiete geplant bzw. erschlossen. Zudem konnte der lang ersehnte
Straßen- und Gehwegausbau in Wiesenbach und der Straßenbau
mit Radweg von Pöttmes nach Grimolzhausen, obwohl noch Restarbeiten im Frühjahr nötig sind, eingeweiht und der Öffentlichkeit
übergeben werden.
Um unsere derzeit gute medizinische Versorgung langfristig zu
sichern, werden wir im Frühjahr 2017 mit dem Bau des Ärztehauses
beginnen. Besonders erfreulich ist, dass es uns gelang, mit langfristigen Mietverträgen unsere praktizierenden Ärzte für den Standort
Pöttmes zu sichern. In den kommenden zwei Jahren gehen wir eine
weitere wichtige Zukunftsaufgabe an und treiben mit der Fa. DSLmobil den Ausbau des schnellen Internets voran. Hierfür wurde uns erfreulicherweise der höchstmögliche Zuschuss von 930.000,00 € von
der Bayerischen Staatregierung verbindlich bewilligt.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir können auf ein erfolgreiches Jahr zurückblicken und zuversichtlich das Jahr 2017 beginnen. Unsere liebenswerte Heimatgemeinde
bietet uns eine hohe Lebensqualität. Dies ist auch der Verdienst
aller Bürgerinnen und Bürger, insbesondere unserer aktiven Vereine
und ehrenamtlich Tätigen, die unsere Marktgemeinde mit ihren
zahlreichen Aktivitäten mit Leben erfüllen. Als Bürgermeister bedanke ich mich recht herzlich für die gute Zusammenarbeit mit dem
Marktgemeinderat, den Bediensteten der Gemeinde und für die Unterstützung der Bevölkerung. Einen großen Dank auch an Alle, die
sich für die freundliche Aufnahme der Flüchtlinge in unserer Gemeinschaft einsetzen. Es erfüllt mich mit großer Freude, in unserer
Marktbote
Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016
Marktgemeinde als Bürgermeister wirken zu dürfen, in der Menschlichkeit und Toleranz nicht nur vor Weihnachten groß geschrieben
werden, sondern das ganze Jahr gelten.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes Jahr 2017.
Ihr Bürgermeister Franz Schindele
Ein frohes Weihnachtsfest und
viel Glück im neuen Jahr
wünscht die Belegschaft des Pöttmeser Rathauses
allen Bürgerinnen und Bürgern des Marktes Pöttmes
und der Gemeinde Baar (Schwaben)
Franz Schindele
Petra Bichlmaier
Peter Fesenmeir
Leonhard Kandler
Klaus Hallwirth
Sigrid Härtl
Alois Helfer
Stefan Hummel
Christine Kaltenstadler
Silvia Keller-Sattich
Christina Kessel
Christine Lichtenstern
Daniel Maile
Elisabeth Mayer
Heinrich Mayr
Maria Pfundmeier
Melanie Reichhold
Anna Schafnitzel
Brigitte Schleger
Elisabeth Schütz
Elke Seitle
Gerlinde Strohhofer
Stefan Wolf
Marion Zaja
Der Marktgemeinderat Pöttmes
wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern
frohe Weihnachten und ein gesundes
und friedliches
neues Jahr.
und weiterhin gute Zusammenarbeit.
Franz Schindele,
1. Bürgermeister
Wir bedanken uns für die Christbäume
Der Markt Pöttmes bedankt sich bei Herrn Dr. Baur für den Christbaum am Marktplatz, bei Herrn Baron von Gumppenberg für die
Christbäume in der Schule, im Kinderhort Adlerhor(s)t und am Kriegerdenkmal, bei Frau Höger für den Christbaum im Kindergarten
Spatzennest und bei Herrn Helfer für den Christbaum im Eingangsbereich des Rathauses.
Die Gemeinde Baar dankt Herrn Freiherr von Schnurrbein für die
Christbäume an der Kirche und im Unterbaarer Friedhof.
Partnerschaftskomitee Pöttmes
Wünsche zur Weihnachtszeit
Wunder – kleine und große
Engel – die dich begleiten, wo immer du auch bist
Immergrün – für Hoffnung und Beständigkeit
Harmonie – in deinen vier Wänden und in deinem Herzen
Nuss, Apfel und Mandelkern – auf deinem Teller
Adventskerzen – die hell für dich leuchten
Christstollen – um dir die Weihnachtszeit zu versüßen
Heitere Gelassenheit – und davon gleich die doppelte Portion
Tränen – die nur aus Freude fließen
Erwartungen – die sich erfüllen und ein
Neues Jahr – das dir viel Glück verheißt
Das Jahr neigt sich dem Ende zu und gibt uns Anlass, einmal Innezuhalten um Vergangenes und Zukünftiges, Erinnerung und Erwartung, Vorhandenes und Neues zu bedenken, aber auch Gemeinsames zu planen.
Mit diesen Worten wünscht das Partnerschaftskomitee Pöttmes ein
friedvolles und erfülltes Weihnachtsfest sowie Gesundheit,
Zufriedenheit und Gottes Segen für`s Jahr 2017
Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016
Pöttmeser
Liebe Mitbürgerinnen
und Mitbürger,
den diesjährigen Jahresrückblick möchte
ich mit einem Zitat von Wilhelm Busch
beginnen, der lautet: „Eins, zwei, drei im Sauseschritt, geht die Zeit, wir gehen
mit.“ Treffender kann man unsere heutige Zeit mit ihrer Hektik und Schnelllebigkeit, die nicht einmal mehr im Advent
Raum zum Innehalten und zum sich Besinnen auf das Wesentliche bietet, kaum
beschreiben. Ich aber möchte an dieser Stelle kurz innehalten und
einige Begebenheiten des vergangenen Jahres in Erinnerung rufen:
Das Jahr begann mit einigen tragischen Ereignissen, so legte im
Mai ein Blitzschlag die Kläranlage still und zerstörte sämtliche technischen Geräte. Diese wurden mittlerweile ergänzt bzw. erneuert.
Noch schlimmer traf es am 03. Juni einen Teil Unterbaars, der überschwemmt wurde, als 80 Liter Regen pro Quadratmeter niedergingen. Zehn Feuerwehren aus den umliegenden Orten und die Bauhofarbeiter waren vor Ort und unterstützten die betroffenen Familien
tatkräftig.
Erfreulicher ging es im Juni weiter, als unser Kindergarten mit großem Engagement der Bauhofmitarbeiter renoviert wurde und im
Rahmen einer kleinen Feierstunde wieder seiner Bestimmung übergeben werden konnte.
Im Dezember 2015 wurde am Baugebiet „Zeintl“ mit dem Verkauf
der Bauplätze begonnen, nachdem die Ausgrabungen abgeschlossen, ca. hundert Befunde erfasst und dokumentiert wurden. Bisher
sind zwölf Grundstücke verkauft, zwei davon werden bereits bebaut,
und für drei weitere gibt es Bewerber.
Nach dem Erhalt des Förderbescheides durch das Staatsministerium der Finanzen, das sich zu 80 % an den Kosten beteiligt, geht
der Ausbau des Breitbandnetzes weiter. Die Ortsteile Lechlingszell
und Heimpersdorf werden bis zum Sommer 2017 angebunden sein.
Die verbleibenden 20 % Eigenanteil wird die Gemeinde innerhalb
der kommenden zehn Jahre mit einem zinslosen Kredit tilgen.
Momentan leben noch zwei Familien, die Asyl suchen, in Baar. Es
handelt sich dabei um zwei Männer, zwei Frauen und drei Kinder.
Leider hat der Slogan „Es riad si wos in Baar“ mittlerweile keine Bedeutung mehr, da der Gemeinderat den Ausstieg aus der Dorferneuerung beschlossen hat. Somit wurde die ehrenamtliche und
produktive Arbeit vieler Bürgerinnen und Bürger, die sich mitunter
sehr enthusiastisch für die jeweiligen Projekte eingesetzt haben,
geradezu kompromittiert.
Innehalten ist auch nötig, um den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern, die sich in den Vereinen, in der Kirche und der Gemeinde
unentbehrlich gemacht haben, herzlich zu danken. Für ein kommunales Leben ist dieser uneigennützige Einsatz elementar wichtig.
Ebenso spreche ich den Angestellten der Verwaltung, der Gemeinde, des Kindergartens und der Schule meinen Dank für die
gute und respektvolle Zusammenarbeit aus.
Meinen Rückblick auf das Jahr 2016 möchte ich mit einem eindeutigen Bekenntnis zu meiner Heimatgemeinde beenden. Ich empfinde es als großes Glück, die Geschicke und die Zukunft Baars und
seiner Ortsteile mitgestalten zu können.
Ihnen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wünsche ich ein gesegnetes Weihnachtsfest mit viel Zeit zum Innehalten und ein gutes
neues Jahr 2017!
Unserer Gemeinde wünsche ich für das neue Jahr Menschen, die
bereit sind, sich bei allen aufkommenden Herausforderungen auf
das Wesentliche zu besinnen, sich selbst nicht so wichtig zu nehmen und um der Sache willen zu agieren und schließe mit einem
Zitat des deutschen Mathematikers und Schriftstellers Georg Christoph Lichtenberg (1742-1799):
„Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser wird, wenn es anders
wird, aber so viel kann ich sagen: Es muss anders werden, wenn es
gut werden soll.“
Leonhard Kandler, 1.Bürgermeister
Marktbote
Aus dem Rathaus
11
Die Gemeinde Baar (Schwaben) dankt
Ein herzliches Vergelt`s Gott
Die Gemeinde Baar (Schwaben) bedankt sich zum Jahreswechsel
auch heuer wieder bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die durch
unentgeltlichen Einsatz mithalfen, unser Dorf und unsere Fluren zu
pflegen und zu verschönern.
Insbesondere seien erwähnt:
 Frau Neff, Frau Aschenmeier, Frau Thalmeir, Frau Reiter und
Frau Hell für die Pflege der Kriegsgräber;
 Alle, die die Pflege der Blumenbeete im Gemeindegebiet erledigen;
 Alle, die ein Feldkreuz pflegen und schmücken;
 Alle, die die Bachböschungen und Wegränder mähen, ob im
Dorf oder in den Fluren.
Ohne die solidarische Mithilfe vieler ist ein Erfolg nicht möglich.
Es wäre schön, wenn sich noch viele Nachahmer finden könnten.
Arbeit gibt`s genug!
Ihr Bürgermeister
Leonhard Kandler
Heimatminister Söder übergibt
Förderbescheid zum Breitbandausbau
an Bürgermeister Kandler
Die Gemeinde Baar (Schwaben) startet mit der Bescheidübergabe
in den Ausbau der Breitbandversorgung in Baar.
Finanz- und Heimatminister Markus Söder hat dieser Tage nach München geladen, um zusammen mit Staatssekretär Albert Füracker über
80 Bürgermeistern die Förderbescheide zum Ausbau des Breitbandnetzes zu übergeben. Der Freistaat fördert das Projekt für schnelles
Internet in der Gemeinde Baar (Schwaben) mit 453.984 Euro.
Den Zuschlag für die Maßnahme erhielt die Firma DSLmobil GmbH
aus Oberndorf. Für den Ausbau in Baar besteht eine sogenannte
Wirtschaftlichkeitslücke von 573.730 Euro. Die Kommune erhält somit
eine Förderung mit einer Quote von 80 Prozent. Damit verbleibt
für die Kommune ein Eigenanteil von 119.746 Euro. Gut angelegtes
Geld, denn damit wird über 90% der Haushalte eine Breitbandversorgung von min. 30 Mbit/s ermöglicht. Um diese Breitbandgeschwindigkeiten zu erhalten, muss jedoch ein Tarif bei der Fa. DSLmobil
GmbH gebucht werden. Informationen zu den Tarifen erhalten sie
unter http://www.dslmobil.de, sowie unter Tel. 09090/99798-0.
Bild: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat.
In einer der nächsten Ausgaben des Marktboten wird eine Zeitplanung zur Verfügung gestellt, ab wann in welchem Ortsteil mit der
Verfügbarkeit gerechnet werden kann, um den Anbieterwechsel zu
erleichtern.
12
Aus dem Rathaus
Pöttmeser
Marktbote
Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016
Verkehrsfreigabe der Straße von Pöttmes nach Grimolzhausen
Vom staatlichen Bauamt Augsburg wurde die Staatsstraße 2045 Ende November für den Verkehr freigegeben. Laut Uwe Fritsch, Bereichsleiter Straßenbau kostete der Ausbau mit einer Länge von 2,9 km rund 4,5 Mio. €. Der Markt Pöttmes bezahlte hierfür lediglich 50 % der
Kosten für den Kreisverkehrsplatz, der
auch das Gewerbegebiet erschließt.
Mit der neuen Straße wurde endlich die
kurvenreiche gefährliche Strecke entschärft und mit dem Kreisverkehr an
der Klingsmooser Straße zudem das
Gewerbegebiet verkehrsmäßig bestens erschlossen. Auch wurde beim
Radwegebau eine Abwasserdruckleitung mit verlegt, um einen späteren Anschluss der Kläranlage Grimolzhausen
nach Pöttmes kostengünstig zu ermöglichen. Bürgermeister Franz Schindele
bedankte sich bei den Grundstückseigentümern für die Bereitschaft Flächen
herzugeben und bei den Herren
Von links: Pfarrer Rein, Alwin Wagner, Hans Riedelsberger, Stefan Wolf, Sissi Veit-Wiedemann,
Fritsch, Eichstaedt, Schmid und Huber
Landrat Dr. Metzger, Bürgermeister Schindele, Landtagsabgeordneter Tomaschko, Uwe Fritsch
vom Staatlichen Bauamt für die gute
(staatliches Bauamt), Helmut Beck (Polizei), Alfred Schmid, Christop Eichstaedt, Josef Seizmeir
Zusammenarbeit. Herr Uwe Fritsch
und Mirko Ketz. Text/Bild: Aichacher Nachrichten
bedankte sich bei Bürgermeister Schindele für die Unterstützung beim Bau und beim Grunderwerb durch die Marktgemeinde Pöttmes.
Landrat Klaus Metzger war auch angetan, dass wieder eine Lücke beim Radwegenetz geschlossen wurde. Nunmehr ist ein durchgängiger
Radweg von Pöttmes nach Grimolzhausen vorhanden. Die Verkehrssicherheit für die Radfahrer hat sich deutlich verbessert. Die Beteiligung
an den Kosten mit 4 Mio. € sind laut Landtagsabgeordneten Peter Tomaschko gut angelegtes Geld. Das letzte Teilstück des Geh- und
Radweges im Bereich der Kläranlage wird im Frühjahr erstellt.
Pfarrer Thomas Rein segnete die neu gebaute Straße und den Radweg. Danach wurde bei einer Brotzeit zusammen mit den Bürgerinnen
und Bürgern die Straßeneinweihung gefeiert.
Gelungene DKMS-Typisierungsaktion in Gundelsdorf
43 weitere potentielle Lebensspender ließen sich
beim Weihnachtsmarkt der Vereine in Gundelsdorf mit einem Wangenabstrich bei der DKMS
gemeinnützigen GmbH aufnehmen. Weitere Registrierungen werden
auf dem Postweg folgen.
„Ein geselliger Weihnachtsmarkt und eine gelungene Typisierungsaktion! Wir sind vor allem auch stolz auf unsere hilfsbereite Jugend!“
freuen sich Paul Grießer, Roswitha Bernet und die weiteren Vereinsverantwortlichen. Ein herzliches Dankeschön gilt allen, die dazu
in irgendeiner Weise beigetragen haben.
Bürgermeister Franz Schindele ist ebenfalls beeindruckt von der
Hilfsbereitschaft: „Dass alleine unter der PLZ von Pöttmes mit seinen
Ortsteilen bereits 12 Stammzellspender stammen, zeigt wie wichtig
das Thema ist! Ich unterstütze dieses Engagement gerne!“
Jetzt folgt der zweite Schritt – die Finanzierung dieses Aufrufes. Für
jede Typisierungen fallen bei der DKMS 40 Euro an Unkosten an. Hier
ist sie auf Spenden angewiesen. Bei 43 Typsierungen in Gundelsdorf
sind dies 1.720 Euro. Am Aktionstag wurden bereits 730 Euro bar gespendet. Jeder weitere Euro ist – ohne Altersgrenze - herzlich willkommen auf dem DKMS-Spendenkonto zur Finanzierung dieser 43, aber auch der Typisierungen der hilfsbereiten jungen Menschen, die
sich bei den Aichacher-Friedberger Schulaktionen an den weiterführenden und beruflichen Schulen oder auf dem Postweg bei der DKMS
aufnehmen lassen.
Das DKMS-Spendenkonto besteht bei der VR Bank Neuburg-Rain eG IBAN DE80 72169756 0000 627569, BIC GENODEF1ND2, Verwendungszweck: Gundelsdorf. Bitte geben Sie für die Spendenquittung Ihre vollständige Andresse an.
Auch Sie (17 - 55 Jahre) möchten sich noch auf dem Postweg mit einem Wangenabstrich bei der DKMS aufnehmen
lassen oder einen Aufruf in Ihrer Gemeinde, Ihrem Verein
oder Ihrem Unternehmen starten? Dann warten Sie nicht –
vielleicht wartet ein Patient genau auf Sie! Viele Informationen
finden Sie unter www.dkms.de. Vor Ort hilft gerne auch
Brigitte Lehenberger als ehrenamtliche Unterstützerin der
DKMS, Tel. 08276/1567.
Da inzwischen viele hilfsbereite Menschen mit 61 Jahren aus
der Datei verabschiedet werden, ist die Herausforderung,
immer wieder die Jugend ab 17 Jahren zu erreichen.
Text/Bild: Brigitte Lehenberger
Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016
Pöttmeser
Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der
Marktgemeinde Pöttmes (Entwässerungssatzung – EWS)
Vom 13.12.2016:
Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 und 3 der Gemeindeordnung (GO) sowie Art.
34 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) erlässt die Marktgemeinde Pöttmes folgende
Satzung:
§ 1 - Öffentliche Einrichtung
(1) Der Markt Pöttmes betreibt eine öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung (Entwässerungseinrichtung) für das Gebiet des Marktes Pöttmes.
(2) Art und Umfang der Entwässerungseinrichtung bestimmt der Markt.
(3) Zur Entwässerungseinrichtung gehören auch die im öffentlichen Straßengrund liegenden Teile der Grundstücksanschlüsse.
§ 2 - Grundstücksbegriff, Verpflichtete
(1) Grundstück im Sinn dieser Satzung ist jedes räumlich zusammenhängende und einem gemeinsamen
Zweck dienende Grundeigentum desselben Eigentümers, das eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet,
auch wenn es sich um mehrere Grundstücke oder Teile von Grundstücken im Sinn des Grundbuchrechts
handelt. Soweit rechtlich verbindliche planerische Vorgaben vorhanden sind, sind sie zu berücksichtigen.
(2) Die in dieser Satzung für Grundstückseigentümer erlassenen Vorschriften gelten auch für Teileigentümer,
Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Wohnungserbbauberechtigte, Nießbraucher und sonstige zur
Nutzung eines Grundstücks dinglich Berechtigte. Von mehreren dinglich Berechtigten ist jeder berechtigt
und verpflichtet; sie haften als Gesamtschuldner.
§ 3 - Begriffsbestimmungen
Im Sinn dieser Satzung haben die nachstehenden Begriffe folgende Bedeutung:
1. Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen
Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser
(Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen
gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht
für das in landwirtschaftlichen Betrieben anfallende Abwasser (einschließlich Jauche und Gülle), das dazu
bestimmt ist, auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden aufgebracht zu werden; nicht zum Aufbringen bestimmt ist insbesondere das häusliche Abwasser.
2. Kanäle sind Mischwasserkanäle, Schmutzwasserkanäle oder Regenwasserkanäle einschließlich der
Sonderbauwerke wie z.B. Schächte, Regenbecken, Pumpwerke, Regenüberläufe.
3. Schmutzwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Schmutzwasser.
4. Mischwasserkanäle sind zur Aufnahme und Ableitung von Niederschlags- und Schmutzwasser bestimmt.
5. Regenwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Niederschlagswasser.
6. Sammelkläranlage ist eine Anlage zur Reinigung des in den Kanälen gesammelten Abwassers einschließlich der Ableitung zum Gewässer.
7. Grundstücksanschlüsse sind
- bei Freispiegelkanälen: die Leitungen vom Kanal bis zum Kontrollschacht.
- bei Druckentwässerung: die Leitungen vom Kanal bis zum Abwassersammelschacht.
- bei Unterdruckentwässerung: die Leitungen vom Kanal bis einschließlich des Hausanschlussschachts.
8. Grundstücksentwässerungsanlagen sind
- bei Freispiegelkanälen: die Einrichtungen eines Grundstücks, die der Beseitigung des Abwassers dienen,
bis einschließlich des Kontrollschachts. Hierzu zählt auch die im Bedarfsfall erforderliche Hebeanlage zur
ordnungsgemäßen Entwässerung eines Grundstücks (§ 9 Abs. 4). Ist entgegen § 9 Abs. 3 Satz 1 kein Kontrollschacht vorhanden, endet die Grundstücksentwässerungsanlage an der Grenze privater Grundstücke
zum öffentlichen Straßengrund.
- bei Druckentwässerung: die Einrichtungen eines Grundstücks, die der Beseitigung des Abwassers dienen,
bis einschließlich des Abwassersammelschachts.
- bei Unterdruckentwässerung: die Einrichtungen eines Grundstücks, die der Beseitigung des Abwassers
dienen, bis zum Hausanschlussschacht.
9. Kontrollschacht ist ein Übergabeschacht, der zur Kontrolle und Wartung der Anlage dient.
10. Abwassersammelschacht (bei Druckentwässerung) ist ein Schachtbauwerk mit Pumpen- und Steuerungsanlage.
11. Hausanschlussschacht (bei Unterdruckentwässerung) ist ein Schachtbauwerk mit einem als Vorlagebehälter dienenden Stauraum sowie einer Absaugventileinheit.
12. Messschacht ist eine Einrichtung für die Messung des Abwasserabflusses oder die Entnahme von Abwasserproben.
13. Abwasserbehandlungsanlage ist eine Einrichtung, die dazu dient, die Schädlichkeit des Abwassers vor
Einleitung in den Kanal zu vermindern oder zu beseitigen. Hierzu zählen insbesondere Kleinkläranlagen
zur Reinigung häuslichen Abwassers sowie Anlagen zur (Vor-)Behandlung gewerblichen oder industriellen
Abwassers.
14. Fachlich geeigneter Unternehmer ist ein Unternehmer, der geeignet ist, Arbeiten an Grundstücksentwässerungsanlagen fachkundig auszuführen. Voraussetzungen für die fachliche Eignung sind insbesondere
- die ausreichende berufliche Qualifikation und Fachkunde der verantwortlichen technischen Leitung,
- die Sachkunde des eingesetzten Personals und dessen nachweisliche Qualifikation für die jeweiligen Arbeiten an Grundstücksentwässerungsanlagen,
- die Verfügbarkeit der benötigten Werkzeuge, Maschinen und Geräte,
- die Verfügbarkeit und Kenntnis der entsprechenden Normen und Vorschriften,
- eine interne Qualitätssicherung (Weiterbildung, Kontrollen und Dokumentation).
§ 4 - Anschluss- und Benutzungsrecht
(1) Jeder Grundstückseigentümer kann verlangen, dass sein Grundstück nach Maßgabe dieser Satzung
an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen wird. Er ist berechtigt, nach Maßgabe der §§ 14 bis 17
das anfallende Abwasser in die Entwässerungseinrichtung einzuleiten.
(2) Das Anschluss- und Benutzungsrecht erstreckt sich nur auf solche Grundstücke, die durch einen Kanal
erschlossen sind. Der Grundstückseigentümer kann unbeschadet weiter gehender bundes- und landesgesetzlicher Vorschriften nicht verlangen, dass neue Kanäle hergestellt oder bestehende Kanäle geändert
werden. Welche Grundstücke durch einen Kanal erschlossen werden, bestimmt der Markt.
(3) Ein Anschluss- und Benutzungsrecht besteht nicht, 1. wenn das Abwasser wegen seiner Art oder Menge
nicht ohne weiteres von der Entwässerungseinrichtung übernommen werden kann und besser von demjenigen behandelt wird, bei dem es anfällt oder 2. solange eine Übernahme des Abwassers technisch oder
wegen des unverhältnismäßig hohen Aufwands nicht möglich ist.
(4) Die Gemeinde kann den Anschluss und die Benutzung versagen, wenn die gesonderte Behandlung
des Abwassers wegen der Siedlungsstruktur das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt.
(5) Unbeschadet des Abs. 4 besteht ein Benutzungsrecht nicht, soweit eine Versickerung oder anderweitige
Beseitigung von Niederschlagswasser ordnungsgemäß möglich ist. Der Markt kann hiervon Ausnahmen
zulassen oder bestimmen, wenn die Einleitung von Niederschlagswasser aus betriebstechnischen Gründen
erforderlich ist.
§ 5 - Anschluss- und Benutzungszwang
(1) Die zum Anschluss Berechtigten (§ 4) sind verpflichtet, bebaute Grundstücke an die Entwässerungseinrichtung anzuschließen (Anschlusszwang). Ein Anschlusszwang besteht nicht, wenn der Anschluss rechtlich
oder tatsächlich unmöglich ist.
(2) Die zum Anschluss Berechtigten (§ 4) sind verpflichtet, auch unbebaute Grundstücke an die Entwässerungseinrichtung anzuschließen, wenn Abwasser anfällt.
(3) Ein Grundstück gilt als bebaut, wenn auf ihm bauliche Anlagen, bei deren Benutzung Abwasser anfallen
kann, dauernd oder vorübergehend vorhanden sind.
(4) Bei baulichen Maßnahmen, die eine Veränderung der Abwassereinleitung nach Menge oder Beschaffenheit zur Folge haben, muss der Anschluss vor dem Beginn der Benutzung des Baus hergestellt sein. In
allen anderen Fällen ist der Anschluss nach schriftlicher Aufforderung durch den Markt innerhalb der von ihr
gesetzten Frist herzustellen.
(5) Auf Grundstücken, die an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen sind, ist im Umfang des Benutzungsrechts alles Abwasser in die Entwässerungseinrichtung einzuleiten (Benutzungszwang). Verpflichtet
sind der Grundstückseigentümer und alle Benutzer der Grundstücke. Sie haben auf Verlangen der Ge-
Marktbote
Aus dem Rathaus
13
meinde die dafür erforderliche Überwachung zu dulden.
§ 6 - Befreiung vom Anschluss- oder Benutzungszwang
(1) Von der Verpflichtung zum Anschluss oder zur Benutzung wird auf Antrag ganz oder zum Teil befreit,
wenn der Anschluss oder die Benutzung aus besonderen Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zumutbar ist. Der Antrag auf Befreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich beim Markt einzureichen.
(2) Die Befreiung kann befristet, unter Bedingungen, Auflagen und Widerrufsvorbehalt erteilt werden.
§ 7 - Sondervereinbarungen
(1) Ist der Grundstückseigentümer nicht zum Anschluss oder zur Benutzung berechtigt oder verpflichtet,
kann der Markt durch Vereinbarung ein besonderes Benutzungsverhältnis begründen.
(2) Für dieses Benutzungsverhältnis gelten die Bestimmungen dieser Satzung und der Beitrags- und Gebührensatzung entsprechend. Ausnahmsweise kann in der Sondervereinbarung Abweichendes bestimmt
werden, soweit dies sachgerecht ist.
§ 8 - Grundstücksanschluss
(1) Der Grundstücksanschluss wird von der Gemeinde hergestellt, verbessert, erneuert, geändert und unterhalten sowie stillgelegt und beseitigt. Die Gemeinde kann, soweit der Grundstücksanschluss nicht nach
§ 1 Abs. 3 Bestandteil der Entwässerungseinrichtung ist, auf Antrag zulassen oder von Amts wegen anordnen, dass der Grundstückseigentümer den Grundstücksanschluss ganz oder teilweise herstellt, verbessert,
erneuert, ändert und unterhält sowie stilllegt und beseitigt; § 9 Abs. 2 und 6 sowie §§ 10 bis 12 gelten entsprechend.
(2) Der Markt bestimmt Zahl, Art, Nennweite und Führung der Grundstücksanschlüsse. Er bestimmt auch,
wo und an welchen Kanal anzuschließen ist. Begründete Wünsche des Grundstückseigentümers werden
dabei nach Möglichkeit berücksichtigt.
(3) Jeder Grundstückseigentümer, dessen Grundstück an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen
oder anzuschließen ist, muss die Verlegung von Grundstücksanschlüssen, den Einbau von Schächten,
Schiebern, Messeinrichtungen und dergleichen und von Sonderbauwerken zulassen, ferner das Anbringen
von Hinweisschildern dulden, soweit diese Maßnahmen für die ordnungsgemäße Beseitigung des auf seinem Grundstück anfallenden Abwassers erforderlich sind.
§ 9 - Grundstücksentwässerungsanlage
(1) Jedes Grundstück, das an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen wird, ist vorher vom Grundstückseigentümer mit einer Grundstücksentwässerungsanlage zu versehen. Wird das Schmutzwasser über
die Entwässerungseinrichtung abgeleitet, aber keiner Sammelkläranlage zugeführt, ist die Grundstücksentwässerungsanlage mit einer Abwasserbehandlungsanlage auszustatten.
(2) Die Grundstücksentwässerungsanlage und die Abwasserbehandlungsanlage im Sinn des Abs. 1 Satz
2 sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu betreiben, zu verbessern, zu
erneuern, zu ändern, zu unterhalten, stillzulegen oder zu beseitigen. Für die Reinigungsleistung der Abwasserbehandlungsanlage im Sinn des Abs. 1 Satz 2 ist darüber hinaus der Stand der Technik maßgeblich.
(3) Am Ende der Grundstücksentwässerungsanlage ist ein Kontrollschacht zu errichten. Der Markt kann
verlangen, dass anstelle oder zusätzlich zum Kontrollschacht ein Messschacht zu erstellen ist. Bei Druckentwässerung oder Unterdruckentwässerung gelten Sätze 1 und 2 nicht, wenn die Kontrolle und Wartung
der Grundstücksentwässerungsanlage über den Abwassersammelschacht oder den Hausanschlussschacht
durchgeführt werden kann.
(4) Besteht zum Kanal kein ausreichendes Gefälle, kann der Markt vom Grundstückseigentümer den Einbau
und den Betrieb einer Hebeanlage zur Entwässerung des Grundstücks verlangen, wenn ohne diese Anlage
eine ordnungsgemäße Beseitigung des Abwassers bei einer den allgemein anerkannten Regeln der Technik
entsprechenden Planung und Ausführung des Kanalsystems für den Markt nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist.
(5) Gegen den Rückstau des Abwassers aus der Entwässerungseinrichtung hat sich jeder Anschlussnehmer
selbst zu schützen.
(6) Die Grundstücksentwässerungsanlage sowie Arbeiten daran dürfen nur durch fachlich geeignete Unternehmer ausgeführt werden. Der Markt kann den Nachweis der fachlichen Eignung verlangen.
§ 10 - Zulassung der Grundstücksentwässerungsanlage
(1) Bevor die Grundstücksentwässerungsanlage hergestellt oder geändert wird, sind dem Markt folgende
Unterlagen in doppelter Fertigung einzureichen:
a) Lageplan des zu entwässernden Grundstücks im Maßstab 1:1.000,
b) Grundriss- und Flächenpläne im Maßstab 1:100, aus denen der Verlauf der Leitungen und im Fall des
§ 9 Abs. 1 Satz 2 die Abwasserbehandlungsanlage ersichtlich sind,
c) Längsschnitte aller Leitungen mit Darstellung der Entwässerungsgegenstände im Maßstab 1:100, bezogen auf Normal-Null (NN), aus denen insbesondere die Gelände- und Kanalsohlenhöhen, die maßgeblichen
Kellersohlenhöhen, Querschnitte und Gefälle der Kanäle, Schächte, höchste Grundwasseroberfläche zu
ersehen sind,
d) wenn Gewerbe- oder Industrieabwasser oder Abwasser, das in seiner Beschaffenheit erheblich vom
Hausabwasser abweicht, zugeführt wird, ferner Angaben über - Zahl der Beschäftigten und der ständigen
Bewohner auf dem Grundstück, wenn deren Abwasser miterfasst werden soll, - Menge und Beschaffenheit
des Verarbeitungsmaterials, der Erzeugnisse, - die Abwasser erzeugenden Betriebsvorgänge, - Höchstzufluss und Beschaffenheit des zum Einleiten bestimmten Abwassers,- die Zeiten, in denen eingeleitet wird,
die Vorbehandlung des Abwassers (Kühlung, Reinigung, Neutralisation, Dekontaminierung) mit Bemessungsnachweisen.
Soweit nötig, sind die Angaben zu ergänzen durch den wasserwirtschaftlichen Betriebsplan (Zufluss, Verbrauch, Kreislauf, Abfluss) und durch Pläne der zur Vorbehandlung beabsichtigten Einrichtungen.
Die Pläne müssen den beim Markt aufliegenden Planmustern entsprechen. Alle Unterlagen sind vom Grundstückseigentümer und dem Planfertiger zu unterschreiben. Die Gemeinde kann erforderlichenfalls weitere
Unterlagen anfordern.
(2) Der Markt prüft, ob die geplante Grundstücksentwässerungsanlage den Bestimmungen dieser Satzung
entspricht. Ist das der Fall, erteilt die Gemeinde schriftlich ihre Zustimmung und gibt eine Fertigung der eingereichten Unterlagen mit Zustimmungsvermerk zurück; die Zustimmung kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Markt nicht innerhalb von drei Monaten nach
Zugang der vollständigen Planunterlagen ihre Zustimmung schriftlich verweigert. Entspricht die Grundstücksentwässerungsanlage nicht den Bestimmungen dieser Satzung, setzt der Markt dem Grundstückseigentümer unter Angabe der Mängel eine angemessene Frist zur Berichtigung und erneuten Einreichung
der geänderten Unterlagen bei dem Markt; Satz 3 gilt entsprechend.
(3) Mit der Herstellung oder Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage darf erst begonnen werden,
wenn die Zustimmung nach Abs. 2 erteilt worden ist oder als erteilt gilt. Eine Genehmigungspflicht nach
sonstigen, insbesondere nach straßen-, bau- und wasserrechtlichen Bestimmungen bleibt durch die Zustimmung unberührt.
(4) Von den Bestimmungen der Abs. 1 bis 3 kann der Markt Ausnahmen zulassen.
§ 11 - Herstellung und Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlage
(1) Der Grundstückseigentümer hat dem Markt den Beginn des Herstellens, des Änderns, des Ausführens
größerer Unterhaltungsarbeiten oder des Beseitigens spätestens drei Tage vorher schriftlich anzuzeigen
und gleichzeitig den Unternehmer zu benennen. Muss wegen Gefahr im Verzug mit den Arbeiten sofort begonnen werden, ist der Beginn innerhalb von 24 Stunden schriftlich anzuzeigen.
(2) Der Markt ist berechtigt, die Arbeiten zu überprüfen. Der Grundstückseigentümer hat zu allen Überprüfungen Arbeitskräfte, Geräte und Werkstoffe bereitzustellen.
(3) Der Grundstückseigentümer hat die Grundstücksentwässerungsanlage vor Verdeckung der Leitungen
auf satzungsgemäße Errichtung und vor ihrer Inbetriebnahme auf Mängelfreiheit durch einen nicht an der
Bauausführung beteiligten fachlich geeigneten Unternehmer zu prüfen und das Ergebnis durch diesen bestätigen zu lassen. Dies gilt nicht, soweit der Markt die Prüfungen selbst vornimmt; sie hat dies vorher anzukündigen. Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend. Werden die Leitungen vor Durchführung der Prüfung auf
satzungsgemäße Errichtung der Grundstücksentwässerungsanlage verdeckt, sind sie auf Anordnung der
Gemeinde freizulegen.
(4) Soweit der Markt die Prüfungen nicht selbst vornimmt, hat der Grundstückseigentümer dem Markt die
Bestätigungen nach Abs. 3 vor Verdeckung der Leitungen und vor Inbetriebnahme der Grundstücksentwässerungsanlage unaufgefordert vorzulegen. Der Markt kann die Verdeckung der Leitungen oder die In-
14
Aus dem Rathaus
Pöttmeser
betriebnahme der Grundstücksentwässerungsanlage innerhalb eines Monats nach Vorlage der Bestätigungen oder unverzüglich nach Prüfung durch den Markt schriftlich untersagen. In diesem Fall setzt der
Markt dem Grundstückseigentümer unter Angabe der Gründe für die Untersagung eine angemessene
Nachfrist für die Beseitigung der Mängel; Sätze 1 und 2 sowie Abs. 3 gelten entsprechend.
(5) Die Zustimmung nach § 10 Abs. 2, die Bestätigungen des fachlich geeigneten Unternehmers oder die
Prüfung durch den Markt befreien den Grundstückseigentümer, den ausführenden oder prüfenden Unternehmer sowie den Planfertiger nicht von der Verantwortung für die vorschriftsmäßige und fehlerfreie Planung
und Ausführung der Anlage.
(6) Liegt im Fall des § 9 Abs. 1 Satz 2 die Bestätigung eines privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft
über die ordnungsgemäße Errichtung der Abwasserbehandlungsanlage gemäß den Richtlinien für Zuwendungen für Kleinkläranlagen vor, ersetzt diese in ihrem Umfange die Prüfung und Bestätigung nach Abs. 3
und Abs. 4.
§ 12 - Überwachung
(1) Der Grundstückseigentümer hat die von ihm zu unterhaltenden Grundstücksanschlüsse, Messschächte
und Grundstücksentwässerungsanlagen in Abständen von jeweils 20 Jahren ab Inbetriebnahme auf eigene
Kosten durch einen fachlich geeigneten Unternehmer auf Mängelfreiheit zu prüfen und das Ergebnis durch
diesen bestätigen zu lassen; für Anlagen in Wasserschutzgebieten bleiben die Festlegungen in der jeweiligen
Schutzgebietsverordnung unberührt. Der Grundstückseigentümer hat dem Markt die Bestätigung innerhalb
von vier Wochen nach Abschluss der Prüfung unaufgefordert vorzulegen. Festgestellte Mängel hat der
Grundstückseigentümer unverzüglich beseitigen zu lassen. Bei erheblichen Mängeln ist innerhalb von zwei
Monaten nach Ausstellung der Bestätigung eine Nachprüfung durchzuführen; Satz 2 gilt entsprechend. Die
Frist für die Nachprüfung kann auf Antrag verlängert werden.
(2) Für nach § 9 Abs. 1 Satz 2 erforderliche Abwasserbehandlungsanlagen gelten die einschlägigen wasserrechtlichen Bestimmungen, insbesondere Art. 60 Abs. 1 und 2 BayWG für Kleinkläranlagen.
(3) Der Grundstückseigentümer hat Störungen und Schäden an den Grundstücksanschlüssen, Messschächten, Grundstücksentwässerungsanlagen, Überwachungseinrichtungen und Abwasserbehandlungsanlagen unverzüglich dem Markt anzuzeigen.
(4) Wird Gewerbe- oder Industrieabwasser oder Abwasser, das in seiner Beschaffenheit erheblich vom
Hausabwasser abweicht, der Entwässerungseinrichtung zugeführt, kann der Markt den Einbau und den
Betrieb von Überwachungseinrichtungen verlangen. Hierauf wird in der Regel verzichtet, soweit für die Einleitung eine wasserrechtliche Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde vorliegt und die Ergebnisse der
wasserrechtlich vorgeschriebenen Eigen- oder Selbstüberwachung dem Markt vorgelegt werden.
(5) Unbeschadet der Abs. 1 bis 4 ist der Markt befugt, die Grundstücksentwässerungsanlagen jederzeit zu
überprüfen, Abwasserproben zu entnehmen sowie Messungen und Untersuchungen durchzuführen. Dasselbe gilt für die Grundstücksanschlüsse und Messschächte, wenn sie der Markt nicht selbst unterhält. Der
Markt kann jederzeit verlangen, dass die vom Grundstückseigentümer zu unterhaltenden Anlagen in einen
Zustand gebracht werden, der Störungen anderer Einleiter, Beeinträchtigungen der Entwässerungseinrichtung und Gewässerverunreinigungen ausschließt. Führt der Markt aufgrund der Sätze 1 oder 2 eine Überprüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen, der Messschächte oder der vom Grundstückseigentümer
zu unterhaltenden Grundstücksanschlüsse auf Mängelfreiheit durch, beginnt die Frist nach Abs. 1 Satz 1
mit Abschluss der Prüfung durch den Markt neu zu laufen.
(6) Die Verpflichtungen nach den Abs. 1 bis 5 gelten auch für den Benutzer des Grundstücks.
§ 13 - Stilllegung von Entwässerungsanlagen auf dem Grundstück
Sobald ein Grundstück an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen ist, sind nicht der Ableitung zur
Entwässerungseinrichtung dienende Grundstücksentwässerungsanlagen sowie dazugehörige Abwasserbehandlungsanlagen in dem Umfang außer Betrieb zu setzen, in dem das Grundstück über die Entwässerungseinrichtung entsorgt wird. § 9 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 14 - Einleiten in die Kanäle
(1) In Schmutzwasserkanäle darf nur Schmutzwasser, in Regenwasserkanäle nur Niederschlagswasser
eingeleitet werden. In Mischwasserkanäle darf sowohl Schmutz- als auch Niederschlagswasser eingeleitet
werden.
(2) Den Zeitpunkt, von dem ab in die Kanäle eingeleitet werden darf, bestimmt der Markt.
§ 15 - Verbot des Einleitens, Einleitungsbedingungen
(1) In die Entwässerungseinrichtung dürfen Stoffe nicht eingeleitet oder eingebracht werden, die
- die dort beschäftigten Personen gefährden oder deren Gesundheit beeinträchtigen,
- die Entwässerungseinrichtung oder die angeschlossenen Grundstücke gefährden oder beschädigen,
- den Betrieb der Entwässerungseinrichtung erschweren, behindern oder beeinträchtigen,
- die landwirtschaftliche oder gärtnerische Verwertung des Klärschlamms erschweren oder verhindern oder
- sich sonst schädlich auf die Umwelt, insbesondere die Gewässer, auswirken.
(2) Dieses Verbot gilt insbesondere für
1. feuergefährliche oder zerknallfähige Stoffe wie Benzin oder Öl,
2. infektiöse Stoffe, Medikamente,
3. radioaktive Stoffe,
4. Farbstoffe, soweit sie zu einer deutlichen Verfärbung des Abwassers in der Sammelkläranlage oder des
Gewässers führen, Lösemittel,
5. Abwasser oder andere Stoffe, die schädliche Ausdünstungen, Gase oder Dämpfe verbreiten können,
6. Grund- und Quellwasser,
7. feste Stoffe, auch in zerkleinerter Form, wie Schutt, Asche, Sand, Kies, Faserstoffe, Zement, Kunstharze,
Teer, Pappe, Dung, Küchenabfälle, Schlachtabfälle, Treber, Hefe, flüssige Stoffe, die erhärten,
8. Räumgut aus Leichtstoff- und Fettabscheidern, Jauche, Gülle, Abwasser aus Dunggruben und Tierhaltungen, Silagegärsaft, Blut aus Schlächtereien, Molke,
9. Absetzgut, Räumgut, Schlämme oder Suspensionen aus Abwasserbehandlungsanlagen und Abortgruben
unbeschadet gemeindlicher Regelungen zur Beseitigung der Fäkalschlämme,
10. Stoffe oder Stoffgruppen, die wegen der Besorgnis einer Giftigkeit, Langlebigkeit, Anreicherungsfähigkeit
oder einer krebserzeugenden, fruchtschädigenden oder erbgutverändernden Wirkung als gefährlich zu bewerten
sind wie Schwermetalle, Cyanide, halogenierte Kohlenwasserstoffe, Polycyclische Aromaten, Phenole.
Ausgenommen sind
- unvermeidbare Spuren solcher Stoffe im Abwasser in der Art und in der Menge, wie sie auch im Abwasser
aus Haushaltungen üblicherweise anzutreffen sind;
- Stoffe, die nicht vermieden oder in einer Vorbehandlungsanlage zurückgehalten werden können und deren
Einleitung die Gemeinde in den Einleitungsbedingungen nach Abs. 3 oder 4 zugelassen hat;
- Stoffe, die aufgrund einer Genehmigung nach § 58 des Wasserhaushaltsgesetzes eingeleitet werden dürfen.
11. Abwasser aus Industrie- und Gewerbebetrieben,
- von dem zu erwarten ist, dass es auch nach der Behandlung in der Sammelkläranlage nicht den Mindestanforderungen nach § 57 des Wasserhaushaltsgesetzes entsprechen wird,
- das wärmer als +35 °C ist, - das einen pH-Wert von unter 6,5 oder über 9,5 aufweist,
- das aufschwimmende Öle und Fette enthält, - das als Kühlwasser benutzt worden ist.
12. nicht neutralisiertes Kondensat aus ölbefeuerten Brennwert-Heizkesseln, 13. nicht neutralisiertes Kondensat aus gasbefeuerten Brennwert-Heizkesseln mit einer Nennwertleistung über 200 kW.
(3) Die Einleitungsbedingungen nach Abs. 2 Nr. 10 Satz 2 zweiter Spiegelstrich werden gegenüber den einzelnen Anschlusspflichtigen oder im Rahmen einer Sondervereinbarung festgelegt.
(4) Über Abs. 3 hinaus kann der Markt in Einleitungsbedingungen auch die Einleitung von Abwasser besonderer Art und Menge ausschließen oder von besonderen Voraussetzungen abhängig machen, soweit
dies zum Schutz des Betriebspersonals, der Entwässerungseinrichtung oder zur Erfüllung der für den Betrieb
der Entwässerungseinrichtung geltenden Vorschriften, insbesondere der Bedingungen und Auflagen des
dem Markt erteilten wasserrechtlichen Bescheids, erforderlich ist.
(5) Der Markt kann die Einleitungsbedingungen nach Abs. 3 und 4 neu festlegen, wenn die Einleitung von
Abwasser in die Entwässerungseinrichtung nicht nur vorübergehend nach Art oder Menge wesentlich geändert wird oder wenn sich die für den Betrieb der Entwässerungseinrichtung geltenden Gesetze oder Bescheide ändern. Der Markt kann Fristen festlegen, innerhalb derer die zur Erfüllung der geänderten
Anforderungen notwendigen Maßnahmen durchgeführt werden müssen.
(6) Der Markt kann die Einleitung von Stoffen im Sinn der Abs. 1 und 2 zulassen, wenn der Verpflichtete
Vorkehrungen trifft, durch die die Stoffe ihre gefährdende oder schädigende Wirkung verlieren oder der Betrieb der Entwässerungseinrichtung nicht erschwert wird. In diesem Fall hat er dem Markt eine Beschreibung
Marktbote
Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016
mit Plänen in doppelter Fertigung vorzulegen.
(7) Leitet der Grundstückseigentümer Kondensat aus ölbefeuerten Brennwert-Heizkesseln oder aus gasbefeuerten Brennwert-Heizkesseln mit einer Nennwertleistung über 200 kW in die Entwässerungseinrichtung
ein, ist er verpflichtet, das Kondensat zu neutralisieren und dem Markt über die Funktionsfähigkeit der Neutralisationsanlage jährlich eine Bescheinigung eines Betriebes nach § 2 Abs. 1 Satz 2 SchornsteinfegerHandwerksgesetz oder eines geeigneten Fachbetriebs vorzulegen.
(8) Besondere Vereinbarungen zwischen dem Markt und einem Verpflichteten, die das Einleiten von Stoffen
im Sinn des Abs. 1 durch entsprechende Vorkehrungen an der Entwässerungseinrichtung ermöglichen,
bleiben vorbehalten.
(9) Wenn Stoffe im Sinn des Abs. 1 in eine Grundstücksentwässerungsanlage oder in die Entwässerungseinrichtung gelangen, ist dies dem Markt sofort anzuzeigen.
§ 16 - Abscheider
Sofern mit dem Abwasser Leichtflüssigkeiten (z.B. Benzin, Öle oder Fette) mitabgeschwemmt werden können, ist das Abwasser über in die Grundstücksentwässerungsanlage eingebaute Leichtflüssigkeits- bzw.
Fettabscheider abzuleiten. Die Abscheider sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten, zu betreiben und regelmäßig zu warten. Der Markt kann den Nachweis der ordnungsgemäßen Eigenkontrolle, Wartung, Entleerung und Generalinspektion verlangen. Das Abscheidegut ist schadlos zu
entsorgen.
§ 17 - Untersuchung des Abwassers
(1) Der Markt kann über die Art und Menge des eingeleiteten oder einzuleitenden Abwassers Aufschluss
verlangen. Bevor erstmals Abwasser eingeleitet oder wenn Art oder Menge des eingeleiteten Abwassers
geändert werden, ist dem Markt auf Verlangen nachzuweisen, dass das Abwasser keine Stoffe enthält, die
unter das Verbot des § 15 fallen.
(2) Der Markt kann eingeleitetes Abwasser jederzeit, auch periodisch, auf Kosten des Grundstückseigentümers untersuchen lassen. Auf die Überwachung wird in der Regel verzichtet, soweit für die Einleitung in
die Sammelkanalisation eine wasserrechtliche Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde vorliegt, die
dafür vorgeschriebenen Untersuchungen aus der Eigen- oder Selbstüberwachung ordnungsgemäß durchgeführt und die Ergebnisse dem Markt vorgelegt werden. Der Markt kann verlangen, dass die nach § 12
Abs. 4 eingebauten Überwachungseinrichtungen ordnungsgemäß betrieben und die Messergebnisse vorgelegt werden.
§ 18 - Haftung
(1) Der Markt haftet unbeschadet Abs. 2 nicht für Schäden, die auf solchen Betriebsstörungen beruhen, die
sich auch bei ordnungsgemäßer Planung, Ausführung und Unterhaltung der Entwässerungseinrichtung nicht
vermeiden lassen. Satz 1 gilt insbesondere auch für Schäden, die durch Rückstau hervorgerufen werden.
(2) Der Markt haftet für Schäden, die sich aus der Benutzung der Entwässerungseinrichtung ergeben, nur
dann, wenn einer Person, deren sich der Markt zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen bedient, Vorsatz oder
Fahrlässigkeit zur Last fällt.
(3) Der Grundstückseigentümer und der Benutzer haben für die ordnungsgemäße Benutzung der Entwässerungseinrichtung einschließlich des Grundstücksanschlusses zu sorgen.
(4) Wer den Vorschriften dieser Satzung oder einer Sondervereinbarung zuwiderhandelt, haftet dem Markt
für alle ihr dadurch entstehenden Schäden und Nachteile. Dasselbe gilt für Schäden und Nachteile, die
durch den mangelhaften Zustand der Grundstücksentwässerungsanlage oder des Grundstücksanschlusses
verursacht werden, soweit dieser nach § 8 vom Grundstückseigentümer herzustellen, zu verbessern, zu
erneuern, zu ändern und zu unterhalten sowie stillzulegen und zu beseitigen ist. Mehrere Verpflichtete haften
als Gesamtschuldner.
§ 19 - Grundstücksbenutzung
(1) Der Grundstückseigentümer hat das Anbringen und Verlegen von Leitungen einschließlich Zubehör zur
Ableitung von Abwasser über sein im Einrichtungsgebiet liegendes Grundstück sowie sonstige Schutzmaßnahmen unentgeltlich zuzulassen, wenn und soweit diese Maßnahmen für die örtliche Abwasserbeseitigung
erforderlich sind. Diese Pflicht betrifft nur Grundstücke, die an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen
oder anzuschließen sind, die vom Eigentümer im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem angeschlossenen oder zum Anschluss vorgesehenen Grundstück genutzt werden oder für die die Möglichkeit der örtlichen Abwasserbeseitigung sonst wirtschaftlich vorteilhaft ist. Die Verpflichtung entfällt, soweit die
Inanspruchnahme der Grundstücke den Eigentümer in unzumutbarer Weise belasten würde.
(2) Der Grundstückseigentümer ist rechtzeitig über Art und Umfang der beabsichtigten Inanspruchnahme
seines Grundstücks zu benachrichtigen.
(3) Der Grundstückseigentümer kann die Verlegung der Anlagen verlangen, wenn sie an der bisherigen
Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind. Die Kosten der Verlegung hat der Markt zu tragen, soweit die Einrichtung nicht ausschließlich der Entsorgung des Grundstücks dient.
(4) Die Abs. 1 bis 3 gelten nicht für öffentliche Verkehrswege und Verkehrsflächen sowie für Grundstücke,
die durch Planfeststellung für den Bau von öffentlichen Verkehrswegen und Verkehrsflächen bestimmt sind.
§ 20 - Betretungsrecht
(1) Der Grundstückseigentümer und der Benutzer des Grundstücks haben zu dulden, dass zur Überwachung ihrer satzungsmäßigen und gesetzlichen Pflichten die mit dem Vollzug dieser Satzung beauftragten
Personen des Marktes zu angemessener Tageszeit Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Einrichtungen, Wohnungen und Wohnräume im erforderlichen Umfang betreten; auf Verlangen haben sich diese Personen
auszuweisen. Ihnen ist ungehindert Zugang zu allen Anlagenteilen zu gewähren und sind die notwendigen
Auskünfte zu erteilen. Der Grundstückseigentümer und der Benutzer des Grundstücks werden nach Möglichkeit vorher verständigt; das gilt nicht für Probenahmen und Abwassermessungen.
(2) Nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Betretungs- und Überwachungsrechte bleiben unberührt.
§ 21 - Ordnungswidrigkeiten
(1) Nach Art. 24 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung kann mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich
1. eine der in § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 1, Abs. 4 Sätze 1 und 3, § 12 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3, § 15 Abs. 9, §
17 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Sätze 2 und 3 sowie § 20 Abs. 1 Satz 2 festgelegten oder hierauf gestützten
Anzeige-, Auskunfts-, Nachweis- oder Vorlagepflichten verletzt, 2. entgegen § 10 Abs. 3 Satz 1 vor Zustimmung des Marktes mit der Herstellung oder Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage beginnt,
3. entgegen § 11 Abs. 3 Satz 1, § 12 Abs. 1 Satz 1 eine unrichtige Bestätigung ausstellt oder entgegen § 11
Abs. 4 Satz 1, § 12 Abs. 1 Satz 2 vorlegt, 4. entgegen § 11 Abs. 3, Abs. 4 Sätze 1 und 3 vor Prüfung der
Grundstücksentwässerungsanlage durch einen fachlich geeigneten Unternehmer oder vor Vorlage von dessen
Bestätigung oder vor Prüfung durch den Markt die Leitungen verdeckt oder einer Untersagung des Marktes
nach § 11 Abs. 4 Satz 2 zuwiderhandelt, 5. entgegen § 12 Abs. 1 Satz 1 die Grundstücksentwässerungsanlagen nicht innerhalb der vorgegebenen Fristen überprüfen lässt, 6. entgegen den Vorschriften der §§ 14
und 15 Abwasser oder sonstige Stoffe in die Entwässerungseinrichtung einleitet oder einbringt, 7. entgegen
§ 20 Abs. 1 Satz 2 den mit dem Vollzug dieser Satzung beauftragten Personen des Marktes nicht ungehinderten Zugang zu allen Anlagenteilen gewährt.
(2) Nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Ordnungswidrigkeitentatbestände bleiben unberührt.
§ 22 - Anordnungen für den Einzelfall; Zwangsmittel
(1) Der Markt kann zur Erfüllung der nach dieser Satzung bestehenden Verpflichtungen Anordnungen für
den Einzelfall erlassen.
(2) Für die Erzwingung der in dieser Satzung vorgeschriebenen Handlungen, eines Duldens oder Unterlassens gelten die Vorschriften des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes.
§ 23 - Inkrafttreten; Übergangsregelung
(1) Diese Satzung tritt am 01.02.2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entwässerungssatzung vom 01.03.2011
außer Kraft.
(2) Anlagen im Sinn des § 12 Abs. 1 Halbsatz 1, die bei Inkrafttreten der Satzung bereits bestehen und bei
denen nicht nachgewiesen wird, dass sie in den letzten 15 Jahren vor Inkrafttreten der Satzung nach den
zur Zeit der Prüfung geltenden Rechtsvorschriften geprüft wurden, sind spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten der Satzung zu prüfen. Für nach § 12 Abs. 2 zu überwachende Kleinkläranlagen, die bei Inkrafttreten
dieser Satzung bereits bestehen, gilt Art. 60 Abs. 4 BayWG.
Pöttmes, den 13.12.2016
Markt Pöttmes
Schindele, Erster Bürgermeister
Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016
Pöttmeser
Geburtstage im Januar 2017
Im Monat Januar können folgende Gemeindebürgerinnen
und -bürger einen hohen Geburtstag feiern:
Gemeindebereich Pöttmes:
01.01.: Hammerl Maria, Kühnhausen
79 Jahre
01.01.: Graser Maria, Handzell
77 Jahre
01.01.: Neff Maximilian, Handzell
76 Jahre
02.01.: Spar Marianne Hildegard, Pöttmes
82 Jahre
02.01.: Hackel Emilie, Pöttmes
79 Jahre
04.01.: Landes Artur, Echsheim
85 Jahre
04.01.: Moser Alois, Immendorf
83 Jahre
06.01.: Schumacher Heidemarie Johanna,
70 Jahre
Gundelsdorf
07.01.: Hammerl Johann, Pöttmes
80 Jahre
08.01.: Karmen Michael, Pöttmes
78 Jahre
08.01.: Degmair Johann, Pertenau
76 Jahre
08.01.: Schalk Maria, Reicherstein
75 Jahre
09.01.: Schleger Maria Magdalena, Grimolzhausen 88 Jahre
09.01.: Wernhard Paul, Pöttmes
78 Jahre
10.01.: Asam Therese, Pöttmes
86 Jahre
10.01.: Felbermeier Karolina, Pöttmes
81 Jahre
10.01.: Mayr Franziska, Pöttmes
78 Jahre
11.01.: Reinhardt Erna Irmgard, Handzell
86 Jahre
14.01.: Merkl Hermann, Dieß
79 Jahre
16.01.: Blank Siegfried, Gundelsdorf
84 Jahre
16.01.: Wenger Konrad, Grimolzhausen
75 Jahre
17.01.: Roll Kreszentia, Pöttmes
96 Jahre
17.01.: Wichelmann Klaus Heinrich Johannes,
79 Jahre
Handzell
19.01.: Baumgartner Karl, Ebenried
83 Jahre
20.01.: Rott Joseph, Pöttmes
94 Jahre
20.01.: Lenz Engelbert, Pöttmes
75 Jahre
21.01.: Stelzer Werner Alfred, Pöttmes
85 Jahre
22.01.: Marko Franz, Schorn
79 Jahre
89 Jahre
23.01.: Huber Kreszenz, Grimolzhausen
23.01.: Wernhard Josef, Pöttmes
80 Jahre
24.01.: Reiser Johann, Pöttmes
88 Jahre
24.01.: Ottilinger Juliana, Schnellmannskreuth
78 Jahre
25.01.: Gogl Mathias, Schorn
82 Jahre
25.01.: Specht Anton, Grimolzhausen
77 Jahre
25.01.: Sauerlacher Adolf, Handzell
75 Jahre
29.01.: Schilling Paul-Ernst, Pöttmes
80 Jahre
30.01.: Hörmann Therese, Pöttmes
84 Jahre
30.01.: Aug Johann, Pöttmes
81 Jahre
30.01.: Kourie Aziz, Pöttmes
79 Jahre
30.01.: Hackenberg Klara, Handzell
76 Jahre
31.01.: Faulhaber Gerhard, Pöttmes
86 Jahre
Gemeindebereich Baar:
06.01.: Baumgartner Maximilian, Baar (Schwaben) 78 Jahre
06.01.: Beutlrock Stilla Franziska, Baar (Schwaben) 70 Jahre
08.01.: Götz Elisabeth, Baar (Schwaben)
80 Jahre
10.01.: Stadler Michael, Baar (Schwaben)
77 Jahre
14.01.: Appel Barbara, Heimpersdorf
75 Jahre
23.01.: Balleis Maria, Baar (Schwaben)
77 Jahre
Marktbote
15
Jubiläen
Herzliche Glückwünsche
In den vergangenen Wochen konnte folgender Bürger einen runden
Geburtstag feiern. Vom Markt Pöttmes wurde hierzu ein Präsent und
herzliche Glück- und Segenswünsche überreicht.
80. Geburtstag
von Herrn Georg Kupferschmid
aus Grimolzhausen am 28. November 2016
.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes gratuliert den
Jubilarinnen und Jubilaren recht herzlich und wünscht ihnen
noch viele gesunde und zufriedene Lebensjahre.
Silberne Hochzeit
Auf 25 gemeinsame Ehejahre können
im Januar 2017 folgende Ehepaare zurückblicken:
Gemeindebereich Pöttmes:
17.01.: Ulrike und Harald Kucharczyk, Gundelsdorf
Gemeindebereich Baar (Schwaben):
28.01.: Joanna Danuta und Michael Kuchar, Baar (Schwaben)
Wir machen Urlaub
vom 22.12.2016 - 15.01.2017
16
Schule + Familie
Pöttmeser
Marktbote
Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016
Kinderhaus Klapperstorch kurz
vor der Eröffnung
Im Kinderhaus Klapperstorch wird zur Zeit von früh morgens bis
spät in den Abend hinein gearbeitet.
Wir und unser Team
sagen Danke
für ein erfolgreiches Jahr 2016
Wir wünschen Ihnen wunderschöne Festtage
und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Und wir freuen uns schon sie 2017
wieder bei uns begrüßen zu dürfen.
*************************
Brunch im Januar
am Sonntag, den 29. Januar
von 9.30 Uhr bis 14 Uhr
Frühstücks Buffet mit allem was dazu gehört.
Weißwürste mit Brezen.
Zur Mittagszeit: 3 verschiedene Hauptgänge
mit Beilagen und Salat
für nur 15,80 €
*************************
Feuerzangenbowle
Der Winter ist eine Zeit der Lichter,
der Geselligkeit und der Sinnesfreuden.
Denn je kürzer die Tage, desto mehr
Gelegenheit für gemütliche Abende
zu zweit oder in netter Runde.
Genießen Sie diese Zeit mit unseren
Feuerzangenbowlen-Spezialitäten.
Ganz klassisch, mit Amaretto Punsch
oder heißem Hugo
Alle Firmen arbeiten in Rekordgeschwindigkeit, damit für die Kinder,
die im Januar das Kinderhaus mit Leben erfüllen, alles perfekt ist.
Vor wenigen Wochen sah das Kinderhaus innen noch sehr kahl
aus. Jetzt hingegen leuchtet einem schon von außen das Grün des
Aufzuges entgegen. Innen schmücken die hellen, freundlichen Farben des Linoleums jeden Raum. In den Fluren, stehen schon die
Kindergarderoben und in den Gruppenzimmern sind bereits die Kinderküchen eingebaut. Auch die Tische und Stühle werden in der
nächsten Woche geliefert.
Das neue Team des Kinderhauses Klapperstroch steht startbereit
und freut sich schon auf jedes Kind. Text/Bild: Kinderhaus Klapperstorch
Wir bedanken uns für euer Vertrauen
und wünschen allen ein frohes,
gesegnetes Weihnachtsfest und
ein unfallfreies gutes neues Jahr!
*************************
Valentinsmenü
Am Dienstag den 14.02.2016
laden wir Sie zu einem ganz besonderen
6 Gänge-Menü ein. Denn Liebe geht bekanntlich
durch den Magen
Es ist ein schöner Weg, einfach nur mal so zu zeigen:
"Ich liebe dich"
Preis pro Personen 34,00 €
Bitte reservieren Sie rechtzeitig!
****************************************************************
RATSSTUBEN
Marktplatz 20 • 86554 Pöttmes
Fon: 0 82 53/9 97 17 70
Mail: [email protected]
www.ratsstuben-poettmes.com
Öffnungszeiten:
Di. - Sa. ab 17.00 h • So. ab 11.00 h
Marktplatz 6, 86554 Pöttmes
Unterricht: Di. & Fr.: 19.00 Uhr – 20.30 Uhr
Anmeldung ab 18.00 Uhr od. telefonisch
Tel.: 08253/2259180  0175/6391590
[email protected]  www.fahrschule-kaltenstadler.de
Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016
Pöttmeser
Nikolaus
im Baarer Kindergarten
Marktbote
Schule + Familie
17
Verkehrswacht im Baarer Kindergarten
Am 21. November 2016 besuchte die Verkehrswacht Aichach den
Kindergarten in Baar.
Die Kinder erlebten einen spannenden Vormittag, bei dem ihnen
abwechslungsreich und informativ gezeigt wurde, wie wichtig z.B.
das Anschnallen im Auto ist oder das Tragen eines Fahrradhelmes.
Außerdem besuchte uns an diesem Vormittag noch ein Puppentheater zu diesem Thema.
Eifrig gestalteten die Kinder des Kindergarten St. Laurentius in Baar
Nikolaussäckchen, die sie dann gefüllt, beim Besuch des Nikolauses zurück erhielten. Die Mädchen und Buben ehrten den Nikolaus
mit Liedern, Fingerspielen und Gedichten. Zum Abschluss seines
Besuches wurde er von den Kindern mit einem Lied vom Nikolaus
verabschiedet.
Christbaum geschmückt
Die Vorschulkinder des Kindergartens St. Laurentius in Baar durften
auch heuer wieder den Christbaum der Raiffeisenbank in Baar
schmücken. Einige Tage zuvor wurde der Christbaumschmuck in
Form von Engeln und einer weihnachtlichen Girlande von den Kindern gebastelt. Text: KiGa St. Laurentius Baar, Bilder: Antonia Neumayer
Am Ende des Vormittags erhielten die Kinder eine Urkunde, die sie
als Hilfspolizist auszeichnet. Bild: Antonia Neumayer
Für das Gestalten des Baumes erhielt der Kindergarten eine Geldspende und Lebkuchen für die Kinder.
Ihre Lena Steiger & Team
Günstige Zimmer in Pöttmes
zu vermieten
Tel. 0 82 53 / 64 14 oder 01 72 / 7011011
www.zimmer-zur-alten-Schneiderei.de
18
Schule + Familie
Pöttmeser
Betriebsurlaub vom 27.12.16 - 31.12.16
Ein gesegnetes Weihnachtsfest
und gute Fahrt im neuen Jahr
wünschen wir allen
unseren Kunden,
Freunden und Bekannten.
Marktbote
Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016
Ein tolles Fest für „Jung“ und „Alt“!
In diesem Jahr stimmten sich die Kinder des Kinderhorts
Adlerhor(s)t und die Bewohner des Caritas Pflegezentrums
St. Hildegard am 9. Dezember gemeinsam auf die Adventszeit ein.
Im Innenhof wurde gemeinsam gesungen, gegessen und die Kinder
der Bezugsgruppen hatten verschiedene Darbietungen vorbereitet.
Auch die Bewohner des Hauses St. Hildegard trugen durch eine
Geschichte ihren Teil zum Rahmenprogramm bei.
Holzgraf 1  86554 Pöttmes-Grimolzhausen
Tel. 0 82 53/3 06
Fax 0 82 53 /73 70
e-Mail: [email protected]
Internet: www.kfz-schnell.go1a.de
PEST
Heckenschnitt
Baumfällungen
Wurzelstockfräsen
Brennholz
Gartenpflege
Durch Bratwurstsemmeln, süße Crepés, Punsch und Glühwein
wurde für das leibliche Wohl gesorgt. Der Besuch vom Nikolaus auf
der Pferdekutsche wurde von unseren Adlerhor(s)t-Engelchen begleitet und natürlich gab es auch Geschenke für „Jung“ und „Alt“.
Der krönende Abschluss des Festes war die Feuershow der „PoiGirls“ aus Rennertshofen, die durch spektakuläre Feuerakrobatik
„Groß“ und „Klein“ fesselten und zum Staunen brachten.
86554 Pöttmes-Echsheim
Tel. + Fax 0 82 53 / 4 82  Mobil 01 73 / 57 50 626
In diesem Sinne möchten wir uns noch einmal bei allen bedanken,
die zum Gelingen unseres ersten gemeinsamen „Adventsfestes im
Innenhof“ beigetragen haben.
Wir wünschen allen ein gesundes und glückliches Jahr 2017
und bedanken uns auf diesem Weg noch einmal ganz
-lich
bei allen, die uns das ganze Jahr über mit ihren Spenden
unterstützen. Ihr Adlerhor(s)t-Team
Einladung zum Informations-Elternabend
(mit Ausgabe der Anmeldemappen)
am Dienstag, den 24.01.2017 um 19.30 Uhr
Liebe Eltern,
um Sie über alles Wichtige rund um den Kinderhort zu informieren, laden wir Sie ganz
-lich zu unserem Informationsabend für das Hortjahr 2017/2018 ein.
Hier erhalten sie genauere Informationen über das Team, die Abläufe, das Haus, die Anmeldung etc.
Auf ihr zahlreiches Kommen freut sich das Adlerhor(s)t – Team
Marina Mörmann, Leitung des Kinderhorts Pöttmes, (Träger: Markt Pöttmes)
Gütegesicherter Naturkompost
für die Landwirtschaft zu verkaufen
Tel.: 0 84 31 / 44 69 7
Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016
Pöttmeser
Marktbote
Schule + Familie
19
Kath. Kinderhaus St. Peter und Paul – Pöttmes
Zur Jahreswende ein herzliches
Dankeschön!
Am Ende des Jahres bedanken sich die Mitarbeiterinnen des Kath.
Kinderhauses St. Peter und Paul ganz herzlich bei allen, die die Arbeit mit den Kindern durch ihre aktive Mithilfe oder durch finanzielle
Unterstützungen begleiten und fördern.
Unser besonderer Dank gilt unserem Träger Pfarrer Thomas Rein
und der Kirchenverwaltung, Bürgermeister Franz Schindele und
dem Gemeinderat, sowie allen Eltern und Freunden des Kinderhauses. Vielen Dank für das Vertrauen und die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr.
Frohe Weihnachten
Der helle Glanz des Weihnachtssterns erstrahle Euch im Herzen in
Euren Seelen spiegle sich das warme Licht der Kerzen.
In herzlicher Verbundenheit seid froh gegrüßt zur Weihnachtszeit.
Das Mitarbeiterteam des Kath. Kinderhauses St. Peter und Paul in Pöttmes
Trockenbau & Bauelemente
Udo Bähringer
Mit großer Freude haben die Kinder Plätzchen gebacken.
Text/Bild: Kath. Kinderhaus St. Peter und Paul
Goethe-Straße 4
86554 Pöttmes
Tel. 08253/5599005
www.bähringer.info
Die kleine Hexe feiert Weihnachten
Beim Adventssingen führten die Vorschulkinder aus dem
Kindergarten Spatzennest das Theater der kleinen Hexe
auf und ernteten dabei viel Applaus.
Die Hexe Lisbet, die mit ihrer Katze Miez nur in Ruhe ihre Weihnachtsvorbereitungen machen will, wird im Laufe des Tages von
vielen Gästen in Ihrer Arbeit unterbrochen.
Doch am Ende schafft Lisbet es doch, den Tannenbaum zu schmücken und Plätzchen zu backen, bevor die Weihnachtshexe mit den
Geschenken kommt.
Ein launiges Stück, das die Kinder am Ende mit einem gemeinsamen Lied ausklingen ließen. Text/Bild: Kindergarten Spatzennest
Umbau - Ausbau - Renovierung - Reparaturen
Wir wünschen unseren Kunden und Geschäftspartnern
frohe Weihnachten, Glück, Erfolg und
persönliches Wohlergehen für das neue Jahr 2017.
Ein besinnliches Weihnachtsfest
und alles Gute zum neuen Jahr!
20
Schule + Familie
Pöttmeser
Augsburger Str. 33
86554 Pöttmes
Tel.: 08253/6110
Fax: 08253/9279337
Topfpflanzen - Schnittblumen - Gemüsepflanzen
Trauergebinde - Grabbepflanzung - Dauergrabpflege
Marktbote
Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016
Adventssingen 2016
Wie schon im vergangenen Jahr hat sich auch dieses Jahr das
Jugendrotkreuz der Bereitschaft Pöttmes mit einem Stand am
Adventssingen beteiligt. Apfelpunsch, heiße Schokolade und Glühwein haben sich viele Besucher am Stand schmecken lassen.
Text/Bild: Markus Werno
Kompetente & fachbezogene Beratung
Wir wünschen allen unseren
Kunden und Bekannten
fröhliche und erholsame
Weihnachtsfeiertage
und alles Gute
für das Jahr 2017.
Immer das passende Geschenk: ein Gutschein
aus unserer Gärtnerei!
Denn: Ohne Blumen fehlt Dir was!
Trauerbinderei wird auch am Wochenende angefertigt
Wir bedanken uns bei allen Helfern und Besuchern bei unserem
Stand auf dem Adventssingen. Ein besonderer Dank gilt dem EDEKA Markt Gropper für die Unterstützung.
Dadurch, das das Wetter mitspielte, war es für alle Beteiligten ein
voller Erfolg.
In unserer Spendendose sammelten wir 100 €, die wir an die
Elternintiative krebskranker Kinder -LICHTBLICKE e.V. spenden, nach dem Motto "Kinder spenden für Kinder".
Auch hierfür ein ganz besonderes Dankeschön. Wir bedanken uns
nocheinmal bei allen Besuchern, für die ausgelassene Stimmung,
die uns diese Aktion überhaupt ermöglicht haben!
Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch in´s neue Jahr
wünscht euch das JRK
Der Schulförderverein Pöttmes bedankt sich
Dank der Engel im Schulförderverein, im Elternbeirat, unter Eltern, Schülern
und Lehrern konnten wir
beim Adventssingen wieder einmal zeigen, wie
wichtig
uns
unsere
Schule ist. Danke, dass
Sie uns durch den Besuch unseres Standes so
großzügig unterstützten.
Finden Sie Ihren
Traum von Ihrer
Haustüre bei uns.
Wir produzieren
in eigener Herstellung
und können so Ihre
individuellen Wünsche erfüllen.
Wir beraten
Sie gerne !
86676 Holzkirchen
Tel: 08432/541
[email protected]
Schreinerei
Wir wünschen schöne Feiertage
und einen guten Rutsch
ins Neue Jahr 2017
Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016
Pöttmeser
Marktbote
Schule + Familie
21
Grund- und Mittelschule Pöttmes
Nikolausfeier mit St.Hildegard
Die Schüler der Klassen 2a und 1a veranstalteten für die Bewohner des Seniorenheims und für
ihre Eltern und Großeltern eine Nikolausfeier mit einem Nikolausspiel und vielen Liedern und
Gedichten.
Woche der Gesundheit und Nachhaltigkeit an der Grundschule Pöttmes
Auch in diesem Schuljahr
erfuhr die vom bayerischen
Kultusministerium ausgelobte Woche der Gesundheit und Nachhaltigkeit
vom 17.10.2016 bis 21.10.
2016 an der Grundschule
Pöttmes wieder eine besondere Bedeutung.
Jedes Kind durfte einen
Bewegungsparcours mit verschiedenen Geschicklichkeitsübungen durchlaufen. Begeistert zeigten die Kinder an den einzelnen Stationen ihr Können. Anschließend konnten sich die Schüler
mit einem leckeren Obstspieß und einem „Powerdrink“ stärken. Eine Lebensmittelausstellung
veranschaulichte den Grundschülern kindgemäß den Unterschied zwischen einem gesunden
Pausenbrot und einer ungesunden Zwischenmahlzeit, der jeweils Türme aus Würfelzucker zugeordnet waren.
Die Nachhaltigkeit, die unsere Schule nach dem Projekt weiterhin verfolgt, spiegelt sich im EUSchulfruchtprogramm wider. Jeden Mittwoch erhalten unsere Grundschüler Obst und Gemüse
von der rollenden Gemüsekiste.
Vorlesewettbewerb der Mittelschule Pöttmes
Am Dienstag, den 29.11.2016, platzte die Pöttmeser Gemeindebücherei fast aus allen Nähten: Frau Hofmann und Frau Rupprecht, die
Hüterinnen des örtlichen Bücherschatzes, holten sich gleich drei Mittelschulklassen ins Haus! Gespannt lauschten die vielen Kinder in der
geschmückten Bücherei ihren „Lese-Stars“. Verena Kammerer, Celine Seidel, Nicole Schmaus und Timo Kolbenschlag lasen nahezu
perfekt aus ihren leicht schaurigen Büchern vor. Für Frau Kienast von
der örtlichen Sparkasse, die die Jury anführte, war die Festlegung der
Rangfolge hauchdünn und höchst knifflig. Doch bald stand fest: Nicole
Schmaus hatte an diesem Vormittag mit ihrem gekonnten Vortrag die
Nase vorn. Tolle Gutscheine gab es natürlich für alle Teilnehmer! Bei
allen Helfern und Anwesenden bedankten sich die Klassenleiter der
5. und der beiden 6. Klassen schließlich, bevor sie ihre Schüler wieder
zurück in die Schule lotsten. Text/Bilder: Grund- und Mittelschule Pöttmes
Frohe Weihnacht
und ein gesegnetes
neues Jahr
wünscht
 Immobilien/Grundstücke
 An-Verkauf
 Vermietung
 Unabhängige Beratung und Vermittlung
von  Investmentfonds  Finanzierungen
 Bankprodukte
 Versicherungen
Wallertshofener Straße 24a
Jesselstr. 14
86676 Ehekirchen
86368 Gersthofen
 08435 / 941112
 0821/491071
Mobil: 0172/8210927
e-Mail: [email protected]
22
Schule + Familie
Pöttmeser
Weihnachten in anderen Ländern
Am ersten Adventswochenende trafen sich die neugierigen Biber zu einer kleinen Adventsfeier. Mit Weihnachtstee und Keksen saßen alle zusammen und hörten interessiert zu,
wie Weihnachten in anderen Ländern gefeiert wird.
Die Kinder der BN­Kindergruppe wünschen allen ein
schönes Weihnachtsfest und freuen sich schon
auf die verschiedenen Aktionen im Jahr 2017!
Infos und Termine unter [email protected]
Marktbote
Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016
Plätzchenbacken im Jugendtreff
An insgesamt drei Donnerstagabenden stand im Jugendtreff Plätzchenbacken auf dem Programm.
Neben allerlei Butterplätzchen wurden auch verschiedene Sorten
Schokoplätzchen von den Jugendlichen gebacken.
Die Vermarktungsgesellschaft Bio-Bauern mbH, eine der größten
bayerischen Erzeugergemeinschaften für ökologisch erzeugte
Agrarrohstoffe mit Sitz in Pöttmes sucht einen
Auszubildende/-n
zum Kauffrau/-mann im Großhandel
(Fachrichtung Großhandel, Schwerpunkt Agrarhandel)
Anforderungen:
- Sie verfügen mindestens über einen Realschul- oder gleichwertigen
Schulabschluss
- Sie arbeiten gerne mit EDV Systemen und Programmen
- Sie arbeiten gerne im direkten Kontakt mit Kunden und Geschäftspartnern
- Sie interessieren sich für Agrarprodukte
Wir bieten Ihnen eine Laufbahn im wachsenden Marktsegment der
ökologischen Lebensmittel.
Wir freuen uns auf Ihre Aussagekräftige Bewerbung!
Fensterbildermalen für unser Rathaus
In der Schule, im Hort, im Jugendtreff und im Jugendparlament
(JuPa) wurde dieses Jahr fleißig gemalt. Sieben neue, von den Kindern und Jugendlichen aus unserer Gemeinde entworfenen und
gestalteten Weihnachtsbilder schmücken seit dem Adventssingen
das Erdgeschoss unseres Rathauses zusätzlich zu den zwei großen Fensterbildern, die schon letztes Jahr von Jugendlichen gestaltet wurden und die Fenster in unserem Kultursaal zieren.
Für Rückfragen steht Ihnen
Frau Anja Karge gerne zur Verfügung.
Vermarktungsgesellschaft Bio-Bauern mbH, Marktplatz 19, 86554 Pöttmes,
Tel. 08253/997020-0, E-mail: [email protected], www.bio-vg.de
Im Rahmen eines Kunstprojektes durften unsere 4ten Klassen
jeweils ein ganzes Fenster mit vier verschiedenen Bildern bemalen.
Die Kinder im Hort und die
Jugendlichen gestalteten jeweils eineinhalb Fenster und
die Bilder für das letzte Fenster steuerte das JuPa bei.
Die Fensterbilder
sind noch
bis zum Wochenende
07./08.01.2017
auf der Vorderseite unseres
Rathauses zu sehen. Sie werden in der Früh und vom frühen Abend bis in die Nacht
hinein wunderbar ausgeleuchtet. Text/Bilder: Christopher Baumer
Schließung Jugendtreff
Der Jugendtreff bleibt zwischen
Weihnachten und Silvester
geschlossen.
Der Experte für Küche und Esszimmer
Aichach - Donauwörther Straße 46 (gegenüber Aldi)
Telefon 0 82 51 / 20 4322-0 - www.himmlisch-wohnen.de
Allen zusammen schöne Ferien,
ein frohes Fest mit
gutem Essen und Trinken und
einen guten Rutsch!
Pöttmeser
Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016
Gemeinde-Fahrplan Pöttmes 2017
Liebe Fahrgäste,
am 11. Dezember 2016 tritt der neue Fahrplan des Augsburger Verkehrs- und
Tarifverbundes in Kraft und ist gültig bis 09.12.2017.
Die neuen Abfahrtszeiten Ihres Wohnortes finden Sie auf den folgenden Seiten
- ein Blick könnte sich lohnen. Denn wir haben für Sie auch einige Preisbeispiele
aus dem Fahrausweisangebot aufgelistet. Und wenn Sie weitere Informationen
möchten, beraten wir Sie gerne.
Wir hoffen, dass wir auch bei anderen umweltbewussten oder von Verkehrsstress
geplagten Pendlern das Interesse an öffentlichen Verkehrsmitteln in Stadt und
Land wecken können.
Fahrpreise und Mitnahmemöglichkeiten
Für die Verbindung von Pöttmes nach Augsburg Zentrum (Zone 10) gelten folgende Preise der gängigsten Fahrausweise:
Einzelfahrkarte
Erwachsene
Einzelfahrkarte
Kinder
Fahrt mit
Streifenkarte
Erwachsene
Fahrt mit
Streifenkarte
Kinder
Familientageskarte
¼
7,30
¼
4,70
¼
6,87
¼
4,40
¼
16,80
Monatskarte
Umwelt-Abo
AboPlusCardBayern*
persönlich
Umwelt-Abo
Plus
AboPlusCardBayern*
unpersönlich
Schülermonatskarte /
Schülerticket
Seniorenmonatskarte
¼
138,60
¼
115,50
¼
124,20
¼
106,30
¼
57,30
Aus dem Rathaus
Marktbote
23
Fahrplan- und Tarifauskunft im Internet
Adresse: www.avv-augsburg.de
Im übrigen bestehen folgende Mitnahmemöglichkeiten:
Familientageskarten ermöglichen die Mitnahme von 1 Erwachsenen und bis zu
6 Kindern von Montag - Freitag ab 9.00 Uhr, samstags, sonn- und feiertags
ganztägig.
Mit Umwelt-Abo Plus können von Montag - Freitag ab 9.00 bis zu 4 Kinder sowie
an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztags bis zu 3 Erwachsene oder 6 Kinder (2 Kinder zählen als 1 Erwachsener) mitgenommen werden.
Bei der AboPlusCardBayern können an Samstagen 1 Person und bis zu 3 eigene
Kinder/Enkelkinder mitgenommen werden.
Als Kinder zählen alle Personen zwischen 6 und 14 Jahren.
Schönes-Wochenende-Ticket, Bayern-Ticket und Bayern-Ticket Nacht gelten in allen Verbundverkehrsmitteln
Sie erhalten die Tickets an den Automaten im AVV-Verkehrsverbund, im Kundenzentrum der swa, in den AVV-Regionalbussen, in den Zügen der BRB und den
Automaten der DB.
Ausführliche Informationen zu den Tickets erhalten Sie im AVV-Kundencenter.
Gemeinde-Fahrplan Baar 2017
*= Preise AVV-Anteil (Tarifstand 01/2016)
Für die Verbindung von Pöttmes nach Aichach gelten folgende Preise der
gängigsten Fahrausweise:
Einzelfahrkarte
Erwachsene
Einzelfahrkarte
Kinder
Fahrt mit
Streifenkarte
Erwachsene
Fahrt mit
Streifenkarte
Kinder
¼
3,90
¼
2,70
¼
3,43
¼
2,20
Monatskarte
Umwelt-Abo
AboPlusCardBayern*
persönlich
Umwelt-Abo
Plus
AboPlusCardBayern*
unpersönlich
Schülermonatskarte /
Schülerticket
¼
82,60
¼
68,90
¼
73,85
¼
63,60
Liebe Fahrgäste,
am 11. Dezember 2016 tritt der neue Fahrplan des Augsburger Verkehrs- und
Tarifverbundes in Kraft und ist gültig bis 09.12.2017.
Die neuen Abfahrtszeiten Ihres Wohnortes finden Sie auf den folgenden Seiten
- ein Blick könnte sich lohnen. Denn wir haben für Sie auch einige Preisbeispiele
aus dem Fahrausweisangebot aufgelistet. Und wenn Sie weitere Informationen
möchten, beraten wir Sie gerne.
Wir hoffen, dass wir auch bei anderen umweltbewussten oder von Verkehrsstress
geplagten Pendlern das Interesse an öffentlichen Verkehrsmitteln in Stadt und
Land wecken können.
Fahrpreise und Mitnahmemöglichkeiten
Für die Verbindung von Baar nach Augsburg Zentrum (Zone 10) gelten folgende
Preise der gängigsten Fahrausweise:
Einzelfahrkarte
Erwachsene
Einzelfahrkarte
Kinder
Fahrt mit
Streifenkarte
Erwachsene
Fahrt mit
Streifenkarte
Kinder
Familientageskarte
¼
8,20
¼
5,40
¼
8,01
¼
5,13
¼
16,80
Monatskarte
Umwelt-Abo
AboPlusCardBayern*
persönlich
Umwelt-Abo
Plus
AboPlusCardBayern*
unpersönlich
Schülermonatskarte /
Schülerticket
Seniorenmonatskarte
¼
157,70
¼
131,30
¼
141,10
¼
121,10
¼
57,30
*= Preise AVV-Anteil (Tarifstand 01/2016)
Anruf-Sammel-Taxi (AST)
Für die Verbindung von Pöttmes nach Aichach gelten folgende AST-Fahrpreise:
*= Preise AVV-Anteil (Tarifstand 01/2016)
AST
Erwachsene
AST
Kinder
AST für
Zeitkarteninh.
Schwerbeh./
Freifahrberech.
¼
4,80
¼
2,60
¼
2,20
¼
2,20
AST = Anruf-Sammel-Taxi (Tarifstand 01/2016)
Das Anruf-Sammel-Taxi (AST) fährt von jeder mit AST gekennzeichneten Bushaltestelle im AST-Bedienungsgebiet nach allen Zielen im Stadtgebiet Aichach
oder von jeder mit AST gekennzeichneten Bushaltestelle im Stadtgebiet Aichach
nach allen Zielen im AST-Bedienungsgebiet. AST fährt nur, wenn Sie Ihren Fahrtwunsch bis spätestens 60 Minuten vor der im Fahrplan angegebenen Abfahrtszeit
telefonisch bei der Fa. Eberl unter Tel. 08251 - 1040 anmelden.
Wie bekomme ich eine Monatskarte?
Wenn Sie eine Kundenkarte (für alle Monatskarten erforderlich!) bzw. ein Abo
bestellen möchten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung oder bestellen Sie
die Kundenkarte oder das Abo online auf unserer Homepage www.avv- augsburg.de
Zum Testen
Mit dem Schnupperabo können Neukunden, die in den letzten 12 Monaten kein
AVV-Abo beansprucht haben, das AVV-Angebot 3 Monate lang testen. Es ist
übertragbar und günstiger als entsprechende Monatskarten. Nähere Informationen erhalten Sie in unserem Kunden- oder Abo-Center.
AVV-Kundencenter am Hauptbahnhof
Telefon: 0821 - 15 70 00, Fax: 0821 - 45 04 46 16 E-Mail: [email protected] Geschäftszeiten: Montag - Mittwoch: 07.00 - 18.00 Uhr Donnerstag:
08:00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 14.00 Uhr Samstag: 09.00 - 13.00 Uhr www.avv-augsburg.de
AVV-Abo-Center am Hauptbahnhof
Telefon: 0821 - 242 967 53, E-Mail: [email protected] Geschäftszeiten: Montag - Donnerstag 7.30 - 12.00 Uhr, 12.30 - 16.00 Uhr, Freitag 7.30 - 12.00
Uhr, 12.30 - 14.30 Uhr
swa Kundenzentrum am Königsplatz
Telefon: 0821 - 6500 58 88
Geschäftszeiten: Montag - Freitag 7.00 - 19.00, Samstag 9.00 - 13.00 Uhr EMail: [email protected]
Anruf-Sammel-Taxi (AST)
Für die Verbindung von Oberbaar/Unterbaar nach Aichach gelten folgende ASTFahrpreise:
AST
Erwachsene
AST
Kinder
AST für
Zeitkarteninh.
Schwerbeh./
Freifahrberech.
¼
6,00
¼
3,70
¼
2,20
¼
2,20
AST = Anruf-Sammel-Taxi (Tarifstand 01/2016)
Wir können das Herz eines
Menschen danach beurteilen,
wie er Tiere behandelt. I.Kant
Liebe Katzenfreunde, liebe Tierfreunde!
Für unseren Verein geht ein sehr arbeitsreiches und erfolgreiches Jahr zu
Ende.
Erfolgreich, da unser Katzenhaus, dank vieler fleißigen Hände, Spenden und
sonstiger Hilfe fertig wurde. Aber … erfolgreich… ist für uns im Sinne der
Katzen gedacht! Wir konnten in diesem Jahr über 80 Katzen an verantwortungsbewusste Dosenöffner vermitteln, weit über 100 Tiere wurden kastriert,
sodass es vielen Generationen von Katzen erspart bleibt, ertränkt und erschlagen zu werden. Unzählige beantwortete Anrufe, Hilfe mit Rat und Tat,
nicht zu zählende Fahrten zum Tierarzt begleiten unsere Arbeit. Dienste im
Katzenhaus, nächtliche Pflege von schwerkranken Tieren und viel Geduld,
Liebe und Ausdauer gehörten zu unseren Aufgaben.
Heute ist der Moment um Danke zu sagen: Für viele Futterspenden, Sachund Geldspenden, Mitgliedschaften, Zuspruch und Trost.
Als Vorstand bedanke ich mich auch ausdrücklich bei dem Team vom Katzenhaus für die großartige Arbeit die geleistet wird.
Ich bitte Sie sehr darum, unseren Verein weiterhin zu unterstützen, ohne Ihre
Hilfe können wir unsere Arbeit nicht weiter führen.
Wir wünschen Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest und
für das Jahr 2017 Gesundheit, Liebe und Glück.
Renate Loquai Vorstand und das Katzenhaus Team
24
Pöttmeser
Aus dem Rathaus
229 230
Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016
Pöttmes / Gundelsdorf - Inchenhofen - Aichach
Pö
tt
Pö m e
tt s S
m p
es or
Sp t p l
a r at z
ka
Pö s s e
tt
Ab
Im me
m sP
zw
S c . S A b e n d os t
hn ed z w o
el l b . r f
lm ru Im
an nn m
Un
en
ns
do
te
kr
eu
rf
Ab rba
th
W
z w ch
es
. S er n
t
ch K
ön re
a u iss
tr
aß
Ri
ed
e
G
Ai d
n e e.
Sa r t s Inc
in ho he
In
Sa bac fen nho
ch
in h
fe
en I ba Gh
n
ho nc ch G
fe he Ta rie
W
n n h ls bl
M o tr
al
.
c
a f
W h sh I n r k en
al o ch tp Sa
ch fe e la in
O b sh n n h t z b
ac
e o A b of
he
Ob rbe fen zw en
rS
r
S
.
O
n
er b r
ch
tr.
ul
A i be ac t
27
e
ch rn h
O
b
A i ach ac r t
h
ch S
Z
A i ach pa r ieg
ch B ka e
l
A i a c h f s s e ei s t
ch S
r.
t
a
a
A i ch d
ch S tp
f
A i ach tad arr
ch S tp k ir
l
c
A i a c h h u at z c h e
c h F ls
t
ac re r.
h i si n
Sc g
hu er
lze St
nt r a ß
ru e
m
BUS
Marktbote
229
230
Hinweis:
Anrufsammeltaxi siehe auch Tabelle AST 230
AVV-Verkehrsunternehmen:
Linie R2: BRB Bayerische Regiobahn GmbH,
Augsburg (Tel.: 0821/478 778 77)
Linie 229: Hedorfer Reisen GmbH,
Petersdorf (Tel.: 08237/559 6)
Linie 230: Wackerltour Busreisen,
Todtenweis (Tel.: 08237/804)
229 • 230
Bf
n
ch
von/nach
Augsburg
tt
Ai
en
229
sd
In
or
gs
f
te
er
Ob
ac
h
er
ba
Un
te
ch
rb
Ab
zw
.I
ac
m
he
m
rn
en
do
rf
230
Gu
nd
el
R2
301
BUS
Augsburg - Mühlhausen - Affing - Petersdorf - Pöttmes
t
ie
n
t
fe o f g e b
r
e
r.
e
a
e
t
e
Fu
e
ll e ck
g h sh e ss
ss r
e
e
st
nn
lu ig er b ka
e
ß e u to A r ü e
gl
u s te r
ss
r a r ha b er n e r h s b ßl e r n
. F d w ew a r
z
So
t
B
Kü
ö
i
p
u
s
w
n
a
e
h
l
at
, e
ka
l lg ko rl ric h ei
l
S
L
G
z
f
h
h
r
r
g
t
G
g
r
p
c
b
f
s a
r
G
Ka Pi Ja Be Ul Sc St
Hb Th
A en en en en
r f or
b e Po Sp
en lba d rch ord al be or f s
rg rg rg rg rg rg rg
rg rg
rg us us us us
s
do sd ch ll en s
us I g Sü K i N th n
b u sb u
b u sb u sb u sb u sb u sb u sb u
b u l h a l h a l h a l h a e n h a n g n g n g n g e n c h e r s d o o e r s d e l d l a d ze e s m e m e
s
s
s
g g g g g g g
g üh üh üh üh rg lz fi fi fi fi t z ei te sm b n an n ag t t t t
g g
Hinweise:
Au Au
Au Au Au Au Au Au Au
Au M M M M B e Au Af Af Af Af K a W Pe A l G e G u M H a W Pö Pö
Augsburg - Affing siehe auch Tabelle 301 - 303
z
301
301
301
301
at
l
Augsburg - Mühlhausen siehe auch
tp
r
305
225
o
Tabelle 305
Sp
302
AVV-Verkehrsunternehmen:
301
es
303
m
Linie 301: Johann Spangler, Guntt
Pö
delsdorf
(Tel.: 08253/620 2) / Hedorfer Reisen GmbH, Petersdorf (Tel.:
08237/559 6)
B
Au
Au
gs
b
gs urg
b
Au urg Vol
gs B k ha
b u la u r t
r
e s
Au g S Ka tr.
gs enk p p
bu e e
Au rg lbac
h
g O
A u s b t to
gs urg str
bu M .
rg A
Ha N
in
dl
ig
302
Au b u
gs rg
bu Hb
rg f,
Th Bu
Au
ea sst
gs
te e i g
Au b u
r
B
gs rg
Au bu Vol
gs rg kh
Au b u B l a a r t
gs rg ue str
Au b u S e n K a .
gs rg ke pp
Au b u O t t l b a e
gs rg os ch
bu MA tr.
rg N
Ha
Au
in
gs
dl
M bu
üh rg
M l ha A b
üh us z w
M l ha e n . Fl
ü h u s Lu u g
B e l h a e n d w haf
rg us Ge igs en
Au en en we hof
rb
lz
eg
Af h a u
eb
f in se
ie
t
Af g I n G
g
f in lb h
S
a
g
Af S c h o n
f in üd
ne
Af g K
fin irc
Ka g N hp
t z o lat
W ent rd z
ei h a
c
Pe h e l
te n b
Ho rsd erg
h or
Sc en r f G h
hö ie d K
üg
W nle
le
ill ite
pr
n
A x ec
t b ht
Os run sze
te n l l
Eb r zh
en au
St rie sen
ub d
en
Augsburg - Mühlhausen - Affing - Petersdorf - Ebenried (- Stuben)
Au
gs
BUS
302
302
302
301
Hinweise:
Augsburg - Affing siehe auch Tabelle 301 - 303
Augsburg - Mühlhausen siehe auch Tabelle
305
AVV-Verkehrsunternehmen:
Linie 302: Hedorfer-Reisen GmbH, Petersdorf
(Tel.: 08237/559 6)
Pöttmes - Ebenried - Osterzhausen - Axtbrunn
- Schönleiten - Petersdorf - Indersdorf und zurück
320
320
320
do
rf
rf
do
In
de
rs
rs
be
Ge
sm
oo
s
do
Al
rs
te
Pe
Ho
he
nr
ei
ie
te
d
rf
n
sz
el
nl
hö
ill
Sc
pr
ec
nn
W
Ax
tb
ru
ha
te
rz
d
r ie
Eb
en
n
be
St
u
ht
en
us
be
en
es
W
ag
Pö
tt
m
es
Sc
hu
rg
l
le
BUS
Os
Au
gs
bu
rg
Au
gs
bu
rg
Au P i l
Ka
g
r ls
Au g sb e r h
tr.
Au g u r a
g s sb u g F u s s
Au bu rg ug tr.
gs rg Jak ge
Au bu Ber ob rei
gs rg lin ert
bu Pil er or
rg ge Al
Au Au U l r h a l e e
gs gs rich us
bu bu sb s tr
rg rg rü .
St Sc ck
ei h e
ne lö
r n ßl e
e
Fu
rt
225
301
303
AVV-Verkehrsunternehmen:
Linie 320: Hedorfer Reisen GmbH,
Petersdorf (Tel.: 08237/559 6)
Pöttmeser
Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016
323
AVV-Verkehrsunternehmen:Linie 323: Hedorfer Reisen
GmbH, Petersdorf (Tel.: 08237/559 6)
Or
tz
ol
Gr
Ei
Au
se
Gd
lsr
e.
ie
zh
d
Pö
au
tt
se
m
n
es
la
tp
or
Sp
es
m
Pö
tt
im
e
ss
ka
ar
Sp
es
m
tt
Pö
323
323
Meitingen - Thierhaupten - Neukirchen - Baar - Pöttmes
Gesamtverkehr Meitingen - Waltershofen
410 413
BUS
25
Aus dem Rathaus
Pöttmes - Grimolzhausen (-Schrobenhausen)
t
BUS
Marktbote
tr.
-S
tr.
m
rS k
e
ei
i
t
re
d
sh er
z Tas at z hen ban
s
N
t
b
e
e
e
h
l
i
l c
a Ö r
n
c ih
u
u l r k Po
BO d S
nf . o g t p i r s e
n w. le k lle be ra
rk
.E e
ch a e
t
se t z
l l o bz w e r z a r k e u k f fe i
s e bz ü h e r s t e s t ü ß b s t z w W a u m
A R fe l
ls o ßp eu
pa
l
a
u
C
e s s t k as t p la
w
e
o o
i rt a
A
d
m
b
u
l
k
u
H
M
N
B
A
m
b
e
r
L
a
l
i
ti t chl h N f
h
W O r
n rä ch P A A a
r
g
o
n n n n n R O zh r f r
SG N
M S G B Sc
te te te te te n n er do Pe Sä r Ta r B r S ch ch ch M ein en en pa po
en g e n g e n g e n g en
en g en
up aup aup aup aup ch e ch e O s t er s aa r aa r aa aa aa n b a n b a n b a im rs t aus aus es S es S
g
g
a
p rb rb rb rb rb e e e he he h h m m
rh rh rh rh rh k ir k ir
tin tin tin tin tin
tin tin
i e i e i e i e i e e u e u z w i m e e te te te i e s i e s i e s h s i c h n h n t t t t
ei ei ei ei ei
ei ei
M M M M M
M M
T h T h T h T h T h N N A b H e O b O b U n U n U n W W W E c Re Kü Kü P ö P ö
rik
en
rh
ie
Th
AVV-Verkehrsunternehmen:
Linie R4: DB Regio AG, Regio Allgäu-Schwaben, Augsburg (Tel.: 01806/996 633*, Stichwort „Nahverkehr“)
Linie 410: Egenberger GmbH & Co. KG, Thierhaupten (Tel.: 08271/800 00)
Linie 413: Hermann Schick, Wertingen (Tel.: 08272/234 7)
* 20 ct/Min. aus dem Festnetz, Tarife bei Mobilfunk ggf. abweichend, max. 60 ct/Min.
e.
z
R4
ni
gs
von/nach
Donauwörth
Kö
von/nach
Augsburg
br
un
n
Öt
au
z
Öt
Gd
ho
W
al
te
rs
ho
rs
te
W
al
d n k h
Sü a n Fu n b a c
n
rm t z
ke Ö Alte
c
A
pt
fe
n
n
O
Sü
d
rt
410
fe
Ra
n
ge
tin
ei
M
o
si l
410
413
410
th
au
s
lu
ng
Meitingen Bf
Unterbaar - Ebenried - Pöttmes - Gundelsdorf Inchenhofen - Aichach
AST 230
Linie
Fahrtnummer
Verkehrshinweis
Unterbaar Bräustüberl
- Tankstelle
Oberbaar Sägewerk
Osterzhausen
Ebenried
Pöttmes Sparkasse
Immendorf
Handzell
Gundelsdorf
Sainbach Talstr. (Süd)
Inchenhofen Siedlung
- Marktplatz
Walchshofen Ort
Oberbernbach Ort
- Ziegeleistraße
Aichach Bf
Verkehrshinweis
R2 Aichach Bf
R2 Haunstetter Str. / Bf
R2 Augsburg Hbf
- Bahnhof
- Stadtpfarrkirche
- Krankenhaus
- Stadtplatz A
Montag - Freitag
AST
AST
AST
2301 2303 2305
R
R
R
ab 08.27 09.27 10.27
08.27 09.27 10.27
08.28 09.28 10.28
08.35 09.35 10.35
08.37 09.37 10.37
ab 08.47 09.47 10.47
08.50 09.50 10.50
08.53 09.53 10.53
08.56 09.56 10.56
09.02 10.02 11.02
09.03 10.03 11.03
09.04 10.04 11.04
09.05 10.05 11.05
09.06 10.06 11.06
09.07 10.07 11.07
an 09.08 10.08 11.08
AST
2307
R
11.27
11.27
11.28
11.35
11.37
11.47
11.50
11.53
11.56
12.02
12.03
12.04
12.05
12.06
12.07
12.08
AST
2309
R
14.27
14.27
14.28
14.35
14.37
14.47
14.50
14.53
14.56
15.02
15.03
15.04
15.05
15.06
15.07
15.08
Samstag
AST
AST
2319 2321
R
R
07.57 08.57
07.57 08.57
07.58 08.58
08.05 09.05
08.07 09.07
08.17 09.17
08.20 09.20
08.23 09.23
08.26 09.26
08.32 09.32
08.33 09.33
08.34 09.34
08.35 09.35
08.36 09.36
08.37 09.37
08.38 09.38
AST
2323
R
09.57
09.57
09.58
10.05
10.07
10.17
10.20
10.23
10.26
10.32
10.33
10.34
10.35
10.36
10.37
10.38
AST
2325
R
10.57
10.57
10.58
11.05
11.07
11.17
11.20
11.23
11.26
11.32
11.33
11.34
11.35
11.36
11.37
11.38
AST
2327
R
11.57
11.57
11.58
12.05
12.07
12.17
12.20
12.23
12.26
12.32
12.33
12.34
12.35
12.36
12.37
12.38
AST
2329
R
13.57
13.57
13.58
14.05
14.07
14.17
14.20
14.23
14.26
14.32
14.33
14.34
14.35
14.36
14.37
14.38
ab 09.13
an 09.38
an 09.42
ab 09.08
09.09
09.10
an 09.10
12.13
12.35
12.38
12.08
12.09
12.10
12.10
15.13
15.35
15.38
15.08
15.09
15.10
15.10
08.43
09.04
09.08
08.38
08.39
08.40
08.40
10.43
11.05
11.08
10.38
10.39
10.40
10.40
11.43
12.05
12.08
11.38
11.39
11.40
11.40
12.43
13.05
13.08
12.38
12.39
12.40
12.40
14.43
15.05
15.08
14.38
14.39
14.40
14.40
10.13
10.35
10.38
10.08
10.09
10.10
10.10
11.13
11.35
11.38
11.08
11.09
11.10
11.10
09.43
10.05
10.08
09.38
09.39
09.40
09.40
Sonn- und Feiertag
AST
AST
AST
AST
AST
AST
AST
2331
2333 2335 2337 2339 2341 2343
R
R
R
R
R
R
R
15.57
17.57 07.57 08.57 09.57 10.57 11.57
15.57
17.57 07.57 08.57 09.57 10.57 11.57
15.58
17.58 07.58 08.58 09.58 10.58 11.58
16.05
18.05 08.05 09.05 10.05 11.05 12.05
16.07
18.07 08.07 09.07 10.07 11.07 12.07
16.17
18.17 08.17 09.17 10.17 11.17 12.17
16.20
18.20 08.20 09.20 10.20 11.20 12.20
16.23
18.23 08.23 09.23 10.23 11.23 12.23
16.26
18.26 08.26 09.26 10.26 11.26 12.26
16.32
18.32 08.32 09.32 10.32 11.32 12.32
16.33
18.33 08.33 09.33 10.33 11.33 12.33
16.34
18.34 08.34 09.34 10.34 11.34 12.34
16.35
18.35 08.35 09.35 10.35 11.35 12.35
16.36
18.36 08.36 09.36 10.36 11.36 12.36
16.37
18.37 08.37 09.37 10.37 11.37 12.37
16.38
18.38 08.38 09.38 10.38 11.38 12.38
50
51
16.43 16.43 18.43 08.43 09.43 10.43 11.43 12.43
17.05 17.10 19.05 09.04 10.05 11.05 12.05 13.05
17.08 17.14 19.08 09.08 10.08 11.08 12.08 13.08
18.38 08.38 09.38 10.38 11.38 12.38
16.38
16.39
18.39 08.39 09.39 10.39 11.39 12.39
16.40
18.40 08.40 09.40 10.40 11.40 12.40
16.40
18.40 08.40 09.40 10.40 11.40 12.40
AST
2345
R
13.57
13.57
13.58
14.05
14.07
14.17
14.20
14.23
14.26
14.32
14.33
14.34
14.35
14.36
14.37
14.38
14.43
15.05
15.08
14.38
14.39
14.40
14.40
WERBUNG SINNVOLL EINSETZEN im Original „Pöttmeser Marktbote“
Die Zeitschrift die wirklich informiert.
Info unter: www.giszas-druck.de
AnrufSammelTaxi
im Raum
Aichach
Aichach
࠮࠮࠮࠮࠮
࠮AST
AST
AST
AST
Baar
Preisstufe 3
Radersdorf
Unterbernbach
Paar
Großhausen
Ruppertszell
Kühbach
Rapperzell
Schiltberg
Wundersdorf
Metzenried
Höfarten
Allenberg
Pöttmes
Osterzhausen
Ebenried
Schönleiten
Gundelsdorf
Aindling
Todtenweis
Petersdorf
Rehling
Preisstufe 2
Preisstufe 2
Inchenhofen
Sainbach
Mainbach
Walchshofen
Motzenhofen
Unterwittelsbach
Oberwittelsbach
Oberbernbach
Aichach
Untergriesbach
Ecknach
Gallenbach
Preisstufe 1
Klingen
Untermauerbach
Obermauerbach
Blumenthal
AST-Bedienungsgebiet
Preise Regionalverkehr
Anrufsammeltaxis – kurz AST genannt –
fahren dort, wo aus wirtschaftlichen
Gründen keine Linienbusse verkehren.
Das AST verkehrt auf den Linien
206 Aichach – Ecknach – Gallenbach
227 Aichach – Petersdorf – Aindling –
Rehling
230 Aichach – Inchenhofen – Gundelsdorf –
Pöttmes – Ebenried – Baar
241 Aichach – Kühbach – Unterbernbach
243 Aichach – Schiltberg – Metzenried
244 Aichach – Klingen – Untermauerbach
von
jeder mit AST gekennzeichneten Bushaltestelle im Bedienungsgebiet
nach
allen Zielen im Stadtgebiet Aichach
oder von
jeder mit AST gekennzeichneten Bushaltestelle im Stadtgebiet Aichach
nach
allen Zielen in AST-Bedienungsgebiet
Sie können mit AST an jeder AST-Haltestelle einsteigen und werden bis vor die
Haustür Ihres Fahrtziels gefahren.
wann?
AST fährt zu den in den Fahrplänen angegebenen Abfahrtszeiten
wie?
AST fährt nur, wenn Sie Ihren Fahrtwunsch
bis spätestens 60 Minuten vor der im Fahrplan angegebenen Abfahrtszeit telefonisch
unter 08251/104 0 bzw. bei AST 227 unter
08251/539 99 anmelden.
Marktbote
Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016
AVV-Kundencenter am Augsburger Hauptbahnhof
Änderungen vorbehalten
Gleis 1
Augsburg Hauptbahnhof
Bushaltestellen
Geschäftszeiten
AVV-Kundencenter
Montag - Mittwoch
7.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 14.00 Uhr
Samstag
9.00 - 13.00 Uhr
Bohus
Center
Taxi
Post
im ersten
Obergeschoss
Tel. 0821/157 000
Fax 0821/450 446 16
AVV-Kundencenter
Straßenbahn-/Ersatzbushaltestelle
Viktoriastraße
AVV-Servicetelefon: 0821/157 000
swa Kundenzentrum, Augsburg Königsplatz
Geschäftszeiten
Augsburg Königsplatz
A4
swa Kundenzentrum
A3
A1
B2
swa Kundenzentrum
B1
A2
C1
C3
telefonische Anmeldung: 08251/104 0
telef. Anm. nur AST 227: 08251/539 99
BRB-Kundencenter
DB-Reisezentrum
de
rs
tr
aß
e
Pöttmeser
Aus dem Rathaus
Ha
l
26
C2
C4
Montag - Freitag
7.00 - 19.00 Uhr
Samstag
9.00 - 13.00 Uhr
ab 01.01.2017
Montag - Freitag
7.00 - 18.00 Uhr
Samstag
10.00 - 15.00 Uhr
Information
Tel. 0821/650 058 88
Fax 0821/650 058 87
Fahrkarten
Tel. 0821/650 058 91
Fax 0821/650 058 86
swa Kundenzentrum: 0821/650 058 88
Busbahnhof Augsburg Hbf Haltestellen-Übersichtsplan
Die Fahrpläne mit den
genauen Abfahrts- und Ankunftszeiten sind im
Internet unter www.markt-poettmes.de
Änderungen vorbehalten
Hauptbahnhof
E
D
C
A
420
505
506
507
596
694
B
301
01
302
303
305
401
01
502
503
600
225
25
700
0
740
500
00
501
601
F
Bussteig
vorläufig
verlegt
G
Halderstraße
Ausstieg
Regionalbusse
23
Viktoriastr.
32
43
L
210
1
211
1
212
1
Bussteig
Bussteig
Bussteig A
• Achsheim
• Zusmarshausen/Wertingen,
Rommelsried, Häder
• Diedorf, Fischach, Langenneufna
Bussteig B • Affing, Gebenhofen, Pöttmes,
Ersatzhaltestelle
Ebenried
• Rehling, Aindling
für Bussteig F
Bussteig C • Heretsried, Wertingen, Dillingen
• Hainhofen, Schlipsheim
• Gessertshausen, Krumbach
D • Affing, Inchenhofen, Mainbach • Bobingen, Schwabmünchen
• Königsbrunn
E • Neusäß, Aystetten, Welden • Diedorf, Anhausen
Bussteig G
Bussteig L
Aussteigebussteig AVV-Regionalbusse
(vorläufiger Ausstieg Linien 201, 211, 212 in der Bahnhofstraße)
Linie 23 (Richtung Königsplatz)
Linie 32 (Richtung Zoo/Botanischer Garten)
Linie 43 (Richtung Anna-Hintermayr-Stift)
• Stätzling, Wulfertshausen, Derching, Friedberg
Ortsinformationen und Verkehrsanbindung
Ortsplan und Verkehrsanbindung
weiterführende Links
Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016
Pöttmeser
Konzert zum neuen Jahr
Am Sonntag, den 08. Januar 2017 um 18.00 Uhr findet
im Kultursaal des Rathauses
das „Konzert zum neuen Jahr“ statt.
Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte der örtlichen Presse.
Zu Gast in Pöttmes:
Lizzy Aumeier und
die weißen Lilien
Salonorchester und freches Frauen Kabarett
Freitag, 27. Januar 2017, 2000 Uhr
Gasthof Ochsnwirt, Pöttmes
Kartenvorverkauf bei
Schreibwaren Schlaegel, Tel. 08253/238
und Eva Ziegler, Tel. 08276/700
Marktbote
Kultur + Vereine
27
Der Besondere Film
Am Donnerstag, den 12. Januar 2016
Beginn: 19.30 Uhr, Kultursaal im Rathaus Pöttmes, Eintritt: frei
Knapp 70 Jahre nach seinem unrühmlichen Abgang
erwacht Adolf Hitler im Berlin der Gegenwart. Ohne
Krieg, ohne Partei, ohne
Eva. Im tiefsten Frieden,
unter Angela Merkel und
vielen tausend Ausländern
startet er, was man am wenigsten von ihm erwartet hätte: eine Karriere im Fernsehen. Denn
das Volk, dem er bei einer Reise durch das neue Deutschland begegnet, hält ihn für einen politisch nicht ganz korrekten Comedian
und macht ihn zum gefeierten TV-Star. Und das, obwohl sich Adolf
Hitler seit 1945 äußerlich und innerlich keinen Deut verändert hat.
Es ist keine Romanverfilmung im üblichen Sinne. Denn Hauptdarsteller Oliver Masucci spielt Adolf Hitler nicht nur an der Seite von
erstklassigen Kollegen wie Fabian Busch, Christoph Maria Herbst
und Katja Riemann – er begegnet in dokumentarischen Szenen
auch dem kleinen Mann auf der Straße, außerdem Kleintierzüchtern, Unternehmern, Prominenten, Jungpolitikern, Journalisten,
Nipstern und Neonazis.
Ausstellungseröffnung Verantwortung wahrNehmen
am Mittwoch, den 18. Januar 2017 um 19.00 Uhr
im Foyer des Rathauses
Text/Bild: Kulturreferat Markt Pöttmes
Veranstalter: Vereinigte Well Verehrerinnen
JAGDSAISON
Im Wald auf Sperrzonen achten!
An alle Nutzer unserer schönen Natur:
Ende September beginnt vielerorts die Jagdsaison in Form von
Treib- und Drückjagden, insbesondere auf das Schwarzwild.
Deshalb sollten Spaziergänger, vor allem im Wald in den kommenden Wochen darauf achten, dass sie nicht aus Versehen in
ein Gebiet laufen, in dem gerade eine Jagd abgehalten wird.
Jogger, Radfahrer, Nordic Walker, Pilzesammler, Brennholzwerber und Familien beim Sonntagsspaziergang sollten
daher auf entsprechende Sperrzonen achten.
Zu erkennen sind die Sperrzonen an dreieckigen, rot umrandeten Schildern und Bändern auf und an den Wegen bzw.
Straßen mit Warnhinweisen, wie „Achtung Jagd“.
Einschränkungen gibt es bis zum Ende der Jagdsaison, im
Januar. Bis dahin werden immer wechselnde Gebiete in den
Wäldern für die Jagd ausgewiesen. Dies kann sowohl an den
Wochentagen, wie auch und vor allem an den Wochenenden,
sprich samstags, sein. All die Nutzer des Waldes müssen deshalb regelmäßig mit neuen Sperrungen rechnen.
!Achtung es besteht Lebensgefahr!
Mit besten Grüßen
Ihre
Freiherrlich von Gumppenberg´sche Güterinspektion
Mit dem Einsturz einer Fabrik und dem Tod vieler Arbeiter kam Bangladesch vor einigen Jahren in die Schlagzeilen der Weltpresse und
in das Bewusstsein der Menschen.
Schlechte Arbeitsbedingungen, Sicherheitsrisiken und vernachlässigte Umweltstandards in der Nähindustrie und Lederfertigung
machten betroffen.
Die westlichen Verbraucher, die von den billigen Produktionsmöglichkeiten profitieren und daher diesen Zustand selbst mitverursachen, wurden aufgerufen, sich der Verantwortung zu stellen.
Auch wir in Pöttmes sind FAIR TRADE GEMEINDE – wollen Verantwortung übernehmen, aber wie und wo? Ein Blick hinter die Kulissen macht betroffen und sensibilisiert für das Thema:
Verantwortung wahrNehmen
Kameraden- und Soldatenverein Baar e.V.
Jahreshauptversammlung am 13.01.2017
Die Jahreshauptversammlung findet am Freitag, den 13. Januar
2017 um 19.30 Uhr im Gasthof „Bartlmä“ in Oberbaar statt.
Alle Mitglieder sind dazu recht herzlich eingeladen.
Der Kameraden- und Soldatenverein Baar e.V.
wünscht allen Mitgliedern, Bürgerinnen und
Bürgern ein gesegnetes Weihnachtsfest sowie ein
gesundes und erfolgreiches neues Jahr.
Am Sonntag, den 28. Mai 2017 findet die 60. Kameraden- und
Soldatenwallfahrt „Maria im Elend“ statt.
28
Pöttmeser
Marktbote
Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016
Ausgabe Nr. 11/2015 vom 20. November 2015
Ehekirchner
G emeindeblatt
Erscheinungstermine - 2017
PÖT TMESER
MARKTBOTE
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes
Internet: www.vg-poettmes.de
Erscheinungstermine - 2017
Erscheinungsdatum
Nr.
Anzeigenannahmeschluss
Erscheinungsdatum
Nr.
Anzeigenannahmeschluss
Freitag, 27. Januar
Freitag, 17. Februar
Freitag, 03. März
Freitag, 24. März
Freitag, 07. April
Freitag, 28. April
Freitag, 12. Mai
Freitag, 02. Juni
Freitag, 23. Juni
Freitag, 14. Juli
Freitag, 04. August
Freitag, 15. September
Freitag, 29. September
Freitag, 20. Oktober
Freitag, 03. November
Freitag, 17. November
Freitag, 08. Dezember
Freitag, 22. Dezember
01
02
03
04
05
06
07
08
09
10
11
12
13
14
15
16
17
18
Freitag, 20. Jan 17
Freitag, 10. Feb 17
Freitag, 24. Feb 17
Freitag, 17. März 17
Freitag, 31. März 17
Freitag, 21. April 17
Freitag, 05. Mai 17
Freitag, 26. Mai 17
Freitag, 16. Juni 17
Freitag, 07. Juli 17
Freitag, 28. Juli 17
Freitag, 08. Sep 17
Freitag, 22. Sep 17
Freitag, 13. Okt 17
Freitag, 27. Okt 17
Freitag, 10. Nov 17
Freitag, 01. Dez 17
Freitag, 15. Dez 17
Freitag, 27. Januar
Freitag, 24. Februar
Freitag, 31. März
Freitag, 21. April
Freitag, 26. Mai
Freitag, 30. Juni
Freitag, 21. Juli
Freitag, 18. August
Freitag, 29. September
Freitag, 20. Oktober
Freitag, 17. November
Freitag, 01. Dezember
Freitag, 22. Dezember
01
02
03
04
05
06
07
08
09
10
11
12
13
Dienstag, 17. Jan 17
Dienstag, 14. Feb 17
Dienstag, 21. März 17
Dienstag, 11. April 17
Dienstag, 16. Mai 17
Dienstag, 20. Juni 17
Dienstag, 11. Juli 17
Dienstag, 08. Aug 17
Dienstag, 19. Sep 17
Dienstag, 10. Okt 17
Dienstag, 07. Nov 17
Dienstag, 21. Nov 17
Dienstag, 12. Dez 17
Unsere Anzeigenpreise
shalte
00 Hau
e: 2.0
Auflag
Preise Schwarz-Weiß
9 cm Breite bis zu 26 cm Höhe
oder 18,6 cm Breite bis zu 26 cm Höhe
kostet der cm2 - 0,35 €
½ Seite Breit
½ Seite Breit
18,6 x 13 cm
9 x 26 cm
- 80 €
- 80 €
1 Seite Hoch
18,6 x 26 cm
- 150 €
___________________________________________________________________
Kleinanzeigen: 2,50 € pro angefangene Zeile
(alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Mwst. von 19%)
 Alle Infos unter: www.giszas-druck.de
Unsere Anzeigenpreise
halte
0 Haus
e: 3.80
Auflag
Preise Schwarz-Weiß
9 cm Breite bis zu 26 cm Höhe
oder 18,6 cm Breite bis zu 26 cm Höhe
kostet der cm2 - 0,49 €
Großformatige Anzeigen - Schwarz-Weiß
½ Seite Hoch 9 x 26 cm sw
- 110 €
½ Seite Breit 18,6 x 13 cm sw
- 110 €
1 Seite Hoch
Schwarz-Weiß
- 195 €
_________________________________________________________________________________
Preise farbig
9 cm Breite bis zu 26 cm Höhe
oder 18,6 cm Breite bis zu 26 cm Höhe
kostet der cm2 - 0,73 €
Großformatige Anzeigen - farbig
½ Seite Hoch
9 x 26 cm farbig
½ Seite Breit 18,6 x 13 cm farbig
- 170 €
- 170 €
farbig
- 295 €
1 Seite Hoch
_________________________________________________________________________________
Kleinanzeigen: 2,90 € pro angefangene Zeile
_________________________________________________________________________________
Rabatte bei Mehrfachschaltungen ab 5 Anzeigen 10%
ab 9 Anzeigen 15% ab 13 Anzeigen 20%
(alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Mwst. von 19%)
Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016
Pöttmeser
Marktbote
29
Kultur + Vereine
Wir wünschen allen unseren Kunden, Freunden
und Bekannten ein frohes Weihnachsfest
und ein gutes neues Jahr.
✩
✧
✦
Aichacher Straße 10 · 86554 Pöttmes
Telefon 0 82 53/92 84 11 · Telefax 0 82 53/92 84 12
Unsere Internetseiten
in Pöttmes und Baar (Schwaben):
www.markt-poettmes.de
www.baar-schwaben.de
Wir wünschen unseren Kunden
frohe Weihnachten und
alles Gute für das neue Jahr ✫
✬
✩✧
✯★ ✦
✭✪
Wir haben vom 24.12.2016 bis 08.01.2017 geschlossen.
30
Kultur + Vereine
Pöttmeser
Marktbote
Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016
Daimler AG -Niederlassung Augsburgunterstützt Plegezentrum St.-Hildegard mit
einer Spende in Höhe von 2000,- €
Die Vertriebsdirektion NFZ Bayern der Daimler AG -Niederlassung
Augsburg- unterstützt mit ihrer Spende von 2000,- € das Pflegezentrum St. Hildegard im Bereich der PallExcellence. Das Verfahren
PallExcellence ist speziell dafür ausgerichtet, schwerstkranke und
sterbende Menschen respekt- und würdevoll auf ihrem Weg zu begleiten. Die hier speziell angewandte „Aromatherapie“ lindert den
Schmerz und soll unterstützend auf dem letzten Weg helfen.
Das Geld soll in die Erweiterung und zum Ausbau der palliativen
Pflege in das Verfahren PallExcellence und im Speziellen im Bereich
„Aromatherapie“ zur Anschaffung hochwertiger Öle verwendet werden. Auch die Ausbildung im Rahmen PallExcellence der ehrenamtlichen Mitglieder soll durch diese Spende unterstützt werden.
Unseren Kunden, Freunden
und Bekannten wünschen wir
ein frohes Weihnachtsfest
und alles Gute zum neuen Jahr!
V.l.: Stefanie Beck (Pflegedienstleitung), Andrea Neukäufer (Einrichtungsleitung) und Carolin Lichtenstern (Vertriebsdirektion NFZ Bayern, Daimler AG) bei der Scheckübergabe. Text: Harald Hross, Bild: Privat
Wir beraten Sie gerne.
Mobile Christine
Hoffmann Christine
 Fußpflege
 Gel Fußnägel
 Meridian Fußmassage
 Sugaring
Sonnenstr. 9
86554 Pöttmes
0172/3937043
[email protected]
Allen Kunden und Freunden
wünschen wir frohe Festtage
und ein gutes neues Jahr!
Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016
Pöttmeser
Marktbote
Kultur + Vereine
31
FFW Pöttmes
Am Freitag den 6. Januar
2017 findet im Gasthaus
Ochsnwirt in Pöttmes die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen
Feuerwehr Pöttmes e.V. statt.
Dazu sind alle Mitglieder recht herzlich eingeladen.
Beginn ist um 18.00 Uhr.
Die Tagesordnungspunkte:
1. Begrüßung durch den Vorstand; 2.
Totenehrung; 3. Bericht über das Vereinsjahr 2016 durch den Vorstand; 4.
Bericht der Kassiererin; 5. Bericht des
Kassenprüfers und Entlastung der
Kassiererin und der gesamten Vorstandschaft; 6. Bericht des Kommandanten mit Ehrungen und Beförderungen; 7. Bericht des Jugendwartes;
8. Grußworte, Wünsche und Anträge.
Anträge zu Punkt 8 sind schriftlich
eine Woche vor der Generalversammlung an den Vorstand zu
richten.
Wir würden uns freuen, wenn
möglichst viele Mitglieder an
der Jahreshauptversammlung
teilnehmen würden.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Liebhart Hans, 1. Vorsitzender
Hammerl Richard, 1. Kommandant
Viele Angebote und Aktionen warten auf Sie.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
wünscht allen Kunden, Freunden und Bekannten
ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest
Und viel Glück und Gesundheit für das neue Jahr.
Die Kath. Pfarrkirchenstiftung
St. Stephan sucht für das Haus für
Kinder „St. Stephanus“ - Kinderkrippe - in Ehekirchen
ab 01.09.2017
eine/n
Berufspraktikant/in
bzw. eine/n
Erzieherpraktikant/in
(SPS 2)
Für die langjährige Treue und Ihr Vertrauen
möchten wir uns ganz herzlich bei Ihnen bedanken.
WERBUNG SINNVOLL EINSETZEN
Am Kaltenbrunnen 30
86676 Ehekirchen
Tel. 08435/1025
im „Pöttmeser Marktboten“
Die Zeitschrift die wirklich informiert. Info unter: www.giszas-druck.de
Wir erwarten
 Flexibilität und Motivation
 Kommunikations- und Teamfähigkeit
 Identifikation mit den Grundsätzen der
Kath. Kirche
Wir bieten
 eine gute Zusammenarbeit mit einem
aufgeschlossenen und flexiblen Team
 eine pädagogische Arbeitsweise nach
dem „Situationsansatz“
 Vergütung nach ABD, ähnlich TVöD
Bewerbungen bis zum 20.01.2017 an:
Kath. Pfarramt St. Stephan, Hauptstraße 6, 86676 Ehekirchen, Email:
[email protected],
Haus für Kinder St. Stephanus, Tel.
08435/422.
32
Pöttmeser
Marktbote
Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016
Fliesenverlegung Silikonfugen
Laminatverlegung Montageservice
Peter Zenk
Köhlerweg 8
86554 Pöttmes-Schorn
T. 08253 9975633
M. 0171 3002559
Mail [email protected]
Peter Zenk
„Schenken heißt, einem anderen
etwas geben, was man am liebsten
selbst behalten möchte“
2 x in de
der
er Region
Brüdergarten 2
86633 Neuburg/Donau
Tel.:
T e l . : 08431 6486977
Mo. - Fr. 9 -13 + 14-18
14 -18 Uhr,
Samstag nach Vereinb.!
Lenbachstraße 7
86529 Schrobenhausen
Tel.: 08252 83820
Mo.- Fr. 9 -13 + 14
14-18
-18 Uhr,
Samstag nach Vereinb.!
41 x in Süddeutschland!
HÖRGERÄTE
LANGER
www.hoergeraete-langer.de
Tel: 0173 9574282 - 08435 1377
0174 9579851 - 08435 941017
W&M Grillservice Gbr - Gartenstr. 34 - 86676 Ehekirchen
[email protected]
Wir wünschen allen
unseren Kunden, Freunden
und Bekannten
ein frohes Weihnachsfest
und ein gutes neues Jahr.
Allen Kunden und Freunden
wünschen wir frohe Festtage
und ein gutes neues Jahr!
Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016
Pöttmeser
Kultur + Vereine
Marktbote
33
Schützenverein Alpenrose Grimolzhausen gedenkt
mit einem Gedenkgottesdienst und einem Gedächtnisschießen seiner verstorbenen Mitglieder.
Alljährlich, wenn im November die ruhigere Zeit gekommen ist, gedenken die aktiven und passiven Mitglieder vom Schützenverein
Alpenrose Grimolzhausen, aber auch die Verantwortlichen in der Vorstandschaft in einem gemeinsamen, andächtigen Gedächtnisschießen für alle lebenden und verstorbenen Mitglieder des Vereins und
laden ins eigene Schützenheim ein. Um 19.00 Uhr trafen sich die Besucher und viele andere Kirchgänger in der Pfarrkirche Maria Heimsuchung in Grimolzhausen, um bei einer Heiligen Messe seinen
verstorbenen Vereinsmitgliedern zu gedenken.
Anschließend trafen sich die Schützen und Kirchgänger zum traditionellen Gedächtnisschießen, wobei man einen Scheibentoni als
Trophäe mit den alljährlichen Gewinnern schmückt. Es nahmen 26
Personen am Schießen teil. Hier kommt die Teilerwertung zum Einsatz. Um möglichst viel Gleichberechtigung unter den aktiven und
passiven Vereinsmitgliedern erreichen zu können, müssen alle
Schützen in Straßenkleidung an den Stand gehen. Jeder Teilnehmer
durfte 10 kostenlose Schuss abgeben. Für die jüngsten Schützen
wurde das neue Lichtgewehr zur Verfügung gestellt. Die Siegertrophäe bleibt natürlich im Schützenheim ausgestellt.
Als Siegerin darf sich die erst vor wenigen Tagen gekrönte Jugendschützenkönigin Verena Schleger auf dem Scheibentoni verewigen
lassen. Weiter folgen auf der Ergebnisliste Petra Schleger (letztjährige Gewinnerin) 1. Sportleiter Alexander Schönacher, Jürgen Helfer und als fünfter Peter Schlicker.
Vielen Dank für Ihre Treue. Die besten Wünsche
zum Fest und ein gutes neues Jahr!
www.raumausstatter-felbermeier.de
Die strahlende Siegerin vom Gedächtnisschießen der Alpenrose
Grimolzhausen Verena Schleger (mitte) erhält vom ersten Vorstand
Jörg Zech (links) und ersten Sportleiter Alexander Schönacher die
schöne Siegertrophäe überreicht. Text/Bild: Johann Tyroller
junited AUTOGLAS
Heimpersdorf 9  86674 Baar  Tel. 08276/244
www.gasthof-bachmeir.de
1. bis 5. Januar 2017 geschlossen.
Wir wünschen allen unseren Gästen
ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest
und einen guten Start ins neue Jahr.
Manfred und Inge mit Team
®
PKW u. LKW Fachglaserei
Groß- und Einzelhandel - Montageservice
AutoGlas-Ring GbR
Nördliche Grünauer Str. 25
86633 Neuburg / Donau
Tel.: 08431-49982
Fax: 08431-430411
Internet: www.autoglasring.de
E-Mail: [email protected]
 Steinschlagreparatur
 Scheibentausch
 PKW-LKW-Baumaschinen
 Vor Ort Service
 Leihfahrzeug kostenlos
 Offizieller Partner von allen Versicherungen
34
Pöttmeser
Marktbote
Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016
Möbelwerkstatt Eisner
Meisterbetrieb
Augsburger Str. 34
Tel.: 08435/700
86676 Schönesberg
Fax: 08435/941 323
E­Mail: info@moebelwerkstatt­eisner.de
Michael Hager  Rosenweg 27  86676 Ehekirchen
Tel.: 08435/920998  Fax: 08435/941716
Mobil: 0160/4587783
All unseren Kunden und Freunden wünschen wir frohe Weihnachten
und ein glückliches und gesundes neues Jahr 2017
Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016
Pöttmeser
Marktbote
Kultur + Vereine
35
Herbstergebnisse der Jugend des TSV Pöttmes
Pöttmeser-Bambinis feiern Turniersieg
Bambinis:
Unsere Bambinis beteiligten sich an einer Freundschaftsrunde.
Hierbei spielten die Kinder 4 Spiele. Davon wurden zwei verloren und zwei
gewonnen. Teilnehmer waren, der SV Klingsmoos, der FC Ehekirchen, der
SV Steingriff, die TSG Untermaxfeld und der TSV Pöttmes. In diesem Bereich
spielen die Jahrgänge 2010/2011/2012. Bei Interesse darf man sich jederzeit
gerne bei Manuel Perkhammer, Tel: 01623039089, oder bei Patrick Schafnitzel Tel: 015735119433 melden.
F-Junioren:
Bei den F-Junioren gibt es aufgrund der Fairplay Liga ebenfalls keine Tabelle.
In dieser Liga werden immer zwei Spieltage abgesagt, so dass nie Jeder
gegen Jeden gespielt hat und somit keine Tabelle erstellt werden kann. Jedoch spielten alle drei Mannschaften eine hervorragende Herbstrunde.
F3:
Die F3 spielte mit einer sehr jungen Mannschaft eine tolle Herbstrunde. In dieser nahmen teil: SV Wulfertshausen 3, TSV Friedberg 3, TSV Friedberg 4,
FC Affing 3, TSV Sielenbach, TSV Merching, TSV Pöttmes. Hierbei wurden
drei Niederlagen, ein Unentschieden und vier Siege erzielt. In dieser Mannschaft spielen Kinder der Jahrgänge 2010/2011. Bei Interesse bitte bei Holger
Schafnitzel, Tel: 015758895050 melden.
F2:
Die F2 spielte eine starke Herbstrunde. Alle 8 Partien konnten gewonnen werden. Somit gehört unsere F2 trotz nicht zu erstellender Tabelle zu den Top
Mannschaften. In dieser Runde nahmen teil: FC Gerolsbach 2, SV Baar 2,
TSV Aindling 2, BC Aresing 2, TSV Weilach 2, SC Mühlried 2, TSV Pöttmes
In dieser Mannschaft spielen die Jahrgänge 2009, 2010. Bei Interesse bitte
bei den Trainern Stefan Riedelsberger oder Dietmar Bitomski Tel: 0151/
56540238 melden.
F1:
Unsere F1 konnte in ihrer Fair Play Liga auch eine sehr gute Leistung abrufen.
Folgende Mannschaften nahmen teil: FC Gerolsbach, SV Baar, TSV Aindling,
SSV Alsmoos-Petersdorf, BC Aresing, TSV Weilach, SC Mühlried, TSV Pöttmes. Hier gab es 9 Siege und eine knappe Niederlage. In dieser Mannschaft
spielt der Jahrgang 2008. Bei Interesse bitte bei Jürgen Grauvogl Tel:
01729800549, oder Thomas Reichart Tel: 017644566161 melden.
Jederzeit freuen sich die Trainer über interessierte Kinder und Eltern,
die am Training teilnehmen möchten. Die jeweiligen Trainingszeiten
erfahren Sie direkt bei den Trainern, oder auf unserer Homepage unter
www.tsv-pöttmes-fussball.de!
E-Junioren:
Alle drei E-Jugend Mannschaften spielten eine tolle Herbstrunde. In dieser
Jugend spielen die Jahrgänge 2006 und 2007. Die E3 konnte einen sehr
guten dritten Platz, die E2 einen tollen zweiten Platz und die E1 sogar ungeschlagen einen hervorragenden ersten Platz belegen.
E3 Trainer: Hiesener Manfred Tel: 0171/7132524 und Karl-Heinz Riepold.
E2 Trainer: Mühlpointner Anton Tel:0160/97256204 und Heilmeier Lorenz Tel:
0172/7851838.
E1 Trainer: Reinold Markus Tel: 01520/4498495 und Schaff Stefan Tel:
0170/2209717
D-Junioren:
Nach dem Aufstieg in die Kreisklasse ist das erste Ziel der D-Jugend, sich in
dieser Klasse zu etablieren. Dies gelingt bisher sehr gut. Die Mannschaft steht
auf einem guten fünften Tabellenplatz. Jahrgänge 2004 und 2005, Trainer:
Hans Schuster Tel: 08253/99690
C-Junioren:
Mit noch einem Spiel im Rückstand steht unsere C-Jugend auf einem sehr
gutem vierten Tabellenplatz. Die Mannschaft präsentierte sich in einer guten
Verfassung und hat noch alle Möglichkeiten ganz oben eine Rolle zu spielen.
Jahrgänge 2002 und 2003, Trainer: Reeg Patrick Tel: 01728333966
B-Junioren:
Die B-Jugend steht nach einer starken Vorrunde auf einem hervorragenden
ersten Platz und hat sich somit die beste Ausgangssituation auf die Möglichkeit zum Aufstieg in die Kreisklasse geschaffen. Jahrgänge 2001 und 2000,
Trainer: Söllner Sascha Tel: 0157/56310848.
Die G1-Jugend vom TSV Pöttmes gewann souverän das
Hallenpokalturnier vom FC Zell/Bruck. Das Turnier fand am
26.11. statt und gespielt wurde im Modus „Jeder gegen Jeden“. Es
wurden alle Spiele gewonnen und man musste kein einziges Gegentor hinnehmen.
Ein ganz besonderer Dank geht an unsere Jugendtrainer, die sich
mit viel Geduld und Zeitaufwand um unsere Kinder und Jugendlichen kümmern! Auch möchten wir uns ganz herzlich bei unseren Sponsoren
bedanken, die uns neue Trikots, Bälle, Geschenke, Pokale und einiges mehr
zur Verfügung stellen!
In diesem Sinne wünschen wir allen unseren Kindern, Jugendlichen, Eltern, Trainern und Sponsoren eine besinnliche
Adventszeit, ein schönes Weihnachtsfest, und ein gutes,
gesundes neues Jahr 2017!!! Die Jugendleitung TSV Pöttmes
Endergebnis:
1. TSV Pöttmes
2. TSV Rain
3. FC Zell/Bruck
4. FC Ehekirchen
5. SG Weichering/Lichtenau
H.li.: Paul Knöferl, Trainer Holger Schafnitzel, Paul Mischke,
Max Schafnitzel; Li. unten: Nico
Grau, Maxi Geyer, mit auf dem
Bild ist Timo Grau.
Text/Bild: Christoph Prähofer
Frohe Weihnachten und ein gesundes
Neues Jahr 2017
wünscht Ihnen die
FEweB-Oase
Fam. Eitelhuber
Wir wünschen allen
unseren Kunden
gesegnete Weihnachten
und ein gesundes neues
Jahr 2017!
Am Ende des alten Jahres danken
wir allen Kunden und Freunden
für das entgegengebrachte Vertrauen.
Wir wünschen ein frohes Weihnachtsfest
und im kommenden Jahr viel Glück,
Gesundheit und Erfolg.
Qualitätsordner A4
ab 1,49 €
36
Kultur + Vereine
Pöttmeser
Küchen und Möbel
sind unsere Stärke!
Ihr Einrichtungsspezialist
vor Ort:
Michael Schmidt
Marktbote
Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016
Schützenverein Jägerblut Handzell e.V.
Königsschießen mit Königsfeier
am Samstag, den 7. Januar 2017 beim Jägerwirt.
Beginn ab 19.00 Uhr. Letzte Scheibenausgabe 21.00 Uhr
Jedes Vereinsmitglied darf hierbei 5 Schuss (ohne Hilfsmittel) auf
die Königsserie abgeben.
Natürlich werden auch der Jungschützenkönig sowie die „Schützenliesel“ ausgeschossen.
Hierzu sind alle Schützen, Jungschützen und auch
diejenigen die sich mit dem Schützenverein verbunden fühlen
recht herzlich eingeladen.
Der Experte für Küche und Wohnen
Neuburg Wagenhofen - Im Gewerbepark 1
Telefon 0 84 31 / 61 987-20 - [email protected]
Allen Kunden,
Geschäftspartnern
und Freunden wünschen
wir frohe Festtage
und ein gutes neues Jahr!
86676 Ehekirchen
Am Kaltenbrunnen 2
Tel. 08435/1022 Fax 08435/416
[email protected]
Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016
Pöttmeser
Marktbote
Kultur + Vereine
Jahreshauptversammlung FF Kühnhausen
Am Samstag, den 26.11.2016 fand die alljährige Jahreshauptversammlung der FF Kühnhausen, im Feuerwehrhaus statt. Die Versammlung war wie immer sehr zahlreich von den Mitgliedern
besucht. Nach kurzem Rückblick des 1. Vorstands Hermann Großhauser über das Jahr 2016 mit einer Vorausschau für das Jahr
2017, folgten weitere Berichte des
1. Kommandanten,
Kassiers
und
Schriftführers.
Der 1. Kommandant hat sich besonders bei allen,
für die zahlreiche
Teilnahme an den
monatlichen Übungen sowie den Einsätzen bedankt und
sieht positiv in die
Zukunft.
Besonders freute er
von links: Rott Albert, Augustin Richard.
sich, dass er zwei
Feuerwehrkameraden für ihren langjährigen aktiven Feuerwehrdienst ehren durfte:
Rott Albert für 25 Jahre und Augustin Richard für 40 Jahre. Dies hat
bisher noch keiner vor ihm in der langen Geschichte der FF Kühnhausen geschafft. Text/Bild: U. Wörle, FF Kühnhausen
SIEGFRIED SATTICH
Malerfachbetrieb
seit 26 Jahren
Meisterbetrieb der Maler- und Lackiererinnung
Elektrotechnik
Ele
ktrotechnik
kt
Frohe Weihnachten und
ein gutes neues Jahr
wünschen wir allen Leserinnen und Lesern.
Bei unserer werten Kundschaft bedanken wir uns für
ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit.
Gerne sind wir auch im neuen Jahr wieder für Sie da.
Rudolf-Diesel-Straße 11
86554 Pöttmes
Telefon 08253/9195
Telefax 08253/9196
Mail: [email protected]
Johann
Johann Spangler
Spangler
Omnibusbetrieb
Inh. Leonhard Pfisterer
Bgm.-Mörtl-Str. 33 86554 Gundelsdorf
Tel. 08253/6202
Fax: 08253/6407
[email protected]
www.spangler-gundelsdorf.de
Unsere
Fahrten:
Wir danken
Ihnen für die gute Zusammenarbeit
03.05.2015: Altötting – Wallfahrt (17,- €)
und wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest
09.05.2015: Europapark Rust (68,- €)
und ein
besinnliches,
und(295,zufriedenes
20.08.
– 23.08.2015:
4 Tagegesundes
Salzkammergut
€ im DZ; 331,- € im EZ)
neues Jahr
2017.– Wallfahrt (17,- €)
04.10.2015:
Altötting
Meisterfachbetrieb
SSchoder
choder
& MMaye
Mayer
ayer
er
Hausinstallation
Photovoltaikanlagen
Beleuchtungsanlagen
Antennenanlagen
Telefonanlagen
eelefon
Datennetzverkabelung
Energieberatung
Haushaltsgeräte
Schoder & Mayer GmbH
Elektrotechnik
Bachgasse 5
86676 Ehekirchen
Telefon 0 82 53 / 99 78 91
Telefax 0 82 53 / 99 52 97
[email protected]
y
37
38
Pöttmeser
Wir wünschen Ihnen
ein frohes und glückliches
Weihnachtsfest.
Für die gute Zusammenarbeit
im vergangenen Jahr möchten
wir uns sehr herzlich bedanken!
Wir wünschen allen
unseren Kunden, Freunden
und Bekannten
ein frohes Weihnachsfest
und ein gutes neues Jahr.
Marktbote
Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016
Die Kath. Pfarrkirchenstiftung St. Stephan sucht für den Kindergarten
Wirbelwind in Walda zum nächstmöglichen Termin
eine/n Hausmeister/in in Teilzeit (5 h/Woche).
Wir erwarten
 Flexibilität und Motivation
 Kommunikations- und Teamfähigkeit
 Identifikation mit den Grundsätzen der Kath. Kirche
Wir bieten
 ein aufgeschlossenes Team und ein angenehmes Betriebsklima
 Vergütung nach ABD, tarifähnlich TVöD
 umfangreiche Sozialleistungen
Bewerbungen bis zum 20.01.2017 an: Kath. Pfarramt St. Stephan,
Hauptstraße 6, 86676 Ehekirchen, Email: [email protected], Kindergarten Wirbelwind, Tel. 08253/7383.
Allen unseren Kunden, Geschäftsfreunden
und Bekannten wünschen wir ein
frohes Weihnachtsfest
und ein glückliches,
gesundes neues Jahr.
Sanitär  Solar
Heizung
Gietl
Erwin Gietl  Am Wald 10  86554 Osterzhausen
Tel.: 08276/589357  Fax: 08276/589358
E-Mail: [email protected]
Dachreinigung
Wallertshofener Str. 3
86676 Ehekirchen
Wir wünschen all unseren Kunden,
Freunden und Bekannten
ein frohes und gesundes
Weihnachtsfest
und viel Glück und Erfolg im neuen Jahr.
Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016
Pöttmeser
Die Vorbereitungen für Ski-Snowboardkurse
beim Skiclub Pöttmes laufen auf Hochtouren
Mit der alljährlichen vereinsinternen Ausbildung der Übungsleiter im
Zillertal begann am zweiten Adventswochenende die heiße Phase
der Vorbereitungen für die Kurse. Die Anmeldungen zu den Ski- und
Snowboardkursen und Sitzplatzreservierungen für die Busfahrten
sind bei Spielwaren Schlaegel bereits voll im Gange. Folgende Termine und Ziele sind für die Viertageskurse vorgesehen:
Samstag, 07.01.2017, 1. Skikurstag Wildschönau/Alpbachtal
Samstag, 14.01.2017, 2. Skikurstag Reit im Winkl
Samstag, 28.01.2017, 3. Skikurstag Zell am Ziller
Samstag, 04.02.2017, 4. Skikurstag Wildschönau/Alpbachtal
Die Zweitageskurse sind vorgesehen für zwei Terminreihen:
1. Termin: 7. und 14. Januar 2017; 2. Termin: 28. Januar und 4. Februar 2017; Anmeldeschluss ist der 23. Dezember.
Die Weihnachtsfahrt am Mittwoch, den 28.12.2016 wird je nach
Schneeverhältnissen wahrscheinlich ins Zillertal führen.
Die Gemeinde Königsmoos sucht baldmöglichst
eine/n Kinderpfleger/in
(28 Stunden wöchentlich), befristet bis 31.08.2017
für die Kinderkrippe in Ludwigsmoos.
Wir bieten Ihnen einen Arbeitsplatz in einem kreativen und motivierten
Team sowie eine tarifgerechte Vergütung nach dem TVöD mit den üblichen Sozialleistungen im öffentlichen Dienst.
Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis spätestens 30.12.2016 an die Gemeinde Königsmoos, Neuburger Str. 10, 86669 Königsmoos, Tel. 08433/9409-12.
Kultur + Vereine
Marktbote
39
Wir wünschen all
unseren Kunden ein
erholsames, friedliches
Weihnachtsfest
und einen schönen
Jahresausklang.
RUDOLF-DIESEL-STR. 5 • 86554 PÖTTMES
TEL. 0 82 53 / 99 87-0 • FAX 0 82 53 / 99 87-20
E-mail: [email protected]
Internet: www.ottillinger.eu
 ELEKTROINSTALLATION
 PHOTOVOLTAIK
 KÜCHENSTUDIO
 TEXTIL-AUTOWÄSCHE
D. Grosser
Bagger­&Mietservice
Tel.: 0174/3761416
 Erdarbeiten
jeglicher Art
(Bauaushub etc.)
 Außenanlagenbau
 Pflaster­Kanalbau
 Palisaden setzen
Kelterei Heckl
Ehekirchen
Email:
Grosser.Bagger­[email protected]
Wir wünschen unseren Kunden,
Freunden und Bekannten
ein frohes Weihnachtsfest
und ein glückliches neues Jahr 2017.
Josef Kammerer Transporte
Am Graben 20  86554 Pöttmes  08253/1631
40
Pöttmeser
Marktbote
Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016
Bei Facebook und Instagram immer aktuell unter “Blumenfee Pöttmes”
Bauen in
Pöttmes
Finanzieren ist einfach.
Fragen Sie unsere Finanzierungsspezialisten vor Ort:
sparkassen-immo.de
Sylvia Kienast
(0 82 53) 99 55-11
Josef Leopold
(0 82 51) 94-4402
Sparkasse
Aichach-Schrobenhausen
Wir wünschen unseren Patienten,
Besonnungskunden, Geschäftsfreunden
und Bekannten ein frohes Weihnachtsfest
und ein glückliches neues Jahr!
86643 Rennertshofen /Stepperg
Gestütstraße 16
Tel. 0175/6336766
 Wir verkaufen Hackschnitzel für Haus- und Großanlagen.
Das Grundmaterial stammt aus der Region.
 Ankauf von Waldrestholz!
 Lohnhacken bis 70 cm Durchmesser mit 500 PS Leistung.
Praxis für Physiotherapie Wagner
Fußpflege Nadine Wünsch
Sonnenweg 8 • 86676 Schönesberg • Tel. (08435) 1666
Urlaub vom 24.12.2016 bis 08.01.2017
Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016
Pöttmeser
41
Kirche
Marktbote
Pfarreiengemeinschaft Pöttmes,
DEUTSCH /
ITALIENISCHE
HANDELSAGENTUR
Gottesdienste und Termine
P = Pöttmes, E = Ebenried, Gr = Grimolzhausen, Gu = Gundelsdorf,
H = Handzell, O = Osterzhausen, K = Schnellmannskreuth, S = Schorn
Freitag, 23.12.
P 8:15 Schulgottesdienst der Volksschule Pöttmes; P 17:55 Rosenkranz; P
18:30 Rorate für Bettina Schwendner (2.M), + für Franz Weidenhiller (JM);
K 18:30 Rosenkranz; Heimp. 18:15 Schülerbeichte und Beichtgelegenheit
vor Weihnachten; Heimp. 19:00 Rorate für Franziska Bachmeir und Josef
und Hans, + für Josef und Sofie Haberl und Rosa Haberl
HEILIGER ABEND
Samstag, 24.12.
P 17:00 Kinderkrippenfeier; Gu 17:00 Kinderkrippenfeier HEILIGE NACHT;
K 20:00 Christmette für alle lebenden und verstorbenen Wohltäter unserer
Kirche; H 21:00 Christmette für alle lebenden und verstorbenen Wohltäter
unserer Kirche; O 21:00 Christmette für alle lebenden und verstorbenen
Wohltäter unserer Kirche - (mit Ebenried); Gu 22:00 Christmette für alle lebenden und verstorbenen Wohltäter unserer Kirche; P 23:00 Christmette für
die Lebenden und Verstorbenen der Pfarreiengemeinschaft
HOCHFEST DER GEBURT DES HERRN - WEIHNACHTEN
Sonntag, 25.12.
Gr 8:30 Festgottesdienst für Cäcilia Michl und Verstorbene Michl, + für Josef,
Maria und Xaver Harlander, + für Anton Huber, + für Maria Meyr; S 8:30 Festgottesdienst für Anna Beidenhauser, + für Josef Reeg und Verwandtschaft,
+ für Bruno Rappel, + für Fritz und Juliane Kneißl, Johann Bregler, Alois
Christl und Michael Rappl; Gu 9:30 Rosenkranz; Gu 10:00 Festgottesdienst
für Johann Kröpfl mit Eltern Anton und Julie (JM), + für Josef und Anna Berthold, + für Sofie und Johann Treffler (JM), + für Ria Haas mit Eltern und Geschwister - mit dem Kirchenchor; H 10:00 Festgottesdienst für Leonhard und
Magdalena Obeser (JM), + für Kaspar und Sofie Sturm und Konrad und
Maria Stahl, + für Maria und Michael Lindermayr und Sohn Bernhard (JM),
+ für Hermann Kröpfl - mit dem Kirchenchor; P 10:00 Hochamt für die Lebenden und Verstorbenen der Pfarreiengemeinschaft (Pastoralmesse in F
von Tambling mit Kirchenchor und Orchester)
ZWEITER WEIHNACHTSTAG
Montag, 26.12.
Gu 8:00 Rosenkranz; Gu 8:30 Festgottesdienst für Gerlinde Brecheisen
(2.M.), + für Marianne Schaller (JM) anschließend Kindersegnung - Krippenopfer der Kinder; Heimp. 8:30 Festgottesdienst für Albrecht und Genoveva
Kandler, + für Anton und Rosina Lutz und Anton Kopold, + für Ferdinand und
Konrad und Rosina Weiß anschließend Kindersegnung - Krippenopfer der
Kinder; Gr 10:00 Festgottesdienst für Walburga und Emil Schelb (JM), + für
Alois Schönacher, + für Viktoria und Johann Wenger, + für Anna Wenger anschließend Kindersegnung - Krippenopfer der Kinder; K 10:00 Festgottesdienst für Johann und Sofie Heilgemeir (JM), + für Alois Metsch, + für Florian
Mühlpointner anschließend Kindersegnung - Krippenopfer der Kinder; P
10:00 Festgottesdienst für alle Lebenden und Verstorbenen der Pfarreiengemeinschaft - mit der Blaskapelle Pöttmes anschließend Kindersegnung Krippenopfer der Kinder
Dienstag, 27.12.
P 18:25 Rosenkranz für den Frieden und Beichtgelegenheit; P 19:00 Hl.
Messe für Therese Lutterschmid (1.M.), + für Josef Lutterschmid (JM), + für
Leonhard und Rita Baumgartner, + für Ludwig Krammer (JM), + für Paul Gruber (JM); H 18:30 Rosenkranz
Mittwoch, 28.12.
P 8:00 Hl. Messe für die armen Seelen; P 18:25 Rosenkranz
Donnerstag, 29.12.
P 18:25 Rosenkranz; H 18:30 Rosenkranz; Gu 18:30 Rosenkranz
Freitag, 30.12.
P 17:55 Rosenkranz; P 18:30 Hl. Messe für Theo Alinski (JM), + für Viktoria
Mauerer (JM), + für Josef Schütz und Tochter Gabriele; K 18:30 Rosenkranz
Samstag, 31.12.
Gr 15:00 Jahresschlussgottesdienst Hl. Messe für Anna Spies (JM), + für
Michael und Magdalena Pest, + für Karl Schnell und Angehörige (JM); K
15:00 Jahresschlussgottesdienst Hl. Messe für Eltern Ottilinger und Kinder;
H 16:30 Jahresschlussgottesdienst Hl. Messe für Therese Lehmann; O 16:30
Jahresschlussgottesdienst Hl. Messe für Juliana Engelhard, + für Fritz Biederwolf, + Monats-requiem für die im Monat Dezember Verstorbenen und
Gefallenen; Gu 18:00 Jahresschlussgottesdienst Hl. Messe zu Ehren der
Muttergottes, der immerwährenden Hilfe; P 18:00 Jahresschlussgottesdienst
Hl. Messe für Thomas Rosskopf, Eltern und Großeltern (JM), + für Josef Golling und Ernst und Anton Golling und Großeltern (JM), + für Michael Großhauser und Eltern und Großeltern (JM); P 23:00 Gebet zum Jahresschluss;
P 24:00 Te Deum und Eucharistischer Segen
Sonntag, 1.1. NEUJAHR - HOCHFEST DER GOTTESMUTTER MARIA
P 18:00 Gemeinsame Neujahrsmesse der Pfarreiengemeinschaft Hochamt
für die Lebenden und Verstorbenen der Pfarreiengemeinschaft mit dem Projektchor anschließend Neujahrsempfang der Pfarreiengemeinschaft im Pfarrheim für alle Gläubigen
BARBARA
SPERR
Frohe
Weihnachten
und
ein
gutes
neues
Jahr!
Verkauf:
Fr 9.00 – 16.00 Uhr
Sa 9.00 – 13.00 Uhr
Neuburger Str. 14
86676 Ehekirchen
Tel. 08435/9447393
Ackerflächen zu pachten gesucht
Wir suchen Flächen im Raum Pöttmes für ökologische Bewirtschaftung – gerne längerfristig. Wenn Sie Wert auf eine
nachhaltige bodenschonende Bewirtschaftung und Erhalt der
Bodenfruchtbarkeit legen, sind wir der richtige Partner für Sie.
Frhrl. von Gumppenberg`s che Güterinspektion Pöttmes
Telefon 0 82 53 / 501 oder 01 72 / 84 37 336
Wir bedanken uns für Ihr
Vertrauen und wünschen ein
frohes Weihnachtsfest und
ein gesundes, friedvolles
neues Jahr 2017.
Wohn- und Gewerbebau
teil- u. schlüsselfertig
Baustoffe
Hauptstraße 10
D-86676 Ehekirchen
Tel.: +49(0)8435/9401-0
Fax: +49(0)8435/9401-20
www.ettenreich.de
eMail: [email protected]
Auszubildende in Beton- und Mauertechnologie
für das Jahr 2017 gesucht!
42
Pöttmeser
Marktbote
Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016
Angebote gültig von Donnerstag, 29.12.2016 bis Mittwoch, 04.01.2017
Pils / Blue
Apfelschorle / Rote Schorle
Gold / Premium Pils / Zwickl
(nur lose Ware, keine 6er Pack)
10,99
20/0,5 ltr. · Pfand 3,10
24/0,33
, ltr. · Pfand 3,42
,
ltr. 1,10
ltr. 1,39
,
8,99
20/0,5 ltr. · Pfand 3,10
ltr. 0,90
12,99
24/0,33 ltr. · Pfand 3,42
ltr. 1,64
versch. Sorten
Pilsener / Fun
12,99
20/0,5 ltr. · Pfand 3,10
24/0,33 ltr. · Pfand 3,42
ltr. 1,30
ltr. 1,64
6,99
12/1,0 ltr. · Pfand
d 3,30
ltr. 0,58
,
Angebote gültig von Donnerstag, 05.01. bis Mittwoch, 11.01.2017
Hell / Alkoholfrei
Barock Dunkel
13,99
12,99
20/0 5 ltr
20/0,5
ltr. · Pfand 3
3,10
10
ltr. 1,30
Mineralwasser
versch. Sorten
20/0,5 ltr.
ltr · Pfand 3,10
3 10
Weißbier, versch. Sorten
ltr. 1,40
3,99
12/0,7 ltr. · Pfand 3,30
Pilsener / Fun
12,99
14,99
20/0,5 ltr. · Pfand 3,10
ltr. 0,48
ltr. 1,50
,
20/0,5 ltr. · Pfand
d 3,10
d 3,42
24/0,33 ltr. · Pfand
ltr. 1,30
ltr. 1,64
DE-ÖKO-006
Donauwörther Str
Str.
r. 27 a · 86666
86
Burgheim · 08432 / 9490829
29 · Mo. - Fr
Fr.
r. 8.00 - 18.00 Uhr · Sa.
Sa 8.00 - 14.00 Uhr
Str.
Fr.
Münchener Str
r. 137 · 86633 Neuburg a. d. Donau · 08431 / 641464 · Mo. - Fr
r. 8.00 - 18.00 Uhr
U · Sa. 8.00 - 13.00 Uhr
Von-Gumppenberg-Str.
Fr.
V
o
on-Gumppenberg-Strr. 51 · 86554 Pöttmes · 08253 / 9279446
46 · Mo., Di., Do., Fr
r. 8.30 - 18.00 Uhr · Mi. 8.30 - 13.00 Uhr · Sa. 8.00 - 16.00 Uhr
Str.
· 08434 / 1789 · Mo.
Fr.
Neuburger Str
r. 5 · 86643 Rennertshofen
Re
o. - Fr
r. 8.00 - 18.00 Uhr · Sa. 8.00 - 16.00 Uhr
Irrtum vorbehalten
· 08435 / 1016 · Mo., Di., Do., Fr
Fr.
Neuburger Str.
Strr. 16 · 86676 Ehekirchen
E
r. 8.30 - 18.00 Uhr · Mi. 8.30 - 12.30 Uhr · Sa. 8.00 - 12.30 Uhr
Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016
Pöttmeser
Montag, 2.1.
P 18:25 Rosenkranz; P keine Hl. Messe; K 19:00 Hl. Messe mit gemeinsamer Aussendung unserer Sternsinger der Pfarreiengemeinschaft für Raimund und Josefa Mühlpointner und Florian
Dienstag, 3.1.
P 18:25 Rosenkranz für den Frieden und Beichtgelegenheit; P 19:00 Hl.
Messe für Josef Bartenschlager (1.JM), + für Ingeborg Mayr (JM), + für Maria
Gütl (JM); H 18:30 Rosenkranz
Mittwoch, 4.1.
P 8:00 Hl. Messe für Adolf und Hildegard Veit und Tochter Ingrid und Werner
Rebel; P 18:25 Bruderschaftsrosenkranz; Gr 18:30 Rosenkranz; S 18:30
Rosenkranz; S 19:00 Hl. Messe für Josefa Gogl (JM)
Donnerstag, 5.1.
P 18:25 Rosenkranz; P 19:00 Feierliche Dreikönigsvesper mit Dreikönigsweihen mit der Gruppe Regenbogen anschließend Holy Hour mit Beichtgelegenheit und dem Holy Chor; H 19:00 Vorabendmesse zum Hochfest
Erscheinung des Herrn Festgottesdienst für Maria Lindermayer, Siegersberg
(JM), + für Pius und Viktoria Baumgartner und Therese Lehmann
ERSCHEINUNG DES HERRN - EPIPHANIE
Freitag, 6.1.
Gu 8:00 Rosenkranz; Gu 8:30 Hl. Messe für Konrad und Juliana Brieschenk
(JM), + für Maria und Johann Schäfer (JM), + für Johann Keller und Friedrich
Sattich, + für Maria Strobl und Erna Schmid; Gr 8:30 Festgottesdienst für
Angelika Brunninger (JM), + für Johann und Viktoria Wenger (JM), + für Michael Zech (JM), + für Katharina Stegmeir und Eltern Engelhard, + für Alois
Stegmeir, + für Kaspar Kupferschmid, Eltern Kupferschmid und Lohmaier; S
10:00 Festgottesdienst für Willi Mayer (JM), + für Juliana und Andreas
Schury; O 10:00 Festgottesdienst für Andreas und Theresia Schlecht (JM),
+ für Josef Schlicker (JM); P 10:00 Hochamt für die Lebenden und Verstorbenen der Pfarreiengemeinschaft
Samstag, 7.1.
P 18:25 Rosenkranz und Beichtgelegenheit; P 19:00 Vorabendmesse zum
Sonntag Hl. Messe für Helmut Seigner (1.JM), + für Hans Brzenskott (JM),
+ für Genoveva Söldenwagner (JM); K 18:30 Beichtgelegenheit; K 19:00
Vorabendmesse zum Sonntag Hl. Messe für Eltern Vogl und Sohn Kaspar,
+ für Magdalena Tyroller, + für Peter und Magdalena Tyroller und Kinder (JM)
Sonntag, 8.1.
Gu 8:00 Rosenkranz; Gu 8:30 Hl. Messe für Josef Assenbrunner (JM), + für
Pfarrer Adam Kessler und deren Haushälterin, + für Stefan Baumgartner
(JM), + für Anton Westermair (JM); O 8:30 Hl. Messe für Josef Eberle und
verstorbene Angehörige, + für Christine Harlander (JM); H 10:00 Hl. Messe
für Josef Graser (1.JM), + für Maria Rupprecht (JM); P 10:00 Hl. Amt für die
Marktbote
Kirche
43
Lebenden und Verstorbenen der Pfarreiengemeinschaft; P 11:15 Taufe
Elaina Zoe Steckermeier; S 19:00 Hl. Messe für Alfons Birkmeir und Eltern,
+ für Familien Mayer, Lutz und Reithmeir, + für Peter Sälzer und Helmut
Rauch (JM)
Montag, 9.1.
P 14:30 Anmeldung der Firmlinge im Pfarrhof; P 18:25 Rosenkranz und
Beichtgelegenheit; P 19:00 Hl. Messe für Josef Stöckl, + für Karl Gramlich
(JM); K 19:00 Rosenkranz
Dienstag, 10.1.
P 18:25 Rosenkranz für den Frieden und Beichtgelegenheit; P 19:00 Hl.
Messe für Philipp Sigmund (1.M.), + für Peter und Konrad Eibl und verstorbene Angehörige (JM); H 18:30 Rosenkranz
Mittwoch, 11.1.
P 8:00 Hl. Messe für Gusti Wiedemann; P 14:30 Anmeldung der Firmlinge
im Pfarrhof; P 18:25 Rosenkranz; Gr 18:30 Rosenkranz; Gr 19:00 Hl. Messe
für Sophie Mühlpointner und Verwandtschaft, + zu Ehren der Muttergottes,
der immerwährenden Hilfe; S 18:30 Rosenkranz; S 19:00 Hl. Messe für Josef
Wintermeir
Donnerstag, 12.1.
P 14:30 Anmeldung der Firmlinge im Pfarrhof; P 18:25 Rosenkranz; H 18:30
Rosenkranz und Beichtgelegenheit; H 19:00 Hl. Messe für H.H. Pfr. Josef
Herzlichen Dank für all
Ihre Unterstützung.
Zur Weihnachtszeit wünschen wir Ihnen
Momente des Innehaltens und des Glücks
im Kreise derer, die Ihnen lieb sind.
Ihr Team von
HAIR by Christiane Waadt • Wallerdorferstr. 3 • 86554 Reicherstein • Tel.: 08253 2259090
44
Kirche
Pöttmeser
Marktbote
Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016
Aidelspurger, + für Anna und Josef Winter (JM), + für Kreszenz und Anton
Mitterhuber (JM); Gu 18:30 Rosenkranz und Beichtgelegenheit; Gu 19:00
Hl. Messe zu Ehren und zum Dank der hl. Anna Schäffer; O 19:00 Rosenkranz
Freitag, 13.1.
P 17:00 Fatima - Rosenkranz in der Schlosskapelle; P 17:55 Rosenkranz;
P 18:30 Hl. Messe für Alfred Voigt (JM), + für Ursula und Michael Appel (JM),
+ für Ludwig und Maria Guggert (JM); K 18:30 Rosenkranz; Heimp. 19:00
Hl. Messe für Max und Michael Koller
Samstag, 14.1.
P 18:25 Rosenkranz und Beichtgelegenheit; P 19:00 Vorabendmesse zum
Sonntag Hl. Messe für Luzia Krammer (1.JM), + für Josef und Günter Krammer, + für Ursula und Peter Schwegler (JM); Gu 18:30 Rosenkranz und
Beichtgelegenheit; Gu 19:00 Vorabendmesse zum Sonntag Hl. Messe für
Anton Haas (JM), + für Josef Baumgartner und Anna und Josef Baumgartner
(JM), + für Andreas und Kasimir Beutlrock und Verwandtschaft, + für Anton
Brecheisen (JM)
Sonntag, 15.1.
S 8:30 Hl. Messe für Harald Harlander, + für Alfons Birkmeir; Heimp. 8:30
Hl. Messe für Karolina Ruisinger (1.JM); Gr 10:00 Hl. Messe für Anna Helfer
(2.M.), + für Michael Schleger, + für Eltern Stettler, Baumgartner und Verwandtschaft, + für Franziska Sturm; K 10:00 Hl. Messe für Xaver Schöner
(JM), + für Viktoria Lutterschmid (JM), + für Kaspar Kaltenstadler (JM); P
10:00 Hl. Amt für die Lebenden und Verstorbenen der Pfarreiengemeinschaft
Wir wünschen Ihnen allen ein frohes Weihnachtsfest,
verbunden mit den besten Glück- und Segenswünschen
für das neue Jahr 2017
Kleinanzeigen
Zur suchen
Verstärkung
unseres Teams
suchen
wir
Wir
zur Verstärkung
unseres
Teams
zuverlässige
und
motivierte
eine Bedienung, Küchenhilfe
Servicemitarbeiter
in Voll- oder Teilzeit.
und einen Koch(m/w)
zur Aushilfe.
****************************************************************
RATSSTUBEN
Marktplatz 20 • 86554 Pöttmes
Fon: 0 82 53/9 97 17 70
Mail: [email protected]
www.ratsstuben-poettmes.com
Im Kundenauftrag bieten wir in den Gemarkungen Schnellmannskreuth (3,08 ha, 2,30 ha, 1,94 ha) und Oberbachern (2,20 ha, 0,66 ha) landwirtschaftliche Grundstücke sowie in der Gemarkung Schnellmannskreuth
(1,90 ha) ein forstwirtschaftliches Grundstück zum
Kauf an. Das Bieterverfahren endet jeweils am 30.01.
2017. Details auf Anfrage. VR Bank Neuburg-Rain eG,
 08431/504-806.
____________________________________________________________________________________________
Wir suchen ab Januar 2017 flexible motivierte freundliche
Friseurin in Teilzeit. Wir freuen uns auf ihren Anruf.
Salon Ferro Ehekirchen,  08435/1025.
____________________________________________________________________________________________
Ansprechpartner für Anzeigen:  08435/944710
www.TIERARZTPRAXIS-BURGHEIM.de
DR. ULRICH BARZ
Birkenweg 4  86666 Burgheim  Tel. 08432/227
Wir wünschen Ihnen allen
ein frohes Weihnachtsfest und ein
gutes neues Jahr 2017!
Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016
Pöttmeser
Herzliche Einladung zum
Neujahrsfestgottesdienst mit
Neujahrsempfang der Pfarreiengemeinschaft
Pöttmes am 01.01.2017
18.00 Uhr Festgottesdienst zum Neujahrstag - Hochfest der Gottesmutter Maria in der Pfarrkirche Pöttmes für alle Pfarreien mit dem
Projektchor.
Anschließend Neujahrsempfang der Pfarreiengemeinschaft im
Pfarrheim Pöttmes für alle Gläubigen.
Die Pfarrgemeinderäte freuen sich auf Ihr zahlreiches Erscheinen.
Firmung am Freitag, 2. Juni 2017
in der Pfarrkirche Pöttmes
Am Freitag, dem 2. Juni 2017 wird Hwst. Herr Weihbischof Florian
Wörner in unserer Pfarreiengemeinschaft das Sakrament der Firmung spenden.
Alle katholischen Schüler ab der 6. Klasse sind
dazu eingeladen.
Die Anmeldung für die Firmvorbereitung der Pfarreiengemeinschaft
Pöttmes ist durch den Firmbewerber persönlich möglich am 9./11./12.
Januar 2017 jeweils zwischen 14.30 und 17.00 Uhr im Pfarramt.
Marktbote
Kirche
45
Evangelische Kirche Pöttmes
Sa. 24.12.Heiliger Abend Lumo 18.00 Christvesper mit Posaunenchor
Pfrin. Dölfel; Pöttmes 16.30 Familienchristvesper Pfrin. Dölfel
So 25.12. 1. Christtag Lumo 9.00 Gottesdienst mit HL. Abendmahl Pfrin.
Dölfel; Pöttmes 10.15 Gottesdienst mit Hl. Abendmahl Pfrin. Dölfel
Mo 26.12. 2. Christtag kein Gottesdienst
Sa. 31.12.Silvester Lumo 18.00 Gottesdienst mit HL. Abendmahl u. Posaunenchor; Pöttmes 16.30 Gottesdienst mit HL. Abendmahl
und Gospelchor Pfrin. Dölfel
So 01.01. 19.00 Untermaxfeld Donaumoos Gottesdienst Pfr. Fritzsch;
Pöttmes kein Gottesdienst
Fr. 06.01. Lumo 9.00 Donaumoos Gottesdienst Lektor Kleber
Pöttmes kein Gottesdienst
So 08.01. Lumo 9.00 Gottesdienst Lektorin Graf
Pöttmes 10.15 Gottesdienst Präd. Pawel
So 15.01. Lumo 9.00 Gottesdienst Lektor Kleber
Pöttmes 10.15 Gottesdienst Lektor Kleber
So 22.01. Lumo 10.15 Gottesdienst für alle mit HOT Eis – Band Pfrin. Dölfel mit Team; Pöttmes kein Gottesdienst
Benefizkonzert Tschernobyl-Kinderhilfe
Pöttmes-Schrobenhausen am 04.12.2016 in der Pfarrkirche
St. Peter und Paul in Pöttmes: DANK für Spenden
Der Firmbesinnungstag findet am Samstag, dem 21. Januar
2017 von 9.00 bis 12.30 Uhr im Pfarrheim Pöttmes statt.
Feierliche Dreikönigsvesper mit
Dreikönigsweihen
am Donnerstag 5. Januar um 19.00 Uhr
in der Pfarrkirche Pöttmes
gestaltet von der Gruppe Regenbogen, anschließend Holy
Hour mit Beichtgelegenheit gestaltet vom Holy Chor.
Wir laden die Gläubigen aus allen Pfarreien herzlich ein!
Die zahlreichen Besucher des Adventssingens der Tschernobyl-Kinderhilfe Pöttmes-Schrobenhausen erlebten in der Pöttmeser Pfarrkirche St. Peter und Paul ein facettenreiches Konzert mit Kinderstimmen
voll ansteckender Lebensfreude und Orgelklängen von sensibler Zartheit, mit filigranen Vokalsoli und extravagantem Schlagspiel - und dazwischen: herausfordernde, kritische Denkanstöße. Organisatorin Evi
Schmidt-Deeg dankt allen Besuchern und Spendern für den großartigen Erlös von 1.665 € sowie allen Mitwirkenden für die anspruchsvollen Beiträge und die sehr sensibel gestaltete Stunde der Besinnung
mit ganz individuellem Charakter. Mit dem Erlös kann die Initiative ihre
segensreichen Patenschaften im weißrussischen Gomel fortführen
und spezielle Härtefälle abfedern, materielle wie gesundheitliche Nöte
lindern, wo sie am schlimmsten sind. Text/Bild: Evi Schmidt-Deeg
Wir wünschen allen unseren
Kunden und Bekannten
fröhliche und erholsame
Weihnachtsfeiertage und alles
Gute für das Jahr 2017
Unser Lager ist vom 19.12.2016 bis 09.01.2017 geschlossen.
Ab dem 10.01.2017 sind wir wieder für Sie da.
Dr.-Müller-Str.5 - 86676 Ehekirchen
 08435/234 - Fax 08435/1348
46
Termine
Pöttmeser
Marktbote
Veranstaltungen
PÖTTMES
Mo 26.12.16
Mi 28.12.16
Fr 30.12.16
Sa 31.12.16
Do 05.01.17
Fr 06.01.17
Fr 06.01.17
Fr 06.01.17
Sa 07.01.17
Sa 07.01.17
Sa 07.01.17
Sa 07.01.17
Sa 07.01.17
So 08.01.17
Do 12.01.17
Veranstaltungen
Fr 13.01.17
Theater vom Kath. Burschenverein Grimolzhausen im Grimolzhauser Schützenheim um 19.30 Uhr
Skiclub Pöttmes, Weihnachtsfahrt nach Fieberbrunn / Saalbach-Hinterglemm
Theater vom Kath. Burschenverein Grimolzhausen im Grimolzhauser Schützenheim um 19.30 Uhr
FC Gundelsdorf, Weißwurstessen
Theater vom Kath. Burschenverein Grimolzhausen im Grimolzhauser Schützenheim um 19.30 Uhr
Freiwillige Feuerwehr Pöttmes e.V, Jahreshauptversammlung im GH Ochsnwirt um 18 Uhr
Theater vom Kath. Burschenverein Grimolzhausen im Grimolzhauser Schützenheim um 19.30 Uhr
Schützenverein „Edelweiß“ Reicherstein, Generalversammlung, GH Brummer, Beginn 19 Uhr
FFW Echsheim, Jahreshauptversammlung im
Gemeinschaftshaus in Echsheim, Beginn 19.30 Uhr
Theater vom Kath. Burschenverein Grimolzhausen im Grimolzhauser Schützenheim um 19.30 Uhr
Schützenverein Jägerblut Handzell, Königsschießen mit Königsfeier beim Jägerwirt, Beginn 19 Uhr
Skiclub Pöttmes, 2-Tageskurs, Kurs 1 am 07.01.
2017 und 14.01.2017
Skiclub Pöttmes, 4-Tageskurs, Sa 07.01.: 1. Skikurstag
Wildschönau/Alpbachtal; Sa 14.01.: 2. Skikurstag Reit im
Winkl; Sa 28.01.: 3. Skikurstag Zell am Ziller; Sa 04.02.:
4. Skikurstag Wildschönau/Alpbachtal
Konzert zum neuen Jahr im Kultursaal des Rathauses um 18.00 Uhr
Der besondere Film in Pöttmes im Kultursaal im
Rathaus, Beginn 19.30 Uhr
Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016
Sa 14.01.17
Mi 18.01.17
Fr 27.01.17
Sa 28.01.17
Do 02.02.17
Do 02.02.17
So 05.02.17
Do 09.02.17
Fr 10.02.17
So 12.02.17
So 12.02.17
Mo 13.02.17
Mi 15.02.17
Do 16.02.17
Fr 17.02.17
Sa 18.02.17
Neujahrsempfang 2017 im Kultursaal des Rathauses
um 19.00 Uhr
TSV Pöttmes Abteilung Fußball, Jahreshauptversammlung in der Sportgaststätte, Beginn 19.30 Uhr
Ausstellungseröffnung Verantwortung wahrNehmen im Foyer des Rathauses um 19 Uhr
Salonorchester und freches Frauen Kabarett beim
GH Ochsnwirt, Pöttmes um 20 Uhr
Skiclub Pöttmes, 2-Tageskurs, Kurs 2 am 28.01.
2017 und 04.02.2017
BÜRGERVERSAMMLUNG im Kultursaal des Rathauses in Pöttmes um 19 Uhr
Der besondere Film in Pöttmes im Kultursaal im
Rathaus, Beginn 19.30 Uhr
Skiclub Pöttmes, Skikursabschlussfeier, GH
„Ochsnwirt“, Pöttmes, Beginn 17 Uhr
ORTSVERSAMMLUNG im GH Linde in Schorn um
19 Uhr
ORTSVERSAMMLUNG im Schützenheim in Grimolzhausen um 19 Uhr
ORTSVERSAMMLUNG beim Kirchenwirt in Ebenried um 19 Uhr
Skiclub Pöttmes, Winterwanderung
ORTSVERSAMMLUNG im Pfarrhaus in Osterzhausen um 19 Uhr
ORTSVERSAMMLUNG im Sportheim in Schnellmannskreuth um 19 Uhr
ORTSVERSAMMLUNG im Feuerwehrhaus in Wiesenbach um 19 Uhr
ORTSVERSAMMLUNG im Feuerwehrhaus in Kühnhausen um 19 Uhr
Skiclub Pöttmes, 42. Vereinsmeisterschaft mit
Schrobenhausener Str. 6
(hinter Haus Castello)
Telefon 0 82 53 / 92 85 43
www.ttz-poettmes.de



Logopädie
Ergotherapie
Physiotherapie
Vibrationstraining
mit Galileo




Wirbelsäulengymnastik
Yoga / Pilates
Beckenboden Rückbildung
Rehasport
Als Verstärkung für unser Team
suchen wir derzeit einen
Physiotherapeuten und einen Masseur
 Manuelle Therapie
 Krankengymnastik
 Massage
nach Bobath
/ Lymphdrainage
 Säuglingstherapie
nach
Pörnbacher
 Skoliose-Therapie nach Schroth
 Krankengymnastik am Gerät
 Medizinisches Fitnesstraining
an Geräten
Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie
werden nach ärztlicher Verordnung
auch bei ihnen zu Hause durchgeführt
Montag - Donnerstag
7.30 bis 20.30 Uhr
Freitag
7.30 bis 16.00 Uhr
Ein frohes Fest und ein gesundes neues Jahr!
Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016
Pöttmeser
Termine
Marktbote
47
Veranstaltungen
Après-Ski am Schatzberg in der Wildschönau im
Restaurant Marius (Talstation) ab 16.00 Uhr
So 19.02.17
ORTSVERSAMMLUNG im GH Brummer in Reicherstein um 19 Uhr
Mo 20.02.17 ORTSVERSAMMLUNG im Gemeinschaftshaus in
Echsheim um 19 Uhr
Di 21.02.17
ORTSVERSAMMLUNG im GH „Zur Post“ in Gundelsdorf um 19 Uhr
Mi 22.02.17
ORTSVERSAMMLUNG im GH Jägerwirt in Handzell um 19 Uhr
BAAR (Schwaben)
Fr 13.01.17
Kameraden- und Soldatenverein Baar e.V., Jahreshauptversammlung im GH „Bartlmä“ in Oberbaar um 19.30 Uhr
7
Mit Yoga ins Neue Jahr!
Donnerstag: 17.30 – 19.00 Uhr
19.30 – 21.00 Uhr
Freitag: 8.30 – 10.00 Uhr
Kursbeginn: 18.1.2017 (10x)
Anmeldung und weitere
Informationen:
[email protected] 0172/7807491
Nähmaschinen-Service - Reparaturen
u. Messer-Schleifservice
• Scheren/ Schuhe Weiten + Längen
• Schuh-Reparaturen
• verschiedene Leder-Reparaturarbeiten
WEBER OSKAR
Schrobenhausener Str. 16a
86554 Pöttmes • Telefon 0 82 53 / 65 14
Allen frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr.
Impressum: Pöttmeser Marktbote
(Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes)
Zum Weihnachtsfest besinnliche Stunden,
Zum Jahresende Dank für Vertrauen und Treue,
Zum neuen Jahr besinnliche Stunden,
sowie weiterhin „Gute Fahrt“
Service in Kürbis®-Qualität
zum fairen Preis!
Autohaus Kürbis® GmbH
Aichacher Straße 15 • 86674 Baar
Telefon 0 82 76/5 88-30 • Telefax 0 82 76/5 88-32
Herausgeber:
Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes,
Marktplatz 18, 86554 Pöttmes,
Tel. 08253/9998-0, Fax 08253/99 98-50
E-Mail: [email protected]
Internet: www.markt-poettmes.de
V.i.S.d.P.:
Redaktion:
VG-Vorsitzender Franz Schindele
Hummel Stefan, Bichlmaier Petra
Ansprechpartner
für Anzeigen,
Layout, Druck:
Giszas Druck, Bonsaler Str. 23,
86676 Ehekirchen-Buch, Tel. 08435/944710,
E-mail: [email protected]
Für den Inhalt der Texte sind der jeweilige Verein bzw. die Kirche alleine verantwortlich.
Für Druckfehler wird keine Haftung übernommen. Irrtümer vorbehalten.
Die nächste Ausgabe des Pöttmeser Marktboten
Nr. 01 erscheint am Freitag, den 27. Januar 2017.
Abgabeschluss für Anzeigen und Vereinsberichte ist am
Dienstag, 17. Januar 2017 um 11.30 Uhr.
48
Pöttmeser
Marktbote
Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016
Pöttmes
Kirchplatz 6a
Tel. 08253/6417 jun.
SCHMIDL
Ehekirchen
Neuburger Str. 19a
Tel. 08435/540
Klingsmoos
Pöttmeser Str. 161
Tel. 08433/403
www.schmidlfriseure.de
Wir bedienen Sie auch gerne ohne Termin!