Ausgabe Nr. 13/2016 vom 23. Dezember 2016 PÖT TMESER MARKTBOTE Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes Internet: www.vg-poettmes.de Kindergarten Spatzennest schmückte Christbaum Mit viel Spaß gestalteten die Kinder unseres Kindergartens Spatzennest zusammen mit ihren Erzieherinnen liebevoll in den Farben rot und weiß unseren Christbaum im Rathaus mit selbstbemalten Christbaumkugeln, Zuckerstangen und Holzsternen. Wir vom Rathaus bedanken uns für den wunderschön dekorierten Baum. Frohe Weihnachten Die Redaktion wünscht allen Leserinnen und Lesern des Pöttmeser Marktboten aus den Gemeindebereichen Pöttmes und Baar eine besinnliche Weihnachtszeit und für das neue Jahr viel Glück und Gesundheit. Die erste Ausgabe im neuen Jahr erscheint am Freitag, den 27. Januar 2017. Redaktionsschluss für Texte von Vereinen, Organisationen und Anzeigen ist am Dienstag, den 17. Januar 2017. Franz Schindele, Stefan Hummel, Petra Bichlmaier 2 Pöttmeser Marktbote Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016 Schlossbrauerei Unterbaar Hauptstr. 18 86674 Baar/Schwaben Tel.: 0 82 76 / 58 98--0 Fax.: 0 82 76 / 58 98--55 ZAHNARZTPRAXIS D R. R O D E C K I & D R. B E C K E R T HAUSBESUCHE KINDERZAHNHEILKUNDE OZONTHERAPIE SCHIENENTHERAPIE ZAHNERSATZ IMPLANTATE ÄSTHETISCHE ZAHNHEILKUNDE PROPHYLAXE www.unterbaarer.de @m_r`bLjNJLjLJLJdžKŮooh`nO`g`ajinjNJDŽLJDžljnjǃǃA\snjNJDŽLJDžljnjǃDŽ diaj;u\ci\muo(mj_`^fd)_`rrr)u\ci\muo(mj_`^fd)_` Wir machen Urlaub vom 02.01. bis 13.01. Wir wünschen … ALLEN UNSEREN PATIENTEN FROHE WEIHNACHTEN … und eine besinnliche Adventszeit. Bis 30.12. können Sie Termine für Ihre Vorsorgeuntersuchung vereinbaren. Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016 Pöttmeser Durchwahlnummern der Verwaltungsgemeinschaft Notrufe Notruf / Feuer / Notarzt Polizei Aichach Ärztlicher Bereitschaftsdienst Feuerwehr Pöttmes (nicht ständig besetzt!) 112 08251/8989-0 116 117 08253/7008 Störungsdienste Kläranlage Pöttmes während der Dienstzeit Kläranlage Baar während der Dienstzeit 08253/6968 außerhalb der Dienstzeit 08276/1719 oder 0171/8765740 0171/8765740 Bauhof Pöttmes während und ausserhalb der Dienstzeit Fax 08253/997633 08253/9279991 Bauhof Baar während der Dienstzeit Fax außerhalb der Dienstzeit Wasserwerk Pöttmes während der Dienstzeit außerhalb der Dienstzeit 3 Pinnwand Marktbote 08276/1273 oder 0171/8765740 08276/5893688 0171/8765740 08253/997635 0170/7079308 08253/928169 oder 08253/6849 Wasserverbände WZV Thierhaupten WZV Arnbachgruppe 0171/7863212 08252/4731 Rufbereitschaftsdienst 0151/57121976 WZV Magnusgruppe 0179/5930932 WZV Daxberggruppe 0170/9 333 416 08253/7449 Sonstige Kabelfernsehen 0731/87585 E.ON Bayern 0180/2192091 Kundenservice E.ON 0180/2192071 Bayernwerk (Notdienst) 0941/28003366 Lechwerke 0800/5396380 (24 h) Erdgas Schwaben 0800/1828384 Tyczka Totalgaz: 08171/627-478 Kontakttelefone Rathaus Pöttmes 08253/9998-0 Bürgerbüro Baar 08276/1057 Internet: http://www.vg-poettmes.de E-mail: [email protected] Grundschule Pöttmes 08253/99799-0 Mittelschule Pöttmes 08253/99799-0 Wirtschaftsschule Pöttmes 08253/9279610 Grundschule Baar 08276/680 Grund- u. Mittelschule Thierhaupten 08271/3809 VHS Pöttmes 08253/1345 Jugendtreff 08253/9976640 Mobil 0170/2901632 Kindergarten Spatzennest 08253/444 Kindergarten St. Peter & Paul 08253/6176 Kinderhaus Wurzelkinder 08253/1568 Kindergarten St. Laurentius Baar 08276/5214 Kinderhort Adlerhor(s)t 08253/9279584 Mobil 0160/93071477 Caritas Pflegezentrum St. Hildegard 08253/99520-500 Kirchen Katholisches Pfarramt Pöttmes 08253/203 Katholisches Pfarramt Echsheim 08253/1400 Katholisches Pfarramt Thierhaupten 08271/2444 Evangelisches Pfarramt Ludwigsmoos 08433/920077 Vermittlung Telefax Rathaus Bichlmaier Petra Fesenmeir Peter Hallwirth Klaus Härtl Sigrid Helfer Alois Hummel Stefan Kaltenstadler Christine Keller-Sattich Silvia Kessel Christina Lichtenstern Christine Mayer Elisabeth Maile Daniel Pfundmeier Maria Reichhold Melanie Schleger Brigitte Schütz Elisabeth Seitle Elke Strohhofer Gerlinde Wolf Stefan Zaja Marion Bürgerbüro Bauamt, Verkehr Hausmeister Kasse Kämmerei Geschäftsstellenleiter Bürgerbüro Lohnbüro Kasse Kasse Bürgerbüro Bauamt Bürgerbüro Bürgerbüro Standesamt Renten, Sozialwesen Sitzungsdienst Steuern, Abgaben Bauamt Bauamt 08253/9998- 0 08253/9998-50 9998-34 9998-32 9998-31 9998-21 9998-14 9998-13 9998-19 9998-17 9998-16 9998-35 9998-19 9998-29 9998-18 9998-20 9998-11 9998-15 9998-33 9998-22 9998-23 9998-24 Rathaus - Terminvereinbarungen Terminvereinbarung für Rentensachen: 08253/9998-15 bei Elisabeth Schütz Terminvereinbarung für Brautpaare zur Eheschließung: 08253/9998-11 bei Brigitte Schleger Termine vormittags nur von 7.30 bis 11.30 Uhr und nachmittags am Dienstag von 13.00 bis 16.30 und am Donnerstag von 13.00 bis 17.30 Uhr nur nach telefonischer Vereinbarung. Öffnungszeiten Rathaus: Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr 7.30 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr 7.30 - 12.00 Uhr 7.30 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr 7.30 - 12.00 Uhr Der behindertengerechte Eingang befindet sich auf der Rückseite des Rathauses. Parkplätze sind dort vorhanden. Marktbücherei Pöttmes: Telefon: 08253/997270 E-mail: [email protected] Internet: www.marktbuecherei.poettmes.net Mittwoch: 09.00 - 11.00 Uhr und 17.00 - 19.00 Uhr Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr In den Ferien ist jeweils am Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Bauschuttannahme Pöttmes: (Nähe Fa. Baierl) Die Bauschuttannahme ist von 01. Dezember 2016 bis 28. Februar 2017 geschlossen. Außerhalb der Öffnungszeiten nach Rücksprache mit der Firma Baierl (08253/214). Grüngutannahme Schorn: Im Dezember und Januar am ersten Samstag im Monat von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Annahme auch nach telefonischer Vereinbarung (08253/9998-19) unter Aufpreis möglich. Grüngutannahme Baar: Die Grüngutannahme ist von 01. Dezember 2016 bis 28. Februar 2017 geschlossen. In dringenden Fällen unter Absprache mit der VG Pöttmes (08253/9998-19). Wertstoffsammelstelle Pöttmes, Sackergrundweg 1: Mittwoch: 16.00 - 18.00 Uhr Freitag: 14.00 - 17.00 Uhr Samstag: 10.00 - 14.00 Uhr Wertstoffsammelstelle Baar: Samstag: 13.00 - 15.00 Uhr Geschirrverleih des BRK Pöttmes: Geschirrbestellungen nur unter Tel. 08253/1673 (Barbara Neff) 4 Pinnwand Pöttmeser Ärztlicher Bereitschaftsdienst Für das Gemeindegebiet Pöttmes gilt für die nächsten Wochen folgender Notfalldienstplan (Tel. 116 117): 24.12. Dr. Glück, Kühbach 25.12. Dr. M. Junghans, Spitalplatz 21, AIC 26.12. Dr. Schindele, Pöttmes 31.12. - 01.01. Ärztezentrum Aichach 06.01. Dr. M. Junghans, Spitalplatz 21, AIC 07.01. - 08.01. Ärztehaus Aichach Notfallsprechstunden: Samstag, Sonntag und an den Feiertagen. Die Dienstzeit des diensthabenden Arztes erhalten Sie telefonisch unter der Telefonnummer 116 117. Bitte setzen Sie sich vor der Inanspruchnahme des ärztlichen Notdienstes immer mit der KVB-Zentrale in Verbindung. KVB-Zentrale 116 117 Marktbote Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So 20.01. 21.01. 22.01. 23.01. 24.01. 25.01. 26.01. 27.01. 28.01. 29.01. Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016 St. Stephanus–Ehekirchen Marien–SOB, Schwalbanger–Neuburg Stadt–AIC, St.-Josef–Neuburg Rathaus–SOB, Brüder–Neuburg Wittelsbacher–AIC, Donau–Neuburg Ring–SOB, Easy–Neuburg Bären–AIC, Elisen–Neuburg Engelhardt–SOB, Elisen–Nassenfels Easy–AIC, Engel–Neuburg Kreuz–SOB, Karls–Karlshuld Dr. med. Edmund Schindele Pöttmes, von GumppenbergStr. 38, Tel.: 08253/1616 (für ambulante ärztliche Versorgung = Bereitschaftsdienst) Rettungsleitstelle 112 (Notarzt) Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst 24.12. (Heiligabend) Dr. Weingut, SOB, 08252/4746 25.12. (1.Weihnachtstag) Dr. Schmiz, ND, 08431/41017 26.12. Dr. Schob, Karlshuld, 08454/2121 27.12. - 28.12. Dr. Rodecki, Pöttmes, 08253/7011 29.12. - 30.12. Dr. Schweiger, ND, 08431/44988 31.12. Dr. Dengler, SOB, 08252/1605 01.01. Dr. Ackermann, Rennertshofen, 08434/1555 02.01. - 03.01. Dr. Glöggler, ND, 08431/41515 04.01. Dr. Bednarik, AIC, 08251/2855 05.01. Dr. Hartmann, SOB, 08252/907030 06.01. Dr. Beyrle, AIC, 08251/1313 07.01. - 08.01. Dr. Bernat, Ehekirchen, 08435/757 14.01. - 15.01. Dr. Dengler, SOB, 08252/1605 21.01. Dr. Dulcic, SOB, 08252/4440 Informationen über Änderungen im Dienstplan erhalten Sie im Internet unter www.notdienst-zahn.de oder auch bei der Bezirksstelle Oberbayern unter der Telefonnummer 089/72401-555. Apotheken Notdienstplan Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do 23.12. 24.12. 25.12. 26.12. 27.12. 28.12. 29.12. 30.12. 31.12. 01.01. 02.01. 03.01. 04.01. 05.01. 06.01. 07.01. 08.01. 09.01. 10.01. 11.01. 12.01. 13.01. 14.01. 15.01. 16.01. 17.01. 18.01. 19.01. Wittelsbacher–AIC, Engel–Neuburg Kreuz–SOB, Karls–Karlshuld Bären–AIC, Marien–Neuburg Lenbach–SOB, Ostend–Neuburg Easy–AIC, Rosen–Neuburg Marien–SOB, Schwalbanger–Neuburg Markt–Pöttmes Rathaus–SOB, Brüder–Neuburg Marien–Pöttmes Ring–SOB, Easy–Neuburg Marien–AIC, Elisen–Neuburg Engelhardt–SOB, Elisen–Nassenfels St. Stephanus–Ehekirchen Kreuz–SOB, Karls–Karlshuld Stadt–AIC, Marien–Neuburg Lenbach–SOB, Ostend–Neuburg Wittelsbacher–AIC, Rosen–Neuburg Marien–SOB, Schwalbanger–Neuburg Bären–AIC, St.-Josef–Neuburg Rathaus–SOB, Brüder–Neuburg Easy–AIC, Donau–Neuburg Ring–SOB, Easy–Neuburg Markt–Pöttmes Engelhardt–SOB, Elisen–Nassenfels Marien–Pöttmes Kreuz–SOB, Karls–Karlshuld Marien–AIC, Marien–Neuburg Lenbach–SOB, Ostend–Neuburg Unsere Praxis ist am 30.12.2016 geschlossen: Vertretung: Ärztehaus Aichach Ärztezentrum Aichach Ärztl. Bereitschaftsdienst, Tel. 116 117 Wir wünschen Ihnen ein gesegnetes, frohes Weihnachtsfest und alles Gute im neuen Jahr Praxis Dr. med. /Univ. Prishtina H. Kerolli Pöttmes Unsere Praxis ist vom 23.12.2016 bis 01.01.2017 wegen Urlaub geschlossen. Vertretung: alle anwesenden Ärzte Wir wünschen unseren Patienten ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes, glückliches neues Jahr. Pöttmeser Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016 Marktbote Aus dem Rathaus 5 Sprechtage Einwohnermeldeamt Bürgermeister-Sprechstunde Geburt: 1. Bürgermeister Schindele hält donnerstags von 16.00 bis 18.00 Uhr im Rathaus Bürgersprechstunden ab. Terminvereinbarungen bitte unter der Rufnummer 08253/9998-11. Das Einwohnermeldeamt Pöttmes verzeichnete in den vergangenen Wochen folgende Geburten zur Veröffentlichung: 10.11. Gabrica Leonis, Pöttmes; Eltern: Kushtrim und Shkurte Gabrica, geb. Obrazhda 13.11. Lämmle Victoria Maria, Grimolzhausen; Eltern: Reinhard Josef und Carola Lämmle, geb. Berthold 21.11. Grüner Emilia Marie, Pöttmes; Eltern: Stefan und Birgit Grüner, geb. Riedelsberger 30.11. Arndt Lina-Katharina, Pöttmes; Eltern: Stephan und Ilona Arndt, geb. Richter Bürgerbüro Baar Das Baarer Bürgerbüro ist im Januar an folgenden Dienstagen von 16.00 bis 17.00 Uhr mit Mitarbeitern der Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes besetzt: Dienstag, den 10. Januar 2017 Dienstag, den 31. Januar 2017 Die Bürgerinnen und Bürger aus Baar können in dieser Zeit ihre Verwaltungsangelegenheiten erledigen. 1. Bürgermeister Kandler ist im Regelfall jeden Dienstag ab 17.00 Uhr im Bürgerbüro anzutreffen. AOK-Sprechtage Wichtig für alle Mitglieder der AOK Bayern! In Pöttmes finden keine AOK-Sprechtage mehr statt. Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstellen in Aichach, Schrobenhausen und Neuburg sowie an die Service-Telefone und Hotlines. Schwangerenberatung Meldung von Geburten zur Veröffentlichung Wegen der Umstellung auf elektronische Mitteilungen zwischen den Standes- und Einwohnermeldeämtern ist es leider nicht mehr ersichtlich, welche Geburten veröffentlicht werden dürfen. Wenn Sie gerne möchten, dass Ihr Neugeborenes im Marktboten erscheint, melden Sie sich bitte im Einwohnermeldeamt. Standesamt In Pöttmes finden auch Außensprechstunden der staatlichen Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen des Landkreises AichachFriedberg statt. Bitte vorherige telefonische Terminvereinbarung unter Tel. 08251/92428 in der Schwangerenberatungsstelle Aichach. Eheschließungen: Notar-Sprechtag Der nächste Sprechtag der Aichacher Notare findet am Montag, den 02. Januar 2017 in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr im Sprechzimmer des Rathauses Pöttmes statt. Um telefonische Voranmeldung im Notariat wird gebeten. Notare Dr. Thomas Kilian u. Armin Riedel, Stadtplatz 28/II, 86551 Aichach, Tel.: 08251/8743-0, Telefax 08251/8743-11. Im Monat November waren im Standesamt Pöttmes folgende Sterbefälle zur Veröffentlichung zu beurkunden: 01.11.: Anna Theresia Helfer geb. Reeg, Pertenau 18.11.: Josef Holdenried, Pöttmes 19.11.: Kaspar Wenger, Eiselsried 24.11.: Theresia Hedorfer geb. Kopold, Axtbrunn 26.11.: Paul Xaver Ottinger, Immendorf Fachberatung für behinderte Menschen Pässe Das bayerische Rote Kreuz bietet im Rahmen seiner offenen Behindertenarbeit eine Außensprechstunde für behinderte Menschen in Pöttmes am 24. Januar 2017 von 11.00 - 12.00 Uhr im Rathaus an. Telefonische Auskunft erhalten Sie unter der Nummer 08251/8856-0. Das Passamt der Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes teilt mit, dass alle bis 02. Dezember 2016 beantragten Reisepässe während der Dienststunden von den Antragstellern abgeholt werden können. Sollte jemand nicht selbst kommen können, kann mit der Abholung mittels Vollmacht (im Passamt erhältlich) auch eine andere Person beauftragt werden. Finanzamt-Sprechtag Bitte wenden Sie sich bei Bedarf direkt an das Finanzamt Augsburg-Land in 86152 Augsburg, Sieglindenstr. 19, Tel.: 0821/506-02. Das Service-Zentrum im Finanzamt Augsburg-Land hat folgende Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 7.30 bis 13.00 Uhr und zusätzlich jeden Donnerstag von 14.00 bis 17.30 Uhr. Per E-Mail können Sie das Finanzamt Augsburg-Land unter [email protected] erreichen. Im Monat November waren keine Eheschließungen zur Veröffentlichung zu verzeichnen. Sterbefälle: Zu- und Wegzüge Das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes teilt mit, dass im Monat November 34 Personen im Gemeindebereich Pöttmes zugezogen und 36 Personen weggezogen sind. In Baar sind im Monat November 4 Personen zugezogen und 9 Personen weggezogen. Nachruf Der Markt Pöttmes trauert um sein ehemaliges Gemeinderatsmitglied Herrn Paul Ottinger Herr Ottinger war langjähriges Gemeinderatsmitglied und Ortssprecher aus Immendorf, dieses Amt hat er mit großem Engagement wahrgenommen. Außerdem war Herr Ottinger von 1993 bis 2003 beim Markt Pöttmes als Fahrer des gemeindlichen Kindergarten-Mobils angestellt. Er hat diese Aufgabe stets sehr zuverlässig und pflichtbewusst ausgeführt. Wir danken ihm für seinen Einsatz und werden ihm stets ein ehrendes Gedenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie. Für den Markt Pöttmes Franz Schindele 1. Bürgermeister 6 Pöttmeser Marktbote Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016 Hausarzt geht in Ruhestand Hiermit darf ich bekannt geben, dass ich meine hausärztliche Tätigkeit nach 34 Jahren zum Ende des Jahres 2016 aufgeben werde. Ich bedanke mich bei den unzähligen Patienten für Ihr Vertrauen und auch für Ihr Verständnis, wenn die Wartezeiten manchmal etwas länger waren. Den Hausarzt-Kollegen in Pöttmes und Ehekirchen danke ich für die gute Zusammenarbeit und die Vertretung in Urlaubszeiten. Meiner Nachfolgerin, Frau Dr. Mallison, die noch eine gewisse Zeit von meiner Frau unterstützt wird, wünsche ich viel Geduld und Glück bei ihrer Tätigkeit als Hausärztin in und um Pöttmes, unserem lebenswerten „Paradies“. Allen Mitmenschen wünsche ich eine gute Gesundheit, auch wenn leider nicht alles in unserer Hand liegt. Schöne Weihnachtsfeiertage und ein Gutes Neues Jahr 2017 ! Dr. med. Friedrich Wetzel ——————————————————————————————— PRAXISÜBERNAHME Ich freue mich, Sie ab Januar 2017 als Hausärztin zusammen mit dem Ihnen vertrauten Praxisteam in den gewohnten Räumen begrüßen zu dürfen. Dr. med. Rita Mallison Fachärztin für Allgemeinmedizin Neuburger Straße 8 86554 Pöttmes Tel. 08253-292 Fax 08253-7326 Mein großer Dank gilt Herrn und Frau Dr. Wetzel, die mir ihr Lebenswerk überlassen. Ich freue mich auf Ihren Besuch als Ärztin für die ganze Familie Tierarztpraxis Pöttmes Wir wünschen Ihnen besinnliche Weihnachtstage und ein glückliches und zufriedenes Jahr 2017. Groß- und Kleintiere Dr. med. vet. Silke Bartel Erdweg 6 Pöttmes Tel 0 82 53 / 414 95 43 Sprechstunde nach telefonischer Voranmeldung Montag - Samstag 10 - 12 Uhr Montag - Freitag 17 - 18 Uhr Apotheke spezielle hn Za behandlung Erscheinungstermine + Preise: Info unter: www.giszas-druck.de St. tephanus Heike Ortner • Neuburger Str. 5 • 86676 Ehekirchen Tel. 0 84 35/94 19 89 8 • Fax 0 84 35/94 19 89 9 Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016 Pöttmeser Neujahrsempfang 2017 Sehr geehrte Vereinsvorstände, am Freitag, den 13. Januar 2017 findet um 19.00 Uhr im Kultursaal des Rathauses der diesjährige Neujahrsempfang mit musikalischer Umrahmung für die Vereinsvorsitzenden aus dem Gemeindebereich Pöttmes statt. Wie schon zur Tradition geworden ist, darf ich Sie hierzu recht herzlich einladen, damit wir wieder einmal ins Gespräch kommen. Ich verzichte auch dieses Jahr darauf, Ihnen allen persönlich eine schriftliche Einladung zu diesem Empfang zu senden. Wir bitten Sie hiermit, auf der Homepage des Marktes Pöttmes die Vorstände zu kontrollieren, damit, falls sich Änderungen ergeben haben, diese berichtigt werden können (www.markt-poettmes.de). Weiter möchten wir Sie darum bitten, bereits alle bekannten Termine für 2017 vor dem Neujahrsempfang dem Markt Pöttmes bekannt zu geben unter Tel. 08253/9998-34 oder E-Mail: [email protected]. Langjährige Vorstände melden: Abschließend noch eine Bitte an Sie. Überprüfen Sie Ihre Unterlagen und teilen Sie mir umgehend mit, wenn Ihr Verein über einen Vorsitzenden oder Stellvertreter, Kassier, Schriftführer, Sportleiter oder Jugendleiter verfügt, der bereits seit 15 und mehr Jahren die Geschicke des Vereins lenkt, damit diese Person entsprechend geehrt werden kann. Im Anschluss daran darf ich Sie wieder zu einer kleinen Brotzeit einladen. Ich freue mich auf Ihr Kommen. Franz Schindele, Erster Bürgermeister Energieberatung im Landratsamt Aichach-Friedberg Für alle Fragen zu den Themen Strom- und Energieeinsparung, erneuerbare Energien und Fördermöglichkeiten bei Neu- und Altbau. Termine: 19.01.2017, 16.02.2017, 16.03.2017, 20.04.2017, 18.05.2017, 22.06.2017, 20.07.2017, 17.08.2017, 21.09.2017, 19.10.2017, 16.11.2017, 14.12.2017 jeweils von 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr im Landratsamt Aichach-Friedberg, Münchener Str. 9, 86551 Aichach. Eine Anmeldung für die halbstündige Einzelberatung ist erforderlich, entweder im Landratsamt unter Tel. 08251/92-100 oder in der Zentrale der Regionalen Energieagentur Di. bis Do. von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr unter Tel. 0821/324-7300 oder online: http//beratungstermin.rea-augsburg.de bis zum jeweiligen Vortag des Beratungstermines. Marktbücherei Pöttmes Wir machen Weihnachtsferien! Während der Weihnachtsferien ist die Marktbücherei nur am 30. Dezember 2016 vormittags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Das Büchereiteam wünscht allen großen und kleinen Lesern frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Dr. med. Anton Wohlfart Ehekirchen Arzt für Allgemeinmedizin - Naturheilkunde Unsere Praxis ist vom 2. - 5. Januar 2017 geschlossen. Vertretung: alle anwesenden Ärzte in Pöttmes Marktbote Aus dem Rathaus 7 Sitzungskalender Termin für die nächste Sitzung des Marktgemeinderates Pöttmes Die nächste Sitzung des Marktgemeinderates Pöttmes findet am Dienstag, den 07. Februar 2017 statt. Beginn ist um 19.00 Uhr im Kultur- und Sitzungssaal des Rathauses. Termin für die nächste Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Pöttmes Im Januar 2017 findet voraussichtlich keine Sitzung des Pöttmeser Bau- und Umweltschusses statt. Die nächste Sitzung des Pöttmeser Bau- und Umweltausschusses findet am Dienstag, den 14. Febuar 2017 statt. Beginn ist um 18.00 Uhr im Besprechungszimmer (1. Stock, Zimmer 106) des Rathauses. Bauanträge rechtzeitig einreichen Behandelt werden in dieser Sitzung nur Anträge und Bauanträge aus dem Gemeindebereich Pöttmes, die bis spätestens Montag, den 06. Februar 2017 um 11.30 Uhr im gemeindlichen Bauamt in Pöttmes eingegangen sind. Termin für die nächste Gemeinderatssitzung Baar (Schwaben) Die nächste Sitzung des Gemeinderates Baar (Schwaben) findet am Donnerstag, den 19. Januar 2017 statt. Beginn ist um 19.30 Uhr im Feuerwehrhaus in Baar. Bauanträge rechtzeitig einreichen Behandelt werden in dieser Sitzung nur Anträge und Bauanträge aus dem Gemeindebereich Baar (Schwaben), die bis spätestens Dienstag, den 10. Januar 2017 um 17.00 Uhr in der Anlaufstelle in Baar (Schwaben) bzw. spätestens Mittwoch, 11. Januar 2017 um 11.30 Uhr im gemeindlichen Bauamt in Pöttmes eingereicht werden. Neue Öffnungszeiten der Anlaufstelle in Baar (Schwaben) ab Januar 2017 Ab Januar 2017 gelten in der VG-Anlaufstelle in Baar (Schwaben) neue Öffnungszeiten. Das Baarer Bürgerbüro ist ab dem 09.01.2017 grundsätzlich an 2 Dienstagen im Monat von 16 bis 17 Uhr mit Mitarbeitern der Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes besetzt. Die Bürgerinnen und Bürger aus Baar können in dieser Zeit ihre Verwaltungsangelegenheiten (Formulare Abfallwirtschaft zur Abholung von Sperrmüll und Kühlgeräten sowie den Erwerb von Müllsäcken) erledigen. Zur Sprechstunde von Ersten Bürgermeister Kandler gibt es keine Änderung. Dieser wird weiterhin im Regelfall dienstags ab 17 Uhr im Bürgerbüro anzutreffen sein. Zusätzlich besteht für alle Baarer Bürgerinnen und Bürger auch die Möglichkeit, alle Dienst- und Serviceleistungen der Verwaltung in Pöttmes in Anspruch zu nehmen. Das Rathaus Pöttmes hat Montag – Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Dienstag von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr, sowie Donnerstag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. An folgenden Dienstagen ist die VG-Anlaufstelle von 16 bis 17 Uhr in Baar (Schwaben) besetzt: 10. Januar 04. April 04. Juli 24. Oktober 31. Januar 25. April 25. Juli 14. November 07. Februar 02. Mai 12. September 28. November 07. März 30. Mai 26. September 12. Dezember 28. März 27. Juni 10. Oktober Bürgerbüro Baar in den Weihnachtsferien geschlossen! Während der Weihnachtsferien vom 26. Dezember 2016 bis 06. Januar 2017 ist das Bürgerbüro Baar nicht besetzt. Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baar werden gebeten, sich in dieser Zeit direkt an die Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes zu wenden oder an den 1. Bürgermeister Kandler unter der Telefonnummer 08276/220. 8 Aus dem Rathaus Pöttmeser Marktbote Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016 Räum- und Streudienst Müll aktuell Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, unser gemeindlicher Winterdienst bemüht sich nach Kräften, unsere Straßen und Plätze in einen verkehrssicheren Zustand zu bringen. Wir bitten Sie um Verständnis, dass es bei extremen Witterungsbedingungen wie starkem Schneefall oder Eisregen trotz aller Bemühungen zu Behinderungen kommen kann. Wir weisen darauf hin, dass der Gemeinderat 2004 beschlossen hat, den Winterdienst eingeschränkt durchzuführen. Das bedeutet, dass in den Seiten- und Wohnstraßen in der Regel nachrangig geräumt und kein Salz gestreut wird. Bedenken Sie bitte auch, dass in manchen Gemeinden und Städten auf Nebenstraßen überhaupt kein Winterdienst stattfindet. Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht werden zuerst die Schulbusstrecken, Hauptverbindungsstraßen und Gefällestrecken angefahren. Unsere Bauhofarbeiter sind teilweise bereits ab 03.00 Uhr morgens im Einsatz und müssen nach und nach unser großes Gemeindegebiet abfahren. Unsere Gemeinde als zweitgrößte Flächengemeinde (82 km²) im Landkreis und mit seinen 13 Ortsteilen hat ein sehr umfangreiches Straßennetz. Alle Autofahrer werden wieder gebeten, ihre Fahrzeuge möglichst nicht auf der Straße zu parken, um dem Winterdienst die Arbeit zu erleichtern. Für die Bauhofarbeiter ist es oft nicht einfach, mit den Einsatzfahrzeugen an parkenden Fahrzeugen vorbei zu kommen. Alle Grundstückseigentümer bzw. die zuständigen Mieter werden daran erinnert, dass nach der gemeindlichen Verordnung die Pflicht besteht, die Gehwege entlang der Grundstücke werktags von 07.00 Uhr und an den Feiertagen von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr so oft zu räumen bzw. zu streuen, wie es erforderlich ist. Ist in Ihrer Straße kein Gehweg, muss ein ausreichend breiter Streifen für Fußgänger am Rand der Straße gesichert werden. Ich wünsche Ihnen liebe Bürgerinnen und Bürger einen unfallfreien Winter und bitte Sie nochmals um Ihr Verständnis, dass trotz aller Bemühungen es dennoch immer wieder zu Behinderungen kommen kann. Dem Winterpersonal danke ich für das große Engagement. Markt Pöttmes Ihr Erster Bürgermeister, Franz Schindele Reklamationen über nicht geleerte Mülltonnen sind nur innerhalb von 24 Stunden bei der Fa. Remondis unter 08251/8979-0 möglich. Winterdienst der Gemeinde Baar (Schwaben) Bereits seit dem Winter 2005/2006 wird der Winterdienst im gesamten Baarer Gemeindegebiet eingeschränkt. Dies bedeutet, dass Seitenund Wohnstraßen zwar weiterhin geräumt, aber nicht mehr gestreut werden. Weiter gestreut werden die Schulbusstrecken, sowie die Hauptverkehrsstraßen. Selbstverständlich wird auch weiterhin an Gefällestrecken gestreut. Der eingeschränkte Winterdienst schließt allerdings die Streuung auf Seiten- und Wohnstraßen nicht komplett aus. Bei extremen Wettersituationen, wie beispielsweise Eisregen, wird bei Bedarf auch auf diesen Strecken gestreut. Im Hinblick auf die derzeit hohen Energiekosten, aber auch im Sinne des Umweltschutzes, weniger Salz in die Natur einzubringen, traf der Gemeinderat Baar Anfang des Jahres 2006 die Entscheidung, im Baarer Gemeindegebiet den eingeschränkten Winterdienst durchzuführen. Um Beachtung wird gebeten. Gemeinde Baar (Schwaben) Leonhard Kandler, Erster Bürgermeister EINLADUNG Liebe Sportkameradin, lieber Sportkamerad! Zur diesjährigen Jahreshauptversammlung der Abteilung Fußball darf ich Sie am Samstag, den 14.01.2017 um 19.30 Uhr im TSV Clubheim recht herzlich einladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung; 2. Totenehrung; 3. Berichte, a) des Abteilungsleiters, b) des Kassiers, c) der Kassenprüfer, d) des Schriftführers, e) des Jugendleiters; 4. Aussprache zu den Berichten; 5. Verschiedenes, Wünsche und Anträge. Über ein zahlreiches Erscheinen unserer Mitglieder würde ich mich sehr freuen. Mit sportlichen Grüßen, Both Thomas, Abteilungsleiter Abfuhrtermine 240-Liter Papiertonne (4-wöchig) für Markt Pöttmes und Gemeinde Baar (Schwaben) 2016 + 2017 am Fr 30.12.16 und Do 26.01.17 Pöttmes (Hauptort) Abenberg Au Aumühle Batzmühle Bleitzhof Dieß Dießmühle Eiselsried Grimolzhausen Gumppenberg Kühnhausen Maiermühle Neumühle Pertenau Schnellmannskreuth Schorn Sedlbrunn Seeanger St. Othmar Wagesenberg am Do 29.12.16 und Mi 25.01.17 Ebenried Echsheim Gundelsdorf Handzell Immendorf Koppenzell Mandlach Obermühle Osterzhausen Reicherstein Siegersberg Stuben Wiesenbach Baar Änderung der Biotonnenleerung in den Weihnachtsferien Aufgrund der Weihnachtsfeiertage ändert sich der Abfuhrtag für die Biotonne in Pöttmes einschließlich der Ortsteile und in der Gemeinde Baar von Montag, den 26. Dezember 2016 auf Dienstag, den 27. Dezember 2016. Der Abfuhrtag für die Restmülltonne ändert sich nicht. Bitte stellen Sie Ihre Restmüll- und Biotonnen ab 06.00 Uhr zur Leerung bereit! Aufgrund des Feiertages (Heilige Drei Könige) verschieben sich die Leerungen der Restmüll- und Biotonne nicht. Wertstoffsammelstellen Werstoffsammelstellen Pöttmes und Baar Öffnungszeiten über die Feiertage Die Wertstoffsammelstelle Pöttmes ist am Samstag, den 24. Dezember 2016 (Heilig Abend) und Freitag, den 06. Januar 2017 (Heilige Drei Könige) geschlossen. Es gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten: Mittwochs von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr Samstags von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr Wertstoffsammelstelle Baar Die Wertstoffsammelstelle ist am Samstag, den 24. Dezember 2016 (Heilig Abend) und am 31. Dezember 2016 (Silvester) geschlossen. Annahme von Christbäumen in den Grüngutannahmestellen Baar und Pöttmes Auch heuer können die Christbäume an der Grüngutannahmestelle Baar und Pöttmes für 1,00 € pro Baum abgegeben werden. Es werden nur Christbäume von Privathaushalten angenommen. Gewerbliche Anlieferungen, gegen Entgelt eingesammelte Christbäume und ähnliches werden nicht angenommen. Die Anlieferung ist nur während der gewöhnlichen Öffnungszeiten möglich. Abgabe Baar Während der Öffnungszeiten der Wertstoffsammelstelle, also am Samstag, den 07. Januar 2017 und am Samstag, den 04. Februar 2017 von 13.00 bis 15.00 Uhr. Abgabe Pöttmes Während der allgemeinen Öffnungszeiten der Grüngutannahme Schorn, also am Samstag, den 07. Januar 2017 und am Samstag, den 04. Februar 2017 von 13.00 bis 15.00 Uhr. Dabei bitten wir zu beachten, dass die Weihnachtsbäume nur angenommen werden können, wenn sie vollständig abgeleert und frei von Weihnachtsschmuck oder Lametta sind. Christbäume, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, müssen leider zurückgewiesen werden. Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016 Pöttmeser Markt Pöttmes Aus dem Rathaus Marktbote 9 Markt Pöttmes BEKANNTMACHUNG BEKANNTMACHUNG BÜRGERVERSAMMLUNG Ortsversammlungen 2017 Am Donnerstag, den 02.02.2017 findet um 19.00 Uhr im Kultursaal des Rathauses in Pöttmes eine Bürgerversammlung statt. TAGESORDNUNG: 1) Bericht des 1. Bürgermeisters 2) Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten mit den Bürgern Alle Bürgerinnen und Bürger der Marktgemeinde Pöttmes sind zu dieser Versammlung recht herzlich eingeladen. Pöttmes, 05.12.2016 MARKT PÖTTMES Termine der Ortsversammlungen Schorn, Gasthaus Linde, 09.02. um 19.00 Uhr Grimolzhausen, Schützenheim, 10.02. um 19.00 Uhr Ebenried, Kirchenwirt, 12.02. Um 19.00 Uhr Osterzhausen, Pfarrhaus, 13.02. um 19.00 Uhr Schnellmannskreuth, Sportheim, 15.02. um 19.00 Uhr Wiesenbach, Feuerwehrhaus, 16.02. um 19.00 Uhr Kühnhausen, Feuerwehrhaus, 17.02. um 19.00 Uhr Reicherstein, Landgasthof Brummer, 19.02. um 19.00 Uhr Echsheim, Gemeinschaftshaus, 20.02. um 19.00 Uhr Franz Schindele 1. Bürgermeister Vergabe von Bauplätzen im Baugebiet „Zeintl“ der Gemeinde Baar Die Bewerbung muss persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter bei Bürgermeister Kandler erfolgen. Der Grundstückspreis beträgt 128,00 €/m² zzgl. 1,25 €/m² Herstellungsbeitrag für die Wasserversorgung des WZV Thierhaupten und 1.000,00 € für die Erdgasteilerschließung. Den aktuellen Stand der freien Bauplätze können Sie auf der Homepage der Gemeinde Baar unter Baugebiete einsehen. Gundelsdorf, Gasthaus „Zur Post“, 21.02. um 19.00 Uhr Handzell, Gasthaus Jägerwirt, 22.02. um 19.00 Uhr Auf der Tagesordnung stehen jeweils folgende Punkte: 1) Bericht des Ersten Bürgermeisters 2) Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten mit den Bürgern Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, an der in ihrer Ortschaft stattfindenden Bürgerversammlung teilzunehmen. Pöttmes, 05.12.2016 Franz Schindele 1. Bürgermeister Marktbücherei Pöttmes Unser Buchtipp des Monats Himmelhorn Der neunte Fall der Bestsellerautoren Volker Klüpfel und Michael Kobr führt den Kult-Kommissar Kluftinger in die Allgäuer Alpen, genauer gesagt auf das Himmelhorn, einen der gefährlichsten Berge des Allgäus. Natürlich liebt Klufti die Berge – wenn sie kässpatzenförmig auf seinem Teller aufragen. Doch der neueste Streich von Gesundheitsfetischist Langhammer befördert den Kommissar samt E-Bike tief in die Allgäuer Alpen, wo die beiden prompt auf drei Leichen stoßen: Ein bekannter Dokumentarfilmer und zwei einheimische Bergführer, die einen Film über die Erstbesteigung des Himmelhorns drehen wollten. Wie es scheint, waren sie dem als äußerst gefährlich geltenden Gipfel nicht gewachsen. Die Ermittlungen im Umfeld der Toten führt Klufti in sehr abgelegene Alpentäler und zu deren starrköpfigen Bewohnern, die noch wortkarger sind als er. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihr Büchereiteam Fundtiere Die Gemeinde Baar (Schwaben) und der Markt Pöttmes haben mit dem Tierheim Lechleite in Derching einen Fundtiervertrag abgeschlossen. Sollten Sie ein Tier finden, ist unverzüglich das Fundbüro der VG Pöttmes bzw. der Bauhof Baar zu benachrichtigen. Die weitere Unterbringung des Tieres im Tierheim Lechleite wird dann von der Verwaltung veranlasst. Die Rufnummern finden Sie auf dem Schwarzen Brett Seite 3. Hinweis: Sollten Fundtiere außerhalb der gemeindlichen Öffnungszeiten gefunden werden, dürfen diese Tiere nicht einfach in der Kleintierklinik in Augsburg auf Kosten der Gemeinde abgegeben werden. Wenn Fundtiere dort abgegeben werden, sind die Kosten selbst zu tragen! 10 Aus dem Rathaus Pöttmeser Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, ein gutes und ereignisreiches Jahr geht zu Ende und die Weihnachtsfeiertage stehen vor der Tür. Wir dürfen uns auf ein paar schöne Tage im Familien- und Freundeskreis freuen. Es ist auch die Zeit, um auf das Jahr 2016 zurück zu schauen und einen Blick auf das Kommende zu werfen. Gemeinsam haben wir, mit dem Marktgemeinderat, den Beschäftigten der Gemeinde und dem großem Engagement der Ehrenamtlichen, viel für unsere Heimatgemeinde erreicht. So konnten wir wichtige Strukturmaßnahmen verwirklichen bzw. in die Wege leiten. Mit dem Bau des neuen Kindergartens „Klapperstorch“ und der Erweiterung des Kinderhorts „Adlerhor(s)t“ können wir jetzt für unsere „Kleinsten“ beste Betreuungsmöglichkeiten anbieten und dem steigenden Bedarf gerecht werden. Zudem sind wir stolz, dass wir mit dem Erweiterungsbau des Seniorenheims „St. Hildegard“ eine qualitativ hochwertige und beliebte Einrichtung haben, die mit 60 Bewohnern vollständig belegt ist. Mit diesen sozialen Einrichtungen werden wir unserem Anspruch gerecht, eine familienfreundliche Gemeinde zu sein. In diesem Zusammenhang haben wir auch die Chance genutzt, eine umweltfreundliche zentrale Biomasse-Heizungsanlage für die Schule, für das Bürger- und Sozialzentrum und für das Pflegeheim zu errichten, wovon alle profitieren. Mit Stolz konnten wir als erste Gemeinde im Landkreis die Auszeichnung als „Fair Trade“ Gemeinde entgegennehmen. Damit wird uns attestiert, dass wir uns mit unserem umweltbewussten Handeln für weltweite Gerechtigkeit einsetzen. Aufgrund der großen Nachfrage haben wir das Baugebiet „Nördlich der Unterfeldstraße“ komplett erschlossen, um insbesondere ortsansässigen Familien Bauland anbieten zu können, wobei Familien mit Kindern weiterhin einen Kaufpreisnachlass erhalten. Um auch in den Ortsteilen Bauland zur Verfügung zu stellen, werden, nachdem die erforderlichen Grundstücke in Echsheim am Badanger und in Gundelsdorf in der Karitzstraße erworben werden konnten, Baugebiete geplant bzw. erschlossen. Zudem konnte der lang ersehnte Straßen- und Gehwegausbau in Wiesenbach und der Straßenbau mit Radweg von Pöttmes nach Grimolzhausen, obwohl noch Restarbeiten im Frühjahr nötig sind, eingeweiht und der Öffentlichkeit übergeben werden. Um unsere derzeit gute medizinische Versorgung langfristig zu sichern, werden wir im Frühjahr 2017 mit dem Bau des Ärztehauses beginnen. Besonders erfreulich ist, dass es uns gelang, mit langfristigen Mietverträgen unsere praktizierenden Ärzte für den Standort Pöttmes zu sichern. In den kommenden zwei Jahren gehen wir eine weitere wichtige Zukunftsaufgabe an und treiben mit der Fa. DSLmobil den Ausbau des schnellen Internets voran. Hierfür wurde uns erfreulicherweise der höchstmögliche Zuschuss von 930.000,00 € von der Bayerischen Staatregierung verbindlich bewilligt. Liebe Bürgerinnen und Bürger, wir können auf ein erfolgreiches Jahr zurückblicken und zuversichtlich das Jahr 2017 beginnen. Unsere liebenswerte Heimatgemeinde bietet uns eine hohe Lebensqualität. Dies ist auch der Verdienst aller Bürgerinnen und Bürger, insbesondere unserer aktiven Vereine und ehrenamtlich Tätigen, die unsere Marktgemeinde mit ihren zahlreichen Aktivitäten mit Leben erfüllen. Als Bürgermeister bedanke ich mich recht herzlich für die gute Zusammenarbeit mit dem Marktgemeinderat, den Bediensteten der Gemeinde und für die Unterstützung der Bevölkerung. Einen großen Dank auch an Alle, die sich für die freundliche Aufnahme der Flüchtlinge in unserer Gemeinschaft einsetzen. Es erfüllt mich mit großer Freude, in unserer Marktbote Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016 Marktgemeinde als Bürgermeister wirken zu dürfen, in der Menschlichkeit und Toleranz nicht nur vor Weihnachten groß geschrieben werden, sondern das ganze Jahr gelten. Ich wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes Jahr 2017. Ihr Bürgermeister Franz Schindele Ein frohes Weihnachtsfest und viel Glück im neuen Jahr wünscht die Belegschaft des Pöttmeser Rathauses allen Bürgerinnen und Bürgern des Marktes Pöttmes und der Gemeinde Baar (Schwaben) Franz Schindele Petra Bichlmaier Peter Fesenmeir Leonhard Kandler Klaus Hallwirth Sigrid Härtl Alois Helfer Stefan Hummel Christine Kaltenstadler Silvia Keller-Sattich Christina Kessel Christine Lichtenstern Daniel Maile Elisabeth Mayer Heinrich Mayr Maria Pfundmeier Melanie Reichhold Anna Schafnitzel Brigitte Schleger Elisabeth Schütz Elke Seitle Gerlinde Strohhofer Stefan Wolf Marion Zaja Der Marktgemeinderat Pöttmes wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern frohe Weihnachten und ein gesundes und friedliches neues Jahr. und weiterhin gute Zusammenarbeit. Franz Schindele, 1. Bürgermeister Wir bedanken uns für die Christbäume Der Markt Pöttmes bedankt sich bei Herrn Dr. Baur für den Christbaum am Marktplatz, bei Herrn Baron von Gumppenberg für die Christbäume in der Schule, im Kinderhort Adlerhor(s)t und am Kriegerdenkmal, bei Frau Höger für den Christbaum im Kindergarten Spatzennest und bei Herrn Helfer für den Christbaum im Eingangsbereich des Rathauses. Die Gemeinde Baar dankt Herrn Freiherr von Schnurrbein für die Christbäume an der Kirche und im Unterbaarer Friedhof. Partnerschaftskomitee Pöttmes Wünsche zur Weihnachtszeit Wunder – kleine und große Engel – die dich begleiten, wo immer du auch bist Immergrün – für Hoffnung und Beständigkeit Harmonie – in deinen vier Wänden und in deinem Herzen Nuss, Apfel und Mandelkern – auf deinem Teller Adventskerzen – die hell für dich leuchten Christstollen – um dir die Weihnachtszeit zu versüßen Heitere Gelassenheit – und davon gleich die doppelte Portion Tränen – die nur aus Freude fließen Erwartungen – die sich erfüllen und ein Neues Jahr – das dir viel Glück verheißt Das Jahr neigt sich dem Ende zu und gibt uns Anlass, einmal Innezuhalten um Vergangenes und Zukünftiges, Erinnerung und Erwartung, Vorhandenes und Neues zu bedenken, aber auch Gemeinsames zu planen. Mit diesen Worten wünscht das Partnerschaftskomitee Pöttmes ein friedvolles und erfülltes Weihnachtsfest sowie Gesundheit, Zufriedenheit und Gottes Segen für`s Jahr 2017 Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016 Pöttmeser Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, den diesjährigen Jahresrückblick möchte ich mit einem Zitat von Wilhelm Busch beginnen, der lautet: „Eins, zwei, drei im Sauseschritt, geht die Zeit, wir gehen mit.“ Treffender kann man unsere heutige Zeit mit ihrer Hektik und Schnelllebigkeit, die nicht einmal mehr im Advent Raum zum Innehalten und zum sich Besinnen auf das Wesentliche bietet, kaum beschreiben. Ich aber möchte an dieser Stelle kurz innehalten und einige Begebenheiten des vergangenen Jahres in Erinnerung rufen: Das Jahr begann mit einigen tragischen Ereignissen, so legte im Mai ein Blitzschlag die Kläranlage still und zerstörte sämtliche technischen Geräte. Diese wurden mittlerweile ergänzt bzw. erneuert. Noch schlimmer traf es am 03. Juni einen Teil Unterbaars, der überschwemmt wurde, als 80 Liter Regen pro Quadratmeter niedergingen. Zehn Feuerwehren aus den umliegenden Orten und die Bauhofarbeiter waren vor Ort und unterstützten die betroffenen Familien tatkräftig. Erfreulicher ging es im Juni weiter, als unser Kindergarten mit großem Engagement der Bauhofmitarbeiter renoviert wurde und im Rahmen einer kleinen Feierstunde wieder seiner Bestimmung übergeben werden konnte. Im Dezember 2015 wurde am Baugebiet „Zeintl“ mit dem Verkauf der Bauplätze begonnen, nachdem die Ausgrabungen abgeschlossen, ca. hundert Befunde erfasst und dokumentiert wurden. Bisher sind zwölf Grundstücke verkauft, zwei davon werden bereits bebaut, und für drei weitere gibt es Bewerber. Nach dem Erhalt des Förderbescheides durch das Staatsministerium der Finanzen, das sich zu 80 % an den Kosten beteiligt, geht der Ausbau des Breitbandnetzes weiter. Die Ortsteile Lechlingszell und Heimpersdorf werden bis zum Sommer 2017 angebunden sein. Die verbleibenden 20 % Eigenanteil wird die Gemeinde innerhalb der kommenden zehn Jahre mit einem zinslosen Kredit tilgen. Momentan leben noch zwei Familien, die Asyl suchen, in Baar. Es handelt sich dabei um zwei Männer, zwei Frauen und drei Kinder. Leider hat der Slogan „Es riad si wos in Baar“ mittlerweile keine Bedeutung mehr, da der Gemeinderat den Ausstieg aus der Dorferneuerung beschlossen hat. Somit wurde die ehrenamtliche und produktive Arbeit vieler Bürgerinnen und Bürger, die sich mitunter sehr enthusiastisch für die jeweiligen Projekte eingesetzt haben, geradezu kompromittiert. Innehalten ist auch nötig, um den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern, die sich in den Vereinen, in der Kirche und der Gemeinde unentbehrlich gemacht haben, herzlich zu danken. Für ein kommunales Leben ist dieser uneigennützige Einsatz elementar wichtig. Ebenso spreche ich den Angestellten der Verwaltung, der Gemeinde, des Kindergartens und der Schule meinen Dank für die gute und respektvolle Zusammenarbeit aus. Meinen Rückblick auf das Jahr 2016 möchte ich mit einem eindeutigen Bekenntnis zu meiner Heimatgemeinde beenden. Ich empfinde es als großes Glück, die Geschicke und die Zukunft Baars und seiner Ortsteile mitgestalten zu können. Ihnen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wünsche ich ein gesegnetes Weihnachtsfest mit viel Zeit zum Innehalten und ein gutes neues Jahr 2017! Unserer Gemeinde wünsche ich für das neue Jahr Menschen, die bereit sind, sich bei allen aufkommenden Herausforderungen auf das Wesentliche zu besinnen, sich selbst nicht so wichtig zu nehmen und um der Sache willen zu agieren und schließe mit einem Zitat des deutschen Mathematikers und Schriftstellers Georg Christoph Lichtenberg (1742-1799): „Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser wird, wenn es anders wird, aber so viel kann ich sagen: Es muss anders werden, wenn es gut werden soll.“ Leonhard Kandler, 1.Bürgermeister Marktbote Aus dem Rathaus 11 Die Gemeinde Baar (Schwaben) dankt Ein herzliches Vergelt`s Gott Die Gemeinde Baar (Schwaben) bedankt sich zum Jahreswechsel auch heuer wieder bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die durch unentgeltlichen Einsatz mithalfen, unser Dorf und unsere Fluren zu pflegen und zu verschönern. Insbesondere seien erwähnt: Frau Neff, Frau Aschenmeier, Frau Thalmeir, Frau Reiter und Frau Hell für die Pflege der Kriegsgräber; Alle, die die Pflege der Blumenbeete im Gemeindegebiet erledigen; Alle, die ein Feldkreuz pflegen und schmücken; Alle, die die Bachböschungen und Wegränder mähen, ob im Dorf oder in den Fluren. Ohne die solidarische Mithilfe vieler ist ein Erfolg nicht möglich. Es wäre schön, wenn sich noch viele Nachahmer finden könnten. Arbeit gibt`s genug! Ihr Bürgermeister Leonhard Kandler Heimatminister Söder übergibt Förderbescheid zum Breitbandausbau an Bürgermeister Kandler Die Gemeinde Baar (Schwaben) startet mit der Bescheidübergabe in den Ausbau der Breitbandversorgung in Baar. Finanz- und Heimatminister Markus Söder hat dieser Tage nach München geladen, um zusammen mit Staatssekretär Albert Füracker über 80 Bürgermeistern die Förderbescheide zum Ausbau des Breitbandnetzes zu übergeben. Der Freistaat fördert das Projekt für schnelles Internet in der Gemeinde Baar (Schwaben) mit 453.984 Euro. Den Zuschlag für die Maßnahme erhielt die Firma DSLmobil GmbH aus Oberndorf. Für den Ausbau in Baar besteht eine sogenannte Wirtschaftlichkeitslücke von 573.730 Euro. Die Kommune erhält somit eine Förderung mit einer Quote von 80 Prozent. Damit verbleibt für die Kommune ein Eigenanteil von 119.746 Euro. Gut angelegtes Geld, denn damit wird über 90% der Haushalte eine Breitbandversorgung von min. 30 Mbit/s ermöglicht. Um diese Breitbandgeschwindigkeiten zu erhalten, muss jedoch ein Tarif bei der Fa. DSLmobil GmbH gebucht werden. Informationen zu den Tarifen erhalten sie unter http://www.dslmobil.de, sowie unter Tel. 09090/99798-0. Bild: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. In einer der nächsten Ausgaben des Marktboten wird eine Zeitplanung zur Verfügung gestellt, ab wann in welchem Ortsteil mit der Verfügbarkeit gerechnet werden kann, um den Anbieterwechsel zu erleichtern. 12 Aus dem Rathaus Pöttmeser Marktbote Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016 Verkehrsfreigabe der Straße von Pöttmes nach Grimolzhausen Vom staatlichen Bauamt Augsburg wurde die Staatsstraße 2045 Ende November für den Verkehr freigegeben. Laut Uwe Fritsch, Bereichsleiter Straßenbau kostete der Ausbau mit einer Länge von 2,9 km rund 4,5 Mio. €. Der Markt Pöttmes bezahlte hierfür lediglich 50 % der Kosten für den Kreisverkehrsplatz, der auch das Gewerbegebiet erschließt. Mit der neuen Straße wurde endlich die kurvenreiche gefährliche Strecke entschärft und mit dem Kreisverkehr an der Klingsmooser Straße zudem das Gewerbegebiet verkehrsmäßig bestens erschlossen. Auch wurde beim Radwegebau eine Abwasserdruckleitung mit verlegt, um einen späteren Anschluss der Kläranlage Grimolzhausen nach Pöttmes kostengünstig zu ermöglichen. Bürgermeister Franz Schindele bedankte sich bei den Grundstückseigentümern für die Bereitschaft Flächen herzugeben und bei den Herren Von links: Pfarrer Rein, Alwin Wagner, Hans Riedelsberger, Stefan Wolf, Sissi Veit-Wiedemann, Fritsch, Eichstaedt, Schmid und Huber Landrat Dr. Metzger, Bürgermeister Schindele, Landtagsabgeordneter Tomaschko, Uwe Fritsch vom Staatlichen Bauamt für die gute (staatliches Bauamt), Helmut Beck (Polizei), Alfred Schmid, Christop Eichstaedt, Josef Seizmeir Zusammenarbeit. Herr Uwe Fritsch und Mirko Ketz. Text/Bild: Aichacher Nachrichten bedankte sich bei Bürgermeister Schindele für die Unterstützung beim Bau und beim Grunderwerb durch die Marktgemeinde Pöttmes. Landrat Klaus Metzger war auch angetan, dass wieder eine Lücke beim Radwegenetz geschlossen wurde. Nunmehr ist ein durchgängiger Radweg von Pöttmes nach Grimolzhausen vorhanden. Die Verkehrssicherheit für die Radfahrer hat sich deutlich verbessert. Die Beteiligung an den Kosten mit 4 Mio. € sind laut Landtagsabgeordneten Peter Tomaschko gut angelegtes Geld. Das letzte Teilstück des Geh- und Radweges im Bereich der Kläranlage wird im Frühjahr erstellt. Pfarrer Thomas Rein segnete die neu gebaute Straße und den Radweg. Danach wurde bei einer Brotzeit zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern die Straßeneinweihung gefeiert. Gelungene DKMS-Typisierungsaktion in Gundelsdorf 43 weitere potentielle Lebensspender ließen sich beim Weihnachtsmarkt der Vereine in Gundelsdorf mit einem Wangenabstrich bei der DKMS gemeinnützigen GmbH aufnehmen. Weitere Registrierungen werden auf dem Postweg folgen. „Ein geselliger Weihnachtsmarkt und eine gelungene Typisierungsaktion! Wir sind vor allem auch stolz auf unsere hilfsbereite Jugend!“ freuen sich Paul Grießer, Roswitha Bernet und die weiteren Vereinsverantwortlichen. Ein herzliches Dankeschön gilt allen, die dazu in irgendeiner Weise beigetragen haben. Bürgermeister Franz Schindele ist ebenfalls beeindruckt von der Hilfsbereitschaft: „Dass alleine unter der PLZ von Pöttmes mit seinen Ortsteilen bereits 12 Stammzellspender stammen, zeigt wie wichtig das Thema ist! Ich unterstütze dieses Engagement gerne!“ Jetzt folgt der zweite Schritt – die Finanzierung dieses Aufrufes. Für jede Typisierungen fallen bei der DKMS 40 Euro an Unkosten an. Hier ist sie auf Spenden angewiesen. Bei 43 Typsierungen in Gundelsdorf sind dies 1.720 Euro. Am Aktionstag wurden bereits 730 Euro bar gespendet. Jeder weitere Euro ist – ohne Altersgrenze - herzlich willkommen auf dem DKMS-Spendenkonto zur Finanzierung dieser 43, aber auch der Typisierungen der hilfsbereiten jungen Menschen, die sich bei den Aichacher-Friedberger Schulaktionen an den weiterführenden und beruflichen Schulen oder auf dem Postweg bei der DKMS aufnehmen lassen. Das DKMS-Spendenkonto besteht bei der VR Bank Neuburg-Rain eG IBAN DE80 72169756 0000 627569, BIC GENODEF1ND2, Verwendungszweck: Gundelsdorf. Bitte geben Sie für die Spendenquittung Ihre vollständige Andresse an. Auch Sie (17 - 55 Jahre) möchten sich noch auf dem Postweg mit einem Wangenabstrich bei der DKMS aufnehmen lassen oder einen Aufruf in Ihrer Gemeinde, Ihrem Verein oder Ihrem Unternehmen starten? Dann warten Sie nicht – vielleicht wartet ein Patient genau auf Sie! Viele Informationen finden Sie unter www.dkms.de. Vor Ort hilft gerne auch Brigitte Lehenberger als ehrenamtliche Unterstützerin der DKMS, Tel. 08276/1567. Da inzwischen viele hilfsbereite Menschen mit 61 Jahren aus der Datei verabschiedet werden, ist die Herausforderung, immer wieder die Jugend ab 17 Jahren zu erreichen. Text/Bild: Brigitte Lehenberger Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016 Pöttmeser Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Marktgemeinde Pöttmes (Entwässerungssatzung – EWS) Vom 13.12.2016: Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 und 3 der Gemeindeordnung (GO) sowie Art. 34 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) erlässt die Marktgemeinde Pöttmes folgende Satzung: § 1 - Öffentliche Einrichtung (1) Der Markt Pöttmes betreibt eine öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung (Entwässerungseinrichtung) für das Gebiet des Marktes Pöttmes. (2) Art und Umfang der Entwässerungseinrichtung bestimmt der Markt. (3) Zur Entwässerungseinrichtung gehören auch die im öffentlichen Straßengrund liegenden Teile der Grundstücksanschlüsse. § 2 - Grundstücksbegriff, Verpflichtete (1) Grundstück im Sinn dieser Satzung ist jedes räumlich zusammenhängende und einem gemeinsamen Zweck dienende Grundeigentum desselben Eigentümers, das eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet, auch wenn es sich um mehrere Grundstücke oder Teile von Grundstücken im Sinn des Grundbuchrechts handelt. Soweit rechtlich verbindliche planerische Vorgaben vorhanden sind, sind sie zu berücksichtigen. (2) Die in dieser Satzung für Grundstückseigentümer erlassenen Vorschriften gelten auch für Teileigentümer, Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Wohnungserbbauberechtigte, Nießbraucher und sonstige zur Nutzung eines Grundstücks dinglich Berechtigte. Von mehreren dinglich Berechtigten ist jeder berechtigt und verpflichtet; sie haften als Gesamtschuldner. § 3 - Begriffsbestimmungen Im Sinn dieser Satzung haben die nachstehenden Begriffe folgende Bedeutung: 1. Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht für das in landwirtschaftlichen Betrieben anfallende Abwasser (einschließlich Jauche und Gülle), das dazu bestimmt ist, auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden aufgebracht zu werden; nicht zum Aufbringen bestimmt ist insbesondere das häusliche Abwasser. 2. Kanäle sind Mischwasserkanäle, Schmutzwasserkanäle oder Regenwasserkanäle einschließlich der Sonderbauwerke wie z.B. Schächte, Regenbecken, Pumpwerke, Regenüberläufe. 3. Schmutzwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Schmutzwasser. 4. Mischwasserkanäle sind zur Aufnahme und Ableitung von Niederschlags- und Schmutzwasser bestimmt. 5. Regenwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Niederschlagswasser. 6. Sammelkläranlage ist eine Anlage zur Reinigung des in den Kanälen gesammelten Abwassers einschließlich der Ableitung zum Gewässer. 7. Grundstücksanschlüsse sind - bei Freispiegelkanälen: die Leitungen vom Kanal bis zum Kontrollschacht. - bei Druckentwässerung: die Leitungen vom Kanal bis zum Abwassersammelschacht. - bei Unterdruckentwässerung: die Leitungen vom Kanal bis einschließlich des Hausanschlussschachts. 8. Grundstücksentwässerungsanlagen sind - bei Freispiegelkanälen: die Einrichtungen eines Grundstücks, die der Beseitigung des Abwassers dienen, bis einschließlich des Kontrollschachts. Hierzu zählt auch die im Bedarfsfall erforderliche Hebeanlage zur ordnungsgemäßen Entwässerung eines Grundstücks (§ 9 Abs. 4). Ist entgegen § 9 Abs. 3 Satz 1 kein Kontrollschacht vorhanden, endet die Grundstücksentwässerungsanlage an der Grenze privater Grundstücke zum öffentlichen Straßengrund. - bei Druckentwässerung: die Einrichtungen eines Grundstücks, die der Beseitigung des Abwassers dienen, bis einschließlich des Abwassersammelschachts. - bei Unterdruckentwässerung: die Einrichtungen eines Grundstücks, die der Beseitigung des Abwassers dienen, bis zum Hausanschlussschacht. 9. Kontrollschacht ist ein Übergabeschacht, der zur Kontrolle und Wartung der Anlage dient. 10. Abwassersammelschacht (bei Druckentwässerung) ist ein Schachtbauwerk mit Pumpen- und Steuerungsanlage. 11. Hausanschlussschacht (bei Unterdruckentwässerung) ist ein Schachtbauwerk mit einem als Vorlagebehälter dienenden Stauraum sowie einer Absaugventileinheit. 12. Messschacht ist eine Einrichtung für die Messung des Abwasserabflusses oder die Entnahme von Abwasserproben. 13. Abwasserbehandlungsanlage ist eine Einrichtung, die dazu dient, die Schädlichkeit des Abwassers vor Einleitung in den Kanal zu vermindern oder zu beseitigen. Hierzu zählen insbesondere Kleinkläranlagen zur Reinigung häuslichen Abwassers sowie Anlagen zur (Vor-)Behandlung gewerblichen oder industriellen Abwassers. 14. Fachlich geeigneter Unternehmer ist ein Unternehmer, der geeignet ist, Arbeiten an Grundstücksentwässerungsanlagen fachkundig auszuführen. Voraussetzungen für die fachliche Eignung sind insbesondere - die ausreichende berufliche Qualifikation und Fachkunde der verantwortlichen technischen Leitung, - die Sachkunde des eingesetzten Personals und dessen nachweisliche Qualifikation für die jeweiligen Arbeiten an Grundstücksentwässerungsanlagen, - die Verfügbarkeit der benötigten Werkzeuge, Maschinen und Geräte, - die Verfügbarkeit und Kenntnis der entsprechenden Normen und Vorschriften, - eine interne Qualitätssicherung (Weiterbildung, Kontrollen und Dokumentation). § 4 - Anschluss- und Benutzungsrecht (1) Jeder Grundstückseigentümer kann verlangen, dass sein Grundstück nach Maßgabe dieser Satzung an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen wird. Er ist berechtigt, nach Maßgabe der §§ 14 bis 17 das anfallende Abwasser in die Entwässerungseinrichtung einzuleiten. (2) Das Anschluss- und Benutzungsrecht erstreckt sich nur auf solche Grundstücke, die durch einen Kanal erschlossen sind. Der Grundstückseigentümer kann unbeschadet weiter gehender bundes- und landesgesetzlicher Vorschriften nicht verlangen, dass neue Kanäle hergestellt oder bestehende Kanäle geändert werden. Welche Grundstücke durch einen Kanal erschlossen werden, bestimmt der Markt. (3) Ein Anschluss- und Benutzungsrecht besteht nicht, 1. wenn das Abwasser wegen seiner Art oder Menge nicht ohne weiteres von der Entwässerungseinrichtung übernommen werden kann und besser von demjenigen behandelt wird, bei dem es anfällt oder 2. solange eine Übernahme des Abwassers technisch oder wegen des unverhältnismäßig hohen Aufwands nicht möglich ist. (4) Die Gemeinde kann den Anschluss und die Benutzung versagen, wenn die gesonderte Behandlung des Abwassers wegen der Siedlungsstruktur das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt. (5) Unbeschadet des Abs. 4 besteht ein Benutzungsrecht nicht, soweit eine Versickerung oder anderweitige Beseitigung von Niederschlagswasser ordnungsgemäß möglich ist. Der Markt kann hiervon Ausnahmen zulassen oder bestimmen, wenn die Einleitung von Niederschlagswasser aus betriebstechnischen Gründen erforderlich ist. § 5 - Anschluss- und Benutzungszwang (1) Die zum Anschluss Berechtigten (§ 4) sind verpflichtet, bebaute Grundstücke an die Entwässerungseinrichtung anzuschließen (Anschlusszwang). Ein Anschlusszwang besteht nicht, wenn der Anschluss rechtlich oder tatsächlich unmöglich ist. (2) Die zum Anschluss Berechtigten (§ 4) sind verpflichtet, auch unbebaute Grundstücke an die Entwässerungseinrichtung anzuschließen, wenn Abwasser anfällt. (3) Ein Grundstück gilt als bebaut, wenn auf ihm bauliche Anlagen, bei deren Benutzung Abwasser anfallen kann, dauernd oder vorübergehend vorhanden sind. (4) Bei baulichen Maßnahmen, die eine Veränderung der Abwassereinleitung nach Menge oder Beschaffenheit zur Folge haben, muss der Anschluss vor dem Beginn der Benutzung des Baus hergestellt sein. In allen anderen Fällen ist der Anschluss nach schriftlicher Aufforderung durch den Markt innerhalb der von ihr gesetzten Frist herzustellen. (5) Auf Grundstücken, die an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen sind, ist im Umfang des Benutzungsrechts alles Abwasser in die Entwässerungseinrichtung einzuleiten (Benutzungszwang). Verpflichtet sind der Grundstückseigentümer und alle Benutzer der Grundstücke. Sie haben auf Verlangen der Ge- Marktbote Aus dem Rathaus 13 meinde die dafür erforderliche Überwachung zu dulden. § 6 - Befreiung vom Anschluss- oder Benutzungszwang (1) Von der Verpflichtung zum Anschluss oder zur Benutzung wird auf Antrag ganz oder zum Teil befreit, wenn der Anschluss oder die Benutzung aus besonderen Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zumutbar ist. Der Antrag auf Befreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich beim Markt einzureichen. (2) Die Befreiung kann befristet, unter Bedingungen, Auflagen und Widerrufsvorbehalt erteilt werden. § 7 - Sondervereinbarungen (1) Ist der Grundstückseigentümer nicht zum Anschluss oder zur Benutzung berechtigt oder verpflichtet, kann der Markt durch Vereinbarung ein besonderes Benutzungsverhältnis begründen. (2) Für dieses Benutzungsverhältnis gelten die Bestimmungen dieser Satzung und der Beitrags- und Gebührensatzung entsprechend. Ausnahmsweise kann in der Sondervereinbarung Abweichendes bestimmt werden, soweit dies sachgerecht ist. § 8 - Grundstücksanschluss (1) Der Grundstücksanschluss wird von der Gemeinde hergestellt, verbessert, erneuert, geändert und unterhalten sowie stillgelegt und beseitigt. Die Gemeinde kann, soweit der Grundstücksanschluss nicht nach § 1 Abs. 3 Bestandteil der Entwässerungseinrichtung ist, auf Antrag zulassen oder von Amts wegen anordnen, dass der Grundstückseigentümer den Grundstücksanschluss ganz oder teilweise herstellt, verbessert, erneuert, ändert und unterhält sowie stilllegt und beseitigt; § 9 Abs. 2 und 6 sowie §§ 10 bis 12 gelten entsprechend. (2) Der Markt bestimmt Zahl, Art, Nennweite und Führung der Grundstücksanschlüsse. Er bestimmt auch, wo und an welchen Kanal anzuschließen ist. Begründete Wünsche des Grundstückseigentümers werden dabei nach Möglichkeit berücksichtigt. (3) Jeder Grundstückseigentümer, dessen Grundstück an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen oder anzuschließen ist, muss die Verlegung von Grundstücksanschlüssen, den Einbau von Schächten, Schiebern, Messeinrichtungen und dergleichen und von Sonderbauwerken zulassen, ferner das Anbringen von Hinweisschildern dulden, soweit diese Maßnahmen für die ordnungsgemäße Beseitigung des auf seinem Grundstück anfallenden Abwassers erforderlich sind. § 9 - Grundstücksentwässerungsanlage (1) Jedes Grundstück, das an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen wird, ist vorher vom Grundstückseigentümer mit einer Grundstücksentwässerungsanlage zu versehen. Wird das Schmutzwasser über die Entwässerungseinrichtung abgeleitet, aber keiner Sammelkläranlage zugeführt, ist die Grundstücksentwässerungsanlage mit einer Abwasserbehandlungsanlage auszustatten. (2) Die Grundstücksentwässerungsanlage und die Abwasserbehandlungsanlage im Sinn des Abs. 1 Satz 2 sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu betreiben, zu verbessern, zu erneuern, zu ändern, zu unterhalten, stillzulegen oder zu beseitigen. Für die Reinigungsleistung der Abwasserbehandlungsanlage im Sinn des Abs. 1 Satz 2 ist darüber hinaus der Stand der Technik maßgeblich. (3) Am Ende der Grundstücksentwässerungsanlage ist ein Kontrollschacht zu errichten. Der Markt kann verlangen, dass anstelle oder zusätzlich zum Kontrollschacht ein Messschacht zu erstellen ist. Bei Druckentwässerung oder Unterdruckentwässerung gelten Sätze 1 und 2 nicht, wenn die Kontrolle und Wartung der Grundstücksentwässerungsanlage über den Abwassersammelschacht oder den Hausanschlussschacht durchgeführt werden kann. (4) Besteht zum Kanal kein ausreichendes Gefälle, kann der Markt vom Grundstückseigentümer den Einbau und den Betrieb einer Hebeanlage zur Entwässerung des Grundstücks verlangen, wenn ohne diese Anlage eine ordnungsgemäße Beseitigung des Abwassers bei einer den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Planung und Ausführung des Kanalsystems für den Markt nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist. (5) Gegen den Rückstau des Abwassers aus der Entwässerungseinrichtung hat sich jeder Anschlussnehmer selbst zu schützen. (6) Die Grundstücksentwässerungsanlage sowie Arbeiten daran dürfen nur durch fachlich geeignete Unternehmer ausgeführt werden. Der Markt kann den Nachweis der fachlichen Eignung verlangen. § 10 - Zulassung der Grundstücksentwässerungsanlage (1) Bevor die Grundstücksentwässerungsanlage hergestellt oder geändert wird, sind dem Markt folgende Unterlagen in doppelter Fertigung einzureichen: a) Lageplan des zu entwässernden Grundstücks im Maßstab 1:1.000, b) Grundriss- und Flächenpläne im Maßstab 1:100, aus denen der Verlauf der Leitungen und im Fall des § 9 Abs. 1 Satz 2 die Abwasserbehandlungsanlage ersichtlich sind, c) Längsschnitte aller Leitungen mit Darstellung der Entwässerungsgegenstände im Maßstab 1:100, bezogen auf Normal-Null (NN), aus denen insbesondere die Gelände- und Kanalsohlenhöhen, die maßgeblichen Kellersohlenhöhen, Querschnitte und Gefälle der Kanäle, Schächte, höchste Grundwasseroberfläche zu ersehen sind, d) wenn Gewerbe- oder Industrieabwasser oder Abwasser, das in seiner Beschaffenheit erheblich vom Hausabwasser abweicht, zugeführt wird, ferner Angaben über - Zahl der Beschäftigten und der ständigen Bewohner auf dem Grundstück, wenn deren Abwasser miterfasst werden soll, - Menge und Beschaffenheit des Verarbeitungsmaterials, der Erzeugnisse, - die Abwasser erzeugenden Betriebsvorgänge, - Höchstzufluss und Beschaffenheit des zum Einleiten bestimmten Abwassers,- die Zeiten, in denen eingeleitet wird, die Vorbehandlung des Abwassers (Kühlung, Reinigung, Neutralisation, Dekontaminierung) mit Bemessungsnachweisen. Soweit nötig, sind die Angaben zu ergänzen durch den wasserwirtschaftlichen Betriebsplan (Zufluss, Verbrauch, Kreislauf, Abfluss) und durch Pläne der zur Vorbehandlung beabsichtigten Einrichtungen. Die Pläne müssen den beim Markt aufliegenden Planmustern entsprechen. Alle Unterlagen sind vom Grundstückseigentümer und dem Planfertiger zu unterschreiben. Die Gemeinde kann erforderlichenfalls weitere Unterlagen anfordern. (2) Der Markt prüft, ob die geplante Grundstücksentwässerungsanlage den Bestimmungen dieser Satzung entspricht. Ist das der Fall, erteilt die Gemeinde schriftlich ihre Zustimmung und gibt eine Fertigung der eingereichten Unterlagen mit Zustimmungsvermerk zurück; die Zustimmung kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Markt nicht innerhalb von drei Monaten nach Zugang der vollständigen Planunterlagen ihre Zustimmung schriftlich verweigert. Entspricht die Grundstücksentwässerungsanlage nicht den Bestimmungen dieser Satzung, setzt der Markt dem Grundstückseigentümer unter Angabe der Mängel eine angemessene Frist zur Berichtigung und erneuten Einreichung der geänderten Unterlagen bei dem Markt; Satz 3 gilt entsprechend. (3) Mit der Herstellung oder Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage darf erst begonnen werden, wenn die Zustimmung nach Abs. 2 erteilt worden ist oder als erteilt gilt. Eine Genehmigungspflicht nach sonstigen, insbesondere nach straßen-, bau- und wasserrechtlichen Bestimmungen bleibt durch die Zustimmung unberührt. (4) Von den Bestimmungen der Abs. 1 bis 3 kann der Markt Ausnahmen zulassen. § 11 - Herstellung und Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlage (1) Der Grundstückseigentümer hat dem Markt den Beginn des Herstellens, des Änderns, des Ausführens größerer Unterhaltungsarbeiten oder des Beseitigens spätestens drei Tage vorher schriftlich anzuzeigen und gleichzeitig den Unternehmer zu benennen. Muss wegen Gefahr im Verzug mit den Arbeiten sofort begonnen werden, ist der Beginn innerhalb von 24 Stunden schriftlich anzuzeigen. (2) Der Markt ist berechtigt, die Arbeiten zu überprüfen. Der Grundstückseigentümer hat zu allen Überprüfungen Arbeitskräfte, Geräte und Werkstoffe bereitzustellen. (3) Der Grundstückseigentümer hat die Grundstücksentwässerungsanlage vor Verdeckung der Leitungen auf satzungsgemäße Errichtung und vor ihrer Inbetriebnahme auf Mängelfreiheit durch einen nicht an der Bauausführung beteiligten fachlich geeigneten Unternehmer zu prüfen und das Ergebnis durch diesen bestätigen zu lassen. Dies gilt nicht, soweit der Markt die Prüfungen selbst vornimmt; sie hat dies vorher anzukündigen. Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend. Werden die Leitungen vor Durchführung der Prüfung auf satzungsgemäße Errichtung der Grundstücksentwässerungsanlage verdeckt, sind sie auf Anordnung der Gemeinde freizulegen. (4) Soweit der Markt die Prüfungen nicht selbst vornimmt, hat der Grundstückseigentümer dem Markt die Bestätigungen nach Abs. 3 vor Verdeckung der Leitungen und vor Inbetriebnahme der Grundstücksentwässerungsanlage unaufgefordert vorzulegen. Der Markt kann die Verdeckung der Leitungen oder die In- 14 Aus dem Rathaus Pöttmeser betriebnahme der Grundstücksentwässerungsanlage innerhalb eines Monats nach Vorlage der Bestätigungen oder unverzüglich nach Prüfung durch den Markt schriftlich untersagen. In diesem Fall setzt der Markt dem Grundstückseigentümer unter Angabe der Gründe für die Untersagung eine angemessene Nachfrist für die Beseitigung der Mängel; Sätze 1 und 2 sowie Abs. 3 gelten entsprechend. (5) Die Zustimmung nach § 10 Abs. 2, die Bestätigungen des fachlich geeigneten Unternehmers oder die Prüfung durch den Markt befreien den Grundstückseigentümer, den ausführenden oder prüfenden Unternehmer sowie den Planfertiger nicht von der Verantwortung für die vorschriftsmäßige und fehlerfreie Planung und Ausführung der Anlage. (6) Liegt im Fall des § 9 Abs. 1 Satz 2 die Bestätigung eines privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft über die ordnungsgemäße Errichtung der Abwasserbehandlungsanlage gemäß den Richtlinien für Zuwendungen für Kleinkläranlagen vor, ersetzt diese in ihrem Umfange die Prüfung und Bestätigung nach Abs. 3 und Abs. 4. § 12 - Überwachung (1) Der Grundstückseigentümer hat die von ihm zu unterhaltenden Grundstücksanschlüsse, Messschächte und Grundstücksentwässerungsanlagen in Abständen von jeweils 20 Jahren ab Inbetriebnahme auf eigene Kosten durch einen fachlich geeigneten Unternehmer auf Mängelfreiheit zu prüfen und das Ergebnis durch diesen bestätigen zu lassen; für Anlagen in Wasserschutzgebieten bleiben die Festlegungen in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung unberührt. Der Grundstückseigentümer hat dem Markt die Bestätigung innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Prüfung unaufgefordert vorzulegen. Festgestellte Mängel hat der Grundstückseigentümer unverzüglich beseitigen zu lassen. Bei erheblichen Mängeln ist innerhalb von zwei Monaten nach Ausstellung der Bestätigung eine Nachprüfung durchzuführen; Satz 2 gilt entsprechend. Die Frist für die Nachprüfung kann auf Antrag verlängert werden. (2) Für nach § 9 Abs. 1 Satz 2 erforderliche Abwasserbehandlungsanlagen gelten die einschlägigen wasserrechtlichen Bestimmungen, insbesondere Art. 60 Abs. 1 und 2 BayWG für Kleinkläranlagen. (3) Der Grundstückseigentümer hat Störungen und Schäden an den Grundstücksanschlüssen, Messschächten, Grundstücksentwässerungsanlagen, Überwachungseinrichtungen und Abwasserbehandlungsanlagen unverzüglich dem Markt anzuzeigen. (4) Wird Gewerbe- oder Industrieabwasser oder Abwasser, das in seiner Beschaffenheit erheblich vom Hausabwasser abweicht, der Entwässerungseinrichtung zugeführt, kann der Markt den Einbau und den Betrieb von Überwachungseinrichtungen verlangen. Hierauf wird in der Regel verzichtet, soweit für die Einleitung eine wasserrechtliche Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde vorliegt und die Ergebnisse der wasserrechtlich vorgeschriebenen Eigen- oder Selbstüberwachung dem Markt vorgelegt werden. (5) Unbeschadet der Abs. 1 bis 4 ist der Markt befugt, die Grundstücksentwässerungsanlagen jederzeit zu überprüfen, Abwasserproben zu entnehmen sowie Messungen und Untersuchungen durchzuführen. Dasselbe gilt für die Grundstücksanschlüsse und Messschächte, wenn sie der Markt nicht selbst unterhält. Der Markt kann jederzeit verlangen, dass die vom Grundstückseigentümer zu unterhaltenden Anlagen in einen Zustand gebracht werden, der Störungen anderer Einleiter, Beeinträchtigungen der Entwässerungseinrichtung und Gewässerverunreinigungen ausschließt. Führt der Markt aufgrund der Sätze 1 oder 2 eine Überprüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen, der Messschächte oder der vom Grundstückseigentümer zu unterhaltenden Grundstücksanschlüsse auf Mängelfreiheit durch, beginnt die Frist nach Abs. 1 Satz 1 mit Abschluss der Prüfung durch den Markt neu zu laufen. (6) Die Verpflichtungen nach den Abs. 1 bis 5 gelten auch für den Benutzer des Grundstücks. § 13 - Stilllegung von Entwässerungsanlagen auf dem Grundstück Sobald ein Grundstück an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen ist, sind nicht der Ableitung zur Entwässerungseinrichtung dienende Grundstücksentwässerungsanlagen sowie dazugehörige Abwasserbehandlungsanlagen in dem Umfang außer Betrieb zu setzen, in dem das Grundstück über die Entwässerungseinrichtung entsorgt wird. § 9 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 14 - Einleiten in die Kanäle (1) In Schmutzwasserkanäle darf nur Schmutzwasser, in Regenwasserkanäle nur Niederschlagswasser eingeleitet werden. In Mischwasserkanäle darf sowohl Schmutz- als auch Niederschlagswasser eingeleitet werden. (2) Den Zeitpunkt, von dem ab in die Kanäle eingeleitet werden darf, bestimmt der Markt. § 15 - Verbot des Einleitens, Einleitungsbedingungen (1) In die Entwässerungseinrichtung dürfen Stoffe nicht eingeleitet oder eingebracht werden, die - die dort beschäftigten Personen gefährden oder deren Gesundheit beeinträchtigen, - die Entwässerungseinrichtung oder die angeschlossenen Grundstücke gefährden oder beschädigen, - den Betrieb der Entwässerungseinrichtung erschweren, behindern oder beeinträchtigen, - die landwirtschaftliche oder gärtnerische Verwertung des Klärschlamms erschweren oder verhindern oder - sich sonst schädlich auf die Umwelt, insbesondere die Gewässer, auswirken. (2) Dieses Verbot gilt insbesondere für 1. feuergefährliche oder zerknallfähige Stoffe wie Benzin oder Öl, 2. infektiöse Stoffe, Medikamente, 3. radioaktive Stoffe, 4. Farbstoffe, soweit sie zu einer deutlichen Verfärbung des Abwassers in der Sammelkläranlage oder des Gewässers führen, Lösemittel, 5. Abwasser oder andere Stoffe, die schädliche Ausdünstungen, Gase oder Dämpfe verbreiten können, 6. Grund- und Quellwasser, 7. feste Stoffe, auch in zerkleinerter Form, wie Schutt, Asche, Sand, Kies, Faserstoffe, Zement, Kunstharze, Teer, Pappe, Dung, Küchenabfälle, Schlachtabfälle, Treber, Hefe, flüssige Stoffe, die erhärten, 8. Räumgut aus Leichtstoff- und Fettabscheidern, Jauche, Gülle, Abwasser aus Dunggruben und Tierhaltungen, Silagegärsaft, Blut aus Schlächtereien, Molke, 9. Absetzgut, Räumgut, Schlämme oder Suspensionen aus Abwasserbehandlungsanlagen und Abortgruben unbeschadet gemeindlicher Regelungen zur Beseitigung der Fäkalschlämme, 10. Stoffe oder Stoffgruppen, die wegen der Besorgnis einer Giftigkeit, Langlebigkeit, Anreicherungsfähigkeit oder einer krebserzeugenden, fruchtschädigenden oder erbgutverändernden Wirkung als gefährlich zu bewerten sind wie Schwermetalle, Cyanide, halogenierte Kohlenwasserstoffe, Polycyclische Aromaten, Phenole. Ausgenommen sind - unvermeidbare Spuren solcher Stoffe im Abwasser in der Art und in der Menge, wie sie auch im Abwasser aus Haushaltungen üblicherweise anzutreffen sind; - Stoffe, die nicht vermieden oder in einer Vorbehandlungsanlage zurückgehalten werden können und deren Einleitung die Gemeinde in den Einleitungsbedingungen nach Abs. 3 oder 4 zugelassen hat; - Stoffe, die aufgrund einer Genehmigung nach § 58 des Wasserhaushaltsgesetzes eingeleitet werden dürfen. 11. Abwasser aus Industrie- und Gewerbebetrieben, - von dem zu erwarten ist, dass es auch nach der Behandlung in der Sammelkläranlage nicht den Mindestanforderungen nach § 57 des Wasserhaushaltsgesetzes entsprechen wird, - das wärmer als +35 °C ist, - das einen pH-Wert von unter 6,5 oder über 9,5 aufweist, - das aufschwimmende Öle und Fette enthält, - das als Kühlwasser benutzt worden ist. 12. nicht neutralisiertes Kondensat aus ölbefeuerten Brennwert-Heizkesseln, 13. nicht neutralisiertes Kondensat aus gasbefeuerten Brennwert-Heizkesseln mit einer Nennwertleistung über 200 kW. (3) Die Einleitungsbedingungen nach Abs. 2 Nr. 10 Satz 2 zweiter Spiegelstrich werden gegenüber den einzelnen Anschlusspflichtigen oder im Rahmen einer Sondervereinbarung festgelegt. (4) Über Abs. 3 hinaus kann der Markt in Einleitungsbedingungen auch die Einleitung von Abwasser besonderer Art und Menge ausschließen oder von besonderen Voraussetzungen abhängig machen, soweit dies zum Schutz des Betriebspersonals, der Entwässerungseinrichtung oder zur Erfüllung der für den Betrieb der Entwässerungseinrichtung geltenden Vorschriften, insbesondere der Bedingungen und Auflagen des dem Markt erteilten wasserrechtlichen Bescheids, erforderlich ist. (5) Der Markt kann die Einleitungsbedingungen nach Abs. 3 und 4 neu festlegen, wenn die Einleitung von Abwasser in die Entwässerungseinrichtung nicht nur vorübergehend nach Art oder Menge wesentlich geändert wird oder wenn sich die für den Betrieb der Entwässerungseinrichtung geltenden Gesetze oder Bescheide ändern. Der Markt kann Fristen festlegen, innerhalb derer die zur Erfüllung der geänderten Anforderungen notwendigen Maßnahmen durchgeführt werden müssen. (6) Der Markt kann die Einleitung von Stoffen im Sinn der Abs. 1 und 2 zulassen, wenn der Verpflichtete Vorkehrungen trifft, durch die die Stoffe ihre gefährdende oder schädigende Wirkung verlieren oder der Betrieb der Entwässerungseinrichtung nicht erschwert wird. In diesem Fall hat er dem Markt eine Beschreibung Marktbote Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016 mit Plänen in doppelter Fertigung vorzulegen. (7) Leitet der Grundstückseigentümer Kondensat aus ölbefeuerten Brennwert-Heizkesseln oder aus gasbefeuerten Brennwert-Heizkesseln mit einer Nennwertleistung über 200 kW in die Entwässerungseinrichtung ein, ist er verpflichtet, das Kondensat zu neutralisieren und dem Markt über die Funktionsfähigkeit der Neutralisationsanlage jährlich eine Bescheinigung eines Betriebes nach § 2 Abs. 1 Satz 2 SchornsteinfegerHandwerksgesetz oder eines geeigneten Fachbetriebs vorzulegen. (8) Besondere Vereinbarungen zwischen dem Markt und einem Verpflichteten, die das Einleiten von Stoffen im Sinn des Abs. 1 durch entsprechende Vorkehrungen an der Entwässerungseinrichtung ermöglichen, bleiben vorbehalten. (9) Wenn Stoffe im Sinn des Abs. 1 in eine Grundstücksentwässerungsanlage oder in die Entwässerungseinrichtung gelangen, ist dies dem Markt sofort anzuzeigen. § 16 - Abscheider Sofern mit dem Abwasser Leichtflüssigkeiten (z.B. Benzin, Öle oder Fette) mitabgeschwemmt werden können, ist das Abwasser über in die Grundstücksentwässerungsanlage eingebaute Leichtflüssigkeits- bzw. Fettabscheider abzuleiten. Die Abscheider sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten, zu betreiben und regelmäßig zu warten. Der Markt kann den Nachweis der ordnungsgemäßen Eigenkontrolle, Wartung, Entleerung und Generalinspektion verlangen. Das Abscheidegut ist schadlos zu entsorgen. § 17 - Untersuchung des Abwassers (1) Der Markt kann über die Art und Menge des eingeleiteten oder einzuleitenden Abwassers Aufschluss verlangen. Bevor erstmals Abwasser eingeleitet oder wenn Art oder Menge des eingeleiteten Abwassers geändert werden, ist dem Markt auf Verlangen nachzuweisen, dass das Abwasser keine Stoffe enthält, die unter das Verbot des § 15 fallen. (2) Der Markt kann eingeleitetes Abwasser jederzeit, auch periodisch, auf Kosten des Grundstückseigentümers untersuchen lassen. Auf die Überwachung wird in der Regel verzichtet, soweit für die Einleitung in die Sammelkanalisation eine wasserrechtliche Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde vorliegt, die dafür vorgeschriebenen Untersuchungen aus der Eigen- oder Selbstüberwachung ordnungsgemäß durchgeführt und die Ergebnisse dem Markt vorgelegt werden. Der Markt kann verlangen, dass die nach § 12 Abs. 4 eingebauten Überwachungseinrichtungen ordnungsgemäß betrieben und die Messergebnisse vorgelegt werden. § 18 - Haftung (1) Der Markt haftet unbeschadet Abs. 2 nicht für Schäden, die auf solchen Betriebsstörungen beruhen, die sich auch bei ordnungsgemäßer Planung, Ausführung und Unterhaltung der Entwässerungseinrichtung nicht vermeiden lassen. Satz 1 gilt insbesondere auch für Schäden, die durch Rückstau hervorgerufen werden. (2) Der Markt haftet für Schäden, die sich aus der Benutzung der Entwässerungseinrichtung ergeben, nur dann, wenn einer Person, deren sich der Markt zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen bedient, Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt. (3) Der Grundstückseigentümer und der Benutzer haben für die ordnungsgemäße Benutzung der Entwässerungseinrichtung einschließlich des Grundstücksanschlusses zu sorgen. (4) Wer den Vorschriften dieser Satzung oder einer Sondervereinbarung zuwiderhandelt, haftet dem Markt für alle ihr dadurch entstehenden Schäden und Nachteile. Dasselbe gilt für Schäden und Nachteile, die durch den mangelhaften Zustand der Grundstücksentwässerungsanlage oder des Grundstücksanschlusses verursacht werden, soweit dieser nach § 8 vom Grundstückseigentümer herzustellen, zu verbessern, zu erneuern, zu ändern und zu unterhalten sowie stillzulegen und zu beseitigen ist. Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner. § 19 - Grundstücksbenutzung (1) Der Grundstückseigentümer hat das Anbringen und Verlegen von Leitungen einschließlich Zubehör zur Ableitung von Abwasser über sein im Einrichtungsgebiet liegendes Grundstück sowie sonstige Schutzmaßnahmen unentgeltlich zuzulassen, wenn und soweit diese Maßnahmen für die örtliche Abwasserbeseitigung erforderlich sind. Diese Pflicht betrifft nur Grundstücke, die an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen oder anzuschließen sind, die vom Eigentümer im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem angeschlossenen oder zum Anschluss vorgesehenen Grundstück genutzt werden oder für die die Möglichkeit der örtlichen Abwasserbeseitigung sonst wirtschaftlich vorteilhaft ist. Die Verpflichtung entfällt, soweit die Inanspruchnahme der Grundstücke den Eigentümer in unzumutbarer Weise belasten würde. (2) Der Grundstückseigentümer ist rechtzeitig über Art und Umfang der beabsichtigten Inanspruchnahme seines Grundstücks zu benachrichtigen. (3) Der Grundstückseigentümer kann die Verlegung der Anlagen verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind. Die Kosten der Verlegung hat der Markt zu tragen, soweit die Einrichtung nicht ausschließlich der Entsorgung des Grundstücks dient. (4) Die Abs. 1 bis 3 gelten nicht für öffentliche Verkehrswege und Verkehrsflächen sowie für Grundstücke, die durch Planfeststellung für den Bau von öffentlichen Verkehrswegen und Verkehrsflächen bestimmt sind. § 20 - Betretungsrecht (1) Der Grundstückseigentümer und der Benutzer des Grundstücks haben zu dulden, dass zur Überwachung ihrer satzungsmäßigen und gesetzlichen Pflichten die mit dem Vollzug dieser Satzung beauftragten Personen des Marktes zu angemessener Tageszeit Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Einrichtungen, Wohnungen und Wohnräume im erforderlichen Umfang betreten; auf Verlangen haben sich diese Personen auszuweisen. Ihnen ist ungehindert Zugang zu allen Anlagenteilen zu gewähren und sind die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Der Grundstückseigentümer und der Benutzer des Grundstücks werden nach Möglichkeit vorher verständigt; das gilt nicht für Probenahmen und Abwassermessungen. (2) Nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Betretungs- und Überwachungsrechte bleiben unberührt. § 21 - Ordnungswidrigkeiten (1) Nach Art. 24 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung kann mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich 1. eine der in § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 1, Abs. 4 Sätze 1 und 3, § 12 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3, § 15 Abs. 9, § 17 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Sätze 2 und 3 sowie § 20 Abs. 1 Satz 2 festgelegten oder hierauf gestützten Anzeige-, Auskunfts-, Nachweis- oder Vorlagepflichten verletzt, 2. entgegen § 10 Abs. 3 Satz 1 vor Zustimmung des Marktes mit der Herstellung oder Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage beginnt, 3. entgegen § 11 Abs. 3 Satz 1, § 12 Abs. 1 Satz 1 eine unrichtige Bestätigung ausstellt oder entgegen § 11 Abs. 4 Satz 1, § 12 Abs. 1 Satz 2 vorlegt, 4. entgegen § 11 Abs. 3, Abs. 4 Sätze 1 und 3 vor Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlage durch einen fachlich geeigneten Unternehmer oder vor Vorlage von dessen Bestätigung oder vor Prüfung durch den Markt die Leitungen verdeckt oder einer Untersagung des Marktes nach § 11 Abs. 4 Satz 2 zuwiderhandelt, 5. entgegen § 12 Abs. 1 Satz 1 die Grundstücksentwässerungsanlagen nicht innerhalb der vorgegebenen Fristen überprüfen lässt, 6. entgegen den Vorschriften der §§ 14 und 15 Abwasser oder sonstige Stoffe in die Entwässerungseinrichtung einleitet oder einbringt, 7. entgegen § 20 Abs. 1 Satz 2 den mit dem Vollzug dieser Satzung beauftragten Personen des Marktes nicht ungehinderten Zugang zu allen Anlagenteilen gewährt. (2) Nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Ordnungswidrigkeitentatbestände bleiben unberührt. § 22 - Anordnungen für den Einzelfall; Zwangsmittel (1) Der Markt kann zur Erfüllung der nach dieser Satzung bestehenden Verpflichtungen Anordnungen für den Einzelfall erlassen. (2) Für die Erzwingung der in dieser Satzung vorgeschriebenen Handlungen, eines Duldens oder Unterlassens gelten die Vorschriften des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes. § 23 - Inkrafttreten; Übergangsregelung (1) Diese Satzung tritt am 01.02.2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entwässerungssatzung vom 01.03.2011 außer Kraft. (2) Anlagen im Sinn des § 12 Abs. 1 Halbsatz 1, die bei Inkrafttreten der Satzung bereits bestehen und bei denen nicht nachgewiesen wird, dass sie in den letzten 15 Jahren vor Inkrafttreten der Satzung nach den zur Zeit der Prüfung geltenden Rechtsvorschriften geprüft wurden, sind spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten der Satzung zu prüfen. Für nach § 12 Abs. 2 zu überwachende Kleinkläranlagen, die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits bestehen, gilt Art. 60 Abs. 4 BayWG. Pöttmes, den 13.12.2016 Markt Pöttmes Schindele, Erster Bürgermeister Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016 Pöttmeser Geburtstage im Januar 2017 Im Monat Januar können folgende Gemeindebürgerinnen und -bürger einen hohen Geburtstag feiern: Gemeindebereich Pöttmes: 01.01.: Hammerl Maria, Kühnhausen 79 Jahre 01.01.: Graser Maria, Handzell 77 Jahre 01.01.: Neff Maximilian, Handzell 76 Jahre 02.01.: Spar Marianne Hildegard, Pöttmes 82 Jahre 02.01.: Hackel Emilie, Pöttmes 79 Jahre 04.01.: Landes Artur, Echsheim 85 Jahre 04.01.: Moser Alois, Immendorf 83 Jahre 06.01.: Schumacher Heidemarie Johanna, 70 Jahre Gundelsdorf 07.01.: Hammerl Johann, Pöttmes 80 Jahre 08.01.: Karmen Michael, Pöttmes 78 Jahre 08.01.: Degmair Johann, Pertenau 76 Jahre 08.01.: Schalk Maria, Reicherstein 75 Jahre 09.01.: Schleger Maria Magdalena, Grimolzhausen 88 Jahre 09.01.: Wernhard Paul, Pöttmes 78 Jahre 10.01.: Asam Therese, Pöttmes 86 Jahre 10.01.: Felbermeier Karolina, Pöttmes 81 Jahre 10.01.: Mayr Franziska, Pöttmes 78 Jahre 11.01.: Reinhardt Erna Irmgard, Handzell 86 Jahre 14.01.: Merkl Hermann, Dieß 79 Jahre 16.01.: Blank Siegfried, Gundelsdorf 84 Jahre 16.01.: Wenger Konrad, Grimolzhausen 75 Jahre 17.01.: Roll Kreszentia, Pöttmes 96 Jahre 17.01.: Wichelmann Klaus Heinrich Johannes, 79 Jahre Handzell 19.01.: Baumgartner Karl, Ebenried 83 Jahre 20.01.: Rott Joseph, Pöttmes 94 Jahre 20.01.: Lenz Engelbert, Pöttmes 75 Jahre 21.01.: Stelzer Werner Alfred, Pöttmes 85 Jahre 22.01.: Marko Franz, Schorn 79 Jahre 89 Jahre 23.01.: Huber Kreszenz, Grimolzhausen 23.01.: Wernhard Josef, Pöttmes 80 Jahre 24.01.: Reiser Johann, Pöttmes 88 Jahre 24.01.: Ottilinger Juliana, Schnellmannskreuth 78 Jahre 25.01.: Gogl Mathias, Schorn 82 Jahre 25.01.: Specht Anton, Grimolzhausen 77 Jahre 25.01.: Sauerlacher Adolf, Handzell 75 Jahre 29.01.: Schilling Paul-Ernst, Pöttmes 80 Jahre 30.01.: Hörmann Therese, Pöttmes 84 Jahre 30.01.: Aug Johann, Pöttmes 81 Jahre 30.01.: Kourie Aziz, Pöttmes 79 Jahre 30.01.: Hackenberg Klara, Handzell 76 Jahre 31.01.: Faulhaber Gerhard, Pöttmes 86 Jahre Gemeindebereich Baar: 06.01.: Baumgartner Maximilian, Baar (Schwaben) 78 Jahre 06.01.: Beutlrock Stilla Franziska, Baar (Schwaben) 70 Jahre 08.01.: Götz Elisabeth, Baar (Schwaben) 80 Jahre 10.01.: Stadler Michael, Baar (Schwaben) 77 Jahre 14.01.: Appel Barbara, Heimpersdorf 75 Jahre 23.01.: Balleis Maria, Baar (Schwaben) 77 Jahre Marktbote 15 Jubiläen Herzliche Glückwünsche In den vergangenen Wochen konnte folgender Bürger einen runden Geburtstag feiern. Vom Markt Pöttmes wurde hierzu ein Präsent und herzliche Glück- und Segenswünsche überreicht. 80. Geburtstag von Herrn Georg Kupferschmid aus Grimolzhausen am 28. November 2016 . ------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes gratuliert den Jubilarinnen und Jubilaren recht herzlich und wünscht ihnen noch viele gesunde und zufriedene Lebensjahre. Silberne Hochzeit Auf 25 gemeinsame Ehejahre können im Januar 2017 folgende Ehepaare zurückblicken: Gemeindebereich Pöttmes: 17.01.: Ulrike und Harald Kucharczyk, Gundelsdorf Gemeindebereich Baar (Schwaben): 28.01.: Joanna Danuta und Michael Kuchar, Baar (Schwaben) Wir machen Urlaub vom 22.12.2016 - 15.01.2017 16 Schule + Familie Pöttmeser Marktbote Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016 Kinderhaus Klapperstorch kurz vor der Eröffnung Im Kinderhaus Klapperstorch wird zur Zeit von früh morgens bis spät in den Abend hinein gearbeitet. Wir und unser Team sagen Danke für ein erfolgreiches Jahr 2016 Wir wünschen Ihnen wunderschöne Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Und wir freuen uns schon sie 2017 wieder bei uns begrüßen zu dürfen. ************************* Brunch im Januar am Sonntag, den 29. Januar von 9.30 Uhr bis 14 Uhr Frühstücks Buffet mit allem was dazu gehört. Weißwürste mit Brezen. Zur Mittagszeit: 3 verschiedene Hauptgänge mit Beilagen und Salat für nur 15,80 € ************************* Feuerzangenbowle Der Winter ist eine Zeit der Lichter, der Geselligkeit und der Sinnesfreuden. Denn je kürzer die Tage, desto mehr Gelegenheit für gemütliche Abende zu zweit oder in netter Runde. Genießen Sie diese Zeit mit unseren Feuerzangenbowlen-Spezialitäten. Ganz klassisch, mit Amaretto Punsch oder heißem Hugo Alle Firmen arbeiten in Rekordgeschwindigkeit, damit für die Kinder, die im Januar das Kinderhaus mit Leben erfüllen, alles perfekt ist. Vor wenigen Wochen sah das Kinderhaus innen noch sehr kahl aus. Jetzt hingegen leuchtet einem schon von außen das Grün des Aufzuges entgegen. Innen schmücken die hellen, freundlichen Farben des Linoleums jeden Raum. In den Fluren, stehen schon die Kindergarderoben und in den Gruppenzimmern sind bereits die Kinderküchen eingebaut. Auch die Tische und Stühle werden in der nächsten Woche geliefert. Das neue Team des Kinderhauses Klapperstroch steht startbereit und freut sich schon auf jedes Kind. Text/Bild: Kinderhaus Klapperstorch Wir bedanken uns für euer Vertrauen und wünschen allen ein frohes, gesegnetes Weihnachtsfest und ein unfallfreies gutes neues Jahr! ************************* Valentinsmenü Am Dienstag den 14.02.2016 laden wir Sie zu einem ganz besonderen 6 Gänge-Menü ein. Denn Liebe geht bekanntlich durch den Magen Es ist ein schöner Weg, einfach nur mal so zu zeigen: "Ich liebe dich" Preis pro Personen 34,00 € Bitte reservieren Sie rechtzeitig! **************************************************************** RATSSTUBEN Marktplatz 20 • 86554 Pöttmes Fon: 0 82 53/9 97 17 70 Mail: [email protected] www.ratsstuben-poettmes.com Öffnungszeiten: Di. - Sa. ab 17.00 h • So. ab 11.00 h Marktplatz 6, 86554 Pöttmes Unterricht: Di. & Fr.: 19.00 Uhr – 20.30 Uhr Anmeldung ab 18.00 Uhr od. telefonisch Tel.: 08253/2259180 0175/6391590 [email protected] www.fahrschule-kaltenstadler.de Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016 Pöttmeser Nikolaus im Baarer Kindergarten Marktbote Schule + Familie 17 Verkehrswacht im Baarer Kindergarten Am 21. November 2016 besuchte die Verkehrswacht Aichach den Kindergarten in Baar. Die Kinder erlebten einen spannenden Vormittag, bei dem ihnen abwechslungsreich und informativ gezeigt wurde, wie wichtig z.B. das Anschnallen im Auto ist oder das Tragen eines Fahrradhelmes. Außerdem besuchte uns an diesem Vormittag noch ein Puppentheater zu diesem Thema. Eifrig gestalteten die Kinder des Kindergarten St. Laurentius in Baar Nikolaussäckchen, die sie dann gefüllt, beim Besuch des Nikolauses zurück erhielten. Die Mädchen und Buben ehrten den Nikolaus mit Liedern, Fingerspielen und Gedichten. Zum Abschluss seines Besuches wurde er von den Kindern mit einem Lied vom Nikolaus verabschiedet. Christbaum geschmückt Die Vorschulkinder des Kindergartens St. Laurentius in Baar durften auch heuer wieder den Christbaum der Raiffeisenbank in Baar schmücken. Einige Tage zuvor wurde der Christbaumschmuck in Form von Engeln und einer weihnachtlichen Girlande von den Kindern gebastelt. Text: KiGa St. Laurentius Baar, Bilder: Antonia Neumayer Am Ende des Vormittags erhielten die Kinder eine Urkunde, die sie als Hilfspolizist auszeichnet. Bild: Antonia Neumayer Für das Gestalten des Baumes erhielt der Kindergarten eine Geldspende und Lebkuchen für die Kinder. Ihre Lena Steiger & Team Günstige Zimmer in Pöttmes zu vermieten Tel. 0 82 53 / 64 14 oder 01 72 / 7011011 www.zimmer-zur-alten-Schneiderei.de 18 Schule + Familie Pöttmeser Betriebsurlaub vom 27.12.16 - 31.12.16 Ein gesegnetes Weihnachtsfest und gute Fahrt im neuen Jahr wünschen wir allen unseren Kunden, Freunden und Bekannten. Marktbote Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016 Ein tolles Fest für „Jung“ und „Alt“! In diesem Jahr stimmten sich die Kinder des Kinderhorts Adlerhor(s)t und die Bewohner des Caritas Pflegezentrums St. Hildegard am 9. Dezember gemeinsam auf die Adventszeit ein. Im Innenhof wurde gemeinsam gesungen, gegessen und die Kinder der Bezugsgruppen hatten verschiedene Darbietungen vorbereitet. Auch die Bewohner des Hauses St. Hildegard trugen durch eine Geschichte ihren Teil zum Rahmenprogramm bei. Holzgraf 1 86554 Pöttmes-Grimolzhausen Tel. 0 82 53/3 06 Fax 0 82 53 /73 70 e-Mail: [email protected] Internet: www.kfz-schnell.go1a.de PEST Heckenschnitt Baumfällungen Wurzelstockfräsen Brennholz Gartenpflege Durch Bratwurstsemmeln, süße Crepés, Punsch und Glühwein wurde für das leibliche Wohl gesorgt. Der Besuch vom Nikolaus auf der Pferdekutsche wurde von unseren Adlerhor(s)t-Engelchen begleitet und natürlich gab es auch Geschenke für „Jung“ und „Alt“. Der krönende Abschluss des Festes war die Feuershow der „PoiGirls“ aus Rennertshofen, die durch spektakuläre Feuerakrobatik „Groß“ und „Klein“ fesselten und zum Staunen brachten. 86554 Pöttmes-Echsheim Tel. + Fax 0 82 53 / 4 82 Mobil 01 73 / 57 50 626 In diesem Sinne möchten wir uns noch einmal bei allen bedanken, die zum Gelingen unseres ersten gemeinsamen „Adventsfestes im Innenhof“ beigetragen haben. Wir wünschen allen ein gesundes und glückliches Jahr 2017 und bedanken uns auf diesem Weg noch einmal ganz -lich bei allen, die uns das ganze Jahr über mit ihren Spenden unterstützen. Ihr Adlerhor(s)t-Team Einladung zum Informations-Elternabend (mit Ausgabe der Anmeldemappen) am Dienstag, den 24.01.2017 um 19.30 Uhr Liebe Eltern, um Sie über alles Wichtige rund um den Kinderhort zu informieren, laden wir Sie ganz -lich zu unserem Informationsabend für das Hortjahr 2017/2018 ein. Hier erhalten sie genauere Informationen über das Team, die Abläufe, das Haus, die Anmeldung etc. Auf ihr zahlreiches Kommen freut sich das Adlerhor(s)t – Team Marina Mörmann, Leitung des Kinderhorts Pöttmes, (Träger: Markt Pöttmes) Gütegesicherter Naturkompost für die Landwirtschaft zu verkaufen Tel.: 0 84 31 / 44 69 7 Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016 Pöttmeser Marktbote Schule + Familie 19 Kath. Kinderhaus St. Peter und Paul – Pöttmes Zur Jahreswende ein herzliches Dankeschön! Am Ende des Jahres bedanken sich die Mitarbeiterinnen des Kath. Kinderhauses St. Peter und Paul ganz herzlich bei allen, die die Arbeit mit den Kindern durch ihre aktive Mithilfe oder durch finanzielle Unterstützungen begleiten und fördern. Unser besonderer Dank gilt unserem Träger Pfarrer Thomas Rein und der Kirchenverwaltung, Bürgermeister Franz Schindele und dem Gemeinderat, sowie allen Eltern und Freunden des Kinderhauses. Vielen Dank für das Vertrauen und die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr. Frohe Weihnachten Der helle Glanz des Weihnachtssterns erstrahle Euch im Herzen in Euren Seelen spiegle sich das warme Licht der Kerzen. In herzlicher Verbundenheit seid froh gegrüßt zur Weihnachtszeit. Das Mitarbeiterteam des Kath. Kinderhauses St. Peter und Paul in Pöttmes Trockenbau & Bauelemente Udo Bähringer Mit großer Freude haben die Kinder Plätzchen gebacken. Text/Bild: Kath. Kinderhaus St. Peter und Paul Goethe-Straße 4 86554 Pöttmes Tel. 08253/5599005 www.bähringer.info Die kleine Hexe feiert Weihnachten Beim Adventssingen führten die Vorschulkinder aus dem Kindergarten Spatzennest das Theater der kleinen Hexe auf und ernteten dabei viel Applaus. Die Hexe Lisbet, die mit ihrer Katze Miez nur in Ruhe ihre Weihnachtsvorbereitungen machen will, wird im Laufe des Tages von vielen Gästen in Ihrer Arbeit unterbrochen. Doch am Ende schafft Lisbet es doch, den Tannenbaum zu schmücken und Plätzchen zu backen, bevor die Weihnachtshexe mit den Geschenken kommt. Ein launiges Stück, das die Kinder am Ende mit einem gemeinsamen Lied ausklingen ließen. Text/Bild: Kindergarten Spatzennest Umbau - Ausbau - Renovierung - Reparaturen Wir wünschen unseren Kunden und Geschäftspartnern frohe Weihnachten, Glück, Erfolg und persönliches Wohlergehen für das neue Jahr 2017. Ein besinnliches Weihnachtsfest und alles Gute zum neuen Jahr! 20 Schule + Familie Pöttmeser Augsburger Str. 33 86554 Pöttmes Tel.: 08253/6110 Fax: 08253/9279337 Topfpflanzen - Schnittblumen - Gemüsepflanzen Trauergebinde - Grabbepflanzung - Dauergrabpflege Marktbote Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016 Adventssingen 2016 Wie schon im vergangenen Jahr hat sich auch dieses Jahr das Jugendrotkreuz der Bereitschaft Pöttmes mit einem Stand am Adventssingen beteiligt. Apfelpunsch, heiße Schokolade und Glühwein haben sich viele Besucher am Stand schmecken lassen. Text/Bild: Markus Werno Kompetente & fachbezogene Beratung Wir wünschen allen unseren Kunden und Bekannten fröhliche und erholsame Weihnachtsfeiertage und alles Gute für das Jahr 2017. Immer das passende Geschenk: ein Gutschein aus unserer Gärtnerei! Denn: Ohne Blumen fehlt Dir was! Trauerbinderei wird auch am Wochenende angefertigt Wir bedanken uns bei allen Helfern und Besuchern bei unserem Stand auf dem Adventssingen. Ein besonderer Dank gilt dem EDEKA Markt Gropper für die Unterstützung. Dadurch, das das Wetter mitspielte, war es für alle Beteiligten ein voller Erfolg. In unserer Spendendose sammelten wir 100 €, die wir an die Elternintiative krebskranker Kinder -LICHTBLICKE e.V. spenden, nach dem Motto "Kinder spenden für Kinder". Auch hierfür ein ganz besonderes Dankeschön. Wir bedanken uns nocheinmal bei allen Besuchern, für die ausgelassene Stimmung, die uns diese Aktion überhaupt ermöglicht haben! Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch in´s neue Jahr wünscht euch das JRK Der Schulförderverein Pöttmes bedankt sich Dank der Engel im Schulförderverein, im Elternbeirat, unter Eltern, Schülern und Lehrern konnten wir beim Adventssingen wieder einmal zeigen, wie wichtig uns unsere Schule ist. Danke, dass Sie uns durch den Besuch unseres Standes so großzügig unterstützten. Finden Sie Ihren Traum von Ihrer Haustüre bei uns. Wir produzieren in eigener Herstellung und können so Ihre individuellen Wünsche erfüllen. Wir beraten Sie gerne ! 86676 Holzkirchen Tel: 08432/541 [email protected] Schreinerei Wir wünschen schöne Feiertage und einen guten Rutsch ins Neue Jahr 2017 Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016 Pöttmeser Marktbote Schule + Familie 21 Grund- und Mittelschule Pöttmes Nikolausfeier mit St.Hildegard Die Schüler der Klassen 2a und 1a veranstalteten für die Bewohner des Seniorenheims und für ihre Eltern und Großeltern eine Nikolausfeier mit einem Nikolausspiel und vielen Liedern und Gedichten. Woche der Gesundheit und Nachhaltigkeit an der Grundschule Pöttmes Auch in diesem Schuljahr erfuhr die vom bayerischen Kultusministerium ausgelobte Woche der Gesundheit und Nachhaltigkeit vom 17.10.2016 bis 21.10. 2016 an der Grundschule Pöttmes wieder eine besondere Bedeutung. Jedes Kind durfte einen Bewegungsparcours mit verschiedenen Geschicklichkeitsübungen durchlaufen. Begeistert zeigten die Kinder an den einzelnen Stationen ihr Können. Anschließend konnten sich die Schüler mit einem leckeren Obstspieß und einem „Powerdrink“ stärken. Eine Lebensmittelausstellung veranschaulichte den Grundschülern kindgemäß den Unterschied zwischen einem gesunden Pausenbrot und einer ungesunden Zwischenmahlzeit, der jeweils Türme aus Würfelzucker zugeordnet waren. Die Nachhaltigkeit, die unsere Schule nach dem Projekt weiterhin verfolgt, spiegelt sich im EUSchulfruchtprogramm wider. Jeden Mittwoch erhalten unsere Grundschüler Obst und Gemüse von der rollenden Gemüsekiste. Vorlesewettbewerb der Mittelschule Pöttmes Am Dienstag, den 29.11.2016, platzte die Pöttmeser Gemeindebücherei fast aus allen Nähten: Frau Hofmann und Frau Rupprecht, die Hüterinnen des örtlichen Bücherschatzes, holten sich gleich drei Mittelschulklassen ins Haus! Gespannt lauschten die vielen Kinder in der geschmückten Bücherei ihren „Lese-Stars“. Verena Kammerer, Celine Seidel, Nicole Schmaus und Timo Kolbenschlag lasen nahezu perfekt aus ihren leicht schaurigen Büchern vor. Für Frau Kienast von der örtlichen Sparkasse, die die Jury anführte, war die Festlegung der Rangfolge hauchdünn und höchst knifflig. Doch bald stand fest: Nicole Schmaus hatte an diesem Vormittag mit ihrem gekonnten Vortrag die Nase vorn. Tolle Gutscheine gab es natürlich für alle Teilnehmer! Bei allen Helfern und Anwesenden bedankten sich die Klassenleiter der 5. und der beiden 6. Klassen schließlich, bevor sie ihre Schüler wieder zurück in die Schule lotsten. Text/Bilder: Grund- und Mittelschule Pöttmes Frohe Weihnacht und ein gesegnetes neues Jahr wünscht Immobilien/Grundstücke An-Verkauf Vermietung Unabhängige Beratung und Vermittlung von Investmentfonds Finanzierungen Bankprodukte Versicherungen Wallertshofener Straße 24a Jesselstr. 14 86676 Ehekirchen 86368 Gersthofen 08435 / 941112 0821/491071 Mobil: 0172/8210927 e-Mail: [email protected] 22 Schule + Familie Pöttmeser Weihnachten in anderen Ländern Am ersten Adventswochenende trafen sich die neugierigen Biber zu einer kleinen Adventsfeier. Mit Weihnachtstee und Keksen saßen alle zusammen und hörten interessiert zu, wie Weihnachten in anderen Ländern gefeiert wird. Die Kinder der BNKindergruppe wünschen allen ein schönes Weihnachtsfest und freuen sich schon auf die verschiedenen Aktionen im Jahr 2017! Infos und Termine unter [email protected] Marktbote Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016 Plätzchenbacken im Jugendtreff An insgesamt drei Donnerstagabenden stand im Jugendtreff Plätzchenbacken auf dem Programm. Neben allerlei Butterplätzchen wurden auch verschiedene Sorten Schokoplätzchen von den Jugendlichen gebacken. Die Vermarktungsgesellschaft Bio-Bauern mbH, eine der größten bayerischen Erzeugergemeinschaften für ökologisch erzeugte Agrarrohstoffe mit Sitz in Pöttmes sucht einen Auszubildende/-n zum Kauffrau/-mann im Großhandel (Fachrichtung Großhandel, Schwerpunkt Agrarhandel) Anforderungen: - Sie verfügen mindestens über einen Realschul- oder gleichwertigen Schulabschluss - Sie arbeiten gerne mit EDV Systemen und Programmen - Sie arbeiten gerne im direkten Kontakt mit Kunden und Geschäftspartnern - Sie interessieren sich für Agrarprodukte Wir bieten Ihnen eine Laufbahn im wachsenden Marktsegment der ökologischen Lebensmittel. Wir freuen uns auf Ihre Aussagekräftige Bewerbung! Fensterbildermalen für unser Rathaus In der Schule, im Hort, im Jugendtreff und im Jugendparlament (JuPa) wurde dieses Jahr fleißig gemalt. Sieben neue, von den Kindern und Jugendlichen aus unserer Gemeinde entworfenen und gestalteten Weihnachtsbilder schmücken seit dem Adventssingen das Erdgeschoss unseres Rathauses zusätzlich zu den zwei großen Fensterbildern, die schon letztes Jahr von Jugendlichen gestaltet wurden und die Fenster in unserem Kultursaal zieren. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Anja Karge gerne zur Verfügung. Vermarktungsgesellschaft Bio-Bauern mbH, Marktplatz 19, 86554 Pöttmes, Tel. 08253/997020-0, E-mail: [email protected], www.bio-vg.de Im Rahmen eines Kunstprojektes durften unsere 4ten Klassen jeweils ein ganzes Fenster mit vier verschiedenen Bildern bemalen. Die Kinder im Hort und die Jugendlichen gestalteten jeweils eineinhalb Fenster und die Bilder für das letzte Fenster steuerte das JuPa bei. Die Fensterbilder sind noch bis zum Wochenende 07./08.01.2017 auf der Vorderseite unseres Rathauses zu sehen. Sie werden in der Früh und vom frühen Abend bis in die Nacht hinein wunderbar ausgeleuchtet. Text/Bilder: Christopher Baumer Schließung Jugendtreff Der Jugendtreff bleibt zwischen Weihnachten und Silvester geschlossen. Der Experte für Küche und Esszimmer Aichach - Donauwörther Straße 46 (gegenüber Aldi) Telefon 0 82 51 / 20 4322-0 - www.himmlisch-wohnen.de Allen zusammen schöne Ferien, ein frohes Fest mit gutem Essen und Trinken und einen guten Rutsch! Pöttmeser Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016 Gemeinde-Fahrplan Pöttmes 2017 Liebe Fahrgäste, am 11. Dezember 2016 tritt der neue Fahrplan des Augsburger Verkehrs- und Tarifverbundes in Kraft und ist gültig bis 09.12.2017. Die neuen Abfahrtszeiten Ihres Wohnortes finden Sie auf den folgenden Seiten - ein Blick könnte sich lohnen. Denn wir haben für Sie auch einige Preisbeispiele aus dem Fahrausweisangebot aufgelistet. Und wenn Sie weitere Informationen möchten, beraten wir Sie gerne. Wir hoffen, dass wir auch bei anderen umweltbewussten oder von Verkehrsstress geplagten Pendlern das Interesse an öffentlichen Verkehrsmitteln in Stadt und Land wecken können. Fahrpreise und Mitnahmemöglichkeiten Für die Verbindung von Pöttmes nach Augsburg Zentrum (Zone 10) gelten folgende Preise der gängigsten Fahrausweise: Einzelfahrkarte Erwachsene Einzelfahrkarte Kinder Fahrt mit Streifenkarte Erwachsene Fahrt mit Streifenkarte Kinder Familientageskarte ¼ 7,30 ¼ 4,70 ¼ 6,87 ¼ 4,40 ¼ 16,80 Monatskarte Umwelt-Abo AboPlusCardBayern* persönlich Umwelt-Abo Plus AboPlusCardBayern* unpersönlich Schülermonatskarte / Schülerticket Seniorenmonatskarte ¼ 138,60 ¼ 115,50 ¼ 124,20 ¼ 106,30 ¼ 57,30 Aus dem Rathaus Marktbote 23 Fahrplan- und Tarifauskunft im Internet Adresse: www.avv-augsburg.de Im übrigen bestehen folgende Mitnahmemöglichkeiten: Familientageskarten ermöglichen die Mitnahme von 1 Erwachsenen und bis zu 6 Kindern von Montag - Freitag ab 9.00 Uhr, samstags, sonn- und feiertags ganztägig. Mit Umwelt-Abo Plus können von Montag - Freitag ab 9.00 bis zu 4 Kinder sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztags bis zu 3 Erwachsene oder 6 Kinder (2 Kinder zählen als 1 Erwachsener) mitgenommen werden. Bei der AboPlusCardBayern können an Samstagen 1 Person und bis zu 3 eigene Kinder/Enkelkinder mitgenommen werden. Als Kinder zählen alle Personen zwischen 6 und 14 Jahren. Schönes-Wochenende-Ticket, Bayern-Ticket und Bayern-Ticket Nacht gelten in allen Verbundverkehrsmitteln Sie erhalten die Tickets an den Automaten im AVV-Verkehrsverbund, im Kundenzentrum der swa, in den AVV-Regionalbussen, in den Zügen der BRB und den Automaten der DB. Ausführliche Informationen zu den Tickets erhalten Sie im AVV-Kundencenter. Gemeinde-Fahrplan Baar 2017 *= Preise AVV-Anteil (Tarifstand 01/2016) Für die Verbindung von Pöttmes nach Aichach gelten folgende Preise der gängigsten Fahrausweise: Einzelfahrkarte Erwachsene Einzelfahrkarte Kinder Fahrt mit Streifenkarte Erwachsene Fahrt mit Streifenkarte Kinder ¼ 3,90 ¼ 2,70 ¼ 3,43 ¼ 2,20 Monatskarte Umwelt-Abo AboPlusCardBayern* persönlich Umwelt-Abo Plus AboPlusCardBayern* unpersönlich Schülermonatskarte / Schülerticket ¼ 82,60 ¼ 68,90 ¼ 73,85 ¼ 63,60 Liebe Fahrgäste, am 11. Dezember 2016 tritt der neue Fahrplan des Augsburger Verkehrs- und Tarifverbundes in Kraft und ist gültig bis 09.12.2017. Die neuen Abfahrtszeiten Ihres Wohnortes finden Sie auf den folgenden Seiten - ein Blick könnte sich lohnen. Denn wir haben für Sie auch einige Preisbeispiele aus dem Fahrausweisangebot aufgelistet. Und wenn Sie weitere Informationen möchten, beraten wir Sie gerne. Wir hoffen, dass wir auch bei anderen umweltbewussten oder von Verkehrsstress geplagten Pendlern das Interesse an öffentlichen Verkehrsmitteln in Stadt und Land wecken können. Fahrpreise und Mitnahmemöglichkeiten Für die Verbindung von Baar nach Augsburg Zentrum (Zone 10) gelten folgende Preise der gängigsten Fahrausweise: Einzelfahrkarte Erwachsene Einzelfahrkarte Kinder Fahrt mit Streifenkarte Erwachsene Fahrt mit Streifenkarte Kinder Familientageskarte ¼ 8,20 ¼ 5,40 ¼ 8,01 ¼ 5,13 ¼ 16,80 Monatskarte Umwelt-Abo AboPlusCardBayern* persönlich Umwelt-Abo Plus AboPlusCardBayern* unpersönlich Schülermonatskarte / Schülerticket Seniorenmonatskarte ¼ 157,70 ¼ 131,30 ¼ 141,10 ¼ 121,10 ¼ 57,30 *= Preise AVV-Anteil (Tarifstand 01/2016) Anruf-Sammel-Taxi (AST) Für die Verbindung von Pöttmes nach Aichach gelten folgende AST-Fahrpreise: *= Preise AVV-Anteil (Tarifstand 01/2016) AST Erwachsene AST Kinder AST für Zeitkarteninh. Schwerbeh./ Freifahrberech. ¼ 4,80 ¼ 2,60 ¼ 2,20 ¼ 2,20 AST = Anruf-Sammel-Taxi (Tarifstand 01/2016) Das Anruf-Sammel-Taxi (AST) fährt von jeder mit AST gekennzeichneten Bushaltestelle im AST-Bedienungsgebiet nach allen Zielen im Stadtgebiet Aichach oder von jeder mit AST gekennzeichneten Bushaltestelle im Stadtgebiet Aichach nach allen Zielen im AST-Bedienungsgebiet. AST fährt nur, wenn Sie Ihren Fahrtwunsch bis spätestens 60 Minuten vor der im Fahrplan angegebenen Abfahrtszeit telefonisch bei der Fa. Eberl unter Tel. 08251 - 1040 anmelden. Wie bekomme ich eine Monatskarte? Wenn Sie eine Kundenkarte (für alle Monatskarten erforderlich!) bzw. ein Abo bestellen möchten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung oder bestellen Sie die Kundenkarte oder das Abo online auf unserer Homepage www.avv- augsburg.de Zum Testen Mit dem Schnupperabo können Neukunden, die in den letzten 12 Monaten kein AVV-Abo beansprucht haben, das AVV-Angebot 3 Monate lang testen. Es ist übertragbar und günstiger als entsprechende Monatskarten. Nähere Informationen erhalten Sie in unserem Kunden- oder Abo-Center. AVV-Kundencenter am Hauptbahnhof Telefon: 0821 - 15 70 00, Fax: 0821 - 45 04 46 16 E-Mail: [email protected] Geschäftszeiten: Montag - Mittwoch: 07.00 - 18.00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 - 14.00 Uhr Samstag: 09.00 - 13.00 Uhr www.avv-augsburg.de AVV-Abo-Center am Hauptbahnhof Telefon: 0821 - 242 967 53, E-Mail: [email protected] Geschäftszeiten: Montag - Donnerstag 7.30 - 12.00 Uhr, 12.30 - 16.00 Uhr, Freitag 7.30 - 12.00 Uhr, 12.30 - 14.30 Uhr swa Kundenzentrum am Königsplatz Telefon: 0821 - 6500 58 88 Geschäftszeiten: Montag - Freitag 7.00 - 19.00, Samstag 9.00 - 13.00 Uhr EMail: [email protected] Anruf-Sammel-Taxi (AST) Für die Verbindung von Oberbaar/Unterbaar nach Aichach gelten folgende ASTFahrpreise: AST Erwachsene AST Kinder AST für Zeitkarteninh. Schwerbeh./ Freifahrberech. ¼ 6,00 ¼ 3,70 ¼ 2,20 ¼ 2,20 AST = Anruf-Sammel-Taxi (Tarifstand 01/2016) Wir können das Herz eines Menschen danach beurteilen, wie er Tiere behandelt. I.Kant Liebe Katzenfreunde, liebe Tierfreunde! Für unseren Verein geht ein sehr arbeitsreiches und erfolgreiches Jahr zu Ende. Erfolgreich, da unser Katzenhaus, dank vieler fleißigen Hände, Spenden und sonstiger Hilfe fertig wurde. Aber … erfolgreich… ist für uns im Sinne der Katzen gedacht! Wir konnten in diesem Jahr über 80 Katzen an verantwortungsbewusste Dosenöffner vermitteln, weit über 100 Tiere wurden kastriert, sodass es vielen Generationen von Katzen erspart bleibt, ertränkt und erschlagen zu werden. Unzählige beantwortete Anrufe, Hilfe mit Rat und Tat, nicht zu zählende Fahrten zum Tierarzt begleiten unsere Arbeit. Dienste im Katzenhaus, nächtliche Pflege von schwerkranken Tieren und viel Geduld, Liebe und Ausdauer gehörten zu unseren Aufgaben. Heute ist der Moment um Danke zu sagen: Für viele Futterspenden, Sachund Geldspenden, Mitgliedschaften, Zuspruch und Trost. Als Vorstand bedanke ich mich auch ausdrücklich bei dem Team vom Katzenhaus für die großartige Arbeit die geleistet wird. Ich bitte Sie sehr darum, unseren Verein weiterhin zu unterstützen, ohne Ihre Hilfe können wir unsere Arbeit nicht weiter führen. Wir wünschen Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest und für das Jahr 2017 Gesundheit, Liebe und Glück. Renate Loquai Vorstand und das Katzenhaus Team 24 Pöttmeser Aus dem Rathaus 229 230 Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016 Pöttmes / Gundelsdorf - Inchenhofen - Aichach Pö tt Pö m e tt s S m p es or Sp t p l a r at z ka Pö s s e tt Ab Im me m sP zw S c . S A b e n d os t hn ed z w o el l b . r f lm ru Im an nn m Un en ns do te kr eu rf Ab rba th W z w ch es . S er n t ch K ön re a u iss tr aß Ri ed e G Ai d n e e. Sa r t s Inc in ho he In Sa bac fen nho ch in h fe en I ba Gh n ho nc ch G fe he Ta rie W n n h ls bl M o tr al . c a f W h sh I n r k en al o ch tp Sa ch fe e la in O b sh n n h t z b ac e o A b of he Ob rbe fen zw en rS r S . O n er b r ch tr. ul A i be ac t 27 e ch rn h O b A i ach ac r t h ch S Z A i ach pa r ieg ch B ka e l A i a c h f s s e ei s t ch S r. t a a A i ch d ch S tp f A i ach tad arr ch S tp k ir l c A i a c h h u at z c h e c h F ls t ac re r. h i si n Sc g hu er lze St nt r a ß ru e m BUS Marktbote 229 230 Hinweis: Anrufsammeltaxi siehe auch Tabelle AST 230 AVV-Verkehrsunternehmen: Linie R2: BRB Bayerische Regiobahn GmbH, Augsburg (Tel.: 0821/478 778 77) Linie 229: Hedorfer Reisen GmbH, Petersdorf (Tel.: 08237/559 6) Linie 230: Wackerltour Busreisen, Todtenweis (Tel.: 08237/804) 229 • 230 Bf n ch von/nach Augsburg tt Ai en 229 sd In or gs f te er Ob ac h er ba Un te ch rb Ab zw .I ac m he m rn en do rf 230 Gu nd el R2 301 BUS Augsburg - Mühlhausen - Affing - Petersdorf - Pöttmes t ie n t fe o f g e b r e r. e a e t e Fu e ll e ck g h sh e ss ss r e e st nn lu ig er b ka e ß e u to A r ü e gl u s te r ss r a r ha b er n e r h s b ßl e r n . F d w ew a r z So t B Kü ö i p u s w n a e h l at , e ka l lg ko rl ric h ei l S L G z f h h r r g t G g r p c b f s a r G Ka Pi Ja Be Ul Sc St Hb Th A en en en en r f or b e Po Sp en lba d rch ord al be or f s rg rg rg rg rg rg rg rg rg rg us us us us s do sd ch ll en s us I g Sü K i N th n b u sb u b u sb u sb u sb u sb u sb u sb u b u l h a l h a l h a l h a e n h a n g n g n g n g e n c h e r s d o o e r s d e l d l a d ze e s m e m e s s s g g g g g g g g üh üh üh üh rg lz fi fi fi fi t z ei te sm b n an n ag t t t t g g Hinweise: Au Au Au Au Au Au Au Au Au Au M M M M B e Au Af Af Af Af K a W Pe A l G e G u M H a W Pö Pö Augsburg - Affing siehe auch Tabelle 301 - 303 z 301 301 301 301 at l Augsburg - Mühlhausen siehe auch tp r 305 225 o Tabelle 305 Sp 302 AVV-Verkehrsunternehmen: 301 es 303 m Linie 301: Johann Spangler, Guntt Pö delsdorf (Tel.: 08253/620 2) / Hedorfer Reisen GmbH, Petersdorf (Tel.: 08237/559 6) B Au Au gs b gs urg b Au urg Vol gs B k ha b u la u r t r e s Au g S Ka tr. gs enk p p bu e e Au rg lbac h g O A u s b t to gs urg str bu M . rg A Ha N in dl ig 302 Au b u gs rg bu Hb rg f, Th Bu Au ea sst gs te e i g Au b u r B gs rg Au bu Vol gs rg kh Au b u B l a a r t gs rg ue str Au b u S e n K a . gs rg ke pp Au b u O t t l b a e gs rg os ch bu MA tr. rg N Ha Au in gs dl M bu üh rg M l ha A b üh us z w M l ha e n . Fl ü h u s Lu u g B e l h a e n d w haf rg us Ge igs en Au en en we hof rb lz eg Af h a u eb f in se ie t Af g I n G g f in lb h S a g Af S c h o n f in üd ne Af g K fin irc Ka g N hp t z o lat W ent rd z ei h a c Pe h e l te n b Ho rsd erg h or Sc en r f G h hö ie d K üg W nle le ill ite pr n A x ec t b ht Os run sze te n l l Eb r zh en au St rie sen ub d en Augsburg - Mühlhausen - Affing - Petersdorf - Ebenried (- Stuben) Au gs BUS 302 302 302 301 Hinweise: Augsburg - Affing siehe auch Tabelle 301 - 303 Augsburg - Mühlhausen siehe auch Tabelle 305 AVV-Verkehrsunternehmen: Linie 302: Hedorfer-Reisen GmbH, Petersdorf (Tel.: 08237/559 6) Pöttmes - Ebenried - Osterzhausen - Axtbrunn - Schönleiten - Petersdorf - Indersdorf und zurück 320 320 320 do rf rf do In de rs rs be Ge sm oo s do Al rs te Pe Ho he nr ei ie te d rf n sz el nl hö ill Sc pr ec nn W Ax tb ru ha te rz d r ie Eb en n be St u ht en us be en es W ag Pö tt m es Sc hu rg l le BUS Os Au gs bu rg Au gs bu rg Au P i l Ka g r ls Au g sb e r h tr. Au g u r a g s sb u g F u s s Au bu rg ug tr. gs rg Jak ge Au bu Ber ob rei gs rg lin ert bu Pil er or rg ge Al Au Au U l r h a l e e gs gs rich us bu bu sb s tr rg rg rü . St Sc ck ei h e ne lö r n ßl e e Fu rt 225 301 303 AVV-Verkehrsunternehmen: Linie 320: Hedorfer Reisen GmbH, Petersdorf (Tel.: 08237/559 6) Pöttmeser Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016 323 AVV-Verkehrsunternehmen:Linie 323: Hedorfer Reisen GmbH, Petersdorf (Tel.: 08237/559 6) Or tz ol Gr Ei Au se Gd lsr e. ie zh d Pö au tt se m n es la tp or Sp es m Pö tt im e ss ka ar Sp es m tt Pö 323 323 Meitingen - Thierhaupten - Neukirchen - Baar - Pöttmes Gesamtverkehr Meitingen - Waltershofen 410 413 BUS 25 Aus dem Rathaus Pöttmes - Grimolzhausen (-Schrobenhausen) t BUS Marktbote tr. -S tr. m rS k e ei i t re d sh er z Tas at z hen ban s N t b e e e h l i l c a Ö r n c ih u u l r k Po BO d S nf . o g t p i r s e n w. le k lle be ra rk .E e ch a e t se t z l l o bz w e r z a r k e u k f fe i s e bz ü h e r s t e s t ü ß b s t z w W a u m A R fe l ls o ßp eu pa l a u C e s s t k as t p la w e o o i rt a A d m b u l k u H M N B A m b e r L a l i ti t chl h N f h W O r n rä ch P A A a r g o n n n n n R O zh r f r SG N M S G B Sc te te te te te n n er do Pe Sä r Ta r B r S ch ch ch M ein en en pa po en g e n g e n g e n g en en g en up aup aup aup aup ch e ch e O s t er s aa r aa r aa aa aa n b a n b a n b a im rs t aus aus es S es S g g a p rb rb rb rb rb e e e he he h h m m rh rh rh rh rh k ir k ir tin tin tin tin tin tin tin i e i e i e i e i e e u e u z w i m e e te te te i e s i e s i e s h s i c h n h n t t t t ei ei ei ei ei ei ei M M M M M M M T h T h T h T h T h N N A b H e O b O b U n U n U n W W W E c Re Kü Kü P ö P ö rik en rh ie Th AVV-Verkehrsunternehmen: Linie R4: DB Regio AG, Regio Allgäu-Schwaben, Augsburg (Tel.: 01806/996 633*, Stichwort „Nahverkehr“) Linie 410: Egenberger GmbH & Co. KG, Thierhaupten (Tel.: 08271/800 00) Linie 413: Hermann Schick, Wertingen (Tel.: 08272/234 7) * 20 ct/Min. aus dem Festnetz, Tarife bei Mobilfunk ggf. abweichend, max. 60 ct/Min. e. z R4 ni gs von/nach Donauwörth Kö von/nach Augsburg br un n Öt au z Öt Gd ho W al te rs ho rs te W al d n k h Sü a n Fu n b a c n rm t z ke Ö Alte c A pt fe n n O Sü d rt 410 fe Ra n ge tin ei M o si l 410 413 410 th au s lu ng Meitingen Bf Unterbaar - Ebenried - Pöttmes - Gundelsdorf Inchenhofen - Aichach AST 230 Linie Fahrtnummer Verkehrshinweis Unterbaar Bräustüberl - Tankstelle Oberbaar Sägewerk Osterzhausen Ebenried Pöttmes Sparkasse Immendorf Handzell Gundelsdorf Sainbach Talstr. (Süd) Inchenhofen Siedlung - Marktplatz Walchshofen Ort Oberbernbach Ort - Ziegeleistraße Aichach Bf Verkehrshinweis R2 Aichach Bf R2 Haunstetter Str. / Bf R2 Augsburg Hbf - Bahnhof - Stadtpfarrkirche - Krankenhaus - Stadtplatz A Montag - Freitag AST AST AST 2301 2303 2305 R R R ab 08.27 09.27 10.27 08.27 09.27 10.27 08.28 09.28 10.28 08.35 09.35 10.35 08.37 09.37 10.37 ab 08.47 09.47 10.47 08.50 09.50 10.50 08.53 09.53 10.53 08.56 09.56 10.56 09.02 10.02 11.02 09.03 10.03 11.03 09.04 10.04 11.04 09.05 10.05 11.05 09.06 10.06 11.06 09.07 10.07 11.07 an 09.08 10.08 11.08 AST 2307 R 11.27 11.27 11.28 11.35 11.37 11.47 11.50 11.53 11.56 12.02 12.03 12.04 12.05 12.06 12.07 12.08 AST 2309 R 14.27 14.27 14.28 14.35 14.37 14.47 14.50 14.53 14.56 15.02 15.03 15.04 15.05 15.06 15.07 15.08 Samstag AST AST 2319 2321 R R 07.57 08.57 07.57 08.57 07.58 08.58 08.05 09.05 08.07 09.07 08.17 09.17 08.20 09.20 08.23 09.23 08.26 09.26 08.32 09.32 08.33 09.33 08.34 09.34 08.35 09.35 08.36 09.36 08.37 09.37 08.38 09.38 AST 2323 R 09.57 09.57 09.58 10.05 10.07 10.17 10.20 10.23 10.26 10.32 10.33 10.34 10.35 10.36 10.37 10.38 AST 2325 R 10.57 10.57 10.58 11.05 11.07 11.17 11.20 11.23 11.26 11.32 11.33 11.34 11.35 11.36 11.37 11.38 AST 2327 R 11.57 11.57 11.58 12.05 12.07 12.17 12.20 12.23 12.26 12.32 12.33 12.34 12.35 12.36 12.37 12.38 AST 2329 R 13.57 13.57 13.58 14.05 14.07 14.17 14.20 14.23 14.26 14.32 14.33 14.34 14.35 14.36 14.37 14.38 ab 09.13 an 09.38 an 09.42 ab 09.08 09.09 09.10 an 09.10 12.13 12.35 12.38 12.08 12.09 12.10 12.10 15.13 15.35 15.38 15.08 15.09 15.10 15.10 08.43 09.04 09.08 08.38 08.39 08.40 08.40 10.43 11.05 11.08 10.38 10.39 10.40 10.40 11.43 12.05 12.08 11.38 11.39 11.40 11.40 12.43 13.05 13.08 12.38 12.39 12.40 12.40 14.43 15.05 15.08 14.38 14.39 14.40 14.40 10.13 10.35 10.38 10.08 10.09 10.10 10.10 11.13 11.35 11.38 11.08 11.09 11.10 11.10 09.43 10.05 10.08 09.38 09.39 09.40 09.40 Sonn- und Feiertag AST AST AST AST AST AST AST 2331 2333 2335 2337 2339 2341 2343 R R R R R R R 15.57 17.57 07.57 08.57 09.57 10.57 11.57 15.57 17.57 07.57 08.57 09.57 10.57 11.57 15.58 17.58 07.58 08.58 09.58 10.58 11.58 16.05 18.05 08.05 09.05 10.05 11.05 12.05 16.07 18.07 08.07 09.07 10.07 11.07 12.07 16.17 18.17 08.17 09.17 10.17 11.17 12.17 16.20 18.20 08.20 09.20 10.20 11.20 12.20 16.23 18.23 08.23 09.23 10.23 11.23 12.23 16.26 18.26 08.26 09.26 10.26 11.26 12.26 16.32 18.32 08.32 09.32 10.32 11.32 12.32 16.33 18.33 08.33 09.33 10.33 11.33 12.33 16.34 18.34 08.34 09.34 10.34 11.34 12.34 16.35 18.35 08.35 09.35 10.35 11.35 12.35 16.36 18.36 08.36 09.36 10.36 11.36 12.36 16.37 18.37 08.37 09.37 10.37 11.37 12.37 16.38 18.38 08.38 09.38 10.38 11.38 12.38 50 51 16.43 16.43 18.43 08.43 09.43 10.43 11.43 12.43 17.05 17.10 19.05 09.04 10.05 11.05 12.05 13.05 17.08 17.14 19.08 09.08 10.08 11.08 12.08 13.08 18.38 08.38 09.38 10.38 11.38 12.38 16.38 16.39 18.39 08.39 09.39 10.39 11.39 12.39 16.40 18.40 08.40 09.40 10.40 11.40 12.40 16.40 18.40 08.40 09.40 10.40 11.40 12.40 AST 2345 R 13.57 13.57 13.58 14.05 14.07 14.17 14.20 14.23 14.26 14.32 14.33 14.34 14.35 14.36 14.37 14.38 14.43 15.05 15.08 14.38 14.39 14.40 14.40 WERBUNG SINNVOLL EINSETZEN im Original „Pöttmeser Marktbote“ Die Zeitschrift die wirklich informiert. Info unter: www.giszas-druck.de AnrufSammelTaxi im Raum Aichach Aichach AST AST AST AST Baar Preisstufe 3 Radersdorf Unterbernbach Paar Großhausen Ruppertszell Kühbach Rapperzell Schiltberg Wundersdorf Metzenried Höfarten Allenberg Pöttmes Osterzhausen Ebenried Schönleiten Gundelsdorf Aindling Todtenweis Petersdorf Rehling Preisstufe 2 Preisstufe 2 Inchenhofen Sainbach Mainbach Walchshofen Motzenhofen Unterwittelsbach Oberwittelsbach Oberbernbach Aichach Untergriesbach Ecknach Gallenbach Preisstufe 1 Klingen Untermauerbach Obermauerbach Blumenthal AST-Bedienungsgebiet Preise Regionalverkehr Anrufsammeltaxis – kurz AST genannt – fahren dort, wo aus wirtschaftlichen Gründen keine Linienbusse verkehren. Das AST verkehrt auf den Linien 206 Aichach – Ecknach – Gallenbach 227 Aichach – Petersdorf – Aindling – Rehling 230 Aichach – Inchenhofen – Gundelsdorf – Pöttmes – Ebenried – Baar 241 Aichach – Kühbach – Unterbernbach 243 Aichach – Schiltberg – Metzenried 244 Aichach – Klingen – Untermauerbach von jeder mit AST gekennzeichneten Bushaltestelle im Bedienungsgebiet nach allen Zielen im Stadtgebiet Aichach oder von jeder mit AST gekennzeichneten Bushaltestelle im Stadtgebiet Aichach nach allen Zielen in AST-Bedienungsgebiet Sie können mit AST an jeder AST-Haltestelle einsteigen und werden bis vor die Haustür Ihres Fahrtziels gefahren. wann? AST fährt zu den in den Fahrplänen angegebenen Abfahrtszeiten wie? AST fährt nur, wenn Sie Ihren Fahrtwunsch bis spätestens 60 Minuten vor der im Fahrplan angegebenen Abfahrtszeit telefonisch unter 08251/104 0 bzw. bei AST 227 unter 08251/539 99 anmelden. Marktbote Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016 AVV-Kundencenter am Augsburger Hauptbahnhof Änderungen vorbehalten Gleis 1 Augsburg Hauptbahnhof Bushaltestellen Geschäftszeiten AVV-Kundencenter Montag - Mittwoch 7.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 8.00 - 18.00 Uhr Freitag 8.00 - 14.00 Uhr Samstag 9.00 - 13.00 Uhr Bohus Center Taxi Post im ersten Obergeschoss Tel. 0821/157 000 Fax 0821/450 446 16 AVV-Kundencenter Straßenbahn-/Ersatzbushaltestelle Viktoriastraße AVV-Servicetelefon: 0821/157 000 swa Kundenzentrum, Augsburg Königsplatz Geschäftszeiten Augsburg Königsplatz A4 swa Kundenzentrum A3 A1 B2 swa Kundenzentrum B1 A2 C1 C3 telefonische Anmeldung: 08251/104 0 telef. Anm. nur AST 227: 08251/539 99 BRB-Kundencenter DB-Reisezentrum de rs tr aß e Pöttmeser Aus dem Rathaus Ha l 26 C2 C4 Montag - Freitag 7.00 - 19.00 Uhr Samstag 9.00 - 13.00 Uhr ab 01.01.2017 Montag - Freitag 7.00 - 18.00 Uhr Samstag 10.00 - 15.00 Uhr Information Tel. 0821/650 058 88 Fax 0821/650 058 87 Fahrkarten Tel. 0821/650 058 91 Fax 0821/650 058 86 swa Kundenzentrum: 0821/650 058 88 Busbahnhof Augsburg Hbf Haltestellen-Übersichtsplan Die Fahrpläne mit den genauen Abfahrts- und Ankunftszeiten sind im Internet unter www.markt-poettmes.de Änderungen vorbehalten Hauptbahnhof E D C A 420 505 506 507 596 694 B 301 01 302 303 305 401 01 502 503 600 225 25 700 0 740 500 00 501 601 F Bussteig vorläufig verlegt G Halderstraße Ausstieg Regionalbusse 23 Viktoriastr. 32 43 L 210 1 211 1 212 1 Bussteig Bussteig Bussteig A • Achsheim • Zusmarshausen/Wertingen, Rommelsried, Häder • Diedorf, Fischach, Langenneufna Bussteig B • Affing, Gebenhofen, Pöttmes, Ersatzhaltestelle Ebenried • Rehling, Aindling für Bussteig F Bussteig C • Heretsried, Wertingen, Dillingen • Hainhofen, Schlipsheim • Gessertshausen, Krumbach D • Affing, Inchenhofen, Mainbach • Bobingen, Schwabmünchen • Königsbrunn E • Neusäß, Aystetten, Welden • Diedorf, Anhausen Bussteig G Bussteig L Aussteigebussteig AVV-Regionalbusse (vorläufiger Ausstieg Linien 201, 211, 212 in der Bahnhofstraße) Linie 23 (Richtung Königsplatz) Linie 32 (Richtung Zoo/Botanischer Garten) Linie 43 (Richtung Anna-Hintermayr-Stift) • Stätzling, Wulfertshausen, Derching, Friedberg Ortsinformationen und Verkehrsanbindung Ortsplan und Verkehrsanbindung weiterführende Links Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016 Pöttmeser Konzert zum neuen Jahr Am Sonntag, den 08. Januar 2017 um 18.00 Uhr findet im Kultursaal des Rathauses das „Konzert zum neuen Jahr“ statt. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte der örtlichen Presse. Zu Gast in Pöttmes: Lizzy Aumeier und die weißen Lilien Salonorchester und freches Frauen Kabarett Freitag, 27. Januar 2017, 2000 Uhr Gasthof Ochsnwirt, Pöttmes Kartenvorverkauf bei Schreibwaren Schlaegel, Tel. 08253/238 und Eva Ziegler, Tel. 08276/700 Marktbote Kultur + Vereine 27 Der Besondere Film Am Donnerstag, den 12. Januar 2016 Beginn: 19.30 Uhr, Kultursaal im Rathaus Pöttmes, Eintritt: frei Knapp 70 Jahre nach seinem unrühmlichen Abgang erwacht Adolf Hitler im Berlin der Gegenwart. Ohne Krieg, ohne Partei, ohne Eva. Im tiefsten Frieden, unter Angela Merkel und vielen tausend Ausländern startet er, was man am wenigsten von ihm erwartet hätte: eine Karriere im Fernsehen. Denn das Volk, dem er bei einer Reise durch das neue Deutschland begegnet, hält ihn für einen politisch nicht ganz korrekten Comedian und macht ihn zum gefeierten TV-Star. Und das, obwohl sich Adolf Hitler seit 1945 äußerlich und innerlich keinen Deut verändert hat. Es ist keine Romanverfilmung im üblichen Sinne. Denn Hauptdarsteller Oliver Masucci spielt Adolf Hitler nicht nur an der Seite von erstklassigen Kollegen wie Fabian Busch, Christoph Maria Herbst und Katja Riemann – er begegnet in dokumentarischen Szenen auch dem kleinen Mann auf der Straße, außerdem Kleintierzüchtern, Unternehmern, Prominenten, Jungpolitikern, Journalisten, Nipstern und Neonazis. Ausstellungseröffnung Verantwortung wahrNehmen am Mittwoch, den 18. Januar 2017 um 19.00 Uhr im Foyer des Rathauses Text/Bild: Kulturreferat Markt Pöttmes Veranstalter: Vereinigte Well Verehrerinnen JAGDSAISON Im Wald auf Sperrzonen achten! An alle Nutzer unserer schönen Natur: Ende September beginnt vielerorts die Jagdsaison in Form von Treib- und Drückjagden, insbesondere auf das Schwarzwild. Deshalb sollten Spaziergänger, vor allem im Wald in den kommenden Wochen darauf achten, dass sie nicht aus Versehen in ein Gebiet laufen, in dem gerade eine Jagd abgehalten wird. Jogger, Radfahrer, Nordic Walker, Pilzesammler, Brennholzwerber und Familien beim Sonntagsspaziergang sollten daher auf entsprechende Sperrzonen achten. Zu erkennen sind die Sperrzonen an dreieckigen, rot umrandeten Schildern und Bändern auf und an den Wegen bzw. Straßen mit Warnhinweisen, wie „Achtung Jagd“. Einschränkungen gibt es bis zum Ende der Jagdsaison, im Januar. Bis dahin werden immer wechselnde Gebiete in den Wäldern für die Jagd ausgewiesen. Dies kann sowohl an den Wochentagen, wie auch und vor allem an den Wochenenden, sprich samstags, sein. All die Nutzer des Waldes müssen deshalb regelmäßig mit neuen Sperrungen rechnen. !Achtung es besteht Lebensgefahr! Mit besten Grüßen Ihre Freiherrlich von Gumppenberg´sche Güterinspektion Mit dem Einsturz einer Fabrik und dem Tod vieler Arbeiter kam Bangladesch vor einigen Jahren in die Schlagzeilen der Weltpresse und in das Bewusstsein der Menschen. Schlechte Arbeitsbedingungen, Sicherheitsrisiken und vernachlässigte Umweltstandards in der Nähindustrie und Lederfertigung machten betroffen. Die westlichen Verbraucher, die von den billigen Produktionsmöglichkeiten profitieren und daher diesen Zustand selbst mitverursachen, wurden aufgerufen, sich der Verantwortung zu stellen. Auch wir in Pöttmes sind FAIR TRADE GEMEINDE – wollen Verantwortung übernehmen, aber wie und wo? Ein Blick hinter die Kulissen macht betroffen und sensibilisiert für das Thema: Verantwortung wahrNehmen Kameraden- und Soldatenverein Baar e.V. Jahreshauptversammlung am 13.01.2017 Die Jahreshauptversammlung findet am Freitag, den 13. Januar 2017 um 19.30 Uhr im Gasthof „Bartlmä“ in Oberbaar statt. Alle Mitglieder sind dazu recht herzlich eingeladen. Der Kameraden- und Soldatenverein Baar e.V. wünscht allen Mitgliedern, Bürgerinnen und Bürgern ein gesegnetes Weihnachtsfest sowie ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr. Am Sonntag, den 28. Mai 2017 findet die 60. Kameraden- und Soldatenwallfahrt „Maria im Elend“ statt. 28 Pöttmeser Marktbote Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016 Ausgabe Nr. 11/2015 vom 20. November 2015 Ehekirchner G emeindeblatt Erscheinungstermine - 2017 PÖT TMESER MARKTBOTE Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes Internet: www.vg-poettmes.de Erscheinungstermine - 2017 Erscheinungsdatum Nr. Anzeigenannahmeschluss Erscheinungsdatum Nr. Anzeigenannahmeschluss Freitag, 27. Januar Freitag, 17. Februar Freitag, 03. März Freitag, 24. März Freitag, 07. April Freitag, 28. April Freitag, 12. Mai Freitag, 02. Juni Freitag, 23. Juni Freitag, 14. Juli Freitag, 04. August Freitag, 15. September Freitag, 29. September Freitag, 20. Oktober Freitag, 03. November Freitag, 17. November Freitag, 08. Dezember Freitag, 22. Dezember 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Freitag, 20. Jan 17 Freitag, 10. Feb 17 Freitag, 24. Feb 17 Freitag, 17. März 17 Freitag, 31. März 17 Freitag, 21. April 17 Freitag, 05. Mai 17 Freitag, 26. Mai 17 Freitag, 16. Juni 17 Freitag, 07. Juli 17 Freitag, 28. Juli 17 Freitag, 08. Sep 17 Freitag, 22. Sep 17 Freitag, 13. Okt 17 Freitag, 27. Okt 17 Freitag, 10. Nov 17 Freitag, 01. Dez 17 Freitag, 15. Dez 17 Freitag, 27. Januar Freitag, 24. Februar Freitag, 31. März Freitag, 21. April Freitag, 26. Mai Freitag, 30. Juni Freitag, 21. Juli Freitag, 18. August Freitag, 29. September Freitag, 20. Oktober Freitag, 17. November Freitag, 01. Dezember Freitag, 22. Dezember 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 Dienstag, 17. Jan 17 Dienstag, 14. Feb 17 Dienstag, 21. März 17 Dienstag, 11. April 17 Dienstag, 16. Mai 17 Dienstag, 20. Juni 17 Dienstag, 11. Juli 17 Dienstag, 08. Aug 17 Dienstag, 19. Sep 17 Dienstag, 10. Okt 17 Dienstag, 07. Nov 17 Dienstag, 21. Nov 17 Dienstag, 12. Dez 17 Unsere Anzeigenpreise shalte 00 Hau e: 2.0 Auflag Preise Schwarz-Weiß 9 cm Breite bis zu 26 cm Höhe oder 18,6 cm Breite bis zu 26 cm Höhe kostet der cm2 - 0,35 € ½ Seite Breit ½ Seite Breit 18,6 x 13 cm 9 x 26 cm - 80 € - 80 € 1 Seite Hoch 18,6 x 26 cm - 150 € ___________________________________________________________________ Kleinanzeigen: 2,50 € pro angefangene Zeile (alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Mwst. von 19%) Alle Infos unter: www.giszas-druck.de Unsere Anzeigenpreise halte 0 Haus e: 3.80 Auflag Preise Schwarz-Weiß 9 cm Breite bis zu 26 cm Höhe oder 18,6 cm Breite bis zu 26 cm Höhe kostet der cm2 - 0,49 € Großformatige Anzeigen - Schwarz-Weiß ½ Seite Hoch 9 x 26 cm sw - 110 € ½ Seite Breit 18,6 x 13 cm sw - 110 € 1 Seite Hoch Schwarz-Weiß - 195 € _________________________________________________________________________________ Preise farbig 9 cm Breite bis zu 26 cm Höhe oder 18,6 cm Breite bis zu 26 cm Höhe kostet der cm2 - 0,73 € Großformatige Anzeigen - farbig ½ Seite Hoch 9 x 26 cm farbig ½ Seite Breit 18,6 x 13 cm farbig - 170 € - 170 € farbig - 295 € 1 Seite Hoch _________________________________________________________________________________ Kleinanzeigen: 2,90 € pro angefangene Zeile _________________________________________________________________________________ Rabatte bei Mehrfachschaltungen ab 5 Anzeigen 10% ab 9 Anzeigen 15% ab 13 Anzeigen 20% (alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Mwst. von 19%) Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016 Pöttmeser Marktbote 29 Kultur + Vereine Wir wünschen allen unseren Kunden, Freunden und Bekannten ein frohes Weihnachsfest und ein gutes neues Jahr. ✩ ✧ ✦ Aichacher Straße 10 · 86554 Pöttmes Telefon 0 82 53/92 84 11 · Telefax 0 82 53/92 84 12 Unsere Internetseiten in Pöttmes und Baar (Schwaben): www.markt-poettmes.de www.baar-schwaben.de Wir wünschen unseren Kunden frohe Weihnachten und alles Gute für das neue Jahr ✫ ✬ ✩✧ ✯★ ✦ ✭✪ Wir haben vom 24.12.2016 bis 08.01.2017 geschlossen. 30 Kultur + Vereine Pöttmeser Marktbote Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016 Daimler AG -Niederlassung Augsburgunterstützt Plegezentrum St.-Hildegard mit einer Spende in Höhe von 2000,- € Die Vertriebsdirektion NFZ Bayern der Daimler AG -Niederlassung Augsburg- unterstützt mit ihrer Spende von 2000,- € das Pflegezentrum St. Hildegard im Bereich der PallExcellence. Das Verfahren PallExcellence ist speziell dafür ausgerichtet, schwerstkranke und sterbende Menschen respekt- und würdevoll auf ihrem Weg zu begleiten. Die hier speziell angewandte „Aromatherapie“ lindert den Schmerz und soll unterstützend auf dem letzten Weg helfen. Das Geld soll in die Erweiterung und zum Ausbau der palliativen Pflege in das Verfahren PallExcellence und im Speziellen im Bereich „Aromatherapie“ zur Anschaffung hochwertiger Öle verwendet werden. Auch die Ausbildung im Rahmen PallExcellence der ehrenamtlichen Mitglieder soll durch diese Spende unterstützt werden. Unseren Kunden, Freunden und Bekannten wünschen wir ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute zum neuen Jahr! V.l.: Stefanie Beck (Pflegedienstleitung), Andrea Neukäufer (Einrichtungsleitung) und Carolin Lichtenstern (Vertriebsdirektion NFZ Bayern, Daimler AG) bei der Scheckübergabe. Text: Harald Hross, Bild: Privat Wir beraten Sie gerne. Mobile Christine Hoffmann Christine Fußpflege Gel Fußnägel Meridian Fußmassage Sugaring Sonnenstr. 9 86554 Pöttmes 0172/3937043 [email protected] Allen Kunden und Freunden wünschen wir frohe Festtage und ein gutes neues Jahr! Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016 Pöttmeser Marktbote Kultur + Vereine 31 FFW Pöttmes Am Freitag den 6. Januar 2017 findet im Gasthaus Ochsnwirt in Pöttmes die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Pöttmes e.V. statt. Dazu sind alle Mitglieder recht herzlich eingeladen. Beginn ist um 18.00 Uhr. Die Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung durch den Vorstand; 2. Totenehrung; 3. Bericht über das Vereinsjahr 2016 durch den Vorstand; 4. Bericht der Kassiererin; 5. Bericht des Kassenprüfers und Entlastung der Kassiererin und der gesamten Vorstandschaft; 6. Bericht des Kommandanten mit Ehrungen und Beförderungen; 7. Bericht des Jugendwartes; 8. Grußworte, Wünsche und Anträge. Anträge zu Punkt 8 sind schriftlich eine Woche vor der Generalversammlung an den Vorstand zu richten. Wir würden uns freuen, wenn möglichst viele Mitglieder an der Jahreshauptversammlung teilnehmen würden. Mit kameradschaftlichen Grüßen Liebhart Hans, 1. Vorsitzender Hammerl Richard, 1. Kommandant Viele Angebote und Aktionen warten auf Sie. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. wünscht allen Kunden, Freunden und Bekannten ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest Und viel Glück und Gesundheit für das neue Jahr. Die Kath. Pfarrkirchenstiftung St. Stephan sucht für das Haus für Kinder „St. Stephanus“ - Kinderkrippe - in Ehekirchen ab 01.09.2017 eine/n Berufspraktikant/in bzw. eine/n Erzieherpraktikant/in (SPS 2) Für die langjährige Treue und Ihr Vertrauen möchten wir uns ganz herzlich bei Ihnen bedanken. WERBUNG SINNVOLL EINSETZEN Am Kaltenbrunnen 30 86676 Ehekirchen Tel. 08435/1025 im „Pöttmeser Marktboten“ Die Zeitschrift die wirklich informiert. 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Lenbachstraße 7 86529 Schrobenhausen Tel.: 08252 83820 Mo.- Fr. 9 -13 + 14 14-18 -18 Uhr, Samstag nach Vereinb.! 41 x in Süddeutschland! HÖRGERÄTE LANGER www.hoergeraete-langer.de Tel: 0173 9574282 - 08435 1377 0174 9579851 - 08435 941017 W&M Grillservice Gbr - Gartenstr. 34 - 86676 Ehekirchen [email protected] Wir wünschen allen unseren Kunden, Freunden und Bekannten ein frohes Weihnachsfest und ein gutes neues Jahr. Allen Kunden und Freunden wünschen wir frohe Festtage und ein gutes neues Jahr! Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016 Pöttmeser Kultur + Vereine Marktbote 33 Schützenverein Alpenrose Grimolzhausen gedenkt mit einem Gedenkgottesdienst und einem Gedächtnisschießen seiner verstorbenen Mitglieder. Alljährlich, wenn im November die ruhigere Zeit gekommen ist, gedenken die aktiven und passiven Mitglieder vom Schützenverein Alpenrose Grimolzhausen, aber auch die Verantwortlichen in der Vorstandschaft in einem gemeinsamen, andächtigen Gedächtnisschießen für alle lebenden und verstorbenen Mitglieder des Vereins und laden ins eigene Schützenheim ein. Um 19.00 Uhr trafen sich die Besucher und viele andere Kirchgänger in der Pfarrkirche Maria Heimsuchung in Grimolzhausen, um bei einer Heiligen Messe seinen verstorbenen Vereinsmitgliedern zu gedenken. Anschließend trafen sich die Schützen und Kirchgänger zum traditionellen Gedächtnisschießen, wobei man einen Scheibentoni als Trophäe mit den alljährlichen Gewinnern schmückt. Es nahmen 26 Personen am Schießen teil. Hier kommt die Teilerwertung zum Einsatz. Um möglichst viel Gleichberechtigung unter den aktiven und passiven Vereinsmitgliedern erreichen zu können, müssen alle Schützen in Straßenkleidung an den Stand gehen. Jeder Teilnehmer durfte 10 kostenlose Schuss abgeben. Für die jüngsten Schützen wurde das neue Lichtgewehr zur Verfügung gestellt. Die Siegertrophäe bleibt natürlich im Schützenheim ausgestellt. Als Siegerin darf sich die erst vor wenigen Tagen gekrönte Jugendschützenkönigin Verena Schleger auf dem Scheibentoni verewigen lassen. Weiter folgen auf der Ergebnisliste Petra Schleger (letztjährige Gewinnerin) 1. Sportleiter Alexander Schönacher, Jürgen Helfer und als fünfter Peter Schlicker. Vielen Dank für Ihre Treue. Die besten Wünsche zum Fest und ein gutes neues Jahr! www.raumausstatter-felbermeier.de Die strahlende Siegerin vom Gedächtnisschießen der Alpenrose Grimolzhausen Verena Schleger (mitte) erhält vom ersten Vorstand Jörg Zech (links) und ersten Sportleiter Alexander Schönacher die schöne Siegertrophäe überreicht. Text/Bild: Johann Tyroller junited AUTOGLAS Heimpersdorf 9 86674 Baar Tel. 08276/244 www.gasthof-bachmeir.de 1. bis 5. Januar 2017 geschlossen. Wir wünschen allen unseren Gästen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr. Manfred und Inge mit Team ® PKW u. LKW Fachglaserei Groß- und Einzelhandel - Montageservice AutoGlas-Ring GbR Nördliche Grünauer Str. 25 86633 Neuburg / Donau Tel.: 08431-49982 Fax: 08431-430411 Internet: www.autoglasring.de E-Mail: [email protected] Steinschlagreparatur Scheibentausch PKW-LKW-Baumaschinen Vor Ort Service Leihfahrzeug kostenlos Offizieller Partner von allen Versicherungen 34 Pöttmeser Marktbote Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016 Möbelwerkstatt Eisner Meisterbetrieb Augsburger Str. 34 Tel.: 08435/700 86676 Schönesberg Fax: 08435/941 323 EMail: info@moebelwerkstatteisner.de Michael Hager Rosenweg 27 86676 Ehekirchen Tel.: 08435/920998 Fax: 08435/941716 Mobil: 0160/4587783 All unseren Kunden und Freunden wünschen wir frohe Weihnachten und ein glückliches und gesundes neues Jahr 2017 Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016 Pöttmeser Marktbote Kultur + Vereine 35 Herbstergebnisse der Jugend des TSV Pöttmes Pöttmeser-Bambinis feiern Turniersieg Bambinis: Unsere Bambinis beteiligten sich an einer Freundschaftsrunde. Hierbei spielten die Kinder 4 Spiele. Davon wurden zwei verloren und zwei gewonnen. Teilnehmer waren, der SV Klingsmoos, der FC Ehekirchen, der SV Steingriff, die TSG Untermaxfeld und der TSV Pöttmes. In diesem Bereich spielen die Jahrgänge 2010/2011/2012. Bei Interesse darf man sich jederzeit gerne bei Manuel Perkhammer, Tel: 01623039089, oder bei Patrick Schafnitzel Tel: 015735119433 melden. F-Junioren: Bei den F-Junioren gibt es aufgrund der Fairplay Liga ebenfalls keine Tabelle. In dieser Liga werden immer zwei Spieltage abgesagt, so dass nie Jeder gegen Jeden gespielt hat und somit keine Tabelle erstellt werden kann. Jedoch spielten alle drei Mannschaften eine hervorragende Herbstrunde. F3: Die F3 spielte mit einer sehr jungen Mannschaft eine tolle Herbstrunde. In dieser nahmen teil: SV Wulfertshausen 3, TSV Friedberg 3, TSV Friedberg 4, FC Affing 3, TSV Sielenbach, TSV Merching, TSV Pöttmes. Hierbei wurden drei Niederlagen, ein Unentschieden und vier Siege erzielt. In dieser Mannschaft spielen Kinder der Jahrgänge 2010/2011. Bei Interesse bitte bei Holger Schafnitzel, Tel: 015758895050 melden. F2: Die F2 spielte eine starke Herbstrunde. Alle 8 Partien konnten gewonnen werden. Somit gehört unsere F2 trotz nicht zu erstellender Tabelle zu den Top Mannschaften. In dieser Runde nahmen teil: FC Gerolsbach 2, SV Baar 2, TSV Aindling 2, BC Aresing 2, TSV Weilach 2, SC Mühlried 2, TSV Pöttmes In dieser Mannschaft spielen die Jahrgänge 2009, 2010. Bei Interesse bitte bei den Trainern Stefan Riedelsberger oder Dietmar Bitomski Tel: 0151/ 56540238 melden. F1: Unsere F1 konnte in ihrer Fair Play Liga auch eine sehr gute Leistung abrufen. Folgende Mannschaften nahmen teil: FC Gerolsbach, SV Baar, TSV Aindling, SSV Alsmoos-Petersdorf, BC Aresing, TSV Weilach, SC Mühlried, TSV Pöttmes. Hier gab es 9 Siege und eine knappe Niederlage. In dieser Mannschaft spielt der Jahrgang 2008. Bei Interesse bitte bei Jürgen Grauvogl Tel: 01729800549, oder Thomas Reichart Tel: 017644566161 melden. Jederzeit freuen sich die Trainer über interessierte Kinder und Eltern, die am Training teilnehmen möchten. Die jeweiligen Trainingszeiten erfahren Sie direkt bei den Trainern, oder auf unserer Homepage unter www.tsv-pöttmes-fussball.de! E-Junioren: Alle drei E-Jugend Mannschaften spielten eine tolle Herbstrunde. In dieser Jugend spielen die Jahrgänge 2006 und 2007. Die E3 konnte einen sehr guten dritten Platz, die E2 einen tollen zweiten Platz und die E1 sogar ungeschlagen einen hervorragenden ersten Platz belegen. E3 Trainer: Hiesener Manfred Tel: 0171/7132524 und Karl-Heinz Riepold. E2 Trainer: Mühlpointner Anton Tel:0160/97256204 und Heilmeier Lorenz Tel: 0172/7851838. E1 Trainer: Reinold Markus Tel: 01520/4498495 und Schaff Stefan Tel: 0170/2209717 D-Junioren: Nach dem Aufstieg in die Kreisklasse ist das erste Ziel der D-Jugend, sich in dieser Klasse zu etablieren. Dies gelingt bisher sehr gut. Die Mannschaft steht auf einem guten fünften Tabellenplatz. Jahrgänge 2004 und 2005, Trainer: Hans Schuster Tel: 08253/99690 C-Junioren: Mit noch einem Spiel im Rückstand steht unsere C-Jugend auf einem sehr gutem vierten Tabellenplatz. Die Mannschaft präsentierte sich in einer guten Verfassung und hat noch alle Möglichkeiten ganz oben eine Rolle zu spielen. Jahrgänge 2002 und 2003, Trainer: Reeg Patrick Tel: 01728333966 B-Junioren: Die B-Jugend steht nach einer starken Vorrunde auf einem hervorragenden ersten Platz und hat sich somit die beste Ausgangssituation auf die Möglichkeit zum Aufstieg in die Kreisklasse geschaffen. Jahrgänge 2001 und 2000, Trainer: Söllner Sascha Tel: 0157/56310848. Die G1-Jugend vom TSV Pöttmes gewann souverän das Hallenpokalturnier vom FC Zell/Bruck. Das Turnier fand am 26.11. statt und gespielt wurde im Modus „Jeder gegen Jeden“. Es wurden alle Spiele gewonnen und man musste kein einziges Gegentor hinnehmen. Ein ganz besonderer Dank geht an unsere Jugendtrainer, die sich mit viel Geduld und Zeitaufwand um unsere Kinder und Jugendlichen kümmern! Auch möchten wir uns ganz herzlich bei unseren Sponsoren bedanken, die uns neue Trikots, Bälle, Geschenke, Pokale und einiges mehr zur Verfügung stellen! In diesem Sinne wünschen wir allen unseren Kindern, Jugendlichen, Eltern, Trainern und Sponsoren eine besinnliche Adventszeit, ein schönes Weihnachtsfest, und ein gutes, gesundes neues Jahr 2017!!! Die Jugendleitung TSV Pöttmes Endergebnis: 1. TSV Pöttmes 2. TSV Rain 3. FC Zell/Bruck 4. FC Ehekirchen 5. SG Weichering/Lichtenau H.li.: Paul Knöferl, Trainer Holger Schafnitzel, Paul Mischke, Max Schafnitzel; Li. unten: Nico Grau, Maxi Geyer, mit auf dem Bild ist Timo Grau. Text/Bild: Christoph Prähofer Frohe Weihnachten und ein gesundes Neues Jahr 2017 wünscht Ihnen die FEweB-Oase Fam. Eitelhuber Wir wünschen allen unseren Kunden gesegnete Weihnachten und ein gesundes neues Jahr 2017! Am Ende des alten Jahres danken wir allen Kunden und Freunden für das entgegengebrachte Vertrauen. Wir wünschen ein frohes Weihnachtsfest und im kommenden Jahr viel Glück, Gesundheit und Erfolg. Qualitätsordner A4 ab 1,49 € 36 Kultur + Vereine Pöttmeser Küchen und Möbel sind unsere Stärke! Ihr Einrichtungsspezialist vor Ort: Michael Schmidt Marktbote Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016 Schützenverein Jägerblut Handzell e.V. Königsschießen mit Königsfeier am Samstag, den 7. Januar 2017 beim Jägerwirt. Beginn ab 19.00 Uhr. Letzte Scheibenausgabe 21.00 Uhr Jedes Vereinsmitglied darf hierbei 5 Schuss (ohne Hilfsmittel) auf die Königsserie abgeben. Natürlich werden auch der Jungschützenkönig sowie die „Schützenliesel“ ausgeschossen. Hierzu sind alle Schützen, Jungschützen und auch diejenigen die sich mit dem Schützenverein verbunden fühlen recht herzlich eingeladen. Der Experte für Küche und Wohnen Neuburg Wagenhofen - Im Gewerbepark 1 Telefon 0 84 31 / 61 987-20 - [email protected] Allen Kunden, Geschäftspartnern und Freunden wünschen wir frohe Festtage und ein gutes neues Jahr! 86676 Ehekirchen Am Kaltenbrunnen 2 Tel. 08435/1022 Fax 08435/416 [email protected] Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016 Pöttmeser Marktbote Kultur + Vereine Jahreshauptversammlung FF Kühnhausen Am Samstag, den 26.11.2016 fand die alljährige Jahreshauptversammlung der FF Kühnhausen, im Feuerwehrhaus statt. Die Versammlung war wie immer sehr zahlreich von den Mitgliedern besucht. Nach kurzem Rückblick des 1. Vorstands Hermann Großhauser über das Jahr 2016 mit einer Vorausschau für das Jahr 2017, folgten weitere Berichte des 1. Kommandanten, Kassiers und Schriftführers. Der 1. Kommandant hat sich besonders bei allen, für die zahlreiche Teilnahme an den monatlichen Übungen sowie den Einsätzen bedankt und sieht positiv in die Zukunft. Besonders freute er von links: Rott Albert, Augustin Richard. sich, dass er zwei Feuerwehrkameraden für ihren langjährigen aktiven Feuerwehrdienst ehren durfte: Rott Albert für 25 Jahre und Augustin Richard für 40 Jahre. Dies hat bisher noch keiner vor ihm in der langen Geschichte der FF Kühnhausen geschafft. Text/Bild: U. Wörle, FF Kühnhausen SIEGFRIED SATTICH Malerfachbetrieb seit 26 Jahren Meisterbetrieb der Maler- und Lackiererinnung Elektrotechnik Ele ktrotechnik kt Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr wünschen wir allen Leserinnen und Lesern. Bei unserer werten Kundschaft bedanken wir uns für ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit. Gerne sind wir auch im neuen Jahr wieder für Sie da. Rudolf-Diesel-Straße 11 86554 Pöttmes Telefon 08253/9195 Telefax 08253/9196 Mail: [email protected] Johann Johann Spangler Spangler Omnibusbetrieb Inh. Leonhard Pfisterer Bgm.-Mörtl-Str. 33 86554 Gundelsdorf Tel. 08253/6202 Fax: 08253/6407 [email protected] www.spangler-gundelsdorf.de Unsere Fahrten: Wir danken Ihnen für die gute Zusammenarbeit 03.05.2015: Altötting – Wallfahrt (17,- €) und wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest 09.05.2015: Europapark Rust (68,- €) und ein besinnliches, und(295,zufriedenes 20.08. – 23.08.2015: 4 Tagegesundes Salzkammergut € im DZ; 331,- € im EZ) neues Jahr 2017.– Wallfahrt (17,- €) 04.10.2015: Altötting Meisterfachbetrieb SSchoder choder & MMaye Mayer ayer er Hausinstallation Photovoltaikanlagen Beleuchtungsanlagen Antennenanlagen Telefonanlagen eelefon Datennetzverkabelung Energieberatung Haushaltsgeräte Schoder & Mayer GmbH Elektrotechnik Bachgasse 5 86676 Ehekirchen Telefon 0 82 53 / 99 78 91 Telefax 0 82 53 / 99 52 97 [email protected] y 37 38 Pöttmeser Wir wünschen Ihnen ein frohes und glückliches Weihnachtsfest. Für die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr möchten wir uns sehr herzlich bedanken! Wir wünschen allen unseren Kunden, Freunden und Bekannten ein frohes Weihnachsfest und ein gutes neues Jahr. Marktbote Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016 Die Kath. Pfarrkirchenstiftung St. Stephan sucht für den Kindergarten Wirbelwind in Walda zum nächstmöglichen Termin eine/n Hausmeister/in in Teilzeit (5 h/Woche). Wir erwarten Flexibilität und Motivation Kommunikations- und Teamfähigkeit Identifikation mit den Grundsätzen der Kath. Kirche Wir bieten ein aufgeschlossenes Team und ein angenehmes Betriebsklima Vergütung nach ABD, tarifähnlich TVöD umfangreiche Sozialleistungen Bewerbungen bis zum 20.01.2017 an: Kath. Pfarramt St. Stephan, Hauptstraße 6, 86676 Ehekirchen, Email: [email protected], Kindergarten Wirbelwind, Tel. 08253/7383. Allen unseren Kunden, Geschäftsfreunden und Bekannten wünschen wir ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches, gesundes neues Jahr. Sanitär Solar Heizung Gietl Erwin Gietl Am Wald 10 86554 Osterzhausen Tel.: 08276/589357 Fax: 08276/589358 E-Mail: [email protected] Dachreinigung Wallertshofener Str. 3 86676 Ehekirchen Wir wünschen all unseren Kunden, Freunden und Bekannten ein frohes und gesundes Weihnachtsfest und viel Glück und Erfolg im neuen Jahr. Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016 Pöttmeser Die Vorbereitungen für Ski-Snowboardkurse beim Skiclub Pöttmes laufen auf Hochtouren Mit der alljährlichen vereinsinternen Ausbildung der Übungsleiter im Zillertal begann am zweiten Adventswochenende die heiße Phase der Vorbereitungen für die Kurse. Die Anmeldungen zu den Ski- und Snowboardkursen und Sitzplatzreservierungen für die Busfahrten sind bei Spielwaren Schlaegel bereits voll im Gange. Folgende Termine und Ziele sind für die Viertageskurse vorgesehen: Samstag, 07.01.2017, 1. Skikurstag Wildschönau/Alpbachtal Samstag, 14.01.2017, 2. Skikurstag Reit im Winkl Samstag, 28.01.2017, 3. Skikurstag Zell am Ziller Samstag, 04.02.2017, 4. Skikurstag Wildschönau/Alpbachtal Die Zweitageskurse sind vorgesehen für zwei Terminreihen: 1. Termin: 7. und 14. Januar 2017; 2. Termin: 28. Januar und 4. Februar 2017; Anmeldeschluss ist der 23. Dezember. Die Weihnachtsfahrt am Mittwoch, den 28.12.2016 wird je nach Schneeverhältnissen wahrscheinlich ins Zillertal führen. Die Gemeinde Königsmoos sucht baldmöglichst eine/n Kinderpfleger/in (28 Stunden wöchentlich), befristet bis 31.08.2017 für die Kinderkrippe in Ludwigsmoos. Wir bieten Ihnen einen Arbeitsplatz in einem kreativen und motivierten Team sowie eine tarifgerechte Vergütung nach dem TVöD mit den üblichen Sozialleistungen im öffentlichen Dienst. Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis spätestens 30.12.2016 an die Gemeinde Königsmoos, Neuburger Str. 10, 86669 Königsmoos, Tel. 08433/9409-12. Kultur + Vereine Marktbote 39 Wir wünschen all unseren Kunden ein erholsames, friedliches Weihnachtsfest und einen schönen Jahresausklang. RUDOLF-DIESEL-STR. 5 • 86554 PÖTTMES TEL. 0 82 53 / 99 87-0 • FAX 0 82 53 / 99 87-20 E-mail: [email protected] Internet: www.ottillinger.eu ELEKTROINSTALLATION PHOTOVOLTAIK KÜCHENSTUDIO TEXTIL-AUTOWÄSCHE D. Grosser Bagger&Mietservice Tel.: 0174/3761416 Erdarbeiten jeglicher Art (Bauaushub etc.) Außenanlagenbau PflasterKanalbau Palisaden setzen Kelterei Heckl Ehekirchen Email: Grosser.Bagger[email protected] Wir wünschen unseren Kunden, Freunden und Bekannten ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches neues Jahr 2017. Josef Kammerer Transporte Am Graben 20 86554 Pöttmes 08253/1631 40 Pöttmeser Marktbote Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016 Bei Facebook und Instagram immer aktuell unter “Blumenfee Pöttmes” Bauen in Pöttmes Finanzieren ist einfach. 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Dezember 2016 Pöttmeser 41 Kirche Marktbote Pfarreiengemeinschaft Pöttmes, DEUTSCH / ITALIENISCHE HANDELSAGENTUR Gottesdienste und Termine P = Pöttmes, E = Ebenried, Gr = Grimolzhausen, Gu = Gundelsdorf, H = Handzell, O = Osterzhausen, K = Schnellmannskreuth, S = Schorn Freitag, 23.12. P 8:15 Schulgottesdienst der Volksschule Pöttmes; P 17:55 Rosenkranz; P 18:30 Rorate für Bettina Schwendner (2.M), + für Franz Weidenhiller (JM); K 18:30 Rosenkranz; Heimp. 18:15 Schülerbeichte und Beichtgelegenheit vor Weihnachten; Heimp. 19:00 Rorate für Franziska Bachmeir und Josef und Hans, + für Josef und Sofie Haberl und Rosa Haberl HEILIGER ABEND Samstag, 24.12. P 17:00 Kinderkrippenfeier; Gu 17:00 Kinderkrippenfeier HEILIGE NACHT; K 20:00 Christmette für alle lebenden und verstorbenen Wohltäter unserer Kirche; H 21:00 Christmette für alle lebenden und verstorbenen Wohltäter unserer Kirche; O 21:00 Christmette für alle lebenden und verstorbenen Wohltäter unserer Kirche - (mit Ebenried); Gu 22:00 Christmette für alle lebenden und verstorbenen Wohltäter unserer Kirche; P 23:00 Christmette für die Lebenden und Verstorbenen der Pfarreiengemeinschaft HOCHFEST DER GEBURT DES HERRN - WEIHNACHTEN Sonntag, 25.12. Gr 8:30 Festgottesdienst für Cäcilia Michl und Verstorbene Michl, + für Josef, Maria und Xaver Harlander, + für Anton Huber, + für Maria Meyr; S 8:30 Festgottesdienst für Anna Beidenhauser, + für Josef Reeg und Verwandtschaft, + für Bruno Rappel, + für Fritz und Juliane Kneißl, Johann Bregler, Alois Christl und Michael Rappl; Gu 9:30 Rosenkranz; Gu 10:00 Festgottesdienst für Johann Kröpfl mit Eltern Anton und Julie (JM), + für Josef und Anna Berthold, + für Sofie und Johann Treffler (JM), + für Ria Haas mit Eltern und Geschwister - mit dem Kirchenchor; H 10:00 Festgottesdienst für Leonhard und Magdalena Obeser (JM), + für Kaspar und Sofie Sturm und Konrad und Maria Stahl, + für Maria und Michael Lindermayr und Sohn Bernhard (JM), + für Hermann Kröpfl - mit dem Kirchenchor; P 10:00 Hochamt für die Lebenden und Verstorbenen der Pfarreiengemeinschaft (Pastoralmesse in F von Tambling mit Kirchenchor und Orchester) ZWEITER WEIHNACHTSTAG Montag, 26.12. Gu 8:00 Rosenkranz; Gu 8:30 Festgottesdienst für Gerlinde Brecheisen (2.M.), + für Marianne Schaller (JM) anschließend Kindersegnung - Krippenopfer der Kinder; Heimp. 8:30 Festgottesdienst für Albrecht und Genoveva Kandler, + für Anton und Rosina Lutz und Anton Kopold, + für Ferdinand und Konrad und Rosina Weiß anschließend Kindersegnung - Krippenopfer der Kinder; Gr 10:00 Festgottesdienst für Walburga und Emil Schelb (JM), + für Alois Schönacher, + für Viktoria und Johann Wenger, + für Anna Wenger anschließend Kindersegnung - Krippenopfer der Kinder; K 10:00 Festgottesdienst für Johann und Sofie Heilgemeir (JM), + für Alois Metsch, + für Florian Mühlpointner anschließend Kindersegnung - Krippenopfer der Kinder; P 10:00 Festgottesdienst für alle Lebenden und Verstorbenen der Pfarreiengemeinschaft - mit der Blaskapelle Pöttmes anschließend Kindersegnung Krippenopfer der Kinder Dienstag, 27.12. P 18:25 Rosenkranz für den Frieden und Beichtgelegenheit; P 19:00 Hl. Messe für Therese Lutterschmid (1.M.), + für Josef Lutterschmid (JM), + für Leonhard und Rita Baumgartner, + für Ludwig Krammer (JM), + für Paul Gruber (JM); H 18:30 Rosenkranz Mittwoch, 28.12. P 8:00 Hl. Messe für die armen Seelen; P 18:25 Rosenkranz Donnerstag, 29.12. P 18:25 Rosenkranz; H 18:30 Rosenkranz; Gu 18:30 Rosenkranz Freitag, 30.12. P 17:55 Rosenkranz; P 18:30 Hl. Messe für Theo Alinski (JM), + für Viktoria Mauerer (JM), + für Josef Schütz und Tochter Gabriele; K 18:30 Rosenkranz Samstag, 31.12. Gr 15:00 Jahresschlussgottesdienst Hl. Messe für Anna Spies (JM), + für Michael und Magdalena Pest, + für Karl Schnell und Angehörige (JM); K 15:00 Jahresschlussgottesdienst Hl. Messe für Eltern Ottilinger und Kinder; H 16:30 Jahresschlussgottesdienst Hl. Messe für Therese Lehmann; O 16:30 Jahresschlussgottesdienst Hl. Messe für Juliana Engelhard, + für Fritz Biederwolf, + Monats-requiem für die im Monat Dezember Verstorbenen und Gefallenen; Gu 18:00 Jahresschlussgottesdienst Hl. Messe zu Ehren der Muttergottes, der immerwährenden Hilfe; P 18:00 Jahresschlussgottesdienst Hl. Messe für Thomas Rosskopf, Eltern und Großeltern (JM), + für Josef Golling und Ernst und Anton Golling und Großeltern (JM), + für Michael Großhauser und Eltern und Großeltern (JM); P 23:00 Gebet zum Jahresschluss; P 24:00 Te Deum und Eucharistischer Segen Sonntag, 1.1. NEUJAHR - HOCHFEST DER GOTTESMUTTER MARIA P 18:00 Gemeinsame Neujahrsmesse der Pfarreiengemeinschaft Hochamt für die Lebenden und Verstorbenen der Pfarreiengemeinschaft mit dem Projektchor anschließend Neujahrsempfang der Pfarreiengemeinschaft im Pfarrheim für alle Gläubigen BARBARA SPERR Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr! Verkauf: Fr 9.00 – 16.00 Uhr Sa 9.00 – 13.00 Uhr Neuburger Str. 14 86676 Ehekirchen Tel. 08435/9447393 Ackerflächen zu pachten gesucht Wir suchen Flächen im Raum Pöttmes für ökologische Bewirtschaftung – gerne längerfristig. 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Dezember 2016 Angebote gültig von Donnerstag, 29.12.2016 bis Mittwoch, 04.01.2017 Pils / Blue Apfelschorle / Rote Schorle Gold / Premium Pils / Zwickl (nur lose Ware, keine 6er Pack) 10,99 20/0,5 ltr. · Pfand 3,10 24/0,33 , ltr. · Pfand 3,42 , ltr. 1,10 ltr. 1,39 , 8,99 20/0,5 ltr. · Pfand 3,10 ltr. 0,90 12,99 24/0,33 ltr. · Pfand 3,42 ltr. 1,64 versch. Sorten Pilsener / Fun 12,99 20/0,5 ltr. · Pfand 3,10 24/0,33 ltr. · Pfand 3,42 ltr. 1,30 ltr. 1,64 6,99 12/1,0 ltr. · Pfand d 3,30 ltr. 0,58 , Angebote gültig von Donnerstag, 05.01. bis Mittwoch, 11.01.2017 Hell / Alkoholfrei Barock Dunkel 13,99 12,99 20/0 5 ltr 20/0,5 ltr. · Pfand 3 3,10 10 ltr. 1,30 Mineralwasser versch. Sorten 20/0,5 ltr. ltr · Pfand 3,10 3 10 Weißbier, versch. 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P 18:25 Rosenkranz; P keine Hl. Messe; K 19:00 Hl. Messe mit gemeinsamer Aussendung unserer Sternsinger der Pfarreiengemeinschaft für Raimund und Josefa Mühlpointner und Florian Dienstag, 3.1. P 18:25 Rosenkranz für den Frieden und Beichtgelegenheit; P 19:00 Hl. Messe für Josef Bartenschlager (1.JM), + für Ingeborg Mayr (JM), + für Maria Gütl (JM); H 18:30 Rosenkranz Mittwoch, 4.1. P 8:00 Hl. Messe für Adolf und Hildegard Veit und Tochter Ingrid und Werner Rebel; P 18:25 Bruderschaftsrosenkranz; Gr 18:30 Rosenkranz; S 18:30 Rosenkranz; S 19:00 Hl. Messe für Josefa Gogl (JM) Donnerstag, 5.1. P 18:25 Rosenkranz; P 19:00 Feierliche Dreikönigsvesper mit Dreikönigsweihen mit der Gruppe Regenbogen anschließend Holy Hour mit Beichtgelegenheit und dem Holy Chor; H 19:00 Vorabendmesse zum Hochfest Erscheinung des Herrn Festgottesdienst für Maria Lindermayer, Siegersberg (JM), + für Pius und Viktoria Baumgartner und Therese Lehmann ERSCHEINUNG DES HERRN - EPIPHANIE Freitag, 6.1. Gu 8:00 Rosenkranz; Gu 8:30 Hl. Messe für Konrad und Juliana Brieschenk (JM), + für Maria und Johann Schäfer (JM), + für Johann Keller und Friedrich Sattich, + für Maria Strobl und Erna Schmid; Gr 8:30 Festgottesdienst für Angelika Brunninger (JM), + für Johann und Viktoria Wenger (JM), + für Michael Zech (JM), + für Katharina Stegmeir und Eltern Engelhard, + für Alois Stegmeir, + für Kaspar Kupferschmid, Eltern Kupferschmid und Lohmaier; S 10:00 Festgottesdienst für Willi Mayer (JM), + für Juliana und Andreas Schury; O 10:00 Festgottesdienst für Andreas und Theresia Schlecht (JM), + für Josef Schlicker (JM); P 10:00 Hochamt für die Lebenden und Verstorbenen der Pfarreiengemeinschaft Samstag, 7.1. P 18:25 Rosenkranz und Beichtgelegenheit; P 19:00 Vorabendmesse zum Sonntag Hl. Messe für Helmut Seigner (1.JM), + für Hans Brzenskott (JM), + für Genoveva Söldenwagner (JM); K 18:30 Beichtgelegenheit; K 19:00 Vorabendmesse zum Sonntag Hl. Messe für Eltern Vogl und Sohn Kaspar, + für Magdalena Tyroller, + für Peter und Magdalena Tyroller und Kinder (JM) Sonntag, 8.1. Gu 8:00 Rosenkranz; Gu 8:30 Hl. Messe für Josef Assenbrunner (JM), + für Pfarrer Adam Kessler und deren Haushälterin, + für Stefan Baumgartner (JM), + für Anton Westermair (JM); O 8:30 Hl. Messe für Josef Eberle und verstorbene Angehörige, + für Christine Harlander (JM); H 10:00 Hl. Messe für Josef Graser (1.JM), + für Maria Rupprecht (JM); P 10:00 Hl. Amt für die Marktbote Kirche 43 Lebenden und Verstorbenen der Pfarreiengemeinschaft; P 11:15 Taufe Elaina Zoe Steckermeier; S 19:00 Hl. Messe für Alfons Birkmeir und Eltern, + für Familien Mayer, Lutz und Reithmeir, + für Peter Sälzer und Helmut Rauch (JM) Montag, 9.1. P 14:30 Anmeldung der Firmlinge im Pfarrhof; P 18:25 Rosenkranz und Beichtgelegenheit; P 19:00 Hl. Messe für Josef Stöckl, + für Karl Gramlich (JM); K 19:00 Rosenkranz Dienstag, 10.1. P 18:25 Rosenkranz für den Frieden und Beichtgelegenheit; P 19:00 Hl. Messe für Philipp Sigmund (1.M.), + für Peter und Konrad Eibl und verstorbene Angehörige (JM); H 18:30 Rosenkranz Mittwoch, 11.1. P 8:00 Hl. Messe für Gusti Wiedemann; P 14:30 Anmeldung der Firmlinge im Pfarrhof; P 18:25 Rosenkranz; Gr 18:30 Rosenkranz; Gr 19:00 Hl. Messe für Sophie Mühlpointner und Verwandtschaft, + zu Ehren der Muttergottes, der immerwährenden Hilfe; S 18:30 Rosenkranz; S 19:00 Hl. Messe für Josef Wintermeir Donnerstag, 12.1. P 14:30 Anmeldung der Firmlinge im Pfarrhof; P 18:25 Rosenkranz; H 18:30 Rosenkranz und Beichtgelegenheit; H 19:00 Hl. Messe für H.H. Pfr. Josef Herzlichen Dank für all Ihre Unterstützung. Zur Weihnachtszeit wünschen wir Ihnen Momente des Innehaltens und des Glücks im Kreise derer, die Ihnen lieb sind. Ihr Team von HAIR by Christiane Waadt • Wallerdorferstr. 3 • 86554 Reicherstein • Tel.: 08253 2259090 44 Kirche Pöttmeser Marktbote Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016 Aidelspurger, + für Anna und Josef Winter (JM), + für Kreszenz und Anton Mitterhuber (JM); Gu 18:30 Rosenkranz und Beichtgelegenheit; Gu 19:00 Hl. Messe zu Ehren und zum Dank der hl. Anna Schäffer; O 19:00 Rosenkranz Freitag, 13.1. P 17:00 Fatima - Rosenkranz in der Schlosskapelle; P 17:55 Rosenkranz; P 18:30 Hl. Messe für Alfred Voigt (JM), + für Ursula und Michael Appel (JM), + für Ludwig und Maria Guggert (JM); K 18:30 Rosenkranz; Heimp. 19:00 Hl. Messe für Max und Michael Koller Samstag, 14.1. P 18:25 Rosenkranz und Beichtgelegenheit; P 19:00 Vorabendmesse zum Sonntag Hl. Messe für Luzia Krammer (1.JM), + für Josef und Günter Krammer, + für Ursula und Peter Schwegler (JM); Gu 18:30 Rosenkranz und Beichtgelegenheit; Gu 19:00 Vorabendmesse zum Sonntag Hl. Messe für Anton Haas (JM), + für Josef Baumgartner und Anna und Josef Baumgartner (JM), + für Andreas und Kasimir Beutlrock und Verwandtschaft, + für Anton Brecheisen (JM) Sonntag, 15.1. S 8:30 Hl. Messe für Harald Harlander, + für Alfons Birkmeir; Heimp. 8:30 Hl. Messe für Karolina Ruisinger (1.JM); Gr 10:00 Hl. Messe für Anna Helfer (2.M.), + für Michael Schleger, + für Eltern Stettler, Baumgartner und Verwandtschaft, + für Franziska Sturm; K 10:00 Hl. Messe für Xaver Schöner (JM), + für Viktoria Lutterschmid (JM), + für Kaspar Kaltenstadler (JM); P 10:00 Hl. Amt für die Lebenden und Verstorbenen der Pfarreiengemeinschaft Wir wünschen Ihnen allen ein frohes Weihnachtsfest, verbunden mit den besten Glück- und Segenswünschen für das neue Jahr 2017 Kleinanzeigen Zur suchen Verstärkung unseres Teams suchen wir Wir zur Verstärkung unseres Teams zuverlässige und motivierte eine Bedienung, Küchenhilfe Servicemitarbeiter in Voll- oder Teilzeit. und einen Koch(m/w) zur Aushilfe. **************************************************************** RATSSTUBEN Marktplatz 20 • 86554 Pöttmes Fon: 0 82 53/9 97 17 70 Mail: [email protected] www.ratsstuben-poettmes.com Im Kundenauftrag bieten wir in den Gemarkungen Schnellmannskreuth (3,08 ha, 2,30 ha, 1,94 ha) und Oberbachern (2,20 ha, 0,66 ha) landwirtschaftliche Grundstücke sowie in der Gemarkung Schnellmannskreuth (1,90 ha) ein forstwirtschaftliches Grundstück zum Kauf an. Das Bieterverfahren endet jeweils am 30.01. 2017. Details auf Anfrage. 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Die Pfarrgemeinderäte freuen sich auf Ihr zahlreiches Erscheinen. Firmung am Freitag, 2. Juni 2017 in der Pfarrkirche Pöttmes Am Freitag, dem 2. Juni 2017 wird Hwst. Herr Weihbischof Florian Wörner in unserer Pfarreiengemeinschaft das Sakrament der Firmung spenden. Alle katholischen Schüler ab der 6. Klasse sind dazu eingeladen. Die Anmeldung für die Firmvorbereitung der Pfarreiengemeinschaft Pöttmes ist durch den Firmbewerber persönlich möglich am 9./11./12. Januar 2017 jeweils zwischen 14.30 und 17.00 Uhr im Pfarramt. Marktbote Kirche 45 Evangelische Kirche Pöttmes Sa. 24.12.Heiliger Abend Lumo 18.00 Christvesper mit Posaunenchor Pfrin. Dölfel; Pöttmes 16.30 Familienchristvesper Pfrin. Dölfel So 25.12. 1. Christtag Lumo 9.00 Gottesdienst mit HL. Abendmahl Pfrin. Dölfel; Pöttmes 10.15 Gottesdienst mit Hl. Abendmahl Pfrin. Dölfel Mo 26.12. 2. Christtag kein Gottesdienst Sa. 31.12.Silvester Lumo 18.00 Gottesdienst mit HL. Abendmahl u. Posaunenchor; Pöttmes 16.30 Gottesdienst mit HL. Abendmahl und Gospelchor Pfrin. Dölfel So 01.01. 19.00 Untermaxfeld Donaumoos Gottesdienst Pfr. Fritzsch; Pöttmes kein Gottesdienst Fr. 06.01. Lumo 9.00 Donaumoos Gottesdienst Lektor Kleber Pöttmes kein Gottesdienst So 08.01. Lumo 9.00 Gottesdienst Lektorin Graf Pöttmes 10.15 Gottesdienst Präd. Pawel So 15.01. Lumo 9.00 Gottesdienst Lektor Kleber Pöttmes 10.15 Gottesdienst Lektor Kleber So 22.01. Lumo 10.15 Gottesdienst für alle mit HOT Eis – Band Pfrin. Dölfel mit Team; Pöttmes kein Gottesdienst Benefizkonzert Tschernobyl-Kinderhilfe Pöttmes-Schrobenhausen am 04.12.2016 in der Pfarrkirche St. Peter und Paul in Pöttmes: DANK für Spenden Der Firmbesinnungstag findet am Samstag, dem 21. Januar 2017 von 9.00 bis 12.30 Uhr im Pfarrheim Pöttmes statt. Feierliche Dreikönigsvesper mit Dreikönigsweihen am Donnerstag 5. Januar um 19.00 Uhr in der Pfarrkirche Pöttmes gestaltet von der Gruppe Regenbogen, anschließend Holy Hour mit Beichtgelegenheit gestaltet vom Holy Chor. Wir laden die Gläubigen aus allen Pfarreien herzlich ein! Die zahlreichen Besucher des Adventssingens der Tschernobyl-Kinderhilfe Pöttmes-Schrobenhausen erlebten in der Pöttmeser Pfarrkirche St. Peter und Paul ein facettenreiches Konzert mit Kinderstimmen voll ansteckender Lebensfreude und Orgelklängen von sensibler Zartheit, mit filigranen Vokalsoli und extravagantem Schlagspiel - und dazwischen: herausfordernde, kritische Denkanstöße. Organisatorin Evi Schmidt-Deeg dankt allen Besuchern und Spendern für den großartigen Erlös von 1.665 € sowie allen Mitwirkenden für die anspruchsvollen Beiträge und die sehr sensibel gestaltete Stunde der Besinnung mit ganz individuellem Charakter. Mit dem Erlös kann die Initiative ihre segensreichen Patenschaften im weißrussischen Gomel fortführen und spezielle Härtefälle abfedern, materielle wie gesundheitliche Nöte lindern, wo sie am schlimmsten sind. Text/Bild: Evi Schmidt-Deeg Wir wünschen allen unseren Kunden und Bekannten fröhliche und erholsame Weihnachtsfeiertage und alles Gute für das Jahr 2017 Unser Lager ist vom 19.12.2016 bis 09.01.2017 geschlossen. Ab dem 10.01.2017 sind wir wieder für Sie da. Dr.-Müller-Str.5 - 86676 Ehekirchen 08435/234 - Fax 08435/1348 46 Termine Pöttmeser Marktbote Veranstaltungen PÖTTMES Mo 26.12.16 Mi 28.12.16 Fr 30.12.16 Sa 31.12.16 Do 05.01.17 Fr 06.01.17 Fr 06.01.17 Fr 06.01.17 Sa 07.01.17 Sa 07.01.17 Sa 07.01.17 Sa 07.01.17 Sa 07.01.17 So 08.01.17 Do 12.01.17 Veranstaltungen Fr 13.01.17 Theater vom Kath. Burschenverein Grimolzhausen im Grimolzhauser Schützenheim um 19.30 Uhr Skiclub Pöttmes, Weihnachtsfahrt nach Fieberbrunn / Saalbach-Hinterglemm Theater vom Kath. Burschenverein Grimolzhausen im Grimolzhauser Schützenheim um 19.30 Uhr FC Gundelsdorf, Weißwurstessen Theater vom Kath. Burschenverein Grimolzhausen im Grimolzhauser Schützenheim um 19.30 Uhr Freiwillige Feuerwehr Pöttmes e.V, Jahreshauptversammlung im GH Ochsnwirt um 18 Uhr Theater vom Kath. Burschenverein Grimolzhausen im Grimolzhauser Schützenheim um 19.30 Uhr Schützenverein „Edelweiß“ Reicherstein, Generalversammlung, GH Brummer, Beginn 19 Uhr FFW Echsheim, Jahreshauptversammlung im Gemeinschaftshaus in Echsheim, Beginn 19.30 Uhr Theater vom Kath. Burschenverein Grimolzhausen im Grimolzhauser Schützenheim um 19.30 Uhr Schützenverein Jägerblut Handzell, Königsschießen mit Königsfeier beim Jägerwirt, Beginn 19 Uhr Skiclub Pöttmes, 2-Tageskurs, Kurs 1 am 07.01. 2017 und 14.01.2017 Skiclub Pöttmes, 4-Tageskurs, Sa 07.01.: 1. Skikurstag Wildschönau/Alpbachtal; Sa 14.01.: 2. Skikurstag Reit im Winkl; Sa 28.01.: 3. Skikurstag Zell am Ziller; Sa 04.02.: 4. Skikurstag Wildschönau/Alpbachtal Konzert zum neuen Jahr im Kultursaal des Rathauses um 18.00 Uhr Der besondere Film in Pöttmes im Kultursaal im Rathaus, Beginn 19.30 Uhr Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016 Sa 14.01.17 Mi 18.01.17 Fr 27.01.17 Sa 28.01.17 Do 02.02.17 Do 02.02.17 So 05.02.17 Do 09.02.17 Fr 10.02.17 So 12.02.17 So 12.02.17 Mo 13.02.17 Mi 15.02.17 Do 16.02.17 Fr 17.02.17 Sa 18.02.17 Neujahrsempfang 2017 im Kultursaal des Rathauses um 19.00 Uhr TSV Pöttmes Abteilung Fußball, Jahreshauptversammlung in der Sportgaststätte, Beginn 19.30 Uhr Ausstellungseröffnung Verantwortung wahrNehmen im Foyer des Rathauses um 19 Uhr Salonorchester und freches Frauen Kabarett beim GH Ochsnwirt, Pöttmes um 20 Uhr Skiclub Pöttmes, 2-Tageskurs, Kurs 2 am 28.01. 2017 und 04.02.2017 BÜRGERVERSAMMLUNG im Kultursaal des Rathauses in Pöttmes um 19 Uhr Der besondere Film in Pöttmes im Kultursaal im Rathaus, Beginn 19.30 Uhr Skiclub Pöttmes, Skikursabschlussfeier, GH „Ochsnwirt“, Pöttmes, Beginn 17 Uhr ORTSVERSAMMLUNG im GH Linde in Schorn um 19 Uhr ORTSVERSAMMLUNG im Schützenheim in Grimolzhausen um 19 Uhr ORTSVERSAMMLUNG beim Kirchenwirt in Ebenried um 19 Uhr Skiclub Pöttmes, Winterwanderung ORTSVERSAMMLUNG im Pfarrhaus in Osterzhausen um 19 Uhr ORTSVERSAMMLUNG im Sportheim in Schnellmannskreuth um 19 Uhr ORTSVERSAMMLUNG im Feuerwehrhaus in Wiesenbach um 19 Uhr ORTSVERSAMMLUNG im Feuerwehrhaus in Kühnhausen um 19 Uhr Skiclub Pöttmes, 42. Vereinsmeisterschaft mit Schrobenhausener Str. 6 (hinter Haus Castello) Telefon 0 82 53 / 92 85 43 www.ttz-poettmes.de Logopädie Ergotherapie Physiotherapie Vibrationstraining mit Galileo Wirbelsäulengymnastik Yoga / Pilates Beckenboden Rückbildung Rehasport Als Verstärkung für unser Team suchen wir derzeit einen Physiotherapeuten und einen Masseur Manuelle Therapie Krankengymnastik Massage nach Bobath / Lymphdrainage Säuglingstherapie nach Pörnbacher Skoliose-Therapie nach Schroth Krankengymnastik am Gerät Medizinisches Fitnesstraining an Geräten Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie werden nach ärztlicher Verordnung auch bei ihnen zu Hause durchgeführt Montag - Donnerstag 7.30 bis 20.30 Uhr Freitag 7.30 bis 16.00 Uhr Ein frohes Fest und ein gesundes neues Jahr! Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016 Pöttmeser Termine Marktbote 47 Veranstaltungen Après-Ski am Schatzberg in der Wildschönau im Restaurant Marius (Talstation) ab 16.00 Uhr So 19.02.17 ORTSVERSAMMLUNG im GH Brummer in Reicherstein um 19 Uhr Mo 20.02.17 ORTSVERSAMMLUNG im Gemeinschaftshaus in Echsheim um 19 Uhr Di 21.02.17 ORTSVERSAMMLUNG im GH „Zur Post“ in Gundelsdorf um 19 Uhr Mi 22.02.17 ORTSVERSAMMLUNG im GH Jägerwirt in Handzell um 19 Uhr BAAR (Schwaben) Fr 13.01.17 Kameraden- und Soldatenverein Baar e.V., Jahreshauptversammlung im GH „Bartlmä“ in Oberbaar um 19.30 Uhr 7 Mit Yoga ins Neue Jahr! Donnerstag: 17.30 – 19.00 Uhr 19.30 – 21.00 Uhr Freitag: 8.30 – 10.00 Uhr Kursbeginn: 18.1.2017 (10x) Anmeldung und weitere Informationen: [email protected] 0172/7807491 Nähmaschinen-Service - Reparaturen u. Messer-Schleifservice • Scheren/ Schuhe Weiten + Längen • Schuh-Reparaturen • verschiedene Leder-Reparaturarbeiten WEBER OSKAR Schrobenhausener Str. 16a 86554 Pöttmes • Telefon 0 82 53 / 65 14 Allen frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr. Impressum: Pöttmeser Marktbote (Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes) Zum Weihnachtsfest besinnliche Stunden, Zum Jahresende Dank für Vertrauen und Treue, Zum neuen Jahr besinnliche Stunden, sowie weiterhin „Gute Fahrt“ Service in Kürbis®-Qualität zum fairen Preis! Autohaus Kürbis® GmbH Aichacher Straße 15 • 86674 Baar Telefon 0 82 76/5 88-30 • Telefax 0 82 76/5 88-32 Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes, Marktplatz 18, 86554 Pöttmes, Tel. 08253/9998-0, Fax 08253/99 98-50 E-Mail: [email protected] Internet: www.markt-poettmes.de V.i.S.d.P.: Redaktion: VG-Vorsitzender Franz Schindele Hummel Stefan, Bichlmaier Petra Ansprechpartner für Anzeigen, Layout, Druck: Giszas Druck, Bonsaler Str. 23, 86676 Ehekirchen-Buch, Tel. 08435/944710, E-mail: [email protected] Für den Inhalt der Texte sind der jeweilige Verein bzw. die Kirche alleine verantwortlich. Für Druckfehler wird keine Haftung übernommen. Irrtümer vorbehalten. Die nächste Ausgabe des Pöttmeser Marktboten Nr. 01 erscheint am Freitag, den 27. Januar 2017. Abgabeschluss für Anzeigen und Vereinsberichte ist am Dienstag, 17. Januar 2017 um 11.30 Uhr. 48 Pöttmeser Marktbote Nr. 13/2016 - 23. Dezember 2016 Pöttmes Kirchplatz 6a Tel. 08253/6417 jun. SCHMIDL Ehekirchen Neuburger Str. 19a Tel. 08435/540 Klingsmoos Pöttmeser Str. 161 Tel. 08433/403 www.schmidlfriseure.de Wir bedienen Sie auch gerne ohne Termin!
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