Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Im Department II - Fach Mathematik der Universität Vechta ist zum 01.02.2017 eine Stelle zu besetzen als
Wissenschaftliche Mitarbeiterin/Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Entgeltgruppe 13 TV-L, Vollbeschäftigung
Die Stelle ist zunächst befristet bis zum 30.09.2018.
Stellenprofil:
Zu den Aufgaben der Stelle gehört die Lehre im Bereich der Mathematikdidaktik im Studienfach Mathematik
des Studiengangs Bachelor Combined Studies und der Studiengänge Master of Education (10 SWS). Insbesondere eine Beteiligung an Veranstaltungen zur Vorbereitung und Begleitung der Studierenden während der
Praxisphase im Master wird erwartet. Zu den weiteren Aufgaben der Stelle gehören zudem die Mitarbeit an
einer konzeptionellen Weiterentwicklung der Praxisphase, die Mitarbeit im Fachnetz Mathematik und die Beteiligung an aktuellen Projekten im Fach im Bereich der Mathematikdidaktik.
Qualifikationsprofil:
Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise ein Lehramtsstudium im Fach Mathematik, eine Schwerpunktsetzung im Bereich der Mathematikdidaktik (Abschlussarbeiten,
Forschungsarbeiten und/oder Lehre) sowie eine pädagogisch-didaktische Eignung. Eine Promotion und
Schulerfahrung sind erwünscht, aber nicht Voraussetzung.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Prof.‘in Dr. Martina Döhrmann (E-Mail: [email protected])
zur Verfügung.
Die Universität Vechta strebt an, Unterrepräsentanz im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes in allen Bereichen und Positionen abzubauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse) unter
Angabe der Kennziffer 16/97/Mathe bis zum 20.01.2017 an das Präsidium der Universität Vechta, Postfach
15 53, 49364 Vechta oder digital (möglichst in einer einzelnen pdf-Datei) an [email protected].
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bewerbungsunterlagen nur auf Wunsch zurückgesandt werden
können, falls Sie einen ausreichend frankierten Rückumschlag mitsenden. Andernfalls werden die Unterlagen
bei erfolgloser Bewerbung nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung datenschutzrechtlicher
Bestimmungen vernichtet.