X«Leerfeld» Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht 4021 Linz • Kärntnerstraße 10-12 Geschäftszeichen: AUWR-2014-1309/147-St Herbert Mair, Atzbach; Erweiterung der Masthühner- und Mastschweinehaltung in Atzbach; – Genehmigung nach dem UVP-G 2000; – Kundmachung _ Bearbeiter/-in: Mag. Martin Starmayr Tel: (+43 732) 77 20-13442 Fax: (+43 732) 77 20- 21 34 09 E-Mail: [email protected] www.land-oberoesterreich.gv.at Linz, 16.12.2016 Bekanntmachung Gemäß § 17 Abs. 7 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 – UVP-G 2000, BGBl. Nr. 697/1993 idgF in Verbindung mit § 28 Abs. 4 Oö. Umweltschutzgesetz 1996 – Oö. USchG, LGBl Nr. 184/1996 idgF, wird von der Oö. Landesregierung bekannt gemacht: Herr Herbert Mair, Unterapping 14, 4902 Atzbach, hat mit Eingabe vom 18.12.2013, abgeändert mit Eingabe vom 27.11.2014 bei der Oö. Landesregierung die Genehmigung nach dem UVP-G 2000 für die Erweiterung seiner Masthühner- und Mastschweinehaltung in der Gemeinde Atzbach beantragt. Dieser Antrag wurde gemäß § 9 UVP-G 2000 in Verbindung mit § 28 Oö. USchG ab 1.9.2015 bis 16.10.2015 auf der Internetseite des Landes Oberösterreich bekannt gemacht. In dieser Zeit lagen auch die Projektsunterlagen bei der Behörde und der Gemeinde Atzbach zur Einsichtnahme auf. Jedermann durfte innerhalb dieser Frist zum Projekt Stellung nehmen. Der Antrag wurde zudem im Neuen Volksblatt, in der Zeitung Österreich und im Amtsblatt zur Wiener Zeitung am 1.9.2015 mit den entsprechenden Hinweisen bekannt gemacht. Mit Bescheid der Oö. Landesregierung vom 15.12.2016, AUWR-2014-1309/144, wurde Herrn Herbert Mair die Genehmigung nach dem UVP-G 2000 für das genannte Vorhaben erteilt. Dieser Bescheid liegt in der Zeit vom 21.12.2016 bis einschließlich 17.2.2017 beim Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht, Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz, 1. Stock, sowie beim Gemeindeamt der Gemeinde Atzbach, Am Ortsplatz 3/1, 4902 Atzbach, während der Amtsstunden zur Einsichtnahme auf. Daneben steht dieser Bescheid im genannten Zeitraum auch im Internet auf der Homepage des Landes Oberösterreich unter der Adresse www.land-oberoesterreich.gv.at (> Service > Amtstafel > Kundmachungen > Umweltverträglichkeitsprüfung) im pdf-Format zum Download bereit. Im Auftrag Mag. Martin Starmayr Hinweise: Dieses Dokument wurde amtssigniert. Informationen zur Prüfung des elektronischen Siegels und des Ausdrucks finden Sie unter: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/amtssignatur DVR: 0069264 Seite 1
© Copyright 2024 ExpyDoc