AUWR -2014-1309, Herbert Mair, Erweiterung Masthühner

X«Leerfeld»
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht
4021 Linz • Kärntnerstraße 10-12
Geschäftszeichen:
AUWR-2014-1309/147-St
Herbert Mair, Atzbach;
Erweiterung der Masthühner- und
Mastschweinehaltung in Atzbach;
– Genehmigung nach dem UVP-G 2000;
– Kundmachung
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Bearbeiter/-in: Mag. Martin Starmayr
Tel: (+43 732) 77 20-13442
Fax: (+43 732) 77 20- 21 34 09
E-Mail: [email protected]
www.land-oberoesterreich.gv.at
Linz, 16.12.2016
Bekanntmachung
Gemäß § 17 Abs. 7 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 – UVP-G 2000, BGBl. Nr.
697/1993 idgF in Verbindung mit § 28 Abs. 4 Oö. Umweltschutzgesetz 1996 – Oö. USchG, LGBl
Nr. 184/1996 idgF, wird von der Oö. Landesregierung bekannt gemacht:
Herr Herbert Mair, Unterapping 14, 4902 Atzbach, hat mit Eingabe vom 18.12.2013, abgeändert
mit Eingabe vom 27.11.2014 bei der Oö. Landesregierung die Genehmigung nach dem UVP-G
2000 für die Erweiterung seiner Masthühner- und Mastschweinehaltung in der Gemeinde Atzbach
beantragt.
Dieser Antrag wurde gemäß § 9 UVP-G 2000 in Verbindung mit § 28 Oö. USchG ab 1.9.2015 bis
16.10.2015 auf der Internetseite des Landes Oberösterreich bekannt gemacht. In dieser Zeit lagen
auch die Projektsunterlagen bei der Behörde und der Gemeinde Atzbach zur Einsichtnahme auf.
Jedermann durfte innerhalb dieser Frist zum Projekt Stellung nehmen. Der Antrag wurde zudem im
Neuen Volksblatt, in der Zeitung Österreich und im Amtsblatt zur Wiener Zeitung am 1.9.2015 mit
den entsprechenden Hinweisen bekannt gemacht.
Mit Bescheid der Oö. Landesregierung vom 15.12.2016, AUWR-2014-1309/144, wurde Herrn
Herbert Mair die Genehmigung nach dem UVP-G 2000 für das genannte Vorhaben erteilt.
Dieser Bescheid liegt in der Zeit vom 21.12.2016 bis einschließlich 17.2.2017 beim Amt der
Oö. Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Anlagen-, Umwelt- und
Wasserrecht, Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz, 1. Stock, sowie beim Gemeindeamt der Gemeinde
Atzbach, Am Ortsplatz 3/1, 4902 Atzbach, während der Amtsstunden zur Einsichtnahme auf.
Daneben steht dieser Bescheid im genannten Zeitraum auch im Internet auf der Homepage des
Landes Oberösterreich unter der Adresse www.land-oberoesterreich.gv.at (> Service > Amtstafel >
Kundmachungen > Umweltverträglichkeitsprüfung) im pdf-Format zum Download bereit.
Im Auftrag
Mag. Martin Starmayr
Hinweise:
Dieses Dokument wurde amtssigniert. Informationen zur Prüfung des elektronischen Siegels und des Ausdrucks finden Sie unter:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/amtssignatur
DVR: 0069264
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