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NOVEMBER/DEZEMBER
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Hinweise und Informationen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
der Industrie- und Handelskammer Südthüringen
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Inhaltsverzeichnis
Länder und Märkte .............................................................................................. 2
Zoll- und Außenwirtschaftsrecht .......................................................................... 5
Verschiedenes ..................................................................................................... 7
Publikationen ....................................................................................................... 8
Termine ............................................................................................................. 10
Die Informationen werden mit größter Sorgfalt zusammengetragen, recherchiert und verarbeitet. Eine Gewähr für die Richtigkeit
der in diesem Newsletter enthaltenen Angaben kann die IHK Südthüringen trotz sorgfältiger Prüfung jedoch nicht übernehmen.
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Länder und Märkte
Ägypten: Einführung der Mehrwertsteuer steht kurz bevor
Das ägyptische Parlament hat Ende August die Einführung der Mehrwertsteuer von 13%
beschlossen. Eine Anhebung auf 14 % ist im Jahr 2017 vorgesehen. Ausnahmen sollen für
mehr als 50 Waren und Dienstleistungen gelten, darunter Grundnahrungsmittel, Babynahrung, Medikamente und Brennstoffe. Die Mehrwertsteuer wird die 1991 eingeführte Umsatzsteuer (sales tax) ablösen, die nur einmalig beim Verkauf an den Endverbraucher erhoben
wird. Von der Umsatzsteuer-Reform verspricht man sich zusätzliche Einnahmen von etwa 3
Milliarden Euro für die defizitäre Staatskasse. Die Einführung der Mehrwertsteuer ist eine der
Auflagen des Internationalen Währungsfonds IWF für die Kreditvergabe an Ägypten.
Ausführliche Informationen stellt Germany Trade and Invest (GTAI) in seiner Datenbank zum
Download bereit. (GTAI)
ASERBAIDSCHAN: Beschaffungsverbot staatlich finanzierter Einrichtungen für importierte Waren
Aserbaidschans Präsident hat den Einkauf ausländischer Waren, Arbeiten und Dienstleistungen durch staatliche finanzierte Organisationen und Einrichtungen bis zum 1. Januar
2018 untersagt. Nicht betroffen von dem Verbot sollen Verträge sein, die vor Inkrafttreten
des Präsidentenerlasses geschlossen wurden. Diese Waren/Dienstleistungen dürfen noch
erworben werden. Ebenfalls eine Ausnahme besteht für den Einkauf importierter Waren,
wenn dies dringend geboten ist; allerdings erst nach der Erlaubniserteilung durch Aserbaidschans Präsidenten und des Wirtschaftsministeriums. Der Erlass trat am 16. September
2016 in Kraft. (gtai)
Australien: Doppelbesteuerungsabkommen
Am 17. Oktober 2016 wurde das Gesetz zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und Australien zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der
Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung
und -umgehung sowie der Text des Abkommens veröffentlicht. Das Abkommen tritt am Tag
des Austausches der Ratifikationsurkunden in Kraft. Der Tag des Inkrafttretens wird im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben.
Weitere Informationen zum Thema enthält eine Veröffentlichung von Germany Trade & Invest (GTAI).
Bahrain: Merkblatt über gewerbliche Wareneinfuhren
Um die Einfuhr deutscher Waren in Bahrain zu erleichtern, gibt das neue GTAI-Zollmerkblatt
einen kompakten Überblick über die wichtigsten Einfuhrvorschriften. Sie informiert über Warenbegleitdokumente, Einfuhrverfahren, Zölle sowie die Einfuhrbeschränkungen. Das Merkblatt Bahrain steht auf der Internetseite von Germany Trade and Invest (GTAI) zum Download bereit. (GTAI)
VR China: Arbeitsmarkt und Gehälter
Nicht nur die Wirtschaft wächst in China inzwischen langsamer, auch die Gehälter - so das
Ergebnis einer Umfrage der Deutschen Auslandshandelskammer (AHK) in China. Deutsche
Firmen rechnen für 2017 mit einem Anstieg von 6,23 Prozent (- 0,87 Prozent im Vergleich
zum Vorjahr). Dennoch gehören steigende Lohnkosten für 86,4 Prozent der Befragten zu
den größten Herausforderungen, gefolgt von den Themen Rekrutierung und Halten von qualifiziertem Personal. 33,1 Prozent - vor allem Unternehmen aus der Industrie - können offene
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Stellen aufgrund unzureichender Qualifikation der Bewerber nur schwer besetzen. Die AHK
hat eine Zusammenfassung der Ergebnisse auf ihrer Website veröffentlicht.
(AHK Greater China)
FRANKREICH: Elektronische Meldung deutscher Entsandtkräfte
Unternehmen, die Mitarbeiter zur vorübergehenden Ausführung von Arbeiten nach Frankreich entsenden, müssen diese vor Aufnahme der jeweiligen Tätigkeiten der zuständigen
Arbeitsinspektion („inspection du travail“) melden. Konnte dies bislang (auch) schriftlich erfolgen, ist seit dem 1. Oktober 2016 dafür ausschließlich ein elektronisches Meldeverfahren
zulässig. Nähere Einzelheiten dazu wie auch Anleitungen der Meldung sind dem
Merkblatt der Handwerkskammer Freiburg zu entnehmen. (gtai/HWK Freiburg)
Italien: Neuerungen bei der Umsatzsteuer
Quartalsweise sind künftig sowohl alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen als auch Umsatzsteuerabrechnungen zu melden. Abgeschafft werden dagegen die jährlichen Kundenund Lieferantenlisten. Ebenfalls abgeschafft werden auch die Meldungen der innergemeinschaftlichen Erwerbe von Gütern und Dienstleistungen. ( GTAI)
Kasachstan: 2017 werden die Visa-Bedingungen für internationale Besucher weiter
verbessert
Um seine Attraktivität für Investoren und Touristen zu erhöhen, verlängert das Land ab 2017
nicht nur die visafreien Aufenthalte, sondern erweitert auch die Liste der Länder, für die eine
komplette Visafreiheit besteht.
Nähere Informationen enthält ein Artikel der Delegation der Deutschen Wirtschaft in Zentralasien (AHK). (AHK Kasachstan)
KENIA: Importeure müssen Seefracht ab 2017 lokal versichern
Derzeit ist in 90 % aller Fälle üblich, dass der Importeur den Exporteur mit der Versicherung
der zu liefernden Waren beauftragt und die Kosten im Rahmen eines cif-Vertrages trägt. Die
Exporteure beauftragen üblicherweise Versicherungen in ihrem Land. Kenia zahle so im Jahr
200 bis 250 Mio. US $ in harter Währung an ausländische Versicherungen, beklagt James
Macharia, kenianischer Staatssekretär für Transport. Mit der Neuregelung, die ab 1. Januar
2017 gelten soll, soll der Umsatz kenianischer Anbieter von Seefrachtversicherungen von
umgerechnet 29 Mio. US $ in 2016 auf 200 Mio. US $ in 2017 gesteigert werden. (gtai)
Schweiz: Unternehmens-ID ab 2017 Pflicht
Zollanmeldungen können seit Januar 2016 nur noch durchgeführt werden, wenn die UIDNummer (Unternehmens-Identifikations-Nummer) des Schweizer Importeurs oder Exporteurs
angegeben wird.
Die Übergangsphase, in der bei einer Einfuhr in die Schweiz noch eine SpediteurNummer/TIN angegeben werden konnte, endet am 4. Januar 2017.
Dies entspricht der Vorgehensweise in der EU, wo die EORI-Nummer vorgeschrieben ist.
Sämtliche Steuer- und Registriernummern für Unternehmen werden in der Schweiz schrittweise durch diese einheitliche UID ersetzt.
Um Schwierigkeiten bei Exporten in die Schweiz zu verhindern, sollte dem Dienstleister, der
die Verzollung in der Schweiz durchführt, die UID des Schweizer Importeurs mitgeteilt werden. Je nach Lieferbedingung kann dies in der Verantwortung des Exporteurs liegen. Es gibt
Empfehlungen, die UID des Kunden in die Rechnung zu übernehmen.
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Eine einfache Suchfunktion nach Unternehmensnamen bzw. UID bietet das UID-Register
des Bundesamt der Statistik der Schweiz.
Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Statistik im Außenhandel SR 632.14
Ukraine: Deutsch-Ukrainische Industrie- und Handelskammer (AHK) in Kiew eröffnet
Das Interesse deutscher Unternehmen am ukrainischen Markt ist in den letzten Jahren trotz
zum Teil schwieriger Voraussetzungen gestiegen. Die Aufwertung des Deutschen Delegiertenbüros in der Ukraine zu einer vollwertigen, von Mitgliedern getragenen Auslandshandelskammer verbessert die Vernetzung vor Ort und in der Region. Im Zuge der Reformbemühungen der ukrainischen Regierung wurden in letzter Zeit vor allem in den Bereichen Justiz,
Finanzen, Energiewirtschaft sowie Korruptionsbekämpfung zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, die das Land für ausländische Unternehmen zunehmend interessanter machen.
Mehr Informationen finden Sie in der Pressemeldung der AHK Ukraine. (AHK Ukraine)
VR China: Mit "Made in China" an die Weltspitze
Das strategische Industrieentwicklungsprogramm "China 2025" gleicht einer Kampfansage
an das internationale Innovations- und Technologieestablishment. Das Papier skizziert Chinas Marschroute an die industrielle Weltspitze. Wer künftig Weltmarktführer bleiben oder
werden will - ob aus- oder inländisch - dürfte an "Made in China 2025" und seinen Ergebnissen nicht vorbeikommen. Deutschland zählt zu den bevorzugten Technologiepartnern. Erste
Pilotprojekte zeigen dies bereits. Lesen Sie mehr dazu in einem Artikel von Germany Trade
& Invest (GTAI)!
RUSSLAND: Webseite für Zollfragen eingerichtet
Die Deutsch-Russische Industrie- und Handelskammer (AHK) hat in Zusammenarbeit mit
dem russischen Föderalen Zolldienst (FTS) ein Online-Anfrageformular eingerichtet, die die
Beziehungen zwischen der deutschen Wirtschaft und den Zollbehörden in Russland verstärken soll. Deutsche Unternehmen haben dadurch die Möglichkeit, ihre Fragen und Anliegen
über die AHK an die zuständigen FTS-Stellen zu kommunizieren. Die wichtigsten
FTS-Stellen sind in erster Linie die Hauptverwaltung für Zollkontrolle nach Warenfreigabe,
die Verwaltung für Handelseinschränkungen, Devisen- und Exportkontrolle sowie die Verwaltung für Warennomenklatur. Alle weiteren Anfragen werden intern an die jeweiligen Dienststellen weitergeleitet. Die AHK fasst die Anfragen zusammen und sendet diese in regelmäßigen Abständen an die Kontaktpersonen beim FTS. Experten der AHKArbeitsgruppe, die an
der Umsetzung dieser Initiative mitgewirkt haben, erhoffen sich durch die Einrichtung der
Zollanfragen-Webseite eine flexiblere und effizientere Zusammenarbeit mit den russischen
Zollbehörden. So haben Unternehmen die Möglichkeit, ihre Fragen zur Zollabfertigung
schneller und effektiver zu lösen. Die AHK Russland rechnet mit aktiver Teilnahme ihrer Mitgliedsunternehmen am Betrieb der Webplattform für Zollanfragen.
Ansprechpartner: Egor Stotskiy; Tel.: 007 (495) 2344950, E-Mail: [email protected],
Internet: www.russland.ahk.de/zollanfrage/. (AHK)
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Russische Föderation: Merkblatt über gewerbliche Wareneinfuhren
Das GTAI-Merkblatt Russland bietet einen Überblick über gängige Einfuhrverfahren, die dafür notwendigen Papiere, die häufigsten Einfuhrverbote und nicht tarifären Handelshemmnisse wie Sanktionen, Konformitätsbewertungsverfahren und anderen Einfuhrbeschränkungen.
Daneben finden sich auch Angaben zu aktuellen Steuer- und Gebührensätzen sowohl für die
Zollabfertigung als auch beispielsweise für die Abwrackgebühr.
Das Merkblatt steht auf der Internetseite von Germany Trade and Invest (GTAI) zum Download bereit. (GTAI)
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Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
Neue Warennummern ab 2017 – Gegenüberstellung 2016/2017
Die Zoll-Kodierungen verschiedener Warennummern, die u. a. in der Zoll-Ausfuhranmeldung
zu verwenden sind, ändern sich auch im Jahr 2017. Eine Gegenüberstellung der Änderungen 2016/2017 unterstützt bei der Ermittlung der ab 2017 gültigen Nummer – Details sind
einsehbar auf der Internetseite vom Statistischen Bundesamt.
(Statistisches Bundesamt)
Anhang I EG-Dual-use-VO: Voraussichtliche Änderungen ab 11/2016
Die EU aktualisiert in regelmäßigen Abständen Anhang I der EG-Dual-use-Verordnung. Dieser definiert die Güter mit doppeltem Verwendungszweck, deren Ausfuhr genehmigungspflichtig ist.
Mit einer neuen Delegierten Verordnung wird der Anhang I der Verordnung (EG) Nr.
428/2009 neu formuliert. Die EU-Kommission hat den Entwurf Mitte September 2016 veröffentlicht. Nach Ablauf der Einspruchsfrist des Europäischen Parlaments ist mit dem Inkrafttreten der Delegierten Verordnung Mitte November 2016 zu rechnen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat einen unverbindlichen Überblick über die Änderungen veröffentlicht. (BAFA)
Iran: Endverbleibserklärung „EVE-Anhang I“ und Ausfüllanleitung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Endverbleibserklärung
„EVE-Anhang I“ sowie die Ausfüllanleitung für Ausfuhren in den Iran aktualisiert. Diese stehen auf der BAFA-Website zum Download bereit. (BAFA)
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Kommission veröffentlicht die Kombinierte Nomenklatur 2017
Die Kombinierte Nomenklatur ist Grundlage für die Warenerklärung bei der Ein- bzw. Ausfuhr
oder für inner-EU statistische Zwecke. Die Einordnung der Waren bestimmt den anwendbaren Zollsatz und die Art und Weise der statistischen Behandlung. Die KN ist daher grundlegendes Arbeitsinstrument sowohl für die Wirtschaft als auch für die Verwaltung der Mitgliedsstaaten. Die neue Kombinierte Nomenklatur berücksichtigt u.a. die jüngsten Änderungen der Nomenklatur des Harmonisierten Systems im Anhang des Internationalen Übereinkommens über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS
2017) und die Änderungen infolge des Übereinkommens in Form einer Erklärung über die
Ausweitung des Handels mit Waren der Informationstechnologie (ITA). Die ab 1. Januar
2017 gültige Fassung im Amtsblatt L 294 veröffentlicht. (DIHK)
Präferenzrecht – Europäische Gemeinschaft oder Europäische Union
Immer wieder kommt die Frage auf, wann die Ursprungsangabe „Europäische Gemeinschaft“ und wann „Europäische Union“ in Präferenzdokumenten wie Warenverkehrsbescheinigungen oder Ursprungserklärungen anzugeben ist. Im Dezember 2009 wurde der Lissabon-Vertrag unterzeichnet. Seit dem ist die Europäische Union Rechtsnachfolgerin der Europäischen Gemeinschaft. Das bedeutet, dass für alle neuen Abkommen wie Korea als Ursprungsbezeichnung „Europäische Union“ angegeben werden muss. Dies gilt auch im Warenverkehr mit Vertragsparteien, mit denen die Europäische Union das Regionale Übereinkommen bereits anwendet (z. B. Schweiz). Bei allen anderen bestehenden Abkommen hat
sich nichts geändert. Als Ursprungsangabe ist „Europäische Gemeinschaft“ (Abkürzung
„CE“, „EEC“) in den Präferenzdokumenten anzugeben. Sowohl EG als auch EC sind keine
zulässigen Abkürzungen für die „Europäische Gemeinschaft“, da sie nach ISO-Alpha-Code
für Ägypten und Ecuador stehen. Grundsätzlich kann „Europäische Union“ verwendet werden, sofern die Zollbehörden im Empfangsland dies akzeptieren. In der Vergangenheit war
es empfehlenswert in den Lieferantenerklärungen beide Ursprungsbegriffe „Europäische
Gemeinschaft/Union“ anzugeben. Mit dem neuen Zollrecht seit Mai 2016 wird die alleinige
Bezeichnung „Europäische Union“ (kurz „EU“) nicht mehr beanstandet. Voraussetzung
ist jedoch, dass mehrere zulässige Bestimmungsländer eingetragen werden. Die Angabe
des nationalen Ursprungslands ist zusätzlich möglich. (Zoll)
Grenzbeschlagnahme gefälschter Waren
Die EU-Kommission hat u. a. im Zusammenhang mit der EU-Grenzbeschlagnahmemöglichkeit von Waren, die Rechte des geistigen Eigentums verletzten, eine Bekanntmachung veröffentlicht, die auch die Frage des Umgangs mit im Transit befindlichen
Waren umfasst. Sie wurde im ABl. C244/4 vom 5. Juli 2016 (2016/C244/03) veröffentlicht.
Damit soll ein möglichst einheitliches Vorgehen in der EU durch die Zollbehörden sichergestellt werden. Amtsblatt 2016/C 244/03 (DIHK)
Ermächtigter Ausführer für neue Abkommen nutzen
Bestehende Bewilligungen als Ermächtigter Ausführer (EA) können auch für neu abgeschlossene Handelsabkommen genutzt werden. Bei neu erteilten Bewilligungen ist keine
Information des Zolls mehr erforderlich. Ältere Bewilligungen müssen einmalig vom zuständigen Hauptzollamt angepasst werden. Eine ältere Bewilligung erkennt man daran, dass in
der Bewilligung noch die Abkommensländer einzeln aufgeführt sind. Bei neuen Bewilligungen wird auf einen Link verwiesen. (IHK Region Stuttgart)
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Anführung Kanadas auf Lieferantenerklärungen
Die Anführung Kanadas in einer Lieferantenerklärung setzt voraus, dass das Abkommen im
Zeitpunkt der Ausfertigung der Lieferantenerklärung zumindest im Amtsblatt der EU veröffentlicht ist, selbst wenn darin die Anwendbarkeit erst ab einem späteren Zeitpunkt normiert
ist.
Denn erst ab der Veröffentlichung können die rechtlich verbindlichen Ursprungsregeln geprüft und deren Einhaltung dokumentiert werden.
Eine Anführung Kanadas in einer Lieferantenerklärung ist aus diesem Grund zum derzeitigen
Zeitpunkt noch nicht möglich. (Zoll.de)
Türkei: Änderung bei der Warenverkehrsbescheinigung A.TR
Die deutsche Zollverwaltung hat die Änderung des Wortlauts in Feld 4 der Warenverkehrsbescheinigung A.TR bekanntgegeben.
Nach erfolgter Abstimmung mit den türkischen Behörden ist künftig bei einem Nachdruck von
Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. in Feld 4 der Wortlaut „Europäischen Gemeinschaft"
in "Europäischen Union" durch die zugelassenen Druckereien zu ändern.
Noch vorhandene Restbestände können bis zum 30. August 2019 aufgebraucht werden.
(Zoll.de)
UZK: Informationen zum Ausfuhr- und Versandverfahren an neues Recht angepasst
Auf der Webseite der deutschen Zollverwaltung wurden die Beiträge zum Ausfuhr- und Versandverfahren an das neue Recht des Unionszollkodex angepasst. (Zoll.de)
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Verschiedenes
Weltweite Freihandelsabkommen
Weltweit existieren fast 400 bei der WTO registrierte Freihandelsabkommen. Mit 42 Abkommen nimmt die Europäische Union weltweit eine Spitzenposition ein.
Im Informationssystem der WTO lassen sich die in Kraft befindlichen und die avisierten Abkommen nach verschiedenen Kriterien suchen.
EU: Hindernisse im Waren- und Dienstleistungsverkehr nehmen eher zu
Die Unternehmen in der EU stoßen beim innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr immer noch auf viele Hindernisse. Zwei aktuellen Erhebungen unter den Deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) in der EU und den Industrie- und Handelskammern
(IHKs) zufolge werden deutschen Unternehmen nach wie vor grenzüberschreitende Tätigkei-
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ten in der EU erschwert. Beim Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen im Binnenmarkt
stoßen sie beispielsweise auf bürokratische Anmeldeverfahren für entsandte Mitarbeiter,
unklare Steuerregelungen, uneinheitliches Verwaltungshandeln in den Mitgliedstaaten und
zu wenig gegenseitige Anerkennung relevanter Dokumente. Das Dokument stellt der DIHK
auf seiner Website zum Download bereit. (DIHK)
Griechenland: Deutsch-griechische Kooperationsplattform Pro-Greece.com nimmt
Fahrt auf
Die von der Deutsch-Griechischen Industrie- und Handelskammer (AHK) initiierte Plattform,
auf der bereits mehr als 800 griechische Unternehmen ihre freien Kapazitäten und Dienstleistungen anbieten, soll Unternehmenskooperationen einleiten und fördern. Ziel des Netzwerkes ist es, Kooperationen in den Bereichen der Auftragsfertigung und der Dienstleistungserbringung in die Wege zu leiten und den gegenseitigen Handel zu fördern. Hierdurch
können Überkapazitäten griechischer Firmen abgebaut werden und gleichzeitig Kapazitätsengpässe deutscher Unternehmen reduziert werden. Deutsche Unternehmen können sich
auf der Kooperationsplattform mit ihrem Unternehmensprofil eintragen und ihr Interesse an
B2B-Treffen mit potentiellen Partnern bekunden. AHK Griechenland)
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Publikationen
Auslandsmesseprogramm 2017
Messetermine und Kontaktdaten für die Auslandsmessebeteiligungen des Bundes und der
Länder enthält die Broschüre „Auslandsmesseprogramme der Bundesrepublik Deutschland
und der Bundesländer 2017“, die der Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen
Wirtschaft (AUMA) jetzt herausgegeben hat. Der AUMA ist Mitveranstalter der Gemeinschaftsbeteiligungen des Bundes, auf denen sich deutsche Unternehmen zu günstigen Konditionen präsentieren können.
Die Broschüre kann kostenlos über den Internetauftritt der AUMA als PDF-Datei heruntergeladen werden. (AUMA)
Neuauflage der Praktischen Arbeitshilfe Export / Import
Die Praktische Arbeitshilfe Export / Import ist ein bewährtes Nachschlagewerk. Die wichtigsten Ex- und Importformulare und -vorgänge werden ausführlich in einzelnen Kapiteln beschrieben. Tipps und Hinweise zum korrekten und schnellen Ausfüllen der Formulare und
Vordrucke ergänzen die Beschreibungen. Mit der dazugehörigen Software kann das Wissen
sofort zu Papier gebracht und ausgedruckt werden. Alle Beiträge sind den aktuellen Rechtsgrundlagen angepasst, das Thema "Lieferantenerklärung" praxisnah erläutert und mit wertvollen Tipps ergänzt. (www.praktische-arbeitshilfe.de)
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IHK-Studie zu den Ursprungsmarkierungen in 108 Ländern
Exportierende Unternehmen können ab jetzt besser kontrollieren, wie genau sie ihre Waren
beim Vertrieb in 108 Zielmärkten mit einer Ursprungsmarkierung kennzeichnen sollen. Bisher
herrschte Unsicherheit: Muss die Exportware mit einer Ursprungskennzeichnung „Made in
Ursprungsland“ markiert sein und sind weitere Angaben erforderlich? Antworten auf diese
Fragen gibt eine neue Studie der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart zu den
Anforderungen der Ursprungskennzeichnung in 108 Drittländern. (IHK Stuttgart)
Frankreich: Recht Kompakt
"Recht kompakt Frankreich" bietet einen Überblick über einzelne Rechtsthemen wie unter
anderem Beitritt zum UN-Kaufrecht, Gewährleistung, Sicherungsmittel, Produzentenhaftung,
Vertriebsrecht, Investitionsrecht, Gesellschaftsrecht, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz sowie Steuerrecht und Rechtsverfolgung.
Weitere Informationen zum Thema enthält die Veröffentlichung von Germany Trade & Invest
(GTAI).
USA: Merkblatt über gewerbliche Wareneinfuhren
Das GTAI-Zollmerkblatt USA bietet deutschen Exporteuren einen Überblick über die aktuellen Zoll- und Einfuhrbestimmungen des NAFTA-Mitgliedstaates. Neben einer Darstellung
handelspolitischer Rahmenbedingungen enthält die Broschüre Informationen zu Zollverfahren, Warenbegleitpapieren, Einfuhrabgaben und zu den Verboten und Beschränkungen. Das
Zollmerkblatt USA steht auf der Internetseite von Germany Trade and Invest (GTAI) zum
Download bereit. (GTAI)
Indien: Recht kompakt
Der Länderbericht Indien aus der GTAI-Reihe „Recht kompakt“ liegt in aktualisierter
Fassung mit Stand Juli 2016 vor.
Die Reihe „Recht kompakt“ bietet Ihnen für verschiedene Länder einen Überblick über
einzelne Rechtsthemen wie unter anderem Beitritt zum UN-Kaufrecht, Gewährleistung,
Sicherungsmittel, Produzentenhaftung, Immobilienrecht, Vertriebsrecht, Investitionsrecht,
Gesellschaftsrecht, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Steuerrecht und Rechtsverfolgung (gtai)
Mexiko: Recht Kompakt
Der Länderbericht Mexiko aus der GTAI-Reihe "Recht kompakt" liegt in aktualisierter Fassung mit Stand November 2016 vor. "Recht kompakt" bietet einen Überblick über einzelne
Rechtsthemen wie unter anderem Beitritt zum UN-Kaufrecht, Gewährleistung, Sicherungsmittel, Produzentenhaftung, Vertriebsrecht, Investitionsrecht, Gesellschaftsrecht, Aufenthaltsund Arbeitsgenehmigungsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Steuerrecht und Rechtsverfolgung. (GTAI)
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Save the Date! 10. Thüringer Außenwirtschaftstag
„Von Thüringen in die Welt – Wohin steuert die Thüringer Exportwirtschaft“
Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen und die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer IHKs laden Sie ein zum 10.
Thüringer Außenwirtschaftstag – „Von Thüringen in die Welt – Wohin steuert die Thüringer Exportwirtschaft“ am 1. März 2017 in der IHK Südthüringen in Suhl.
Neben Impulsreferaten haben Sie in zwei Diskussionsforen die Möglichkeit sich mit anderen Unternehmen zu aktuellen außenwirtschaftlichen Themen auszutauschen. Während der gesamten Veranstaltung können Sie sich an Infoständen, bei persönlichen Beratungsgesprächen mit den Thüringer
Auslandsbeauftragten und AHK-Vertretern sowie beim anschließenden Get-together von Außenwirtschaftsexperten und Spezialisten beraten lassen.
Kommen Sie ins Gespräch, profitieren Sie von unserem umfangreichen Programm und verwirklichen
Sie Ihr Projekte. Den Termin schon jetzt vormerken - Wir freuen uns auf Sie!
www.awt-thueringen.de
Außenwirtschaftsseminare der IHK Südthüringen:
Weitere Termine finden Sie auf unserer Website
Thema
Datum
Ort
Zeit
Teilnehmerentgelt
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24.01.2017
Bildungszentrum
IHK Südthüringen
Raum 111/112
09:00 - 12:30 Uhr
100,00 €
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24.01.2017
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Raum 111/112
13:30 - 17:00 Uhr
100,00 €
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25.01.2017
Bildungszentrum
IHK Südthüringen
Raum 111/112
09:00 - 12:30 Uhr
100,00 €
Die Praxis der Exportkontrolle
27.02.2017
Bildungszentrum
IHK Südthüringen
Raum 111/112
09:00 - 16:00 Uhr
200,00 €
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