Länder kritisieren G-BA-Richtlinie

POLITIK
PLANUNGSRELEVANTE QUALITÄTSINDIKATOREN
Länder kritisieren G-BA-Richtlinie
In drei Leistungsbereichen können die Bundesländer künftig Abteilungen aus dem
Krankenhausplan herausnehmen, wenn die dort gemessene Qualität zu schlecht
ist. Den Bundesländern gehen die Vorgaben jedoch nicht weit genug.
er Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner
letzten Sitzung des Jahres am 15.
Dezember ein neues Kapitel der stationären Qualitätssicherung aufgeschlagen. Einem Auftrag aus dem
Krankenhausstrukturgesetz entsprechend hat er Qualitätsindikatoren
vorgelegt, die für die Krankenhausplanung relevant sind. Die Vorarbeiten dazu hatte das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im
Gesundheitswesen (IQTiG) geleistet. Mit diesen Informationen sollen
die Bundesländer in die Lage versetzt werden, qualitativ unzureichende Krankenhäuser beziehungsweise Abteilungen aus dem Krankenhausplan herauszunehmen. Als
erste Leistungsbereiche hat er die
„gynäkologischen Operationen“, die
„Geburtshilfe“ und die „Mammachirurgie“ inklusive der dazugehörigen
Qualitätsindikatoren ausgewählt.
Zudem hat der G-BA in einer
Richtlinie ein Verfahren zur Bewertung der Ergebnisse zu den jeweiligen Qualitätsindikatoren geregelt.
Beginnend mit dem 15. Mai 2017
müssen die Krankenhäuser demnach quartalsweise die Ergebnisse
zu den Qualitätsindikatoren erheben und versenden. Bei statistisch
auffälligen Ergebnissen werden die
Daten auf ihre Validität geprüft.
Kritik von den Bundesländern
Bleibt das Krankenhaus statistisch
auffällig, kann es zu den erhobenen
Ergebnissen Stellung nehmen und
sie zum Beispiel mit Ausnahmetatbeständen erklären. Mithilfe einer
neu zu gründenden Fachkommission auf Bundesebene bewertet das
IQTiG diese Stellungnahmen, fasst
die Auswertungsergebnisse zusammen und übermittelt sie an den
G-BA, der sie wiederum den Ländern zur Verfügung stellt. Erstmals
soll dies nach Abschluss des ersten
Deutsches Ärzteblatt | Jg. 113 | Heft 51–52 | 26. Dezember 2016
Foto: picture alliance
D
Die gynäkologischen Operationen zählen zu den ersten Leistungsbereichen, in denen
planungsrelevante Qualitätsindikatoren erhoben werden.
Datenerfassungsjahres zum 1. September 2018 erfolgen.
Auf der G-BA-Sitzung kritisierten Ländervertreter den Beschluss
heftig. Der Leiter des Gesundheitsamtes Hamburg, Dr. med. Matthias
Gruhl, nannte ihn „schadhaft und
unvollständig“. Er verlangte, ihn an
den Ausschuss zurückzuüberweisen
und neue Beratungen anzustoßen.
Nach seiner Aussage seien alle 16
Bundesländer der Meinung, dass es
auf der Grundlage dieses Beschlusses „in keinem Land eine Krankenhausplanung nach Qualitätskriterien geben würde.“ Gruhl verlangte,
dass die Länder einheitliche Vorgaben bekommen: „Wir brauchen ein
einheitliches Rüstzeug, da wir keine IQTiGs auf Landesebene haben.“
Krankenkassen und Krankenhäuser sprachen sich hingegen für
den Beschluss aus. „Es macht doch
misstrauisch, wenn die Länder in
einer Frage wie der Krankenhausplanung, wo sie immer wieder auf
ihre Autonomie pochen, jetzt uns
als G-BA bitten, solch eine Entscheidung zu treffen“, meinte die
Vorstandsvorsitzende des GKV-
Spitzenverbandes, Dr. rer. pol. Doris Pfeiffer. Und der Präsident der
Deutschen Krankenhausgesellschaft,
Thomas Reumann, sagte: „Es ist
politisch hochinteressant, dass die
Länder hier Vorgaben von der Bundesebene verlangen.“
Der unparteiische Vorsitzende
des G-BA, Prof. Josef Hecken, bezeichnete es als „unangemessen“,
die Richtlinie so heftig zu kritisieren. Denn der G-BA stehle sich hier
nicht aus der Verantwortung. Stattdessen schaffe er mit seiner Entscheidung die Grundlagen für die
Krankenhausplanung. Die Entscheidungen müssten jedoch, wie im Gesetz vorgesehen, die Bundesländer
eigenverantwortlich treffen.
„Man darf die Länder nicht aus
der Verantwortung für eine passgenaue Versorgungsplanung vor Ort
entlassen“, betonte auch der Vorsitzende des Ausschusses Qualitätssicherung der Bundesärztekammer,
Dr. med. Günther Jonitz. „Eine
wirklich patientengerechte Versorgungssteuerung kann man nicht
Top-down von der Bundesebene
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aus organisieren.“
Rebecca Beerheide, Falk Osterloh
A 2353