Berufskrankheiten im Gesundheitswesen verhüten • Mitarbeitende in Spitälern, Arztpraxen, Labors und Pflegeeinrichtungen sind bei ihrer täglichen Arbeit verschiedenen Gefahren ausgesetzt. • Dazu gehören biologische und chemische Risiken wie Erreger von Infektionskrankheiten, Zytostatika und andere Medikamente, Reinigungs und Desinfektionsmittel und Anästhesiegase. • Ebenso können Überlastung und Fehlbelastung des Bewegungsapparates zu Berufskrankheiten führen. Arbeitnehmerschutz Arbeitgeber sind gemäss dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) verpflichtet, alle erforderlichen Massnahmen zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zu treffen. Die Verhütung von Berufskrankheiten beim Umgang mit und bei Exposition gegenüber biologischen Stoffen ist in der Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefahren durch Mikroorganismen (SAMV) geregelt. Die gesundheitlichen Gefahren erkennen Der Arbeitgeber muss die Gefahren beurteilen, die mit der Arbeit verbunden sind. Er hat zu überprüfen, welche Massnahmen zum Schutz der Mitarbeitenden erforderlich sind. Suva, ID 6-91E-77B-98D, Ausgabe 15.12.2016 https://www.suva.ch/de-ch/praevention/branchenthemen/gesundheitswesen, Erzeugungsdatum 28.12.2016 Seite 1 Erreger von Infektionskrankheiten Infektionskrankheiten werden nicht nur bei Arbeiten in der Pflege übertragen. Auch beim Reinigen und Instandhalten ist ein Kontakt mit Krankheitserregern möglich. Blutübertragbare Infektionen Für die Mitarbeitenden besonders problematisch sind Erreger wie HIV und HepatitisViren (HBV, HCV). Faktoren, die das Risiko einer Ansteckung beeinflussen sind u. a. die Art der Exposition sowie Menge und Virusgehalt des infizierten Blutes. Die Gefahr einer Ansteckung besteht vor allem bei Stich und Schnittverletzungen. Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe Besonders zu erwähnen sind Zytostatika und andere Medikamente mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften, Reinigungs und Desinfektionsmittel sowie Anästhesiegase. Die meisten gefährlichen Stoffe müssen gemäss den gesetzlichen Vorschriften für chemische Stoffe entsprechend gekennzeichnet werden. Medikamente fallen aber nicht unter diese gesetzliche Forderung. Deshalb sind die Gefahren dieser Produkte für die Mitarbeitenden häufig nicht unmittelbar erkennbar. Handeln Sichere Arbeitsbedingungen schaffen So vielfältig die Tätigkeiten im Gesundheitswesen sind, so vielfältig sind auch die Gefahren, die ermittelt und beurteilt werden müssen. Es gilt beispielsweise zu verhindern, dass sich Mitarbeitende durch Viren und Bakterien anstecken oder in direkten Kontakt mit chemischen Arbeitsmitteln kommen. Dafür sind meist Schutzmassnahmen auf mehreren Ebenen notwendig: technisch, organisatorisch und personenbezogen. Um Bedingungen zu schaffen, die ein sicheres Arbeiten ermöglichen, müssen zudem die gesetzlichen Anforderungen berücksichtigt werden. Schutz vor biologischen Einwirkungen Blutübertragbare Infektionen Das Infektionsrisiko besteht vor allem bei Stich und Schnittverletzungen mit kontaminiertem Material. Um eine Ansteckung der Mitarbeitenden zu verhindern, braucht es Schutzmassnahmen, die technisch, organisatorisch und personenbezogen sind. Kontakt mit Blut und anderen Körperflüssigkeiten Bei Stich und Schnittverletzungen, Spritzer auf die Schleimhaut oder Kontakt mit lädierter Haut sind Suva, ID 6-91E-77B-98D, Ausgabe 15.12.2016 https://www.suva.ch/de-ch/praevention/branchenthemen/gesundheitswesen, Erzeugungsdatum 28.12.2016 Seite 2 Sofortmassnahmen notwendig: • eine Dekontamination durchführen • unverzüglich den zuständigen Arzt konsultieren (z.B. Personalärztlicher Dienst). Verhütung blutübertragbarer Infektionen im Gesundheitswesen Verhütung blutübertragbarer Infektionen in medizinischen Laboratorien Verhütung blutübertragbarer Infektionen beim Umgang mit Patienten Verhütung blutübertragbarer Infektionen Unfall ist kein Zufall Gesundheitswesen HIV, HBV, HCV Exposition – Erstmassnahmen Impfungen Alle Mitarbeitenden, die mit Blut oder potenziell infektiösen Körperflüssigkeiten in Kontakt kommen, sollen sich gegen Hepatitis B impfen lassen. Je nach Gefährdung sind weitere Impfungen empfehlenswert. Impfungen des Personals im Gesundheitswesen Tuberkulose am Arbeitsplatz Angesichts der zunehmenden Migration ist das Ansteckungsrisiko mit Tuberkulose wieder vermehrt ein Thema – für Mitarbeitende im Gesundheitswesen wie auch für Mitarbeitende in Asyleinrichtungen. Informationen zu Schutzmassnahmen bei vermuteter oder bestätigter Tuberkulose: Tuberkulose am Arbeitsplatz – Gefährdung und Prävention Diagnostischmikrobiologische Labors Ob in diesen Labors Krankheitserreger übertragen werden, ist abhängig von den Eigenschaften der Mikroorganismen und der ausgeübten Tätigkeit. Auch hier sind Schutzmassnahmen auf mehreren Ebenen notwendig: technisch, organisatorisch, personenbezogenen und personalärztlich. Verhütung von Berufskrankheiten in diagnostischmikrobiologischen Laboratorien Pandemische Grippe (Influenza) Tritt eine pandemische Grippe auf, koordiniert das Bundesamt für Gesundheit (BAG) alle notwendigen Massnahmen. Auskunft erteilt die Hotline des BAG: 031 322 21 00 Auf der Webseite des BAG sind zudem Antworten auf häufig gestellte Fragen zu finden. Bundesamt für Gesundheit Belastungen durch chemische Arbeitsstoffe vermeiden Zytostatika Wegen der karzinogenen, mutagenen und reproduktionstoxischen Wirkung ist es wichtig, dass die Mitarbeitenden Aerosole und Stäube von Zytostatika sowie Kontaminationen vermeiden. Es gilt zu verhindern, dass sie in die Atemwege gelangen oder über die Haut aufgenommen werden. Betroffen sind nicht nur Mitarbeitende, die Zytostatika zubereiten und verabreichen, sondern auch das Reinigungs und Wartungspersonal. Sicherer Umgang mit Zytostatika Desinfektionsmittel Bei den Arbeitsabläufen ist der Hautkontakt mit Desinfektionsmitteln so weit als möglich zu reduzieren, Suva, ID 6-91E-77B-98D, Ausgabe 15.12.2016 https://www.suva.ch/de-ch/praevention/branchenthemen/gesundheitswesen, Erzeugungsdatum 28.12.2016 Seite 3 um Erkrankungen vorzubeugen. Auch gilt es zu verhindern, dass die Mitarbeitenden Dämpfe und Aerosole einatmen. Prinzipien der Desinfektion Prinzipien der Prävention Gefahren chemischer Desinfektionsmittel Auswahl sicherer Desinfektionsmittel Flächendesinfektion Instrumentendesinfektion Verhütung gesundheitlicher Gefahren bei der Desinfektion von Flächen und Instrumenten in Spital und Praxis Hände und Hautdesinfektion Besondere Verfahren (Desinfektion von Räumen, Geräten bzw. Wäsche) Anästhesiegase Um die Belastung von Anästhesiegasen in Operationssälen und Aufwachräumen zu verringern, sind lüftungs und gerätetechnische sowie organisatorische und verhaltensbezogene Massnahmen wichtig. Umgang mit Anästhesiegasen Chirurgische Rauchgase Bei chirurgischen Eingriffen kann die Belastung durch Rauchgase erheblich sein. Die Mitarbeitenden sind entsprechend zu schützen – in erster Linie durch technische Massnahmen. Chirurgische Rauchgase Pathologischanatomische Institute und histologische Laboratorien In diesen Labors werden zahlreiche, teilweise schädigende Arbeitsstoffen freigesetzt. Es sind deshalb Bedingungen zu schaffen, die ein sicheres Arbeiten ermöglichen. Verhütung von Berufskrankheiten in pathologischanatomischen Instituten und histologischen Laboratorien Krankheiten des Bewegungsapparats vorbeugen Die Einrichtung des Arbeitsplatzes wie auch die Arbeitsmethoden können viel zur Vorbeugung von muskuloskeletalen Krankheiten beitragen. Unfall – kein Zufall! Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Gesundheitswesen Übermässige körperliche Belastungen vermeiden: Körperliche Belastungen Ergonomie Massnahmen gegen ionisierende und nichtionisierende Strahlung Der Strahlenschutz muss durch technische, organisatorische und verhaltensbezogene Massnahmen sichergestellt sein. Auch sind die gesetzlichen Anforderungen zu berücksichtigen. Informationen zum Thema: Ionisierende Strahlung Unfall – kein Zufall! Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Gesundheitswesen Suva, ID 6-91E-77B-98D, Ausgabe 15.12.2016 https://www.suva.ch/de-ch/praevention/branchenthemen/gesundheitswesen, Erzeugungsdatum 28.12.2016 Seite 4 Suva, ID 6-91E-77B-98D, Ausgabe 15.12.2016 https://www.suva.ch/de-ch/praevention/branchenthemen/gesundheitswesen, Erzeugungsdatum 28.12.2016 Seite 5
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