Dezember 2016

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Wir wünschen allen unseren Lesern ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und einen gesunden Start ins neue Jahr!
Blickpunkt
AHK World Business Outlook Herbst 2016
vorgestellt
Weltwirtschaft
(DIHK) Trotz schwieriger gesamtwirtschaftlicher Rahmenbedingungen
sind deutsche Unternehmen international vergleichsweise erfolgreich.
Das geht aus dem "AHK World Business Outlook" Herbst 2016 hervor,
den der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) vorgestellt
hat.
"Die Weltwirtschaft befindet sich angesichts politischer und wirtschaftlicher Krisen in vielen Regionen derzeit auf einem flachen
Wachstumspfad", fasste DIHK-Präsident Eric Schweitzer die Ergebnisse
gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" zusammen. Stabile
Wachstumserwartungen in einigen Teilen Europas können die schwache globale Investitionstätigkeit und Rückschläge durch politische
Instabilität nicht auffangen. Zudem bremsen vielerorts drückende
Schulden oder Einnahmeeinbußen infolge lange Zeit niedriger Ölpreise
die dortige staatliche Nachfrage. Zumindest geben einzelne von Rezessionen geplagte Länder, wie zum Beispiel Russland und Brasilien, Hoffnung auf eine Stabilisierung ihrer Wirtschaft in den kommenden Monaten. Insgesamt sind Wachstumstreiber in der Weltwirtschaft rar –
allenfalls in der Region Südostasien/Pazifik zu finden. Als zusätzlicher
Unsicherheitsfaktor kommt nunmehr die zukünftige Wirtschaftspolitik
der US-Administration hierzu. Es steht die Frage, was von dem im
Wahlkampf vorgebrachten protektionistischen Maßnahmen tatsächlich
umgesetzt wird. Gerade vor diesem Hintergrund könnte das Risiko
Handelsbarrieren und Bevorzugung einheimischer Unternehmen deutlich zunehmen.
Die Erhebung beruht auf den Rückmeldungen von weltweit rund 2.200
Unternehmen, die entweder Mitglied einer Deutschen Auslandshandelskammer (AHK) oder über eine bilaterale Wirtschaftsorganisation
mit einer Delegation beziehungsweise Repräsentanz vernetzt sind.
Die vollständige Broschüre finden sie hier.
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Stimmungsbild deutscher Firmen in den USA
nach Wahl uneins
German American Business
Outlook 2017
(AHK) Am 5. Dezember stand New York ganz im Zeichen deutschamerikanischer Wirtschaftsbeziehungen als in Manhattan die Ergebnisse des German American Business Outlook (GABO) 2017 präsentiert
wurden. Nach der US-Wahl sind sich deutsche Unternehmen in den
USA uneinig über die Auswirkungen auf ihr Geschäft. 30 Prozent der
befragten Unternehmen erwarten positive Entwicklungen unter der
neuen Regierung, während 28 Prozent negative Einflüsse befürchten.
Immerhin 42 Prozent gaben an, durch den Wahlausgang keine geschäftlichen Auswirkungen zu erwarten. "Im Wahlkampf angekündigte
Infrastrukturprojekte und Steuererleichterungen könnten kurzfristig für
eine Belebung der Wirtschaft sorgen", so DIHK-Aussenwirtschaftschef
Dr. Volker Treier. "Demgegenüber stehen protektionistische Aussagen
zur Handelspolitik. Aussagen, die, wenn sie 1:1 so umgesetzt würden,
die USA vom Weltmarkt isolieren könnten – mit negativen Folgen für
deutsche Exporteure."
Generell sind die Zukunftsaussichten der deutschen Tochterunternehmen in den USA durchaus positiv: So erwarten sie wie bereits in den
letzten Jahren starkes Wachstum – sowohl im Umsatz als auch bei den
Mitarbeitern. Der US-Markt bleibt für 99 Prozent ein strategischer
Fokus. Während 85 Prozent planen, im kommenden Jahr Neueinstellungen vorzunehmen, bleibt der Mangel an qualifizierten Arbeitnehmern für 69 Prozent eine Herausforderung. Demnach sind Investitionen
in Ausbildungsprogramme ein zentraler Faktor, um die Wettbewerbsfähigkeit der USA zu erhöhen. Um die benötigten Fachkräfte zeitnah
auszubilden, treibt die AHK USA zahlreiche Ausbildungsprogramme
nach deutschem Vorbild in Unternehmen und Hochschulen voran.
Zum siebten Mal befragte die AHK USA im Rahmen von GABO 1.900
Hauptniederlassungen deutscher Tochterunternehmen in den USA zu
ihrem wirtschaftlichen Ausblick für das kommende Jahr. Die jährliche
Umfrage wird von den Deutsch-Amerikanischen Handelskammern, dem
Delegierten der Deutschen Wirtschaft sowie Roland Berger Strategy
Consultants herausgeben.
Die gesammelten Ergebnisse der Umfrage finden Sie hier.
Bundesbeste Azubis geehrt
Europäische Woche der Berufsbildung
(DIHK) Bereits zum elften Mal fand am 5. Dezember 2016 in Berlin die
jährliche Ehrung der bundesbesten IHK-Azubis statt. Eric Schweitzer,
Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK)
und Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig überreichten den
Preisträgern Urkunden und Pokale. Schweitzer sprach den Super-Azubis
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2016 Anerkennung und Respekt aus. Sie hatten die höchsten Punktzahlen in ihren Abschlussprüfungen bei den Industrie- und Handelskammern (IHKs) erreicht. Damit sind sie die besten Azubis Deutschlands
in ihren Berufen – und zwar von mehr als 300.000 Prüfungsteilnehmern.
Die Bestenehrung füge sich laut Schweitzer hervorragend in die von
der Europäischen Kommission initiierte „Europäische Woche der Berufsbildung“ vom 5. bis 9. Dezember ein. Dazu finden an verschiedenen
Orten in Europa Veranstaltungen statt, welche die positiven Aspekte
der beruflichen Bildung und konkrete Beispiele für Exzellenz und Qualität präsentieren. Wie in den vergangenen Jahren, nahmen rund 1.000
Gäste an der Preisverleihung teil - neben den Eltern der Besten auch
Vertreter der Ausbildungsbetriebe, Berufsschullehrer, Bundestagsabgeordnete sowie Präsidenten und Hauptgeschäftsführer der Industrieund Handelskammern. Entertainerin Ruth Moschner führte durch die
Veranstaltung.
Binnenmarkt
DIHK beteiligt sich an Konsultation zum „zentralen digitalen Zugangstor“
Großes Interesse an
Informationsportal
(DIHK) Der DIHK hat mit zahlreichen konstruktiven Vorschlägen an der
Konsultation zum „zentralen digitalen Zugangstor“ (Single Digital Gateway, SDG) teilgenommen. Die Wirtschaft sieht großen Bedarf für ein
zentrales Portal zur Geschäftstätigkeit von Unternehmen in anderen
EU-Mitgliedstaaten. Denn derzeit sind die Informationen auf viele
Websites und diverse Ansprechpartner verteilt. Eine Konsolidierung
wird insgesamt für sinnvoll erachtet. Außerdem besteht Interesse daran, möglichst viele Informationen obligatorisch von den Mitgliedstaaten und der Kommission bereitstellen zu lassen. Meist stellen sich den
Unternehmen in Bezug auf eine Auslandstätigkeit steuerliche Fragen,
Fragen zu Anmeldeverfahren in den Mitgliedstaaten und zur Entsendung von Mitarbeitern. Hier wären vereinfachte elektronische Verfahren hilfreich. Der DIHK hat darüber hinaus auch die Beratungsleistungen der IHKs in Deutschland wie auch der AHKs in der EU hervorgehoben. Das Kammernetzwerk würde von einem verbesserten Zugang zu
Informationen für seine Beratungstätigkeit profitieren.
In einer Umfrage des europäischen Kammer-Dachverbands EUROCHAMBRES aus dem Jahr 2015 gaben 81 Prozent der befragten Unternehmen an, nicht grenzüberschreitend zu arbeiten, weil sie nicht an die
Informationen über einzuhaltende Regeln kämen. Der DIHK hat zu den
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wichtigsten Informationsquellen zwar ein Merkblatt veröffentlicht;
darauf sind allerdings 13 verschiedene Websites aufgeführt, hinter
denen sich zum Teil Informationsbüros zu speziellen Fragen verbergen.
Die Konsultation endet am 21. November 2016. Der Legislativvorschlag
wird für das 2. Quartal 2017 erwartet.
Malta übernimmt Ratspräsidentschaft der EU ab
1. Januar 2017
Migration, Binnenmarkt und
Sicherheit
(AHK) Malta übernimmt im Januar 2017 zum ersten Mal die Ratspräsidentschaft der Europäischen Union und hat jetzt die Schwerpunktthemen seiner Arbeit vorgestellt. Premierminister Joseph Muscat will während der Ratspräsidentschaft in erster Linie die Themen Migration,
Binnenmarkt und Sicherheit vorantreiben.
Aufgrund der geografischen Lage des Inselstaates ist die Migration
ganz oben auf der Themenliste. Malta wird ein einheitliches europäisches Asylsystem vorantreiben und befürwortet die Umverteilung von
Flüchtlingen innerhalb der EU. Nach den Anschlägen in Paris und Brüssel ist auch das Thema innere und äußere Sicherheit prioritär. So soll
der Kampf gegen internationalen Terrorismus verstärkt werden und die
EU-Außengrenzen sollen besser geschützt werden. Die Nachbarschaftspolitik wird sich unter Malta auf die nordafrikanischen und arabischen
Staaten fokussieren. Indem für bessere Lebensbedingungen vor Ort
gesorgt werden soll, soll der Zustrom von Migranten verringert werden.
Das Thema Wirtschaft genießt einen hohen Stellenwert bei den Maltesern. Der einheitliche europäische Binnenmarkt und die Potenziale der
Digitalisierung sollen stärker in den Fokus rücken. Malta setzt sich
konkret für die Abschaffung der Roaminggebühren für mobiles Telefonieren und Internet in der EU ein und möchte das schnellere 5 G Mobilfunknetz und kostenfreies WLAN in den Städten fördern. Auch Themen wie die Kapitalmarktunion, eine Stärkung des EFSI für mehr
Wachstum und Beschäftigung und eine sichere Energieversorgung
werden unter der maltesischen EU-Präsidentschaft prioritär behandelt.
Der kleinste EU-Staat wurde mit der Osterweiterung am 1. Mai 2004
Mitglied der Europäischen Union und hat etwa 430.000 Einwohner.
Deutschland ist der größte Exportmarkt; hauptsächlich Erdölerzeugnisse, Maschinen und Medizinische Produkte werden nach Deutschland
und in die Europäische Union ausgeliefert.
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Länder/Märkte
Statement zum Amtsenthebungsverfahren gegen
Präsidentin Park
Korea
(AHK) Das koreanische Parlament hat nach wochenlangem öffentlichem Druck am 9. Dezember mit Zweidrittelmehrheit beschlossen, ein
Amtsenthebungsverfahren gegen Präsidentin Geun-Hye Park einzuleiten.
Die Gültigkeit des Amtsenthebungsverfahrens muss nun durch das
koreanische Verfassungsgericht bestätigt werden; ein Prozess, der bis
zu sechs Monate dauern kann und noch Unwägbarkeiten birgt. Während dieser Übergangszeit leitet Premierminister Kyo-Ahn Hwang die
Regierung. Der Rückhalt der koreanischen Präsidentin in der Bevölkerung war in den letzten Wochen stark gesunken. Die aktuellsten Umfragen sahen ihre Beliebtheitswerte unterhalb von fünf Prozent.
Ausgangspunkt der Krise war der Vorwurf an Präsidentin Park, einer
persönlichen Vertrauten Einflussnahme auf Kernthemen der koreanischen Politik gewährt und unter anderem bei koreanischen Großkonzernen Millionen für dubiose Geschäfte ihrer Vertrauten eingeworben
zu haben. Die nachfolgenden Untersuchungen haben zahlreiche andere
Themen aufgeworfen. Die AHK Korea ist trotz der Regierungskrise hinsichtlich der weiteren Entwicklung Südkoreas optimistisch. Die friedlichen Großdemonstrationen der letzten Wochen zeigten, dass sich in
Korea eine starke Zivilgesellschaft etabliert habe, die aktiv Transparenz
und Fairness im Politikbetrieb einfordert. Darauf müssten sich auch
zukünftige Amtsinhaber einstellen.
Aus Sicht der Wirtschaft sei das Wichtigste, dass im politischen Prozess
bald wieder Klarheit herrsche und notwendige Reformen umgesetzt
werden, welche die Wirtschaft wieder auf Wachstumskurs bringen.
Laut einer Umfrage der AHK erwarten fast 36 Prozent der deutschen
Firmen eine steigende Bedeutung Koreas für die Gesamtstrategie ihres
Unternehmens, weitere 45 Prozent gehen von einer Stabilisierung auf
dem derzeitigen hohen Niveau aus. Im vergangenen Jahr war Südkorea
nach China der zweitwichtigste Absatzmarkt für die deutsche Wirtschaft in Asien.
(Seoul, 9. Dezember 2016)
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Maßnahmen gegen illegalen Geldabfluss aus
China
China
(AHK) China hat angekündigt, Devisenüberweisungen ins Ausland ab
fünf Millionen US-Dollar stärker zu kontrollieren und zu begrenzen.
Damit will die chinesische Regierung den illegalen Geldabfluss aus
China in den Griff bekommen und ihre Währung stabilisieren. Deutsche
Unternehmen sind mittelbar auch betroffen, z.B., wenn sie erwirtschaftete Profite ab einer bestimmten Höhe ins Ausland transferieren oder
Darlehen zurückzahlen wollen. Aktuell berichten Unternehmen vor Ort
von einem erhöhten bürokratischen Aufwand und unklaren Prozessanforderungen. Einzelne größere, aber auch kleinere Unternehmen berichten zudem von Problemen bei Überweisungen und vorerst praktisch
gestoppten Dividendenzahlungen. Größtes Problem ist die Intransparenz und die damit verbundene Unsicherheit, denn: die chinesischen
Devisenbehörden haben bisher nur mündliche Ankündigungen gemacht.
Brexit-Urteil erst im neuen Jahr
Vereinigtes Königreich
(DIHK) Nachdem die britische Regierung Anfang November ein Berufungsverfahren bezüglich der Beteiligung des britischen Parlaments
beim geplanten EU-Austrittsantrag erbeten hatte, hat der oberste Gerichtshof (Supreme Court) nun beschlossen, das Urteil in diesem Prozess erst Mitte Januar 2017 zu fällen.
Die Regierung um Premierministerin Theresa May will in dem Berufungsverfahren erreichen, dass sie die Verhandlungen über den geplanten EU-Austritt auch ohne Zustimmung des Parlaments einleiten kann.
Sie wendet sich damit gegen ein erstinstanzliches Gerichtsurteil des
High Court vom November 2016, das dem Parlament ein starkes Mitspracherecht zugestanden hatte. Das britische Parlament kündigte an,
großen Einfluss auf die Brexit-Verhandlungen nehmen zu wollen. Die
Mehrzahl der Abgeordneten gilt nicht als Befürworter eines harten
Brexits.
Wirtschaftsdelegation zu Besuch in Argentinien
Argentinien
(DIHK) Die Stärkung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Argentinien stand im Mittelpunkt einer Reise von
Elizbieta Bienkowska, der EU-Kommissarin für Binnenmarkt, Industrie
und KMU, und einer Unternehmerdelegation in der vergangenen Woche. Bei den Gesprächen im Energie- und Produktionsministerium
standen vor allem neue Investitionsmöglichkeiten für europäische und
argentinische Unternehmen sowie die Chancen durch das Mercosur-
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Abkommen im Mittelpunkt. Ebenfalls Teilnehmer der Reise war Dr.
Richard Weber, Präsident des europäischen Kammerdachverbandes
EUROCHAMBRES und Vorstandmitglied des DIHK. Als deutscher Mittelständler sprach er sich besonders für die Bedürfnisse von KMU aus und
betonte auch die Wichtigkeit des Mittelstandes für die europäischargentinischen Wirtschaftsbeziehungen. Mit ihren Wirtschaftsmissionen nach Argentinien sendet die EU-Kommission deutliche Signale für
die Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen und verdeutlicht ihre Absichten, das Mercosur-Abkommen entscheidend voranzutreiben. Die
nächste Verhandlungsrunde zu dem Abkommen findet im März 2017 in
Brüssel statt. Richard Weber lud die argentinische Verhandlungsseite
zu einem Austausch ins europäische Kammerhaus ein.
70 Länder unterstützen Tunesien
Tunesien
(DIHK) Auf der internationalen Investitionskonferenz Tunisia 2020, vom
29. bis 30. November, präsentierte sich Tunesien den über 4500 Teilnehmern aus 70 Ländern als attraktiver Investitionsstandort. Mehr als
60 deutsche Unternehmen nahmen teil, die sich auf der Konferenz
einen Überblick über die anstehenden Investitionsvorhaben in Tunesien
verschafften. Die deutsche Delegation wurde vom ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff geleitet.
Der Demokratieprozess in Tunesien soll ökonomisch begleitet werden
und dies vor allem durch die Privatwirtschaft. So wurden auf der zweitätigen Konferenz an 1 1/2 Tagen Themen der privaten Unternehmen
aufgegriffen. Die getroffenen Vereinbarungen und geplanten Projekte
gilt es nun, zügig zu realisieren und so die Wirtschaft zu beleben. Dafür
müssen von Seiten der tunesischen Regierung auch die notwendigen
Reformen weiter zielstrebig umgesetzt werden.
Geschäftsklima-Umfrage 2016 der Deutschen
Handelskammer in China
Geschäftsklima-Umfrage
(IHK) Deutsche Unternehmen in China bewerten die aktuelle Wirtschaftslage vor Ort als eine der schwierigsten in den vergangenen Jahren, rechnen für 2017 aber mit einer Besserung. Die größten unternehmerischen Herausforderungen sieht die Mehrheit der deutschen
Unternehmen in China nach wie vor in den steigenden Personalkosten
sowie dem Rekrutieren qualifizierter Fachkräfte. Dies sind die zentralen
Ergebnisse der diesjährigen Geschäftsklima-Umfrage der Deutschen
Handelskammer in China. Zwischen dem 1. und 28. September hatten
insgesamt 426 deutsche Unternehmen in China an der Umfrage teilgenommen. Den Report in englischer Sprache können Sie hier herunterladen.
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Regionale Übersicht zu US-Exporten
USA
(DIHK) Ein neuer Service der EU-Kommission gibt in Form einer interaktiven Karte eine skalierbare Übersicht, wie viele Unternehmen in welchen Regionen und Gemeinden in die USA exportieren und wie stark
dort Arbeitsplätze an den US-Exporten hängen.
Näheres dazu hier.
Außenwirtschaftsförderung
Europäisches Parlament möchte CETAVerzögerung vermeiden
CETA-Abkommen
(DIHK) Das Europäische Parlament (EP) hat entschieden, das CETAAbkommen im Vorfeld seiner Ratifizierung nicht vom Europäischen
Gerichtshof (EuGH) überprüfen zu lassen. Eine große Mehrheit lehnte
einen entsprechenden Antrag einer Gruppe von 89 Abgeordneten ab,
die sich größtenteils aus Vertretern der europäischen Grünen und Linken zusammensetzt. Die Antragssteller hatten zuvor rechtliche Zweifel
gegenüber dem geplanten Investitionsgerichtshof geäußert.
Eine Untersuchung durch den EuGH hätte nach Meinung der CETAGegner diese Zweifel ausgeräumt. Eine Prüfung durch das Gericht hätte
jedoch zur Folge, dass das EP erst nach der Prüfung durch den EuGH
CETA zustimmen könnte. Dies hätte die vorläufige Anwendung des
Freihandelsabkommens um mehrere Jahre verzögert. Hinzu kommt
zudem der Ratifikationsprozess durch bis zu 42 nationale Parlamente,
der weitere Jahre dauern könnte.
Ein Teil der belgischen Zusatzerklärung, die den Weg zur belgischen
Zustimmung für CETA Ende Oktober freimachte, sieht die Klärung durch
den EuGH vor, ob der neue Investitionsschutzgerichtshof mit europäischem Recht vereinbar ist. Der EuGH wird sich daher sowieso mit dem
Hauptkritik-punkt der CETA-Gegner auseinandersetzen.
Das EU-Parlament sollte nach Meinung des DIHK nun rasch CETA zustimmen, sodass die Wirtschaft endlich die Marktchancen nutzen kann.
Die Einbindung nationaler Parlamente in den Ratifizierungsprozess
sollte als Chance begriffen werden, eine breite Diskussion gerade auch
über die Vorteile des Abkommens und den Freihandel zu führen. Denn
auch in der Wirtschaft wird die genaue Ausgestaltung einiger Kapitel
des Abkommens offen diskutiert. Diese Diskussion dürfen wir nicht
scheuen, wenn Europa weiterhin ein globaler Player sein will, der die
Globalisierung positiv gestalten will.
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7. Deutsch-finnische Ausschreibung für gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte
mittelständischer Unternehmen
Deutsch-finnische Kooperationen
(DIHK) Deutschland und Finnland haben eine Ausschreibung für gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE-Projekte) zur
Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen aus allen Technologie- und Anwendungsbereichen veröffentlicht. Es wird erwartet, dass die Antragsteller marktreife Lösungen
für Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren entwickeln, die über ein
großes Marktpotenzial verfügen.
Die finnische Förderagentur für Innovation, TEKES und das deutsche
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWi ermöglichen den
Zugang zu öffentlichen Fördermitteln für gemeinsame deutschfinnische Projekte. In Deutschland erfolgt die Förderung im Rahmen
des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM). Tekes und die
AiF Projekt GmbH als Projektträger des BMWi unterstützen die Projektpartner in der Phase der Einreichung von Projektvorschlägen sowie in
der Begutachtungs- und in der Durchführungsphase.
Eine der Voraussetzungen für die Beantragung der Fördergelder ist,
dass zu den Partnern mindestens ein finnisches und ein deutsches
mittelständisches Unternehmen gehören, die jeweils wesentliche Beiträge zu dem Projekt leisten.
Die Abgabefrist für die Projektbewerbungen ist der 31. Januar 2017.
Weitere Informationen finden sie hier.
Alberta Deutschland - Gemeinsame Ausschreibung veröffentlicht - Ende: 28.03.2017
Deutsch-kanadische Projekte
(DIHK) Das „Alberta Ministry for Economic Development and Trade
(EDT)“ und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
ermöglichen den Zugang zu öffentlichen Fördermitteln für gemeinsame
Projekte. BMWi veröffentlichte die 5. Ausschreibung gemeinsam mit
Alberta (Kanada). Diese gemeinsame Initiative wird über die nationalen
Förderprogramme in Alberta (Alberta Government`s Ministry of Economic Development and Trade) und Deutschland (Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie - ZIM) finanziert. Die gemeinsamen Begutachtungs- und Förderprozesse werden über das GCCIR in Alberta und die
AiF Projekt GmbH in Deutschland sichergestellt.
Ausschreibungsverfahren: Die Ausschreibung lädt Partner dazu ein,
gemeinsame Vorschläge für industrielle FuE-Projekte im Einklang mit
dem folgenden Verfahren einzureichen.
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Finanzierung: Die Projektteilnehmer aus Alberta und Deutschland finanzieren ihre Kosten aus den jeweiligen nationalen Förderprogrammen (in Deutschland ZIM, in Alberta GCCIR) und ergänzend mit eigenen Mitteln.
Weitere Informationen zum Ausschreibungsverfahren finden sie hier.
Alle Dokumente finden sie hier.
Beiliegende Dokumente können an interessierte potentielle Antragsteller weitergeleitet werden. Bitte stellen Sie immer heraus, dass eine
kostenfreie Beratung der Antragsteller empfohlen und durch die nationalen Projektträger angeboten wird.
IraSME Ausschreibung veröffentlicht - Ende:
29.03.2017
Transnationale Innovationsprojekte von KMU
(AHK) Die Netzwerk IraSME hat ihre 19. Ausschreibung im Netzwerk
veröffentlicht. Diese gemeinsame Initiative ist ein Netzwerk von Ministerien und Förderagenturen zur gemeinsamen Unterstützung transnationaler Projekte von Unternehmen in nationalen/regionalen Förderprogrammen. Die gemeinsame Koordination erfolgt durch die AiF Projekt
GmbH, gefördert vom BMWi. Partner sind zurzeit: Deutschland, Österreich, Russland, Belgien (Flandern & Wallonien) sowie Frankreich (Region: Hauts-de-France) und die Tschechische Republik. Eine Erweiterung ist in Arbeit. Zwei jährliche Ausschreibungsrunden mit Annahmeschluss (Deadline) Ende März und September sind geplant. Alle Dokumente sind auf folgender Webseite verlinkt. Beiliegende Dokumente
können an interessierte potentielle Antragsteller weitergeleitet werden.
Bitte stellen Sie immer heraus, das eine kostenfreie Beratung der Antragsteller empfohlen und durch die nationalen Projektträger angeboten wird.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Infoblatt zum Netzwerk IraSME hier.
Das nächste Partnering Event der Netzwerke IraSME & CORNET zur
weiteren Beratung von Antragstellern sowie zur Projektpartnerfindung
für die laufende Ausschreibung findet am 31. Januar 2017 an der
RWTH Aachen statt.
Alle Informationen dazu hier.
Registrierung zur Veranstaltung hier.
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Informationen über Ein- und Ausfuhrregelungen
Handelshemmnisse
(DIHK) Wenn Mitglieder der Welthandelsorganisation WTO ihre Einund Ausfuhr-Regelungen verändern, müssen sie die WTO darüber informieren. Über das „e-ping“ Warnsystem, ist nun eine Anmeldung für
einen Newsletter möglich, um über ausgewählte oder aber jede der
jährlich 3500 Benachrichtigungen informiert zu werden, die die WTO
jährlich zu technischen Handelshemmnissen, sowie sanitären und phytosanitären Maßnahmen erhält.
Zur Anmeldung gelangen Sie hier.
Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
Wettbewerbsrat positioniert sich zur Geoblocking-Verordnung
Geoblocking
(DIHK) Die EU-Mitgliedstaaten haben bei der Sitzung des Wettbewerbsrates am 28. November eine allgemeine Ausrichtung zum Verordnungsvorschlag über Geoblocking und damit ihre Position für die weiteren politischen Verhandlungen angenommen. Der Vorschlag führt ein
europaweites Recht von Kunden ein, unabhängig von ihrem Wohnsitzbzw. Niederlassungsstaat, Produkte oder Dienstleistungen online zu
bestellen. Der DIHK sieht die Entscheidung, Unternehmen dazu zu
zwingen, grenzüberschreitende Verträge abzuschließen und ihnen somit die freie Entscheidung über ihren Vertragspartner und ihr Verkaufsgebiet zu nehmen, sehr kritisch, da sie nicht mit dem Grundsatz
der Vertragsfreiheit vereinbar ist. Der Rat und auch die Kommission
argumentieren dagegen mit dem Schutz ausländischer Kunden vor
Diskriminierung.
Nunmehr wird sich das Europäische Parlament mit dem Verordnungsvorschlag auseinandersetzen. Dann müssen Rat und Parlament sich
einigen, bevor der Vorschlag endgültig beschlossen wird.
Die Pressemitteilung des Rates sowie weitere Informationen zur Geoblocking-Verordnung erhalten sie hier.
EU-Konsultation zum Beihilfeverfahren
Verhaltenskodex soll überarbeitet werden
(DIHK) Die EU-Kommission konsultiert noch bis 25. Februar 2017 die
Öffentlichkeit zur Reform des Verhaltenskodexes zur Durchführung von
Beihilfekontrollverfahren. Der Kodex von 2009 soll aufgrund der Änderung der Verfahrensverordnung und weiterer Vorschriften im Rahmen
der Beihilferechtsreform von 2014 aktualisiert werden. Darüber hinaus
möchte die Kommission Erfahrungen aus der Umsetzung des Kodex in
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der Vergangenheit aufgreifen. Ziel ist es, Kohärenz zwischen den verschiedenen Beihilfeinstrumenten herzustellen und die Effektivität der
Verfahren zu verbessern.
Der Fragebogen, der bisher nur auf Englisch verfügbar ist, richtet sich
vor allem an die staatlichen Beihilfegeber, aber auch Beihilfeempfänger
und Beschwerdeführer können hilfreiche Hinweise geben. Die Kommission fragt unter anderem nach den Erfahrungen mit Vorabkontakten
mit der Kommission vor der Notifizierung einer Beihilfe und nach
Schwierigkeiten beim Ablauf von Prüf- und Beschwerdeverfahren. Auch
das sogenannte Verfahren der einvernehmlichen Planung wird unter
die Lupe genommen. Außerdem wird gefragt, ob der Leitfaden in Bezug
auf die neuen Sektor Untersuchungen, die ebenfalls neuen Marktinformationsersuchen, mit denen die Kommission sich direkt an Unternehmen richten kann, und die nationalen Kontaktstellen ergänzt werden
sollten.
DIHK-Stellungnahme zu zweitem AGVO-Entwurf
zu Beihilfen für Häfen und Flughäfen
Weiter Nachbesserungen
erforderlich
(DIHK) Der DIHK hat eine Stellungnahme zum zweiten Kommissionsentwurf zur Ausweitung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AG/VO) auf Häfen und Flughäfen fertig gestellt und bei der EUKommission eingereicht. Der DIHK steht der vorgeschlagenen Ausweitung der Gruppenfreistellungen auf weitere Beihilfegruppen, die nur
geringfügige Wettbewerbsverzerrungen verursachen, grundsätzlich
positiv gegenüber. Gerade die Schaffung neuer Gruppenfreistellungen
für Beihilfen für Regionalflughäfen, See- und Binnenhäfen sieht der
DIHK positiv. Um deren Vorteile effektiv ausnutzen zu können, wären
an einigen Stellen des Entwurfs jedoch noch Nachbesserungen anzuregen.
Die vielen Vorschläge in der ersten Konsultation wurden jedoch nur
begrenzt aufgegriffen. Insbesondere bedarf es auch einer Gruppenfreistellung bezüglich Betriebsbeihilfen für Regionalflughäfen. Außerdem
sollte die Unterhaltsbaggerung in die Gruppenfreistellungen für Seeund Binnenhäfen aufgenommen werden. Die Schwellenwerte und Beihilfehöchstintensitäten sollten erhöht und bei den Vorschriften über
eine Kumulation sollte stärker differenziert werden. Darüber hinaus
wäre es sinnvoll, wenn die EU-Kommission weitere Gruppenfreistellungen entwickeln beziehungsweise ausweiten würde, insbesondere im
Hinblick auf Beratungsleistungen, Tourismusmarketing und wirtschaftsnahe Infrastruktur.
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Veranstaltungen
Konferenz „Russland – Auf dem Weg vom Exportmarkt zum Produktionsstandort?“, 12. Januar 2017
Russland
(IHK) Die IHK Düsseldorf lädt gemeinsam mit dem Russland Kompetenzzentrum Düsseldorf und der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer am 12. Januar 2017 zur Konferenz mit dem Titel „Russland –
Auf dem Weg vom Exportmarkt zum Produktionsstandort?“ ein.
Auf der Konferenz geben im Russlandgeschäft erfahrene Unternehmensvertreter eine aktuelle Einschätzung der Wirtschaftslage aus der
Sicht der Konsumgüter- und der Investitionsgüter-Branche, diskutieren
Chancen und Herausforderungen für die Geschäftstätigkeit und geben
Empfehlungen für die Anpassung der Russland-Strategie. Fachvorträge
zur russischen Start-up-Szene und zu Integrationsprojekten im Eurasischen Raum runden das Themenspektrum der Konferenz ab.
Teilnahmeentgelt: 230 Euro für IHK-Mitglieder bzw. 300 Euro für
Nicht-IHK-Mitglieder (jeweils zzgl. MwSt. und pro Person). Veranstaltungsort: Hotel Nikko, Immermannstr. 41, 40210 Düsseldorf
(http://www.nikko-hotel.de/). Ansprechpartner: IHK Düsseldorf, Dr.
Andrea Gebauer / Anna Kalchner, Tel.: 0211 35 57-329, Fax: 0211 35
57-9397, [email protected].
Informationen zum Programm und Anmeldung finden Interessenten
hier.
Deutscher Unternehmerpreis für Entwicklung
2017 am 10. Februar 2017
Nairobi
Der Deutsche Unternehmerpreis für Entwicklung 2017 zeichnet unternehmerisches Engagement mit einer positiven Wirkung für Menschen
in Entwicklungs- und Schwellenländern aus. Bis zum 23. Dezember
2016 können sich Unternehmen unter www.deutscherunternehmerpreis.de bewerben. Der Deutsche Unternehmerpreis für
Entwicklung wird in zwei Kategorien verliehen: Die Kategorie „Wirtschaft für Entwicklung“ (dotiert mit 35.000 Euro) zeichnet Unternehmen aus, die mit ihrem Kerngeschäft bereits erfolgreich entwicklungspolitische Wirkungen erzielt haben. Die Kategorie „Innovation für Entwicklung“ (dotiert mit 25.000 Euro) richtet sich an Unternehmen, die
mit einer innovativen Idee für ein Produkt oder eine Dienstleistung
nachhaltiges Wirtschaften vor Ort fördern und die Lebensbedingungen
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der Menschen langfristig verbessern wollen.
Die Preisverleihung findet am 10. Februar 2017 im Rahmen des German-African Business Summit (GABS) in Nairobi statt. Die Konferenz
mit rund 400 hochrangigen deutschen und afrikanischen Vertretern aus
Wirtschaft und Politik ist das bedeutendste Gipfeltreffen in den
deutsch-afrikanischen Wirtschaftsbeziehungen. Der GABS wird von der
Subsahara-Afrika Initiative der Deutschen Wirtschaft und ihren Trägerorganisationen, dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag,
dem Bundesverband der Deutschen Industrie, dem Bundesverband
Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen und dem Afrika-Verein der
Deutschen Wirtschaft, getragen.
Weitere Informationen rund um den Deutschen Unternehmerpreis für
Entwicklung 2017 sowie die Bewerbungsunterlagen finden Sie hier.
Firmeninformationsreise Weltbank: 20. - 22.
Februar 2017
Weltbank
(AHK) Der Delegierte der Deutschen Wirtschaft in Washington (RGIT)
und die Deutsch-Amerikanische Handelskammer (AHK-USA) in New
York bieten gemeinsam vom 20. - 22. Februar 2017 eine Firmeninformationsreise zum Thema Internationale Finanzierungsinstitutionen an.
Angesprochen sind Unternehmen, die Interesse haben, ihre wirtschaftlichen Aktivitäten in Schwellen- und Entwicklungsländern über die
Weltbank und die Vereinten Nationen auszubauen.
Die angebotene Firmeninformationsreise soll deutschen Unternehmen
einen Einblick vermitteln, wie sie sich erfolgreich an den Projekten und
Programmen der internationalen Institutionen der Entwicklungszusammenarbeit beteiligen können. Die Veranstaltung bietet die einmalige Gelegenheit, sich in Washington einen Überblick zu verschaffen und
Kontakte zu den relevanten Projektmanagern zu knüpfen. Die Reise
richtet sich gleichermaßen an Consultants, Planungs- und Ingenieurbüros, Dienstleister und Lieferanten.
Ein detailliertes Programm und die Anmeldung finden Sie hier.
5. Russland-Konferenz „Neue Regeln, neue Räume – Chancen in Russland und der EAWU“ am
24. Februar 2017 im DIHK in Berlin
Eurasische Wirtschaftsunion
(DIHK) Zum fünften Mal in Folge organisieren die Deutsch-Russische
Auslandshandelskammer (AHK) und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) eine gemeinsame Konferenz im Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin. Die diesjährige Konferenz weitet jedoch den
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Blick auf die Chancen, die sich in der Eurasischen Wirtschaftsunion
(EAWU) bieten, aus. Weitere Veranstaltungspartner sind deshalb in
diesem Jahr die Repräsentanz der Deutschen Wirtschaft in Belarus
sowie die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Kasachstan.
Das Programm sowie das Anmeldeformular finden sie ab 9. Januar
2017 unter http://www.dihk.de/ bzw. der beteiligten Partner hier: Belarus, Russland und Zentralasien.
„Zoll- und Außenwirtschaftsforum USA und Mexiko“ am 22. März 2017
USA und Mexiko
(IHK) Die IHK Düsseldorf als Schwerpunktkammer USA und die IHK
Aachen als Schwerpunktkammer Mexiko laden herzlich am 22. März
2017 von 10:00 bis 17:00 Uhr zu einer Informationsveranstaltung ein,
um die aktuellen zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen
beider Länder vorzustellen.
Eine umfassende Kenntnis der zollrechtlichen Besonderheiten und
Bestimmungen ist für den erfolgreichen Warenverkehr mit den USA
unverzichtbar. Gleiches gilt auch für den Warenverkehr mit Mexiko, mit
dem seitens der EU ein Freihandelsabkommen besteht. Zusammen mit
dem nordamerikanischen Freihandelsabkommen NAFTA ergeben sich
hieraus interessante Möglichkeiten bei Lieferungen von Waren aus
Mexiko in die USA. Ob die neue US-Administration hieran etwas ändern wird, bleibt abzuwarten.
Die Teilnahme an der Veranstaltung beträgt pro Teilnehmer 107,10
Euro für IHK-Mitglieder und 142,80 Euro für Nicht-IHK-Mitglieder
(inkl. MwSt.). Weitere Informationen erhalten Sie bei: IHK Düsseldorf,
Katrin Lange, Tel. 0211 3557-227, E-Mail: [email protected]
oder hier.
Wirtschaftstag Korea am 29. März 2017
Korea
(IHK) Südkorea ist der viertgrößte Käufer deutscher Waren außerhalb
Europas. Seit dem Inkrafttreten des Freihandelsabkommens zwischen
der EU und Südkorea im Jahr 2011 intensivieren sich die Wirtschaftsbeziehungen beider Länder stetig. Die deutschen Ausfuhren stiegen
seitdem um mehr als 50 Prozent. Das Abkommen sieht u.a. einen vollständigen Abbau der Zölle auf alle Industriegüter bis spätestens Mitte
2018 und Erleichterungen im Dienstleistungssektor vor.
Für einen erfolgreichen Markteinstieg müssen allerdings zahlreiche
rechtliche, sprachliche, strukturelle und kulturelle Hürden überwunden
werden. Vor diesem Hintergrund beleuchtet der Wirtschaftstag Korea
die aktuellen wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen und die
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21.12.2016
Chancen für deutsche Unternehmen und Exporteure.
Weitere Informationen erhalten Sie bei: IHK Düsseldorf, Katrin Lange,
Tel. 0211 3557-227, E-Mail: [email protected]. oder hier.
Global Mobile Internet Conference 2017 in Peking
China
(AHK) Die Global Mobile Internet Conference (GMIC) ist weltweit eine
der größten Konferenzen im Bereich des mobilen Internets. Vom 27.29. April 2017 werden Experten und Vordenker der Branche in Peking
über die neuesten technologischen Entwicklungen und Trends im Bereich mobile Internetnutzung diskutieren. Weitere Informationen zur
GMIC finden Sie hier:
Unternehmen, die sich für eine Teilnahme an der GMIC interessieren,
können sich gerne an die AHK Greater China in Peking wenden:
Ansprechpartner: Herr Yanan Shang, Tel: +86 10 6539 6634, E-Mail:
[email protected], www.china.ahk.de