12 | 2016 21.12.2016 12 | 1 21.12.2016 Wir wünschen allen unseren Lesern ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und einen gesunden Start ins neue Jahr! Blickpunkt AHK World Business Outlook Herbst 2016 vorgestellt Weltwirtschaft (DIHK) Trotz schwieriger gesamtwirtschaftlicher Rahmenbedingungen sind deutsche Unternehmen international vergleichsweise erfolgreich. Das geht aus dem "AHK World Business Outlook" Herbst 2016 hervor, den der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) vorgestellt hat. "Die Weltwirtschaft befindet sich angesichts politischer und wirtschaftlicher Krisen in vielen Regionen derzeit auf einem flachen Wachstumspfad", fasste DIHK-Präsident Eric Schweitzer die Ergebnisse gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" zusammen. Stabile Wachstumserwartungen in einigen Teilen Europas können die schwache globale Investitionstätigkeit und Rückschläge durch politische Instabilität nicht auffangen. Zudem bremsen vielerorts drückende Schulden oder Einnahmeeinbußen infolge lange Zeit niedriger Ölpreise die dortige staatliche Nachfrage. Zumindest geben einzelne von Rezessionen geplagte Länder, wie zum Beispiel Russland und Brasilien, Hoffnung auf eine Stabilisierung ihrer Wirtschaft in den kommenden Monaten. Insgesamt sind Wachstumstreiber in der Weltwirtschaft rar – allenfalls in der Region Südostasien/Pazifik zu finden. Als zusätzlicher Unsicherheitsfaktor kommt nunmehr die zukünftige Wirtschaftspolitik der US-Administration hierzu. Es steht die Frage, was von dem im Wahlkampf vorgebrachten protektionistischen Maßnahmen tatsächlich umgesetzt wird. Gerade vor diesem Hintergrund könnte das Risiko Handelsbarrieren und Bevorzugung einheimischer Unternehmen deutlich zunehmen. Die Erhebung beruht auf den Rückmeldungen von weltweit rund 2.200 Unternehmen, die entweder Mitglied einer Deutschen Auslandshandelskammer (AHK) oder über eine bilaterale Wirtschaftsorganisation mit einer Delegation beziehungsweise Repräsentanz vernetzt sind. Die vollständige Broschüre finden sie hier. 12 | 2 21.12.2016 Stimmungsbild deutscher Firmen in den USA nach Wahl uneins German American Business Outlook 2017 (AHK) Am 5. Dezember stand New York ganz im Zeichen deutschamerikanischer Wirtschaftsbeziehungen als in Manhattan die Ergebnisse des German American Business Outlook (GABO) 2017 präsentiert wurden. Nach der US-Wahl sind sich deutsche Unternehmen in den USA uneinig über die Auswirkungen auf ihr Geschäft. 30 Prozent der befragten Unternehmen erwarten positive Entwicklungen unter der neuen Regierung, während 28 Prozent negative Einflüsse befürchten. Immerhin 42 Prozent gaben an, durch den Wahlausgang keine geschäftlichen Auswirkungen zu erwarten. "Im Wahlkampf angekündigte Infrastrukturprojekte und Steuererleichterungen könnten kurzfristig für eine Belebung der Wirtschaft sorgen", so DIHK-Aussenwirtschaftschef Dr. Volker Treier. "Demgegenüber stehen protektionistische Aussagen zur Handelspolitik. Aussagen, die, wenn sie 1:1 so umgesetzt würden, die USA vom Weltmarkt isolieren könnten – mit negativen Folgen für deutsche Exporteure." Generell sind die Zukunftsaussichten der deutschen Tochterunternehmen in den USA durchaus positiv: So erwarten sie wie bereits in den letzten Jahren starkes Wachstum – sowohl im Umsatz als auch bei den Mitarbeitern. Der US-Markt bleibt für 99 Prozent ein strategischer Fokus. Während 85 Prozent planen, im kommenden Jahr Neueinstellungen vorzunehmen, bleibt der Mangel an qualifizierten Arbeitnehmern für 69 Prozent eine Herausforderung. Demnach sind Investitionen in Ausbildungsprogramme ein zentraler Faktor, um die Wettbewerbsfähigkeit der USA zu erhöhen. Um die benötigten Fachkräfte zeitnah auszubilden, treibt die AHK USA zahlreiche Ausbildungsprogramme nach deutschem Vorbild in Unternehmen und Hochschulen voran. Zum siebten Mal befragte die AHK USA im Rahmen von GABO 1.900 Hauptniederlassungen deutscher Tochterunternehmen in den USA zu ihrem wirtschaftlichen Ausblick für das kommende Jahr. Die jährliche Umfrage wird von den Deutsch-Amerikanischen Handelskammern, dem Delegierten der Deutschen Wirtschaft sowie Roland Berger Strategy Consultants herausgeben. Die gesammelten Ergebnisse der Umfrage finden Sie hier. Bundesbeste Azubis geehrt Europäische Woche der Berufsbildung (DIHK) Bereits zum elften Mal fand am 5. Dezember 2016 in Berlin die jährliche Ehrung der bundesbesten IHK-Azubis statt. Eric Schweitzer, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) und Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig überreichten den Preisträgern Urkunden und Pokale. Schweitzer sprach den Super-Azubis 12 | 3 21.12.2016 2016 Anerkennung und Respekt aus. Sie hatten die höchsten Punktzahlen in ihren Abschlussprüfungen bei den Industrie- und Handelskammern (IHKs) erreicht. Damit sind sie die besten Azubis Deutschlands in ihren Berufen – und zwar von mehr als 300.000 Prüfungsteilnehmern. Die Bestenehrung füge sich laut Schweitzer hervorragend in die von der Europäischen Kommission initiierte „Europäische Woche der Berufsbildung“ vom 5. bis 9. Dezember ein. Dazu finden an verschiedenen Orten in Europa Veranstaltungen statt, welche die positiven Aspekte der beruflichen Bildung und konkrete Beispiele für Exzellenz und Qualität präsentieren. Wie in den vergangenen Jahren, nahmen rund 1.000 Gäste an der Preisverleihung teil - neben den Eltern der Besten auch Vertreter der Ausbildungsbetriebe, Berufsschullehrer, Bundestagsabgeordnete sowie Präsidenten und Hauptgeschäftsführer der Industrieund Handelskammern. Entertainerin Ruth Moschner führte durch die Veranstaltung. Binnenmarkt DIHK beteiligt sich an Konsultation zum „zentralen digitalen Zugangstor“ Großes Interesse an Informationsportal (DIHK) Der DIHK hat mit zahlreichen konstruktiven Vorschlägen an der Konsultation zum „zentralen digitalen Zugangstor“ (Single Digital Gateway, SDG) teilgenommen. Die Wirtschaft sieht großen Bedarf für ein zentrales Portal zur Geschäftstätigkeit von Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten. Denn derzeit sind die Informationen auf viele Websites und diverse Ansprechpartner verteilt. Eine Konsolidierung wird insgesamt für sinnvoll erachtet. Außerdem besteht Interesse daran, möglichst viele Informationen obligatorisch von den Mitgliedstaaten und der Kommission bereitstellen zu lassen. Meist stellen sich den Unternehmen in Bezug auf eine Auslandstätigkeit steuerliche Fragen, Fragen zu Anmeldeverfahren in den Mitgliedstaaten und zur Entsendung von Mitarbeitern. Hier wären vereinfachte elektronische Verfahren hilfreich. Der DIHK hat darüber hinaus auch die Beratungsleistungen der IHKs in Deutschland wie auch der AHKs in der EU hervorgehoben. Das Kammernetzwerk würde von einem verbesserten Zugang zu Informationen für seine Beratungstätigkeit profitieren. In einer Umfrage des europäischen Kammer-Dachverbands EUROCHAMBRES aus dem Jahr 2015 gaben 81 Prozent der befragten Unternehmen an, nicht grenzüberschreitend zu arbeiten, weil sie nicht an die Informationen über einzuhaltende Regeln kämen. Der DIHK hat zu den 12 | 4 21.12.2016 wichtigsten Informationsquellen zwar ein Merkblatt veröffentlicht; darauf sind allerdings 13 verschiedene Websites aufgeführt, hinter denen sich zum Teil Informationsbüros zu speziellen Fragen verbergen. Die Konsultation endet am 21. November 2016. Der Legislativvorschlag wird für das 2. Quartal 2017 erwartet. Malta übernimmt Ratspräsidentschaft der EU ab 1. Januar 2017 Migration, Binnenmarkt und Sicherheit (AHK) Malta übernimmt im Januar 2017 zum ersten Mal die Ratspräsidentschaft der Europäischen Union und hat jetzt die Schwerpunktthemen seiner Arbeit vorgestellt. Premierminister Joseph Muscat will während der Ratspräsidentschaft in erster Linie die Themen Migration, Binnenmarkt und Sicherheit vorantreiben. Aufgrund der geografischen Lage des Inselstaates ist die Migration ganz oben auf der Themenliste. Malta wird ein einheitliches europäisches Asylsystem vorantreiben und befürwortet die Umverteilung von Flüchtlingen innerhalb der EU. Nach den Anschlägen in Paris und Brüssel ist auch das Thema innere und äußere Sicherheit prioritär. So soll der Kampf gegen internationalen Terrorismus verstärkt werden und die EU-Außengrenzen sollen besser geschützt werden. Die Nachbarschaftspolitik wird sich unter Malta auf die nordafrikanischen und arabischen Staaten fokussieren. Indem für bessere Lebensbedingungen vor Ort gesorgt werden soll, soll der Zustrom von Migranten verringert werden. Das Thema Wirtschaft genießt einen hohen Stellenwert bei den Maltesern. Der einheitliche europäische Binnenmarkt und die Potenziale der Digitalisierung sollen stärker in den Fokus rücken. Malta setzt sich konkret für die Abschaffung der Roaminggebühren für mobiles Telefonieren und Internet in der EU ein und möchte das schnellere 5 G Mobilfunknetz und kostenfreies WLAN in den Städten fördern. Auch Themen wie die Kapitalmarktunion, eine Stärkung des EFSI für mehr Wachstum und Beschäftigung und eine sichere Energieversorgung werden unter der maltesischen EU-Präsidentschaft prioritär behandelt. Der kleinste EU-Staat wurde mit der Osterweiterung am 1. Mai 2004 Mitglied der Europäischen Union und hat etwa 430.000 Einwohner. Deutschland ist der größte Exportmarkt; hauptsächlich Erdölerzeugnisse, Maschinen und Medizinische Produkte werden nach Deutschland und in die Europäische Union ausgeliefert. 12 | 5 21.12.2016 Länder/Märkte Statement zum Amtsenthebungsverfahren gegen Präsidentin Park Korea (AHK) Das koreanische Parlament hat nach wochenlangem öffentlichem Druck am 9. Dezember mit Zweidrittelmehrheit beschlossen, ein Amtsenthebungsverfahren gegen Präsidentin Geun-Hye Park einzuleiten. Die Gültigkeit des Amtsenthebungsverfahrens muss nun durch das koreanische Verfassungsgericht bestätigt werden; ein Prozess, der bis zu sechs Monate dauern kann und noch Unwägbarkeiten birgt. Während dieser Übergangszeit leitet Premierminister Kyo-Ahn Hwang die Regierung. Der Rückhalt der koreanischen Präsidentin in der Bevölkerung war in den letzten Wochen stark gesunken. Die aktuellsten Umfragen sahen ihre Beliebtheitswerte unterhalb von fünf Prozent. Ausgangspunkt der Krise war der Vorwurf an Präsidentin Park, einer persönlichen Vertrauten Einflussnahme auf Kernthemen der koreanischen Politik gewährt und unter anderem bei koreanischen Großkonzernen Millionen für dubiose Geschäfte ihrer Vertrauten eingeworben zu haben. Die nachfolgenden Untersuchungen haben zahlreiche andere Themen aufgeworfen. Die AHK Korea ist trotz der Regierungskrise hinsichtlich der weiteren Entwicklung Südkoreas optimistisch. Die friedlichen Großdemonstrationen der letzten Wochen zeigten, dass sich in Korea eine starke Zivilgesellschaft etabliert habe, die aktiv Transparenz und Fairness im Politikbetrieb einfordert. Darauf müssten sich auch zukünftige Amtsinhaber einstellen. Aus Sicht der Wirtschaft sei das Wichtigste, dass im politischen Prozess bald wieder Klarheit herrsche und notwendige Reformen umgesetzt werden, welche die Wirtschaft wieder auf Wachstumskurs bringen. Laut einer Umfrage der AHK erwarten fast 36 Prozent der deutschen Firmen eine steigende Bedeutung Koreas für die Gesamtstrategie ihres Unternehmens, weitere 45 Prozent gehen von einer Stabilisierung auf dem derzeitigen hohen Niveau aus. Im vergangenen Jahr war Südkorea nach China der zweitwichtigste Absatzmarkt für die deutsche Wirtschaft in Asien. (Seoul, 9. Dezember 2016) 12 | 6 21.12.2016 Maßnahmen gegen illegalen Geldabfluss aus China China (AHK) China hat angekündigt, Devisenüberweisungen ins Ausland ab fünf Millionen US-Dollar stärker zu kontrollieren und zu begrenzen. Damit will die chinesische Regierung den illegalen Geldabfluss aus China in den Griff bekommen und ihre Währung stabilisieren. Deutsche Unternehmen sind mittelbar auch betroffen, z.B., wenn sie erwirtschaftete Profite ab einer bestimmten Höhe ins Ausland transferieren oder Darlehen zurückzahlen wollen. Aktuell berichten Unternehmen vor Ort von einem erhöhten bürokratischen Aufwand und unklaren Prozessanforderungen. Einzelne größere, aber auch kleinere Unternehmen berichten zudem von Problemen bei Überweisungen und vorerst praktisch gestoppten Dividendenzahlungen. Größtes Problem ist die Intransparenz und die damit verbundene Unsicherheit, denn: die chinesischen Devisenbehörden haben bisher nur mündliche Ankündigungen gemacht. Brexit-Urteil erst im neuen Jahr Vereinigtes Königreich (DIHK) Nachdem die britische Regierung Anfang November ein Berufungsverfahren bezüglich der Beteiligung des britischen Parlaments beim geplanten EU-Austrittsantrag erbeten hatte, hat der oberste Gerichtshof (Supreme Court) nun beschlossen, das Urteil in diesem Prozess erst Mitte Januar 2017 zu fällen. Die Regierung um Premierministerin Theresa May will in dem Berufungsverfahren erreichen, dass sie die Verhandlungen über den geplanten EU-Austritt auch ohne Zustimmung des Parlaments einleiten kann. Sie wendet sich damit gegen ein erstinstanzliches Gerichtsurteil des High Court vom November 2016, das dem Parlament ein starkes Mitspracherecht zugestanden hatte. Das britische Parlament kündigte an, großen Einfluss auf die Brexit-Verhandlungen nehmen zu wollen. Die Mehrzahl der Abgeordneten gilt nicht als Befürworter eines harten Brexits. Wirtschaftsdelegation zu Besuch in Argentinien Argentinien (DIHK) Die Stärkung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Argentinien stand im Mittelpunkt einer Reise von Elizbieta Bienkowska, der EU-Kommissarin für Binnenmarkt, Industrie und KMU, und einer Unternehmerdelegation in der vergangenen Woche. Bei den Gesprächen im Energie- und Produktionsministerium standen vor allem neue Investitionsmöglichkeiten für europäische und argentinische Unternehmen sowie die Chancen durch das Mercosur- 12 | 7 21.12.2016 Abkommen im Mittelpunkt. Ebenfalls Teilnehmer der Reise war Dr. Richard Weber, Präsident des europäischen Kammerdachverbandes EUROCHAMBRES und Vorstandmitglied des DIHK. Als deutscher Mittelständler sprach er sich besonders für die Bedürfnisse von KMU aus und betonte auch die Wichtigkeit des Mittelstandes für die europäischargentinischen Wirtschaftsbeziehungen. Mit ihren Wirtschaftsmissionen nach Argentinien sendet die EU-Kommission deutliche Signale für die Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen und verdeutlicht ihre Absichten, das Mercosur-Abkommen entscheidend voranzutreiben. Die nächste Verhandlungsrunde zu dem Abkommen findet im März 2017 in Brüssel statt. Richard Weber lud die argentinische Verhandlungsseite zu einem Austausch ins europäische Kammerhaus ein. 70 Länder unterstützen Tunesien Tunesien (DIHK) Auf der internationalen Investitionskonferenz Tunisia 2020, vom 29. bis 30. November, präsentierte sich Tunesien den über 4500 Teilnehmern aus 70 Ländern als attraktiver Investitionsstandort. Mehr als 60 deutsche Unternehmen nahmen teil, die sich auf der Konferenz einen Überblick über die anstehenden Investitionsvorhaben in Tunesien verschafften. Die deutsche Delegation wurde vom ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff geleitet. Der Demokratieprozess in Tunesien soll ökonomisch begleitet werden und dies vor allem durch die Privatwirtschaft. So wurden auf der zweitätigen Konferenz an 1 1/2 Tagen Themen der privaten Unternehmen aufgegriffen. Die getroffenen Vereinbarungen und geplanten Projekte gilt es nun, zügig zu realisieren und so die Wirtschaft zu beleben. Dafür müssen von Seiten der tunesischen Regierung auch die notwendigen Reformen weiter zielstrebig umgesetzt werden. Geschäftsklima-Umfrage 2016 der Deutschen Handelskammer in China Geschäftsklima-Umfrage (IHK) Deutsche Unternehmen in China bewerten die aktuelle Wirtschaftslage vor Ort als eine der schwierigsten in den vergangenen Jahren, rechnen für 2017 aber mit einer Besserung. Die größten unternehmerischen Herausforderungen sieht die Mehrheit der deutschen Unternehmen in China nach wie vor in den steigenden Personalkosten sowie dem Rekrutieren qualifizierter Fachkräfte. Dies sind die zentralen Ergebnisse der diesjährigen Geschäftsklima-Umfrage der Deutschen Handelskammer in China. Zwischen dem 1. und 28. September hatten insgesamt 426 deutsche Unternehmen in China an der Umfrage teilgenommen. Den Report in englischer Sprache können Sie hier herunterladen. 12 | 8 21.12.2016 Regionale Übersicht zu US-Exporten USA (DIHK) Ein neuer Service der EU-Kommission gibt in Form einer interaktiven Karte eine skalierbare Übersicht, wie viele Unternehmen in welchen Regionen und Gemeinden in die USA exportieren und wie stark dort Arbeitsplätze an den US-Exporten hängen. Näheres dazu hier. Außenwirtschaftsförderung Europäisches Parlament möchte CETAVerzögerung vermeiden CETA-Abkommen (DIHK) Das Europäische Parlament (EP) hat entschieden, das CETAAbkommen im Vorfeld seiner Ratifizierung nicht vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) überprüfen zu lassen. Eine große Mehrheit lehnte einen entsprechenden Antrag einer Gruppe von 89 Abgeordneten ab, die sich größtenteils aus Vertretern der europäischen Grünen und Linken zusammensetzt. Die Antragssteller hatten zuvor rechtliche Zweifel gegenüber dem geplanten Investitionsgerichtshof geäußert. Eine Untersuchung durch den EuGH hätte nach Meinung der CETAGegner diese Zweifel ausgeräumt. Eine Prüfung durch das Gericht hätte jedoch zur Folge, dass das EP erst nach der Prüfung durch den EuGH CETA zustimmen könnte. Dies hätte die vorläufige Anwendung des Freihandelsabkommens um mehrere Jahre verzögert. Hinzu kommt zudem der Ratifikationsprozess durch bis zu 42 nationale Parlamente, der weitere Jahre dauern könnte. Ein Teil der belgischen Zusatzerklärung, die den Weg zur belgischen Zustimmung für CETA Ende Oktober freimachte, sieht die Klärung durch den EuGH vor, ob der neue Investitionsschutzgerichtshof mit europäischem Recht vereinbar ist. Der EuGH wird sich daher sowieso mit dem Hauptkritik-punkt der CETA-Gegner auseinandersetzen. Das EU-Parlament sollte nach Meinung des DIHK nun rasch CETA zustimmen, sodass die Wirtschaft endlich die Marktchancen nutzen kann. Die Einbindung nationaler Parlamente in den Ratifizierungsprozess sollte als Chance begriffen werden, eine breite Diskussion gerade auch über die Vorteile des Abkommens und den Freihandel zu führen. Denn auch in der Wirtschaft wird die genaue Ausgestaltung einiger Kapitel des Abkommens offen diskutiert. Diese Diskussion dürfen wir nicht scheuen, wenn Europa weiterhin ein globaler Player sein will, der die Globalisierung positiv gestalten will. 12 | 9 21.12.2016 7. Deutsch-finnische Ausschreibung für gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte mittelständischer Unternehmen Deutsch-finnische Kooperationen (DIHK) Deutschland und Finnland haben eine Ausschreibung für gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE-Projekte) zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen aus allen Technologie- und Anwendungsbereichen veröffentlicht. Es wird erwartet, dass die Antragsteller marktreife Lösungen für Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren entwickeln, die über ein großes Marktpotenzial verfügen. Die finnische Förderagentur für Innovation, TEKES und das deutsche Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWi ermöglichen den Zugang zu öffentlichen Fördermitteln für gemeinsame deutschfinnische Projekte. In Deutschland erfolgt die Förderung im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM). Tekes und die AiF Projekt GmbH als Projektträger des BMWi unterstützen die Projektpartner in der Phase der Einreichung von Projektvorschlägen sowie in der Begutachtungs- und in der Durchführungsphase. Eine der Voraussetzungen für die Beantragung der Fördergelder ist, dass zu den Partnern mindestens ein finnisches und ein deutsches mittelständisches Unternehmen gehören, die jeweils wesentliche Beiträge zu dem Projekt leisten. Die Abgabefrist für die Projektbewerbungen ist der 31. Januar 2017. Weitere Informationen finden sie hier. Alberta Deutschland - Gemeinsame Ausschreibung veröffentlicht - Ende: 28.03.2017 Deutsch-kanadische Projekte (DIHK) Das „Alberta Ministry for Economic Development and Trade (EDT)“ und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ermöglichen den Zugang zu öffentlichen Fördermitteln für gemeinsame Projekte. BMWi veröffentlichte die 5. Ausschreibung gemeinsam mit Alberta (Kanada). Diese gemeinsame Initiative wird über die nationalen Förderprogramme in Alberta (Alberta Government`s Ministry of Economic Development and Trade) und Deutschland (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - ZIM) finanziert. Die gemeinsamen Begutachtungs- und Förderprozesse werden über das GCCIR in Alberta und die AiF Projekt GmbH in Deutschland sichergestellt. Ausschreibungsverfahren: Die Ausschreibung lädt Partner dazu ein, gemeinsame Vorschläge für industrielle FuE-Projekte im Einklang mit dem folgenden Verfahren einzureichen. 12 | 10 21.12.2016 Finanzierung: Die Projektteilnehmer aus Alberta und Deutschland finanzieren ihre Kosten aus den jeweiligen nationalen Förderprogrammen (in Deutschland ZIM, in Alberta GCCIR) und ergänzend mit eigenen Mitteln. Weitere Informationen zum Ausschreibungsverfahren finden sie hier. Alle Dokumente finden sie hier. Beiliegende Dokumente können an interessierte potentielle Antragsteller weitergeleitet werden. Bitte stellen Sie immer heraus, dass eine kostenfreie Beratung der Antragsteller empfohlen und durch die nationalen Projektträger angeboten wird. IraSME Ausschreibung veröffentlicht - Ende: 29.03.2017 Transnationale Innovationsprojekte von KMU (AHK) Die Netzwerk IraSME hat ihre 19. Ausschreibung im Netzwerk veröffentlicht. Diese gemeinsame Initiative ist ein Netzwerk von Ministerien und Förderagenturen zur gemeinsamen Unterstützung transnationaler Projekte von Unternehmen in nationalen/regionalen Förderprogrammen. Die gemeinsame Koordination erfolgt durch die AiF Projekt GmbH, gefördert vom BMWi. Partner sind zurzeit: Deutschland, Österreich, Russland, Belgien (Flandern & Wallonien) sowie Frankreich (Region: Hauts-de-France) und die Tschechische Republik. Eine Erweiterung ist in Arbeit. Zwei jährliche Ausschreibungsrunden mit Annahmeschluss (Deadline) Ende März und September sind geplant. Alle Dokumente sind auf folgender Webseite verlinkt. Beiliegende Dokumente können an interessierte potentielle Antragsteller weitergeleitet werden. Bitte stellen Sie immer heraus, das eine kostenfreie Beratung der Antragsteller empfohlen und durch die nationalen Projektträger angeboten wird. Weitere Informationen finden Sie hier. Infoblatt zum Netzwerk IraSME hier. Das nächste Partnering Event der Netzwerke IraSME & CORNET zur weiteren Beratung von Antragstellern sowie zur Projektpartnerfindung für die laufende Ausschreibung findet am 31. Januar 2017 an der RWTH Aachen statt. Alle Informationen dazu hier. Registrierung zur Veranstaltung hier. 12 | 11 21.12.2016 Informationen über Ein- und Ausfuhrregelungen Handelshemmnisse (DIHK) Wenn Mitglieder der Welthandelsorganisation WTO ihre Einund Ausfuhr-Regelungen verändern, müssen sie die WTO darüber informieren. Über das „e-ping“ Warnsystem, ist nun eine Anmeldung für einen Newsletter möglich, um über ausgewählte oder aber jede der jährlich 3500 Benachrichtigungen informiert zu werden, die die WTO jährlich zu technischen Handelshemmnissen, sowie sanitären und phytosanitären Maßnahmen erhält. Zur Anmeldung gelangen Sie hier. Zoll- und Außenwirtschaftsrecht Wettbewerbsrat positioniert sich zur Geoblocking-Verordnung Geoblocking (DIHK) Die EU-Mitgliedstaaten haben bei der Sitzung des Wettbewerbsrates am 28. November eine allgemeine Ausrichtung zum Verordnungsvorschlag über Geoblocking und damit ihre Position für die weiteren politischen Verhandlungen angenommen. Der Vorschlag führt ein europaweites Recht von Kunden ein, unabhängig von ihrem Wohnsitzbzw. Niederlassungsstaat, Produkte oder Dienstleistungen online zu bestellen. Der DIHK sieht die Entscheidung, Unternehmen dazu zu zwingen, grenzüberschreitende Verträge abzuschließen und ihnen somit die freie Entscheidung über ihren Vertragspartner und ihr Verkaufsgebiet zu nehmen, sehr kritisch, da sie nicht mit dem Grundsatz der Vertragsfreiheit vereinbar ist. Der Rat und auch die Kommission argumentieren dagegen mit dem Schutz ausländischer Kunden vor Diskriminierung. Nunmehr wird sich das Europäische Parlament mit dem Verordnungsvorschlag auseinandersetzen. Dann müssen Rat und Parlament sich einigen, bevor der Vorschlag endgültig beschlossen wird. Die Pressemitteilung des Rates sowie weitere Informationen zur Geoblocking-Verordnung erhalten sie hier. EU-Konsultation zum Beihilfeverfahren Verhaltenskodex soll überarbeitet werden (DIHK) Die EU-Kommission konsultiert noch bis 25. Februar 2017 die Öffentlichkeit zur Reform des Verhaltenskodexes zur Durchführung von Beihilfekontrollverfahren. Der Kodex von 2009 soll aufgrund der Änderung der Verfahrensverordnung und weiterer Vorschriften im Rahmen der Beihilferechtsreform von 2014 aktualisiert werden. Darüber hinaus möchte die Kommission Erfahrungen aus der Umsetzung des Kodex in 12 | 12 21.12.2016 der Vergangenheit aufgreifen. Ziel ist es, Kohärenz zwischen den verschiedenen Beihilfeinstrumenten herzustellen und die Effektivität der Verfahren zu verbessern. Der Fragebogen, der bisher nur auf Englisch verfügbar ist, richtet sich vor allem an die staatlichen Beihilfegeber, aber auch Beihilfeempfänger und Beschwerdeführer können hilfreiche Hinweise geben. Die Kommission fragt unter anderem nach den Erfahrungen mit Vorabkontakten mit der Kommission vor der Notifizierung einer Beihilfe und nach Schwierigkeiten beim Ablauf von Prüf- und Beschwerdeverfahren. Auch das sogenannte Verfahren der einvernehmlichen Planung wird unter die Lupe genommen. Außerdem wird gefragt, ob der Leitfaden in Bezug auf die neuen Sektor Untersuchungen, die ebenfalls neuen Marktinformationsersuchen, mit denen die Kommission sich direkt an Unternehmen richten kann, und die nationalen Kontaktstellen ergänzt werden sollten. DIHK-Stellungnahme zu zweitem AGVO-Entwurf zu Beihilfen für Häfen und Flughäfen Weiter Nachbesserungen erforderlich (DIHK) Der DIHK hat eine Stellungnahme zum zweiten Kommissionsentwurf zur Ausweitung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AG/VO) auf Häfen und Flughäfen fertig gestellt und bei der EUKommission eingereicht. Der DIHK steht der vorgeschlagenen Ausweitung der Gruppenfreistellungen auf weitere Beihilfegruppen, die nur geringfügige Wettbewerbsverzerrungen verursachen, grundsätzlich positiv gegenüber. Gerade die Schaffung neuer Gruppenfreistellungen für Beihilfen für Regionalflughäfen, See- und Binnenhäfen sieht der DIHK positiv. Um deren Vorteile effektiv ausnutzen zu können, wären an einigen Stellen des Entwurfs jedoch noch Nachbesserungen anzuregen. Die vielen Vorschläge in der ersten Konsultation wurden jedoch nur begrenzt aufgegriffen. Insbesondere bedarf es auch einer Gruppenfreistellung bezüglich Betriebsbeihilfen für Regionalflughäfen. Außerdem sollte die Unterhaltsbaggerung in die Gruppenfreistellungen für Seeund Binnenhäfen aufgenommen werden. Die Schwellenwerte und Beihilfehöchstintensitäten sollten erhöht und bei den Vorschriften über eine Kumulation sollte stärker differenziert werden. Darüber hinaus wäre es sinnvoll, wenn die EU-Kommission weitere Gruppenfreistellungen entwickeln beziehungsweise ausweiten würde, insbesondere im Hinblick auf Beratungsleistungen, Tourismusmarketing und wirtschaftsnahe Infrastruktur. 12 | 13 21.12.2016 Veranstaltungen Konferenz „Russland – Auf dem Weg vom Exportmarkt zum Produktionsstandort?“, 12. Januar 2017 Russland (IHK) Die IHK Düsseldorf lädt gemeinsam mit dem Russland Kompetenzzentrum Düsseldorf und der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer am 12. Januar 2017 zur Konferenz mit dem Titel „Russland – Auf dem Weg vom Exportmarkt zum Produktionsstandort?“ ein. Auf der Konferenz geben im Russlandgeschäft erfahrene Unternehmensvertreter eine aktuelle Einschätzung der Wirtschaftslage aus der Sicht der Konsumgüter- und der Investitionsgüter-Branche, diskutieren Chancen und Herausforderungen für die Geschäftstätigkeit und geben Empfehlungen für die Anpassung der Russland-Strategie. Fachvorträge zur russischen Start-up-Szene und zu Integrationsprojekten im Eurasischen Raum runden das Themenspektrum der Konferenz ab. Teilnahmeentgelt: 230 Euro für IHK-Mitglieder bzw. 300 Euro für Nicht-IHK-Mitglieder (jeweils zzgl. MwSt. und pro Person). Veranstaltungsort: Hotel Nikko, Immermannstr. 41, 40210 Düsseldorf (http://www.nikko-hotel.de/). Ansprechpartner: IHK Düsseldorf, Dr. Andrea Gebauer / Anna Kalchner, Tel.: 0211 35 57-329, Fax: 0211 35 57-9397, [email protected]. Informationen zum Programm und Anmeldung finden Interessenten hier. Deutscher Unternehmerpreis für Entwicklung 2017 am 10. Februar 2017 Nairobi Der Deutsche Unternehmerpreis für Entwicklung 2017 zeichnet unternehmerisches Engagement mit einer positiven Wirkung für Menschen in Entwicklungs- und Schwellenländern aus. Bis zum 23. Dezember 2016 können sich Unternehmen unter www.deutscherunternehmerpreis.de bewerben. Der Deutsche Unternehmerpreis für Entwicklung wird in zwei Kategorien verliehen: Die Kategorie „Wirtschaft für Entwicklung“ (dotiert mit 35.000 Euro) zeichnet Unternehmen aus, die mit ihrem Kerngeschäft bereits erfolgreich entwicklungspolitische Wirkungen erzielt haben. Die Kategorie „Innovation für Entwicklung“ (dotiert mit 25.000 Euro) richtet sich an Unternehmen, die mit einer innovativen Idee für ein Produkt oder eine Dienstleistung nachhaltiges Wirtschaften vor Ort fördern und die Lebensbedingungen 12 | 14 21.12.2016 der Menschen langfristig verbessern wollen. Die Preisverleihung findet am 10. Februar 2017 im Rahmen des German-African Business Summit (GABS) in Nairobi statt. Die Konferenz mit rund 400 hochrangigen deutschen und afrikanischen Vertretern aus Wirtschaft und Politik ist das bedeutendste Gipfeltreffen in den deutsch-afrikanischen Wirtschaftsbeziehungen. Der GABS wird von der Subsahara-Afrika Initiative der Deutschen Wirtschaft und ihren Trägerorganisationen, dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag, dem Bundesverband der Deutschen Industrie, dem Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen und dem Afrika-Verein der Deutschen Wirtschaft, getragen. Weitere Informationen rund um den Deutschen Unternehmerpreis für Entwicklung 2017 sowie die Bewerbungsunterlagen finden Sie hier. Firmeninformationsreise Weltbank: 20. - 22. Februar 2017 Weltbank (AHK) Der Delegierte der Deutschen Wirtschaft in Washington (RGIT) und die Deutsch-Amerikanische Handelskammer (AHK-USA) in New York bieten gemeinsam vom 20. - 22. Februar 2017 eine Firmeninformationsreise zum Thema Internationale Finanzierungsinstitutionen an. Angesprochen sind Unternehmen, die Interesse haben, ihre wirtschaftlichen Aktivitäten in Schwellen- und Entwicklungsländern über die Weltbank und die Vereinten Nationen auszubauen. Die angebotene Firmeninformationsreise soll deutschen Unternehmen einen Einblick vermitteln, wie sie sich erfolgreich an den Projekten und Programmen der internationalen Institutionen der Entwicklungszusammenarbeit beteiligen können. Die Veranstaltung bietet die einmalige Gelegenheit, sich in Washington einen Überblick zu verschaffen und Kontakte zu den relevanten Projektmanagern zu knüpfen. Die Reise richtet sich gleichermaßen an Consultants, Planungs- und Ingenieurbüros, Dienstleister und Lieferanten. Ein detailliertes Programm und die Anmeldung finden Sie hier. 5. Russland-Konferenz „Neue Regeln, neue Räume – Chancen in Russland und der EAWU“ am 24. Februar 2017 im DIHK in Berlin Eurasische Wirtschaftsunion (DIHK) Zum fünften Mal in Folge organisieren die Deutsch-Russische Auslandshandelskammer (AHK) und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) eine gemeinsame Konferenz im Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin. Die diesjährige Konferenz weitet jedoch den 12 | 15 21.12.2016 Blick auf die Chancen, die sich in der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) bieten, aus. Weitere Veranstaltungspartner sind deshalb in diesem Jahr die Repräsentanz der Deutschen Wirtschaft in Belarus sowie die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Kasachstan. Das Programm sowie das Anmeldeformular finden sie ab 9. Januar 2017 unter http://www.dihk.de/ bzw. der beteiligten Partner hier: Belarus, Russland und Zentralasien. „Zoll- und Außenwirtschaftsforum USA und Mexiko“ am 22. März 2017 USA und Mexiko (IHK) Die IHK Düsseldorf als Schwerpunktkammer USA und die IHK Aachen als Schwerpunktkammer Mexiko laden herzlich am 22. März 2017 von 10:00 bis 17:00 Uhr zu einer Informationsveranstaltung ein, um die aktuellen zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen beider Länder vorzustellen. Eine umfassende Kenntnis der zollrechtlichen Besonderheiten und Bestimmungen ist für den erfolgreichen Warenverkehr mit den USA unverzichtbar. Gleiches gilt auch für den Warenverkehr mit Mexiko, mit dem seitens der EU ein Freihandelsabkommen besteht. Zusammen mit dem nordamerikanischen Freihandelsabkommen NAFTA ergeben sich hieraus interessante Möglichkeiten bei Lieferungen von Waren aus Mexiko in die USA. Ob die neue US-Administration hieran etwas ändern wird, bleibt abzuwarten. Die Teilnahme an der Veranstaltung beträgt pro Teilnehmer 107,10 Euro für IHK-Mitglieder und 142,80 Euro für Nicht-IHK-Mitglieder (inkl. MwSt.). Weitere Informationen erhalten Sie bei: IHK Düsseldorf, Katrin Lange, Tel. 0211 3557-227, E-Mail: [email protected] oder hier. Wirtschaftstag Korea am 29. März 2017 Korea (IHK) Südkorea ist der viertgrößte Käufer deutscher Waren außerhalb Europas. Seit dem Inkrafttreten des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Südkorea im Jahr 2011 intensivieren sich die Wirtschaftsbeziehungen beider Länder stetig. Die deutschen Ausfuhren stiegen seitdem um mehr als 50 Prozent. Das Abkommen sieht u.a. einen vollständigen Abbau der Zölle auf alle Industriegüter bis spätestens Mitte 2018 und Erleichterungen im Dienstleistungssektor vor. Für einen erfolgreichen Markteinstieg müssen allerdings zahlreiche rechtliche, sprachliche, strukturelle und kulturelle Hürden überwunden werden. Vor diesem Hintergrund beleuchtet der Wirtschaftstag Korea die aktuellen wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen und die 12 | 16 21.12.2016 Chancen für deutsche Unternehmen und Exporteure. Weitere Informationen erhalten Sie bei: IHK Düsseldorf, Katrin Lange, Tel. 0211 3557-227, E-Mail: [email protected]. oder hier. Global Mobile Internet Conference 2017 in Peking China (AHK) Die Global Mobile Internet Conference (GMIC) ist weltweit eine der größten Konferenzen im Bereich des mobilen Internets. Vom 27.29. April 2017 werden Experten und Vordenker der Branche in Peking über die neuesten technologischen Entwicklungen und Trends im Bereich mobile Internetnutzung diskutieren. Weitere Informationen zur GMIC finden Sie hier: Unternehmen, die sich für eine Teilnahme an der GMIC interessieren, können sich gerne an die AHK Greater China in Peking wenden: Ansprechpartner: Herr Yanan Shang, Tel: +86 10 6539 6634, E-Mail: [email protected], www.china.ahk.de
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