PRESSEINFORMATION des Deutschen Rats für Public Relations (DRPR) DRPR VERURTEILT DEN EINSATZ VON SOCIAL BOTS Berlin/Leipzig, 19. Dezember 2016 – Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) hat auf seiner jüngsten Sitzung am 2. Dezember den Einsatz von meinungsmanipulierenden Social Bots für „unvereinbar mit den Grundsätzen verantwortungsbewusster Öffentlichkeitsarbeit“ erklärt. „Der Einsatz von Social Bots unterläuft das Prinzip, dass hinter jeder öffentlich vorgetragenen Meinung ein Mensch stehen muss“, erklärt Professor Günter Bentele, Vorsitzender des Deutschen Rats für Public Relations. „Social Bots, oder Meinungsbots verschleiern auch ihre tatsächlichen Absender. Beides sind Manipulationsversuche und massive Verstöße gegen grundsätzliche Prinzipien der Öffentlichkeitsarbeit“, so Bentele. In einem Diskussionspapier äußert sich der DRPR ausführlich zur Abgrenzung des Phänomens, da automatisierte Verfahren an verschiedenen Stellen moderner Öffentlichkeitsarbeit zum Einsatz kommen können, ohne dass dies ein Verstoß gegen die Kodizes der Kommunikationsbranche darstellen muss. Die Kritik bezieht sich auf „Meinungsbots“. Damit sind Skripte oder Computerprogramme gemeint, die unter falschen oder erfundenen Identitäten in sozialen Netzwerken wie Twitter oder Facebook den Eindruck erwecken, sehr viele Menschen würden eine bestimmte Meinung vertreten, was aber tatsächlich nicht der Fall ist. Für unbedenklich hält der DRPR hingegen Skripte, wie sie z.B. im Kundenservice für standardisierte Anfrage- oder Beratungsprozesse eingesetzt werden. Der DRPR fordert insbesondere die politischen Parteien sowie in der politischen Kommunikation tätige Organisationen auf, keine „Social Bots“ einzusetzen. KONTAKT Geschäftsstelle des Deutschen Rates für Public Relations c/o Prof. Dr. Günter Bentele Institut für KMW, Universität Leipzig Postfach 100920 04009 Leipzig Tel. 0341-9735 751 Fax 0341-9735 749 E-Mail: [email protected] www.drpr-online.de getragen von DPRG GPRA BDP de’ge’pol Trägerverein des Deutschen Rates für Public Relations e.V. Oberwallstraße 24 10117 Berlin Vorsitzender Dr. Jörg Schillinger Stellv. Prof. Dr. Alexander Güttler Vereinsregister Berlin VR 31817 B ERKLÄRUNG Erklärung zum Selbstverständnis und zur Arbeitsweise des DRPR Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) ist das Organ der freiwilligen Selbstkontrolle für das Berufsfeld Public Relations. Der Rat wird rechtlich und ideell von der Deutschen Public Relations Gesellschaft (DPRG) e.V., dem Bundesverband deutscher Pressesprecher (BdP) e.V., der Gesellschaft Public Relations Agenturen (GPRA) und der Deutschen Gesellschaft für Politikberatung e.V. (de’ge’pol) im Trägerverein des Deutschen Rates für Public Relations e.V. getragen. Ratsmitglieder sind Branchenexperten aus Unternehmen, Verbänden, Agenturen und anderen Organisationen. Die Arbeit des Rats basiert auf dem Deutschen Kommunikationskodex und anderen, aktuellen Kodizes. Der DRPR handelt in Verantwortung gegenüber dem gesamten Berufsfeld. Die Ratsmitglieder arbeiten unabhängig und sind nur sich selbst und ihrem Gewissen verpflichtet. Die primäre Aufgabe des DRPR ist es, Missstände und Fehlverhalten bei der Kommunikation mit Öffentlichkeiten zu benennen und gegebenenfalls zu rügen. Der DRPR bearbeitet dabei alle Fälle, die in Form von Beschwerden an ihn herangetragen werden oder die er (z.B. aufgrund von Medienberichterstattung) in Eigeninitiative an sich zieht. Der Rat behält sich vor, Fehlentwicklungen in der Branche aktiv anzusprechen und sich ggf. mit öffentlichen Stellungnahmen in die Diskussion einzumischen. Hat der Rat einen Fall zur Bearbeitung angenommen, wird immer der aktuelle Sachstand zum Thema nach der jeweiligen Quellenlage recherchiert. Alle daran beteiligten Organisationen oder Einzelpersonen werden um Stellungnahmen zu den Beschwerden gebeten. In Einzelfällen und bei besonders komplexen Themen erfolgt eine mündliche Anhörung im Rat. Im Anschluss daran bildet sich der Rat eine Meinung und entscheidet mehrheitlich. Wenn eine Rüge oder eine Mahnung ausgesprochen wird, so geschieht dies als wohlbegründete Meinungsäußerung und darf nicht mit dem Urteil eines Gerichtes verwechselt werden. 2
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