AGBs - Life Junkie Fitness

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bei uns ist das Kleingedruckte deutlich und einfach gehalten, damit du keine Info
verpasst. Wichtig: Mit deiner Anmeldung stimmst du automatisch diesen Bedingungen
zu.
Nicadance GmbH wird im Folgenden als Life Junkie Fitness (LJF® ) bezeichnet und das
Wort „Event“ umfasst Aus/Fortbildungen, Events, Trainings und Workshops.
I.
Allgemeine Anmeldung und Stornierung
Nach Eingang der Anmeldung wird der Teilnehmer eine schriftliche Bestätigung
erhalten und somit wird die Anmeldung verbindlich für beide Parteien. Die Bezahlung ist
umgehend mit der Anmeldung zu tätigen. Die Bezahlung in Raten ist in manchen
Situationen möglich, nach Absprache mit LJF® . Ratenzahlungsgebühren fallen
ebenfalls an.
Ist die Teilnahme nach Anmeldung aus dringenden Gründen nicht möglich, gelten
folgende Regeln:
 Jede Abmeldung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen. Der Poststempel ist
massgebend
 Jegliches Eventmaterial (Manuals etc.) müssen umgehend mit der Abmeldung
retourniert werden.
 Eine Nichtrückgabe des Eventmaterials resultiert in einer Gebühr von CHF130.-.
Sollte das Eventmaterial über ein Download zur Verfügung gestellt worden sein
oder über ein Online-Training-Portal werden die Gebühren von CHF130.- mit dem
ersten Download oder dem ersten Besuch auf dem Online-Training-Portal fälllig.
 Eine Admistrationsgebühr von CHF30.- wird für jegliche Abmeldung (auch mit
Arztzeugnis) fällig, sobald die Anmeldung bestätigt und die Bezahlung erhalten
wurde.
 Alle Stornierungen bis 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn sind kostenlos, die
Administrationsgebühren von CHF30.- fallen immer an. Ausnahmen dazu bilden
das Life Junkie Retreat, das speziellen Bedingungen unterliegt. Mehr
Informationen sind unter IV. Life Junkie Retreat dieser AGBs zu finden.
 Bei Stornierungen von Veranstaltungen bis zu 4 Wochen vor dem Kursbeginn
werden 50% der Gesamtteilnahmegebühren fällig.
 Bei Stornierungen, die nach der 4 Wochenfrist, eingehen werden die kompletten
Teilnahmegebühren fällig.
Bezahlte aber nicht besuchte Veranstaltungen können nicht zurückerstattet werden. Der
Teilnehmer kann in diesem Fall eine Ersatzperson für ihn an die Veranstaltung schicken.
Die Ersatzperson wird akzeptiert solange Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllt.
Eine Umbuchung auf ein anderes Datum kann ebenfalls ermöglicht werden. Im Falle des
Schickens einer Ersatzperson, müssen alle Personalien frühzeitig (mindestens 24h vor
der Veranstaltung) der LJF® mitgeteilt werden.
AGBs_Life_Junkie_Fitness_2016
In beiden Fällen, Umbuchung oder Ersatzperson, werden nur Zusatzkosten in Höhe von
CHF 30.- Administrationsgebühren fällig.
Falls möglich und nach Absprache werden wir versuchen ein Ersatztermin zu finden und
somit die Umbuchung durchführen. LJF® ist in keiner Weise zu einer Umbuchung
verpflichtet. Sollte eine Umbuchung stattfinden, sind Adminsitrationsgebühren in Höhe
von CHF30.- zu begleichen.
Sollten zu wenige Teilnehmer zu einer Veranstaltung angemeldet sein, behalten wir uns
vor, die Veranstaltung kurzfristig abzusagen. Allfällige Zahlungen werden
zurückerstattet oder können nach Absprache für andere Veranstaltungen eingesetzt
werden. Ein Schadenersatzanspruch aufgrund von kurzfristigem Absagen oder
Verschieben des Kurses sowie Wechsel von Presenter oder Ausbildner bzw. Kursleiter
unter Einschluss von Stornierungs-, Unterkunfts- und Reisekosten ist ausgeschlossen.
Alle Rechte, auch Übersetzungen, Vervielfältigungen und Nachdruck von
Schulungsunterlagen, auch auszugsweise sowie Merchandising sind der nicadance®
GmbH vorbehalten. Ohne schriftliche Genehmigung von der nicadance® GmbH dürfen
keine Reproduktionen vorgenommen werden. Alle Choreographien sind Eigentum von
LJF® und dürfen nicht kopiert werden.
LJF® behält sich das Recht vor, Änderungen im vorgesehenen Ablaufplan und den
Terminen vorzunehmen.
II.
HAFTUNG/HAFTUNGSAUSSCHLUSS/VERSICHERUNG
Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Es liegt in der Eigenverantwortung des
Teilnehmers seine körperlichen Grenzen zu respektieren. Die Eventteilnahme, das
Training erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr des Teilnehmers. Seitens LJF®
wird jede Haftung für allfällige Schäden bei Unfällen, Verletzungen und/oder
Krankheiten des Teilnehmers ausdrücklich abgelehnt bzw. ist ausdrücklich auf Vorsatz
und Grobfahrlässigkeit beschränkt, ebenso wie die Haftung für Hilfspersonen oder
Partnerorganisationen der LJF® . Die Haftung für den Verlust von Wertgegenständen
des Teilnehmers in den Räumlichkeiten an den Veranstaltungsorten wird ausdrücklich
wegbedungen.
Der Teilnehmer haftet für die von ihm verursachten Beschädigungen der
Trainingsanlagen und hat die entsprechenden Reparatur- und/oder Ersatzkosten
vollumfänglich zu ersetzen.
III.
RECHTE UND PFLICHTEN DER LJF® INSTRUKTOREN
1. Rechte des DANCESS Instruktors
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Prüfungsvideos ist der Instruktor für ein Jahr ab
Prüfungsbericht mit dem Vermerk „ready to teach“ berechtigt, seiner Ausbildung
entsprechende Dacness Inhalte zu unterrichten und den Namen Dancess offiziell zu
verwenden. Der Instruktor darf alle Choreographien der Basisausbildung verwenden.
Weitere Rechte erlangt der Instruktor durch die Teilnahme an Dancess myTRIBE.
AGBs_Life_Junkie_Fitness_2016
2. Rechte des DAFUNC Instruktors
Um Dafunc unterrichten zu können, muss eine myTRIBE Mitgliedschaft gelöst werden,
da wir garantieren wollen, dass wenn die Stunde Dafunc heisst auch 100% Dafunc
drinsteckt.
Es gibt zwei Optionen, die Dafunc Zertifizierung zu erlangen 1) Live Training absolvieren
2) Online Training von Life Junkie Fitness absolvieren.
3. Live Training
a. Nach der eintägigen Live Ausbildung entscheidet der Mastertrainer ob
Du „ready to teach“ bist oder nicht. Sobald Du den Status “ready to
teach” erlangt hast, hast Du die freie Wahl, innerhalb von 5 Tagen nach
der Ausbildung, zu entscheiden ob Du ein myTRIBE Mitglied werden
und somit auch Dafunc unterrichten möchtest oder nicht. Ab
Registrierung der myTRIBE Mitgliedschaft bekommst Du sofortigen
Zugang zu dem Dafunc Mitgliedsbereich und dessen Inhalt (siehe
Abschnitt II. für mehr Informationen) und bist offizieller Dafunc
Instructor.
4. Online Training
b. Nachdem alle Module und Lessons des Online Trainings erfolgreich
absolviert wurden, muss ein Assessment Video einer kompletten
Dafunc Stunde eingereicht werden.
c. Sobald der Mastertrainer das Video beurteilt hat und Du das „ready to
teach“ erhältst, hast Du, innerhalb von 5 Tage nach dem Erhalt des
Ergebnisses, die freie Entscheidung ob Du ein myTRIBE Mitglied
werden und somit auch Dafunc unterrichten möchtest oder nicht. Ab
Registrierung der myTRIBE Mitgliedschaft bekommst Du sofortigen
Zugang zu dem Dafunc Mitgliedsbereich und dessen Inhalt (siehe
Abschnitt II. für mehr Informationen) und bist offizieller Dafunc
Instructor.
Aufgrund der Qualitätssicherung darf nur ein aktives myTRIBE Mitglied die offiziellen
Inhalte des myTRIBE Mitgliedsbereiches unterrichten. Wir möchten so über
Unterrichtstools, Tipps, Updates, Musikvorschlägen und neuen Grow und Dance
Elementen die hohe Qualität gewährleisten, sowohl nach der Live Ausbildung als auch
nach dem Online Training.
Sobald die 5 Tage Deadline erlischt oder Du den Status „ready to teach“ nicht erhältst
muss die Dafunc Ausbildung wiederholt werden, wenn Du das Programm unterrichten
möchtest.
Die Wiederholung der Ausbildung ist kostenlos, wenn sie innerhalb von 3 Monaten
durchgeführt wird. Nach Ablauf dieser 3 monatigen Frist, fallen die kompletten
Ausbildungsgebühren wieder an.
5. Titel und Lizenzbestimmungen
Eine Person muss die Prüfung erfolgreich bestanden und das „ready to teach“ erhalten
haben, bevor sie den Titel Dancess respektive Dafunc Instruktor verwenden und ihre
Lektionen Dancess respektive Dafunc nennen darf. Wer seine Klassen nicht Dancess
oder Dafunc benennt, dennoch aber LJF® Inhalte unterrichtet, benötigt dazu das
schriftliche Einverständnis von LJF® und ist verpflichtet, während der Klasse verbal und
visuell deutlich zu machen, dass sie LJF® Inhalte unterrichtet.
AGBs_Life_Junkie_Fitness_2016
Während der Ausbildung ist es folglich nicht erlaubt, unter diesen Bezeichnungen zu
arbeiten. Zum Üben dürfen die Lektionen als nicadance® bezeichnet werden wenn es
eine klare Deklaration als Übungstunde gibt und kein Geld von den Teilnehmern
verlangt wird.
Um die Lizenz und damit die Berechtigung, Dancess Inhalte zu unterrichten, aufrecht zu
erhalten, kann entweder die Dancess myTRIBE Membership bezogen werden oder ein
PRO-Ausbildungsmodul innerhalb von einem Jahr besucht werden. In beiden Fällen
verlängert sich somit die Lizenz automatisch um ein weiteres Jahr.
Für Dafunc Instruktoren ist die Dafunc myTRIBE Mitgliedschaft obligatorisch, um die
Zertifizierung aufrecht zu erhalten und somit Dafunc Lektionen zu unterrichten.
6. Unterlagen und Choreographien
Die Weitergabe von Unterlagen oder Choreographien der Basisausbildung oder
jeglicher LJF® Events ist verboten. Lediglich lizenzierte LJF® Instruktoren, die das
jeweilige Event besucht haben, dürfen diese Choreographien verwenden. Die
Ausbildungsunterlagen sind ebenfalls nur für lizenzierte Instruktoren gedacht und
dürfen nicht weitergegeben werden.
Diese Auflagen gelten für die online Materialien und Downloads in gleichen Massen. Es
ist ausdrücklich verboten Passwörter oder Links an Drittpersonen weiterzugeben.
7. Specials
LJF® hat das alleinige Recht, LJF® Events, LJF® Aus- und Weiterbildungen und
workshops weltweit anzubieten. Ausnahme stell die Schweiz mit der SAFS dar. Als
Ausbildungspartner hat die SAFS das Recht Dancess Ausbildungstage in der Schweiz
anzubiten.
Ausnahmen für lizenzierte Instruktoren sind möglich, aber nur unter der strikten
Einhaltung der folgenden Bedingungen:
a) Eine Special Dancess oder Dafunc Lektion (zB. Ein Osterspecial im Rahmen der
eigenen, regelmässig stattfindenden Stunde) darf unter folgenden Bedingungen
abgehalten werden:







Der LJF® Instruktor muss lizenziert sein, sprich nicht mehr in der Ausbildung
sein und eine gültige Lizenz haben.
Das Special muss frühzeitig mit LJF® abgesprochen und durch LJF®
validiert werden, sowie der geplante Instruktor muss von LJF® validiert
werden. LJF® kann entscheiden, dass nur ein LJF® Presenter dieses Special
durchführen darf.
Es muss in der Vermarktung klar und eindeutig ersichtlich sein, dass es sich
um eine spezielle Lektion mit dem entsprechenden Instruktor handelt und
nicht um eine Veranstaltung von LJF® .
Die Choreographien müssen den LJF® Vorgaben entsprechen, weshalb wir
empfehlen sich an Originalchoreographien von LJF® (und diese allenfalls
anzupassen) zu orientieren.
Es dürfen keine weiterbildende Events (e.g. workshops, play shops) sondern
lediglich Lektionen abgehalten werden.
Das entsprechende Werbematerial muss um das offizielle LJF® Logo
ergänzt sein, sobald eine visuelle Vermarktung stattfindet.
Das offizielle Logo darf in seiner Form und Farbe nicht verändert werden.
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b) Wird Dancess und/oder Dafunc an einem Event als eines von mehreren
Produkten angeboten (e.g. Studio Special), ist das in Ordnung, wenn es den
normalen Studiorahmen nicht übersteigt. Sobald das Event öffentlich ist, sprich
Tickets verkauft und öffentlich Werbung gemacht werden, muss LJF® frühzeitig
über das Event informiert werden und durch LJF® entschieden werden, ob der
entsprechende Instruktor Dancess und/oder Dafunc vertreten darf oder ob nur
lizenzierte Dafunc/Dancess Presenter LJF® die Lektion abhalten dürfen und
können.
8. Verwendung Marketing Materials
Sobald ein Nutzer ein Download von LJF® Programmen tätigt, willigt dieser in folgende
Bedingungen ein:
Alle zertifizierten LJF® Instruktoren (Dancess oder Dafunc) haben das Recht und die
Pflichten die offiziellen LJF® Logos zu benutzen und nachfolgende Marketing
Materialien, unter Einhaltung folgenden Bedingungen zu nutzen, um die LJF®
Programme an Drittpersonen zu bewerben:
a. Das LJF® Download-Material darf nur von LJF® zertifizierten Instruktoren oder
Studios verwendet werden.
b. Das LJF® Download-Material darf nur für die entsprechenden Programme
verwendet werden.
c. Es ist strengstens verboten, Bilder oder jegliche andere Materialien von LJF® von
der Facebook-Seite, Webseite oder anderen Social-Media-Plattformen zu
kopieren, wieder zu verwenden oder herunterzuladen.
d. Es ist verboten das Branding und oder das LJF® Logo in jeglicher Form zu
verändern oder anzupassen. Nur zusätzliche Informationen wie Kurszeit etc.
können hinzugefügt werden.
e. LJF® Logos dürfen nicht verändert werden
a. Ein Beispiel von falscher Logonutzung und was verboten ist:
i. Farben verändern, Farben hinzufügen, Graphiken hinzufügen
ii. Falsche Grössenproportionen, Mischung von Positiv und
Negativbild, überladene Hintergründe, Hintergrundmuster
iii. Unproportionierte
Grössen
von
nachgeahmten
Logos,
Kombinationen mit dem eigenen Firmenlogo, Bedruckung von
Kleidung, Accessoires, Taschen etc.
f. Alleine LJF® hat das Recht Videos, Filme oder Ausschnitte und Teaser vom
Originalvideo auf YouTube oder andere Social-Media Plattformen hochzuladen.
Sollte ein Instruktor ein Video, ein Film, Ausschnitte oder Teaser von einem LJF®
Program aufschalten wollen, muss das Material zu erst von LJF® abgesegnet
werden. Ohne Bestätigung dürfen keine Videos, Filme, Teaser oder Ausschnitte
geposted werden.
g. Im Falle von Missbrauch, Nichteinhaltung oder fälschlichem Handeln von den
oben genannten Regeln, behält sich LJF® das Recht vor, rechtliche Schritte
einzuleiten.
h. Für alle Streitigkeiten wird Zürich, Schweiz, als Gerichtsstand festgelegt.
9. Vertragsbruch
Sollten die vorstehend aufgeführten Verpflichtungen durch den Instruktor nicht
eingehalten werden, verpflichtet er sich, für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung
einen Betrag von 5000.- an LJF® , Nicole Haut zu zahlen.
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Unabhängig davon ist LJF® berechtigt, dem Instruktor aus wichtigem Grund die Lizenz
per sofort zu entziehen.
Für alle Streitigkeiten, die aus den Verträgen mit LJF® entstehen, gilt der Gerichtsstand
Zürich (Schweiz), anwendbar ist das Schweizer Recht.
IV.
LIFE JUNKIE RETREATS
Life Junkie Retreats sind Events bei denen Hotels und andere LJF Partner involviert sind,
und somit mit diesen Partnern eine bindende und interdependente Beziehung besteht.
1. ANMELDUNG UND STORNIERUNG
Nach Eingang der Anmeldung wird der Teilnehmer eine schriftliche Bestätigung
erhalten und somit wird die Anmeldung verbindlich für beide Parteien. Die Bezahlung ist
umgehend mit der Anmeldung zu tätigen. Die Bezahlung in Raten ist in manchen
Situationen möglich, nach Absprache mit LJF® . Ratenzahlungsgebühren fallen
ebenfalls an.
Sollte nach verbindlicher Anmeldung die Teilnahme am Life Junkie Retreat aus
wichtigen Gründen nicht möglich sein, kann die Teilnahme bis zu einem spezifischen
Datum (bitte auf die event-spezifischen Bedingungen zurückgreifen, die gesetzten
Daten können je nach Event variieren). Administrationsgebühren von CHF50.- werden
sowieso anfallen.
Nach dem jeweiligen Stichtag, können keine Stornierungen und Rückzahlungen mehr
angenommen werden, weil die Buchung gegenüber dem Hotel garantiert werden muss.
2. VERMITTLUNG VON ZIMMERPARTNER
Leider hat LJF® in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht Alleinreisende
einander fürs Doppelzimmer zu vermitteln. Deshalb erbringt LJF® diesen Dienst nicht
mehr. Wer ein Doppelzimmer ohne Angabe der zweiten Person (Notizfeld bei
Anmeldung) in seinem Zimmer bucht, muss nebst dem Einzelzimmeraufschlag mit einer
Bearbeitungsgebühr von CHF50.- rechnen.
3. LIFE JUNKIE RETREAT ABSAGE UND FLUGBUCHUNG
Sollten zu wenige Teilnehmer für das Retreat angemeldet sein, behält sich LJF® vor,
das Retreat abzusagen.
LJF® empfiehlt die Flugbuchung erst nach der offiziellen Bestätigung des Events zu
vollziehen. LJF® übernimmt keine Haftung für falsche Flugbuchungen oder
Flugbuchungen, die vor der offiziellen Bestätigung getätigt wurden. Jegliche
Schadensersatzansprüche werden seitens LJF® abgelehnt.
Bereits bezahlte Eventbeiträge werden im Falle einer Eventabsage direkt und sofort per
Paypal zurücküberwiesen. Schadenersatzansprüche aufgrund der Absage des Events
oder aufgrund Wechsel von Presenter sowie aufgrund von Änderungen am Programm
sind ausgeschlossen. LJF® behält sich ausdrücklich das Recht vor, jederzeit
Änderungen im vorgesehenen Stundenplan / Ablaufplan vorzunehmen.
Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers sich um die Flugbuchung und andere
notwendige Vorbereitungen für die Reise zu kümmern.
4. HAFTUNG/HAFTUNGSAUSSCHLUSS/VERSICHERUNG
Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Es liegt in der Eigenverantwortung des
Teilnehmers seine körperlichen Grenzen zu respektieren. Die Eventteilnahme, das
AGBs_Life_Junkie_Fitness_2016
Training erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr des Teilnehmers. Seitens LJF®
wird jede Haftung für allfällige Schäden bei Unfällen, Verletzungen und/oder
Krankheiten des Teilnehmers ausdrücklich abgelehnt bzw. ist ausdrücklich auf Vorsatz
und Grobfahrlässigkeit beschränkt, ebenso wie die Haftung für Hilfspersonen oder
Partnerorganisationen der LJF® . Die Haftung für den Verlust von Wertgegenständen
des Teilnehmers in den Räumlichkeiten an den Veranstaltungsorten wird ausdrücklich
wegbedungen.
Der Teilnehmer haftet für die von ihm verursachten Beschädigungen der
Trainingsanlagen und hat die entsprechenden Reparatur- und/oder Ersatzkosten
vollumfänglich zu ersetzen.
LJF® haftet nicht für Schlecht- oder Nichterfüllung der Dienstleistungen des Hotels
oder anderer Partner. Flugbuchung und –bezahlung oder andersweitige
Reiseorganisation ist Sache des Teilnehmers.
V.
LJF® SHOP
Bestellungen, werden erst nach Erhalt des Zahlungsbetrages ausgeliefert. Es gilt eine
10-tägige Umtausch-/Rückgabefrist. Nach Ablauf dieser Frist werden keine Artikel
zurückgenommen oder umgetauscht. Die Artikel müssen in einwandfreiem Zustand
sein, damit sie zurückgenommen werden.
Die Rücksendekosten liegen beim Käufer. CDs und DVDs sind gänzlich vom Umtausch
ausgeschlossen.
VI.



GENERAL CONDITIONS
Bildrechte: Alle Bildrechte liegen bei LJF®oder ihren Partnern. Eine Verwendung
ohne ausdrückliche Zustimmung ist nicht gestattet. Mit der Anmeldung und
Akzeptierung der vorliegenden AGBs erteilt der Teilnehmer LJF® das Recht,
während der Veranstaltung aufgenommene Bilder und Videos zu
Werbezwecken zu verwenden.
Sollte der Teilnehmer nicht zustimmen auf Bildern oder Videos aufgenommen zu
werden, so muss dies frühzeitig an LJF® kommuniziert werden. Es gilt weiter,
dass nur LJF® berechtigt ist Filme/Videos oder Fotos auf Events zu machen.
Haftungsausschluss für fremde Links: Wir verweisen auf unseren Seiten mit Links
zu anderen Seiten im Internet. Für all diese Links gilt: LJF® erklärt ausdrücklich,
dass sie keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten
hat. Deshalb distanziert sich LJF® hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller
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Inhalte nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle angezeigten Links und für alle
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und Texten oder wegen verspäteter und unterbliebener Lieferungen bleiben
strikt ausgeschlossen.
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


Änderungen der AGB: LJF® behält sich das Recht vor, jederzeit diese AGB zu
ändern und die Nutzung der Online-Plattform neuen oder weiteren
Vertragsbedingungen zu unterwerfen.
Datenschutz: Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden
gespeichert. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die
gespeicherten Adressdaten können auch zu Werbezwecken betreffend LJF®
verwendet werden. Sollten Sie mit der Speicherung nicht einverstanden sein,
veranlassen wir die Löschung.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Die Rechtsbeziehung zwischen dem
Kunden und LJF® untersteht schweizerischem Recht. Ausschließlicher
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Zürich. Es gelten die aktuellen AGBs,
welche auf der Website www.lifejunkiefitness.com zu finden sind.
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