Allgemeine Geschäftsbedingungen Bei uns ist das Kleingedruckte deutlich und einfach gehalten, damit du keine Info verpasst. Wichtig: Mit deiner Anmeldung stimmst du automatisch diesen Bedingungen zu. Nicadance GmbH wird im Folgenden als Life Junkie Fitness (LJF® ) bezeichnet und das Wort „Event“ umfasst Aus/Fortbildungen, Events, Trainings und Workshops. I. Allgemeine Anmeldung und Stornierung Nach Eingang der Anmeldung wird der Teilnehmer eine schriftliche Bestätigung erhalten und somit wird die Anmeldung verbindlich für beide Parteien. Die Bezahlung ist umgehend mit der Anmeldung zu tätigen. Die Bezahlung in Raten ist in manchen Situationen möglich, nach Absprache mit LJF® . Ratenzahlungsgebühren fallen ebenfalls an. Ist die Teilnahme nach Anmeldung aus dringenden Gründen nicht möglich, gelten folgende Regeln: Jede Abmeldung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen. Der Poststempel ist massgebend Jegliches Eventmaterial (Manuals etc.) müssen umgehend mit der Abmeldung retourniert werden. Eine Nichtrückgabe des Eventmaterials resultiert in einer Gebühr von CHF130.-. Sollte das Eventmaterial über ein Download zur Verfügung gestellt worden sein oder über ein Online-Training-Portal werden die Gebühren von CHF130.- mit dem ersten Download oder dem ersten Besuch auf dem Online-Training-Portal fälllig. Eine Admistrationsgebühr von CHF30.- wird für jegliche Abmeldung (auch mit Arztzeugnis) fällig, sobald die Anmeldung bestätigt und die Bezahlung erhalten wurde. Alle Stornierungen bis 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn sind kostenlos, die Administrationsgebühren von CHF30.- fallen immer an. Ausnahmen dazu bilden das Life Junkie Retreat, das speziellen Bedingungen unterliegt. Mehr Informationen sind unter IV. Life Junkie Retreat dieser AGBs zu finden. Bei Stornierungen von Veranstaltungen bis zu 4 Wochen vor dem Kursbeginn werden 50% der Gesamtteilnahmegebühren fällig. Bei Stornierungen, die nach der 4 Wochenfrist, eingehen werden die kompletten Teilnahmegebühren fällig. Bezahlte aber nicht besuchte Veranstaltungen können nicht zurückerstattet werden. Der Teilnehmer kann in diesem Fall eine Ersatzperson für ihn an die Veranstaltung schicken. Die Ersatzperson wird akzeptiert solange Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Eine Umbuchung auf ein anderes Datum kann ebenfalls ermöglicht werden. Im Falle des Schickens einer Ersatzperson, müssen alle Personalien frühzeitig (mindestens 24h vor der Veranstaltung) der LJF® mitgeteilt werden. AGBs_Life_Junkie_Fitness_2016 In beiden Fällen, Umbuchung oder Ersatzperson, werden nur Zusatzkosten in Höhe von CHF 30.- Administrationsgebühren fällig. Falls möglich und nach Absprache werden wir versuchen ein Ersatztermin zu finden und somit die Umbuchung durchführen. LJF® ist in keiner Weise zu einer Umbuchung verpflichtet. Sollte eine Umbuchung stattfinden, sind Adminsitrationsgebühren in Höhe von CHF30.- zu begleichen. Sollten zu wenige Teilnehmer zu einer Veranstaltung angemeldet sein, behalten wir uns vor, die Veranstaltung kurzfristig abzusagen. Allfällige Zahlungen werden zurückerstattet oder können nach Absprache für andere Veranstaltungen eingesetzt werden. Ein Schadenersatzanspruch aufgrund von kurzfristigem Absagen oder Verschieben des Kurses sowie Wechsel von Presenter oder Ausbildner bzw. Kursleiter unter Einschluss von Stornierungs-, Unterkunfts- und Reisekosten ist ausgeschlossen. Alle Rechte, auch Übersetzungen, Vervielfältigungen und Nachdruck von Schulungsunterlagen, auch auszugsweise sowie Merchandising sind der nicadance® GmbH vorbehalten. Ohne schriftliche Genehmigung von der nicadance® GmbH dürfen keine Reproduktionen vorgenommen werden. Alle Choreographien sind Eigentum von LJF® und dürfen nicht kopiert werden. LJF® behält sich das Recht vor, Änderungen im vorgesehenen Ablaufplan und den Terminen vorzunehmen. II. HAFTUNG/HAFTUNGSAUSSCHLUSS/VERSICHERUNG Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Es liegt in der Eigenverantwortung des Teilnehmers seine körperlichen Grenzen zu respektieren. Die Eventteilnahme, das Training erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr des Teilnehmers. Seitens LJF® wird jede Haftung für allfällige Schäden bei Unfällen, Verletzungen und/oder Krankheiten des Teilnehmers ausdrücklich abgelehnt bzw. ist ausdrücklich auf Vorsatz und Grobfahrlässigkeit beschränkt, ebenso wie die Haftung für Hilfspersonen oder Partnerorganisationen der LJF® . Die Haftung für den Verlust von Wertgegenständen des Teilnehmers in den Räumlichkeiten an den Veranstaltungsorten wird ausdrücklich wegbedungen. Der Teilnehmer haftet für die von ihm verursachten Beschädigungen der Trainingsanlagen und hat die entsprechenden Reparatur- und/oder Ersatzkosten vollumfänglich zu ersetzen. III. RECHTE UND PFLICHTEN DER LJF® INSTRUKTOREN 1. Rechte des DANCESS Instruktors Mit dem erfolgreichen Abschluss des Prüfungsvideos ist der Instruktor für ein Jahr ab Prüfungsbericht mit dem Vermerk „ready to teach“ berechtigt, seiner Ausbildung entsprechende Dacness Inhalte zu unterrichten und den Namen Dancess offiziell zu verwenden. Der Instruktor darf alle Choreographien der Basisausbildung verwenden. Weitere Rechte erlangt der Instruktor durch die Teilnahme an Dancess myTRIBE. AGBs_Life_Junkie_Fitness_2016 2. Rechte des DAFUNC Instruktors Um Dafunc unterrichten zu können, muss eine myTRIBE Mitgliedschaft gelöst werden, da wir garantieren wollen, dass wenn die Stunde Dafunc heisst auch 100% Dafunc drinsteckt. Es gibt zwei Optionen, die Dafunc Zertifizierung zu erlangen 1) Live Training absolvieren 2) Online Training von Life Junkie Fitness absolvieren. 3. Live Training a. Nach der eintägigen Live Ausbildung entscheidet der Mastertrainer ob Du „ready to teach“ bist oder nicht. Sobald Du den Status “ready to teach” erlangt hast, hast Du die freie Wahl, innerhalb von 5 Tagen nach der Ausbildung, zu entscheiden ob Du ein myTRIBE Mitglied werden und somit auch Dafunc unterrichten möchtest oder nicht. Ab Registrierung der myTRIBE Mitgliedschaft bekommst Du sofortigen Zugang zu dem Dafunc Mitgliedsbereich und dessen Inhalt (siehe Abschnitt II. für mehr Informationen) und bist offizieller Dafunc Instructor. 4. Online Training b. Nachdem alle Module und Lessons des Online Trainings erfolgreich absolviert wurden, muss ein Assessment Video einer kompletten Dafunc Stunde eingereicht werden. c. Sobald der Mastertrainer das Video beurteilt hat und Du das „ready to teach“ erhältst, hast Du, innerhalb von 5 Tage nach dem Erhalt des Ergebnisses, die freie Entscheidung ob Du ein myTRIBE Mitglied werden und somit auch Dafunc unterrichten möchtest oder nicht. Ab Registrierung der myTRIBE Mitgliedschaft bekommst Du sofortigen Zugang zu dem Dafunc Mitgliedsbereich und dessen Inhalt (siehe Abschnitt II. für mehr Informationen) und bist offizieller Dafunc Instructor. Aufgrund der Qualitätssicherung darf nur ein aktives myTRIBE Mitglied die offiziellen Inhalte des myTRIBE Mitgliedsbereiches unterrichten. Wir möchten so über Unterrichtstools, Tipps, Updates, Musikvorschlägen und neuen Grow und Dance Elementen die hohe Qualität gewährleisten, sowohl nach der Live Ausbildung als auch nach dem Online Training. Sobald die 5 Tage Deadline erlischt oder Du den Status „ready to teach“ nicht erhältst muss die Dafunc Ausbildung wiederholt werden, wenn Du das Programm unterrichten möchtest. Die Wiederholung der Ausbildung ist kostenlos, wenn sie innerhalb von 3 Monaten durchgeführt wird. Nach Ablauf dieser 3 monatigen Frist, fallen die kompletten Ausbildungsgebühren wieder an. 5. Titel und Lizenzbestimmungen Eine Person muss die Prüfung erfolgreich bestanden und das „ready to teach“ erhalten haben, bevor sie den Titel Dancess respektive Dafunc Instruktor verwenden und ihre Lektionen Dancess respektive Dafunc nennen darf. Wer seine Klassen nicht Dancess oder Dafunc benennt, dennoch aber LJF® Inhalte unterrichtet, benötigt dazu das schriftliche Einverständnis von LJF® und ist verpflichtet, während der Klasse verbal und visuell deutlich zu machen, dass sie LJF® Inhalte unterrichtet. AGBs_Life_Junkie_Fitness_2016 Während der Ausbildung ist es folglich nicht erlaubt, unter diesen Bezeichnungen zu arbeiten. Zum Üben dürfen die Lektionen als nicadance® bezeichnet werden wenn es eine klare Deklaration als Übungstunde gibt und kein Geld von den Teilnehmern verlangt wird. Um die Lizenz und damit die Berechtigung, Dancess Inhalte zu unterrichten, aufrecht zu erhalten, kann entweder die Dancess myTRIBE Membership bezogen werden oder ein PRO-Ausbildungsmodul innerhalb von einem Jahr besucht werden. In beiden Fällen verlängert sich somit die Lizenz automatisch um ein weiteres Jahr. Für Dafunc Instruktoren ist die Dafunc myTRIBE Mitgliedschaft obligatorisch, um die Zertifizierung aufrecht zu erhalten und somit Dafunc Lektionen zu unterrichten. 6. Unterlagen und Choreographien Die Weitergabe von Unterlagen oder Choreographien der Basisausbildung oder jeglicher LJF® Events ist verboten. Lediglich lizenzierte LJF® Instruktoren, die das jeweilige Event besucht haben, dürfen diese Choreographien verwenden. Die Ausbildungsunterlagen sind ebenfalls nur für lizenzierte Instruktoren gedacht und dürfen nicht weitergegeben werden. Diese Auflagen gelten für die online Materialien und Downloads in gleichen Massen. Es ist ausdrücklich verboten Passwörter oder Links an Drittpersonen weiterzugeben. 7. Specials LJF® hat das alleinige Recht, LJF® Events, LJF® Aus- und Weiterbildungen und workshops weltweit anzubieten. Ausnahme stell die Schweiz mit der SAFS dar. Als Ausbildungspartner hat die SAFS das Recht Dancess Ausbildungstage in der Schweiz anzubiten. Ausnahmen für lizenzierte Instruktoren sind möglich, aber nur unter der strikten Einhaltung der folgenden Bedingungen: a) Eine Special Dancess oder Dafunc Lektion (zB. Ein Osterspecial im Rahmen der eigenen, regelmässig stattfindenden Stunde) darf unter folgenden Bedingungen abgehalten werden: Der LJF® Instruktor muss lizenziert sein, sprich nicht mehr in der Ausbildung sein und eine gültige Lizenz haben. Das Special muss frühzeitig mit LJF® abgesprochen und durch LJF® validiert werden, sowie der geplante Instruktor muss von LJF® validiert werden. LJF® kann entscheiden, dass nur ein LJF® Presenter dieses Special durchführen darf. Es muss in der Vermarktung klar und eindeutig ersichtlich sein, dass es sich um eine spezielle Lektion mit dem entsprechenden Instruktor handelt und nicht um eine Veranstaltung von LJF® . Die Choreographien müssen den LJF® Vorgaben entsprechen, weshalb wir empfehlen sich an Originalchoreographien von LJF® (und diese allenfalls anzupassen) zu orientieren. Es dürfen keine weiterbildende Events (e.g. workshops, play shops) sondern lediglich Lektionen abgehalten werden. Das entsprechende Werbematerial muss um das offizielle LJF® Logo ergänzt sein, sobald eine visuelle Vermarktung stattfindet. Das offizielle Logo darf in seiner Form und Farbe nicht verändert werden. AGBs_Life_Junkie_Fitness_2016 b) Wird Dancess und/oder Dafunc an einem Event als eines von mehreren Produkten angeboten (e.g. Studio Special), ist das in Ordnung, wenn es den normalen Studiorahmen nicht übersteigt. Sobald das Event öffentlich ist, sprich Tickets verkauft und öffentlich Werbung gemacht werden, muss LJF® frühzeitig über das Event informiert werden und durch LJF® entschieden werden, ob der entsprechende Instruktor Dancess und/oder Dafunc vertreten darf oder ob nur lizenzierte Dafunc/Dancess Presenter LJF® die Lektion abhalten dürfen und können. 8. Verwendung Marketing Materials Sobald ein Nutzer ein Download von LJF® Programmen tätigt, willigt dieser in folgende Bedingungen ein: Alle zertifizierten LJF® Instruktoren (Dancess oder Dafunc) haben das Recht und die Pflichten die offiziellen LJF® Logos zu benutzen und nachfolgende Marketing Materialien, unter Einhaltung folgenden Bedingungen zu nutzen, um die LJF® Programme an Drittpersonen zu bewerben: a. Das LJF® Download-Material darf nur von LJF® zertifizierten Instruktoren oder Studios verwendet werden. b. Das LJF® Download-Material darf nur für die entsprechenden Programme verwendet werden. c. Es ist strengstens verboten, Bilder oder jegliche andere Materialien von LJF® von der Facebook-Seite, Webseite oder anderen Social-Media-Plattformen zu kopieren, wieder zu verwenden oder herunterzuladen. d. Es ist verboten das Branding und oder das LJF® Logo in jeglicher Form zu verändern oder anzupassen. Nur zusätzliche Informationen wie Kurszeit etc. können hinzugefügt werden. e. LJF® Logos dürfen nicht verändert werden a. Ein Beispiel von falscher Logonutzung und was verboten ist: i. Farben verändern, Farben hinzufügen, Graphiken hinzufügen ii. Falsche Grössenproportionen, Mischung von Positiv und Negativbild, überladene Hintergründe, Hintergrundmuster iii. Unproportionierte Grössen von nachgeahmten Logos, Kombinationen mit dem eigenen Firmenlogo, Bedruckung von Kleidung, Accessoires, Taschen etc. f. Alleine LJF® hat das Recht Videos, Filme oder Ausschnitte und Teaser vom Originalvideo auf YouTube oder andere Social-Media Plattformen hochzuladen. Sollte ein Instruktor ein Video, ein Film, Ausschnitte oder Teaser von einem LJF® Program aufschalten wollen, muss das Material zu erst von LJF® abgesegnet werden. Ohne Bestätigung dürfen keine Videos, Filme, Teaser oder Ausschnitte geposted werden. g. Im Falle von Missbrauch, Nichteinhaltung oder fälschlichem Handeln von den oben genannten Regeln, behält sich LJF® das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten. h. Für alle Streitigkeiten wird Zürich, Schweiz, als Gerichtsstand festgelegt. 9. Vertragsbruch Sollten die vorstehend aufgeführten Verpflichtungen durch den Instruktor nicht eingehalten werden, verpflichtet er sich, für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung einen Betrag von 5000.- an LJF® , Nicole Haut zu zahlen. AGBs_Life_Junkie_Fitness_2016 Unabhängig davon ist LJF® berechtigt, dem Instruktor aus wichtigem Grund die Lizenz per sofort zu entziehen. Für alle Streitigkeiten, die aus den Verträgen mit LJF® entstehen, gilt der Gerichtsstand Zürich (Schweiz), anwendbar ist das Schweizer Recht. IV. LIFE JUNKIE RETREATS Life Junkie Retreats sind Events bei denen Hotels und andere LJF Partner involviert sind, und somit mit diesen Partnern eine bindende und interdependente Beziehung besteht. 1. ANMELDUNG UND STORNIERUNG Nach Eingang der Anmeldung wird der Teilnehmer eine schriftliche Bestätigung erhalten und somit wird die Anmeldung verbindlich für beide Parteien. Die Bezahlung ist umgehend mit der Anmeldung zu tätigen. Die Bezahlung in Raten ist in manchen Situationen möglich, nach Absprache mit LJF® . Ratenzahlungsgebühren fallen ebenfalls an. Sollte nach verbindlicher Anmeldung die Teilnahme am Life Junkie Retreat aus wichtigen Gründen nicht möglich sein, kann die Teilnahme bis zu einem spezifischen Datum (bitte auf die event-spezifischen Bedingungen zurückgreifen, die gesetzten Daten können je nach Event variieren). Administrationsgebühren von CHF50.- werden sowieso anfallen. Nach dem jeweiligen Stichtag, können keine Stornierungen und Rückzahlungen mehr angenommen werden, weil die Buchung gegenüber dem Hotel garantiert werden muss. 2. VERMITTLUNG VON ZIMMERPARTNER Leider hat LJF® in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht Alleinreisende einander fürs Doppelzimmer zu vermitteln. Deshalb erbringt LJF® diesen Dienst nicht mehr. Wer ein Doppelzimmer ohne Angabe der zweiten Person (Notizfeld bei Anmeldung) in seinem Zimmer bucht, muss nebst dem Einzelzimmeraufschlag mit einer Bearbeitungsgebühr von CHF50.- rechnen. 3. LIFE JUNKIE RETREAT ABSAGE UND FLUGBUCHUNG Sollten zu wenige Teilnehmer für das Retreat angemeldet sein, behält sich LJF® vor, das Retreat abzusagen. LJF® empfiehlt die Flugbuchung erst nach der offiziellen Bestätigung des Events zu vollziehen. LJF® übernimmt keine Haftung für falsche Flugbuchungen oder Flugbuchungen, die vor der offiziellen Bestätigung getätigt wurden. Jegliche Schadensersatzansprüche werden seitens LJF® abgelehnt. Bereits bezahlte Eventbeiträge werden im Falle einer Eventabsage direkt und sofort per Paypal zurücküberwiesen. Schadenersatzansprüche aufgrund der Absage des Events oder aufgrund Wechsel von Presenter sowie aufgrund von Änderungen am Programm sind ausgeschlossen. LJF® behält sich ausdrücklich das Recht vor, jederzeit Änderungen im vorgesehenen Stundenplan / Ablaufplan vorzunehmen. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers sich um die Flugbuchung und andere notwendige Vorbereitungen für die Reise zu kümmern. 4. HAFTUNG/HAFTUNGSAUSSCHLUSS/VERSICHERUNG Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Es liegt in der Eigenverantwortung des Teilnehmers seine körperlichen Grenzen zu respektieren. Die Eventteilnahme, das AGBs_Life_Junkie_Fitness_2016 Training erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr des Teilnehmers. Seitens LJF® wird jede Haftung für allfällige Schäden bei Unfällen, Verletzungen und/oder Krankheiten des Teilnehmers ausdrücklich abgelehnt bzw. ist ausdrücklich auf Vorsatz und Grobfahrlässigkeit beschränkt, ebenso wie die Haftung für Hilfspersonen oder Partnerorganisationen der LJF® . Die Haftung für den Verlust von Wertgegenständen des Teilnehmers in den Räumlichkeiten an den Veranstaltungsorten wird ausdrücklich wegbedungen. Der Teilnehmer haftet für die von ihm verursachten Beschädigungen der Trainingsanlagen und hat die entsprechenden Reparatur- und/oder Ersatzkosten vollumfänglich zu ersetzen. LJF® haftet nicht für Schlecht- oder Nichterfüllung der Dienstleistungen des Hotels oder anderer Partner. Flugbuchung und –bezahlung oder andersweitige Reiseorganisation ist Sache des Teilnehmers. V. LJF® SHOP Bestellungen, werden erst nach Erhalt des Zahlungsbetrages ausgeliefert. Es gilt eine 10-tägige Umtausch-/Rückgabefrist. Nach Ablauf dieser Frist werden keine Artikel zurückgenommen oder umgetauscht. Die Artikel müssen in einwandfreiem Zustand sein, damit sie zurückgenommen werden. Die Rücksendekosten liegen beim Käufer. CDs und DVDs sind gänzlich vom Umtausch ausgeschlossen. VI. GENERAL CONDITIONS Bildrechte: Alle Bildrechte liegen bei LJF®oder ihren Partnern. Eine Verwendung ohne ausdrückliche Zustimmung ist nicht gestattet. Mit der Anmeldung und Akzeptierung der vorliegenden AGBs erteilt der Teilnehmer LJF® das Recht, während der Veranstaltung aufgenommene Bilder und Videos zu Werbezwecken zu verwenden. Sollte der Teilnehmer nicht zustimmen auf Bildern oder Videos aufgenommen zu werden, so muss dies frühzeitig an LJF® kommuniziert werden. Es gilt weiter, dass nur LJF® berechtigt ist Filme/Videos oder Fotos auf Events zu machen. Haftungsausschluss für fremde Links: Wir verweisen auf unseren Seiten mit Links zu anderen Seiten im Internet. Für all diese Links gilt: LJF® erklärt ausdrücklich, dass sie keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten hat. Deshalb distanziert sich LJF® hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seiten Dritter auf www.lifejunkiefitness.com und macht sich diese Inhalte nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links führen. Schadenersatz: Schadenersatzansprüche wegen Fehlern in Abbildungen, Preisen und Texten oder wegen verspäteter und unterbliebener Lieferungen bleiben strikt ausgeschlossen. AGBs_Life_Junkie_Fitness_2016 Änderungen der AGB: LJF® behält sich das Recht vor, jederzeit diese AGB zu ändern und die Nutzung der Online-Plattform neuen oder weiteren Vertragsbedingungen zu unterwerfen. Datenschutz: Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die gespeicherten Adressdaten können auch zu Werbezwecken betreffend LJF® verwendet werden. Sollten Sie mit der Speicherung nicht einverstanden sein, veranlassen wir die Löschung. Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und LJF® untersteht schweizerischem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Zürich. Es gelten die aktuellen AGBs, welche auf der Website www.lifejunkiefitness.com zu finden sind. AGBs_Life_Junkie_Fitness_2016
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