Bekanntmachung Der Gemeinderat Etzelwang wird im 1. Halbjahr 2017 (bis 30.06.2017) die Beitrags- und Gebührensatzung (BGS- EWS Etzelwang) für die öffentliche Entwässerungseinrichtung Etzelwang neu erlassen bzw. ändern. Dabei werden die Beitrags- und Gebührensätze rückwirkend zum 01.01.2017 neu festgesetzt. Eine Erhöhung der Beitrags- und Gebührensätze und eine etwaige Mehrbelastung der Gebührenschuldner können nicht ausgeschlossen werden, worauf ausdrücklich hingewiesen wird. Etzelwang, den 22.12.2016 Roman Berr 1. Bürgermeister Gemeinde Etzelwang Ausgehängt am 22.12.2016 Abgenommen am ____________
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