B ekanntmachung

Bekanntmachung
Der Gemeinderat Etzelwang wird im 1. Halbjahr 2017 (bis 30.06.2017)
die Beitrags- und Gebührensatzung (BGS- EWS Etzelwang) für die
öffentliche Entwässerungseinrichtung Etzelwang neu erlassen bzw. ändern. Dabei werden die Beitrags- und Gebührensätze rückwirkend zum
01.01.2017 neu festgesetzt. Eine Erhöhung der Beitrags- und
Gebührensätze und eine etwaige Mehrbelastung der Gebührenschuldner können nicht ausgeschlossen werden, worauf ausdrücklich
hingewiesen wird.
Etzelwang, den 22.12.2016
Roman Berr
1. Bürgermeister
Gemeinde Etzelwang
Ausgehängt am 22.12.2016
Abgenommen am ____________