das ö3-wecker jahresrückblicks-quiz

DAS Ö3-WECKER JAHRESRÜCKBLICKS-QUIZ
DIE SPIELREGELN
1.
Der ORF/Hitradio Ö3 (in der Folge „Ö3“ genannt) veranstaltet von 27. bis 30. Dezember 2016
(Gewinnspielzeitraum) das Gewinnspiel „DAS Ö3-WECKER-JAHRESRÜCKBLICKS-QUIZ“ in Zusammenarbeit mit
MEDIA–SATURN BETEILIGUNGS-GMBH (in der Folge „SATURN“ genannt).
2.
Am Gewinnspiel teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, die in den
letzten sechs Monaten bei keinem Ö3-Gewinnspiel gewonnen haben. Mitarbeiter/innen des ORF, deren
Tochterunternehmen und konzernverbundenen Unternehmen, sowie Mitarbeiter/innen von SATURN und
Angehörige der Mitarbeiter/innen dieses Unternehmens sind nicht teilnahmeberechtigt.
3.
Im Gewinnspielzeitraum findet mehrmals täglich in unregelmäßigen Abständen zwischen 6 und 12 Uhr eine
Spielrunde statt. Insgesamt erfolgen maximal 36 Spielrunden.
4.
Der/Die Ö3-Moderator/in ruft die Ö3-/Hörer/innen vor einer Spielrunde auf, sich unter 0821 600 600 (20
Cent/Anruf) zu melden. Der/Die 33. Anrufer/in wird live ins Ö3-Studio durchgestellt & nimmt in Folge dessen
am Gewinnspiel teil. Der/Die Teilnehmer/in hört eine Moderation zu einem Ereignis aus dem Jahr 2016,
anschließend wird der/die Ö3-Moderator/in dann eine Frage stellen und 3 Antwortmöglichkeiten vorgeben.
Kann der/die Teilnehmer/in die Frage innerhalb von 5 Sekunden korrekt beantworten – dabei gilt
ausschließlich die erste vom/von der Teilnehmer/in genannte Antwort – und wird er/sie vom/von der
Moderator/in als Gewinner/in ausgelobt, hat er/sie einen Einkaufsgutschein im Wert von EUR 300,00 von
SATURN gewonnen. Kann der/die Teilnehmer/in die Frage nicht korrekt beantworten, ist die Spielrunde für
ihn/sie verloren. Es kommt dabei zur Bildung eines Jackpots, sodass der/die nächste Teilnehmer/in um einen
Einkaufsgutschein im Wert von EUR 600,00 spielt. Pro verlorene Spielrunde werden EUR 300,00 zum Jackpot
hinzugerechnet. Der maximal auszuspielende Betrag sind EUR 10.800,00.
5.
Die Einkaufsgutscheine können nicht in bar abgelöst werden.
6.
Der ORF ist stets um eine korrekte und technisch einwandfreie Abwicklung seiner Gewinnspiele bemüht,
dennoch können technische Gebrechen usw. die Durchführung verhindern. Der/Die Teilnehmer/in hat in
solchen Fällen keine wie auch immer gearteten Ansprüche gegen die in den Punkten 1 und 2 genannten
Unternehmen. Wird aber zB. ein Telefongespräch unterbrochen oder auf andere Art und Weise beendet,
bevor der/die Teilnehmer/in On Air von dem/der Moderator/in als Gewinner/in ausgelobt worden ist, hat
der/die Teilnehmer/in keinen Anspruch auf den Gewinn. Es besteht auch kein Anspruch darauf, ein zweites
Mal On Air am Gewinnspiel teilzunehmen.
7.
Eine Haftung des ORF in Zusammenhang mit den gewonnen Preisen wird ausgeschlossen. Diesbezüglich
wird der/die Teilnehmer/in den ORF schad- und klaglos halten.
8.
Jede/r Teilnehmer/in dieses Gewinnspieles stimmt zu, dass seine/ihre Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum)
von Ö3 und SATURN veröffentlicht werden können. Jede/r Teilnehmer/in räumt dem ORF an allen
seinen/ihren mit der Teilnahme an diesem Gewinnspiel in Zusammenhang stehenden schutzrechtsfähigen
Leistungen unentgeltlich und exklusiv sämtliche Nutzungsrechte, insbesondere der Sendung und
Zurverfügungstellung (beispielsweise im Hitradio Ö3 oder auf oe3.ORF.at) in Bild, Ton und Wort (Mitschnitte
von Spielrunden und Interviews, Fotos, Presse-Aussendungen, Zeitungsartikel…) zeitlich, territorial und
sachlich uneingeschränkt ein.
9.
Aus journalistischen/programmtechnischen/redaktionellen Gründen kann es jederzeit zu Verschiebungen/
Änderungen der Spielregeln/im Spielablauf, Absagen bzw. Streichungen von Spielrunden oder des
gesamten Gewinnspiels kommen. Diese Änderungen werden im Programm Hitradio Ö3 verlautbart.
10. Alle Teilnehmer/innen am Gewinnspiel erklären sich durch ihre Teilnahme mit den Teilnahmebedingungen
einverstanden. Bei Verdacht auf Manipulationen behält sich der ORF das Recht vor, Teilnehmer/innen –
ohne Angaben von Gründen – vom Gewinnspiel auszuschließen.
11. Über dieses Gewinnspiel kann kein Schriftverkehr geführt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Stand: 23.12.2016