Personalverleih – Temporärarbeit • Neue Mitarbeitende – dazu gehören auch Temporärarbeitende – haben ein 50 Prozent höheres Unfallrisiko. Deshalb sind eine gute Einführung und Anleitung unerlässlich. • Der Personalverleih und Einsatzbetrieb müssen klare Abmachungen treffen – besonders was das Anforderungsprofil betrifft. • Der Einsatzbetrieb hat gegenüber den Temporärarbeitenden die gleiche Verantwortung wie für die eigenen Mitarbeitenden. • Für die Temporärarbeitenden gilt, dass sie sich an die Weisungen des Einsatzbetriebs halten müssen. Höheres Unfallrisiko Das Unfallrisiko von Temporärarbeitenden liegt weit über dem Durchschnitt aller bei der Suva Versicherten. Besonders auffallend ist dies auf dem Bau. Um das Unfallrisiko zu senken, müssen alle Beteiligten ihre Verantwortung wahrnehmen. Wichtig ist vor allem eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Einsatz und Verleihbetrieb. Besonderes Arbeitsverhältnis Personalverleiher Gemäss Unfallversicherungsgesetz Art. 82 muss der Arbeitgeber (Personalverleiher) zur Verhütung von Berufsunfällen und Suva, ID 6-B1A-EC7-2A6, Ausgabe 15.12.2016 https://www.suva.ch/de-ch/praevention/branchenthemen/personalverleih, Erzeugungsdatum 28.12.2016 Seite 1 Berufskrankheiten alle Massnahmen treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind. Einsatzbetriebe In der Verordnung über die Unfallverhütung Art. 10 und im Arbeitsgesetz Art. 9 ist festgehalten, dass der Arbeitgeber, der in seinem Betrieb Temporärarbeitende beschäftigt, ihnen gegenüber bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz die gleichen Pflichten hat wie Bei der Temporärarbeit verhält es sich so, dass gegenüber den eigenen Arbeitnehmenden. der Arbeitgeber (= Personalverleiher/Verleihbetrieb) die von ihm Weiter muss der Arbeitgeber gemäss Verordnung angestellten Arbeitnehmenden anderen über die Unfallverhütung Art. 6 dafür sorgen, Arbeitgebern (= Einsatzbetriebe) für dass alle in seinem Betrieb beschäftigten gewerbsmässige Arbeitsleistungen zur Verfügung Arbeitnehmenden, einschliesslich der dort tätigen stellt. Arbeitnehmenden eines anderen Betriebs, über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren Zwischen Verleihbetrieb und Arbeitnehmer (1) informiert und über die Massnahmen zu deren besteht ein Arbeitsvertrag; zwischen Verleihbetrieb Verhütung angeleitet werden. und Einsatzbetrieb ein Verleihvertrag bzw. eine Einsatzvereinbarung (2). Der Arbeitnehmer leistet Temporärarbeitende seine Arbeit nicht im Betrieb des Die Arbeitnehmenden müssen gemäss Personalverleihers, sondern «ausserhalb» in Verordnung über die Unfallverhütung Art. 11 die einem Einsatzbetrieb (3). Weisungen des Arbeitgebers in Bezug auf die Arbeitssicherheit befolgen und die allgemein Dies hat zur Folge, dass die Arbeitgeberfunktion anerkannten Sicherheitsregeln berücksichtigen. aufgespalten wird: Das Recht auf Ziel, Fach und Die Arbeitnehmenden müssen insbesondere die Verhaltensanweisungen für die Arbeitnehmenden Persönlichen Schutzausrüstungen benützen und geht an den Einsatzbetrieb über (3). Die übrigen dürfen die Wirksamkeit der Schutzeinrichtungen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag, nicht beeinträchtigen. insbesondere die Lohnzahlungspflicht, bleiben beim Verleihbetrieb (1). Handeln Suva, ID 6-B1A-EC7-2A6, Ausgabe 15.12.2016 https://www.suva.ch/de-ch/praevention/branchenthemen/personalverleih, Erzeugungsdatum 28.12.2016 Seite 2 Handeln Klare Regelungen schaffen Sicherheit Informieren Sie sich im Folgenden darüber, was Sie als Personalverleiher, Einsatzbetrieb oder temporär arbeitende Person für sichere und gesunde Arbeitsplätze beachten müssen. Personalverleiher (Verleihbetriebe) Obwohl der Einsatzbetrieb für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmenden verantwortlich ist, kann der Verleihbetrieb als faktischer Arbeitgeber der temporär arbeitenden Person die Unfall und Gesundheitskosten beeinflussen. Die folgenden Punkte sind zwischen Verleih und Einsatzbetrieb klar zu regeln: • Anforderungsprofil (Qualifikation, Eignung, Spezialkenntnisse usw.) Dem Anforderungsprofil wird häufig zu wenig Beachtung geschenkt. Es ist wichtig, dass der Einsatzbetrieb dem Verleihbetrieb klar mitteilt, welche Fähigkeiten die gesuchte Person haben soll und für welchen Einsatz sie vorgesehen ist. Für diese Aufgabe stellt die EKAS das elektronische Hilfsmittel «Anforderungsprofil» zur Verfügung. • spezielle Anforderungen hinsichtlich Einsatzort und Einsatzzeit (Witterung, Höhenarbeit, Schichtarbeit usw.) • Grundausbildung bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (Rechte, Pflichten) • Persönliche Schutzausrüstung (Wer stellt was zur Verfügung?) • Ansprechpersonen, Vorgehen bei einem Unfall usw. Qualifikation der Mitarbeitenden Damit Sie als Verleihbetrieb einen Überblick über die Qualifikation Ihrer Mitarbeitenden erhalten, stellt die EKAS das elektronische Hilfsmittel «Qualifikationsprofil» zur Verfügung. Zusammenarbeit mit dem Einsatzbetrieb aktiv pflegen Die folgenden Punkte sind für eine gute Zusammenarbeit wichtig: • Holen Sie nach dem Einsatz eine Rückmeldung über die Erfahrungen mit der ausgeliehenen Person ein. • Nehmen Sie nach jedem Unfallereignis in Zusammenarbeit mit dem Einsatzbetrieb eine Unfallabklärung vor. Verlassen Sie sich nicht nur auf die Aussagen Ihres Mitarbeiters. Als faktischer Arbeitgeber haben Sie das Recht, Auskunft über den Unfallhergang zu erhalten. Dieses Vorgehen erlaubt Ihnen, Rückschlüsse über die Unfallursachen zu ziehen, beispielsweise ob die Person für den Einsatz geeignet war, Sicherheitsstandards im Einsatzbetrieb eingehalten wurden oder ob eine ausreichende Einführung am Arbeitsplatz stattgefunden hat. Einsatzbetrieb Suva, ID 6-B1A-EC7-2A6, Ausgabe 15.12.2016 https://www.suva.ch/de-ch/praevention/branchenthemen/personalverleih, Erzeugungsdatum 28.12.2016 Seite 3 Als verantwortliche Führungskraft im Einsatzbetrieb sind Sie für die Sicherheit und Gesundheit der Temporärarbeitenden genauso verantwortlich wie für das eigene Personal. Achten Sie deshalb auf die folgenden Punkte. Vor dem Einsatz Suchen Sie sich Ihre Partner unter den Verleihbetrieben sorgfältig aus und treffen Sie mit diesen klare Abmachungen. Beschreiben Sie bei der Bestellung das Anforderungsprofil der gesuchten Arbeitskraft möglichst genau. Für diese Aufgabe stellt die EKAS das elektronische Hilfsmittel «Anforderungsprofil» zur Verfügung. Das Formular ermöglicht klare Abmachungen zwischen Einsatz und Verleihbetrieb und enthält eine Beschreibung sowie Anwendung des Anforderungsprofils . Regeln Sie die Frage, wer die Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellt. Bewährt hat sich diesbezüglich folgende Lösung: Die branchenspezifische Standardausrüstung stellt der Verleihbetrieb zur Verfügung und die einsatzbezogene Spezialausrüstung der Einsatzbetrieb. Hier gilt ganz speziell: Klare Regeln schaffen klare Verhältnisse. Überprüfen Sie das «Angebot» des Verleihbetriebs schon vor Vertragsabschluss. Beim Einsatz Empfangen Sie die temporäre Arbeitskraft am Einsatzort und kontrollieren Sie die notwendigen Ausweise und Ausrüstungen. Geben Sie dem neuen Mitarbeiter oder der neuen Mitarbeiterin eine angemessene Einführung am Arbeitsplatz. Dazu gehören insbesondere folgende Informationen: • direkter Ansprechpartner vor Ort • Hinweise zur betrieblichen Sicherheitskultur • Gefahren, die bei der Tätigkeit auftreten können • erforderliche Schutzmassnahmen • Notfallkonzept Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter «Neu am Arbeitsplatz» . Überprüfen Sie die Kenntnisse des neuen Mitarbeiters oder der neuen Mitarbeiterin. Zum Beispiel bezüglich des Umgangs mit Geräten und Maschinen sowie im Anschlagen von Lasten. Beobachten Sie die temporär eingesetzte Person während der ersten Einsatzphase. Denken Sie daran, dass auch ein geübter Kran, Baumaschinen oder Geräteführer sich zuerst an das zu bedienende Gerät gewöhnen muss. Fordern Sie in den ersten Stunden nicht schon die volle Leistung. Schauen Sie aber nicht weg, wenn Sie Defizite feststellen. Denken Sie daran, auch temporär Mitarbeitende sind Ihre Mitarbeitenden: Sie tragen die Verantwortung für ihre Sicherheit und Gesundheit. Im Falle eines Unfalls Sollte sich trotz aller Vorsicht ein Unfall ereignen, so halten Sie die Fakten fest, die zum Unfall geführt haben. Am besten benutzen Sie dazu ein betriebsinternes Unfallprotokoll . Informieren Sie den Verleihbetrieb über das Ereignis und geben Sie diesem auf Anfrage die notwendige Unterstützung bei der Unfallbearbeitung. Suva, ID 6-B1A-EC7-2A6, Ausgabe 15.12.2016 https://www.suva.ch/de-ch/praevention/branchenthemen/personalverleih, Erzeugungsdatum 28.12.2016 Seite 4 Nach dem Einsatz Nach Beendigung des Temporäreinsatzes kann es sinnvoll sein, dem Verleihbetrieb und dem temporären Mitarbeiter oder der temporären Mitarbeiterin ein kurzes Feedback über den Einsatz zu geben. Das Feedback umfasst insbesondere Angaben über allfällig erteilte Instruktionen oder das Sicherheitsverhalten. Temporärarbeitende Als temporärer Mitarbeiter sind Sie immer wieder an neuen Arbeitsplätzen. Fragen Sie, wenn Ihnen etwas nicht klar ist. Bei offensichtlichen Gefahren und wenn Sie unsicher sind, haben Sie das Recht, STOPP zu sagen. Beseitigen Sie gemeinsam mit dem Vorgesetzten die Unsicherheit oder Gefahr. Arbeiten Sie erst dann weiter. Weitere wichtige Hinweise erhalten Sie in Neuer Arbeitsplatz – neue Gefahren. So starten Sie sicher am neuen Arbeitsplatz . Sicherheitspass Es wird empfohlen, dass Sie als temporärer Mitarbeiter einen Sicherheitspass führen. Dieser dient dem Einsatzbetrieb als wichtiges Instrument, um Ihnen die Arbeiten zuzuweisen, die Ihren Fähigkeiten und Ihrem Können entsprechen. Verlangen Sie vom Verleih und Einsatzbetrieb, dass Instruktionen und Ausbildungen in Ihrem Sicherheitspass eingetragen werden. Der Sicherheitspass ist Ihr Eigentum. Weitere Informationen erhalten Sie unter Beschreibung/Anwendung des Sicherheitspasses . Bestellen Sie den persönlichen Sicherheitspass für temporäre Arbeitskräfte hier . Weitere Hilfs und Schulungsmittel • Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Baustelle. Für Personen im temporären Einsatz. • Gefahr im Griff – Grundregeln der Arbeitssicherheit • Neu am Arbeitsplatz • «Slideshow» Gefahrensituationen • Spielend lernen («Memo», «10 Unterschiede», «Schütze Dich richtig») Suva, ID 6-B1A-EC7-2A6, Ausgabe 15.12.2016 https://www.suva.ch/de-ch/praevention/branchenthemen/personalverleih, Erzeugungsdatum 28.12.2016 Seite 5 Suva, ID 6-B1A-EC7-2A6, Ausgabe 15.12.2016 https://www.suva.ch/de-ch/praevention/branchenthemen/personalverleih, Erzeugungsdatum 28.12.2016 Seite 6
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