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Personalverleih – Temporärarbeit
• Neue Mitarbeitende – dazu gehören auch Temporärarbeitende –­ haben ein 50
Prozent höheres Unfallrisiko. Deshalb sind eine gute Einführung und Anleitung
unerlässlich.
• Der Personalverleih­ und Einsatzbetrieb müssen klare Abmachungen treffen –
besonders was das Anforderungsprofil betrifft.
• Der Einsatzbetrieb hat gegenüber den Temporärarbeitenden die gleiche
Verantwortung wie für die eigenen Mitarbeitenden.
• Für die Temporärarbeitenden gilt, dass sie sich an die Weisungen des
Einsatzbetriebs halten müssen.
Höheres Unfallrisiko
Das Unfallrisiko von Temporärarbeitenden liegt weit über dem Durchschnitt aller bei der Suva
Versicherten. Besonders auffallend ist dies auf dem Bau. Um das Unfallrisiko zu senken, müssen alle
Beteiligten ihre Verantwortung wahrnehmen. Wichtig ist vor allem eine gute Zusammenarbeit zwischen
dem Einsatz­ und Verleihbetrieb.
Besonderes Arbeitsverhältnis
Personalverleiher
Gemäss Unfallversicherungsgesetz Art. 82 muss der Arbeitgeber (Personalverleiher) zur
Verhütung von Berufsunfällen und
Suva, ID 6-B1A-EC7-2A6, Ausgabe 15.12.2016
https://www.suva.ch/de-ch/praevention/branchenthemen/personalverleih, Erzeugungsdatum 28.12.2016
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Berufskrankheiten alle Massnahmen treffen, die
nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand
der Technik anwendbar und den gegebenen
Verhältnissen angemessen sind.
Einsatzbetriebe
In der Verordnung über die Unfallverhütung Art.
10 und im Arbeitsgesetz Art. 9 ist
festgehalten, dass der Arbeitgeber, der in seinem
Betrieb Temporärarbeitende beschäftigt, ihnen
gegenüber bezüglich Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz die gleichen Pflichten hat wie
Bei der Temporärarbeit verhält es sich so, dass
gegenüber den eigenen Arbeitnehmenden. der Arbeitgeber (=
Personalverleiher/Verleihbetrieb) die von ihm
Weiter muss der Arbeitgeber gemäss Verordnung
angestellten Arbeitnehmenden anderen
über die Unfallverhütung Art. 6 dafür sorgen,
Arbeitgebern (= Einsatzbetriebe) für
dass alle in seinem Betrieb beschäftigten
gewerbsmässige Arbeitsleistungen zur Verfügung
Arbeitnehmenden, einschliesslich der dort tätigen
stellt. Arbeitnehmenden eines anderen Betriebs, über
die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren
Zwischen Verleihbetrieb und Arbeitnehmer (1)
informiert und über die Massnahmen zu deren
besteht ein Arbeitsvertrag; zwischen Verleihbetrieb
Verhütung angeleitet werden.
und Einsatzbetrieb ein Verleihvertrag bzw. eine
Einsatzvereinbarung (2). Der Arbeitnehmer leistet
Temporärarbeitende
seine Arbeit nicht im Betrieb des
Die Arbeitnehmenden müssen gemäss
Personalverleihers, sondern «ausserhalb» in
Verordnung über die Unfallverhütung Art. 11 die
einem Einsatzbetrieb (3). Weisungen des Arbeitgebers in Bezug auf die
Arbeitssicherheit befolgen und die allgemein
Dies hat zur Folge, dass die Arbeitgeberfunktion
anerkannten Sicherheitsregeln berücksichtigen.
aufgespalten wird: Das Recht auf Ziel­, Fach­ und
Die Arbeitnehmenden müssen insbesondere die
Verhaltensanweisungen für die Arbeitnehmenden
Persönlichen Schutzausrüstungen benützen und
geht an den Einsatzbetrieb über (3). Die übrigen
dürfen die Wirksamkeit der Schutzeinrichtungen
Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag,
nicht beeinträchtigen.
insbesondere die Lohnzahlungspflicht, bleiben
beim Verleihbetrieb (1).
Handeln
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Handeln
Klare Regelungen schaffen Sicherheit
Informieren Sie sich im Folgenden darüber, was Sie als Personalverleiher, Einsatzbetrieb oder temporär arbeitende Person für
sichere und gesunde Arbeitsplätze beachten müssen.
Personalverleiher (Verleihbetriebe)
Obwohl der Einsatzbetrieb für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmenden verantwortlich ist,
kann der Verleihbetrieb als faktischer Arbeitgeber der temporär arbeitenden Person die Unfall­ und
Gesundheitskosten beeinflussen. Die folgenden Punkte sind zwischen Verleih­ und Einsatzbetrieb klar zu regeln:
• Anforderungsprofil (Qualifikation, Eignung, Spezialkenntnisse usw.) Dem Anforderungsprofil wird häufig zu wenig Beachtung geschenkt. Es ist wichtig, dass der
Einsatzbetrieb dem Verleihbetrieb klar mitteilt, welche Fähigkeiten die gesuchte Person haben soll
und für welchen Einsatz sie vorgesehen ist. Für diese Aufgabe stellt die EKAS das elektronische
Hilfsmittel «Anforderungsprofil» zur Verfügung.
• spezielle Anforderungen hinsichtlich Einsatzort und Einsatzzeit (Witterung, Höhenarbeit,
Schichtarbeit usw.)
• Grundausbildung bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (Rechte, Pflichten)
• Persönliche Schutzausrüstung (Wer stellt was zur Verfügung?)
• Ansprechpersonen, Vorgehen bei einem Unfall usw.
Qualifikation der Mitarbeitenden
Damit Sie als Verleihbetrieb einen Überblick über die Qualifikation Ihrer Mitarbeitenden erhalten, stellt
die EKAS das elektronische Hilfsmittel «Qualifikationsprofil» zur Verfügung.
Zusammenarbeit mit dem Einsatzbetrieb aktiv pflegen
Die folgenden Punkte sind für eine gute Zusammenarbeit wichtig:
• Holen Sie nach dem Einsatz eine Rückmeldung über die Erfahrungen mit der ausgeliehenen
Person ein.
• Nehmen Sie nach jedem Unfallereignis in Zusammenarbeit mit dem Einsatzbetrieb eine
Unfallabklärung vor. Verlassen Sie sich nicht nur auf die Aussagen Ihres Mitarbeiters.
Als faktischer Arbeitgeber haben Sie das Recht, Auskunft über den Unfallhergang zu erhalten. Dieses
Vorgehen erlaubt Ihnen, Rückschlüsse über die Unfallursachen zu ziehen, beispielsweise ob die
Person für den Einsatz geeignet war, Sicherheitsstandards im Einsatzbetrieb eingehalten wurden
oder ob eine ausreichende Einführung am Arbeitsplatz stattgefunden hat.
Einsatzbetrieb
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Als verantwortliche Führungskraft im Einsatzbetrieb sind Sie für die Sicherheit und Gesundheit der
Temporärarbeitenden genauso verantwortlich wie für das eigene Personal. Achten Sie deshalb auf
die folgenden Punkte.
Vor dem Einsatz
Suchen Sie sich Ihre Partner unter den Verleihbetrieben sorgfältig aus und treffen Sie mit diesen
klare Abmachungen. Beschreiben Sie bei der Bestellung das Anforderungsprofil der gesuchten
Arbeitskraft möglichst genau.
Für diese Aufgabe stellt die EKAS das elektronische Hilfsmittel «Anforderungsprofil» zur
Verfügung. Das Formular ermöglicht klare Abmachungen zwischen Einsatz­ und Verleihbetrieb und
enthält eine Beschreibung sowie Anwendung des Anforderungsprofils . Regeln Sie die Frage, wer die Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellt. Bewährt hat sich
diesbezüglich folgende Lösung: Die branchenspezifische Standardausrüstung stellt der Verleihbetrieb
zur Verfügung und die einsatzbezogene Spezialausrüstung der Einsatzbetrieb. Hier gilt ganz speziell:
Klare Regeln schaffen klare Verhältnisse. Überprüfen Sie das «Angebot» des Verleihbetriebs schon
vor Vertragsabschluss.
Beim Einsatz
Empfangen Sie die temporäre Arbeitskraft am Einsatzort und kontrollieren Sie die notwendigen
Ausweise und Ausrüstungen. Geben Sie dem neuen Mitarbeiter oder der neuen Mitarbeiterin eine
angemessene Einführung am Arbeitsplatz. Dazu gehören insbesondere folgende Informationen:
• direkter Ansprechpartner vor Ort
• Hinweise zur betrieblichen Sicherheitskultur
• Gefahren, die bei der Tätigkeit auftreten können
• erforderliche Schutzmassnahmen
• Notfallkonzept
Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter «Neu am Arbeitsplatz» .
Überprüfen Sie die Kenntnisse des neuen Mitarbeiters oder der neuen Mitarbeiterin. Zum Beispiel
bezüglich des Umgangs mit Geräten und Maschinen sowie im Anschlagen von Lasten. Beobachten Sie die temporär eingesetzte Person während der ersten Einsatzphase. Denken Sie
daran, dass auch ein geübter Kran­, Baumaschinen­ oder Geräteführer sich zuerst an das zu
bedienende Gerät gewöhnen muss. Fordern Sie in den ersten Stunden nicht schon die volle
Leistung. Schauen Sie aber nicht weg, wenn Sie Defizite feststellen. Denken Sie daran, auch
temporär Mitarbeitende sind Ihre Mitarbeitenden: Sie tragen die Verantwortung für ihre Sicherheit und
Gesundheit.
Im Falle eines Unfalls
Sollte sich trotz aller Vorsicht ein Unfall ereignen, so halten Sie die Fakten fest, die zum Unfall geführt
haben. Am besten benutzen Sie dazu ein betriebsinternes Unfallprotokoll . Informieren Sie den
Verleihbetrieb über das Ereignis und geben Sie diesem auf Anfrage die notwendige Unterstützung bei
der Unfallbearbeitung.
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Nach dem Einsatz
Nach Beendigung des Temporäreinsatzes kann es sinnvoll sein, dem Verleihbetrieb und dem
temporären Mitarbeiter oder der temporären Mitarbeiterin ein kurzes Feedback über den Einsatz zu
geben. Das Feedback umfasst insbesondere Angaben über allfällig erteilte Instruktionen oder das
Sicherheitsverhalten.
Temporärarbeitende
Als temporärer Mitarbeiter sind Sie immer wieder an neuen Arbeitsplätzen. Fragen Sie, wenn Ihnen
etwas nicht klar ist. Bei offensichtlichen Gefahren und wenn Sie unsicher sind, haben Sie das Recht,
STOPP zu sagen. Beseitigen Sie gemeinsam mit dem Vorgesetzten die Unsicherheit oder Gefahr.
Arbeiten Sie erst dann weiter. Weitere wichtige Hinweise erhalten Sie in Neuer Arbeitsplatz – neue Gefahren. So starten Sie sicher
am neuen Arbeitsplatz . Sicherheitspass
Es wird empfohlen, dass Sie als temporärer Mitarbeiter einen Sicherheitspass führen. Dieser dient
dem Einsatzbetrieb als wichtiges Instrument, um Ihnen die Arbeiten zuzuweisen, die Ihren
Fähigkeiten und Ihrem Können entsprechen. Verlangen Sie vom Verleih­ und Einsatzbetrieb, dass
Instruktionen und Ausbildungen in Ihrem Sicherheitspass eingetragen werden. Der Sicherheitspass
ist Ihr Eigentum. Weitere Informationen erhalten Sie unter Beschreibung/Anwendung des
Sicherheitspasses . Bestellen Sie den persönlichen Sicherheitspass für temporäre Arbeitskräfte hier . Weitere Hilfs­ und Schulungsmittel
• Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Baustelle. Für Personen im temporären Einsatz. • Gefahr im Griff – Grundregeln der Arbeitssicherheit • Neu am Arbeitsplatz • «Slideshow» Gefahrensituationen
• Spielend lernen («Memo», «10 Unterschiede», «Schütze Dich richtig») Suva, ID 6-B1A-EC7-2A6, Ausgabe 15.12.2016
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