Strandveranstaltung 2017 bis 2019 am Vater-Rhein-Brunnen; Rahmenbedingungen für Bewerberinnen und Bewerber Bis zum 31.01.2017 haben Veranstalterinnen und Veranstalter die Möglichkeit, sich mit ihren Konzepten für die Durchführung einer Strandveranstaltung in den Jahren 2017 bis 2019 am VaterRhein-Brunnen bei der Landeshauptstadt München zu bewerben. Die Grünanlage am Vater-RheinBrunnen wird für einen Zeitraum von maximal drei Monaten pro Jahr als Veranstaltungsfläche zur Verfügung gestellt. Bewerben können sich Veranstalterinnen und Veranstalter, die im Hinblick auf die Veranstaltungsdauer von drei Monaten und einer Laufzeit von insgesamt drei Jahren geeignet sind, über diesen Zeitraum eine qualitativ hochwertige Kulturveranstaltung durchzuführen. Entsprechende Erfahrungen und Referenzen im Bereich Veranstaltungen sind mit der Bewerbung nachzuweisen. Die Referenzen sollen sich auch auf die organisatorische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bewerberin bzw. des Bewerbers beziehen. Erfahrung bei der Durchführung von kulturellen Veranstaltungen ist von Vorteil. Zum Auswahlverfahren zugelassen werden regelmäßig zum Beispiel Gastronomiebetreiberinnen bzw. Gastronomiebetreiber, gemeinnützige Vereine oder kommerzielle Veranstalterinnen bzw. Veranstalter mit Vorerfahrung bei der Durchführung von öffentlichen Vergnügungsveranstaltungen (z.B. größerer Biergartenbetrieb mit Livemusik, Diskothekenbetrieb, Stadtteilfeste, mehrwöchige Kulturaktivitäten). Ausschlaggebend ist die Anzahl, Qualität und Größe der in der Vergangenheit durchgeführten Veranstaltungen. Nicht zugelassen werden in der Regel Privatpersonen oder juristische Personen, die bisher noch keine oder nur kleine öffentliche Veranstaltungen (z.B. Nachbarschaftsfeste) durchgeführt haben. Unabhängig davon besteht für Bewerberinnen und Bewerber ohne Vorerfahrung die Möglichkeit, über die Bildung einer Bewerbergemeinschaft mit einer erfahrenen Partnerin bzw. einem erfahrenen Partner am Auswahlverfahren teilzunehmen. Zur Auswahl einer geeigneten Veranstalterin oder eines geeigneten Veranstalters werden eingereichte Veranstaltungskonzepte in den Kategorien „Kulturelles Angebot“ (25 Punkte), „Attraktivität und Originalität“ (10 Punkte), „Familien- und Kindgerecht“ (10 Punkte), „Barrierefreiheit“ (10 Punkte), „Ökologie“ (25 Punkte), „Maßnahmen zum Schutz vor Beeinträchtigungen für Anwohnerinnen und Anwohner“ (10 Punkte) bewertet. Daneben fließt in die Bewertung die Zuverlässigkeit der Bewerberinnen und Bewerber bei der Erfüllung behördlicher Auflagen und die Zusammenarbeit mit den Behörden (10 Punkte) ein. Die Veranstaltungskonzepte werden in den jeweiligen Kategorien anhand der nachfolgend dargestellten nicht abschließenden Bewertungshilfen bewertet. Kategorie Bewertungshilfen (nicht abschließend) Kulturelles Angebot z.B. Förderung junger und/oder unbekannter Künstler/innen; Vielfältigkeit des Angebots, Verbindung zur lokalen Szene, Interkulturalität des Programms Attraktivität und Originalität z.B. Erscheinungsbild, Preisgestaltung, Beschäftigung mit gesellschaftlich relevanten Themen, Attraktivität für nationale und internationale Gäste, Möglichkeiten zur Begegnung, Entschleunigung und Entspannung Familien- und Kindgerecht z.B. spezielles Familienprogramm, Geeignetheit für Kindergarten- und Schulgruppen, Preisgestaltung, Angebot an Speisen und Getränken, familienfreundliche bauliche Anlagen Barrierefreiheit z.B. barrierefreie Ausstattung und Informationsmöglichkeiten; Umsetzung der Handreichung des Bundeskompetenzzentrums Barrierefreiheit Ökologie z.B. sensibler Umgang mit der Örtlichkeit, nachgewiesene Beiträge zur Ökologie und zum Umweltschutz, Umgang mit Müll, Ökologie und Umweltschutz als Thema von Veranstaltungen, Förderung umweltfreundlicher Mobilität Maßnahmen zum Schutz vor Beeinträchtigungen für Anwohnerinnen und Anwohner z.B. verträgliche Öffnungszeiten, freiwillige Reduzierung der Lärmbelastung, besondere Einbeziehung der Anwohnerinnen und Anwohner, besonders positive Zusammenarbeit mit örtlichen Bezirksausschüssen Zuverlässigkeit der Bewerber z.B. nachgewiesene Beschwerden, Verlässlichkeit, Kooperation, Erfüllung bei der Erfüllung behördlicher von Auflagen, Bußgeldverfahren Auflagen und Zusammenarbeit mit den Behörden Die Bewerbung sollte ein Gesamtkonzept einschließlich aussagekräftiger Unterlagen zu den o.g. Bewertungskriterien enthalten. Die Veranstalterinnen und Veranstalter haben zusammen mit diesem Gesamtkonzept auch die nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz erforderliche Anzeige einer öffentlichen Vergnügungsveranstaltung bzw. den Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach der Grünanlagensatzung sowie etwaige weitere nötige Anträge (z.B. nach dem Gaststättengesetz) einzureichen. In den Folgejahren sind die o.g. Anträge für jedes Jahr rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn, spätestens jedoch bis Mitte Januar unaufgefordert einzureichen. Eine Genehmigung der konkreten Veranstaltung erfolgt jeweils nur im Einzelfall auf Grundlage der o.g. öffentlich-rechtlichen Bestimmungen. Die für eine Veranstalterin bzw. einen Veranstalter getroffene Auswahlentscheidung begründet im öffentlich-rechtlichen Genehmigungsprozess keinen Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Interessierte Bewerberinnen und Bewerber senden ihre Bewerbungsunterlagen bitte per Post bis zum 31.01.2017 an: Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat HA I/25 Veranstaltungs- und Versammlungsbüro Ruppertstr. 19 80466 München Diese Frist ist eine Ausschlussfrist. Maßgebend für die Fristwahrung einer zugesandten Bewerbung ist das Datum des Posteingangs beim Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München.
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