Rahmenbedingungen für Bewerberinnen und

Strandveranstaltung 2017 bis 2019 am Vater-Rhein-Brunnen;
Rahmenbedingungen für Bewerberinnen und Bewerber
Bis zum 31.01.2017 haben Veranstalterinnen und Veranstalter die Möglichkeit, sich mit ihren
Konzepten für die Durchführung einer Strandveranstaltung in den Jahren 2017 bis 2019 am VaterRhein-Brunnen bei der Landeshauptstadt München zu bewerben. Die Grünanlage am Vater-RheinBrunnen wird für einen Zeitraum von maximal drei Monaten pro Jahr als Veranstaltungsfläche zur
Verfügung gestellt.
Bewerben können sich Veranstalterinnen und Veranstalter, die im Hinblick auf die
Veranstaltungsdauer von drei Monaten und einer Laufzeit von insgesamt drei Jahren geeignet
sind, über diesen Zeitraum eine qualitativ hochwertige Kulturveranstaltung durchzuführen.
Entsprechende Erfahrungen und Referenzen im Bereich Veranstaltungen sind mit der Bewerbung
nachzuweisen. Die Referenzen sollen sich auch auf die organisatorische und wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit der Bewerberin bzw. des Bewerbers beziehen. Erfahrung bei der Durchführung
von kulturellen Veranstaltungen ist von Vorteil.
Zum Auswahlverfahren zugelassen werden regelmäßig zum Beispiel Gastronomiebetreiberinnen
bzw. Gastronomiebetreiber, gemeinnützige Vereine oder kommerzielle Veranstalterinnen bzw.
Veranstalter mit Vorerfahrung bei der Durchführung von öffentlichen Vergnügungsveranstaltungen
(z.B. größerer Biergartenbetrieb mit Livemusik, Diskothekenbetrieb, Stadtteilfeste, mehrwöchige
Kulturaktivitäten). Ausschlaggebend ist die Anzahl, Qualität und Größe der in der Vergangenheit
durchgeführten Veranstaltungen. Nicht zugelassen werden in der Regel Privatpersonen oder
juristische Personen, die bisher noch keine oder nur kleine öffentliche Veranstaltungen (z.B.
Nachbarschaftsfeste) durchgeführt haben. Unabhängig davon besteht für Bewerberinnen und
Bewerber ohne Vorerfahrung die Möglichkeit, über die Bildung einer Bewerbergemeinschaft mit
einer erfahrenen Partnerin bzw. einem erfahrenen Partner am Auswahlverfahren teilzunehmen.
Zur Auswahl einer geeigneten Veranstalterin oder eines geeigneten Veranstalters werden
eingereichte Veranstaltungskonzepte in den Kategorien „Kulturelles Angebot“ (25 Punkte),
„Attraktivität und Originalität“ (10 Punkte), „Familien- und Kindgerecht“ (10 Punkte),
„Barrierefreiheit“ (10 Punkte), „Ökologie“ (25 Punkte), „Maßnahmen zum Schutz vor
Beeinträchtigungen für Anwohnerinnen und Anwohner“ (10 Punkte) bewertet. Daneben fließt in die
Bewertung die Zuverlässigkeit der Bewerberinnen und Bewerber bei der Erfüllung behördlicher
Auflagen und die Zusammenarbeit mit den Behörden (10 Punkte) ein.
Die Veranstaltungskonzepte werden in den jeweiligen Kategorien anhand der nachfolgend
dargestellten nicht abschließenden Bewertungshilfen bewertet.
Kategorie
Bewertungshilfen (nicht abschließend)
Kulturelles Angebot
z.B. Förderung junger und/oder unbekannter Künstler/innen; Vielfältigkeit
des Angebots, Verbindung zur lokalen Szene, Interkulturalität des
Programms
Attraktivität und Originalität
z.B. Erscheinungsbild, Preisgestaltung, Beschäftigung mit gesellschaftlich
relevanten Themen, Attraktivität für nationale und internationale Gäste,
Möglichkeiten zur Begegnung, Entschleunigung und Entspannung
Familien- und Kindgerecht
z.B. spezielles Familienprogramm, Geeignetheit für Kindergarten- und
Schulgruppen, Preisgestaltung, Angebot an Speisen und Getränken,
familienfreundliche bauliche Anlagen
Barrierefreiheit
z.B. barrierefreie Ausstattung und Informationsmöglichkeiten; Umsetzung
der Handreichung des Bundeskompetenzzentrums Barrierefreiheit
Ökologie
z.B. sensibler Umgang mit der Örtlichkeit, nachgewiesene Beiträge zur
Ökologie und zum Umweltschutz, Umgang mit Müll, Ökologie und
Umweltschutz als Thema von Veranstaltungen, Förderung
umweltfreundlicher Mobilität
Maßnahmen zum Schutz vor
Beeinträchtigungen für
Anwohnerinnen und
Anwohner
z.B. verträgliche Öffnungszeiten, freiwillige Reduzierung der
Lärmbelastung, besondere Einbeziehung der Anwohnerinnen und
Anwohner, besonders positive Zusammenarbeit mit örtlichen
Bezirksausschüssen
Zuverlässigkeit der Bewerber z.B. nachgewiesene Beschwerden, Verlässlichkeit, Kooperation, Erfüllung
bei der Erfüllung behördlicher von Auflagen, Bußgeldverfahren
Auflagen und
Zusammenarbeit mit den
Behörden
Die Bewerbung sollte ein Gesamtkonzept einschließlich aussagekräftiger Unterlagen zu den o.g.
Bewertungskriterien enthalten. Die Veranstalterinnen und Veranstalter haben zusammen mit
diesem Gesamtkonzept auch die nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz erforderliche
Anzeige einer öffentlichen Vergnügungsveranstaltung bzw. den Antrag auf Ausnahmegenehmigung
nach der Grünanlagensatzung sowie etwaige weitere nötige Anträge (z.B. nach dem
Gaststättengesetz) einzureichen.
In den Folgejahren sind die o.g. Anträge für jedes Jahr rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn,
spätestens jedoch bis Mitte Januar unaufgefordert einzureichen. Eine Genehmigung der konkreten
Veranstaltung erfolgt jeweils nur im Einzelfall auf Grundlage der o.g. öffentlich-rechtlichen
Bestimmungen.
Die für eine Veranstalterin bzw. einen Veranstalter getroffene Auswahlentscheidung begründet im
öffentlich-rechtlichen Genehmigungsprozess keinen Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung.
Interessierte Bewerberinnen und Bewerber senden ihre Bewerbungsunterlagen bitte per Post bis
zum 31.01.2017 an:
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat HA I/25
Veranstaltungs- und Versammlungsbüro
Ruppertstr. 19
80466 München
Diese Frist ist eine Ausschlussfrist. Maßgebend für die Fristwahrung einer zugesandten
Bewerbung ist das Datum des Posteingangs beim Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt
München.