16/13861 - Landtag NRW

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
Drucksache
16/13861
22.12.2016
Kleine Anfrage 5471
des Abgeordneten Peter Biesenbach CDU
Warum schweigt Innenminister Jäger zur Höhe der Vergütung für den externen KrisenBerater der Bezirksregierung Arnsberg?
In ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage 5349 „Was kostet der Krisen-Berater für die
Bezirksregierung Arnsberg die nordrhein-westfälischen Steuerzahler?“ (Drs. 16/13816) hat die
Landesregierung ausgeführt, dass diese Ausgaben im Einzelplan 03 Kapitel 03 030
(Landesmaßnahmen für Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge) Titel 547 11 – nicht
aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben – etatisiert seien.
Hinter dieser Titelstelle verbirgt sich jedoch ein Haushaltsansatz, aus dem verschiedenste
Verwaltungsausgaben bestritten werden. Da die Ausgaben aller Titel des Kapitels 03 030
zudem gegenseitig deckungsfähig sind, ist der Hinweis auf den dort etatisierten Betrag in Höhe
von 100.000 Euro letztlich ohne Aussagekraft. Wie hoch die Vergütung des externen KrisenBeraters der Bezirksregierung Arnsberg exakt ausfällt, lässt sich daraus gerade nicht ableiten.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.
Wie hoch ist die monatliche Vergütung, die der externe Krisen-Berater der
Bezirksregierung Arnsberg seit dem 1. Januar 2016 für seine Tätigkeit erhält? (Bitte
exakten Betrag angeben.)
Peter Biesenbach
Datum des Originals: 20.12.2016/Ausgegeben: 22.12.2016
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