LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13861 22.12.2016 Kleine Anfrage 5471 des Abgeordneten Peter Biesenbach CDU Warum schweigt Innenminister Jäger zur Höhe der Vergütung für den externen KrisenBerater der Bezirksregierung Arnsberg? In ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage 5349 „Was kostet der Krisen-Berater für die Bezirksregierung Arnsberg die nordrhein-westfälischen Steuerzahler?“ (Drs. 16/13816) hat die Landesregierung ausgeführt, dass diese Ausgaben im Einzelplan 03 Kapitel 03 030 (Landesmaßnahmen für Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge) Titel 547 11 – nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben – etatisiert seien. Hinter dieser Titelstelle verbirgt sich jedoch ein Haushaltsansatz, aus dem verschiedenste Verwaltungsausgaben bestritten werden. Da die Ausgaben aller Titel des Kapitels 03 030 zudem gegenseitig deckungsfähig sind, ist der Hinweis auf den dort etatisierten Betrag in Höhe von 100.000 Euro letztlich ohne Aussagekraft. Wie hoch die Vergütung des externen KrisenBeraters der Bezirksregierung Arnsberg exakt ausfällt, lässt sich daraus gerade nicht ableiten. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie hoch ist die monatliche Vergütung, die der externe Krisen-Berater der Bezirksregierung Arnsberg seit dem 1. Januar 2016 für seine Tätigkeit erhält? (Bitte exakten Betrag angeben.) Peter Biesenbach Datum des Originals: 20.12.2016/Ausgegeben: 22.12.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de
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