Langenau 22. Dezember 2016 Nr. 51 Liebe

Langenau
22. Dezember 2016
Nr. 51
„Weihnachten ist kein Zeitpunkt und keine Jahreszeit, sondern eine Gefühlslage.
Frieden und Wohlwollen in seinem Herzen zu halten, freigiebig mit Barmherzigkeit zu sein, das heißt, den wahren Geist von Weihnachten in sich zu tragen.“
Calvin Coolidge (1872–1933), 30. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
alle Augen sind auf das bevorstehende
Weihnachtsfest gerichtet. Wir erfreuen
uns an der festlichen Weihnachtsbe­
leuchtung, an Christbäumen und dem
Schmuck, der in unseren Straßen und
Häusern das Fest des Friedens und der
Nächstenliebe ankündigt.
Die Zeit im Jahr, in der man im Kreise
seiner Liebsten zur Ruhe kommt und
sich auf den eigentlichen Grund von
Weihnachten besinnt: der Geburt Jesu,
um Frieden und Versöhnung unter die
Menschen zu bringen.
Die Nachrichten berichten von einer
immer brutaleren Welt mit Konflikten
und Kriegen, von Anschlägen, Todes­
schützen und Amokläufen in Süd­
deutschland. ­
Unsicherheit und der
Wunsch nach radikalen Lösungen ma­
chen sich breit. Spaltung statt Einigung
– das ist genau das Ziel der unmensch­
lichen verblendeten Täter, die damit
versuchen, unsere Freiheit anzutasten.
Wenn wir unsere Herzen für fremde Not
öffnen und unseren Mitmenschen of­
fen und friedlich begegnen, wird sich
der eigentliche Gedanke des Weih­
nachtsfestes auf das ganze Jahr aus­
dehnen.
Viele Menschen in Langenau und in den
Ortsteilen Albeck, Göttingen und Hör­
velsingen engagieren sich in Vereinen
und Verbänden, Kirchen und Schulen,
sozialen und karitativen Einrichtungen,
im Gemeinderat und den Ortschaftsräten
oder als Einzelpersonen für unser Ge­
meinwohl und damit für unsere Stadt.
Unser Gemeinwesen wäre ohne Sie nicht
vorstellbar. Wir danken Ihnen für Ihren
Einsatz zum Wohl unserer Stadt und un­
serer Ortsteile.
Wir wünschen Ihnen allen und den
­Menschen in unseren Partnergemein­
den Bridgend, Somberek, Langenau im
Erzgebirge und Albeck in Kärnten, ganz
be­sonders aber den kranken und ein­
samen Menschen ein frohes und geseg­
netes Weihnachtsfest sowie ein glück­
liches, gesundes und friedvolles Jahr
2017.
Daniel Salemi
Bürgermeister
Walter Wiedenmann
Ortsvorsteher Albeck
Christoph Schreijäg
Beigeordneter
Reinhard Klingler
Ortsvorsteher Göttingen
Martina Röscheisen
Ortsvorsteherin Hörvelsingen
Dank der Mithilfe von Ihnen, liebe
Mitbürgerinnen und Mitbürger,
­erstrahlen die städtischen Plätze wieder mit wunderschönen Tannen in
weihnachtlichem Glanz.
Den Marktplatz schmückt ein Christbaum von Familie Fritschi aus Langenau. Ein Baum von Frau Grötzinger aus Langenau ver­schönert den
Bahnhofsvorplatz.
Den Weihnachtsbaum im Pfleghof hat
Frau Frey aus Langenau gespendet.
In den Ortsteilen zaubern Bäume von
Familie Braunwarth aus Langenau
und aus städtischen Beständen weihnachtliche Stimmung.
Allen Spendern und den städtischen
Mitarbeiten, die für den Lichterglanz
sorgen, ein herzliches Dankeschön.
Pfleghof Langenau – Januarveranstaltungen ausverkauft
Mit einem ausverkauften Kabarett­
abend an Silvester geht im Pfleghof
das Jahr zu Ende.
Und auch das neue Jahr beginnt für
das Kulturamt sehr erfreulich. So sind
für die Veranstaltungen mit Matthias
Deutschmann am 13. Januar und dem
Duo „Das Lumpenpack“ am 27. Janu­
ar alle Karten verkauft.
Für alle anderen Termine sind noch
Tickets vorrätig, aber auch hier gilt es,
sich wegen der guten Nachfrage
rechtzeitig Karten zu sichern. Insbe­
sondere die Kabarettabende und das
Konzert mit der blinden portugiesi­
schen Sängerin Dona Rosa sind stark
gefragt.
Festliches Konzert in der
Martinskirche
Am 26. Dezember findet um 19.00 Uhr
ein festliches Konzert zum 2. Weih­
nachtsfeiertag statt. In diesem Konzert
wird die Karlsruher Sopranis­tin Angeli­
ka Lenter den Eröffnungssatz der
Weih­nachtskantate „Süßer Trost, mein
Jesus kommt“ und die bekannte Kan­
tate „Jauchzet Gott in allen Landen“
zu Gehör bringen. Weitere Solisten
sind der Solotrompeter am Theater
Ulm, Johann Konnerth, der Flötist
Joseph Singer und die 1. Violinistin Ka­
thrin ­Scheytt (beide Mitglieder des
Stuttgarter Staatsorchesters). Zwischen
den beiden Bachkantaten spielt Kantor
Conrad Schütze an der neuen
Lenter-Orgel Händels berühmtes Or­
gelkonzert in B-Dur. Es begleitet ein
Instrumentalensemble mit weiteren
Mitgliedern der Stuttgarter und baye­
rischen Staatsoper. Der Eintritt ist frei.
Spenden sind willkommen!
Die beiden letzten Kinotage in diesem
Jahr finden am Mittwoch, 28. Dezem­
ber und am Donnerstag, 29. Dezember
im Langenauer Pfleghofsaal statt.
Los geht es am Mittwoch um 14.00
Uhr mit „Pettersson und Findus – Das
schönste Weihnachten überhaupt“.
Pettersson und Findus sind zwei Tage
vor Weihnachten auf ihrem kleinen
Hof komplett eingeschneit.
Danach kommt um 15.45 Uhr „Findet
Dorie“. Sechs Monate nachdem Dok­
torfisch Dorie dem Clownfisch-Vater
Marlin bei der Suche nach dessen ver­
lorenem Sohn Nemo geholfen hat, be­
ginnt die Dame mit dem Gedächtnis­
problem sich bruchstückhaft an ihre
Kindheit zurückzuerinnern.
Um 17.45 Uhr folgt dann magische
Welten nach einem Buch von der Har­
ry­Potter Erfinderin J. K. Rowlings:
„Phantstische Tierwesen und wo sie
zu finden sind“. In den 1920er Jahren
reist ein britischer Zauberer mit einem
Koffer voller magischer Kreaturen
nach New York. Umtriebe eines selt­
samen Wesens haben Zauberer wie
Menschen alarmiert.
Der Abendfilm am Mittwoch startet
um 20.30 Uhr, „Willkommen bei den
Hartmanns“. Die Probleme der Fami­
lie Hartmann eskalieren explosionsar­
tig, als Mutter Angelika gegen den
Willen ihres Mannes beschließt, den
nigerianischen Flüchtling Diallo auf­
zunehmen
Das Donnerstagsprogramm startet um
14.00 Uhr mit „Trolls“. Die Schöpfer
von „Shrek“ präsentieren die munter­
ste, witzigste und frechste Animations­
komödie des Jahres. Knallbunte Ani­
mationskomödie, die auch schon klei­
ne Zuschauer ab sechs Jahren hinrei­
ßend unterhält.
Danach kommt um 15.45 Uhr noch
einmal der Blockbuster „Phantstische
Tierwesen und wo sie zu finden sind“
nach dem Roman der Harry Potter Er­
finderin J. K. Rowlings und um 18.15
Uhr die Erfolgskomödie „Willkommen
bei den Hartmanns“.
Den Schluss des letzten Kinotages in
diesem Jahr bildet „Bridget Jone´s Baby“ um 20.30 Uhr. Der Alltag von Brid­
2
get Jones ist natürlich alles andere als
geregelt. Und obendrein ist die chao­
tische Londonerin plötzlich schwanger.
Ein Baby – das hat gerade noch ge­
fehlt! Oder vielleicht doch nicht? Wenn
sie nur wüsste, wer der Vater ist?!
Karten zum Preis zwischen 5 und 6 €
sind jeweils ab 13.45 Uhr an der Ta­
geskasse im Pfleghof erhältlich. We­
gen der begrenzten Platzzahl im Pfleg­
hofsaal wird rechtzeitiger Kartenkauf
empfohlen! Im BürgerBüro können
Gutscheine für einen Kinobesuch er­
worben werden.
Veranstalter: Stadt Langenau & MoKi
Ludwigsburg
Weihnachtspunk im Kaos
Keller
Am Freitag, 23. Dezember lädt der
Stadtjugendring Langenau in den
­Kaos Keller ein.
Die Bands Beat Roots, Blendof, Planet
Watson und Fun Is E
­ lsewhere lassen
ab 20 Uhr die Ohren klingeln. Einlass
ab 19.30 Uhr. Eintritt 7 Euro.
Heimat Rundschau 2017
Die erste Heimat Rundschau 2017 er­
scheint am Donnerstag, 5. Januar
2017. Es gilt der übliche Redaktions­
schluss.
ück
ie ein St
S
n
e
k
n
Sche
ück
ie ein St
S
n
e
k
n
Sche
Kulturr !!
Kultu
Gutscheine
für
einen unterhaltsamen Abend
Gutscheine
Gutscheine
im
gibt´s für 20.DM/St.
für Pfleghof
einen unterhaltsamen
Abend
für einen unterhaltsamen Abend
im
Pfleghof
gibt´s
im
Rathaus
beim
im Rathaus beim Kulturamt und
im
Pfleghof gibt´s für 20.- DM/St.
BürgerBüro.
in der Stadtbücherei im Pfleghof.
im Rathaus beim Kulturamt und
KulturKultur
Langenau
Kultur
im Pfleghof
Kinotage in den Weihnachtsferien
in der Stadtbücherei im Pfleghof.
BürgerBüro
Tel. 962241
Tel. 9622-198
Tel. 962241
Stadt
Langenau
Stadt
Langenau
im Pfleghof
im Pfleghof
ÄRZTL. BEREITSCHAFTSDIENST
ÄRZTLICHER NOTDIENST FÜR
KINDER UND JUGENDLICHE
Allgemein- und HNOärztlich
Telefon 116 117
___________________________________
Augenärztlich
Telefon
01801929350
___________________________________
Zahnärztlich
Telefon
01805-911601
___________________________________
Bereitschaftsdienst
Diakoniestation
Telefon 07345-933590
Zentrale Notfallpraxis an der
Universi­
tätsklinik für Kinder- und
Jugendliche, Eythstr. 24, 89075 Ulm
am Wochenende, an Feiertagen und nachts:
StadtBücherei
im Pfleghof
Winterpause
für die StadtBücherei
Vom 24. Dezember 2016 bis ein­
schließlich 9. Januar 2017 hat die
StadtBücherei geschlossen. Rück­
gaben sind in diesem Zeitraum über
die Außenrückgabe möglich.
Das Team der StadtBücherei wünscht
allen wunderschöne Weihnachten
und einen guten Rutsch ins neue
Jahr!
APOTHEKEN-NOTDIENST
Freitag,
23. Dezember Guntia Apotheke,
Wasserburger Weg 8, Günzburg
Samstag,
24. Dezember Stadt Apotheke,
Günzburger Str. 3, Leipheim
Sonntag,
25. Dezember Angertor Apotheke,
Hindenburgstraße 60, Langenau
geöffnet von 11 – 12 Uhr
sonst Rufbereitschaft
Montag,
26. Dezember Bahnhof Apotheke,
Bahnhofstraße 2, Günzburg
Dienstag,
27. Dezember Güssen Apotheke,
von-Richthofen-Str. 18, Leipheim
Mittwoch, 28. Dezember Stadt Apotheke,
Burghofstraße 1, Langenau
Donnerstag,29. Dezember Adler Apotheke,
Bahnhofstraße 10, Langenau
Freitag,
Schwimmhalle
Sauna
Fr.
10 – 22 Uhr
23.12. 9 – 22 Uhr
24. / 25. 12. geschlossen
Mo. 26.12.
Di 27.12.
Damen
Mi. 28.12.
Do. 29.12.
Fr. 30.12.
8 – 21 Uhr  8 – 21 Uhr
9 – 21 Uhr
10 – 22 Uhr
9 – 21 Uhr
9 – 20 Uhr
9 – 22 Uhr
10 – 22 Uhr
10 – 22 Uhr
10 – 22 Uhr
31. 12. geschlossen
So.
Mo.
Di. Mi.
Do.
Fr.
Sa.
So.
01.01.
02.01.
03.01.
04.01.
05.01.
06.01.
07.01.
08.01.
12 – 20 Uhr
12 – 21 Uhr
9 – 20 Uhr
13 – 22 Uhr
9 – 21 Uhr 10 – 22 Uhr
9 – 21 Uhr
10 – 22 Uhr
9 – 20 Uhr
10 – 22 Uhr
8 – 21 Uhr  8 – 21 Uhr
9 – 22 Uhr  9 – 22 Uhr
8 – 20 Uhr  8 – 21 Uhr
Wir wünschen frohe Weihnachten
und ein gutes neues Jahr 2017!
Telefon 0 73 45 / 933 630
www.naubad.de
[email protected]
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag: 19.00 – 21.30 Uhr
Samstag, Sonntag
und Feiertag:
9.00 – 20.30 Uhr
30. Dezember Delphin Apotheke,
Marktplatz 4, Langenau
Mehrgenerationenhaus
Langenau – Tagescafé sucht
Helfer/innen
Das Tagescafé des Mehrgenerationen­
hauses ist letzte Woche in die Weih­
nachtspause gegangen. Danach lädt
das Tagescafé wieder Alt und Jung ab
Donnerstag, 12. 1. 2017 zum Mittages­
sen ein. Für die Zukunft sucht das Ta­
gescafé Freiwillige, die sich vorstellen
können, ab dem neuen Jahr hier mit­
zu­machen und bei der Zubereitung
des Essens den Koch bzw. die Köchin
zu unterstützen.
Weiter sucht das Tagescafé auch einen
Koch oder Köchin, die selbstverant­
wortlich für ca. 20 bis 30 Personen ein
oder zwei Mal pro Monat ein Mittag­
essen zubereiten kann. Diese Aufgabe
wird mit einer Aufwandsentschädigung
vergütet. Der Mittagstisch findet wö­
chentlich am Donnerstag statt und ist
mit einem zeitlichen Aufwand von ca. 6
Stunden verbunden.
Nähere Infos bei Herrn Auweder im
Mehrgenerationenhaus, Kuftenstr. 19
unter Tel. 07345/9640-795.
3
Sonntags- und Bereitschaftsdienst
Samstag,
31. Dezember Apotheke am Stadtbach, Am Stadtbach 19, Günzburg
Alternative: Hubertus Apotheke,
Hauptstr. 9, Unterelchingen
Sonntag,
1. Januar Apotheke im Ärztehaus,
Ludwig-Heilmeyer-Str. 4, Günzburg
Montag,
2. Januar Angertor Apotheke,
Hindenburgstraße 60, Langenau
Dienstag, 3. Januar Guntia Apotheke,
Wasserburger Weg 8, Günzburg
Mittwoch, 4. Januar Stadt Apotheke,
Günzburger Str. 3, Leipheim
Donnerstag,5. Januar Apotheke im Gesundheits
zentrum, Karlstraße 45, Langenau
zusätzliche Infos v. 8.30 – 8.30 Uhr des Folgetages:
Festnetz: Tel. 0800 00 22 8 33 (kostenfrei)
Mobilnetz: Tel. 22 8 33 (max. 69 ct/min.)
Homepage:http://lak-bw.notdienst-portal.de
„Zu verschenken“
GegenstandTel.-Nr.
Mehrere Puzzle, 1000 Teile
Autositz (19 – 36 Monate);
2 Paar Langlaufski inkl. Schuhe
Gr. 38 und 42
Hasen- oder Meerschweinchenstall,
1 Jahr alt
3824
928565
7130
Weihnachtsurlaub
der Heimat Rundschau
Heute erhalten Sie die letzte Aus­
gabe der Heimat Rundschau 2016.
In der nächsten Woche erscheint
kein Amtsblatt.
Die 1. Zeitung im neuen Jahr liegt
am Donnerstag, 5. Januar 2017
wieder bereit.
Allen unseren Leserinnen und Le­
sern wünscht die Redaktion schöne
Weihnachtsfeiertage und für das
neue Jahr alles Gute und viel Ge­
sundheit.
au:
Stadt Langen
CHRONIK
2016
Langenau hat gewählt –
Daniel Salemi neuer Bürgermeister
Daniel Salemi, bisheriger Hauptamtsleiter der Stadt Nieder­
stotzingen, trat die Nachfolge von Wolfgang Mangold an,
der sich nach 32 Amtsjahren nicht mehr zur Wahl stellte.
Beim Festakt vor rund 600 Gästen in der Stadthalle würdig­
ten alle Redner die herausragenden Verdienste Mangolds
und drückten ihren Dank und ihre Anerkennung aus.
Pflegeheim Sonnenhof erweitert
Der Anbau am Langenauer Marktplatz entstand in 19 Mo­
naten Bauzeit. Darin befinden sich 39 neue Einzelzimmer,
11 betreute Wohnungen, eine Arzt- und eine Ergotherapie­
praxis. Somit stehen in dem Heim nun 99 Einzelzimmer und
11 Seniorenwohnungen zur Verfügung. Die Evangelische
Heimstiftung hat den 7,7 Millionen Euro teuren Anbau
selbst finanziert.
Weltmeister aus Langenau
Neues Wohngebäude für die Anschluss­
unter­bringung
Anja Hann und Jasmin Möller-Döling vom FC Langenau
holten bei der Weltmeisterschaft im Freestyle-Einradfahren
die Goldmedaille. Im spanischen San Sebastián konnten die
beiden 20-jährigen mit ihrer von Schwierigkeiten gespick­
ten Kür die Jury überzeugen. Der für den TSV Langenau
startende 16-jährige Matas Miliunas wurde Weltmeister und
die 14-jährige Nicole Zajcev Vize-Weltmeisterin im MuayThai Boxen in Bangkok.
In unmittelbarer Nähe der bestehenden Asylbewerberunter­
kunft errichtet die Stadt derzeit ein weiteres Wohngebäude
für Flüchtlinge.
Vom Gemeinderat wurde beschlossen im ersten und zwei­
ten Stock auch Sozialwohnungen vorzusehen.
4
Rege Bautätigkeit im „Gewerbegebiet
Südlich der Bahnlinie“
Mit finanzieller Unterstützung des Landes konnte die Stadt
ehemalige Bahnflächen und brachliegende Areale im „Ge­
werbegebiet Südlich der Bahnlinie“ erschließen. Seit An­
fang dieses Jahres wird das Gebiet von zahlreichen Firmen,
vor allem aus dem Handwerksbereich, bebaut. Die Nach­
frage nach Gewerbeflächen war so groß, dass die gesamte
Fläche von ca. 50.000 m² inzwischen an 14 Betriebe verge­
ben werden konnte.
Jugendbefragung
Seit letztem Jahr ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Ju­
gendliche an Kommunalentscheidungen beteiligt werden
müssen. Aus diesem Grund führte die Stadt Langenau zu­
sammen mit dem Landkreis Anfang des Jahres eine Ju­
gendbefragung bei rund 1.250 Schülerinnen und Schülern
ab der 7. Klasse durch.
Betreuung weiter ausgebaut
Langenau entwickelt sich als familienfreundliche Stadt dy­
namisch. Die Betreuung der Kinder in Schulen und Kinder­
tagesstätten über die Mittagszeit und in den Ferien wird ständig
ausgebaut. Trotzdem gibt es wegen der großen Nach­fra­ge Eng­
pässe. In diesem Jahr wurden im Gemeinderat die Planungen
für die Erweiterung der Friedrich-Schiller-­Real­schule und den
Neubau der Wörth-Kindertagesstätte be­schlos­sen. Im Göttinger
Kindergarten wurde die Ganztags­betreuung eingeführt und in
Albeck die neuen Räume der Kita mit eine Krippe und zwei Kin­
dergarten-Gruppen in Betrieb genommen.
Ein kulturell ambitioniertes Städtchen
Neubaugebiet in Hörvelsingen erschlossen
Weit über die Stadtgrenzen hinaus wird das Kulturangebot
wahrgenommen. So feierten etwa 650 Besucher aus ganz
Süddeutschland das Herbert-Pixner-Projekt in der Stadthal­
le. Und auch die Kulturnacht lockte über 600 Besucher in
den Pfleghof und die beteiligten Lokalitäten.
In Hörvelsingen wurde das Neubaugebiet „Südlicher Ortsrand
II“ erschlossen. Dort entstanden neun Baugrundstücke für Ein­
familienwohnhäuser und erstmalig wurde auch ein Grund­
stück für ein Mehrfamilienwohnhaus ausgewiesen. Ein Groß­
teil der Grundstücke wurde bereits im Herbst 2016 vergeben.
5
Öffnungszeiten und Kontakt
Die Rathäuser, der Verwaltungsverband und die Kfz-Zulassungsstelle
sind an Heilig Abend, den Feiertagen und an Silvester geschlossen.
Die Ortsverwaltung Hörvelsingen hat
am Donnerstag, 29. Dezember, Freitag,
30. Dezember 2016 und am Donnerstag, 5. Januar 2017 keine Sprechzeiten.
Ansonsten sind wir für Sie zu folgen­
den Zeiten da:
Ortsverwaltung Göttingen
Montag 15.00–18.00 Uhr
Dienstag 9.30–12.00 Uhr
Donnerstag 9.30–12.00 Uhr
Pfarrgasse 6, 89129 Langenau
Telefon (07345) 96 22 160
Telefax (07345) 96 22 165
Email: [email protected]
BürgerBüro
Montag 8.00–18.00 Uhr
Dienstag-Donnerstag 8.00–16.00 Uhr
Freitag 8.00–12.00 Uhr
Telefon (07345) 96 22 0
Telefax (07345) 96 22 185
Email: [email protected]
Städtische Ämter
Montag-Freitag 8.00–12.00 Uhr
Montag 14.00–18.00 Uhr
Donnerstag 14.00–16.00 Uhr
Telefon (07345) 96 22 0
Telefax (07345) 96 22 115
Email: [email protected]
Ortsverwaltung Albeck
Montag u. Mittwoch 8.30–12.00 Uhr
Dienstag 15.00–18.00 Uhr
Werdenbergstr. 8, 89129 Langenau
Telefon (07345) 96 22 131
Telefax (07345) 96 22 135
Email: [email protected]
Ortsverwaltung Hörvelsingen
Donnerstag 15.00–18.00 Uhr
Freitag 9.00–12.00 Uhr
Herwigstraße 21, 89129 Langenau
Telefon (07345) 96 22 170
Telefax (07345) 96 22 175
Email: [email protected]
Verwaltungsverband Langenau
Montag-Freitag 8.00–12.00 Uhr
Donnerstag 14.00–17.00 Uhr
Kuftenstraße 19, 89129 Langenau
Telefon (07345) 96 40 0
Telefax (07345) 96 40 510
Email: info@verwaltungsverband-­
langenau.de
Kfz-Zulassungsstelle Langenau
Montag-Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 17.00 Uhr
Kuftenstraße 19, 89129 Langenau
Telefon (07345) 96 40 760
Telefax (07345) 96 40 770
Hausmüllabfuhr in Langenau und in den Stadtteilen über
die Feiertage
Öffnungszeiten Biomasse­
hof/Kompostieranlage
Langenau
Seit Montag, 19. Dezember 2016
bis Dienstag, 10. Januar 2017
geschlossen.
Von Mittwoch, 11. Januar bis Diens­
tag, 28. Februar 2017 ist mittwochs
von 13 – 17 Uhr und samstags von
9 – 13 Uhr geöffnet.
Ab 1. März 2017 gelten wieder die
regulären Öffnungszeiten: Montag,
Mittwoch und Freitag jeweils von
13 – 17 Uhr sowie am Samstag von
9 – 13 Uhr.
Schließung der Deponien
und Umladestation über
Weihnachten und Neujahr
In der Zeit von Freitag, 23. Dezem­
ber 2016 bis einschließlich Donners­
tag, 5. Januar 2017 ist die Deponie
„Grund“ in Lonsee-­Ettlenschieß ge­
schlossen.
Die Bauschuttdeponie und Umlade­
station „Ochsenhölzle“ in Langenau
ist von Donnerstag, 5. Januar bis
Samstag, 7. Januar 2017 geschlos­
sen. Ab Montag, 9. Januar 2017 ist
wieder wie gewohnt geöffnet.
Sperrmüll kann erstmalig wieder
am Samstag, 21. Januar 2017 abge­
liefert werden.
Recyclinghof Langenau
über die Weihnachtszeit
Samstag, 24. 12. 2016 (Heilig Abend)
geschlossen
Samstag, 31. 12. 2016 (Silvester)
geschlossen
Freitag, 6. 1. 2017 (Hl. Drei Könige)
geschlossen
Ansonsten ist der Recyclinghof zu
den üblichen Zeiten geöffnet.
Wegen der Weihnachtsfeiertage verschiebt sich die Hausmüllabfuhr wie folgt:
von Dienstag, 27. 12. 2016 von Mittwoch, 28. 12. 2016 von Donnerstag, 29. 12. 2016 auf Mittwoch, 28. 12. 2016
auf Donnerstag, 29. 12. 2016
auf Freitag, 30. 12. 2016
Ein schönes Weihnachtsfest und
alles Gute für das neue Jahr.
In der Woche vom 2. 1. 2017 bis 6. 1. 2017 gibt es keine Änderungen!
vh-Büro geschlossen
Wochenmarkt in Langenau
Am Samstag, 24. Dezember 2016 kann man dieses Jahr das letzte Mal auf dem
Wochenmarkt einkaufen.
Im neuen Jahr stehen die Marktwaren ab 14. Januar 2017 wieder für alle
­bereit.
6
Das Büro der vh im Helferhaus,
Lange Str. 36, ist seit Montag, 19.
Dezember 2016 bis einschließlich
Donnerstag, 5. Januar 2017 ge­
schlossen. Anmeldungen sind in
dieser Zeit nur über das Internet
unter www.vh-ulm.de möglich.
Informationen zu Schwangerschaft und Geburt
Unsere
Glückwunschtafel
Wir beglückwünschen herzlich folgende
Einwohner, die in den kommenden Wo­
chen ihren Ehrentag feiern können:
am 27. 12. Alexander Martens, Lange­
nau, den 70. Geb.Tag
am 28. 12. Waltraud Alma Kiderlen,
Langenau, den 80. Geb.Tag
am 30. 12. Josef Heinz, Langenau, den
80. Geb.Tag
am 1. 1. Fadime Uslu, Langenau, den
70. Geb.Tag
am 2. 1. Anna Fritzler, Langenau, den
75. Geb.Tag
am 3. 1. Efthimia Behnle, Langenau,
den 75. Geb.Tag
am 4. 1. Siegfried Mühlherr, Langenau
Hörvelsingen, den 75. Geb.Tag
am 4. 1. Rafael Gallego Alcala, Lange­
nau, den 70. Geb.Tag
am 7. 1. Matthias Scherl, Langenau,
den 80. Geb.Tag
Wir wünschen allen, auch den hier
nicht genannten Jubilaren alles Gute,
Wohlergehen und vor allem Gesund­
heit für das neue Lebensjahr.
Aufgrund der Empfehlung des Bun­
desministerium des Inneren wird bei
der Veröffentlichung von Alters- und
Ehejubilaren künftig auf die Nennung
der Anschrift aus kriminalpräventiver
Sicht verzichtet.
Im neuen Bundesmeldegesetz wurde
die Veröffentlichung von Altersjubilaren geändert. Wir dürfen deshalb
nur noch Jubilare veröffentlichen, die
ihren 70., 75., 80., 85., 90., 95. und 100.
Geburtstag feiern. Ab dem 100. Lebensjahr werden die Geburtstage
wieder jährlich veröffentlicht.
Alle Geburtstage dazwischen dürfen
leider nicht mehr veröffentlicht werden.
Heimatrundschau
Das Geburtshilfe-Team des Alb-Donau
Klinikums – Standort Langenau lädt al­
le werdenden Eltern und Interessierte
am Mittwoch, 4. Januar 2017 um 19.00
Uhr zu einer Informationsveranstaltung
in den Konferenzraum im Erdgeschoss
des Gesundheitszentrums Langenau
ein. Thema des Abends ist: „Schwan­
gerschaftsvorsorge und familienorien­
tierte Geburtshilfe“. Anschließend be­
steht die Gelegenheit, die Kreißsäle zu
besichtigen. Zusätzlich bietet das
Kreis­krankenhaus Langenau jeden
dritten Montag im Monat um 19.00 Uhr
eine Besichtigung der Kreißsäle und
der Geburtsbadewanne an.
Eine Anmeldung für diese Veranstal­
tungen ist nicht erforderlich. Weitere
Informationen sind unter der Telefon­
nummer 07345/891-3222 zu erfragen.
Weihnachtsgrüße und
Dankeschön
Liebe Tagesmütter und Tagesväter,
auf diesem Weg bedanke ich mich
ganz herzlich für Ihre verantwortungs­
volle Tätigkeit als Tagesmutter und
Tagesvater im zu Ende gehenden Jahr.
Wir freuen uns auch im Jahr 2017 auf
eine weiterhin gute Zusammenarbeit
mit Ihnen und unterstützen Sie jeder­
zeit gerne. Genießen Sie die bevorste­
henden Weihnachtstage und kommen
Sie gut in ein gesundes und glück­
liches Neues Jahr 2017 – mit vielen,
lieben Tageskindern!
Allen Bürgermeisterämtern danken
wir für die Unterstützung des Vereins,
der Tagesmütter und unserer Kinder.
Frohe Weihnachten wünscht Ihnen al­
len im Namen der Vorstandschaft
Romy Wurm, Vorsitzende TMV
Öffnungszeiten der Museen
Das Heimatmuseum in der Kirchgasse,
das Museum für Vor- und Frühge­
schichte sowie die Ungarndeutschen
Heimatstuben im Pfleghof haben im
Januar erstmalig am Sonntag, 15. Ja­
nuar von 14 bis 16 Uhr geöffnet.
Das Langenauer Stadtarchiv hat erst­
mals wieder am 5. Februar 2017 geöff­
net.
Stadtteil Albeck
Fundamt
Bei der Ortsverwaltung wurde eine
blaue Kinderjacke abgegeben. Abzu­
holen während der Sprechzeiten, Tel.
07345/9622-131.
Stadtteil Göttingen
Neujahrsempfang
Unser Neujahrsempfang der Ortsver­
waltung Göttingen findet am Sonn­
tag, 15. Januar 2017 wie gewohnt im
Zehntstadel statt.
Stadtteil Hörvelsingen
Einladung zum Neujahrs­
empfang 2017
Am Sonntag, 8. Januar findet um 17.00
Uhr im Vereinsraum der Ofenlochhalle
der zweite Hörvelsinger Neujahrs­emp­
fang statt. Musikalisch umrahmt bli­
cken wir zurück auf das vergangene
Jahr und wagen einen Ausblick auf das
Neue. Stoßen Sie mit uns auf das Jahr
2017 an und nutzen Sie die Gelegen­
heit um miteinander ins Gespräch zu
kommen. Auf Ihr Kommen freut sich Ih­
re Ortsvorsteherin Martina Rösch­eisen
mit dem Ortschaftsrat Hörvel­singen.
Seniorenfeier 2017
Die gemeinsame Seniorenfeier der
bürgerlichen und kirchlichen Gemein­
de findet am 21. Januar 2017 statt. Bit­
te merken Sie sich diesen Termin vor.
Nähere Informationen werden im Ja­
nuar 2017 bekanntgegeben.
Ofenlochhalle geschlossen
Die Ofenlochhalle ist in den Weih­
nachtsferien vom 24. 12. 2016 bis 8. 1.
2017 für den Übungsbetrieb geschlos­
sen.
7
Amtliche
Bekanntmachungen
Aus dem Gemeinderat
Bebauungsplan „Breiter Weg III /
Beim Sankt Jakobsweg“
Im Mai 2016 beschloss der Gemeinde­
rat, zur Deckung der Nachfrage an
Bauland ein neues Wohngebiet in Ver­
längerung an das bestehende Gebiet
Breiter Weg II bis zum St. Jakobsweg
auszuweisen und einen Bebauungs­
plan aufzustellen. Die Verwaltung
prüf­te nun, ob die Bebauung im We­
sten des Planbereichs bis zur Nordach­
se erweitert werden kann. Immissions­
schutzrechtlich ist diese Erweiterung
möglich. Eine zusätzliche Prüfung
durch das Regierungspräsidium ergab,
dass großflächiger Einzelhandel im
Plangebiet nicht realisiert werden
kann. Lediglich ein Nahversorgungs­
markt mit weniger als 800 m² Ver­
kaufsfläche wäre denkbar. Der Auf­
stellung des Bebauungsplans mit ört­
licher Bauvorschrift stimmte der Ge­
meinderat nun zu. Darüber hinaus sol­
len die Ziele und Zwecke der Planung
im Rahmen einer Informationsveran­
staltung der Bevölkerung vorgestellt
werden.
Stadt Langenau fördert Senioren-,
Integrations- und Inklusionsangebote der Vereine
In den Langenauer Vereinen sind etwa
11.700 Menschen, davon rund 2.400
Jugendliche organisiert. Der Schwer­
punkt der Förderung durch die Stadt
liegt bei der Jugendarbeit. Aus der Re­
gelförderung erhalten die Vereine eine
jährliche Zuwendung von 47.000 Euro,
für Jugendarbeit insgesamt rund
35.000 Euro. Zudem sollen künftig Se­
nioren-, Integrations- und Inklusions­
angebote mit maximal 500 Euro pro
Angebot bezuschusst werden.
Entschädigung für Einsätze der
Feuerwehr erhöht
Der Entschädigungssatz für Feuer­
wehr­einsätze wird von bisher 9,00 Euro
auf 13,50 Euro für jede volle Stunde er­
höht. Die Erhöhung ergibt sich aus ei­
ner jährlichen fiktiven Steigerung um
2 % pro Jahr seit der letzten Anpassung
im Jahr 1995. Bei Einsätzen zwischen
21.00 Uhr und 6.00 Uhr wird ein Nacht­
zuschlag von 20 % hinzu gerechnet.
Für die Teilnahme an Aus- und Fortbil­
dungslehrgängen (z. B. zum Truppfüh­
rer, Sprechfunker oder Maschinist)
werden künftig ebenfalls pauschale
Aufwandsentschädigungen gewährt.
Darüber hinaus erhalten die ehrenamt­
lich Tätigen, die über das übliche Maß
hinaus Feuerwehrdienste leisten (z. B.
Kommandanten oder Stellvertreter),
zusätzliche Entschädigungen.
Gebäude für die Anschlussunterbringung wird für sozialen Wohnraum umgeplant
Im Jahr 2015 prognostizierte das
Land­ratsamt Alb-Donau-Kreis für
2016, dass Langenau im Rahmen der
Anschluss­unterkunft von Flüchtlingen
150 bis 200 Personen unterbringen
muss. Im Laufe des Jahres wurde die­
se Zahl mehrfach nach unten korri­
giert. Für das kommende Jahr wird er­
wartet, dass lediglich mit 24 Personen
zu rechnen ist. Die vorgehaltenen
Räum­lich­keiten in der Lutherstraße
12, In den Lindeschen 8 und in der
Riedheimer Straße 3/1 werden da­
durch nicht ausgeschöpft. Die jetzigen
Planungen im Neubau der Riedheimer
Straße 3/1 lassen eine normale Wohn­
nutzung nur eingeschränkt zu, wes­
halb der Innenausbau Anfang Dezem­
ber 2016 gestoppt wurde. Das Gremi­
um sprach sich nun für eine Umpla­
nung aus. Neben der Anschlussunter­
bringung im Erdgeschoss sollen im er­
sten und zweiten Obergeschoss zehn
preisgünstige Mietwohnungen zwi­
schen 60 und 83 Quadratmetern
Wohn­fläche geschaffen werden. Die
ursprünglichen Baukosten von 2,2
Mio. Euro werden sich dadurch um
100.000 Euro erhöhen. Mit einer Kür­
zung des bewilligten Zuschusses von
821.000 Euro ist nicht zu rechnen, so­
fern die Anschlussunterbringung von
Flüchtlingen in Langenau gewährleis­
tet ist. Auch das Gebäude in der
Luther­straße 12 wird nun für die
Anschluss­unterbringung fertiggestellt.
Ehrung von Helga Mack
Der Gemeindetag ehrt verdiente Mit­
glieder kommunaler Gremien nach ei­
ner Amtszeit von 10, 20, 25, 30 und 40
Jahren. In diesem Jahr
beglückwünsch­te Bürgermeister Sale­
mi Stadträtin Helga Mack (CDU) für
20jährige Mitgliedschaft im Lan­
genauer Gemeinderat. Getreu einem
Zitat von Konrad Ade­nau­er „Ehrungen,
das ist, wenn die Gerechtigkeit ihren
liebenswürdigen Tag hat“, lobte Bür­
germeister Salemi das Engagement,
die Courage, das Fachwissen und den
Weitblick der Frak­tionsvorsitzenden,
steckte ihr die silberne Ehrennadel an
und überreichte ihr eine Urkunde des
Gemeindetags. Stadträtin Mack hat in
den letzten Jahren städtische Haus­
halte mit einem Wert von 700 Mio. Eu­
ro mit gestaltet und beschlossen. Lan­
genau lebe von der Mitwirkung und
Mitgestaltung der Bürgerschaft, sei es
im Rat, in Vereinen, in sozialen Einrich­
tungen, in kulturellen, religiösen oder
sportlichen Verbänden. Als Stadträtin
trage sie maßgeblich zum Funktionie­
ren unserer Gesellschaft bei.
Glückwünsche an Mathilde Maier
Bürgermeister Daniel Salemi beglück­
wünschte Mathilde Maier (SPD), die
am 3. Dezember 2016 im Stuttgarter
Schloss von Ministerpräsident Winfried
Kretschmann das Bundesverdienst­
kreuz für besonderes ehrenamtliches
Engagement überreicht bekam. Mat­
hilde Maier ist Vereinsgründerin und
Vorstand des Förderkreises für inten­
sivpflegebedürftige Kinder Ulm, e.V.,
Betriebsrätin, Kreisrätin, ehrenamtliche
Richterin beim Sozialgericht Ulm und
Stadträtin in Langenau. Bürgermeister
Salemi überreichte ihr als Anerken­
nung einen Blumenstrauß.
Heim
at
Rundschau
Hauptsatzung neu gefasst
67. Jahrgang
Im Zuge der Änderung der Gemeinde­
ordnung Baden-Württemberg stimmte
der Gemeinderat einer Neufassung der
Hauptsatzung zu. Neben der Anpas­
sung an die neue Gesetzeslage wurden
auch die Zuständigkeitsgrenzen für die
Ausschüsse, den Ortschaftsrat und den
Bürgermeister nach 30 Jahren erhöht
und somit der Inflation angepasst.
Erscheint einmal wöchentlich
Auflage: 5000 Stück + 300 Versand
Bezugspreis: 25,– € / jährlich
8
Verantwortlicher Herausgeber:
Bürgermeisteramt
Marktplatz 1
89129 Langenau
Tel. 0 73 45 / 96 22-183 / -184
Fax 0 73 45 / 96 22-185
[email protected]
Druck: Honold GmbH, Langenau
Aus dem
Ordnungsamt
Alb-Donau-Kreis
Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen zu
Neujahr
Das Ordnungsamt der Stadt Langenau
weist darauf hin, dass das Abbrennen
von pyrotechnischen Gegenständen
der Klasse II nach § 23 Abs. 2 der Ers­
ten Sprengstoffverordnung (1. SprengV)
nur am 31. Dezember und am 1. Janu­
ar eines jeden Jahres gestattet ist. Eben­
so sei daran erinnert, dass mit solchen
Gegenständen nur umgehen darf, wer
das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Das Verbot aus § 23 Abs. 1 der 1. SprengV
gilt dagegen auch an Silvester:
Das Abbrennen von pyrotechnischen
Gegenständen der Klasse II ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ganzjährig verboten.
Das Verbot besteht hauptsächlich aus
Lärmschutzgründen. Im Falle der Reetund Fachwerkhäuser trägt es jedoch
der erhöhten Brandgefahr dieser Ge­
bäude Rechnung. Historische Bauten
stehen zudem oftmals in Gegenden
mit enger Bebauung, was zusätzlich
die Gefahr des raschen Brandüber­
griffs mit sich bringt.
Zuwiderhandlungen gegen das Verbot
stellen Ordnungswidrigkeiten dar und
können mit einem Bußgeld bis zu
50.000 € geahndet werden. Hinzu kom­
men etwaige Schadensersatzansprü­
che sollte es durch das Abbrennen von
pyrotechnischen Gegenständen zu ei­
nem Brand bzw. einer Beschädigung
von fremdem Eigentum kommen.
Satzung über die Entschä­
digung der ehrenamtlich
tätigen Angehörigen der
Freiwilligen Feuerwehr
Langenau
Aufgrund von § 4 der Gemeindeord­
nung für Baden-Württemberg in Ver­
bindung mit § 16 des Feuerwehrge­
setzes für Baden-Württemberg hat der
Gemeinderat am 16. 12. 2016 folgende
Satzung beschlossen:
§1
Entschädigung für Einsätze
(1) Die ehrenamtlich tätigen Angehöri­
gen der Gemeindefeuerwehr erhalten
für Einsätze auf Antrag ihre Auslagen
und ihren Verdienstausfall als Aufwand­
sentschädigung nach einem einheit­
lichen Durchschnittssatz ersetzt; dieser
beträgt bei Einsätzen in der Zeit von
6.00 bis 20.59 Uhr für jede volle Stunde
13,50 € und bei Einsätzen in der Zeit
von 21.00 Uhr bis 5.59 Uhr für jede volle
Stunde 16,20 € (Nachtzuschlag 20 %).
(2) Der Berechnung der Zeit ist die
Dauer des Einsatzes von der Alarmie­
rung bis zum Einsatzende zu Grunde
zu legen. Angefangene Stunden wer­
den auf volle Stunden aufgerundet.
(3) Bei Einsätzen, bei denen der Körper
oder die Kleidung des Angehörigen der
Gemeindefeuerwehr außergewöhnlich
verschmutzt wird, wird zusätzlich zur
Aufwandsentschädigung nach Abs. 1
und Abs. 2 eine pauschale Aufwands­
entschädigung von 13,50 € gewährt.
Der Reinigungspflicht der Gehwege
(§ 4 der städtischen Räum- und Streu­
pflichtsatzung) kommt nach Silvester
eine ganz besondere Bedeutung zu.
Daher sei in diesem Zusammenhang
auch nochmals darauf hingewiesen,
dass die Überbleibsel der nächtlichen
Feier vom Verursacher unverzüglich
zu entfernen sind.
(4) Für Einsätze mit einer Dauer von
mehr als zwei aufeinanderfolgenden
Tagen werden der entstehende Ver­
dienstausfall und die notwendigen
Auslagen in tatsächlicher Höhe ersetzt
(§ 16 Abs. 4 Feuerwehrgesetz).
Ihr Ordnungsamt Langenau
(1) Für die Teilnahme an folgenden
Aus- und Fortbildungslehrgängen
§2
Fortbildungslehrgänge
9
wird auf Antrag eine pauschale Auf­
wandsentschädigung in folgendem
Umfang gewährt:
Truppmann inkl. Sprechfunker 95,00 €,
Truppführer 60,00 €, Maschinist 60,00
€, PA-Geräteträger 45,00 €, Sprech­
funker 35,00 €. In dieser Aufwandsent­
schädigung sind die erforderlichen
Fahrtkosten enthalten.
(2) Für die Teilnahme an sonstigen,
nicht unter Abs. 1 genannten Ausund Fortbildungslehrgängen mit einer
Dauer von bis zu zwei aufeinanderfol­
genden Tagen wird auf Antrag als
Aufwandsentschädigung für Auslagen
und Verdienstausfall ein Stundensatz
von 13,50 €, maximal jedoch 108,00 €
je Tag gewährt.
(3) Für Aus- und Fortbildungslehrgän­
ge mit einer Dauer von mehr als zwei
aufeinanderfolgenden Tagen werden
der entstehende Verdienstausfall und
die notwendigen Auslagen in tatsäch­
licher Höhe ersetzt (§ 16 Abs. 4 Feuer­
wehrgesetz). Entsteht kein Verdienst­
ausfall, weil der Lehrgangsteilnehmer
über kein Arbeitseinkommen verfügt
oder während des Lehrgangs Urlaub
in Anspruch nimmt, so gilt das ent­
standene Zeitversäumnis als
Verdienst­ausfall. In diesem Falle wird
als Verdienstausfall ein Betrag in Hö­
he von 13,50 €, maximal jedoch
108,00 € je Tag gewährt.
(4) Bei Aus- und Fortbildungslehrgän­
gen außerhalb des Stadtgebietes er­
halten die ehrenamtlich tätigen Ange­
hörigen der Gemeindefeuerwehr ne­
ben der Entschädigung nach den Ab­
sätzen 2 bis 3 auf Antrag eine Erstat­
tung der angefallenen Fahrtkosten in
entsprechender Anwendung des Lan­
desreisekostengesetzes, sofern diese
Fahrtkosten nicht von anderer Seite
erstattungsfähig sind.
§3
Zusätzliche Entschädigung
(1) Die nachfolgend genannten ehren­
amtlich in der Aus- und Fortbildung
tätigen Angehörigen der Gemeinde­
feuerwehr, die durch diese Tätigkeit
über das übliche Maß hinaus Feuer­
wehrdienst leisten, erhalten eine zu­
sätzliche Entschädigung im Sinne des
§ 16 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes als
Aufwandsentschädigung für Übungs­
leiter:
Kommandant1.000,00 €/Jahr
Stellvertr. Kommandant 600,00 €/Jahr
Abteilungskommandant, Abt. Lange­
nau
800,00 €/Jahr
Stellvertr. Abteilungskommandant,
Abt. Langenau
500,00 €/Jahr
Abteilungskommandanten
der Teilorte
je 400,00 €/Jahr
Stellvertr. Abteilungskommandant
der Teilorte
je 150,00 €/Jahr
Jugendfeuerwehrwart250,00 €/Jahr
Jugendgruppenleiter200,00 €/Jahr
Gerätewart250,00 €/Jahr
Die oben genannten ehrenamtlich täti­
gen Angehörigen der Gemeindefeuer­
wehr, die gegebenenfalls noch durch
andere Tätigkeiten als in der Aus- und
Fortbildung über das übliche Maß hi­
naus Feuerwehrdienst leisten, erhalten
hierfür keine gesonderte Entschädigung
i. S. des § 16 Abs. 2 des Feuerwehrge­
setzes als Aufwandsentschädigung.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfah­
rens- oder Formvorschriften der Ge­
meindeordnung für Baden-Württem­
berg (GemO) beim Zustandekommen
dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4
GemO unbeachtlich, wenn sie nicht
schriftlich innerhalb eines Jahres seit
der Bekanntmachung dieser Satzung
gegenüber der Stadt Langenau gel­
tend gemacht worden ist; der Sachver­
halt, der die Verletzung begründen
soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht,
wenn die Vorschriften über die Öffent­
lichkeit der Sitzung, die Genehmigung
oder die Bekanntmachung der Sat­
zung verletzt worden sind.
Ausgefertigt
Langenau, 16. 12. 2016
Daniel Salemi, Bürgermeister
(2) Ehrenamtlich tätige Angehörige
der Gemeindefeuerwehr erhalten für
die bei der Pflege und Wartung des
Feuerwehrgeräts geleisteten Arbeits­
stunden eine Aufwandsentschädigung
von 10,00 € je Arbeitsstunde.
(3) Ehrenamtlich tätige Angehörige
der Gemeindefeuerwehr, die im Feu­
ersicherheitsdienst eingesetzt sind, er­
halten für die beim Feuersicherheits­
dienst geleisteten Dienststunden eine
Aufwandsentschädigung von 13,50 €
je Dienststunde.
§4
Entschädigung für haushaltsführende
Personen
Bei Personen, die keinen Verdienst ha­
ben und den Haushalt führen, sind die
§§ 1 und 2 mit der Maßgabe anzuwen­
den, dass als Verdienstausfall das ent­
standene Zeitversäumnis gilt (§ 16
Abs. 1 Satz 3 Feuerwehrgesetz). Bei
Einsätzen und Aus- und Fortbildungs­
lehrgängen mit einer Dauer von mehr
als zwei aufeinanderfolgenden Tagen
wird neben der Entschädigung für die
Auslagen als Verdienstausfall 13,50 €
pro Stunde gewährt.
§5
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1. 1. 2017 in
Kraft. Gleichzeit tritt die Satzung vom
23. 3. 2012 außer Kraft.
I. Form der Gemeindeverfassung
§ 1 Gemeinderatsverfassung
Verwaltungsorgane der Stadt sind der
Gemeinderat und der Bürgermeister.
II. Gemeinderat
§ 2 Rechtsstellung, Aufgaben und Zuständigkeiten
Der Gemeinderat ist die Vertretung
der Bürger und das Hauptorgan der
Stadt.
Er legt die Grundsätze für die Verwal­
tung der Stadt fest und entscheidet
über alle Angelegenheiten der Stadt,
soweit nicht der Gemeinderat den
Ausschüssen oder dem Bürgermeister
bestimmte Angelegenheiten übertra­
gen hat oder der Bürgermeister kraft
Gesetzes zuständig ist. Der Gemein­
derat überwacht die Ausführung sei­
ner Beschlüsse und sorgt beim Auftre­
ten von Missständen in der Stadtver­
waltung für deren Beseitigung durch
den Bürgermeister.
§ 3 Zusammensetzung
Der Gemeinderat besteht aus dem
Bürgermeister als Vorsitzendem und
den ehrenamtlichen Mitgliedern
(Stadträte).
Alb-Donau-Kreis
Hauptsatzung
vom 16. 12. 2016
Inhaltsübersicht:
Abschnitt I
Form der Gemeindeverfassung § 1
Abschnitt II
Gemeinderat §§ 2, 3
Abschnitt III
Ausschüsse des Gemeinderats §§ 4 – 8
Abschnitt IV
Bürgermeister § 9
Abschnitt V
Stellvertretung des Bürgermeisters § 10
Abschnitt VI
Stadtteile § 11
Abschnitt VII
Unechte Teilortswahl § 12
Abschnitt VIII
Ortschaftsverfassung §§ 13 – 17
Abschnitt IX
Schlussbestimmung § 18
Aufgrund des § 4 der Gemeindeord­
nung für Baden-Württemberg – GemO
– hat der Gemeinderat am 16. 12. 2016
folgende Hauptsatzung beschlossen:
10
III. Ausschüsse des Gemeinderats
§ 4 Beschließende Ausschüsse
(1) Es werden folgende beschließende
Ausschüsse gebildet:
1.1 Ausschuss für Soziales und Ver­
waltung
1.2 Ausschuss für Technik und Umwelt
(2) Der Ausschuss für Soziales und
Verwaltung und der Ausschuss für
Technik und Umwelt bestehen aus
dem Bürgermeister als Vorsitzendem
und jeweils 12 weiteren Mitgliedern
des Gemeinderats.
(3) Für die weiteren Mitglieder der
Ausschüsse werden Stellvertreter be­
stellt, welche diese Mitglieder im Ver­
hinderungsfall vertreten.
§ 5 Allgemeine Zuständigkeiten der
beschließenden Ausschüsse
(1) Die beschließenden Ausschüsse
entscheiden im Rahmen ihrer Zustän­
digkeit selbständig an Stelle des Ge­
meinderats.
(2) Den beschließenden Ausschüssen
werden die in den §§ 7 bis 8 bezeich­
neten Aufgabengebiete zur dauern­
den Erledigung übertragen. Ist zwei­
felhaft, welcher Ausschuss im Einzel­
fall zuständig ist, ist die Zuständigkeit
des Ausschusses für Soziales und Ver­
waltung gegeben.
(3) Die beschließenden Ausschüsse
sind innerhalb ihres Geschäftskreises
zuständig für:
3.1 die Bewirtschaftung der Mittel
nach dem Haushaltsplan, soweit der
Betrag im Einzelfall mehr als 75.000
Euro, aber nicht mehr als 200.000 Euro
beträgt;
3.2 die Zustimmung zu überplanmä­
ßigen und außerplanmäßigen Ausgaben
von mehr als 15.000 Euro aber nicht
mehr als 30.000 Euro im Einzelfall.
(4) Soweit sich die Zuständigkeit der
beschließenden Ausschüsse nach
Wertgrenzen bestimmt, beziehen sich
diese auf den einzelnen wirtschaft­
lichen Vorgang. Die Zerlegung eines
solchen Vorgangs in mehrere Teile zur
Begründung einer anderen Zuständig­
keit ist nicht zulässig. Bei vorausseh­
bar wiederkehrenden Leistungen be­
zieht sich die Wertgrenze auf den Jah­
resbetrag.
§ 6 Beziehungen zwischen Gemeinderat und beschließenden Ausschüssen
(1) Wenn die Angelegenheit für die
Gemeinde von besonderer Bedeutung
ist, können die Ausschüsse die Ange­
legenheit mit den Stimmen eines Vier­
tels aller Mitglieder dem Gemeinderat
zur Beschlussfassung unterbreiten.
(2) Der Gemeinderat kann den be­
schließenden Ausschüssen allgemein
oder im Einzelfall Weisungen erteilen,
jede Angelegenheit an sich ziehen
oder Beschlüsse der beschließenden
Ausschüsse, solange sie noch nicht
vollzogen sind, ändern oder aufheben.
(3) Angelegenheiten, deren Entschei­
dung dem Gemeinderat vorbehalten
ist, sollen dem zuständigen beschlie­
ßenden Ausschuss zur Vorberatung
zugewiesen werden. Auf Antrag des
Vorsitzenden oder einer Fraktion oder
eines Sechstels aller Mitglieder des
Gemeinderats sind sie dem zuständi­
gen beschließenden Ausschuss zur
Vorberatung zu überweisen.
(4) Der Gemeinderat kann Angelegen­
heiten, die die Aufgabengebiete ver­
schiedener Ausschüsse berühren,
selbst erledigen. Die Zuständigkeit des
Gemeinderats ist anzunehmen, wenn
zweifelhaft ist, ob die Behandlung ei­
ner Angelegenheit zur Zuständigkeit
des Gemeinderats oder zu der eines
beschließenden Ausschusses gehört.
(5) Widersprechen sich die noch nicht
vollzogenen Beschlüsse zweier Aus­
schüsse, so hat der Bürgermeister den
Vollzug der Beschlüsse auszusetzen
und die Entscheidung des Gemeinde­
rats herbeizuführen.
§ 7 Ausschuss für Soziales und Verwaltung
(1) Der Geschäftskreis des Ausschus­
ses für Soziales und Verwaltung um­
fasst folgende Aufgabengebiete:
1.1 Personalangelegenheiten, Allge­
meine Verwaltungsangelegenheiten,
1.2 Finanz- und Haushaltswirtschaft
einschließlich Abgabenangelegen­
heiten,
1.3 Schulangelegenheiten, Kindergar­
tenangelegenheiten,
1.4 Soziale und kulturelle Angelegen­
heiten,
1.5 Gesundheits- und Veterinärange­
legenheiten,
1.6 Marktangelegenheiten,
1.7 Verwaltung der Liegenschaften
der Stadt einschließlich der Waldbe­
wirtschaftung, Jagd, Fischerei und
Weide.
1.8 Verkehrswesen,
1.9 Feuerlöschwesen und Zivilschutz,
1.10 Friedhofs- und Bestattungsange­
legenheiten,
1.11 Sport-, Spiel-, Bade-, Freizeitein­
richtungen, Park- und Gartenanlagen,
(2) In seinem Geschäftskreis entschei­
det der Ausschuss für Soziales und
Verwaltung über:
2.1 die Ernennung, Einstellung, Ent­
lassung und sonstige personalrecht­
liche Entscheidungen von Beamten bis
einschließlich Besoldungsgruppe A 10
und von Beschäftigten der Entgelt­
gruppen 9 – 10 / S 9 – S 10, soweit es
sich nicht um Aushilfen handelt, sowie
übertarifliche Leistungen der genann­
ten Beschäftigten;
2.2 die Bewilligung von nicht im
Haus­haltsplan einzeln ausgewiesenen
Freigebigkeitsleistungen von mehr als
3.500 Euro, aber nicht mehr als 10.000
Euro im Einzelfall,
2.3 die Stundung von Forderungen,
2.3.1 von mehr als 6 Monaten bis zu 12
Monaten für einen Betrag über 30.000
Euro,
2.3.2 von mehr als 12 Monaten für ei­
nen Betrag über 3.500 Euro bis in un­
beschränkter Höhe,
2.4 den Verzicht auf Ansprüche der
Stadt oder die Niederschlagung sol­
cher Ansprüche, die Führung von
Rechtsstreiten und den Abschluss von
11
Vergleichen, wenn der Verzicht oder
die Niederschlagung, der Streitwert
oder bei Vergleichen das Zugeständ­
nis der Stadt im Einzelfall mehr als
3.500 Euro, aber nicht mehr als 30.000
Euro beträgt,
2.5 die Veräußerung und dingliche Be­
lastung, den Erwerb und Tausch von
Grundeigentum oder grundstücksglei­
chen Rechten, einschließlich der Aus­
übung von Vorkaufsrechten im Wert
von mehr als
75.000 Euro, aber nicht mehr als
200.000 Euro im Einzelfall,
2.6 Verträge über die Nutzung von
Grundstücken oder beweglichem Ver­
mögen bei einem jährlichen Mietwert
oder Pachtwert von mehr als 3.500 Eu­
ro, aber nicht mehr als 15.000 Euro im
Einzelfall,
2.7 die Veräußerung von beweglichem
Vermögen im Wert von mehr als
75.000 Euro, aber nicht mehr als
200.000 Euro im Einzelfall.
2.8 die Übernahme von Bürgschaften
von mehr als 25.000 Euro, aber nicht
mehr als 200.000 Euro im Einzelfall.
§ 8 Ausschuss für Technik und Umwelt
(1) Der Geschäftskreis des Aus­schus­
ses für Technik und Umwelt umfasst
folgende Aufgabengebiete:
1.1 Bauleitplanung und Bauwesen
(Hoch- und Tiefbau, Vermessung),
1.2 Versorgung und Entsorgung,
1.3 Straßenbeleuchtung, technische
Verwaltung der Straßen, Bauhof, Fuhr­
park,
1.4 technische Verwaltung städtischer
Gebäude,
1.5 Umweltschutz, Landschafts-, Bio­
toppflege und Gewässerunterhaltung.
(2) In seinem Geschäftskreis entschei­
det der Ausschuss für Technik und
Umwelt über:
2.1 die Erklärung des Einvernehmens
der Stadt bei der Entscheidung über
2.1.1 die Zulassung von Ausnahmen
von der Veränderungssperre (§ 14
Abs. 2 Baugesetzbuch - BauGB),
2.1.2 die Zulassung von Ausnahmen
und die Erteilung von Befreiungen
von den Festsetzungen des Bebau­
ungsplans (§ 31 BauGB),
2.1.3 die Zulassung von Vorhaben
während der Aufstellung eines Bebau­
ungsplans (§ 33 BauGB),
2.1.4 die Zulassung von Vorhaben in­
nerhalb der im Zusammenhang be­
bauten Ortsteile (§ 34 BauGB),
2.1.5 die Zulassung von Vorhaben im
Außenbereich (§ 35 BauGB), wenn in
den Fällen 2.1.1 bis 2.1.5 die jeweilige
Angelegenheit für die städtebauliche
Entwicklung der Stadt nicht von
grundsätzlicher Bedeutung oder be­
sonderer Wichtigkeit ist,
2.2 die Stellungnahmen der Stadt zu
Bauanträgen nach § 53 Abs. 4 und 54
Abs. 2 Landesbauordnung für Ba­
den-Württemberg - LBO -, soweit es
sich nicht um Geschäfte der laufenden
Verwaltung handelt,
2.3 die Entscheidung über die Ausfüh­
rung eines Vorhabens des Hoch- und
Tiefbaus (Baubeschluss) und die Ge­
nehmigung der Bauunterlagen, die
Vergabe der Lieferungen und Leistun­
gen für die Bauausführung (Vergabe­
beschluss) sowie die Anerkennung der
Schlussabrechnung (Abrechnungsbe­
schluss) bei voraussichtlichen bzw. tat­
sächlichen Gesamtbaukosten von
mehr als 75.000 Euro aber nicht mehr
als 200.000 Euro im Einzelfall,
2.4 planerische Leistungen und Gut­
achten bei voraussichtlichen Honorar­
kosten von mehr als 10.000 Euro und
nicht mehr als 50.000 Euro im Einzel­
fall, soweit nicht Nr. 2.3,
2.5 Anträge auf Zurückstellung der
Entscheidung über die Zulässigkeit
von Vorhaben und auf vorläufige Un­
tersagung gemäß § 15 BauGB,
2.6 den Abschluss von Vereinba­rung­
en, die Erteilung von Genehmigungen
und die Entscheidung über allgemein
erteilte Genehmigungen in förmlich
festgelegten Sanierungsgebieten nach
den §§ 136 ff des Baugesetzbuches,
soweit es sich nicht um Geschäfte der
laufenden Verwaltung handelt.
IV. Bürgermeister
§ 9 Zuständigkeiten
(1) Der Bürgermeister leitet die Stadt­
verwaltung und vertritt die Stadt. Er ist
für die sachgemäße Erledigung der
Aufgaben und den ordnungsgemäßen
Gang der Verwaltung verantwortlich
und regelt die innere Organisation der
Stadtverwaltung. Der Bürgermeister er­
ledigt in eigener Zuständigkeit die Ge­
schäfte der laufenden Verwaltung und
die ihm sonst durch Gesetz oder den
Gemeinderat übertragenen Aufgaben.
Weisungsaufgaben erledigt der Bürger­
meister in eigener Zuständigkeit, so­
weit gesetzlich nichts anderes bestimmt
ist. Dies gilt auch, wenn die Stadt in ei­
ner Angelegenheit angehört wird, die
aufgrund einer Anordnung der zustän­
digen Behörde geheimzuhalten ist.
(2) Dem Bürgermeister werden fol­
gende Aufgaben zur Erledigung dau­
ernd übertragen, soweit es sich nicht
bereits um Geschäfte der laufenden
Verwaltung handelt:
2.1 die Bewirtschaftung der Mittel
nach dem Haushaltsplan bis zum Be­
trag von 75.000 Euro im Einzelfall;
2.2 die Zustimmung zu überplanmä­
ßigen und außerplanmäßigen Ausga­
ben und zur Verwendung von De­
ckungsreserven bis zu 15.000 Euro im
Einzelfall;
2.3 die Ernennung, Einstellung und
Entlassung und sonstige personal­
rechtliche Entscheidung von Beschäf­
tigten bis Entgeltgruppe 8 / S 8, Aus­
hilfen, Beamtenanwärtern, Auszubil­
denden, Praktikanten und anderen in
Ausbildung stehenden Personen, so­
wie übertarifliche Leistungen der ge­
nannten Beschäftigten;
2.4 die Gewährung von unverzins­
lichen Lohn- und Gehaltsvorschüssen
sowie Unterstützungen und von Ar­
beitgeberdarlehen im Rahmen der
Richtlinien;
2.5 die Bewilligung von nicht im
Haushaltsplan einzeln ausgewiesenen
Freigebigkeitsleistungen bis zu 3.500
Euro im Einzelfall;
2.6 die Stundung von Forderungen im
Einzelfall,
2.6.1 bis zu 6 Monaten in unbeschränk­
ter Höhe
2.6.2 über 6 Monaten bis zu 12 Mona­
ten bis zu einem Höchstbetrag von
30.000 Euro
2.6.3 über 12 Monaten bis zu einem
Höchstbetrag von 3.500 Euro;
2.7 den Verzicht auf Ansprüche der
Stadt und die Niederschlagung sol­
cher Ansprüche, die Führung von
Rechtsstreiten und den Abschluss von
Vergleichen, wenn der Verzicht oder
die Niederschlagung, der Streitwert
oder bei Vergleichen das Zugeständ­
nis der Stadt im Einzelfall nicht mehr
als 3.500 Euro beträgt;
2.8 die Veräußerung und dingliche Be­
lastung, den Erwerb und Tausch von
Grundeigentum oder grundstücksglei­
chen Rechten, einschließlich der Aus­
übung von Vorkaufsrechten im Wert
bis zu 75.000 Euro im Einzelfall;
2.9 Verträge über die Nutzung von
Grundstücken oder beweglichem Ver­
mögen bei einem jährlichen Mietoder Pachtwert von nicht mehr als
3.500 Euro im Einzelfall; bei der Ver­
mietung städtischer Wohnungen in
unbeschränkter Höhe
12
2.10 die Veräußerung von beweg­
lichem Vermögen bis zu 75.000 Euro
im Einzelfall;
2.11 die Bestellung von Bürgern zu eh­
renamtlicher Mitwirkung, sowie die
Entscheidung darüber, ob ein wich­
tiger Grund für die Ablehnung einer
solchen ehrenamtlichen Mitwirkung
vorliegt;
2.12. die Zuziehung sachkundiger Ein­
wohner und Sachverständiger zu den
Beratungen einzelner Angelegen­hei­
ten im Gemeinderat und in beschlie­
ßen­den Ausschüssen;
2.13 die Entscheidung über das Einver­
nehmen der Stadt bei Bauvorhaben
nach den §§ 33, 34 und 35 BauGB und
Ausnahmen bzw. Befreiungen nach § 31
BauGB, wenn die städtebauliche Ent­
wicklung nur unerheblich tangiert ist.
2.14 die Beauftragung der Feuerwehr
zur Hilfeleistung in Notlagen und mit
Maßnahmen der Brandverhütung im
Sinne des § 2 Abs. 2 Feuerwehrgesetz;
2.15 die Übernahme von Bürgschaften
bis 25.000 Euro im Einzelfall.
2.16 die Entscheidung über die Aus­
führung eines Vorhabens des Hochund Tiefbaus (Baubeschluss) und die
Genehmigung der Bauunterlagen, die
Vergabe der Lieferungen und Leis­
tung­en für die Bauausführung (Verga­
bebeschluss) sowie die Anerkennung
der Schlussabrechnung (Abrech­
nungs­beschluss) bei voraussichtlichen
bzw. tatsächlichen Gesamtbaukosten
von nicht mehr als 75.000 Euro im Ein­
zelfall.
V. Stellvertretung des Bürgermeisters
§ 10 Stellvertretung des Bürgermeis­
ters
(1) Es wird ein hauptamtlicher Beige­
ordneter als Stellvertreter des Bürger­
meisters bestellt. Die Abgrenzung des
Geschäftskreises erfolgt durch den
Bürgermeister im Einvernehmen mit
dem Gemeinderat.
(2) Die Bestellung ehrenamtlicher
Stellvertreter des Bürgermeisters
bleibt unberührt.
VI. Stadtteile
§ 11 Benennung der Stadtteile
(1) Das Stadtgebiet besteht aus der
Stadt Langenau (Kernstadt) und den
folgenden, räumlich voneinander ge­
trennten Stadtteilen:
1.1 Albeck
1.2 Göttingen
1.3 Hörvelsingen
(2) Die Namen der in Absatz 1 ge­
nannten Stadtteile werden mit dem
vorangestellten Namen der Stadt und
mit diesem durch Bindestrich verbun­
den geführt.
(3) Die räumlichen Grenzen der Stadt­
teile nach Absatz 1 sind
3.1 für den Stadtteil Nr. 1.1 die Ge­
markungen Albeck, Osterstetten und
Stuppelau, der früheren Gemeinde Al­
beck,
3.2 für den Stadtteil Nr. 1.2 die Ge­
markung der früheren Gemeinde Göt­
tingen,
3.3 für den Stadtteil Nr. 1.3 die Ge­
markungen Hörvelsingen und Witthau
der früheren Gemeinde Hörvelsingen.
VII. Unechte Teilortswahl
§ 12 Unechte Teilortswahl
(1) Die Stadt und die in § 11 Abs. 1 ge­
nannten Stadtteile bilden je einen
Wohnbezirk im Sinne von § 27 Abs. 2
Satz 1 GemO. Die Sitze im Gemeinde­
rat sind nach Maßgabe des Absatzes 2
mit Vertretern dieser Wohnbezirke zu
besetzen (unechte Teilortswahl).
(2) Die Sitze im Gemeinderat werden
wie folgt auf die einzelnen Wohnbe­
zirke verteilt:
2.0 Wohnbezirk Langenau
17 Sitze
2.1 Wohnbezirk Albeck
2 Sitze
2.2 Wohnbezirk Göttingen
2 Sitze
2.3 Wohnbezirk Hörvelsingen 1 Sitz
VIII. Ortschaftsverfassung
§ 13 Einrichtungen von Ortschaften
In den räumlichen Grenzen der Stadt­
teile nach § 11 Abs. 1 wird je eine Ort­
schaft eingerichtet. Die Ortschaften
führen die für die jeweiligen Stadtteile
bestimmten Namen.
§ 14 Bildung und Zusammensetzung
der Ortschaftsräte
(1) In den nach § 13 eingerichteten
Ortschaften werden Ortschaftsräte ge­
bildet.
Die Zahl der Ortschaftsräte beträgt
2.1 in der Ortschaft Albeck
9 Mitglieder
2.2 in der Ortschaft Göttingen
9 Mitglieder
2.3 in der Ortschaft Hörvelsingen
7 Mitglieder
§ 15 Zuständigkeit des Ortschaftsrates
(1) Der Ortschaftsrat hat die örtliche
Verwaltung zu beraten.
(2) Der Ortschaftsrat ist zu wichtigen
Angelegenheiten, die die Ortschaft
betreffen, zu hören und hat ein Vor­
schlagsrecht in allen Angelegen­
heiten, die die Ortschaft betreffen.
(3) Wichtige Angelegenheiten im Sinne
des Absatzes 2 sind insbesondere:
3.1 die Veranschlagung der Haushalts­
mittel für die die Ortschaft betreffen­
den Angelegenheiten,
3.2 die Bestimmung und wesentliche
Änderung der Zuständigkeiten, sowie
die Aufhebung der örtlichen Verwal­
tung in der Ortschaft,
3.3 die Ernennung, Einstellung und
Entlassung der hauptsächlich in der
örtlichen Verwaltung eingesetzten Ge­
meindebediensteten,
ferner, soweit nicht für die ganze Stadt
in gleicher Weise, sondern gerade für
die Ortschaft von besonderer Bedeu­
tung:
3.4 die Aufstellung, wesentliche Ände­
rung und Aufhebung von Bauleitplä­
nen sowie die Durchführung von Bo­
denordnungsmaßnahmen und städte­
bauliche Sanierungsmaßnahmen nach
dem BauGB,
3.5 die Planung, Errichtung, wesent­
liche Änderung und Aufhebung öf­
fentlicher Einrichtungen, einschließ­
lich Gemeindestraßen,
3.6 der Erlass, die wesentliche Ände­
rung und Aufhebung von Ortsrecht.
(4) Dem Ortschaftsrat werden im Rah­
men der im Haushaltsplan zur Verfü­
gung gestellten Mittel folgende Ange­
legenheiten, soweit sie die jeweilige
Ortschaft betreffen, zur Entscheidung
übertragen:
4.1 die Ausgestaltung, Unterhaltung
und Benutzung von öffentlichen Ein­
richtungen einschließlich Gemein­
destraßen, soweit deren Bedeutung
nicht über den Bereich der Ortschaft
hinaus­geht,
4.2 die Pflege des Ortsbildes und des
örtlichen Brauchtums,
4.3 die Förderung der örtlichen Verei­
nigungen,
4.4 Verträge über die Nutzung von
Grundstücken oder beweglichem Ver­
mögen bei einem jährlichen Mietwert
oder Pachtwert von mehr als 3.500 Eu­
ro, aber nicht mehr als 15.000 Euro im
Einzelfall,
4.5 bei der Errichtung oder wesent­
lichen Erweiterung öffentlicher Einrich­
tungen, die Vergabe der Lieferungen
und Leistungen für die Bauausführung
(Vergabebeschluss) sowie die Anerken­
nung der Schlussabrechnung (Abrech­
13
nungsbeschluss) bei voraussichtlichen
bzw. tatsächlichen Gesamtbaukosten
von mehr als 75.000 Euro aber nicht
mehr als 200.000 Euro im Einzelfall.
Dies gilt nicht für vorlage- und geneh­
migungspflichtige Beschlüsse, sowie
für Angelegenheiten, die dem Bürger­
meister nach § 9 übertragen sind.
(5) § 5 Abs. 1 und 4 gelten entspre­
chend.
§ 16 Ortsvorsteher
(1) Der Ortsvorsteher ist Ehrenbeamter
auf Zeit.
(2) Der Ortsvorsteher vertritt den Bür­
germeister ständig beim Vollzug der
Beschlüsse des Ortschaftsrates und bei
der Leitung der örtlichen Verwaltung.
(3) Der Ortsvorsteher ist Vorsitzender
des Ortschaftsrates.
§ 17 Örtliche Verwaltung
In den Ortschaften nach § 13 wird je
eine örtliche Verwaltung eingerichtet,
die die Aufgabe einer Geschäftsstelle
des Bürgermeisteramts wahrnimmt.
Die örtlichen Verwaltungen führen die
Bezeichnungen „Stadt Langenau Ortsverwaltung Albeck“ bzw. Göttin­
gen, bzw. Hörvelsingen.
IX. Schlussbestimmungen
§ 18 Inkrafttreten
Diese Hauptsatzung tritt am Tag nach
ihrer Bekanntmachung in Kraft. Zum
gleichen Tag tritt die bisherige Haupt­
satzung vom 26. September 2014 mit
ihren Änderungen außer Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfah­
rens- oder Formvorschriften der Ge­
meindeordnung für Baden-Württem­
berg (GemO) oder von auf Grund der
GemO erlassener Verfahrensvorschrif­
ten beim Zustandekommen dieser Sat­
zung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbe­
achtlich, wenn sie nicht schriftlich inner­
halb eines Jahres seit der Bekanntma­
chung dieser Satzung gegenüber der
Stadt geltend gemacht worden ist; der
Sachverhalt, der die Verletzung begrün­
den soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt
nicht, wenn die Vorschriften über die
Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­
migung oder die Bekanntmachung der
Satzung verletzt worden sind.
Ausgefertigt!
Langenau, 16. 12. 2016
Daniel Salemi, Bürgermeister
Öffentliche
Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen
Bauvorschrift „Breiter Weg
III/Beim Sankt Jakobsweg“
Die Gemeindevertretung der Stadt Lan­
genau hat am 16. 12. 2016 in öffentli­
cher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1
BauGB beschlossen, für den Bereich
„Breiter Weg III/Beim Sankt Jakobs­
weg“ einen Bebauungsplan aufzustel­
len, eine örtliche Bauvorschrift zu erlas­
sen und eine frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.
Für den Planbereich ist der Lageplan
vom 21. 11. 2016 maßgebend.
Er ergibt sich aus dem untenstehen­
den Kartenausschnitt:
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungs­
plans sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Erweiterung
des Wohngebiets „Breiter Weg II“ am
nordwestlichen Stadtrand geschaffen
werden. Der Bebauungsplan soll auch
der Bewältigung des Konflikts zwi­
schen der Bereitstellung von Wohn­
bauland sowie dem Erhalt der natürli­
chen Lebensgrundlagen dienen. Die
örtliche Bauvorschrift soll sicherstel­
14
len, dass sich das geplante Wohnge­
biet gestalterisch verträglich an die
bestehenden Wohngebiete anschließt.
Frühzeitige Öffentlichkeits­beteiligung
Zur Darstellung der allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung findet noch
eine Informationsveranstaltung statt,
sobald ein erster Bebauungsplanent­
wurf vorliegt. Ort- und Zeitpunkt die­
ser Informationsveranstaltung werden
rechtzeitig vorher in der Heimat Rund­
schau veröffentlicht.
Langenau, 22. 12. 2016
Daniel Salemi,
Bürgermeister
15
Gottesdienst-Anzeiger
Aus der Ökumene
Altjahrsabend, Samstag, 31. Dezember
18.00 Uhr ökumenischer Gottesdienst
in der Mater Dolorosa, Pfarrer Stoll,
Pfarrerin Martzy, Ökumene-Ausschuss
Mitwirkende: PosaunenChor;
Predigttext: Jesaja 30,15-17;
Opfer: Hospizgruppe
Sonnenhof
Donnerstag, 29. Dezember 2016
17.00 Uhr Gottesdienst, Pfarrerin
Martzy
Donnerstag, 5. Januar 2017
17.00 Uhr Gottesdienst, Pastor de Jong
Krankenhaus
Donnerstag, 5. Januar 2017
18.00 Uhr Gottesdienst, Pastor de Jong
Hospizgruppe: Café für Trauernde
Montag, 2. Januar 2017, 15.30 Uhr, im
Mehrgenerationenhaus, Kuftenstr. 19
Christfest, 1. Feiertag,
Sonntag, 25. Dezember 2016
9.00 Uhr Turmchoral des Posaunen­
Chors
10.00 Uhr Festgottesdienst, Pfarrerin
Herminghaus Mitwirkende: Posaunen­
Chor
Predigttext: Micha 5,1-4a
Opfer: Brot für die Welt
Christfest, 2. Feiertag,
Montag, 26. Dezember 2016
10.00 Uhr Gottesdienst mit Abend­
mahl im Anschluss, Pfarrerin Martzy
Predigttext: Johannes 8,12
Opfer: für die Aufgaben der eigenen
Kirchengemeinde
19.00 Uhr festliches Konzert (siehe se­
parater Artikel)
Altjahrsabend,
Samstag, 31. Dezember 2016
23.45 Uhr Choralblasen vom Turm der
Martinskirche zum Jahreswechsel, Po­
saunenChor
Leonhardskirche
Heilig Abend,
Samstag, 24. Dezember 2016
18.00 Uhr Gottesdienst, Pfarrerin
Martzy, Mitwirkende: PosaunenChor
Predigttext: Johannes 3,16-21
Opfer: Brot für die Welt
Das Wahrzeichen unserer Stadt ist
wieder ab 25. 12. von 9.00 bis 17.00
Uhr geöffnet.
Martinskirche
Heilig Abend,
Samstag, 24. Dezember 2016
16.00 Uhr Familiengottesdienst mit
Krippenspiel der Kinderkirche, Pfarre­
rin Martzy
Opfer: 50% Brot für die Welt, 50%
Kinderkirche
20.00 Uhr Gottesdienst, Pfarrer Dr.
Hauff; Mitwirkende: Kirchenchor
Predigttext: Lukas 2,10-12
Opfer: Brot für die Welt
22.00 Uhr Gottesdienst zur Christnacht,
Pfarrer Dr. Hauff
Predigttext: Lukas 2,10-12
Opfer: Brot für die Welt
Christfest, 1. Feiertag,
Sonntag, 25. Dezember 2016
9.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl
im Anschluss, Pfarrer Dr. Hauff, Mit­
wirkende: Kirchenchor
Predigttext: Micha 5,1-4a
Opfer: Brot für die Welt
Neujahrstag, Sonntag, 1. Januar 2017
10.30 Uhr Gottesdienst, Pfarrer Dr.
Hauff Mitwirkende: Kirchenchor
Predigttext: Johannes 14,1-6
Opfer: für die Aufgaben der eigenen
Kirchengemeinde
Cyriakuskirche Wettingen
Christfest, 1. Feiertag,
Sonntag, 25. Dezember 2016
11.15 Uhr Gottesdienst mit Abend­
mahl, Pfarrerin Herminghaus
Predigttext: Micha 5,1-4a
Opfer: Brot für die Welt
Neujahrstag, Sonntag, 1. Januar 2017
11.30 Uhr Gottesdienst, Pfarrer Dr.
Hauff
16
Predigttext: Johannes 14,1-6
Opfer: für die Aufgaben der eigenen
Kirchengemeinde
Vorverkauf beginnt
Am Samstag, 7. Januar, gibt um 19.00
Uhr der Ulmer Chor Cantus Novus mit
dem Collegium Musicum Ulm ein
Konzert in der Langenauer Martinskir­
che. Unter dem Titel „Licht vom Licht“
hat der bekannte Chorleiter Helmut
Steger ein abwechslungsreiches Pro­
gramm zusammengestellt. Die Solisten
sind Christine Behringer, Harfe, und
Conrad Schütze, Orgel.
Karten zu 12,-/9,- Euro sind ab sofort
bei Chicolino fashion, Hindenburgstr.
17 in Langenau erhältlich.
Diakonieladen
Unser Laden ist vom 24. Dezember
2016 bis 9. Januar 2017 geschlossen.
Ab Dienstag, 10. Januar 2017, sind wir
wieder zu den gewohnten Öffnungs­
zeiten für Sie da.
Wir wünschen unserer Kundschaft und
allen Spendern gesegnete Weih­
nachtstage und ein gutes, gesundes
neues Jahr.
Weihnachtswünsche
Der Kirchengemeinderat, Kirchenmu­
siker, Pfarrerinnen und Pfarrer der
evangelischen Kirchengemeinde Lan­
genau wünschen Ihnen allen, liebe
Langenauerinnen und liebe Lange­
nauer, gesegnete Weihnachtsfeiertage
und einen guten Ausklang des zu En­
de gehenden Jahres 2016.
Für das neue Jahr 2017 wünschen wir
Ihnen viel Gutes unter Gottes Geleit
und Segen und unter dem wegwei­
senden Wort der neuen Jahreslosung:
„Ich schenke euch ein neues Herz und
lege einen neuen Geist in euch.“
Weihnachtsbäume in den Kirchen
Wir danken herzlich Christian und Ute
Häge, Aussiedlerhof Elchinger Weg 2,
die den Christbaum in der Martinskir­
che gespendet haben und für Anliefe­
rung und Aufstellung gesorgt haben.
Ebenso herzlich danken wir Hermann
Mack, Osterhof, Mühlgasse 25, der
den Christbaum in der Leonhardskir­
che gespendet hat.
Auch sagen wir den Schmück-Teams,
die die Bäume in den Tagen vor Weih­
nachten geschmückt haben, unseren
herzlichen Dank.
Jahreslosung
Bereits zum vierten Mal steht das Jah­
reslosungs-Projektions-Team in den
Startlöchern. An Heiligabend wird ein
Krippenbild auf den Martinskirchturm
projiziert und dann ab Silvester bis
zum Neujahrsempfang die neue Jah­
reslosung 2017. Herzlichen Dank an
Dr. Matthias Grabert, Dr. Andreas
Heinrich und Klaus Junginger, die die
biblische Botschaft auf diese originelle
Weise zum Leuchten bringen!
Gemeindebrief
Liebe Leserin, lieber Leser unseres
Gemeindebriefs. In der letzten Ausga­
be (Dez. 2016) ist uns bei der Gestal­
tung ein Fehler unterlaufen: Auf Seite
11, Zeile 27, ging eine wichtige Passa­
ge verloren. Der Wortlaut dieser Zeile
lautet:
[…zu würdigen… nicht seine Lieder
und Predigten, Schriften und] Tischre­
den. Wir wollen uns aber mit seiner
Hilfsbereitschaft am Bei [spiel der Pest
befassen, die 1527 wieder einmal in
Wittenberg wütete.]
Wir bitten Sie, diese Passage in Ihren
Gemeindebrief einzufügen und unsere
Panne zu entschuldigen! Auf unserer
Homepage finden Sie den vollstän­
digen Text.
Konfirmandenunterricht
Der Konfirmandenunterricht beginnt
wieder am Mittwoch, 11. Januar 2017.
Nähere Infos folgen in der nächsten
Heimatrundschau.
Gemeindebüro
Das Gemeindebüro ist vom 23.
Dezem­ber 2016 bis 6. Januar 2017 ge­
schlossen. Ab Montag, 9. Januar 2017,
sind wir wieder für Sie da.
Kirchenpflege
Die Kirchenpflege ist vom 29. 12. bis
30. 12. 2016 geschlossen.
Urlaub Pfarrerschaft
Vom 26. 12. 2016 bis 1. 1. 2017 hat
Pfarrer Dr. Hauff (Tel. 7752) Vertre­
tung für Pfarrerin Herminghaus. Vom
1. 1. bis 6. 1. 2017 hat Pfarrerin Her­
minghaus (Tel. 913523) Vertretung für
Pfarrer Dr. Hauff und Pfarrerin Martzy.
www.kirche-langenau.de
Hier finden Sie aktuelle Bildberichte –
z. B. in Kürze von den Weihnachtsgot­
tesdiensten sowie alles rund um unse­
re Kirchengemeinde.
19.15 Uhr Jahresabschlussgottesdienst
in Göttingen, Pfr. Dr. Hoffmann-Richter
Freitag, 23. Dezember 2016
16.00 – 17.30 Uhr Generalprobe Krip­
penspiel in der Martinskirche
Heilig Abend
Samstag, 24. Dezember 2016
Es ist soweit! Unser Krippenspiel fin­
det statt. Treffpunkt 15.30 Uhr im klei­
nen Saal des Gemeindehauses.
Nach unserem Krippenspiel macht die
Kinderkirche Ferien. Wir beginnen wie­
der im neuen Jahr am 15. Januar 2017.
Sonntag, 1. Januar 2017
16.30 Uhr Neujahrsgottesdienst im
Weißen auf dem Ofenloch in Hörvel­
singen, Pfr. Hartmann
Donnerstag, 5. Januar 2017
18.30 Uhr Candlelight-Dinner, Zehnt­
stadel Göttingen
Freitag, 6. Januar 2017
9.30 Uhr Gottesdienst an Heilig Drei­
könig in Göttingen, Prädikant Dr. Pe­
ter Hausding
10.45 Uhr Gottesdienst an Heilig Drei­
könig in Albeck, Prädikant Dr. Peter
Hausding
Das Opfer ist jeweils für die Weltmissi­
on Bestimmt.
Sonntag, 8. Januar 2017
keine Gottesdienste
Samstag, 24. Dezember, Heilig Abend
15.30 Uhr Familiengottesdienst mit
den Konfirmanden in Albeck, Pfr. Dr.
Hoffmann-Richter
16.00 Uhr Krippenspiel der Kinder- und
Teeniekirche in Göttingen, mit dem Po­
saunenchor, Prädikant Dr. Peter Haus­
ding und Team der Kinderkirche
20.45 Uhr Christmette in Göttingen,
Pfr. Dr. Hoffmann-Richter
22.00 Uhr Christmette in Albeck, Pfr.
Dr. Hoffmann-Richter
Sonntag, 25. Dezember,
1. Weihnachtstag, Christtag
9.30 Uhr Festgottesdienst mit Abend­
mahl (Einzelkelche) in Göttingen, Pfr.
Dr. Hoffmann-Richter
10.45 Uhr Festgottesdienst mit Abendmahl
(Einzelkelche), mit dem Posaunenchor in
Albeck, Pfr. Dr. Hoffmann-­Richter
Das Opfer ist jeweils für „Brot für die
Welt“ bestimmt
Montag, 26. Dezember,
2. Weihnachtstag
9.30 Uhr Singgottesdienst mit dem
Liederkranz in Albeck, Pfr. Dr. Hoff­
mann-Richter
10.45 Uhr Singgottesdienst mit dem
Gesangverein in Göttingen, Pfr. Dr.
Hoffmann-Richter
Samstag, 31. Dezember
18.00 Uhr Jahresabschlussgottesdienst
in Albeck, Pfr. Dr. Hoffmann-Richter
17
Opfer Brot für die Welt
Auch in diesem Jahr findet wieder die
Sammlung „Brot für die Welt“ statt.
Während der Weihnachtsfeiertage
kann das Opfer für „Brot für die Welt“
in die extra bereit gestellten Opferbü­
chsen gegeben werden. Jederzeit kann
auch eine Überweisung auf das Konto
der Kirchenpflege gemacht wer­den mit
dem Vermerk „Brot für die Welt“. Die
Konto-Nr. erfragen Sie bitte bei Frau
Ammon in Albeck und Frau Röder in
Göttingen. Wer eine Spendenbeschei­
nigung möchte sollte dies vermerken.
Herzlichen Dank.
Singgottesdienste am 2. Weihnachtsfeiertag
Die schönen Weihnachtslieder kön­
nen nur kurze Zeit gesunden werden,
daher nutzen wir auch in diesem Jahr
die Chance und machen einen Sing­
gottesdienst am zweiten Weihnachts­
feiertag. Dabei werden wir vom Ge­
sangverein Göttingen und dem Lie­
derkranz Albeck stimmkräftig unter­
stützt. Herzliche Einladung hierzu.
Gottesdienst im Weißen an Neujahr
Der Gottesdienst an Neujahr findet um
16.30 Uhr wieder auf dem Ofenloch in
Hörvelsingen statt. Pfarrer Hartmann
aus Bernstadt/Hörvelsingen wird den
Gottesdienst halten. Herzliche Einla­
dung hierzu. (Bei ganz schlechtem
Wetter (Regen) Lambertuskirche Bern­
stadt).
Neue Jungbläsergruppe
Der Posaunenchor Göttingen/Albeck
möchte eine neue Jungbläsergruppe
gründen. Zu einem Infoabend laden
wir herzlich am Montag, 9. Januar
2017 um 18.30 Uhr ins Gemeindehaus
Albeck ein.
A7-Vorbereitung
Am Montag, 9. Januar 2017 um 20.00
Uhr trifft sich das A7-Team wieder zur
Vorbereitung im Pfarrsaal Göttingen.
Herzliche Einladung zum Mitmachen.
Neujahrsempfang Göttingen
Am 15. Januar um 10.30 Uhr findet
nach dem Gottesdienst ein Neujahrs­
empfang mit der Ortsverwaltung im
Zehntstadel Göttingen statt. Herzliche
Einladung.
Kasualvertretung und Urlaub im Pfarramt
Pfarrer Dr. Hoffmann-Richter hat vom
1. bis 8. Januar 2017 Urlaub. Vertre­
tung in dringenden seelsorgerischen
Fällen übernimmt Pfarrer Hartmann
aus Bernstadt, Tel. 07348/6247.
Vom 23. Dezember 2016 bis 9. Januar
2017 ist das Pfarrbüro geschlossen.
Frau Arweiler ist ab 10. Januar wieder
dienstags und freitags von 9.30 bis
12.30 Uhr erreichbar.
Neue Weihnachtskrippe für die
Jakobuskirche Albeck
Die heilige Familie der Jakobuskirche
Albeck bekommt dieses Jahr eine neue
Herberge. Auf Anregung von Frau
­Gudrun Hoffmann haben die Creativ-­
Krippenbauer Hermann Wöhrle und Gün­
ther Dieckmann aus Langenau für die
Jakobuskirche Albeck eine neue Unter­
kunft für die heilige Familie gezimmert
und spenden diese der Kirchengemein­
de Alb­eck. In den Gottesdiensten über
die Weihnachtsfeiertage kann die Krip­
pe besichtigt werden. Der Kirchenge­
meinderat Albeck freut sich sehr und sagt
den Spendern ein herzliches Dankeschön.
Heilig Abend, 24. Dezember 2016
16.00 Uhr Gottesdienst mit Krippen­
spiel der Kinderkirche
(Pfr. Hartmann) und Posaunenchor
22.00 Uhr Christmette (Pfr. Hartmann),
Lambertuskirche Bernstadt
1. Christfesttag, 25. Dezember 2016
9.00 Uhr Festgottesdienst (Pfr. Hart­
mann) mit Abendmahl
2. Christfesttag, 26. Dezember 2016
10.30 Uhr Festgottesdienst (Pfr. Hille­
brand) mit Posaunenchor
Silvester, 31. Dezember 2016
17.00 Uhr Gottesdienst (Pfr. Hart­
mann) mit Abendmahl
Gottesdienstzeiten am Jahresanfang
2017
Neujahr, 1. Januar 2017
16.30 Uhr Gottesdienst im Weißen (Pfr.
Hartmann) mit Posaunenchor, Ofenloch
Freitag, 6. Januar 2017
Aktion „unsere Krippe“ (siehe Aus­
hang Schaukasten ab 31. 12. 2016)
Sonntag, 8. Januar 2017
10.30 Uhr Gottesdienst (Pfr. Hauser)
mit Abendmahl
Vorschau
Am 15. 1. 2017 feiern wir im Rahmen
der Allianzgebetswoche einen ge­
meinsamen Gottesdienst in Bernstadt.
Uhrzeit: 10.30 Uhr, Lambertuskirche
Die Kinderkirche Hörvelsingen trifft
sich um 10.15 Uhr an der Bushaltestel­
le, besucht dann zum Gottesdienst die
Kinderkirche Bernstadt im ev. Ge­
meindehaus und kehrt gegen 11.45
Uhr nach Hörvelsingen zurück.
Gemeindebüro
Das Gemeindebüro ist vom 27. 12.
2016 bis 5. 1. 2017 nicht besetzt.
Gottesdienst im Weißen
Gemeinsamer Gottesdienst „im Wei­
ßen“ am 1. Januar 2017 um 16.30 Uhr
mit Göttingen/Albeck (Pfr. Hartmann)
auf dem Ofenloch.
Damit wir nicht zu sehr frieren müs­
sen, gibt es heiße Getränke. Bitte Be­
cher selbst mitbringen!
„Ich steh an deiner Krippe hier…“
unsere Krippe
Am Freitag, 6. Januar 2017 (Epiphani­
as/Heilige Drei Könige) laden wir ein,
an den Krippen in den Privathäusern
zu feiern.
Infos über Orte und Zeiten ab 31. 12.
2016 im Schaukasten bei der Kirche.
18
Brot für die Welt Projekt 2016/2017
„1 Million Bäume für Borneo“
Bitte unterstützen Sie unser Brot für
die Welt-Projekt durch eine Spende im
Gottesdienst an Weihnachten. Sie
können ihre Spende auch überweisen
auf das Konto der Kirchengemeinde.
Dann erhalten Sie von dort eine Spen­
denbescheinigung. Vermerken Sie bit­
te Ihren Absender deutlich und in der
Betreffzeile den Zweck „Brot für die
Welt“. Dem neuen Gemeindebrief liegen Überweisungsträger bei!
Außerdem geht das Opfer der Weih­
nachtsgottesdienste an dieses Projekt.
Gruppen (wöchentlich)
Alle Jungscharen machen
Weihnachts­ferien!
Kath. Kirchengemeinde
Langenau-Albeck-Göttingen
Freitag, 23. Dezember 2016
keine Hl. Messe
Samstag, 24. Dezember 2016
Heilig Abend – Adveniat-Kollekte –
15.30 Uhr Kinderkrippenfeier in Ram­
mingen, GH
16.00 Uhr Kinderkrippenfeier in Lan­
genau
21.00 Uhr Christmette in Rammingen
22.00 Uhr Christmette in Langenau
mit dem Kirchenchor
Sonntag, 25. Dezember 2016
Hochfest der Geburt des Herrn –
Adveniat-Kollekte
9.00 Uhr Hl. Messe in Langenau
10.30 Uhr Hl. Messe in Rammingen
18.00 Uhr Weihnachtsvesper in Ram­
mingen
Montag, 26. Dezember 2016
– Hl. Stephanus –
9.00 Uhr Familiengottesdienst in
Rammingen mit Kindersegnung
10.30 Uhr Hl. Messe in Langenau mit
Kindersegnung
Samstag, 31. Dezember 2016
- Silvester 18.00 Uhr Hl. Messe zum Jahresab­
schluss in Rammingen
18.00 Uhr ökum. Jahresabschlussgot­
tesdienst in Langenau, Mater Dolorosa
Sonntag, 1. Januar 2017
- Hochfest der Gottesmutter Maria –
Kollekte zum Afrikatag -
10.30 Uhr ökum. Jahresanfangsgottes­
dienst in Rammingen
10.30 Uhr Hl. Messe in Langenau
Montag, 2. Januar 2017
15.00 Uhr Rosenkranz in Langenau
Dienstag, 3. Januar 2017
18.30 Uhr Hl. Messe in Rammingen
Mittwoch, 4. Januar 2017
8.30 Uhr Hl. Messe in Langenau
Donnerstag, 5. Januar 2017
Keine Hl. Messe
Kinderkrippenfeier
Liebe Kinder, liebe Eltern, wir laden
euch ganz herzlich ein zur Kinderkrip­
penfeier am Samstag, 24. Dezember
2016, um 16.00 Uhr, in der Kirche. Ge­
meinsam feiern wir den Geburtstag
von Jesus. Liebe Kinder, bitte bringt
eure Kässchen mit dem Krippenopfer
für die armen Kinder der Welt mit.
Adveniatkollekte
Mit der diesjährigen Weihnachtsakti­
on bringt uns das Hilfswerk Adveniat
die Amazonas-Region nahe. Dort tritt
die Kirche für die Rechte und die Le­
benschancen der Indigenen ein. Sie
gehören zu den Verlassenen und Ver­
gessenen unserer Tage. Bitte unter­
stützen Sie die Arbeit von Adveniat –
mit Ihrer großherzigen Spende bei der
Kollekte am Heiligen Abend und am
Weihnachtsfest. Spendentüten und In­
formationsmaterial liegen in der Kir­
che auf. Schon heute ein herzliches
Vergelt’s Gott für Ihre Spende.
Missio-Afrikatag 2017
Am 1. Januar 2017 findet in unserer
Diözese die Kollekte zum Afrikatag
statt. Mit den Erträgen der Kollekte
bildet das Hilfswerk „missio“ kirch­
liche Mitarbeiter in Afrika aus. Spen­
dentüten liegen in der Kirche auf.
Proben für die Kinderkrippenfeier
Die zweite Probe für die Kinderkrip­
penfeier finden statt am:
Freitag, 23. Dezember 2016, 13.00 Uhr.
Pfarrer Stoll auf Fortbildung
Pfarrer Stoll ist vom 27. – 29. Dezem­
ber 2016 auf Fortbildung. In dringen­
den seelsorgerlichen Notfällen wen­
den Sie sich bitte an Herrn Pfarrer
Lidl, Tel. 9337437. Die Werktagsgot­
tesdienste in der Zeit vom 27. – 30. De­
zember 2016 entfallen.
Pfarrbüro
Das Pfarrbüro ist vom 24. Dezember
2016 bis 8. Januar 2017 geschlossen.
Wenn Sie den Besuch der Sternsinger
wünschen, können Sie sich noch bis 2.
Januar 2017 in die ausgelegten Listen
in der Kirche eintragen.
Mittwoch, 11. Januar 2017
Dornstadt: 8.15 Uhr Schülergottes­
dienst
Informationen unserer Kirchenge­
meinde bekommen Sie immer auf un­
serer Homepage
www.katholische-kirche-langenau.de.
Aktuelles aus Dornstadt
Kath. Kirchengemeinde
Hörvelsingen
Gottesdienste in Dornstadt,
Beimerstetten und Bernstadt
Freitag, 23. Dezember 2016
Dornstadt: 17.00 Uhr Miniprobe; 18.00
Uhr Rosenkranz; 18.30 Uhr Messe
Freitag, 13. Januar 2017
Dornstadt: 18.00 Uhr Rosenkranz;
18.30 Uhr Messe
Pfarrbüro
Das Pfarrbüro ist vom 27. 12. 2016 bis
5. 1. 2017 geschlossen. In dringenden
Angelegenheiten sprechen Sie bitte auf
den Anrufbeantworter, dieser wird re­
gelmäßig abgehört. Tel. 07348/21539.
Heilig-Abend-Feier der Kinder
In Dornstadt ist am 24. 12. 2016 um
16.00 Uhr die Heilig-Abend-Feier der
Kinder mit Krippenspiel. Alle Kinder,
Eltern, Großeltern, … sind dazu herz­
lich eingeladen.
Samstag, 24. Dezember 2016
– Heilig Abend –
Dornstadt: 16.00 Uhr Heilig-­AbendFeier der Kinder; 22.00 Uhr Christmette
Sonntag, 25. Dezember 2016 –
Weihnachten Hochfest der Geburt des
Herrn – Adveniatkollekte
Dornstadt: 10.15 Uhr Wort-Gottes-Fei­
er mit Kirchenchor
Montag, 26. Dezember 2016
– St. Stephanus –
Beimerstetten: 10.15 Uhr Wort-GottesFeier
Samstag, 31. Dezember 2016
– Silvester –
Dornstadt: 18.00 Uhr Jahresschluss­
messe
Sonntag, 1. Januar 2017 – Neujahr –
Dornstadt: 10.15 Uhr zentrale Messe
für die Seelsorgeeinheit
Dienstag, 3. Januar 2017
Tomerdingen: 18.30 Uhr Hl. Messe mit
Aussendung der Sternsinger der Seel­
sorgeeinheit
Freitag, 6. Januar 2017
– Hl. Drei Könige
Dornstadt: 10.15 Uhr Messe
Sonntag, 8. Januar 2017
Beimerstetten: 9.00 Uhr Messe
Dornstadt: 10.15 Uhr Messe mit Tauf­
eltern;
14.00 Uhr Taufe von Irene Maria
Starkert und Emilio Inserra
19
Freitag, 23. Dezember 2016
20.00 Uhr Teenie-Jugendkreis Samstag, 24. Dezember 2016
16.30 Uhr Gottesdienst zum Hl. Abend
(T. de Jong)
Sonntag, 25. Dezember 2016
9.30 Uhr Gebetszeit
10.00 Uhr Weihnachtsgottesdienst (M.
Mayer)
Mittwoch, 28. Dezember 2016
11.30 Uhr Mittendrin
13.15 Mittendrin-­Bistro-Café
Freitag, 30. Dezember 2016
19.00 Uhr Mittendrin-Gruppe
Samstag, 31. Dezember 2016
18.00 Uhr ökum. Altjahresabendgot­
tesdienst – Mater Dolorosa
19.30 – 0.30 Uhr Silvesterfeier
Sonntag, 1. Januar 2017
14.30 Uhr Bezirksgottesdienst
Dienstag, 3. Januar 2017
10.30 Uhr Bibelkreis in Niederstotzin­
gen (T. de Jong)
Mittwoch, 4. Januar 2017
9.30 Uhr Bibelkreis Langenau
11.30 Uhr Mittendrin
13.15 Uhr Mittendrin-­Bistro-Café
Neuapostolische Kirche
Sonntag, 25. Dezember 2016
9.30 Uhr Weihnachts-Gottesdienst
Mittwoch, 28. Dezember 2016
18.00 Uhr Jugend-Jahresabschluss in
Geislingen
Samstag, 31. Dezember 2016
18.00 Uhr Jahresabschluss-Gottes­
dienst
Sonntag, 1. Januar 2017
11.00 Uhr Neujahrs-Gottesdienst
Mittwoch, 4. Januar 2017
20.00 Uhr Gottesdienst
Wir laden in unsere Gottesdienste und
zu den weiteren Veranstaltungen ganz
herzlich ein. Die Kirche in Langenau
befindet sich in der Hauffstraße 22.
Neuapostolische Kirche im Internet:
www.nak-heidenheim.de
im Leben an ihr orientieren kann.
10.00 – 10.45 Uhr biblischer Vortrag:
In welchem Ruf stehen wir bei Gott?
10.45 – 11.45 Uhr Bibel- und Wacht­
turm-Studium
Thema: Übe Glauben an Jehovas Ver­
heißungen aus, Leittext: Hebräer 11
Vers 1 Fn. – „Der Glaube ist der über­
zeugende Beweis von Wirklichkeiten,
die man nicht sieht“
Mittwoch, 28. Dezember 2016
19.00 – 20.45 Uhr
Unser Leben und Dienst als Christ
Besprechung, Vorträge und Videos
(von: www.jw.org/de/publikationen/
videos/...) zu den Themen
- Schätze aus Gottes Wort
- Uns im Dienst verbessern
- Unser Leben als Christ
Alle Zusammenkünfte sind öffentlich.
Interessierte Personen sind jederzeit
willkommen. Keine Kollekte!
Internet: www.jw.org/de/jehovaszeugen/haeufig-gestellte-fragen/…
Hier finden Sie bspw. Antworten zu
Fragen über Glaubensansichten und
andere häufig gestellte Fragen
Vereins-Nachrichten
Donnerstag, 22. Dezember 2016
17.30 Uhr Mädchenjungschar
18.00 Uhr Bibel- und Gebetsstunde
Samstag, 24. Dezember 2016
16.00 Uhr Heiligabend – Gottesdienst
Sonntag, 25. Dezember 2016
11.00 Uhr Weihnachtsgottesdienst,
parallel dazu Kinderprogramm
Sonntag, 1. Januar 2017
14.00 Uhr Neujahrsgottesdienst mit
Abendmahl, parallel dazu Kinderpro­
gramm
Donnerstag, 5. Januar 2017
18.00 Uhr Bibel- und Gebetsstunde
Zeugen Jehovas
Friedhofstraße 34, Langenau
Sonntag, 25. Dezember 2016
Im Mittelpunkt des biblischen Vortrags
und des Bibelstudiums (mit einem The­
ma aus der Zeitschrift „Der Wacht­
turm“) steht, von welchem Wert die Bi­
bel in unserer Zeit ist und wie man sich
Wir wünschen allen MitarbeiterINNEN
und BürgerINNEN frohe Weihnachten
und einen guten Start ins Jahr 2017.
Bedanken möchten wir uns bei all de­
nen, die uns im letzten Jahr unterstützt
haben.
NEU! Jugendgruppe
Du bist mindestens 15 Jahre alt und
interessierst dich für Mensch und Me­
dizin? Du möchtest Menschen in Not­
fallsituationen helfen können?
Dann bist du bei uns genau richtig.
Schau vorbei in unserer Jugendgrup­
pe, jeden Montag von 18.30 Uhr bis
20.00 Uhr in der Olgastraße 8/2 in
Langenau.
Wir freuen uns auf dich
Dein ASB Langenau
Kontakt:
[email protected]
20
Frei & willig beim ASB Region Langenau
Du willst mit jungen Leuten dein Wis­
sen teilen? Du suchst eine Herausfor­
derung? Du hast Lust, dich freiwillig
zu engagieren? Wir suchen dich für
Jugend und Ausbildung!
[email protected]
Erste-Hilfe-Kurse
Erste-Hilfe-Schulung (9 UE) am Wo­
chenende: Dieser Lehrgang wird für
den Erwerb aller Führerscheine benö­
tigt. Er richtet sich außerdem an alle In­
teressierten die ihre Kenntnisse in Ers­
ter Hilfe erweitern/auffrischen möch­
ten. Der Kurs findet am Samstag, 14. 1.
2017 in der Rettungswache in der Ol­
gastraße 8/2 in Langenau statt. Lehr­
gangsbeginn ist um 8.30 Uhr. Die
Kursgebühr beträgt 25 Euro. Bitte ei­
nen gültigen Ausweis mitbringen.
Interessierte für diesen Lehrgang wer­
den gebeten, sich telefonisch unter
0176-53928581 oder per Email (ausbil­
[email protected]) anzumelden.
Vereinsabend
Donnerstags ab 20.00 Uhr treffen sich
die ehrenamtlich Mitwirkenden zum
Vereinsabend. Treffpunkt ist die Wache
des ASB, Olgastraße 8/2 in Langenau.
Nähere Informationen erhalten Sie
auch unter www.asb-langenau.de.
Jeder, der Lust hat sich zu engagieren,
ist herzlich willkommen.
Thema am 22. 12. 2016: Weihnachts­
feier
ASB Ortsverband Langenau, Olgastra­
ße 8/2, Tel. 07345/21912
Spendenkonto: VR-Bank Langenau
BLZ: 63061486 Kto.-Nr: 462104001
Aktuelle Infos über den ASB Lange­
nau finden Sie auch unter:
http://www.asb-langenau.de
Bayern-Fan-Club
Lonetal
Unsere Weihnachtsfeiersitzung ist am
5. 1. 2017 um 19.00 Uhr. Nach der nor­
malen Sitzung gibt es ein Essen und na­
türlich wieder eine Tombola. Wir wün­
schen allen Mitgliedern mit ihren Fami­
lien ein besinnliches Weihnachtsfest
und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Ortsgruppe Langenau
Wachdienst
An folgenden Terminen findet kein
Wachdienst statt: 24./25. 12. 2016,
31. 12. 2106 und 1. 1. 2017.
Weihnachtsgrüße
Wir wünschen allen Mitgliedern,
Freun­den und Unterstützern der DLRG
OG Langenau eine besinnliche
Weihnachts­zeit und einen guten Start
ins neue Jahr!
Info- und Kontaktdaten:
Hier finden Sie immer die neuesten
Vereinsnachrichten und nähere Infor­
mationen zu allen Veranstaltungen.
http://www.Langenau.DLRG.de
Information zum Jugendtraining
An folgenden Terminen findet kein
Jugendtraining statt: 28. 12. 2016, 2. 1.
2017 und 4. 1. 2017.
Hektik und Stress bestimmen unser
Leben und manches bleibt dabei auf
der Strecke, zum Beispiel das kleine
Wort danke. Zur Weihnachtszeit
möchten wir das nachholen. Danke für
eure Mitarbeit in unserem DRK Orts­
verein, danke für euren Einsatz, bei
Tag und Nacht. Danke für euer Pflicht­
bewusstsein und die Unterstützung.
Danke für ein Treues zur Seite stehen,
danke für eure Mitarbeit. Ohne euch
wäre manches nicht möglich.
Wir freuen uns drauf, auch im kom­
menden Jahr wieder mit euch zusam­
menzuarbeiten.
Wir wünschen allen ein schönes be­
sinnliches Weihnachtsfest.
Wir danken für die angenehme Zu­
sammenarbeit und für die Spenden im
vergangenen Jahr und wünschen für
das neue Jahr Gesundheit, Glück und
einen erfolgreichen Start in das Jahr
2017.
Die Vorstandschaft des
DRK Ortsverein Langenau
Bereitschaft
Die Bereitschaft trifft sich wieder im
neuen Jahr zum Dienstabend, am
Mittwoch, 11. Januar 2017 um 20.00
Uhr. Thema: jährliche Einweisung,
Hygiene, Schweigepflicht und Sauer­
stoff sowie Kontrolle des Führerschein
– PFLICHTDIENSTABEND, Referent:
Bereitschaftsleitung
Danke für Ihre Blutspende!
Wir konnten erfreulicherweise 238
Blut­konserven der Blutspendezentrale
über­geben. Wir bedanken uns auch bei
14 Erstspendern, die den Schritt ge­
wagt haben. Ein herzliches Danke­
schön an alle Blutspenderinnen und
Blutspender sowie an die fleißigen Hel­
fer unseres Ortsvereins. Der nächste
Blutspendentermin findet am 17. Fe­
bruar 2017 statt.
Blutspendetermine für 2017
17. Februar, 19. Mai, 11. August,
6. Oktober, 8. Dezember 2017.
Die gute Tat zu Weihnachten
Bitte widmen Sie Ihre Weihnachts­
spende dem Deutschen Roten Kreuz
Ortsverein Langenau. Die Aktion
„Spenden statt Geschenke“ ist eine
sinnvolle Möglichkeit für Mitbürger
und Unternehmen, das Deutsche Rote
Kreuz Ortsverein Langenau zu unter­
stützen.
Spendenkonto: Sparkasse Ulm, BLZ
630 500 00, Konto 3 758 342, IBAN
DE91 6305 0000 0003 7583 42, BIC
SOLADES1ULM;
Volksbank Langenau, BLZ 630 901 00,
Konto 743 111 001, IBAN DE26 6309
0100 0743 1110 01, BIC ULMVDE66;
VR-Bank Langenau Ulmer-Alb eG,
BLZ 630 614 86, Konto 466 276 001,
IBAN DE56 6306 1486 0466 2760 01,
BIC GENODES1LBK
Bei Rückfragen dürfen Sie sich gerne
an Peter Wolhein – Bereitschaftsleiter
(07345/22546), Christa Staib – Bereit­
schaftsleiterin (07340/7514), Martin
Kohl – stv. Bereitschaftsleiter (01726582763); Philipp Laible – stv. Bereit­
schaftsleiter (0176-31639087) wenden.
21
Das Jugendrotkreuz sechs bis zehn
Jahre trifft sich wieder zur ersten
Gruppenstunde in neuen Jahr am
Mittwoch, 11. Januar 2017 von 17.30
bis 19.00 Uhr im DRK-Zentrum Wan­
kelstraße 4. Thema: Organisatorisches
Das Jugendrotkreuz elf bis 16 Jahre
trifft sich wieder zur ersten Gruppen­
stunde im neuen Jahr am Mittwoch,
11. Januar 2017 von 17.30 bis 19.00
Uhr im DRK-Zentrum Wankelstraße 4.
Thema: Organisatorisches
Wir wünschen euch allen mit euren
Familien ein schönes Weihnachtsfest
und viel Freude, Glück und Gesund­
heit im neuen Jahr 2017.
Die Gruppenleiter Roland & Jochen &
Sonja & Christa
http://www.drk-langenau.org
immer Aktuell und die neusten Infos
Spendenkonto:
VR Bank Langenau-Ulmer Alb eG
IBAN DE56 6306 1486 0466 2760 01
BIC GENODES1LBK
Eigenheimer, Siedler
und Kleingärtner
OV. Langenau e.V.
Allen Mitgliedern, Freunden und Gön­
nern unseres Vereins wünschen wir ein
gesegnetes Weihnachtsfest, geruhsame
Feiertage sowie ein erfolgreiches, gutes
und gesundes neues Jahr 2017, ver­
bunden mit der Hoffnung auf weiterhin
gute Zusammenarbeit.
Die Vorstandschaft
Öffnungszeiten Vereinsheim über
Weihnachten und Neujahr:
Unser Vereinsheim ist ab 20. Dezem­
ber 2016 bis einschließlich 28. Januar
2017 geschlossen.
Ab 29. Januar 2017 ist unser Vereins­
heim bis 31. März 2017 regelmäßig
nur nachmittags von 16.00 bis 20.00
Uhr geöffnet, sofern sich „Freiwillige“
finden, die Hausdienst machen. Der
neue Bewirtungsplan liegt ab 29. Ja­
nuar 2017 auf. Ab April 2017 ist auch
wieder vormittags von 10.00 bis 12.00
Uhr geöffnet.
Wer Lust hat, einmal sonntags im Ver­
einsheim Dienst zu machen, kann sich
jeden Sonntag eintragen. Informati­
onen zum Sonntagsdienst erhalten Sie
sonntags im Vereinsheim bei Ingeborg
Hubert, Lindenstraße 23, Tel. 929709.
Über reges Interesse würden wir uns
sehr freuen.
Über die Festtage haben wir viele Ter­
mine und Auftritte, die letzte Probe
dafür ist am Freitag, 23. Dezember,
wie gewohnt um 20.00 Uhr.
Heilig Abend
Samstag, 24. Dezember 2016
Wir musizieren um 15.30 Uhr im Son­
nenhof. Der Gottesdienst in der Leon­
hardskirche beginnt um 18.00 Uhr, wir
sind um 17.15 Uhr spielfähig.
Christfest
Sonntag, 25. Dezember 2016
Um 8.45 Uhr wird der Turm geöffnet
und herzlich zum Turmchoral eingela­
den. Zum Gottesdienst in der Mar­
tinskirche, der um 10.00 Uhr stattfin­
det, treffen wir uns um 9.30 Uhr.
Anschließend werden wir im Gesund­
heitszentrum Kurrende blasen.
Silvester
Samstag, 31. Dezember 2016
Der ökumenische Gottesdienst findet
dieses Jahr in der katholischen Kirche
Mater Dolorosa um 18.00 Uhr statt.
Wir treffen uns um 17.30 Uhr zum Ein­
stimmen. Wir verbringen den Jahres­
wechsel wieder gemeinsam auf dem
Martinsturm. Turmöffnung ist um
23.30 Uhr
statt, bei dem der Bläserkreis musi­
ziert.
Chorabend
Am Freitag, 13. Januar 2017 findet un­
ser Chorabend statt. Dies ist für alle
Gruppen die erste Probe im Jahr und
findet gemeinsam und ohne Instru­
ment statt. Alle Bläserinnen und Blä­
ser (aller Gruppen) sind um 19.30 Uhr
mit ihren Partnern eingeladen. Wir bli­
cken gemeinsam auf das vergangene
Jahr und halten Ausblick auf 2017.
Mit einem gemeinsamen Imbiss klingt
der Abend aus. Eine Salatspende ist
willkommen.
Immer aktuelles und Neues
auf www.posaunenchor-langenau.de
Wir machen eine Proben-Pause! Unse­
re erste Probe im neuen Jahr findet am
8. Februar 2017 ab 20.00 Uhr im klei­
nen Saal im ev. Gemeindehaus statt.
Bis dahin wünschen wir allen frohe
gesegnete Weihnachten und einen gu­
ten Start ins neue Jahr 2017!
FC Langenau
Riecht ihr auch schon den süßen Duft?
Seht ihr auch schon den Lichterglanz?
Hört ihr das weihnachtliche Glocken­
läuten? Dann, ja dann, ist für euch
auch die herrliche Weihnachtszeit ge­
kommen!
Die Vorstandschaft wünscht allen Mit­
gliedern, Freunden und Gönnern des
Vereins frohe Weihnachtstage und ei­
nen guten Rutsch ins Neue Jahr.
Aktive
Nachdem wir Andreas Miller als
Nach­folger für Özgür Colak gewin­
nen konn­ten, wollen wir am Diens­
tag, 27. 12. 2016, den neuen Trainer
der Mannschaft und den Fans gerne
vorstellen. Deshalb treffen sich alle
Interessierten, auch die Anhänger
und die ehemaligen und jetzigen
Spieler zum Kennenlernen mit Essen
und Getränken ab 19.00 Uhr im
Sportheim.
Hundefreunde
Langenau e.V.
Jahresgrüße
Das Jahr neigt sich dem Ende zu und
wir können auf eine ereignisreiche Sai­
son zurück blicken. Mit der Begleit­
hundeprüfung, den Agility Seminaren,
dem Giftködertraining und dem Kin­
derferienprogramm sind nur einige Ak­
tivitäten genannt, die von unseren Mit­
gliedern initiiert wurden.
Wir wünschen allen Mitgliedern,
Freun­den und Gönnern besinnliche
Weihnachten und einen guten Start ins
neue Jahr.
Selbsthilfe-Initiative
Selbsthilfe-Initiative
Körperbehinderte
„Auf Augenhöhe“
„Auf Augenhöhe“
Mittwoch, 26. Dezember 2016
15.00 Uhr im Mittendrin-BistroCafé
Ort: Christuskirche Langenau, Karlstr.
12, barrierefrei, Rampe/Rolli-WC
Neujahr
Sonntag, 1. Januar 2017
Blasen wir um 11.00 Uhr beim Neu­
jahrsempfang im Sonnenhof.
Gottesdienst zur Jahreslosung
Am Sonntag, 8. Januar 2017 blasen
wir um 10.00 Uhr im Gottesdienst in
der Martinskirche. Wir treffen uns
schon um 9.15 Uhr. Der Turmchoral
entfällt. Anschließend findet im Ge­
meindehaus der Neujahrsempfang
Tagesordnung: 1. Begrüßung; 2. Be­
richte Abteilungskommandant, Kas­
sierer und Kassenprüfer; 3. Entlas­
tungen; 4. Grußworte Bürgermeister
Salemi und Kommandant Mödinger; 5.
Beförderungen; 6. Wahlen zum Abtei­
lungsausschuss; 7. Verschiedenes.
Abteilung Langenau
Unsere Abteilungsversammlung für
das abgelaufene Jahr 2016 findet am
Freitag, 13. Januar 2017 um 20.00 Uhr
im Gerätehaus Langenau statt.
22
Jahrgang 1941/42
Zum ersten gemütlichen Beisammen­
sein 2017 treffen wir uns am Donners­
tag, 5. Januar 2017 um 14.00 Uhr im
Café am Marktplatz. Wir wünschen
euch allen ein schönes und ruhiges
Weihnachtsfest, für das Jahr 2017 Ge­
sundheit, Glück und Zufriedenheit
und dass wir uns weiterhin so zahl­
reich bei unseren Treffen wiederse­
hen.
Jahrgang 1943/44
Nächster Stammtisch ist am 12. Januar
2017 um 19.00 Uhr in der „Linde“.
Kommt bitte recht zahlreich, wir müs­
sen wichtige Entscheidungen treffen.
Allen ein frohes Weihnachtsfest und
ein glückliches, gesundes neues Jahr.
LandFrauenverein
Langenau
Wir wünschen unseren Mitgliedern
und ihren Familien eine besinnliche
und frohe Weihnachtszeit und für das
neue Jahr 2017 Gesundheit, Glück
und Zufriedenheit.
Landjugend Langenau
Jahrgang 1946/47
Frohe Weihnachten und Glück und
Gesundheit fürs Jahr 2017 wünschen
wir unserem Jahrgang und ihren Fa­
milien. Auf ein gesundes Wiedersehen
im neuen Jahr.
Jahrgang 1948/49
Wir wünschen euch eine schöne Weih­
nachtszeit, voll Freude, Frieden und
Gelassenheit. Gesundheit im neuen
Jahr und recht viel Glück, am Jahres­
ende blicken wir dann wieder zurück,
was alles geschehen, ob Freud, ob
Leid. Keiner weiß, was ist morgen,
drum freun wir uns heut!
Erste Donnerstags-Wanderung 2017:
am 26. Januar 2017, 13.30 Uhr, Park­
platz Stadt­halle.
Jahrgang 1959
Wir wünschen dem Jahrgang 1959 mit
ihren Familien frohe Weihnachten und
ein gesundes neues Jahr.
Der Stammtisch
Kreisbauernverband
Ulm-Ehingen e.V.
Bauerntag am Freitag, 13. Januar
2017 in der Mühlbachhalle in Lonsee
Start mit einem kleinen Imbiss um
10.30 Uhr, Beginn der Veranstaltung
11.00 Uhr. Tagesordnung gemäß Ein­
ladung.
Referent: Herr Peter Hauk, MdL,
Landwirtschaftsminister von Ba­
den-Württemberg zum Thema:
„Landwirtschaft hat Zukunft – Agrar­
politik in Baden-Württemberg“
Bewirtung durch die LandFrauen
­Ettlenschieß
Wir wünschen allen unseren Mitglie­
dern, der DE und allen Freunden der
Landjugend Langenau schöne Weih­
nachten und einen guten Rutsch ins
neue Jahr.
Seifertshofen
Wie jedes Jahr gehen wir am 1. Weih­
nachtsfeiertag, den 25. 12. 2016 nach
Seifertshofen. Abfahrt 19.00 Uhr Fahr­
schule Zitrone 19.05 Uhr Bushaltestel­
le Linde Heimfahrt ist gegen 2.00 Uhr
geplant. Wer noch mit möchte, kann
sich bei Steffi melden.
Silvester
Am Samstag, 31. 12. 2016 möchten wir
mit euch gemeinsam Silvester feiern.
Dazu treffen wir uns ab 20.00 Uhr im
Vereinsheim. Wer ein Raclette besitzt
darf es gerne mitbringen, Salate und
Nachtisch sind herzlich willkommen.
Einen Grünen Salat macht der Aus­
schuss. Getränke und Schießzeug
muss jeder selber mitbringen.
Neujahr
Am 1. 1. 2017 treffen wir uns um 11.00
Uhr am Vereinsheim um aufzuräumen.
Viele Hände geben ein schnelles En­
de.
Christbaum loben
Am Freitag, 6. 1. 2017 treffen wir uns
um 13.30 Uhr bei Jochen Fischer in
Asselfingen. Dieses Jahr werden wir
um Langenau herum die Christbäume
loben. Denkt an euer Schnapsglas!
23
Liederkranz 1858
Langenau e.V.
Jahresabschluss
Mit adventlichen und weihnachtlichen
Weisen haben der Jugendchor und der
gemischte Chor des Liederkranz Lan­
genau das erste Adventssingen im
Freien im Pfleghof veranstaltet. Zu­
sammen mit dem Publikum wurden
auch bekannte Weihnachtslieder ge­
sungen. Bedingt durch die günstige
Witterung sind die allermeisten Besu­
cher noch geblieben und haben sich
gestärkt und angeregt unterhalten.
Vielen Dank nochmals allen Mitwir­
kenden, Helfern und Spendern und
den Besuchern an diesem Abend. Ei­
nen Teil des Erlöses haben wir ge­
spendet an die evang. Kirchengemein­
de für deren Jugendarbeit.
Wir wünschen allen Ehrenmitgliedern,
Mitgliedern und Freunden des Vereins
frohe Weihnachtsfeiertage und einen
guten Rutsch in das folgende Jahr.
Die erste Probe im Jahr 2017 ist am
Mittwoch, 11. Januar.
www.liederkranz-langenau.de
Mittendrin
Behinderten-Integrationsgruppe
für junge Erwachsene
Körperbehindertenintegrative
­Freizeitgruppe für Erwachsene
ohne Altersbeschränkung
Jungschar
Behinderten-Integrationsgruppe
Mittwoch, 21. + 28. Dezember 2016
4.+ 11. Januar 2017
11.30 Uhr Treffpunkt Hobbyköche/Ho­
bbybäcker
13.15 Uhr „Mittendrin-BistroCafé“ of­
fene sozialdiakonische körperbehin­
dertenintegrative Gruppe
Achtung Terminverschiebung:
Statt am 30. 12. findet die regionale
Mittendrin-Abendgruppe am Samstag,
31. Dezember 2016, um 19.30 Uhr statt.
Ort: Christuskirche Langenau, Karlstr.
12, barrierefrei, Rampe/Rolli-WC
Anmeldung: Conny Lorz, Langenau,
Tel. 21164
Modellsportverein
Langenau e.V.
Letzter Termin in diesem Jahr:
31. 12. ab 13.00 Uhr Silvesterfliegen
am Flugplatz mit Gulaschsuppe und
Glühwein.
Wir wünschen unseren Mitgliedern
und ihren Familien sowie den Freun­
den und Gönnern des MSV ein be­
sinnliches Weihnachtsfest und einen
guten Rutsch in das neue Jahr 2017!
Frohe Weihnachten und alles Gute für
2017
Wir wünschen allen unseren Mitglie­
dern, Gönnern und Freunden frohe
Weihnachten und einen guten Rutsch
ins neue Jahr 2017. Verbringen Sie
schöne Stunden mit Ihrer Familie. Wir
freuen uns auf Sie im nächsten Jahr.
Altpapiersammlung
Wir möchten uns ganz herzlich bei al­
len bedanken, die uns ihr Altpapier
zur Verfügung gestellt haben. Sie un­
terstützen damit aktiv vor allem unse­
re Jugendarbeit. Auch ein herzliches
Dankeschön geht an alle aktiven Hel­
fer und an alle Firmen, die uns ein
Fahrzeug zur Verfügung gestellt ha­
ben. Ohne diese Unterstützung würde
das nicht funktionieren.
Nachweis „noch in Ausbildung“
Zur Vorbereitung der Erhebung des
Jahresbeitrags 2017 möchten wir bereits
jetzt alle Mitglieder, die 18 Jahre alt
sind und sich noch in Ausbildung oder
im FSJ befinden bzw. Bundesfreiwilli­
gendienst leisten, bitten uns einen
schriftlichen Nachweis über Schulbe­
such, Ausbildung, Studium, FSJ oder
Bundesfreiwilligendienst vorzulegen.
Nur wenn uns dieser Nachweis bis En­
de Dezember vorliegt, können wir für
das Jahr 2017 einen ermäßigten Ju­
gendbeitrag gewähren bzw. die Famili­
enmitgliedschaft aufrechterhalten. Stu­
denten, die nur einen Nachweis für das
laufende Semester haben, sollten daran
denken uns den Nachweis für das näch­
ste Semester, sobald er vorliegt, ohne
Aufforderung zukommen zu lassen.
Der Nachweis kann als Scan und
Email an schriftfuehrer@musikver­
ein-langenau.de oder als Kopie an Ka­
thrin Schuster übergeben werden.
Langenauer Schwäble
Nachwuchsgruppe Langenau
Orff-Gruppe
Blockflötenunterricht
Wir wünschen allen Helfern, Unterstüt­
zern und Förderern unserer Jugend­
arbeit, sowie allen Musikerinnen, Musi­
ker und Eltern der Langenauer Schwä­
ble, der Nachwuchsgruppe und der
Orff- und Flötengruppen fürs Weih­
nachtsfest einen Himmel voller Schnee­
flocken, entspannte Augenblicke da­
heim, Weihnachtslieder bei Kerzen­
schein, und die Nähe lieber Menschen.
Schöne Feiertage und einen guten Start
ins neue Jahr.
Weihnachtsständchen Samstag, 24. 12.
Wir treffen uns um 12.55 Uhr in der
Anne-Frank-Straße zum Weihnachts­
ständchen.
Weitere Termine
Ständchen, Mi., 11. 1.
Erste Probe, Fr., 13. 1. 19.30 Uhr
Frühschoppen, So., 15. 1. 11.00 Uhr
Altpapiersammlung, Sa., 18. 2.
Wiesles-Musikanten
Hallo, Freunde der Blasmusik, das Jahr
2016 ist fast vergangen, und das Weih­
nachtsfest steht kurz bevor. Wir wün­
schen euch besinnliche Tage und einen
gesunden Jahreswechsel, denn am 15.
Januar 2017 freuen wir uns, euch ab
11.00 Uhr im Musikerheim zum Früh­
schoppen begrüßen zu dürfen.
Eure Wiesles-Musikanten
http://www.Musikverein-Langenau.de
NaturFreunde
T
Langenau
e.V.
O
Weihnachtswünsche
„Kerzenschein und Christlaterne
leuchten hell die Weihnacht ein. Glo­
cken läuten nah und ferne – Frieden
soll auf Erden sein.“
Allen Mitgliedern, Freunden und Gäs­
ten wünsche ich im Namen der Ver­
einsleitung besinnliche Weihnachten
und einen guten Start ins neue Jahr!
Wolfgang Faul
24
Spendenaufruf „Rutsche“
Zur Neuanschaffung unserer über die
Grenzen hinaus beliebten „Rutsche“
beim NaturFreundehaus, haben wir
ein Spendenkonto eingerichtet:
Sparkasse Ulm „Aktion Rutsche“
NaturFreunde Langenau
IBAN DE 94 630500000021102664
Wir hoffen auf zahlreiche Unterstützer
und freuen uns über jeden noch so
kleinen Beitrag.
Jahresabschlusswanderung
Am Dienstag, 27. Dezember machen
wir unsere traditionelle Abschlusswan­
derung. Los geht es um 9.30 Uhr beim
Naturfreundehaus. Wir wandern über
den Breiten Weg ins Englen­g‘häu, wei­
ter ins Lonetal und über die Heusteige
nach Börslingen. Der Börs­linger Hof
hat ab 11.30 Uhr zum Mittagessen für
uns geöffnet. Die Strecke ist ca. 9 km
und die Gehzeit beträgt etwa zwei
Stunden. Wer nicht ganz so weit wan­
dern möchte, kann um 10.00 Uhr am
Wanderparkplatz beim Butzenbrunnen
(Kohlplattenweg) dazukommen. Von
dort aus sind es dann noch etwa fünf
Kilometer bis nach Börslingen.
Wer direkt mit dem Auto zum Mittag­
essen kommt, sollte sich bis zum 26.
Dezember bei Ulrich, Tel. 01776016771 melden. Wanderleiter: Theo
Gerstlauer
Silvester
Das NaturFreundeHaus ist an Silves­
ter ab 19.00 Uhr geöffnet. Wer für das
Silvesterbuffet etwas beitragen möch­
te, darf gerne was Süßes oder Pikantes
mitbringen. Auf einen vergnüglichen
Jahresausklang freut sich
Das SilvesterHausDienstTeam
www.naturfreunde-langenau.de
Obst- und
Gartenbauverein
Langenau
Einladung zur Schnittunterweisung
Am Samstag, 7. 1. 2017 findet unsere
Schnittunterweisung an Obstbäumen
und Beerensträuchern statt. Treffpunkt
13.30 Uhr im Vereinsgarten an der
Elchinger Straße.
Wir laden dazu wie immer unsere Mit­
glieder ein. Selbstverständlich sind
auch Gäste recht herzlich willkom­
men.
Termine
Montag, 16. 1. Jahreshauptversamm­
lung des Kreisverbandes in Merk­lingen
Freitag, 20. 1. Theaterabend (Pre­
miere) in der Stadthalle
Samstag, 21. 1. Jahresfeier in der
Stadthalle Langenau
Sonntag, 22. 1. Theaternachmittag in
der Stadthalle Langenau
Kartenvorverkauf für Theater­
aufführungen
Karten für reservierte Plätze können
für den Theaternachmittag im Salon
Hair & Flair Endler, Hindenburgstr. 54,
Tel. 07345/7463, erworben werden.
Wir wünschen allen unseren Ehren­
mitgliedern, Mitgliedern und Freun­
den mit Ihren Familien ein frohes, be­
sinnliches Weihnachtsfest und ein ge­
sundes und friedvolles neues Jahr.
Die Vorstandschaft wünscht allen Ver­
einsmitgliedern schöne Weihnachten
und ein pannenfreies Jahr 2017.
Reit- und Fahrverein
Langenau
Frohe Weihnachten
Wir wünschen allen Vereinsmitgliedern
und deren Familien, den Sponsoren
und Helfern des Reit-und Fahrvereins
Langenau frohe Weihnachten und ei­
nen gesunden Start ins neue Jahr.
Voranzeige
Am Mittwoch, 11. Januar 2017 begin­
nen wir wieder mit unseren Singstun­
den. Dazu laden wir alle Aktiven herz­
lich ein. Diese Einladung gilt auch für
alle Sänger die in letzter Zeit nicht
kommen konnten und besonders für
„neue Sänger“, die einmal zu einer
Chorprobe bei uns hereinschauen wol­
len. Sie sind herzlich Willkommen.
Beginn ist um 20.00 Uhr im Reut­
te-Schulhaus.
Schützenverein
ZimmerstutzenGesellschaft Langenau
Rundenwettkämpfe
Unsere Jugend gewinnt gegen Mach­
tols­heim mit 1088 zu 998 Ringen. Jenny
Jamak (376 R.), Beate Zimmermann
und Christoph Auer (jeweils 356 Ringe)
kommen in die Wertung.
Mit der Luftpistole kann sich Lange­
nau 2 gegen Beimerstetten mit 1420
zu 1417 Ringen durchsetzen. Die Wer­
tungsschützen sind Markus Echtner
(368 R.), Lothar Schnittger (359 R.),
Martin Werner (349 R.) und Dietmar
Brüderle (344 R.)
Termine
29. 12. Kartenabend im Schützenheim
6. 1. 2017 Nussschießen
Dienst vom 23. 12. bis 5. 1. haben Hel­
mut und Hermine Wörz.
Die Zimmerstutzengesellschaft Lan­
genau wünscht allen Mitgliedern ein
frohes Weihnachtsfest und einen gu­
ten Rutsch ins neue Jahr 2017!
S
Arbeitsdienst
Der Arbeitsdienst der Gruppe 1 findet
unter Leitung von Annette Unseld am
7. 1. 2017 um 13.00 Uhr statt.
än
g e r b un
18
84
Wir wünschen unseren Ehrenmitglie­
dern, Mitgliedern und Freunden mit
ihren Familien ein frohes und geseg­
netes Weihnachtsfest sowie Gesund­
heit, Glück und Freude für das kom­
mende Jahr 2017.
Nach zwei schönen aber auch anstren­
genden Samstagen, an denen wir auf
den Weihnachtsmärkten in Langenau
und Beimerstetten vertreten waren,
möchten wir uns bei den Organisato­
ren und den vielen fleißigen Händen
bedanken! Ohne euch wäre eine
Durchführung nicht möglich gewesen.
Vielen Dank!
Wir wünschen allen unseren Mitglie­
dern, Freunden, Sponsoren und Gön­
nern ein schönes und ruhiges Weih­
nachtsfest und besinnliche Feiertage
sowie einen guten Rutsch ins neue
Jahr!
Vorschau
6. 1. 2017 Narrenwecken bei der KG
Lachatrapper Dornstadt
d
Sängerbund 1884
Langenau
engagierten, uns unterstützten und
damit das reichhaltige Programm er­
möglichten. Wir freuen uns auf eine
weiterhin gedeihliche Zusammenar­
beit. In 2017 feiern wir 125 Jahre OG
Langenau im Schwäbischen Albver­
ein. Für das Jubiläumsjahr haben wir
wieder vielfältige und anspruchsvolle
Wanderungen eingeplant, Halbtags-,
Ganztags- und Mehrtageswande­
rungen sowie Genuss-Wandertage im
Kleinen Walsertal sind vorbereitet.
Den Veranstaltungsplan 2017 haben
Sie schon erhalten, unsere Austräger
waren fleißig unterwegs, ihnen dafür
ein herzliches Dankeschön. Der Start
ins neue Wanderjahr ist schon am
Sonntag, 8. Januar. Elisabeth Göggel­
mann plant eine Wanderung rund um
Langenau, Einzelheiten dazu in der
nächsten Ausgabe.
Zu den Feiertagen
Liebe Mitglieder und Freunde des
Schwäbischen Albvereins Langenau
die Vorstandschaft der Ortsgruppe
wünscht Ihnen, wünscht Euch, geseg­
nete Weihnachten mit geruhsamen Ta­
gen und für das Neue Jahr viel Glück
und vor allem Gesundheit. Wir bedan­
ken uns herzlich bei Allen, die sich
auch 2016 wieder für unseren Verein
25
Spielgemeinschaften
FC Langenau
FC Langenau
TSV Albeck e.V. 1948
TSV Albeck
SV Göttingen e.V.
SV Göttingen
D-Junioren
In der dritten Runde des WFV-Pokal in
Westerheim konnten wir die ersten
drei Spiele überragend gestalten und
auch alle Spiele deutlich für uns ent­
scheiden.
Mit 9 Punkten und 14:2-Toren musste
nur noch ein Punkt aus den restlichen
zwei Partien für das Weiterkommen
eingefahren werden.
Das vierte Spiel ging trotz einigen gu­
ten Chancen unglücklich mit 0:1 ver­
loren, im letzten Spiel gegen die noch
sieglosen Pfuhler verloren wir trotz ei­
ner 1:0-Führung in den letzten Sekun­
de noch mit 2:1. Am Ende reichte es
nur für den 3. Platz welcher nicht für
die Qualifikation zur Endrunde reicht.
In den Weihnachtsferien sind wir bei
drei Turnieren am Start:
Am 29. 12. 2016 spielen wir vormittags
beim Turnier des SV Thalfingen in der
Brühlhalle.
Am 30. 12. 2016 spielt die D2 ab 9.00
Uhr beim Turnier des TV Wiblingen.
Das neue Jahr beginnen wir am 4. 1.
2017 mit einem Turnier des SV Ober­
elchingen in der Brühlhalle.
Das Trainerteam wünscht allen Spie­
lern und deren Familien frohe Weih­
nachten
Turn- und
Sportverein 1861
Internetadresse: www.tsv-langenau.de
Jahresbeitrag 2017 – Änderung der
persönlichen Verhältnisse
Wir bitten alle Mitglieder, Änderungen
von Namen und Adressen sowie von
Bankverbindungen bekannt zu geben.
Satzungsgemäß sind ferner alle Mit­
glieder, die über 18 Jahre alt sind und
sich noch in Ausbildung, Schule etc.
befinden, angehalten, bis Ende Januar
2017 der Geschäftsstelle des TSV Lan­
genau einen schriftlichen Nachweis
über Schulbesuch, Ausbildung, Stu­
dium, Zivildienst etc. vorzulegen. Nur
wenn dieser Nachweis vorliegt, können
wir für das Jahr 2017 einen ermäßigten
Beitrag abbuchen bzw. die Familien­
mitgliedschaft aufrechterhalten.
Handball
Die Handballer bedanken sich bei al­
len Fans, Helfern, Unterstützer und
Sponsoren für die gute Zusammenar­
beit und wünschen eine besinnliche
Weihnachtszeit. Wir freuen uns schon
auf ein Wiedersehen im neuen Jahr.
Sonntag, 15. Januar, Dietenheim
17.00 Uhr Frauen HSG Illertal – HSG 2
Ergebnisse
Männer SKV Unterensingen – HSG
39:36
Der Druck auf die HSG erhöht sich mit
dieser Niederlage. Es gilt jetzt, beim
nächsten Heimspiel den Pfleghof-Fluch
zu brechen.
Torschützen: Schaden 14/3, Buck 7,
Junginger 7, Renner 5, Schorn 3.
Kegeln
Herren I
Unsere 1. Herrenmannschaft hatte
Schwierigkeiten mit den Gerstetter
Bahnen. Der KV Gerstetten nutzte sei­
nen Heimvorteil aus und unsere Her­
renmannschaft verlor somit mit 1,5:6,5
(3075-3172 Holz). Es spielten Riedel
Oliver 474 Holz, Teichert Benjamin
524 Holz, Pejak Oliver 545 Holz, Lo­
cher Harald 534 Holz, Schein Norbert
510 Holz, Kastler Markus 488 Holz.
Frauen TV Weingarten 2 – HSG 21:20
Männer 2 TV Weingarten – HSG 2 28:25
Frauen 2 HSG Lonsee-Amstetten 2 –
HSG 2 19:21
Bei der Partie, in der die Führung häu­
fig wechselte, war die HSG am Ende
der verdiente Sieger aufgrund der
Cleverness. Tore: Pöcher 5/2, Weber 4,
Laible 2, Schuldes 2, Henseler 2, Bunk
2, Stern 2, Huber 1, Hannak 1.
männl. C-Jgd. TV Spaichingen – HSG
30:31
Mit einem starken Schlussspurt sicher­
te die C1-Jugend den dritten Sieg im
dritten Spiel und kann nun an der Ta­
bellenspitze überwintern.
weibl. C-Jgd. BW Feldkirch – HSG
31:30
Durch eine schwache erste Hälfte ver­
passte die C-Jugend einen Punktge­
winn in der Fremde. Zwar konnte zwi­
schenzeitlich ausgeglichen werden,
doch am Ende liesen die Kräfte nach.
wJeibl. D-Jgd. TSV Bernstadt – HSG
24:10
Vorschau
Samstag, 14. Januar, Pfleghofhalle
12.15 Uhr weibl.- D-Jgd. HSG – SV
Bad Buchau
13.45 Uhr männl. A-Jgd. HSG – TSG
Ehingen
15.45 Uhr Frauen HSG – SV Tannau
17.45 Uhr Männer HSG 2 – HC Luste­
nau
20.00 Uhr Männer HSG – TV Reichen­
bach
Samstag, 14. Januar, Bad Saulgau
11.15 Uhr männl. B-Jgd Bad Saulgau –
HSG
Samstag, 14. Januar, Blaubeuren
10.00 Uhr gJF Spieltag der gemischten
F-Jugend
26
Herren II
Unsere 2. Herrenmannschaft konnte
sich drei Mannschaftspunkte gegen
den TSG Nattheim II holen, aber bei
der Gesamtholzzahl lagen sie weit zu­
rück. Deshalb verloren auch sie mit
3:5 (3026-3115 Holz). Es spielten Gröt­
zinger Thomas 463 Holz, Schneider
Tobias 534 Holz, Jänig Tim 528 Holz,
Schmid Walter 491 Holz, Riedel Oliver
525 Holz, Miller Gerhard 485 Holz.
Frauen
Der TSG Ailingen hatte gegen unsere
Frauenmannschaft Zuhause keine
Chance. Sie gewannen mit 7:1 (30122858 Holz). Es spielten Süssmuth Petra
494 Holz, Böhm Nadine 521 Holz,
Hoffmann Irmgard 464 Holz, Albrecht
Marion 498 Holz, Volz Christa 517
Holz, Locher Tanja 518 Holz.
Leichtathletik
Beim diesjährigen Nikolaus-Hallen­
sportfest am 9. 12. in Ulm waren die
Langenauer mit einigen jungen
Leicht­athleten am Start. So erreichte
Micha Schmid im 3-Kampf M12 einen
guten 5. Platz. Johanna Heinz und
Franziska Ott wurden 9. und 10. im
großen Teilnehmerfeld der Altersklas­
se W11. Lenny Guyot und Mio Guyot
belegten Platz 7 und 14 im gleichaltri­
gen männlichen Feld. In der Alters­
gruppierung W10 wurden Elisa Steck
und Lilly Petzold 22. und 23., Silas
Dangel wurde 2. (M11).
In den jüngeren Teilnehmerfeldern
wurden folgende Platzierungen er­
reicht: Sophia Honold 10., Antonia Ott
13., Lucia Laguzzi 23. (alle W9), Benja­
min Bosch 11., Marius Webert 23. und
Finn Pfleiderer 26 (alle M9). Lennart
Zeuch erreicht einen super 1. Platz in
der Altersklasse M8, dahinter reihen
sich Hannes Herrmann 9., Nicolas We­
bert 13. und Jaspar Jungmann 19. ein.
Zudem gab es eine 5 x 30 m Hinder­
nis-Sprint-Staffel. Die Mannschaft des
TSV Langenau erreicht einmal einen
3. Platz (U12) in 1:10,7 und einen 6.
Platz (U10) in 1:20,1. Alle Ergebnisse
werden im Rahmen des Wintercups
und weiteren Wettkämpfen protokol­
liert, um später den besten Verein zu
küren.
TSV-Sängerstammtisch
Zum Ausklang des Jahres treffen wir
uns am heutigen Donnerstag, 22. 12.
ab 19.30 Uhr im Mohren. Allen Freun­
den der Sänger wünschen wir geruh­
same, aufbauende Festtage und ein
Jahr 2017 voller neuer Eindrücke bei
bester Gesundheit.
Ski- und Bergsport
Skikurse
Unsere Skikurse werden wir an den
Terminen Sa. – So. 14. 1. – 15. 1. 2017
sowie den Sonntagen 22. 1. + 29. 1.
2017 ausrichten. Dazu werden wir mit
dem Bus ins Skigebiet nach Jungholz
fahren. Die Informationen und das An­
meldeformular zu unseren Skikursen
stehen auf der Internetseite
www.tsv-langenau.de.
Theater Ulm
Besucherring M2
Unsere nächste Veranstaltung ist am
Mittwoch, 4. 1. 2017. Wir sehen das
Musical „Monty Python‘s Spamalot“
von E. Idle und J. Prez.
Abfahrtszeiten: Reutte 19.00 Uhr,
Bahnhofstr. Volksbank 19.05 Uhr, Frei­
stegstr. Bushaltestelle 19.08 Uhr, Alb­
ecker-Tor-Str. 19.10 Uhr. Mit einer
Karte im freien Verkauf können Sie je­
derzeit im Theaterbus mitfahren zum
Preis von 9 Euro.
Wassersportclub
Langenau
Siegreicher Spieltag
Vergangenes Wochenende fand der
erste Spieltag der Bezirksliga Ba­
den-Württemberg für die 2. Mann­
schaft des WSC Langenau in Stuttgart
statt. Die acht Spielerinnen und Spie­
ler eröffneten ihre Saison mit dem er­
sten Spiel gegen Weinheim II, indem
ein klarer Sieg mit 4:0 erreicht wurde.
Der nächste Gegner war Stuttgart III.
Nach dem ersten Gegentor konnte
Lan­ge­nau die Führung übernehmen
und das Spiel mit 3:1 beenden. Die
letzten zwei Halbzeiten wurden gegen
Bo­den­see II gespielt. Langenau domi­
nierte auch in diesem Spiel trotz
einem Gegentor die zu spielende Zeit.
Zusammenfassend war der Spieltag
mit neun von neun möglichen Punk­
ten ein großer Erfolg.
Tore: Casimir Bokranz (2), Frank Hill­
mann (3), Detlev Meyer (2), Tobias
Rohrmayer (3), Torsten Stapf (1).
Wir wünschen allen schöne Weihnach­
ten, einen guten Rutsch und ein frohes
neues Jahr.
LandFrauenverein
Landfrauenverein
Albeck – Göttingen
Wir wünschen allen unseren Mitglie­
dern ein schönes, besinnliches Weih­
nachtsfest. Viel Gesundheit und alles
Gute für das neue Jahr.
meinsam zur Kirche. Beginn des Got­
tesdienstes ist um 15.30 Uhr.
Die erste Probe im neuen Jahr ist am
Freitag, 13. 1. 2017 um 15.00 Uhr im
Gemeindehaus.
Jugendchor
Am Donnerstag, 22. 12. ist um 20.00
Uhr Gesamtprobe im Gemeindehaus.
Erste Probe im neuen Jahr ist am Frei­
tag, 20. 1. um 20.00 Uhr im Gemeinde­
haus.
TSV Albeck e.V. 1948
Internetadresse: www.tsv-albeck.de
Weihachtsgrüße
Liebe Mitglieder, Helfer, Freunde und
Gönner des TSV Albeck, wir möchten
uns auf diesem Wege recht herzlich
für eure Unterstützung im zurücklie­
genden Jahr bedanken und wünschen
allen frohe und besinnliche Weihnach­
ten und einen erfolgreichen Start ins
neue Jahr. Wir würden uns auch im
Jahre 2017 über eure tatkräftige Mit­
hilfe sehr freuen.
TSV Albeck – Vorstandschaft
Liederkranz Albeck
Projektchor für Weihnachten
Am Donnerstag, 22. 12. von 20.00 Uhr
bis ca. 21.15 Uhr findet eine Gesamt­
probe im Gemeindehaus statt. Am
26. 12. treffen wir uns dann zum Ein­
singen um 8.55 Uhr in der Kirche.
Termine
Sa., 24. 12. Kinderchor singt im
15.30-Uhr-Gottesdienst in Albeck
Mo., 26. 12. Projektchor singt im
9.30-Uhr-Gottesdienst in Albeck
TonART
Am Donnerstag ist um 20.00 Uhr Ge­
samtprobe für den 2. Weihnachtsfeier­
tag im Gemeindehaus. Erste Probe im
neuen Jahr ist am Donnerstag, 12. 1.
2017 um 20.00 Uhr in der Schule.
Kinderchor
Am Freitag, 23. 12. findet keine Probe
statt. Am Samstag, 24. 12. treffen wir
uns um 14.45 Uhr im Gemeindehaus
zum Einsingen und laufen dann ge­
27
Gesangverein
Göttingen e.V.
Herzlichen Dank an alle, die beim Pa­
piersammeln mitgemacht haben und
allen Göttingerinnen und Göttingern,
dass Sie so viel Papier für uns gesam­
melt und hingelegt haben.
Vielen Dank an alle, die beim Singen
für die Patientinnen und Patienten im
Krankenhaus Langenau dabei waren.
Unser letzter Auftritt, der dieses Jahr
ansteht, ist dann die Mitwirkung beim
Singgottesdienst am 2. Weihnachtsfei­
ertag hier in Göttingen. Wir treffen
uns zum Einsingen um 10.15 Uhr in
der evangelischen Kirche.
Wir wünschen Ihnen/euch allen ein
frohes Weihnachtsfest und für das
neue Jahr alles Gute!
SV Göttingen e.V.
Neu Neu Neu
Hatha Yoga
immer mittwochs ab 11. 1. 2017 von
18.30 – 19.30 Uhr im Pfarrsaal Göttin­
gen, bitte Bodenmatte mitbringen,
Kosten für 10 Einheiten: 80 €, für Ver­
einsmitglieder 60 €.
Hatha Yoga
auch donnerstags ab 12. 1. 2017 von
20.30 – 21.30 Uhr im Pfarrsaal Göttin­
gen.
Pilates immer dienstags von 18.30 –
20.00 Uhr (bitte Bodenmatte mitbrin­
gen!)
und
Zandunga (lateinamerikanische
Fitnesstänze) immer dienstags von
20.00 – 21.00 Uhr,
beides ab 17. 1. 2017 im Zehntstadel
in Göttingen, Kosten für je 10 Einhei­
ten: 50 €, für Vereinsmitglieder 20 €;
Alle Kurse werden von unserer spezi­
ell ausgebildeten und lizensierten
Fitnesstrainerin Maria Ferrau durch­
geführt. Infos und Anmeldung zu allen
Kursen bei Mona-Lisa Hausberger
(0173-9520255).
LandFrauenverei n
Hörvelsingen
Wir wünschen allen Mitgliedern und
ihren Familien ein schönes und besinn­
liches Weihnachtsfest und ein gutes,
zufriedenes und vor allem gesundes
Jahr 2017! Die Vorstandschaft bedankt
sich ganz herzlich für euer Kommen
und eure tatkräftige Mitarbeit im ver­
gangenen Jahr und begrüßt euch auch
gerne im neuen Jahr zu unseren Ver­
anstaltungen. Zu unserer Jahresfeier
am Samstag, 14. 1. 2017 um 19.30 Uhr
in der Ofenlochhalle wollen wir euch
heute schon recht herzlich einladen!
Sportverein 1948
Hörvelsingen
www.sv-hoervelsingen.de
Wir wünschen allen Mitgliedern und
Freunden des SV Hörvelsingen frohe
Weihnachten und einen guten Start
ins Jahr 2017.
Wir bedanken uns nochmals recht
herzlich bei den vielen freiwilligen
Helfern für unsere Feste sowie den
Übungsleitern und ihren Helfern, die
für einen reibungslosen Sportbetrieb
gesorgt haben.
Vorstand des SV Hörvelsingen
Wir möchten im neuen Jahr wieder ei­
ne neue Jungbläsergruppe gründen.
Solltest du dich hierfür angesprochen
fühlen, dann schau einfach mit deinen
Eltern an unserem Infoabend am Mon­
tag, 9. Januar 2017 um 18.30 Uhr bei
uns im Gemeindehaus in Albeck vor­
bei.
Für weitere Fragen stehen wir ­euch
gerne zur Verfügung:
Marina Mößle, Tel. 07345/7357
Andreas Röder, Tel. 07345/921650
Reiner Dangel, Tel. 07345/2359409
Martin Schwarz, Tel. 07345/7640
E-mail: posaunenchor.goettingen.
[email protected]
Wir wünschen euch mit euren Familien
eine schöne besinnliche Weihnacht
und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Skikurse in Kooperation mit dem TSV
Langenau
Auch in diesem Jahr wollen wir wie­
der die tolle Kooperation mit dem TSV
Langenau bezüglich der Skikurse fort­
setzen. Alle Skilehrer sind wieder an
Bord und freuen sich auf euch. Anmel­
dungen sind ab einem Alter von vier
Jahren möglich.
Die Preise sind unverändert aber es
gibt geänderte Termine!
Die Termine sind ein komplettes Wo­
chenende 14. + 15. 1. 2017 gefolgt von
zwei Sonntagen 22. 1. + 29. 1. 2017.
Ab sofort sind Anmeldungen möglich
Informationsblatt und Anmeldeformu­
lar können auf unserer Internet-Seite
oder unter http://www.tsv-langenau.
de/index.php/ski-und-bergsport.html
heruntergeladen werden. Diese bitte
einscannen oder abfotografieren und
28
an Bergsport.TSVLangenau@t-online.
de senden.
Wie in den vergangenen Jahren, fah­
ren wir zusammen mit Schröder Rei­
sen nach Jungholz. Das schneesichere
Familienskigebiet hat sich für unsere
Kinderskikurse seit nun 15 Jahren be­
währt. Wir bieten Kurse für Anfänger
und Fortgeschrittene, für Kinder und
Erwachsene.
Auf viele Anmeldungen freuen sich
der SV Hörvelsingen und der TSV
Langenau
NEU – NEU – NEU
„Volleyball-AG“
Ab Samstag, 14. 1. 2017 startet der
SVH unter Leitung von Florian Börsig
eine Volleyball-AG. Alle (w/m) zwi­
schen 15 und ca. 22 Jahren, die Lust
und Spaß an Volleyball haben, sind
herzlich eingeladen. Egal ob Anfän­
ger, Quereinsteiger oder Wiederein­
steiger – jeder kann mitmachen!
Treffpunkt: 10 x samstags
14.00 – 16.00 Uhr Ofenlochhalle
Anmeldung: [email protected]
und 0157-83931914
Abteilung
Hörvelsingen
Im Namen der Einsatzleiterteams, des
Vereinsbeirates und der Vorstand­
schaft wünschen wir allen Bürgerin­
nen und Bürgern ein besinnliches
Weihnachtsfest, Zeit für Entspannung,
viele aufmunternde Glücksmomente
und Lichtblicke und ein gesundes und
erfülltes neues Jahr 2017.
Oliver Sühring, 1.Vorsitzender
Sabine Megnin, 2.Vorsitzende/
Gesamtleitung
Tatkraft e.V. – Abteilung Hörvelsingen
Ansprechpartner: Helga Börsig und
Gudrun Freytag
Sprechzeiten: Dienstag 9.00 – 12.00
Uhr, Tel. 01573-4645910.
Altpapier
Rohstoff aus Ihrer Hand
Ulmer Volkshochschule
Langenau
Das Büro der vh ist von Montag, 19.
Dezember 2016 bis einschließlich Donnerstag, 5. Januar 2017 geschlossen.
Anmeldungen in dieser Zeit nur über
das Internet unter www.vh-ulm.de
möglich.
Englisch (A2) – Zusatzkurs
für Fortgeschrittene und Wiederein­
steiger/innen
Lehrbuch: Next A2/1
Joachim Krimmel
6-mal (12 UStd.), dienstags
Beginn 10. Januar, 18.30 bis 20 Uhr
Gebühr EUR 75,00
8 – 12 Teilnehmer/innen
Langenau, Helferhaus, Raum 2
Nr. 16H 1508716
Excel – Grundkurs
Peter Deuble
4-mal (18,7 UStd.), dienstags
Beginn 10. Januar, 18 bis 21.30 Uhr
Gebühr EUR 59,00
(zzgl. Kosten für Lehrbuch bei Bedarf)
5 – 10 Teilnehmer/innen
Langenau, Realschule, Computerraum
Nr. 16H 1508811
Voraussetzung ist PC-Einsteigerkurs
oder entsprechende Grundkenntnisse.
Mit Yoga ins Wochenende
Brigitte Kämpf, Yogalehrerin SKA
5-mal (10 UStd.), freitags
Beginn 13. Januar, 17.15 bis 18.45 Uhr
Gebühr EUR 50,00
6 – 10 Teilnehmer/innen
Langenau, Helferhaus, Gymnastikraum
Nr. 16H 1508521
Bitte bequeme Kleidung, warme So­
cken, Decke oder Matte mitbringen.
Mit Yoga ins Wochenende
Brigitte Kämpf, Yogalehrerin SKA
5-mal (10 UStd.), freitags
Beginn 13. Januar, 19 bis 20.30 Uhr
Gebühr EUR 50,00
8 – 10 Teilnehmer/innen
Langenau, Helferhaus, Gymnastikraum
Nr. 16H 1508523
Kursbeschreibung siehe 16H 1508521
29
Herstellung von Ur-Schokolade –
­Genuss ohne Reue
Birgit Heel, Chocolate Instructor
1 Abend (4,67 UStd.)
Freitag, 13. Januar, 18.30 bis 22 Uhr
Gebühr EUR 25,00
(zzgl. Lebensmittelkosten ca. EUR
12,00)
6 – 10 Teilnehmer/innen
Langenau, Helferhaus, Raum 1
Nr. 16H 1508675
Bitte Behälter, Geschirrtuch und eige­
nes Getränk mitbringen.
Power-Gitarrenkurs für Wiedereinsteiger/innen
Thomas Patzer
1 Tagesseminar (5 UStd.)
Samstag, 14. Januar, 10 bis 12.15 Uhr
und 13 bis 14.30 Uhr
Gebühr EUR 25,00
5 – 10 Teilnehmer/innen
Langenau, Helferhaus, Raum 2
Nr. 16H 1508249
Bitte akustische Gitarre und, wenn
vorhanden, bereits gekaufte Lieder­
bücher mitbringen (optional kann ein
Gitarrenbuch für EUR 10,00 beim
Kursleiter erworben werden).